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Hochwasserentstehungsgebiete

Hochwasserentstehungsgebiete sind Gebiete, insbesondere in den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Hochwassergefahr in den Fließgewässern und damit zu einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können (§ 76 Abs. 1 Satz 1 SächsWG). Die Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten als Rechtsverordnung ist eine Maßnahme zur Hochwasservorsorge des Freistaates Sachsens. Mit den Restriktionen im Verordnungsgebiet sollen Hochwasserschäden vermieden oder weitestgehend gemindert werden. Es soll verhindert werden, dass sich die Hochwassergefahr durch Abfluss fördernde Bau- oder andere Maßnahmen, die die Versickerung behindern, weiter erhöht. Die Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltefähigkeit der Gebiete, in denen die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Starkniederschlägen mit einer z.B. durch starkes Gefälle geprägten Geländemorphologie, die einen schnellen Abfluss befördert, zusammentrifft, ist von erheblicher Bedeutung für das Entstehen bzw. das Ausmaß von Hochwasserereignissen. Die obere Wasserbehörde (Landesdirektion Sachsen) setzt die Hochwasserentstehungsgebiete durch Rechtsverordnung fest.

Snowmelt Paramaters, 1987-2016, High Mountain Asia

Abstract

WMS - Hochwasserentstehungsgebiete

Hochwasserentstehungsgebiete sind Gebiete, insbesondere in den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Hochwassergefahr in den Fließgewässern und damit zu einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können (§ 76 Abs. 1 Satz 1 SächsWG). Die Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten als Rechtsverordnung ist eine Maßnahme zur Hochwasservorsorge des Freistaates Sachsens. Mit den Restriktionen im Verordnungsgebiet sollen Hochwasserschäden vermieden oder weitestgehend gemindert werden. Es soll verhindert werden, dass sich die Hochwassergefahr durch Abfluss fördernde Bau- oder andere Maßnahmen, die die Versickerung behindern, weiter erhöht. Die Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltefähigkeit der Gebiete, in denen die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Starkniederschlägen mit einer z.B. durch starkes Gefälle geprägten Geländemorphologie, die einen schnellen Abfluss befördert, zusammentrifft, ist von erheblicher Bedeutung für das Entstehen bzw. das Ausmaß von Hochwasserereignissen. Die obere Wasserbehörde (Landesdirektion Sachsen) setzt die Hochwasserentstehungsgebiete durch Rechtsverordnung fest.

WFS - Hochwasserentstehungsgebiete

Hochwasserentstehungsgebiete sind Gebiete, insbesondere in den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Hochwassergefahr in den Fließgewässern und damit zu einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können (§ 76 Abs. 1 Satz 1 SächsWG). Die Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten als Rechtsverordnung ist eine Maßnahme zur Hochwasservorsorge des Freistaates Sachsens. Mit den Restriktionen im Verordnungsgebiet sollen Hochwasserschäden vermieden oder weitestgehend gemindert werden. Es soll verhindert werden, dass sich die Hochwassergefahr durch Abfluss fördernde Bau- oder andere Maßnahmen, die die Versickerung behindern, weiter erhöht. Die Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltefähigkeit der Gebiete, in denen die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Starkniederschlägen mit einer z.B. durch starkes Gefälle geprägten Geländemorphologie, die einen schnellen Abfluss befördert, zusammentrifft, ist von erheblicher Bedeutung für das Entstehen bzw. das Ausmaß von Hochwasserereignissen. Die obere Wasserbehörde (Landesdirektion Sachsen) setzt die Hochwasserentstehungsgebiete durch Rechtsverordnung fest.

Informationsangebote bei Hochwasserlagen

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr teilt mit: Mit Blick auf die aktuellen Unwetter-Warnungen weist das Umweltministerium auf das breite Angebot der Landesregierung sowie weiterer Behörden zu Hochwasserinformationen hin. „Ein funktionierender Hochwasserschutz, der auf dem aktuellen Stand der Technik ist, und moderne Hochwasserinformationssysteme als Dienstleistung auch für die breite Bevölkerung sind wichtige Voraussetzungen, um die Menschen in unserem Land vor den Folgen von Hochwasserereignissen zu schützen“, sagte Minister Oliver Krischer. Derzeit ist die Saison der Winter- und Frühlingshochwasser, bei denen Flüsse und Bäche in Nordrhein-Westfalen über die Ufer treten können. Diese Hochwasser entstehen meist aufgrund von langanhaltenden Niederschlägen oder Schneeschmelzen, die auf bereits gesättigte Böden treffen. Insgesamt stehen im Land 103 Messpegel des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Hochwasserinformationsmeldungen zur Verfügung. Ein weiterer Ausbau um 25 neue Pegelstandorte ist geplant. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erwartet für die Zukunft, dass durch den fortschreitenden Klimawandel meteorologische Extremereignisse häufiger auftreten: „Der Klimawandel hinterlässt auch bei uns in Nordrhein-Westfalen deutliche Spuren in allen Umwelt-, Wirtschafts- und Lebensbereichen“, erklärte Elke Reichert, Präsidentin des LANUV. „Unsere Daten aus dem Monitoring zu den Folgen des Klimawandels zeichnen die Entwicklung eindeutig nach: Die Dürrejahre 2018 bis 2020 und 2022, die auch immer neue Temperaturrekorde mit sich brachten, sowie mehr Starkregenereignisse bis hin zur Flutkatastrophe unterstreichen die Tendenz.“ In den letzten Jahren sind daher auch vermehrt Hochwasser aufgrund von Starkregen aufgetreten, die insbesondere in den Sommermonaten zu schnellen Anstiegen der Wasserstände und zu Hochwasser vor allem an kleinen und mittleren Gewässern führen können. Das Land und weitere staatliche Stellen haben daher verschiedene Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger aufgelegt, um sich umfassend und in aktuellen Hochwasserlagen zu informieren: Um die breite Öffentlichkeit schneller und besser über Hochwassergefahren zu informieren, hat das LANUV das neue hochwasserportal.nrw/lanuv/webpublic/index.html freigeschaltet. Es informiert unter anderem über die Online-Messdaten der Hochwassermeldepegel, der gewässerkundlichen Pegel und der Niederschlagsmessstationen des LANUV. Darüber hinaus können beispielsweise Hochwassergefahrenkarten mit der Darstellung möglicher Überflutungen angezeigt werden. Bei bevorstehenden und aktuellen Hochwasserlagen in Nordrhein-Westfalen werden auf dem Hochwasserportal.NRW regelmäßig hydrologische Lageberichte zur wasserwirtschaftlichen Bewertung der Wettersituation und der weiteren Entwicklung zur Verfügung gestellt. Alle Smartphones, welche die App installiert und entsprechend eingestellt haben, erhalten eine Benachrichtigung, wenn im entsprechenden Gebiet Hochwasserinformationen des LANUV im Hydrologischen Lagebericht bereitgestellt werden. Dazu müssen Nutzerinnen und Nutzer wahlweise den aktuellen Standort abonniert haben und sich im betroffenen Einzugsgebiet befinden, oder sie werden über die Hochwassergefahr an einem unter „Meine Orte“ abonnierten Ort informiert, wenn dieser im betroffenen Einzugsgebiet liegt. Wichtig ist dabei, dass in den Einstellungen von NINA unter Hochwasserwarnungen die Einstellung „Benachrichtigungen erhalten“ aktiviert wird. In Nordrhein-Westfalen werden bei drohendem oder eingetretenem Hochwasser jetzt regionsbezogene Hochwasserinformationen für 17 Flusseinzugsgebiete, die die Fläche von Nordrhein-Westfalen abdecken, bereitgestellt. Damit werden gezielt die Bürgerinnen und Bürger aktiv über vorliegende Hochwasserinformationen benachrichtigt, für die die Information zu Hochwasser bzw. drohendem Hochwasser im jeweiligen Flusseinzugsgebiet relevant ist. Die Informationen des LANUV dienen auch den zuständigen Kreisen und Gemeinden für die Warnung der Bevölkerung. Informationen und Download über www.bbk.bund.de : https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warn-App-NINA/warn-app-nina_node.html Das Umweltportal NRW ist die erste Anlaufstelle für behördliche Daten, Fakten und Informationen zum Umweltzustand in Nordrhein-Westfalen und bietet Zugang zu Hunderten von Webseiten, Messergebnissen, Übersichts-Karten, Umweltindikatoren, Berichten und Dokumenten. Schnelle Informationen in aktuellen Lagen und vertiefende Informationen zu einer Vielzahl von Umwelt-Themen: Über das Umweltportal NRW können sich Bürgerinnen und Bürger über Hochwasserstände der Hochwassermeldepegel und aktuelle Hydrologische Lageberichte informieren lassen. Darüber hinaus kann man sich im Umweltportal über aktuelle Warnmeldungen bei Umweltereignissen, neue Daten-Veröffentlichungen, aktuelle Wolfsnachweise oder Ozon-Belastungen, Belastungen von Lebensmitteln sowie über ortsbezogene Umweltmessdaten direkt per Mail benachrichtigen lassen. Übersicht über die Abo-Dienste zu Pegeln und zum Hydrologischen Lagebericht: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service „Meine Pegel“ ist die gemeinsame Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App aller Länder mit rund 3.000 Pegeln in ganz Deutschland. Über die App ist ebenfalls eine Benachrichtigung bei Vorliegen von Hochwasserinformationen in einzelnen Regionen möglich. Zusätzlich können in dieser App benutzerdefinierte Schwellenwerte für persönlich relevante Pegel eingerichtet werden, bei deren Überschreitung dann eine Benachrichtigung über das Smartphone erfolgt. Informationen und Download über https://www.hochwasserzentralen.info/meinepegel/ Auf einer Länge von rund 6000 Kilometern an 438 Gewässern wurde in NRW ein signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt und bereits in Hochwassergefahrenkarten dokumentiert. Mithilfe der in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Überflutungsausdehnung und Überflutungstiefe für drei charakteristische Hochwasserereignisse zeigen sie, wo in einer Region oder Stadt konkret Gefahren durch Hochwasser bestehen. Auf dieser Basis kann die individuelle Gefahrenlage bewertet werden. Damit können Schäden vorgebeugt und Schutzmaßnahmen geplant werden. Die veröffentlichten Karten finden Sie unter: https://hochwasserkarten.nrw.de/ . Hintergrundinformationen zu den Hochwassergefahren und -risikokarten finden Sie unter: https://flussgebiete.nrw.de/hochwasserthemen Erste Anhaltspunkte zur Abschätzung der Starkregengefahr am jeweiligen Wohnort kann die Starkregengefahrenhinweiskarte NRW bieten, die wie die Hochwassergefahren- und –risikokarten die Auswirkungen bestimmter vordefinierter Szenarien darstellt. Daneben informiert der Deutsche Wetterdienst (DWD) über Wettergefahren. Vielfach gibt es zudem detaillierte Angebote und Informationen der Städte, Kreise und Gemeinden. zurück

Global SnowPack - MODIS - Yearly

This product shows the snow cover duration for a hydrological year. Its beginning differs from the calendar year, since some of the precipitation that falls in late autumn and winter falls as snow and only drains away when the snow melts in the following spring or summer. The meteorological seasons are used for subdivision and the hydrological year begins in autumn and ends in summer. The snow cover duration is made available for three time periods: the snow cover duration for the entire hydrological year (SCD), the early snow cover duration (SCDE), which extends from autumn to midwinter (), and the late snow cover duration (SCDL), which in turn extends over the period from mid-winter to the end of summer. For the northern hemisphere SCD lasts from September 1st to August 31st, for the southern hemisphere it lasts from March 1st to February 28th/29th. The SCDE lasts from September 1st to January 14th in the northern hemisphere and from March 1st to July 14th in the southern hemisphere. The SCDL lasts from January 15th to August 31st in the northern hemisphere and from July 15th to February 28th/29th in the southern hemisphere. The “Global SnowPack” is derived from daily, operational MODIS snow cover product for each day since February 2000. Data gaps due to polar night and cloud cover are filled in several processing steps, which provides a unique global data set characterized by its high accuracy, spatial resolution of 500 meters and continuous future expansion. It consists of the two main elements daily snow cover extent (SCE) and seasonal snow cover duration (SCD; full and for early and late season). Both parameters have been designated by the WMO as essential climate variables, the accurate determination of which is important in order to be able to record the effects of climate change. Changes in the largest part of the cryosphere in terms of area have drastic effects on people and the environment. For more information please also refer to: Dietz, A.J., Kuenzer, C., Conrad, C., 2013. Snow-cover variability in central Asia between 2000 and 2011 derived from improved MODIS daily snow-cover products. International Journal of Remote Sensing 34, 3879–3902. https://doi.org/10.1080/01431161.2013.767480 Dietz, A.J., Kuenzer, C., Dech, S., 2015. Global SnowPack: a new set of snow cover parameters for studying status and dynamics of the planetary snow cover extent. Remote Sensing Letters 6, 844–853. https://doi.org/10.1080/2150704X.2015.1084551 Dietz, A.J., Wohner, C., Kuenzer, C., 2012. European Snow Cover Characteristics between 2000 and 2011 Derived from Improved MODIS Daily Snow Cover Products. Remote Sensing 4. https://doi.org/10.3390/rs4082432 Dietz, J.A., Conrad, C., Kuenzer, C., Gesell, G., Dech, S., 2014. Identifying Changing Snow Cover Characteristics in Central Asia between 1986 and 2014 from Remote Sensing Data. Remote Sensing 6. https://doi.org/10.3390/rs61212752 Rößler, S., Witt, M.S., Ikonen, J., Brown, I.A., Dietz, A.J., 2021. Remote Sensing of Snow Cover Variability and Its Influence on the Runoff of Sápmi’s Rivers. Geosciences 11, 130. https://doi.org/10.3390/geosciences11030130

Waldfunktionen in Sachsen - Hochwasserentstehungsgebiete nach Sächsischem Wassergesetz

Der Datensatz enthält die Hochwasserentstehungsgebiete nach Sächsischem Wassergesetz (SächsWG) im Freistaat Sachen. Hochwasserentstehungsgebiete sind Gebiete, in denen bei Starkniederschlägen und Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Hochwassergefahr in den Fließgewässern führen können. Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Hochwasserentstehungsgebietes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.

Exposition

Die Exposition beschreibt die Richtung des Hanggefälles. Sie hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Bodentemperatur sowie auf den Bodenfeuchtegehalt. Die Exposition einer Fläche wirkt sich daher direkt auf die Wärmeenergie aus, die durch Erdwärmekollektorsysteme dem Boden entzogen werden kann. Nach Süden exponierte Hänge sind in der Regel durch intensivere Sonneneinstrahlung und geringere Bodenfeuchtegehalte während der Sommermonate gekennzeichnet. In den Wintermonaten kann die stärkere Sonneneinstrahlung die Schneeschmelze begünstigen und somit zu höheren Feuchtegehalten des Bodens führen. Im Gegensatz dazu sind Nordhänge thermisch benachteiligt. Die geringere Sonneneinstrahlung begünstigt höhere Bodenfeuchtegehalte. Der Datensatz stellt eine Grundlage für großräumige Betrachtungen dar und ersetzt nicht die Durchführung von Detailuntersuchungen.

Hochwasser und Überschwemmungen 2024

Außergewöhnlich heftige oder langanhaltende Regenfälle sowie Schneeschmelze können zu Hochwasser führen. Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die sich nicht verhindern lassen. Die nachteiligen Auswirkungen von Hochwasserereignissen werden durch die Zunahme von Siedlungsflächen und Vermögenswerten in gefährdeten Bereichen und die Verringerung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit der Landschaft, insbesondere des Bodens infolge einer intensiveren Flächennutzung, verstärkt. Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Um Hochwasserschäden nachhaltig zu reduzieren oder verhindern zu können, ist ein umfassendes Management des Hochwasserrisikos notwendig. Das Hochwasserrisikomanagement ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe und umfasst verschiedene Aspekte, wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge und Wiederherstellung/Regeneration. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (§5 (2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG)). Nach § 72 WHG ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann jedoch auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird daher zwischen Überflutungen (pluvialen Hochwassern) und Überschwemmungen (fluvialen Ereignissen) unterschieden. Überflutungen treten auf, wenn Starkregen in urbanen Gebieten zu einer schnellen Ansammlung von Wasser führt, die das Kanalsystem und die Entwässerungsinfrastruktur überfordert. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte 01.02 ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Überschwemmungen entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Die Gefahren von pluvialen Hochwassern werden flächendeckend in der Starkregenhinweiskarte dargestellt. Diese bieten eine erste Orientierungshilfe für die Gefahrenabschätzung. Zusätzlich existiert eine detaillierte Starkregengefahrenkarte für bestimmte Gebiete. In dieser werden Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten bei verschiedenen Starkregenszenarien genau dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der Starkregen- und Überflutungsgefahren findet sich im Umweltatlas . Die am 23.10.2007 verabschiedete Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ( HWRM-RL ) ist seit dem 26.11.2007 in Kraft und gibt den Prozess des Hochwasserrisikomanagement. Der 2. Zyklus zur Umsetzung der HWRM-RL wurde Ende 2021 mit Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans abgeschlossen (HWRM-Plan 2021). Der 3. Zyklus ist bis 2027 umzusetzen. Im ersten Schritt des zyklischen Prozesses erfolgt die Überprüfung der Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin gemäß § 73 WHG und wird mit der Veröffentlichung bis zum 22.12.2024 abgeschlossen (SenMVKU 2024). Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) stellt den zweiten Umsetzungsschritt der HWRM-RL dar und bildet die Grundlage für die anschließenden Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans bis Ende 2027. Der Hochwasserrisikomanagementplan enthält Maßnahmen, die nicht nur zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes, sondern auch zu einer verbesserten Hochwasservorsorge und zur Vermeidung von Hochwasserrisiken an der Elbe beitragen (HWRM-Plan 2021). HWGK beschreiben die räumliche Ausbreitung von Überschwemmungen sowie die Wassertiefe eines fluvialen Hochwassers bei drei verschiedenen Hochwasserszenarien. In den Gefahrenkarten werden Überschwemmungen dargestellt, die durch ein Hochwasser eines Gewässers selbst entstehen. Überschwemmungen, die durch kapazitative Überforderung der Abwasseranlagen, zu Tage tretendes Grundwasser, Versagen wasserwirtschaftlicher Stauanlagen oder Überflutungen die durch Starkregen entstehen, werden in den HWGK nicht dargestellt. HWRK geben Auskunft über die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen dieser Hochwasserereignisse bezogen auf die in der europäischen HWRM-RL festgelegten Schutzgüter (LAWA 2018). Nach § 74 Absatz 1 WHG erstellt die zuständige Behörde des Landes Berlin HWGK und HWRK. Die Inhalte der Karten müssen gemäß § 74 Absätze 2 bis 4 WHG den Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 5 HWRM-RL entsprechen. Um weitgehend inhaltlich und gestalterisch einheitliche Kartenwerke zu erstellen, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entsprechende „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten“ veröffentlicht (LAWA 2018). Sie enthalten Standards für Mindestanforderungen der HWRM-RL an die HWGK und HWRK. Die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der HWGK und HWRK in Berlin folgt den LAWA Empfehlungen für die Kartenerstellung und den Signifikanzkriterien (LAWA 2017, 2018) sowie dem Umsetzungskonzept der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe (FGG 2018). Für eine detailliertere Darstellung der methodischen Ausgestaltung und Arbeitsschritte wird auf diese beiden Dokumente (LAWA 2018, FGG 2018) verwiesen. Aufgrund der Landesgrenze zu Brandenburg erfolgte zudem eine enge bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg. Die Bewertung des Hochwasserrisikos entsprechend der HWRM-RL ergab, dass für die Gebiete Tegeler Fließ, Panke, Erpe, Wuhle, Untere Havel/Untere Spree und Müggelspree inklusive Gosener Gewässer mit Seddinsee ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Diese wurden als Risikogebiete entsprechend § 73 WHG bestimmt (siehe Abbildung 1). Für diese Gebiete werden HWGK und HWRK erarbeitet bzw. aktualisiert und bis zum 22. Dezember 2025 veröffentlicht. Überschwemmungsgebiete werden in Risikogebieten ausgewiesen, in denen eine bedeutende Hochwassergefahr besteht. Überschwemmungsgebiete (ÜSG) gemäß § 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gebiete, die bei einem Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder für die Hochwasserrückhaltung genutzt werden. Im jursitischen Sinn ist das ÜSG eine Fläche, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren überschwemmt wird. In Berlin basieren die Überschwemmungsgebiete auf den Hochwassergefahrenkarten für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit. Die Überschwemmungsgebiete entlang hochwassergefährdeter Gewässer werden durch behördliche Verordnung rechtsverbindlich festgelegt oder vorläufig gesichert. Hier gilt ein weitreichender Pflichtenkatalog. Er beinhaltet Maßnahmen wie den Erhalt und die Wiederherstellung von Rückhalteflächen, das Verbot der Umwandlung von Grünland zu Ackerland sowie Einschränkungen für Bauvorhaben. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich durch Bauleitpläne oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Um die Schadenspotenziale nicht zu erhöhen, sind zusätzlich die Errichtung oder Erweiterung von Bauwerken gemäß den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches verboten. Das Einbringen oder Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden sowie die längerfristige Lagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, ist ebenfalls untersagt. Im ÜSG und in Gebieten mit Hochwassergefahren ist somit die Nutzung anzupassen, um Schäden durch Hochwasser zu minimieren sowie dem Verlust der Wasserrückhaltefähigkeit entgegen zu wirken. Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (WHG §78b) sind die Flächenkulisse der Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit bzw. das Extremszenario abzüglich der Fläche, die als festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist. Dies sind somit Gebiete, die von Hochwasser betroffen werden, mit denen seltener als einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Mit den HWGK, HWRK und ÜSG liegen für Berlin Instrumente für den vorbeugenden Hochwasserschutz vor, mit welchem die Ausdehnung von Überschwemmungen und deren Auswirkungen bei bestimmten Hochwasserereignissen beschrieben werden. Des Weiteren soll das Bewusstsein für mögliche Hochwassergefahren durch HWGK und ÜSG gefördert werden.

IHAC - Identification of unit Hydrographs and Component flows

Konzeptionelles Modell zur Abflusssimulation. Das Modell ist untergliedert in ein Produktions- und ein Transfermodul. Das Produktionsmodul besteht aus einem Korrekturfaktor von Niederschlag und potenzieller Evapotranspiration sowie einem nicht-linearen Bodenfeuchteindex, das Transfermodul aus zwei Abflusskomponenten mit zwei linearen Speichern sowie unverfälschter Zeitverzögerung. Ein Grad/Tag-Schneeschmelzemodul wird in von Schnee beeinflussten Einzugsgebieten angewendet. Modellinput sind Tageszeitreihen von potenzieller Evapotranspiration und Niederschlag im Einzugsgebiet, sowie Tageszeitreihen der Temperatur zur Schneeschmelze. Als Modelloutput wird der tägliche Abfluss generiert. Zeitliche Einheit in Tagen.

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