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Pflanzenschutzmittel möglichst selten und umweltschonend einsetzen

<p> So verwenden Sie Pflanzenschutzmittel richtig <ul> <li>Bevorzugen Sie grundsätzlich immer nicht-chemische Maßnahmen, bevor Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> einsetzen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und wenn mit großen Ernteverlusten zu rechnen ist.</li> <li>Lassen Sie sich vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausführlich beraten.</li> <li>Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen wollen.</li> <li>Verwenden Sie ⁠nur zugelassene Pflanzenschutzmittel⁠ und beachten Sie die Packungsbeilage.</li> <li>Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse.</li> </ul> Gewusst wie <p>Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, wenn ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel⁠</a> nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann verschiedene Gründe haben. Vielleicht wurde der Schaderreger falsch diagnostiziert, der Anwendungszeitraum wurde falsch gewählt oder die Anwendung wurde unter ungünstigen Witterungsbedingungen durchgeführt. Das belastet die Umwelt und den Geldbeutel. Deshalb:</p> <ul> <li>Prüfen Sie genau, um welchen Schaderreger es sich handelt.</li> <li>Nutzen Sie vor allem pflanzenbauliche Maßnahmen, wie z.B. Fruchtfolgen, zur Gesunderhaltung Ihrer Pflanzen.</li> <li>Pflanzenschutzmittel sollten nur in Ausnahmen eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und mit massiven Schäden zu rechnen ist.</li> <li>Manche Schäden sind nur ein optisches Problem, zum Beispiel Blattläuse an Ziergehölzen. Hier wären die Nachteile beim Einsatz eines Pflanzenschutzmittels gegebenenfalls größer als der Nutzen.</li> <li>Es müssen nicht immer Pflanzenschutzmittel sein. Prüfen Sie, ob Ihr Ziel auch mit <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/04_Pflanzenstaerkungsmittel/psm_Pflanzenstaerkungsmittel_node.html">Pflanzenstärkungsmitteln</a> oder mit dem Einsatz von <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html">Grundstoffen</a> zu erreichen ist. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenstaerkungsmittel">Pflanzenstärkungsmittel</a> dienen der allgemeinen Gesunderhaltung der Pflanzen. Das sind zum Beispiel Ackerschachtelhalmextrakt, Knoblauchspray oder Wundtinkturen. Grundstoffe sind Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Das sind zum Beispiel Lebensmittel wie Bier, Sonnenblumenöl oder Brennnesseln.</li> <li>Gestalten Sie Ihren Garten vielfältig und naturnah, um viele <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57308">Nützlinge</a> anzulocken.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/bild1_2.png"> </a> <strong> Potenzielle Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025 überarbeitet) <p><strong>Halten Sie sich an die Regeln:</strong>&nbsp;</p> <ul> <li>Verwenden Sie nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, die in Deutschland zugelassen sind. In der <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) finden Sie alle zugelassenen Mittel und deren Anwendungsbestimmungen. Hier können Sie nach unterschiedlichen Kriterien suchen, z.B. nach Wirkstoffen, Kulturen oder Schadorganismen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig"</em>&nbsp;versehen sind.</li> <li>Pflanzenschutzmittel unterliegen dem Selbstbedienungsverbot. Verkäufer*innen sind gesetzlich verpflichtet, Sie beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln zu beraten. Das gilt auch für den Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln.</li> <li>Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit.</li> <li>Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen und nur gegen die Schaderreger, für die sie explizit zugelassen sind.</li> <li>Beachten Sie die vorgegebene Menge. Verwenden Sie nicht mehr oder weniger, als in der Packungsbeilage vorgeschrieben.</li> <li>Tragen Sie die empfohlene Schutzausrüstung.</li> <li>Halten Sie vor der Ernte die vorgegebenen <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/07_RueckstaendeHoechstgehalte/01_RueckstaendeHoechstgehalte/01_Wartezeit/psm_rueckst_und_hoechstM_Wartezeit_node.html">Wartezeiten</a> ein. Die Wartezeiten werden vom Bundesamt für Risikobewertung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bfr">BfR</a>) so berechnet, dass die zulässigen Rückstandsgehalte nicht überschritten werden.</li> <li>Verzichten Sie auf selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel, ihr Einsatz ist verboten.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2614/bilder/etikett_psm_mit_huk_hinweis_hommes_p1060387_0-2.jpg"> </a> <strong> Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels </strong> <br> <p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p> Quelle: Martin Hommes <p><strong>Grundsätzlich gilt: </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Der Einsatz auf befestigten Flächen (dazu zählen z.B. Hofflächen, Terrassen, Bürgersteige und Einfahrten) ist grundsätzlich verboten. Es können Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden.</p> <p><strong>Die passende ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a>⁠:</strong>&nbsp;Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt wirken können.</p> <ul> <li>Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur an Tagen, für die keine Niederschläge angekündigt sind.</li> <li>Vermeiden Sie die Mittagssonne, die Temperatur sollte unter 25 Grad liegen. Hitze vermindert die Wirkung vieler Pflanzenschutzmittel, da die Wirkstoffe verdunsten, bevor sie wirken. Auch hohe UV-Strahlung beschleunigt den Abbau einiger Pflanzenschutzmittel.</li> <li>Achten Sie auf einen windstillen Zeitpunkt. Durch Wind kann der Sprühnebel verweht werden.</li> <li>Am sinnvollsten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den frühen Morgen- oder Abendstunden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/windsock_hodenhagen_aerodrome_2013.jpg"> </a> <strong> Pflanzenschutzmittel dürfen bei starkem Wind nicht ausgebracht werden. </strong> Quelle: Olaf Oliviero Riemer | www.wikimedia.org | Windsack auf dem Flugplatz Hodenhagen | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en <p><strong>Was noch zu beachten ist:</strong></p> <ul> <li>Lagern Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> immer in der Originalverpackung in einem abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren.</li> <li>Entsorgen Sie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln bei einer Sammelstelle für Sondermüll, aber niemals in der Toilette, im Garten, im Gully, im Hausmüll oder in der Natur! Das Gesetz sieht Geldstrafen bis zu 50.000 Euro vor.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/bild2-min.png"> </a> <strong> Checkliste für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Garten </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025 überarbeitet) <p><strong>Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht: </strong>Ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzrecht kann beispielsweise der Einsatz von Herbiziden auf befestigten Flächen sein, die Nicht-Einhaltung von Mindestabständen zu Wohngebieten, die illegale Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln in der Natur oder die fehlende Beratung beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels. Die wichtigsten Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Hobbygärtner*innen betreffen, finden Sie in <a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Flyer/nach_Themen/11_Flyer_Kleingaertner.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D11">DIESEM</a> Flyer. Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Landwirt*innen betreffen, finden Sie in den Grundsätzen der "<a href="https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/ips/dateien/ips_1a_-_gute_fachliche_praxis_im_pflanzenschutz.pdf">Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz</a>". Ein begründeter Verdacht einer ordnungswidrigen Pflanzenschutzmittelanwendung kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. Einige Pflanzenschutzdienste bieten auf ihren Webseiten Informationen an, die bei der Erstellung einer Anzeige helfen.</p> <p>Für den Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben wie im Einzelhandel. Besteht der begründete Verdacht auf eine unzulässige Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln im Internet, kann das an die <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/060_ZOPf/psm_ZOPf_node.html">Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf)</a> gemeldet werden. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln, die in Deutschland gar nicht zugelassen sind, z.B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> aus China mit dem Wirkstoff <em>Glufosinat</em>. Nicht zugelassene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen in Deutschland weder importiert, noch beworben oder verkauft werden.</p> <p><strong>Haben Sie noch weitere Fragen?</strong> Als Hobbygärtner*in können Sie vielfältige Informations- und Beratungsangebote nutzen, zum Beispiel:</p> <ul> <li><a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes</a></li> <li><a href="https://dgg1822.de/">Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V.</a></li> <li><a href="https://kleingarten-bund.de/der-verband/landesverbaende/">Landesverbände der Kleingartenvereine</a></li> <li><a href="https://www.hortipendium.de/Gartenakademien_Deutschland">Gartenakademien der Bundesländer</a></li> <li><a href="https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/">NABU</a>, <a href="https://www.bund.net/umweltgifte/pestizide">BUND</a></li> <li>Gärtnereien, Baumschulen, Gartencenter und Baumärkte</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel">Umweltbundesamt</a></li> </ul> Hintergrund <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__9.html">Pflanzenschutzgesetz</a> unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die für den Einsatz im Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>" versehen sind. Sie sind dem Gesetz nach "nicht sachkundig im Pflanzenschutz". Landwirt*innen und andere gewerbliche Anwender müssen dagegen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Haus- und Kleingarten sind lediglich solche Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering bewertet werden. Beispielsweise werden giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten nicht zugelassen. Dasselbe gilt für Substanzen, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung im Haus- und Kleingarten haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erfordern würden, um dort die Grenzwerte einzuhalten. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen an Pflanzenschutzmittel für nicht-berufliche Anwender finden Sie in einer <a href="http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/PSM_Haus_und_Kleingarten.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D5">Broschüre des BVL</a>.</p> <p><strong>Umweltsituation:</strong>&nbsp;⁠Einige Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft angewendet werden,⁠ können der Umwelt Schaden zufügen. Wie gefährlich Pflanzenschutzmittel sind, hängt unter anderem von den Substanzeigenschaften ab, wie etwa deren ⁠Toxizität⁠, ihrer Anreicherung in der Nahrungskette sowie ihrer Mobilität in der Umwelt. Jedes Pflanzenschutzmittel muss ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor es vermarktet und verwendet werden darf. Dabei werden zuerst die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/europaeisches-genehmigungsverfahren-fuer-wirkstoffe">Wirkstoffe</a> der Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene genehmigt. Danach entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten über eine nationale Zulassung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/zonales-zulassungsverfahren-fuer">Pflanzenschutzmittel</a> mit den genehmigten Wirkstoffen und eventuellen Beistoffen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> bewertet in diesem Verfahren das Risiko der Pflanzenschutzmittel für die Umwelt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob ein Mittel für Insekten, Fische oder Regenwürmer gefährlich ist. Doch das Zulassungsverfahren allein kann die Umwelt nicht ausreichend schützen, denn es birgt einige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz">Defizite</a>. Es konnte bislang auch nicht verhindern, dass Pflanzenschutzmittel am Markt bleiben, die inzwischen als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/beispiele-besonders-problematischer">problematisch</a> erkannt wurden. Pflanzenschutzmittel können, trotz aufwändigem Zulassungsverfahren, negative Effekte auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> und auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Bodenorganismen</a> haben. Außerdem finden sich im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a> sowie in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässern</a> mehr Rückstände als laut Zulassungsbericht vorhergesagt. Pflanzenschutzmittel verteilen sich zudem in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-vom-winde-verweht">Luft</a> und einige werden über weite Strecken transportiert. Das ist unter anderem für biologisch wirtschaftende Betriebe ein Problem.</p> </p><p> So verwenden Sie Pflanzenschutzmittel richtig <ul> <li>Bevorzugen Sie grundsätzlich immer nicht-chemische Maßnahmen, bevor Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> einsetzen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und wenn mit großen Ernteverlusten zu rechnen ist.</li> <li>Lassen Sie sich vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausführlich beraten.</li> <li>Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen wollen.</li> <li>Verwenden Sie ⁠nur zugelassene Pflanzenschutzmittel⁠ und beachten Sie die Packungsbeilage.</li> <li>Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, wenn ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel⁠</a> nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann verschiedene Gründe haben. Vielleicht wurde der Schaderreger falsch diagnostiziert, der Anwendungszeitraum wurde falsch gewählt oder die Anwendung wurde unter ungünstigen Witterungsbedingungen durchgeführt. Das belastet die Umwelt und den Geldbeutel. Deshalb:</p> <ul> <li>Prüfen Sie genau, um welchen Schaderreger es sich handelt.</li> <li>Nutzen Sie vor allem pflanzenbauliche Maßnahmen, wie z.B. Fruchtfolgen, zur Gesunderhaltung Ihrer Pflanzen.</li> <li>Pflanzenschutzmittel sollten nur in Ausnahmen eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und mit massiven Schäden zu rechnen ist.</li> <li>Manche Schäden sind nur ein optisches Problem, zum Beispiel Blattläuse an Ziergehölzen. Hier wären die Nachteile beim Einsatz eines Pflanzenschutzmittels gegebenenfalls größer als der Nutzen.</li> <li>Es müssen nicht immer Pflanzenschutzmittel sein. Prüfen Sie, ob Ihr Ziel auch mit <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/04_Pflanzenstaerkungsmittel/psm_Pflanzenstaerkungsmittel_node.html">Pflanzenstärkungsmitteln</a> oder mit dem Einsatz von <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html">Grundstoffen</a> zu erreichen ist. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenstaerkungsmittel">Pflanzenstärkungsmittel</a> dienen der allgemeinen Gesunderhaltung der Pflanzen. Das sind zum Beispiel Ackerschachtelhalmextrakt, Knoblauchspray oder Wundtinkturen. Grundstoffe sind Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Das sind zum Beispiel Lebensmittel wie Bier, Sonnenblumenöl oder Brennnesseln.</li> <li>Gestalten Sie Ihren Garten vielfältig und naturnah, um viele <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57308">Nützlinge</a> anzulocken.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/bild1_2.png"> </a> <strong> Potenzielle Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025 überarbeitet) </p><p> <p><strong>Halten Sie sich an die Regeln:</strong>&nbsp;</p> <ul> <li>Verwenden Sie nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, die in Deutschland zugelassen sind. In der <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) finden Sie alle zugelassenen Mittel und deren Anwendungsbestimmungen. Hier können Sie nach unterschiedlichen Kriterien suchen, z.B. nach Wirkstoffen, Kulturen oder Schadorganismen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig"</em>&nbsp;versehen sind.</li> <li>Pflanzenschutzmittel unterliegen dem Selbstbedienungsverbot. Verkäufer*innen sind gesetzlich verpflichtet, Sie beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln zu beraten. Das gilt auch für den Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln.</li> <li>Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit.</li> <li>Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen und nur gegen die Schaderreger, für die sie explizit zugelassen sind.</li> <li>Beachten Sie die vorgegebene Menge. Verwenden Sie nicht mehr oder weniger, als in der Packungsbeilage vorgeschrieben.</li> <li>Tragen Sie die empfohlene Schutzausrüstung.</li> <li>Halten Sie vor der Ernte die vorgegebenen <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/07_RueckstaendeHoechstgehalte/01_RueckstaendeHoechstgehalte/01_Wartezeit/psm_rueckst_und_hoechstM_Wartezeit_node.html">Wartezeiten</a> ein. Die Wartezeiten werden vom Bundesamt für Risikobewertung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bfr">BfR</a>) so berechnet, dass die zulässigen Rückstandsgehalte nicht überschritten werden.</li> <li>Verzichten Sie auf selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel, ihr Einsatz ist verboten.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2614/bilder/etikett_psm_mit_huk_hinweis_hommes_p1060387_0-2.jpg"> </a> <strong> Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels </strong> <br> <p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p> Quelle: Martin Hommes </p><p> <p><strong>Grundsätzlich gilt: </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Der Einsatz auf befestigten Flächen (dazu zählen z.B. Hofflächen, Terrassen, Bürgersteige und Einfahrten) ist grundsätzlich verboten. Es können Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden.</p> <p><strong>Die passende ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a>⁠:</strong>&nbsp;Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt wirken können.</p> <ul> <li>Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur an Tagen, für die keine Niederschläge angekündigt sind.</li> <li>Vermeiden Sie die Mittagssonne, die Temperatur sollte unter 25 Grad liegen. Hitze vermindert die Wirkung vieler Pflanzenschutzmittel, da die Wirkstoffe verdunsten, bevor sie wirken. Auch hohe UV-Strahlung beschleunigt den Abbau einiger Pflanzenschutzmittel.</li> <li>Achten Sie auf einen windstillen Zeitpunkt. Durch Wind kann der Sprühnebel verweht werden.</li> <li>Am sinnvollsten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den frühen Morgen- oder Abendstunden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/windsock_hodenhagen_aerodrome_2013.jpg"> </a> <strong> Pflanzenschutzmittel dürfen bei starkem Wind nicht ausgebracht werden. </strong> Quelle: Olaf Oliviero Riemer | www.wikimedia.org | Windsack auf dem Flugplatz Hodenhagen | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en </p><p> <p><strong>Was noch zu beachten ist:</strong></p> <ul> <li>Lagern Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> immer in der Originalverpackung in einem abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren.</li> <li>Entsorgen Sie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln bei einer Sammelstelle für Sondermüll, aber niemals in der Toilette, im Garten, im Gully, im Hausmüll oder in der Natur! Das Gesetz sieht Geldstrafen bis zu 50.000 Euro vor.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/bild2-min.png"> </a> <strong> Checkliste für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Garten </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025 überarbeitet) </p><p> <p><strong>Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht: </strong>Ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzrecht kann beispielsweise der Einsatz von Herbiziden auf befestigten Flächen sein, die Nicht-Einhaltung von Mindestabständen zu Wohngebieten, die illegale Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln in der Natur oder die fehlende Beratung beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels. Die wichtigsten Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Hobbygärtner*innen betreffen, finden Sie in <a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Flyer/nach_Themen/11_Flyer_Kleingaertner.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D11">DIESEM</a> Flyer. Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Landwirt*innen betreffen, finden Sie in den Grundsätzen der "<a href="https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/ips/dateien/ips_1a_-_gute_fachliche_praxis_im_pflanzenschutz.pdf">Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz</a>". Ein begründeter Verdacht einer ordnungswidrigen Pflanzenschutzmittelanwendung kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. Einige Pflanzenschutzdienste bieten auf ihren Webseiten Informationen an, die bei der Erstellung einer Anzeige helfen.</p> <p>Für den Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben wie im Einzelhandel. Besteht der begründete Verdacht auf eine unzulässige Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln im Internet, kann das an die <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/060_ZOPf/psm_ZOPf_node.html">Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf)</a> gemeldet werden. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln, die in Deutschland gar nicht zugelassen sind, z.B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> aus China mit dem Wirkstoff <em>Glufosinat</em>. Nicht zugelassene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen in Deutschland weder importiert, noch beworben oder verkauft werden.</p> <p><strong>Haben Sie noch weitere Fragen?</strong> Als Hobbygärtner*in können Sie vielfältige Informations- und Beratungsangebote nutzen, zum Beispiel:</p> <ul> <li><a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes</a></li> <li><a href="https://dgg1822.de/">Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V.</a></li> <li><a href="https://kleingarten-bund.de/der-verband/landesverbaende/">Landesverbände der Kleingartenvereine</a></li> <li><a href="https://www.hortipendium.de/Gartenakademien_Deutschland">Gartenakademien der Bundesländer</a></li> <li><a href="https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/">NABU</a>, <a href="https://www.bund.net/umweltgifte/pestizide">BUND</a></li> <li>Gärtnereien, Baumschulen, Gartencenter und Baumärkte</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel">Umweltbundesamt</a></li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__9.html">Pflanzenschutzgesetz</a> unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die für den Einsatz im Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>" versehen sind. Sie sind dem Gesetz nach "nicht sachkundig im Pflanzenschutz". Landwirt*innen und andere gewerbliche Anwender müssen dagegen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Haus- und Kleingarten sind lediglich solche Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering bewertet werden. Beispielsweise werden giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten nicht zugelassen. Dasselbe gilt für Substanzen, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung im Haus- und Kleingarten haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erfordern würden, um dort die Grenzwerte einzuhalten. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen an Pflanzenschutzmittel für nicht-berufliche Anwender finden Sie in einer <a href="http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/PSM_Haus_und_Kleingarten.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D5">Broschüre des BVL</a>.</p> <p><strong>Umweltsituation:</strong>&nbsp;⁠Einige Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft angewendet werden,⁠ können der Umwelt Schaden zufügen. Wie gefährlich Pflanzenschutzmittel sind, hängt unter anderem von den Substanzeigenschaften ab, wie etwa deren ⁠Toxizität⁠, ihrer Anreicherung in der Nahrungskette sowie ihrer Mobilität in der Umwelt. Jedes Pflanzenschutzmittel muss ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor es vermarktet und verwendet werden darf. Dabei werden zuerst die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/europaeisches-genehmigungsverfahren-fuer-wirkstoffe">Wirkstoffe</a> der Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene genehmigt. Danach entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten über eine nationale Zulassung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/zonales-zulassungsverfahren-fuer">Pflanzenschutzmittel</a> mit den genehmigten Wirkstoffen und eventuellen Beistoffen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> bewertet in diesem Verfahren das Risiko der Pflanzenschutzmittel für die Umwelt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob ein Mittel für Insekten, Fische oder Regenwürmer gefährlich ist. Doch das Zulassungsverfahren allein kann die Umwelt nicht ausreichend schützen, denn es birgt einige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz">Defizite</a>. Es konnte bislang auch nicht verhindern, dass Pflanzenschutzmittel am Markt bleiben, die inzwischen als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/beispiele-besonders-problematischer">problematisch</a> erkannt wurden. Pflanzenschutzmittel können, trotz aufwändigem Zulassungsverfahren, negative Effekte auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> und auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Bodenorganismen</a> haben. Außerdem finden sich im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a> sowie in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässern</a> mehr Rückstände als laut Zulassungsbericht vorhergesagt. Pflanzenschutzmittel verteilen sich zudem in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-vom-winde-verweht">Luft</a> und einige werden über weite Strecken transportiert. Das ist unter anderem für biologisch wirtschaftende Betriebe ein Problem.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Social TrAnsformation of the BuiLding sEctor: Sozialgerechte Transformation des Mehrfamilienhausbestands hin zur Klimaneutralität mit Reallaborcharakter, Teilprojekt: Sozialwissenschaftliche Begleitforschung zur Gestaltung einer sozialgerechten und -verträglichen Sanierung des deutschen MFS

Im Rahmen des Projekts STABLE soll die Sanierung eines Mehrfamilienhauses (MFH) wissenschaftlich begleitet werden, wobei eine sozialgerechte Klimaneutralität oberste Prämisse ist. Das Projektkonsortium bringt die notwendigen Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis an einen Tisch und schafft somit einen Verfahrensrahmen für die gesellschaftlich akzeptierte Energiewende im Gebäudebereich. Die Untersuchung aller relevanten Akteur:innen stellt sicher, dass die Transformation im Sinne der Gesellschaft stattfindet, was den langfristigen Erfolg des Konzepts sichert. Das Projekt umfasst sowohl die Konzeptionierung eines klimaneutralen Energiesystems für ein existierendes MFH als auch dessen Umsetzung und nachträgliche Begleitung. Damit ermöglicht das Projekt die ganzheitliche Untersuchung des Energiesystems auf der einen Seite und der relevanten Akteur:innen auf der anderen Seite. Für relevante Akteur:innen werden partizipative Methodiken angewandt, um die Energiewende für alle erlebbar zu machen, Bewohner:innen einzubinden und Interessenskonflikte sichtbar zu machen. Die Begleitung der Umsetzung garantiert, dass die zur sozialverträglichen Transformation des Gebäudebestandes existierenden Hürden erkannt sowie Lösungsstrategien entwickelt werden. Zudem wird durch den Dialog mit allen relevanten Akteur:innen angestrebt, dass ein Drehbuch die Erfahrungen aus den Beteiligungsprozessen und innovativen Partizipationsformaten für Sanierungsprojekte anderer Gebäudetypen übertragbar macht.

Windpotenzialflächen im Saarland - Restriktionsflächen militärische Belange

Militärische Belange schränken die Nutzbarkeit der Flächen für die Windenergie zusätzlich ein, was durch eine Berücksichtigung diverser Gebietskategorien abgebildet wird. Eine Bewertung als Ausschluss erfolgt lediglich für die Liegenschaftsflächen der Truppenübungsplätze einschließlich der Gaststreitkräfte, während alle anderen Gebietskategorien über die Konfliktrisikoklassen in die Potenzialbetrachtung eingehen. Die Daten wurden von der Bundeswehrverwaltung kategorisiert und bereitgestellt. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.

Feinkartierung Straße Hamburg

Der Datensatz enthält Informationen zu Nutzung und Oberflächenmaterial der einzelnen Flächen im Straßenraum der Bezirks- und Hauptverkehrsstraßen. Zusätzlich sind verschiedene im Straßenraum befindliche Linien- und Punktobjekte enthalten. Zu den Linienobjekten gehören: Hochbord, Tiefbord, Geländer, Mauer, Rinne und Zaun. Zu den Punktobjekten gehören: Pflanzkübel, Lampe, Hängelampe, Mast für Hängelampe, Poller/Pfosten/Wegesperre, Fußgängerleitsystem, Verkehrsampel, Bügel, Fahrradbügel, Findling, Bank, Tisch, Kunst im öffentlichen Raum/Skulptur, Brunnen. In der Regel sind im Datensatz alle Objekte im Bereich des Tiefbauvermögens der FHH enthalten. Flächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH und des Hafens sind nicht enthalten. Flächen, die eindeutig zum städtischen Straßenraum gehören, aus verschiedenen Gründen aktuell aber rechtlich nicht dem Tiefbauvermögen zugerechnet werden, sind ebenfalls enthalten und werden mit dem Attribut "Fremdeigentum" gekennzeichnet. Enthaltene Attribute: Bezirksnummer, Bezirk, Stadtteilnummer, Stadtteil, Straßenname, Straßentyp, Kategorie, Nutzungsnummer, Nutzung, Inhaltsnummer, Inhalt (Oberflächenmaterial), Ebenennummer, Ebene (Lage regulär auf Straßenebene oder darüber bzw. darunter), Fremdeigentum, Quelle, Bemerkung, Fläche (in m^2), Objekt-ID und Stand der Erfassung. Die Ersterfassung der Feinkartierung Straßen erfolgte auf Grundlage einer Luftbilddigitalisierung in den einzelnen Bezirken zwischen 2013 und 2021. Die Pflege der Daten erfolgt seit 2022 kontinuierlich anhand von Planunterlagen, Luft- und Befahrungsbildern durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Die Aktualität der jeweiligen Fortführung des Objektes ist den Attributen zu entnehmen. Die Datengrundlage weist jedoch einen älteren Stand auf, als der Tag der Fortführung. Auch Baustellen aus den Vorjahren werden u.U. erst in späteren Jahrgängen umgewandelt, sodass anhand des Datensatzes keine Analyse möglich ist, wie viele Flächenänderungen in einem Jahr im Straßenraum erfolgt sind. Insbesondere die Punkt- und Linienobjekte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sie z.T. bereits bei der Ersterfassung nicht vollständig erfasst wurden und Aufstell- und Abbauprozesse der datenpflegenden Stelle in der Regel nicht gemeldet werden. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden. Sollten Sie Anmerkungen zum Datensatz haben oder Korrekturen melden wollen, schicken Sie diese bitte an fachdatenmanagement@gv.hamburg.de.

Analyse der Maßnahmen zur Umsetzung von SDG 15 auf EU-Ebene

Die Grundlage für Leben auf der Erde sind intakte Ökosysteme. Daher stellt die Umsetzung von SDG 15 'Leben an Land' eines der zentralen Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auf EU-Ebene dar. Aktuelle Bestandsaufnahmen (z.B. Eurostat 2020) zeigen, dass die EU in den letzten 5 Jahren nur moderate Fortschritte bei der Umsetzung von SDG 15 erzielt hat und so ist der Zustand der Ökosysteme sowie der Biodiversität in der EU besorgniserregend. Die EU-Mitgliedsstaaten sind derzeit noch weit davon entfernt, ihre hier gesteckten Ziele zu erreichen. Eines der Ziele des 'European Green Deal' der Europäischen Kommission ist der Erhalt und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität. Vor diesem Hintergrund wurden eine Reihe von Strategien angekündigt oder bereits veröffentlicht, welche einen Beitrag zur Erreichung von SDG 15 leisten sollen, wie z.B. die 'EU-Biodiversitätsstrategie für 2030', die 'Vom Hof auf den Tisch'-Strategie, oder die neue 'EU-Forststrategie' oder die Aktualisierung der EU-Bodenschutzstrategie. Andere Maßnahmen, wie die Gemeinsame Agrarpolitik der EU, stehen diesem Ziel eher entgegen). Inwieweit die EU die Umsetzung von SDG 15 auch in den Mittelpunkt ihrer Green Recovery Programme stellt (sowohl in Bezug auf Maßnahmen innerhalb der EU als auch innerhalb ihrer weltweiten Wertschöpfungsketten), ist derzeit noch offen. Mit diesem Vorhaben sollen die unterschiedlichen und sich teilweise widersprechenden Ziele, Strategien, und Maßnahmen, Instrumente und Indikatoren auf EU-Ebene untersucht werden und Ansatzpunkte für eine kohärente und wirksame Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung von SDG 15 bis 2030 identifiziert werden. Neben der Analyse der Strategien und Maßnahmen sollen mit Hilfe eines Stakeholder-Mappings zunächst relevante Akteursgruppen in der EU identifiziert werden. Durch Leitfadeninterviews und Workshops soll untersucht werden, welche Akteure welche Maßnahmen zur Umsetzung von SDG 15 auf vers. Ebenen erfolgreich durchführen.

Social TrAnsformation of the BuiLding sEctor: Sozialgerechte Transformation des Mehrfamilienhausbestands hin zur Klimaneutralität mit Reallaborcharakter

Im Rahmen des Projekts STABLE soll die Sanierung eines Mehrfamilienhauses (MFH) wissenschaftlich begleitet werden, wobei eine sozialgerechte Klimaneutralität oberste Prämisse ist. Das Projektkonsortium bringt die notwendigen Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis an einen Tisch und schafft somit einen Verfahrensrahmen für die gesellschaftlich akzeptierte Energiewende im Gebäudebereich. Die Untersuchung aller relevanten Akteur:innen stellt sicher, dass die Transformation im Sinne der Gesellschaft stattfindet, was den langfristigen Erfolg des Konzepts sichert. Das Projekt umfasst sowohl die Konzeptionierung eines klimaneutralen Energiesystems für ein existierendes MFH als auch dessen Umsetzung und nachträgliche Begleitung. Damit ermöglicht das Projekt die ganzheitliche Untersuchung des Energiesystems auf der einen Seite und der relevanten Akteur:innen auf der anderen Seite. Für relevante Akteur:innen werden partizipative Methodiken angewandt, um die Energiewende für alle erlebbar zu machen, Bewohner:innen einzubinden und Interessenskonflikte sichtbar zu machen. Die Begleitung der Umsetzung garantiert, dass die zur sozialverträglichen Transformation des Gebäudebestandes existierenden Hürden erkannt sowie Lösungsstrategien entwickelt werden. Zudem wird durch den Dialog mit allen relevanten Akteur:innen angestrebt, dass ein Drehbuch die Erfahrungen aus den Beteiligungsprozessen und innovativen Partizipationsformaten für Sanierungsprojekte anderer Gebäudetypen übertragbar macht.

Social TrAnsformation of the BuiLding sEctor: Sozialgerechte Transformation des Mehrfamilienhausbestands hin zur Klimaneutralität mit Reallaborcharakter, Teilprojekt: Energiewirtschaftliche und -technische Analyse für die sozialverträgliche Sanierung des deutschen Mehrfamilienhausbestandes

Im Rahmen des Projekts STABLE soll die Sanierung eines Mehrfamilienhauses (MFH) wissenschaftlich begleitet werden, wobei eine sozialgerechte Klimaneutralität oberste Prämisse ist. Das Projektkonsortium bringt die notwendigen Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis an einen Tisch und schafft somit einen Verfahrensrahmen für die gesellschaftlich akzeptierte Energiewende im Gebäudebereich. Die Untersuchung aller relevanten Akteur:innen stellt sicher, dass die Transformation im Sinne der Gesellschaft stattfindet, was den langfristigen Erfolg des Konzepts sichert. Das Projekt umfasst sowohl die Konzeptionierung eines klimaneutralen Energiesystems für ein existierendes MFH als auch dessen Umsetzung und nachträgliche Begleitung. Damit ermöglicht das Projekt die ganzheitliche Untersuchung des Energiesystems auf der einen Seite und der relevanten Akteur:innen auf der anderen Seite. Für relevante Akteur:innen werden partizipative Methodiken angewandt, um die Energiewende für alle erlebbar zu machen, Bewohner:innen einzubinden und Interessenskonflikte sichtbar zu machen. Die Begleitung der Umsetzung garantiert, dass die zur sozialverträglichen Transformation des Gebäudebestandes existierenden Hürden erkannt sowie Lösungsstrategien entwickelt werden. Zudem wird durch den Dialog mit allen relevanten Akteur:innen angestrebt, dass ein Drehbuch die Erfahrungen aus den Beteiligungsprozessen und innovativen Partizipationsformaten für Sanierungsprojekte anderer Gebäudetypen übertragbar macht.

Schwerpunktprogramm (SPP) 2248: Polymer-basierte Batterien; Priority Program (SPP) 2248: Polymer-based batteries, Entwicklung von Aktivmaterialien für organische Batterien basierend auf elektropolymerisierten Polymeren mit stabilen organischen Radikalen

Heutige Batterietechnologien basieren hauptsächlich auf Metallen wie Lithium, Blei, Kobalt oder Nickel. Deren begrenztes natürliches Vorkommen sowie Toxizität und die daraus resultierenden Entsorgungsprobleme schränken jedoch die langfristige Verwendung solcher Metalle ein. Als Alternative haben sich im Rahmen jüngster Forschungen polymere Verbindungen, also Kunststoffe, herausgestellt. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere Polymere, die stabile organische Radikale enthalten, intensiv untersucht und zeigten vielversprechende Ladungsspeichereigenschaften, insbesondere eine überlegene Redoxkinetik. Solche Materialien leiden jedoch unter unzureichender elektrischer Leitfähigkeit, die die anwendbaren Lade- und Entladeraten begrenzt, wodurch die vorteilhaften Elektronentransfereigenschaften aufgehoben werden. Ein vielversprechender Ansatz zur Überwindung dieses Problems ist der Einbau von leitfähigen, d.h. konjugierten Polymeren. Diese Materialien bieten mehrere vorteilhafte Eigenschaften, die für eine organische Batterie ausgenutzt werden können: (i) Als Halbleiter zeigen sie elektrische Leitfähigkeit; (ii) sie können durch Elektropolymerisation hergestellt werden und bieten so eine effiziente Möglichkeit, direkt auf Elektrodenoberflächen abgeschieden zu werden; (iii) sie bieten intrinsische Ladungsspeicherfähigkeit. Allerdings zeigen Systeme, die auf der eigenen Speicherfähigkeit von konjugierten Polymeren basieren häufig driftende Lade- und Entladespannung, was deren Anwendungspotenzial erheblich einschränkt. In Kombination mit stabilen Redoxeinheiten, die die Ladungsspeicherung übernehmen, wie organische Radikale, können aber die elektrische Leitfähigkeit sowie die elektrochemische Verarbeitbarkeit zu vielversprechenden Batterieaktivmaterialien führen. Trotzdem wurden bisher nur wenige solche Beispiele in der Literatur vorgestellt. Daher soll im Rahmen dieses Projekts die Palette organischer Batteriematerialien durch die Kombination stabiler organischer Radikale mit elektropolymerisierbaren Einheiten erweitert werden, um Systeme herzustellen, die sowohl verbesserte elektrochemische Stabilität als auch elektrische Leitfähigkeit bieten.

Social TrAnsformation of the BuiLding sEctor: Sozialgerechte Transformation des Mehrfamilienhausbestands hin zur Klimaneutralität mit Reallaborcharakter, Teilprojekt: Umsetzung einer versorgungssicheren, klimagerechten und wirtschaftlich tragbaren Energieversorgung in einem Mehrfamilienhaus

Im Rahmen des Projekts STABLE soll die Sanierung eines Mehrfamilienhauses (MFH) wissenschaftlich begleitet werden, wobei eine sozialgerechte Klimaneutralität oberste Prämisse ist. Das Projektkonsortium bringt die notwendigen Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis an einen Tisch und schafft somit einen Verfahrensrahmen für die gesellschaftlich akzeptierte Energiewende im Gebäudebereich. Die Untersuchung aller relevanten Akteur:innen stellt sicher, dass die Transformation im Sinne der Gesellschaft stattfindet, was den langfristigen Erfolg des Konzepts sichert. Das Projekt umfasst sowohl die Konzeptionierung eines klimaneutralen Energiesystems für ein existierendes MFH als auch dessen Umsetzung und nachträgliche Begleitung. Damit ermöglicht das Projekt die ganzheitliche Untersuchung des Energiesystems auf der einen Seite und der relevanten Akteur:innen auf der anderen Seite. Für relevante Akteur:innen werden partizipative Methodiken angewandt, um die Energiewende für alle erlebbar zu machen, Bewohner:innen einzubinden und Interessenskonflikte sichtbar zu machen. Die Begleitung der Umsetzung garantiert, dass die zur sozialverträglichen Transformation des Gebäudebestandes existierenden Hürden erkannt sowie Lösungsstrategien entwickelt werden. Zudem wird durch den Dialog mit allen relevanten Akteur:innen angestrebt, dass ein Drehbuch die Erfahrungen aus den Beteiligungsprozessen und innovativen Partizipationsformaten für Sanierungsprojekte anderer Gebäudetypen übertragbar macht.

Industrielle TOPCon Fertigungstechnologie für die Re-Etablierung der Europäischen PV-Produktion, Teilvorhaben: Entwicklung Photolumineszenz-Technologie

Das Teilprojekt 'Entwicklung Photolumineszenz-Technologie' des Fraunhofer ISE und der greateyes GmbH befasst sich mit der Entwicklung einer neuen Generation von Photolumineszenz (PL)-Inspektionssystemen. Aktuelle Modelle stoßen aufgrund geänderter Anforderungen im Zusammenhang mit neuen Abmessungen von Wafern und Solarzellen, neuen Zelltechnologien wie beispielsweise TOPCon-Solarzellen, sowie neuen Metallisierungsgeometrien der Solarzellen (z.B. Multi-Busbar) an Ihre Grenzen und schränken die Auswertemöglichkeiten der Messungen stark ein. Als Entwicklungsziel für das vorliegende Projekt wird ein kosteneffizientes Messsystem ausgerufen, welches einerseits einfach zu bedienen, zu verstehen sowie zu warten sein soll, andererseits bezüglich Reproduzierbarkeit, Zuverlässigkeit und insbesondere quantitativer Bildauswertung bisherige Lösungen am Markt übertreffen bzw. es überhaupt erst ermöglichen soll, die neuen PV-Technologien vollumfänglich zu charakterisieren.

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