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NRW stärkt die Kommunen beim Schutz vor Klimarisiken wie Hitze und Starkregen

Wenn Hitzeperioden Nächte unerträglich machen oder Starkregen Straßen überflutet, spüren die Menschen in Nordrhein-Westfalen unmittelbar die Folgen des globalen Klimawandels. Der Handlungsbedarf in Städten und Gemeinden steigt. Nordrhein-Westfalen hat dafür bereits 2021 als erstes Bundesland ein Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Seit Juli 2024 gilt auch auf Bundesebene ein solches Gesetz. Das Land entwickelt sein Gesetz auf Basis dieser Vorgaben nun weiter. Ziel ist es, Klimarisiken wie Hitze oder Starkregen vor Ort systematisch zu erfassen und Maßnahmen gezielt zu planen und bei Investitionen zu berücksichtigen. Umweltminister Oliver Krischer: „Klimaanpassung entscheidet sich vor Ort in den Wohnvierteln, auf Schulhöfen oder in den Grünflächen. Mit verlässlichen Daten, klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und gezielter Unterstützung helfen wir den Kommunen, ihre Bevölkerung besser vor den Folgen von Hitze, Starkregen und anderen Klimarisiken zu schützen.“ Da diese neue Aufgabe für die Kommunen mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, stellt das Land ihnen insgesamt 20 Millionen Euro für die Erstellung eigener Klimaanpassungskonzepte zur Verfügung. Zugleich ist Klimaanpassung verbindlich in öffentlichen Planungen verankert. Das Berücksichtigungsgebot stellt sicher, dass etwa bei Infrastrukturprojekten oder der Stadtentwicklung die Folgen des Klimawandels frühzeitig einbezogen werden. So lassen sich spätere Schäden und zusätzliche Kosten vermeiden. Darüber hinaus verankert das Land die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) dauerhaft im Gesetz. Städte und Gemeinden erhalten damit langfristig Unterstützung durch Daten, Beratung, Förderinformationen und die Vernetzung untereinander. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt die aktuelle Klimaanalyse NRW 2026 des LANUK: Rund 7,5 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen leben in Siedlungsbereichen mit dringendem Handlungsbedarf. Das entspricht knapp 42 Prozent der Landesbevölkerung. Grundlage dieser Einordnung sind Modellierungen zur nächtlichen thermischen Belastung der Bevölkerung an einem typischen und einem extremen Sommertag. Die Analyse macht landesweit sichtbar, wo Hitzeinseln besonders stark ausgeprägt sind und wo Kommunen priorisieren sollten, um sich an die Klimaveränderungen anzupassen. Die Analyse liefert ihnen und den Planungsbehörden eine deutlich verbesserte Daten-Grundlage. Im Vergleich zur ersten landesweiten Klimaanalyse aus dem Jahr 2018 wurde die Untersuchung grundlegend weiterentwickelt. Die Modellierungen erfolgten nun in einer räumlichen Auflösung von 25 mal 25 Metern statt wie zuvor in einer Auflösung von 100 mal 100 Metern. Damit ist die neue Analyse 16-fach höher aufgelöst. Kleinräumige Unterschiede innerhalb von Städten und Gemeinden werden dadurch deutlich besser sichtbar. Wo sich Hitze besonders staut, wo Freiräume kühlend wirken und wo planerische Eingriffe besonders notwendig sind, lässt sich damit wesentlich genauer erkennen. LANUK-Präsidentin Elke Reichert: „Die höhere Auflösung ist für die kommunale Praxis ein entscheidender Fortschritt, da sie eine deutlich bessere Bewertung auf lokaler Ebene ermöglicht. Je genauer erkennbar ist, wo Belastungen entstehen und wo klimatisch wirksame Strukturen erhalten oder gestärkt werden müssen, desto konkreter können Maßnahmen ausgestaltet und begründet werden.“ Neu sei zudem die Betroffenheitsanalyse, erläuterte Elke Reichert. „Die Klimaanalyse betrachtet nicht nur, wo es besonders heiß wird, sondern auch, wo Menschen leben, die gegenüber Hitze besonders empfindlich sein können.“ Dafür habe das LANUK kleinräumige Bevölkerungsdaten, beispielsweise zu hochaltrigen Menschen und Kleinkindern, ausgewertet und mit hitzebelasteten Bereichen überlagert. Ergänzend sei die durchschnittliche Nettokaltmiete als Annäherungswert für Armutsgefährdung eingeflossen, um Mehrfachbelastungen räumlich besser sichtbar zu machen. „So konnten wir Quartiere identifizieren, für die Klimaanpassungsmaßnahmen eine hohe Priorität haben sollten“, erklärte Elke Reichert. Wie Klimaanpassung umgesetzt wird, zeigt zum Beispiel die Stadt Soest. Die Kommune nutzt Förderangebote des Landes und setzt Maßnahmen Schritt für Schritt vor Ort um. „Die Klimaanpassung steigert sowohl den Schutz als auch die Lebensqualität der Menschen“, erklärt Soests Bürgermeister Marcus Schiffer. „Deshalb haben wir uns in Soest schon 2016 auf den Weg gemacht und ein Klimaanpassungskonzept erstellt, das wir seitdem Schritt für Schritt nicht nur umsetzen, sondern auch weiterentwickeln.“ Dafür konnte die Stadt Soest an vielen Stellen die wertvollen Geodaten des LANUK nutzen, um zu analysieren, wo im Stadtgebiet in Sachen Starkregen, Hochwasser und Hitzebelastung Handlungsbedarf besteht. Unter anderem wurde auf diese Weise als Grundlage der Stadtplanung ein digitaler Klimazwilling der Stadt erstellt und Soest nahm als eine der ersten Kommunen erfolgreich am European Climate Award teil. Bürgermeister Marcus Schiffer: „Mittlerweile haben wir viele sehr konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen umgesetzt – wir verschatten Spielplätze und Innenstadtplätze, wir begrünen die Dächer unserer Stadtbücherei und entsiegeln Schulhöfe, wir bieten privaten Haushalten Förderprogramme für die Umwandlung von Schottergärten oder Fassadenbegrünung an. Viele Maßnahmen konnten wir auch mit Fördermitteln des Landes umsetzen. Diesen Weg wollen wir weitergehen.“ Soest sieht sich heute „als Vorreiterkommune in dem Vorreiterland Nordrhein-Westfalen“. Das Beispiel Soest zeigt, dass auch kleine und mittelgroße Kommunen Klimaanpassung können. Marcus Schiffer: „Unsere Erfahrung zeigt, dass Kommunen dafür präzise Datengrundlagen und Expertise brauchen. Diesen wichtigen Part übernimmt das LANUK.“ Nordrhein-Westfalen hat 2021 als erstes Bundesland ein Klimaanpassungsgesetz eingeführt und entwickelt dieses nun weiter. Auf Bundesebene gibt es seit 2024 ein eigenes Klimaanpassungsgesetz. Die NRW-Novelle in 2026 stärkt die rechtliche Grundlage, schafft neue Instrumente und sorgt für eine einheitliche Umsetzung von Klimaanpassung auf verschiedenen Ebenen. Zwischen 2020 und 2026 hat das Land bereits rund 200 Millionen Euro bereitgestellt, damit Kommunen Klimaanpassung vor Ort wirksam umsetzen können. Dafür wurden im EFRE-Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ in bislang drei Einreichungsrunden rund 60 Millionen Euro bewilligt. Für kleinere Maßnahmen stehen zusätzlich 13,1 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden dabei ganz konkrete Maßnahmen vor Ort, etwa die Entsiegelung befestigter Flächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Anlagen zur Regenwasserversickerung und -speicherung nach dem Schwammstadt-Prinzip. Ergänzt wird dies durch weitere Förderprogramme mit einem Volumen von rund 128 Millionen Euro, mit denen bereits zahlreiche Projekte in Kommunen angestoßen werden konnten. Klimaatlas NRW Klimaanpassungsgesetz Förderangebote für Klimaanpassung Coole Orte in Soest Die neue Klimaanalyse zeigt, in welchen Siedlungsbereichen sich in Nordrhein-Westfalen an Sommertagen und in den damit verbundenen warmen Nächten besonders stark aufheizt, wo kühlende Luftströme aus Freiräumen ausgleichend wirken und wo daraus konkreter Handlungsbedarf entsteht. Die wichtigste Zahl dabei ist: Rund 7,5 Millionen Menschen in NRW leben in Siedlungsbereichen, in denen dringender Handlungsbedarf besteht. Damit sind Bereiche gemeint, die vor allem nachts durch Wärmebelastung und mangelnde Abkühlung gekennzeichnet sind und die deshalb aus fachlicher Sicht für die Klimaanpassung besonders relevant sind. Die Analyse ist wichtig, da Hitze im Alltag nicht überall gleich wirkt. In dicht bebauten und stark versiegelten Quartieren bleibt es nachts oft deutlich wärmer als im Umland. Genau diese Unterschiede macht die Klimaanalyse landesweit sichtbar und ermöglicht somit erstmals einen tiefen Einblick in die Situation in ganz NRW. Die Karten stehen grundsätzlich auch der Öffentlichkeit zur Verfügung, ihr größter praktischer Nutzen liegt jedoch bei Städten, Gemeinden, Kreisen, der Regionalplanung, Fachbüros sowie bei Klimamanagerinnen und Klimamanagern. Für diese Zielgruppen sind die Daten eine Arbeitsgrundlage, um Klimaanpassungskonzepte zu entwickeln, Maßnahmen zu priorisieren und bestehende Planungen fachlich abzusichern. Dass dieser Bedarf real ist, zeigen Rückmeldungen aus den Kommunen. Die Veröffentlichung der neuen Klimaanalyse wird bereits seit Längerem nachgefragt, da Gemeinden und Kreise die Daten für ihre laufende Arbeit an Klimaanpassungskonzepten benötigen. Für die breite Öffentlichkeit ist das vor allem deshalb relevant, weil die Karten nachvollziehbar machen, warum bestimmte Maßnahmen vor Ort nötig sind, beispielsweise mehr Grün, weniger Versiegelung oder der Schutz wichtiger Luftleitbahnen. Der wichtigste Fortschritt ist die deutlich höhere räumliche Auflösung. So wurde die neue Klimaanalyse NRW 2026 mit einer Auflösung von 25 mal 25 Metern berechnet. Die erste landesweite Analyse aus dem Jahr 2018 arbeitete hingegen mit einer Auflösung von 100 mal 100 Metern. Damit ist die neue Untersuchung 16-fach höher aufgelöst. Das bedeutet, dass Unterschiede innerhalb von Städten und Quartieren deutlich genauer sichtbar werden. Je höher die Detailtiefe ist, desto besser lassen sich klimatische Belastungen erkennen und desto konkreter können Maßnahmen geplant werden. Hinzu kommen aktuelle Datengrundlagen zu Siedlungs- und Gebäudestrukturen sowie zur Flächennutzung. Erstmals werden kleinräumige Bevölkerungsdaten aus dem Zensus 2022 systematisch einbezogen. Während früher vor allem Einwohnerzahlen auf Gemeindeebene vorlagen, kann die Betroffenheit heute deutlich feiner dargestellt werden – teils im 100-Meter-Raster, teils auf Baublockebene. Die neue Planungshinweiskarte bewertet den Siedlungsraum anhand der nächtlichen Überwärmung. Sie unterteilt den sogenannten Wirkraum in sechs Handlungsprioritäten. Die Stufen 1 und 2 stehen für dringenden Handlungsbedarf. Aus fachlicher Sicht geht es dabei um Gebiete, die stadtklimatisch sanierungsbedürftig sind. Es werden unter anderem mehr Vegetation, zusätzliche Grünflächen, schattenspendende Bäume, Dach- und Fassadenbegrünung, weniger Versiegelung sowie Wasserelemente empfohlen. Besonders wichtig ist die Sicherung oder Schaffung von begrünten Durchlüftungsbahnen. Für Planungen in diesen Bereichen sind klimatische Gutachten erforderlich. Landesweit entfallen 32,5 Prozent der Wirkraumfläche auf diesen dringenden Handlungsbedarf. Die Zahl von 7,5 Millionen betroffenen Menschen bezieht sich genau auf diese Flächen. Damit wird deutlich: Die Analyse beschreibt nicht nur ein abstraktes Klimaproblem, sondern benennt sehr konkret, wo Kommunen zuerst ansetzen sollten. Die Analyse betrachtet nicht nur die Hitzebelastung, sondern auch die Frage, woher nachts kühlere Luft kommt und wie sie in belastete Siedlungsbereiche gelangen kann. Dafür wird in der Nachtsituation zwischen dem Siedlungsraum, in dem die Überwärmung bewertet wird, und dem Freiraum, in dem Kaltluftentstehung und -strömungen untersucht werden, unterschieden. Eine Neuerung sind dabei lokal abgeleitete Kaltluftleitbahnen, also besonders wirksame Wege, über die kühlere Luft in belastete Bereiche gelangen kann. Das ist besonders für die Planung entscheidend. Denn Hitze lässt sich nicht nur durch mehr Verschattung im Quartier mindern, sondern vor allem auch durch den Schutz von Freiräumen und Luftleitbahnen, die für die nächtliche Abkühlung wichtig sind. Die Klimaanalysekarten helfen somit nicht nur dabei, Wärmeinseln zu erkennen, sondern auch zu verstehen, welche Flächen und Strukturen für die Abkühlung erhalten werden müssen. Neu ist, dass die Klimaanalyse nicht nur die heißen Gebiete identifiziert, sondern auch die Orte, an denen Menschen leben, die gegenüber Hitze besonders empfindlich sein können. Zu diesem Zweck wurde eine Betroffenheitsanalyse durchgeführt. Sie basiert auf Zensus-2022-Daten auf Baublockebene und berücksichtigt unter anderem die Dichte hochaltriger Menschen ab 80 Jahren, die Dichte von Kindern unter 6 Jahren sowie die durchschnittliche Nettokaltmiete in diesen Baublöcken. Diese Informationen werden mit hitzebelasteten Bereichen verschnitten, um Mehrfachbelastungen sichtbar zu machen. Dabei ist wichtig zu wissen: Die Nettokaltmiete ist kein direkter Armutsnachweis, sondern ein Annäherungswert, da kleinräumig ausreichend differenzierte andere Sozialdaten in der benötigten Form nicht vorliegen. Der Nutzen dieser Auswertung liegt darin, besonders sensible Quartiere besser zu erkennen und Klimaanpassungsmaßnahmen dort zu priorisieren, wo Belastung und Empfindlichkeit zusammenkommen. Die Klimaanalyse basiert auf Modellrechnungen mit dem mesoskaligen Klimamodell FITNAH-3D. Es wurden zwei Wetterlagen betrachtet: ein typischer Sommertag, der eine durchschnittliche sommerliche Strahlungswetterlage in NRW abbildet, sowie ein extremer Sommertag, der auf bereits aufgetretenen Höchstwerten basiert. Solche extremen Sommertage treten bisher nur vereinzelt auf. Mit fortschreitendem Klimawandel ist jedoch davon auszugehen, dass solche Tage in Zukunft an der Tagesordnung sein werden. Die Analyse ist somit weder eine Wettervorhersage noch eine Klimaprojektion für ein bestimmtes Zukunftsjahr. Vielmehr zeigt sie, wie sich Hitze unter solchen Wetterlagen auf Grundlage der heutigen Siedlungs- und Freiraumstrukturen räumlich verteilt. Gerade diese Begrenzung ist für eine saubere öffentliche Kommunikation wichtig: Die Karten sagen nicht voraus, wie heiß es an einem bestimmten Tag in einer bestimmten Straße wird. Sie zeigen belastbare räumliche Muster und planerisch relevante Zusammenhänge. Genau darin liegt ihr Wert für Kommunen und Fachplanung. Die Karten der Klimaanalyse NRW 2026 werden im Themenfeld „Planung und Bau” des Klimaatlas NRW veröffentlicht. Dabei wird die bisherige Gesamtbetrachtungskarte durch eine neue Planungshinweiskarte ersetzt. Zu jeder Karte gibt es ergänzend Methodik-Papiere, die die Datengrundlagen und die Vorgehensweise transparent erläutern. Parallel dazu wird ein zusammenfassender Methodik- und Ergebnisüberblick als LANUV-Fachbericht 171 veröffentlicht. zurück

Agenda Stadt grün-blau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Mai 2026 die Agenda Stadt grün-blau veröffentlicht. Im Mittelpunkt diese Handlungsprogramms stehen konkrete Maßnahmen, mit denen Städte Grünflächen stärken und Wasser besser in die Planung integrieren können. Hierbei geht es darum, Hitze in den Städten zu reduzieren, die Gesundheit zu fördern und öffentliche Räume attraktiver zu gestalten. Hierfür soll eine grüne und wassersensible Stadtentwicklung stärker ressort- und fachübergreifend umgesetzt werden Das Handlungsprogramm ist in fünf Fokusthemen gegliedert: Grün-blau vital: Der Fokus richtet sich auf die wassersensible Stadtentwicklung und das Prinzip der Schwammstadt. Grün-blau gesund: Adressiert die Bedeutung von urbanem Grün für Gesundheit und Vorsorge. Grün-blau sozial: Beleuchtet den Beitrag grün-blauer Infrastruktur für soziale Teilhabe, gutes Zusammenleben und Umweltgerechtigkeit. Grün-blau statt grau: Betrachtet die Nutzung von Flächenpotentialen – von Schulhöfen bis zu Straßenräumen - die für grün-blaue Infrastruktur mobilisiert werden können. Grün-blau kompetent: befasst sich mit Querschnittsthemen wie Daten, Digitalisierung und Planungsinstrumenten und soll bis zum Herbst bearbeitet werden. Grünflächen werden hier in verschiedenen Kontexten wie Hitzevorsorge und Kühlung, Starkregenvorsorge, Bodenwasserhaushalt sowie Gesundheit und Wohlergehen und soziale Interaktion und Umweltgerechtigkeit als multifunktionale Räume betrachtet. In den einzelnen Fokusthemen werden konkrete Maßnahmen benannt. Mit Blick auf den Boden bzw. die Nutzung der Flächen in den Städten zeigt das Fokusthema 4 „Grün-blau statt grau – Raumpotenziale neu gewinnen und vernetzen“ konkrete Aktivitäten der Entsiegelung von Böden auf. So sollen im Zuge der Mobilitäts- und Wärmewende zugleich Entsiegelung, Begrünung und Regenwasserbewirtschaftung im Straßenraum gezielt und effizient umgesetzt werden. Dreifache Innenentwicklung und Flächengerechtigkeit sollen Realität werden. Auch die Entsiegelung von Böden auf halböffentlichen und privaten Flächen soll vorangebracht werden. Als wichtige Referenzprojekte der Entsiegelung werden der bundesweite Wettbewerb „Abpflastern“, der Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden oder die Schweizer Entsiegelungsinitiative „Asphaltknackerinnen“ genannt. Die Agenda knüpft an das "Weißbuch Stadtgrün" des Bundes aus dem Jahr 2017 an, die darauf abzielte, urbanes Grün als gleichwertige, unverzichtbare Infrastruktur in die Stadtentwicklung zu integrieren sowie die Lebensqualität, Gesundheit und den Klimaschutz durch den Erhalt und Ausbau von Grünflächen zu sichern. Agenda Stadt grün-blau Deutschlandweiter Wettbewerb „Abpflastern“ Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden Projekt „Asphaltknackerinnen“ in der Schweiz Weißbuch Stadtgrün „Grün in der Stadt – Für eine lebenswerte Zukunft“

Katrin Eder: „Förderung aus dem Regionalen Zukunftsprogramm macht Kommunen fit für die Zukunft“

Verbandsgemeinde Bad Kreuznach erhält Zuwendung aus dem Regionalen Zukunftsprogramm der Landesregierung – Rund 2,1 Millionen Euro für 62 Maßnahmen „Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm haben wir als Landesregierung ein möglichst umfassendes Förderprogramm geschaffen, das Kommunen mit besonderen Herausforderungen nutzen, um diese anzugehen, und das, was gut läuft, noch weiter zu verbessern. Ob kommunale Infrastruktur, soziale Gemeinschaft, Klimaresilienz, Landwirtschaft, Wirtschaft oder Verkehr – die Kommunen können die Förderung genau dort einsetzen, wo sie sie brauchen, denn das können sie am besten beurteilen. So können die Kommunen ihr Potenzial voll entfalten“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich der Übergabe eines Förderbescheids in Höhe von 2.104.624,13 Euro an Marc Ullrich, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach. Rund 604.000 Euro der Förderung entfallen auf Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Rund 230.000 Euro werden für den Ersatz der Heizungsanlagen der Grundschule in Feilbingert und der Kultur- und Mehrzweckhalle in Volxheim durch Wärmepumpen verwendet. Die restlichen rund 370.000 Euro werden für die Umrüstung von Beleuchtung auf LED, Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden, Hochwasserschutzmaßnahmen, energieeffiziente Elektrogeräte für kommunale Gebäude, Nisthilfen und Beschattung durch Bepflanzung und weitere Maßnahmen genutzt. Weitere rund 1,5 Millionen Euro werden in infra-, sozial-, wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen investiert. „Die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach macht sich mit ihren geplanten Projekten fit für die Zukunft: Extremwetterereignisse nehmen zu, daher werden Hochwasserschutz- und Beschattungsmaßnahmen immer wichtiger. Und Baumpflanzung schützt durch CO2-Speicherung zusätzlich das Klima. Mit Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern auf den Dächern zweier kommunaler Gebäude stellt die Verbandsgemeinde die Energieversorgung zukunftsorientiert um“, so Katrin Eder. „Mit der Bewilligung und dem Erhalt der über 2,1 Millionen Euro aus dem Regionalen Zukunftsprogramm schaffen wir wichtige Grundlagen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung in unseren 13 Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde. Die Förderung ermöglicht über 60 Projekte zur Stärkung unserer Infrastruktur, zur Förderung nachhaltiger Maßnahmen im Klima- und Umweltschutz sowie zur Verbesserung der Lebensqualität und des sozialen Zusammenhalts vor Ort. Ich danke den beteiligten Ministerien und der ADD für die hervorragende Unterstützung bei der Antragstellung – gemeinsam investieren wir in eine lebenswerte Zukunft für unsere Region“, sagte Bürgermeister Marc Ullrich. Hintergrund Das Regionale Zukunftsprogramm „Regional.Zukunft.Nachhaltig.“ – kurz R.Z.N. von insgesamt 200 Millionen Euro unterstützt 69 Kommunen mit besonderen strukturellen Herausforderungen gezielt bei der nachhaltigen Weiterentwicklung. Jede Zuwendung enthält drei Kapitel: Kapitel I beinhaltet Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und der sozialen Gemeinschaft vor Ort und wird vom Innenministerium verantwortet. Kapitel II, das Klimaschutz- und Klimaresilienzmaßnahmen umfasst, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Klimaschutzministeriums. In Kapitel III, das zum Wirtschaftsministerium gehört, können Gelder für wirtschafts-, agrar-, und verkehrsstrukturelle Maßnahmen beantragt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden 53 Anträge (77 Prozent) mit einem Gesamtfördervolumen von über 147 Millionen Euro bewilligt. Übersicht über Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen : Sonnenschutz an der Kita in der OG Altenbamberg Beschattungseinrichtungen an den Fenstern der Kita Beantragte Mittel: 6.000 € Neue Gerätschaften für das Bürgerhaus in Altenbamberg Investition in eine neue, energieeffiziente Küchenausstattung des Bürgerhauses, u. a. Anschaffung von Kühlschränken Beantragte Mittel: 5.000 € Sonnenschutz an der Kita in der OG Biebelsheim Beschattungseinrichtungen (Sonnenschutzfolien) an den Fenstern der Kita Beantragte Mittel: 6.700 € Beschattung Spielplatz der Kita Biebelsheim Durch Sonnenschirme/Sonnensegel auf dem Außengelände der Kita Beantragte Mittel: 8.400 € Energieeffiziente Elektrogeräte für die Lemberghalle in der OG Feilbingert Anschaffung neuer, energieeffizienter Elektrogeräte wie Kühltheke, Kühlschränke und Herd. Beantragte Mittel: 30.000 € Bepflanzung auf verschiedenen Plätzen der OG Feilbingert Durch Pflanzungen von Bäumen und Büschen auf Spielplatz und Marktplatz soll zusätzliche Beschattung geschaffen werden. Beantragte Mittel: 12.000 € Umbau von Baumbeständen in der OG Feilbingert Die Ortsgemeinde möchte an verschiedenen Stellen (Auf der Leimkaut, Am Kalkofen, Sautränke etc.) den bestehenden, absterbenden Baumbestand durch klimaresiliente Bäume ersetzen. Beantragte Mittel: 53.000 € Außengebietsentwässerung in der OG Feilbingert Die Ortsgemeinde möchte sich eine Fläche für den Hochwasserschutz sichern (8.000 qm), die bei stärkeren und anhaltenden Regenereignissen als natürliche Rückhaltefläche dienen soll. Beantragte Mittel: 3.000 € Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der OG Frei-Laubersheim auf LED Beantragte Mittel: 80.000 € Erneuerung der Fenster kommunaler Liegenschaften der OG Fürfeld Erneuerung der Fenster der Grundschule Beantragte Mittel: 10.000 € Baumpflanzung auf dem Schulhof in der OG Fürfeld Baumpflanzungen auf dem Schulhof für zusätzliche Beschattung Beantragte Mittel: 5.000 € Hochwasserschutz in der OG Fürfeld Planung und die Erstellung eines Konzeptes für den Hochwasserschutz / Außengebietsentwässerung Beantragte Mittel: 15.000 € Umrüstung der Innenbeleuchtung der Rheinhessenhalle in der OG Hackenheim auf LED Beantragte Mittel: 40.000 € Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher auf der Rheinhessenhalle/Kita Hackenheim Auf der Rheinhessenhalle, die auch die Kindertagesstätte beheimatet, sollen eine Photovoltaikanlage inklusiv Batteriespeicher errichtet und der produzierte Strom ausschließlich für den Eigenbedarf in der Halle (Sportbetrieb) und der angrenzenden Kita genutzt werden. Beantragte Mittel: 42.000 € + 15.000 € Erneuerung der Heizungsanlage in der Kultur- und Sporthalle in der OG Volxheim Erneuerung der über 40 Jahre alten Heizungsanlage Umstellung der Wärmeversorgung auf eine moderne und effiziente Wärmepumpe Beantragte Mittel: 109.000 € Begrünung und Beschattung des Dorfplatzes der OG Tiefenthal Der Dorfplatz und die angrenzende Fläche der Ortsgemeinde sollen durch Pflanzung von Büschen und Bäumen zusätzlich beschattet werden. Beantragte Mittel: 3.000 € Errichtung einer Bank-Tisch-Kombination mit Infotafel und Mülleimer in der OG Tiefenthal Beantragte Mittel: 3.000 € Erneuerung Heizungsanlage Grundschule Feilbingert Die über 50 Jahre alte Heizungsanlage soll erneuert werden. Durch Umstellung der Wärmeversorgung auf Wärmepumpe Beantragte Mittel: 120.000 € Pflanzung von Büschen und Bäumen in der OG Pleitersheim Zusätzliche Beschattung durch Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern an verschiedenen Plätzen Beantragte Mittel: 4.250 € Anschaffung von Schwalbenhotels (Nisthilfen) in der OG Pleitersheim Beantragte Mittel: 3.000 € Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher auf der Alsenzhalle in der OG Altenbamberg Auf der Alsenzhalle, die auch die Kindertagesstätte beheimatet, sollen eine Photovoltaikanlage inklusiv Batteriespeicher errichtet und der produzierte Strom ausschließlich für den Eigenbedarf in der Halle (Sportbetrieb) und der angrenzenden Kita genutzt werden. Beantragte Mittel: 10.000 € + 20.000 €

Erwin Manz: Begrünte Flächen statt Asphaltwüsten schaffen attraktives Lernumfeld und zeigen Schülerinnen und Schülern den Wert der Natur

15.000 Euro für einen grünen Schulhof: Klimaschutzstaatssekretär informiert sich gemeinsam mit DUH-Geschäftsführer über Projektstand an Ludwigshafener Schulen „Begrünte statt betonierte Schulhöfe können zu mehr Klimaschutz, Klimaresilienz und Artenvielfalt beitragen. All dies können Schülerinnen und Schüler erfahren, wenn sie selbst mithelfen, ihren Schulhof klimafreundlich umzugestalten. So können sie hautnah erleben, wie Pflanzen an heißen Tagen für Kühlung sorgen, wie der Boden besser Wasser aufnehmen kann, wenn er begrünt ist, wie beispielsweise Schmetterlinge und Bienen Blüten aufsuchen und wie sich dadurch auch wir Menschen wohler fühlen, wenn unser Umfeld durch Pflanzen statt durch Asphalt und Beton ansprechend gestaltet ist“, so Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz am heutigen Mittwoch in Ludwigshafen. Dort besuchte er gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Sascha Müller-Kraenner sowie Bau- und Umweltdezernent der Stadt Ludwigshafen Alexander Thewalt die Förderschule Schlossschule. Diese, sowie das Heinrich-Böll-Gymnasium, sind zwei von 15 Gewinner-Schulen, die sich am Wettbewerb „15 grüne Schulhöfe für Rheinland-Pfalz“ beteiligt hatten. Der Wettbewerb wurde gemeinsam vom Klimaschutzministerium mit der Deutschen Umwelthilfe im vergangenem Jahr ausgelobt, der Preis beinhaltet 15.000 Euro pro Schule aus Mitteln der „Aktion Grün“ des Klimaschutzministeriums sowie eine je zweijährige fachkundige Beratung und Projektbegleitung durch Expertinnen und Experten der DUH. Insgesamt reichten über 60 Schulen Bewerbungen ein, in denen sie aufzeigten, wie sie ihren Schulhof klimafreundlich umgestalten wollen. DUH-Geschäftsführer Müller-Kraenner sagte: „Schulhöfe können so viel mehr sein als traurige Hitzehöllen: Sie sind ein wichtiger Lebensmittelpunkt von Kindern und Jugendlichen und spielen für eine gesunde und ganzheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler eine zentrale Rolle. Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich dafür ein, dass Schulhöfe klimagerecht, nachhaltig und bunt umgestaltet werden. So werden sie zu Erholungsorten, bieten Platz für Bewegung, verbessern das Klima und werden gleichzeitig zu einem bunten Lernort: Hier können Schülerinnen und Schüler hautnah Klimaschutz und den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und biologischer Vielfalt erleben. Und natürlich profitiert auch das Schulpersonal von einem grünen, angenehmen Arbeitsplatz.“ Sonnenschutz und „Grünes Klassenzimmer“ geplant Die Schlossschule beispielsweise plant zahlreiche Sträucher und Stauden sowie verschiedene Pflanzen für Bienen und andere Bestäuberinsekten. Da Schatten auf dem Außengelände sehr rar ist, sollen kleine Podeste mit Überdachungen entstehen, die Schutz vor Sonne bieten. Der Schulhof soll ein attraktiver, grüner Ort werden, auf dem sich alle gerne aufhalten. Melanie Wieme, Projektleiterin der Schlossschule, fügte hinzu: „Viele Familien verfügen über keinen eigenen Garten. Umso schöner ist es, den Kindern und Jugendlichen das Draußen-sein, gemeinsam pflanzen, ernten und in der Erde wühlen, bald an unserer Schule ermöglichen zu können.“ Auch das Heinrich-Böll-Gymnasium in Ludwigshafen stellte ihre Projektskizze für einen klimafreundlich gestalteten Schulhof vor. Hier soll ein multifunktionales, naturnahes „Grünes Klassenzimmer“ entstehen, das von der gesamten Schulgemeinschaft genutzt werden kann. Bienenfreundliche Wildblumen und -sträucher, Insektenhotels, Vogelhäuschen und eine Trockenmauer ergänzen das Angebot für Vögel und Insekten. Gepflasterte Bereiche sollen entsiegelt und natürliche Versickerungsflächen geschaffen werden. „Die Schüler und Schülerinnen beschweren sich schon lange über den monotonen und `traurigen´ Schulhof. Sie möchten ein grünes Außengelände mit "Chillout-Ecken" gestalten, in dem es im Sommer nicht so heiß wird. Um das Ziel des Projektes nachhaltig zu erreichen, ist die gesamte Schulgemeinschaft an der Planung und Umsetzung beteiligt“, so die Projektleiterinnen Julia Schuster und Kerstin Müller. „In einer Asphaltwüste hält sich niemand gerne auf. Deshalb freue ich mich, wenn hier kleine grüne Oasen im Schulalltag entstehen, die gleichzeitig einen natürlichen Lernort schaffen, um den Wert unserer Umwelt praktisch zu erfahren. Indem die Kinder und Jugendlichen selbst mitentscheiden und gestalten können, erfahren sie, dass jede und jeder Einzelne von uns etwas bewirken kann, dies fördert auch die Demokratiebildung“, so Manz. „Ich freue mich, dass wir in Ludwigshafen mit diesem Preis eine weitere Möglichkeit zur nachhaltige Stadtentwicklung haben, denn Entsiegelung und Begrünung spielen dabei eine zentrale Rolle. Es ist wichtig, gerade der jungen Generation einen Weg aufzuzeigen, wie wir unser Lebensumfeld klimafreundlich und zum Schutz der Arten gestalten können. Daher bin ich dem Klimaschutzministerium, der Deutschen Umwelthilfe und nicht zuletzt auch den Schulen und den Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Freiraumplanung und Grünconsulting des Bereichs Umwelt und Klima für ihr Engagement dankbar“, so Bau- und Umweltdezernent der Stadt Ludwigshafen Alexander Thewalt.

Bebauungsplan Nr. 30 , "4-Generationen-Park", Urschrift, Gemeinde Wathlingen

Entsprechend der Flächennutzungsplanung soll hier eine Erweiterung des Schulgeländes in nordöstlicher und südlicher Richtung vorbereitet werden. Der östliche Schulhof wird stattdessen hier aufgegeben; an seiner Stelle soll ein Gemeinschaftsgebäude errichtet werden können, das Nutzungen wie Mensa, Cafeteria, Bibliothek, Jugendtreff und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie auch die Möglichkeit zur Durchführung öffentlicher und privater Veranstaltungen beinhalten soll. Diese Anlagen werden durch einen Park eingefasst, der seinerseits Spiel- und Kleinsportanlagen bietet, aber der auch der Erholung und der Abschirmung gegenüber einem anschließenden Wohngebiet dienen soll.

Stadtbäume in Bottrop

Stadtbäume an Straßen, auf Spielplätzen, Schulhöfen, in Parks oder auf Friedhöfen mit Informationen über Standort, Baumart, Alter, Pflanzdatum oder Umfang von Krone oder Stamm.

Digitales Baumkataster Münster

<p>Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit pflegt alle Bäume auf städtischen Flächen. Sie stehen vorwiegend in Park- und Grünanlagen, entlang von Straßen und Wegen, auf Spielplätzen und Schulhöfen, in Kindertageseinrichtungen und natürlich im Wald. Insgesamt werden rund 100.000 Einzelbäume baumpflegerisch betreut. Knapp die Hälfte der Baum-Standorte davon ist digital erfasst und in diesem Datensatz enthalten.</p> <p>Dieser Datensatz enthält für einen Teil der städtischen Bäume die Information über: Geokoordinaten des Baumes und Art des Baumes (im Datensatz steht jeweils der lateinische Name der Baumgruppe).</p> <p>Bitte beachten Sie, dass es im Stadtgebiet auch viele Bäume auf privaten Flächen gibt, oder Bäume, die vermeintlich auf öffentlichen Flächen stehen, aber in anderen Zuständigkeitsbereichen liegen (z.B. Straßen.NRW, Land NRW, Deutsche Bahn). Informationen zu solchen nicht-städtischen Baumstandorten sind in diesem Datensatz nicht enthalten.<br /> <br /> Weiterhin ist die digitale Erfassung der städtischen Bäume außerhalb des Promenadenringes noch nicht abgeschlossen, weswegen dieser Datensatz im Bereich außerhalb des Promenadenringes noch nicht alle Bäume enthält.<br /> <br /> Die Daten spiegeln den folgenden Stand wieder:<br /> - Innerhalb des Promenadenrings: Stand im Jahr 2020<br /> - Außerhalb des Promenadenrings: Stand im Jahr 2017, unvollständig</p>

Abpflastern!

Die Metropole Hamburg mit über 1,8 Mo Einwohner:innen nimmt mit ihren Wohngebieten, Straßen, Wegen und Plätzen sowie Gewerbe- und Industrieflächen umfangreiche Flächen in Anspruch. Im Jahr 2020 waren 31 Prozent des gesamten Stadtgebiets versiegelt. Um die Stadt resilient, klimaanagepasst und mit mehr Grün zu entwickeln, sollen in der Stadt unter anderem Böden entsiegelt werden Der Hamburger Wettbewerb „Abpflastern“, der von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erstmals 2025 organisiert wurde, richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Initiativen oder Vereine. Ziel ist es, so viele Flächen wie möglich zu entsiegeln. Beton oder Asphaltflächen sollen entfernt und anschließend begrünt werden, um die Versickerung von Regenwasser zu fördern und das Stadtklima zu verbessern. Im Blick sind dabei öffentliche, halböffentliche und private Flächen wie etwa Schulhöfe, Terrassen, Einfahrten oder Gehwege. Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Preise verliehen: Der Bezirk mit der meisten entsiegelten Fläche erhält den „Goldenen Spaten“. Der Stadtteil mit der meisten entsiegelten Fläche wird mit der „Goldenen Gießkanne“ ausgezeichnet. Die „Goldene Harke“ geht an die Privatperson sowie das Unternehmen, welche die größte Fläche entsiegelt haben. Der Abpflastern-Wettbewerb wird getragen und unterstützt durch eine Vielzahl an Akteur:innen aus Hamburgs Wissenschaft und Zivilgesellschaft wie der Loki-Schmidt-Stiftung, dem BUND Hamburg, dem NABU Hamburg, Hamburg Wasser, der Heinrich-Böll-Stiftung Hamburg, dem Naturgarten e.V. Regionalgruppe Hamburg, der Zukunftswerkstatt Lokstedt, dem City Science Lab und dem Blue-Green Infrastructure Lab der HafenCity Universität Hamburg, dem  Code for Hamburg e.V. und dem lokalkraft e.V. Hamburg. Pate für den Hamburger Wettbewerb hat der bundesweite Wettbewerb „Abpflastern“, initiiert von der der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz (HFGG), gestanden. Dieser fand im Jahr 2025 erstmals in Deutschland statt. Städte und Gemeinden treten hier in einem freundschaftlichen Wettbewerb um die meisten Flächen an, die die Anwohner:innen und Kommunen entsiegeln. Die Anregung für „Abpflastern“ wiederum kam vom “Tegelwippen-Wettbewerb”in den Niederlanden, wo seit 2020 und inzwischen in fast 200 Städten Gemeinden und Privatpersonen Böden entsiegeln. In Hamburg wurden bis Oktober 2025 im Rahmen des Wettbewerbs etwa 1.300 m 2 Böden entsiegelt, davon 150 m 2 auf privaten Flächen. Etwa 1.000 m 2 wurden allein durch Schulbau Hamburg auf verschiedenen Schulhöfen entsiegelt. Die entsiegelten Flächen werden, nachdem Pflaster, Beton oder Asphalt beseitigt sind, durch die Zuständigen bepflanzt und gepflegt. Über den Wettbewerb hinaus hat die Freie und Hansestadt Hamburg das RISA-Förderprogramm aufgelegt, in dessen Rahmen Eigentümer:innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden Fördermittel für den Aufbruch von versiegelten Flächen in Verbindung mit der Herstellung von einem durchlässigen versickerungsfähigen Bodenaufbau erhalten können. Abpflastern! Hamburger Wettbewerb zum Entsiegeln und Begrünen Versiegelungsmonitoring Hamburg, Abschlussbericht 2024 Beteiligungsplattform RISA-Förderprogramm zur Entsiegelung auf privaten Grundstücken , Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Abpflastern! Hamburger Wettbewerb zum Entsiegeln und Begrünen Abpflastern, deutschlandweiter Wettbewerb Tegelwippen, Entsiegelungswettbewerb Niederlande

IFG-Anfrage: Ausgaben, Bewertung und Dokumentation von Kompensations- und Ökokontomaßnahmen (Kap. 0750)

Ich bitte um Zugang zu folgenden Informationen und Unterlagen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Kompensationsflächen KFK und Ökokontosflächen ÖEK): Priorität 1 1. Gesamtausgaben Im Haushaltsplan 2024/2025 (Kap. 0750) summieren sich die explizit für Kompensations- und Ökokontomaßnahmen deklarierten Titel (52141, 52190, 68241, 70118, 82162, 89360) auf 3.701.000 € für 2025. Führt der SenMVKU eine interne Übersicht der Gesamtausgaben für Kompensationsmaßnahmen über alle Haushaltsstellen hinweg? Falls ja, bitte ich um Zugang zu dieser Übersicht. Falls nein: Fließen weitere Mittel – etwa über Grün Berlin (Titel 68203, 89145) oder Naturschutzpflege (52140) – anteilig in Kompensationsflächen ein? 2. Kosten pro Ökopunkt Ich bitte um Zugang zu internen Kalkulationsunterlagen oder Übersichten zu den Herstellungs- und Pflegekosten pro Ökopunkt (Biotopwertpunkt). 3. Projektdokumentation (Priorität 1) Für folgende Projekte bitte ich um Zugang zu Kostenvoranschlägen, Abrechnungen sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) bzw. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen mit Ökopunktberechnung nach dem Berliner Biotopwertverfahren: 0223 – Döberitzer Grünzug ÖEK_SB_002 – Kienberg/Wuhletal Priorität 2 4. Kassenrest Titel 52190 Im Haushaltsplan 2024/2025 (Kap. 0750, Titel 52190) ist ein Kassenrest von 6.574.097,66 € ausgewiesen, bei einem Jahresansatz von 100.000 € und einem Ist-Wert 2022 von 33.833 €. Ich bitte um Auskunft über die Ursachen dieses Kassenrestes. 5. Ökokonto Im Berliner Geoportal ist die Spalte „zugeordnetes Vorhaben" bei allen ÖEK-Flächen leer. Ich bitte um Zugang zu einer aktuellen Übersicht des Ökokontos mit Stand der gutgeschriebenen und bereits verrechneten Ökopunkte. 6. Überprüfungsverfahren Ich bitte um Zugang zu Verfahrensbeschreibungen und Gutachten zur Überprüfung des Erfolgseintritts von Kompensationsmaßnahmen (Haushaltsplan 2024/2025, Kap. 0750, Titel 54010, lfd. Nr. 5). 7. Projektdokumentation (Priorität 2) Sofern aufbereitete Unterlagen vorliegen, bitte ich um dieselben Unterlagen wie unter Punkt 3 für: 0284 – Ufergestaltung/Grünvernetzung 0202 – Entsiegelung Schulhof 1111 – Rückbau Verkehrsflächen 0224 – Tiergarten (Scheidemannstraße bis Tiergartenstraße)

KoMoNa: Naturnahe Schulhöfe und Umweltbildung in der Nationalpark STADT Nideggen

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