Seit Beginn des Antarktistourismus, der sich vor allem auf die Antarktische Halbinsel konzentriert, haben die Besucherzahlen erheblich zugenommen. Um die einmalige Tier- und Pflanzenwelt trotz des wachsenden Besucherinteresses in seiner Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten international verbindliche Verhaltensregeln für die Besucher der Antarktis. Beachten Sie diese Verhaltensregeln bei Ihrem Aufenthalt vor Ort, leisten Sie persönlich einen Beitrag zum Schutz der Antarktis leisten. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
<p>Roald Amundsen sagte: "Wir müssen uns immer in Dankbarkeit und Bewunderung der ersten Seefahrer erinnern, die ihre Schiffe durch Stürme und Nebel steuerten und unser Wissen über das Land aus Eis im Süden vermehrt haben." Seit der Entdeckung der Antarktis ist unser Wissen stetig gewachsen - aber auch unsere Verantwortung für das fragile Ökosystem.</p><p>Motive zum Schutz der Antarktis</p><p>Die Antarktis ist ein vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusstes natürliches <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kosystem#alphabar">Ökosystem</a> von großem wissenschaftlichem und ästhetischem Wert. Das so genannte ewige Eis am Südpol hat nicht nur gravierenden Einfluss auf das Weltklimageschehen, sondern dokumentiert wichtige Stufen der Erdgeschichte und repräsentiert bedeutende geologische und biologisch-evolutive Prozesse.</p><p>Wir beobachten jedoch mehr und mehr, dass die Antarktis auch anthropogene – also von Menschen verursachte Veränderungen – widerspiegelt.</p><p>Die Staaten, die das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag unterzeichnet haben, verpflichteten sich, die ursprünglichen Lebensgemeinschaften, die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> sowie die Land-, Wasser-, Gletscher- und Meeresumwelt der Antarktis als ein gemeinsames Erbe der Menschheit zu schützen und zu bewahren. Auch Deutschland gehört zu diesen Antarktis-Vertragsstaaten.</p><p>Leicht zugängliche Informationen</p><p>Auch wenn die Antarktis sehr abgeschieden und nicht vielen Menschen bekannt ist, was sich dort im ewigen Eis abspielt, gibt es doch viel Wissenswertes zu erfahren. Für Sie als interessierte Bürgerin oder interessierten Bürger, potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller, Vertreterinnen und Vertreter der Medien und viele andere haben wir auf unseren Seiten zahlreiche Informationen über den weißen Kontinent zusammengestellt.</p><p>Entdecken Sie die Antarktis von zu Hause aus und erfahren Sie Wissenswertes über den Kontinent und das ihn umgebende Südpolarmeer unter „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/die-antarktis">Wissenswertes zur Antarktis</a>“. Welche menschlichen Aktivitäten vor Ort stattfinden und wie die Antarktis entdeckt und erforscht wurde, können Sie unter „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/menschen-in-der-antarktis">Menschen in der Antarktis</a>“ nachlesen. Alles über rechtliche Grundlagen zum Schutz dieses speziellen Ökosystems finden Sie unter dem Stichwort „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/das-antarktisvertragssystem">Antarktis-Vertragssystem</a>“. Das Umweltbundesamt ist nicht nur die nationale Genehmigungsbehörde für alle deutschen Aktivitäten in der Antarktis, wir setzen auch gezielt Forschungsschwerpunkte zum Schutz des eisigen Kontinents. Welche genau, erfahren Sie unter „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/das-umweltbundesamt-die-antarktis">Schwerpunktthemen des UBA in der Antarktis</a>“. Weitere, vor allem international ausgerichtete Aktivitäten haben wir für Sie unter dem Stichwort „Antarktisrelevante Gremien und Organisationen“ zusammengetragen. Möchten Sie sich darüber informieren, welche Möglichkeiten es gibt, in die Antarktis zu gelangen und wie man sich am besten als Besucherin oder Besucher vor Ort verhalten muss, werden Sie bei „Reisen in die Antarktis“ sicher schnell fündig. Planen Sie selbst einen Aufenthalt in der Antarktis und müssen eine Genehmigung beantragen oder möchten Sie erfahren, wie das Genehmigungsverfahren abläuft, schauen Sie am besten auf der Seite „UBA als nationale Genehmigungsbehörde“ nach.</p>
Since the beginning of Antarctic tourism, which focuses mainly on the Antarctic Peninsula, visitor numbers have increased considerably. In order to maintain the unique fauna and flora in its original state despite the growing visitor interest, internationally binding visitor guidelines to the Antarctic apply. Please observe these guidelines during your stay and make a personal contribution to the protection of the Antarctic. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Since the beginning of Antarctic tourism, which focuses mainly on the Antarctic Peninsula, visitor numbers have increased considerably. In order to maintain the unique fauna and flora in its original state despite the growing visitor interest, internationally binding visitor guidelines to the Antarctic apply. Please observe these guidelines during your stay and make a personal contribution to the protection of the Antarctic. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Seit Beginn des Antarktistourismus, der sich vor allem auf die Antarktische Halbinsel konzentriert, haben die Besucherzahlen erheblich zugenommen. Um die einmalige Tier- und Pflanzenwelt trotz des wachsenden Besucherinteresses in seiner Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten international verbindliche Verhaltensregeln für die Besucher der Antarktis. Beachten Sie diese Verhaltensregeln bei Ihrem Aufenthalt vor Ort, leisten Sie persönlich einen Beitrag zum Schutz der Antarktis leisten. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
<p>60 Jahre Antarktis-Vertrag </p><p>Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um.</p><p>Besonderes Vertragswerk </p><p>Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages. </p><p>Anlässlich der 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag im Juli dieses Jahres unterzeichneten die Vertragsstaaten eine Deklaration, mit der sie sich nachdrücklich für die Ziele des Antarktis-Vertrages und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p><p>Herausforderungen für die Vertragsstaaten</p><p>Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus. Das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status. </p><p>Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. </p><p>Der globale <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> und daraus folgende Umweltveränderungen sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken.</p><p>Rolle des Umweltbundesamtes </p><p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet aus-geht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der ATCM und den Tagungen des CEP teil und sorgen für das Einhalten hoher Umweltstandards.</p>
The Protocol on Environmental Protection of the Antarctic Treaty stipulates that the protection of the Antarctic environment and associated ecosystems be considered in the planning and conducting of all activities in the Antarctic Treaty area. One of the key pollutants created by human activities in the Antarctic is noise, primarily caused by ship traffic (from tourism, fisheries, and research), but also by geophysical research (e.g., seismic surveys) and by research station support activities (including construction). Arguably, amongst the species most vulnerable to noise are marine mammals since they specialise in using sound for communication, navigation and foraging, and therefore have evolved the highest auditory sensitivity among marine organisms. Reported effects of noise on marine mammals in lower-latitude oceans include stress, behavioural changes such as avoidance, auditory masking, hearing threshold shifts, andâ€Ìin extreme casesâ€Ìdeath. Eight mysticete species, 10 odontocete species, and six pinniped species occur south of 60OS (i.e., in the Southern Ocean). For many of these, the Southern Ocean is a key area for foraging and reproduction. Yet, little is known about how these species are affected by noise. We review the current prevalence of anthropogenic noise and the distribution of marine mammals in the Southern Ocean, and the current research gaps that prevent us from accurately assessing noise impacts on Antarctic marine mammals. A questionnaire given to 29 international experts on marine mammals revealed a variety of research needs. Those that received the highest rankings were 1) improved data on abundance and distribution of Antarctic marine mammals, 2) hearing data for Antarctic marine mammals, in particular a mysticete audiogram, and 3) an assessment of the effectiveness of various noise mitigation options. The management need with the highest score was a refinement of noise exposure criteria. Environmental evaluations are a requirement before conducting activities in the Antarctic. Because of a lack of scientific data on impacts, requirements and noise thresholds often vary between countries that conduct these evaluations, leading to different standards across countries. Addressing the identified research needs will help to implement informed and reasonable thresholds for noise production in the Antarctic and help to protect the Antarctic environment. © 2019 Erbe, Dähne, Gordon, Herata, Houser, Koschinski, Leaper, McCauley, Miller, Müller, Murray, Oswald, Scholik-Schlomer, Schuster, van Opzeeland and Janik
<p>Im Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Bereits im Juli findet die 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag statt. Dort wird eine Deklaration unterzeichnet, mit der sich die Staaten nachdrücklich für die Ziele des Antarktisvertrags und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p><p>Besonderes Vertragswerk</p><p>Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages.</p><p>Herausforderungen für die Vertragsstaaten</p><p>Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus – das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status.</p><p>Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. <br>Der globale <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> und daraus folgende Umweltveränderungen sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken.</p><p>Rolle des Umweltbundesamtes</p><p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der Konferenz teil.</p>
Die Antarktis bietet insbesondere aufgrund ihrer Unberührtheit einzigartige Forschungsmöglichkeiten. Bereits im Jahre 1959 verpflichteten sich die Vertragsparteien des Antarktisvertrages (AV) dazu, diesen Raum 'im Interesse der gesamten Menschheit' vorwiegend der wissenschaftlichen Forschung vorzubehalten. Angesichts der wenig konkreten umweltrechtlichen Schutzansätze im AV und vor dem Hintergrund der Überzeugung, dass das 'Ökosystem Antarktis' aufgrund seiner Empfindlichkeit besonders schutzbedürftig ist, wurde 1989 ergänzend zum AV die Ausarbeitung eines Umweltschutzprotokolls für die Antarktis beschlossen. Das sog. Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag (USP) wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 4.10.1991 unterzeichnet und kurz darauf durch das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls (AUG) in innerstaatliches Recht umgesetzt. Ziel des AUG ist es zum einen, die Anwendung der Regelungen des USP für den nationalen Rechtsanwender zu ermöglichen; zum anderen dient es der Umsetzung der im USP enthaltenen Rechte und Pflichten. Der Gesetzgeber hat sich mit dem AUG nicht vollständig (wenn auch überwiegend) darauf beschränkt, die Vorschriften des USP sinngetreu zu übernehmen. Er ist vielmehr teilweise von den darin normierten Vorgaben abgewichen. Dies im Hinblick auf eine nationale Umsetzung, die über das Maß des völkerrechtlich Gesollten hinausgeht, unproblematisch. Wird der Gesetzgeber im Wege der Umsetzung dem völkerrechtlich geforderten Schutzniveau hingegen nicht gerecht, wirft dies eine Reihe komplexer Fragen auf, denen im Hinblick auf das Verhältnis AUG / USP bisher nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden ist. Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, diese Fragen unter Bezugnahme auf die anerkannten Regeln der Rechtsmethodik zu beantworten.
Das übergeordnete Ziel dieses Vorhabens ist der langfristige Schutz bedeutsamer mariner Arten und Lebensräume in der Arktis und in der Antarktis. Zu diesem Zweck sollen im Rahmen des Vorhabens wissenschaftliche Grundlagen zur Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in der Arktis und in der Antarktis erarbeitet werden. Das Projekt wird als Verbundprojekt mit dem WWF Neuseeland durchgeführt. Der WWF Deutschland trägt als federführender Verbundpartner alle Eigenanteile des Gesamtprojekts. (i) Arktis - OSPAR-Kommission: Erarbeitung von wissenschaftlichen Beiträgen zu dem im Rahmen der OSPAR-Kommission laufenden Prozess zur Überarbeitung des Vorschlages zur Ausweisung eines Meeresschutzgebietes im nordostatlantischen Sektor der Arktis ('Arctic Ice High Seas MPA'). Wissenschaftliche Überarbeitung des entsprechenden Fachvorschlages unter Berücksichtigung der Positionen der OSPAR-Vertragsstaaten mit dem Ziel der (Wieder-)Vorlage bei relevanten OSPAR Sitzungen. Teilnahme an ausgewählten OSPAR-Sitzungen mit anschließender Aufbereitung der Ergebnisse. (ii) Antarktis - CAMLR-Kommission: Erarbeitung von Analysen & naturschutzfachlichen Positionen im Rahmen des CCAMLR-Prozesses zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten im Südpolarmeer, einschließlich des Weddellmeeres. Erstellung von Zusammenfassungen relevanter Dokumente zur Vorbereitung von CCAMLR-Sitzungen. Erarbeitung von Verhandlungspositionen und -strategien für nationale & internationale Abstimmungsgespräche. Teilnahme an ausgewählten CCAMLR-Sitzungen und Aufbereitung der Ergebnisse. Erstellung von naturschutzfachlichen Beiträgen für den Prozess der Überarbeitung der ATCM-Guidelines zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 33 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 9 |
| Text | 13 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 22 |
| offen | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 29 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 2 |
| Dokument | 5 |
| Keine | 13 |
| Webseite | 18 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 16 |
| Lebewesen und Lebensräume | 33 |
| Luft | 17 |
| Mensch und Umwelt | 33 |
| Wasser | 16 |
| Weitere | 33 |