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Antarktis

Roald Amundsen sagte: "Wir müssen uns immer in Dankbarkeit und Bewunderung der ersten Seefahrer erinnern, die ihre Schiffe durch Stürme und Nebel steuerten und unser Wissen über das Land aus Eis im Süden vermehrt haben." Seit der Entdeckung der Antarktis ist unser Wissen stetig gewachsen - aber auch unsere Verantwortung für das fragile Ökosystem. Motive zum Schutz der Antarktis Die Antarktis ist ein vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusstes natürliches ⁠ Ökosystem ⁠ von großem wissenschaftlichem und ästhetischem Wert. Das so genannte ewige Eis am Südpol hat nicht nur gravierenden Einfluss auf das Weltklimageschehen, sondern dokumentiert wichtige Stufen der Erdgeschichte und repräsentiert bedeutende geologische und biologisch-evolutive Prozesse. Wir beobachten jedoch mehr und mehr, dass die Antarktis auch anthropogene – also von Menschen verursachte Veränderungen – widerspiegelt. Die Staaten, die das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag unterzeichnet haben, verpflichteten sich, die ursprünglichen Lebensgemeinschaften, die ⁠ Atmosphäre ⁠ sowie die Land-, Wasser-, Gletscher- und Meeresumwelt der Antarktis als ein gemeinsames Erbe der Menschheit zu schützen und zu bewahren. Auch Deutschland gehört zu diesen Antarktis-Vertragsstaaten. Leicht zugängliche Informationen Auch wenn die Antarktis sehr abgeschieden und nicht vielen Menschen bekannt ist, was sich dort im ewigen Eis abspielt, gibt es doch viel Wissenswertes zu erfahren. Für Sie als interessierte Bürgerin oder interessierten Bürger, potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller, Vertreterinnen und Vertreter der Medien und viele andere haben wir auf unseren Seiten zahlreiche Informationen über den weißen Kontinent zusammengestellt. Entdecken Sie die Antarktis von zu Hause aus und erfahren Sie Wissenswertes über den Kontinent und das ihn umgebende Südpolarmeer unter „ Wissenswertes zur Antarktis “. Welche menschlichen Aktivitäten vor Ort stattfinden und wie die Antarktis entdeckt und erforscht wurde, können Sie unter „ Menschen in der Antarktis “ nachlesen. Alles über rechtliche Grundlagen zum Schutz dieses speziellen Ökosystems finden Sie unter dem Stichwort „ Antarktis-Vertragssystem “. Das Umweltbundesamt ist nicht nur die nationale Genehmigungsbehörde für alle deutschen Aktivitäten in der Antarktis, wir setzen auch gezielt Forschungsschwerpunkte zum Schutz des eisigen Kontinents. Welche genau, erfahren Sie unter „ Schwerpunktthemen des UBA in der Antarktis “. Weitere, vor allem international ausgerichtete Aktivitäten haben wir für Sie unter dem Stichwort „Antarktisrelevante Gremien und Organisationen“  zusammengetragen. Möchten Sie sich darüber informieren, welche Möglichkeiten es gibt, in die Antarktis zu gelangen und wie man sich am besten als Besucherin oder Besucher vor Ort verhalten muss, werden Sie bei „Reisen in die Antarktis“  sicher schnell fündig. Planen Sie selbst einen Aufenthalt in der Antarktis und müssen eine Genehmigung beantragen oder möchten Sie erfahren, wie das Genehmigungsverfahren abläuft, schauen Sie am besten auf der Seite „UBA als nationale Genehmigungsbehörde“  nach.

30 Jahre Frieden, Wissenschaft und Umweltschutz in der Antarktis

Ein wichtiges Schutzgut der Antarktis sind Tiere und Tierkolonien – wie diese Eselspinguin-Kolonie bei Neko Harbor. Am 4. Oktober 1991 unterzeichnete Deutschland zusammen mit 25 weiteren Antarktis-Vertragsstaaten das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP). Damit legten sie die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen fest, die jemals für eine Region der Erde in einem internationalen Übereinkommen vereinbart wurden. Das Übereinkommen verbietet den kommerziellen Rohstoffabbau und erklärt die Antarktis zu einem dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Naturreservat. Es regelt zudem den Erhalt der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, den Umgang mit Abfall, die Verhütung von Meeresverschmutzung sowie die Einrichtung von Schutzgebieten. Damit stellt es die umweltschutzbezogene Säule des Antarktis-Vertragssystems dar. In Deutschland wurden die Regelungen des USP mit dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (AUG) in das nationale Recht überführt. Ebenso wie das USP dient das deutsche Gesetz dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die von Deutschland aus organisiert werden oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgehen, bedürfen einer Genehmigung, die beim Umweltbundesamt beantragt werden muss – ganz gleich, ob es sich dabei um Forschung oder beispielsweise touristische Reisen handelt. Anlässlich des 30. Jubiläums der Unterzeichnung des USP in Madrid organisiert Spanien eine internationale Konferenz, um bisherige Errungenschaften in puncto Umweltschutz zu resümieren und einen Ausblick auf die kommenden 30 Jahre zu wagen. Führende Wissenschaftler*innen und Expert*innen werden über die Herausforderungen diskutieren, denen sich die Antarktis gegenübersieht. Dazu gehören die ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ und dessen Abschwächung, das Management natürlicher Ressourcen und menschlicher Aktivitäten sowie technologische Innovationen. Die Konferenz kann per Livestream am 04.10.2021 ab 9:00 Uhr mitverfolgt werden. Im Anschluss an den wissenschaftlichen Diskurs findet eine Ministertagung statt, an der die 42 Staaten teilnehmen, die das Protokoll bisher unterzeichnet haben. Die jeweiligen Staatsvertreter*innen werden in einer gemeinsamen Erklärung ihre Verpflichtung zum ganzheitlichen Schutz und der Erhaltung der Antarktis und der abhängigen und damit verbundenen Ökosysteme erneuern. Darin werden auch die gemeinsame Verpflichtung und Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel bekräftigt, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen und ihren Wert als Naturschutzgebiet für künftige Generationen zu steigern. Das USP hat in den letzten 30 Jahren als umweltpolitischer Pfeiler des Antarktis-Vertragssystems gute Dienste geleistet. Somit sprechen sich die Staaten dafür aus, dass es aufgrund seines wissens- und ökosystembasierten sowie ganzheitlichen Ansatzes für die terrestrische und marine Umwelt und seines Aufrufs zu internationaler Kooperation und Zusammenarbeit, weiterhin eine zentrale Rolle beim zukünftigen Management in der Antarktis spielen soll. Auch der durch das USP speziell eingerichtete Ausschuss für Umweltschutz ( Committee for Environmental Protection , CEP) begeht diesen Tag mit einem virtuellen Empfang und beteuert erneut, den in Artikel 7 des USP fest verankerten kommerziellen Rohstoffabbau in der Antarktis nicht zulassen zu wollen. Das ist ein wichtiges Signal, denn auch wenn das USP nach Ablauf von 50 Jahren nach seinem Inkrafttreten (1998) nicht einfach erlischt, kann es ab 2048 auf Ersuchen einer stimmberechtigten Antarktis-Vertragspartei neu verhandelt werden. Weitere Informationen zum USP und dem Antarktis-Vertragssystem sowie weitere interessante Aspekte finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes zur Antarktis .

How to behave? Visitor Guidelines for the Antarctic

Since the beginning of Antarctic tourism, which focuses mainly on the Antarctic Peninsula, visitor numbers have increased considerably. In order to maintain the unique fauna and flora in its original state despite the growing visitor interest, internationally binding visitor guidelines to the Antarctic apply. Please observe these guidelines during your stay and make a personal contribution to the protection of the Antarctic. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Verhaltensregeln für Ihren Besuch in der Antarktis

Seit Beginn des Antarktistourismus, der sich vor allem auf die Antarktische Halbinsel konzentriert, haben die Besucherzahlen erheblich zugenommen. Um die einmalige Tier- und Pflanzenwelt trotz des wachsenden Besucherinteresses in seiner Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten international verbindliche Verhaltensregeln für die Besucher der Antarktis. Beachten Sie diese Verhaltensregeln bei Ihrem Aufenthalt vor Ort, leisten Sie persönlich einen Beitrag zum Schutz der Antarktis leisten. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

How to behave? Visitor guidelines for the Antarctic

Since the beginning of Antarctic tourism, which focuses mainly on the Antarctic Peninsula, visitor numbers have increased considerably. In order to maintain the unique fauna and flora in its original state despite the growing visitor interest, internationally binding visitor guidelines to the Antarctic apply. Please observe these guidelines during your stay and make a personal contribution to the protection of the Antarctic. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

60 Jahre Antarktis-Vertrag

Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um. Besonderes Vertragswerk Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages. Anlässlich der 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag im Juli dieses Jahres unterzeichneten die Vertragsstaaten eine Deklaration, mit der sie sich nachdrücklich für die Ziele des Antarktis-Vertrages und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen. Herausforderungen für die Vertragsstaaten Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus. Das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status. Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei  nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. Der globale ⁠ Klimawandel ⁠ und daraus folgende Umweltveränderungen  sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken. Rolle des Umweltbundesamtes Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet aus-geht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der ATCM und den Tagungen des CEP teil und sorgen für das Einhalten hoher Umweltstandards.

Verhaltensregeln für Ihren Besuch in der Antarktis

Seit Beginn des Antarktistourismus, der sich vor allem auf die Antarktische Halbinsel konzentriert, haben die Besucherzahlen erheblich zugenommen. Um die einmalige Tier- und Pflanzenwelt trotz des wachsenden Besucherinteresses in seiner Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten international verbindliche Verhaltensregeln für die Besucher der Antarktis. Beachten Sie diese Verhaltensregeln bei Ihrem Aufenthalt vor Ort, leisten Sie persönlich einen Beitrag zum Schutz der Antarktis leisten. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Vertragsstaaten feiern 60 Jahre Antarktis-Vertrag

Im Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Bereits im Juli findet die 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag statt. Dort wird eine Deklaration unterzeichnet, mit der sich die Staaten nachdrücklich für die Ziele des Antarktisvertrags und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen. Besonderes Vertragswerk Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages. Herausforderungen für die Vertragsstaaten Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus – das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status. Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei  nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. Der globale ⁠ Klimawandel ⁠ und daraus folgende Umweltveränderungen  sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken. Rolle des Umweltbundesamtes Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der Konferenz teil.

Managing the effects of noise from ship traffic, seismic surveying and construction on marine mammals in Antarctica

The Protocol on Environmental Protection of the Antarctic Treaty stipulates that the protection of the Antarctic environment and associated ecosystems be considered in the planning and conducting of all activities in the Antarctic Treaty area. One of the key pollutants created by human activities in the Antarctic is noise, primarily caused by ship traffic (from tourism, fisheries, and research), but also by geophysical research (e.g., seismic surveys) and by research station support activities (including construction). Arguably, amongst the species most vulnerable to noise are marine mammals since they specialise in using sound for communication, navigation and foraging, and therefore have evolved the highest auditory sensitivity among marine organisms. Reported effects of noise on marine mammals in lower-latitude oceans include stress, behavioural changes such as avoidance, auditory masking, hearing threshold shifts, andâ€Ìin extreme casesâ€Ìdeath. Eight mysticete species, 10 odontocete species, and six pinniped species occur south of 60OS (i.e., in the Southern Ocean). For many of these, the Southern Ocean is a key area for foraging and reproduction. Yet, little is known about how these species are affected by noise. We review the current prevalence of anthropogenic noise and the distribution of marine mammals in the Southern Ocean, and the current research gaps that prevent us from accurately assessing noise impacts on Antarctic marine mammals. A questionnaire given to 29 international experts on marine mammals revealed a variety of research needs. Those that received the highest rankings were 1) improved data on abundance and distribution of Antarctic marine mammals, 2) hearing data for Antarctic marine mammals, in particular a mysticete audiogram, and 3) an assessment of the effectiveness of various noise mitigation options. The management need with the highest score was a refinement of noise exposure criteria. Environmental evaluations are a requirement before conducting activities in the Antarctic. Because of a lack of scientific data on impacts, requirements and noise thresholds often vary between countries that conduct these evaluations, leading to different standards across countries. Addressing the identified research needs will help to implement informed and reasonable thresholds for noise production in the Antarctic and help to protect the Antarctic environment. © 2019 Erbe, Dähne, Gordon, Herata, Houser, Koschinski, Leaper, McCauley, Miller, Müller, Murray, Oswald, Scholik-Schlomer, Schuster, van Opzeeland and Janik

Meeresschutzgebiete in der Antarktis und in der Arktis^Verbundprojekt mit WWF Deutschland, Verbundprojekt mit WWF Neuseeland

Das Projekt "Meeresschutzgebiete in der Antarktis und in der Arktis^Verbundprojekt mit WWF Deutschland, Verbundprojekt mit WWF Neuseeland" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Internationales World Wide Fund for Nature, Zentrum für Meeresschutz.Das übergeordnete Ziel dieses Vorhabens ist der langfristige Schutz bedeutsamer mariner Arten und Lebensräume in der Arktis und in der Antarktis. Zu diesem Zweck sollen im Rahmen des Vorhabens wissenschaftliche Grundlagen zur Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in der Arktis und in der Antarktis erarbeitet werden. Das Projekt wird als Verbundprojekt mit dem WWF Neuseeland durchgeführt. Der WWF Deutschland trägt als federführender Verbundpartner alle Eigenanteile des Gesamtprojekts. (i) Arktis - OSPAR-Kommission: Erarbeitung von wissenschaftlichen Beiträgen zu dem im Rahmen der OSPAR-Kommission laufenden Prozess zur Überarbeitung des Vorschlages zur Ausweisung eines Meeresschutzgebietes im nordostatlantischen Sektor der Arktis ('Arctic Ice High Seas MPA'). Wissenschaftliche Überarbeitung des entsprechenden Fachvorschlages unter Berücksichtigung der Positionen der OSPAR-Vertragsstaaten mit dem Ziel der (Wieder-)Vorlage bei relevanten OSPAR Sitzungen. Teilnahme an ausgewählten OSPAR-Sitzungen mit anschließender Aufbereitung der Ergebnisse. (ii) Antarktis - CAMLR-Kommission: Erarbeitung von Analysen & naturschutzfachlichen Positionen im Rahmen des CCAMLR-Prozesses zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten im Südpolarmeer, einschließlich des Weddellmeeres. Erstellung von Zusammenfassungen relevanter Dokumente zur Vorbereitung von CCAMLR-Sitzungen. Erarbeitung von Verhandlungspositionen und -strategien für nationale & internationale Abstimmungsgespräche. Teilnahme an ausgewählten CCAMLR-Sitzungen und Aufbereitung der Ergebnisse. Erstellung von naturschutzfachlichen Beiträgen für den Prozess der Überarbeitung der ATCM-Guidelines zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten.

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