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30 Jahre Frieden, Wissenschaft und Umweltschutz in der Antarktis

<p> <p>Am 4. Oktober 1991 unterzeichnete Deutschland zusammen mit 25 weiteren Antarktis-Vertragsstaaten das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP). Damit legten sie die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen fest, die jemals für eine Region der Erde in einem internationalen Übereinkommen vereinbart wurden.</p> </p><p>Am 4. Oktober 1991 unterzeichnete Deutschland zusammen mit 25 weiteren Antarktis-Vertragsstaaten das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP). Damit legten sie die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen fest, die jemals für eine Region der Erde in einem internationalen Übereinkommen vereinbart wurden.</p><p> <p>Das Übereinkommen verbietet den kommerziellen Rohstoffabbau und erklärt die Antarktis zu einem dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Naturreservat. Es regelt zudem den Erhalt der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, den Umgang mit Abfall, die Verhütung von Meeresverschmutzung sowie die Einrichtung von Schutzgebieten. Damit stellt es die umweltschutzbezogene Säule des Antarktis-Vertragssystems dar.</p> <p>In Deutschland wurden die Regelungen des USP mit dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (AUG) in das nationale Recht überführt. Ebenso wie das USP dient das deutsche Gesetz dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die von Deutschland aus organisiert werden oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgehen, bedürfen einer Genehmigung, die beim Umweltbundesamt beantragt werden muss – ganz gleich, ob es sich dabei um Forschung oder beispielsweise touristische Reisen handelt.</p> <p>Anlässlich des 30. Jubiläums der Unterzeichnung des USP in Madrid organisiert Spanien eine internationale Konferenz, um bisherige Errungenschaften in puncto Umweltschutz zu resümieren und einen Ausblick auf die kommenden 30 Jahre zu wagen. Führende Wissenschaftler*innen und Expert*innen werden über die Herausforderungen diskutieren, denen sich die Antarktis gegenübersieht. Dazu gehören die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a> und dessen Abschwächung, das Management natürlicher Ressourcen und menschlicher Aktivitäten sowie technologische Innovationen. Die Konferenz kann per <a href="https://www.youtube.com/watch?v=RIlKU084kSM">Livestream am 04.10.2021 ab 9:00 Uhr</a> mitverfolgt werden.</p> <p>Im Anschluss an den wissenschaftlichen Diskurs findet eine Ministertagung statt, an der die 42 Staaten teilnehmen, die das Protokoll bisher unterzeichnet haben. Die jeweiligen Staatsvertreter*innen werden in einer gemeinsamen Erklärung ihre Verpflichtung zum ganzheitlichen Schutz und der Erhaltung der Antarktis und der abhängigen und damit verbundenen Ökosysteme erneuern. Darin werden auch die gemeinsame Verpflichtung und Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel bekräftigt, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen und ihren Wert als Naturschutzgebiet für künftige Generationen zu steigern. Das USP hat in den letzten 30 Jahren als umweltpolitischer Pfeiler des Antarktis-Vertragssystems gute Dienste geleistet. Somit sprechen sich die Staaten dafür aus, dass es aufgrund seines wissens- und ökosystembasierten sowie ganzheitlichen Ansatzes für die terrestrische und marine Umwelt und seines Aufrufs zu internationaler Kooperation und Zusammenarbeit, weiterhin eine zentrale Rolle beim zukünftigen Management in der Antarktis spielen soll.</p> <p>Auch der durch das USP speziell eingerichtete Ausschuss für Umweltschutz (<a href="https://www.ats.aq/e/committee.html"><em>Committee for Environmental Protection</em></a>, CEP) begeht diesen Tag mit einem virtuellen Empfang und beteuert erneut, den in Artikel 7 des USP fest verankerten kommerziellen Rohstoffabbau in der Antarktis nicht zulassen zu wollen. Das ist ein wichtiges Signal, denn auch wenn das USP nach Ablauf von 50 Jahren nach seinem Inkrafttreten (1998) nicht einfach erlischt, kann es ab 2048 auf Ersuchen einer stimmberechtigten Antarktis-Vertragspartei neu verhandelt werden.</p> <p>Weitere Informationen zum <a href="https://www.youtube.com/watch?v=DWCLrorvDLc">USP</a> und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12695">Antarktis-Vertragssystem</a> sowie weitere interessante Aspekte finden Sie auf den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12630">Seiten des Umweltbundesamtes zur Antarktis</a>. <br><br></p> </p><p>Informationen für...</p>

How to behave? Visitor guidelines for the Antarctic

Since the beginning of Antarctic tourism, which focuses mainly on the Antarctic Peninsula, visitor numbers have increased considerably. In order to maintain the unique fauna and flora in its original state despite the growing visitor interest, internationally binding visitor guidelines to the Antarctic apply. Please observe these guidelines during your stay and make a personal contribution to the protection of the Antarctic. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

How to behave? Visitor Guidelines for the Antarctic

Since the beginning of Antarctic tourism, which focuses mainly on the Antarctic Peninsula, visitor numbers have increased considerably. In order to maintain the unique fauna and flora in its original state despite the growing visitor interest, internationally binding visitor guidelines to the Antarctic apply. Please observe these guidelines during your stay and make a personal contribution to the protection of the Antarctic. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Managing the effects of noise from ship traffic, seismic surveying and construction on marine mammals in Antarctica

The Protocol on Environmental Protection of the Antarctic Treaty stipulates that the protection of the Antarctic environment and associated ecosystems be considered in the planning and conducting of all activities in the Antarctic Treaty area. One of the key pollutants created by human activities in the Antarctic is noise, primarily caused by ship traffic (from tourism, fisheries, and research), but also by geophysical research (e.g., seismic surveys) and by research station support activities (including construction). Arguably, amongst the species most vulnerable to noise are marine mammals since they specialise in using sound for communication, navigation and foraging, and therefore have evolved the highest auditory sensitivity among marine organisms. Reported effects of noise on marine mammals in lower-latitude oceans include stress, behavioural changes such as avoidance, auditory masking, hearing threshold shifts, andâ€Ìin extreme casesâ€Ìdeath. Eight mysticete species, 10 odontocete species, and six pinniped species occur south of 60OS (i.e., in the Southern Ocean). For many of these, the Southern Ocean is a key area for foraging and reproduction. Yet, little is known about how these species are affected by noise. We review the current prevalence of anthropogenic noise and the distribution of marine mammals in the Southern Ocean, and the current research gaps that prevent us from accurately assessing noise impacts on Antarctic marine mammals. A questionnaire given to 29 international experts on marine mammals revealed a variety of research needs. Those that received the highest rankings were 1) improved data on abundance and distribution of Antarctic marine mammals, 2) hearing data for Antarctic marine mammals, in particular a mysticete audiogram, and 3) an assessment of the effectiveness of various noise mitigation options. The management need with the highest score was a refinement of noise exposure criteria. Environmental evaluations are a requirement before conducting activities in the Antarctic. Because of a lack of scientific data on impacts, requirements and noise thresholds often vary between countries that conduct these evaluations, leading to different standards across countries. Addressing the identified research needs will help to implement informed and reasonable thresholds for noise production in the Antarctic and help to protect the Antarctic environment. © 2019 Erbe, Dähne, Gordon, Herata, Houser, Koschinski, Leaper, McCauley, Miller, Müller, Murray, Oswald, Scholik-Schlomer, Schuster, van Opzeeland and Janik

Verhaltensregeln für Ihren Besuch in der Antarktis

Seit Beginn des Antarktistourismus, der sich vor allem auf die Antarktische Halbinsel konzentriert, haben die Besucherzahlen erheblich zugenommen. Um die einmalige Tier- und Pflanzenwelt trotz des wachsenden Besucherinteresses in seiner Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten international verbindliche Verhaltensregeln für die Besucher der Antarktis. Beachten Sie diese Verhaltensregeln bei Ihrem Aufenthalt vor Ort, leisten Sie persönlich einen Beitrag zum Schutz der Antarktis leisten. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Verhaltensregeln für Ihren Besuch in der Antarktis

Seit Beginn des Antarktistourismus, der sich vor allem auf die Antarktische Halbinsel konzentriert, haben die Besucherzahlen erheblich zugenommen. Um die einmalige Tier- und Pflanzenwelt trotz des wachsenden Besucherinteresses in seiner Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten international verbindliche Verhaltensregeln für die Besucher der Antarktis. Beachten Sie diese Verhaltensregeln bei Ihrem Aufenthalt vor Ort, leisten Sie persönlich einen Beitrag zum Schutz der Antarktis leisten. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

60 Jahre Antarktis-Vertrag

<p> <p>Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um.</p> </p><p>Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um.</p><p> Besonderes Vertragswerk&nbsp; <p>Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages.&nbsp;</p> <p>Anlässlich der 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag im Juli dieses Jahres unterzeichneten die Vertragsstaaten eine Deklaration, mit der sie sich nachdrücklich für die Ziele des Antarktis-Vertrages und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p> Herausforderungen für die Vertragsstaaten <p>Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus. Das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status.&nbsp;</p> <p>Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei&nbsp; nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben.&nbsp;&nbsp;</p> <p>Der globale <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und daraus folgende Umweltveränderungen&nbsp; sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken.</p> Rolle des Umweltbundesamtes&nbsp; <p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet aus-geht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der ATCM und den Tagungen des CEP teil und sorgen für das Einhalten hoher Umweltstandards.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Vertragsstaaten feiern 60 Jahre Antarktis-Vertrag

<p> <p>Im Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Bereits im Juli findet die 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag statt. Dort wird eine Deklaration unterzeichnet, mit der sich die Staaten nachdrücklich für die Ziele des Antarktisvertrags und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p> </p><p>Im Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Bereits im Juli findet die 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag statt. Dort wird eine Deklaration unterzeichnet, mit der sich die Staaten nachdrücklich für die Ziele des Antarktisvertrags und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p><p> Besonderes Vertragswerk <p>Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages.</p> Herausforderungen für die Vertragsstaaten <p>Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus – das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status.</p> <p>Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei&nbsp; nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben.&nbsp; <br>Der globale <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und daraus folgende Umweltveränderungen&nbsp; sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken.</p> Rolle des Umweltbundesamtes <p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der Konferenz teil.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Die Genehmigung wissenschaftlicher Forschung in der Antarktis im Lichte von Umweltschutz und Forschungsfreiheit - Prof. Dr. Wegener -

Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die in Deutschland organisiert werden oder von Deutschland ausgehen, bedürfen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) einer Genehmigung durch das Umweltbundesamt (UBA). Dabei ist auch die artenschutzrechtliche Regelungen des Paragraph 17 Abs. 1 AUG zu beachten. Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt regelt Paragraph 3 Abs. 2 AUG. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bewertet das UBA die Umweltauswirkungen der jeweiligen wissenschaftlichen Tätigkeit. Vielfach handelt es sich dabei um komplexe Sachverhalte und weit in die Zukunft reichende Entwicklungen, die ein hohes Maß an Unsicherheiten aufweisen und sich aus der ex ante-Sicht einer exakten Beurteilung entziehen. Zudem erschweren die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und eine möglicherweise nicht-völkerrechtskonforme Umsetzung des USP im AUG die Entscheidungen des UBA. Die Studie soll unter Auslegung der gesetzlichen Regelungen eine Entscheidungsgrundlage für das Genehmigungsverfahren wissenschaftlicher Forschungstätigkeiten erarbeiten. Insbesondere sind Fragen der Ausnahme vom Genehmigungsvorbehalt, der artenschutzrechtlichen Regelung des Paragraph 17 AUG und der Entscheidungsspielräume des UBA zu analysieren und zu bewerten. Grundlage dafür bilden der Antarktis-Vertrag, das USP und AUG sowie weitere für die Antarktis relevante rechtliche Regelwerke. Insgesamt sollen drei Gutachten in Auftrag gegeben werden, um sich mit den aufgeworfenen Fragen umfänglich auseinander zu setzen.

Meeresschutzgebiete in der Antarktis und in der Arktis, Verbundprojekt mit WWF Neuseeland

Das übergeordnete Ziel dieses Vorhabens ist der langfristige Schutz bedeutsamer mariner Arten und Lebensräume in der Arktis und in der Antarktis. Zu diesem Zweck sollen im Rahmen des Vorhabens wissenschaftliche Grundlagen zur Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in der Arktis und in der Antarktis erarbeitet werden. Das Projekt wird als Verbundprojekt mit dem WWF Neuseeland durchgeführt. Der WWF Deutschland trägt als federführender Verbundpartner alle Eigenanteile des Gesamtprojekts. (i) Arktis - OSPAR-Kommission: Erarbeitung von wissenschaftlichen Beiträgen zu dem im Rahmen der OSPAR-Kommission laufenden Prozess zur Überarbeitung des Vorschlages zur Ausweisung eines Meeresschutzgebietes im nordostatlantischen Sektor der Arktis ('Arctic Ice High Seas MPA'). Wissenschaftliche Überarbeitung des entsprechenden Fachvorschlages unter Berücksichtigung der Positionen der OSPAR-Vertragsstaaten mit dem Ziel der (Wieder-)Vorlage bei relevanten OSPAR Sitzungen. Teilnahme an ausgewählten OSPAR-Sitzungen mit anschließender Aufbereitung der Ergebnisse. (ii) Antarktis - CAMLR-Kommission: Erarbeitung von Analysen & naturschutzfachlichen Positionen im Rahmen des CCAMLR-Prozesses zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten im Südpolarmeer, einschließlich des Weddellmeeres. Erstellung von Zusammenfassungen relevanter Dokumente zur Vorbereitung von CCAMLR-Sitzungen. Erarbeitung von Verhandlungspositionen und -strategien für nationale & internationale Abstimmungsgespräche. Teilnahme an ausgewählten CCAMLR-Sitzungen und Aufbereitung der Ergebnisse. Erstellung von naturschutzfachlichen Beiträgen für den Prozess der Überarbeitung der ATCM-Guidelines zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten.

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