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Antarktis

<p>Antarktis</p><p>Roald Amundsen sagte: "Wir müssen uns immer in Dankbarkeit und Bewunderung der ersten Seefahrer erinnern, die ihre Schiffe durch Stürme und Nebel steuerten und unser Wissen über das Land aus Eis im Süden vermehrt haben." Seit der Entdeckung der Antarktis ist unser Wissen stetig gewachsen - aber auch unsere Verantwortung für das fragile Ökosystem.</p><p>Motive zum Schutz der Antarktis</p><p>Die Antarktis ist ein vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusstes natürliches ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kosystem#alphabar">Ökosystem</a>⁠ von großem wissenschaftlichem und ästhetischem Wert. Das so genannte ewige Eis am Südpol hat nicht nur gravierenden Einfluss auf das Weltklimageschehen, sondern dokumentiert wichtige Stufen der Erdgeschichte und repräsentiert bedeutende geologische und biologisch-evolutive Prozesse.</p><p>Wir beobachten jedoch mehr und mehr, dass die Antarktis auch anthropogene – also von Menschen verursachte Veränderungen – widerspiegelt.</p><p>Die Staaten, die das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag unterzeichnet haben, verpflichteten sich, die ursprünglichen Lebensgemeinschaften, die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ sowie die Land-, Wasser-, Gletscher- und Meeresumwelt der Antarktis als ein gemeinsames Erbe der Menschheit zu schützen und zu bewahren. Auch Deutschland gehört zu diesen Antarktis-Vertragsstaaten.</p><p>Leicht zugängliche Informationen</p><p>Auch wenn die Antarktis sehr abgeschieden und nicht vielen Menschen bekannt ist, was sich dort im ewigen Eis abspielt, gibt es doch viel Wissenswertes zu erfahren. Für Sie als interessierte Bürgerin oder interessierten Bürger, potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller, Vertreterinnen und Vertreter der Medien und viele andere haben wir auf unseren Seiten zahlreiche Informationen über den weißen Kontinent zusammengestellt.</p><p>Entdecken Sie die Antarktis von zu Hause aus und erfahren Sie Wissenswertes über den Kontinent und das ihn umgebende Südpolarmeer unter „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/die-antarktis">Wissenswertes zur Antarktis</a>“.&nbsp;Welche menschlichen Aktivitäten vor Ort stattfinden und wie die Antarktis entdeckt und erforscht wurde, können Sie unter „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/menschen-in-der-antarktis">Menschen in der Antarktis</a>“&nbsp;nachlesen. Alles über rechtliche Grundlagen zum Schutz dieses speziellen Ökosystems finden Sie unter dem Stichwort „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/das-antarktisvertragssystem">Antarktis-Vertragssystem</a>“. Das Umweltbundesamt ist nicht nur die nationale Genehmigungsbehörde für alle deutschen Aktivitäten in der Antarktis, wir setzen auch gezielt Forschungsschwerpunkte zum Schutz des eisigen Kontinents. Welche genau, erfahren Sie unter „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/das-umweltbundesamt-die-antarktis">Schwerpunktthemen des UBA in der Antarktis</a>“. Weitere, vor allem international ausgerichtete Aktivitäten haben wir für Sie unter dem Stichwort „Antarktisrelevante Gremien und Organisationen“&nbsp; zusammengetragen. Möchten Sie sich darüber informieren, welche Möglichkeiten es gibt, in die Antarktis zu gelangen und wie man sich am besten als Besucherin oder Besucher vor Ort verhalten muss, werden Sie bei „Reisen in die Antarktis“&nbsp; sicher schnell fündig. Planen Sie selbst einen Aufenthalt in der Antarktis und müssen eine Genehmigung beantragen oder möchten Sie erfahren, wie das Genehmigungsverfahren abläuft, schauen Sie am besten auf der Seite „UBA als nationale Genehmigungsbehörde“&nbsp; nach.</p>

30 Jahre Frieden, Wissenschaft und Umweltschutz in der Antarktis

<p>30 Jahre Frieden, Wissenschaft und Umweltschutz in der Antarktis</p><p>Ein wichtiges Schutzgut der Antarktis sind Tiere und Tierkolonien – wie diese Eselspinguin-Kolonie bei Neko Harbor.</p><p>Am 4. Oktober 1991 unterzeichnete Deutschland zusammen mit 25 weiteren Antarktis-Vertragsstaaten das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP). Damit legten sie die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen fest, die jemals für eine Region der Erde in einem internationalen Übereinkommen vereinbart wurden.</p><p>Das Übereinkommen verbietet den kommerziellen Rohstoffabbau und erklärt die Antarktis zu einem dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Naturreservat. Es regelt zudem den Erhalt der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, den Umgang mit Abfall, die Verhütung von Meeresverschmutzung sowie die Einrichtung von Schutzgebieten. Damit stellt es die umweltschutzbezogene Säule des Antarktis-Vertragssystems dar.</p><p>In Deutschland wurden die Regelungen des USP mit dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (AUG) in das nationale Recht überführt. Ebenso wie das USP dient das deutsche Gesetz dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die von Deutschland aus organisiert werden oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgehen, bedürfen einer Genehmigung, die beim Umweltbundesamt beantragt werden muss – ganz gleich, ob es sich dabei um Forschung oder beispielsweise touristische Reisen handelt.</p><p>Anlässlich des 30. Jubiläums der Unterzeichnung des USP in Madrid organisiert Spanien eine internationale Konferenz, um bisherige Errungenschaften in puncto Umweltschutz zu resümieren und einen Ausblick auf die kommenden 30 Jahre zu wagen. Führende Wissenschaftler*innen und Expert*innen werden über die Herausforderungen diskutieren, denen sich die Antarktis gegenübersieht. Dazu gehören die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠ und dessen Abschwächung, das Management natürlicher Ressourcen und menschlicher Aktivitäten sowie technologische Innovationen. Die Konferenz kann per<a href="https://www.youtube.com/watch?v=RIlKU084kSM">Livestream am 04.10.2021 ab 9:00 Uhr</a>mitverfolgt werden.</p><p>Im Anschluss an den wissenschaftlichen Diskurs findet eine Ministertagung statt, an der die 42 Staaten teilnehmen, die das Protokoll bisher unterzeichnet haben. Die jeweiligen Staatsvertreter*innen werden in einer gemeinsamen Erklärung ihre Verpflichtung zum ganzheitlichen Schutz und der Erhaltung der Antarktis und der abhängigen und damit verbundenen Ökosysteme erneuern. Darin werden auch die gemeinsame Verpflichtung und Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel bekräftigt, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen und ihren Wert als Naturschutzgebiet für künftige Generationen zu steigern. Das USP hat in den letzten 30 Jahren als umweltpolitischer Pfeiler des Antarktis-Vertragssystems gute Dienste geleistet. Somit sprechen sich die Staaten dafür aus, dass es aufgrund seines wissens- und ökosystembasierten sowie ganzheitlichen Ansatzes für die terrestrische und marine Umwelt und seines Aufrufs zu internationaler Kooperation und Zusammenarbeit, weiterhin eine zentrale Rolle beim zukünftigen Management in der Antarktis spielen soll.</p><p>Auch der durch das USP speziell eingerichtete Ausschuss für Umweltschutz (<a href="https://www.ats.aq/e/committee.html"><em>Committee for Environmental Protection</em></a>, CEP) begeht diesen Tag mit einem virtuellen Empfang und beteuert erneut, den in Artikel 7 des USP fest verankerten kommerziellen Rohstoffabbau in der Antarktis nicht zulassen zu wollen. Das ist ein wichtiges Signal, denn auch wenn das USP nach Ablauf von 50 Jahren nach seinem Inkrafttreten (1998) nicht einfach erlischt, kann es ab 2048 auf Ersuchen einer stimmberechtigten Antarktis-Vertragspartei neu verhandelt werden.</p><p>Weitere Informationen zum<a href="https://www.youtube.com/watch?v=DWCLrorvDLc">USP</a>und dem<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/das-antarktisvertragssystem">Antarktis-Vertragssystem</a>sowie weitere interessante Aspekte finden Sie auf den<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/antarktis">Seiten des Umweltbundesamtes zur Antarktis</a>.<br>

How to behave? Visitor Guidelines for the Antarctic

Since the beginning of Antarctic tourism, which focuses mainly on the Antarctic Peninsula, visitor numbers have increased considerably. In order to maintain the unique fauna and flora in its original state despite the growing visitor interest, internationally binding visitor guidelines to the Antarctic apply. Please observe these guidelines during your stay and make a personal contribution to the protection of the Antarctic. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Verhaltensregeln für Ihren Besuch in der Antarktis

Seit Beginn des Antarktistourismus, der sich vor allem auf die Antarktische Halbinsel konzentriert, haben die Besucherzahlen erheblich zugenommen. Um die einmalige Tier- und Pflanzenwelt trotz des wachsenden Besucherinteresses in seiner Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten international verbindliche Verhaltensregeln für die Besucher der Antarktis. Beachten Sie diese Verhaltensregeln bei Ihrem Aufenthalt vor Ort, leisten Sie persönlich einen Beitrag zum Schutz der Antarktis leisten. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

How to behave? Visitor guidelines for the Antarctic

Since the beginning of Antarctic tourism, which focuses mainly on the Antarctic Peninsula, visitor numbers have increased considerably. In order to maintain the unique fauna and flora in its original state despite the growing visitor interest, internationally binding visitor guidelines to the Antarctic apply. Please observe these guidelines during your stay and make a personal contribution to the protection of the Antarctic. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Die Genehmigung wissenschaftlicher Forschung in der Antarktis im Lichte von Umweltschutz und Forschungsfreiheit - Prof. Dr. Proelß

Die Antarktis bietet insbesondere aufgrund ihrer Unberührtheit einzigartige Forschungsmöglichkeiten. Bereits im Jahre 1959 verpflichteten sich die Vertragsparteien des Antarktisvertrages (AV) dazu, diesen Raum 'im Interesse der gesamten Menschheit' vorwiegend der wissenschaftlichen Forschung vorzubehalten. Angesichts der wenig konkreten umweltrechtlichen Schutzansätze im AV und vor dem Hintergrund der Überzeugung, dass das 'Ökosystem Antarktis' aufgrund seiner Empfindlichkeit besonders schutzbedürftig ist, wurde 1989 ergänzend zum AV die Ausarbeitung eines Umweltschutzprotokolls für die Antarktis beschlossen. Das sog. Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag (USP) wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 4.10.1991 unterzeichnet und kurz darauf durch das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls (AUG) in innerstaatliches Recht umgesetzt. Ziel des AUG ist es zum einen, die Anwendung der Regelungen des USP für den nationalen Rechtsanwender zu ermöglichen; zum anderen dient es der Umsetzung der im USP enthaltenen Rechte und Pflichten. Der Gesetzgeber hat sich mit dem AUG nicht vollständig (wenn auch überwiegend) darauf beschränkt, die Vorschriften des USP sinngetreu zu übernehmen. Er ist vielmehr teilweise von den darin normierten Vorgaben abgewichen. Dies im Hinblick auf eine nationale Umsetzung, die über das Maß des völkerrechtlich Gesollten hinausgeht, unproblematisch. Wird der Gesetzgeber im Wege der Umsetzung dem völkerrechtlich geforderten Schutzniveau hingegen nicht gerecht, wirft dies eine Reihe komplexer Fragen auf, denen im Hinblick auf das Verhältnis AUG / USP bisher nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden ist. Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, diese Fragen unter Bezugnahme auf die anerkannten Regeln der Rechtsmethodik zu beantworten.

60 Jahre Antarktis-Vertrag

<p>60 Jahre Antarktis-Vertrag</p><p>Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um.</p><p>Besonderes Vertragswerk</p><p>Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages.</p><p>Anlässlich der 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag im Juli dieses Jahres unterzeichneten die Vertragsstaaten eine Deklaration, mit der sie sich nachdrücklich für die Ziele des Antarktis-Vertrages und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p><p>Herausforderungen für die Vertragsstaaten</p><p>Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus. Das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status.</p><p>Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei&nbsp; nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben.</p><p>Der globale ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ und daraus folgende Umweltveränderungen&nbsp; sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken.</p><p>Rolle des Umweltbundesamtes</p><p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet aus-geht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der ATCM und den Tagungen des CEP teil und sorgen für das Einhalten hoher Umweltstandards.</p>

UBA aktuell - Nr.: 3/2015

Liebe Leserin, lieber Leser, der Sommer lockt ins Freie. Damit die Ambrosia-Pflanze mit ihren hochallergenen Pollen nicht an immer mehr Orten den Sommerspaß verdirbt, sollten wir alle die Augen offenhalten. Mehr dazu in diesem Newsletter. Meist ungetrübte Freude bieten dagegen Deutschlands Badegewässer. Wir stellen Ihnen die Ergebnisse des EU-Badegewässerberichts vor. Hitzewellen sind zum Baden gut, bergen aber Risiken und Nebenwirkungen. Lesen Sie im bislang umfassendsten Bericht der Bundesregierung, wie sich der Klimawandel bereits heute in Deutschland auswirkt. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Allergie-Gefahr in voller Blüte: Ambrosia auf dem Vormarsch Die Ambrosia blüht von Juli bis Oktober. Jede Pflanze bildet bis zu einer Milliarde Pollen. Quelle: stadelpeter / Fotolia.com Im Juli öffnet die aus Nordamerika stammende Ambrosia-Pflanze wieder ihre Blüten und macht Allergikern das Leben schwer. Bei vielen Menschen tritt Heuschnupfen mit den üblichen Symptomen auf. Zudem können Reizungen der Bindehaut und Atemwegsprobleme auftreten, im Extremfall auch allergisches Asthma. Da das Allergiepotenzial der Ambrosiapollen fünfmal höher ist als das von Gräsern, können auch Menschen eine Ambrosia-Allergie entwickeln, die gegenüber anderen Pollen nicht reagieren. Am 27. Juni 2015 hatte das UBA zusammen mit Partner-Organisationen der Verbreitung der Ambrosia-Pflanze den Kampf angesagt: Rund um den ersten bundesweiten Ambrosia-Tag fanden Ausreiß-Aktionen und Infoveranstaltungen statt. Ziel ist jedoch auch, das Thema auf die politische Agenda zu bringen. Systematisches Vorgehen ist gefragt, um den Vormarsch der Pflanze in Deutschland einzudämmen. Zum Beispiel sollte diskutiert werden, ob Grundstückseigentümer, wie schon in der Schweiz und Ungarn, dazu verpflichtet werden sollten, Bestände auf ihren Flächen zu entfernen. Ein neues UBA-Hintergrundpapier erklärt, was die Politik aber auch jede und jeder Einzelne tun kann. Emissionshandel in Zahlen Wie funktioniert der Emissionshandel? Wer nimmt teil? Welche Trends gab es in den letzten drei Handelsperioden und wie sieht die Zukunft aus? Die neue Broschüre erklärt´s und liefert Fakten. Emissionshandel und die Aufgaben der DEHSt Was macht die Deutsche Emissionshandelsstelle im UBA (DEHSt)? In dieser Broschüre stellt sie sich vor. 1 Ammoniak ist in Deutschland die Nummer 1 der Luftschadstoffe aus Betrieben und stammt hauptsächlich aus der Intensivtierhaltung. Schadstoffe im Abwasser werden hauptsächlich von der Lebensmittel- und der Chemischen Industrie verursacht. Und größter CO2-Emittent ist die Energiewirtschaft. Dies und mehr lässt sich aus den aktuellen Daten des Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregisters herauslesen. Die Daten für das Berichtsjahr 2013 und die korrigierten Daten aus 2007 bis 2012 stehen ab sofort auf der vom UBA betriebenen Website thru.de bereit. Dazu gibt es erstmals eine kurze, zusammenfassende Auswertung. An das Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister „Pollutant Release and Transfer Register“ (kurz: PRTR) müssen Betriebe ihre Daten zu freigesetzten Schadstoffen und Abfällen melden, wenn sie bestimmte Mindestmengen überschreiten. Im Berichtsjahr 2013 waren das über 5.100 Betriebe. ... das UBA in der Antarktis? Der Schutz der Antarktis ist Teil der Aufgaben des Umweltbundesamtes. Quelle: Fritz Hertel/UBA Sie liegt praktisch am anderen Ende der Welt und ist nahezu fünf Kilometer dick mit Eis bedeckt: die Antarktis. Trotzdem oder gerade deswegen ist sie für das UBA ein Thema. Bereits 1959 hat die internationale Staatengemeinschaft beschlossen, diesen einzigartigen und vom Menschen noch vergleichsweise wenig berührten Flecken Erde zu bewahren. Für Aktivitäten in der Antarktis, die von Deutschland aus organisiert werden oder von dort ausgehen, ist das UBA zuständig. Ob Forschungsreise, Kreuzfahrt oder private Expedition zu Land oder zu Wasser: Wer vorhat, sich südlich des 60. südlichen Breitengrads zu begeben, muss vorher beim UBA eine Genehmigung einholen. Mit Auflagen kann das UBA dafür sorgen, dass das sensible Ökosystem nicht mehr als nötig belastet wird. Außerdem bietet die Kontaktaufnahme Gelegenheit, die Reisenden darüber zu informieren, wie man sich in der Antarktis verhalten sollte. Wie nah darf ich mich den jeweiligen Tierarten nähern, ohne dass diese gestört werden? Was ist zu beachten, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen? Über diese und andere Fragen hält das UBA eine Broschüre und reich bebilderte Internetseiten bereit – übrigens auch eine Gelegenheit, die Schönheiten des weißen Kontinents vom heimischen Sofa aus zu genießen.

Vertragsstaaten feiern 60 Jahre Antarktis-Vertrag

<p>Vertragsstaaten feiern 60 Jahre Antarktis-Vertrag</p><p>Im Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Bereits im Juli findet die 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag statt. Dort wird eine Deklaration unterzeichnet, mit der sich die Staaten nachdrücklich für die Ziele des Antarktisvertrags und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p><p>Besonderes Vertragswerk</p><p>Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages.</p><p>Herausforderungen für die Vertragsstaaten</p><p>Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus – das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status.</p><p>Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei&nbsp; nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben.<br>Der globale ⁠Klimawandel⁠ und daraus folgende Umweltveränderungen&nbsp; sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken.<p>Rolle des Umweltbundesamtes</p><p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der Konferenz teil.</p>

Verhaltensregeln für Ihren Besuch in der Antarktis

Seit Beginn des Antarktistourismus, der sich vor allem auf die Antarktische Halbinsel konzentriert, haben die Besucherzahlen erheblich zugenommen. Um die einmalige Tier- und Pflanzenwelt trotz des wachsenden Besucherinteresses in seiner Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten international verbindliche Verhaltensregeln für die Besucher der Antarktis. Beachten Sie diese Verhaltensregeln bei Ihrem Aufenthalt vor Ort, leisten Sie persönlich einen Beitrag zum Schutz der Antarktis leisten. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

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