Der Karten-Layer Naturschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen an. Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist." Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.
Es wird die Funktion der Koordinierung der oben genannten Forschung für den Regierungsbezirk Leipzig übernommen. Es werden Daten über Verbreitung, Standortansprüche und Bestandsveränderungen von Farn- und Samenpflanzen erhoben und ausgewertet. Belegmaterial wird im Herbarium der Universität archiviert. Wir bieten anderen Institutionen, aber auch Einzelpersonen den Service an, taxonomisch schwierige Sippen zu determinieren bzw. Belege zu revidieren.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Forstwirtschaft des Saarlandes dar.:Die Waldbiotopkartierung ist ein Erhebungsverfahren, das flächendeckend ökologische Grundlagen zur Umsetzung der Naturnahen Waldwirtschaft bereitstellen kann. Zu diesem waldökologischen Monitoring gehören u.a. •Die Herleitung der natürlichen Waldgesellschaft und die daraus resultierende Naturnähe des tatsächlich aufstockenden Bestandes •Die Bestimmung von Habitatvielfalt, Sonderbiotopen und Vegetationstypen •Die Erfassung von geschützten (sog. 22er) Biotopen an Hand besonderer Waldtypen oder seltener und geschützter Pflanzen- und Tiervorkommen. Die Waldbiotopkartierung hat nicht den Anspruch einer exakt wissenschaftlichen Kartierung vorhandener Arten oder Ökosysteme. Sie ist zu verstehen als Information und Leitfaden des vor Ort handelnden Wirtschafters, um seine ökonomische Tätigkeit mit ökologischen Handeln zu verbinden, mehr oder weniger ein allgemeiner, punktuell aber auch verbindlicher Managementplan zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität in unseren Wäldern. Die Ergebnisse der flächendeckenden WBK sind hier nicht dargestellt. Die aufgeführten Objekte geben den Stand der selektiven Kartierungen von 1990 bis 2008 wieder und basieren methodisch auf der Kartieranleitung „Ganzflächige Waldbiotopkartierung im Saarland“ - Herausgeber: Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes – mit Stand von 1999. Die Waldbiotopkartierung wird zurzeit nach aktuellen Standards neu aufgebaut.
Der Schutz der biologischen Vielfalt umfasst auch die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Nach § 40 Abs. 4 S. 4 Nr. 4 BNatSchG sollen daher in der freien Natur Gehölze (und Saatgut) vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden, d.h. es sollen Pflanzen verwendet werden, die ihren genetischen Ursprung in dem entsprechenden Gebiet haben (gebietseigene Herkünfte). Die Datengrundlage der Vorkommensgebiete wird vom BfN zur Verfügung gestellt. Durch das LfU erfolgte darauf basierend eine Überarbeitung der Originaldaten, in der eine weitere Unterteilung der Vorkommensgebiete aufgrund der unterschiedlichen, naturräumlichen Gegebenheiten stattfand, welche in diesem Datensatz abgebildet ist.
Der Schutz der biologischen Vielfalt umfasst auch die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Nach § 40 Abs. 4 S. 4 Nr. 4 BNatSchG sollen daher in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden, d.h. es sollen Pflanzen verwendet werden, die ihren genetischen Ursprung in dem entsprechenden Gebiet haben (gebietseigene Herkünfte). Die Datengrundlage der Vorkommensgebiete wird vom BfN zur Verfügung gestellt. Durch das LfU erfolgte darauf basierend eine Überarbeitung der Originaldaten, in der eine weitere Unterteilung der Vorkommensgebiete aufgrund der unterschiedlichen, naturräumlichen Gegebenheiten stattfand, welche in diesem Datensatz abgebildet ist.
Die Regionale Biodiversitätsstrategie Ruhrgebiet ist im Zuge eines mehr als zweijährigen Beteiligungs- und Diskussionsprozesses entstanden. Sie formuliert regional abgestimmte Ziele und Maßnahmen zum Schutz und zur Steigerung der Biodiversität in der Metropole Ruhr und dient dazu, zukünftige Maßnahmen zu steuern. In der Strategie werden Grundlagen und Leitbilder dargestellt und Adressaten konkret benannt. Die Erarbeitung wurde dabei in drei aufeinander aufbauenden Arbeitsphasen realisiert (Positionspapiere - Strategie - Handlungsprogramm). Die Strategie gliedert sich in die zehn Themenfelder "Arten- und Biotopschutz", "Industrienatur", "Wildnis in der Stadt", "Öffentliche Grünflächen", "Private Grünflächen", "Agrarlandschaft", "Wald", "Gewässer", "Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen" und "Biodiversitätsmonitoring". Im nationalen Vergleich zeigt sich, dass die Regionale Biodiversitätsstrategie Ruhrgebiet urbane Räume und die Industrienatur besonders differenziert behandelt. Bisher wurden 151 Projekte zur Umsetzung der Strategie identifiziert und in einem Handlungsprogramm zusammengefasst. Die Projekte wurden hinsichtlich ihrer Eigenschaften, bspw. ihres Umsetzungsstands, analysiert und bewertet. Einige dieser Projekte befinden sich aktuell bereits in Umsetzung oder sind durch einen konkreten Finanzierungsplan gesichert. In diesem Zusammenhang ist geplant, eine Online-Plattform zu etablieren, auf der Informationen zu bestehenden Projekten abgerufen und weitere Projektideen eingereicht werden können.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).
Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage) Die Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten ist Bestandteil des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) Thüringen 2014 – 2020. Sie wird für die landwirtschaftlich genutzten Flächen in benachteiligten und spezifischen Gebieten in Form einer Beihilfe je Hektar gewährt. Mittels Zahlungen der Ausgleichszulage werden zusätzliche Einkommensverluste, die den Landwirten aufgrund von Nachteilen für die landwirtschaftliche Erzeugung in den betreffenden Gebieten entstehen, ausgeglichen. Ziele sind die Fortführung der Erwerbstätigkeit, die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und der Erhalt traditioneller Bewirtschaftungsmethoden und somit der Kulturlandschaft insgesamt – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt. Die spezifische Ausgestaltung der Ausgleichszulage unterstützt im Besonderen grünland- und futterbaubetonte Bewirtschaftungssysteme und somit die damit verbundene Tierhaltung. In spezifischen Gebieten wird die Fortführung der Bewirtschaftung auf marginalen, oft auch schwer bewirtschaftbaren Grünlandflächen in den vom Ackerbau geprägten Gebieten unterstützt; dies dient zu deren Erhalt. Als benachteiligte Gebiete bzw. als spezifische Gebiete gelten die gemäß Art. 32 der VO (EU) Nr. 1305/2013 bestimmten Gebiete. Die jeweils betroffenen Gemarkungen sind Bestandteil der Geodaten und sind als Liste auf der Internetseite des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums in Thüringen veröffentlicht.
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten und den Fortbestand von Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. Die FFH- Gebiete bilden zusammen mit den nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der FFH- Gebiete zuständig. Bei dem Datensatz „FFH Gebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Bodenbedeckung" transformiert wurden. Bei Landschaftselementen handelt es sich um besondere Landschaftsbestandteile, die aus Sicht der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft eine herausragende Bedeutung haben, ökologisch wertvolle Lebensräume bieten und eine Bereicherung des Landschaftsbildes darstellen. Dreimal im Jahr wird für das Antragsverfahren ein neuer Stand der Referenzparzellen veröffentlicht. Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System" transformiert wurden. Landschaftselemente sind Elemente einer landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil einer guten landwirtschaftlichen Anbau- oder Nutzungspraxis gemäß der Verordnung (EU) 640/2014 Art. 9 (1) oder Elemente der landwirtschaftlichen Fläche zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten gemäß Art. 4 (b) (i) der Verordnung (EU) 2021/2015 sind. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Origin | Count |
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Bund | 1284 |
Europa | 1 |
Kommune | 6 |
Land | 679 |
Wissenschaft | 10 |
Zivilgesellschaft | 3 |
Type | Count |
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Bildmaterial | 3 |
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Ereignis | 34 |
Förderprogramm | 940 |
Lehrmaterial | 4 |
Taxon | 1 |
Text | 733 |
Umweltprüfung | 3 |
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License | Count |
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geschlossen | 926 |
offen | 1009 |
unbekannt | 11 |
Language | Count |
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Deutsch | 1839 |
Englisch | 204 |
Resource type | Count |
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Archiv | 11 |
Bild | 144 |
Datei | 44 |
Dokument | 377 |
Keine | 975 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 32 |
Webdienst | 13 |
Webseite | 692 |
Topic | Count |
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Boden | 1367 |
Lebewesen und Lebensräume | 1946 |
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Mensch und Umwelt | 1946 |
Wasser | 1019 |
Weitere | 1837 |