Zur ökologischen Charakterisierung und Abgrenzung von Landschaften läßt sich Deutschland in naturräumliche Einheiten, d. h. in nach dem Gesamtcharakter ihrer Landesnatur abgegrenzte Regionen gliedern. Berücksichtigt werden die natürlichen Gegebenheiten einer Landschaft wie Oberflächengestalt, Böden, Gesteinsaufbau, Gewässer und Klima. Der menschliche Einfluss auf die Landschaft spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Die einzelnen Einheiten sind durch eine spezifische Ausstattung mit Standort- und biotischen Potentialen (Flora, Fauna, Vegetation) sowie durch den Bestand an Landschaftsstrukturen, Biotopen und Arten gekennzeichnet. Die Abgrenzung der Naturräume wurde auf Grundlage der Haupteinheiten der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmidthüsen et al. (1953-1962) und der Landschaftsgliederung des Instituts für angewandte Geodäsie (Karte der BRD 1:1000000 - Landschaften, 1979) erarbeitet. U. a. für die Anwendung im FFH-Bereich wurde dabei die Ebene der Haupteinheiten durch Zusammenfassung einzelner Einheiten zu Naturräumen vereinfacht. Die Einheiten der Naturräme lassen sich zu neun verschiedenen Großlandschaften zusammenfassen. Der Datensatz beinhaltet außerdem die Abgrenzung der atlantischen, kontinentalen und alpinen biogeographischen Regionen in Deutschland.
Das Projekt "Waldschutz in Kamtschatka - Schutz des Waldes in Kamtschatka inner- und ausserhalb eines Systems aus Schutzgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltstiftung WWF Deutschland durchgeführt. Die Halbinsel Kamtschatka zaehlt zu den 200 wichtigsten Oekoregionen der Erde, die der WWF im Rahmen der Living Planet Campaign weltweit ausgewaehlt hat. Nordische Waelder bilden auf Kamtschatka zusammen mit ausgedehnten Tundragebieten und teils noch aktiven Vulkanen eine Landschaft einzigartiger Schoenheit. In diesen einmaligen, noch intakten Oekosystemen lebt eine Vielzahl grosser Saeugetierarten. Ausschliesslich auf Kamtschatka ist eine der groessten Unterarten des Braunbaeren anzutreffen, der Ursus arctos beringianus. Die alljaehrlich vom Pazifik in die zahlreichen Fluesse Kamtschatkas ziehenden Lachse bieten den Baeren reichlich Nahrung, so dass sich eine Baerenpopulation von einzigartiger Dichte entwickeln konnte. Die abgeschiedene Lage der Halbinsel mit ihrer schmalen Verbindung zum Festland hat die dort lebenden Tiere ueber Jahrtausende von ihren Artgenossen auf dem Festland isoliert. Aufgrund dieser Trennung haben sich viele endemische Unterarten herausgebildet, die sonst nirgends auf der Welt zu finden sind. Fuer die Einmaligkeit der Tierwelt Kamtschatkas spricht auch, dass 58 Prozent der hier vorkommenden Arten in der Roten Liste der Russischen Foederation enthalten sind. Der politische und wirtschaftliche Wandel, der sich jetzt in allen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion abzeichnet, macht auch vor Kamtschatka nicht Halt. Die einsetzende massive Industrialisierung der Halbinsel bedroht die ueberaus empfindliche Natur. Unkontrollierter Abbau von Oel-, Kohle-, Gas- und Goldvorkommen sowie Holzeinschlag gefaehrden zunehmend die Oekosysteme. Nur jetzt zu Beginn dieser Entwicklung besteht noch eine Chance, den beispiellosen natuerlichen Reichtum Kamtschatkas fuer kuenftige Generationen zu bewahren und den oekonomischen Fortschritt in vernuenftige Bahnen zu lenken. Ziele: Erklaertes Ziel des WWF ist es, Kamtschatka mit einem Netz von Schutzgebieten zu ueberziehen, um die wichtigsten und schoensten Regionen mit besonders reicher Flora und Fauna fuer die Nachwelt zu erhalten. Gleichzeitig sollen der Bevoelkerung Wege zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Heimat aufgezeigt werden, damit die natuerliche Vielfalt ihrer Region geschont und bewahrt wird. Aktivitaeten: Fuer die Verwirklichung der hochgesteckten Ziele auf Kamtschatka plant der WWF mit Unterstuetzung einheimischer Fachleute folgende Massnahmen: Bestimmung der oekologisch wichtigsten Gebiete, die dringend unter Schutz zu stellen sind: - Ausweisung neuer Schutzgebiete in enger Zusammenarbeit mit der russischen Regierung. - Entwicklung und Umsetzung detaillierter Management-Plaene fuer diese Gebiete. - Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur fuer die neuen Schutzgebiete. - Staerkung des Naturschutzgedankens in der Bevoelkerung durch gezielte Umweltbildungsprogramme. - Langfristige Sicherung der Finanzmittel fuer die Schutzgebiete.
Das Projekt "Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Errichtung von FFH- und Vogelschutzgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Vor dem Hintergrund, dass die Errichtung von FFH-Gebieten in drei Schritten - der nationalen Gebietsmeldung, der Erstellung der Gemeinschaftsliste durch die Kommission und der Gebietsausweisung - erfolgt, stellt sich die Frage, welche Rechtsschutzmöglichkeiten in den einzelnen Verfahrensstufen bestehen. Klärungsbedürftig ist dabei nicht nur die Frage der statthaften Rechtsbehelfe, sondern vor allem auch, ob für potenzielle Kläger, also Bürger, Gemeinden und Naturschutzverbände, eine Klagebefugnis bestehen kann. Gegenstand der Untersuchung könnte daher auch die Frage sein, ob sich eine Klagebefugnis auf die Richtlinienbestimmung, die nationalen Umsetzungsvorschriften, Verfassungsrecht oder sogar die Verletzung von Verfahrensvorschriften stützen lässt. Bezüglich des Rechtsschutzes gegen die Errichtung von Vogelschutzgebieten dürfte sich die Fragestellung darauf konzentrieren, mit welchen Rechtsbehelfen gegen die Gebietsausweisung vorgegangen werden kann, woraus sich eine Klagebefugnis ergeben kann und wann statthafte Klagen Aussicht auf Erfolg haben. Die Studie soll Anfang 2004 abgeschlossen werden.
Das Projekt "Teilvorhaben 3: Ökonomische Analysen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie im Wald" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro für Managementconsulting Dr. Bernd Wippel durchgeführt. Die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) ist ein zentraler Beitrag der EU zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Von der deutschen Gesamtwaldfläche liegen 17 Prozent in FFH-Gebieten. Diese Waldflächen sind nicht nur für Naturschutzziele, sondern auch für die Rohholzversorgung und für die ambitionierten wirtschafts-, energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland bedeutsam. Im laufenden FFH-Umsetzungsprozess werden Managementpläne für die Schutzgebiete erstellt, welche die abstrakten Schutzziele der Richtlinie für die jeweilige Fläche konkretisieren und Maßnahmen zur Umsetzung vorsehen. Erst hierdurch werden die naturalen und ökonomischen Auswirkungen auf die Forst- und Holzwirtschaft abschätzbar. Als übergeordnetes Forschungsziel sollen die naturalen und ökonomischen Auswirkungen der FFH-Richtlinie auf den Forstbetrieb und die Rohholzversorgung anhand von Fallbeispielen analysiert werden. Das Forschungsprojekt wird gemeinsam mit einem Kooperationspartner bearbeitet und ist in das Verbundforschungsprojekt 'Auswirkungen von naturschutzfachlichen Anforderungen auf die Forst- und Holzwirtschaft' eingebunden. Wesentliche Arbeitsschritte sind die Entwicklung von Instrumenten zur Analyse der naturalen und ökonomischen Auswirkungen der FFH-Umsetzung in Beispielsbetrieben. Auf Betriebsebene werden der Rechtsrahmen und die Betriebsziele als Referenz erhoben. Zudem werden die FFH-Managementpläne konkretisiert, die naturalen Auswirkungen bestimmt und alternative FFH-Umsetzungsvarianten entwickelt. Darauf aufbauend werden die ökonomischen Auswirkungen für Forstbetriebe und für die Rohholzversorgung ermittelt. Weiterhin werden eigentumsrechtliche Bewertungen durch ein externes juristisches Gut-achten vorgenommen. Das Forschungsvorhaben soll für den laufenden FFH-Umsetzungsprozess Hinweise und Empfehlungen für eine effiziente Implementierung der FFH-Richtlinie für Forstbetriebe, die zuständigen Verwaltungen und die relevanten Politikfelder liefern.
Das Projekt "V.P. 4.1: Bedeutung von Landschaftsstrukturen und Landnutzung fuer das Ueberleben von Tier- und Pflanzenarten (UFZ-internes Verbundprojekt) - Vorrangflaechen fuer Naturschutz in der Bergbaufolgelandschaft Westsachsens und Nordthueringens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH, Projektbereich Naturnahe Landschaften,Ländliche Räume durchgeführt. Netzwerke von Vorranggebieten fuer den Naturschutz werden seit mehreren Jahren gefordert und sind bislang leider nur in wenigen Faellen konkret umgesetzt worden. Vielmehr ist fuer viele landesweite 'Schutzgebietssysteme' zu konstatieren, dass gerade der eingeforderte Systemcharakter fehlt, Schutzziele nicht eindeutig definiert sind und ebenso wenig ein bestimmtes Schutzziel durch Einbeziehung der Gesamtheit aller Einzelgebiete verfolgt wird. Mit der Etablierung von Vorrangflaechennetzwerken steht dem Naturschutz eine Strategie zur Verfuegung, mit der es moeglich ist, innerhalb einer definierten raeumlichen Bezugsregion Flaechen zu identifizieren und auszuweisen, die in ihrer Summe die gesamte biotische und abiotische Ausstattung einer definierten Region repraesentieren sollen und vorrangig gemaess den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften und zu entwickeln sind. Da vermittels derartiger Netzwerke sowohl Ziele des Arten- und Biotopschutzes als auch des Prozessschutzes realisiert werden koennen, bilden sie das Grundgeruest fuer alle weiteren Naturschutzplaene. Die Forderung nach einer Entwicklung von Vorrangflaechennetzwerken gewann insbesondere in Zusammenhang mit der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU an Bedeutung. In diesem Zusammenhang sind u.a. die folgenden Ziele und Aufgaben mit einem Vorrangflaechennetzwerk verbunden: - Systematischer und repraesentativer Aufbau von nationalen Schutzgebietssystemen; - Integration und Umsetzung internationaler Uebereinkommen des Natur- und Umweltschutzes; - Raeumliche Abstimmung von Schutzprogrammen; - Beitrag zur Biotopverbundplanung mit abgestuften nationalen und landesweiten Konzeptionen; - Bezugssystem fuer ein naturschutzfachliches bundesweites Monitoring.
Das Projekt "Leitlinien fuer die Raumentwicklung im Ostseeraum" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Planco Consulting GmbH durchgeführt. Raumordnerische Leitlinien fuer die gesamte Ostseeregion: Staedtesystem, Verkehrsinfrastruktur, Energienetze, laendliche Regionen, Raeume fuer Natur- und Landschaftsschutz ; konzertiertes Massnahmenprogramm.
Das Projekt "Von den Anfängen des Naturschutzes im Siebengebirge zum 'Tafelsilber der deutschen Einheit' - Analysen zur strategischen Ausrichtung des Naturschutzes im Lichte von 25 Jahren Nationalparkprogramm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Archiv, Forum und Museum zur Geschichte des Naturschutzes in Deutschland durchgeführt. Vor dem Hintergrund historischer und aktueller Erfahrungen bei der Ausweisung von Großschutzgebieten 25 Jahre nach Verabschiedung des Nationalparkprogramms der ehemaligen DDR soll analysiert werden, wie der öffentliche Diskurs bei der Ausweisung von Großschutzgebieten -mit Schwerpunkt Nationalparke - optimiert werden kann. Diese Empfehlungen sollen im Rahmen einer Tagung der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden. Eine Wanderausstellung soll zudem eine Bilanz auf 25 Jahre Nationalparke in Deutschland bieten und Perspektiven für die weitere Arbeit aufzeigen und für die spätere Nutzung in Nationalparken zur Verfügung gestellt werden. Zielgruppe der erarbeiteten Empfehlungen und der Tagung sind nach der fachlichen Stellungnahme vom 08.10.2012 politische Entscheidungsträger, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Naturschutzverwaltungen, die auf den unterschiedlichsten Ebenen (BMU, Landesministerien, Obere und Untere Naturschutzbehörden, Großgebietsverwaltungen etc.) in den Diskussions- und Ausweisungsprozess von Großschutzgebieten involviert waren oder sind, sowie Mitarbeiter bzw. Mitglieder der Naturschutzvereine und -verbände, die die Ausweisungsverfahren begleiten. Die im Vorhaben zu entwickelnden Empfehlungen, die sich an die definierten Zielgruppen richten, sollen auf der Basis einer von 1970 bis 2015 reichenden Längsschnittanalyse bzw. einer Stärken-Schwächen-Analyse von erfolgreichen, aber auch gescheiterten Verfahren zur Ausweisung entwickelt werden. Diese Empfehlungen sollen auf der Basis interdisziplinärer Analysen generiert werden, wobei die beteiligten Wissenschaftsdisziplinen (Historie, Ökologie/ Umweltwissenschaft sowie Kulturwissenschaft) nicht additiv sondern kontinuierlich gemeinsam Analysen und Empfehlungen erarbeiten sollen.
Das Projekt "Evaluation von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg (Methodik, Öffentlichkeitsbeteiligung)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Institutszentrum für Angewandte Forschung durchgeführt. Managementpläne sind wichtige Planungsinstrumente für die Sicherung und Entwicklung von Natura 2000-Gebieten. Das Land Baden-Württemberg wird deshalb in den nächsten Jahren für alle Gebiete solche Pläne erstellen lassen. Nach einer ersten Pilotphase wurde 2008 die Methodik zur Erfassung bestimmter Lebensstätten der Arten und Lebensraumtypen geändert. Außerdem ist die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Pläne gestrafft und flexibilisiert worden. Das Institut für Angewandte Forschung soll am Beispiel von vier Managementplänen in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Stuttgart diese Änderungen evaluieren und in Bezug zu Kosten und Effizienz der Ergebnisse setzen. Dabei steht vor allem die Methodik zur Erfassung der Fließgewässer sowie die Aufteilung zwischen Wald und Offenland in den Plänen im Vordergrund. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Öffentlichkeitsbeteiligung darstellen. Es wird geprüft wie die zum Teil unterschiedlichen Ansätze von der Öffentlichkeit angenommen werden und mit welchen Mitteln die Akzeptanz von Natura 2000 bei den Bürgern verbessert werden kann.
Das Projekt "Gebietsschutz in Deutschland - Erreichtes-Effektivitaet-Fortentwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Rat für Landespflege e.V. durchgeführt. Schutz, Pflege und Entwicklung einzelner Gebiete waren seit Anfang des 20. Jahrhunderts stets zentrale Voraussetzung fuer die Erhaltung der Funktions- und Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes, der Tier- und Pflanzenarten und der Vielfalt und Schoenheit der Landschaft. Derzeit existieren in Deutschland mehr als 20 verschiedene Schutzgebietstypen (z.B. Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmal, Geschuetzter Landschaftsbestandteil, Naturpark, Nationalpark, Biosphaerenreservat, Paragraph 20 c-Biotop, Naturwaldreservat, Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet etc.). Diese Vielfalt schafft nicht nur Vollzugsprobleme fuer die Fachbehoerden, sondern inzwischen auch gravierende Akzeptanzprobleme in der Oeffentlichkeit. Der Deutsche Rat fuer Landespflege moechte mit einer Tagung und einer daraus resultierenden Veroeffentlichung im Rahmen der Schriftenreihe verschiedene Aspekte der Effektivitaet von Schutzgebieten aufgreifen, die ueber eine Ueberpruefung der Systematik der Schutzkategorien sowie deren Verankerung im Bundesnaturschutzgesetz und anderer Rechtsvorschriften hinausgehen. Dabei spielen die Entwicklung von Vorschlaegen zur Vereinfachung und besseren Handhabbarkeit der Schutzkategorien ebenso eine Rolle wie die Einrichtung von Schutzgebieten und die Optimierung der planerischen Umsetzung von Schutzgebietssystemen. Neben der grosse Bedeutung des Zusammenhangs von Akzeptanz und Effektivitaet soll die aktuelle Diskussion um den Konflikt Statik versus Dynamik bei der Sicherung von Schutzgebieten und Schutzgebietssystemen ebenfalls einbezogen werden. Folgende Fragen werden beruehrt: Was sind Erfolg und Effektivitaet im Naturschutz? Ist Naturschutz nach den existierenden Schutzgebietskategorien noch zeitgemaess? Vorgehensweise: Expertenrunden; Expertenbefragung; Literaturauswertung und Auswertung aktueller Forschungsarbeiten.
Das Projekt "Integrierte Wirtschafts- und Mobilitaetskonzepte fuer Refugien im Rahmen nachhaltiger Entwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg durchgeführt. Baden-Wuerttemberg verfuegt neben den Ballungsraeumen ueber zahlreiche Refugien, d.h. Gebiete mit geringer Siedlungsdichte, die als Rueckzugsgebiete von Flora und Fauna, sowie als Gebiete mit erhaltener, tradierter Wirtschafts-, Kultur- und Kunstlandschaft bewahrenswert, d.h. nachhaltig zu entwickeln sind. Bei der Projektarbeit wurde der Fremdenverkehr als eine der Chancen fuer die langfristig tragfaehige Entwicklung von Wirtschaft und Verkehr unter Beruecksichtigung der kulturraeumlichen Eigenarten identifiziert. Fuer derartige Refugien sollen integrierte Konzepte entwickelt werden, die die Mobilitaets- und Wirtschaftsbeduerfnisse der dort ansaessigen Bevoelkerung beruecksichtigen, wobei der Fremdenverkehr als Ausgangspunkt fuer Rahmenkonzepte gewaehlt wird. Auf der Grundlage der 1997 erarbeiteten Vorstudie der Akademie und der 1998 durchgefuehrten Erhebungen der Interessenlagen potentiell betroffener Kommunen wird im Jahr 1999 ein Rahmenkonzept Tourismus erarbeitet und in der Folge als Beispiel fuer ausgewaehlte Refugien detailliert werden.