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Benda Oberflächentechnik

Die Firma hat mit Datum vom 18.12.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissions- schutzgesetz zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Oberflächenbehandlung beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: 1. Umbenennung der Beizanlage BZ 1 in Trommelanlage TA 1 und der Entfettungsanlage ENTF 1 in Gestellanlage GA 1, 2. Demontage der Randabsaugungen an der Trommelanlage TA 1, 3. Kompletteinhausung der Trommelanlage TA 1 mittels Folien, 4. Errichtung und Betrieb einer Ablufteinrichtung inkl. Wäscher mit vorgeschalteten Tropfenabscheider, nachgeschaltetem Schalldämpfer sowie Abluftführung für die Gestell- und Trommelanlage, 5. Umrüstung einer Spüle (B 12) in der Trommelanlage in eine Dekapierung (Wasser plus 20 %ige Salpetersäure), 6. Errichtung und Betrieb eines neuen Sammelbehälters B 01 (3 m³) für Spülwässer etc. aus der Trommelanlage TA 1.

Im

Stellenausschreibung Vorbehaltlich des Vorliegens der haushalts- und stellentechnischen Voraussetzungen ist im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark am Dienstort Salzwedel die Stelle Sachbearbeitung Landwirtschaftliche Fachstelle (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Aus haushaltswirtschaftlichen Gründen ist die Besetzung zum nächst- möglichen Zeitpunkt - spätestens bis zum 31.12.2024 - erforderlich. Versetzungen innerhalb der Landesverwaltung sind hiervon ausgenommen. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 10 TV-L bewertet. Die Einstellung er- folgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzun- gen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Wer sind wir? Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) mit seinem Sitz in Stendal und seiner Außenstelle in Salzwedel gehört als untere Landesbehörde zum Ge- schäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir sind Dienstleister und Partnerbehörde für die Entwicklung des ländlichen Raumes in unse- rem Amtsbereich und nehmen als Agrar- und Forstverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt ver- schiedene Aufgaben der landwirtschaftlichen und forstlichen Förderung wahr. Im Norden des Landes sind wir für die Gebiete der Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Jerichower Land und Stendal zuständig. Wir sind Arbeitgeber für rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir stehen für eine starke Agrarstruktur, eine lebenswerte Region und ein verantwortungsvolles Miteinander mit Kommunen, Landwirten, Waldbesitzern und jedem anderen Bürger als unsere Kunden. Wir fördern und planen Maßnahmen um den Ländlichen Raum ökologisch nachhaltig und wirt- schaftlich leistungsfähig zu gestalten. Was bieten wir Ihnen? moderner und krisensicher Arbeitsplatz Arbeit in einem zukunftsorientierten Team eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase und die Möglichkeit zu Teil- nahme an Fortbildungen flexible Arbeitszeitregelung (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6.00 und 20.00 Uhr, Teilzeit, Homeoffice, Freizeitausgleich von Mehrarbeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, vermögenswirksame Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) Betriebliches Gesundheitsmanagement, Dienstsport, ergonomischer Arbeitsplatz Welche Aufgaben sollen Sie wahrnehmen? Für das Sachgebiet „Landwirtschaftliche Fachstelle, Förderung, Tierzucht und Prüfdienste, Ausbildungsberatung“ suchen wir eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter zur Bearbeitung der folgenden Aufgaben: Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Genehmigungen nach dem Grundstücks- und Land- pachtverkehrsgesetz Erarbeiten von fachlichen Stellungnahmen zu Flächenvergaben durch die Bodenver- wertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bzw. bezogen auf Zuschlagsvorhaben im Rahmen von Ausschreibungen durch die BVVG oder Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Koordinierung der besonderen Ernteermittlung Wahrnehmung der Aufgaben als landwirtschaftliche Fachbehörde im Sinne des Boden- schutzgesetzes und der Bodenschutzverordnung mit Schwerpunkt Bodenerosion. Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen? Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst, Lauf- bahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß Nr. 9.2.2 Abschnitt I der Anlage 1 zu § 2 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-An- halt (LVO LSA) bzw. einen landwirtschaftlichen Hochschulabschluss (Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss). Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifü- gen) und die Bereitschaft zum Fahren mit Dienstkraftfahrzeugen. Die Tätigkeit erfordert unter anderem den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS Office) sowie umfassende Kenntnisse im Bereich Betriebswirtschaft. Zum Aufgabengebiet gehört die sichere Anwendung der geltenden Rechtsgrundlagen, deshalb sind Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushalts- und landwirtschaftlichen Fach- recht wünschenswert. Des Weiteren sind sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Spra- che, mindestens vergleichbar mit dem Niveau C1, erforderlich.    Erwartet werden ferner Team-, Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit, Belast- barkeit und Sorgfalt. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 22.10.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1203536). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den But- ton „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzugehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Noten- übersicht) ggf. Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise und sonstige Zertifikate (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnachweise) Führerschein ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Bedienstete des Öffentlichen Dienstes) Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab. Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Bei Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Michelmann unter 03931/633 328 für weitere Auskünfte gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Staatliche Vogelschutzwarte

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Unser Vogelmonitoring Gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie und Bundesnatur- schutzgesetz sind die EU-Mitgliedsstaaten bzw. der Bund und die Länder verpflichtet, in festgesetzten Zeitabständen über Verbreitung, Bestände, Bestands- entwicklungen und Erhaltungszustände der Vogelarten zu informieren - innerhalb und außerhalb von Vogel- schutzgebieten. Damit soll konkret die Wirksamkeit der EU-Vogelschutzrichtlinie und der ergriffenen Maß- nahmen überprüft werden. In Rheinland-Pfalz übernimmt die Staatliche Vogel- schutzwarte diese Aufgabe im Auftrag des Ministeri- ums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM). Mehr Informationen im Internet https://s.rlp.de/pn1DP Staatliche Vogelschutzwarte http://youtube.com/LfU-RLP Youtube-Kanal des Landesamtes für Umwelt Ihre Ansprechpartner! E-Mail: vogelschutzwarte@lfu.rlp.de Impressum Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Internet: www.lfu.rlp.de E-Mail: poststelle@lfu.rlp.de Das Vogelmonitoring wird auf dem Youtube-Kanal des Landesamtes für Umwelt in der Reihe "Frag das LfU" detailliert vorgestellt, abrufbar im Internet unter: http://youtube.com/LfU-RLP Fotos: Titel: fotomaster-adobe.stock.com, Iliuta-adobe. stock.com, creativenature.nl-adobe.stock.com; Innen: Werner-adobe.stock.com, Dieter Goebel-Berggold, Tatiana-adobe.stock.com; Außen: Tatiana-adobe.stock. com, Robin-adobe.stock.com © LfU Mainz 2023 Staatliche Vogelschutzwarte Im Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Wer wir sind … Die wesentlichen Aufgaben der Staatlichen Vogelschutzwarte: Die Staatliche Vogelschutzwarte Rheinland-Pfalz (VSW) wurde am 1. November 2022 in das neue geschaffene „Kompetenzzentrum Staatliche Vogel- schutzwarte und Artenvielfalt in der Energiewende“ (KSVAE) integriert. Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt damit erstmals diese wichtige Funktion in Eigenverantwortung, nach- dem 2021 die seit 1973 gemeinsam von den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland betriebene Staatliche Vogelschutzwarte in Frankfurt am Main aufgelöst wurde. ■■ Wissensbasierte Erarbeitung von Maßnahmen, die der Erhaltung der Bestände der heimischen Vogelarten und ihrer Lebensräume dienen ■■ Fachliche Beratung der Naturschutzbehörden zu Themen des Vogelschutzes und in Artfragen Feldlerche Was wir tun … Die VSW fungiert als Schnittstelle zwischen dem wis- senschaftlichen Vogelschutz, der Umweltverwaltung, der Naturschutzpraxis und dem ehrenamtlichen Enga- gement. Aus diesem Grund liegt ihre Hauptaufgabe in der Bereitstellung von Informationen zum Vogelschutz für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit. Dazu wer- den Artenschutzempfehlungen für heimische Brutvo- gelarten und Konzepte zum Schutz von Zug- und Rast- vögeln erstellt und deren Umsetzung begleitet. Rotmilan Vogelschutzwarten sind als Fachbehörden der Länder für den ornithologischen Artenschutz zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Erarbeitung fachlicher Grundlagen für den Artenschutzvollzug und die Koordination avifaunistischer Erfassungen. Besonders die Lage der Vogelwelt im Offenland ist alarmierend und erfordert gesellschaftlich tragfähige Lösungen, um den Verlust der biologischen Vielfalt und die dramatische Bestandsabnahme von Arten wie Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche und Grauammer zu stop- pen. Einige Arten der Agrarlandschaft sind mittlerweile so selten, dass sie in immer größeren Bereichen un- serer Landschaft fehlen. Zusätzlich erarbeitet die Staatliche Vogelschutzwarte Lösungskonzepte und berät bei Konflikten, die beim Auftreten von bestimmten Vogelarten (z. B. Saatkrähe, Kormoran, invasive Vogelarten) im städtischen oder ländlichen Raum entstehen können. ■■ Fachliche Begleitung der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie, des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ und der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ■■ Erarbeitung von Standards für Erfassungs- und Monitoring-Programme ■■ Beratung zum Vogelschutz an Gebäuden, Freileitungen (Strom) und Verkehrswegen ■■ Umsetzung landes- und bundesrechtlicher sowie internationaler Vorgaben zum Schutz wildlebender Vogelarten ■■ Erstellung der Roten Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz ■■ Herausgabe von Empfehlungen zur Umsetzung naturschutzrechtlicher Vorgaben im Vogel- schutz

Antrag Cagogas GmbH

Antrag der Firma CAGOGAS GmbH vom 10.02.2023 auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Lagerung von Flüssiggas und technischen Gasen in 44309 Dortmund, Flughafenstraße 151 gemäß § 16 des Bundes-Immissions- schutzgesetzes (BImSchG)

Linde GmbH Gases Division

Firma Linde GmbH, Gases Division, Seitnerstraße 70 in 82049 Pullach hat mit Datum vom 11.10.2021 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) zur wesentliche Änderung der Anlage der Firma Linde GmbH, Gases Division zur Lagerung von entzündbaren Gasen und Acetylen am Standort in 44143 Dortmund, Juchostraße 95, Gemarkung Wambel, Flur 1, Flurstück 836 beantragt.

Umweltrecht

Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht) Zum Kernbereich gehören zudem die höherrangigen Umweltnormen (zum Beispiel das Umweltvölkerrecht, die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz), die Querschnittsgesetze (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht. Zunehmend werden Umweltschutzregelungen auch im Fachrecht (zum Beispiel im Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau- und Planungsrecht) integriert, deren ursprünglicher Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist. Das ⁠ UBA ⁠ entwickelt Vorschläge für Umweltschutzregelungen in diesen Rechtsgebieten. Insbesondere in den übergreifenden Rechtsgebieten Klimaschutzrecht und Ressourcenschutzrecht finden sich sowohl klassisches Umweltrecht als auch zahlreiche Rechtsgebiete und Einzelgesetze, die nicht zum Umweltrecht zählen und dennoch etwas für den Umweltschutz tun können. Die übergeordneten Ziele des Ressourcenschutzes und des Klimaschutzes bilden die Klammer und ermöglichen die systematische Erfassung dieser heterogenen Regelungen in einem Rechtsgebiet Ressourcenschutzrecht beziehungsweise Klimaschutzrecht. Mit der Schaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes werden nun übergeordnete Schutzziele und Verfahren kohärent geregelt. Über der einzelnen Normierungsarbeit steht die grundlegende Frage nach einer besseren Umweltschutzregulierung und nach deren besserem Vollzug.

Förderleitfaden für Streuobstwiesen - Stand März 2021

Förderleitfaden für Streuobstwiesen Stand März 2021 Inhalt Streuobstwiesen ...................................................................................... 2 1. Investive Förderprogramme.............................................................. 3 1.1 Agrarinvestitionsförderungsprogramm (EU-ELER-Fonds) ....................................................................................4 1.2 Marktstrukturförderung (EU-ELER-Fonds)......................................6 1.3 Biodiversität und Schutzgebietssystem Natura 2000 (EU-ELER-Fonds) ...........................................................8 1.4 Nicht-produktiver investiver Naturschutz (GAK)......................... 10 Impressum Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 | 39112 Magdeburg Telefon: +49 391 567 1950 Fax: +49 391 567 1964 E-Mail: printmedien@mule.sachsen-anhalt.de www.mule.sachsen-anhalt.de 1.5 Artensofortförderung (Land) ............................................................12 2. 2.1 Förderung von extensiv genutzten Obstbeständen (EU-ELER-Fonds) .................................................... 14 2.2 Förderung ökologischer Anbauverfahren – Dauerkulturen (EU-ELER-Fonds) ..................................................... 16 2.3 Pflege wertvoller Splitterflächen – Vertragsnaturschutz (GAK)............................................................... 18 @umwelt.lsa @UmweltLSA @umwelt.lsa 3. Manuel Pape (S. 2-3, 4), Jörg Schuboth/LAU (S. 7, 9, 10, 13, 16), Birgit Krummhaar (S. 19) Layout: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Stand: März 2021 Überblick über die Fördermöglickeiten und Zuwendungsempfänger...........................................................20 3.1 Fördermöglichkeiten für Streuobstwiesen................................................................................. 20 Redaktion: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Fotos: Flächenbezogene Förderprogramme.............................................. 14 3.2 Zuwendungsempfänger.....................................................................21 4. Kontaktadressen.............................................................................. 22 1 Streuobstwiesen Streuobstwiesen stellen wertvol- le Lebensräume dar und dienen vielen Lebewesen als Nahrungs- und Lebensgrundlage. Durch ihre extensive Bewirtschaftung sind Streuobstwiesen für viele Tier-und Pflanzenarten wichtige Rückzugsorte. Aus diesem Grund gehören Streuobstwiesen gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 7 des Landesnatur- schutzgesetzes zu den gesetzlich geschützten Biotopen. Eine extensive Bewirtschaftung ist allerdings kaum noch kosten- deckend möglich. Zunehmend verbuschen daher zahlreiche Streuobstwiesen und vergreisen viele Obstgehölze. Die vorliegende Broschüre be- schreibt die Fördermöglichkeiten für Streuobstwiesen in Sachsen- Anhalt . Die Förderprogramme finanzie- ren sich aus Mitteln des Europäi- schen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), über Mittel des Bundes aus der „Gemeinschafts- aufgabe Agrarstruktur und Küs- 2 tenschutz“ (GAK) sowie im Falle der Artensofortförderung auch ausschließlich über Landesmittel. Die aufgeführten EU-Förderpro- gramme sind nur noch für die gegenwärtige EU-Förderperiode (2014-2022) gültig . 1. Investive Förderprogramme Bei einer Antragstellung der hier genannten Förderprogramme sind die jeweiligen Förderricht- linien und das dazugehörige Merkblatt unbedingt zu beach- ten. Diese sind zu finden unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de unter der Rubrik „Investitionsför- derung“ oder unter: www.lsaurl.de/investitionsfoer- derung. Die Kontaktdaten der Ansprech- partner sind auf den Seiten 22 und 23 aufgeführt. 3

PowerPoint-Präsentation

Aspekte des Pflanzenschutzes im Streuobstanbau 13.03.2021 Dr. Annette Kusterer Gliederung • Integrierter Pflanzenschutz und gute fachliche Praxis • Was ärgert meinen Apfelbaum? • Zusammenfassung 13.03.2021 Streuobstwiesen in Sachsen-Anhalt 1 Integrierter Pflanzenschutz Pflanzen- schutzgesetz:…„eine Kombination von Verfahren bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird“ 13.03.2021Streuobstwiesen in Sachsen-Anhalt 2

LSG0032WR_AEVO-2019.pdf

AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ 21. Dezember 2019 Nr. 12 | 2019 114 000 Exemplare kostenlos an die Haushalte Aus dem Inhalt Zuhause im Harz: Rückkehrertag am 27. Dezember3 Übergang Schule > Beruf: Praktikumssiegel für engagierte Unternehmen5 Betreuungsbehörde: Ehrenamt im Fokus7 Amtliche Bekanntmachungen9–19 Gefäßexperte Dr. Tom Schilling ist auch 2020 „Top-Mediziner“22 Fröhliche Weihnachten im Landkreis Harz Landkreis. Lichterglanz und weihnacht- liche Stimmung herrschen derzeit nicht nur auf dem Weihnachtsmarkt am Rat- haus in Wernigerode (Foto). Überall im Landkreis Harz laden Glüh- wein- und Plätzchenduft auf den Ad- ventsmärkten zum Verweilen und Genie- ßen ein. Wenn der Weihnachtsbaum, die Geschenke und alle Leckereien fürs Fest dann auch beisammen sind, beginnt für die meisten die wohl schönste Zeit des Jahres. Die Kreisblatt-Redaktion wünscht allen Lesern ein frohes und besinnliches Weih- nachtsfest, entspannte Stunden im Krei- se der Menschen, die Ihnen wichtig sind, und alles Gute sowie Gesundheit für das neue Jahr 2020. Pflege mit Werten Pflege ist Vertrauenssache Servicegesellschaft des Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben Frohe Weihnachten Allen Patienten, Angehörigen, Mitarbeitern sowie Mitarbeiterinnen wünschen wir ein besinnliches Weihnachtsfest! Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Fest und alles erdenklich Gute für das neue Jahr. Für das neue Jahr viel Erfolg und vor allem Gesundheit! PROKLIN Medical Care | Pflegezentrum Telefon (0 39 46) 90 9 - 44 90 www.proklin.de  Harzsparkasse www.kreis-hz.de BEKANNTMACHUNGEN AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil INHALT A. LANDKREIS HARZ 1. Satzungen und Verordnungen Seite 9 Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Harz Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ 2. Amtliche Bekanntmachungen Seite 10 Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Harz, Umweltamt Abteilung Immissionsschutz/ Chemikaliensicherheit Seite 11 Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Harz, Umweltamt Abteilung Immissionsschutz/ Chemikaliensicherheit Seite 14 Nutzungsentgelte für den Rettungsdienst im Ret- tungsdienstbereich des Landkreises Harz für den Abrechnungszeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 Seite 14 Wirtschaftsplan der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR für das Wirtschaftsjahr 2020 Seite 15 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Gebiet der Entsorgungswirtschaft des Landkrei- ses Harz AöR (Abfallgebührensatzung) vom 24. Oktober 2019 C. BEKANNTMACHUNGEN REGIONALER BEHÖRDEN UND EINRICHTUNGEN Seite 17 Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz) D. SONSTIGE MITTEILUNGEN B. EIGENBETRIEBE UND GESELLSCHAFTEN Seite 11 Jahresabschluss des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Harz für das Wirtschaftsjahr 2018 A. LANDKREIS HARZ E. WAHLBEKANNTMACHUNGEN Seite 19 Amtliche Bekanntmachung über Sitzübergang im Kreistag des Landkreises Harz §3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Har- zer Kreisblatt – Amtsblatt des Landkreises Harz – in Kraft. 1. Satzungen und Verordnungen Verordnung des Landkreises Harz zur Änderung der Verordnung des Landkreises Wernigerode über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nörd- liches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ Halberstadt, 22.11.2019 Skiebe Landrat Aufgrund der §§ 20, 22 und 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. 2019 I S. 724) i.V.m. § 15 Natur- schutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.12.2010 (GVBl. LSA S. 569), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.10.2019 (GVBl. LSA S. 346) wird verordnet: §1 Aus dem Geltungsbereich der Verordnung zum Landschafts- schutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland im Landkreis Wernigerode“ vom 08.12.1999 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Wernigerode Nr. 3/2000), werden nachfolgend ge- nannte Flurstücke entlassen: Gemarkung Rübeland, Flur 9, Flurstücke 48/1, 48/7, 97 und 100 (jeweils teilweise) (Bebauungsplan Nr. 02/17 der Stadt Oberharz am Brocken „Frei- zeitanlagen Rappbodetalsperre“). §2 Die genauen Grenzen sind in den beiliegenden Karten im Maß- stab 1 : 2.500 (ALK) und 1 : 5.000 (TK10) zu erkennen. 9 AMTLICHER TEIL Ausgabe 12 | 21. Dezember 2019 BEKANNTMACHUNGEN 2. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Harz, Umweltamt Abteilung Immissionsschutz/ Chemikaliensicherheit Die FHG Besitz GmbH & Co. KG, Heudeber Weg 4, 38835 Oster- wieck hat mit Antrag vom 19.09.2019 beim Landkreis Harz nach §§ 16 Abs. 1 und 2, 6 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt, am Standort Osterwieck, Rohrsheim, Dedelebener Straße Gemarkung: Rohrsheim Flur: 6 Flurstück(e): 50/3 131 eine Biogasanlage wesentlich zu ändern und zu betreiben. Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich- keitsprüfung (UVPG) wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen der Vorprüfung nach § 9 (2) Nr. 2 UVPG festgestellt wurde, dass durch die geplante Änderung der Biogasanlage kei- ne erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine separate Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Die Prüfung der Schutz- und Vorsorgepflichten nach dem BIm- SchG bleibt davon unberührt. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprü- fung des Einzelfalls nach § 9 (2) Nr. 2 UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren be- treffend der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben der Anlage 3 (allgemeine Vorprüfung) bzw. Anlage 3 Nummer 2.3 (standortbezogene Vorprüfung) UVPG durchge- führt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Begründung: Das Vorhaben ändert eine bestehende Biogasanlage lediglich hinsichtlich einer zeitbezogenen flexibleren Bereitstellung von elektrischer Energie. Hierzu erfolgt die Aufstellung eines zu- sätzlichen BHKW. Die für den Gesamtbestand der Biogasanlage kennzeichnenden Leistungsdaten: Menge und Art Einsatzstof- fe, je Jahr produzierte Biogasmenge werden nicht geändert. Weiterhin erfolgt die Errichtung eines 2. Gärrestlagerbehälters, mit dem die notwendige Lagerzeit für eine bedarfsgerechte Ausbringung von Wirtschaftsdüngern gewährleistet wird. Die im Genehmigungsverfahren vorgelegte Schallimmissions- prognose belegt, dass durch die getroffenen Maßnahmen die geltenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der nächstge- legenen Wohnbebauung Rohrsheim eingehalten werden. Der Gesamtmassenstrom an Luftschadstoffen aus den BHKWs resultiert direkt aus der Menge verbranntem Biogas. Da diese Jahresmenge zur Bestandsanlage unverändert bleibt, verschiebt sich zwar die zeitliche Produktion der jeweiligen Abgasmenge, der Gesamtmassenstrom bleibt unverändert. Das Geruchsver- halten von Biogasanlagen hängt ab von der Quellengröße so- wie von der Art und Menge der eingesetzten Inputstoffe. Da hier keine Änderung erfolgt, bleibt das Geruchs-Emissionsver- halten der Anlage gleich. Die bestehende Biogasanlage unter- fällt nicht dem Anwendungsbereich der 12. BImSchV. Durch das Änderungsvorhaben wird dieser Sachverhalt nicht berührt oder geändert. Das Änderungsvorhaben verändert das Störfall- risiko also nicht. Das Änderungsvorhaben erzeugt keine Risiken für die menschliche Gesundheit durch eventuelle Boden- und Gewässerverunreinigungen. Durch Einhaltung der aus Vorsor- gegründen nach § 5 BImSchG i.V.m. 5.4 der TA Luft sowie aktu- ell der 44. BImSchV festgelegten Emissionsgrenzwerte an den bestehenden und neuen BHKW werden durch luftgetragene Schadstoffe keine Immissionswerte zum Schutz der menschli- chen Gesundheit überschritten. Der Standort ist durch intensive Landwirtschaft und Tierhaltung seit mehreren Jahrzehnten und durch die Biogasanlage seit 2013 vorgeprägt. Sein Wert für den Naturhaushalt ist deshalb als gering einzustufen. Das Landschaftsbild ist ebenfalls stark durch die bestehende Nutzung geprägt. Das Änderungsvorhaben führt weder zu einer Verschlechterung noch zu einer Verbesserung dieser Prägung bzw. dieser Wertigkeit. Eine Neuversiegelung er- folgt nur geringfügig. Da es durch das Änderungsvorhaben zu keinen nachteiligen Änderungen luftgetragener Immissionen, Gerüche und Lärmimmissionen auf die nahe gelegenen Wohn- häuser der Ortslage Rohrsheim kommt, ist auch ein Einfluss auf deutlich weiter entfernte Ökosysteme auszuschließen. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zu Grunde liegen, kön- nen beim Landkreis Harz, Umweltamt, Abteilung Immissions- schutz/Chemikaliensicherheit, 38820 Halberstadt, Friedrich- Ebert-Str. 42 während der Sprechzeiten eingesehen werden. Halberstadt, 13.11.2019 Sinnecker Ausgabe 12 | 21. Dezember 2019 AMTLICHER TEIL 10

LUA-Bilanz Infektionsprävention 2018

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ INFEKTIONSPRÄVENTION Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2018 © fivepointsix / Fotolia KategorieDiagnose/Erreger20182017 Gastroenteritische Infektionen (Durchfallerkrankungen)Campylobakter Enteritis4.1003.831 EHEC-Erkrankung (außer HUS)151122 Giardiasis125126 HUS32 Kryptosporidiose6934 Norovirus-Erkrankung4.0444.479 Rotavirus-Erkrankung6331.229 Salmonellose932684 Shigellose3020 Hepatitiden (Leberentzündungen) Impfpräventable Infektionskrankheiten (s. STIKO-Empfehlungen)    Weitere Infektionen Yersiniose124127 Clostridium difficile90106 Hepatitis A4948 Hepatitis B369251 Hepatitis C258193 Hepatitis D20 Hepatitis E228186 Diphtherie00 Haemophilus influenzae5739 Meningokokken (invasiv)1918 Masern921 Mumps3341 Röteln05 Pertussis (Keuchhusten)540802 Varizellen664675 Influenza13.8624.615 Adenovirus (Konjunktivalabstrich)4924 Borreliose1.5791.086 Brucellose01 Dengue-Fieber2518 Enterobacteriaceae192155 FSME60 Hantavirus-Erkrankung349 Legionellose6154 Leptospirose34 Listeriose2334 MRSA7290 Q-Fieber410 Tuberkulose237241 Tularämie33 Typhus abdominalis14 Übersicht über die Meldezahlen der häufigsten meldepflichtigen Infektionskrankheiten nach RKI-Referenzdefinition. 2 Infektionsbilanz 2018: Rekord-Grippewelle im LandBorreliose – im Jahr 2016 dagegen lag die Zahl mit 1.467 Infektionen bereits ähnlich hoch. So viele saisonale Grippe-Erkrankungen hat es hierzulande noch nie gegeben: Im Frühjahr 2018 meldeten die kommunalen Gesundheitsämter dem LUA landesweit fast 13.900 Infektionen – ein Rekordwert. Im Vergleich dazu verliefen frü- here Grippesaisons weniger drastisch: Im Frühjahr 2017 erkrankten rund 4.500 Menschen in Rhein- land-Pfalz, 2016 waren es circa 3.400 Menschen gewesen.Labordiagnostik und Meldewesen Erfasst werden nur die Fälle, in denen Influenzavi- ren im Labor nachgewiesen werden. Da nicht bei allen Grippepatienten ein Abstrich genommen wird und auch nicht alle Erkrankten überhaupt zum Arzt gehen, ist die tatsächliche Zahl der Grip- peerkrankungen in einer Saison um ein Vielfaches höher als die Zahl der gemeldeten Fälle. Die Grippe unterscheidet sich von harmloseren grippalen Infekten durch den plötzlichen und hef- tigen Krankheitsbeginn mit anhaltend hohem Fie- ber, starken Muskel- und/oder Kopfschmerzen sowie Schwäche. Diese treten zusätzlich zu den Symptomen der allgemeinen Erkältung wie lau- fender Nase, trockenem Reizhusten und Hals- schmerzen auf. Für Menschen mit Vorerkrankun- gen, ältere Menschen und Schwangere kann die Grippe besonders gefährlich sein: Bei ihnen treten häufiger schwere Krankheitsverläufe mit Lungen- oder Mittelohrentzündungen auf. Magen-Darm-Erkrankungen dagegen machen immer einen Großteil der landesweit registrier- ten Infektionskrankheiten aus. Meist waren im vergangenen Jahr Noroviren (4.044 Fälle) oder Campylobacter-Bakterien (4.100) die Auslöser, weniger häufig auch Rotaviren (633) oder Sal- monellen (932). Die Zahl der Borreliose-Infektionen, einer durch Zecken übertragenen bakteriellen Erkrankung, ist mit 1.579 Meldungen in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Zwar erkrankten im Jahr 2017 nur 1.086 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer an Im Landesuntersuchungsamt (LUA) laufen die Da- ten zu allen meldepflichtigen Infektionskrank- heiten und Infektionserregern aus ganz Rhein- land-Pfalz zusammen. Sie werden von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern gemäß Infektionsschutzgesetz in anonymisierter Form übermittelt. Im LUA werden die Daten gesam- melt, von Infektionsepidemiologen analysiert und bewertet und an das Robert Koch-Institut in Ber- Magen-Darm-Erreger: Rotaviren unter dem Transmissi- ons-Elektronenmikroskop. © Hans R. Gelderblom/RKI lin übermittelt. Auf diese Weise können überregi- onale Krankheitsausbrüche frühzeitig erkannt und gemeinsam mit den zuständigen Gesundheitsäm- tern Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Zum Schutz der rheinland-pfälzischen Verbrau- cherinnen und Verbraucher vor Infektionsgefah- ren untersucht das LUA regelmäßig Proben auf Krankheitserreger und mikrobiologische Verunrei- nigungen. Darunter sind unter anderem Blut- oder Stuhlproben von Patienten, Wasserproben aus Hausinstallationen und Badeseen, Lebensmittel- proben oder auch solche, mit denen die Funktion von medizinischen Desinfektions- und Sterilisati- onsanlagen überprüft wird. 3 Antibiotikaresistenz konsequent die Stirn bieten Die Fortschritte der modernen Medizin sind eng verknüpft mit der Verfügbarkeit wirksamer Me- dikamente zur Behandlung schwerer, insbeson- dere bakterieller Infektionen. Seit Einführung der Antibiotika in die Medizin in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts konnten Infektionskrankheiten als Haupttodesursache verdrängt und in der Fol- ge die durchschnittliche Lebenserwartung in rei- chen Ländern von 47 Jahren auf nahezu 80 Jahre und mehr gesteigert werden. Doch diese oft le- bensrettenden Medikamente drohen ihre Wirkung zu verlieren. Woran liegt das? Antibiotika hindern Bakterien daran, sich zu ver- mehren, oder sie töten sie sogar ganz ab. Aller- dings haben Bakterien natürlicher Weise die Ei- genschaft, gegen Antibiotika unempfindlich zu werden. Resistenzen, zunächst eher ein selten an- zutreffendes Phänomen, haben sich aufgrund ei- ner sehr breiten Anwendung von Antibiotika auch außerhalb der Medizin (z.B. in der Nahrungsmit- telproduktion) ausgebreitet. Hierbei bedienen sich die Bakterien eines besonderen Tricks: Ohne sich selbst vermehren zu müssen, können sie ihre Re- sistenz durch Weitergabe eines kleinen Stücks an Erbinformation an andere Bakterien weitergeben. Auf diese Weise können sich Resistenzen schneller ausbreiten als die resistenten Bakterien selbst. dern und gleichzeitig die Entstehung und Weiter- verbreitung resistenter Bakterien einzudämmen. Konkret stehen hier Maßnahmen wie Personal- schulungen zur konsequenten Händedesinfektion, eine Optimierung der Instrumentensterilisation sowie Etablierung einer indikationsgerechten An- tiobitikaverschreibung (sog. „Antibiotic Steward- ship“) zur Verfügung, um nur einige wenige Bei- spiele zu nennen. Wie ist die Situation in Rheinland-Pfalz? Bereits seit mehreren Jahren besteht eine gesetz- liche Meldepflicht für invasive Infektionen durch methicillin-resistenten Staphylococcus aureus – einem überwiegend über Haut, Hände und Ober- flächenkontakte übertragenen Bakterium, das mehrfach resistent insbesondere bei vorerkrank- ten Menschen vorkommt und dann schwere In- fektionen wie Lungenentzündung oder eine Blut- strominfektion hervorrufen kann. Seit Beginn der Meldepflicht ist die Zahl dieser In- fektionen kontinuierlich zurückgegangen: Im Ver- gleich zum Jahr 2010 waren 2018 bereits 53 Pro- zent weniger Menschen an invasiven Infektionen durch MRSA erkrankt. 2018 wurden in Rhein- land-Pfalz 72 Fälle gemeldet. Bezogen auf die Be- völkerung erkranken derzeit statistisch gesehen jährlich 1.77 von 100.000 Rheinland-Pfälzern an einer MRSA-Infektion; 2010 waren es noch 3.95 von 100.000. Damit liegt Rheinland-Pfalz auch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 2.93 MRSA-Infektionen pro 100.000 Einwohnern. Was wird in Deutschland dagegen getan? Verschiedene Gesetzesinitiativen auf Bundes- und Landesebene der vergangenen Jahre zielen dar- auf ab, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Zum einen wurden durch Änderungen des Infektions- schutzgesetzes Meldepflichten für antibiotikare- sistente Bakterien eingeführt bzw. erweitert. Zum anderen wurde durch Hygieneverordnungen der Länder verfügt, dass die Hygiene in medizinischen Einrichtungen gestärkt wird. Diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, durch präventive Hygiene- maßnahmen Krankenhausinfektionen zu verhin- 4 Gefährlich für Patienten: Infektionen mit multiresistenen Keimen in Krankenhäusern. © GordonGrand / Fotolia liegt in etwa auf dem gleichen Niveau wie das durchschnittliche Meldeaufkommen in Gesamt- deutschland (4.58 / 100.000). Für Acinetobacter, einem in der Umwelt weit ver- breiteten Bakterium, das ebenfalls den gesun- den Menschen besiedeln kann und in Einzelfällen schwere Infektionen auslöst, waren 2018 in Rhein- land-Pfalz 27 Nachweise von Bakterien mit Un- empfindlichkeit gegenüber Carbapenem-Antibioti- ka gemeldet worden, was einer Häufigkeit von 0.68 pro100.000 Bürgern entspricht. Zum Vergleich: Im gesamten Bundesgebiet wurden hier im Durch- schnitt mit 0.92 Nachweisen pro 100.000 deutlich mehr solcher Infektionen gemeldet. Was tut das Land Rheinland-Pfalz? Seit Mai 2016 sind Infektionen und eine Besied- lung mit gram-negativen Bakterien mit Resis- tenz gegen Reserveantibiotika aus der Gruppe der Carbapeneme meldepflichtig. Aufgrund der bis- her kurzen Beobachtungszeit ist eine Trendana- lyse wenig aussagekräftig. Allerdings lohnt sich ein Blick im Vergleich zum Bundesdurchschnitt: Für die beim Menschen überwiegend im Ma- gen-Darm-Trakt vorkommenden Enterobacteria- ceae wurden im Jahr 2018 in Rheinland-Pfalz 192 Nachweise übermittelt. Das entspricht 4.71 Er- regernachweisen pro 100.000 Bürger. Der Wert Das Landesuntersuchungsamt (LUA) unter- stützt die 24 Gesundheitsämter des Landes bei der Überwachung der Hygienestandards in medi- zinischen Einrichtungen. LUA-Mitarbeiter unter- suchen amtliche Hygieneproben und nehmen an Begehungen der Gesundheitsämter in medizini- schen Einrichtungen teil. Daneben steht am LUA epidemiologische, mikrobiologische und mole- kularbiologische Kompetenz bereit, wenn sich Er- krankungen durch antibiotikaresistente Bakterien im Land häufen sollten. Was tun die Kommunen? Die Bekämpfung multiresistenter Erreger (MRE) wird durch die Bildung von grenzüberschreiten- den Netzwerken gezielt und interdisziplinär an- gegangen. Die 79. Gesundheitsministerkonferenz hat 2006 zur Bekämpfung nosokomialer (sprich: in Gesundheitseinrichtungen erworbener) Infekti- onen mit resistenten Keimen die Einrichtung von MRE-Netzwerken empfohlen. In Rheinland-Pfalz hat der MRE-Netzwerkgedanke mittlerweile deut- liche Zustimmung gefunden: Seit dem Jahr 2009 sind neun regionale MRSA-/ MRE-Netzwerke (re- gionale und auch überregionale Kooperationen) quer durchs Land gebildet worden. Nahezu alle Kreise und Kommune nehmen teil. Der öffentliche Gesundheitsdienst bzw. die kommunalen Gesund- heitsämter haben in Rheinland-Pfalz - entspre- chend der Landeshygieneverordnung - die Funkti- on, den Netzwerkprozess zu moderieren. Zuletzt ist das MRE-Netzwerk Westerwald-Rhein- Lahn entstanden, in welchem der Landkreis Altenkir- chen, der Westerwaldkreis und der Landkreis Rhein- Lahn verbunden sind. Die Arbeit dieses Netzwerkes ist auch im bundesweiten Vergleich als hervorragend zu bewerten: Es wurde im Herbst 2017 mit dem In- novationspreis der Akademie für öffentliches Ge- sundheitswesen in Düsseldorf ausgezeichnet. 5 bei der Versorgung von Patienten, auch beim Übergang zwischen einzelnen Institutionen, und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Kontrol- le der Antibiotikaresistenz. Ein Akut-Krankenhaus, das ein Qualitätssiegel vorweisen will, muss bei- spielsweise ein konsequentes Screening auf multi- resistente Erreger bei der Neuaufnahme bestimm- ter Patientengruppen durchführen. Ausblick Es werden immer mehr: MRSA-/MRE-Netzwerke in Rheinland-Pfalz. © LUA Das LUA hat beim MRE-Netzwerkthema die Funk- tion einer koordinierenden Stelle der Netzwerk- arbeit in Rheinland-Pfalz. Bei Fortbildungen, epi- demiologischen Untersuchungen, runden Tischen und Foren entwickeln die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen zur jeweiligen Region pas- sende Strategien zur Bekämpfung von Kranken- haus-Infektionen. Ein Baustein für eine erfolgreiche Netzwerk-Tätig- keit sind MRE-Qualitätssiegegel. Sie schaffen ei- nen Anreiz, hygienische Standards in Krankenhäu- sern und anderen Gemeinschaftseinrichtungen einzuhalten und nach außen sichtbar darzustellen. Sie sorgen für einheitlich hohe Hygienestandards 6 Bakterielle Resistenzen gegen Antibiotika bedro- hen die Gesundheit von Patienten und sind eine ernstzunehmende Herausforderung für die mo- derne Medizin. Die Weltgesundheitsorganisati- on hat einen weltweiten Aktionsplan gegen die Entstehung und Ausbreitung antimikrobieller Re- sistenzen ins Leben gerufen. Dieser sieht in der Verbesserung von Hygienemaßnahmen einen zentralen Ansatzpunkt zur Bekämpfung antimik- robieller Resistenz. Rheinland-Pfalz ist bereits auf einem guten Weg: Die MRSA-Infektionen gehen zurück, die Nach- weise carbapenemresistenter Bakterien liegen im oder unter dem Bundesdurchschnitt. Die Arbeit der MRE-Netzwerke und die Überwachung me- dizinischer Einrichtungen durch Behörden sind die Grundlagen dieser positiven Bilanz. In Anbe- tracht des medizinischen Fortschritts und einer immer breiteren Anwendung infektionsbegüns- tigender Therapieformen bedarf es einer konse- quenten Fortsetzung dieser Bemühungen. Nur so wird es gelingen, der Ausbreitung resistenter Er- reger in Rheinland-Pfalz weiterhin erfolgreich die Stirn zu bieten. Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de

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