Festsetzungen der Schutzpflanzungen im Landschaftsplan Dortmund. Rechtskräftig seit 07.11.2020. Die textlichen Erläuterungen zu den dargestellten Entwicklungszielen sind dem Landschaftsplan Dortmund, Band I, Kapitel II, zu entnehmen.Die zur Festsetzungskarte gehörenden rechtsverbindlichen textlichen Festsetzungen sind im Landschaftsplan Dortmund, Band I, Kapitel III, aufgeführt.Der Landschaftsplan Dortmund ist abrufbar unter https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/umwelt/umweltamt/natur_landschaft/landschaftsplanung/index.html.
Darstellung von luftverbessernden Biotopen für 12 DGK 5-Blätter im Großraum Saarbrücken. Grundlage: Luftbildauswertung zur aktuellen Bodennutzung 1998. Attributfelder: "EIG_LUFT" = klassifizierte Eignung; geeignet = Biotope der Grünflächen, Biotope der Gewässer, Städtische Schutzpflanzungen, bedingt geeignet = Durchgangsstraßen mit Begleitgrün, Gleisanlagen und Bahndämme außerhalb der Bahnhöfe.
- Gewässerverwaltung und Hochwasserschutz - Bau und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen - Regulierung der Wehre (Wasserstände/Hochwasserschutz) - Verbesserung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen - Naturnahe Gewässergestaltung - Gewässerrenaturierung - Bau und Instandhaltung spezieller Hochwasserschutzanlagen - Bau und Instandhaltung von Deichen - Gewässerinstandhaltung - Sohlkrautung, Grundräumung, Böschungskrautung, Deichmahd, Schutzpflanzungen, Baumpflege, Korrosionsschutz, Betonsanierung, Holzung
Mit Schreiben vom 16.02.2017 beantragte die BZR Bauzuschlagstoffe und Recycling GmbH als Unternehmerin die bergrechtliche Planfeststellung nach §§ 52 Abs. 2a und 57a Bundesberggesetz (BBergG), §§ 1, 10 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) i. V. m. §§ 73 f. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Geltungsbereich des obligatorischen Rahmenbetriebsplans umfasst eine Gesamtfläche von ca. 50,2 ha, die sich wie folgt untergliedert: • Abbauerweiterung auf ca. 16,4 ha (Neugenehmigung außerhalb der Grenze des fakultativen RBP) inklusive der Wiedernutzbarmachung • Änderung der Wiedernutzbarmachung auf 33,8 ha (Bereich des fakultativen Rahmenbetriebsplans) Die Pläne lagen vom 11.05.2017 bis zum 12.06.2017 (einschließlich) in der Gemeindeverwaltung Michendorf, Bauverwaltung, während der Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Die Einwendungsfrist endete am 26.06.2017. Vom 17.01.2022 bis einschließlich 16.02.2022 erfolgte die Durchführung einer Online-Konsultation. Mit Schreiben vom 15.12.2022 wurde die Zulassung des vorzeitigen Beginns für folgende Maßnahmen erteilt: • Vorfeldberäumung (Oberbodenabtrag und Lagerung in Oberbodenwällen auf 2,9 ha, Beräumung von 0,06 ha Hecken bzw. Windschutzstreifen, 1,72 ha ruderalen Staudenfluren und 0,17 ha silbergrasreichen Pionierfluren) • Waldumwandlung (1,72 ha) • Gewinnungstätigkeiten (Rohstoffgewinnung im Trockenschnitt auf 9,6 ha) • Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen auf 10,86 ha. Die Rohstoffgewinnung erfolgt im Trockenschnitt mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit des Nutzbaren von 14,5 m. Bei einem gewinnbaren Vorrat von noch ca. 2,5 Mio t und einer geplanten Jahresförderung von ca. 150.000 t ergibt sich eine Abbauzeit von ca. 17 Jahren. Für die Gewinnungsarbeiten werden eine Planierraupe und ein Radlader eingesetzt. Die Planierraupe schiebt den Rohstoff (Kiessand) auf der Böschung etwa im Neigungsverhältnis von 1:3 (ca. 18°) in den Tagebau. Hier wird das Haufwerk vom Radlader aufgenommen. Der Radlader fördert das Rohhaufwerk zur weiteren Verwertung zur mobilen Aufbereitungsanlage oder zum Zwischenlagerplatz. Zur Herstellung der Verkaufsprodukte kommen zwei mobile Aufbereitungsanlagen zum Einsatz.
Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ 5.Leitbilder / Zielkonzept 5.1Leitbilder 5.1.1 5.1.2Übergeordnete Leitbilder Gebietsspezifische Leitbilder 5.2Zielkonzept 5.2.1 5.2.2Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungsziele Zielbiotope/Zielarten Leitbilder / Zielkonzept Tabellen Tab. 13: Tab. 14: Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die Teilräume Zielbiotope und -arten __________________________________________________________________________________________________________________83 W. Blumenthal Ingenieurbüro Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ 5. Leitbilder / Zielkonzept Leitbilder / Zielkonzept Die allgemeinen Zielsetzungen von Natur und Landschaft sind im § 1 NatSchG LSA (1992) be- nannt. Dort heißt es: „... Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass 1. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. die Nutzbarkeit der Naturgüter, 3. die Pflanzen- und Tierwelt sowie 4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind ...“. Zugrundegelegt wird ein landschaftsplanerisches Zielkonzept, dass die naturraumspezifischen und historischen Gegebenheiten berücksichtigt und sich auf die vorhandenen, übergeordneten Leitbilder aufbaut. 5.1Leitbilder 5.1.1Übergeordnete Leitbilder Das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen- Anhalt (1995) ordnet das Gebiet zur Landschaftseinheit Magdeburger Börde. Es legt folgende Leitlinien fest, wenn die Ziele des Na- turschutzes und der Landespflege erreicht werden sollen: 1. Nachhaltiger und ganzheitlicher Schutz von Natur und Landschaft 2. Nutzung im Einklang mit Natur und Landschaft 3. Erhaltung der biotischen Vielfalt 4. Entwicklung der Kultur- und Erholungslandschaft 5. Schutz auf der gesamten Landesfläche. Weiter weist das Landschaftsprogramm für das Bearbeitungsgebiet folgende Leitbilder auf: • Schutz vorhandener Biotope; • Strukturierung der Ackerflächen mit Vernetzungselementen (langfristiges Ziel sind 5 ha Windschutzgehölze oder Waldinseln auf 100 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche); • Ersatz fremdländischer Gehölze durch einheimische Gehölze; • Ca. 5% der Gesamtfläche der Landschaft sind, unter landschafts- ästhetischen Gesichts- punkten, mit Gehölzen zu bepflanzen. • Renaturierung der Bäche unter kulturlandschaftlichen Aspekten und extensive Bewirtschaf- tung der Weiden. Als vorrangig schutz- und entwicklungsbedürftige Biotope im Bearbeitungsgebiet sind Solquel- len, Salzbachläufe, Salzstellen, Salzwiesen, Halbtrockenrasen und Streuobstwiesen angege- ben. Darüber hinaus gelten Flurgehölze und Gehölzinseln als besonders schutz- und entwick- lungsbedürftig. Der Landschaftsrahmenplan für den Bördekreis (1997) weist darüber hinaus als Leitbilder die Nutzung und Pflege der Biotope entsprechend der Ziele des Naturschutzes auf und die Erweite- rung der Streuobstbestände im Bereich der Hänge des Sülzetals. Potentielle Wiesenstandorte, die derzeit als Acker genutzt werden, sind umzuwandeln und extensiv zu nutzen. __________________________________________________________________________________________________________________84 W. Blumenthal Ingenieurbüro Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ 5.1.2 Leitbilder / Zielkonzept Gebietsspezifische Leitbilder Aus § 3 der NSG- Verordnung RP MD (1995) für das NSG „Salzstellen bei Sülldorf“ sind folgende Leitbilder für das Plangebiet entnommen: • Erhalt, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der vorhandenen Biotopausstat- tung der Salzstellen einschließlich der Solquellen und Kleingewässer, der Fließgewäs- ser, der Streuobstwiesen und Halbtrockenrasen sowie der Feucht- und Nasswiesen • Schutz, Pflege und Entwicklung der in diesem Raum speziell angepassten z.T. be- standsgefährdeten Tier- und Pflanzenarten und ihren Gemeinschaften • Sicherung der zum Erhalt der Salzstellen notwendigen hydrologischen Bedingungen, einschließlich der Quellen und Quellhorizonte • Schutz, Pflege und Entwicklung der Fließgewässer in ihrer naturräumlichen Qualität und Ausprägung Aus dem Pflege- und Entwicklungsplan für das LSG i.P. „Sülzeniederung“ Der Landschaftsplan Sülldorf (LANDGESELLSCHAFT 1995) benennt die innerhalb der Gemeinde Sülldorf befindlichen Niederungsbereiche von Sülze und Seerennengraben als: • Vorranggebiet für den Biotopschutz und die landschaftsbezogene Erholung Das Leitbild wurde durch folgende Entwicklungsziele konkretisiert: • Erhalt, Pflege und Entwicklung der Salzvegetation • Extensivierung von vorhandenen Grünländern, • Anpflanzung und Entwicklung gliedernder Gehölzstrukturen, • Langfristige Renaturierung der Fließgewässer. Der Landschaftsplan Osterweddingen (PLASA 1998) gibt für die im Gemeindegebiet befindlichen Teile der Sülzeniederung folgendes Leitbild an: • Schutz, Erhalt und Pflege vorhandener Biotope • Entwicklung und Erweiterung schutzwürdiger Biotope Dem Landschaftsplan Dodendorf (FÜRSTE & PARTNER 1995) ist für die Sülzeniederung folgen- des Leitbild entnommen: • Erhalt der vorhandenen, landschaftsbild- und ortsbildprägenden Feldgehölze und Baum- gruppen • Erhalt des Talraumes der Sülze als offenes Wiesental und seine Fortsetzung bis in den Siedlungsbereich • Erhalt der Grünländer __________________________________________________________________________________________________________________85 W. Blumenthal Ingenieurbüro
Wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne | Samtgemeinde Suderburg Aktuelles & Service Ortsrecht & Bekanntmachungen Rats- und Bürgerinfosystem Aktuelle Stellenausschreibungen Ortsrecht / Satzungen Allgemeine Bekanntmachungen EU-Umgebungslärmrichtlinie Widmungen Öffentliche Auslegungen Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Vorprüfung und Ranking PV-Freiflächenanlagen in der SG Wirksame rechtskräftige Bauleitpläne Öffentliche Ausschreibungen Haushaltspläne Formulare & Anträge Veranstaltungskalender Aktuelle Meldungen Samtgemeinde Eimke Gerdau Suderburg Bürgerportal „OpenR@thaus“ "Sag's uns einfach" Serviceportal Niedersachsen Bildergalerien der Gemeinden Eimke, Gerdau, Suderburg Fahrpläne / ÖPNV Informationen zur Y-Trasse Informationen zur 380 KV-Leitung Krümmel-Wahle Grundsteuerreform Niedersachsen Leben, Freizeit&Wohnen Einrichtungen Krippen-Kindergärten Schulen Ostfalia Hochschule Polizei Feuerwehren Kirchen & Pfarrämter Bürgerbus Treffpunkt Buch und Bücherbus Bürgerbus Ver- und Entsorger Banken & Post Vereine weitere Behörden Gesundheitswesen Bauen & Wohnen Eimke Gerdau Suderburg Baulückenkataster Leerstandskataster Schornsteinfeger Ver- und Entsorger Leben im Suderburger Land Bildung & Schulen Jugend Senioren Sport Vereine Gesundheit Gesundheitswesen, Ärzte & Krankenhäuser Selbsthilfegruppen Sportvereine Ostfalia Hochschule Die Hochschule stellt sich vor Studentenzimmerverzeichnis Bürgerinfo A-Z Dorfregion / Dorfentwicklung Suderburg - Stahlbachtal Gemeinden & Rathaus Rathaus & Verwaltung Aufgabengliederung Was erledige ich wo? Schiedsperson Einwohnerstatistik Kontaktanfrage Formulare & Anträge Steuerhebesätze / Gebühren Öffnungszeiten & Bankverbindungen Ortsrecht & Bekanntmachungen Rats- und Bürgerinfosystem Samtgemeinde Suderburg Gemeinde Eimke Gemeinde Gerdau Gemeinde Suderburg Vertreter im Kreis, Land & Bund Bürgerinfo A-Z Tourismus & Ausflugsziele Urlaub im Suderburger Land Ausflugsziele Im Suderburger Land In der Umgebung Tourist-Info Wandern & Radeln Pauschalen Gastronomie LANDerLEBEN Veranstaltungskalender Wirtschaft & Gewerbe Infrastruktur Gewerbegebiete Fördermöglichkeiten Hebesätze & Gebühren Suderburger Wirtschaft Ostfalia Hochschule Sie befinden sich hier: Home » Aktuelles & Services » Ortsrecht & Bekanntmachungen » Wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne Sitemap Wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne Hier finden Sie Dokumente zum Download als PDF Samtgemeinde Suderburg 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT Bargfeld, Gewerbegebiet mit Grünflächen) Gewerbegebiet OT Bargfeld Gewerbegebiet 2 OT Bargfeld 28. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT Bohlsen, Sondergebiet „Bohlsener Mühle“ mit Grünflächen) Sondergebiet Bohlsener Mühle Sondergebiet Bohlsener Mühle 2 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Holxen, Gemischte Bauflächen, Schutzpflanzung Grünfläche, Fläche für die Landwirtschaft) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Begründung Zusammenfassende Erklärung 26. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Dreilingen, Sondergebiet „Erneuerbare Energie“; OT. Ellerndorf, Sondergebiet Schafstall mit Öffentlicher Parkfläche und Fläche für die Landwirtschaft) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Begründung mit Erklärung 25. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Bargfeld, Dorfgebiet) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Begründung mit Erklärung 24. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Eimke, Gewerbliche Bauflächen mit Schutzpflanzung und Maßnahmenflächen) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Begründung mit Erklärung 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT´s. Wichtenbeck und Dreilingen, Wohnbauflächen mit Grünflächen) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Bohlsen, Gewerbliche Bauflächen mit Maßnahmen- und Grünflächen) Verfahrensstand 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Gemischte Bauflächen mit privater Grünfläche; OT. Hösseringen, Sondergebiet Parkplatz Freilichtmuseum) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 20. Änderung des Flächennutzungsplanes (gesamte Samtgemeinde, Sondergebiete Windenergieanlagen) Verfahrensstand 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Gerdau, Fläche für den Gemeinbedarf Feuerwehr) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Gewerbegebiet mit Grünflächen) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen und Grünflächen) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT´s. Holxen und Hösseringen, Wohnbauflächen mit Grünflächen) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Holxen Planzeichnung und Planzeichenerklärung Hösseringen Urschrift Erläuterungsbericht 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Gewerbegebiet mit Grünflächen) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Gerdau, Gemischte Bauflächen, Gewerbegebiet mit Grünflächen und Fläche für die Landwirtschaft) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Schalltechnisches Gutachten Urschrift Erläuterungsbericht ohne schalltechnisches Gutachten 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Gerdau, Wohnbauflächen, Dorfgebiet mit Grünflächen) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Eimke, Dorfgebiet, Gemischte Bauflächen, Gewerbegebiet, Wohnbauflächen und Grünflächen) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen, Fläche für den Gemeinbedarf Rathaus und Grünfläche Sportplatz) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Böddenstedt, Grünflächen und Stellplätze) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Wohnbauflächen mit Grünflächen) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Sondergebiet Fachhochschule) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Fläche für den Gemeinbedarf Bauhof, Flächen für Sport- und Spielanlagen, Pflanzstreifen und Grünflächen) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Golfanlage Suderburg) Verfahrensstand 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Böddenstedt, Wohnbauflächen) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Eimke, Sonderbaufläche Schiesstand) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Sonderbaufläche Schiesstand) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Gemischte Bauflächen) Planzeichnung und Planzeichenerklärung Urschrift Erläuterungsbericht 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (OT´s. Suderburg, Bahnsen, Böddenstedt, Gerdau, Barnsen, Bohlsen, Gr. Süstedt, Eimke, Ellerndorf und Wichtenbeck) Planzeichenerklärung Übersichtskarte Urschrift Erläuterungsbericht Planzeichnung Bahnsen Planzeichnung Barnsen Planzeichnung Böddenstedt Planzeichnung Bohlsen Planzeichnung Eimke Planzeichnung Ellerndorf Planzeichnung Gerdau Planzeichnung Gr. Süstedt Planzeichnung Suderburg Planzeichnung Wichtenbeck Flächennutzungsplan Samtgemeinde Suderburg (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan SG Suderburg (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Gemarkungen (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Anlage Hardauseeumfeld Hösseringen Erlaeuterungsbericht ohne Planunterlagen Legende Flächennutzungsplan in der Mitgliedsgemeinde Eimke Flächennutzungsplan Eimke (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Dreilingen (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Ellerndorf (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Wichtenbeck (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan in der Mitgliedsgemeinde Gerdau Flächennutzungsplan Gerdau (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Bargfeld (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Barnsen (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Bohlsen (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Groß Süstedt (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Holthusen II (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan in der Mitgliedsgemeinde Suderburg Flächennutzungsplan Suderburg (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Bahnsen (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Böddenstedt (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Hamerstorf (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Hösseringen (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Holxen (Ursprungsplan von 1980) Flächennutzungsplan Räber (Ursprungsplan von 1980) 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet) Planzeichnung und Planzeichenerklärung 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (OT. Gr. Süstedt, Mischgebiet und Grünfläche) Planzeichnung und Planzeichenerklärung 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Gemischte Bauflächen, Grün - und Maßnahmenfläche) Bekanntmachung Amtsblatt Planzeichnung und Planzeichenerklärung 4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Sondergebiet Hochschule, Allgemeines Wohngebiet und örtliche Hauptverkehrsstraße) Bekanntmachung Amtsblatt Planzeichnung und Planzeichenerklärung 5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Mischgebiet) Bekanntmachung Amtsblatt Planzeichnung und Planzeichenerklärung 6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (OT. Suderburg, Allgemeines Wohngebiet) Bekanntmachung Amtsblatt Planzeichnung und Planzeichenerklärung Eimke Derzeit gibt es keine wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne. Gerdau Bebauungsplan Bohlsen „Bohlsener Mühle“ mit örtlicher Bauvorschrift Planzeichnung, Planzeichenerklärung, Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschrift, Verfahrensvermerke (PDF) Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung zum Download als PDF Anlage 1 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PDF) Anlage 2 - Gutachten zu Geruchsimmissionen (PDF) Anlage 3a - Lageplan Verkehrsanbindung B71 (PDF) Anlage 3b - Querprofile Verkehrsanbindung B71 (PDF) Anlage 4 - Städtebaulicher Vertrag Arten- und Naturschutz (PDF) Unterschrift Begründung und Bekanntmachung Amtsblatt (PDF) Suderburg Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Holxen ausgefertigte Urschrift der Satzung mit Planzeichnungen, Planzeichenerklärung, Textlichen Festsetzungen, Verfahrensvermerken und Hinweisen (PDF) ausgefertigte Urschrift der Begründung (PDF) Bekanntmachung Amtsblatt vom 13.09.2024 (PDF) Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Suderburg „Graulingen“ ausgefertigte Urschrift der Satzung mit Planzeichnungen, Planzeichenerklärung, Textlichen Festsetzungen, Verfahrensvermerken und Hinweisen (PDF) ausgefertigte Urschrift der Begründung (PDF) Bekanntmachung Amtsblatt vom 15.08.2024 (PDF) 2. Änderung des Bebauungsplanes Suderburg „Baugebiet westlich der Bahnhofstraße I“ mit örtlicher Bauvorschrift ausgefertigte Urschrift Bebauungsplan als Satzung mit Präambel mit Verfahrensvermerken sowie Begründung mit den Anlagen 1 (Nutzungsbeispiel) und 2 (6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes) (PDF) Bekanntmachung Amtsblatt (PDF) 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Suderburg „In den Twieten V“ zugleich Aufhebung des Bebauungsplanes Suderburg „In den Twieten II“ ausgefertigte Urschrift Bebauungsplan; Planzeichnung, Planzeichenerklärung, Textliche Festsetzungen (PDF) ausgefertigte Urschrift Begründung mit Anlagen 1 bis 3 (PDF) Bekanntmachung Amtsblatt (PDF) 1. Änderung des Bebauungsplanes Suderburg „Baugebiet westlich der Bahnhofstraße I“ mit örtlicher Bauvorschrift ausgefertigte Urschrift Bebauungsplan; Planzeichnung, Planzeichenerklärung, Textliche Festsetzungen, Hinweise, Empfehlungen, örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung (PDF) ausgefertigte Urschrift Begründung mit Anlage 1 – 5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (PDF) Bekanntmachung Amtsblatt (PDF) Aufstellung des Bebauungsplanes Suderburg „Baugebiet westlich der Bahnhofstraße IV zugleich Änderung der Bebauungspläne Suderburg Baugebiet westlich der Bahnhofstraße II und III“ Ausgefertigte Urschrift Bebauungsplan; Planzeichnung, Planzeichenerklärung, Hinweise und textliche Festsetzungen (PDF) Urschrift Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung und Anlage 1 Artenliste (PDF) Unterschrift Begründung und Bekanntmachung Amtsblatt (PDF) Bebauungsvorschlag 30.09.2020 (PDF) Bericht zur Biotopkartierung und Brutvogelerfassung Lamprecht & Wellmann (PDF) Blatt 1 = Biotoptypen, neu Lamprecht und Wellmann (PDF) Blatt 2 = Bewertung der Biotoptypen Lamprecht & Wellmann (PDF) Blatt 3 = Brutvögel und Bewertung der Bedeutung für Brutvögel Lamprecht & Wellmann (PDF) Blatt 4 - Landschaftsbild mit Bewertung Landschaftsbild, Lamprecht & Wellmann, 17.10.2019 (PDF) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Lamprecht & Wellmann, 13.03.2020 Schalltechnische Untersuchung, Bonk-Maire-Hoppmann, 23.01.2020 (PDF) Anlagen 1 bis 4 zur Schalltechnischen Untersuchung, Bonk-Maire-Hoppmann, 23.01.2020 (PDF) Fortgeschriebenes Gutachten zur Ermittlung eines angemessenen Sicherheitsabstandes zur Hermann Otte Landhandel GmbH, ISC, 28.09.2020 (PDF) Aufstellung des Bebauungsplanes Suderburg „Verkehrsflächen am Eichgarten“ Ausgefertigte Urschrift Bebauungsplan; Planzeichnung und Planzeichenerklärung (PDF) Urschrift Begründung (PDF) Unterschrift Begründung und Bekanntmachung Amtsblatt (PDF) Aufstellung des Bebauungsplanes Suderburg „Hochschule“ zugleich Aufhebung des Bebauungsplanes „In den Twieten II“ 1. Änderung und Erweiterung Urschrift Begründung ausgefertigte Urschrift, Bebauungsplan mit Planzeichnung, Planzeichenerklärung und textlichen Festsetzungen Unterschrift, Begründung und Bekanntmachung Amtsblatt Anlagen 1-3: alte Planzeichnung, alte textliche Festsetzungen, 4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes Anlage 4: Bericht zu Biotop- und Brutvogelkartierung 2018 Anlage 5: Biotoptypen Karte 1, 2018 Anlage 6: Bewertung Biotoptypen Karte 2, 2018 Anlage 7: Brutvögel Karte 3, 2018 Anlage 8: Landschaftsbild Karte 4, 2018 Anlage 9: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2018 Satzung über die Aufstellung einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Suderburg „Verkehrsflächen am Eichgarten“ 19-03-08 Bekanntmachung Veränderungssperre Eichgarten Eichgarten-Geltungsbereich Veränderungssperre.pdf Bekanntmachung Amtsblatt vom 15.03.2019
ELLMANN / SCHULZE GbR Ingenieurbüro für Landschaftsplanung und Wasserwirtschaft Vermerk 2/2012 zur 2. Besprechung der Projektarbeitsgruppe „Gewässerentwicklungskonzept Untere Bo- de“ Datum:25.07.2012, 10.00 Uhr Ort:Schlosshotel Hohenerxleben Teilnehmer:siehe Anlage Allgemein Die 2. PAG Sitzung wurde einberufen um grundlegende Arbeiten zum GEK Untere Bode sowie erste Maßnahmen am Beispiel der Bode und Sarre durch das damit beauftragte Inge- nieursbüro Ellmann/Schulze GbR vertreten durch Herrn Ellmann vorzustellen. Im Vorfeld bestand die Möglichkeit für alle PAG Mitglieder sämtliche Maßnahmenvorschläge des GEK Untere Bode unter www.masuch.de/download/gek_bode_2012-06.zip einzusehen. Ziel der Sitzung war es die Maßnahmen gemeinsam zu diskutieren um auf die Belange aller PAG Mitglieder eingehen zu können. Verlauf der Sitzung 1. Einführende Worte durch Herrn Jährling 2. Vortrag Herr Ellmann: Gliederung und ergänzende Kommentare a. Wahl der zu bearbeitenden Gewässer und Gewässerabschnitte Herr Jährling erklärt nochmals wie die Auswahl getroffen wurde. So wurden z.B. Gewässer ohne jegliches Entwicklungspotential, Gewässer die sich bereits im guten ökologischen Zu- stand befinden sowie Gewässer die nicht die ausreichende Länge aufweisen um effektive Maßnahmenumsetzung zu erreichen ausgeklammert b. Leitbild nach LAWA: FG-Typ 16: Schaftalgraben; Oberläufe von: Sarre, Goldbach, Geesgraben FG-Typ 17: Bode FG-Typ: Sauerbach; Unterläufe von: Sarre, Goldbach, Geesgraben; Oberläufe von: Großer Graben FG-Typ 19: Unterläufe von: Großer Graben, Ehle Einschub Herr Werner: Zuordnung Ehle nicht in Ordnung Klärung durch Herrn Jährling und Herrn Ellmann: Nur Typ 19 passend, Ehle weist im Übrigen wenig Dynamik auf und fällt oft trocken. Hauptstrasse 31 D – 16845 Sieversdorf E-mail: info@ellmann-schulze.de Telefon: 033970 - 13954 Fax: 033970 - 13955 Bankverbindung Sparkasse Ostprignitz-Ruppin BLZ 160 502 02 Konto-Nr.: 155 000 2950 1 ELLMANN / SCHULZE GbR Ingenieurbüro für Landschaftsplanung und Wasserwirtschaft c. Historische Entwicklung der Fließgewässer Großer Graben, sowie Ehle können wahrscheinlich, obwohl anders ausgewiesen, nur das gute ökologische Potential erreichen. d. Bodenverhältnisse und Hydrodynamik Wichtig um den Fließgewässertyp und die Strömungsdynamik abschätzen zu können e. Flächennutzung: Ein grundsätzliches Problem in der Börde ist die landwirtschaftliche Nutzung bis an die Ge- wässerufer auf vielen Abschnitten. f. Ausweisung Schutzgebiete g. Strukturgüte Laut Strukturgütekartierung weisen die ausgewählten Gewässer eine Güte von 4 bis 7 auf. Nach Begehung wurde aber festgestellt dass die Einstufung oft etwas zu negativ war. h. Bauwerke Die Querbauwerke sind hinsichtlich Beeinflussung der ökologischen Durchgängigkeit in den Fließgewässern eingeschätzt worden. i. Ergebnisse Begehung Die Gewässerbegehung und deren Auswertung stellen ein zentrales Bearbeitungsthema dar, da hieraus die Maßnahmen und Planungsabschnitte abgeleitet werden. Durch den Auftrag- nehmer wurden anhand von zwei Bodeabschnitten und dem Geesgraben die Methodik und die vorgesehenen Maßnahmen erläutert. Anmerk.: Beispiele enthält auch die dem Protokoll beigefügten Präsentation. Einschub Herr Werner: Die Böschungen der Bode wurden beim Ausbau nicht durchgängig mit Deckwerken belegt. Deckwerke existieren beispielsweise im Bereich von historischen Altarmdurchstichen oder Prallhängen. Die restlichen Gewässerabschnitte weisen kein Deckwerk auf und sind demnach, bezüglich des Verbauungsgrades, als natürlich anzuse- hen. j. Fragen an PAG Mitglieder Geestgraben: Verteilerbauwerk bei Remkersleben: nahezu der gesamte Durchfluss wird Richtung Sarre abgeschlagen, ehemalige Nutzung Zuckerfabrik? Einschub Herr Jährling: Trennung der EZG möglich? Sarre: Wasseraufteilung in Groß Germersleben Sauerbach: Angelteiche Schaftalgraben: Wasseraufteilung in der Parkanlage bei Peseckendorf, viele Bauwerke Einschub Frau Ritterhaus: Wehre in Parkanlage stehen unter Denkmalschutz, werden aber demnächst erneuert. Zuständigkeit: Stadt Oschersleben. Zuständigkeit für Angelteiche: ebenfalls Stadt Oschersleben. Einschub Herr Kamerad: Richtwert für die Speisung von Angelteichen = 1 l/s je ha (Größen- ordnung!). Hauptstrasse 31 D – 16845 Sieversdorf E-mail: info@ellmann-schulze.de Telefon: 033970 - 13954 Fax: 033970 - 13955 Bankverbindung Sparkasse Ostprignitz-Ruppin BLZ 160 502 02 Konto-Nr.: 155 000 2950 2 ELLMANN / SCHULZE GbR Ingenieurbüro für Landschaftsplanung und Wasserwirtschaft Quelle Goldbach Einschub Herr Tappenbeck und Herr Werner: Info eventuell aus Quellenkataster oder geolo- gische Karten. Parkanlage Bergen: Denkmalschutz? Anmerk.: Der Auftragnehmer bittet um die Berücksichtigung und Beantwortung durch die jeweiligen Fachämter im Nachgang der Sitzung. 3. Mündliche Anmerkungen zu den geplanten Maßnahmen LVwA, Obere Wasserbehörde (Frau Dr. Kynast) a. Maßnahmen mit Planungen und Bauvorhaben des Unterhaltungsverbandes (z. B. Durchgängigkeit Geesgraben) abstimmen. Herr Ellmann steht bereits mit Frau Ritterhaus in Kontakt und erklärt sich bereit, einen Ter- min mit dem bezüglich des Geesgraben beauftragten Ingenieurbüros wahrzunehmen. Grundsätzlich, wird an dieser Stelle angemerkt, unterstehen die Unterhaltung und Entwick- lung von Gewässer I. Ordnung dem LHW. Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung unterlie- gen den Unterhaltungsverbänden, werden aber seitens LHW fachlich begutachtet. b. Absprache mit Flächennutzern Herr Jährling weist auf einen separaten Termin mit betroffenen Flächennutzern hin (nach Anregung ALFF und Bauernverband besser 2 Termine in der Fläche). c. Qualität der Strukturgütekartierung Herr Jährling weist auf die teils schwierigen Umstände (größere Gewässer mit wenig Sicht- tiefe, winterliche Kartierung bei hohen Wasserständen) für eine Strukturgütekartierung hin. Unterschiede sind zudem oft durch unterschiedliche Bearbeiter zu erwarten. Es wird sich darauf geeinigt dass Unterschiede zwischen Strukturgütekartierung und Bege- hungen durch das Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR nachvollziehbar genau im Bericht festgehalten werden. LVwA, Obere Naturschutzbehörde (Herr Rümmler) Herr Rümmler weist darauf hin, dass bisher keine Aussagen zu Maßnahmen zur naturnahen Laufentwicklung getroffen wurden. (Bode: FFH Gebiet, Abbruchufer für Eisvogel planen) Es wird darauf hingewiesen dass, im Gegensatz zur vorherrschenden Landwirtschaft, wenig bis keine Konflikte in Waldbereichen zu erwarten sind. Potenzielle Entwicklungskorridore bestehen teils bereits durch Windschutzstreifen. Gewäs- serrandstreifen werden in die Planung integriert. Dies erfolgt auf der Grundlage von vorhan- denen Daten zu erforderlichen Entwicklungskorridoren im LHW und den aufgrund der Maß- nahmen erforderlichen Abschnitten. Wenn die Maßnahmen feststehen können diesen Flä- chen ausgehalten werden. Herr Jährling: Es wird natürlich auf FFH Arten Rücksicht genommen, allerdings handelt es sich um ein GEK - Abbruchufer gibt es bereits zu Genüge, sind auch nicht zu bauen, größe- res Defizit ist fehlendes Totholz z.B. als Sitzplatz. Hauptstrasse 31 D – 16845 Sieversdorf E-mail: info@ellmann-schulze.de Telefon: 033970 - 13954 Fax: 033970 - 13955 Bankverbindung Sparkasse Ostprignitz-Ruppin BLZ 160 502 02 Konto-Nr.: 155 000 2950 3
Das Projekt "Cover sealing of a blast furnace dust dump - a comparative evaluation of in situ test fields" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Trier, Fachbereich VI, Lehrstuhl für Geologie durchgeführt. Objective: The purpose of this EC research project is to obtain data on the water balance and water movement in a cover sealing system and to quantify the functioning of different sealing systems under natural conditions. A comparative assessment is to be made of the effectiveness and cost-effectiveness of different in situ test fields. General Information: The requirements of a cover seal are fundamentally different from those of a base liner, as they are exposed to different risks and they are used for different purposes. There are few results available on the long-term effectiveness of different capping systems. The function and effectiveness of such systems have been studied in laboratory experiments, but their results cannot simply be extrapolated to natural conditions. The cover seal of landfills or contaminated sites has the following functions: 1. to minimize seepage of rainwater into the dump; 2. to prevent leaching of soluble contaminants into surface waters (particularly at the edges); 3. to serve as a substrate for recultivation. These functions must be maintained in the long term, i.e. the cover seal must be protected from erosion, frost, drying out, clogging, settling, penetration by roots and burrowing, etc. Normally, a combination of covering layers, drainage systems and barrier layers is used to meet these requirements. Planting of the cover layers helps to protect the deeper layers from direct atmospheric and biotic attack. The cover layer and the vegetation should store a large proportion of the precipitation and/or increase its evaporation. The drainage layer below is designed to channel the water seeping in from the cover layer to the edge. The barrier layer below this can be built up of various materials: a) plastic sheeting; b) cohesive, mineral soil (mineral seal); c) non-cohesive, mineral soil (capillary barrier); d) asphalt concrete. The Technical Instruction on Municipal Waste (regulations in force in Germany) requires a landfill site to be capped once it is full. In the case of category I landfills, a simple mineral seal is sufficient as a covering. After settling has ceased, there must be a gradient greater than or equal to 5 per cent. A drainage layer greater than or equal to 30 cm must be applied on top of the mineral seal. A 1 m thick recultivation layer must be applied on top of the drainage layer, which must consist of cultivable soil and be planted with suitable vegetation. The recultivation layer must be capable of protecting the mineral layer from root penetration and frost damage. The vegetation must provide sufficient protection against wind or water erosion. The water balance of the landfill capping system must be in equilibrium. The state of the recultivation layer and the vegetation of the closed landfill must be monitored at six-monthly intervals to detect any erosion damage, settling or deformation.
Das Projekt "Die Bedeutung von Wald für die langfristige Sicherheit von Deponien und Altlasten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Auf rekultivierten und mit Wald bewachsenen Deponien wird durch die Vegetation ein erheblicher Teil des Niederschlags durch Evapotranspiration aufgebraucht. Eine gut ausgeführte forstliche Rekultivierung leistet so einen wichtigen Beitrag zur Minimierung des Sickerwasserumsatzes in Deponien und zur langfristig sicheren Verwahrung von Deponiegut. Im Rahmen des Vorhabens werden für ältere Rekultivierungen mit Wald Wasserhaushaltsbilanzen erstellt. Es wird untersucht, welche Modelle für eine Bilanzierung des Wasserhaushalts geeignet sind und wie die für eine Modellierung notwendigen Daten zu Standort und Bestand mit hinreichender Genauigkeit ermittelt werden können.
Das Projekt "Laermausbreitung in bebauten oder bepflanzten Gebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Lehrstuhl und Institut für Technische Akustik durchgeführt. Laermausbreitung in Wohngebieten; Laermabschirmung durch Wald.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 73 |
Land | 7 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 70 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 5 |
offen | 71 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 77 |
Englisch | 10 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Dokument | 1 |
Keine | 62 |
Webseite | 15 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 63 |
Lebewesen & Lebensräume | 73 |
Luft | 52 |
Mensch & Umwelt | 77 |
Wasser | 56 |
Weitere | 77 |