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INSPIRE TH Verteilung der Arten

Der INSPIRE-Dienst Verteilung der Arten (Tierarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/10073 und Pflanzenarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/8908) gibt einen Überblick über die Verteilung der Tier-, Pflanzen und Pilzarten im Freistaat Thüringen. Der Datensatz entstammt dem Thüringer Arten-Erfassungsprogramm, welches 1992 bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (jetzt TLUBN) aufgebaut wurde. Der Datenbestand wird seitdem kontinuierlich aktualisiert, erweitert und ausgewertet. Erfassungsschwerpunkte sind: • gefährdete Arten • gesetzlich besonders und streng geschützte Arten • sonstige faunistisch und floristisch bemerkenswerte Arten. Weiterhin werden Arten in bestimmten Gebieten wie Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen vertieft erfasst. Zu den Artendaten zählen bzgl. der Fauna die Unterteilungen Amphibien, Fische / Rundmäuler, Reptilien, Säugetiere, Vögel, Heuschrecken, Käfer, Libellen, Spinnentiere, Schmetterlinge, Weichtiere und weitere Wirbellosengruppen. Der Datensatz der in Thüringen vorkommenden Pflanzen- und Pilzarten beschränkt sich zunächst auf folgende Artengruppen: Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten, Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen und „Groß-Pilze“ (Fungi). Mittelfristig ist vorgesehen, dieses Spektrum um die phytoparasitischen Kleinpilze zu erweitern. Großteils stammen die faunistischen Daten aus der Zeit ab 1985; es sind aber auch historische Daten enthalten. Datenquellen sind u. a. Beobachtungen aus Gutachten im Auftrag der Naturschutzverwaltung (Schutzwürdigkeitsgutachten, Artenhilfsprogramm-Basis-Erhebungen, regionale Erfassungen...), aus Faunistik-Projekten, ehrenamtliche Kartierungen, andere Gutachten, soweit hierfür Ausnahmegenehmigungen erforderlich waren, sowie Literatur. Die Daten der Pflanzen und Pilze entstammen ebenfalls unterschiedlichen Datenquellen. Dazu gehören Auswertungen von Publikationen von Mitte des 16. Jahrhunderts bis heute sowie die fortlaufende Auswertung neu erscheinender Literatur. Weitere Datenquellen sind Herbarien, unveröffentlichte Gutachten und akademische Abschlussarbeiten sowie unsystematische Einzelmeldungen. Der größte Teil der Daten geht jedoch auf systematische Erhebungen seit Ende des 20. Jahrhunderts zurück, die durch ehrenamtliche Fachvereinigungen und ihrer Mitglieder (z. T. in Kooperation des TLUBN und seiner Vorgänger) erfasst wurden (Thüringische Botanische Gesellschaft e. V., Arbeitskreis Heimische Orchideen e. V., Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e. V., bryologisch-lichenologische Artenkenner etc.). Bei einzelnen Artengruppen gehen die meisten Daten auf das Engagement einzelner Personen zurück (Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen). Der Datenbestand ist bezüglich der verschiedenen Arten wie bezüglich der regionalen Erfassungsintensität und Datendichte pro Flächeneinheit heterogen und daher unterschiedlich repräsentativ. So liegen z. B. floristische Daten, die vor 2000 erhoben wurden und für „kommune“ Arten oft nur Rasterangaben vor. Punktgenaue Daten wurden im Wesentlichen nach dem Jahr 2000 und meistens nur für seltene und gefährdete oder sonstige bemerkenswerte Arten erfasst. Es ist daher stets an Hand der Recherche-Ergebnisse zu prüfen, ob die Artendaten für den vorgesehenen Zweck ausreichend sind oder ob weitere Recherchen / Kartierungen erforderlich sind. Weiterhin ist zu betonen, dass in Deutschland alle Artangaben zunächst so aufgenommen werden, wie sie in der entsprechenden Quelle enthalten sind. Der vorliegende Datenbestand ist folglich eine Nachschlagemöglichkeit für diese Daten. Deshalb ist vor der Ableitung weitreichender Konsequenzen aus dem Vorkommen einzelner Arten die Plausibilität und Aktualität des entsprechenden Artvorkommens zu prüfen. Entsprechend der EU-Richtlinie INSPIRE liegt der Datensatz als Grid auf Basis der flächentreuen Lambert Azimutal-Projektion (ETRS89-LAEA-Raster) mit einer Rasterweite von 10 km vor.

Klimamodell Berlin: Analysekarten und Planungshinweise Stadtklima 2015 (UA)

Sachdaten der Blöcke zur Planungshinweiskarte Stadtklima (PHK). Sie stellt die Ergebnisse der Bewertung des Siedlungsraumes, der Grün- und Freiflächen sowie des Öffentlichen Raumes hinsichtlich der Anforderungen eines vorsorgenden Klimaschutzes dar.

Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem

Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.

Bodengesellschaften 2020

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Auflage – Band 1: Grundlagen, Kennwerte und Methoden: 154 S., 40 Abb., 58 Tab.; Band 2: Geländeaufnahme und Systematik, 392 S., 30 Abb., 105 Tab., Hannover. Blume, H.-P. et al. 1978: Zur Ökologie der Großstadt unter besonderer Berücksichtigung von Berlin (West), in: Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege, Heft 30, S. 658-677. Böhme, S. 2009: Pedodiversität entlang des ehemaligen Berliner Mauer – Grenzstreifens, unveröffentlicht. Blume, H.-P. (Hrsg.) 1990: Handbuch des Bodenschutzes, ecomed Verlagsgesellschaft mbH, 686 S., Landsberg/Lech. Claußen, U., Metzlaff, G. 1995: Bodengesellschaften – Konzeptkarte. Dokumentation, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Abt. III, Berlin, 73 S. (Download PDF, 806 kB) Edelmann, S. 2014: Einarbeitung großmaßstäbiger Bodenkartierungen in die Bodengesellschaftskarte; unveröffentlicht. 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Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) und andere wissenschaftliche Arbeiten, Stand September 2022

Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) und andere wissenschaftliche Arbeiten - Naturschutzgebiete (NSG) Name Schutzgebiets-Nr. Größe VO Akazienberg und Alte FuhneNSG0275in ha 89,70 AlbrechtshausNSG002663,95 Alte Elbe bei BösewigNSG0102358,75 Alte Elster und RohrbornwiesenNSG0175212,00 Alter Stolberg – Thüringer Teil Alter Stolberg (Sachsen- Anhalt) und Grasburger Wiesen (Landkreis Sangerhausen) NSG0135 28,00 Alter Stolberg (Sachsen- Anhalt) und Grasburger Wiesen (Landkreis Sangerhausen) Apollensberg und Ahrensberg NSG0279 geplant (Apollensberg)36,40 Auwald bei PlötzkauNSG0082131,00 Bachtäler des LappwaldesNSG0158590,00 Titel Jahr Faunistische Erfassungen PEP Vegetation xXNr. 232 1996 Vögel, LurcheGefäßpflanzen, MoosexX1 2000 Vögel, Lurche, KriechtiereGefäßpflanzenxX189 GefäßpflanzenxX2 Klepzig, Heike: Vegetationskundliche Untersuchung der 1990 Totalreservat-Testflächen am Alten Stolberg bei Stempeda. – 1990. – 58 S. – 28 Abb. – 2 Tab. – Halle, Martin-Luther- Universität, Sektion Biowissenschaften, Dipl.-Arb.GefäßpflanzenxX59 Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Alter Stolberg (Sachsen-Anhalt) und Grasburger Wiesen", Zwischenbericht 2002Wasserweichtiere, Libellen, Heuschrecken, Hautflügler, Schwebfliegen, Holzbewohnende Käfer Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet 2004 Fische, Wassermollusken, Rundmäuler, Libellen, „Alter Stolberg (Sachsen-Anhalt) und Grasburger Wiesen", - November 2004, 166 S., Anhang: Fotodokumentation, Lurche, Vögel Geradflügler, Karten, Tabellen, RANA Hautflügler, Schwebfliegen, Falter, Holzbewohnende Käfer Schutzwürdigkeitsgutachten mit Angaben zur Pflege und 1997 Säugetiere, Vögel, Heuschrecken Entwicklung 1997 – 2001 für das geplante NSG Lurche, „Apollensberg“. – 1997. – 110 S, A-123 S., 22 Fotos, 5 Kriechtiere Karten Schutzwürdigkeitsgutachten für das als Naturschutzgebiet 1993/ Säugetiere, Vögel, Hautflügler, Käfer, auszuweisende Gebiet „Auwald bei Plötzkau“, einschl. 1996 Lurche, Köcherfliegen, Pflege- und Entwicklungsplan. Abschlußbericht: Einleitung, Kriechtiere, Libellen, Zusammenfassung, Allgemeine Grundlagen, Fische Schmetterlinge Schutzwürdigkeitsgutachten und Pflege- und Entwicklungsplan. – 1996- 148 S. – Anhang: Flora u. Vegetation, Fauna, Lit.-Verz. u. FotodokumentationGefäßpflanzen, Moose, PilzexX280 Gefäßpflanzen, Moose, PilzexX314 GefäßpflanzenxX48 GefäßpflanzenxX65 Pflege- und Entwicklungsplan für das einstweilig gesicherte 1995 Säugetiere, Vögel, Naturschutzgebiet ”Bachtäler des Lappwaldes” im Ohre- Kriechtiere, Kreis Stufe 1. – 1995. – 66 S. – Anl. Lurche, FischeGefäßpflanzen, Farne, MoosexX121 Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet (NSG) „Albrechtshaus“: (überarbeiteter Entwurf, Stand Januar 1996). – 1996. – 56 S., 12 Anl. Pflege- und Entwicklungsplan und Schutzwürdigkeitsgutachten für das Naturschutzgebiet "Alte Elbe bei Bösewig" (Landkreis Wittenberg / NSG0102D). – 2000. – 174 S. – Anl. Pflege- und Entwicklungsplan: Schutzwürdigkeitsgutachten für das einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiet „Alte Elster und Rohrbornwiesen“ bei Premsendorf (Landkreis Wittenberg). – 1995. – 127 S. Seite 1 von 42 Wirbellose Heuschrecken, Käfer CDPflanzen Schutzwürdigkeitsgutachten für das geplante NSG Akazienberg. – 1996. – 30 S. – Anl. Wirbeltiere 1996 Vögel, Lurche, Kriechtiere Floristische Erfassungen Weichtiere, Heuschrecken, Käfer, Libellen, Schmetterlinge 1995 Säugetiere, Vögel, Weichtiere, Lurche, Heuschrecken, Kriechtiere Libellen, Schmetterlinge 2002 Fische, Rundmäuler, Lurche, Vögel Beetzendorfer Bruchwald und Tangelnscher Bach NSG0042 Beetzendorfer Bruchwald und Tangelnscher Bach 138,89 BenitzNSG0150100,00 BergholzNSG011479,37 BlonsbergNSG017731,00 BockbergNSG002124,80 Bockberg BodetalNSG0022473,78 BorntalNSG010787,85 Borntal, Heidelandschaft und Feuchtgebiete bei Allstedt geplantNSG0069383,20 BrambachNSG009283,04 BrandbergeNSG015592,00 Brandberge Pflege- und Entwicklungsplan für das geplante Naturschutzgebiet "Beetzendorfer Bruchwald und Tangelnsche Bachaue", USL GmbH Wolmirstedt, November 1995, 33 S., Karten Planungskonzept zur Verbesserung der hydrologischen Verhältnisse für das NSG „Beetzendorfer Bruchwald und Tangelnscher Bach“ als Teil eines Pflege- und Entwicklungsplanes. – 1997. – 66 S., Anhang, Kartenteil Pflege- und Entwicklungsplan zum Naturschutzgebiet “Benitz“. Teil 1 – 3. – 1997. – Teil 1: Textband 284 S., 5 Textkarten, - Teil 2: Anhang, Anlagen 1-7, Fotodokumentation, - Teil 3: Kartenband 1996 Fische, Amphibien, Reptilien, Vögel, Heuschrecken 1997 1997 Fledermäuse, Heuschrecken, Vögel, Amphibien, Libellen, Reptilien, Fische, Schmetterlinge Säugetiere Krebstiere, Weichtiere, Hautflügler Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet 1997 Vögel, Kriechtiere Weichtiere, Hautflügler, Käfer, „Bergholz“. – 1997. – 120 S., Anhang Zweiflügler Vorarbeiten zum Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH- 1996 Vögel Weichtiere, Vorschlagsgebiet "Porphyrlandschaft nördlich von Halle": Hautflügler, Ökologische Zustandsanalyse und Erarbeitung von Heuschrecken, Vorschlägen für Biotop-Management. Teil 4: Käfer, Naturschutzgebiet Blonsberg bei Wallwitz. – (1995) – 8 S., Schmetterlinge Anh. Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet 1996 ”Bockberg”. – 1995. – 52 S. – Anl. Auswirkungen extensiver Bewirtschaftungsmaßnahmen auf 1992 die botanische Zusammensetzung ausgewählter bis Pflanzenbestände sowie Untersuchungen zur 1995 Nährstoffdynamik im NSG ”Bockberg”: Bearbeitungszeitraum 1992-1996. Zwischenberichte 1992, –1994, – 1995, – Abschlussbericht 1996. Pflege- und Entwicklungsplan für Grünlandflächen im 1995 Säugetiere, Heuschrecken Fledermäuse, Naturschutzgebiet ”Bodetal”. – 1995. – 63 S. – Anl. Lurche, Kriechtiere Pflege- und Entwicklungsplan NSG "Borntal" (NSG0107H, 1997 Jagdbare Mollusken, Säugetiere, Geradflügler, Käfer, Ldkr. Sangerhausen) - 1997, – 76 S. – Anhang Lurche, Vögel, Nachtfalter Fledermäuse Pflege- und Entwicklungsplan für das NSG 1998 Säugetiere, Vögel, Hautflügler, „Heidelandschaft und Feuchtgebiete bei Allstedt“. Teil 1.2. Lurche, Heuschrecken, – 1998. – Teil 1: 62 S., T. 2: Anhang m. 102 S., Fotos, 8 Kriechtiere, Käfer, Libellen, Karten Fische Schmetterlinge, Zweiflügler Pflege- und Entwicklungsplan 1996 Vögel Heuschrecken, (Schutzwürdigkeitsgutachten) für das Gebiet Brambach. – Schmetterlinge 1996. – Karten, Anhang Entwicklungskonzept für das Naturschutzgebiet 1992 Vögel Libellen, Schmetterlinge, „Brandberge“, DBV Naturschutzbund Deutschland – 1992 -, Heuschrecken 22 S., 3 Karten mit 6 Abdeckfolien, Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet 1999 Säugetiere, Vögel, Weichtiere, ”Brandberge” (Büro RANA, Stadt Halle) – 1999. – 140 S. – Lurche Heuschrecken, Anl. Libellen Seite 2 von 42 Gefäßpflanzen, PilzexX81/1 Gefäßpflanzen, PilzexX81 Gefäßpflanzen, Flechten, Moose, GroßpilzexX71 Gefäßpflanzen, MoosexX14 GefäßpflanzenxX41 Gefäßpflanzen, Farne GefäßpflanzenxX123 xX205 Band 1-5 GefäßpflanzenxX125 Gefäßpflanzen, MoosexX79 Gefäßpflanzen, MoosexX83 GefäßpflanzenxX66 GefäßpflanzenxX275 GefäßpflanzenxX163 Bucher Brack und Bölsdorfer Haken NSG0043 Bucher Brack und Bölsdorfer Haken Bucher Brack und Bölsdorfer Haken Bucher Brack und Bölsdorfer Haken Buchholz Buchhorst und Cheiner Torfmoor 1008,00 Studie zur Pflege und Entwicklung Natursschutzgebiet Bucher Brack und Bölsdorfer Haken - Pflege- und Entwicklungsplan -, Dr. Reichhoff - Planungsbüro. – 1992. – 83 S. – Fotodokumentation, - BHRL, - 4 Karten. Spinnen und Weberknechte, Endbericht 1994, Elbe- Projekt, 9 S. Darstellung und Bewertung des Ist-Zustandes aus faunistisch-tierökologischer Sicht. - Untersuchung des WWF-Deutschland, 1997 40,24 NSG03511200,00 Biotopvernetzungs- und Entwicklungskonzeption für die Landgraben- und Dummeniederung im Landkreis Salzwedel. – 1994. – 41 S., Anl. Dankelmann, Maike: Cheiner Torfmoor: Pflege- und Entwicklungskonzept unter besonderer Berücksichtigung der Tagfalter. – 1999. – 118 S. – Anl. – Osnabrück, Fachhochschule, FB Landschaftsarchitektur, Dipl.-Arb. Buchhorst und Cheiner Torfmoor xX338/1 1994xX338/2 Flussufer-, Auwald-, Sumpf- und Uferbiotope, Auwiesen, Thermophile Gebüsch- und Saum- biotope, Dünen und Sandma- gerrasen xX338/3 X338/4 1997 Begehungsprotokoll für des NSG Bucher Brack, 1999, 6 S., 1999 10 Abbildungen Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Vögel, Lurche, Kriechtiere ”Buchholz”. – 2000. – 102 S. – Anl. NSG0094 Buchhorst und Cheiner Torfmoor 1992 Vögel, Säugetiere, Heuschrecken, Tagfalter Steinhauer, Katja: „Vegetationskundliche Untersuchung der naturnahen Feuchtwälder in den Gebieten Cheiner Torfmoor und Buchhorst im Altmarkkreis Salzwedel“ – 2002, Diplomarbeit – 133 S., Anl. Biotopvernetzungs- und Entwicklungskonzeption für die Landgraben- und Dummeniederung im Landkreis Salzwedel. – 1994. – 41 S., Anl. Die Waldvegetation des Burger Holzes nordöstlich Magdeburg / Grit Göpfert. – 1993. – Halle-Wittenberg, Martin-Luther-Universität, Inst. F. Geobotanik, wiss. Hausarbeit Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet bei Rosian. – 1998. – 78 S., Anl. Bürgerholz (Salzwedeler Stadtforst)NSG0352350,00 Bürgerholz bei BurgNSG0156920,00 Bürgerholz bei RosianNSG0061104,00 Cheiner TorfmoorNSG03511391,53 Bewirtschaftungkonzept für die Grünlandstandorte im Cheiner Torfmoor, BUND Landesverband Sachsen-Anhalt e.V., 2011, 37 Seiten, 14 Abb., 1 Tabelle, 16 Anlagen Seite 3 von 42 1994 Vögel 1999 Säugetiere, Fledermäuse, Vögel, Lurche, Kriechtiere Spinnen, Weberknechte Käfer, Laufkäfer, Wanzen, Hautflügler, Heuschrecken, Webspinnen und Weberknechte, Heuschrecken, Käfer, Libellen, Schmetterlinge Schmetterlinge Gefäßpflanzen, Farnex 191 GefäßpflanzenxX52 Gefäßpflanzen, MoosexX184 2002 Fische, Laufkäfer, Kriechtiere, Lurche, Säugetiere, Vögel 1994 VögelGefäßpflanzen, MoosexX267 GefäßpflanzenxX52 1993GefäßpflanzenxGefäßpflanzenx 1998 Vögel 2011 Vögel (Wiesenbrüter) Heuschrecken, Köcherfliegen, Schmetterlinge Tagfalter, Libellen, Mollusken Röhricht, Niedermoor- Großseggenried, Übergangs- Grauweiden- moorgebiet gebüsch, Erlenbruchwalde, Wald-Engelwurz- Kohldistelwiesen 61 X104 X366

LSG Oranienbaumer Heide Status, Größe, Verordnung, Karte: Welche Landkreise werden vom LSG berührt? Welche weiteren Schutzgebiete werden vom LSG berührt? Kurze Gebietsbeschreibung des LSG:

Das LSG liegt auf Flächen des Landkreises Wittenberg sowie der Städte Wittenberg und Dessau-Roßlau. Die Flächenanteile, die sich im früheren Landkreis Anhalt-Zerbst, der bis zum 30.06.2007 bestand, befanden, liegen heute ebenfalls im LK Wittenberg. Folgende Schutzgebiete und weitere Bestandteile des Schutzgebietssystems überlagern sich teilweise mit dem LSG Oranienbaumer Heide: SPA0032LSA Mittlere Oranienbaumer Heide FFH0168LSA Mittlere Oranienbaumer Heide NSG0184___ Mittlere Oranienbaumer Heide NDF0001DE_ Vordere Moch-Hau NDF0002DE_ Moch-Teiche NDF0004DE_ Mochwiese Im Zentrum des LSG liegen das Naturschutzgebiet (NSG0184) „Mittlere Oranienbaumer Heide“, das Europäische Vogelschutzgebiet (SPA0032LSA) „Mittlere Oranienbaumer Heide“ sowie das Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH0168LSA) gleichen Namens, welche durch die Pufferfunktion des umgebenen LSG 0072 zusätzlich geschützt werden. Die Natura 2000- Gebiete, SPA0032LSA und FFH0168LSA, überlagern das NSG0184 zu ca. 72 %. SPA0032LSA und FFH0168LSA sind zueinander flächengleich. Innerhalb dieser Schutzgebietskategorien gelten die zusätzlichen Schutzbestimmungen der NSG- Verordnung und  der Natura 2000 – Landesverordnung. Für das NSG0184 liegt ein Pflege- und Entwicklungsplan aus dem Jahre 1995 vor. Das LSG repräsentiert einen großflächigen, unzerschnittenen Landschaftsraum innerhalb des Nordsächsischen Heidelands der Düben-​Dahlener Heide und nimmt dabei eine Übergangsstellung zwischen dem nördlich gelegenem Mittelelbegebiet und dem südlich angrenzendem Nordsächsischen Heideland ein. Abb.1 Naturräumliche Gliederung der Region Elbe-​Mulde-Tiefland; Auszug aus: Schutzwürdigkeitsgutachten (SWG) und Pflege-​ und Entwicklungsplan (PEP) NSG „Mittlere Oranienbaumer Heide", Grundlagenteil, Seite 11, Ökoplan Gesellschaft für ökologische Untersuchungen und Landschaftspflegeplanung mbH Die im Norden vorherrschenden fluviatil geprägten Sedimente des Elbeurstromtals, die teilweise von spätglazialen, äolischen Dünenbildungen, die von Ost nach West streichen, überlagert werden, liegen weichselglazialen Niederterrassenschottern auf. Im Südteil bilden saaleglaziale Geschiebemergel die Hochfläche der glazialen Moränenlandschaft. Das LSG ist durch ein besonderes Landschaftsbild charakterisiert. Eine großflächig offene Landschaft mit trockenen Zwergstrauch-​ und Ginsterheiden, basenreichen sowie acidophilen Sandtrockenrasen und Silbergras-​ Pionierfluren wird von ausgedehnten Waldgebieten umgeben, die sich wie ein schützender Ring um die Offenlandbiotope im Kern des Gebietes legen. Obwohl die Waldflächen überwiegend aus Kiefernforsten bestehen, gibt es naturnahe Eichen-​ Hainbuchenwälder, Pfeifengras-​Eichenwälder sowie Erlen-​ Eschenwälder und Erlenbruchwälder in den feuchten Niederungsgebieten. Durch Rodungen, Brände und den Übungsbetrieb der Sowjetarmee ab 1945 entstanden im Zentrum des ehemaligen Truppenübungsplatzes wertvolle Offenlandkomplexe, die nach Aufgabe der militärischen Nutzung 1992 der natürlichen Sukzession überlassen wurden. Dadurch entwickelten sich auf vielen, ehemals offenen Flächen, Pionierwälder. Die Offenland-​ und Pionierwaldsukzessionsstadien stellen für viele bedrohte Pflanzen, Pflanzengesellschaften und Tierarten selten gewordene Lebensräume dar. Der Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) findet besonders günstige Bruthabitate vor, so dass das Gebiet zu den wichtigsten Brutplätzen dieser Art innerhalb Sachsen-​Anhalts gehört. Die heutige Weidenutzung mit Heckrindern und Konikpferden dient der Erhaltung der offenen und halboffenen Heiden und Magerrasen und damit dem Fortbestand der wertvollen Fauna und Flora des Gebietes. Neben großen trockenen Heideflächen mit Calluna vulgaris, Ginsterheiden und Sandtrockenrasen gibt es auch Feuchtgebiete entlang der Bäche, z. B. am Lauf des Schmerz-​Sollnitzbaches. In dessen Niederung liegen die Mochwiese – ein Komplex aus Feuchtwiesen mit Orchideen, Seggenrieden und Röhrichtflächen –, der Mochteich und der Mochhau. Auf ehemaligen Kies- bzw. Braunkohleabbauflächen im südlichen und östlichen Teil sind naturnahe Stillgewässer entstanden, wie die Alte Grube nordöstlich von Möhlau und der Stillgewässerkomplex am Sarmen. Das LSG wurde in 2 Zonen gegliedert (A, B) , die unterschiedlichen Schutzzwecken dienen. Dazu zählen in Zone A besonders die Erhaltung von schutzwürdigen Pflanzengesellschaften in ihren Sukzessionsphasen, die Entwicklung von offenen und geschlossenen Vorwaldbereichen mit Trockenrasen und Zwergstrauchheiden sowie die extensive Nutzung des Grünlands in den Fließgewässerniederungen. In den Zonen A und B sollen u. a. landschaftsgliedernde Strukturen wie Feldgehölze, Hecken, Alleen und Baumreihen erhalten und geschaffen werden, um damit den Lebensraumverbund mit den umgebenden Schutzgebieten zu ermöglichen. Kleine Fließgewässer, Kleingewässer, Feucht- und Nasswiesen, ungestörte Uferbereiche von Abgrabungsgewässern sind zu sichern und zu entwickeln. Für sanfte touristische Nutzungen des LSG sind vorrangig Zone B und die konfliktarmen Bereiche der Zone A vorgesehen. Intensivere Freizeitnutzungen sind auf die Randbereiche der Zone B zu beschränken. Letzte Aktualisierung: 28.05.2021

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4.2.2.11 Libellen (Odonata) (FFH Anh. II, IV) – M. SCHULZE & T. SY Einleitung Libellen haben in den letzten Jahren innerhalb von Naturschutzfachplanungen zunehmend an Bedeu- tung als Bioindikatoren gewonnen. Eine Vielzahl von Vertretern dieser sehr alten und ursprüngli- chen Insektengruppe sind stenöke Arten mit spe- ziellen Habitatansprüchen, weshalb Bodenständig- keitsnachweise dieser Arten einen hohen natur- schutzfachlichen Wert des untersuchten Lebens- raumes anzeigen. Ein hoher Prozentsatz der heimischen Arten ist heute aufgrund irreversibler Schädigungen ihrer präferierten Gewässertypen mehr oder minder stark gefährdet. Von einem besonders akuten Le- bensraumverlust und massiven Bestandsrück- gängen waren und sind insbesondere die rhe- ophilen Fließwasserarten und die Moorarten un- ter den Libellen betroffen. Viele Arten reagieren auf organische Belastungen, auf Strukturverluste und anthropogene Nutzungsintensivierungen innerhalb ihrer Vermehrungsstätten äußerst emp- findlich. An solchen stark beeinträchtigten Gewäs- sern ist das Artenspektrum zumeist auf wenige häufige und ubiquitär verbreitete Arten be- schränkt. Aufgrund der oft langen aquatischen Larvalphase der Libellen kommt dem Schutz geeigneter Reproduktionsgewässer eine vorder- gründige Bedeutung zu. Für die meist kurzlebi- gen Imagines ist hingegen auch die Sicherung geeigneter Landhabitate von großem Belang. Erfassungsstand Der Kenntnisstand zur Artengruppe musste im Saale-Unstrut-Triasland vor Beginn der im Rah- men des ABSP erfolgten aktuellen Zusammen- stellung vorhandener Daten sowie gezielter Da- tenerhebungen als nicht ausreichend bezeichnet werden. Mehr oder weniger vollständige Erfas- sungen lagen nur von relativ wenigen und kleine- ren Teilgebieten vor. Übersichtsarbeiten zur Libel- lenfauna des Saale-Unstrut-Gebietes oder grö- ßerer Teilbereiche desselben existierten bislang nicht. So sind den Arbeiten von MÜLLER (1999a) sowie STEGLICH & MÜLLER (2001a, 2004) neben den unten genannten keine weiteren Hinweise auf Artvorkommen im Saale-Unstrut-Gebiet zu entnehmen. Wie wenig gerade im Südteil des Gebietes über die Artengruppe bekannt ist, wird auch durch die von S TEGLICH & MÜLLER (2001b) ausgewertete Sammlung von BEUTHAN (1923-1944) verdeutlicht, die trotz ihres relativ geringen Umfangs einen grö- ßeren Teil von historischen Fundorten im Raum Leißling-Naumburg beisteuerte. Erst im Rahmen von Pflege- und Entwicklungs- plänen sowie Schutzwürdigkeitsgutachten wurden ab den 1990er Jahren systematische Erhebungen zur Artengruppe durchgeführt. So beinhaltet der Pflege- und Entwicklungsplan für das damals einstweilig unter Schutz gestellte NSG „Heide- landschaft und Feuchtgebiete bei Allstedt“ von ÖKOPLAN (1998), welcher eine Inventarisierung durch BOCK et al. (1994) voraus ging, zahlreiche Artnachweise. Daneben führte J. H UTH (damals OEKOKART, Halle) in den Jahren 1998 und 2004 Erhebungen im Bereich des FFH-Gebietes „Born- tal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt“ durch, deren Ergebnisse dankenswerterweise zur Aus- wertung zur Verfügung gestellt wurden. Insge- samt wurden im FFH-Gebiet sowie in dessen Umfeld 33 Artnachweise erbracht. Eine weitere Arbeit, welche Nachweise von 26 Arten beinhaltet, stellt das Schutzwürdigkeitsgut- achten zum geplanten NSG „Unstrutaue bei Burg- scheidungen“ von RANA (2003) dar. Somit stel- len diese beiden Schutzgebiete die aus libellen- kundlicher Sicht am besten untersuchten Lebens- räume des Projektgebietes dar. Den Gutachten zum NSG „Wendelstein“ (S TADT UND LAND PLA- NUNGSGESELLSCHAFT MBH 1999) sowie zum NSG „Mordtal und Platten” (GFN 1995) sind dagegen nur relativ wenige Zufallsfunde zu entnehmen. Neben den o. g. Arbeiten existiert von P IETSCH (2003) eine Veröffentlichung zum Fund der Grü- nen Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia). Eine weitere Datenquelle stellen Erhebungen dar, die im Rahmen von Eingriffsplanungen, landschafts- pflegerischen Begleitplänen oder Umweltverträg- lichkeitsstudien stattfanden. Beispielhaft sollen hier die Planungen zum Planfeststellungsab- schnitt 2.2 der Neubaustrecke des ICE Erfurt- Leipzig/Halle (P LANUNGSBÜRO DRECKER 1994) oder die Untersuchungen zur Errichtung eines Wasserkraftwerkes bei Goseck (SCHULZE, Erhe- bungen 1997 i.A. von REGIOPLAN) angeführt wer- den. U n v e r ö ffentlichte Daten zur Artengruppe sind offensichtlich sehr rar. Den dem Landesamt für Umweltschutz vorliegenden Arterfassungsbögen ist nur ein Nachweis der Gemeinen Keiljungfer (Gomphus vulgatissimus) durch TROST und NEU- MANN im Jahr 2003 zu entnehmen. Die Recherche bei Gebiets- und Artgruppenkennern (R. BRETT- FELD, P. LEOPOLD, DR. J. MÜLLER, T. PIETSCH, M. UNRUH) führte zur Ergänzung weniger Fund- punkte. Einige aktuelle Angaben zum Vorkom- men seltener Arten waren auch der Homepage von Dr. J. MÜLLER (www.faunoekjmueller-magde- burg.de) zu entnehmen. Im Rahmen der Gewäs- sergütebestimmung erfolgten zudem von W. KLEINSTEUBER vom Landesbetrieb für Hochwas- serschutz und Wasserwirtschaft (LHW) entspre- chende Untersuchungen, die zum Larvalnach- weis einiger Libellenarten in Saale und Unstrut führten. Eine weitere Datenquelle stellen unver- 235 Abb. 4.22: Nachweise von Libellen im Saale-Unstrut- Triasland ö ffentlichte Tagebuchaufzeichnungen von M . SCHULZE (Halle/S.) dar, die auf ehrenamtliche Aktivitäten zur Erfassung der Libellen im Land- kreis Merseburg-Querfurt ab Ende der 1990er Jahre zurückgehen. Größere Kenntnislücken konnten im Jahr 2004 mit Hilfe aktueller Untersuchungen teilweise ge- schlossen werden. So wurden von T. SY und M. SCHULZE (RANA, Halle) Erhebungen an folgen- den Orten durchgeführt: Gutschbach, Biberbach (Unter- und Oberlauf), Schmoner Bach, Hassel- bach, Steinbach, Wethau, Neue Tongruben im Ziegelrodaer Forst, Rohne, Unstrutaue mit Altarmen bei Wendelstein und Memleben. Weitere im Jahr 2004 ein- bis mehrmalig aufge- suchte Gewässer stellen der Röstbach bei Mem- leben, die Querne ober- und unterhalb Loders- leben, das Kriebitschbachtal, der Unstrutflut- kanal, Kleingewässer um Eulau und Schellsitz, Kleingewässer am Warthügel sowie Lautersburg- teiche im Ziegelrodaer Forst, der Ortalsborn bei Spielberg, das Staubecken am Schmoner Bach westlich Oberschmon, Teilabschnitte des Siede- baches bei Liederstädt, Gräben in der Unstrutaue bei Karsdorf, die Alte Saale bei Leißling, ein Angelgewässer bei Gößnitz, die Saale bei Alt- löbnitz, Kleinheringen, Naumburg und Leißling, ein Fischteich bei Borgau, der Parkteich Stein- burg und der Grubenteich bei Neidschütz dar. Die für das Projektgebiet erstellte Funddatei, wel- che alle historischen und aktuellen Funde von 236 Libellen beinhaltet, enthält mit Stand von Oktober 2004 744 Datensätze. Die Lage der Fundorte verdeutlicht Abb. 4.22. Die Gesamtartenliste im Anhang umfasst sämtli- che zum jetzigen Zeitpunkt im Saale-Unstrut- Triasland bekannten Arten. Hinsichtlich der Sys- tematik und deutschen Artnamen folgen wir den Empfehlungen von M ÜLLER et al. (2001) sowie WENDLER et al. (1995). Der angegebene Gefährdungsgrad richtet sich nach den Einstufungen in den aktuell gültigen Roten Listen für Sachsen-Anhalt (M ÜLLER 2004) sowie Deutschland (OTT & PIPER 1998). Bedeutung des Saale-Unstrut-Trias- landes für die Libellen Der Schutzstatus der Libellen ergibt sich gemäß Anh. II und IV der FFH-Richtlinie der Europä- ischen Union sowie nach der Bundesarten- schutzverordnung. Gemäß letzterer gelten alle Libellen als „besonders geschützt“, die Helm- Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) als „streng geschützt“. Gleichfalls gelten nach § 10 (2) Nr. 10 und 11 BNatSchG die im Anhang IV der FFH- Richtlinie geführten Arten Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes) und Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia) als „streng geschützt“. Bisher sind 45 Libellenarten im ABSP-Gebiet nachgewiesen, verteilt auf 18 Klein- und 27 Groß- Tab. 4.20: Libellen – ausgestorbene oder verschollene Arten im Saale-Unstrut-Triasland Wissenschaftlicher NameDeutscher Nameletzter Nachweis FundortQuelle Calopteryx virgoBlauflüglige Prachtlibelle1943Hasseltalcoll. BEUTHAN Epitheca bimaculataZweifleck1923-1942?Alte Saale bei Leißling (Exuvie)coll. BEUTHAN libellenarten (Gesamtartenliste im Anhang). Da- runter müssen die Blauflügel-Prachtlibelle (Calop- teryx virgo) und der Zweifleck (Epitheca bimaculata) aufgrund fehlender Nachweise als verschollen gelten (Tab. 4.20). Angesichts des relativ geringen Datenmaterials, welches zu den Libellen bislang vorlag, ist diese Zahl als außerordentlich hoch zu bezeichnen. Dies ist in erster Linie auf das im Gebiet vorhandene breite Spektrum libellenkund- lich bedeutsamer Lebensräume zurückzuführen. Auch die als besonders gefährdet geltenden öko- logischen Gruppen der Fließgewässer- sowie der Moorarten finden hier geeignete Entwicklungsha- bitate. Entsprechend der aktuellen Darstellungen zur Li- bellenfauna des Landes Sachsen-Anhalt (MÜLLER 2004, MÜLLER & STEGLICH 2004a) sowie der jüngst erbrachten Nachweise der Feuerlibelle (Croco- themis erythraea) (BUTTSTEDT et al. 2004), der Schabrackenlibelle (Anax ephippiger) und der Südlichen Heidelibelle (Sympetrum meridionale) (www.faunoekjmueller-magdeburg.de) sind zwi- schenzeitlich 67 Arten für das Land Sachsen- Anhalt nachgewiesen. Deutschlandweit sind 81 Arten bekannt (JÖDICKE 2005). Demnach weist der betrachtete Raum aktuell (exkl. Calopteryx virgo und Epitheca bimaculata) ca. 64 % der Landes- und ca. 53 % der gesamtdeutschen Libellenfauna auf. Mit 21 Arten (inkl. Anax parthenope und Gom- phus flavipes, für die deutschlandweit eine Ge- fährdung anzunehmen ist) weist fast die Hälfte der aktuell im Gebiet nachgewiesenen Arten ei- nen Gefährdungsgrad gemäß Roter Liste Sach- sen-Anhalts und/oder Deutschlands auf. Darun- ter befinden sich auch Arten, die landesweit als „vom Aussterben bedroht“ gelten (Helm-Azur- jungfer) sowie solche, an deren Erhalt aufgrund der Nennung im Anh. II der FFH-Richtlinie der EU ein gemeinschaftliches Interesse besteht und zu deren Schutz besondere Schutzgebiete auszuwei- sen sind (Helm-Azurjungfer, Große Moosjungfer, Grüne Flussjungfer). Eine weitere Art (Asiatische Keiljungfer) wird zudem im Anh. IV der FFH-Richt- linie genannt. Weitere 3 Arten werden außerdem in der landes- und bundesweiten „Vorwarnliste“ geführt. Die Wärmebegünstigung und relative Nieder- schlagsarmut des Landschaftsraumes sind hin- reichend bekannt. Letzteres führt im Zusammen- hang mit den geologischen Gegebenheiten zur Gewässerknappheit im Untersuchungsraum und dazu, dass zahlreiche kleinere Fließgewässer lediglich eine periodische Wasserführung aufwei- sen. Dies beeinträchtigt die Ausbildung stabiler Populationen rheophiler Libellenarten erheblich. Viele der untersuchten Kleingewässer sind zudem anthropogenen Ursprungs, d.h. sie gehen auf Abgrabungstätigkeiten zurück. Die Zahl der natürlichen Stillgewässer ist im Gebiet insgesamt sehr gering und beschränkt sich vor allem auf Altarme an Saale und Unstrut. Die Lebensraum- beschränkung führt dazu, dass das Projektgebiet nur von wenigen Arten landesbedeutsame Vor- kommen beherbergt. Gleichzeitig sind regional- klimatische Faktoren dafür verantwortlich, dass der Anteil der Arten südlicher, mediterraner Herkunft mit 16 Arten (37,2 %) vergleichsweise hoch ist. Weitere 17 Spezies sind eurosibirischer Herkunft, 10 zählen zur überleitenden Gruppe (vgl. MÜLLER 1996). Die ökologische Gruppierung der o. g. hochgra- dig gefährdeten und streng geschützten Arten belegt den besonderen Stellenwert der Fließge- wässer sowie der Moorgewässer im ABSP-Ge- biet, wenngleich letztere aufgrund der Beschrän- kung auf den auch aus geologischer Sicht eine Sonderstellung einnehmenden Ziegelrodaer Forst nicht unbedingt als landschaftsraumtypisch gel- ten können. Die Heterogenität des Untersuchungsgebietes verursacht eine breite Streuung der ökologischen Anspruchstypen. So sind alle im Land Sachsen- Anhalt vertretenen ökologischen Gruppen im Projektgebiet mit jeweils mindestens einem Ver- treter nachgewiesen. Die Tab. 4.21 enthält die Aufschlüsselung der insgesamt 45 für das Gebiet belegten Arten auf die ökologischen Gruppen nach DONATH (1987) und MÜLLER (1996). Wie oben bereits erwähnt, ist die Gewässerarmut und die unstete Wasserführung vieler Bäche ein wesentlicher Grund dafür, dass der aus rein kli- matischen Gesichtspunkten für Artenvielfalt gera- dezu prädestinierte Landschaftsraum aus Landes- sicht nur für wenige Arten besonders bedeutsam ist. Hinzu kommt aber auch, dass der hohe Aus- baugrad zahlreicher Fließgewässer und die frü- here Gewässerbelastung die Ausbildung indivi- duenreicher Populationen anspruchsvoller Fließ- gewässerarten (bislang) verhindert hat. Vor dem Hintergrund des europäischen Schutz- status der in Sachsen-Anhalt keineswegs häufi- gen Arten Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercu - riale, Abb. 4.25) und Große Moosjungfer (Leucor- rhinia pectoralis, Abb. 4.25) müssen alle repro- duzierenden Vorkommen dieser Arten als landes- 237

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4.2.2Tiere 4.2.2.1Weichtiere (Gastropoda et Bivalvia) (FFH Anh. II, IV, V) – K. HARTENAUER Einleitung Weichtiere sind in fast allen Lebensräumen ver- treten, sind relativ gut untersucht und bieten so- mit Aussagemöglichkeiten zu den verschiedensten Biotoptypen und biotop- und landschaftsraumty- pischen Lebensgemeinschaften. Aufgrund der en- gen, oft kleinräumigen Biotopbindung, der gerin- gen Beweglichkeit und hohen Empfindlichkeit ge- genüber verschiedener Umweltbedingungen eig- nen sich die Arten als Indikatoren für die ökologi- sche Bewertung und weisen auf Veränderungen der Biotope hin. Eine besonders hohe Anzahl der Arten ist stenök und an ein entsprechendes Kon- tinuum ihres Milieus gebunden. Diese Arten ha- ben aufgrund ihrer geringen ökologischen Potenz nur ein beschränktes Vorkommen, erlauben aber gerade deshalb eine Aussage über den derzeiti- gen und früheren Zustand (lange erhalten blei- bende Leerschalen und -gehäuse) der Biotope sowie gegebenenfalls auch über zukünftige Ent- wicklungen. Bei einer Verschlechterung der Le- bensraumbedingungen verschwinden diese Ar- ten und nur wenige euryöke, wiederstandsfähige Arten überleben. Eine Wiederbesiedlung ent- sprechender Standorte erfolgt äußerst langsam. Besonders deutlich zeigt sich dies bei den Was- sermollusken, insbesondere den Muscheln. Diese sind nicht nur von strukturellen Gegebenheiten, sondern in hohem Maße auch von der Wasser- güte und Nährstoffsituation abhängig und werden deshalb als maßgebende Indikatoren genutzt. einige Angaben zum Unstruttal zwischen Botten- dorf und Karsdorf. Die umfangreichsten Zusam- menstellungen historischer Daten zu Land- und Süßwassermollusken liegen von GOLDFUß (1900, 1904) vor. In diese Arbeiten flossen zahlreiche frühere Veröffentlichungen sowie brieflich oder mündlich übermittelte Sammelergebnisse einer Anzahl von Malakologen ein. Zuvor erstellte REGEL (1894) eine Übersicht, jedoch mit weitaus gerin- gerem Datenmaterial. Die Fundortangaben waren bei REGEL zumeist recht großzügig, z. B. „Naum- burg“ oder „Saale“. GOLDFUß (1900, 1904) kon- kretisierte entsprechende Funde, z. B. „Henne bei Naumburg“. Aus diesem Grunde wurde vor allem auf die Datensammlung von GOLDFUß zurückgegriffen. Angaben von REGEL wurden nur dann aufgenommen, wenn diese sich nicht in der GOLDFUß`schen Arbeit wiederfanden. ISRAËL (1913) beschreibt die Großmuschelfauna der Saale und Unstrut. Zu den zahlreichen Bachläufen (Hassel- bach, Biberbach, Saubach etc.) liegen keinerlei historische Angaben vor. ErfassungsstandProblematisch bei den historischen Angaben ist die damalige Taxonomie. Viele der damals als Arten aufgefassten Weichtiere stellen entspre- chend der heutigen Taxonomie nur Varietäten oder Standortsformen dar (v. a. bei den Großmu- scheln und Radix-Arten) oder aber umgekehrt (z .B. Aegopinella minor, Cochlicopa lubricella, Carych- ium tridentatum, Euconulus alderi, Lehmannia marginata, Limax cinereoniger, Stagnicola spec.). Andere Arten wurden von den alten Malakologen nicht erfasst (z. B. Pupilla sterri, Deroceras reti - cul a t u m) oder erst später beschrieben (z. B. Xero- crassa geyeri, Boetgerilla pallens, Arion silvati - cus, Arion distinctus, A. fasciatus). Candidula gi- gaxii und C. intersecta wurden zu dieser Zeit häufig nicht getrennt, so auch bei der Fundstelle Eckarts- berga (Burg). Von dieser z. B. war C. gigaxii be- kannt (BÖßNECK 1995), GOLDFUß (1900) nennt je- doch C. intersecta. Die entsprechenden Belegex- emplare befinden sich in der Sammlung des Insti- tutes für Zoologie der Martin-Luther-Universität Halle und wurden 1982 von Herrn Dr. V. KNORRE (Jena) revidiert. Die Arten Arion fasciatus und A. silvaticus wurden bis in jüngere Zeit als A. cir - cumscriptus agg. erfasst. Arion distinctus ist durch nomenklatorische Änderung aus A. horten - sis hervorgegangen. Bei dem Saale-Unstrut-Triasland handelt es sich aus malakofaunistischer Sicht um einen der inter- essantesten Räume Sachsen-Anhalts. Historisch (um die Jahrhundertwende 19./20. Jh.) gut bear- beitet sind der Raum zwischen Bad Sulza, Frey- burg und Weißenfels sowie die Großmuschelfau- na von Saale und Unstrut. Daneben finden sichEinige Arten sind nur anatomisch eindeutig zu bestimmen, wie z. B. die Gruppe der Nackt- schnecken, die Sumpfschnecken (Stagnicola spec.) und die Glanzschnecken (Aegopinella spec.). Bei den genannten Gruppen erfolgte die Bestimmung lange Zeit nach rein äußerlichen und/oder conchyologischen Merkmalen, so dass Weichtiere bilden innerhalb der Biotoptypen meist charakteristische Lebensgemeinschaften aus. Die artenreichsten Vergesellschaftungen sind auf kalkhaltigen Standorten in reich strukturierten Wäl- dern zu finden, wobei die Artenzahl mit zuneh- mendem Feuchtegrad steigt. Offenlandstandorte sind dagegen generell artenärmer und weisen ins- gesamt weniger Charakterarten auf. Wertgeben- de Arten finden sich vor allem auf den Xerotherm- und Nassstandorten. Bei den limnischen Lebens- räumen spielt die Wassergüte, insbesondere die Nährstoffsituation eine große Rolle. Die arten- reichste Wassermolluskenfauna ist in meso- bis eutrophen Gewässern mit ausgeprägter Verlan- dungsvegetation zu finden. 188 Abb. 4.14: Nachweise von Weichtieren im Saale- Unstrut-Triasland deren Vorkommen im Saale-Unstrut-Triasland klärungsbedürftig ist. Dies betrifft insbesondere die Vorkommen von Aegopinella nitens und Arion hortensis, die für das Saale-Unstrut-Gebiet als nicht sicher belegt anzusehen sind und nicht in die Gesamtartenliste aufgenommen wurden. Die schwierige Gattung Pisidium wurde erst nach der Arbeit von GOLDFUß (1900) eingehend bear- beitet, so dass für das Saale-Unstrut-Triasland angegebene Arten der heutigen Kritik nicht stand- halten. Besonders augenfällig ist dies bei der Angabe der Schönen Erbsenmuschel (Pisidium pulchellum). Eine Revision der G OLDFUß`schen Sammlung durch S CHMIERER im Jahr 1936 und KÖRNIG (2002) ergab, dass es sich bei dieser Art bis auf eine Angabe (bei Halle) ausnahmslos um Fehlbestimmungen handelte. Pisidium pulchel - lum wird deshalb ebenfalls nicht in die Gesamtar- tenliste aufgenommen. chere Angaben gemacht, die sich auf das gesamte Saale-Unstrut-Triasland beziehen und die unter- schiedlichsten Landlebensräume umfassen. Zwi- schenzeitlich erschienen nur spärliche, zumeist einzelne Artangaben (SCHMIDT 1921, JAECKEL 1962, MATZKE 1963, ZEISSLER 1966). Danach feh- len, mit Ausnahme der Angaben von M ATZKE (1981), bis in die 1990er Jahre publizierte Anga- ben. Erfassungen der Wassermollusken fanden nicht statt. In G OLDFUß (1900) wird der Fund eines Einzel- exemplares der ausschließlich in den Karpaten vorkommenden Felsenschnecke (Chilostoma faustinum) für das Himmelreich bei Bad Kösen genannt. Trotz gezielter Nachsuche von GOLDFUß als auch später von Körnig und ZEISSLER wurde die Art hier nicht wieder gefunden und deshalb ebenfalls nicht in die Gesamtartenliste aufge- nommen.Aktuelle Erhebungen nach 1990 erfolgten zum überwiegenden Teil im Rahmen unveröffentlich- ter Gutachten (Pflege- und Entwicklungspläne, Schutzwürdigkeitsgutachten, Umweltverträglich- keitsprüfungen, Planfeststellungsverfahren) und durch die Arbeit ehrenamtlich tätiger Personen. Da die Naturschutzfachplanungen katalogisiert werden, konnten diese für den Landschaftsraum vollständig ausgewertet werden. Problematisch ist dagegen die Auswertung der zahlreichen Ein- griffsplanungen, da hier keinerlei Kataster beste- hen und die Kenntnis über erfolgte Untersuchun- gen dem Zufall überlassen bleibt. Die Auswertung aller dieser Daten konnte somit nicht vollständig erfolgen. Da Weichtiere in der Eingriffsplanung jedoch eine sehr untergeordnete Rolle spielen, dürfte der Anteil nicht ausgewerteter Daten sehr gering sein. Zu den Landgastropoden werden nach G OLDFUß (1900) erst von KÖRNIG (1966) wieder umfangrei-Für die Fließgewässer liegt ein nicht unerheblicher Datenfundus aus den Jahren 1993-2003 vor, der 189 Tab. 4.10: Mollusken - landschaftsraumbedeutsame Arten (Gesamtartenliste im Anhang) 1= überregional gefährdet, besiedelt typische Lebensräume im Landschaftsraum, gemessen am Gesamtbestand LSA bedeutende Vorkommen 2 = innerhalb LSA nur im Landschaftsraum vorkommend bzw. hier einen Verbreitungsschwerpunkt besitzend RL LSA – Rote Liste Sachsen-Anhalt nach Körnig (2004); FFH = Art nach Anhang II/IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) * = Erstnachweis 2000 (RENKER et al. 2000) WissenschaftlicherName Deutscher Name 1 2 RL LSA FFH Lebensraum Landschnecken (Gastropoda) Aegopinella minorWärmeliebende GlanzschneckeClausilia rugosaKleine Schließmundschneckexschattige und halbschattige Felsen Euomphalia strigellaGroße Laubschneckexwarme, lichte Laubwälder Granaria frumentumWulstige KornschneckexHelicigona lapicidaSteinpickerxPomatias elegansSchöne LanddeckelschneckexREichen-Hainbuchenwälder und Felsgebüsche Pupilla sterriGestreifte Puppenschneckex2exponierte Kalkfelsen Semilimax semilimaxWeitmündige GlasschneckeXeocrassa geyeriZwergheideschneckeUrticicola umbrosaSchattenlaubschneckexVitrinobrachium breveKurze Glasschnecke *xZebrina detritaWeiße Turmschneckex x warme Eichenmischwälder Trocken- und Halbtrockenrasen 3 skelettreiche Wälder und Fels- gebüsche im Berg- und Hügelland bodenfeuchte bis nasse Wälder x 2 skelettreiche Trockenrasen Auen- und Grünchenwälder Auenstandorte 3Trockenrasen Wasserschnecken (Gastropoda) Theodoxus fluviatilisKahnschnecke3Hartsubstrat der Fließgewässer Viviparus viviparusStumpfe Sumpfdeckelschnecke2Flüsse Bachmuschel1 Muscheln (Bivalvia) Unio crassus im Rahmen der Gewässergüteuntersuchungen oder Funktionskontrollen von Fischaufstiegsanla- gen vom Staatlichen Amt für Umweltschutz Halle bzw. dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz (Herr KLEINSTÄUBER) erhoben wurde. Der vollstän- dige Datensatz stand dankenswerterweise zur Verfügung. Einzelangaben zu aktuellen Vorkom- men von Land- und Süßwassermollusken finden sich weiterhin in UNRUH (2001). BUTTSTEDT (2002) publizierte zahlreiche Großmuschelvorkommen im Landkreis Sangerhausen. Weiterhin wurden un- publizierte Aufsammlungen und Beobachtungen Dritter (L. BUTTSTEDT, G. KÖRNIG, B. LEHMANN, M. UNRUH) aufgenommen, denen an dieser Stelle für die Bereitstellung der Daten ausdrücklich gedankt sei. Die Nomenklatur richtet sich nach den Ergebnis- sen der Arbeitstagung 1992 „Systematik und No- menklatur der Land- und Süßwassermollusken von Nord- und Mitteleuropa“ (DEUTSCHE MALAKO- ZOOLOGISCHE GESELLSCHAFT, www.mollbase.de/list) sowie GLÖER & MEIER-BROOK (2003). 190 II, IV Bäche, Flüsse Bedeutung des Saale-Unstrut-Trias- landes für die Weichtiere Beim Saale-Unstrut-Triasland handelt es sich aus Sicht der Molluskenfauna um den artenreichsten Landschaftsraum des Landes Sachsen-Anhalt. Bislang konnten die Vorkommen von 139 Weich- tierarten, darunter 93 Landschnecken, 28 Süßwas- serschnecken und 18 Muschelarten als weitge- hend gesichert angesehen werden (Abb. 4.14). Tab. 4.11 führt die ausgestorbenen bzw. verschol- lenen Arten auf. Bezüglich seiner malakologischen Ausstattung lässt sich das Saale-Unstrut-Gebiet nicht einheit- lich bewerten. Es zeigt sich eine deutliche räum- liche Zweiteilung und zwar in den weniger arten- reichen und weniger stark gegliederten, überwie- gend vom Buntsandstein geprägten Nordteil und den ausgesprochen artenreichen, überwiegend vom Muschelkalk aufgebauten, orographisch stark gegliederten Südteil. Neben den durch die geolo- gischen Schichten bedingten Standortbedingun- gen (Buntsandstein mit höherem Anteil basenar- mer bis saurer Schichten, Muschelkalk überwie-

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1 Einführung – M. TROST 1.1 Aufgaben und Ziele des ABSP Arten- und Lebensräume sind einer der wichtigsten Ausgangspunkte und ein Hauptziel der Aktivitä- ten im Naturschutz. Im Komplex mit ihren abioti- schen Standortfaktoren bilden sie hoch komplizier- te Lebensgemeinschaften, Ökosysteme und Land- schaften, deren Funktionsweisen und wechsel- seitige Abhängigkeiten bis heute nur in Grundzü- gen verstanden werden. Gegenwärtig wird offen- bar, dass menschliches Wirtschaften mit zuneh- mender Intensität auch negative Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen hat. Es setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass Übernutzung der Naturressourcen zu abnehmen- der Fähigkeit der Ökosysteme zur Selbstregu- lation und zu einem Verlust von Gratisleistungen der Natur führt und letztlich die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, d.h. die Nutzbarkeit im öko- nomischen wie auch kulturellen Sinn, beeinträch- tigen kann. Die Arten und Lebensgemeinschaften sind hauptsächliche Elemente und wichtige In- dikatoren für die biologische Vielfalt. Rückgang der biologischen Vielfalt und des Erlebnis- und Erholungswertes der Landschaft sind aktuelle Symptome für den nicht immer nachhaltigen Um- gang mit den natürlichen Ressourcen. Die internationale Gemeinschaft reagierte auf die weltweit vorhandenen Tendenzen des Rück- gangs von biologischer Vielfalt im Jahr 1992 mit Biodiversitätskonvention von Rio de Janeiro. In ihr übernehmen die unterzeichnenden Staaten ein- schließlich Deutschlands die Verpflichtung zur Erhaltung ihres Naturerbes an Arten, Genotypen, Lebensgemeinschaften und Lebensräumen. Im Einzelnen bedeutet das: • Bestandteile der biologischen Vielfalt zu bestimmen, die für deren Erhaltung und nach- haltige Nutzung von Bedeutung sind (Art. 7a), • durch Probenahme und andere Verfahren die nach Art. 7a bestimmten Elemente der biolo- gischen Vielfalt zu überwachen (Art. 7b), • Vorgänge und Tätigkeiten anzugeben, die er- hebliche nachteilige Auswirkungen auf die E r - hatung der biologischen Vielfalt haben (Art. 7c), • ein System von Schutzgebieten und Erhal- tungsgebieten einzurichten und Erhaltungs- leitlinien zu entwickeln sowie beeinträchtigte Ökosysteme zu sanieren und die Regenerie- rung gefährdeter Arten zu fördern (Art. 8), • die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die gegenwärtigen Nutzungen mit der Erhal- tung der biologischen Vielfalt und ihrer nach- haltigen Nutzung vereinbar sind (Art. 8). Kernpunkt des Übereinkommens ist es, Schutz und Nutzung der Biodiversität stets aus ökologi- scher, ökonomischer und sozialer Sicht zu be- trachten. Die ökologische Tragfähigkeit soll Maß- stab der ökonomischen und sozialen Entschei- dungen sein. Dies erfordert die Integration natur- schutzfachlicher Ziele in andere Politikfelder (DOYLE et al. 2005). Zur Umsetzung sollen natio- nale Strategien, Pläne oder Programme (Art. 6a) entwickelt werden. In der Europäischen Union wurde als wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Biodiversitätskon- vention und der Berner Konvention über die Er- haltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume von 1979 die FFH-Richtlinie vom 21. Mai 1992 verab- schiedet und in nationales Recht umgesetzt. Die darin benannten Tier- und Pflanzenarten, die Le- bensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie die auszuweisenden Besonderen Schutz- gebiete nehmen seitdem eine zentrale Rolle in den Naturschutzbestrebungen ein. Darüber hinaus ist in der Europäischen Union eine zunehmend aufeinander abgestimmte Umweltgesetzgebung zu verzeichnen, die die Bewahrung der natürlichen Vielfalt an Arten, Lebensgemeinschaften und deren Lebensgrundlagen zum Ziel hat. Neben der FFH- Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie gehö- ren dazu z. B. das Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen, die Bon- ner Konvention für wandernde Tierarten und die EU-Wasserrahmenrichtlinie. In Deutschland ergeben sich aus der europäischen Gesetzgebung neue Herausforderungen und ver- änderte Schwerpunktsetzungen. So erforderte be- reits die Meldung der Besonderen Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie, aber auch die Erfüllung von Berichtspflichten, eine räumlich erweiterte und inhaltlich vertiefte Kenntnis der Vorkommen von Arten und Lebens- räumen. Gegenwärtig ist die Biodiversität als Bestandteil des Naturkapitals ein Schlüsselthema im Nach- haltigkeitsdiskurs geworden. Nach der seit 2002 bereits bestehenden nationalen Nachhaltigkeits- strategie wurde eine nationalen Strategie zur bio- logischen Vielfalt erarbeitet (BMU 2007, s.a. KÜCHLER-KRISCHUN & PIECHOCKI 2005, DOYLE et al. 2005). Zunehmend wird auch die Bedeutung arten- reicher Lebensräume mit hoher Biodiversität für den Klimaschutz und die nachhaltige Landnut- zung unter sich ändernden klimatischen Bedin- gungen betont (MLU 2007). Für die praktische Umsetzung von umweltpoliti- schen Zielvorgaben steht dem Naturschutz und der Landschaftspflege eine Reihe von Instru- mentarien zur Verfügung, die von Schutzgebiets- verordnungen bis zu praktischen Pflegemaßnah- 9 men reichen. Auch landwirtschaftliche Förder- möglichkeiten sind teilweise an die Einhaltung naturschutzfachlich relevanter Bewirtschaftungs- praktiken geknüpft. Ein effektiver Einsatz dieser Instrumentarien erfordert konkretes Wissen über Arten und Lebensräume als Entscheidungsgrund- lage. Der Landtag Sachsen-Anhalts hat diesen Anforderungen u. a. dadurch Rechnung getragen, dass er die Landesregierung mit Beschluss vom 21. 06. 1991 mit der Erstellung landesweiter Arten- und Biotopschutzprogramme beauftragt hat. Hauptaufgabe des Arten- und Biotopschutzpro- gramms ist es, die Naturschutzfachliche Daten- grundlage auf regionaler Basis zu schaffen und ei- nem breiten Nutzerkreis zugänglich zu machen. Der regional-naturräumliche Bezug ermöglicht es, Schwerpunkte und Besonderheiten des je- weiligen Landschaftsraumes innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt herauszuarbeiten. Neben der Datensammlung zum Bestand an Arten und Lebensräumen wird auch das Ziel verfolgt, Ziele des Naturschutzes regional zu konkretisieren und auf Konflikte mit anderen Landnutzern sowie dem entsprechende Lösungsmöglichkeiten hin- zuweisen. Im Gegensatz zu den auf einzelne Schutzgebiete bezogenen Schutzwürdigkeitsgutachten bzw. Pflege- und Entwicklungsplanungen verfolgt das ABSP grundsätzlich eine regional flächendecken- de Herangehensweise. Daher sind auch Aus- sagen zu Bereichen möglich, die bei rein schutz- gebietsbezogener Arbeitsweise mitunter unbe- rücksichtigt bleiben. Eines der wichtigsten An- wendungsgebiete der letzten Jahre war so z. B. die Gestaltung des Schutzgebietssystems Natura 2000. Die Meldung von Besonderen Schutzge- biete hat wesentlich auf die im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms zusammen- geführten Daten zurückgegriffen. Aber auch die Kenntnis der Vorkommen von Arten der Anhänge IV und V der FFH-Richtlinie, für die keine Schutz- gebiete ausgewiesen werden müssen und für die daher ein flächendeckender Schutzansatz erfor- derlich ist, wird im ABSP vorangetrieben. Damit wird zugleich eine Grundlage zur Erfüllung der FFH-Berichtspflichten an die Europäische Union geschaffen. Daneben sind die Ausarbeitungen eine Grundlage für: • Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen • Fachplanungen bestimmter Nutzungsbereiche (z. B. Regional- und Bauleitplanungen) • Biotopverbundplanungen • z. T. Landwirtschaftliche Förderungen ggf. unter Berücksichtigung von Cross Compliance. Dem Interessenabgleich mit konkurrierenden In- teressen wird dabei bewusst nicht vorgegriffen. Das Saale-Unstrut-Triasland gehört in Sachsen- Anhalt zu denjenigen Regionen, die in einer Kul- turlandschaft mit Jahrtausende währender Tra- dition vielfältige und artenreiche Lebensräume mit charakteristischer Eigenart bewahrt haben. Zur besonderen Biodiversität dieser Kulturland- schaft gehören hier vor allem auch Lebensräume und Arten, die unter den ausgesprochen trocken- warmen Bedingungen und spezifischen Formen der Landnutzung für Deutschland einzigartige Vorposten einnehmen oder Arealgrenzen aufwei- sen. Dieser Reichtum an Arten und Lebensräu- men ist zu großen Teilen das Resultat lange wäh- render Kultivierung des Landes. Gegenwärtig fin- den jedoch Änderungen der Landnutzung und der Bewirtschaftungsformen in einem bislang un- gekannten Ausmaß und Tempo statt. Während bestimmte Bereiche sehr intensivem Bewirt- schaftungsdruck unterliegen, drohen andere tradi- tionelle landwirtschaftliche Bereiche aus jeglicher Nutzung herauszufallen. Diese Entwicklungen werden auf Lange Sicht nicht zu unterschätzende Auswirkungen auf die Arten und Lebensgemein- schaften, auf die Landschaftsstruktur und damit auch auf diverse Gratisleistungen der Natur haben. Es ist eine Aufgabe des Naturschutzes, unter diesen neuen Rahmenbedingungen Wege aufzuzeigen, wie die biologische Vielfalt für die Nachwelt erhalten werden kann. Diese Aufgabe steht in engem Zusammenhang mit der Nach- haltigkeit der Landnutzung und der langfristigen Erhaltung von Bewirtschaftungsmöglichkeiten und Gratisleistungen des Naturhaushaltes. Dies entspricht auch dem Ziel der LEADER- Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Kom- mission zur Entwicklung ländlicher Räume. Nur durch eine Nutzung wird eine nachhaltige Siche- rung der der Kulturlandschaft erreicht und gleich- zeitig Möglichkeiten zu ihrer ökonomischen Nut- zung erschlossen. Der Naturpark Saale-Unstrut- Triasland kann als strukturschwache Region mit einzigartiger historisch-kultureller Tradition und be- merkenswertem Artenreichtum in abwechslungs- reicher Landschaft in besonderem Maße von die- sem Ansatz profitieren. Das Arten- und Biotop- schutzprogramm verdeutlicht den Aspekt der bio- logischen Vielfalt und zeigt Wege auf, im Saale- Unstrut-Triasland gewerbliche, land- und forst- wirtschaftliche sowie touristische Nutzung in naturverträglicher Form zu gestalten. 1.2 Fachliche Quellen und Grundlagen In der Tabelle 1.1 wird nur eine Auswahl wichtiger Übersichtsarbeiten gebracht – die vollständige 10 Auflistung erfolgt in den jeweiligen Kapiteln. Tab. 1.1: ABSP Saale-Unstrut-Triasland - Übersicht über verwendete Datengrundlagen Datengrundlage Form der Aufbereitung / Veröffentlichung 1. Kartenmaterial Topographische Karten Übersichtskarte Sachsen-Anhalt - Verwaltungsausgabe, M 1 : 300.000LVermGeo, Landkreisgrenzen als digitaler Datensatz Topographische Karten M 1 : 10.000 (TK 10), M 1 : 25.000 (TK 25) und M 1: 50.000 (TK 50)LVermGeo, z. T. digital auf Rasterbasis als Grundlage des Datenbankprogramms WINART Digitale Amtliche Topographische Karten (TOP 50)LVermGeo, digital auf Rasterbasis Thematische Karten Landschaftsgliederung, M 1: 300.000Landschaftsprogramm LSA (1994), REICHHOFF et al. (2001), Abgrenzungen als digitaler Datensatz Gewässer - Zustand und Gefährdung, M 1: 300.000Landschaftsprogramm LSA (1994) Fließgewässerprogramm Sachsen-AnhaltLAU (1997), analog und digital auf Rasterbasis Deiche und ÜberschwemmungsgebieteLAU (1998), digitaler Datensatz Bodenübersichtskarte, M 1: 200.000GLA (1997), Karte analog und als digitaler Datensatz Potenziell natürliche Vegetation (pnV), M 1: 200.000LAU (2000), Einheiten als digitaler Datensatz Topographische Karte 1: 50.000 - Fachkarte der für den Naturschutz besonders wertvollen BereicheLAU (1996-2005), Karten analog und als digitaler Datensatz Schutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt (LSG, NSG, FND, NDF, GLB ... )Fortlaufend aktualisierte Daten als Karten analog und als digitaler Datensatz Schutzgebietssystem Natura 2000Karten analog und als digitaler Datensatz 2. CIR-Luftbilder Befliegung 1992/1993 sowie 2002, M ca. 1: 10.000 Diapositive, Kontaktkopien, digital 3. Kartierungen und Verbreitungsangaben Lebensräume und Nutzungen Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung auf Grundlage der CIR- Luftbildinterpretation (1992/93)digitaler Datensatz Selektive terrestrische Biotopkartierung M 1: 10.000Datenbank (BIO-Struktur) Flora, Fauna Floristische Kartierung Ostdeutschlands (Farn- und Blütenpflanzen) auf Rasterbasis (Quadranten der TK25)BENKERT et al. (1996), KORSCH (1999) Die Orchideen Sachsen-Anhalts – VerbreitungsatlasKALLMEYER & ZIESCHE (1996) Floristische Kartierung, LAU/Botanischer Verein Sachsen-Anhalt e. V.Datenbank Farn- und Blütenpflanzen Sachsen-Anhalt (WINART) Die Fischfauna von Sachsen-Anhalt - Verbreitungsatlas.KAMMERAD et al. (1997), Datenbank (WINART) Kartierung Amphibien und Reptilien Sachsen-AnhaltsMEYER et al. (2004), Datenbank (WINART) Atlas der Brutvögel Sachsen-Anhalts, Südteil, Kartierung auf Rasterbasis der TK 25 (AS)GNIELKA & ZAUMSEIL (1997) Fledermauskartierung des AK Fledermäuse Sachsen-Anhalt e. V.Datenbank (WINART) Verbreitungsangaben zu den Arten nach Anhang II und IV der FFH- RichtlinieLAU (2001, 2004) Tierökologische Untersuchungen in gefährdeten Biotoptypen des Landes Sachsen-Anhalt. I. Zwergstrauchheiden, Trocken- und Halbtrockenrasen.SCHNITTER et al. (2003) Auswertung von zoologischen Belegsammlungen in diversen Museen, Universitäts- und Privatsammlungenz. T. in Datenbanken verfügbar 4. Naturschutzfachplanungen und Gutachten Standarddatenbögen zu den Besonderen Schutzgebieten nach FFH- Datenbank (Formulare, Datei) Richtlinie diverse Schutzwürdigkeitsgutachten sowie Pflege- und Entwicklungspläne unveröffentlichte Studien und Gutachten 5. Fachplanungen/Landschaftsplanungen i. w. S. Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt Landschaftsprogramm (1994), REICHHOFF et al. (2001) Landschaftsrahmenpläne 11

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7 Ziele, Anforderungen und Maßnahmen Zwar lässt das Leitbild für den Landschaftsraum Elbe (vgl. Kap. 5) eine Fülle von Ausgestal- tungsmöglichkeiten zu, doch sind die erforder- lichen Mittel, d. h. der finanzielle Spielraum, die praktischen Möglichkeiten als auch die ver- fügbaren Detailkenntnisse zum Landschafts- raum knapp. Es ist daher notwendig, ein Ziel- konzept zu entwickeln und landschaftspflegeri- sche Maßnahmen zu bündeln. Vor dem ge- danklichen Hintergrund eines ganzheitlich und langfristig ausgerichteten Naturschutzes 7.1 (vgl. EBERHARD et al. 1996) werden den Auen- abschnitten bestimmte Naturschutzstrategien zugeordnet und definierte Ziele zeitlich und räu-mlich eingestuft. Hierauf folgen Empfeh- lungen zur Integrierung der naturschutzfach- lichen Belange im Rahmen vorhandener Nut- zungen. Schließlich werden Instrumente und Herangehensweisen zur Umsetzung von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen im Elbegebiet seitens des Naturschutzes aufgezeigt. Ziele des Naturschutzes - R. ENGEMANN Derzeit werden vier Naturschutzstrategien dis- kutiert: die beiden eher statischen Strategien des Artenschutzes und des Biotopschutzes, der in Fachkreisen populäre, vieldiskutierte Pro- zessschutz sowie der physiogenetisch hergelei- tete Ressourcenschutz (vgl. JEDICKE 1995, KNAPP 1998, STEGNER 2000). Alle vier Strategien be- dingen sich gegenseitig wie sie auch nebenein- ander verfolgt werden können (vgl. JEDICKE 1998, RIECKEN et al. 1998). Besonders in der von großer Dynamik geprägten Kulturland- schaft des Elbegebietes sind sie nicht als Alter- nativen gegeneinander zu verstehen, wiewohl vielfach nach dem Prinzip „Entweder-Oder“ diskutiert und verfahren wird (Bsp.: Aufgabe der geförderten Feuchtgrünlandpflege an Stel- le einer Feuchtwald-Sukzession). Es wird vorgeschlagen, auf Basis des Leitbildes im jeweiligen Auenabschnitt eine bestimmte Naturschutzstrategie zu präferieren, wobei an- dere Naturschutzstrategien ggf. parallel einge- setzt werden können (vgl. FINCK et al. 1998). Den jeweiligen prioritären Zielstrategien wer- den wiederum prioritäre Ziele beigestellt (vgl. Tab. 103-106). Durch den Bezug auf 10 Auenabschnitte (vgl. Kap. 5.2) ergibt sich eine räumlich differenzier- te Zuweisung von Umsetzungserfordernissen an jeweils zuständige Behörden bzw. Fachver- bände. Das Zielkonzept ist darauf ausgerichtet, intakte Lebensgemeinschaften bzw. repräsentative und funktionsfähige Lebensräume nachhaltig zu si- chern, ggf. unverzüglich wiederherzustellen und dabei prozesshafte Vorgänge wie Sukzes- Tab. 101: Grundlagen der Zielmatrix Grundlagen zur ZielfindungRelevanz Verbreitungshinweise zu Arten (deskriptive Erläuterungen durch Experten, Verbreitung auf Basis der Artendatenbank bzw. der dargestellten Verbreitung im Landschaftsraum) Zusammenstellung der ausgestorbenen und verschollenen Arten im Gebiet Vorschlagsliste zu NATURA 2000 (MRLU 2000) Bewertung der Arten und Biotope potenziell natürliche Vegetation Nutzungsstruktur und relative Verteilung auf Basis der Biotop- und Nutzungstypen (flächendeckend konsistente Daten) Zustand und Verteilung wertbestimmender Biotope im LR (deskriptive Erläuterungen durch Experten, Darstellung der Verbreitung im Landschaftsraum auf Basis der Biotop- und Nutzungstypen bzw. der selektiven Biotopkartierung) Verlandungsindex der Auengewässer forstwirtschaftliche Planungen flussdynamische Prozesse und Bedingungen in der Aue (Kenntnisse zur rezenten und reliktischen Aue, zum Grad der Sohleintiefung, zur Gewässergüte etc.) Bodenübersichtskarte (BÜK M 1:200.000) hydrologische und morphologische Charakteristika (u. a. Uferausprägung, Uferverbau, Sohlbeschaffenheit) Ergebnisse der Konfliktanalyse Fachplanungen (Schutzwürdigkeitsgutachten, Pflege- und Entwicklungspläne, sonstige Fachgutachten) publizierte Gebietsmonografien bzw. Fachpublikationen mit ZielaussagenArtenschutz 622 Artenschutz Arten- und Biotopschutz Arten- und Biotopschutz Biotop-, Prozess- und Ressourcenschutz Biotopschutz, Ressourcenschutz Biotop- und Ressourcenschutz Arten-, Biotop- und Prozessschutz Biotop-, Prozess- und Ressourcenschutz Ressourcen- und Prozessschutz Ressourcenschutz Ressourcenschutz alle Naturschutzstrategien alle Naturschutzstrategien alle Naturschutzstrategien sionen mit einzuschließen. Einer Gefährdung des biotischen, landschaftsraumtypischen In- ventars soll vorgebeugt werden. Die Ziele orientieren sich zunächst am Bestand. Das heißt, dort wo Qualitäten vorhanden und dokumentiert sind, stehen Erhalt und Schutz im Vordergrund. Dort wo Störungen festzustellen sind, andererseits aber Entwicklungspotenzial vorhanden ist, haben Optimierungs- und Wie- derherstellungsmaßnahmen bzw. der Prozess- und Ressourcenschutz Vorrang. Bei der Zielfindung wurde der teilweise hetero- gene Kenntnisstand berücksichtigt. So liegt ins- besondere bei der Artenschutzstrategie ein nicht einheitlicher Erfassungsstand zu Grunde. Berücksichtigt wurden also Artgruppen, zu de- nen relativ konsistente qualitative und quanti- tative Fundortsangaben bezogen auf den Landschaftsraum dokumentiert sind. Somit mussten Gruppen mit bisher spärlicher Daten- lage ausgeklammert werden. Durch die vorge- nommene Analysen zum Lebensrauminventar und zur Nutzungsstruktur im Landschaftsraum Elbe sowie durch die bodenkundlichen Anga- ben besteht bei den Naturschutzstrategien des Biotop- und Ressourcenschutzes eine fundierte und räumlich differenzierte Datenbasis. Die Zielfindung beim Prozessschutz basiert v. a. auf den in Kapitel 2.2.3 dargelegten flussdynami- schen Prozessen und Bedingungen in der Aue. Wesentliche Grundlagen der Zielmatrix sind der Tabelle 101 zu entnehmen. Naturschutzfachliche Ziele lassen sich auf den Erhalt, die Förderung und die Wiederherstel- lung bestimmter Zustände abstellen. Diese Differenzierung wird systematisch auf die vier Naturschutzstrategien angewendet und in Ab- hängigkeit der naturräumlichen Bedingungen inhaltlich untersetzt. Als Ergebnis resultiert der nachfolgende einheitliche Zielkatalog für den Landschaftsraum Elbe, der den Rahmen für das Zielkonzept bildet (vgl. Karte 5 im Anhang). Die Abwägung möglicherweise auftretender inter- ner Zielkonflikte muss auf größerer Maß- stabsebene im Rahmen parzellenscharfer Um- setzungsplanungen erfolgen. Ziele aus Sicht des Artenschutzes: • Erhalt des Status Quo bei landschaftsraum- bedeutsamen Beständen; • Förderung landschaftsraumbedeutsamer Arten oder Artenkollektive; • Wiederansiedlung ausgestorbener oder ver- schollener landschaftsraumbedeutsamer Ar- ten: Die Wiederansiedlung bedeutet weniger das direkte Ausbringen/Ansiedeln entspre- chender Arten, als vielmehr die Schaffung adäquater Wuchs- und Lebensraumbe- dingungen für die früher im Gebiet vor- kommenden Arten. Zur Operationalisierung der Artenschutzziele werden in Tabelle 102 stellvertretend Pflanzen- und Tierarten angesprochen. Dabei handelt es sich um eine Auswahl an Arten, zu denen ein homogener Erfassungsstand im Landschafts- raum Elbe dokumentiert ist, die in Tabellen der landschaftsraumbedeutsamen Arten geführt werden (vgl. Kap. 4), die in unterschiedli- chen Lebensräumen eingenischt sind und wert- bestimmende standörtliche Merkmale sowie Lebensraumeigenschaften indizieren. Aus- wahlkriterien bildeten die Verbreitung, der Ge- fährdungsgrad im Land Sachsen-Anhalt bzw. die Schutzbedürftigkeit und der Status im Rah- men von NATURA 2000. Anhand der Auswahl- liste ist sowohl eine Nachvollziehbarkeit der Zielaussage gegeben als auch flexible Heran- gehensweisen bei der Zielerreichung in einer sich entwickelnden Kulturlandschaft sowie Möglichkeiten der Erfolgskontrolle (vgl. RECK 1998). Die Hinweise, welche Arten der Zielstellung Ar- tenschutz in den jeweiligen Auenabschnitten vorstehen, sind Tabelle 103 zu entnehmen. Ziele aus Sicht des Biotopschutzes: • Erhalt des Status Quo bei landschaftsraum- bedeutsamen Lebensräumen; • Förderung (Optimierung) landschaftsraum- bedeutsamer Lebensräume; • Wiederherstellung/Neuanlage landschafts- raumbedeutsamer Lebensräume. Als landschaftsraumbedeutsam gelten alle Le- bensräume, die in Kapitel 3 beschrieben wur- den. Ziele aus Sicht des Prozessschutzes: • Erhalt/Zulassen dynamischer Prozesse: Erhalt naturnaher Strukturen im/am Fluss; Zulassen von Auflandungen und Abbrüchen im Uferbereich/Verzicht auf Uferverbau; Erhalt von Naturwaldzellen/Kernzonen; Zulassen einer Gewässerverlandung; Zulassen evolativer Prozesse (Verzicht auf Pflegeeingriffe, ungelenkte Vegetationsent- wicklung, Tolerierung von Neophyten/Neo- zoen/Invasionen); Erhalt des gewässerdynamischen Gleichge- wichts zwischen Sohlerosion und Ablage- rung; Erhalt der Hochwasserdynamik. • Förderung dynamischer Prozesse (besonders durch integrativen Ansatz): Rückbau von Befestigungen (Quer- und Längsverbau); 623 Tab. 102: Auswahl landschaftsraumbedeutsamer Arten + = ausgestorbene oder verschollene Art im Elbegebiet;  = überregional gefährdet, besiedelt für den Landschaftsraum Elbe typische Lebensräume, gemessen am Gesamtbestand LSA bedeutende Vorkommen;  = innerhalb LSA nur im Elbgebiet vorkommend bzw. hier einen Verbreitungsschwerpunkt besitzend; NATURA 2000: Einstufung in Anhang II, IV der FFH-RL bzw. Anhang I der VoSch-RL. Wissenschaftlicher Name Farn- und Blütenpflanzen Achillea salicifolia + Apium repens Aster linosyris Coleanthus subtilis Dichostylis micheliana Elatine alsinastrum Juncus atratus Jurinea cyanoides + Najas marina Najas minor + Nuphar pumila + Nymphoides peltata Omphalodes scorpioides Rorippa pyrenaica Sagina nodosa Salvinia natans Scirpus radicans Scolochloa festucacea Stratiotes aloides Symphytum tuberosum Trapa natans Urtica kiovensis Krebse Astacus astacus Libellen Aeshna affinis Aeshna viridis Erythromma viridulum Gomphus flavipes Leucorrhinia pectoralis Ophiogomphus cecilia Heuschrecken Conocephalus dorsalis Leptophyes albovittata Stethophyma grossum Laufkäfer Bembidion fluviatile Bockkäfer Akimerus schaefferi Cerambyx cerdo Schröter Dorcus parallelopipedus Lucanus cervus Schmetterlinge + Euphydryas aurinia Euphydryas maturna Lycaena dispar Maculinea nausithous + Maculinea teleius Fische und Rundmäuler Aspius aspius Barbus barbus Cobitis taenia Lampetra fluviatilis Misgurnus fossilis + Petromyzon marinus Rhodeus sericeus amarus Vimba vimba Amphibien Bombina bombina Bufo calamita Hyla arborea Triturus cristatus 624 Deutscher Name Weidenblatt-Schafgarbe Kriechender Scheiberich Goldhaar-Aster Scheidenblütgras Michels Zwergzypergras Quirl-Tännel Schwarzblütige Binse Sand-Silberscharte Großes Nixkraut Kleines Nixkraut Zwerg-Mummel Seekanne Wald-Gedenkemein Pyrenäen-Sumpfkresse Knotiges Mastkraut Gemeines Schwimmfarn Wurzelnde Simse Schwingelschilf Krebsschere Knoten-Beinwell Wassernuss Röhricht-Brennessel Auswahlkriterien Verbreitung RL LSA ,   ,  ,  ,  ,   ,  ,  ,  ,  ,  ,  ,  ,  ,  ,  ,  3 0 2 1 1 0 0 2 NATURA 2000 FFH II, IV FFH II FFH II (prioritär) 0 1 0 0 1 1 0 2 1 2 0 1 P Edelkrebs2 Südliche Mosaikjungfer Grüne Mosaikjungfer Kleines Granatauge Asiatische Keiljungfer Große Moosjungfer Grüne Keiljungfer,    ,   , VG 1 2 1 2 1 Kurzflügelige Schwertschrecke Gestreifte Zartschrecke Sumpfschrecke ,  3 2 2 FFH IV FFH IV FFH II, IV FFH II ,  Breitschulterbock Heldbock,  , 1 1FFH II, IV Balkenschröter Hirschkäfer,  , P 2FFH II   1 1 1 1 0FFH II FFH II, IV FFH II, IV FFH II, IV FFH II, IV FFH II FFH II, IV FFH IV FFH IV FFH II, IV Goldener Scheckenfalter Eschenscheckenfalter Großer Feuerfalter Rapfen Barbe Steinbeißer Flussneunauge Schlammpeitzger Meerneunauge Bitterling Zährte   ,   1 1 1 1 2 0 2 1 Rotbauchunke Kreuzkröte Laubfrosch Kammmolch,    3 2 3 2 FFH II FFH II FFH II FFH II FFH II

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