Entwicklung eines Verfahrens fuer die Bewertung der Schutzwuerdigkeit von Bachlaeufen unter besonderer Beruecksichtigung ihres oekologischen und gestalterischen Wertes fuer die Landschaft sowie ihrer Bedeutung fuer die landschaftsorientierte Erholung.
Sowohl beim Landschaftsschutz als auch beim Uferschutz sind zwei Kernfragen zu loesen: jene nach der Definition der Schutzwuerdigkeit und jene nach der Festlegung der definierten Schutzwuerdigkeit. Grundsaetzlich wird vom folgenden Ansatz ausgegangen: Je naturnaeher eine Landschaft ist, desto schuetzenswerter ist sie. Dies erfordert die Bestimmung der 'Urspruenglichkeit' der zu bewertenden Landschaft. Dabei gehen wir von der Praemisse aus, dass (im schweiz. Raum) die Natur- und die vorindustriellen Kulturlandschaften oekologisch wertvoll waren. Die Entfernung der heutigen Landschaft von diesem Ideal- bzw. Optimalzustand ist damit das Mass fuer die Schutzwuerdigkeit. Dafuer ist es unabdinglich, das 'Wesen der Landschaft' erfassen zu koennen.
Im Zusammenhang mit den 'Bewirtschaftungsbeitraegen fuer die Landwirtschaft...' sind die Kantone aufgefordert, auf ihrem Gebiet die schutzwuerdigen Magerrasen zu kartieren. Dieser Auftrag wird im Rahmen des Projektes fuer den Kanton Bern ausgefuehrt. Die Bestaende werden im Gelaende gesucht, bewertet und parzellengenau kartiert. Die fuer die Verhandlungen mit den Bewirtschaftern noetigen Unterlagen werden erarbeitet.