Im Erntezulassungsregister (EZR) werden alle Bestände von zugelassenem Ausgangsmaterial und des davon erzeugten Vermehrungsgutes verwaltet. Der Layer stellt die Flächen des EZR räumlich dar. Unterlayer ermöglichen die Unterscheidung nach der Baumart: Bergahorn, Douglasie, Esche, Esskastanie, Europäische Lärche, Fichte, Große Küstentanne, Grauerle, Hainbuche, Japanische Lärche, Kiefer, Moorbirke, Pappel, Robinie, Rotbuche, Roteiche, Sandbirke, Schwarzerle, Schwarzkiefer, Sitkafichte, Sommerlinde, Spitzahorn, Stieleiche, Traubeneiche, Vogelkirsche, Weißtanne, Winterlinde Im Erntezulassungsregister (EZR) werden alle Bestände von zugelassenem Ausgangsmaterial und des davon erzeugten Vermehrungsgutes verwaltet. Der Layer stellt die Flächen des EZR räumlich dar. Unterlayer ermöglichen die Unterscheidung nach der Baumart: Bergahorn, Douglasie, Esche, Esskastanie, Europäische Lärche, Fichte, Große Küstentanne, Grauerle, Hainbuche, Japanische Lärche, Kiefer, Moorbirke, Pappel, Robinie, Rotbuche, Roteiche, Sandbirke, Schwarzerle, Schwarzkiefer, Sitkafichte, Sommerlinde, Spitzahorn, Stieleiche, Traubeneiche, Vogelkirsche, Weißtanne, Winterlinde
Der Datensatz präsentiert die Gesamtheit der Herkunftsgebiete im Land Brandenburg. Ein Herkunftsgebiet ist ein Gebiet mit annähernd einheitlichen ökologischen Bedingungen, in denen sich Erntebestände oder Saatgutquellen einer bestimmten Art oder Unterart mit ähnlichen phänotypischen oder genetischen Merkmale befinden. Unterlayer ermöglichen die Unterscheidung nach der Baumart: Bergahorn, Douglasie, Esche, Esskastanie, Europäische Lärche, Fichte, Grauerle, Große Küstentanne, Hainbuche, Japanische Lärche, Kiefer, Moorbirke, Pappel, Robinie, Rotbuche, Roteiche, Roterle, Sandbirke, Schwarzkiefer 847-849, Sitkafichte, Sommerlinde, Spitzahorn, Stieleiche, Traubeneiche, Vogelkirsche, Weißtanne, Winterlinde Der Datensatz präsentiert die Gesamtheit der Herkunftsgebiete im Land Brandenburg. Ein Herkunftsgebiet ist ein Gebiet mit annähernd einheitlichen ökologischen Bedingungen, in denen sich Erntebestände oder Saatgutquellen einer bestimmten Art oder Unterart mit ähnlichen phänotypischen oder genetischen Merkmale befinden. Unterlayer ermöglichen die Unterscheidung nach der Baumart: Bergahorn, Douglasie, Esche, Esskastanie, Europäische Lärche, Fichte, Grauerle, Große Küstentanne, Hainbuche, Japanische Lärche, Kiefer, Moorbirke, Pappel, Robinie, Rotbuche, Roteiche, Roterle, Sandbirke, Schwarzkiefer 847-849, Sitkafichte, Sommerlinde, Spitzahorn, Stieleiche, Traubeneiche, Vogelkirsche, Weißtanne, Winterlinde
Der Bodenteilfunktion „Archiv der Naturgeschichte“ liegt das Kriterium naturgeschichtliche Bedeutung nach Tab. 1 des sächsischen Bodenbewertungsinstruments zu Grunde. Zum Archiv der Naturgeschichte gehören Böden mit besonderen Merkmalen der naturhistorischen Entwicklung. Darunter fallen z.B. Böden aus seltenen Bodensubstraten (z.B. Flugsand) oder Nieder-, Übergangs- und Hochmoorböden, deren historische Entwicklung und Entstehung bis in die aktuelle Zeit reicht. Zusätzlich sind naturgeschichtliche Böden auch in der funktionalen Bedeutung hochinteressant und von sehr hohem Schutzwert. Beispielsweise haben intensiv stauvernässte Böden oder Grundwasserböden mit hoher Humusakkumulation sowie fossile Böden, wie z.B. Schwarzerden, eine hohe Funktion für die biologische Vielfalt. Die Archivfunktionen der Böden sind Teilfunktionen des Bundesbodenschutzgesetzes. Bei der Bewertung werden die Geländeposition und die klimatischen Standortbedingungen nicht direkt bewertet, obwohl diese für den Erhalt und die Gefährdung der Archivböden relevant sind.
Die Karte zeigt die Bewertung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen im Hinblick auf ihre Bedeutung als Archiv der Naturgeschichte. Zu den besonders schutzwürdigen Böden zählen Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Archivfunktion in besonderem Maße erfüllen. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen nach Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Böden mit hoher naturgeschichtlicher bzw. geowissenschaftlicher Bedeutung geben einen Einblick in Bodenentwicklungen lange vergangener Zeiten und stellen Bausteine zum besseren Verständnis der Natur- und Landschaftsentwicklung dar. Sie liefern auch Informationen über Klima- und Vegetationsverhältnisse. Zu den Böden mit naturhistorischer Bedeutung gehören: - repräsentative Böden (Boden-Dauerbeobachtungsflächen BDF) - Paläoböden - Brauneisengleye mit erhaltener Raseneisensteinschicht - Podsole mit erhaltener Ortsteinschicht - Begrabene Schwarzerden - Begrabene Podsole - Naturnahe Hochmoore des Harzes - Böden aus limnischen Ablagerungen - Böden aus Mudde, ohne Torfauflage - Mächtige Hochmoore mit Torfmächtigkeitkeiten über 2 m - Böden mit stark geschichteten Profilen entlang der Lössgrenze - „Alte“ Waldböden, wenn heutige Nutzung Laubwald - Braunerden mit Tangelhumusauflage Die ausgewiesenen besonders schutzwürdigen Böden auf Basis der BK50 stellen maßstabsbedingt Suchräume dar. Diese können bei Bedarf im Rahmen von großmaßstäbigen Kartierungen detaillierter ausdifferenziert werden. Die Methoden zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen sind ausführlich in Geobericht 8 (Bug et al. 2019) beschrieben. Grundlage der Auswertungen ist die Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50). Zudem wurden Daten des Forstplanungsamtes (historische Waldstandorte), Biotoptypenkartierungen (NLWKN), das Digitale Landschaftsmodell (DLM25) vom LGLN und der Datensatz HIST25 (Historische Landnutzung in Niedersachsen im Maßstab 1:25.000 des LBEG) verwendet.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.
Waldschutz - Spezielles Waldschutzmonitoring Im Rahmen des Waldschutzes werden in MV je nach Notwendigkeit spezielle Monitoringprojekte bearbeitet. Zu diesen Projekten zählt u. a. die in Abstimmung mit dem Pflanzenschutzamt durchgeführte spezielle Überwachungen von sog. "Quarantäneschädlingen", die auf unterschiedlichsten Wegen nach Deutschland eingeschleppt wurden. Hierzu zählen: - verschiedene Insektenarten, wie z. B. der Asiatische Laubholz-Bockkäfer, - Kiefernholz-Nematoden und - pilzliche Pathogene, wie Phytophthora ramorum. Weiterhin werden spezielle Baumerkrankungen in Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen wissenschaftlich beobachtet und untersucht. Insbesondere wurden in den Jahren 2002 bis 2004 an der Roterle und an der Gemeinen Esche Erkrankungen in Verbindung mit Absterbeerscheinungen diagnostiziert. Bei den Untersuchungen wurde festgestellt, dass bei den Schwarzerlen die Hauptursache im nicht standortsgerechten Anbau von Herkünften aus dem Spreewald liegt. Erstmalig wurde auch in einem Fall der "Erlen-Phytophthora-Erreger" nachgewiesen. Das Erkranken der Triebe bei der Gemeinen Esche, insbesondere bei Pflanzungen auf ehemals landwirtschaftlichen Flächen sowie unter lockerem Schirm in Wäldern auftretend, konnte in erster Linie auf meteorogene Veränderungen im Zusammenwirken mit Pilzen (Diplodia mutila, Phomopsis spp.) zurück geführt werden.
Soll die Fichte auf stauwasserbeeinflussten Boeden auch in Zukunft noch eine Bedeutung als Wirtschaftsbaumart behalten, so muessen von Fichten dominierte Bestaende fruehzeitig stabilisiert werden. Ein Moeglichkeit dazu ist die Mischung mit Baumarten, welche in der Lage sind, Boeden tief und intensiv zu durchwurzeln. Fuer die Roterle liegen Hinweise vor, dass sie auch die Stauhorizonte durchwurzelt. Neben einer stabilisierenden Wirkung durch den Wasserverbrauch und einer guenstigen oekochemischen Beeinflussung durch ihre milde Streu, soll langfristig durch die Durchwurzelungsdynamik die Bodenstruktur verbessert werden. Gleichzeitig geht aus der Literatur aber auch hervor, dass die Roterle in den Stickstosshaushalt eingreift und die pH-Werte in der Bodenloesung absenkt, dass die Basensaettigung abnimmt und die Aluminiummobilitaet waechst bei gleichzeitig abnehmender Phosphorverfuegbarkeit. Daher wird das waldbauliche Konzept der Fichten/Erlen-Mischung auf seine wasserhaushaltsbeeinflussenden und oekochemischen Auswirkungen hin ueberprueft.
Lipide haben wahrscheinlich große Bedeutung für die Stabilisierung organischer Substanz in Böden, sie wurden aber bisher mittels moderner strukturchemischer und isotopischer Methoden nur wenig untersucht. Durch die Kombination dieser Methoden sollen erstmals gleichzeitg Aussagen über Herkunft (Pflanzen, Bakterien, Pilze) und Umsatzraten (d13C) der Lipide auf molekularer Ebene ermöglichen. Der Nutzungswechsel von Roggen- (C3-) zu Mais-Monokultur (C4-Pflanze) markierte die zugeführte Biomasse strukturell und isotopisch. Die Nutzung von Rückstellproben ermöglicht eine über vier Jahrzehnte zeitlich aufgelöste Auswertung dieses landwirtschaftlichen Freilandversuchs. Die Lipide sollen mit einer Kombination moderner struktureller, spektroskopischer und isotopischer Analysetechniken der Bodenchemie, organischen Geochemie und Biochemie untersucht werden. Untersuchungen sollen an Gesamtböden und ausgewählten PartikelgrößenFraktionen erfolgen. Die Bodenlipide werden erstmalig über eine automatisierte sequentielle Flüssigkeitschromatographie in folgende Fraktionen getrennt: a) Aliphaten, b) Ketone/Alkohole, c) Fettsäuren, d) Aromaten, e) basische Lipide und f) hochpolare Biopolymere. Diese Fraktionen sollen anschließend strukturell identifiziert (13C NMR, GC-MS) und die Fraktionen a) bis c) gesamt- und komponentenspezifisch (GC-irmMS) d 13C-isotopisch charakterisiert werden.
Als "röntgenamorph" gelten Feststoffe mit extrem kleinen Kristallgrößen, ausgeprägten Gitterstörungen oder einer ausschließlich vorhandenen atomarer Nahordnung, welche im Vergleich zu kristallinen Feststoffen häufig nur über diffuse Röntgenbeugungsmuster verfügen. In Röntgenbeugungsdiagrammen bleiben diese Feststoffe als erhöhter Signaluntergrund "sichtbar". In Böden existieren anorganische röntgenamorphe Feststoffe (ARF) als Glasphasen, Mineralkristalle mit einer zu geringen Anzahl von sich wiederholenden Struktureinheiten ("schlecht kristalline bzw. "nanokristalline" Minerale) sowie Feststoffen variabler chemischer Zusammensetzung und atomarer Nahordnung ("Mineraloide"). Aufgrund ihrer großen spezifischen Oberflächen und reaktiven Oberflächengruppen steuern ARF in Böden wichtige Prozesse wie etwa Kohlenstoffumsatz, Mineralverwitterung sowie Sorptionsreaktionen von Nähr- und Schadstoffen. Trotz ihrer ökologischen Relevanz sind ARF in Böden unzureichend erforscht. Wissensdefizite existieren hinsichtlich ihrer Natur, Gesamtgehalte, chemischen Zusammensetzung und Verteilung in Böden sowie ihrer Quantifizierbarkeit mit Hilfe nasschemischer Extraktionsverfahren. Um diese Wissenslücken zu schließen, quantifizieren wir ARF in der Feinerde (<2 mm) sowie in Partikelgrößenfraktionen von vier Bodentypen (Braunerde, Parabraunerde, Podsol, Schwarzerde) mittels quantitativer Röntgendiffraktometrie (Rietveld Verfahren). Die chemische Zusammensetzung der ARF wird über Massenbilanzierungen auf Basis der Rietveld-Ergebnisse und chemischer Analysen der Bodenproben ermittelt ("balance sheet method"). Auf dieser Grundlage überprüfen wir, in wie fern gängige selektive Extraktionsverfahren zur Bestimmung "röntgenamorpher" Bodenfestphasen geeignet sind, deren absolute Gehalte und chemische Zusammensetzung in Böden quantitativ zu erfassen. Zusätzlich untersuchen wir röntgenamorphe anorganische Feststoffe (<1 µm) aus ausgewählten Partikelgrößenfraktionen mit Hilfe der analytischen Transmissionselektronenmikroskopie. Insgesamt liefert das Forschungsvorhaben grundlegende Informationen (1) zu Gesamtgehalten von ARF in Böden, ihrer Natur und chemischen Zusammensetzung sowie tiefenabhängigen Verteilung sowie (2) zur Quantifizierbarkeit von ARF mittels selektiver Extraktionsverfahren. Damit bildet dieses Projekt die Grundlage dafür, den Einfluss von ARF auf Bodenfunktionen und -eigenschaften zukünftig detailliert erforschen zu können.
Das LSG umfasst den Hauptteil der nach der Geiselverlegung infolge Tagebauaufschluss noch vorhandenen Geiselaue, beginnend am Park westlich Frankleben und endend am Merseburger Ulmenweg, der gleichzeitig die Grenze zum städtischen Südpark bildet. Das Schutzgebiet liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Die flache Bachaue wird innerhalb des LSG von der weitgehend begradigten Geisel durchflossen. Im Norden ist ein kurzer Abschnitt des Klyegrabens (auch „Klia“) eingeschlossen, der auch ein Normprofil besitzt. Entlang beider Fließgewässer bilden Schwarzerlen und Weidengehölze einen schmalen Saum. Abschnittsweise sind Röhrichte vorhanden, die besonders im Bereich des Zusammenflusses von Klyegraben und Geisel eine große Ausdehnung besitzen. Am nördlichen Ortsrand von Zscherben befindet sich ein größerer, vom Klyegraben durchflossener Erlenbruch. Ein weiteres Laubgehölz des insgesamt waldarmen Gebietes stellt das als FND gesicherte „Eschen- und Lindenwäldchen östlich Atzendorf“ dar. Große Flächen im Bereich der nördlichen Hänge werden von Äckern eingenommen, die sich z.T.bis auf die Talsohle hinunter ziehen. Verbreitet sind auch Grünlandflächen, die besonders im Randbereich der stärker vernässten Auenabschnitte zu finden sind. Eine Besonderheit stellen salzbeeinflusste Grünländer zwischen Zscherben und Merseburg-Süd dar, von denen der wichtigste Teil ebenso als FND ausgewiesen wurde. Der südliche Talrand wird durch die Siedlungsflächen von Beuna und Merseburg-Kötzschen begrenzt. Ein edellaubholzreicher Parköstlich des Franklebener Schlosses sowie eine parkähnliche Fläche in Beuna sind ebenfallBestandteile des LSG. Zwischen Reipisch und Beuna quert die A 38 die Geiselaue. Die ältesten Zeugnisse des Menschen im Geiseltal stammen aus der mittleren Altsteinzeit, sind über 100 000 Jahre alt und wurden im Braunkohlentagebau Neumark-Nord entdeckt. Sie belegen zwei übereinanderliegende Uferzonen eines interglazialen Gewässers am Ende der Saaleeiszeit mit Lager- und Schlachtplätzen desNeandertalers, der dort Auerochsen, Hirsche, Nashörner, Waldelefanten sowie Wildpferde und Wildrinder erlegte. Damhirschskelette mit Einstichverletzungen und ein Holzspeer werden mit Treibjagden in Zusammenhang gebracht. Die vorgeschichtlichen Siedlungen reihen sich beiderseits der Geisel relativ dicht aneinander. Die ältere Jungsteinzeit ist im Geiseltal nicht vertreten. Ein erster Siedlungsnachweis liegt für die Trichterbecherkultur durch Fundeder Baalberger Kultur bei Frankleben vor. Dichter wird die Besiedlung dann während der Schnurkeramikkultur, die alle Gemarkungen besetzt, wobei bei Frankleben allein zehn Fundstellen bekannt sind. Grabhügel aus dieser Zeit standen früher bei Atzendorf (Arthügel) und bei Kötzschen (Alkenhügel); sie wurden später während der Bronze- und Eisenzeit wiederholt als Bestattungsplätze aufgesucht. Besonders dicht ist die Besiedlung während der jüngeren Bronzezeit, aus der für die Gemarkung Frankleben allein fünf Gräberfelder und sechs Siedlungen vorliegen, wohingegen sie in der Eisenzeit wieder abnimmt. Die wirtschaftliche Bedeutung des Geiseltales belegen drei Bronzehortfunde bei Frankleben. Einer davon fand sich in einer Siedlung und umfasste insgesamt 235 Sicheln und 14 Beile, die in drei Gefäßen deponiert lagen. Die Bronzesicheln lassen auf eine prämonetare Funktion als standardisierte Tauschobjekte schließen und bezeugen zudem die Bedeutung der landwirtschaftlichen Nutzung der fruchtbaren Lössböden, während die Beile als Werkzeuge vornehmlich der Holzbearbeitung dienten. Zwei weitere Hortfunde mit Sicheln sind darüber hinaus bei Kötzschen bezeugt. Während der jüngeren Bronze- und frühen Eisenzeit wurde das Land an der Geisel durch Gräben und Grubenreihen in Parzellen unterteilt, die auf Inanspruchnahme und Abgrenzung des fruchtbaren Acker- und Weidelandes durch benachbarte Siedlergemeinschaften schließen lassen. Die Toten wurden zu dieser Zeit in Grabhügeln beigesetzt, die heute verschwunden sind und sich, wie z.B. bei Reipisch, nur noch anhand von Luftbildern über die die Hügelschüttung umschließenden Kreisgräben identifizieren lassen. Am Ende des 2. Jh. v. Chr. bestand bei Reipisch eine Siedlung der „Wandalen“, eines aus dem Gebiet an Oder und Warthe nach Westen vordringenden germanischen Stammes. Seit der Mitte des 1. Jh. v. Chr. siedeln an der Geisel die Hermunduren, wie ein Gräberfeld bei Reipisch bezeugt. Aus dem frühen Mittelalter sind Grabfunde bei Beuna bekannt geworden. Im Jahre 1698 wurde das Geiseltal erstmalig als Braunkohlenlagerstätte urkundlich erwähnt. Die Förderung beschränkte sich bis 1906 auf Grund schwieriger hydrogeologischer Verhältnisse und einer schlechten Infrastruktur auf wenige Familienbetriebe. Mit dem Aufbau der Leuna-Werke 1917 und der BUNA-Werke 1936 vergrößerte sich der Kohlebedarf enorm. Der Abbau stieg stetig an und erreichte 1957 eine Jahresförderung von 41,1 Mio. t Braunkohle. Danach erschöpften sich die Lagerstättenvorräte allmählich und 1993 wurde der Abbau mit einer Jahresförderung von 6 Mio. t Braunkohleals unrentabel eingestellt. Im Zuge des Braunkohlenbergbaues wurde die Geisel westlichdes LSG mehrfach an die Oberkante des südlichen Talhanges verlegt und auf einem Kip-pendamm zwischen dem Tagebaurestloch Großkayna und dem Tagebaurestloch Braunsbedra geführt. Erst ab Frankleben ist wieder ein Abschnitt naturnaher Bachaue vorhanden. Zur Zeit wird das Tagebaurestloch Mücheln auf die Flutung mit Saalewasser vorbereitet, die 2002 begonnen hat. Dazu ist eine Wassermenge von ca. 500 Mio. m3 Wasser notwendig. Die Flutung dauert etwa sechs Jahre. Langfristig findet eine Regeneration der Grundwasserverhältnisse statt, was für die Geiselaue eine positive Entwicklung erwarten lässt. Allerdings bestehen erhebliche Probleme bei der Absicherung einer abzuführenden Mindestwassermenge, da die Verdunstungsrate im künftigen Geiseltalsee sehr hoch sein wird und vor allemdurch Geiselwasser ausgeglichen werden muss. Die relativ ebene Landschaft der Geiselaue zwischen Frankleben und Merseburg wird von Geschiebemergel und Schmelzwassersanden der Saalekaltzeit gebildet, denen an den Talrändern eine geringmächtige weichselkaltzeitliche Lössdecke auflagert. In der Talaue, die sich nach Nordosten verbreitert, treten humosschluffige holozäne Sedimente auf. Im Südwesten, bei Frankleben, folgen im Untergrund die Körbisdorfer Schotter der kühlen Phasedes Holstein-Interglazials. Diese werden im südöstlichen Auengebiet durch geringmächtige tertiäre Sande und Schluffe der östlichen Randbecken des Geiseltals unterlagert, gefolgt von einer prätertiären tonigen Verwitterungsschicht über Mittlerem Buntsandstein. Nach Nordwesten streicht das Tertiär in der Geiseltaue an der Buntsandsteinerhebung des Merseburger Sattels aus. Das Geiseltal ist besonders durch seine reichen Fossilienfunde bekannt geworden, die im Zusammenhang mit dem Bergbau erfolgten. Sie lieferten wichtige Beiträge zur Erforschung der Flora und Fauna des Tertiärs. Daten und Fakten zum Braunkohlenabbau innerhalb des Geiseltales sowie eine umfangreiche Fossiliensammlung können im Geiseltalmuseum in Halle studiert werden. In der Aue sind randlich Kolluvialböden und im Bereich des ebenen Talbodens Auen- bis Niederungsböden ausgebildet, deren Substrate von den Tschernosemen der umliegenden Hochflächen abgetragen und in der Geiselaue wieder abgelagert wurden. Es handelt sich um in ihren Eigenschaften dem Tschernosem vergleichbare, durchgehend humose, z.T. grundwasserbeeinflusste Tschernosem-Kolluvisoleund bei oberflächennahem Grundwasserstandum Gley-Tschernoseme und Humusgleye bis Aumoorgleye. Durch den Abbau der Braunkohlenlagerstätten wurde auch die ursprüngliche Geiselaue in Mitleidenschaft gezogen. Die Wasserführung ist infolge des Pumpbetriebes anthropogen beeinflusst und weist folglich nicht mehr die bachauentypischen Schwankungen auf. Zudem nahm die Schüttungsmenge der Geiselquelle in St. Micheln im 20. Jh. stark ab. Infolge der Abwasserbelastung und der Schwebstofffracht musste die Geisel mehrfach entschlammt werden. Erst ab Frankleben weist die Geisel wieder einen naturnahen Lauf als Rest der natürlichen Bachaue in einer flachen Talmulde auf. Hervorzuheben ist das geringe Gefälle, das zu einer starken Vernässung der Talsohle geführt hat und durch Bodenaufschüttungen verstärkt wurde. Lokal begrenzt sind salzhaltige Quellbereiche vorhanden, z.B. bei Zscherben. Unterhalb des Friedhofes Kötzschen treten außerdem Schichtquellen zu Tage. Zur Entwässerung wurde im Fasanengrund ein Graben angelegt, der innerhalb einer Kleingartenanlage parallel zur Geisel verläuft. Die Geisel ist ein ausgebautes Gewässer. Kurz oberhalb der Ulmenwegbrücke mündet der aus Richtung Geusa kommende Klyegraben in die Geisel. Das Klima ist durch eine mittlere Lufttemperatur von 8,5 °C und eine mittlere Niederschlagssumme von 498 mm/Jahr gekennzeichnet und ist damit dem hercynischen Trockengebiet im Lee des Harzes zuzuordnen. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebiets setzt sich aus Erlenbruchwald und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald zusammen, der an den Talrändern in Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald übergeht. Trotz des beeinträchtigten Wasserhaushaltes sind im Gebiet noch ausgedehnte Feuchtflächen vorhanden, hervorzuheben sind das Schilfgebiet und die Erlenbrüche in den Bereichen Fasanengrund und Zusammenfluss von Klyegraben und Geisel. Angrenzende Flächen sind von Großseggenriedern und feuchten Wiesen bestanden. Nordwestlich von Zscherben befindet sichein nährstoffreicher Schwarzerlen-Bruchwald. Kennzeichnende Pflanzenarten sind Sumpf-Segge, Gemeiner Wasserdarm, Ufer-Wolfstrapp, Wasser-Schwertlilie, Ästiger Igelkolben, Sumpf-Gänsedistel und Rauhhaariges Weidenröschen. Westlich des Friedhofes von Kötzschen tritt ein Erlen-Eschenwald auf, dervon einer Schichtquelle mit Wasser gespeistwird. In einem von Eschen dominierten Gehölz, in dem als Nebenbaumarten Linden und Feld-Ulmen vorkommen, existiert ein Bestand des Großen Zweiblattes. Röhrichte sind besonders als Schilf- und Rohrglanzgras-Röhricht ausgebildet. Innerhalb dieser Bestände und ihrer Randbereiche wurde je nach Salzbeeinflussung u.a. Kantiger Lauch, Wiesen-Schaumkraut, Herbstzeitlose, Gemeine Brunnenkresse, Gemeiner Wasserhahnenfuß und Gelbe Spargelerbse gefunden. Großseggenrieder stehen in engem Kontakt mit den Röhrichten. Sie bilden nur kleine Flächen mit rasigen Beständen von Ufer- und Schlanksegge. Frische Grünlandbestände entlang der Bachauen sind dem Typ der Glatthafer-Wiesenzuzuordnen. Auf feuchteren Standorten sind Engelwurz-Kohldistelwiesen zu finden. Aufgrund fehlender Nutzung sind sie häufig ruderalisiert. Hervorzuheben sind Binnensalzstellen westlich und östlich der Straße zwischen Zscherben und Merseburg Süd. Diese kleinflächigenVegetationsbestände sind den Salzrasen und -wiesen zuzuordnen. Hier sind Vorkommen von Strand-Wegerich, Fuchs-Segge, Entferntährige Segge, Strand-Milchkraut, Strand- und Sumpf-Dreizack, Echtem Eibisch, Gelber Spargelerbse und Erdbeer-Klee vorhanden. Die faunistische Bedeutung des Gebietes liegt vor allem in seiner Funktion als Refugialstandort für eine artenreiche Avifauna begründet. Bemerkenswerte Brutvögel der Röhrichte zwischen Kötzschen, Zscherben und Ulmenwegbrücke sind Rohrweihe, Wasser- und Teichralle und Rohrschwirl. Ein aktueller Brutnachweis des ehemals hier vorkommenden Schilfrohrsängers steht weiterhin aus. In den Wintermonaten konnten wiederholt Bartmeisen festgestellt werden. In den wenigen Gehölzen des LSG brüten beispielsweise Rotmilan, Grün- und Kleinspecht sowie Pirol und Nachtigall. An den Fließgewässern kann der Eisvogel regelmäßig als Nahrungsgast beobachtet werden. Die Verbesserung der Wasserqualitätführte auch zur Wiederbesiedlung durch Libellenarten wie Gebänderte Prachtlibelle und Kleiner Blaupfeil. Auch für Amphibien wie Teichmolch, Erd- und Knoblauchkröte, Gras-, Wasser- und Seefrosch stellt das LSG einen wichtigen Lebensraum dar. Auf den Feuchtgrünländern konnten mit Großer Goldschrecke, Sumpfgrashüpfer und Kurzflügliger Schwertschrecke gefährdete Heuschrecken nachgewiesen werden. Bemerkenswerte Molluskenfunde sind die Schmale Windelschnecke, Feingerippte Grasschnecke und Gelippte Tellerschnecke. Die Geiselaue soll innerhalb des stark durch Großindustrie und Bergbau geprägten Umfeldes der Stadt Merseburg als Refugium erhalten werden. Sie ist als wichtiger Ausgangspunkt für die Wiederbesiedlung der vom Braunkohlenbergbau beeinträchtigten Flächen des Geiseltalreviers zu betrachten. Besondere Bedeutung gewinnt das Gebiet daher für den Aufbau eines Biotopverbundes in Richtung Klyeaue in den Ortschaften Atzendorf und Geusa und weiter bis zur Halde Blösien sowie nach Südwesten in Richtung des künftigen Geiseltalsees und Runstädter Sees. Besondere Beachtung soll hierbei den im nordwestlichen Teil gelegenen Röhrichten und Salzwiesen sowie den Auenwaldbereichen entlang von Geisel und Klyegraben geschenkt werden. Während und nach der Geiseltalseeflutung ist ein naturnaher Gesamtwasserhaushalt zu gewährleisten. Gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die auch in Trockenzeiten einen insbesondere für die Salz- und Feuchtwiesen, Erlenbrüche, Tümpel und Röhrichte essentiellen hohen Grundwasserstand sowie auentypische Überflutungsereignisse garantieren. Die Durchgängigkeit der Bachauen von Geisel und Klye ist zu erhalten; begradigte oder eingetiefte Abschnitte sind mittelfristig zu renaturieren. Der Anteil von Wiesen und Weiden in der Bachaue ist beispielsweise durch Umwandlung von Acker in Grünland zu erhöhen, wobei eine extensive Nutzung angestrebt wird. Die entstehenden blütenreichen Frisch- und Feuchtwiesen tragen zur Belebung des Landschaftsbildes bei. Der Bestand an salzbeeinflussten Grünländern ist zu fördern, indem dafür in Frage kommende Röhrichte durch Mahd in Salzwiesen rücküberführt werden. Historische Nutzungsformen am Siedlungsrand sind zu erhalten. Neben ihrem Wert als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten bilden sie ein natürliches Element zur Einbindung der Siedlungen in das Landschaftsbild. Das Gebiet soll von weiterer Bebauung freigehalten werden. Für die im Fasanengrund bestehende Kleingartenanlage ist aufgrund der Sensibilität der dort vorhandenen Lebensräume eine schrittweise Renaturierung anzustreben. Historie der Fischteiche Die Entwicklung des Gebietes an der unteren Geisel ist eng mit dem Wirken der Bischöfe im nahen Merseburg verbunden. Die zu Fastenzeiten erlaubten Fischspeisen waren eine Ursache für das Anlegen großer Teiche. Die Bischofschronik schreibt: „Er (Bischof THILO) ließ mit großen Kosten drei Fischteiche ausgraben, zwei in Schladebach, den dritten vor dem Gotthardtstor in Merseburg“. Eine Urkunde vom März 1483 erwähnt diesen neuen Teich. Man muss davon ausgehen, dass dazu der vorhandene, 1265 genannte, „piscina Merseburg“ erweitert wurde. Mit der Teichvergrößerung gehen Landkäufeder Bischöfe einher. 1484 und 1485 werden 201/2 Acker erworben, 1488 mit 11/2 Acker die Gemeindetrift von Atzendorf und Zscherben, 1497 weitere 24 Acker bei Zscherben sowie 1540 eine Trift, für die Bischof SIGISMUND neun Höfe mit Erbgericht an HEINRICH VON BOTHFELD in Geusa gibt. Letztlich wird 1512 der Rittersitz Kötzschen an den Bischof verkauft für 3 195 Fl. „mit sambt etlichen angeschlagenen Schaden des Gotthardsteiches halber“. Am Ausbau des Oberteiches wurde also, vielleicht mit Unterbrechungen, über den Zeitraum von 46 Jahren gearbeitet. Im 16. Jh. wurde alle drei Jahre ausgefischt. Die Erträge waren: 1568: 1 Ztr. Hecht, 219 Ztr. Karpfen; ca.100 Zoberandere Speisefische 1573: 1 1/3 Ztr. Hecht; 312 Ztr. Karpfen; ca. 90 Zober andere Speisefische 1576: 6 Ztr. Hecht; 206 Ztr. Karpfen. Die heutigen Wasserflächen gehören zum Unterteich. Alte Karten lassen erkennen, dass sich das Wasser am Oberteich einst bis nach Zscherben erstreckte. Die Röhrichte sind ihmzuzurechnen. Verschlämmung durch die Zuläufe scheint seit jeher ein Problem gewesen zu sein. 1613 soll eine Hauptschlämmung durchgeführt worden sein. Sie kostete 4 717 Fl. Bereits 1707 wurde der Teil bei Zscherben erneuert. Der Chronist berichtet, dass „bei der vorlängst angefangenen Arbeit an den Gotthardsteiche, welcher fast um den dritten Teil größer als vorhin gemachet wird, alle Teichgräber (hat) nehmen müssen“. Bereits 30 Jahre später soll bei Zscherben „mitten im Teich“ eine Insel entstanden sein. Ausgehend vom Südpark Merseburg kann das Gebiet des großen Schilfröhrichts ab der Ulmenwegbrücke auf einem Weg umwandert werden. Dabei wird ein schöner Einblick in das Röhricht, den Erlenbruch bei Zscherben und die Klyeaue zwischen Zscherben und Atzendorf gewährt. Zwischen Zscherben und Merseburg-Süd führt der Weg an einer Salzwiese vorbei und die Geisel wird überquert. Weiter südlich ist das LSG nicht durch offizielle Wanderwege erschlossen, jedoch lohnen Naturbeobachtungen im Bereich der Kleingartenanlage Fasanengrund, der Geiselaue bei Beunaund des Schlossparks Frankleben. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung; 18.11.2025
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