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INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (S) in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (S) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (S) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (S) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

Vogel des Jahres 1981 ist der Schwarzspecht

Vogel des Jahres 1981 ist der Schwarzspecht Dryocopus martius).

Vogel des Jahres 2014 ist der Grünspecht

Der NABU und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), haben den farbenprächtigen Grünspecht (Picus viridis) zum Vogel des Jahres 2014 gekürt. Wegen seines markanten Rufs, der wie ein gellendes Lachen klingt, erhielt er diesen Beinamen "Lachvogel". Er ist nach dem Buntspecht und vor dem Schwarzspecht die zweithäufigste Spechtart Deutschlands. Aufmerksame Beobachter können ihn in halboffenen Waldlandschaften, Gärten und Parks oder auf Streuobstwiesen und Brachen finden – überall dort, wo Grünland mit alten Bäumen vorkommt.

Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 UVPG, Neubau Wasserkraftanlage in der Donau beim Talhof, Beuron-Hausen

Wasserrechtliches Verfahren zum Neubau einer Wasserkraftanlage in der Donau beim Talhof, Beuron-Hausen Der Zweckverband Heuberg-Wasserversorgung rechts der Donau, Rathausstraße 4, 88637 Leibertingen, Landkreis Sigmaringen, beantragt gem. §§ 8 ff. WHG, § 93 WG i.V.m. §§ 72 ff. LVwVfG das Wasserrechtsverfahren für folgende Vorhaben in der Donau und auf den Grundstücken Flurstücksnummern 786/2, 879, 731 der Gemarkung Hausen i.T. der Gemeinde Beuron: Erteilung einer Bewilligung für den Neubau einer Wasserkraftschnecke an der Wehranlage Talhof an der Donau, Beuron-Hausen Erteilung der Erlaubnisse für die/den - Herstellung einer Fischaufstiegsanlage als Vertical-Slot-Pass (Länge 65,45 m) mit Querung des Oberwasserkanals (Einlaufstrecke Länge ca. 35,70 m, Querung Einlaufkanal Länge 8,50 m) - Bau einer Horizontalrechenanlage mit vollautomatischer Rechenreinigungsmaschine, 15 mm lichte Staböffnung, Sohlleitwand, Teilabbruch bestehender Einlauf, Erweiterung mit neuen Stahlbetonteilen - Bau einer Doppelschütztafel an der Leerschussrinne zur Weiterleitung von Rechengut, Geschiebe und Sedimenten und ggf. Verlegung der Wasserleitung - Herstellung eines Fischabstiegs Ausgleich der Eingriffe durch Extensivierung der benachbarten Fettwiese. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und den Unterlagen zu den Schutzgebietskulissen FFH-Gebiet 7920-342 „Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen“, SPA-Gebiet 7820-441 „Südwestalb und Oberes Donautal“, Landschaftsschutzgebiet „Donau- und Schmeietal“, den benachbarten Biotopen, zum Überschwemmungsgebiet der Donau, dem Integrierten Donauprogramm mit dem Bewirtschaftungsplan für die Donau und die im Regionalplan ausgewiesenen Bereiche sowie die Kulturdenkmale nach § 2 DSchG „Sachgesamtheit Pumpwerk Heuberg“, „Bahndamm“ und der Umgebungsschutzbereich nach § 28 DSchG des auf der Höhe im Nordosten stehenden Schlosses Werenwag, wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Mit der Neuanlage einer Wasserkraftanlage in der Donau als technische Anlage in landschaftlich hochwertiger Natur ist eine Umgebung tangiert, welche sich durch eine überdurchschnittliche Dichte schutzwürdiger Biotope und Vorkommen landesweit gefährdeter Arten auszeichnet und eine besondere Bedeutung für die Entwicklung eines ökologisch wirksamen Freiraumverbunds besitzt sowie ein überregionales Erholungsgebiet darstellt. Bereits heute beeinflusst das vorhandene Querbauwerk die natürliche Strukturvielfalt, das Fließgewässerkontinuum und die Gewässerdynamik. Mit den nach der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Maßnahmen ist eine Verbesserung der Situation des Gewässers Donau zu erwarten. Das Landschaftsbild verändert sich durch die neue Wasserkraftanlage und die Anlagen zum Schutz des Gewässers und seiner Lebewesen. Durch die Integration in die bestehende Wehranlage und die Inanspruchnahme des bereits mit technischen Anlagen versehenen Bereiches ist nur ein kleinräumiger Bereich betroffen. Die Erholungsnutzung auf dem Wander-/Radweg und im Bereich Talhof wird vorübergehend durch die Bauarbeiten mit Lärm, Staub und Fahrzeugverkehr und dauerhaft durch die Geräuschentwicklung der Wasserkraftschnecke in geringem Umfang gestört. Durch den Betrieb der Wasserkraftanlage ist aufgrund der Entfernung bzw. der kurzfristigen Einwirkung keine erhebliche Auswirkung auf Menschen insbesondere deren Gesundheit zu erwarten. Baubedingt und anlagenbedingt ist eine Beanspruchung des Bodens mit dem entsprechenden Funktionsverlust durch Überbauung, Befestigung des Betriebswegs, Abgrabung für die Anlagen und Modellierung des Geländes nicht zu vermeiden. Die Beeinträchtigung wird durch verschiedene Maßnahmen (z.B. Herstellung des Weges mit einem wasserdurchlässigen Belag, schonender und sparsamer Umgang mit Boden und Beschränkung) auf das notwendige Maß minimiert. Die Wasserkraftanlage nimmt für sich selbst Fläche im Wehrbereich des Gewässers in Anspruch, der Betriebsweg und die Fischaufstiegsanlage nehmen auf der bisherigen Wiese eine Fläche von 1840 m² in Anspruch, welche durch eine Extensivierung der Fettwiese ausgeglichen wird und darüber hinaus durch die Funktion des Fischaufstiegs zu einer Aufwertung des Gewässers führt. In Bezug auf den umgebenden Naturraum mit seiner Bebauung und landwirtschaftlichen Nutzung ist für die Schutzgüter Boden und Fläche nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen. Zudem erfolgt eine Veränderung von Vegetations- und Biotopstrukturen. Während der Bauarbeiten erfolgen durch akustische und optische Störungen sowie durch die Arbeiten im Gewässer vorübergehend Beeinträchtigungen der Tierwelt mit Groppe, Bitterling, Bachmuschel, Bachneunauge, Forellen und weitere Fische, Biber, Fledermäuse, Brutvögel wie Eisvogel, Grauspecht, Zwergtaucher, Schwarzspecht, weitere Vögel wie Rotmilan, Buchfink, Meisen, Zaunkönig, Mönchsgrasmücke, Eichelhäher, Mäusebussard, Waldkauz, Amphibien wie Grasfrösche, Bergmolche, Erdkröten, Luchs und Insekten wie Libellen, Schmetterlingen, Wildbienen. Einzelne Gehölze müssen entfernt werden, die artenarme Fettwiese wird durch die Anlage eines Weges und des Fischaufstiegs in Anspruch genommen. Durch den Einsatz von Maschinen und die Wasserhaltung in der Donau ist eine Gefährdung einzelner Tiere (Individuenverluste) gegeben, das Risiko wird durch Vermeidungsmaßnahmen wie z.B. Überwachung der Maßnahmen durch ausgebildetes Fachpersonal als ökologische Baubegleitung, Vermeidung einer Nachtbaustelle und Bauzeitenregelungen minimiert. Die biologische Vielfalt wird durch die geplante Extensivierung der Fettwiese, dem Mindestwasserabfluss und der Vergrößerung des Lebensraumes der Fischarten in der Donau aufgewertet. Betriebliche Auswirkungen durch die Wasserkraftschnecke auf die Fische werden durch entsprechende Schutzanlagen minimiert. Aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen nach der Wasserrahmenrichtlinie und den beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist für das Vorhaben nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt zu rechnen. Für das Biotop „Donau oberhalb Talhof“ ist durch die Erhöhung der Wassermenge eine Aufwertung zu erwarten. Während der Baumaßnahmen besteht unter anderem durch den Einsatz von Maschinen die Gefahr des Schadstoffeintrags in das Grundwasser und in das Oberflächengewässer. Durch die Flächenversiegelung und Inanspruchnahme verringert sich die Grundwasserneubildung, der Oberflächenabfluss erhöht und beschleunigt sich. Baubedingt erfolgt ein Eingriff in das Gewässer, welcher Trübungen zur Folge haben kann. Anlagebedingt wird die Wassermenge im Mutterbett der Donau erhöht, hierdurch verändert sich die Strömungsgeschwindigkeit, es ist mit Sohlstrukturveränderungen zu rechnen. Zudem besteht die Gefahr der Verschlammung unterhalb des Wehres durch die veränderte Wassermengenverteilung und die Weiterleitung von Geschiebe, Sediment und Treibgut. Mit verschiedenen Minimierungsmaßnahmen, wie Auftrag von lehmigem Oberboden, Versiegelungen in wasserdurchlässiger Form und Vorgaben zum Umgang mit Maschinen wird den Auswirkungen entgegengewirkt. Die Weiterleitung von Material hat so zu erfolgen, dass keine Missstände im Gewässer entstehen, der Betrieb ist entsprechend daran auszurichten. Mit messbaren Auswirkungen auf die Strömungsgeschwindigkeit oberhalb des Wehres wird nicht gerechnet, da nur Veränderungen in geringem Umfang erfolgen und der Bereich sehr klein ist. Baubedingt und anlagebedingt ist nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser und das Oberflächengewässer zu rechnen. Eine erhöhte Hochwassergefährdung ist nicht zu erwarten. Das Überschwemmungsgebiet Donautal ist auf den Betrieb der Wehranlage ausgerichtet und wird vom Vorhaben berücksichtigt. Die Anlage liegt in einem Frischluftentstehungsgebiet, von welchem in Richtung der Siedlungsbereiche Flurwinde entstehen, die eine Abmilderung der durch die Bebauung verursachten Erwärmung bewirken. Die Verdunstungsrate kann sich durch die Bauwerke und Versiegelung verringern, was eine Erwärmung zur Folge haben kann. Durch die kleinräumige Anlage im randlichen Talbereich werden keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Klima im Untersuchungsbereich erwartet. Mit dem Neubau einer weiteren Wasserkraftanlage und den technischen Anlagen zum Fischschutz wird das Erscheinungsbild an der Wehranlage zum Kulturdenkmal Wasserwerk verändert. Die Burg Werenwag ist ca. 1,2 km Luftlinie entfernt. Durch den Kurvenbereich der Donau wird der Umgebungsschutz der Burg Werenwag nicht tangiert. Da der Eingriff innerhalb der bestehenden Wehranlage und kleinräumig im Umfeld vorgenommen wird und der Oberkanal und ein Großteil der Wehranlage im Original erhalten bleiben, wird nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen gerechnet. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 16.08.2021 Landratsamt -Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz- gez. A. Schiefer

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12Kartenteil 1Potentiell-natürliche Vegetation 1:25.000 2Schutzgebiete 1:25.000 3.1 - 3.4Biotop- und Lebensraumtypen 1:10.000 4.1 – 4.9Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie – Bestand und Bewertung 1:10.000 5Arten – Bestand und Bewertung 5aArten nach Anhang II der FFH-Richtlinie – Bestand und Bewertung 1:10.000 Biber Fischotter Rotbauchunke Kammmolch Rapfen Mopsfledermaus Leucorrhinia pectoralis Ophiogomphus cecilia 5a.1.1 – 5a.1.9 5a.2.1 – 5a.2.9 5a.3.1 – 5a.3.6 5a.4.1 – 5a.4.8 5a.5.1 – 5a.5.9 5a.6.1 5a.7.1 5a.8.1 – 5a.8.9 5b 5b.1.1 – 5b.1.3 5b.2.1 – 5b.2.4 5b.3.1 – 5b.3.3 5b.4.1 – 5b.4.6 5b.5.1 – 5b.5.3 5b.6.1 – 5b.6.2 5b.7.1 – 5b.7.2 5b.8.1 – 5b.8.2 5b.9.1 5b.10.1 5b.11.1 – 5b.11.3 5b.12.1 – 5b.12.2 5b.13.1 – 5b.13.9 5c 5c.1.1 – 5c.1.9 5c.2.1 – 5c.2.9 5c.3.1 – 5c.3.9 5c.4.1 – 5c.4.4 5c.5.1 – 5c.5.9 5c.6.1 – 5c.6.8 5c.7.1 – 5c.7.4 5c.8.1 – 5c.8.9 5c.9.1 – 5c.9.9 5c.10.1 – 5c.10.9 5c.11.1 – 5c.11.7 5c.12.1 5c.13.1 – 5c.13.9 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und weitere wertgebende Arten Bestand und Bewertung 1:10.000 Zauneidechse Kreuzkröte Knoblauchkröte Moorfrosch Abendsegler Breitflügelfledermaus Braunes Langohr Fransenfledermaus Bartfledermaus Graues Langohr Rauhhautfledermaus Wasserfledermaus Gomphus flavipes Arten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie und weitere wertgebende Arten – Bestand und Bewertung 1:10.000 Austernfischer Flussseeschwalbe Flussuferläufer Braunkehlchen Eisvogel Drosselrohrsänger Heidelerche Knäkente Mittelspecht Neuntöter Ortolan Rebhuhn Rotmilan 5c.14.1 – 5c.14.9 5c.15.1 – 5c.15.9 5c.16.1 5c.17.1 – 5c.17.5 5c.18.1 – 5c.18.9 5c.19.1 – 5c.19.5Schwarzmilan Sperbergrasmücke Schilfrohrsänger Schwarzspecht Wachtelkönig Rastvögel 6Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen 6a 6a.1.1 6a.2.1 – 6a.2.9 6a.3.1 – 6a.3.9 6a.4.1 – 6a.4.3 6a.5.1 6a.6.1 – 6a.6.9 6a.7.1 – 6a.7.8 6a.8.1 – 6a.8.9 6a.9.1 – 6a.9.6 6a.10.1 – 6a.10.9 6a.11.1 – 6a.11.8Lebensraumtypen Anhang I 1:10.000 LRT 2330 LRT 3150 LRT 3270 LRT 6120 LRT 6210 LRT 6430 LRT 6440 LRT 6510 LRT 9170 LRT 91E0 LRT 91F0 6 6.1.1 - 6.1.9 6.2.1 – 6.2.6 6.3.1 – 6.3.6 6.4.1 – 6.4.8 6.5.1 – 6.5.9 6.6.1 6.7.1 – 6.7.9Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 1:10.000 Biber Fischotter Rotbauchunke Kammmolch Rapfen Leucorrhinia pectoralis Ophiogomphus cecilia 6bArten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie und weitere wertgebende Arten 1:10.000 Austernfischer Flussseeschwalbe Flussuferläufer Braunkehlchen Eisvogel Drosselrohrsänger Heidelerche Knäkente Mittelspecht Neuntöter Ortolan Rebhuhn Rotmilan Schwarzmilan Sperbergrasmücke Schilfrohrsänger Schwarzspecht Wachtelkönig Rastvögel 6b.1.1 – 6b.1.9 6b.2.1 – 6b.2.9 6b.3.1 – 6b.3.9 6b.4.1 – 6b.4.4 6b.5.1 – 6b.5.9 6b.6.1 – 6b.6.8 6b.7.1 – 6b.7.4 6b.8.1 – 6b.8.9 6b.9.1 – 6b.9.9 6b.10.1 – 6b.10.9 6b.11.1 – 6b.11.7 6b.12.1 6b.13.1 – 6b.13.9 6b.14.1 – 6b.14.9 6b.15.1 – 6b.15.9 6b.16.1 6b.17.1 – 6b.17.5 6b.18.1 – 6b.18.9 6b.19.1 – 6b.19.5

NSG Eiskeller und Spandauer Luchwald

Das NSG “Eiskeller und Spandauer Luchwald” ist Teil des großen Havelländisches Luchs. Luch bedeutet vermoorte Niederung. Als Kohlenstoffspeicher kommt Mooren eine besondere klimatische Bedeutung zu. Das NSG beherbergt vielfältige Lebensräume. Die Feucht- und Magerwiesen, Erlen- Eschen-, Moor- und Eichenwälder sind Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Nicht wenige sind europaweit geschützt, wie zum Beispiel Biber, Fischotter, Kammmolch, Kranich, Eisvogel und Mittelspecht. Den westlichen Zipfel des Gebietes bildet der Eiskeller artenreiche Wiesen und Pferdekoppeln. Er gilt im Winter als der kälteste Ort Berlins, im Sommer kann es dagegen heißer als in der Umgebung werden. Südöstlich schließt sich das Waldgebiet Große Kienhorst an. Der Spandauer Luchwald im Jagen 69 und 70 ist eine Besonderheit. Besonders im Frühjahr zeigt sich der Eichen-Hainbuchenwald mit Flatter-Ulmen und Eschen mit üppiger blütenreicher Krautschicht aus Busch-Windröschen, Nickendem Perlgras, Einbeere, Wald-Ziest, Großem Hexenkraut, Goldschopf-Hahnenfuß und Breitblättrigem Stendelwurz. Viele Vogelarten sind im Luchwald heimisch, wie Hohltaube, Mittelspecht, Kleinspecht, Schwarzspecht, Pirol und Zwergschnäpper. Bis in den Frühsommer ist die charakteristische Stimme der hier brütenden Waldschnepfe in der Morgen- und Abenddämmerung zu hören, wenn die im Flug balzenden Schnepfenmännchen langsam entlang der Waldsäume die Weibchen verfolgen. An den Luchwald schließen sich im Norden Wiesen an. Vorherrschend sind es Frischwiesen mit eingestreuten Kalk- und Sandmagerraseninseln. Sie gehen bei zunehmender Feuchte in wechselfeuchte Pfeifengraswiesen über. Wendehals, Braunkelchen, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Heidelerche und Sumpfrohrsänger brüten hier. Im Übergangsbereich von Luchwald und Wiesen hat sich eine artenreiche Lebensgemeinschaft aus seltenen Pflanzen- und Tierarten angesiedelt. Dazu gehören tagaktive Schmetterlinge wie Eisvogel, Schwalbenschwanz, Heufalter, Kaisermantel und Blutströpfchen. Ein guter Standort für die Vogelbeobachtung ist der Laßzinssee, eine ehemalige Kiesgrube. Er wird u.a. von verschiedenen Entenarten bevölkert. Rohrammer, Drossel- und Teichrohrsänger verstecken sich in der Ufervegetation. Die im Umfeld brütenden Greifvögel lassen sich hier ebenso sehen wie eine Vielzahl der im Wald und auf den Wiesen lebenden Singvögel. Das NSG besteht aus mehreren Teilflächen und befindet sich an der nördlichen Stadtgrenze. Es wird über eine längere Strecke vom Berliner Mauerweg und dem Spandauer Weg begleitet, weshalb sich eine Erkundung des NSG z.B. bei einer Fahrradtour anbietet. Es ist aber auch direkt von der Schönwalder Allee aus erreichbar. Der Eiskeller hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich, lange Zeit war er eine Exklave West-Berlins und konnte nur von einem kleinen Personenkreis betreten werden. Durch einen Gebietsaustausch mit der DDR wurde die Grenze zugunsten West-Berlins auch im Bereich von Eiskeller arrondiert und das Waldgebiet Große Kienhorst im Südosten von Eiskeller kam zu West-Berlin. Der weiter östlich im Jagen 69/70 gelegene Luchwald ist ein artenreiches Kleinod und besonders von Frühjahr bis Frühsommer einen Besuch wert. Nördlich des Jagens 68 bietet sich am Laßzinssee die Möglichkeit, auf Aussichtsplattformen in das Vogelschutzgebiet hineinzusehen und eine Vielzahl von Vögeln zu beobachten. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen

Karte_3-1a_Brut und Gastvögel

4493000 4494000 4495000 4496000 4497000 4498000 4499000 4500000 4501000 4502000 4503000 5704000 5704000 30123 Wako $Z C 30134 Ssp " 8 5703000 5703000 B 30144 " 8 Msp C " 8 30127 Eisv B 5702000 5702000 30135 Ssp B " 8 " 8 30118 30145 Msp Tsh C U% Grenze des Plangebietes (SPA_0021) " 8 $Z 5701000 5701000 C " 8 Nachweise " 8 $Z U% Erstinventarisierung EU SPA (2004) Sonstige Altnachweise Aktuelle Nachweise (Erfassung 2010) Nachgewiesene Arten (Farbzuordnung) 30131 U% 8 " $Z Grsp " 8 " 8 " 8 $Z " 8 $Z Alcedo atthis Habitatfläche U% 8 " $Z " 8 Grsp - Grauspecht Picus canus Habitatfläche $Z U% 8 " $Z $Z $Z 5700000 5700000 " 8 B Eisv - Eisvogel 30128 Eisv Msp - Mittelspecht Dendrocopos medius Habitatfläche U% 8 " $Z 30124 Ssp - Schwarzspecht Dryocopus martius Habitatfläche B Wako C 3012530119 WakoTsh CC U% 8 " $Z KlR - Kleines Sumpfhuhn Porzana parva Habitatfläche Z$ 30127 Ssp Eisv C U% $Z 5699000 Ssp $Z " 8 $Z B $Z $Z $Z 5698000 $Z " 8 30122 EisvKlR BC $Z U% 30120 Tsh C XxxxAbkürzung der Art (siehe oben) B Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes der Habitatfläche C $Z U% $Z " 8 $Z $Z $Z Z$ $Z $Z $Z $Z $Z $Z $Z " 8 C Z$ U% " 8 $Z " 8 Z$$Z" 8 U%$Z U%Z$ $Z $Z " $Z 8 U% 30126 " 8 Z$$Z $Z $Z $Z$Z$Z U% $Z $ZZ$ $Z b 30121 30133 Tsh Grsp C " 8 B $Z $Z "Saale-Elster-Aue südlich Halle" (Arten des Anhangs I der VSRL) Kleines Sumpfhuhn, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig $Z " 8 Brut- und Gastvögel Eisvogel, Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht, 30139 Ssp " 8 " 8 B Maßstab 1 : 10.000 0 100 Auftraggeber: " 8 " 8 30128 B 200 300 400 500 Meter Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 Sachsen-Anhalt " 8 Auftragnehmer: 5696000 5696000 für das EU-SPA-Gebiet SPA_0021 (DE 4638-401) Eisv RA RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz Dipl.-Biol. Frank Meyer Mühlweg 39 06114 Halle (Saale) 30127 30132 Eisv Grsp B B 30138 Tel.: 0345-131 758 0 / Fax: 0345-131 758 9 Ssp30147 BMsp Msp " 8 4500000 B 4501000 4502000 E-Mail: info@rana-halle.de " 8 " 8 30148 B 4499000 Managementplan Karte 3/1a: $Z Wako B 4498000 c B $Z $Z " 8 $Z " 8 5697000 Wako 4497000 Habitat-Entwicklungsflächen - ID Eisv 30125 4496000 40xxx 30128 $Z Z$ U% $Z$Z $Z B 4495000 Habitatflächen - ID a " 8 5697000 30128 $Z Eisv 4494000 30xxx $Z 30127 4493000 Codierung und Bewertung der Habitatflächen 5698000 $Z Crex crex $Z $Z " 8 Wako - Wachtelkönig A " 8 " 8 Porzana porzana Habitatfläche 5699000 Z$$Z 30136 $Z Z$ U% B U% 8 " $Z Z$ $Z U% Msp Tsh - Tüpfelsumpfhuhn Habitatfläche C " 8 $Z 30146 U% 8 " $Z 30137 " 8 Kartengrundlage: 4503000 Fachbearbeitung:Dipl.-Biol. Martin Schulze Kartographie/GIS:Dipl.-Geogr. Anja During Digit. Topogr. Karte Maßstab 1 : 10.000 (DTK 10) Erlaubnisnummer:Geobasisdaten © LVermGeo LSA / 10008 Datum der Ausfertigung:31.03.2011

NATURA 2000-Gebiet Westlicher Düppeler Forst

Das Vogelschutzgebiet Westlicher Düppeler Forst mit den bedeutenden Altbaumbeständen hat eine besondere Bedeutung für Mittel- und Schwarzspecht. Weitere besondere Brutvögel sind Schwarzmilan, Hohltaube, Neuntöter, Drosselrohrsänger und Zwergschnäpper. Berlinern und Touristen sind Teile des Gebietes eher als Ausflugsziel bekannt. Diese Bereiche gehören mit dem Volkspark Klein-Glienicke, dem Böttcherberg sowie der Pfaueninsel zur Weltkulturerbestätte “Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin” . Naturräumlich stellt das Gebiet die Fortsetzung des Grunewaldes entlang des Havelufers dar. Der Düppeler Forst zeichnet sich durch naturnahe Waldbereiche und alten Baumbestand aus. Kleinflächige Niedermoore und halboffene Sukzessionsflächen sind jedoch ebenso charakteristisch. Landschaftlich besonders reizvoll sind die Havelufer, die Pfaueninsel und der als englischer Landschaftspark angelegte Volkspark Klein-Glienicke. Auf kurzen Spaziergängen oder ausgedehnten Wanderungen kann man die vielfältige Park- und Waldlandschaft genießen und gleichzeitig kultur- und stadtgeschichtlich Interessantes entdecken. Ein guter Ausgangspunkt ist die Anlegestelle der Fähre zur Pfaueninsel, die vom S-Bahnhof Wannsee mit dem Bus angefahren werden kann. Auch eine Gaststätte befindet sich hier. Vom Parkplatz aus führt ein Uferweg in nördlicher Richtung an den ausgedehnten Röhrichtflächen des Havelufers entlang zum Niedermoorgebiet “Alter Hof” und weiter über das Große Tiefehorn nach Heckeshorn. Ein paralleler Weg auf der Anhöhe zwischen Altem Hof und Großem Tiefehorn bietet einige schöne Aussichten auf die Havelseen. Für Abstecher in den Wald gibt es zahlreiche Gelegenheiten. Geht man vom Parkplatz nach Westen, kommt man in den Volkspark Klein-Glienicke. Die ersten Sehenswürdigkeiten, auf die man trifft, sind die Kirche St. Peter und Paul und das Restaurant Blockhaus Nikolskoe. Beide wurden als Ensemble im russischen Stil erbaut und 1819 eingeweiht. Da sie auf einer Anhöhe liegen, hat man von ihnen aus eine gute Sicht auf die seenartigen Erweiterungen der Havel bis nach Potsdam. Ein Abstecher auf die östliche Seite des Nikolskoer Weges führt zum Forsthaus Nikolskoe mit seinem Wildgehege. Dort liegt die ehemalige Königliche Freischule auf Nikolskoe und ein kleiner Friedhof mit Grabmälern bedeutender Persönlichkeiten. Setzt man seinen Weg am Ufer fort, kommt man zur Moorlake, einer Havelbucht, an der eine weitere Ausflugsgaststätte liegt. Von hier gelangt man in den zentralen Teil der denkmalgeschützten Gartenanlage des Volksparks Klein-Glienicke oder folgt dem Uferweg Richtung Glienicker Brücke, von dem man reizvolle Ausblicke über die Havel auf die Sakrower Heilandskirche hat. Der südliche Teil des Düppeler Forstes lässt sich auch vom Stölpchensee aus erkunden. Südlich des Sees überquert der Stölpchenweg den Prinz-Friedrich-Leopold-Kanal. Von hier aus kann man auf der Griebnitzsseepromenade am Nordufer des Griebnitzsees entlang über Klein-Glienicke mit seinen alten Villen bis zum Jagdschloss Glienicke wandern. Am Böttcherberg bei Klein-Glienicke bietet sich bei der Loggia Alexandra, die 1869/70 zur Erinnerung an Zarin Alexandra Fedorowna errichtet wurde, ein schöner Blick auf Potsdam und das Schloss Babelsberg. Weiter geht es zur Königsstraße, die über die Glienicker Brücke nach Potsdam führt. Jenseits der Straße sieht man das Schloss Klein-Glienicke mit seinen Gartenanlagen. Hier kann man den Weg am Ufer oder durch den Volkspark Klein-Glienicke Richtung Krughorn oder Moorlake fortsetzen. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen Gebietscode DE 3544-301 und DE3544-306 Bei den Managementplänen, die wir zum Download anbieten, handelt es sich um PDF-Dateien mit großen Datenvolumen. Einige Dateien wurden zu einer PDF-Datei zusammengefügt. Die Dateien sind nicht barrierefrei.

Karte_3-1c_Brut und Gastvögel

4508000 4509000 4510000 4511000 4512000 4513000 Grenze des Plangebietes (SPA_0021) Nachweise " 8 $Z U% 5695000 5695000 Erstinventarisierung EU SPA (2004) Sonstige Altnachweise Aktuelle Nachweise (Erfassung 2010) Nachgewiesene Arten (Farbzuordnung) U% 8 " $Z Alcedo atthis Eisv - Eisvogel Habitatfläche U% 8 " $Z Grsp - Grauspecht Picus canus Habitatfläche U% 8 " $Z Msp - Mittelspecht Dendrocopos medius Habitatfläche U% 8 " $Z Ssp - Schwarzspecht Dryocopus martius Habitatfläche 5694000 5694000 U% 8 " $Z Porzana parva Habitatfläche U% 8 " $Z 30130 KlR - Kleines Sumpfhuhn Eisv Tsh - Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana Habitatfläche C U% 8 " $Z Wako - Wachtelkönig Crex crex Habitatfläche 3015130143 MspSsp BB Codierung und Bewertung der Habitatflächen 5693000 5693000 30xxxHabitatflächen - ID 40xxxHabitat-Entwicklungsflächen - ID XxxxAbkürzung der Art (siehe oben) A B Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes der Habitatfläche C 30129 Eisv B a 5692000 5692000 c b Managementplan für das EU-SPA-Gebiet "Saale-Elster-Aue südlich Halle" SPA_0021 (DE 4638-401) Karte 3/1c: Brut- und Gastvögel (Arten des Anhangs I der VSRL) Eisvogel, Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht, Kleines Sumpfhuhn, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig 5691000 5691000 Maßstab 1 : 10.000 0 100 Auftraggeber: 200 300 400 500 Meter Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 Sachsen-Anhalt Auftragnehmer: RA RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz Dipl.-Biol. Frank Meyer Mühlweg 39 06114 Halle (Saale) Tel.: 0345-131 758 0 / Fax: 0345-131 758 9 E-Mail: info@rana-halle.de 5690000 5690000 4508000 4509000 4510000 4511000 4512000 4513000 Fachbearbeitung:Dipl.-Biol. Martin Schulze Kartographie/GIS:Dipl.-Geogr. Anja During Kartengrundlage:Topographische Karte Maßstab 1 : 10.000 (TK 10) Erlaubnisnummer:Geobasisdaten © LVermGeo LSA / 10008 Datum der Ausfertigung:31.03.2011

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