Die 10.000 Hektar große Nationalparkfläche ist wiederum in drei unterschiedlich stark geschützte Zonen aufgeteilt: Kernzone, Entwicklungszone und Managementzone. Diese Aufteilung geschah unter Einbindung der Bevölkerung im Zuge eines groß angelegten Beteiligungsverfahrens. 147 Anregungen von Besucher*innen, Gemeinden und in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Online-Forum wurden im Vorfeld diskutiert und teilweise umgesetzt. Kernzone In den Waldgebieten der Kernzone, zu der die Bereiche Plättig, Hoher Ochsenkopf/Nägeliskopf im Norden, Wilder See/Kleemüsse in der Mitte sowie Buhlbachsee/Hechliskopf im Süden gehören, gilt das Motto: Natur Natur sein lassen. Sie werden komplett sich selbst überlassen und sind am stärksten geschützt. Nach den internationalen Richtlinien für Nationalparks müssen in 30 Jahren drei Viertel der Fläche des Nationalparks Schwarzwald zur Kernzone zählen. Natürlich dürfen Besucher*innen diese Gebiete - unter Berücksichtigung der Schutzvorschriften - auch weiterhin auf ausgewiesenen Wegen betreten. Entwicklungszone In der Entwicklungszone werden die Wälder darauf vorbereitet, später in die Kernzone überzugehen. Dazu gehören Waldbereiche, die noch Lenkung brauchen, bevor auch hier gilt: Natur Natur sein lassen. Nach 30 Jahren soll es keine Entwicklungszone mehr geben. Zu welchen unterstützenden Maßnamen gegriffen wird legt der Nationalparkplan fest. Managementzone Bis maximal ein Viertel der Fläche des Nationalparks bleibt dauerhaft Managementzone. Hier greift das Nationalparkteam pflegend und lenkend ein – unter anderem, um Biotop- und Artenschutzziele zu sichern oder die Ausbreitung des Borkenkäfers auf umliegende Wälder zu verhindern. Auch die Grindenflächen liegen in der Managementzone, sie werden dauerhaft erhalten und miteinander vernetzt.
Ziele des Projekts sind es, die Ausformung und den Wandel der historischen Kulturlandschaft in verschiedenen Räumen vergleichend zu rekonstruieren, zu interpretieren und dabei noch erkennbaren Einflüsse menschlicher Landnutzungen zu dokumentieren und soziokulturelle Einflüsse auf Entwicklung der Kulturlandschaft zu erfassen. Ziele des Projekts sind es, im ersten Schritt die Ausformung und den Wandel der historischen Kulturlandschaft in verschiedenen Räumen des Schwarzwaldes sowie im Mittelgebirgsraum Japans vergleichend zu rekonstruieren, zu interpretieren und dabei (noch) erkennbare Einflüsse menschlicher Landnutzungen im Gelände als kulturelles Erbe zu dokumentieren. Durch dieses Projekt soll ein Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft und ihrer Elemente geleistet werden. Im zweiten Schritt wird eine Untersuchung der soziokulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung und der interessierten Stakeholder in der Kulturlandschaft durchgeführt. Diese beiden Schritte sollen zusammengeführt werden, so dass ausgehend von der gewachsenen Kulturlandschaft Szenarien für die zukünftige Entwicklung der Kulturlandschaft in den Untersuchungsgebieten entwickelt werden können. Als Untersuchungsgebiete der Arbeit werden drei Orte ausgewählt; zwei im Schwarzwald und einer in Japan, zum einen im Schwarzwald das Terrain der Gemeinde Fröhnd im Wiesental (Südschwarzwald) und das Gebiet des Stadtteils Yach im Elztal (mittlerer Schwarzwald), zum anderen das Gebiet der Gemarkung Isarigami der Gemeinde Kami-cho in der Hyogo-Präfektur (Japan). Methodisch sollen diese Zielsetzungen durch eine historisch orientierte Landschaftsanalyse auf der Basis von Geländeaufnahmen mit Unterstützung von historischen Karten und schriftlichen Quellen und durch eine Untersuchung sozio-kultureller Aspekte mit Hilfe von Methoden der empirischen Sozialforschung erreicht werden. Für die Datenverarbeitung der Landschafts-, Literatur- sowie der sozio-kulturellen Analyse wird auf geographische Informationsinstrumente (GIS) zurückgegriffen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Dokumentation graphische Darstellungen historisch bedeutsamer Kulturlandschaftselemente (z.B. Weidbuchen, Steinmauer, Terrassen usw.) angefertigt.
Aufgrund von Veroeffentlichungen des Bundesumweltamtes soll zumindest die Cadmiumbelastung der landwirtschaftlich genutzten Flaechen der Bundesrepublik eine steigende Tendenz mit u.U. bedrohlichen Folgen aufweisen. In Weiterfuehrung und Ergaenzung unserer seit mehreren Jahren durchgefuehrten Untersuchungen von Wildfutterpflanzen und Wildproben (Muskel, Leber, Niere von Reh-, Rot- und Schwarzwild) sollen in ausgewaehlten Biotopen Ergebnisse ueber das Vorliegen solcher Trends gewonnen werden. Dabei soll Rehwild als 'Kleinbiotop-Indikator' und Rot- und Schwarzwild als gebietsuebergreifende Indikatoren dienen. Da ausserdem immissionsbedingte, geologische, meteorologische, topographische, saisonale, geschlechts- und altersbedingte Parameter mit erfasst werden sollen, ist nach einigen Jahren mit ersten gesicherten Trendaussagen ueber diese Schwermetallbelastung zu rechnen.
Seit ueber 100 Jahren wird ein Weisstannensterben beschrieben. Es scheint nicht ein sondern mehrere Formen des Sterbens zu geben. Bisher zeichnet sich ab: 1. Eine primaer durch kalte Winter mit besonderen Witterungskonstellationen verursachte Krankheit; 2. Eine Form, bei der die Weisstannenstammlaus eine erhebliche Rolle spielt; 3. Eine Form die ueberwiegend auf verschiedene Insekten zurueck geht; 4. Eine Form, bei der der Wind, bzw. der Sturm ausloesende Wirkung hat. Alle Formen werden durch die seit Jahrzehnten erwaehnten Jahre mit warmer Witterung beguenstigt bzw. durch feucht-kuehle Sommer behoben.
Jagdbares Wild Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine (Schwarzwild), Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Wem gehört das Jagdrecht? Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu und darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. Dabei muss es sich um zusammenhängende Wald-, Feld- oder Wasserflächen mit bestimmten Mindestgrößen handeln. Man unterscheidet Eigenjagdbezirke mit einer Grundfläche von mindestens 75 Hektar sowie gemeinschaftliche Jagdbezirke (Jagdgenossenschaften / Angliederungsgenossenschaften) mit einer Grundfläche von mindestens 150 Hektar. “Befriedete Gebiete” Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören und in sogenannten “befriedeten Gebieten” (z. B. Straßen, Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen, Gewerbegebiete oder Gärten) ist die Jagdausübung verboten. In Ausnahmefällen können die Berliner Forsten auf Antrag des Grundstückseigentümers allerdings eine beschränkte Jagdausübung genehmigen, sofern eine gefahrlose Bejagung möglich ist. Sofern von Wildtieren im Stadtgebiet eine akute Gefahr ausgeht, ist die Polizei zuständig. Jagdrecht Die Jagdausübung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen ( Bundesjagdgesetz , Landesjagdgesetz Berlin ). Zudem sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten. Wer darf jagen? Voraussetzung für die Jagdausübung ist ein Jagdschein . Dieser wird erteilt, wenn der Bewerber die Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz erfüllt und erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt hat. Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche Prüfung, eine Jagdwaffenprüfung (Waffenhandhabung und jagdliches Schießen) und eine mündliche Prüfung. Wer die Beizjagd ausüben will (Jagd mit Greifvögeln auf Niederwild, z.B. Kaninchen) muss zusätzlich zu einer Jägerprüfung oder einer Jägerprüfung für Falkner (schriftlich und mündlich, ohne Jagdwaffen- und Schießprüfung) noch eine Falknerprüfung ablegen. Fütterungsverbot Das Füttern von Wildtieren ist außer in Notzeiten untersagt. Wann und für welche Wildarten Notzeiten vorliegen, legt die Jagdbehörde fest. Wildgehege An verschiedenen Stellen werden in Berlin Wildtiere (Schwarz-, Reh-, Dam-, Rot- und Muffelwild) in Gehegen gehalten und können in ihrer natürlichen Umgebung beobachtet werden. Gehege befinden sich unter anderem im Tegeler Forst und im Spandauer Forst, im Volkspark Rehberge und im Volkspark Jungfernheide.
Die frei lebende Tierwelt ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Sie ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in ihrem Beziehungsgefüge zu bewahren. Dazu ist auch in einer Großstadt wie Berlin eine Bejagung einzelner dem Jagdrecht unterliegender Tierarten notwendig, da natürliche Regularien meist fehlen. Als Jagd wird jedes rechtmäßige Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wildtieren bezeichnet. Zur Jagd gehört auch die Hege. Sie dient der Erhaltung eines angepassten artenreichen, gesunden Wildbestandes, der in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen steht. Übersicht zum Jagdwesen in Berlin Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine, Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Weitere Informationen Jagdflächen in Berlin Übersichtskarte der Berliner Jagdbezirksflächen und weitere Daten und Fakten. Weitere Informationen Jagdergebnisse Für die einzelnen Tierarten gelten unterschiedliche Jagd- und Schonzeiten, die gesetzlich festgelegt sind. Durch die Jagdbehörde werden für jedes Jagdjahr (1. April – 31. März) getrennt nach Jagdbezirken Abschusspläne erstellt, die von den Jagdausübungsberechtigten einzuhalten sind. Weitere Informationen Jäger- und Falknerprüfung Die Jäger- und Falknerprüfung in Berlin wird von dem von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestellten Prüfungsausschuss mindestens einmal jährlich in der Zeit zwischen März bis April durchgeführt. Weitere Informationen Erteilung von Jagdscheinen Die Erteilung des Jagdscheins ist an den ersten Wohnsitz gebunden. In Berlin liegt die Zuständigkeit dafür bei der Waffenbehörde, dem Polizeipräsidenten in Berlin/LKA 514 (Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin). Weitere Informationen Einnahmen und Verwendung der Jagdabgabe Die bei der Erteilung eines Jagdscheins zu zahlende Jagdabgabe wird gem. § 21 LJagdG Bln zweckgebunden zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Projekte bzw. Maßnahmen, für die in den letzten Jahren Zuwendungen bewilligt bzw. Mittel verausgabt wurden, sind hier aufgeführt. Weitere Informationen Wildunfälle In Berlin mit seiner hohen Verkehrsdichte kommen besonders viele Tiere bei Verkehrsunfällen zu Tode. Wildunfälle stellen dabei ein hohes Verletzungsrisiko für die Fahrzeuginsassen dar und verursachen meist erhebliche Sachschäden. Was ist zu tun, wenn es doch passiert ist? Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Formulare im Bereich Jagdwesen
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.
The aim of data collection was the reconstruction of the chronology and extent of the Late Pleistocene glaciation around the boundary between the central and northern Black Forest. This research has been undertaken as part of the 'Chronology of the last glaciation of low mountainous areas in Central Europe' project (funded by the German Research Foundation (DFG)). This project is granted to Felix Martin Hofmann (see https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/534739108?language=en, last access: 13 June 2025). As a first step towards comprehensive glacier reconstruction, glacial geomorphological mapping according to present-day standard in the field of glacial geomorphology must be undertaken, allowing for the selection of suitable targets for dating campaigns. Previous cirque and moraine mapping led to valuable datasets but the adopted approach for the acquisition of data does not comply with up-to-date approaches in geomorphological mapping. Hence, a mapping campaign was undertaken to critically evaluate previous work on the region of interest to achieve the greatest possible accuracy during mapping. The acquired data represent the base of a manuscript which has been submitted to the Journal of Geomorphology for consideration for publication.
Origin | Count |
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Bund | 569 |
Kommune | 6 |
Land | 456 |
Unklar | 1 |
Wissenschaft | 7 |
Type | Count |
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Ereignis | 11 |
Förderprogramm | 389 |
Messwerte | 29 |
Strukturierter Datensatz | 3 |
Taxon | 43 |
Text | 294 |
Umweltprüfung | 19 |
unbekannt | 157 |
License | Count |
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geschlossen | 495 |
offen | 432 |
unbekannt | 18 |
Language | Count |
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Deutsch | 926 |
Englisch | 82 |
Resource type | Count |
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Archiv | 10 |
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Datei | 17 |
Dokument | 156 |
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Unbekannt | 14 |
Webdienst | 17 |
Webseite | 259 |
Topic | Count |
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Boden | 657 |
Lebewesen & Lebensräume | 821 |
Luft | 441 |
Mensch & Umwelt | 898 |
Wasser | 495 |
Weitere | 932 |