Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.
Die 10.000 Hektar große Nationalparkfläche ist wiederum in drei unterschiedlich stark geschützte Zonen aufgeteilt: Kernzone, Entwicklungszone und Managementzone. Diese Aufteilung geschah unter Einbindung der Bevölkerung im Zuge eines groß angelegten Beteiligungsverfahrens. 147 Anregungen von Besucher*innen, Gemeinden und in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Online-Forum wurden im Vorfeld diskutiert und teilweise umgesetzt. Kernzone In den Waldgebieten der Kernzone, zu der die Bereiche Plättig, Hoher Ochsenkopf/Nägeliskopf im Norden, Wilder See/Kleemüsse in der Mitte sowie Buhlbachsee/Hechliskopf im Süden gehören, gilt das Motto: Natur Natur sein lassen. Sie werden komplett sich selbst überlassen und sind am stärksten geschützt. Nach den internationalen Richtlinien für Nationalparks müssen in 30 Jahren drei Viertel der Fläche des Nationalparks Schwarzwald zur Kernzone zählen. Natürlich dürfen Besucher*innen diese Gebiete - unter Berücksichtigung der Schutzvorschriften - auch weiterhin auf ausgewiesenen Wegen betreten. Entwicklungszone In der Entwicklungszone werden die Wälder darauf vorbereitet, später in die Kernzone überzugehen. Dazu gehören Waldbereiche, die noch Lenkung brauchen, bevor auch hier gilt: Natur Natur sein lassen. Nach 30 Jahren soll es keine Entwicklungszone mehr geben. Zu welchen unterstützenden Maßnamen gegriffen wird legt der Nationalparkplan fest. Managementzone Bis maximal ein Viertel der Fläche des Nationalparks bleibt dauerhaft Managementzone. Hier greift das Nationalparkteam pflegend und lenkend ein unter anderem, um Biotop- und Artenschutzziele zu sichern oder die Ausbreitung des Borkenkäfers auf umliegende Wälder zu verhindern. Auch die Grindenflächen liegen in der Managementzone, sie werden dauerhaft erhalten und miteinander vernetzt. Die 10.000 Hektar große Nationalparkfläche ist wiederum in drei unterschiedlich stark geschützte Zonen aufgeteilt: Kernzone, Entwicklungszone und Managementzone. Diese Aufteilung geschah unter Einbindung der Bevölkerung im Zuge eines groß angelegten Beteiligungsverfahrens. 147 Anregungen von Besucher*innen, Gemeinden und in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Online-Forum wurden im Vorfeld diskutiert und teilweise umgesetzt. Kernzone In den Waldgebieten der Kernzone, zu der die Bereiche Plättig, Hoher Ochsenkopf/Nägeliskopf im Norden, Wilder See/Kleemüsse in der Mitte sowie Buhlbachsee/Hechliskopf im Süden gehören, gilt das Motto: Natur Natur sein lassen. Sie werden komplett sich selbst überlassen und sind am stärksten geschützt. Nach den internationalen Richtlinien für Nationalparks müssen in 30 Jahren drei Viertel der Fläche des Nationalparks Schwarzwald zur Kernzone zählen. Natürlich dürfen Besucher*innen diese Gebiete - unter Berücksichtigung der Schutzvorschriften - auch weiterhin auf ausgewiesenen Wegen betreten. Entwicklungszone In der Entwicklungszone werden die Wälder darauf vorbereitet, später in die Kernzone überzugehen. Dazu gehören Waldbereiche, die noch Lenkung brauchen, bevor auch hier gilt: Natur Natur sein lassen. Nach 30 Jahren soll es keine Entwicklungszone mehr geben. Zu welchen unterstützenden Maßnamen gegriffen wird legt der Nationalparkplan fest. Managementzone Bis maximal ein Viertel der Fläche des Nationalparks bleibt dauerhaft Managementzone. Hier greift das Nationalparkteam pflegend und lenkend ein – unter anderem, um Biotop- und Artenschutzziele zu sichern oder die Ausbreitung des Borkenkäfers auf umliegende Wälder zu verhindern. Auch die Grindenflächen liegen in der Managementzone, sie werden dauerhaft erhalten und miteinander vernetzt.
Die Lage bei den Tierseuchen wurde 2024 bestimmt vom Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und der Blauzungenkrankheit. Das sagten der Präsident des Landesuntersuchungsamtes (LUA), Dr. Markus Böhl, und Umweltministerin Katrin Eder bei der Vorstellung der LUA-Bilanz „Tiergesundheit und Tierseuchen“ für das vergangene Jahr. Die ASP, die sich aktuell im benachbarten Nordrhein-Westfalen ausbreitet, war im Juli 2024 erstmals in Rheinland-Pfalz bei einem Wildschwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachgewiesen worden. „Gut ein Jahr nach dem ersten ASP-Fund in Rheinland-Pfalz können wir die Tierseuche auch weiterhin gut in Schach halten und haben ein Ausbreiten verhindern können. Dieser Erfolg ist der Zusammenarbeit von Veterinärbehörden, Jägerinnen und Jägern, Land- und Forstwirtinnen und -wirten sowie dem Mitwirken von Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Diese Zusammenarbeit und die Rücksichtnahme aller ist weiterhin wichtig, um große wirtschaftliche Schäden und hohes Tierleid zu verhindern“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich – umso gefährlicher ist sie aber für Wild- und Hausschweine. Sie sterben fast immer innerhalb weniger Tage nach der Infektion. “Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden”, so der LUA-Präsident Dr. Markus Böhl. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. „Seit Beginn des Ausbruchs habe wir im LUA 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekularbiologisch auf den Erreger der ASP getestet“, bilanzierte Dr. Böhl. Aktuell gibt es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche bei Wildschweinen in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Bei der Summe wird ein positiv auf ASP getestetes Wildschwein berücksichtigt, welches im Rhein-Hunsrück-Kreis angeschwemmt wurde. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere mussten unschädlich beseitigt werden. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. „Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, Wildschweine im ASP-Gebiet in ihrer Umgebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dazu hat das Umweltministerium viele Maßnahmen eingeleitet. So wurden etwa permanent überwachte Schutzzäune errichtet, die verhindern sollen, dass infizierte Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger dort verbreiten“, so Eder. Mittlerweile wurden rund 360 Kilometer Zäune auch in weiter zurückgelegenen Gebieten als äußerer Schutzring gestellt, zum Beispiel an Autobahnen. Darüber hinaus werden seit Beginn des Ausbruchs Drohnen und speziell ausgebildete Kadaver-Spürhunde eingesetzt, um Wildschweinkadaver aufzuspüren. Diese Einsätze finden im ASP-Gebiet und in den umliegenden Gebieten statt. Tote Wildschweine müssen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden, bevor gesunde Tiere sich an ihnen anstecken können. Tierseuchendiagnostik: Mehr als 210.000 Proben untersucht Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier werden Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Die Untersuchungen ermöglichen einen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen somit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird dadurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation hat das LUA im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Von besonderem Interesse sind dabei die Nachweise von Tierseuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Die vollständige LUA-Bilanz Tiergesundheit und Tierseuchen gibt es auf der Homepage des LUA .
Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe sind viele stoffliche Belastungen auf den Einfluss sedimentgebundener Schadstoffe aus historischen Einträgen zurückzuführen. Belastete Feinsedimente lagern sich in strömungsberuhigten Gewässerbereichen ab und werden ggf. bei veränderten Abflussbedingungen (Hochwasser) im Gewässer weiter transportiert. Auch in Sachsen- Anhalt liegen auf Grund der industriegeschichtlichen Entwicklung Mitteldeutschlands wesentliche Schadstoffquellen für die Gewässer in Form von belasteten Altsedimentdepots in den Zuflüssen zur Elbe und auch in der Elbe vor. Deshalb arbeitet in Sachsen-Anhalt eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft an der Identifizierung und Bewertung von möglichen Maßnahmen zur Reduzierung von Altsedimentdepots als Schadstoffquelle. Die Ergebnisse der dazu vorgenommenen, umfangreichen Untersuchungen sind eingegangen in das elbeweite Sedimentmanagementkonzept der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) und in das Sedimentmanagementkonzept der internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) Die Zielstellung des Sedimentmanagementkonzeptes von Sachsen-Anhalt besteht im 2. Bewirtschaftungszeitraum von 2015 bis 2021 vorrangig in der Umsetzung der im Sedimentmanagementkonzept der FGG Elbe enthaltenen Handlungsempfehlungen. Die Umsetzung und Fortschreibung des Sedimentmanagementkonzepts ist Bestandteil des Schadstoffkonzeptes Sachsen Anhalts und wird wie das Schadstoffkonzept federführend durch die Ad hoc AG Schadstoffe in Sachsen Anhalt unter Leitung des LHW bearbeitet ( siehe hier ). Im Zeitraum der ersten Bewirtschaftungsphase wurden als Bearbeitungsschwerpunkte nachfolgende Leistungen realisiert: Grundlagenermittlung zu relevanten Sedimentablagerungen, Mitwirkung bei der Erarbeitung des Sedimentmanagement der FGG Elbe, Detailuntersuchungen zu Sedimentablagerungen im Unterlauf der Bode und in ausgewählten Seitenstrukturen der Saale, Prognose bzgl. der Art und des Umfanges der Wirkung von Schwebstoff- und Feinsedimenteinträgen auf geplante Retentionsflächen zum Hochwasserschutz. Die Leistungen erfolgten unter Federführung in Verantwortung des LHW. Die dabei erzielten Ergebnisse stehen im Abschnitt " Abgeschlossene Leistungen " zum download bereit Im 2. Bewirtschaftungszeitraum sind vorrangig Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Sedimentmanagementkonzept der FGG Elbe geplant. Dazu zählen: Detailuntersuchungen von Sedimentablagerungen in den Seitenstrukturen der Unteren Saale und darauf aufbauend die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes bezüglich des Umgangs mit Altsedimentdepots im Bereich der Saale der Abschluss der Untersuchungen zu den Sedimentbelastungsquellen im Unterlauf der Bode einschließlich eines Entscheidungsvorschlages. Die Federführung und die Zuständigkeit für diese Projekte liegen in der Verantwortung der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF). Weiterhin sind nachfolgende Einzelprojekte geplant beziehungsweise bereits in Vorbereitung: Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten zum Schwebstoff- und Sedimentrückhalt im Muldestausee, Pilotprojekt zum Feinsedimentmanagement an ausgewählten Saalestaustufen Fertigstellung: 2014 Auftragnehmer: Arcadis Deutschland GmbH Im Gutachten "Mühlgraben Halle" werden die Schadstoffsituation, die Sedimentmenge im Mühlgraben sowie Lösungsansätze zur Sicherung / Beseitigung des Altsedimentdepots dargestellt. mehr Informationen hier Fertigstellung: 2013 Auftragnehmer: Institut für Wasser- und Umweltsystemmodellierung (IWS) Lehrstuhl für Wasserbau und Wassermengenwirtschaft der Universität Stuttgart Zur Ermittlung der Erosionsstabilität des Sedimentes wurden an kohäsiven ungestörten Sedimentablagerungen Vor-Ort-Messungen ("in situ") ausgeführt sowie ungestörte Sedimentkerne entnommen und labortechnisch untersucht. mehr Informationen hier Fertigstellung: 2012 Auftragnehmer: G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH Im Rahmen dieses Projektes wurde der verfügbare Datenbestand zu Sedimentmengen und Sedimentbeschaffenheit recherchiert, ausgewertet und dokumentiert. mehr Informationen hier Fertigstellung: 2012 Auftragnehmer: Helmholtz Zentrum für Umweltforschung - UFZ, Department Fließgewässerökologie Der Schlüsselstollen entwässert das durch langjährigen Bergbau geprägte ehemalige Mansfelder Kupferschieferrevier und stellt eine überregional wirkende Punktquelle für Schwermetalleinträge dar. mehr Informationen hier Um den Anforderungen der WRRL zu genügen, müssen u. a. auch die Emissionen aus Altlasten und dem Altbergbau erfasst und die Wirkung auf die Gewässer beurteilt werden. Detaillierte Untersuchungen im Bereich des Schlüsselstollens und des Spittelwassers/Schachtgrabens erfolgten unter Federführung der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) Sachsen-Anhalt. Die entsprechenden Dokumente finden Sie auf den Internetseiten der LAF unter http://www.laf-lsa.de/wasserrahmenrichtlinie/ Im Rahmen der Veranstaltung wurden folgende Themen vorgestellt und diskutiert: Einführung in die Problematik (pdf, ca. 6,4 MB) Das Sedimentmanagementkonzept der IKSE (pdf, ca. 2,4 MB) Das Sedimentmanagementkonzept des Landes Sachsen-Anhalt (pdf, ca. 3,5 MB) Beobachtung schadstoffbelasteter Aueböden in Sachsen-Anhalt (pdf, ca. 6,1 MB) Sedimente in den Flüssen Sachsen-Anhalts und ihre Auswirkungen auf Wildfische sowie die Belastung von Reh- und Schwarzwild in der Muldeaue (pdf, ca. 4,3 MB) Frachtreduzierung schwebstoffgebundener Schadstoffe Schwerpunkt Fließgewässer Spittelwasser/Schachtgraben (pdf, ca. 6,7 MB) Baggergutverbringung Elbe - Saale (pdf, ca. 3,2 MB) Die Niederschrift zu dieser Veranstaltung finden Sie hier (pdf, ca. 0,1 MB)
The aim of data collection was the reconstruction of the chronology and extent of the Late Pleistocene glaciation around the boundary between the central and northern Black Forest. This research has been undertaken as part of the 'Chronology of the last glaciation of low mountainous areas in Central Europe' project (funded by the German Research Foundation (DFG)). This project is granted to Felix Martin Hofmann (see https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/534739108?language=en, last access: 13 June 2025). As a first step towards comprehensive glacier reconstruction, glacial geomorphological mapping according to present-day standard in the field of glacial geomorphology must be undertaken, allowing for the selection of suitable targets for dating campaigns. Previous cirque and moraine mapping led to valuable datasets but the adopted approach for the acquisition of data does not comply with up-to-date approaches in geomorphological mapping. Hence, a mapping campaign was undertaken to critically evaluate previous work on the region of interest to achieve the greatest possible accuracy during mapping. The acquired data represent the base of a manuscript which has been submitted to the Journal of Geomorphology for consideration for publication.
This dataset contains ESRI shapefiles of mapped glacial landforms, i.e., initial cirques, cirques, moraines, and moraine crests in the region formerly occupied by the former Haslach glacier in the southern Black Forest (48° N, 8° E WGS 1984), south-west Germany. The last glaciation maximum ice extent of the former Haslach glacier, inferred from ice-marginal moraines, is also provided. Geomorphological mapping was undertaken for the selection of suitable sites for beryllium-10 surface exposure dating of moraine-boulder surfaces for the establishment of a regional glacier chronology. The mapping of glacial landforms in the region formerly occupied by the former Haslach glacier in the southern Black Forest involved the interpretation of derivatives of the high-resolution DGM1 digital elevation model (xy-resolution: 1 m) of the State Agency for Geoinformation and Land Development (LGL) of the state of Baden-Württemberg, freely available at: https://opengeodata.lgl-bw.de/#/(sidenav:product/3) (last access: 6 February 2025), coupled with extensive field campaigns in 2020-2022 CE. To achieve the greatest possible accuracy during the mapping of glacial landforms, exposures were inspected, if available. The shapefiles can be opened with open-source geographic information system software. The coordinate reference system of the shapefiles is EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N (https://epsg.io/25832, last access: 6 February 2025).
INSPIRE Datensatz der Auerhuhnverbreitung in Baden-Württemberg. Die Verbreitungskarte zeigt den zeitlich letzten Stand des Auerhuhn-Monitorings. Verbreitungskarten für Auerhuhnvorkommen im Schwarzwald werden seit 1993 erstellt, als mit einer kontinuierlichen Dokumentation aller Sichtungen und Hinweise auf das Vorkommen von Auerhühnern begonnen wurde. Im Turnus von 5 Jahren wird jeweils eine neue Verbreitungskarte mit den in diesem Zeitraum gesammelten Nachweisen erstellt. Als Auerhuhn-Verbreitungsgebiet werden jene Flächen definiert, für die mindestens drei Nachweise innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen. Die gefüllten 3 x 3 km Rasterzellen basieren auf Hinweisen verschiedenster Art (Sichtung, jährliche Balzplatzzählung, Kot, Federn, Huderpfannen, Trittsiegel). Aus Gründen der Sensibilität der Vogelart wird die Verbreitung nur mit einer Auflösung von 3 x 3 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von Jägern, Förstern, Waldarbeitern, Ornithologen und Naturschützern.
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Losheim (Saarland):Bebauungsplan "06 07 00 Sportanlage Schwarzwald" der Gemeinde Losheim, Ortsteil Mitlosheim
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Losheim (Saarland):Bebauungsplan "06 02 00 Schwarzwald" der Gemeinde Losheim, Ortsteil Mitlosheim
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 825 |
| Kommune | 9 |
| Land | 389 |
| Wirtschaft | 5 |
| Wissenschaft | 56 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 34 |
| Ereignis | 12 |
| Förderprogramm | 403 |
| Taxon | 48 |
| Text | 285 |
| Umweltprüfung | 23 |
| WRRL-Maßnahme | 247 |
| unbekannt | 152 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 475 |
| offen | 710 |
| unbekannt | 19 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1185 |
| Englisch | 352 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 9 |
| Bild | 65 |
| Datei | 21 |
| Dokument | 244 |
| Keine | 696 |
| Unbekannt | 15 |
| Webdienst | 22 |
| Webseite | 292 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 674 |
| Lebewesen und Lebensräume | 930 |
| Luft | 470 |
| Mensch und Umwelt | 1153 |
| Wasser | 528 |
| Weitere | 1204 |