Die Firma Uniper Kraftwerke GmbH, Holzstraße 6 in 40221 Düsseldorf hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung Ihrer Kraftwerksanlage auf dem Grundstück Glückaufstraße 56 in 45896 Gelsenkirchen (Gemarkung Buer) beantragt.
Gegenstand des Antrages ist die Änderung der Schwerölversorgung der Kohleblöcke des Kraftwerk Scholven. Schweröl wird in den Blöcken als Anfahrbrennstoff verwendet. Statt der aufgrund von Stilllegungen überdimensionierten und überalterten Schwerölversorgung, soll ein neues, kleineres System installiert werden.
Cuxhaven/Stade Eine Kollision vor Cuxhaven, Schweröl im Hafenbecken und eine bedrohte Küstenlinie: Im Rahmen einer großangelegten praktischen Übung probten am Samstag (11.04.) THW, DLRG und die Facheinheit Information und Kommunikation der Stadt Cuxhaven gemeinsam mit dem Havariekommando und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für den Ernstfall eines komplexen Schadstoffunfalls. Bei der ganztägigen Übung im Bauhafen an der Kugelbake kam dabei zu Land, zu Wasser und in der Luft jede Menge Spezialgerät zum Einsatz. Eine Kollision vor Cuxhaven, Schweröl im Hafenbecken und eine bedrohte Küstenlinie: Im Rahmen einer großangelegten praktischen Übung probten am Samstag (11.04.) THW, DLRG und die Facheinheit Information und Kommunikation der Stadt Cuxhaven gemeinsam mit dem Havariekommando und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für den Ernstfall eines komplexen Schadstoffunfalls. Bei der ganztägigen Übung im Bauhafen an der Kugelbake kam dabei zu Land, zu Wasser und in der Luft jede Menge Spezialgerät zum Einsatz. Regelmäßige Übungen und Schulungen unter Realbedingungen seien wichtige Bausteine der vorsorgenden Schadstoffunfallbekämpfung, betont Jan Mühlen von der bei der Übung federführenden NLWKN-Betriebsstelle Stade: „Es kommt darauf an, dass die Zusammenarbeit der bei der Bekämpfung gefragten Partner auch unter schwierigsten Rahmenbedingungen einwandfrei funktioniert und das genutzte Spezialgerät fachgerecht und möglichst effizient zum Einsatz kommt“. Der Landesbetrieb ist bei Ölverschmutzungen im Küstengewässer bis zur Mittleren Tidehochwasser-Linie (MTHW) für die örtliche Einsatzleitung zuständig. Die Gesamtleitung solcher Einsätze läge im Ernstfall wegen der Komplexität des Szenarios beim Havariekommando. Rund 20 praktische Ölwehr-Übungen gibt es allein in Niedersachsen pro Jahr – im ostfriesischen Wattengebiet ebenso wie auf der Weser, der Elbe und der Ems. Bei der jüngsten Übung in Cuxhaven stand am Samstag vor allem die Erprobung von Geräten zur Strandreinigung im Vordergrund. Das Szenario: Nach der Kollision zweier Schiffe vor der Küste treiben am frühen Morgen rund 70 Kubikmeter Schweröl durch Strömung und Südostwind in Richtung Kugelbake – und damit unter anderem in den Bauhafen. Nach Erkundung der betroffenen Flächen und einer umfassenden Lagebesprechung vor Ort waren die rund 60 Einsatzkräfte und Beobachter in Folge vor allem damit beschäftigt, das simulierte Öl-Wasser-Gemisch und Öl-Sand-Gemisch aufzunehmen und in schnell aufgebauten Behältern zwischenzulagern. Zum Entfernen des Öls kamen unter anderem sogenannte Skimmer zum Einsatz – Spezialgeräte zur Aufnahme des Öls, das größtenteils auf dem Wasser schwimmt. Die Helfer legten außerdem Ölsperren aus, die dafür sorgen, dass das Öl an Ort und Stelle bleibt und nicht weiter treibt. Lageerkundung aus der Luft Lageerkundung aus der Luft Das Havariekommando nutzte das Übungsszenario zudem, um weitere praktische Erfahrungen bei der Lageerkundung aus der Luft zu sammeln: Parallel zur Strandreinigungsübung führte es dazu eine drohnengestützte Erkundungsübung mit Drohnengruppen verschiedener Hilfsorganisationen durch. „Mit Drohnen, wie sie die örtlichen Hilfsorganisationen vorhalten, können wir das Gelände schnell überblicken und Einsatzschwerpunkte erkennen. Das hilft uns und den Einsatzkräften vor Ort dabei, Ressourcen sinnvoll einzusetzen und einen Schadstoffunfall effektiv zu bekämpfen“, so Merlin Gutsche vom Fachbereich „Schadstoffunfallbekämpfung Küste“ des Havariekommandos. Wichtig sei, dies auch immer wieder zu üben: „Im Einsatzfall müssen Abläufe und Zuständigkeiten klar sein – gerade zwischen den unterschiedlichen Behörden und Organisationen. Darauf legen wir als Havariekommando großen Wert und deswegen freuen wir uns über Übungen wie diese“, so Gutsche. An den Übungen im Bauhafen waren neben der Fachgruppe Öl und dem Zugtrupp des THW-Ortsverbands Cuxhaven auch drei Drohnen-Trupps des THW aus Delmenhorst, Holzminden und Cloppenburg, die DLRG-Ortsgruppe Cuxhaven und Vertreter der Facheinheit Information und Kommunikation der Stadt Cuxhaven beteiligt. Der NLWKN und das Havariekommando dankten allen Akteuren zum Abschluss der Übung für ihr großes Engagement und den professionellen gemeinsamen Einsatz. Die Übung soll Teamwork und Fachkenntnis der Einsatzkräfte verbessern. Auch die Aus- und Fortbildung der Helferinnen und Helfer der verschiedenen THW-Fachgruppen aus dem Ortsverband Cuxhaven ist ein Ziel (Bild: Havariekommando). Für die Lageerkundung aus der Luft steht inzwischen Drohnentechnik zur Verfügung. Auch ihr koordinierter Einsatz wurde in Cuxhaven erprobt (Bild: Havariekommando).
<p> <p>Mit Scrubbern können Seeschiffe den Schwefeloxid-Gehalt ihrer Abgase verringern und damit Grenzwerte einhalten. Mit dem Abwasser werden jedoch Schadstoffe ins Meer gespült. Besser als die Umweltbelastung so von der Luft ins Wasser zu verlagern wäre, sie direkt an der Quelle zu verringern: mit schwefelarmen, jedoch teureren Kraftstoffen. Mehr im neuen Fact Sheet des Umweltbundesamtes (UBA).</p> </p><p>Mit Scrubbern können Seeschiffe den Schwefeloxid-Gehalt ihrer Abgase verringern und damit Grenzwerte einhalten. Mit dem Abwasser werden jedoch Schadstoffe ins Meer gespült. Besser als die Umweltbelastung so von der Luft ins Wasser zu verlagern wäre, sie direkt an der Quelle zu verringern: mit schwefelarmen, jedoch teureren Kraftstoffen. Mehr im neuen Fact Sheet des Umweltbundesamtes (UBA).</p><p> <p>Scrubber sind eine Technik zur Abgasreinigung an Bord von Seeschiffen, bei der Wasser im Abgasstrom versprüht wird, um schädliches Schwefeloxid (SOx) aus dem Abgas teilweise zu entfernen. Das dabei entstehende Abwasser enthält schwefelige Säure, toxische Schwermetalle, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pak-0">PAK</a>) und Öl. Wird es ins Meer eingeleitet, belastet es die Ökosysteme. In einem neuen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/119321">Fact Sheet</a> stellt das Umweltbundesamt die Funktion der Scrubber-Systeme sowie den aktuellen Wissenstand insbesondere zu den Auswirkungen der Abwassereinleitungen auf die Meeresumwelt dar. Forschungsarbeiten, unter anderem im Auftrag des Umweltbundesamtes, zeigen, dass die eingeleiteten Abwassermengen sowie die im Abwasser enthaltenen Schadstoffe schädliche Wirkungen auf die Meeresumwelt haben. Die bestehenden internationalen Anforderungen an die Einleitung der Abwässer reichen somit nicht aus, um die Meere zu schützen.</p> <p>Die Technik ist jedoch durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) als Alternative zu schwefelreduzierten Kraftstoffen, die weniger umweltschädlichen Schwefel enthalten, zur Einhaltung der Schwefelgrenzwerte der Schiffsabgase zugelassen. Heute sind weltweit über 5.000 Schiffe mit Scrubbern ausgestattet, da sie die weitere Verwendung von fossilem, billigerem Schweröl ermöglichen. Die Nutzung der Scrubber auf diesen Schiffen führt damit zu einer erheblichen Belastung der Meeresumwelt. Würden stattdessen schwefelarme Kraftstoffe verwendet, würden der Schwefel und weitere Schadstoffe auf dem Meer weder in die Luft noch ins Wasser gelangen.</p> <p>Das Umweltbundesamt empfiehlt einen Kraftstoffwechsel hin zu schwefelreduzierten Destillat-Kraftstoffen oder alternativen, schadstoffarmen und klimaneutralen Kraftstoffen, die zusätzlich auch zur Erreichung der Klimaziele beitragen würden. Da ein generelles Verbot der Scrubber, die als technische Alternative zur Nutzung dieser Kraftstoffe zugelassen sind, derzeit politisch nicht durchsetzbar ist, setzt sich das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> zusammen mit anderen Behörden für Einleitverbote als erreichbares Ziel ein. Ein erster Erfolg sind Einleitverbote für Scrubberabwasser ab 2027 in den küstennahen Gebieten (innere Gewässer und Häfen) des Nordostatlantiks. Diese wurde im Rahmen von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ospar">OSPAR</a> verabschiedet und schließen somit Bereiche der Nordsee ein. So kann in viel befahrenen und sensiblen Meeresgebieten der Schadstoffeintrag etwas reduziert werden. Das Abwasser darf jedoch außerhalb der Verbotszonen weiter in die Meere eingeleitet werden, so dass nur eine deutliche Ausweitung der Gebiete bis hin zu einem generellen Einleiteverbot die Schadstoffbelastung der Meere reduzieren würde.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Anlage 2 - Entgelte für das Wendebecken im Ölhafen Brunsbüttel (entsprechend der Hafenabgaben in den Häfen Brunsbüttel der Brunsbüttel Ports GmbH , genehmigt durch das Land Schleswig-Holstein) A. Liegegeld (1) Das Liegegeld beträgt für jeden Eingang und für jeden Ausgang für Seeschiffe Öltankschiffe über 700 BRZ und Chemikalientankschiffe mit IOPP -Zeugnis ohne Doppelhülle und ohne getrennte Wasserballasttanks mit Ladung 0,342 € / BRZ in Ballast oder leer 0,247 € / BRZ; Öltankschiffe über 700 BRZ und Chemikalientankschiffe mit IOPP-Zeugnis mit Doppelhülle und/oder getrennten Wasserballasttanks mit Ladung 0,293 € / BRZ, in Ballast oder leer 0,195 € / BRZ; Trockengüterschiffe bis 3 500 BRZ und Öltankschiffe bis 700 BRZ mit Ladung 0,192 € / BRZ, in Ballast oder leer 0,093 € / BRZ; Trockengutschiffe über 3 500 BRZ, Chemikalientankschiffe ohne IOPP-Zeugnis; Gastanker und sonstige Seeschiffe mit Ladung 0,302 € / BRZ, in Ballast oder leer 0,205 € / BRZ; Binnenschiffe mit Ladung 0,180 € / t Tragfähigkeit, in Ballast oder leer 0,093 € / t Tragfähigkeit; Schlepper und Bergungsfahrzeuge 0,068 € / kW . Auf Antrag kann für Schlepper oder Bergungsfahrzeuge ein Jahresliegegeld von 1,440 € / kW für ein Kalenderjahr festgesetzt werden. Sonstige Wasserfahrzeuge mit Ladung 0,302 € / BRZ, ohne Ladung 0,205 € / BRZ. (2) Der Ballastsatz ist auch bei beladenen ein- oder ausgehenden Schiffen anzuwenden, wenn im Hafen Güter im Gewicht von weniger als 1/4 der Ladefähigkeit gelöscht werden oder geladen worden sind. (3) Nach Ablauf einer Liegezeit von 48 Stunden wird als Liegegeld für jeden folgenden angefangenen Liegetag erhoben bei Seeschiffen und anderen Wasserfahrzeugen 0,233 € / BRZ, bei Binnenschiffen 0,138 € / t Tragfähigkeit. (4) Für die Zeit des Eisdienstes ist auf das Liegegeld ein Eiszuschlag von 15 vom Hundert zu entrichten. B. Kaigeld Das Kaigeld beträgt für jede angefangene Gütertonne (1 000 kg ) für schweres Heizöl und Erdöl 0,279 € für andere Mineralölerzeugnisse 0,279 €. Bei Umschlag von Bord zu Bord sind für jedes Schiff 50 vom Hundert der Abgaben nach Satz 1 zu entrichten. Für an Nebenläger des Verladers ausgehende Mineralöle ermäßigt sich das Kaigeld um 50 vom Hundert. Stand: 01. Januar 2025
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