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EU-Badegewässer

Die Berliner Badegewässerverordnung regelt, in welchen Gewässern und mit welchen Einschränkungen das Baden in Berlin erlaubt ist. In Umsetzung der EU-Badegewässer-Richtlinie bestimmt die für die Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung vor Beginn jeder Badesaison diejenigen Badegewässer, deren Qualität nach den Vorgaben der Berliner Badegewässerverordnung kurz vor und während der Badesaison (15. Mai bis 15. September eines jeden Jahres) überwacht wird. Sie veröffentlicht diese im Amtsblatt für Berlin und auf den eigenen Internetseiten. Aktuelle Informationen zur Badegewässerqualität finden sich auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales . Nachfolgend wird die Aufstellung der für die Badesaison 2026 qualitätsüberwachten Badegewässer bekannt gegeben. Das Baden in den Gewässern erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. DEBE_PR_0001: Strandbad Jungfernheide DEBE_PR_0024: Strandbad Halensee DEBE_PR_0030: Unterhavel, Grunewaldturm DEBE_PR_0038: Teufelssee DEBE_PR_0003: Seebad Friedrichshagen DEBE_PR_0004: Strandbad Müggelsee DEBE_PR_0005: Kleiner Müggelsee DEBE_PR_0006: Zeuthener See, Schmöckwitz DEBE_PR_0007: Langer See, Bammelecke DEBE_PR_0008: Strandbad Grünau DEBE_PR_0009: Strandbad Wendenschloss DEBE_PR_0039: Seddinsee DEBE_PR_0027: Dämeritzsee DEBE_PR_0028: Flussbad Gartenstraße DEBE_PR_0029: Große Krampe DEBE_PR_0011: Strandbad Tegeler See DEBE_PR_0012: Tegeler See, Saatwinkel DEBE_PR_0013: Strandbad Lübars DEBE_PR_0031: Freibad Heiligensee DEBE_PR_0034: Oberhavel, Sandhauser Straße DEBE_PR_0035: Tegeler See, gegenüber Reiswerder DEBE_PR_0036: Tegeler See, gegenüber Scharfenberg DEBE_PR_0037: Tegeler See, Reiherwerder DEBE_PR_0019: Flughafensee, Badestelle DEBE_PR_0026: Unterhavel, Breitehorn DEBE_PR_0020: Groß-Glienicker See, nördlich DEBE_PR_0021: Groß-Glienicker See, südlich DEBE_PR_0014: Oberhavel, Bürgerablage DEBE_PR_0015: Unterhavel, Kleine Badewiese DEBE_PR_0022: Schlachtensee DEBE_PR_0023: Krumme Lanke DEBE_PR_0025: Unterhavel, Alter Hof DEBE_PR_0032: Unterhavel, Lieper Bucht DEBE_PR_0033: Unterhavel, Radfahrerwiese DEBE_PR_0017: Unterhavel, Große Steinlanke DEBE_PR_0018: Strandbad Wannsee DEBE_PR_0016: Strandbad Plötzensee DEBE_PR_0002: Strandbad Orankesee DEBE_PR_0010: Strandbad Weißensee Stand: Februar 2026 Im Rahmen der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste besteht für die betroffene Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Vorschläge und Bemerkungen zu den ausgewiesenen Badegewässern richten Sie bitte per E-Mail an: cornelia.albers@senmvku.berlin.de .

Sport und Freizeit Krefeld

Der Punktdatensatz enthält für die Stadt Krefeld folgende Objektkategorien: - Sportplätze, Sportanlagen und Stadien - Turn- und Sporthallen: Dreifach-, Zweifach- und einfache Sporthallen, Turn- und Gymnastikhallen - Eissporthallen - Minigolfplätze - Wassersportanlagen - Schwimmen: Hallen- und Freibäder - öffentliche Kinderspielplätze - öffentliche Grünanlagen (Auswahl) - öffentlicher Grillplatz - Zoo - sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen: Galopprennbahn, Sport- und Modellflugplätze, Ereigniswälder und anderes Attribute sind unter anderen Name, POI-Kategorien, Postleitzahl, Gemeindename und -nummer, Straße/Hausnummer, Internet-URL und Bemerkung (Zusatzinformation).

Bebauungsplan Wilstorf 3 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.

Badestellen in der Landeshauptstadt Schwerin

Datensatz Badestellen in der Landeshauptstadt Schwerin. Badestellen und Freibäder in Schwerin mit den Kategorien EU-Badestelle, Badestelle und Freibad und Angaben zur Sicherheit und zum Standort. Quelle: Landeshauptstadt Schwerin.

Windpotenzialflächen im Saarland - Ausschlussflächen Siedlungsbereich Außen

Neben einer Berücksichtigung der Wohn- und Siedlungsflächen im Innenbereich wurden in diesem Datensatz die folgenden Flächenkategorien im Außenbereich als Ausschluss festgelegt (Schutzabstände in Klammern): • Campingplätze und Ferienhäuser (400 m) • Freizeitanlagen, Schwimmbäder, Golfplätze (zzgl. 400 m mit Konfliktrisikoklasse 4) • Einrichtungen für Sport u. ä. (zzgl. 400 m mit Konfliktrisikoklasse 2) Darüber hinaus erfolgt – wie grundsätzlich zu fast allen Ausschlussflächen – eine Pufferung mit 75 m, da die Flächenpotenziale analog zu den Vorgaben des WindBG als Rotor-out-Flächen bestimmt werden. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE)

Schwimmbad Alsenborn

Plangebiet liegt in der Mitte vom Ortsteil Alsenborn der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Staatliche_Dienste - Schwimmbaeder - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.:Schwimmbäder im Saarland

Ortsrandstraße West - Westlich des Schwimmbads

Verkehrsflächen

Schwimmhallen (WFS Dienst)

Die Landeshauptstadt Dresden bietet abwechslungsreiche Möglichkeiten sowohl für den Leistungs- und Breitensport als auch für eine aktive Freizeitgestaltung. Der Eigenbetrieb Sportstätten betreibt die kommunalen Sportanlagen und unterstützt den Vereinssport in Dresden. Zu der Vielzahl kommunaler Sportstätten zählen unter anderem der Sportpark Ostra mit der Eisschnelllaufbahn und der Joynext Arena Dresden.

Schwimmhallen (WMS Dienst)

Die Landeshauptstadt Dresden bietet abwechslungsreiche Möglichkeiten sowohl für den Leistungs- und Breitensport als auch für eine aktive Freizeitgestaltung. Der Eigenbetrieb Sportstätten betreibt die kommunalen Sportanlagen und unterstützt den Vereinssport in Dresden. Zu der Vielzahl kommunaler Sportstätten zählen unter anderem der Sportpark Ostra mit der Eisschnelllaufbahn und der Joynext Arena Dresden.

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