Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle Hy Gera 1E/1999 (Sommerbad) in Thüringen. Horizont: Quartär. Leiter: Quartär. Grundwasserkörper: Zechsteinrand der Saaleplatte-Weisse Elster. Messstellen-Art: Bohrung.
Mit dem Bescheid vom 10.05.2024 des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt wurde dem Markt Heroldsberg die widerrufliche, wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus fünf Mischwasserentlastungsanlagen in die Gründlach (Gewässer III. Ordnung) erteilt. In diesem Bescheid werden Auflagen zur Verbesserung der Gewässersituation der Gründlach definiert. Es sind zwei Gewässerrenaturierungen umzusetzen: • Ein ca. 94 m langer Gewässerabschnitt zwischen Kunzengasse und Durchlass Festplatz • Ein ca. 76 m langer Gewässerabschnitt nördlich der Nürnberger Straße Zusätzlich soll im Bereich des Schlossbades eine Gewässerumverlegung mit einer Länge von ca. 24 m umgesetzt werden. Der Vorhabensträger, der Markt Heroldsberg, Hauptstraße 104, 90562 Heroldsberg hat daher beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die Renaturierung der Gründlach an drei verschiedenen Abschnitten beantragt. Der erste Abschnitt „Nördlich der Nürnberger Str.“ ist ca. 75 m lang, der zweite Abschnitt „Am Festplatz“ ist ca. 95 m lang und der dritte Abschnitt „Am Freibad“ ist ca. 25 m lang. Es erfolgt unter anderen die unregelmäßige Ausgestaltung der Uferböschungen, das Einbringen von Totholz, Wurzelstöcken und Störsteinen entlang der Mittelwasserlinie als Strukturbildner und die Integration des alten Bachlaufes in den neuen Bachlauf als strömungsberuhigter Bereich und somit als Rückzugsort für Insekten und Jungfische. Durch Beseitigen der künstlich hergestellten Sohl- und Uferbefestigungen aus Stein wird die Lebensraumqualität insbesondere für das Makrozoobenthos verbessert. An allen Abschnitten erfolgt die Anpflanzung mit standorttypischen Bäumen. Entlang der Mittelwasserlinie werden initiale Anpflanzungen von Uferröhricht geplant. Abschnitt 1 – An der Nürnberger Straße (Fl.-Nrn. 973/2, 975 und 976): Der bestehende Gewässerverlauf soll auf einer Länge von ca. 75 Metern verlegt und mit Böschungen neugestaltet werden. Durch die Renaturierung wird ein geschwungener Verlauf der Gründlach angestrebt. Die Sohle wird mit Gumpen, Kiesdepots und Totholz ausgestattet. Zunächst werden die Erdarbeiten außerhalb der bestehenden Fließgewässersohle durchgeführt. Im letzten Schritt erfolgt der Durchstich zum bestehenden Gerinne und damit einhergehend eine Umleitung der Gründlach. Um die Eigendynamik des Gewässers anzuregen, werden in die Ufer des geplanten Bachbettes punktuell größere Wurzelstöcke eingebaut. Abschließend erfolgt der Rückbau der erforderlichen Baustraße und die Anlage eines Trampelpfades entlang der Gründlach. Zur Absicherung ist der Einsatz eines Holzgeländers vorgesehen. Somit wird die Naherholungsqualität und die Erlebbarkeit der Gründlach deutlich erhöht. Die Anpflanzungen mit ortstypischen Bäumen, Stauden und Gräsern im Auenbereich wird die ökologische Vielfalt fördern. Abschnitt 2 – Am Festplatz (Fl.-Nrn. 90, 90/2 und 937/2): Der bestehende Gewässerverlauf soll auf einer Länge von ca. 95 Metern verlegt und mit Böschungen mit einem Gefälle von ca. 1: 2 bis max. 1: 1,31 neugestaltet werden. Die Gründlach erhält in diesem Bereich einen geschwungenen Verlauf. Die neue Gewässersohle wird unter Berücksichtigung einer Niedrigwasserrinne vorprofiliert und das alte Bachbett mit dem vorhandenen Substrat verfüllt. Auf einer geplanten Insel soll ein Bestandsbaum eingegliedert werden. Um die Eigendynamik des Gewässers anzuregen, werden in die Ufer des bestehenden Bachbettes punktuell größere Wasserbausteine oder Wurzelstöcke (als Störsteine bzw. Buhnen) eingebaut. Bereichsweise sollen die Prallhänge durch ingenieurbiologische Bauweisen (Weidensteckhölzer, Röhrichtwalzen, Geotextil, Gehölzpflanzungen) gesichert werden. Durch die Integration des alten in den neuen Bachlauf entstehen abwechselnd ruhige und lebhafte Gewässerabschnitte. Strömungsberuhigte Bereiche dienen als Rückzugsort für Jungfische sowie als Lebensraum für Insekten. Um die Auswirkungen auf das Gewässer zu minimieren, erfolgt ein hoher Anteil an vorbereitenden Erdarbeiten ohne direkten Eingriff auf das Gewässer. Der Durchstich erfolgt erst nach Fertigstellung der neu geplanten Sohle. Abschnitt 3 – Am Schlossbad (Fl.-Nrn. 116/6 und 937/2): Mit der Gewässerumverlegung der Gründlach in diesem Bereich werden zwei Ziele verfolgt: • Entlastung der bestehenden Stützmauer durch Umgestaltung der Böschungsverhältnisse • Erlebbarmachung der Gründlach für die Besucher des Schlossbades Durch das Schlossbad verläuft die Gründlach in einem naturfernen, geradlinigen Verlauf. Der bestehende Gewässerverlauf soll auf einer Länge von ca. 25 Metern mit sehr flachen Böschungen (Gefälle von ca. 1: 6 bis max. 1: 4,4) neugestaltet werden. Im Vorfeld soll der bestehende Ufer- und Sohlverbau sowie die bestehende Sohlstufe (Höhe ca. 0,2 m) entfernt werden. Am rechtsseitigen (westlichen) Ufer wird ein „Sandplatz“ als Spielbereich und Naturerlebnisraum mit umgebenden Sitzgelegenheiten und einzelnen Stufen aus Natursteinquadern angelegt. Die bestehende Stützmauer soll erhalten bleiben.
Lingner verlässt 1950 den Magistrat. Im Zusammenhang mit einer Verwaltungsreform wird das Hauptamt für Grünplanung aufgelöst, die Stadtbezirksgartenämter werden in nachgeordnete Dienststellen für städtische Parkanlagen umgewandelt. 1960 wird der entstandenen Probleme wegen wieder ein Stadtgartenamt gebildet, zu dessen Leitung Dr. Helmut Lichey als Stadtgartendirektor berufen wird. Licheys Bemühungen führen auch zur Neubildung der Gartenämter in den Stadtbezirken, die zunehmend jedoch nur noch Kontroll- und Auftraggeberfunktion haben. Die Pflege selbst wird im Laufe der Zeit in den VEB Stadtgrün überführt. Nach seinem Ausscheiden 1975 beruft der Magistrat Gottfried Funeck zum Direktor des Amtes. Funeck wird Mitte 1990 entlassen und die Leitung des Stadtgartenamtes Dr. Hans Georg Büchner übertragen. Für die Stadtentwicklung im Ostteil der Stadt, einschließlich der Entwicklung des Freiraumsystems, sind die folgenden Planungen und Beschlüsse von wesentlicher Bedeutung: 1949: Generalaufbauplan durch in Ostberlin verbliebene Mitglieder des Scharoun-Kollektivs, als Beginn einer Parallelplanung in der geteilten Stadt 1950: Aufbaugesetz und “Sechzehn Grundsätze des Städtebaus” 1952: Aufruf des ZK der SED “Für den Aufbau Berlins”, Beginn der Arbeiten des Nationalen Aufbauwerkes (NAW) mit der Stalinallee als bedeutendstem baulichen Ergebnis 1958: “Grundlagen des Planwerkes für die sozialistische Umgestaltung der Hauptstadt Berlin” 1961: “Plan für den Aufbau des Zentrums der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik” 1969: Generalbebauungsplan und Generalverkehrsplan mit Plan des Grün- und Erholungssystems 1979: Generalbebauungsplan für den Zeitraum bis 1990 1989: Flächennutzungsplan für 1990 bis 1995 und für nach 1995 Folgende wesentliche Phasen kennzeichnen die Entwicklung des Stadtgrüns in Berlin-Ost: Bis 1950 1950 bis 1970 1970 bis 1990 Bis Anfang der fünfziger Jahre wurden unter Lingners Leitung Aufgaben wahrgenommen, die sich direkt oder indirekt aus den Kriegsfolgen ergeben: Beseitigung des Trümmerschuttes, Trümmerbergkonzeption einschließlich Bepflanzungs- konzeption mit dem Ziel des Aufhöhens von Höhen am Rande des Urstromtals zum Akzentuieren der Landschaft (Bunkerberge im Friedrichshain, Kippe Oderbruchstr., Biesdorfer Berg) Zwischenbegrünung enttrümmerter Flächen Wiederherstellung bzw. Neugestaltung ehemals begrünter Stadtplätze: Dönhofplatz, Kollwitzplatz (Lingner, Waschnek), Nordmarkplatz, Helmholtzplatz (Lingner, Matthes), Teutoburger Platz (Lingner, Greiner) Neugestaltung des Volksparks Friedrichshain mit Trümmerbergen, des Stadtparks Lichtenberg und Begrünung der Pankeaue Neuanlage der Gedenkstätte in Friedrichsfelde (Lingner, Mucke, Jenner) Umgestaltung des Schlossparks in Niederschönhausen (Lingner) In dieser Zeit entstehen auch die als Ehrenmale gestalteten sowjetischen Soldatenfriedhöfe im Treptower Park (Belopolski, Wutschetitsch, Gorpenko, Walerius) und in der Schönholzer Heide (Solowjew, Belarenzew, Koroljew, Perschudtschew). Nach 1950 liegen die Schwerpunkte auch beim Neubau von Sportanlagen und dem Pionierpark in der Wuhlheide (Lingner) als Orte nationaler und internationaler Jugendtreffen. Insbesondere in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre werden Projekte realisiert, die teilungsbedingte oder infrastrukturelle Defizite beseitigen sollen (z.B. Tierpark Friedrichsfelde (Graffunder, Bendig, Köster), Volkspark Weinbergsweg (Kruse), Freibad Pankow (Hinkefuß, Graffunder), Kinderbad im Monbijoupark (Hinkefuß, Graffunder), Strandbad Müggelsee. Nach dem sehr aufwendigen Wohnungsbau in der Stalinallee werden entschieden schlichtere, der Charta von Athen verpflichtete Wohngebiete im Urstromtal, meist auf ehemaligem Trümmergelände oder auf Kleingartenland, errichtet: Heinrich-Heine-Straße, Plänterwald, Oberspree, Adlershof, Johannistal. Diese Wohngebiete zeichnen sich durch weite Freiräume und geringe Einwohnerdichte aus. Die Freiraumgestaltung ist außerordentlich spartanisch und beschränkt sich auf das in dieser Zeit als unbedingt notwendig Angesehene. Ende der fünfziger Jahre und in der ersten Hälfte der sechziger Jahre beginnt der Wiederaufbau im Stadtinneren mit schon aufwendigeren Freiraumgestaltungen in und um die Karl-Marx-Allee westlich des Strausberger Platzes (Matthes, Horn). Neben dem den Grünanlagenbau dominierenden Wohngrün entstehen einige Anlagen des öffentlichen Grüns, bzw. von größerer Schmuckwirkung: Umgestaltung/Rekonstruktion des Bürgerparks in Pankow (Stein) und der Schloßinsel in Köpenick (Lichey), Strausberger Platz mit Kühn-Brunnen (Rühle), Anlage am Operncafé Unter den Linden (Rühle). Der Aufbau des Stadtzentrums um den Alexanderplatz bis hin zur Leipziger Straße wird in Angriff genommen mit wesentlichen Freiräumen vor allem um den Alex (Matthes, Rühle, Horn). In der zweiten Hälfte der sechziger Jahre wird eine Reihe von intensiv durchgrünten Wohngebieten in der Stadt begonnen: Fischerinsel, Leninplatz (Stefke, Horn, Lobst), Mellenseestraße, Frankfurter-Allee-Süd (Peldszus). Anfang der siebziger Jahre beginnt ein großes Wohnungs-Neubau-Programm vornehmlich auf ehemaligen Rieselfeldern im Nord-Osten der Stadt: u.a. Greifswalder Straße (Stamatov), Fennpfuhl (Horn), Leninallee, Marzahn (Behr, Rühle, Buck, Strauss, Rühle, Stefke, Foth, Stamatov), Hohenschönhausen (Wilcke, Stefke, Voges), Buch (Wilcke, Stamatov, Behr, Peldszus), Hellersdorf (u.a. Behr, Kadzioch) und ein kleines Wohnungs-Modernisierungs-Programm, vornehmlich in Mitte und Prenzlauer Berg (Arkonaplatz und Arnimplatz (Schultz)), das mit Wohngrün, Freiflächen an Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen sowie Feierabendheimen, Sportanlagen, Wohngebietszentren und Verkehrsgrün “komplex” geplant wird und das die finanziellen und materiellen Mittel und Grünanlagenbaukapazitäten der Stadt und des Landes bis zum Ende des Berichtszeitraumes weitgehend bindet. Im Büro für Städtebau werden von den Landschaftsarchitekten im Zusammenhang mit den Wohngebieten und als deren unverzichtbarer Bestandteil ausgedehnte Parke geplant, die in der Regel nur als Flächen für zukünftige grüne Entwicklungen gesichert werden: Wuhlepark, Wohngebietspark Marzahn, Park längs der Hönower Weiherkette, Wartenberger und Falkenberger Luch, Volkspark Malchower See, Botanischer Garten Blankenfelde, Volkspark Karower Teiche, Erholungsgebiet Kaulsdorfer Seen und das Erholungsgebiet Arkenberge. Notwendige Bauschuttkippen werden im Lingnerschen Sinne in zukünftigen Erholungsgebieten eingeordnet (Wuhletal, Malchow, Arkenberge). Die Standortgenehmigungen sind mit Auflagen zu ihrer nutzungsgerechten Ausformung als Voraussetzung für Bepflanzung und späteren Ausbau zu einer Erholungslandschaft verbunden. Vor allem im Zusammenhang mit politischer Selbstdarstellung des Staates und kulturellen Ehrungen entstehen einige wenige “selbständige” Grünanlagen, die jedoch an seit langem städtebaulich-landschaftsplanerisch grün bestimmten Stellen eingeordnet werden können: Pionierpalast Wuhlheide (jetzt FEZ) (Matthes), Sport- und Erholungszentrum Friedrichshain (Mertel), Ernst-Thälmann-Park (Büchner, Stefke), Marx-Engels-Forum (Stamatov, Viegas), Bertold-Brecht-Platz, Berliner Gartenschau am Kienberg in Marzahn (Funeck, Schultz). 1982 kommt es – als Bestandteil des deutsch-deutschen Kulturaustausches – zu “Stadt Park – Park Stadt/Eine Ausstellung aus der Bundesrepublik Deutschland” am Fernsehturm. Die Ausstellung bewirkt, daß das Thema Höfe und Hofbegrünung in der DDR öffentlich bedeutsam wird. Innerhalb von 3 Jahren sollen 10.000 Höfe in Berlin verschönert werden. Die von den Gartenämtern betreute Aktion läuft unter der Losung: “Wir machen den Höfen den Hof”. Zur Unterstützung der Aktion gibt das Stadtgartenamt eine Broschüre mit Anregungen und Anleitungen zum Handeln heraus. Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich und wesentlich vom Engagement der Beteiligten abhängig. Die Entwicklung der Verwaltung des öffentlichen Grüns in Berlin-Ost 1948-1990
Die Landesregierung ist heute unter der Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in der Hansestadt Salzwedel zusammenkommen. Auf der Tagesordnung standen neben allgemeinen auch regionale Themen wie die infrastrukturelle, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung in der Hansestadt Salzwedel und im Altmarkkreis Salzwedel. Haseloff: „Dem Land liegt eine gute Entwicklung ländlicher Räume am Herzen. Deswegen haben wir auch Vorhaben im Altmarkkreis und der Stadt Salzwedel in den vergangenen Jahren intensiv gefördert und werden dies auch künftig tun: Von Investitionen in die Infrastruktur über die Wirtschaftsförderung bis hin zu den Bereichen Soziales und Kultur.“ Für einen lebenswerten Altmarkkreis Salzwedel In den zurückliegenden fünf Jahren sind rund 7,7 Mio. € Städtebaufördermittel in die Hansestadt Salzwedel geflossen; in die Kommunen des Altmarkkreises insgesamt knapp 18 Mio. €. In diesem sind weitere Fördermittel in Höhe von rund 4,6 Mio. € eingeplant. Für die Sicherung des historischen Speichergebäudes Lohteich 24 in der Hansestadt Salzwedel sind rund 2,2 Mio. € vorgesehen. Die Sicherung von historischen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden im Stadtkern soll mit fast 215.000 € finanziell unterstützt werden. In Klötze ist der Neubau eines Verwaltungsgebäudes geplant: dort sind neben dem Einzeldenkmal Rathaus ein Trauzimmer, das Büro des Standesamtes sowie das Stadtarchiv vorgesehen. Aus Städtebaufördermitteln wird das Vorhaben mit 940.000 € unterstützt. Für attraktive Bahnhöfe Dank der REVITA-Förderung, sowie Mitteln aus dem Städtebau haben im vergangenen Jahr die Arbeiten an der Verkehrsstation Gardelegen begonnen. Im Erdgeschoss soll ein Wartebereich samt Gastronomie, Shop für Fahrkarten und Reisebedarf sowie öffentlichen Toilettenanlagen gebaut werden. Darüber hinaus wird eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder im Bahnhofsgebäude geschaffen. Außerdem sollen im Obergeschoss des Bahnhofsgebäudes Büroflächen entstehen. Das Land stellt im Rahmen des REVITA-Programmes seit dem vergangenen Jahr rund 870.000 € bereit. Außerdem stehen im Rahmen der Städtebauförderung knapp 2,4 Mio. € zu Verfügung. Für digitale Netze und Verfahren Eine positive Entwicklung ist sowohl im Altmarkkreis als auch in der Hansestadt bei den Festnetzquoten zu verzeichnen. Durch den geförderten und eigenwirtschaftlichen Ausbau liegt die Versorgungsquote mit 50 Mbit/s in der Hansestadt inzwischen bei 98,8 Prozent, im Altmarkkreis nahezu ebenso hoch bei 98,7 Prozent. Auch beim Mobilfunkausbau mit 5G wurden deutliche Verbesserungen erreicht: der Altmarkkreis verfügt inzwischen über eine Abdeckung von 94,6 Prozent, die Hansestadt liegt aktuell bei 99,2 Prozent. Nur noch vereinzelt gibt es sogenannte „weiße“ Mobilfunkflecken, die erschlossen werden müssen. Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) setzt dazu im Altmarkkreis zwei Förderverfahren um: in Apenburg-Winterfeld und Gardelegen-Wannefeld entstehen neue Mobilfunkstandorte. Auch der Glasfaserausbau geht gut voran: im Rahmen einer Zuwendung des Landes wurde die Hansestadt Salzwedel mit mehr als vier Mio. € für den geförderten Ausbau von 387 unterversorgten Adressen unterstützt. Daneben wurden eigenwirtschaftlich weitere 3.900 Adressen mit Glasfaserinfrastruktur erschlossen. Mit dem kürzlich abgeschlossenen Großprojekt des Zweckverbandes Breitband Altmark konnten in der gesamten Altmark rund 30.000 Anschlüsse geschaffen werden. Land (ca. 30 Mio. €) und Bund (ca. 115 Mio. €) haben dafür in großem Umfang Fördermittel beigesteuert. Im Rahmen der WLAN- und Freifunkförderung wurden zwei Projekte realisiert. Das WLAN auf den Caravan-Stellplätzen und im Freibad in der Hansestadt Salzwedel wurde mit gut 7.000 € gefördert, das WLAN im Bereich des Stadtbades und auf dem Campingplatz in Arendsee mit knapp 100.000 €. Wirtschaftsentwicklung und zukunftsorientierte Perspektiven für den Altmarkkreis Salzwedel Die Wirtschaftsförderung durch das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Landkreis erheblich. So wurden im Zeitraum von 2000 bis 2025 insgesamt 221 Projekte im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit rund 124,7 Mio. € bezuschusst. Diese Fördermittel trugen zur Schaffung von fast 2.100 neuen Arbeitsplätzen und zur Sicherung von rund 7.240 Arbeitsplätzen bei. Ein weiteres Beispiel für die Wirtschaftsförderung ist das Programm „Sachsen-Anhalt investiert“ , das seit seiner Einführung im Februar 2022 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen unterstützt. Im Altmarkkreis wurden seitdem 14 Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 1,01 Mio. € bewilligt. Zusätzlich wurden im Bereich Digitalisierung rund 118.000 € in der Strukturfondsperiode 2021-2027 bewilligt. Bergbauliche Abfallentsorgungsanlage Brüchau und Lithiumvorkommen Die Sanierung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau kann fortgesetzt werden: Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat im August 2025 den abgeänderten Abschlussbetriebsplan des Unternehmens Neptune Energy genehmigt. Neptune Energy besitzt zudem eine Bewilligung zur Gewinnung von Lithium sowie drei Aufsuchungserlaubnisse auf Lithium im Norden Sachsen-Anhalts. Das Unternehmen führt derzeit Pilotprojekte durch, die keine zusätzliche bergbauliche Zulassung benötigen. Inwieweit die Lithiumvorkommen jedoch wirtschaftlich erschlossen werden können, ist noch nicht abschließend geklärt. Schätzungen zufolge könnten ab 2032 jährliche Wertschöpfungseffekte von rund 550 Mio. € und etwa 1.500 Arbeitsplätze entstehen. Eine Aussage zur wirtschaftspolitischen Bedeutung ist aber erst in einer späteren Projektphase möglich. Land- und Forstwirtschaft als tragende Säulen des Altmarkkreises Salzwedel Die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Förderung, insbesondere durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und Projekte zur Flurneuordnung, trägt maßgeblich zur Weiterentwicklung im Altmarkkreis Salzwedel bei. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung über das AFP wurden rund 7,0 Mio. €an landwirtschaftliche Betriebe im Altmarkkreis ausgezahlt. Junglandwirteim Landkreis wurden mit rund 650.000 € gefördert. Investitionen in die soziale Infrastruktur Von 2023 bis 2024 sind insgesamt mehr als 22,5 Mio. € aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln in die Hansestadt Salzwedel und den Altmarkkreis Salzwedel geflossen. So wurden unter anderem die Krankenhäuser im Landkreis im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mit insgesamt rund 1,1 Mio. € unterstützt. Weitere Bundes- und Landesmittel erhielten die Krankenhäuser aufgrund der Sonderbelastung durch das Coronavirus sowie der durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen. Im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung wird seit 2024 ein Modellprojekt zur Etablierung von Telemedizinischen Versorgungseinheiten (TE) am Beispiel der augenärztlichen Versorgungsstruktur der Region Altmark mit 2 Mio. € gefördert. Im Rahmen von REGIO AKTIV erhält der Landkreis zur Unterstützung der Integration von benachteiligten und armutsgefährdeten Personen in Arbeit sowie beim Übergang von Schule zu Beruf insgesamt 8,9 Mio. € an Landes-, Bundes- und kommunalen Mitteln. Für die Umsetzung des Berufsorientierungsprogramms BRAFO im Altmarkkreis hat das Land in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 771.800 € bereitgestellt, davon 363.200 € aus Mitteln des ESF. Dynamischer Zubau bei sauberen Energien Beim Ausbau der erneuerbaren Energien sind im Altmarkkreis Salzwedel gerade beim Bau von Windrädern in den nächsten Jahren starke Impulse zu erwarten: Aktuell werden im Landkreis 51 neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von 318 Megawatt geplant; dadurch würde sich die aktuell installierte Leistung von 412 MW fast verdoppeln. Vom geplanten dynamischen Zubau werden auch die Menschen vor Ort profitieren: Durch das im September beschlossene Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz fließen für jedes moderne 6-Megawatt-Windrad künftig mindestens 33.000 € pro Jahr direkt in die Gemeindekassen – für Kitas, Sportplätze, Vereine und mehr. Millionenschwere Unterstützung für Naturschutz Der Altmarkkreis Salzwedel profitiert stark von der Naturschutzförderung des Landes. In der derzeit laufenden EU-Strukturfondsperiode 2021-2027 werden im Landkreis aktuell sechs größere Vorhaben mit insgesamt gut 4,2 Mio. € unterstützt; der Großteil davon kommt aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Naturschutzprojekte sollen den Wasserhaushalt im Cheiner Torfmoor stärken und die dortige Wiedervernässung voranbringen, Brachvögel im Drömling und Kreuzottern am „Grünen Band“ schützen sowie Moorwiesen-Lebensräume in der Gemeinde Rohrberg verbessern und zur Fortschreibung des Pflege- und Entwicklungsplans für das UNESCO-Biosphärenreservat Drömling dienen. Kommunaler Finanzausgleich ist wichtiges Instrument Mit dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) stellt das Land den Kommunen Mittel in Ergänzung ihrer eigenen Erträge und Einzahlungen zur Verfügung. Die Hansestadt Salzwedel erhält im Jahr 2025 insgesamt rund 9,2 Mio. € an Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz und damit knapp 0,1 Mio. € mehr Zuweisungen als im Jahr zuvor. Der Altmarkkreis Salzwedel erhält im Jahr 2025 insgesamt rund 51,7 Mio. € an Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz. Das sind gut 3,0 Mio. € mehr als im Jahr zuvor. Sondervermögen „Infrastruktur“ Nach dem Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen „Infrastruktur“, das zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, erhalten die Kommunen insgesamt rund 1,56 Mrd. €. Für die kreisangehörigen Gemeinden im Altmarkkreis Salzwedel ergibt sich insgesamt ein Förderbudget in Höhe von 43,1 Mio. €. Der Altmarkkreis Salzwedel erhält ein pauschales Förderbudget in Höhe von 36,8 Mio. €. Schulbaumaßnahmen im Altmarkkreis Salzwedel Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II können im Altmarkkreis Salzwedel insgesamt 14 Maßnahmen von kommunalen und freien Schulträgern mit einem Gesamtvolumen von ca. 5,05 Mio. € gefördert werden. Acht Maßnahmen sind bereits abgeschlossen. Förderung von Kunst und Kultur In den Jahren 2024, 2025 und 2026 profitiert die Hansestadt Salzwedel und der Altmarkkreis Salzwedel auf vielen Ebenen vom kulturpolitischen Engagement der Landesregierung. Allein für das Jahr 2024 belief sich die Förderung im Bereich Kultur auf über 970.000 €. Mit insgesamt 23 Konzerten und Lesungen an 16 Orten konnten die Altmark Festspiele in 2025 einen Publikumsrekord erzielen. Das Land förderte das Festival mit 20.000 €. Das Musikfest Altmark und die Aktion Musik/local heroes e.V. werden ebenfalls regelmäßig mit Landesmitteln unterstützt. Diese Veranstaltungen sind im Land etabliert und verfügen über einen exzellenten Ruf über die Landesgrenzen hinaus. Für Kunstschaffende in Literatur, Bildender Kunst sowie Musik/Komposition werden im Altmarkkreis Salzwedel durch das Land jährlich vier Stipendien mit einer Gesamthöhe von 18.000 € gefördert. Unter dem Dach der Stiftung Gedenkstätten befindet sich mit der Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen die älteste Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus in Sachsen-Anhalt. Das Dokumentations- und Besucherzentrum mit der Dauerausstellung wurde im Jahr 2020 eröffnet. Das jährliche Haushaltsvolumen liegt durchschnittlich bei rund 290.000 €. In der Denkmalpflege förderte das Land in 2024 denkmalgerechte Sanierungsarbeiten am Gutshof Schenkenhorst und im Kloster Dambeck sowie in 2025 Maßnahmen an der Dorfkirche Dambeck, der St. Marienkirche Gardelegen, an Schloss Kunrau und an der Schlossanlage Isenschnibbe. Das in der Hansestadt Stendal beheimatete Theater der Altmark bedient mit seinem schauspielerischen Angebot die gesamte Altmark. Durch die Theater- und Orchesterverträge sichert das Land die Finanzierung des Hauses bis 2028. Das BRUCCA! Festival für Theater, Zirkus und Musik in der Künstlerstadt Kalbe erhielt 2025 eine Einzelförderung des Landes Höhe von 26.000 €. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ INFEKTIONSPRÄVENTION Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © SolisImages / Fotolia LUA leistet Beitrag zu Hygiene in Gesundheitseinrichtungen Ein hoher Hygienestandard ist die Grundlage für Gesundheit und Sicherheit - in Rheinland-Pfalz übernimmt das Landesuntersuchungsamt (LUA) in diesem Zusammenhang eine wichtige Aufga- be. Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Humanmedizin in den drei Institu- ten in Koblenz, Landau und Trier unterstützt es die Landesregierung, Gesundheitsämter, sowie wei- tere Behörden bei fachlichen Angelegenheiten im Bereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Um- welt. Neben einer fundierten Beratung sind vor al- lem die akkreditierten Laboruntersuchungen ein Schwerpunkt der Institute. Dabei ist das Ziel im- mer, die größtmögliche Sicherheit durch gute hy- gienische Bedingungen zu gewährleisten. Bioindikatoren und Krankenhaushygiene Der Aufbereitung von Produkten und Materia- lien kommt im Bereich der Gesundheitsversor- gung eine besondere Bedeutung zu. Sie muss auf der einen Seite so schonend erfolgen, dass die teils komplexen Geräte (zum Beispiel Endosko- pe für Darmspiegelungen) technisch einwandfrei weiterhin nutzbar sind; auf der anderen Seite sol- len jedoch auch die mikrobiologischen Belastun- gen und Verschmutzungen zuverlässig entfernt werden. Diese Gratwanderung wird mit Hilfe von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten vollzogen. Es handelt sich um (teil-)automatisierte Geräte in Kliniken oder Praxen, die zur maschinellen Reini- gung und Desinfektion von Medizinprodukten wie Schalen, Endoskopen oder (chirurgischen) Instru- menten verwendet werden. Die regelmäßige Kon- trolle der Effizienz dieser Aufbereitung ist ein we- sentlicher Beitrag zur Patientensicherheit. Die Überprüfung dieser Geräte erfolgt unter an- derem durch sogenannte Bioindikatoren, die künstlich angeschmutzt und mit Keimen beladen werden. Nach der Aufbereitung in einem Reini- gungs- und Desinfektionsgerät werden die Edel- stahlstreifen (Bioindikatoren) im Labor auf Rest- verschmutzung und -verkeimung untersucht. Bei gut gewarteten und richtig eingestellten Ge- räten werden in der Regel die Keime vollstän- dig entfernt. Im Jahr 2024 hat das LUA insgesamt 40.598 Bioindikatoren aus medizinischen Einrich- tungen untersucht. Darüber hinaus berät das LUA im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern bei der Planung und dem Betrieb hygienerelevanter Bereiche in Gesundheitseinrichtungen. Das be- trifft unter anderem Neubauten oder Umbauten in Krankenhäusern. Trinkwasser Die mikrobiologische Untersuchung von Trinkwas- ser ist eine weitere zentrale Aufgabe der human- medizinischen Institute des LUA. Regelmäßige Untersuchungen im Auftrag der Gesundheitsäm- ter dienen dazu, Belastungen von Trinkwasser mit gesundheitsschädlichen Mikroorganismen früh- zeitig zu erkennen und im Falle von Auffälligkeiten schnell und präventiv handeln zu können. Mit Bioindikatoren wird die Funktionsfähigkeit von Rei- nigungs- und Desinfektionsgeräten in medizinischen Einrichtungen überprüft. Die Edelstahlstreifen werden dazu vorher künstlich verschmutzt. © LUA 2 Grundlage der mikrobiologischen Trinkwasserkon- trolle ist das sogenannte Indikatorprinzip. Dabei werden nicht zwangsläufig alle potenziell krank- machenden Erreger direkt nachgewiesen, sondern sogenannte Indikatorkeime wie Escherichia coli Im Labor geprüft: Zum Schutz der Bevölkerung vor krankmachenden Keimen hat das LUA im vergangenen Jahr gut 8.400 Trinkwasserproben mikrobiologisch untersucht. © LUA oder coliforme Bakterien. Diese dienen als Hin- weis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung und damit auf ein erhöhtes Risiko für das Vorkommen weiterer gefährlicher Krankheitserreger. Das Thema Legionellen hat bei den Untersuchun- gen einen besonderen Stellenwert. Diese Bakteri- en können sich vor allem in warmem Wasser ver- mehren und beim Einatmen von kontaminierten Wassertröpfchen (Aerosole) eine schwere Erkran- kung wie zum Beispiel die Legionellose verursa- chen, eine besondere Form der Lungenentzün- dung. Daher sind regelmäßige Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden uner- lässlich, um so Gefahren frühzeitig zu erkennen und gezielt Gegenmaßnahmen einzuleiten. Im vergangenen Jahr hat das LUA 8.402 Trinkwas- serproben aus Rheinland-Pfalz mikrobiologisch untersucht. Insgesamt gesehen ist die mikrobiolo- gische Trinkwasserqualität in Deutschland im in- ternationalen Vergleich sehr hoch und gilt als her- vorragend. Die regelmäßige Überwachung und die strengen gesetzlichen Vorgaben sorgen dafür, dass Trinkwasser in Deutschland in der Regel keine ge- sundheitsschädlichen Mikroorganismen enthält. Laut dem Umweltbundesamt (UBA) lag die Ein- haltung der mikrobiologischen Anforderungen in den letzten Jahren konstant bei über 99 Prozent. Badegewässer Ein kühles Bad im Sommer in schöner Umgebung - das ist möglich in den Badegewässern in Rhein- land-Pfalz. Auch hier ist das LUA hygienisch aktiv. Die behördliche Überwachung obliegt den jeweili- gen Gesundheitsämtern, die eigentliche mikrobio- logische Analyse wird jedoch in den Laboren des LUA durchgeführt. 2.142 Proben aus rheinland- pfälzischen Badebecken und Badegewässern hat das LUA im Jahr 2024 untersucht. Durch die regelmäßigen Untersuchungen wird eine hygienische Qualität sichergestellt, um die Gesundheit der Badenden zu schützen. Ähnlich wie bei der Trinkwasserhygiene findet das Indika- 3 Mit Sicherheit erfrischend: In seinen Labors überprüft das LUA Wasser aus rheinland-pfälzischen Badebecken und Badegewässern. © LUA torprinzip Anwendung. Die beiden Keime Esche- richia coli und Enterokokken sind relativ einfach nachweisbar und deuten auf das mögliche Vor- handensein anderer Krankheitserreger (zum Bei- spiel Viren, Parasiten) hin. Die Badegewässer in Rheinland-Pfalz weisen über- wiegend eine hervorragende Wasserqualität auf. Im Jahr 2024 bescheinigte die Europäische Union nahezu allen der 66 EU-Badeseen im Bundesland eine ausgezeichnete oder gute Wasserqualität. Für aktuelle und detaillierte Informationen zur Wasserqualität der einzelnen Badeseen steht der Badegewässeratlas Rheinland-Pfalz online un- ter www.badeseen.rlp-umwelt.de zur Verfügung. Dieser bietet nicht nur Daten zur Wasserquali- tät, sondern auch allgemeine Informationen zu den jeweiligen Seen, einschließlich der Ausstat- tung der Badestellen. Zudem werden dort zeitnah Warnhinweise oder Badeverbote veröffentlicht. 4 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent- lichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Partei- en von von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeit- lichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wirkt oft im Hintergrund, ist aber als zentraler Pfeiler des Gesundheitsschutzes überall präsent und betrifft uns alle in unserem Alltag. „Weil du wichtig bist – Dein Gesundheitsamt“ unter diesem Motto hat die rhein-land-pfälzische Landesregierung eine umfassende Informationskampagne zum ÖGD gestartet. Sie soll dazu beitragen, die vielfältigen Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Gesundheitsämter im Land sichtbarer zu machen und deren enorme gesellschaftliche Bedeutung zu zeigen. „Mit dieser Informationskampagne machen wir einmal mehr deutlich, welch unerlässliche Arbeit der ÖGD tagtäglich für uns alle leistet – oft ohne dass wir davon wissen oder das bewusst wahrnehmen. Die landesweite Kampagne soll dazu dienen, mehr darüber zu erfahren, wer hinter der Behörde Gesundheitsamt steht, wo sie zu finden ist und was sie alles für uns tut. Denn diese Arbeit verdient unsere vollste Wertschätzung und Aufmerksamkeit – und das nicht nur zu Zeiten einer Pandemie“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. In Rheinland-Pfalz stehen die engagierten Mitarbeitenden der Gesundheitsämter der 24 Landkreise den Bürgerinnen und Bürgern jeden Tag zur Seite und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesundheit der Bevölkerung. Beispiele hierfür sind die Schuleingangsuntersuchung, mit der jedes Kind vor dem Schuleintritt auf möglichen Förderbedarf geprüft wird, sowie die Zuständigkeit der Gesundheitsämter, alle Personen vor der ersten Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelgewerbe über die Vorschriften und Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz zu informieren. Um die Aufgaben der Gesundheitsämter und die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichtbarer zur machen, hat die Landesregierung eine landesweite Informationskampagne gestartet. Die Kampagne beinhaltet Videoclips, Plakate und Social-Media-Postings. Die Social-Media-Postings werden bis Juni nächsten Jahres ausgespielt und die Plakate werden bis Dezember 2025 auf öffentlichen Werbeflächen an Bahnhöfen, in Einkaufsstraßen und auf Bussen landesweit zu sehen sein. So wird die Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bekannt gemacht und in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Darüber hinaus finden sich ab sofort unter www.weilduwichtigbist.rlp.de für Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Informationen inklusive Erklärvideos zu den folgenden Themenbereichen: • Schuleingangsuntersuchung • Schwimmbad - Badewasseruntersuchung • Trinkwasserschutz • Sozialpsychiatrischer Dienst • Infektionsschutz • Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten Eine integrierte Postleitzahlen-Suche zeigt zudem direkt das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Gleichzeitig macht die Website die Aufgaben und Themen der Gesundheitsämter transparenter. „Die Tätigkeit im ÖGD besteht aus einem bunten Potpourri mit vielen Facetten und ist dadurch sehr interessant und vielseitig. Während der Pandemie waren die Gesundheitsämter in aller Munde, diesen Schwung sollten wir weiterhin nutzen und der Bevölkerung und interessierten Arbeitskräften zeigen, dass wir modern, zukunftsorientiert und leistungsfähig sind“, sagt Sabine Becker, Leiterin des Gesundheitsamtes Trier-Saarburg. Die Informationskampagne in Rheinland-Pfalz nimmt die neugeschaffene länderübergreifende Marke unter dem Motto „Der ÖGD – Schützt. Hilft. Klärt auf.“ mit auf. Diese ist mit Unterstützung des BIÖG (Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit) entstanden und wurde am 19. September 2025 veröffentlicht. Sie geht aus dem im Herbst 2020 zwischen Bund und Ländern geschlossenen „Pakt für den ÖGD“ hervor. Die Gesundheitsämter – das Gesicht des ÖGD Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der ambulanten und stationären Versorgung ein zentraler Pfeiler der gesundheitlichen Daseinsvorsorge in Deutschland. Er umfasst Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. In Rheinland-Pfalz reichen die Aufgaben der kommunalisierten Gesundheitsämter vom Gesundheitsschutz über Beratung bis hin zur Gesundheitsförderung. Nachfolgend ist eine nicht abschließende Auflistung der ÖGD-Aufgabenbereiche aufgeführt: • Infektionsschutz – z. B. Meldewesen, Ausbruchsuntersuchungen, Kontaktpersonenmanagement • Hygiene – z. B. Hygiene in medizinischen Einrichtungen • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst – z.B. Schuleingangsuntersuchungen • subsidiäre Impfangebote, unterstützend zum ambulanten Regelsystem • Beratung und Unterstützung – z. B. zu Kindergesundheit, psychischer Gesundheit oder sexuell übertragbaren Infektionen wie HIV • Begutachtungen • Gesundheitsberichterstattung • Umweltbezogener Gesundheitsschutz – z.B. Trinkwasser- und Badewasserschutz Hintergrund Zu Beginn der Corona-Pandemie verständigten sich Bund und Länder im Jahr 2020 auf den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt für den ÖGD) ( www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/OEGD/Pakt_fuer_den_OEGD.pdf ) um den ÖGD in Bund, Ländern und Kommunen zu stärken. Der Bund stellt dafür bis zum 31.12.2026 insgesamt vier Mrd. Euro bereit. Die Mittel werden für die Schaffung von zusätzlichem Personal in den Gesundheitsämtern ein-gesetzt, außerdem unter anderem für die Digitalisierung, die Attraktivitätssteigerung und die Schaffung zukunftsfähiger Strukturen des ÖGD. Im Aufgabenfeld Attraktivitätssteigerung gilt es unter anderem eine länderübergreifende Kommunikationsinitiative umzusetzen, die sich an die Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel wendet, den ÖGD in seiner ganzen Aufgabenbreite und Bedeutung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sichtbar und verständlicher zu machen. Hierfür wurde auch eine länderübergreifende Webseite www.oeffentlichergesundheitsdienst.de umgesetzt.
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Heusweiler (Saarland), Ortsteil Heusweiler:Bebauungsplan "Wohngebiet am ehemaligen Schwimmbad. 2. Änderung" der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Heusweiler
Datensatz Badestellen in der Landeshauptstadt Schwerin. Badestellen und Freibäder in Schwerin mit den Kategorien EU-Badestelle, Badestelle und Freibad und Angaben zur Sicherheit und zum Standort. Quelle: Landeshauptstadt Schwerin.
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