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EU-Badegewässer

Die Berliner Badegewässerverordnung regelt, in welchen Gewässern und mit welchen Einschränkungen das Baden in Berlin erlaubt ist. In Umsetzung der EU-Badegewässer-Richtlinie bestimmt die für die Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung vor Beginn jeder Badesaison diejenigen Badegewässer, deren Qualität nach den Vorgaben der Berliner Badegewässerverordnung kurz vor und während der Badesaison (15. Mai bis 15. September eines jeden Jahres) überwacht wird. Sie veröffentlicht diese im Amtsblatt für Berlin und auf den eigenen Internetseiten. Aktuelle Informationen zur Badegewässerqualität finden sich auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales . Nachfolgend wird die Aufstellung der für die Badesaison 2026 qualitätsüberwachten Badegewässer bekannt gegeben. Das Baden in den Gewässern erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. DEBE_PR_0001: Strandbad Jungfernheide DEBE_PR_0024: Strandbad Halensee DEBE_PR_0030: Unterhavel, Grunewaldturm DEBE_PR_0038: Teufelssee DEBE_PR_0003: Seebad Friedrichshagen DEBE_PR_0004: Strandbad Müggelsee DEBE_PR_0005: Kleiner Müggelsee DEBE_PR_0006: Zeuthener See, Schmöckwitz DEBE_PR_0007: Langer See, Bammelecke DEBE_PR_0008: Strandbad Grünau DEBE_PR_0009: Strandbad Wendenschloss DEBE_PR_0039: Seddinsee DEBE_PR_0027: Dämeritzsee DEBE_PR_0028: Flussbad Gartenstraße DEBE_PR_0029: Große Krampe DEBE_PR_0011: Strandbad Tegeler See DEBE_PR_0012: Tegeler See, Saatwinkel DEBE_PR_0013: Strandbad Lübars DEBE_PR_0031: Freibad Heiligensee DEBE_PR_0034: Oberhavel, Sandhauser Straße DEBE_PR_0035: Tegeler See, gegenüber Reiswerder DEBE_PR_0036: Tegeler See, gegenüber Scharfenberg DEBE_PR_0037: Tegeler See, Reiherwerder DEBE_PR_0019: Flughafensee, Badestelle DEBE_PR_0026: Unterhavel, Breitehorn DEBE_PR_0020: Groß-Glienicker See, nördlich DEBE_PR_0021: Groß-Glienicker See, südlich DEBE_PR_0014: Oberhavel, Bürgerablage DEBE_PR_0015: Unterhavel, Kleine Badewiese DEBE_PR_0022: Schlachtensee DEBE_PR_0023: Krumme Lanke DEBE_PR_0025: Unterhavel, Alter Hof DEBE_PR_0032: Unterhavel, Lieper Bucht DEBE_PR_0033: Unterhavel, Radfahrerwiese DEBE_PR_0017: Unterhavel, Große Steinlanke DEBE_PR_0018: Strandbad Wannsee DEBE_PR_0016: Strandbad Plötzensee DEBE_PR_0002: Strandbad Orankesee DEBE_PR_0010: Strandbad Weißensee Stand: Februar 2026 Im Rahmen der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste besteht für die betroffene Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Vorschläge und Bemerkungen zu den ausgewiesenen Badegewässern richten Sie bitte per E-Mail an: cornelia.albers@senmvku.berlin.de .

LUA-Bilanz Infektionsprävention 2024

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ INFEKTIONSPRÄVENTION Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © SolisImages / Fotolia LUA leistet Beitrag zu Hygiene in Gesundheitseinrichtungen Ein hoher Hygienestandard ist die Grundlage für Gesundheit und Sicherheit - in Rheinland-Pfalz übernimmt das Landesuntersuchungsamt (LUA) in diesem Zusammenhang eine wichtige Aufga- be. Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Humanmedizin in den drei Institu- ten in Koblenz, Landau und Trier unterstützt es die Landesregierung, Gesundheitsämter, sowie wei- tere Behörden bei fachlichen Angelegenheiten im Bereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Um- welt. Neben einer fundierten Beratung sind vor al- lem die akkreditierten Laboruntersuchungen ein Schwerpunkt der Institute. Dabei ist das Ziel im- mer, die größtmögliche Sicherheit durch gute hy- gienische Bedingungen zu gewährleisten. Bioindikatoren und Krankenhaushygiene Der Aufbereitung von Produkten und Materia- lien kommt im Bereich der Gesundheitsversor- gung eine besondere Bedeutung zu. Sie muss auf der einen Seite so schonend erfolgen, dass die teils komplexen Geräte (zum Beispiel Endosko- pe für Darmspiegelungen) technisch einwandfrei weiterhin nutzbar sind; auf der anderen Seite sol- len jedoch auch die mikrobiologischen Belastun- gen und Verschmutzungen zuverlässig entfernt werden. Diese Gratwanderung wird mit Hilfe von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten vollzogen. Es handelt sich um (teil-)automatisierte Geräte in Kliniken oder Praxen, die zur maschinellen Reini- gung und Desinfektion von Medizinprodukten wie Schalen, Endoskopen oder (chirurgischen) Instru- menten verwendet werden. Die regelmäßige Kon- trolle der Effizienz dieser Aufbereitung ist ein we- sentlicher Beitrag zur Patientensicherheit. Die Überprüfung dieser Geräte erfolgt unter an- derem durch sogenannte Bioindikatoren, die künstlich angeschmutzt und mit Keimen beladen werden. Nach der Aufbereitung in einem Reini- gungs- und Desinfektionsgerät werden die Edel- stahlstreifen (Bioindikatoren) im Labor auf Rest- verschmutzung und -verkeimung untersucht. Bei gut gewarteten und richtig eingestellten Ge- räten werden in der Regel die Keime vollstän- dig entfernt. Im Jahr 2024 hat das LUA insgesamt 40.598 Bioindikatoren aus medizinischen Einrich- tungen untersucht. Darüber hinaus berät das LUA im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern bei der Planung und dem Betrieb hygienerelevanter Bereiche in Gesundheitseinrichtungen. Das be- trifft unter anderem Neubauten oder Umbauten in Krankenhäusern. Trinkwasser Die mikrobiologische Untersuchung von Trinkwas- ser ist eine weitere zentrale Aufgabe der human- medizinischen Institute des LUA. Regelmäßige Untersuchungen im Auftrag der Gesundheitsäm- ter dienen dazu, Belastungen von Trinkwasser mit gesundheitsschädlichen Mikroorganismen früh- zeitig zu erkennen und im Falle von Auffälligkeiten schnell und präventiv handeln zu können. Mit Bioindikatoren wird die Funktionsfähigkeit von Rei- nigungs- und Desinfektionsgeräten in medizinischen Einrichtungen überprüft. Die Edelstahlstreifen werden dazu vorher künstlich verschmutzt. © LUA 2 Grundlage der mikrobiologischen Trinkwasserkon- trolle ist das sogenannte Indikatorprinzip. Dabei werden nicht zwangsläufig alle potenziell krank- machenden Erreger direkt nachgewiesen, sondern sogenannte Indikatorkeime wie Escherichia coli Im Labor geprüft: Zum Schutz der Bevölkerung vor krankmachenden Keimen hat das LUA im vergangenen Jahr gut 8.400 Trinkwasserproben mikrobiologisch untersucht. © LUA oder coliforme Bakterien. Diese dienen als Hin- weis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung und damit auf ein erhöhtes Risiko für das Vorkommen weiterer gefährlicher Krankheitserreger. Das Thema Legionellen hat bei den Untersuchun- gen einen besonderen Stellenwert. Diese Bakteri- en können sich vor allem in warmem Wasser ver- mehren und beim Einatmen von kontaminierten Wassertröpfchen (Aerosole) eine schwere Erkran- kung wie zum Beispiel die Legionellose verursa- chen, eine besondere Form der Lungenentzün- dung. Daher sind regelmäßige Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden uner- lässlich, um so Gefahren frühzeitig zu erkennen und gezielt Gegenmaßnahmen einzuleiten. Im vergangenen Jahr hat das LUA 8.402 Trinkwas- serproben aus Rheinland-Pfalz mikrobiologisch untersucht. Insgesamt gesehen ist die mikrobiolo- gische Trinkwasserqualität in Deutschland im in- ternationalen Vergleich sehr hoch und gilt als her- vorragend. Die regelmäßige Überwachung und die strengen gesetzlichen Vorgaben sorgen dafür, dass Trinkwasser in Deutschland in der Regel keine ge- sundheitsschädlichen Mikroorganismen enthält. Laut dem Umweltbundesamt (UBA) lag die Ein- haltung der mikrobiologischen Anforderungen in den letzten Jahren konstant bei über 99 Prozent. Badegewässer Ein kühles Bad im Sommer in schöner Umgebung - das ist möglich in den Badegewässern in Rhein- land-Pfalz. Auch hier ist das LUA hygienisch aktiv. Die behördliche Überwachung obliegt den jeweili- gen Gesundheitsämtern, die eigentliche mikrobio- logische Analyse wird jedoch in den Laboren des LUA durchgeführt. 2.142 Proben aus rheinland- pfälzischen Badebecken und Badegewässern hat das LUA im Jahr 2024 untersucht. Durch die regelmäßigen Untersuchungen wird eine hygienische Qualität sichergestellt, um die Gesundheit der Badenden zu schützen. Ähnlich wie bei der Trinkwasserhygiene findet das Indika- 3 Mit Sicherheit erfrischend: In seinen Labors überprüft das LUA Wasser aus rheinland-pfälzischen Badebecken und Badegewässern. © LUA torprinzip Anwendung. Die beiden Keime Esche- richia coli und Enterokokken sind relativ einfach nachweisbar und deuten auf das mögliche Vor- handensein anderer Krankheitserreger (zum Bei- spiel Viren, Parasiten) hin. Die Badegewässer in Rheinland-Pfalz weisen über- wiegend eine hervorragende Wasserqualität auf. Im Jahr 2024 bescheinigte die Europäische Union nahezu allen der 66 EU-Badeseen im Bundesland eine ausgezeichnete oder gute Wasserqualität. Für aktuelle und detaillierte Informationen zur Wasserqualität der einzelnen Badeseen steht der Badegewässeratlas Rheinland-Pfalz online un- ter www.badeseen.rlp-umwelt.de zur Verfügung. Dieser bietet nicht nur Daten zur Wasserquali- tät, sondern auch allgemeine Informationen zu den jeweiligen Seen, einschließlich der Ausstat- tung der Badestellen. Zudem werden dort zeitnah Warnhinweise oder Badeverbote veröffentlicht. 4 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent- lichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Partei- en von von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeit- lichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte.

Windpotenzialflächen im Saarland - Ausschlussflächen Siedlungsbereich Außen

Neben einer Berücksichtigung der Wohn- und Siedlungsflächen im Innenbereich wurden in diesem Datensatz die folgenden Flächenkategorien im Außenbereich als Ausschluss festgelegt (Schutzabstände in Klammern): • Campingplätze und Ferienhäuser (400 m) • Freizeitanlagen, Schwimmbäder, Golfplätze (zzgl. 400 m mit Konfliktrisikoklasse 4) • Einrichtungen für Sport u. ä. (zzgl. 400 m mit Konfliktrisikoklasse 2) Darüber hinaus erfolgt – wie grundsätzlich zu fast allen Ausschlussflächen – eine Pufferung mit 75 m, da die Flächenpotenziale analog zu den Vorgaben des WindBG als Rotor-out-Flächen bestimmt werden. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE)

MAB-Programm Neusiedlersee (Man and Biosphere). Einfluss der Menschen auf das Oekosystem Neusiedlersee

Untersuchungen ueber den Einfluss des Menschen auf den Neusiedlersee. U.a. Eutrophierungseffekte und deren Auswirkungen (durch Badebetrieb, Siedlungs- und Industrieabwaesser, Duengung von Weingaerten etc.). Weitere Auswirkungen auf den See durch Einsatz exotischer Fischarten.

Schwimmbäder Saarland

Die Erfassung der Schwimmbäder im Saarland wurde untergliedert in: Freibad, Hallenbad, Frei- und Hallenbad, Badeseen und Strandbad. Attribute : - LAND ------: Landkreisnummer - KREIS -----: Kreisnummer - GEMEINDE --: Gemeindenummer - ORTSTEIL --: Ortsteilnummer - HNR -------: Hausnummer - RW --------: Rechtswert - HW --------: Hochwert - STR NAME --: Straßenname - PLZ -------: Postleitzahl - ORT NAME --: Ortsname - SCHWIMMBAD : Schwimmbäder, aufgegliedert in Freibad, Hallenbad, Frei- und Hallenbad, Badeseen Strandbad - BETREIBER -: Keine Angaben - ERFASSUNG -: Erfasser

Staatliche_Dienste - Staatliche Dienste

Der Kartendienst stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.:Der Kartendienst stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.

Kell am See Teilgebiet Campingplatz Freibad Hochwald

Kell Kell am See Teilgebiet Campingplatz Freibad Hochwald

1. Ideenphase

Im ersten Schritt sollte geklärt werden, ob das vorgesehene Gebiet sich grundsätzlich für die Versorgung über ein Nahwärmenetz eignet. Anhaltspunkte dafür liefern die Ergebnisse der Wärmeplanung und die Einteilung des Stadtgebietes in Wärmeversorgungsgebiete im Wärmeplan der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Berliner Wärmeplan Im Detail sollten insbesondere folgende Voraussetzungen geprüft werden: Bereits vorhandene Wärmenetze im Planungsgebiet oder angrenzenden Gebieten: Ist bereits ein Wärmenetz im Gebiet vorhanden, wird in der Regel ein Anschluss an dieses Netz ressourceneffizienter und kostengünstiger sein als die Errichtung eines neuen Netzes. Vorhandene Wärmenetze in benachbarten Gebieten sollten daraufhin überprüft werden, ob es ein Potenzial zur Erweiterung gibt und ob ggf. sogar bereits entsprechende Pläne des Betreibers existieren. Ausreichender spezifischer Wärmebedarf: Wenn ein Gebiet nur wenig bebaut ist und die vorhandenen Gebäude insgesamt nur eine geringe Wärmeabnahmemenge benötigen, wird der Betrieb eines warmen Nahwärmenetzes in der Regel nicht wirtschaftlich sein. Als Orientierungswert für die Abschätzung, ob ein Gebiet grundsätzlich für eine netzgebundene Wärmeversorgung infrage kommt, empfiehlt der Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung (PDF, 8.9 MB) der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW), die Wärmebedarfsdichte heranzuziehen. Der Handlungsleitfaden enthält folgende Richtwerte auf Basis von Erfahrungswerten aus der Praxis: Die Eignung eines Gebietes sollte jedoch stets im Einzelfall und vor dem Hintergrund aktueller technischer Möglichkeiten und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen geprüft werden. Insbesondere kalte Nahwärmenetze können auch in Gebieten mit geringer Wärmedichte ein geeigneter Ansatz sein. Einen ersten visuellen Anhaltspunkt dafür, ob ein Gebiet innerhalb Berlins einen ausreichend hohen Wärmebedarf hat, um den wirtschaftlichen Betrieb eines Wärmenetzes zu ermöglichen, bietet der Berliner Energieatlas mit der Karte “Gebäudeeignung für ein zentrales oder dezentrales Wärmeversorgungssystem” . Beachten Sie aber bitte: Die Karte soll nur der Orientierung dienen, sie stellt keinen Wärmeplan dar und ist auch nicht als gesamtstädtische Strategie zu verstehen. Grobcheck vorhandener Potenziale: Wichtig für die Konzeptionierung eines emissionsarmen Nahwärmenetzes ist die Frage, welche Abwärme- oder erneuerbaren Energiequellen im Gebiet zur Verfügung stehen. Energieatlas Berlin Potenzialanalysen Darüber hinaus ist es empfehlenswert, bereits in dieser ersten Phase zu prüfen, wie viele Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen im Gebiet ein grundsätzliches Interesse an einem Nahwärmeanschluss haben. Dies kann beispielsweise mit einer Informationsveranstaltung oder einer Reihe von Veranstaltungen verknüpft werden, zu denen die Eigentümerinnen und Eigentümer eingeladen und über die Idee zu einem Nahwärmenetz im Gebiet informiert werden. Von besonderer Bedeutung ist das Vorhandensein von Großverbrauchern, beispielsweise öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Schwimmbädern, Seniorenheimen, großen Mehrfamilienhäusern o.ä. Sie können als sogenannte Ankerkunden die Keimzelle des neuen Nahwärmenetzes bilden und dafür sorgen, dass das Wärmenetz auch dann schon wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn weitere Gebäude im Gebiet erst nach und nach angeschlossen werden. Es ist empfehlenswert, im Vorfeld abzuschätzen, ob und wie ein Nahwärmenetz im einschlägigen Fall wirtschaftlich betrieben werden kann, und welcher Anzahl von Gebäuden (Anschlussrate) dies in etwa entspricht. Dann können (beispielsweise im Rahmen der Informationsveranstaltungen) zunächst unverbindliche Interessensbekundungen eingesammelt werden. Wird die Mindestanzahl von interessierten Eigentümerinnen und Eigentümern und letztlich Gebäuden erreicht, ist dies eine gute Voraussetzung, um das Projekt weiter voranzutreiben. Ist dies nicht der Fall, muss gegebenenfalls noch Überzeugungsarbeit geleistet werden. Weiter zur Konzeptphase

Fachaufsicht SGA BA CW: Sanierung der illegalen Badestelle im Volkspark Jungfernheide

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, ich wende mich an Sie als zuständige, übergeordnete Behörde, welche die Fachaufsicht auf das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf ausübt. Hintergrund meiner Anfrage ist folgendes: Im Rahmen des Förderprogramms "BENE - Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung" (Projektziffer: 1239-B6-A) wurden Sanierungsmaßnahmen in Volkspark Jungfernheide im Zeitraum 06.2019 - 12.2023 durchgeführt. Im Volkspark Jungfernheide am östlichen Ufer des Jungfernheideteichs befindet sich eine illegale Wildbadestelle, welche vom Grünflächenamt als "Plansche" bezeichnet wird. Die Rechtslage hierzu ist eindeutig: Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. g der Berliner Badegewässerverordnung vom 7. Juli 2008 ist das Baden vorbehaltlich der in Abs. 1 genannten Einschränkungen nur im Freibadbereich des Jungfernheideteiches erlaubt; gemäß Abs. 2 dieser Verordnung ist es in allen anderen Gewässern erster und zweiter Ordnung (und somit außerhalb des Freibades) verboten. Im Rahmen des o.g. Förderprogramms wurde diese illegale Badestelle saniert und damit aufgewertet, somit wird eine illegale Nutzung gefördert. Das Projekt in nachfolgender Mitteilung des Grünflächenamts beschrieben (dort Nr. 4): https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechen/gruenflaechen/artikel.1203949.php Hierzu bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: - Wie kann es sein, dass öffentliche Fördermittel für die Sanierung einer illegalen Badestelle verwendet werden und somit die illegale Nutzung gefördert wird? - Inwiefern steht dies im Einklang mit den Förderrichtlinien? - Welche genauen Maßnahmen wurden im Rahmen der Sanierung der Wildbadestelle umgesetzt? Bitte geben Sie auch die Kosten an. Diese Anfrage wird aufgrund der Fachaufsicht bewusst an die Senatsverwaltung und nicht direkt an das Bezirksamt gestellt. Sie stellt gleichzeitig eine Fachaufsichtsbeschwerde dar. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in textform (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Mit freundlichen Grüßen

Wasser und Abwasser, Regeln der Baukunde auf verschiedenen Gebieten

Ausarbeiten der Grundlagen, Publikation als Norm, Durchfuehrung von Einfuehrungs- und Weiterbildungskursen. Publiziert (neu seit 1980): - Norm SIA 385/1 Anforderungen an das Wasser und an die Wasseraufbereitungsanlagen in Gemeinschaftsbaedern. Tagungen (seit 1980): Studientagungen fuer die richtige Bemessung von Kanalisationen aufgrund der Norm 190 (1977) und Orientierung ueber den neuesten Stand der Kenntnisse (Publikation der Referate).

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