Die Karte Bodenverflüssigungspotenzial stellt Informationen zur Verbreitung von Sedimenten an der Meeresbodenoberfläche dar, die aufgrund ihrer spezifischen Korngrößenverteilungen unter äußerer Lasteinwirkung (Entstehung von Porenwasserüberdruck) zur Bodenverflüssigung neigen können. Bei den Sedimenten handelt es sich in der Regel um eng gestufte Grobschluffe bis Mittelsande. Der Effekt der Bodenverflüssigung kann bei Baumaßnahmen und Bauwerken, wie z.B. Pipelines und Seekabel am Meeresboden, von Bedeutung sein. Die Karte umfasst den Bereich der gesamten deutschen Nordsee im Maßstab 1 : 250.000 mit einer Aussage zu den Sedimenten der oberen 0,2 m ab Meeresbodenoberfläche. Zwei zusätzliche Karten zeigen Ergebnisse der Auswertung von Bohrdaten in Teufen von 1 m und 2 m unter Meeresboden. Grundlage der Kartendarstellung sind Sedimentproben der Meeresbodenoberfläche bis zu einer Teufe von 0,2 m sowie Schichtbeschreibungen von Bohrungen in den oben genannten Teufenbereichen, die bis April 2012 zur Verfügung standen. Die Grundlagendaten sind in Datenbanken beim BSH und LBEG abgelegt, zukünftig erhobene Daten werden darin integriert. Die Lockersedimente werden entsprechend ihrer Korngrößen nach DIN EN 14688-1 eingeteilt: Ton (Korngröße <0,002 mm); Schluff (Korngröße 0,002 bis 0,063 mm); Sand (Korngröße 0,063 bis 2,0 mm); Kies (Korngröße 2,0 bis 63 mm); Steine und Blöcke (Korngröße >63 mm). Auf Basis der im Labor durchgeführten Korngrößenanalysen, den Schichtbeschreibungen aus Bohrungen und der Kornsortierung werden die Sedimente auf Grundlage der Klassifizierung von STUDER & KOLLER (1997) klassifiziert. Die Legende umfasst zwei Klassen, Bodenverflüssigung „potentiell möglich“ und „nicht zu erwarten“.
Die Karte Bodenverflüssigungspotenzial stellt Informationen zur Verbreitung von Sedimenten an der Meeresbodenoberfläche dar, die aufgrund ihrer spezifischen Korngrößenverteilungen unter äußerer Lasteinwirkung (Entstehung von Porenwasserüberdruck) zur Bodenverflüssigung neigen können. Bei den Sedimenten handelt es sich in der Regel um eng gestufte Grobschluffe bis Mittelsande. Der Effekt der Bodenverflüssigung kann bei Baumaßnahmen und Bauwerken, wie z.B. Pipelines und Seekabel am Meeresboden, von Bedeutung sein. Die Karte umfasst den Bereich der gesamten deutschen Nordsee im Maßstab 1 : 250.000 mit einer Aussage zu den Sedimenten der oberen 0,2 m ab Meeresbodenoberfläche. Zwei zusätzliche Karten zeigen Ergebnisse der Auswertung von Bohrdaten in Teufen von 1 m und 2 m unter Meeresboden. Grundlage der Kartendarstellung sind Sedimentproben der Meeresbodenoberfläche bis zu einer Teufe von 0,2 m sowie Schichtbeschreibungen von Bohrungen in den oben genannten Teufenbereichen, die bis April 2012 zur Verfügung standen. Die Grundlagendaten sind in Datenbanken beim BSH und LBEG abgelegt, zukünftig erhobene Daten werden darin integriert. Die Lockersedimente werden entsprechend ihrer Korngrößen nach DIN EN 14688-1 eingeteilt: Ton (Korngröße <0,002 mm); Schluff (Korngröße 0,002 bis 0,063 mm); Sand (Korngröße 0,063 bis 2,0 mm); Kies (Korngröße 2,0 bis 63 mm); Steine und Blöcke (Korngröße >63 mm). Auf Basis der im Labor durchgeführten Korngrößenanalysen, den Schichtbeschreibungen aus Bohrungen und der Kornsortierung werden die Sedimente auf Grundlage der Klassifizierung von STUDER & KOLLER (1997) klassifiziert. Die Legende umfasst zwei Klassen, Bodenverflüssigung „potentiell möglich“ und „nicht zu erwarten“.
Die Karte Bodenverflüssigungspotenzial stellt Informationen zur Verbreitung von Sedimenten an der Meeresbodenoberfläche dar, die aufgrund ihrer spezifischen Korngrößenverteilungen unter äußerer Lasteinwirkung (Entstehung von Porenwasserüberdruck) zur Bodenverflüssigung neigen können. Bei den Sedimenten handelt es sich in der Regel um eng gestufte Grobschluffe bis Mittelsande. Der Effekt der Bodenverflüssigung kann bei Baumaßnahmen und Bauwerken, wie z.B. Pipelines und Seekabel am Meeresboden, von Bedeutung sein. Die Karte umfasst den Bereich der gesamten deutschen Nordsee im Maßstab 1 : 250.000 mit einer Aussage zu den Sedimenten der oberen 0,2 m ab Meeresbodenoberfläche. Zwei zusätzliche Karten zeigen Ergebnisse der Auswertung von Bohrdaten in Teufen von 1 m und 2 m unter Meeresboden. Grundlage der Kartendarstellung sind Sedimentproben der Meeresbodenoberfläche bis zu einer Teufe von 0,2 m sowie Schichtbeschreibungen von Bohrungen in den oben genannten Teufenbereichen, die bis April 2012 zur Verfügung standen. Die Grundlagendaten sind in Datenbanken beim BSH und LBEG abgelegt, zukünftig erhobene Daten werden darin integriert. Die Lockersedimente werden entsprechend ihrer Korngrößen nach DIN EN 14688-1 eingeteilt: Ton (Korngröße <0,002 mm); Schluff (Korngröße 0,002 bis 0,063 mm); Sand (Korngröße 0,063 bis 2,0 mm); Kies (Korngröße 2,0 bis 63 mm); Steine und Blöcke (Korngröße >63 mm). Auf Basis der im Labor durchgeführten Korngrößenanalysen, den Schichtbeschreibungen aus Bohrungen und der Kornsortierung werden die Sedimente auf Grundlage der Klassifizierung von STUDER & KOLLER (1997) klassifiziert. Die Legende umfasst zwei Klassen, Bodenverflüssigung „potentiell möglich“ und „nicht zu erwarten“.
Das Gesamtvorhaben NOR-9-3 umfasst die Errichtung einer ±525 kV-Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Stromleitung (HGÜ-Stromleitung) von der Offshore-Plattform NOR-9-3 über Baltrum bis zur Konverterstation Unterweser und dient dem Netzanschluss von Windparkflächen in den FEP-Gebieten N-9 und N-10. Die NOR-9-3-Leitung beginnt nordwestlich von Baltrum in der Ausschließlichen Wirtschafts-zone (AWZ). Sie mit anderen Trassen gebündelt, die ebenfalls über den Grenzkorridor III in das Küstenmeer geführt werden. Im Küstenmeer folgt NOR-9-3 dem Baltrum-Korridor. Im Anschluss quert die Trasse die Insel Baltrum sowie das ostfriesische Wattenmeer und landet in Dornumergrode (Landkreis Aurich) an. Dabei wird im Bereich des Anlandungspunktes na-he Dornumergrode das Seekabel durch eine Muffe mit dem Landkabel verbunden. Landseitig wird NOR-9-3 um den Jadebusen herum bis zur Konverterstation Unterweser geführt. Insge-samt beträgt die Trassenlänge von NOR-9-3 ca. 276 km, davon 166 km auf See und rund 110 km zu Lande.
ID: 1312 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Konsultation nach der Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Offshore-Windpark "Aurora" in der Schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee, NV-06738-20 Kurzbeschreibung des Vorhabens: OX2 AB plant die Errichtung eines Offshore-Windparks in der schwedischen Wirtschaftszone in der Ostsee, östlich der Insel Öland und südwestlich der Insel Gotland. Der Windpark trägt den Namen Aurora und soll pro Jahr etwa 24 TWh Strom erzeugen, was dem Stromverbrauch von bis zu fünf Millionen Haushalten entspricht. Das derzeitige Projektgebiet ist etwa 1.045 km2 groß und liegt etwas mehr als 30 km von Öland und etwas mehr als 20 km von Gotland entfernt. Der Windpark wird voraussichtlich in mehreren Phasen entwickelt werden. Der Windpark soll aus insgesamt 220 bis 370 Windturbinen und zugehöriger Ausrüstung wie Offshore-Umspannwerken, Seekabeln und Plattformen (Wohnplattformen und Plattformen zur Energiespeicherung oder Energieumwandlung wie Wasserstoff) bestehen. Die maximale Gesamthöhe der Windturbinen beträgt 370 Meter über dem Meeresspiegel, und die erste Stufe des Windparks soll 2030 in Betrieb genommen werden. Die Entfernung des geplanten Aurora-Windparks zu den (zu Finnland gehörenden) Åland-Inseln beträgt etwa 380 km, gemessen vom Windpark selbst, und etwa 290 km, gemessen von der nächstgelegenen primären Option für einen Kabelkorridor. Die Entfernung des Windparks zum finnischen Festland beträgt ca. 450 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 370 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Der Windpark ist etwa 280 km von der estnischen Insel Saaremaa und etwa 390 km vom estnischen Festland entfernt. Die Entfernung des Windparks nach Lettland beträgt ca. 190 km und die Entfernung nach Litauen ca. 205 km. Die Entfernung zur Oblast Kaliningrad in Russland beträgt etwa 230 km. Nach Polen beträgt die Entfernung vom Windpark ca. 190 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 160 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Die Entfernung vom Windpark zur dänischen Insel Bornholm beträgt ca. 200 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 130 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Die Entfernung des Windparks zur deutschen Insel Rügen beträgt ca. 300 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 240 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 12.11.2021 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet Windparkverfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Schriftliche Stellungnahmen oder zur Niederschrift sind an einen der folgenden Dienstsitze beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg oder Rostock zu erheben. Elektronische Äußerungen sind an folgende E-Mailadressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de, Dajana.Ruge@bsh.de Wir leiten alle Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter. Die Stellungnahmen müssen Namen und Anschrift der stellungnehmenden Person/Organisation enthalten. Vorhabenträger OX2 OX2 AB Lilla Nygatan Box 2299 10317 Stockholm Schweden Homepage: http://www.ox2.com Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek – Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr Dienstag 09:00–16:00 Uhr Freitag 09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 03.12.2021 Enddatum der Auslegung 17.12.2021 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 03.12.2021 Enddatum der Auslegung 17.12.2021 Auslegung Espoo report Aurora Wind Farm (environmental impact assessment or ESPOO environmental impact assessment) Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 13.10.2023 Enddatum der Auslegung 24.10.2023 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Das schwedische Amt für Umweltschutz hat dem BMUV (Germany point of contact) am 21.09.2023 die Konsultation sowie den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Offshore-Windpark „Aurora“ in der schwedischen AWZ mit der Bitte zur weiteren Veranlassung ( Stellungnahmen zur Bewertung der Umweltauswirkungen des Projekts auf Deutschland, eventuelle Kommentare der deutschen Öffentlichkeit/Behörden) übersandt. Der geplante Windpark trägt den Namen „Aurora“. Er wird eine geschätzte Höchstleistung von ca. 5 500 MW haben und aus bis zu 370 Windturbinen mit einer maximalen Höhe von jeweils von 370 Metern bestehen . Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.10.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.10.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Konsultationsunterlagen sowie der UVP-Bericht für… Dokumente Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben
ID: 3367 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Benachrichtigung nach der Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Offshore Energiepark "Neptunus" in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone (EEZ) der südlichen Ostsee und der südöstlichen O Kurzbeschreibung des Vorhabens: X2 AB, plant die Errichtung eines Energieparks in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone (EEZ) der südlichen Ostsee und der südöstlichen Ostsee. etwas mehr als 50 Kilometer vom schwedischen Festland und 40 km von der nächstgelegenen schwedischen Insel entfernt. Der Energiepark trägt den Namen Neptunus und soll jährlich etwa 13 bis 15 TWh Strom erzeugen. Insgesamt sollen 120 bis 207 Windturbinen inkl. Ausrüstung wie Unterseekabel, Pipelines, Umspann- und Wechselrichterstationen sowie Wasserstoffproduktionsanlagen errichtet werden. Das Projektgebiet ist etwa 645 Quadratkilometer groß. Die maximale Gesamthöhe der Windturbinen beträgt 420 Meter über dem Meeresspiegel, und die erste Stufe des Energieparks wird voraussichtlich im Jahr 2032 erreicht. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 16.06.2023 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Einwendungen gegen bzw. Äußerungen zu dem Vorhaben sind schriftlich oder elektronisch beim beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben. Elektronische Äußerungen sind an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de, dajana.ruge@bsh.de. Die Einwendungen bzw. Äußerungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders/ Organisation enthalten. Vorhabenträger Neptunus Energipark AB Neptunus Energipark AB Box 2299 103 17 Stockholm Schweden Homepage: https://www.ox2.com/projects/neptunus Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr Dienstag 09:00–16:00 Uhr Freitag 09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 07.07.2023 Enddatum der Auslegung 21.07.2023 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag geschlossen. Eröffnungsdatum der Auslegung 07.07.2023 Enddatum der Auslegung 21.07.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 21.07.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 07.07.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen zur Errichtung des Windparks sind im A… Dokumente Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben
In Deutschland besteht ein Bedarf, das Stromnetz an die Anforderungen der Energiewende zum Erreichen der Klimaschutzziele anzupassen. Im Rahmen der bundesweiten Netzentwicklungsplanung werden Entscheidungen über die einzusetzenden Leitungstechniken getroffen. Die möglichen ökologischen Folgen des Um- und Ausbaus des Stromnetzes wurden in Deutschland bisher nicht systematisch im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung der verschiedenen Neubautechniken untersucht. Diese Lücke wird mit diesem Vorhaben geschlossen. Politische Entscheidungsträger können damit die im Rahmen der Ökobilanzierung untersuchten Umweltwirkungen stärker in die Diskussion und Ausgestaltung des Netzausbaus einbringen.
In Deutschland besteht ein Bedarf, das Stromnetz an die Anforderungen der Energiewende zum Erreichen der Klimaschutzziele anzupassen. Im Rahmen der bundesweiten Netzentwicklungsplanung werden Entscheidungen über die einzusetzenden Leitungstechniken getroffen. Die möglichen ökologischen Folgen des Um- und Ausbaus des Stromnetzes wurden in Deutschland bisher nicht systematisch im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung der verschiedenen Neubautechniken untersucht. Diese Lücke wird mit diesem Vorhaben geschlossen. Politische Entscheidungsträger können damit die im Rahmen der Ökobilanzierung untersuchten Umweltwirkungen stärker in die Diskussion und Ausgestaltung des Netzausbaus einbringen.
§ 31 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (1) Einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung des Wasserstraßen- und Schiffahrtsamtes bedürfen Benutzungen (§ 9 des Wasserhaushaltsgesetzes) einer Bundeswasserstraße, die Errichtung, die Veränderung und der Betrieb von Anlagen einschließlich des Verlegens, der Veränderung und des Betriebs von Seekabeln in, über oder unter einer Bundeswasserstraße oder an ihrem Ufer, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme eine Beeinträchtigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraße oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist. (1a) aufgehoben (2) Wer eine Bundeswasserstraße benutzen oder Anlagen in, über oder unter einer solchen Wasserstraße oder an ihrem Ufer errichten, verändern oder betreiben will, hat dies dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt anzuzeigen. Die Maßnahme bedarf keiner strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung, wenn das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt binnen eines Monats nach Eingang der Anzeige nichts anderes mitteilt. Telekommunikationslinien im Sinne des § 3 Nummer 64 des Telekommunikationsgesetzes sind anzeigepflichtig, aber genehmigungsfrei. Ist eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erforderlich, ersetzt die Anzeige den Antrag auf Erteilung dieser Genehmigung. Für die Erteilung der Genehmigung gelten § 11a Absatz 4 bis 7 Satz 1 bis 5 sowie § 108 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechend, wenn es sich um eine Anlage zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen handelt. (3) Eine Anzeige oder eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung ist nicht erforderlich für das Einbringen von Stoffen zu Zwecken der Fischerei, für Benutzungen, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes in zulässiger Weise ausgeübt werden, für Anlagen, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtmäßig vorhanden sind, für Maßnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs. Eine Anzeige oder eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung ist ebenfalls nicht erforderlich für Benutzungen und für Anlagen an den Bundeswasserstraßen, welche am 09. Juni 2021 erstmals in Anlage 1 aufgenommen wurden, soweit die Benutzung oder Anlage vor dem 09. Juni 2021 in zulässiger Weise ausgeübt wurde oder rechtmäßig vorhanden war. (4) Die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, die eine Beeinträchtigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraße oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verhüten oder ausgleichen. (5) Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme eine Beeinträchtigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraße oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist, die durch Bedingungen und Auflagen weder verhütet noch ausgeglichen werden kann. Sind diese Bedingungen und Auflagen nicht möglich, darf die Genehmigung gleichwohl aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit erteilt werden. (6) Die Genehmigung ersetzt nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungsakte. Stand: 15. August 2025
In Deutschland besteht ein Bedarf, das Stromnetz an die Anforderungen der Energiewende zum Erreichen der Klimaschutzziele anzupassen. Im Rahmen der bundesweiten Netzentwicklungsplanung werden Entscheidungen über die einzusetzenden Leitungstechniken getroffen. Die möglichen ökologischen Folgen des Um- und Ausbaus des Stromnetzes wurden in Deutschland bisher nicht systematisch im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung der verschiedenen Neubautechniken untersucht. Diese Lücke wird mit diesem Vorhaben geschlossen. Politische Entscheidungsträger können damit die im Rahmen der Ökobilanzierung untersuchten Umweltwirkungen stärker in die Diskussion und Ausgestaltung des Netzausbaus einbringen. Veröffentlicht in Texte | 36/2025.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 53 |
| Land | 14 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 23 |
| Taxon | 2 |
| Text | 12 |
| Umweltprüfung | 12 |
| unbekannt | 12 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 21 |
| offen | 36 |
| unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 61 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 15 |
| Keine | 27 |
| Multimedia | 1 |
| Webdienst | 7 |
| Webseite | 18 |
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| Boden | 33 |
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| Luft | 28 |
| Mensch und Umwelt | 61 |
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