Verlegung der Windenschleppstrecke für den Segelflug.
Das Verbundvorhaben EnerGlider adressiert die Entwicklung einer neuartigen und in hohem Grad innovativen Höhenwindenergieanlage auf Basis eines automatisierten Starrflügelgleiters. Ziel ist es energiereiche Höhenwinde für den effizienten (Flug-)Betrieb eines Gleiters zu nutzen, um ein Seil mit konstanter Geschwindigkeit von einer Winde abzuwickeln und dabei mit einem angebunden Generator elektrische Energie zu erzeugen. Das Teilprojekt EnerG-Drone widmet sich der Auslegung und Entwicklung des vollautomatisierten Luftfahrzeugs für den kontinuierlichen Dauerbetrieb. Der Gleiter soll eigenständig mit batteriegespeisten Antrieben von einer Basis starten und bis zu seiner vorgesehen Betriebshöhe aufsteigen, ab der er in den Gleitflug entlang eines wiederkehrenden Flugbahnprofils übergeht und die Energieproduktion erfolgt. Während dieser Flugphase sind die Propellerblätter der deaktivierten Antriebe an die Motorzellen angelegt, um den Widerstand zu minimieren. Sobald das Seil vollständig von der Winde abgewickelt ist, fliegt der Gleiter wieder zurück in die Ausgangsposition des Gleitflugs und der Prozess beginnt erneut. Zusätzlich zum seilgebundenen Flug ist aber auch vorgesehen, dass das Luftfahrzeug im Notfall und für Wartungsarbeiten unabhängig vom Seil betrieben werden kann und eigenständig zu einer Wartungseinrichtung an Land fliegt. Die dazu notwendige Seiltrennung erfolgt während des Flugs durch einen steuerbaren Mechanismus. Neben der flugmechanischen und aerodynamischen Validierung des Luftfahrzeugkonzepts liegt der Fokus der Forschungsarbeiten am Institut für Flugsystemdynamik insbesondere auf der Entwicklung der automatischen Flugführung mit und ohne Seilbindung sowie der Auswahl und Integration der dafür erforderlichen Sensor- und Systemkomponenten.
Der Feldgemüsebau im Eferdinger Becken ist gekennzeichnet durch eine große Vielfalt an Gemüse für den Frischmarkt und der Verarbeitungsindustrie. Die hohe Bewirtschaftungsintensität (Düngung, Beregnung, zwei bis vier Ernten pro Jahr) führte auf den zum Teil leichten und durchlässigen Böden zu hohen Nitratgehaltswerten im Grundwasser. Zur zukünftigen Sicherung des Gemüseanbaues im Eferdinger Becken sind Maßnahmen erforderlich, die mittelfristig die Menge der Nitratauswaschung ins Grundwasser in den bedeutendsten Gebieten unter den bestehenden Schwellwert bringen. Das kulturbegleitende N-Sollwert System (KNS System) in der Integrierten Gemüseproduktion dient als Basis im Produktionssystem zur Verminderung der Stickstoffauswaschung. Im weiteren werden Varianten mit einer 30 Prozent reduzierten N-Düngung (bezogen auf das KNS System), mit standortüblicher Düngung, sowie der Anbau von abfrostender und nichtabfrostender Zwischenfrucht mehrjährig bewertet. Beurteilt werden die Maßnahmen am verkaufsfähigen Ertrag, an ausgewählten Qualitätsparametern sowie an der anfallenden Menge und der NO3 Befrachtung des Sickerwassers in eingebauten Lysimetern.
Die Untersuchung beinhaltet die Errichtung eines Messfeldes (Oisklause) im Rotwald. Dabei werden mittels Dehnmessstreifen, Temperaturmessung, mechanischer Zugwaage, Schneehöhenmessung und Datalogger die Kräfte auf die Stabilisatoren ermittelt. Die Arbeiten beinhalten die Installation der Messgeräte, die Betreuung des Messfeldes (Sommer und Winter), die Fotodokumentation der Schneegleitbewegungen sowie die Durchführung von Schneeprofilen. Im Sommer werden die Krafteinwirkungen durch Zugversuche der Stabilisatoren überprüft.
Der Schwarzstorch ist mittlerweile wieder - zum seltenen - Bewohner unserer heimischen Wälder in Rheinland-Pfalz geworden. Der scheue und heimliche Vogel reagiert sehr empfindlich gegenüber Störungen. Brutverluste und Nestaufgaben können die Folge sein. Die Art benötigt also ruhige Waldgebiete. Nur selten kreisen die Vögel über ihrem Brutgebiet. Sie fliegen ihr Nest nicht von oben, sondern seitlich durch den Waldbestand gleitend an. Sie leben so verborgen, dass selbst Förster gelegentlich nicht wissen, dass in ihrem Revier der Schwarzstorch brütet. So ist es also kein Wunder, dass ein Geheimnis um ihn weht. Im Jahre 1890 wurde das damals letzte Schwarzstorchpaar in Rheinland-Pfalz festgestellt. In der Folge blieb der eindrucksvolle Waldvogel für lange Zeit aus den - heute rheinland-pfälzischen - Wäldern verschwunden. Mit einer ersten Brut im Jahre 1982 in der Schneifel begann die Wiederbesiedlung unseres Bundeslandes. Es setzte eine überaus positive Bestandsentwicklung ein, die zu einem stabilen Brutbestand von derzeit 30 – 40 Schwarzstorchpaaren mit Schwerpunkt im nördlichen Rheinland-Pfalz führte. Das derzeitige Verbreitungsgebiet umfasst Westerwald, Taunus, Eifel, Hunsrück und Saar-Nahe-Bergland. Im Pfälzerwald wurde bislang noch kein Brutvorkommen bestätigt, aber es wird vermutet. Brütete die Art in historischer Zeit in Urwäldern, findet sie heute in naturnah bewirtschafteten Wäldern geeignete Lebensbedingungen. Dies zeigt, dass die nachhaltige, pflegliche und naturnahe Bewirtschaftung der Wälder in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung für die erfolgreiche Wiederbesiedlung in der jüngeren Vergangenheit geschaffen hat. Es ist kein Zufall, dass die Wiederbesiedlung und der Bestandsaufbau des Schwarzstorches in Rheinland-Pfalz mit der Umstellung auf die Naturnahe Waldbewirtschaftung zeitlich übereinstimmen. Näheres dazu finden Sie auf der Seite: „Naturnahe Waldbewirtschaftung durch die Förster hilft dem Schwarzstorch“. Nachfolgende Tabelle stellt die Bestandsentwicklung in der Region Trier dar, die etwa ein Viertel der gesamten Landesfläche umfasst. Aufgelistet sind nur die tatsächlich nachgewiesenen Brutvorkommen. Die „Dunkelziffer“ nicht genau lokalisierter Brutplätze beträgt schätzungsweise 30 – 50 % des wirklichen Bestandes, so dass wir von 10 – 14 Brutpaaren in der Region Trier ausgehen können. Schwarzstorchnester mit nachgewiesenen Bruten in der Region Trier (Landkreise BIT, DAU, TR, WIL und Stadt Trier) Jahr Anzahl besetzter Nester davon Brutverluste Anzahl ausgeflogener Jungvögel 1982 1 0 3 83 1 0 4 84 1 0 4 85 1 0 2 86 1 0 3 87 0 0 0 88 0 0 0 89 1 0 2 90 1 0 4 91 3 0 11 92 2 0 5 93 3 0 10 94 2 0 7 95 2 0 6 96 2 0 8 97 2 0 8 98 3 1 7 99 3 0 8 2000 3 0 9 01 5 1 14 02 3 0 9 03 3 0 10 04 3 0 8 05 4 0 11 06 4 0 12 07 5 1 13 08 7 0 23 09 7 0 25 10 5 1 19 Summe: 78 4 245 „Black is beautiful“. Das gilt im besonderen Maße für den Schwarzstorch. Geringfügig kleiner als der Weißstorch, besitzt ein stehender Schwarzstorch eine Länge von 90 bis 105 cm. Seine Flügelspannweite beträgt 175 bis 200 cm. Trotz dieser beachtlichen Größe beträgt sein Gewicht nur etwa 3 kg. Zwar kann man Männchen und Weibchen äußerlich nicht unterscheiden, wohl aber die Altersstufen. Der schwarze Kopf, Hals, Brust und die Flügel der Altvögel unterscheidet den Schwarzstorch auf den ersten Blick von seinem weißen Vetter. Die namensprägenden schwarzen Körperpartien besitzen einen grünlichen bis violetten Metallglanz. Nur im Flugbild erkennt man, dass die Flügel nicht insgesamt schwarz sind, sondern unterseits weiße Achselfedern besitzen. Diese bilden zusammen mit der weißen Bauchfärbung ein markantes, das Flugbild prägendes weißes Dreieck. Beine, Schnabel und die unbefiederte Haut um das Auge weisen eine kräftige rote Farbe auf. Jungvögel in ihrem ersten Kalenderjahr tragen ein nicht so lebhaft gefärbtes Jugendkleid. Die schwarzen Gefiederpartien der Altvögel sind bei ihnen noch mattbraun, an Kopf und Hals etwas aufgehellt. Schnabel und Beine sind grünlichgelb und nicht rot wie bei den Altvögeln. Auch Jungvögel im zweiten Kalenderjahr haben noch ein mattbraunes Gefieder, der Schnabel ist jedoch fleischfarben bis mattrot, ebenso die Beine. Das unterscheidet sie von den Jungvögeln im ersten Kalenderjahr, das noch mattbraune Gefieder unterscheidet sie hingegen von den älteren Vögeln. Schwarzstörche bevorzugen zum Brüten größere, naturnahe Laub- und Mischwälder im Reifestadium (alte Bäume). Zur Nahrungssuche sind zahlreiche Kleingewässer und Feuchtgebiete im näheren und weiteren Umfeld erforderlich, insbesondere naturnahe Bachläufe und Täler. Als Nestbäume werden in Rheinland-Pfalz folgende Baumarten genutzt: 53 % Buche, 35 % Eiche und 12 % andere Baumarten. Es handelt sich um ältere großkronige Bäume in meist licht stehenden Altholzbeständen, die zur Nestanlage ausgesucht werden. Zur Nahrungssuche hält er sich gerne in Bächen oder Gräben auf oder an Teichen und Tümpeln. Dort fischt er seine Nahrung aus dem seichten Wasser. Hin und wieder werden auch Waldwiesen oder waldnahes Grünland aufgesucht, um dort kleine Beutetiere zu finden. Die Nahrungsreviere in unseren Mittelgebirgslandschaft sind sehr groß. Ein brütendes Schwarzstorchpaar benötigt ein Gebiet von 12 bis 15 km Radius um das Nest. Aufgrund ihres kraftsparenden Segelns in der Thermik sind Schwarzstörche in der Lage, aus einem solch großen Areal die Nahrung für die Jungen zu sammeln. Dieses funktioniert auch in ungünstigen Zeiten für die Nahrungsbeschaffung wie länger andauernde Regenperioden oder Hochwassersituationen. Sicherlich wäre das zum gegenwärtigen Zeitpunkt (April 2014) zu weit gesprungen. Dass aber zwischenzeitlich einzelne Exemplare durchaus mit dem Menschen "vertraut" werden belegt ein Foto von Heike Tibes. Dazu Frau Tibes: "... ich konnte gestern Vormittag in einem Vorgarten (!) im Ortsbereich von Nettersheim einen Schwarzstorch sichten. Saß seelenruhig auf einer Mauer und putzte sich, obwohl wir mit 15 Kindern nur ca. 50 Meter entfernt standen...." Lebensweise Schwarzstörche sind Zugvögel. Mittel- und westeuropäische Brutvögel ziehen ins nördliche Afrika, zum Teil auch in den Nahen Osten. Die Rückkehr verläuft unterschiedlich in Abhängigkeit vom Alter. Erwachsene Brutvögel kehren bereits Ende Februar und im März wieder in ihre Brutheimat zurück. Nichtbrütende Schwarzstörche in ihrem zweiten, teilweise noch in ihrem dritten Kalenderjahr, erreichen Europa überwiegend im Monat Mai. Der Wegzug findet im September statt. Bei Jungvögeln kommt es nach ihrem Selbständigwerden und vor dem Wegzug zu einem nicht zielgerichteten Umherstreifen. Schwarzstörche belegen zur Brutzeit hierzulande große Reviere, aus denen sie Konkurrenten vertreiben. Der aktive Flug wird mit tief ausholenden langsamen Flügelschlagen ausgeführt, die Beine ragen dabei weit über das Schwanzende hinaus. Kopf und Hals werden gerade, der Schnabel leicht abwärts gehalten. Das unterscheidet das Flugbild schon in der Ferne deutlich von dem eines Reihers. Wenn immer möglich, wird der kraftsparende Gleitflug mit ausgebreiteten leicht abwärts gebogenen Flügeln ausgeübt. Wie auch beispielsweise viele Greifvögel nutzen auch Schwarzstörche dafür möglichst gute Thermik. Ein selten schöner Anblick: Ein Schwarzstorch bei der Gefiederpflege; Bild: Martin HormannEin selten schöner Anblick: Ein Schwarzstorch bei der Gefiederpflege; Bild: Martin Hormann Nahrungssuchend schreitet ein Schwarzstorch durch seichtes Wasser oder gelegentlich auch über Grünland. Dabei wird bachbegleitendes Ufergehölz zur Beschirmung der Wasserfläche ausgenutzt, um im Wasser besser die Nahrung zu erspähen. Gleichzeitig ist der sehr dunkle Vogel im Schatten der Ufergehölze gut getarnt. Schwarzstörche zeigen in der Nestbesetzungsphase und beginnenden Brutzeit einen auffallenden Balzflug, den das Paar zusammen ausführt. Dabei spielt das sogenannte „Flaggen“ eine große Rolle, das auffallende Präsentieren der gespreizten weißen Unterschwanzdecken. Es dient sowohl der Paarbindung als auch dem Vertreiben von Rivalen. Obwohl Schwarzstörche über verschiedene Rufe und Lautäußerungen (Schnabelklappern) verfügen, hört man diese nur äußerst selten. Schwarzstörche sind gegenüber dem Menschen meist scheue Vögel mit 300 – 500 m Fluchtdistanz. Auch Molche gehören zum Speiseplan; Bild: Thomas Bengt-GröbelAuch Molche gehören zum Speiseplan; Bild: Thomas Bengt-Gröbel Die Nahrung besteht ganz überwiegend aus Tieren, die in Bächen, Teichen und Tümpeln leben. Fische, Frösche, Molche, Krebse und Wasserinsekten bilden den Hauptanteil. Einen geringeren Anteil im Nahrungsspektrum nehmen landbewohnende Tiere ein wie Regenwürmer, Insekten und Mäuse. Schwarzstörche werden im Alter von ca. drei Jahren geschlechtsreif. Das sehr große Nest wird bei uns fast stets auf alten Bäumen im unteren Kronenbereich oder auf Seitenästen angelegt. Darin findet jährlich nur eine Brut statt. Die Nester können 10 Jahre und länger benutzt werden. Die Eiablage beginnt ab Mitte April. Das Gelege umfasst 3 – 5 Eier, in den meisten Fällen 4. Es wird 32 – 40 Tage bebrütet. Beim Brüten wechseln sich die beiden Elterntiere regelmäßig ab. Die Nestlingszeit beträgt 62 bis 69 Tage. Beide Elterntiere füttern und bringen jeweils eine größere Futtermenge auf einmal mit. Die Zeit des Flüggewerdens der Jungen fällt meist in die zweite Julihälfte. Eine Bindung zum Nest besteht aber noch bis etwa Mitte August. Der Bruterfolg ist bei den untersuchten Paaren in der Eifel und im Hunsrück mit 3,1 ausgeflogenen Jungvögeln/Brutpaar vergleichsweise hoch. Die naturnahe Waldbewirtschaftung bindet natürlich ablaufende Prozesse der Natur möglichst weitreichend in die moderne Forstwirtschaft mit ein. Bäume werden einzeln genutzt und nicht großflächig in Kahlschlägen. Der Anteil an alten Bäumen steigt stetig. Die Althölzer verjüngen sich natürlich, es braucht also nicht gepflanzt zu werden. Mischwälder mit höheren Laubbaumanteilen und Baumartenvielfalt werden angestrebt, unter Berücksichtigung der natürlichen Waldgesellschaft und der Standortsverhältnisse. Stehendes und liegendes Totholz werden stellenweise belassen. An Bachläufen werden Nadelbäume zurückgedrängt zugunsten von natürlich dort vorkommenden Laubbaumarten, stellenweise werden offene Strukturen an Bächen und in Quellgebieten erhalten und geschaffen. Wurde früher nur in Einzelfällen nach diesen Prinzipien gearbeitet, begann das Umdenken und die Neuausrichtung der Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz im Sinne der Naturnahen Waldbewirtschaftung in den 80er Jahren und verstärkte sich nach den Orkanen Vivian und Wiebke im Jahre 1990. Diese hatten in den mitteleuropäischen Wäldern zu verheerenden Windwürfen geführt und das Erfordernis aufgezeigt, künftig stabilere Waldbestände zu erzielen. In diese Zeit fällt auch die Rückkehr des Schwarzstorches und das Anwachsen sowie die Ausbreitung der Brutpopulation in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus in die westlich angrenzenden Länder Belgien, Luxemburg und Frankreich. Der Gedanke liegt nahe, dass es sich um keine zufällige zeitliche Übereinstimmung dieser beiden Entwicklungen handelt. Wohl war die Neuausrichtung der Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz nicht der allein ausschlaggebende Faktor für den positiven Bestandstrend beim Schwarzstorch, sie hat diese Entwicklung aber doch sehr stark begünstigt und sogar die Voraussetzung dafür geschaffen. Im einzelnen sind es folgende Einflüsse, die unsere Forstwirtschaft nach Umstellung auf die naturnahe Waldbewirtschaftung auf den Brutbestand des Schwarzstorches ausübt, die seine Rückkehr in die rheinland-pfälzischen Wälder überhaupt erst möglich gemacht und gefördert haben: Umwandlung zu mehr Laub- und Mischwäldern schafft geeignete Brut- und Nahrungshabitate. Vermehren und Erhalten alter Baumbestände durch Erhöhung der Erntealter und Zielstärkennutzung, gleichzeitig Kahlschlagsvermeidung und Verbesserung des Waldgefüges: Naturnahe Waldbewirtschaftung führt zu mehr alten und dicken Bäumen im Wald und zu einem stufigen, mehrschichtigen und abwechslungsreichen Waldgefüge. Zur naturnahen Waldwirtschaft gehört auch, dass stellenweise stehendes Totholz belassen wird (soweit dieses keine Gefahr für Menschen durch Umstürzen darstellt) sowie besondere alte Bäume oder Baumgruppen erhalten werden. Stehendes Totholz und alte Einzelbäume und Baumgruppen sind wichtige Elemente bei den Lebensraumansprüchen von Schwarzstörchen im Umfeld des Brutplatzes. Extensive Bewirtschaftung der Talsohlen von Bachtälern im Wald, Zurücknahme des Nadelholzanteiles, Förderung der standortstypischen Laubgehölzarten, Offenhaltung bislang offener Talabschnitte. Dies fördert die Fisch- und Amphibienpopulationen der Kleingewässer und somit die Nahrungsgrundlage und –verfügbarkeit für den Schwarzstorch. Bodenschutzkalkung verringert die Versauerung der Waldböden durch Luftschadstoffe. Dadurch verbessern sich ebenfalls die Lebensbedingungen für Amphibien und Fische in den Kleingewässern. Der scheue Schwarzstorch reagiert empfindlich auf Störungen durch Menschen in Brutplatznähe, vor allem zu Beginn der Brutzeit. Unter Umständen wird der Brutplatz verlassen. Störungsursache kann z.B. unkoordinierte Freizeitnutzung sein (Reiter, Hobby-Fotografen, Radfahrer...) und unkoordinierte jagdliche und forstliche Maßnahmen Kollision mit Freileitungen und Stromschlag an noch ungesicherten Strommasten Horstabstürze oder Abbrüche nesttragender Äste infolge von Stürmen Schadstoffbelastung der Beutetiere Verluste durch Abschuss und Fang in den Winterquartieren und auf den Zugwegen In geringem Umfang Gelegeverluste durch andere Tierarten, z.B. Kolkrabe, Uhu, Waschbär Einrichtung von Horstschutzzonen von 300 m Radius um den Brutbaum reduziert Störungen durch forstliche Arbeiten zur Revierbesetzungs- und Brutzeit (Anfang März bis Ende August) Renaturierung von Fließgewässern und Anlage von flachen Teichen verbessern die Nahrungshabitate im Brutgebiet Anbringen von Brutplattformen im Falle von Horstabstürzen unterstützt das Brutgeschäft Lenkung der Jagd- und Freizeitaktivitäten von Waldbesuchern sollen Störungen vorbeugen Fortbildung der Försterinnen und Förster sowie allgemeine Informationen zum Schwarzstorch verbessern den Kenntnisstand Jährliche Erfassung des Brutbestandes und Bruterfolges als Voraussetzung von Schutzmaßnahmen In Rheinland-Pfalz erfolgte die erste Farbberingung einer Schwarzstorchbrut im Jahre 2010. Durchgeführt wurde sie von dem Schwarzstorchspezialisten Carsten Rohde in Zusammenarbeit mit Martin Hormann von der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland und den Förstern Georg Graf von Plettenberg, Christian Ossweiler, Sebastian Heinrich und Axel Henke von Landesforsten Rheinland-Pfalz. Die vier Hunsrücker Jungstörche erhielten jeweils einen schwarzen und weißen Ring der Nummernfolge T124 - T127. Dies sollte der Auftakt für weitere Beringungsaktionen in den nächsten Jahren sein. Ringablesungen werden von Karl-Heinz Heyne, capra-ibex@gmx.de, gesammelt, weitergeleitet und ausgewertet. Die ersten Erkenntnisse aus Farbringablesungen in Rheinland-Pfalz betreffen Schwarzstörche, die in Frankreich beringt worden waren, und sind sehr vielversprechend, da sie einiges über die Lebensgeschichte der Vögel verraten: Ein von 2008 bis 2010 – und hoffentlich auch in den kommenden Jahren - im Forstamtsbereich Birkenfeld im Hunsrück brütender Schwarzstorch trug einen roten Farbring mit der Aufschrift CH 14 (G.Graf von Plettenberg, C.Ossweiler). Wie sich herausstellte, stammte er aus Frankreich. Am 04.06.2005 beringte Paul Brossault diesen Storch als Nestling in Burgund, Raum Dijon, Département Côte d’Or. Übrigens war ein Elternteil dieses Vogels, der also dort brütete, ebenfalls nestjung beringt worden: 1999 im Norden des Großherzogtums Luxemburg, Raum Clairvaux (roter Ring, Nr. C6J). Weiterhin brütete im Jahre 2010 ein mit rotem Ring markierter Schwarzstorch, Ring-Nr.CC 72, im Forstamtsbereich Prüm/Eifel. Das Ablesedatum war der 09.05.2010 (KH.Heyne). Die Brut war zu diesem Zeitpunkt nach Zerstörung des Geleges durch Kolkraben aufgegeben worden. Die Herkunft dieses Eifeler Brutvogels liegt in den französischen Ardennen, Raum Charleville-Maizières, wo er als Nestling am 02.06.2005 von Gérard Jadoul beringt worden war.
Wissenschaftler haben auf der südostasiatischen Insel Borneo 123 bislang unbekannte Tier- und Pflanzenarten entdeckt. Die Umweltschutzorganisation WWF berichtet darüber in ihrem am 22. April 2010 veröffentlichten Bericht „Borneo's New World - Discovered Species in the Heart of Borneo“. Die drei Staaten Brunei Darussalam, Malysia und Indonesien teilen sich die Fläche der Insel. Im Jahr 2007 haben sich die drei Staaten im Rahmen der Heart of Borneo Initiative bereit erklärt, eine 220.000 Quadratkilometer große Region im Inneren der Insel zu schützen. Insgesamt wurden 67 Pflanzen, 17 Fische, fünf Frösche, drei Schlangen, einen Vogel, 29 Wirbellose und zwei Echsen seit der Unterzeichnung der Heart of Borneo Deklaration gefunden. Außergewöhnliche Arten sind die längste Stabheuschrecke der Welt, der fliegenden Mulu- Froschs, der mit seinen Flughäuten zwischen den Zehen und Fingern kurze Gleitflüge schafft und seine Farbe je nach Tageszeit von hellgrün in der Nacht zu braun am Tag wechselt sowie die Kopstein Bronzerückennatter, die bei Gefahr im Nacken ein flammendes Rot zeigt.
Windwürfe sind neben anderen abiotischen Ereignissen wie Schneebruch, Lawinen, Waldlawinen, Muren, Waldbrand etc. 'Katastrophenereignisse', die die Entwicklung von Wäldern auf Anfangsstadien der Waldentwicklung bzw. Sukzession zurücksetzen. Nunmehr steht nach dem Windwurfereignis des Jahres 1990 im Untersuchungsgebiet 'Rothwald' der Rothschild'schen FV Langau ein Forschungsareal zur Verfügung. Das Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft (BMLF) hat mit dem 'Schneeforschungsprojekt ROTHWALD' 1992 erstmals ermöglicht, dass die mechanischen Wechselwirkungen zwischen Schnee und Waldbestand hinsichtlich schneemechanischer Gesichtspunkte untersucht werden können. Der Rotwald (800-1800m) bildet zwischen den niederösterreichischen und steirischen Kalkalpen ein weitgehend unberührtes Waldreservat und zeichnet sich aufgrund der Nordstaulagen durch enormen Schneereichtum als hervorragendes Forschungsgebiet aus. Im Rahmen dieses Projektes wurden umfangreiche, meteorologische und schneemechanische Messstationen aufgebaut, die auch allen anderen Forschungsprojekten, die in diesem interessanten Gebiet durchgeführt werden, zur Verfügung gestellt werden können. So werden über sechs Stationen stündlich Messdaten abgefragt und etwa 7-14 tägig Schneeprofile sowie Kriechprofile erhoben und erstellt. Mittels Gleitschuhen (analog und digital) wird das Schneegleiten auf verschiedensten Hangneigungen und Expositionen überwacht. Mithilfe der gewonnen Daten konnte ein mechanisches Schneedeckenmodell (basierend auf Abaqus), das zur Untersuchung der auf die Bewegung einflussnehmenden Faktoren verwendet wird, erstellt werden. Neben der wichtigen Grundlagenforschung in der freien Natur, von der im Laufe der Jahre zahlreiche Studenten profitieren konnten, stellt das Schneedeckenmodell ein wichtiges Werkzeug für zukünftige Projekte dar. Deshalb kann das bisher gelaufene Rotwaldprojekt als eine einzigartige Forschungseinrichtung in Österreich bzw. in den Ostalpen bezeichnet werden.
Sachgebiet 231 - Stadtplanung | Stadt Kirchheim unter Teck Zur Navigation springen Zum Inhalt springen Zur Suche springen unchecked Navigation öffnen/schließen - Navigation schließen Menü Menü Stadt & Rathaus Stadt & Rathaus Aktuelles Aktuelles Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender Weindorf Musiknacht Bauernkriegsjubiläum Haft- ond Hokafescht Kirchheimer Sommer Radsportnacht Sommernachtskino Laternenfest Oldtimer-Fliegertreffen Wollmarkt Stadtnachrichten Presse Kirchheim-App Social Media Schadensmelder Fahrpläne Müllkalender Notdienste Öffentliche Toiletten Defibrillatoren Geflüchtete Rathaus Rathaus Stadtverwaltung Stadtverwaltung Verwaltungsspitze Mitarbeiter/-innen A-Z Online-Terminvereinbarung Öffnungszeiten Was erledige ich wo? Formulare A-Z Stadtrecht Abteilung Behörden & öffentliche Einrichtungen Strategie & Steuerung Strategie & Steuerung Handlungsfeld "Wohnen und Quartiere" Handlungsfeld "Bildung" Handlungsfeld "Klimaschutz, KFA und Energie" Handlungsfeld "Wirtschaft, Arbeit, Tourismus" Handlungsfeld "Mobilität und Versorgungsnetze Handlungsfeld "Umwelt- und Naturschutz" Handlungsfeld "Gesellschaftl. Teilhabe und BE Handlungsfeld "Kultur, Sport und Freizeit" Handlungsfeld "Moderne Verwaltung und Gremien" Handlungsfeld "Gesundes und sicheres Leben" Zukunftsdialog Haushalt & Finanzen Haushalt & Finanzen Grundsteuer Ausschreibungen Kommunalpolitik Kommunalpolitik Gemeinderat Ortschaftsräte Ausschüsse ICAN Ratsinformationssystem Jugendbeteiligung Wahlen Wahlen Bundestagswahl 2025 Europawahl und Kommunalwahlen 2024 Wahllokale Digitalisierung Digitalisierung Smart City Digitale Verwaltung Digitale Bildung Neubau Verwaltungsgebäude Unsere Stadt Unsere Stadt Liebenswertes Kirchheim unter Teck Zahlen & Fakten Stadtwappen Stadtteile Stadtteile Jesingen Lindorf Nabern Ötlingen Stadtarchiv Stadtarchiv Bestände Sammlungen Archivbibliothek Stadtgeschichte Stadtgeschichte Ein Streifzug durch die Geschichte Kirchheimer Aufsätze Frühgeschichte Mittelalter und Neuzeit Industrialisierung 20. Jahrhundert Kirchheimer Straßen Historische Märkte Kirchheimer Häuser Kirchheimer Stolpersteine Mahnmal für die zivilen Opfer des Nationalsozialis Pfad der Demokratie Städtepartnerschaften & Patenschaften Ehrenbürger & berühmte Kirchheimer Ehrenbürger & berühmte Kirchheimer Ehrungen Friedhöfe Bildung & Familie Bildung & Familie Kinderbetreuung Kinderbetreuung Kindertageseinrichtungen Ferienprogramm Tageseltern Babysitter Leihoma/-opa Schulen Schulen Kernzeitbetreuung an Grundschulen Ganztagsbetreuung Ferienprogramm Schulsozialarbeit Gesamtelternbeirat Schulen Bildungsprojekt Nachhaltigkeit Bildungsangebote Bildungsangebote Stadtbücherei Musikschule Volkshochschule Familienbildungsstätte Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche Jugendbeteiligung Freizeitangebote Kelly-Insel Spiel- und Bolzplätze Heiraten in Kirchheim unter Teck Soziales & Engagement Soziales & Engagement Beratungs- und Hilfsangebote Beratungs- und Hilfsangebote Haus der sozialen Dienste Sozialer Dienst Soziale Vergünstigungen Selbsthilfegruppen Suchtberatung Pflegestützpunkt Wohnungsverlust & Obdachlosigkeit Frauen in Not Digitale Teilhabe Gesundheitswesen Starkes Kirchheim Bürgerschaftliches Engagement Bürgerschaftliches Engagement Engagementmöglichkeiten im Integrationsbereich Interkulturelle Elternmentoren Ehrenamtlicher Dolmetscherpool Engagement Kindertageseinrichtungen Vereine Engagementbörse Akademie für Ehrenamt und Engagement Versorgung & Pflege Älter werden Älter werden Älter werden_Fragebogen Älter werden in Kirchheim unter Teck Aktiv älter werden Pflegestützpunkt Beste Genesung zu Hause Seniorengerechtes Wohnen Leben mit Demenz Am Lebensende Kirchheim Barrierefrei Integration Integration Information und Beratung Akteure in der Flüchtlingsarbeit Ehrenamtlicher Dolmetscherpool Interkulturelle Elternmentoren Engagementmöglichkeiten im Integrationsbereich Integrationsrat Wohnraum für Geflüchtete und Obdachlose Interkulturelle Wochen Nachbarschaftsnetzwerke Nachbarschaftsnetzwerke Quartiersmanagement Interner Bereich Bürgerstiftung Glaubensgemeinschaften Partnerschaft für Demokratie Freizeit & Tourismus Freizeit & Tourismus Freizeit & Sport Freizeit & Sport Veranstaltungskalender Veranstaltungen planen Vereine Vereine Informationen für Vereine Sportstätten Spiel- und Bolzplätze Freibad Segelflug Bummeln & Einkaufen Bummeln & Einkaufen Nette Toilette Märkte Gärten & Parks Gärten & Parks Schlossgraben, Stadtbefestigung Bürgerpark Herrschaftsgärten Marstallgarten Vogthausgarten Klosterwiese Garten des Wächterheims Tourismus Tourismus Liebenswertes Kirchheim unter Teck Kirchheim-Info Kirchheim-Info Broschüren Kirchheim-Shop Kartenvorverkauf Neubürgerempfang Stadtrundgang Stadtrundgang Fachwerk-Rathaus Kornhaus Martinskirche Max-Eyth-Haus Spital Nord-Ost-Bastei Schloss Ehemaliges Dominikanerinnen-Kloster Altes Haus Altes Forstamt Vogthaus Wachthaus Gebäude der ehemaligen Paulinenpflege Das Gertrud-und-Otto-Mörike-Zimmer Alter Friedhof Stadtmauer Gastronomie Gastronomie Abhol- und Lieferservices Übernachten Mit dem Wohnmobil Parken Interaktiver Stadtplan Aktiv & Sehenswert Aktiv & Sehenswert Radfahren Wandern Erlebnispfade In Kirchheim unter Teck In Kirchheim unter Teck Schloss Bürgerseen Museen Kirchheimer Kunstweg In der Region In der Region Burgruine Hohenneuffen Naturschutzzentrum Schopflocher Alb Burg Teck Stadtführungen Stadtführungen Thementouren Kulinarische Entdeckungen Offene Führungen Geschenkgutschein für Stadtführung Personenführungsanlage Kultur Kultur Kultur & Kunst Theater & Konzerte Kornhaus Sanierung Kornhaus Museen & Städtische Galerie Kulturschaffende Kirchheimer Kunstweg Bauernkriegsjubiläum Stadthalle Eduard-Mörike-Mehrzweckhalle Wirtschaft & Bauen Wirtschaft & Bauen Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung Veranstaltungen Aktuelles Angebote Angebote TeckLab Gründungsfreundliche Kommune Fördermittel Kooperationspartner Unternehmerdialog Frauenwirtschaftstage Kirchheimer Gutschein "KiGu" Gewerbeflächen Gewerbeflächen Bohnau-Süd Gewerbeflächen in der Innenstadt Fachkräftesicherung Fachkräftesicherung Kirchheimer Initiative für Ausbildung Führungskräfte-Circle Gründung / Start-up MachES - Mietkostenzuschuss Gemeinwohlökonomie Wirtschaftsstandort Wirtschaftsstandort Zahlen, Daten, Fakten Unternehmen Branchenverzeichnis Stadtmarketing Handlungsfeld Wirtschaftsförderung Verwaltungslotse Planen & Bauen Planen & Bauen Bauleitplanung Bauleitplanung Rechtskräftige Bebauungspläne Bebauungspläne im Verfahren Flächennutzungsplan Sozialbauverpflichtung Veränderungssperren Städtebauliche Projekte Städtebauliche Projekte Steingauquartier Güterbahnhofsgelände Kirchheim unter Teck Güterbahnhofsgelände Ötlingen Sanierungsgebiete Sanierungsgebiete Sanierungsgebiet Dettinger Weg Sanierungsgebiet Ortsmitte Ötlingen Linde-Areal Gebäude und Grundstücke Gebäude und Grundstücke Baugrundstücke - Wohnen Baugrundstücke - Gewerbe Gutachterausschuss Mietspiegel Bodenrichtwerte Vorkaufsrecht an Grundstücken Umlegungsverfahren Vermietung & Verpachtung Verpachtung von Grundstücken Bauherreninformationen Digitaler Bauantrag Bauen in der historischen Altstadt Gestaltungsbeirat Hochwasserschutz Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität Fußverkehr Verkehrskonzept Lärmaktionsplan Baustellen Parken Parkster-App Carsharing Radverkehr Radverkehr Stadtradeln RadSERVICE-Punkte Räumen und Streuen ÖPNV Klimaschutz und Nachhaltige Stadt Klimaschutz und Nachhaltige Stadt Klimaschutz kommunal Klimaschutz kommunal Agenda-Gruppe Klimaschutz Klimaschutzkonzept Klimaschutzkonzept Kommunale Wärmeplanung Klimaschutzaktionen und Klimaschutzprojekte Klimaschutzaktionen und Klimaschutzprojekte Kampagne energetische Sanierung Energiekosten-Beratung Photovoltaik-Kampagne Bürger-PV-Berater Energiesparen an Schulen Mehrweg-Stadt Kirchheim unter Teck Klimahäuser Baden-Württemberg Klimabewußt leben Klimabewußt leben Klimabewusst konsumieren Wärmeenergie sparen Energie erzeugen Klimafreundlich mobil Klimatipps Klimawandelanpassung Klimawandelanpassung Kirchheim blüht auf Nachhaltigkeitsbericht Karte von morgen Lokale Agenda 2030 Klimaschutz selber machen Bildung für nachhaltige Entwicklung Fairtrade-Town Gemeinwohlökonomie Umwelt- & Naturschutz Umwelt- & Naturschutz Mach mit! Für ein sauberes Kirchheim Mach mit! Für ein sauberes Kirchheim Bachputzete Plogging Pizzakarton-Sammler Markungsputz Wald und Forst Naturerlebnis Bäume Bäume Baumschutz Streuobstwiesen Jesinger Halde und Ötlinger Halde Kirchheim unter Teck - natürlich naturnah! Gewässer Taubenschlag Hundehaltung Karriere Karriere Arbeiten bei der Stadt Kirchheim unter Teck Arbeiten bei der Stadt Kirchheim unter Teck Über uns als Arbeitgeberin Pädagogische Berufe - KiTa Pädagogische Berufe - Schule Kaufmännische Berufe/Verwaltung Technische Berufe Schüler und Studenten Schüler und Studenten Praktika Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Lage & Anfahrt Schadensmelder Wetter & Webcam Stadtwerke Stadtbücherei Startseite Wirtschaft & Bauen Wirtschaftsförderung Planen & Bauen Verkehr & Mobilität Klimaschutz und Nachhaltige Stadt Umwelt- & Naturschutz Planen & Bauen Bauleitplanung Städtebauliche Projekte Gebäude und Grundstücke Bauherreninformationen Digitaler Bauantrag Bauen in der historischen Altstadt Gestaltungsbeirat Hochwasserschutz Bauleitplanung Rechtskräftige Bebauungspläne Bebauungspläne im Verfahren Flächennutzungsplan Sozialbauverpflichtung Veränderungssperren Bauleitplanung Die Bauleitplanung - zu ihr gehören der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan - hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Das Baugesetzbuch sieht für die Bauleitplanung ein zweistufiges System vor. Der Flächennutzungsplan bildet dabei den vorbereitenden Bauleitplan, aus dem der verbindliche Bauleitplan, der Bebauungsplan, zu entwickeln ist. Damit stellt der Flächennutzungsplan die erste vorbereitende Ebene der Bauleitplanung dar. Die zweite Ebene der städtebaulichen Planung bilden die Bebauungspläne, die als Satzungen verbindliche Regelungen für die Zulässigkeit der Bebauung treffen. Zur weiteren planerischen Gestaltung kann die Stadt Konzepte und Leitlinien entwickeln, die separat oder im Rahmen der Bauleitplanung anzuwenden sind. Zur Sicherung von Bebauungsplanverfahren sieht das Baugesetzbuch verschiedene Instrumente vor. Unter anderem können hierzu Veränderungssperren erlassen werden Bürgerbeteiligung bei Bauleitplänen Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen sieht das Baugesetzbuch (BauGB) im Regelfall zwei Stufen der Bürgerbeteiligung vor. unchecked 1. Die frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) Bürgerbeteiligung bei Bauleitplänen Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen sieht das Baugesetzbuch (BauGB) im Regelfall zwei Stufen der Bürgerbeteiligung vor. 1. Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung stellt die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitplanverfahren dar. Sie verfolgt den Zweck, die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkung der Planung zu informieren. Der Ablauf dieses Verfahrensschrittes ist analog zur Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Je nach Sachverhalt können Bebauungsplanverfahren zweistufig (mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung = Regelverfahren) oder einstufig (ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung) durchgeführt werden. Der Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung ist möglich, wenn: ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind oder ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Sachgebiet Stadtplanung einen formellen und konkretisierten Planentwurf für das weitere Verfahren. unchecked 2. Die Veröffentlichung im Internet (§ 3 Abs. 2 BauGB) Als zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitplanverfahren erfolgt die Durchführung der Veröffentlichung im Internet. Hierbei wird der Planentwurf mit Begründung und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet veröffentlicht. Während dessen können die Unterlagen unter https://www.kirchheim-teck.de/bebauungsplaene eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, innerhalb der Veröffentlichungsfrist während der üblichen Dienststunden bei der Stadt Kirchheim unter Teck, Abteilung Städtebau und Baurecht, Sachgebiet Stadtplanung, Alleenstr. 3, 2. Stock, in die im Internet veröffentlichten Unterlagen Einsicht zu nehmen. Über die Dauer der Veröffentlichung im Internet sowie über den Ort der zusätzlichen Auslegung der Unterlagen wird vor Beginn des Beteiligungszeitraumes durch eine ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Teckboten und über die städtische Webseite informiert. Während der Veröffentlichung im Internet können Stellungnahmen zum Planentwurf elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Innerhalb des Veröffentlichungszeitraumes besteht zudem die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Stadt Kirchheim unter Teck einzeln oder in Gruppen zu erörtern und Anregungen, Bedenken und Verbesserungsvorschläge vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Sollten aus der Veröffentlichung im Internet wesentliche planverändernde Eingriffe resultieren, ist dieser Verfahrensschritt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB erneut durchzuführen und kann innerhalb einer angemessenen, verkürzten Frist durchgeführt werden. Für Sie erreichbar Sachgebiet 231 - Stadtplanung Technische Abteilungen Alleenstraße 3 73230 Kirchheim unter Teck Lageplan anzeigen Anfahrt/Routing Fahrplanauskunft Weitere Informationen Seite drucken Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan ist zusammen mit dem Bebauungsplan Teil der zweistufigen Bauleitplanung. Als vorbereitender Bauleitplan bündelt der Flächennutzungsplan übergeordnete Planungen sowie Fachplanungen und steuert nachfolgende Planungen wie den verbindlichen Bebauungsplan. Bebauungspläne im Verfahren Die zweite Ebene der städtebaulichen Planung bilden die Bebauungspläne, welche aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und als Satzungen verbindliche Regelungen für die Zulässigkeit der Bebauung treffen. Im Rahmen der Aufstellung von neuen Bauleitplänen sieht das Baugesetzbuch (BauGB) im Regelfall zwei Stufen der Bürgerbeteiligung vor. Auskunft zu rechtskräftigen Bebauungsplänen Ein Bebauungsplan setzt für seinen Geltungsbereich fest, wie einzelne Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind. Im Allgemeinen ist er auch Voraussetzung für die Genehmigung von Bauanträgen. Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und stellt dann rechtsverbindliches Stadtrecht dar. Direkt nach oben
Bebauungspläne | Gemeinde Denkingen Zur Navigation springen Zum Inhalt springen Zur Suche springen Suche schließen unchecked Navigation öffnen/schließen - Navigation schließen Volltextsuche auf: https://www.denkingen.de Wonach suchen Sie? Suchen Anfahrt Wetter & Webcam Kontakt Albabtrieb Menü Menü Aktuelles Aktuelles Veranstaltungskalender Gemeindenachrichten Mitteilungsblatt Mitteilungsblatt Archiv Mitteilungsblatt Linienverkehr Abfallkalender Öffentliche Bekanntmachungen Rathaus Rathaus Bürgerservice A-Z Bürgerservice A-Z Formulare A-Z Fundbüro Lebenslagen Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Bürgermeister Mitarbeiter A-Z Organigramm Jobs & Karriere Gemeinderat Gemeinderat Sitzungen Ausschüsse Presseberichte Ortsrecht Einrichtungen der Gemeinde Einrichtungen der Gemeinde Friedhof Feuerwehr Hallen & Veranstaltungsräume Gemeindewald Weitere Behörden Lebenswertes Denkingen Lebenswertes Denkingen Gemeindeportrait Gemeindeportrait Zahlen & Fakten Bürgerinformationsbroschüre Historisches Fasnet Impressionen Partnergemeinde Bürgerhaus & Mediathek Bürgerhaus & Mediathek Öffnungszeiten Veranstaltungen Online-Katalog [OPAC] Aktuelles Kinder sind uns wichtig! Kinder sind uns wichtig! Kindertagesstätten Grundschule Spiel- und Bolzplätze Jugendpower Jugendpower Jugendreferat Spiel- und Bolzplätze Jugendtreff Skateplatz Soziales & Gesundheit Soziales & Gesundheit Nachbarschaftshilfe MiKaDo Soziale Angebote Gesundheitswesen Vereine, Sport & Freizeit Essen, Trinken, Schlafen Nachhaltigkeitsregion Aktiv in der Natur Aktiv in der Natur Klippeneck Segelflug Albabtrieb Wandern, Radfahren, Grillen Wassertretanlage Fitnesspfad Aktiv im Winter Vereine, Sport & Freizeit Sehenswertes Sehenswertes Natur & Landschaft Heubergbahn Obstbaumlehrpfad Kirchen & Kapellen Denkmale Ausflugstipps in der Region Essen, Trinken, Schlafen Wirtschaft & Bauen Wirtschaft & Bauen Investment: Lost Place Wirtschaftsstandort Energieinfrastruktur Wirtschaftsförderung Unternehmen A-Z Unternehmen A-Z Branchenverzeichnis Gewerbeflächen Bauen & Wohnen Bauen & Wohnen Bebauungspläne Bauplätze Bodenrichtwerte Ver- und Entsorgung Startseite Wirtschaft & Bauen Investment: Lost Place Wirtschaftsstandort Energieinfrastruktur Wirtschaftsförderung Unternehmen A-Z Gewerbeflächen Bauen & Wohnen Bauen & Wohnen Bebauungspläne Bauplätze Bodenrichtwerte Ver- und Entsorgung Bebauungspläne Wirtschaft & Bauen Bebauungspläne unchecked Bebbauungsplan Auf Bulz Bebbauungsplan 1:500 (PDF) unchecked Bebauungsplan Bahnhofstraße Bebauungsplan Bahnhofstraße (PDF) Bebauungsvorschriften (PDF) Begründung (PDF) Satzung (PDF) Wasserversorgung 1:500 (PDF) unchecked Bebauungsplan Hinter der Kirche Bebauungsplan Hinter der Kirche 1:250 (PDF) Textteil Bebauungsplan Hinter der Kirche (PDF) unchecked Bebauungsplan Hinter der Kirche - 2. Änderung Übersichtsplan Begründung Formblatt Örtliche Bauvorschriften Plan Planungsrechtliche Festsetzungen Verteiler unchecked Gewerbegebiet Hofäcker Bebauungsvorschriften Bebauungsplan Gewerbegebiet Hofäcker (PDF) Bebauungsplan Gewerbegebiet Hofäcker 1:500 (PDF) unchecked Gewerbegebiet Hüttental Örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan Gewerbegebiet Hüttental (PDF) Bebauungsplan Gewerbegebiet Hüttental 1:500 (PDF) Planungsrechtliche Festsetzungen Bebauungsplan Gewerbegebiet Hüttental (PDF) Zeichenerklärung Bebauungsplan Gewerbegebiet Hüttental (PDF) unchecked Gewerbegebiet Sulzen Sulzen I Rechtskraft Bebauungsplan Sulzen I (PDF) Bebauugsplan Sulzen I 1:500 (PDF) Textteil Bebauungsplan Sulzen I (PDF) Bebauungsplan Sulzen I - 1. Änderung und 1. Erweiterung 1:500 (PDF) Sulzen II Bebauungsplan Sulzen II 1:500 (PDF) Bebauungsplan 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen II 1:500 (PDF) Auszug Bebauungsplan 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen II (PDF) Begründung 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen II (PDF) Örtliche Bauvorschriften 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen II Planungsrechtliche Festzsetzungen 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen II (PDF) Satzung 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen II (PDF) Sulzen III Bebauungsplan Sulzen III 1:500 (PDF) Bebauungsplan Sulzen III - 1. Änderung und 1. Erweiterung 1:500 (PDF) Örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan Sulzen III (PDF) Planungsrechtliche Festsetzungen Bebauungsplan Sulzen III (PDF) Örtliche Bauvorschriften 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen III (PDF) Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen III (PDF) Legende Bebauungsplan 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen III (PDF) Sulzen V Bebauungsplan Sulzen V 1:500 (PDF) Örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan Sulzen V (PDF) Planungsrechtliche Festsetzungen Bebauungsplan Sulzen V (PDF) Bebauungsplan Sulzen V - 1. Änderung 1:500 (PDF) Örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan Sulzen V - 1. Änderung (PDF) Planungsrechtliche Festsetzungen Bebauungsplan Sulzen V - 1. Änderung (PDF) Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans Sulzen V - 1. Änderung gemäß § 71 BauGB (PDF) unchecked Bebauungsplan Hinter der Kirche Bebauungsplan Hinter der Kirche 1:500 (PDF) Textteil Bebauungsplan Hinter der Kirche (PDF) Zeichnerischer Teil Legende Bebauungsplan Hinter der Kirche (PDF) Zeichnerischer Teil Bebauungsplan Hinter der Kirche (PDF) unchecked Bebauungsplan Hozenbühl Bebauungsplan 1:500 (PDF) Örtliche Bauvorschriften (PDF) Satzung (PDF) Planungsrechtliche Festsetzungen (PDF) unchecked Bebauungsplan Klippenweg Bebauungsplan Klippenweg 1:500 (PDF) Begründung 1. Änderung Bebauungsplan Klippenweg (PDF) Satzung zur Änderung des Bebauungsplans Klippenweg (PDF) Textteil Bebauungsplan Klippenweg (PDF) unchecked Bebauungsplan Lehräcker Bebauungsplan Lehräcker Maßstab 1:500 (PDF) Örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan Lehräcker (PDF) Planungsrechtliche Festsetzungen Bebauungsplan Lehräcker (PDF) unchecked Bebauungsplan Niederhofen Bebauungsplan Niederhofen 1:500 (PDF) Schriftlicher Teil Bebauungsplan Niederhofen (PDF) Zeichnerischer Teil Bebauungsplan Niederhofen (PDF) unchecked Bebauungsplan Schreien/Penny-Markt Bebauungsplan Schreien 1:500 (PDF) Zeichnerischer Teil Bebauungsplan Schreien/Penny-Markt (PDF) Begründung Bebauungsplan Schreien/Penny-Markt (PDF) Beschlüsse Bebauungsplan Schreien/Penny-Markt (PDF) Örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan Schreien/Penny-Markt (PDF) Planungsrechtliche Festsetzungen Bebauungsplan Schreien/Penny-Markt (PDF) unchecked Bebauungsplan Schrekwiesen Bebauungsplan Schreckwiesen 1:500 (PDF) Bebauungsplan Schreckwiesen - 2. Änderung und 1. Erweiterung 1:500 (PDF) Bebauungsplan Schreckwiesen II 1:500 (PDF) Schriftlicher Teil 2. Änderung und 1. Erweiterung für den 2. Genehmigungsabschnitt Bebauungsplan Schrekwiesen Schriftlicher Teil 2. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Schrekwiesen (PDF) Zeichenerklärung + Rechtskraft Bebauungsplan Schrekwiesen (PDF) unchecked Bebauungsplan Sondergebiet Hozenbühl Bebauungsplan 1:500 (PDF) Legende (PDF) unchecked Bebauungsplan Zuben Bebauungsplan Zuben 1:500 (PDF) Bebauungsvorschriften Bebauungsplan Zuben (PDF) Rechtskraft Bebauungsplan Zuben (PDF) unchecked Sanierungsgebiet Ortsmitte Flyer (PDF) Abgrenzungsplan (JPG) Nach Oben
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 108/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 108/04 Magdeburg, den 9. Juli 2004 Endlich Weg frei für EU-Agrarreform - Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Wernicke wäre noch weiter gegangen Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hat sich erleichtert über die Bundesrats-Zustimmung zum Gesetz zur Umsetzung der EU-Agrarreform geäußert, zugleich aber auch ihre Kritik an wesentlichen Inhaltspunkten bekräftigt. Wernicke erklärte am Freitag: "Ich bin sehr froh darüber, dass der Weg für die Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland ¿ und zwar für die Umsetzung des Regionalmodells - nun endlich frei ist. Mit der Entkopplung der Prämien erhalten die Landwirte eine bisher nicht gekannte unternehmerische Freiheit. Dafür werden künftig mehr denn je Markterlöse und Produktionskosten die wirtschaftliche Situation eines Betriebes bestimmen." Dennoch sprach die Ministerin von einer "Reform der ungenutzten Chancen". So bleibe es faktisch dabei, dass sich die Zahlungen bis 2010 an den historischen Betriebsverhältnissen von 2000 bis 2002 orientieren. Damit würden zukunftsfähige und anpassungswillige Unternehmen bestraft. Wernicke: "Die große Chance für eine echte Erneuerung des Prämiensystems im Sinne der Landwirte ist vertan worden. Nur mit klaren und deutlichen Schritten einer zukunftsorientierten Neuausrichtung der finanziellen Verteilung hätten wir wirklich langfristig stabile Rahmenbedingungen für unsere Landwirte geschaffen. Doch dazu fehlte zu vielen der Mut. Was unser deutsches Entkopplungsmodell wert ist, sehen wir wahrscheinlich erst in ein zwei Jahren. Die Verantwortung dafür tragen wir schon heute." Konkret kritisierte Wernicke den im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zum "Gleitflug". Ausgangspunkt war, dass einige Länder unbedingt eine Sonderbehandlung der Milchprämie im Rahmen des "Gleitfluges" durchsetzen wollten. Andere Länder wie auch Sachsen-Anhalt hatten dies abgelehnt. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Milchprämie zwar vollständig und von Beginn an in den "Gleitflug" einbezogen wird. Im Gegenzug wurden insgesamt geringe Anpassungsschritte ausgehandelt. Der erste Schritt von 2009 auf 2010 beträgt zum Beispiel lediglich zehn Prozent. Wernicke kritisierte dabei auch, dass damit letztlich nicht nur eine Sonderbehandlung der Milchprämie erreicht wurde, sondern dass dies so für sämtliche Tierprämien gilt. Für die Mehrheit der Betriebe sei der Gesamtkompromiss deshalb "unbefriedigend". Die Ministerin betonte: "Natürlich sind die Prämien wesentlicher Bestandteil der Einkommen unserer Landwirte. Wenn es jedoch um Wettbewerbsfähigkeit und Orientierung am Weltmarkt geht, dann müssen heutzutage andere Aspekte als die Ausgestaltung eines Entkopplungsmodells in den Vordergrund der Betrachtungen gerückt werden." Bei allen positiven Aspekten sieht Wernicke das deutsche Regionalmodell zur Umsetzung der EU-Agrarreform "bis an den Rand des EU-Standardmodells ausgereizt". Nachteile der EU-Betriebsprämie seien damit übernommen worden, damit müssten die Landwirte nun leben. Wernicke verdeutlichte: Alle Betriebe, die in den Jahren 2000 bis 2002 Mastbullen und Mutterkühe zur Rindfleischerzeugung gehalten haben, bekommen die dafür einmal gewährten und teilweise enorm hohen Prämien bis einschließlich 2009 garantiert. Und dies geschieht unabhängig davon, ob diese Bullen und Mutterkühe möglicherweise bereits im Jahr 2003 abgeschafft wurden." Dies sei natürlich sehr sozialverträglich, gehe aber eindeutig zu Lasten einer in die Zukunft gerichteten Agrarpolitik. Zukunftsorientierte wachstumswillige Betriebe würden noch sehr lange Zeit mit den Hemmnissen zu kämpfen haben, die dieses Kombinationsmodell aufwerfe. Wernicke abschließend: "Die mit der Entkopplung verbundene neue Ausrichtung der ersten Säule in der Agrarförderung ¿ also weg von der Unterstützung der Erzeugung und hin zur Unterstützung der Erzeuger ¿ muss sich mittelfristig auch in der Verteilung der finanziellen Mittel widerspiegeln. Ein historischer Bezug, der kurzfristig zur Einkommenssicherung seine Berechtigung hat, ist dafür völlig ungeeignet." Diese Prämiengelder, insbesondere aber auch die Flächen, die von ehemals Rinder haltenden Landwirten zur Aktivierung ihrer Prämien "blockiert" werden, fehlten effektiv bei den weiterhin wirtschaftenden Betrieben. Die Ministerin sagte voraus: "All das wird schon bald große Erklärungs- und Akzeptanzprobleme innerhalb und außerhalb des Berufsstandes zur Folge haben." Zugleich warnte sie vor einem Aufflammen der alten Diskussion um betriebsgrößenabhängige Prämienkürzungen. Vor allem für die neuen Bundesländer wäre dies von großem Nachteil. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Origin | Count |
---|---|
Bund | 5 |
Land | 9 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 4 |
Text | 6 |
Umweltprüfung | 3 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 9 |
offen | 5 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 14 |
Englisch | 4 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Dokument | 2 |
Keine | 9 |
Webseite | 4 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 5 |
Lebewesen & Lebensräume | 13 |
Luft | 14 |
Mensch & Umwelt | 14 |
Wasser | 5 |
Weitere | 14 |