Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.
Das Projekt "Entwicklung einer umfassenden Methodik zur Integration von Flettnerrotoren auf verschiedenen Schiffstypen, Vorhaben: Entwicklung und Validierung eines Konzepts für eine ganzheitliche Rotorschiffsteuerung (FlettnerTwin)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme, Standort Bremerhaven.
Das Projekt "Entwicklung einer umfassenden Methodik zur Integration von Flettnerrotoren auf verschiedenen Schiffstypen, Vorhaben: Entwicklung und Validierung neuer Flettnerrotor-Analysesysteme und -steuerungen (FlettnerControl)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gerhard Dirks Elektrotechnik GmbH.
Die Binnenschifffahrt, insbesondere der Verkehr mit Fahrgastschiffen in der Berliner Innenstadt, hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Parallel häufen sich die Beschwerden von Anwohnenden und Erholung Suchenden an den Gewässern über Belästigungen durch Schiffsabgase. Wie hoch ist der Beitrag der Schiffe zum Schadstoffausstoß in Berlin? Wie hoch ist die Luftbelastung in Ufernähe – Modellrechnungen Wie hoch ist die Luftqualität in Ufernähe – Hier wird nachgemessen Von der Binnenschifffahrt werden insgesamt etwa 5.600 Tonnen Kraftstoff pro Jahr verbraucht. Davon waren ca. 93 % Dieselkraftstoff. Ottokraftstoffe werden in erster Linien von kleineren Booten (Motorboote, Segelboote, sonstige Boote) verwendet. Daraus entstehen jährlich folgende Schadstoffmengen: Kohlendioxid (CO 2 ) 17.700 t/a Stickstoffoxide (NO x ) 253 t/a Partikel (PM 10 ) gesamt 9,6 t/a Im Vergleich zu den Gesamtemissionen aller Quellen in Berlin relativiert sich die Bedeutung der Binnenschifffahrt: Sie verursacht nur etwa 1,3 % der in Berlin emittierten 18.931 t/a Stickstoffoxide und 0,4 % der emittierten 2.446 t/a Partikel PM 10 . Der Anteil am gesamten Berliner CO 2 -Ausstoß beträgt weniger als 1 %. Der Schiffsverkehr ist gesamtstädtisch daher nur eine untergeordnete Schadstoffquelle. Diese Schadstoffe konzentrieren sich aber entlang nur weniger Kilometer Wasserstraßen. Deshalb können Schiffe lokal, d.h. in Ufernähe, merklich zur Luftbelastung beitragen. Wie hoch ist die Luftbelastung („Immissionen“) durch Fahrgastschiffe? Kommt es vielleicht sogar zur Überschreitung von Grenzwerten für die Luftqualität? Um einen Überblick über die Luftsituation an Berliner innerstädtischen Wasserstraßen zu erhalten, wurden zuerst Modellrechnungen beauftragt. Das Bezugsjahr des Luftschadstoffgutachtens ist 2018. Die Schadstoffbelastungen am Ufer wurden mittels feinteiliger (mikroskaliger) Modellierung mit dem Modell MISKAM ermittelt. Im Bereich der Anleger wurde zusätzlich ein prognostisches Strömungs- und Ausbreitungsmodell verwendet. Die Beurteilung erfolgte im Vergleich mit geltenden Grenzwerten der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Wesentliche Ergebnisse: Hinweis: Das Gutachten ergab für das Jahr 2018 für einige Orte eine kritische Luftbelastung mit der Gefahr von Grenzwertüberschreitungen. Die NO 2 -Jahresmittelwerte der städtischen Hintergrundbelastung sind jedoch zwischen 2018 und 2021 um bis zu 7 µg/m³ zurückgegangen. Daher ist auch bei gleichbleibendem Schadstoffausstoß der Fahrgastschiffe die im Gutachten berechnete Gefahr von Grenzwertüberschreitungen inzwischen gesunken. Die schiffsbedingte Zusatzbelastung durch Stickoxiden (NO x ) – der Summe aus Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid (NO 2 ) – führt zu einer deutlichen Erhöhung der NO x -Gesamtbelastung entlang der Spree. An den relevanten Beurteilungspunkten bzw. Fassaden im Bereich der Friedrichstraße und des Berliner Doms wird der NO 2 -Jahresmittelwert rechnerisch eingehalten. Im Bereich des Mühlendamms und der Mühlendammschleuse liegt der errechnete Jahresmittelwert an den nördlichen Fassaden häufig bei etwa 36 μg NO 2 /m³, punktuell bis zu 41 μg NO 2 /m³. Eine Überschreitung des zulässigen Grenzwerts von 40 μg NO 2 /m³ im Jahresmittel kann deshalb nicht ausgeschlossen werden. Für die übrigen Bereiche entlang der Spree werden lediglich im Bereich des Bode-Museums Jahresmittelwerte von größer als 40 μg NO 2 /m³ errechnet. Das Gutachten empfiehlt eine genauere Betrachtung des Bereichs. An spreenahen Bereichen der Fassaden dicht bebauter Hauptverkehrsstraßen werden zum Teil schiffsbedingte NO x -Zusatzbelastungen berechnet, die etwa derjenigen der Kfz-bedingten Zusatzbelastungen entsprechen. Kritisch könnte der spreenahe Bereich des Mühlendamms sein. Eine Überschreitung des NO 2 -Jahresmittelgrenzwertes kann hier nicht ausgeschlossen werden. Bei einer PM 10 -Hintergrundbelastung von 23 μg/m³ liegen die schiffsbedingten PM 10 -Zusatzbelastungen bei maximal 3 μg/m³, in den Uferbereichen und Fassaden bei 1 μg/m³ und häufig darunter. Dies betrifft auch die Zusatzbelastung der noch kleineren Partikel PM 2,5 . Schiffsbedingte Überschreitungen des PM 10 - und PM 2,5 -Grenzwertes wurden nicht festgestellt. Das vollständige Gutachten steht hier zum Download bereit. Bis vor kurzem gab es für die ufernahen Bereiche der Spree keine Messwerte. Anfang 2022 wurden direkt am Ufer an drei Stellen kleine Passivsammler aufgehängt, mit denen die Schadstoffkonzentration mit dem Prinzip der passiven Diffusion bestimmt werden kann. Ausgesucht wurden Orte, an denen gemäß den Modellrechnungen besonders hohe Belastungen durch die Abgase der Fahrgastschiffe erwartet werden können. Gemessen wird der Schadstoff Stickstoffdioxid. Dies ist ein gesundheitsschädliches Reizgas, das in Berlin besonders an vielbefahrenen und eng bebauten Straßen in erhöhten Konzentrationen auftritt. Die Luftqualitätsgrenzwerte für diesen Stoff werden in Berlin erst seit 2020 an allen Straßen eingehalten. Ob dies auch in direkter Ufernähe gewährleistet ist, sollen diese Messungen zeigen. An folgenden Stellen in Berlin Mitte wurden NO 2 -Passivsammler installiert, die im Zwei-Wochen-Rhythmus die mittlere NO 2 -Belastung über ein Jahr erfassen sollen Der Standort bei Spree-Kilometer 17,28 befindet sich am rechten Ufer sich unterhalb einer Brücke. Zwischen Schiffbauerdamm und Mühlendamm fuhren vor der Corona-Pandemie pro Jahr ca. 85.600 Fahrgastschiffe, ca. 1.400 Güterschiffe inklusive Schubverbände sowie ca. 8.900 Sportboote. Die vertikalen und horizontalen Bedingungen für den Luftaustausch und damit für die Verdünnung der Luftschadstoffe sind hier stark eingeschränkt. Die Situation ist zum Teil vergleichbar mit einem Straßentunnel, sodass hier anhand der gewonnenen NO 2 -Messergebnisse die maximal erwartbare Belastung erfasst wird, die eindeutig auf die Emissionen fahrender Schiffe zurückzuführen ist. Im Jahr 2022 wurde hier ein Jahresmittelwert für NO 2 von 19 µg/m³ gemessen. Der Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ wird damit weit unterschritten. Der Standort bei Spree-Kilometer 17,00 am rechten Ufer spiegelt die Luftschadstoffsituation an einem stark frequentierten Anleger für Fahrgastschiffe wider, sodass hier die maximal erwartbare Exposition für Wartende im Bereich von Anlegern, aber auch für Teilnehmende an Schiffstouren, die sich bereits auf dem offenen Oberdeck der Fahrgastschiffe befinden, gemessen wird. An diesem Ort betrug die NO 2 -Belastung 2022 im Jahresmittel 26 µg/m³ und lag damit auch deutlich unter dem geltenden Grenzwert. Der Standort c) bei km 15,78 linkes Ufer ist dem Standort b) vergleichbar, hat aber zusätzlich den Charakter einer „engen Schifffahrtsstraßenschlucht“. Die durchschnittlichen Windbedingungen sind für die Verdünnung von Luftschadstoffen ungünstig. Die hier gemessenen NO 2 -Konzentrationen geben Hinweise auf die maximale Exposition auch für Fußgänger im unmittelbaren Bereich der Anleger. Dieser Ort wies im Jahr 2022 mit einem Jahresmittelwert von 34 µg/m³ die höchste NO 2 -Belastung der drei Untersuchungsorte auf. Der Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ wurde sicher eingehalten. Die Messungen sind bewusst nicht konform den Anforderungen der Anlage 3 der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung angelegt, in der Luftschadstoffmessungen für die Beurteilung von Grenzwertüberschreitungen geregelt sind. Vielmehr dient dieses Messprojekt dem Erkenntnisgewinn, der Validierung der Modellergebnisse und der Abschätzung der maximalen NO 2 -Exposition für Menschen in Ufernähe, auf Anlegestellen und auf Schiffen selbst. Bisher existieren keine Erfahrungen zu Messungen direkt über der Wasseroberfläche. Aufgrund einer Auflage des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Spree-Havel wurden die NO 2 -Passivsammler nach Genehmigung durch das zuständige Bezirksamt an den vorhandenen Geländern befestigt und ragen max. 15 cm über die Uferbefestigung in die Bundeswasserstraße hinein. Insofern unterschieden sich die drei o.g. Passivsammler-Standorte erkennbar von den bisher angebrachten Laternen-Standorten in Straßenschluchten bezüglich der Höhe, Anbringung, der Standortcharakteristik und der relevanten Abstände zur Quelle. Die Messergebnisse des ersten vollständigen Jahres zeigen, dass derzeit nicht zwingend zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung der NO2-Belastung durch die Schifffahrt erforderlich sind. Um die weitere Entwicklung bewerten zu können, wird weiterhin am Reichstagsufer, Höhe Tränenpalast gemessen. Damit beobachten wir den Messort mit der höchsten Belastung.
Amtliche Befähigungsnachweise und Berechtigungsscheine nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 3 und § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 der Sportbootführerscheinverordnung ( SpFV ) 1. Befähigungsnachweise nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 SpFV Abschnitt I. - Bundesweit tätige Behörden Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Fährführerschein und Fahrerlaubnis der Klasse F, ausgestellt auf Zonen 1 bis 4, sofern nicht beschränkt auf seil- oder kettengebundene Fähren Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 2 Befähigungszeugnis nach § 11 Absatz 1, 2 oder 4 BinSchPersV Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 3 Befähigungszeugnis für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene gemäß § 11 Absatz 5 BinSchPersV Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 4 Dienstberechtigungsschein der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die zum Führen eines Dienstfahrzeugs auf den Zonen 3 und 4 der Bundeswasserstraßen berechtigen (erteilt bis 20. Mai 2019) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 5 Bootsführerschein des Katastrophenschutzes für Binnenwasserstraßen (erteilt ab 01. Juli 1993) Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ( THW ) 6 Bootsfahrlehrerschein, Bootsführerschein - Binnen und Bootsführerschein - See/ Binnen der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 6.1 Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk: "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen (erteilt bis 31. März 1978) Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 7 Bescheinigung über die Erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang für Beamte des Wasserzolldienstes über die Berechtigung zum Führen von Zollbooten auf Binnenwasserstraßen oder anderen Binnengewässern außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen Oberfinanzdirektion 8 Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf "Wasserfahrzeuge" der Gerätegruppe BwH.2; Untergruppe Buchstabe A bis D, beschränkt auf den jeweiligen Gültigkeitsbereich für den der Inhaber einen Berechtigungsschein ( BBS ) besitzt Bundesministerium der Verteidigung 8.1 Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 8.2 Lehrberechtigungsschein für Ausbilder und Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 9 Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote inkl. Binnenfahrt mit der Reviererweiterung (erteilt ab 01. Oktober 2011) Bundesministerium der Verteidigung 9.1 Auch der bis zum 30. September 2011 erteilte Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote und der erteilten Erlaubnis für Segelboote Klasse A Binnenfahrt mit Reviererweiterung Bundesministerium der Verteidigung 10 Berechtigungsschein für das Führen von Motor Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtstraßen (erteilt bis 30. Juni 1993) Bundesamt für Zivilschutz Abschnitt II - Baden Württemberg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerzeugnis Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 1.1 Auch das durch die Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg erteilte Bootssteuer- und Bootsführerzeugnis Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 2 Feuerwehr Motorbootführerschein-Binnen Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg 3 Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenfahrt Stadt Mannheim 4 Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Wasserrettungsfahrzeugen der Branddirektion Stuttgart (erteilt ab 01. März 2019) Landeshauptstadt Suttgart, Branddirektion Stuttgart Abschnitt III - Bayern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Schiffsführerschein B für Fahrgastschiffe Kreisverwaltungen des Freistaates Bayern 2 Bodenseeschifferpatent Kategorie A und D 3 Schiffsführerpatent der bayerischen Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeizentralstelle Bayern 4 Befähigungszeugnis zum Führen von Dienstbooten Wasserschutzpolizeidirektion Bayern 5 Ermächtigungen zum Führen von offenen Streifenbooten der Wasserschutzpolizei in Bayern Wasserschutzpolizei in Bayern 6 Bootsführerschein Berufsfeuerwehr Augsburg (erteilt ab 01. Juli 2019) Stadt Augsburg, Amt für Brand und Katastrophenschutz, Leitender Branddirektor 7 Berechtigungsschein zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen (erteilt ab 01. Juli 2022) Die Schulleiter der Feuerwehrschulen Regensburg und Würzburg Abschnitt IV - Berlin Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Polizeipräsidium Berlin 1.1 Bescheinigung zum Führen von motorgetriebenen Wasserfahrzeugen der technischen Einsatzabteilung ( TEA ) der Polizei Polizeipräsidium Berlin 1.2 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei mit der Eintragung "Teilnehmer an einer Segelausbildung der Wasserschutzpolizei Berlin" Polizeipräsidium Berlin 2 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen Berliner Feuerwehr Abschnitt V - Brandenburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg 2 POLIZEI Bootsführerschein - WSP Land Brandenburg laminierte Karte - ausgestellt ab 01. November 2022 Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) 2.1 Auch der bis zum 30. Oktober 2022 ausgestellte POLIZEI Bootsführerschein Land Brandburg Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) 2.2 Auch die bis zum 30. Juni 2002 erteilten Polizeibootsführerscheine ausgestellt vom Polizeipräsidium Wasserschutzpolizei Brandenburg Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) 2.3 Auch die bis zum 01. November 2011 erteilten Polizei Bootsführerscheine ausgestellt vom Polizeipräsidium Frankfurt Oder oder Polizeipräsidium Potsdam Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) 3 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf Binnenwasserstraßen (erteilt ab 01. März 2022) Leiter der nautischen Feuerwehrfachschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel 4 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahr Stadt Fürstenwalde/Spree, Bürgermeisterbereich/Brandschutz Abschnitt VI - Bremen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigungsschein zum Führen von Polizeibooten Wasserschutzpolizei des Landes Bremen 2 Berechtigungsschein Feuerwehr Bremerhaven Abschnitt VII - Hamburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP-Fachlehrgang-Binnen Wasserschutzpolizeischule Hamburg Wasserschutzpolizei Hamburg 1.1 Auch die bis 31. Dezember 1991 erteilte Bescheinigung (Zeugnis) über die erfolgreiche Teilnahme an einem wasserschutzpolizeilichen Einweisungslehrgang Wasserschutzpolizeischule Hamburg Wasserschutzpolizei Hamburg 2 Bescheinigung über den Nachweis praktischer und theoretischer Kenntnisse zum eigenverantwortlichen Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Hamburg, Fahrtgebiet Obere Tiedeelbe Wasserschutzpolizeischule Hamburg Wasserschutzpolizei Hamburg 3 Nachweiskarte über die Eignung und Befähigung zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen und Dienstbooten Landespolizeischule Hamburg oder Polizei Hamburg Abschnitt VIII - Hessen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigung zum Führen von Hilfsstreifenbooten (erteilt ab 01. November 2023) Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizei 1.1 Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten (erteilt ab 01. November 2023) Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizei 1.2 Berechtigung zum Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen (erteilt ab 01. November 2023) Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizei 1.3 Auch die bis zum 01. Juni 1997 erteilten Bootsführer- und Maschinenleiterzeugnisse des Hessischen Wasserschutzpolizeiamtes Hessisches Bereischaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung 1.4 Auch die bis zum 31. Oktober 2023 erteilten Berechtigungen zum Führen von Hilfsstreifenbooten; Streifenbooten und motorisierten Wasserfahrzeugen durch das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung 2 Motorbootführerschein (erteilt ab 01. Januar 2021) Magistrat der Stadt Frankfurt am Main - Branddirektion 3 Feuerwehr-Bootsführerschein (erteilt ab 01. Juli 2020) Hessische Landesfeuerwehrschule 3.1 Auch der bis 30. Juni 2019 erteilte Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt Hessische Landesfeuerwehrschule 4 Berechtigungsschein zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen (erteilt ab 01. September 2022) Leiter der Feuerwehr Rüsselsheim 5 Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenschifffahrt Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden - Feuerwehr- 6 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Bürgermeister der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Brandinspektor 7 Motorboot-Führerschein Feuerwehr Kassel Abschnitt IX - Mecklenburg-Vormpommern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerzeugnis für Streifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion 1.1 Bootsführerschein für Küstenstreifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion 1.2 Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten (PrOBoote) Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion Abschnitt X - Niedersachsen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Fahrerlaubnisschein für Motorboote nach der Verordnung über den Verkehr auf dem Steinhuder Meer 2 Befähigungszeugnis für Strecken- oder Streifenboote Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen 3 Befähigungszeugnis für Hafenboote und Hilfsboote Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen 4 Berechtigungsschein zum Führen eines Dienstbootes der Feuerwehr Hannover (erteilt ab 01. Juli 2019) Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Feuerwehr 5 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Wolfsburg - Feuerwehr Abschnitt XI - Nordrhein-Westfahlen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerschein (erteilt bis 17. Januar 2022) Feuerwehrschule Stadt Beckum 2 Polizei Bootssteuer- oder Bootsführerschein Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfahlen 3 Polizei oder Feuerwehr Bootsführerschein Polizeipräsidium Duisburg - Direktion Wasserschutzpolizei 4 Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen der Feuerwehr Stadt Bochum, der Oberbürgermeister 5 Dienstberechtigungsschein für Feuerwehrboote Bundesstadt Bonn, Amt für Feuer- und Katastrophenschutz 6 Feuerwehr Bootsführerschein Feuerwehr der Stadt Duisburg, Leiter der Feuerwehr 7 Feuerwehr-Bootsführerschein Feuerwehr der Stadt Essen, Direktor der Berufsfeuerwehr 8 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Gelsenkirchen, Feuerwehr 9 Bootsführerschein Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Hattingen, Feuerwehr und Rettungsdienst 9.1 Auch die bis zum 01. Juni 2012 erteilte o. g. Berechtigungen des Feuerschutzamtes der Stadt Hattingen 10 Dienstberechtigungsschein Stadt Köln, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 11 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Mühlheim an der Ruhr, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz (Berufsfeuerwehr) 12 Feuerwehr-Bootsführerschein Stadt Meerbusch 13 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr (erteilt seit 01. Mai 2018) Bürgermeister der Gemeinde Beverungen, Leiter der Feuerwehr 14 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt (erteilt seit 01. Januar 2019) Oberbürgermeister Stadt Hamm, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz 15 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Höxter (erteilt seit 01. April 2017) Bürgermeister der Stadt Höxter, Leiter der freiwilligen Feuerwehr 16 Feuerwehr Bootsführerschein (erteilt seit 01. März 2021) Stadt Bay Oeynhausen, Leiter der Feuerwehr 17 Feuerwehr Dortmund (erteilt seit 01. November 2021) Stadt Dortmund, Leiter der Feuerwehr 18 Ruhrschifferpatent Bezirksregierung Düsseldorf (-bis 2007) erteilt vom Staatlichem Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes NRW ) 19 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Minden - Feuerwehr Abschnitt XII - Rheinland-Pfalz Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerzeugnis der Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeiamt Rheinland-Pfalz 2 Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz zuvor Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Abschnitt XIII - Saarland Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen Landkreis Merzig-Wadern, Kreisordnungsbehörde Brand- und Bevölkerungsschutz 2 Dienstberechtigungsschein Stadt Völklingen, Freiwillige Feuerwehr, Rechts- und Ordnungsamt 3 Berechtigungsschein zum Führen von Einsatzbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Brand- und Zivilschutz Abschnitt XIV - Sachsen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Amtlicher Berechtigungsschein Präsidium der Bereitschaftspolizei Sachsen, Fachdienst Wasserschutzpolizei (zuvor) Landespolizeidirektion 2 Dienstberechtigungsschein der Berufsfeuerwehr Landeshauptstadt Dresden, Direktor der Feuerwehr Abschnitt XV - Sachsen-Anhalt Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Amtlicher Berechtigungsschein der Feuerwehr und Freiwilligen Feierwehr Dessau-Roßlau Stadtverwaltung der Stadt Dessau-Roßlau, Berufsfeuerwehr Abschnitt XVI - Thüringen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Dienstführerschein (mit der Eintragung "Berechtigung zum Führen von Wasserschutzbooten der Thüringer Polizei") Thüringer Polizeiverwaltungsamt 2. Befähigungsnachweise nach § 3 Absatz 3 Nummer 3 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerschein für Motorrettungsboote der DLRG Deutsche Lebensrettungsgesellschaft e. V. 2 Bootsführerschein der DLRG 3 Dienstführerschein Bootsführer/Bootsführerin Binnen a) der Wasserwacht des DRK oder b) der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Bayerisches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. 3.1 Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt des DRK-Wasserwacht oder Dienstführerschein für Bootsführer/Bootsführerin Binnen der Wasserwacht des DRK -erteilt bis 01. Januar 2021- Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Wasserwacht Bayern 3.2 Dienstführerschein zum Führen von Motorrettungsbooten der BRK Wasserwacht -erteilt bis 01. Januar 2021- Bayerisches Rotes Kreuz 4 Rettungsbootführerschein-Binnen (Interner Link) Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.; Köln 5 Dienstführerschein zum Führen von Motorrettungsbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen der BRK Wasserwacht Bayerisches Rotes Kreuz 6 Verbandsführerschein "Wasserretungsboot" der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Johanniter Akademie, Bildungsinstitut Essen 3. Amtliche Befähigungsnachweise nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 SpFV Abschnitt I Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Befähigungszeugnis der Gruppen A und B der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung vom 11. Februar 1985 ( BGBl. I Seite 323) 2 Befähigungszeugnisse der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zum Führen von Sportmotorbooten für den Fahrtbereich Seewasserstraßen, Küstenfahrt, Seefahrt 3 Zeugnis über die Überprüfung zum Sporthochseeschiffer nach der Bekanntmachung über die Einführung von Sportseeschiffer- und Sporthochseeschifferprüfungen an den Seefahrtschulen vom 06. Juni 1934 (BGBl. III 9513-3-1) Abschnitt II - Bundesweit tätige Behörden Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerschein des Katastrophenschutzes der von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ausgestellt wurde und zum Führen motorisierter Wasserfahrzeuge des Katastrophenschutzes auf Seeschifffahrtsstraßen berechtigt Bundesanstalt Technisches Hilfswerk 2 Kraftbootführerschein der Bundespolizei See sowie Bootführerschein See/Binnen und Bootsfahrlehrerschein der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizei der Länder ( BPdL ) Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereicht der Bereitschaftspolizei) 2.1 Entsprechende Ausbildungsnachweise des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei der Länder mit dem darauf vermerkten Prüfungsergebnis, dass der Inhaber die Bootsführerprüfung bestanden hat und berechtigt ist, "motorisierte Wasserfahrzeuge" des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei der Länder ( BPoL ) zu führen (erteilt bis zum 31. Dezember 1980) Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereicht der Bereitschaftspolizei) 3 Führerscheine der Marine für Segelboot und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für "Kraftboot" (Kraftbootführerschein der Marine) Sind die Voraussetzungen für die Ausstellung des Kraftbootführerscheins der Marine erfüllt, ohne dass der Schein ausgestellt worden ist, kann die Berechtigung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Marineamtes in Rostock nachgewiesen werden Bundesministerium der Verteidigung 3.1 Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf Wasserfahrzeuge der Gerätegruppe Buchstabe E, beschränkt auf den Gültigkeitsbereich, für den der Inhaber einen Betriebsberechtigungsschein (BBS) besitzt Bundesministerium der Verteidigung 3.2 Lehr-, Betriebs- und Prüfberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I mit Zusatzprüfung für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK Bundesministerium der Verteidigung 3.3 Lehr-, Betriebs- und Prüfberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässer" (erteilt ab 01. Januar 1994) Bundesministerium der Verteidigung Sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines der unter Nummer 3.2 und 3.3 genannten Berechtigungsscheine erfüllt ohne dass sich der Schein im Besitz des Antragsstellers befindet, kann die Berechtigung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Kommandeurs LGB der Pionierschule und Fachschule des Heeres für Bautechnik nachgewiesen werden 3.4 Leistungsnachweise II für Wachoffiziere Bundesministerium der Verteidigung 3.5 Dokumente zur Kommandanteneignung Bundesministerium der Verteidigung Abschnitt III Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Befähigungszeugnis für Schiffsführer oder Schiffsführerinnen gemäß § 78 BinSchPersV--Binnenschiffspersonalverordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I Seite 4982) sofern der Nachweis der Berechtigung den Hinweis gem. § 79 BinSchPersV auf die Besondere Berechtigung "maritime Wasserstraßen" ( M ) enthält. Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 1.1 Fahrerlaubnis der Klasse A, C1, D1 oder F (mit Gültigkeit für eine an einer Wasserstraße der Zone 1 und 2 gelegenen Fährstelle) nach der Binnenschifferpatentverordnung vom 15.12.1997 (BGBl. I Seite 3066) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 1.2 Befähigungszeugnis nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 2, § 28 Absatz 2 mit Geltung für wenigstens eine Seeschiffahrtsstraße der Binnenschifferpatentverordnung vom 15.12.1997 (BGBl. I Seite 3066) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 2 Befähigungszeugnis für Schiffsführerinnen oder Schiffsführer, die nach den Bestimmungen der Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 05. April 2023 ausgestellt worden sind) sofern der Nachweis der Berechtigung den Hinweis gem. § 13.04 RheinSchPersV auf die Besondere Berechtigung "maritime Wasserstraßen" (M) enthält. Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 2.1 Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Schiffspersonalverordnung-Rhein (Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2011 II Seite 1300m Anlageband)) ausgestellt worden sind Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 2.2 Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Rheinpatentverordnung (BGBl. 1997 II Seite 2174) nach dem 30. September 2002 ausgestellt worden sind Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 3 Dienstberechtigungsschein der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung für den Geltungsbereich mind. einer Seeschifffahrtsstraße Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Abschnitt IV - Brandenburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf Seeschifffahrtsstraßen Leiter der nautischen Feuerwehrfahrschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel Abschnitt V - Hamburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde Zeugnisse der Wasserschutzpolizeischule Hamburg über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP Fachlehrgang - Küste - in Verbindung mit einem Ausweis über die Zulassung zur selbstständigen Führung von Wasserfahrzeugen der Wasserschutzpolizei oder Kraftbooten der Polizei sowie Ausweise über die Zulassung zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei, der von der zuständigen Stelle der Küstenländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein erteilt worden ist oder Nachweiskarte über die Eignung und Befähigung zum Führen von Dienst- Kfz und Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Abschnitt VI - Hessen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten auf Seeschifffahrtsstraßen (erteilt ab 01. November 2023) Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Direktion Wasserschutzpolizei 1.1 Auch die bis zum 31. Oktober 2023 ausgestellten Berechtigungen zum Führen von leichten Streifenbooten auf Seeschifffahrtsstraßen ausgestellt durch das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung Abschnitt VII - Mecklenburg-Vorpommern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerzeugnis für Küsten- oder Streifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt (zuvor ausgestellt durch) Wasserschutzpolizeidirektion) 2 Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten Landeswasserschutzpolizeiamt (zuvor ausgestellt durch) Wasserschutzpolizeidirektion) 4. Amtliche Berechtigungsscheine nach § 4 Absatz 3 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Rettungsbootführerschein-See (Interner Link) Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.; Köln 2 Bootsführerschein A/B oder Bootsführerschein B Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V., Bad Nenndorf 3 Dienstführerschein Bootführer/Bootsführerin See a) der Wasserwacht des DRK (Interner Link) oder b) der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes (Interner Link) Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Bayerisches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. Stand: 15. August 2024
Amtliche Berechtigungsscheine gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 der Sportbootführerscheinverordnung ( SpFV ) 1. Amtlicher Berechtigungsschein nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigungsschein für das Führen von Motor Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen (erteilt bis 30. Juni 1993) Bundesamt für Zivilschutz 2 Bootsführerschein des Katastrophenschutzes für Binnenwasserstraßen (erteilt ab 01. Juli 1993) Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ( THW ) 3 Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk: "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen" (erteilt bis 31. März 1978) Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS ) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 4 Bootsführerschein des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 5 Bootsführerschein-Binnen des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 6 Bootsführerschein-See/Binnen des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 7 Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 8 Lehrberechtigungsschein für Ausbilder der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 9 Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 10 Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote und der erteilten Erlaubnis für Segelboote Klasse A Binnenfahrt mit Reviererweiterung (erteilt bis 30. September 2011) Bundesministerium der Verteidigung 11 Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote inklusive Binnenfahrt mit Reviererweiterung (erteilt ab 01. Oktober 2011) Bundesministerium der Verteidigung 12 Dienstberechtigungsschein der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 13 Matrosen/Bootsmannsbrief der Binnenschifffahrt Industrie- und Handelskammern 14 Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang für Beamte des Wasserzolldienstes über die Berechtigung zum Führen von Zollbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen oder anderen Binnengewässern außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen Oberfinanzdirektionen Baden-Württemberg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 15 Bootssteuerzeugnis der Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 16 Bootsführerzeugnis der Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 17 Bootsführerzeugnis Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 18 Feuerwehr Motorbootführerschein-Binnen Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg 19 Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenfahrt Stadt Mannheim Der Oberbürgermeister Freistaat Bayern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 20 Befähigungszeugnis zum Führen eines Fahrgastschiffes Bayerisches Staatsministerium der Finanzen 21 Befähigungszeugnisse zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei in Bayern Wasserschutzpolizeiinspektion Bayern, seit 01. Januar 1991 erteilt von Wasserschutzpolizeidirektion Bayern 22 Ermächtigung zum Führen von offenen Streifenbooten der Wasserschutzpolizei in Bayern Wasserschutzpolizeiinspektion Bayern, seit 01. Januar 1991 erteilt von Wasserschutzpolizeidirektion Bayern 23 Bodenseeschifferpatent Kategorie A und D Wasserschutzpolizeizentralstelle Bayern 24 Schiffsführerpatent der bayerischen Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeizentralstelle Bayern 25 Feuerwehr Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt Bayerisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, seit 01. August 1993 erteilt von Staatliche Feuerwehrschulen Regensburg und Würzburg Brandenburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 26 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Polizeipräsident Berlin 27 Bescheinigung zum Führen von motorgetriebenen Wasserfahrzeugen der technischen Einsatzabteilung ( TEA ) der Polizei Polizeipräsident Berlin 28 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen Berliner Feuerwehr 29 Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt Landesfeuerwehrschule Brandenburg, seit 01. September 1998 erteilt von Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg 30 Polizei Bootsführerschein (erteilt bis 30. Juni 2002) Polizeipräsidium Wasserschutzpolizei Brandenburg 31 Polizei Bootsführerschein (erteilt bis 01. November 2011) Polizeipräsidium Frankfurt (Oder), Polizeipräsidium Potsdam 32 Polizeibootsführerschein (erteilt seit 02. November 2011) Polizeipräsident Land Brandenburg 33 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Fürstenwalde/Spree, Bürgermeisterbereich/Brandschutz Freie und Hansestadt Bremen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 34 Berechtigungsschein zum Führen von Polizeibooten Wasserschutzpolizei des Landes Bremen 35 Berechtigungsschein Feuerwehr Bremerhaven Freie und Hansestadt Hamburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 36 Bescheinigung (Zeugnis) über die erfolgreiche Teilnahme an einem wasserschutzpolizeilichen Einweisungslehrgang (erteilt bis 31. Dezember 1991) Wasserschutzpolizeischule Hamburg 37 Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP -Fachlehrgang-Binnen (erteilt ab 01. Januar 1992) Wasserschutzpolizeischule Hamburg 38 Bescheinigung über den Nachweis praktischer und theoretischer Kenntnisse zum eigenverantwortlichen Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Hamburg, Fahrtgebiet obere Tideelbe Wasserschutzpolizei Hamburg 39 Nachweiskarte über die Eignung und Befähigung zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen und Dienstbooten Landespolizeischule Hamburg oder Polizei Hamburg Hessen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 40 Motorbootführerschein (Interner Link) Magistrat der Stadt Frankfurt am Main - Branddirektion - 41 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Bürgermeister der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Brandinspektor 42 Befähigungsnachweis zum Führen von Polizeibooten (erteilt bis 01. Juni 1977) Hessisches Wasserschutzpolizeiamt 43 Bootsführer- und Maschinenleiterzeugnis (erteilt bis 01. Juni 1997) Hessisches Wasserschutzpolizeiamt 44 Berechtigung zum Führen von Hilfsstreifenbooten Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung - 45 Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten (erteilt seit 01. Februar 2017) Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung - 46 Berechtigung zum Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen (erteilt seit 01. Mai 2017) Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung - 47 Feuerwehr Bootsführerschein (Interner Link) Hessische Landesfeuerwehrschule 48 Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenschifffahrt Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden - Feuerwehr - Niedersachsen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 49 Befähigungszeugnis für Streckenboote Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen 50 Befähigungszeugnis für Streifenboote Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen 51 Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen eines Dienstbootes Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Feuerwehr - 52 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Minden - Feuerwehr - Nordrhein-Westfalen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 53 Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen der Feuerwehr Stadt Bochum - Der Oberbürgermeister - 54 Dienstberechtigungsschein für Feuerwehrboote Bundesstadt Bonn Amt für Feuer- und Katastrophenschutz 55 Polizei-Bootssteuerschein Der Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfalen 56 Polizei Bootsführerschein Der Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfalen 57 Polizei Bootführerschein Polizeipräsidium Duisburg Direktion Wasserschutzpolizei 58 Feuerwehr Bootführerschein Polizeipräsidium Duisburg Direktion Wasserschutzpolizei 59 Feuerwehr Bootsführerschein Feuerwehr der Stadt Duisburg - Leiter der Feuerwehr - 60 Feuerwehr-Bootsführerschein Feuerwehr der Stadt Essen - Direktor der Berufsfeuewehr - 61 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Gelsenkirchen - Feuerwehr - 62 Bootsführerschein Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Hattingen, Feuerschutzamt, seit 01. Juni 2012 erteilt von Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Hattingen 63 Dienstberechtigungsschein Stadt Köln, Oberbürgermeister Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 64 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Mülheim an der Ruhr Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz (Berufsfeuerwehr) 65 Feuerwehr-Bootsführerschein Stadt Meerbusch Mecklenburg-Vorpommern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 66 Bootsführerschein für Streifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion 67 Bootsführerschein für Küstenstreifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion 68 Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten (PrOBoote) Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion Saarland Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 69 Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen Landkreis Merzig-Wadern Kreisordnungsbehörde Brand- und Bevölkerungsschutz 70 Dienstberechtigungsschein Der Oberbürgermeister der Mittelstadt Völklingen, Freiwillige Feuerwehr, Rechts- und Ordnungsamt 71 Berechtigungsschein zum Führen von Einsatzbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen Landeshauptstadt Saarbrücken - Die Oberbürgermeisterin - Amt für Brand- und Zivilschutz Freistaat Sachsen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 72 Dienstberechtigungsschein der Berufsfeuerwehr Landeshauptstadt Dresden - Direktor der Feuerwehr - 73 Amtlicher Berechtigungsschein Präsidium der Bereitschaftspolizei Sachsen, Fachdienst Wasserschutzpolizei (zuvor) Landespolizeidirektion Sachsen-Anhalt Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 74 Amtlicher Berechtigungsschein der Feuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr Dessau-Roßlau Stadtverwaltung der Stadt Dessau-Roßlau - Berufsfeuerwehr - Rheinland-Pfalz Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 75 Bootsführerschein der Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeiamt Rheinland-Pfalz 76 Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Thüringen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 77 Dienstführerschein (mit der Eintragung "Berechtigung zum Führen von Wasserschutzbooten der Thüringer Polizei") Thüringer Polizeiverwaltungsamt Ergänzungen Laufende Nummer Bezeichnung Ausstellende Behörde 78 Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Beverungen Bürgermeister der Gemeinde Beverungen ( NRW ) Leiter der Feuerwehr 79 Bootsführerschein (Interner Link) der Feuerwehr für Binnenfahrt Oberbürgermeister der Stadt Hamm Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz 80 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Wasserrettungsfahrzeugen der Branddirektion Stuttgart Landeshauptstadt Stuttgart Branddirektion, Stuttgart 81 Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Höxter Bürgermeister der Stadt Höxter, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr 82 Bootsführerschein (Interner Link) Berufsfeuerwehr Augsburg Stadt Augsburg Amt für Brand und Katastrophenschutz Leitender Branddirektor 83 Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf ,,Wasserfahrzeuge" der Gerätegruppe BwH.2; Untergruppe Buchstabe A bis D, beschränkt auf den jeweiligen Gültigkeitsbereich, für den der Inhaber einen Betriebsberechtigungsschein ( BBS ) besitzt. Bundesministerium der Verteidigung 84 Feuerwehr Bootsführerschein (Interner Link) Stadt Bad Oeynhausen Leiter der Feuerwehr 85 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen des Feuerlöschboots und des Rettungsboots der Feuerwehr Dortmund Stadt Dortmund Leiter der Feuerwehr 86 Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf Binnenwasserstraßen Leiter der nautischen Feuerwehrfahrschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel 87 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen die Schulleiter der Feuerwehrschulen Regensburg oder Würzburg 88 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen Leiter der Feuerwehr Rüsselsheim 2. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 3 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen" (erteilt bis 31. März 1978) Bundesminister des Innern zuständig für den Bereich des Bundesgrenzschutzes Ministerium für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 2 Lehrberechtigungsschein für Ausbilder und Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK Bundesministerium der Verteidigung 2.1 Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboot (Kraftbootführerschein der Marine) Bundesministerium der Verteidigung 2.2 Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I mit Zusatzprüfung für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK Bundesministerium der Verteidigung 3 Berechtigungsschein für das Führen von Motor-Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Seeschifffahrtsstraßen Bundesamt für Zivilschutz 4 Ausweis zur selbständigen Führung eines Dienstfahrzeuges der Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeiamt Bremen 5 Befähigungsnachweis für Küstenbootsführer und Küstenbootssteuerer Wasserschutzpolizei bei der Bezirksregierung Weser-Ems 3. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 5 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Ein, nach der Schiffspersonalverordnung Rhein, bis zum 17. Januar 2032 gültiges Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Matrosen-Motorwart, Bootsmann oder Steuermann; sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer gemäß Berufsausbildungsgesetz erfolgte Wasserstraßen und Schifffahrtsämter 2 Prüfungszeugnis der Berufsschulen der ehemaligen DDR mit dem Abschluss der Ausbildung "Matrose in der Binnenschifffahrt" Wasserstraßen und Schifffahrtsämter 3 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Hafenschiffer" (erteilt bis 17. Januar 2022) Industrie- und Handelskammern 4 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschiffer" (erteilt bis 08/2025) Industrie- und Handelskammern 4. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 7 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschifferin/Binnenschiffer (erteilt ab 08/2022) Industrie- und Handelskammern 2 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschifffahrskapitänin/Binnenschifffahrskapitän (erteilt ab 08/2022) Industrie- und Handelskammern 3 Ein ab dem 18. Januar 2022 ausgestelltes Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Bootsmann oder Steuermann; sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zur Binnenschifferin/ zum Binnenschiffer erfolgte und die Anerkennung auf § 55 Absatz 1 Nummer 1 oder3 BinschPersV beruht. Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter 4 Ein ab dem 18. Januar 2022 ausgestelltes Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Bootsmann oder Steuermann, sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zum Binnenschiffskapitän/ zur Binnenschiffskapitänin erfolgte und die Anerkennung auf § 55 Absatz 2 BinSchPersV beruht. Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter Stand: 15. August 2024
§ 32 Berechnung der Wasserverdrängung (1) § 26 Absatz 1 Nummer 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass Angaben des Herstellers oder andere Angaben zur Bestimmung des Völligkeitsgrades der Verdrängung für die Berechnung verwendet werden können. (2) Andernfalls sind als Völligkeitsgrad der Verdrängung der Berechnung in der Regel zugrundezulegen bei Motorbooten: δ = 0,35, bei Segelbooten: δ = 0,25. Stand: 18. Januar 2022
WASSER BEWEGT.|3 Sachsen-Anhalt verbessert seine Gewässer Erfolge, Erfahrungen, Erwartungen � Abbildungen Titel: Das ehemalige Wehr an der Hundemühle (Holtemme) im Ortsteil Minsleben der Stadt Wernigerode wurde 2008 durch einen Rückbau in ein Raugerinne fischpassierbar umgestaltet. Foto: Ulrich Eichler Die Libelle Blaugrüne Mosaikjungfer ist sehr selten und nur noch an intakten Gewässern unzutreffen, hier an der Helme. Foto: Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz Für die Groppe und andere Fische ist die Holtemme und der Zillierbach im Stadtgebiet von Wernigerode nun wieder durchgängig. Foto: Ulrich Eichler Uferschwalben bauen ihre Bruthöhlen an lehmigen Abbruchkanten im Gebiet des Geiseltalsees. Foto: Lutz Döring Renaturierung und Anbindung eines Altarms an die Helme bei Roßla. Foto: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Eine Rohrweihe versucht im Sturzflug einen jungen Zwergtaucher zu greifen, der aber rechtzeitig abtauchen konnte. September 2013 am Salzigen See. Foto: Lutz Döring 2 Grußwort Wer auf der Bernsteinpromenade entlang des Großen Goitzschesees spaziert oder mit dem Segelboot über den Geiseltalsee fährt, der genießt maritimes Flair, wo einst Braunkohleförderung der Landschaft Wunden zufügte. Dass in Altarmen der Elbe wieder Leben erwacht oder Fische neue „Aufstiegschancen“ haben, freut nicht nur die Angler. Ebenso ist der Erhalt naturnaher Landschaften an der einstigen innerdeut- schen Grenze ein großer Gewinn für die Artenvielfalt von Flora und Fauna in Sachsen- Anhalts Flusslandschaften. Das Trinkwasser aus Fläming und Harz ist begehrt – und so soll es auch bleiben. Viel wurde in Sachsen-Anhalt getan, seit im Jahr 2000 die Europäische Union die für alle Mitgliedsländer gleichermaßen geltende Wasserrahmenrichtlinie beschlossen hat. Diese Broschüre vermittelt Ihnen an vielen guten Beispielen einen Eindruck von der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt. Dafür haben Europäische Union, Bund und Land finanzielle Mittel ber eit gestellt. Dass viele Vereine und Verbände die Chance für ihre wasserwirtschaftlichen Belange genutzt haben, zeigt, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zunehmend auch als g esamt- gesellschaftliche Aufgabe anerkannt wird. Wenn nun mit der Aufstellung der zweiten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme ein neuer Meilenstein vor uns liegt, können wir auf eine gute, gemeinsame Basis aufbauen. Die vorliegenden Ergebnisse sollen anspornen mitzumachen. Dr. Hermann Onko Aeikens Minister für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Bootsfahrt auf dem Geiseltalsee am 03. Oktober 2013 Foto: Lutz Döring 3
2. Begriffsbestimmungen 2.1 Im Sinne dieses Teils ist 2.1.1 Traditionsschiff: Ein historisches Wasserfahrzeug, an dessen Präsentation in Fahrt ein öffentliches Interesse besteht; 2.1.2 Historisches Wasserfahrzeug: Ein hauptsächlich mit den Originalwerkstoffen gebautes Schiff, das aufgrund seiner Bauart, seiner Konstruktion, seines ehemaligen Nutzungszwecks und seiner Seltenheit erhaltenswert ist und das im Wesentlichen dem Originalzustand zum Zeitpunkt seines Baus oder zu einem späteren für das Schiff während seiner wirtschaftlichen Nutzungsperiode historisch bedeutsamen Bauzustand entspricht; 2.1.2.1 als historisches Wasserfahrzeug kann auch ein Schiff anerkannt werden, das die Anforderungen der Regel 2.1.2 nur deshalb nicht erfüllt, weil die Kombination von Rumpfform, Antrieb und Aufbauten nicht originaltreu ist, aber dessen Gesamterscheinung einem Vorläufertyp entspricht, den es in dieser Bauweise nachweislich in der Vergangenheit gegeben hat (Rückbau) ; 2.1.2.2 einem historischen Wasserfahrzeug kann im Einzelfall ein Schiff gleichgestellt werden, als Einzelnachbildung eines dokumentierten, individuellen historischen Vorbildes (Nachbau) , oder Segelschiff von wenigstens 24 m Länge, das sich durch Größe, Takelage, komplexen Schiffsbetrieb sowie seine Besatzungsstärke in besonderer Weise für eine fundierte Ausbildung in traditioneller Seemannschaft eignet (Segelschulungsschiff) ; 2.1.3 Neubau: Ein Nachbau eines historischen Wasserfahrzeugs, dessen Kiel am oder nach dem 14. März 2018 gelegt wurde; 2.1.4 Vorhandenes Traditionsschiff: Ein Traditionsschiff, für das am 30. September 2012 oder am 14. März 2018 ein Sicherheitszeugnis nach der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe erteilt war; 2.1.5 Länge: Die Vermessungslänge nach Maßgabe des Artikels 2 Absatz 8 des Londoner Schiffsvermessungsübereinkommens oder für Traditionsschiffe mit weniger als 24 m Vermessungslänge die Rumpflänge L H nach DIN EN ISO 8666, Ausgabe Dezember 2016; 2.1.6 Betreiber: Der Eigentümer des Schiffes oder jede andere Organisation oder Person, die vom Eigentümer des Schiffes die Verantwortung für den Betrieb des Schiffes übernommen hat; 2.1.7 Berufsgenossenschaft: Die Dienststelle Schiffssicherheit bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation; 2.1.8 Anerkannte Organisation: Eine nach der Verordnung ( EG ) Nummer 391/2009 anerkannte Klassifikationsgesellschaft, mit der ein Auftragsverhältnis im Sinne des Artikels 5 Absatz 2 der Richtlinie 2009/15/EG begründet worden ist; 2.1.9 Anerkannter Schiffsbaustandard: die Klassifikationsregeln einer anerkannten Organisation; 2.1.10 Stand der medizinischen Erkenntnisse: Der nach § 108 Absatz 2 Satz 1 des Seearbeitsgesetzes im Verkehrsblatt oder im Bundesanzeiger jeweils zuletzt bekannt gemachte Stand der medizinischen Anforderungen in der Seeschifffahrt; 2.1.11 IMO : Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation; 2.1.12 Küstennahe Seegewässer: die Gewässer im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 2 Sportseeschifferscheinverordnung; 2.2 Soweit dieser Teil auf bestimmte Vorschriften verweist, bedeutet 2.2.1 Schiffssicherheitsgesetz: Schiffssicherheitsgesetz vom 09. September 1998 ( BGBl. I Seite 2860), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 04. Juni 2013 (BGBl. I Seite 1471) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.2 Sportseeschifferscheinverordnung: Sportseeschifferscheinverordnung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. I Seite 2061), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 132 des Gesetzes vom 07. August 2013 (BGBl. I Seite 3154) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.3 SOLAS -Übereinkommen: Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (BGBl. 1979 II Seite 141, 142), das zuletzt durch die Entschließungen MSC .269(85) vom 04. Dezember 2008 und MSC.282(86) vom 05. Juni 2009 (BGBl. 2011 II Seite 506, 507, 518) geändert worden ist, sowie Protokoll von 1988 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (BGBl. 1994 II Seite 2458, Anlageband), das zuletzt durch die Entschließung MSC.283(86) vom 05. Juni 2009 (BGBl. 2011 II Seite 506, 523) geändert worden ist, in der jeweils innerstaatlich geltenden Fassung; 2.2.4 MARPOL -Übereinkommen: Internationales Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen (BGBl. 1982 II Seite 2, 4, 24; 1996 II Seite 399, Anlageband; 2003 II Seite 130, 132, 136), zuletzt geändert durch die Entschließungen MEPC .200(62) und MEPC.201(62) vom 15. Juli 2011 (BGBl. 2012 II Seite 1194, 1195, 1206), in der jeweils innerstaatlich geltenden Fassung; 2.2.5 Londoner Schiffsvermessungsübereinkommen: Internationales Schiffsvermessungs-Übereinkommen von 1969 vom 23. Juni 1969 (BGBl. 1975 II Seite 67); 2.2.6 Binnenschiffsuntersuchungsordnung: Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I Seite 1398) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.7 Richtlinie 2009/15/EG: Richtlinie 2009/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden ( ABl. L 131 vom 28. Mai 2009, Seite 47) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; 2.2.8 Richtlinie 2009/45/EG: Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung), (ABl. L 163 vom 25. Juni 2009, Seite 1), die zuletzt durch die Richtlinie ( EU ) 2016/844 der Komimission vom 27. Mai 2016 (ABl. L 141 vom 28. Mai 2016, Seite 51) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.9 Internationaler Rettungsmittel-( LSA -)Code: Der vom Schiffssicherheitsausschuss der IMO mit Entschließung MSC.48(66) angenommene Internationale Rettungsmittel-(LSA-)Code, angenommen am 04. Juni 1996 ( BAnz. Nummer 118a vom 01. Juli 1998) in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.10 Internationaler Code für Brandsicherheitssysteme ( FSS-Code ): Der vom Schiffssichrheitsausschuss der IMO mit Entschließung MSC.98(73) angenommene Internationale Code für Brandsicherheitssysteme, angenommen am 05. Dezember 2000 ( VkBl. 2002 Seite 449, Anlageband B 8129) in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.11 Code über Intaktstabilität: Die Entschließung MSC.267(85) über den Internationalen Code über Intaktstabilität von 2008 (VkBl. 2009 Seite 724) in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.12 SPS-Code : Code über die Sicherheit von Spezialschiffen: für Schiffe, die vor dem 01. Januar 2009 gebaut oder als Spezialschiffe zugelassen worden sind: Code über die Sicherheit von Spezialschiffen (Enschließung A.534(13)), angenommen am 17. November 1983 (VkBl. 1993 Seite 671), geändert durch MSC/Rundschreiben 739 vom 28. Juni 1996 (VkBl. 1996 Seite 636) in der jeweils geltenden Fassung; für Schiffe, die am oder nach dem 01. Januar 2009 gebaut oder als Spezialschiffe zugelassen worden sind: Code über die Sicherheit von Spezialschiffen (Entschließung MSC.266(84)), angenommen am 13. Mai 2008 (VkBl. 2009 Seite 84), zuletzt geändert durch Rundschreiben (MSC.183(79), VkBl. 2009 Seite 272) in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.13 Maritime-Medizin-Verordnung: Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen vom 14. August 2014 (BGBl. I Seite 1383) in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.14 Betriebssicherheitsverordnung: Betriebssicherheitsverordnung vom 03. Februar 2015 (BGBl. I Seite 49) in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.15 Schiffsausrüstungsverordnung: Schiffsausrüstungsverordnung vom 01. Oktober 2008 (BGBl. I Seite 1913), die zuletzt durch Artikel 3 und 4 der Verordnung vom 23. Januar 2015 (BGBl. I Seite 78) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.16 See-Umweltverhaltensverordnung: Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt vom 13. August 2014 (BGBl. I Seite 1371) in der jeweils geltenden Fassung; 2.2.17 Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe: Richtlinie nach § 6 Absatz 1 der Schiffssicherheitsverordnung über Sicherheitsanforderungen an Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregelungen einschließlich der Richtlinie 98/18/EG des Rates vom 17. März 1998 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe unterliegen (Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe) vom 03. Februar 2000 (VkBl. 2000 Dokument Nummer B 8135), zuletzt geändert am 12. März 2003 (VkBl. 2003 Seite 205) in der bis zum 14. März 2018 geltenden Fassung. 2.3 DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen, auf die in diesem Teil verwiesen wird, sind bei der Beuth-Verlag GmbH , Berlin, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert und hinterlegt. Stand: 07. März 2020
Das Projekt "H2020-EU.2.1. - Industrial Leadership - Leadership in enabling and industrial technologies - (H2020-EU.2.1. - Führende Rolle der Industrie - Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien), Earth Observation for Maritime Navigation (EONav)" wird/wurde ausgeführt durch: O.M. offshore monitoring Limited.
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