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Weg 14 - Wuhletalweg (16 km)

Länge: 16 Kilometer Start: Döllner Straße / An der Wuhle (nördliches Ende des Eiche-Parks), ÖPNV: S-Bahnhof Ahrensfelde, Tram- und Bus-Haltestelle Ahrensfelde/Stadtgrenze Ziel: Wuhlemündung (Pyramidenbrücke), ÖPNV: Tram-Haltestelle Alte Försterei Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): Eiche-Park – Park am Weidengrund – Ahrensfelder Berge – Kienbergpark mit Seilbahn und den Gärten der Welt – Wuhlgarten – Biesdorfer Höhe – Schmetterlingswiesen und Brodersengarten – Binsengrund – Wuhleblase und Wuhlesee – Wuhlemündung in die Spree Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Der Wuhletalweg begleitet auf 16 km die Wuhle vom Eiche-Park in Ahrensfelde bis zur Mündung in die Spree in Köpenick. Die Wuhle, ein bis in die 1980iger Jahre hauptsächlich als Abwasserkanal genutztes Gewässer, ist heute ein sauberer Bach, in und an dem sich kleine Fische, seltene Insekten und verschiedene Vogelarten tummeln. Der Weg verläuft mal links, mal rechts der Wuhle und zeigt eine erstaunlich grüne Seite des Bezirks Marzahn-Hellersdorf. Das parkartige nördliche Wuhletal (u.a. mit Eiche-Park und Ahrensfelder Bergen) zwischen den Großsiedlungen von Marzahn und Hellersdorf gehört mittlerweile zu den beliebtesten Grünflächen im Nordosten von Berlin. Hier treffen sich alle, die die grüne Oase genießen wollen, zum Spazierengehen, Joggen oder Radfahren. Viele nutzen den Grünzug auch einfach, um ihre Alltagswege autofrei zurückzulegen. Ab der Landsberger Allee verläuft der Weg westlich der Wuhle vorbei am 97 m hohen Kienberg. Ein Abstecher in den Kienbergpark und die angrenzenden Gärten der Welt (eintrittspflichtig), die 2017 zusammen die Internationale Gartenschau ausgerichtet haben, lohnt sich in jedem Fall. Der Weg quert dann die Bahntrasse am Bahnhof Wuhletal und wechselt am Fuß der Biesdorfer Höhe wieder auf die westliche Seite der Wuhleniederung. Ab der Bundesstraße B1/B5 führt der Grünzug durch die weiträumigen Einfamilienhaussiedlungen von Biesdorf, Kaulsdorf und Köpenick. Es geht über Schmetterlingswiesen und Binsengrund, vorbei an Wuhleblase und Wuhlesee bis der Weg südlich des Stadions „An der Alten Försterei“ die Wuhlemündung in die Spree erreicht. Hier endet auch der Wuhletalweg.

ATKIS Basis-DLM (Präsentationsdienst)

Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.

Seilbahn

Thema Seilbahn aus dem Raumordnungskataster der Struktur- und Genehmigungsdirerektion Süd des Landes Rheinland-Pfalz

Abschnitt 1 - Gebühren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet des Aus- und Neubaus von Bundeswasserstraßen und der Strompolizei

Abschnitt 1 - Gebühren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet des Aus- und Neubaus von Bundeswasserstraßen und der Strompolizei Auslagen: Für die Gebührentatbestände der Nummern 1 bis 10 können Auslagen für Saalmieten, öffentliche Bekanntmachungen, Übersetzungen und die Sicherung eines ungestörten Sitzungsverlaufs erhoben werden. Die Gebühren nach den Nummern 1, 2 und 5 dieses Abschnitts richten sich nach dem für die Verfahren jeweils zu betreibenden Aufwand. Maßgeblich für die Einordnung sind die Kriterien: Politische Bedeutung des Vorhabens (Haltung von Gebietskörperschaften, Behörden oder Verbänden zum Vorhaben), räumliche Auswirkungen, Gefährdungspotenzial, Intensität des Eingriffs in Natur und Umwelt, Anzahl der Vorhabensträger, Strecken- oder Punktvorhaben ( z. B. Errichtung einer Schleuse), Lage der Bauwerke, rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten, Anzahl der Betroffenen, der Behörden und Verbände sowie die Anzahl und der Umfang der Einwendungen und Stellungnahmen. Nummer Gebühren- oder Auslagentatbestand Gegenstand Gebühren- oder Auslagentatbestand Abgekürzte Rechtsgrundlage Gebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren/Auslagen in Euro 1 Planfeststellung für den Ausbau oder Neubau von Bundeswasserstraßen § 14 Absatz 1 Satz 1 WaStrG i. V. m. § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ( VwVfG ) 741 163 (Verfahren mit einem weit überdurchschnittlichen Aufwand) 331 490 (Verfahren mit einem überdurchschnittlichen Aufwand) 147 787 (Verfahren mit einem durchschnittlichen Aufwand) 91 891 (Verfahren mit einem unterdurchschnittlichen Aufwand) 2 Plangenehmigung für den Ausbau oder Neubau von Bundeswasserstraßen § 14 Absatz 1 Satz 4 WaStrG i. V. m. § 74 Absatz 6 VwVfG 68 727 (Verfahren mit einem überdurchschnittlichen Aufwand) 17 909 (Verfahren mit einem durchschnittlichen Aufwand) 3 Planänderung § 14d WaStrG i. V. m. § 76 Absatz 2 VwVfG 2 527 4 Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung in Fällen von unwesentlicher Bedeutung § 14 Absatz 1 Satz 3 WaStrG i. V. m. § 74 Absatz 7 VwVfG 748 5 Vorläufige Anordnung für Teilmaßnahmen zum Ausbau oder Neubau § 14 Absatz 2 Satz 1 WaStrG 13 910 (Verfahren mit einem überdurchschnittlichen Aufwand) 4 815 (Verfahren mit einem durchschnittlichen Aufwand) 2 782 (Verfahren mit einem unterdurchschnittlichen Aufwand) 6 Vorbehaltene Entscheidung nach Abschluss der Planfeststellung § 74 Absatz 3 VwVfG 2 527 7 Entscheidungen bei nicht voraussehbaren Wirkungen des Vorhabens nach Unanfechtbarkeit des Planes § 75 Absatz 2 Satz 2 und 4 VwVfG 2 527 8 Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses § 77 VwVfG 7 196 9 Niederschrift über die Einigung in Entschädigungsverfahren § 37 Absatz 1 Satz 3 WaStrG Übergang von Landflächen auf den Bund infolge künstlicher Erweiterungen der Bundeswasserstraßen bzw. nachteilige Wirkungen auf Rechte bei Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen 748 9 Niederschrift über die Einigung in Entschädigungsverfahren § 37 Absatz 1 Satz 3 WaStrG Schäden auf Grundlage einer vorläufigen Anordnung bzw. Vermögensnachteile durch Veränderungssperre (mehr als 4 Jahre) 7 488 9 Niederschrift über die Einigung in Entschädigungsverfahren § 37 Absatz 1 Satz 3 WaStrG nachteilige Wirkungen auf Rechte beim Aus- und Neubau, die nicht verhütet werden können 7 629 10 Festsetzungsbescheid über die Entschädigung § 14 Absatz 2 Satz 8 i. V. m. § 37 Absatz 2 WaStrG Übergang von Landflächen auf den Bund infolge künstlicher Erweiterungen der Bundeswasserstraßen bzw. nachteilige Wirkungen auf Rechte bei Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen 1 497 10 Festsetzungsbescheid über die Entschädigung § 14 Absatz 2 Satz 8 i. V. m. § 37 Absatz 2 WaStrG Schäden auf Grundlage einer vorläufigen Anordnung bzw. Vermögensnachteile durch Veränderungssperre (mehr als 4 Jahre) 14 977 10 Festsetzungsbescheid über die Entschädigung § 14 Absatz 2 Satz 8 i. V. m. § 37 Absatz 2 WaStrG nachteilige Wirkungen auf Rechte beim Aus- und Neubau, die nicht verhütet werden können 15 258 11 Schriftliche strompolizeiliche Verfügung § 28 Absatz 2 Satz 1 WaStrG 208 - 21 083 12 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Entnahme von Wasser § 31 Absatz 1 Nummer 1 WaStrG 140 - 844 13 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Entnahme fester Stoffe § 31 Absatz 1 Nummer 1 WaStrG 140 - 1 055 14 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für das Einbringen fester Stoffe § 31 Absatz 1 Nummer 1 WaStrG 211 - 2 110 15 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Entnahme und das anschließende Einbringen fester Stoffe § 31 Absatz 1 Nummer 1 WaStrG 1 055 - 2 813 16 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für eine Wasserinjektionsbaggerung § 31 Absatz 1 Nummer 1 WaStrG 351 - 2 110 17 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für das Einleiten von Wasser § 31 Absatz 1 Nummer 1 WaStrG 140 - 703 18 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb einer festen Anlage für die Freizeitschifffahrt § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 351 - 2 110 19 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb einer festen Anlage für die Berufsschifffahrt auf Binnenschifffahrtsstraßen § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 1 688 - 4 220 20 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb einer festen Anlage für die Berufsschifffahrt auf Seeschifffahrtsstraßen § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 1 688 - 11 253 21 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb einer schwimmenden Anlage für die Freizeitschifffahrt § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 316 - 2 813 22 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb einer schwimmenden Anlage für die Berufsschifffahrt § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 1 688 - 4 220 23 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb einer Bootseinsatzstelle § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 703 - 4 220 24 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb einer Bootshebeanlage § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 1 055 - 5 626 25 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für den Neubau oder die Grundsanierung einer Brücke § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 3 516 - 14 066 26 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für Unterhaltungsarbeiten an einer Brücke § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 703 - 5 626 27 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für Unterhaltungsarbeiten an bestehenden Anlagen § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 281 - 2 813 28 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb einer Rohrbrücke § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 1 688 - 5 626 29 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb eines Dalbens § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 422 - 2 813 30 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb einer unterirdischen Leitungskreuzung § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 1 125 - 7 033 31 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb einer oberirdischen Leitungskreuzung § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 562 - 4 220 32 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Verlegung einer Leitung § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG bei einer Länge von weniger als 1 km 562 - 2 813 bei einer Länge von 1 km bis 5 km 1 758 - 7 033 bei einer Länge über 5 km 1 758 - 10 550 33 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb eines Einleitungs- oder Entnahmebauwerks § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 562 - 8 440 34 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb eines sonstigen Bauwerks an einer Bundeswasserstraße § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 844 - 2 813 35 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb temporärer Bauwerke § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 281 - 844 36 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb von Messstationen § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 281 - 2 110 37 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb von Lichtinstallationen an Bundeswasserstraßen § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 281 - 844 38 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb einer Uferbefestigung § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 562 - 5 626 39 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb von Wasserbauwerken § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 562 - 5 626 40 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb eines Tunnels § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 3 516 - 14 066 41 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb einer Seilbahn § 31 Absatz 1 Nummer 2 WaStrG 1 688 - 5 626 42 Genehmigung zum Setzen oder Betreiben eines Schifffahrtszeichens § 34 Absatz 2 Satz 2 WaStrG 246 - 844 43 Nachträgliche Entscheidung zu Genehmigungen § 31 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 2, § 34 Absatz 2 Satz 2 WaStrG 140 - 2 813 44 Schriftliche Einzelgenehmigung für die Benutzung von Betriebsanlagen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes § 3 Absatz 1 Nummer 1 WaStrBAV § 2 Absatz 1 StrandSchutzwerkSicherungsV § 2 Absatz 1 DünenSchV § 12 Schleusenbetriebsverordnung 70,30 - 562 45 Allgemeine Genehmigung für bestimmte Personengruppen für die Benutzung von Betriebsanlagen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes § 3 Absatz 1 Nummer 2 WaStrBAV 457 - 1 055 46 Fertigung eines feststellenden Verwaltungsaktes nach Zeitaufwand Stand: 02. April 2025

Änderung der Turmbergbahn - Barrierefreier Umbau und Verlängerung der Standseilbahn in Karlsruhe-Durlach

Änderung der Turmbergbahn - Barrierefreier Umbau und Verlängerung der Standseilbahn in Karlsruhe-Durlach. Der Plan beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - Neu- bzw. Umbau der Standseilbahntrasse - Neu- bzw. Umbau der Stationen - Neuordnung des Individualverkehrs - Änderung der Fahrzeuge

Seilbahn 4er-Sesselbahn "Kleine Almbergbahn" Mitterfirmiansreut

Seilbahnrecht und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Bau- und Betriebsgenehmigung für den Ersatzneubau des „Kleinen Almbergliftes“: Abbruch und Neuerrichtung der Seilbahn; Abbruch und Neuerrichtung der Talstation; Abbruch und Neuerrichtung der Bergstation mit Bistro auf den Grundstücken Flurstück-Nr. 488 der Gemarkung Annathal, gemeindefreies Gebiet und Flurstück-Nrn. 501 und 555 der Gemarkung Annathal, Gemeinde Philippsreut.

upBUS - nachhaltige Mobilität für das 21. Jahrhundert

Scoping Berichte Bebauungsplan 1257 - BUGA 3 / Talstation und Seilbahn -

Bebauungsplan 1257 - BUGA 3 / Talstation und Seilbahn - alle Unterlagen die im Rahmen des Scoping Termins mit der Stadt Wuppertal erstellt wurden. Hierzu können auch Protokolle oder ähnliches dienen.

Vergrößerung des Speicherteiches Almwiese auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 477, 487/3 und 488 der Gemarkung Annathal durch den Zweckverband Wintersportzentrum Mitterfirmiansreut-Philippsreut

Der Zweckverband Wintersportzentrum Mitterfirmiansreut-Philippsreut betreibt in Mitterfirmiansreut mehrere Seilbahnen und Liftanlagen. Um den künftigen Anforderungen eines modernen Ganzjahresbetriebes zu entsprechen, plant der Zweckverband Maßnahmen zur Aufwertung des Wintersportbetriebes. Ergänzend dazu wird ein attraktiver Sommerbetrieb angestrebt. Es ist beabsichtigt, die bestehende technische Beschneiungsanlage zu optimieren und den bestehenden Schneiteich zu vergrößern und zu einem Naherholungsraum umzubauen. Im Einzelnen sollen dabei folgende Maßnahmen durchgeführt werden: • Erweiterung des bestehenden Speichers Almwiese von derzeit 26.500 m³ auf 38.000 m³ Nutzinhalt. • Errichtung von touristischen Aufwertungsmaßnahmen im Bereich des Speicherteiches • Umbau des gesamten bestehenden Speicherteiches, insbesondere im Teilkronenbereich zur Schaffung eines kinderwagen- und rollstuhltauglichen Weges. Dabei sollen mit Ausnahme der Wegeanlagen alle Flächen begrünt werden. • Im direkten Teichumfeld sollen zusätzlich als ökologische Ausgleichsmaßnahmen zwei Feuchtbiotope (Amphibienlaichgewässer) errichtet werden. • Um künftig kälteres Wasser für die Beschneiung zur Verfügung zu stellen, ist die Erweiterung der bestehenden Vorpumpstation (inkl. Installation einer 4. Vordruckpumpe) sowie die Errichtung eines Kaltwasserbeckens mit darüber situierten Kühltürmen vorgesehen. • Installation einer 4. Pumpe innerhalb des bestehenden Pumpstationsgebäudes zur Erhöhung der Pumpleistung der Hauptpumpstation von 90 l/s auf 120 l/s.

SÖF: Modellhafte Schaffung eines regionalen Mobilitätsverbunds im Nordsektor von Stadt und Region München, Teilprojekt: Mobilitätskonzepte und Gesamtkoordination

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