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ATKIS Basis-DLM (Präsentationsdienst)

Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.

upBUS - nachhaltige Mobilität für das 21. Jahrhundert

Seilbahn

Thema Seilbahn aus dem Raumordnungskataster der Struktur- und Genehmigungsdirerektion Süd des Landes Rheinland-Pfalz

Seilbahn

Thema Seilbahn aus dem Raumordnungskataster der Struktur- und Genehmigungsdirerektion Süd des Landes Rheinland-Pfalz

Aufsichtsbehörde für Seilbahnen

Welche Behörde übernimmt die Aufsichtsfunktion für Seilbahnen im Saarland? Falls diese Funktion in Ihrem Haus angesiedelt ist, bitte ich um Zusendung einer Liste aller Anlagen, die in den Geltungsbereich der SeilschwebBahnV SL. Gemäß § 24 der SeilschwebBahnV SL sind der Aufsichtsbehörde alle für die Sicherheit der Seilbahn relevanten Vorkommnisse mitzuteilen. Ebenso bitte ich daher um eine Auflistung aller Ihnen gemeldeten sicherheits- und zuverlässigkeitsrelevanten Vorkommnisse (wie Zwischenfälle/Unfälle) der letzten 5 Jahre, sowie die Information, ob von Seiten der Aufsichtsbehörde eine tiefere Untersuchung veranlasst wurde.

BUGA Seilbahn 30 seitiges Dokument

das hier in der Niederschrift aufgeführte ca. 30 Seitige Dokument welches aus der Niederschrift aus den Beirat der unteren Naturschutzbehörde 29.01.2026 hervorgeht "Sitzungsunterbrechung um 17:34 Uhr für Einlassung des Gastes, Herrn Schmidt. Herr Schmidt bittet, dass das ca. 30-seitige Dokument, dass Frau Obenlüneschloß erwähnt hat, in RIS zur Verfügung gestellt wird. - 6 - (Nachrichtliche Ergänzung: Das interne Arbeitspapier kann aus rechtlichen Gründen zurzeit leider nicht öffentlich zur Verfügung gestellt werden.) Sitzungsfortsetzung um 17:35 Uhr. "

Weg 14 - Wuhletalweg (16 km)

Länge: 16 Kilometer Start: Döllner Straße / An der Wuhle (nördliches Ende des Eiche-Parks), ÖPNV: S-Bahnhof Ahrensfelde, Tram- und Bus-Haltestelle Ahrensfelde/Stadtgrenze Ziel: Wuhlemündung (Pyramidenbrücke), ÖPNV: Tram-Haltestelle Alte Försterei Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): Eiche-Park – Park am Weidengrund – Ahrensfelder Berge – Kienbergpark mit Seilbahn und den Gärten der Welt – Wuhlgarten – Biesdorfer Höhe – Schmetterlingswiesen und Brodersengarten – Binsengrund – Wuhleblase und Wuhlesee – Wuhlemündung in die Spree Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Der Wuhletalweg begleitet auf 16 km die Wuhle vom Eiche-Park in Ahrensfelde bis zur Mündung in die Spree in Köpenick. Die Wuhle, ein bis in die 1980iger Jahre hauptsächlich als Abwasserkanal genutztes Gewässer, ist heute ein sauberer Bach, in und an dem sich kleine Fische, seltene Insekten und verschiedene Vogelarten tummeln. Der Weg verläuft mal links, mal rechts der Wuhle und zeigt eine erstaunlich grüne Seite des Bezirks Marzahn-Hellersdorf. Das parkartige nördliche Wuhletal (u.a. mit Eiche-Park und Ahrensfelder Bergen) zwischen den Großsiedlungen von Marzahn und Hellersdorf gehört mittlerweile zu den beliebtesten Grünflächen im Nordosten von Berlin. Hier treffen sich alle, die die grüne Oase genießen wollen, zum Spazierengehen, Joggen oder Radfahren. Viele nutzen den Grünzug auch einfach, um ihre Alltagswege autofrei zurückzulegen. Ab der Landsberger Allee verläuft der Weg westlich der Wuhle vorbei am 97 m hohen Kienberg. Ein Abstecher in den Kienbergpark und die angrenzenden Gärten der Welt (eintrittspflichtig), die 2017 zusammen die Internationale Gartenschau ausgerichtet haben, lohnt sich in jedem Fall. Der Weg quert dann die Bahntrasse am Bahnhof Wuhletal und wechselt am Fuß der Biesdorfer Höhe wieder auf die westliche Seite der Wuhleniederung. Ab der Bundesstraße B1/B5 führt der Grünzug durch die weiträumigen Einfamilienhaussiedlungen von Biesdorf, Kaulsdorf und Köpenick. Es geht über Schmetterlingswiesen und Binsengrund, vorbei an Wuhleblase und Wuhlesee bis der Weg südlich des Stadions „An der Alten Försterei“ die Wuhlemündung in die Spree erreicht. Hier endet auch der Wuhletalweg.

Scoping Berichte Bebauungsplan 1257 - BUGA 3 / Talstation und Seilbahn -

Bebauungsplan 1257 - BUGA 3 / Talstation und Seilbahn - alle Unterlagen die im Rahmen des Scoping Termins mit der Stadt Wuppertal erstellt wurden. Hierzu können auch Protokolle oder ähnliches dienen.

Planfeststellungsbeschluss, Ablauf und Zuständigkeiten

Die Planfeststellungsbehörde entscheidet nach sorgfältiger Abwägung aller vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen über die nicht erledigten Einwendungen und stellt den Plan fest (§ 74 Abs. 1 VwVfG). Der Planfeststellungsbeschluss ist schriftlich zu begründen. Dieser Begründung muss zu entnehmen sein, was für die Entscheidung maßgeblich war. Mit dem Planfeststellungsbeschluss sind die erforderlichen Auflagen zu verbinden, die dem Vorhabenträger zum Wohle der Allgemeinheit und zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auferlegt werden (§ 74 Abs. 2 VwVfG). Die Planfeststellung entscheidet über die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen und ersetzt alle behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen. Es werden ausschließlich öffentlich-rechtliche Beziehungen rechtsgestaltend geregelt (§ 75 Abs. 1 VwVfG). Der Planfeststellungsbeschluss wird von der Planfeststellungsbehörde den bekannten Betroffenen und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist sowie dem Träger des Vorhabens, mit Rechtsbehelfsbelehrung, zugestellt. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans zwei Wochen zur Einsicht auszulegen; Ort und Zeit der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen; auf die zusätzliche Veröffentlichung zur Information im Internet ist hinzuweisen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Sind mehr als 50 Zustellungen an private Einwender vorzunehmen, so können die Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Auslegung im amtlichen Veröffentlichungsblatt des Landes Berlin, in den bereits genannten drei Berliner Tageszeitungen sowie zusätzlich im Internet zur Information bekannt gemacht wird. Auf Auflagen ist hinzuweisen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und Einwendern als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und Einwendern schriftlich angefordert werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Frist (bis 1 Monat nach Zustellung) Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Die Zuständigkeiten in planungsrechtlichen Fragen sowie im Planfeststellungsverfahren variieren je nach Verkehrsträger (Eigentümer/Baulastträger) und Träger des Vorhabens. Die Berliner Zuständigkeiten im Überblick: Verkehrsträger / Bauvorhaben Vorhabenträger Anhörungsbehörde Planfeststellungs­behörde Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen, Landesstraßen (I. und II. Ordnung) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung V, Tiefbau und Bezirksämter Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Abteilung VI, Ministerielle Angelegenheiten des Bauens, Grundsatz und Recht (VI GR B 1) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Straßen- / U-Bahn und Seilbahnen Straßen- und U-Bahn-Unternehmen (BVG); Seilbahn­unternehmen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1)Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Betriebsanlagen von Eisenbahnen (z.B. Schienenwege, Elektronische Stellwerke, Bahnübergänge, Bahnstromleitungen) für nichtbundeseigene Eisenbahnen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) für nichtbundeseigene Eisenbahnen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Die Bundeszuständigkeiten im Überblick: Verkehrsträger / Bauvorhaben Vorhabenträger Anhörungsbehörde Planfeststellungs­behörde Bundesautobahnen sowie Bundesstraßen in der Baulast des Bundes (sog. freie Strecken), Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB); für einige Vorhaben die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Fernstraßen-Bundesamt (FBA) Fernstraßen-Bundesamt (FBA) Betriebsanlagen von Eisenbahnen für bundeseigene Eisenbahnen (z.B. Fern- und S-Bahn) Eisenbahninfrastruktuunternehmen (EIU) für bundeseigene Eisenbahnen (z.B. DB AG) Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Vergrößerung des Speicherteiches Almwiese auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 477, 487/3 und 488 der Gemarkung Annathal durch den Zweckverband Wintersportzentrum Mitterfirmiansreut-Philippsreut

Der Zweckverband Wintersportzentrum Mitterfirmiansreut-Philippsreut betreibt in Mitterfirmiansreut mehrere Seilbahnen und Liftanlagen. Um den künftigen Anforderungen eines modernen Ganzjahresbetriebes zu entsprechen, plant der Zweckverband Maßnahmen zur Aufwertung des Wintersportbetriebes. Ergänzend dazu wird ein attraktiver Sommerbetrieb angestrebt. Es ist beabsichtigt, die bestehende technische Beschneiungsanlage zu optimieren und den bestehenden Schneiteich zu vergrößern und zu einem Naherholungsraum umzubauen. Im Einzelnen sollen dabei folgende Maßnahmen durchgeführt werden: • Erweiterung des bestehenden Speichers Almwiese von derzeit 26.500 m³ auf 38.000 m³ Nutzinhalt. • Errichtung von touristischen Aufwertungsmaßnahmen im Bereich des Speicherteiches • Umbau des gesamten bestehenden Speicherteiches, insbesondere im Teilkronenbereich zur Schaffung eines kinderwagen- und rollstuhltauglichen Weges. Dabei sollen mit Ausnahme der Wegeanlagen alle Flächen begrünt werden. • Im direkten Teichumfeld sollen zusätzlich als ökologische Ausgleichsmaßnahmen zwei Feuchtbiotope (Amphibienlaichgewässer) errichtet werden. • Um künftig kälteres Wasser für die Beschneiung zur Verfügung zu stellen, ist die Erweiterung der bestehenden Vorpumpstation (inkl. Installation einer 4. Vordruckpumpe) sowie die Errichtung eines Kaltwasserbeckens mit darüber situierten Kühltürmen vorgesehen. • Installation einer 4. Pumpe innerhalb des bestehenden Pumpstationsgebäudes zur Erhöhung der Pumpleistung der Hauptpumpstation von 90 l/s auf 120 l/s.

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