Thema Seilbahn aus dem Raumordnungskataster der Struktur- und Genehmigungsdirerektion Süd des Landes Rheinland-Pfalz
Der Deutsche Preis für Nature Writing geht 2022 an Levin Westermann. Darüber hinaus erhalten Katharina Mevissen und Hannah Zufall jeweils ein Stipendium zur Teilnahme am international besetzten Nature Writing Seminar der Stiftung Kunst und Natur im Herbst 2022 in Bad Heilbrunn. Die Preisverleihung wird am Sonntag, den 28. August 2022 in Berlin stattfinden. Die Vergabe erfolgt durch den Verlag Matthes & Seitz Berlin in Kooperation mit dem Umweltbundesamt sowie der Stiftung Kunst und Natur. Die Preisausschreibung steht unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Umweltbundesamtes Dirk Messner. Der Preis ist dotiert mit 10.000 € sowie mit einem sechswöchigen Schreibaufenthalt in den Räumlichkeiten der Stiftung Kunst und Natur inmitten von deren weitläufigen Naturgelände. Mitglieder der Jury waren in diesem Jahr die letztjährige Preisträgerin Mara-Daria Cojocaru, der letztjährige Preisträger Bernd Marcel Gonner, der Literaturwissenschaftler und Autor Ludwig Fischer, die leitende Programmkuratorin der Stiftung Kunst und Natur Annette Kinitz, die Autorin Sophia Klink, die Literaturvermittlerin Brigitte Labs-Ehlert, die Kunstbeauftragte des Umweltbundesamtes Fotini Mavromati sowie der Literatur- und Kulturwissenschaftler Steffen Richter. Jurybegründung Mit Levin Westermann wird ein Lyriker, Essayist und Prosaautor ausgezeichnet, der Nature Writing dezidiert als kulturelle Praxis begreift. Sein Romanauszug »Hohfluh« vollzieht eine Bewegung, die aus der schweizerischen Stadt Biel bis nach Hohfluh führt, einer Haltestelle der Magglingenbahn über dem Bielersee. Diese Standseilbahn, ein technisches Artefakt aus der Hochzeit der industriellen Revolution, fungiert gleichsam als Sprungbrett aus einem urbanen Ensemble in einen Wald am Fuße des Jura. Dieser Wald ist gleichermaßen Erfahrungsraum der Sinne wie der Emotionen und Sprachen, die sich in ihm angelagert haben. Er wird zum Ort der Reflexion über die Rechtmäßigkeit seiner Aneignung durch Menschen und andere Tiere sowie über die interessengeleiteten Erzählungen, die über ihn in Umlauf sind. Natur wird dabei nicht zum vermeintlich reinen Objekt der Beobachtung verklärt, sondern in ihren kulturellen Überschreibungen durch Texte und Bilder erst in ihrer heutigen Gestalt kenntlich. Westermanns kluge Prosa mit ihrem faszinierenden Rhythmus und ihrer überzeugenden erzählerischen Dramaturgie und ihren dem erforschten Gelände folgenden mäandernden Denkbewegungen wird getragen von einem ethischen Impuls, dem eine tiefe Skepsis gegenüber der eigenen Gattung – dem »Wahnsinn einer Spezies außer Rand und Band« – eingeschrieben ist. Levin Westermann , 1980 in Meerbusch geboren, studierte an der Hochschule der Künste Bern und lebt als freier Schriftsteller in Biel. »unbekannt verzogen«, sein Lyrikdebüt, veröffentlichte er 2012, es folgten die Gedichtbände »3511 Zwetajewa« (2017) und »bezüglich der schatten« (2019) und »farbe komma dunkel« (2021) sowie der Essayband »Ovibos moschatus« (2020). 2020 wurde er mit dem renommierten Clemens-Brentano-Preis der Stadt Heidelberg ausgezeichnet. Für »bezüglich der schatten« erhielt er 2021 den Schweizer Literaturpreis. Über den Deutschen Preis für Nature Writing Der einmal jährlich vergebene Preis zeichnet Autor*innen aus, die sich in ihrem literarischen Werk auf ›Natur‹ beziehen. Der Preis knüpft an die vor allem in den USA und in Großbritannien ausgeprägte schriftstellerische Tradition des Nature Writing an, in der sich Autorinnen und Autoren mit der Wahrnehmung von Natur, mit dem praktischen Umgang mit dem Natürlichen, mit der Reflexion über das Verhältnis von Natur und Kultur und mit der Geschichte der menschlichen Naturaneignung auseinandersetzen. Genreübergreifend findet dabei sowohl essayistisches als auch lyrisches und episches Schreiben Berücksichtigung. Die Thematisierung von ›Natur‹ schließt die Dialektik von äußerer und innerer Natur ebenso mit ein wie die Auflösung der Grenzen von Kultur und Natur, aber auch die Möglichkeiten oder Probleme des Schutzes von Naturerscheinungen und natürlichem Geschehen. Nature Writing spricht nicht von ›der Natur als solcher‹, sondern von der durch Menschen wahrgenommenen, erlebten und erkundeten Natur. Die leibliche Präsenz, die konkrete Tätigkeit des Erkundens und die Reflexion auf die gewonnenen Erkenntnisse werden in der Regel im Text fassbar. Der Preis wird gemeinsam durch den Verlag Matthes & Seitz Berlin, das Umweltbundesamt und die Stiftung Kunst und Natur vergeben, die zusätzlich einen Schreibaufenthalt der Preisträger*innen in ihren Räumlichkeiten sowie zwei Stipendien für eine Teilnahme an ihrer jährlichen Nature Writing-Schreibwerkstatt ermöglicht. Kontakt Deutscher Preis für Nature Writing MSB Matthes & Seitz Berlin Göhrener Str. 7 | 10437 Berlin T +49 30 47399805 | dpnw [at] matthes-seitz-berlin [dot] de Kontakt Umweltbundesamt Fotini Mavromati, Kunstbeauftragte Wörlitzer Platz 1 | 06844 Dessau-Roßlau T +49 (0)340 2103 2318 | fotini [dot] mavromati [at] uba [dot] de Kontakt Stiftung Kunst und Natur Anke Michaelis, Leitung Kommunikation Karpfsee 12 | 83670 Bad Heilbrunn T +49 (0) 8046 – 23192-208 | am [at] kunst-und-natur [dot] de www.kunst-und-natur.de
ID: 777 Ergänzungstitel des Vorhabens: Bauliche Änderung des Bahnhofs München Hbf (Bahnhof Nr. 4234) samt weiterer Eisenbahnbetriebsanlagen, PFA 1 (Rückbau und Anpassung des Starnberger Flügelbahnhofs), Bahn-km 0,042 bis 0,218 der Strecke 5500 München-Regensburg in der Landeshauptstadt München Kurzbeschreibung des Vorhabens: Rückbau und Anpassung des Starnberger Flügelbahnhofs Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.01.2020 Art des Zulassungsverfahrens: § 18 AEG UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle München) Arnulfstraße 9/11 80335 München Deutschland Telefonnummer: 08954856-0 Zuständige Organisationseinheit: Sachbereich 1 Anhörungsbehörde: Regierung von Oberbayern https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlich… bahn-anhoerungsverfahren@reg-ob.bayern.de Zuständige Abteilung der Behörde: Sachgebiet 31.2 Schienen- und Seilbahnen DB Station & Service AG Objektentwicklung und Planung Arnulfstraße 27 80335 München Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterung: Online-Konsultation von Mittwoch, den 13.01.2021 bis Mittwoch, den 27.01.2021. Näheres siehe unten bei Feld "Erörterungstermin" Ort der Erörterung Regierung von Oberbayern Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Näheres zur Online-Konsultation ersehen Sie im vorgenannten Link in der Bekanntmachung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 27.01.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.01.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://reg-obb.cloud.bayern.de/index.php/s/hyud9sZaVnfaK3Q Erörterungstermin Bekanntmachung mit näheren Angaben zur Online-Konsultation
Der Lawinenkataster ist ein Verzeichnis bekannt gewordener Lawinenereignisse. Die eingetragenen Lawinenstriche geben den Kenntnisstand über niedergegangene Lawinen in ihrer größten bekannten Ausdehnung wieder, soweit von diesen Lawinen eine Gefahr für Gebäude, Bergbahnen und Skilifte sowie Verkehrswege, Skipisten und Rodelbahnen ausging oder ausgeht. Lawinenstriche abseits gefährdeter Objekte sind in der Regel nicht eingetragen. Der Lawinenkataster darf ohne weiterführende Fachbeurteilungen nicht zur Ausscheidung von Gefahrenzonen herangezogen werden. Durchgeführte Schutz- und Verbauungsmaßnahmen haben keinen Einfluss auf die Dokumentation der Lawinenstriche im Lawinenkataster.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sichert für die nächsten zehn Jahre, bis 31.12.2033, den Betrieb der Seilbahn in den Gärten der Welt. Insgesamt 15 Millionen Euro stehen im Landeshaushalt zur Verfügung, um die Seilbahn langfristig als attraktives Verkehrsmittel und direkte Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Erschließung der Gärten der Welt, des Kienbergparks und des Wuhletals zu erhalten. Auf dieser Grundlage haben die landeseigene Grün Berlin GmbH sowie die Leitner Seilbahn Berlin GmbH den Vertrag über den technischen Betrieb um zehn Jahre verlängert. Bettina Jarasch, Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz : „Berlins Seilbahn ist seit fünf Jahren ein attraktives zusätzliches Mobilitätsangebot für die Berliner*innen und Gäste der Stadt, die die Gärten der Welt besuchen möchten. Gleichzeitig ist sie ein Best-Practice-Beispiel für stadtverträglichen und innovativen Tourismus. Neben einer klimafreundlichen Anreise bietet die Seilbahn eine atemberaubende Aussicht über den Park und die Stadt. Aber auch viele Anwohner*innen nutzen die Seilbahn für den Weg von Hellersdorf nach Marzahn und zurück. Daher freue ich mich, dass wir den Betrieb der Seilbahn für die kommenden zehn Jahren sichern können. Auf dieser Grundlage prüfen wir jetzt Wege, die Seilbahn besser mit dem ÖPNV zu verzahnen.“ Christoph Schmidt, Geschäftsführer Grün Berlin GmbH : „Mehr als eine Million Besucher*innen besuchen die Gärten der Welt jährlich. Um den stetig steigenden Besucher*innenzahlen gerecht zu werden und das einzigartige Erlebnisangebot dauerhaft weiterzuentwickeln, ist die Seilbahn ein wichtiger Nachhaltigkeitsbaustein. Als barrierefreie und komfortable Anbindung an den ÖPNV trägt sie dazu bei, den individuellen Anreiseverkehr per Pkw insbesondere vor Ort zu reduzieren und dient gleichzeitig den Anwohnenden als attraktives Verkehrsmittel.“ Michael Tanzer, Geschäftsführer Leitner Seilbahn : „Wir freuen uns, mit dem technischen Betrieb der schwebenden Besucher*innenattraktion ein besonderes Erlebnis- und Verkehrsangebot in Berlin zu unterstützen. Mit unseren 17 Mitarbeitenden sorgen wir für den reibungslosen technischen Betrieb und Unterhalt der Seilbahn.“ Mit Beginn des neuen Vertrages ab dem 1. Januar 2023 werden die Betriebszeiten der Seilbahn weiter verbessert und vereinheitlicht. Von April bis September verkehrt die Seilbahn nun täglich von 10 bis 19 Uhr, im Oktober von 10 bis 17 Uhr. In den Monaten Dezember bis März erfolgt der Betrieb in den Ferienzeiten sowie an Feiertagen von 10 bis 16.30 Uhr. Flexible Verlängerungen der Fahrzeiten zu Veranstaltungen sind weiterhin möglich. Im November ist der Betrieb der Seilbahn wegen der jährlichen, turnusgemäßen technischen Inspektion (Jahresrevision) wie in der Vergangenheit unterbrochen. Rund 600.000 Fahrgäste, also fast jede*r zweite Besucher*in, nutzen die Seilbahn für die Fahrt in die Gärten der Welt. Das technische Seilbahnpersonal wird durch die Firma Leitner gestellt. Sämtliche kaufmännischen Leistungen inklusive Ticketing obliegen Grün Berlin. Die Mobilitäts- und Umweltverwaltung prüft derzeit, in welcher Form Kooperationsformate entwickelt oder weitere Verzahnungen mit dem öffentlichen Personennahverkehr hergestellt werden können. Die Seilbahnstation Kienbergpark ist direkt mit der U-Bahnlinie U5 in nur 35 Minuten vom Berliner Hauptbahnhof und in 18 Minuten von der Ringbahn aus zu erreichen. Insgesamt 64 Kabinen bringen die Fahrgäste von dort auf direktem Weg zur 1,5 Kilometer entfernten Talstation Gärten der Welt am Blumberger Damm.
Die Skiliftbetriebe Bödefeld - Hunau – Lift GmbH & Co. KG (Seilbahnunternehmer), Hunaustraße 81 in 57392 Schmallenberg beantragen eine Entscheidung nach § 3 des Gesetzes über die Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen (SeilbG NRW) für den Neubau eines Sechser – Sesselliftes als Ersatz für zwei Schleppliftanlagen in Schmallenberg. Die gemäß § 5 Abs. 2 UVPG erforderliche Information der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntmachung.
Asse E i n blick e 05/2009 Informationen über ein endlager Sag niemals Nie„Wie die Kesselflicker“Infografik Die Diskussion um die Rückholbarkeit von AtommüllLandrat Jörg Röhmann im InterviewWo lagert radioaktiver Abfall Für alles gewappnet Nicht nur der unklare Zulauf des Wassers in der Asse macht einen Notfallplan unum- gänglich, auch das Atomrecht schreibt Vorbereitungen für den schlimmsten Fall vor. Das BfS holt nach, was es bereits seit Jahrzehnten geben müsste Einbau größerer Speicherbecken und Pum- pen vor, um größere Grundwasserzuflüsse noch beherrschbar zu machen. Weiterhin sol- len noch offene Einlagerungskammern über Rohrleitungen direkt mit einer Betonmisch- anlage verbunden werden, um die kontami- nierten Kammern notfalls schnell mit einem speziellen Material füllen zu können. Ebenso sollen Abdichtbauwerke gebaut werden. Ein- zelne Grubenteile mit einer Magnesium- chloridlösung vollzupumpen, ist die letzte Notmaßnahme, wenn alle anderen Möglich- keiten ausgeschöpft sind. So soll möglichst lange verhindert werden, dass sich radioak- tive Stoffe durch eindringendes Wasser lösen und nach außen dringen. Noch in diesem Jahr sollen die Vorkehrungen getroffen werden Täglich werden im Schacht Untersuchungen gemacht: Bergarbeiter in einer teilverfüllten Einlagerungskammer Seit 1988 fließen täglich rund zwölf Kubikme- ter Salzlauge in das Atommülllager Asse II in der Nähe von Wolfenbüttel. In großen Spei- cherbecken gesammelt und aus dem Bergin- neren herausgepumpt, wird sie in Contai- ner gefüllt, die z. B. in die Grube Mariaglück transportiert werden. Das ist nichts Neues. Neu dagegen ist, dass nun erstmals für den Fall eines stärkeren Anstiegs der Laugenzu- flüsse ein Notfallplan erarbeitet wird, um auf ein derartiges Szenario reagieren zu können. Denn niemand weiß, ob schnelle Verände- rungen der momentanen Lage ein ebenso schnelles Eingreifen notwendig machen. Die Verformungen der Tragelemente im ehema- ligen Stollen und die zunehmenden Bean- spruchungen des Deckgebirges lassen jeden- falls vermuten, dass nicht mehr allzu viel Zeit zum Handeln bleibt – auch wenn Gutachten eine Standsicherheit der Asse bis 2020 sehen. Foto: BfS Aufgrund dieser Situation hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zunächst die grund- sätzlichen strategischen Optionen zur Verhin- derung eines Notfalls geprüft und dann einen ersten Maßnahmenkatalog erarbeitet. Im nächsten Schritt werden die Planungen kon- kretisiert und geprüft, ob und welche Maß- nahmen vorsorglich umgesetzt werden. Dafür wird derzeit eine sogenannte „integrierte Notfallplanung“ erarbeitet. Die vorgesehenen MaSSnahmen nehmen keine der Stilllegungsoptionen vorweg Ziel des Notfallkonzepts ist es, Menschen und Umwelt vor austretender Radioaktivität zu schützen, falls das Wasser in der Asse mas- siv ansteigt und sich dadurch die Gefahr, dass sich Radionuklide lösen, abzeichnet. Im ersten Schritt sieht das Konzept daher den Vorgeschrieben sind die vom BfS geplanten Vorsorgemaßnahmen vom Atomrecht, das seit Jahresbeginn auch für die Asse II gilt. Zuvor unter dem damaligen Betreiber dem Helmholtz-Zentrum München stand das End- lager unter Bergrecht; ein Plan für den Notfall existierte nur unter bergbaulichen Gesichtspunkten. Der für eine kerntechnische Anlage zwin- gend erforderliche Notfallplan des Bundes- amtes für Strahlenschutz soll im schlimmsten Fall greifen, d. h. wenn unkontrolliert Laugen in die Asse eintreten, – Weichen für die ge- plante Stilllegung des Atomendlagers stellt dieser allerdings nicht. Im Gegenteil: Erst durch die vorsorgliche Installierung der tech- nischen Infrastruktur erhält sich das BfS auch bei ansteigenden Wasserzutritten die Hand- lungsmöglichkeiten. Alle drei Optionen – ob die rund 126.000 Fässer in der Asse nun geborgen, umgelagert oder einbetoniert werden – bleiben dadurch unberührt und die endgültige Stilllegungsoption wird erst zum Jahresende nach eingehender Prüfung beschlossen. Der Entwurf des BfS-Notfallkonzepts ist zu finden unter: http://www.bfs.de/de/bfs/presse/pr09/pr0925.html 2 ASSE Einblicke r e p o r ta g e Sag niemals nie Endlager klingt nach endgültiger Lagerung. Experten streiten jedoch, ob es möglich sein soll, Atommüll nach Jahrhunderten aus einer Deponie zu bergen Text: Mathias Rittgerott Nicht für die Ewigkeit: Hallen, wie die im Zwischenlager Gorleben, sind weniger geeignet, Jahrhunderte zu überdauern Flink huscht die Maus über den Schreibtisch, ein paar Klicks und Michael Sailer vom Öko- Institut in Darmstadt markiert die entschei- dende Stelle in dem Text, den er schon einige Male gelesen hat: „Eine Rückholung der radioaktiven Abfälle ist im Endlagerkonzept nicht vorzusehen.“ Der Text, in den sich der Nuklearexperte vertieft, besteht aus den „Sicherheitsanforde- rungen“ des Bundesumweltministeriums zum Thema „Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle“ und stammt vom Juli 2009. Unter Punkt 8.6 steht da, dass die Abfallgebinde auch nach 500 Jahren noch so intakt sein müssen, dass sie rausgeholt wer- den können. In der Theorie klingt ein endgültiger Ver- schluss des Atommülls vernünftig, die Praxis – etwa in der Asse – zeigt, dass die Rückhol- debatte, die Wissenschaftler und Bürgeriniti- ativen hierzulande und in anderen Atomnati- onen führen, durchaus naheliegend ist. Müssen Endlager nicht doch so ausgelegt werden, dass das Strahlenmaterial jederzeit wieder an die Erdoberfläche geholt werden kann? Über eine „Rückholung“ hat man sich in den vergangenen Jahrzehnten wenig Gedan- ken gemacht – erst als die Zustände in der Asse bekannt wurden, bekam das Thema richtig Relevanz. Die Asse wirft nun Fragen auf, die über den Schacht bei Remlingen hi- nausgehen und Bedeutung für ganz Deutsch- land haben: Ist es vielleicht besser, den Zu- griff auf den Atommüll zu bewahren? Viele Menschen wünschen sich ja gerade, dass endlich Schicht im Schacht ist Für den Laien klingt es zunächst paradox: Die Mehrheit verspricht sich ja, dass der Strahlenmüll in tiefen geologischen Schich- ten, Hunderte Meter unter der Oberfläche verschwindet – und kein Millisievert Radioak- tivität jemals wieder ans Tageslicht gelangt. Nach Hunderttausenden, ja nach Millionen Foto: dpa Jahren nicht. Endlich Schicht im Schacht. Doch es gibt Argumente dafür, Endlager über Jahrhunderte offen zu lassen. Der Müll müsste wieder geborgen werden, falls doch Radioaktivität austritt und droht, ganze Land- striche zu verseuchen. Verlockend klingt für manchen zudem die Überlegung, dass der Müll von heute morgen schon wertvoller Rohstoff sein könnte. Im Moment ist Rückhol- barkeit eine Option für die Asse, aber mögli- cherweise in Zukunft vielleicht auch für jedes andere Endlager. Doch noch ist es nicht so weit: Der Schacht Konrad, Endlager für schwach- und mittel- radioaktive Abfälle, wurde ohne ein Konzept für die Rückholung genehmigt; in Morsleben wurde sie diskutiert, für das anstehende Genehmigungsverfahren aber untersucht und verworfen. Die Pläne für Gorleben sehen ebenfalls keine Rückholung vor. Die Halle dort, in der die Castorbehälter stehen, und auch die Zwischenlager bei den Atomkraft- werken (siehe Grafik), haben nichts mit Rück- 3 ASSE Einblicke 05/2009 holung zu tun; die Gebäude, in denen die Castoren lagern, sind lediglich für 40 Jahre ausgelegt, und nicht für Jahrhunderte. Bei der Frage nach planmäßiger Rückho- lung aber geht es um Depots, in denen der Atommüll Jahrhunderte bewahrt werden und jederzeit umgelagert werden kann, wenn Ge- fahren drohen oder ein sicherer Platz gefun- den ist. Gerade in der Nähe bestehender und geplanter Endlager befürworten die Men- schen die Rückholbarkeit – die einbrechenden Stollen in Morsleben und Asse, die ihnen lan- ge als sicher verkauft wurden, haben sie misstrauisch gemacht. Und der Blick in die Nachbarländer scheint ihnen recht zu geben. In Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz ist die Rückholoption sogar im Ge- setz festgeschrieben. Wenn in 500 Jahren Menschen über einem Endlager siedeln, muss der Müll raus Hoch oben in den Schweizer Bergen leitet Ingo Blechschmidt das Felslabor Grimsel der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Es ist für For- scher aus aller Welt ein Wallfahrtsort gewor- den. Mit der Hoffnung auf Antworten auf die weltweit ungelöste Endlagerfrage fahren sie in den Tunnel ein, den man im Winter nur mit einer Seilbahn erreicht. Ein eindeutiges Fazit kann Laborleiter Blechschmidt aus den Gesprächen mit den anderen Wissenschaft- lern nicht ziehen. Einen einheitlichen Trend zur Rückholbarkeit gebe es nicht, sagt er, „sondern einen Mix“. Manche Länder wollten den Müll für immer zugänglich halten, ande- re für begrenzte Zeit. Das, so Blechschmidt, hänge auch von der Geologie ab, die es in den jeweiligen Ländern gebe: Granitgestein er- leichtere die Rückholung. In der Schweiz hat der bekennende Kern- kraftkritiker Marcos Buser an den Vorschriften für ein nationales Endlager mitgeschrieben, wonach die Bergung auch in Jahrhunderten noch möglich sein muss. Selbst im trockenen Staub des Forschungsstollens Mont Terri im Kanton Jura trägt Buser als Chefkontrolleur einen schwarzen Anzug – er nimmt seine Rol- le ernst. „Wir Schweizer könnten trotz erneu- erbarer Energien gezwungen sein, auf Wie- deraufbereitung zu setzen“, begründet er die Haltung der Schweizer, die zum größten Teil für die Kernkraft sind – viele davon befürwor- ten auch die Rückholbarkeit. In 500 Jahren könnten Menschen über einem Endlager sie- deln und dort die Erdwärme oder das Grund- wasser nutzen wollen, so Buser, „dann muss der Müll dort weg“. Verbissen sieht Buser die ganze Diskussion nicht. „An den Atommüll wird man immer gelangen. Egal ob das im Gesetz steht oder nicht.“ Hierzulande positionieren sich Wissen- schaftler mehrheitlich gegen die Rückholung – auch Öko-Institut-Mann Sailer. „Endlager ohne Rückholoption sind sicherer“, sagt er. Vorausgesetzt sie seien so gut dokumentiert, dass die Menschen in Jahrhunderten noch wissen, wo der strahlende Abfall vergraben wurde. „Wenn unsere Nachfahren im Jahr 2300 den Müll bergen wollen, teufen sie ein neues Bergwerk neben dem Endlager ab.“ Sailer geht es vor allem darum, anderen Gefahren vorzubeugen – etwa dem Fall, dass Atommüll zum Rohstoff „für Atomwaffen oder neue Brennstäbe“ werden könnte, falls man ihn nicht für immer wegräumt. BfS- Experten halten auch das Szenario für mög- lich, dass Terroristen im radioaktiven Abfall nach Material für eine „schmutzige Bombe“ suchen könnten. Es gibt noch andere Gründe, warum Sailer ein endgültiges Endlager bevorzugt: „Ich fürchte, man würde es bei der Standortsuche nicht so genau nehmen“, sagt er und warnt vor dem verlockenden Trugschluss, dass man ja jederzeit an den Dreck rankomme, falls bei der Erkundung geschlampt worden sei. Ein Endlager, so Sailer, werde so zwangsläufig zum Endlager auf Probe. Und zugleich zu einem, das ständig Arbeit macht. „Für die Rückholbarkeit müsste solch ein Bergwerk laufend technisch unterhalten werden“, sagt Sailer. Ein Schacht könne nach 50 bis 70 Jah- ren Betriebsdauer, während der er zugäng- lich bleibt und von Geowissenschaftlern über- wacht wird, nicht simpel offen gelassen werden. Sonst dringe Wasser ein und schwem- me radioaktive Teilchen aus. Über Jahrhunderte und mit Milliardenauf- wand müssten unsere Nachfahren die Entsor- gung des Atommülls sicherstellen. „Ethisch ist das nicht zu verantworten“, sagt der Mann aus Darmstadt. Ist es optimistisch oder blauäugig anzu- nehmen, dass sich zehn, fünfzehn Generati- onen gewissenhaft um halbfertige Endlager kümmern? „Wir können nicht vorhersagen, wie sich menschliche Gesellschaften ver- halten!“, sagt Detlef Appel vom Geowissen- schaftlichen Büro PanGeo in Hannover. Das Gedächtnis von Gesellschaften für Verpflich- tungen sei „nicht sehr ausgeprägt“. Berechen- barer als der Mensch sei die Geologie. Weil wir unsere Nachfahren zu Zu- schauern verdammen, stellen sich auch ethische Fragen Doch manche sehen in einem nicht revi- dierbaren Endlagerszenario eine große Unge- rechtigkeit unter den Generationen. „Wir rauben künftigen Generationen jede Mög- lichkeit zu handeln, etwa bei einer Leckage.“ Weil wir sie zu Zuschauern verdammten, seien endgültige Endlager „unethisch“, sagt Christa Garms-Babke, die zum Gespräch neun DIN-A4-Seiten neben sich legt, eng beschrie- ben. Gleich ordnerweise stapelt sich das Material über den Schacht Konrad in ihrer Doppelhaushälfte in Salzgitter-Bad, ganz in der Nähe des Endlagers. Als ehemalige Landtagskandidatin der Grünen hat Garms-Babke den Kampf gegen das Gebot der Nichtrückholbarkeit von Atom- müll ins Programm geschrieben, was viele Menschen zunächst verwirrte: Es geht um strahlenden Atommüll, den die Bevölkerung endlich los sein will, und sie diskutiert theo- retische Grundlagen von Demokratie und Wissenschaft. Aber Garms-Babke weiß ziem- lich genau, wovon sie spricht. „Die endgültige Endlagerung ist verfas- sungswidrig“, sagt sie und schiebt ein 130 Seiten schmales, gelbes Büchlein über den Tisch: ihre Doktorarbeit, eben zu diesem Thema. Die floss sogar in eine Verfassungs- beschwerde des Landwirts Walter Traube ein, der seit Jahren gegen das Endlager Konrad kämpft. Nun wartet Garms-Babke, ob das Bundesverfassungsgericht nicht vielleicht doch ihre Ansicht teilt. Auch sie kennt die Sicherheitsanforde- rungen des Bundesumweltministeriums, die eine Rückholung ausschließen. Aber ihr ist es ein Dorn im Auge, dass darüber „lediglich eine Behörde“ entscheidet. „Das gehört in den Bundestag.“ Was ist verlässlicher: Die Vorkehrungen der Menschen oder die Gesetze der Natur? Den Nachweis, dass eine Deponie über eine Million Jahre sicher ist, hält Garms-Babke für schlichtweg unmöglich. Das Vertrauen in un- umstößliche Naturgesetze ist für sie wissen- schaftstheoretischer Humbug. „Nur weil Schwäne auf dem Teich weiß sind, kann ich nicht behaupten: Alle Schwäne sind weiß.“ Die Prognosen, dass ein Salzstock dicht halte, seien ein reines „Glückspiel“. Auch der Geologe Detlef Appel von Pan- Geo sieht, dass sich die Akzeptanz einer Rückholoption vergrößert. „Menschen lieben es, Zugriff zu behalten“, sagt er. Der Gedanke, Atommüll bleibe „für immer an einer Stelle verbuddelt“, wecke bei vielen erst recht Widerstand. So engagiert sich Wissenschaftler und Politiker streiten – ausgerechnet den Verursa- chern des Atommülls ist die Diskussion egal. Pressesprecher Manfred Lang von RWE sagt bündig: „Die Frage betrifft uns nicht“, und fügt an, dass sich das Konzept ohne Rück- holung bewährt habe. Sein Amtskollege von EnBW, Ulrich Schröder, bügelt Überlegungen zur Rückholbarkeit ebenfalls rigoros ab: „Wir haben Gorleben“, sagt er – als wäre eine Rück- holung in Gorleben nicht auch denkbar. Schließlich gibt es Experten, die das am Wunschstandort der Industrie nicht aus- schließen. Die Protestbewegung, etwa in Gorleben, kann das nicht beruhigen: Viele haben die Befürchtung, dass sich der Atommüll – ein- mal im Salz eingeschlossen – nur schwer und unter großen Gefahren wieder an die Oberflä- che bringen lässt. Auch in anderen Ländern gab es Proteste gegen Endlager ohne Mög- lichkeit der Rückholbarkeit, weswegen nun Nationen wie Frankreich, Schweiz oder Schweden schon aus Rücksicht auf die Mei- nung der Bürger umdenken. „Die Länder sagen das, führen es aber nicht aus“, bemerkt der Nuklearexperte Sailer spitzbübisch über die Bekenntnisse zur Rück- holbarkeit. So, als sei das Versprechen eine Beruhigungspille. In Frankreich beispielswei- se fordere ein Gesetz, den Zugang zum Müll zu ermöglichen. „Niemand weiß aber, wie das umgesetzt werden soll.“ Mathias Rittgerott hat in Deutschland und Brasilien Politik und Geografie studiert. Er lebt in Geislingen und arbeitet als freier Autor u. a. für den „Spiegel“ und den „Stern“.
Zeittafel Asse Entstehung des Asse Höhenzuges Vor 250 Millionen Jahren: Salzbildung 1800 1842 Der deutsche Chemiker Justus von Liebig weist auf die Bedeutung von Kalidünger für die Landwirtschaft hin. Es entsteht eine Goldgräberstimmung nach Kalisalzen. Das deutsche Kalimonopol entwickelt sich. 1883 Beginn der Kalisalzsuche im Asse-Höhenzug. 1898/99 Die Bohrgemeinschaft „Gewerkschaft Asse“ vereinigt die Grubenfel- der Asse 1, 2 und 3 zum Kalisalzbergwerk Asse. 1899 Bau von Schacht Asse 1 in Wittmar. 1900 Schacht Asse 1Schacht Asse 2 SalzgewinnungSalzverpackung 1901 Fertigstellung einer Chlorkalifabrik in Wittmar. Dort wird aus Rohsalz Kalidünger gewonnen. 1905 Salzlösungszutritt in Schacht Asse 1. 1906 Schacht Asse 1 wird aufgegeben und säuft ab, Bau von Schacht Asse 2. 1909 – 1925 Von der 750-m-Sohle aus wird im Schacht Asse 2 Kalisalz gewon- nen. Das Rohsalz wird mit einer Seilbahn zur Chlorkalifabrik nach Wittmar transportiert. Die ausgebeuteten Abbaukammern werden mit den feuchten Rückstandssalzen aus der Kalidüngerproduktion aufgefüllt. 1911 – 1921 Bau von Schacht Asse 3 in Klein Vahlberg. Wegen geologischer und wirtschaftlicher Probleme kommt es nie zur Förderung. Die Bauarbeiten für den Schacht werden 1923 nach Antreffen von Salzlösung vorläufig unter- brochen. Der Schacht säuft in den Folgejahren ab. 1919 Deutschland verliert nach dem Ende des Ersten Weltkriegs das Kalisalzmo- nopol. Ein Konzentrationsprozess in der deutschen Kalisalzindustrie setzt ein. Schacht Asse 3 1916 – 1964 Im Schacht Asse 2 wird Steinsalz abgebaut (Speisesalz der Marke „Asse Sonnensalz“). 1930 Die „Gewerkschaft Asse“ wird von der Burbach-Kaliwerke AG übernommen. 1939 Im Schacht Asse 2 kommt es im nordwestlichen Kalilager in 750 Metern Tiefe zu einem starken Salzlösungszutritt, der aber rasch zurückgeht. Die Lö- sung stammt aus den Anhydritmittelsalzen und nicht aus dem Deckgebirge. 1950 Abkippen schwachradioaktiver Abfälle 1964 Die Steinsalzförderung im Schacht Asse 2 wird eingestellt. 1965 Die Bundesrepublik Deutschland (Gesellschaft für Strahlenfoschung (GSF), später Helmholtz Zentrum München (HMGU)) kauft die Schachtanlage Asse II für rund 800.000 DM. Das Institut für Tieflagerung wird gegründet. 1967 – 1978 Faktische Endlagerung fast aller damals in Deutschland angefal- lenen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in der Schachtanlage Asse II. 1967 – 1995 Forschungsarbeiten zur Eignung von Salz für die Endlagerung radioaktiver Abfälle (Einlagerungs- und Verschlusstechniken, Temperatur- und kombinierte Temperatur-Strahlungsversuche). Temperaturversuche Abbau 5 / 750-m-Sohle 1967 1974 – 1975 Bau von Bohrschacht Asse 4. 1976 Das Atomgesetz wird neu geregelt. Für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist nun ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Die bis 1978 gel- tenden Einlagerungsgenehmigungen für die Schachtanlage Asse II haben jedoch weiterhin Bestand. Abseilen mittelradioaktiver Abfälle 1976 – 1977 Bau einer Kaverne unterhalb von Bohrschacht Asse 4. Eine Einla- Bau Schacht Asse 4 gerung von radioaktiven Abfällen findet hier nicht statt. 1978 Die Einlagerungsgenehmigungen für die Schachtanlage Asse II laufen aus. 1979 Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für die Schacht- anlage Asse II nach dem Atomgesetz von 1976. Der Antrag wird nicht weiter- verfolgt. 1980er Jahre Schacht Asse 2 wird vertieft. Unterhalb von 800 Metern wird ein Forschungsbereich angelegt (sog. Tiefenaufschluss). Mit dem gewonne- nen Salz werden erste Abbaue und Strecken in der Südflanke verfüllt. Stapeln schwachradioaktiver Abfälle Bau der Kaverne Schacht Asse 4 1987 Inbetriebnahme des Forschungbereichs im Tiefenaufschluss. Es werden mehrere Großversuche zur Bohrloch- und Streckenlagerung von Abfällen sowie zur Entwicklung von Bohrlochverschlüssen und geotechnischen Barrie- ren durchgeführt. Eine geplante rückholbare Versuchseinlagerung von hoch- radioaktiven Strahlenquellen in Bohrlöchern auf der 800-m-Sohle wird nicht mehr realisiert. Forschungsbereich 800-m-Sohle 1988 Mit Steinsalz gesättigtes Grundwasser aus dem Deckgebirge dringt seit Abfallbehälter mit Salzversatz 1988 in den oberen Teil der Südflanke zwischen 500 und 575 Metern Tiefe ein. Vor Einlagerungskammer 12 auf der 750-m-Sohle sammelt sich Kalisalz- lösung in einer Vertiefung (Laugensumpf). Die Lösung, die aus dem feuchten Versatz der Kaliabbaue stammt, ist nach kurzer Zeit radioaktiv kontaminiert. Erstmals 1994 ist dokumentiert, dass die nach damaliger Strahlenschutz- verordnung geltenden Freigrenzen für Tritium überschritten werden. Erste Überschreitungen der Freigrenzen für Cäsium 137 wurden 2001 festgestellt. 1995 Die Forschungsarbeiten in der Schachtanlage Asse II werden einge- stellt. Das Institut für Tieflagerung wird 1995 aufgelöst. Lösungszutritt 1988 Verfüllung Südflanke ab 1995 1995 – 2004 Verfüllung der Südflanke mit feinkörnigem Salz (Salzgrus) von der Abraumhalde des ehemaligen Kalibergwerks Ronnenberg bei Hannover. 1997 Die GSF legt einen Rahmenbetriebsplan für die Stilllegung der Schacht- anlage Asse II vor. Geplant ist eine Schließung nach Bergrecht unter Verbleib der radioaktiven Abfälle in der Anlage. 2000 Kontaminierter Sumpf Kammer 12/ Stabilisierung Südflanke 750-m-Sohle 2007 Das HMGU (ehem. GSF) legt einen Abschlussbetriebsplan für die Stillle- gung vor. Ein Langzeitsicherheitsnachweis wird nicht erbracht. 2005 – 2008 Es wird begonnen, den Tiefenaufschluss mit Salz und Magne- siumchloridlösung zu verfüllen. 74 Kubikmeter radioaktiv kontaminierte Kali- salzlösung aus dem Sumpf vor Kammer 12 werden ohne strahlenschutzrecht- Vorbereitung Probephase liche Umgangsgenehmigung auf die 975-m-Sohle gepumpt. Dieses Vorgehen wird 2008 vom Niedersächsischen Umweltministerium untersagt. Gebirgsdruck 637-m-Sohle 2008 Das Bundeskabinett beschließt, die Asse unter Atomrecht zu stellen. 2009 Am 1. Januar 2009 wechselt die Betreiberverantwortung vom HMGU auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Das BfS hat die Aufgabe, die Schacht- anlage nach Atomrecht umzurüsten, das Grubengebäude zu stabilisieren, die Notfallbereitschaft herzustellen und die Anlage sicher stillzulegen. Das BfS ver- gleicht drei Stilllegungsoptionen: Vollverfüllung, Umlagerung und Rückholung. Probenahme Speicherbecken 490-m-Sohle Ergebnis Optionenvergleich 2010 Das BfS veröffentlicht das Ergebnis des Optionenvergleichs: Nach der- zeitigem Kenntnisstand kann nur für die Rückholung der radioaktiven Abfäl- le die vom Atomgesetz geforderte Langzeitsicherheit gewährleistet werden. 2010 Seit 2010 Um bestehende Unsicherheiten und Wissenslücken über den Zu- stand der Einlagerungskammern und der Abfallbehälter zu beseitigen, wird eine Probephase (Faktenerhebung) durchgeführt. Die Einlagerungskammern 7 und 12 auf der 750-m-Sohle werden in drei Schritten exemplarisch unter- sucht. Parallel plant das BfS die Rückholung aller Abfälle bis zur Ausfüh- rungsreife. 2012 Start der Probephase in 750 Metern Tiefe mit einer Bohrung durch das Verschlussbauwerk von Einlagerungskammer 7. 2013 Das „Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II“ tritt in Kraft. Es verpflichtet den Betreiber die Abfälle zurückzuholen, wenn dies radiologisch und sicherheitstechnisch möglich ist. Arbeitsbereich vor Kammer 7 / 750-m-Sohle Über-Tage-Anlagen Dass die Befragungen insgesamt, wie eine der politischen Fraktionen erklärte, deutlich weniger ergiebig als die Auswertung der Akten waren, fällt demgegenüber weniger ins Gewicht. Die Einsetzung des Ausschusses und sein konse- quentes Einfordern relevanter Akten haben zu ei- ner Erweiterung der Quellenbasis geführt. Stütz- ten sich Wissenschaftler noch bis vor Kurzem vor allem auf Akten der zuständigen Bundesminis- terien, konnte das Bild – soweit aus den einzel- nen Abschlussberichten der Parteien ersichtlich – offenbar durch die Akten der Bergämter und niedersächsischen Ministerien ergänzt werden. Durch neuere und neueste Akten waren zudem Einblicke in Bereiche möglich, die Historikern für gewöhnlich erst nach längerer Wartezeit zugäng- lich sind oder gänzlich verschlossen bleiben.gerung dem angelieferten Atommüll angepasst: Nachdem die zulässigen Grenzwerte in den Jah- ren 1969/70 deutlich überschritten worden wa- ren, wurden sie einfach für bis zu zehn Prozent der Behälter um das Fünffache erhöht. Worüber besteht Einigkeit? Parteiübergreifend ist man zu der Auffassung ge- langt, dass die Aktivitäten in der Asse nur unter dem Deckmantel der Forschung liefen und kriti- sche Sachverhalte zur Eignung des Bergwerks sys- tematisch ausgeblendet wurden. Zudem wurden die Annahmebedingungen im Zuge der Einla-Weitgehende Übereinstimmung herrscht nun auch über die Einlagerungszeiträume, die ein- gelagerten Fassmengen und die hierbei herr- schenden Zustände. Dass die Asse mit Beginn der sogenannten „Routineeinlagerung“ schwachra- dioaktiver Abfälle Anfang der Siebzigerjahre zu einem „De-facto-Endlager“ wurde, darf nun eben- falls als allgemeine Anschauung gelten. Letztlich sind die Ausschussmitglieder der Über- zeugung, dass das Bergwerk heute nicht wieder ausgewählt werden würde und sich Vergleichba- res nicht wiederholen darf. Parteiübergreifend sprechen sie sich daher für die Rückholung des 30.000 radioaktiven Abfalls aus. 30045 Welche Fragen sind offengeblieben? 52 sich inhaltlich teilweise überschneidende Ein- 25.000 zelfragen waren im Untersuchungsauftrag zu den fünf übergeordneten Themenkomplexen for- muliert worden. Dabei konnte manche Frage nur 20.000 Der Untersuchungsausschuss besucht im Juni 2009 die 17450 Schachtanlage Asse II Wann, wie und wo der radioaktive Abfall in der Schachtanlage Asse eingelagert wurde 15.000 Kammer 2/750 m (Nord)Kammer 7/725 m 36.900 Gebinde (gesamt) 36.896 Fässer 0 Beton ummantelte Fässer 4 Sondergebinde abgekippt Kammer verfüllt8.530 Gebinde (gesamt) 8.495 Fässer 35 Beton ummantelte Fässer 0 Sondergebinde abgekippt Kammer teilweise verfüllt Einlagerungszeit (von – bis): Schwachradioaktive Abfälle werden im April 1967 unter Tage gebracht 1967 ’70 ’73 Einlagerungszeit (von – bis): ’76 ’79 1967 Anteil an Gesamtaktivität (in %): Fakten zu Tage gefördert Der Parlamentarische Untersuchungsaus- schuss zur Asse hat seine Arbeit abgeschlossen, die Parteien haben ihre Berichte vorgelegt. Der Historiker Detlev Möller, Experte für die Geschichte des Endlagers, hat sie gelesen und zieht seine persönliche Bilanz Ob man denn davon ausgehen könne, dass „für die bereits eingelagerten Mengen […] eine langfristige Sicherheit“ bestehe – auf diese Fra- ge erhielt ein Beamter des Niedersächsischen Sozialministeriums am 30. August 1978 eine denkwürdige Antwort. „Von Anfang an“, so lie- ßen ihn führende Vertreter des Instituts für Tief- lagerung (IfT) und der Bergbehörden wissen, habe die gemeinsame „Sicherheitsphilosophie“ gelautet: „Selbst wenn in der Asse etwas passiert, passiert in Wirklichkeit nichts.“ Diese denkwürdige Philosophie lässt sich in ihrem Kern bis weit in die Sechzigerjahre zurückverfol- gen und selbst in Zeiten zunehmender Gebirgs- bewegungen Anfang 1977 war sie auf Vorschlag des Oberbergamts Clausthal-Zellerfeld erneut als „gemeinsame Sprachregelung“ festgelegt wor- den – obschon man um die langzeitlichen Folgen eines massiven Wassereinbruchs wusste. zum 1. 1. 2010 6,84 7,56 40 60 80 8.530 Gebinde (gesamt) 8.495 Fässer 35 Beton ummantelte Fässer 0 Sondergebinde abgekippt Kammer teilweise verfüllt ’73 ’76 ’70 ’73 Einlagerungszeit (von – bis): ’76 ’79 1967 0 Fässer abgeseilt 1967 ’70 ’73 ’76 zum 1. 1. 2010 6,84 7,56 40 zum 1. 1. 1980 60 80 100 0 zum 1. 1. 2010 8,83 9,98 Kammer 1/750 m 10.933 Gebinde (gesamt) 10.933 Fässer 0 Beton ummantelte Fässer 0 Sondergebinde liegend gelagert Kammer unverfüllt ’73 ’76 Einlagerungszeit (von – bis): ’79 1967 20 40 zum 1. 1. 1980 60 80 ’73 ’76 8,83 9,98 100 0 zum 1. 1. 2010 20 ’76 Einlagerungszeit (von – bis): ’79 1967 ’70 ’73 ’76 ’79 Anteil an Gesamtaktivität (in %): 60 80 100 0 zum 1. 1. 2010 20 40 60 zum 1. 1. 1980 80 100 zum 1. 1. 2010 Einlagerungszeit (von – bis): ’79 Anteil an Gesamtaktivität (in %): 19,48 0 ’70 40 zum 1. 1. 1980 7.450 Gebinde (gesamt) 7.297 Fässer 153 Beton ummantelte Fässer 0 Sondergebinde liegend gelagert Kammer unverfüllt ’70 ’73 7,67 8,67 20 Kammer 2/750 m (Süd) Anteil an Gesamtaktivität (in %): Fässer abgeseilt 80 1.301 Gebinde (gesamt) 1.301 Fässer 0 Beton ummantelte Fässer 0 Sondergebinde abgeseilt Kammer unverfüllt 1967 zum 1. 1. 2010 60 Kammer 8a/511 m Einlagerungszeit (von – bis): ’79 100 40 zum 1. 1. 1980 27,73 20 20 ’70 Anteil an Gesamtaktivität (in %): 19,48 100 Anteil an Gesamtaktivität (in %): 0 zum 1. 1. 1980 10.933 Gebinde (gesamt) 10.933 Fässer 0 Beton ummantelte Fässer 0 Sondergebinde liegend gelagert Kammer unverfüllt Anteil an Gesamtaktivität (in %): Einlagerungszeit (von – bis): ’79 Kammer 1/750 m 7.450 Gebinde (gesamt) 7.297 Fässer 153 Beton ummantelte Fässer 0 Sondergebinde liegend gelagert Kammer unverfüllt 1967 zum 1. 1. 2010 Kammer 7/725 m Anteil an Gesamtaktivität (in %): Dass die Verbliebenen konsequent befragt und mit den Folgen ihres Handelns konfrontiert wur- den, gehört zu den Leistungen des Ausschusses. Den zweiten Leiter des Instituts für Tieflagerung (IfT) zu der Aussage gebracht zu haben, man habe die Asse für einen „Zeitraum von etwa 100 Jahren“ für standfest gehalten, ist ein ganz we- sentlicher Erfolg, ebenso die genaueren Erkennt- nisse zum Umfang des eingelagerten Plutoniums. ’79 36.900 Gebinde (gesamt) 36.896 Fässer 0 Beton ummantelte Fässer 4 Sondergebinde abgekippt Kammer verfüllt ’70 Kammer 2/750 m (Süd)1.301 Gebinde (gesamt) 1.301 Fässer 0 Beton ummantelte Fässer 0 Sondergebinde abgeseilt Kammer unverfüllt Einlagerungszeit (von – bis): ’76 Kammer 2/750 m (Nord) 1967 Kammer 8a/511 m 27,73 20 zum 1. 1. 1980 Einlagerungszeit (von – bis): Kollektive Irreführung und Vertuschung im fortgeschrittenen Stadium – davon hat der 21. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtags in drei Jahren inten- siver Aufarbeitung viel zu Tage gefördert. Seine Arbeit hat das Wissen über die Asse ein gutes Stück vorangebracht – trotz diverser Widrigkei- ten. So musste sich der Ausschuss manche Akten des Bundeskanzleramtes und des Landes Hessen langwierig erklagen. Zudem sind die meisten der anfangs Beteiligten bereits verstorben. ’73 Anteil an Gesamtaktivität (in %): 0 zum 1. 1. 1980 ’70 1967 ’70 ’73 ’76 ’79 Anteil an Gesamtaktivität (in %): 7,67 8,67 40 60 zum 1. 1. 1980 80 100 0 zum 1. 1. 2010 20 40 60 zum 1. 1. 1980 80 100 zum 1. 1. 2010 Kammer 8/750 m 4.664 Gebinde (gesamt) 4.656 Fässer 8 Beton ummantelte Fässer Kammer 10/750 m 0 Sondergebinde 4.664 Gebinde (gesamt) abgekippt 4.656 Fässer Kammer verfüllt 8 Beton ummantelte Fässer11.278 Gebinde (gesamt) 11.276 Fässer 0 Beton ummantelte Fässer Kammer 8/750 m 2 Sondergebinde 11.278 Gebinde (gesamt) abgekippt 11.276 Fässer ummantelte Fässer Kammer0 Beton verfüllt (von ’73Einlagerungszeit ’76 ’79 – bis):Einlagerungszeit bis): ’70 ’73 (von – ’76 0 Sondergebinde abgekippt Einlagerungszeit (von – bis): Kammer verfüllt 1967 ’70 1967 ’70 (in %): ’73 Anteil an Gesamtaktivität 0,13 0,17 0 ’76 1967 ’79 20 40 zum 1. 1. 1980 0 60 20 8040 100 60 80 zum 1.1.1.1.1980 zum 2010 zum 1. 1. 2010 100 0 ’79 Einlagerungszeit 1967 ’70(von – bis):’73 1967 ’76 Anteil<0,01 an Gesamtaktivität (in %): 1,97 2,23<0,01 0,02 2040 40 60 60 80 80 100 100 1. 1. 1980 zum zum1.1.1.1. 2010 2010 zum 1. 1.zum 1980 0 Einlagerungszeit (von1967 – bis): ’70 ’79 ’70 ’76 ’79 Anteil an’73Gesamtaktivität (in 1967 %): ’70 Anteil an Gesamtaktivität (in %): 200 Kammer 6/750 m 0,02 020 20 40 60 40 80 60 100 ’73 ’76 an ’79 1967 ’70 (in %): ’73 Anteil Gesamtaktivität 80 0 10020 40 zum 1. 1.zum 19801. 1. 1980 zum 1. 1. 2010zum 1. 1. 2010zum 1. 1. 1980 0 60 8020 100 ’76 ’79 40 zum 1.zum 1. 2010 1. 1. 1980 10,90 11,26 0 60 20 8040 100 60 80 zum 1.1.1.1.1980 zum 2010 zum 1. 1. 2010 3 Sondergebinde 0 Sondergebinde abgekippt und liegend gelagert Einlagerungszeit (von – bis): liegend gelagert Kammer unverfüllt Kammer unverfüllt ’79 1967 Gesamtaktivität ’70 ’73 ’76 ’79 Anteil an (in %): Anteil an Gesamtaktivität (in %): 6,10 5,32 6,10 1967 Einlagerungszeit bis): ’70 ’73 (von – ’76 100 0 10,90Anteil an Gesamtaktivität (in %): 16,74 11,26 200 18,75 20 40 40 6060 80 80 100100 1. 1. 1980 zum zum1.1.1.1. 2010 2010 zum 1. 1.zum1980 Kammer 11/750 m Kammer 12/750 m 4.356 Gebinde (gesamt) 9.399 Gebinde (gesamt) 1.218 Fässer 4.665 Fässer 3.138 Beton ummantelte Fässer 4.731 Beton ummantelte Fässer Kammer 11/750 m Kammer 12/750 m 0 Sondergebinde 3 Sondergebinde 9.399 Gebinde (gesamt) 7.464 Gebinde (gesamt) und liegend gelagert abgekippt und liegend gelagert 4.665abgekippt Fässer 6.747 Fässer 4.731 Beton ummantelte Fässer 717 Beton ummantelte Fässer unverfüllt Kammer verfüllt Kammer 0 Sondergebinde abgekippt und(von liegend Einlagerungszeit – gelagert bis): Kammer verfüllt (von ’73Einlagerungszeit ’76 ’79 – bis): Anteil an Gesamtaktivität 5,32(in %): Kammer 7/750 m 7.611 Gebinde (gesamt) 2.801 Fässer 4.799 Beton ummantelte Fässer Kammer 7/750 m 11 Sondergebinde 4.356 Gebinde (gesamt) abgekippt 1.218 und Fässerliegend gelagert Beton ummantelte Fässer Kammer3.138 verfüllt 10 Sondergebinde 2 Sondergebinde 11 Sondergebinde stehend gelagert gelagert abgekippt und liegend gelagert Einlagerungszeit (von – bis): abgekippt und liegend Einlagerungszeit (von – bis): Kammer unverfüllt Kammer teilweise verfüllt Kammer verfüllt 1967Gesamtaktivität ’70 ’73 ’76 ’79 Anteil an (in %): 1,97 2,23 Kammer 5/750 m 6.340 Gebinde (gesamt) 9.561 Gebinde (gesamt) 6.330 Fässer 8.361 Fässer 0 Beton ummantelte Fässer 1.198 Beton ummantelte Fässer Kammer 4/750 m Kammer 5/750 m Kammer 6/750 m 10 Sondergebinde 2 Sondergebinde 7.611 Gebinde (gesamt) 6.340 Gebinde (gesamt) 9.561 Gebinde (gesamt) abgekippt und liegend gelagert 6.330stehend Fässer gelagert 8.361 Fässer 2.801 Fässer 0 Beton ummantelte Fässer 1.198 Beton ummantelte Fässer teilweise 4.799 Beton ummantelte Fässer Kammer unverfüllt Kammer verfüllt 2 Sondergebinde abgekippt (von – bis): Einlagerungszeit Kammer verfüllt Anteil an Gesamtaktivität (in %): 0,13 0,17 Kammer 4/750 m Einlagerungszeit (von – bis):’73 1967 ’70 1967 ’70 ’76 ’79 Anteil an’73Gesamtaktivität (in 1967 %): ’70 Anteil an Gesamtaktivität (in %): 16,74 0 8,57 10,05 020 18,75 20 40 60 40 80 Einlagerungszeit (von – bis): (von1967 – bis): ’70 ’76 Einlagerungszeit ’79 60 100 ’73 ’73 ’76 ’79 ’76 an’79 Anteil Gesamtaktivität (in %): 80 0 100 20 40 zum 1. 1.zum 1980 1. 1. zum 19801. 1. 2010 zum 1. 1. 2010zum 1. 1. 1980 0 60 10,05 8020 100 25 23,4 % 25 Einlagerungszeit (von – bis): 1967 ’70 ’73 ’76 30 ’79 Anteil an Gesamtaktivität (in %): Anteil an Gesamtaktivität8,57 (in %): 3,51 4,09 3,51 4,09 40 zumzum 1. 1. 2010 1. 1. 1980 60 80 zum 1. 1. 2010 20 13,6 % 14,8 % 20 7.464 Gebinde (gesamt) 6.747 Fässer 717 Beton ummantelte Fässer 0 Sondergebinde liegend gelagert Kammer unverfüllt 100 0 20 40 zum 1. 1. 1980 60 80 100 zum 1. 1. 2010 15417 ansatz- oder teilweise beantwortet werden. So wissen wir nun zum Beispiel, dass die Verfüllung 12406 der Südflanke im September 1981 vonseiten des 30045 10725 30.000 Bundes unter Verweis auf die schwierige Haus- 10.000 haltslage abgelehnt wurde. Wir wissen auch, dass in 7980 den Achtzigerjahren dennoch eine Teilverfül- 25.000 lung mit Salz aus tieferen Bereichen der Grube 5004begonnen wurde. Es wäre aber höchst interes- 5.000 20.000 19307 3400 sant gewesen, zu erfahren, wie die Beteiligten die 17450 Wirksamkeit ihrer Maßnahme einschätzten und Gebinde 1590 1537 926 15417 pro Jahr ob sie in den Jahren nach 1981 gegebenenfalls 15.000 0 Warnungen an vorgesetzte Stellen weitergaben. 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 12406 Darüber hinaus ist neben den Fragen zu den Kos- 0 10725 <0,1 % <0,1 % <0,1 % <0,1 % 0,1 % ten seit der staatlichen Inbetriebnahme und dem Anteil an 10.000 7980 eingelagerter volkswirtschaftlichen Nutzen insbesondere die Gesamtaktivität wesentliche Frage offengeblieben: Wer nämlich 3,8 % in % 5004 5.000 5 „letztendlich und mit welcher Begründung und (Aktivität 3400 5,4 % pro Jahr, nach welchen Parametern den Standort für ge- Gebinde 1590 1537 926 pro Jahr Stand: 1. 1. 1980) eignet erklärt hat“? In diesem Zusammenhang 0 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 lohnt es sich auf jeden Fall, weiterzuforschen: So 0 9,4 % 10 <0,1 % <0,1 % <0,1 % <0,1 % 0,1 % Anteil an wies der erste Leiter des IfT im Jahr 1967 zum eingelagerter Beispiel deutlich darauf hin, dass er für ein Gut- Gesamtaktivität 3,8 % in % 5 achten zur langzeitlichen Standsicherheit der (Aktivität 5,4 % 13,6 % pro Jahr, Asse noch mindestens drei Jahre benötigen wür- 15 Stand: 1. 1. 1980) 14,8 % de. Aber hat er dieses Gutachten fertiggestellt? 9,4 % 10 Und wenn nein: Warum nicht? Die Spur führt in jedem Fall nach Bonn. 15 Kammer 10/750 m 19307 30 29,5 % Was lernen wir aus der Aufarbeitung der Vorgänge in der Schachtanlage Asse? 23,4 % Aus den nun vorliegenden Erkenntnissen über die Fehler, die im Falle der Asse gemacht wur- den, lassen sich für die zukünftige Suche nach einem Endlager vielfältige Schlussfolgerungen ziehen. Hierbei steht häufig 29,5 % die Frage im Raum, ob es nicht in den vergangenen Jahrzehnten be- reits Veränderungen gab, die ein erneutes Deba- kel wie die Asse unwahrscheinlich machen. Den Willen zu einem Neuanfang in der Endlager- frage und echte Lernbereitschaft vorausgesetzt, könnte man nun in verhältnismäßig kurzer Zeit eine Essenz aus den zahlreichen Vorschlägen des Ausschusses destillieren und diese konsequent in weitere Schritte einfließen lassen. Hierfür müsste die Perspektive erweitert werden – über die Asse hinaus. Zur Veranschaulichung: Die erste vergleichende Standortsuche für ein nu- kleares Endlager in der Bundesrepublik Deutsch- land fand in den Jahren 1964 bis 1968 statt. Damals favorisierte man das sogenannte „Ka- vernenkonzept“ – also die Schaffung eines Hohl- raums in einem Salzstock in mehreren Hundert Metern Tiefe durch Einpumpen von Süßwasser und Abpumpen des entstandenen Salzwassers. Doch die Verfügbarkeit der Asse, die landauf, landab gefüllten Zwischenlager und der fortge- schrittene Kenntnisstand über die Eigenschaften der Grube führten in dem Moment, in dem das Suchverfahren stockte (durch Akzeptanzproble- me, technische Schwierigkeiten und erhöhten Fi- nanzaufwand), innerhalb von nur zwei Jahren zur Entscheidung für die Asse. Hieraus ließe sich die Forderung nach einer klaren gesetzlichen Rege- lung für eine Standortsuche ableiten. Eine weitere Maxime muss mit Blick auf die Ent- würfe eines Endlagergesetzes sein, dass die Lang- zeitsicherheit vor Wirtschaftlichkeit geht – denn im Fall der Asse war es umgekehrt. Im zustän- digen Ministerium hielt man 1968 fest, dass die Asse „unter Berücksichtigung der bisherigen In- vestitionen“ bei ausreichender Betriebssicherheit so wirtschaftlich und so vollständig wie möglich genutzt werden soll. Die Priorität lag also bei der Ökonomie. Der Einfluss des Hauptabfallerzeugers, der Ge- sellschaft für Kernforschung (GfK) in Karlsruhe, und die zunehmenden Abfallmengen in den Zwi- schenlagern führten schon 1965 zu einer erhebli- chen Veränderung der ursprünglich in der Asse beabsichtigten Forschungsarbeiten. Die Folge war, dass Abweichungen von den Annah- mebedingungen ab 1967 einfach hingenommen wurden. Hieraus ließe sich die Forderung ablei- ten, dass ein direkter Einfluss der Abfallverursa- cher in Zukunft vermieden werden muss. Losgelöst von diesen konkreten Beispielen scheint eine der zentralen Lehren zu sein, dass zur Vermeidung des Desasters wirksame externe Kontrolle und Transparenz der Entscheidungs- grundlagen nötig gewesen wären. Daher wird es in Zukunft zu den wesentlichen Herausforderun- gen gehören, diese Transparenz über Jahrzehnte Schacht 2 Störungen im Deckgebirge Hutgestein Rötanhydrit 490-m-Sohle Einlagerungskammern Steinsalz 750-m-Sohle Kalisalz Schachtanlage Asse II Impressum zu gewährleisten, externe Kontroll- und Beteili- gungsmöglichkeiten zu schaffen und im noch zu erweiternden Wissen um die Fehler bei der Asse verständnis- und vertrauensvoll zusammenzuar- beiten. Detlev Möller studierte Geschichtswissenschaft und Pädagogik an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg. Es folgten mehrere Fach- und Führungspositionen als Offizier. 2009 veröffentlichte er seine Doktorarbeit über die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepu- blik Deutschland. Seit 2010 ist Möller Mitarbeiter des Bundesamts für Strahlenschutz. Bundesamt für Strahlenschutz Öffentlichkeitsarbeit Postfach 10 01 49 38201 Salzgitter Tel.: +49 (0) 30 18333-0 Fax: +49 (0) 30 18333-1885 Internet: www.bfs.de www.endlager-asse.de E-Mail: epost@bfs.de Gestaltung und Infografik: Quermedia GmbH Bildrechte: BfS Druck: Bonifatius GmbH Stand: Mai 2013
Im Land Berlin wird das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 Abs. 1 VwVfG Berlin durchgeführt. Der Vorhabenträger reicht die Planfeststellungsunterlagen (den Plan) für: Straßenbauvorhaben bei der Anhörungsbehörde (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – VI GR B), für Bahnbauvorhaben nicht bundeseigener Eisenbahnen, Straßen-/U- und Seilbahnen bei der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – IV E 1) sowie für bundeseigenen Eisenbahnen bei der Planfeststellungsbehörde des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) ein und beantragt die Durchführung des Anhörungsverfahrens. Der eingereichte Plan besteht aus Zeichnungen, Erläuterungen, Gutachten und sonstigen Unterlagen, die das Vorhaben so umfangreich beschreiben, dass sich jeder darüber unterrichten kann, ob und inwieweit er durch das geplante Bauvorhaben in seinen Belangen berührt wird. Dies gilt insbesondere für die Betroffenheit des Eigentums, Belastungen durch Lärm und Luftschadstoffe sowie zu erwartende Umweltauswirkungen in Natur und Landschaft. Die Anhörungsbehörde überprüft alle Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Auslegungsfähigkeit und wirkt, falls notwendig, auf eine Ergänzung oder Berichtigung hin. Sie veranlasst dann innerhalb eines Monats nach Zugang der vollständigen Planunterlagen die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Die Anhörungsbehörde übersendet den zu beteiligenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) die Planfeststellungsunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme. Die Beteiligung einer Behörde ist erforderlich, wenn durch das geplante Bauvorhaben ihr öffentlich-rechtlicher Aufgabenbereich betroffen ist. Die Behörden haben ihre Stellungnahme innerhalb einer von der Anhörungsbehörde festzulegenden Frist, die drei Monate nicht überschreiten darf, abzugeben. Sie haben sich im Rahmen der Abgabe ihrer Stellungnahme auf ihren Aufgabenbereich zu beschränken. Die Planunterlagen sind – nach Möglichkeit nahe des geplanten Vorhabens – für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Auf die Auslegung des Planes ist vor Beginn durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. Ortsüblich für das Land Berlin ist die Veröffentlichung 1) im “Amtsblatt für Berlin” und 2) in den drei Berliner Tageszeitungen “Berliner Zeitung”, “Der Tagesspiegel” und “Berliner Morgenpost” und zur Information 3) zusätzlich (gem. § 27a VwVfG) auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Betroffene, die nicht in Berlin wohnen, deren Name und Aufenthalt bekannt sind oder sich innerhalb angemessener Frist ermitteln lassen, werden gesondert schriftlich über die Auslegung informiert. Über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus werden bspw. für Straßenbauvorhaben die anerkannten Naturschutzvereinigungen in Berlin gesondert von der Auslegung benachrichtigt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bei nicht UVP-pflichtigen Vorhaben bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist oder bei UVP-pflichtigen Vorhaben bis 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Plan erheben. Zur Wahrung der Frist ist der Tag des Eingangs der Einwendung bei der Anhörungsbehörde maßgeblich (Post -ggf. vorab per Fax- oder persönlich, nicht per E-Mail). Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind nach § 21 Absatz 4 UVPG für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (präkludiert). Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Diese Äußerungsfrist gilt nur für dieses Verwaltungsverfahren und auch für solche Einwendungen, die sich nach § 21 Absatz 5 UVPG nicht auf die Umweltauswirkungen beziehen Nach Ablauf der Einwendungsfrist übergibt die Anhörungsbehörde die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zur Erwiderung an den Vorhabenträger. Er prüft, ob und inwieweit die erhobenen Einwendungen durch Zusagen bzw. Planänderungen ausgeräumt werden können. Hieran schließt sich in der Regel der Erörterungstermin an, in welchem offen gebliebene Punkte geklärt werden sollen. Bei bestimmten Vorhaben kann die Anhörungsbehörde auf einen Erörterungstermin verzichten (z.B. AEG, PBefG, FStrG, LSeilbG). Die Anhörungsbehörde lädt den Vorhabenträger, die privaten Einwender, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzvereinigungen zum Erörterungstermin ein (schriftlich oder bei mehr als 50 Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung). Der Erörterungstermin ist eine nicht öffentliche Veranstaltung. Je nach Größe des Vorhabens und dem Grad der Betroffenheit kann er sich über mehrere Tage erstrecken, bis alle offen gebliebenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert wurden. Im Erörterungstermin werden unter der Leitung der Anhörungsbehörde (Verhandlungsleitung) die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen mit dem Ziel erörtert, das Einvernehmen zwischen dem Vorhabenträger und den Betroffenen herzustellen. Der Verhandlungsleitung kommt bei der Erörterung insbesondere eine vermittelnde, der Sachaufklärung dienende Funktion zu. Sie leitet die Verhandlung neutral und ergebnisoffen und wirkt auf einen Interessenausgleich hin. Im Ergebnis der Erörterung ist festzuhalten, ob die vorgebrachten Einwendungen weiterhin aufrechterhalten werden oder ob sie sich durch die Erwiderung des Vorhabenträgers oder auf andere Weise erledigt haben. Vom Erörterungstermin wird ein Protokoll erstellt. Möglicherweise ergeben sich nun Planänderungen. Sollten dadurch Belange weiterer Betroffener oder der Aufgabenbereich einer bisher nicht beteiligten Behörde oder eines TÖB erstmals oder stärker als bisher berührt werden, so gibt die Anhörungsbehörde den von einer Planänderung Betroffenen Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme bzw. Einwendung abzugeben (§ 73 Abs. 8 VwVfG). Handelt es sich um eine Änderung, die die Grundzüge der Planung berührt, ist eine Neuauslegung erforderlich. Die Anhörungsbehörde gibt zum Abschluss des Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme ab. Sie leitet diese der Planfeststellungsbehörde zu (§ 73 Abs. 9 VwVfG). Die Stellungnahme beinhaltet den Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens und gibt Empfehlungen zum Umgang mit den nicht erledigten Einwendungen. Mit der Stellungnahme werden der Plan, die vom Vorhabenträger beabsichtigten Planänderungen, die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Einwendungen der Betroffenen sowie die dazu vorliegenden Erwiderungen des Vorhabenträgers, das Protokoll über den Erörterungstermin, eventuell zusätzlich erarbeitetes Abwägungsmaterial und die zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 24 UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) übergeben. Eisenbahn-Bundesamt VwVfG: Planfeststellungsverfahren
Die Planung großer Bauvorhaben, insbesondere für den Straßen- und Schienenverkehr, wird engagiert von weiten Teilen der Bevölkerung begleitet. Infrastrukturplanungen stellen häufig einen erheblichen Eingriff in das gewohnte Umfeld und in vorhandene Verhältnisse (z. B. Eigentum) dar. Eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Betroffenen hat im Land Berlin einen hohen Stellenwert. Der Gesetzgeber sieht dafür zwei aufeinander aufbauende Beteiligungsinstrumente vor, die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und das sich anschließende Planfeststellungsverfahren. Bei der “Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung” gem. § 25 Abs. 3 VwVfG wirkt die Anhörungsbehörde darauf hin, dass der Vorhabenträger die betroffene Öffentlichkeit über die Ziele, die Mittel zur Verwirklichung und die voraussichtlichen Auswirkungen eines geplanten Vorhabens unterrichtet. Das Planfeststellungsverfahren ist ein Genehmigungsverfahren, das der umfassenden Problembewältigung aller durch das geplante verkehrliche Infrastrukturvorhaben berührten öffentlich- rechtlichen Beziehungen zwischen dem jeweiligen Träger des Vorhabens einerseits und den Betroffenen sowie Trägern öffentlicher Belange (TÖB) andererseits dient. Der Planfeststellungsbeschluss ist umfassend und ersetzt die erforderlichen einzelnen behördliche Entscheidungen, Erlaubnisse und Zulassungen (Konzentrationswirkung). Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist im Verwaltungsverfahrensgesetz (§§ 72 ff. VwVfG in Verbindung mit § 1 VwVfG Berlin) sowie in den jeweils anzuwendenden Fachgesetzen geregelt. Hierzu zählen z. B. für Bundesautobahnen und Bundesstraßen das Bundesfernstraßengesetz (FStrG), für Straßen I. und II. Ordnung im Land Berlin das Berliner Straßengesetz (BerlStrG), für Straßenbahnen und U-Bahnen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), für Seilbahnen das Landesseilbahngesetz (LSeilbG) sowie für Eisenbahnen das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG). Da der Planfeststellungsbeschluss mit dieser weitreichenden Konzentrationswirkung ausgestattet ist, sind alle von der Baumaßnahme betroffenen Bürger und Behörden im Verfahren zu beteiligen. Dies geschieht im sogenannten Anhörungsverfahren, einem eigenständigen Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens, das von der Anhörungsbehörde durchgeführt wird. Ziel des Anhörungsverfahrens ist es, Einvernehmen zwischen dem Vorhabenträger und den Betroffenen herzustellen. Kommt es zu keiner Einigung der Beteiligten wägt die Planfeststellungsbehörde beide Seiten ab und trifft eine Entscheidung.
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