Urbanisierung ist einer der Treiber für das weltweite Artensterben. Botanische Gärten haben als vielfältige grüne Oasen in urbanen Landschaften ein hohes Potenzial als Rückzugsgebiete für wild lebende Arten. Wie viele und welche Organismen die Gärten als Sekundärhabitate nutzen, ist bisher wenig untersucht. Zwanzig botanische Gärten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben sich an einer Umfrage zu dokumentierten, wild lebenden Arten in den jeweiligen Gärten beteiligt. Insgesamt wurden in den teilnehmenden Gärten 26 Organismengruppen von Pflanzen, Tieren und Pilzen mit bis zu 2.214 Arten pro Garten beobachtet. Dazu kommen zahlreiche Mikroorganismen, die bisher nur selten untersucht wurden. Dass sich unter den beobachteten Organismen auch zahlreiche gefährdete Arten befinden, bestätigt die Bedeutung botanischer Gärten für den urbanen Artenschutz. Botanische Gärten zeichnen sich durch hohe Pflanzenartenvielfalt, Strukturreichtum, Lebensraumvielfalt und durch gezielte biodiversitätsfördernde Maßnahmen aus. Dadurch ermöglichen sie es einer Vielzahl von Organismen, sich auch in Stadtgebieten anzusiedeln. Mit ihrem ökologischen Bildungsangebot sind botanische Gärten wichtige Multiplikatoren im Natur- und Artenschutz.
Der Geodatensatz enthält die räumlichen Geltungsbereiche der nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) und Landeswaldgesetz (LWaldG) geschützten Biotope im Offenland und im Wald für den Stadtkreis Freiburg und für angrenzende Bereiche der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.
Für die Metropolregion Ruhr leistet der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität, der Lebensqualität der hier lebenden Menschen und insgesamt für die Zukunftsfähigkeit der Region. Der Fachbeitrag des LANUV erfasst und bewertet den vorhandenen Zustand von Natur und Landschaft, einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Biodiversitätsstrategie und der Nachhaltigkeitsstrategie NRW werden Planungshinweise formuliert und Empfehlungen zur planerischen Umsetzung des Biotopverbundes und des Landschaftsbildes für den Regionalplan, und die örtliche Landschaftsplanung gegeben. In NRW hat der Regionalplan zugleich die Funktion eines Landschaftsrahmenplans. Darüber hinaus bildet der Fachbeitrag die Grundlage für strategische Umweltprüfungen. Durch anhaltende, intensive Landnutzungen sind Tier- und Pflanzenarten sowie ihre natürlichen und naturnahen Lebensräume in NRW in den vergangenen 60 Jahren zunehmend gefährdet. Die Flächenversieglung, die Verinselung unserer Landschaft und die Intensivierung der Landnutzung schreiten voran. Der Verlust und die Beeinträchtigung von Lebensräumen und der Rückgang von Artpopulationen sind die Folgen. Besonders seltene und anspruchsvolle Arten sind betroffen. Der Klimawandel und die hierdurch veränderten Lebensbedingungen stellen eine neue, aktuelle Gefährdung dar. Im Ballungsraum der Emscherregion treten diese Probleme besonders deutlich hervor. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Vorrangiges Ziel in der Planungsregion Ruhr ist der Erhalt der wenigen, noch vorhandenen Freiflächen und die ökologische Optimierung der hierin eingebetteten Lebensräume wie Wälder, Fließgewässer und ihrer Auen, extensive Grünlandflächen, Streuobstwiesen, Heiden, Moore bis hin zu kleinräumigen Landschaftsstrukturen wie Hecken und Feldraine. Es ist erforderlich, ökologisch, funktionale Verbundkorridore zwischen den Landschaften des Unteren Niederrheins und des südlichen Münsterlandes über den Ballungsraum der Emscherregion hinweg bis ins Tal der Ruhr und den hieran anschließenden Mittelgebirgslandschaften zu sichern und wiederherzustellen. Die auf Grundlage des Biotopverbunds hierzu entwickelten Biotopverbundachsen fungieren zudem als Klimakorridore im Rahmen der Klimaanpassung. In der Emscherregion kommt den artenreichen Sekundärlebensräumen der Industriekulturlandschaft des Steinkohlebergbaus wie z.B. Bersengkungsgebieten, nährstoffarmen Industriebrachen und Halden als Elemente des Biotopverbundes eine wichtige Funktion zu. Sie sind "Überlebensräume" für viele seltene Arten wie den Flussregenpfeifer und dienen als Naturerfahrungsräume der Natur- und Umweltbildung und der Förderung des Naturbewusstseins in der Bevökerung.
Auf den Flurstücken 792, 793/2, 793/3, 793/4 und 793/5 in der Gemarkung Rutsweiler an der Lauter soll ein ehemaliger Reitplatz zurückgebaut werden. Durch die Entfernung des vormals eingebauten Schotters und der Drainage wird sich in dem Talbereich wieder ein feuchtes Milieu einstellen. Anstatt einer Wiederverfüllung des Geländes soll vor Ort ein Grundwasserteich mit Flachwasserzonen hergestellt werden. Nach Modellierung des Teiches und der Verlandungszonen soll das Biotop der natürlichen Entwicklung überlassen werden.
Abstract Background Open cast lignite mines, sand pits and military training areas represent human-made, secondary habitats for specialized xerothermophilous and psammophilous species. Rare species, including the earwig Labidura riparia, are found in high population densities in such sites. However, it is unknown from which sources colonisation took place and how genetic variation compares to that of ancient populations on natural sites. Methods Using nine microsatellite markers, we analysed genetic variation and population structure of L. riparia in 21 populations in NE Germany both from secondary habitats such as lignite-mining sites, military training areas and a potassium mining heap, and rare primary habitats, such as coastal and inland dunes. Results Genetic variation was higher in populations from post-mining sites and former military training areas than in populations from coastal or inland dune sites. Overall population diferentiation was substantial (FST=0.08; F'ST=0.253), with stronger diferentiation among primary (FST=0.196; F'ST=0.473) than among secondary habitats (FST=0.043; F'ST=0.147). Diferentiation followed a pattern of isolation by distance. Bayesian structure analysis revealed three gene pools representing primary habitats on a coastal dune and two diferent inland dunes. All populations from secondary habitats were mixtures of the two inland dune gene pools, suggesting multiple colonization of post-mining areas from diferent source populations and hybridisation among source populations. Discussion Populations of L. riparia from primary habitats deserve special conservation, because they harbour diferentiated gene pools. The majority of the L. riparia populations, however, thrive in secondary habitats, highlighting their role for conservation. Implications for insect conservation A dual strategy should be followed of conserving both remaining natural habitat harbouring particular intraspecific gene pools and secondary habitat inhabited by large admixed and genetically highly variable populations. © The Author(s) 2021
Vechta Verbindung hergestellt: Die beiden Hauptvorkommen der Kreuzkröte auf dem Geestrücken zwischen Vechta und Damme sowie die isolierten Einzelvorkommen dazwischen sind nunmehr miteinander verbunden. Ermöglicht wurde dies durch das Engagement des Landkreises Vechta, der Ökologischen Station Naturschutzring Dümmer e.V. und des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie durch die Förderung des integrierten EU LIFE-Projektes „Atlantische Sandlandschaften“. Ausgeführt wurden die Maßnahmen in ehemaligen Sandabbauten des Erdbauunternehmens Averdam sowie auf Flächen der Städte Lohne und Damme und des Landkreises Vechta. Verbindung hergestellt: Die beiden Hauptvorkommen der Kreuzkröte auf dem Geestrücken zwischen Vechta und Damme sowie die isolierten Einzelvorkommen dazwischen sind nunmehr miteinander verbunden. Ermöglicht wurde dies durch das Engagement des Landkreises Vechta, der Ökologischen Station Naturschutzring Dümmer e.V. und des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie durch die Förderung des integrierten EU LIFE-Projektes „Atlantische Sandlandschaften“. Ausgeführt wurden die Maßnahmen in ehemaligen Sandabbauten des Erdbauunternehmens Averdam sowie auf Flächen der Städte Lohne und Damme und des Landkreises Vechta. Die Dammer Berge und der sich nach Norden bis Vechta anschließenden Geestrückens weisen eine Gesamtlänge von etwa 25 Kilometern auf. Dieser markante Geestrückenhöhenzug besitzt eine Vielzahl von bedeutsamen Lagerstätten (überwiegend Sande, vereinzelt Kies, Lehm oder Ton), die nach ihrem Abbau ausgedehnte Bodenabbaubereiche hinterlassen haben. Diese können bedrohten Amphibienarten wie der Kreuzkröte als Sekundärbiotope Lebensraum bieten. Untersuchungen im Bereich des Geestrückens zwischen Vechta und Damme konnten die Art 2017 jedoch nur in drei von 13 untersuchten Gebiete nachweisen. Der Erhaltungszustand aller betrachteten Gebiete wurde als „mittel bis schlecht“ eingestuft. Als Ursachen galten die Isolation der Vorkommen durch Wanderungshindernisse und zu große Abstände zur nächsten Population sowie die Entwertung des Lebensraums durch aufkommende Gehölze. Zur Aufwertung der vorhandenen Einzelvorkommen und ihrer Verbindung wurden daher seit Oktober 2018 Arbeiten an acht Stellen auf dem Geestrücken bzw. in den Dammer Bergen durchgeführt. Standorte sind die ehemaligen Sandgrube Tonnenmoor südlich der Stadt Vechta oder die ehemaligen Abbauflächen an Moorstraße und Ziegelstraße in der Stadt Lohne. Neben Sanierung und Neuanlage von Kleingewässern erfolgte die Entnahme von Gehölzen und das Abschieben von Rohbodenflächen. Die entnommenen Gehölze wurden am Rand der jeweiligen Flächen zu Haufen aufgeschichtet, um als Quartiere für Amphibien und Reptilien zu dienen. „So profitieren auch andere Arten, wie beispielsweise die Zauneidechse, von dem Vorhaben“, erläuterte Tom Kutter vom NLWKN. „Wir freuen uns besonders darüber, dass für die Durchführung von Schutzmaßnahmen für die gefährdete Kreuzkröte auch private Flächen zur Verfügung gestellt wurden“, sagt der Sachgebietsleiter der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta Helmut Schlarmann. Hintergrundinformation: Das Integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Das Integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Die Maßnahme in den Dammer Bergen ist Teil des von der Europäischen Union geförderten Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt, das gemeinsam von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachen umgesetzt wird. Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region, wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer, sollen dabei nachhaltig aufgewertet werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten, wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse, sollen gestärkt werden. Für die zehnjährige Laufzeit des Projektes steht beiden Ländern insgesamt ein Budget von 16,875 Millionen Euro zur Verfügung. 60 Prozent der Mittel werden von der Europäischen Union gestellt, jeweils 20 Prozent von den beiden Bundesländern. Die Gesamtverantwortung für das Vorhaben liegt in Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV). Die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in Niedersachsen liegt beim Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU). Weitere Informationen sind im Internet unter www.sandlandschaften.de und unter www.nlwkn.niedersachsen.de verfügbar. Für Rückfragen zum Gesamtprojekt steht Ihnen das IP-LIFE-Team des NLWKN gerne zur Verfügung (Tel.: 0511 / 3034-3352, E-Mail: Thomas.Kutter@nlwkn-h.niedersachsen.de). Für weitere Informationen bzgl. der Maßnahme in den Dammer Bergen wenden Sie sich bitte an die örtliche Bauüberwachung (Frank Körner & Ulrike Marxmeier, Naturschutzring Dümmer e.V., Am Ochsenmoor 52, 49448 Hüde, Tel. 05443-1367).
Der Anteil Deutschlands am Weltareal der Art liegt unter Berücksichtigung der dünnen Besiedlung im flächenanteilmäßig großen Osten des Areals (Kuzmin 2001) zwischen 10 und 30 %; zugleich gehören die deutschen Vorkommen zum Arealzentrum. Deutschland ist deshalb für die weltweite Erhaltung des Kammmolchs in hohem Maße verantwortlich. Obwohl Deutschland im Arealzentrum liegt, kommt der Kammmolch im Bezugsraum nicht flächendeckend vor. Die Schwerpunktvorkommen liegen in der planaren und collinen Höhenstufe Deutschlands. In den Mittelgebirgslandschaften dünnen die Populationen stark aus und die Art erreicht bei ca. 1.000 m ü. NHN ihre Höhenverbreitungsgrenze. Die Rasterfrequenz des Kammmolchs auf der Ebene TK25-Q beträgt für den Zeitraum von 2000 bis 2018 33,35 %. Damit liegt der Kammmolch im oberen Bereich der mäßig häufigen Arten. In den Roten Listen der Bundesländer wird die Art in den Tiefländern als „Gefährdet“ bzw. als Art der „Vorwarnliste“ geführt. In den Roten Listen der Mittelgebirgsländer wird die Art hingegen einheitlich als „Stark gefährdet“ eingestuft. Der langfristige Bestandstrend wird bundesweit als starker Rückgang eingestuft. Ursachen sind der Verlust geeigneter Laichgewässer bzw. die Entwertung geeigneter Gewässertypen wie Weiher und andere Flachgewässer, vor allem durch Fischbesatz. Beim kurzfristigen Bestandstrend wird aufgrund der anhaltenden Gefährdungsursachen (insbesondere dem Fischbesatz) in Deutschland von einer mäßigen Abnahme ausgegangen. Als Ergebnis der Gefährdungsanalyse wird der Kammmolch damit als „Gefährdet“ eingestuft. Gegenüber der letzten RL-Einstufung von 2009 („Vorwarnliste“) kommt es zu einer Verschlechterung der Rote-Liste-Kategorie – die Art wird nun als „Gefährdet“ eingestuft. Der Hauptgrund dafür ist der Kenntniszuwachs hinsichtlich der aktuellen Bestandssituation (siehe Abschnitt „Zusätzlicher Hinweis“), nach der die Art nicht mehr wie 2009 in der Kriterienklasse „häufig“, sondern als „mäßig häufig“ geführt wird. Die Bestandstrends haben sich nicht verändert. Die wichtigsten Gefährdungsursachen für den Kammmolch sind: Im Bereich der Laichgewässer wirken sich vor allem der fortgesetzte Totalverlust oder die Entwertung geeigneter Gewässertypen wie Weiher und Flachgewässer negativ auf die Bestände aus, insbesondere durch Melioration, Sukzession, Beschattung, Verfüllung, zu frühzeitiges und mehrjähriges Trockenfallen aufgrund des Klimawandels sowie das Einbringen von Fischen (selbst in Tümpel) und die stärkere Gewässerbelastung durch Eutrophierung; im Landlebensraum fehlen zunehmend naturnahe Bereiche, wie großflächig extensiv genutzte, kleinstrukturierte und heckenreiche von Wiesen und Weiden geprägte Landschaften mit hohen Grundwasserständen, Ruderalflächen und Ackerbrachen; Vorkommen in Sekundärhabitaten (z. B. Kies- und Tongruben) sind meist stark voneinander isoliert (fehlende Vernetzung); werden Vorkommen oder Teilhabitate durch Straßen getrennt, kommt es häufig zur Gefährdung wandernder Tiere durch den Verkehr; eine weitere Gefährdung der Art könnte vom sich ausbreitenden Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) ausgehen. Wichtig ist neben dem großflächigen Schutz von Land- und Wasserlebensräumen im Rahmen der Natura-2000-Gebiete auch der Populationsschutz in der „Normallandschaft“ außerhalb der FFH-Gebietskulisse. Besondere Aufmerksamkeit muss dabei auf die Einbindung der in der umgebenden Agrarlandschaft vorhandenen Gewässer gelegt werden. Die Erreichbarkeit von Gehölzbeständen, die wichtige Land- und Überwinterungshabitate sind, muss gesichert sein. Wichtig ist zudem die Anlage von bandförmigen Biotoptypen wie Hecken mit begleitenden Rainen oder Brachestreifen. Gleiches gilt für die Vernetzung mit anderen besiedelten oder neu angelegten Gewässerstandorten. Die Neu- oder Wiederanlage geeigneter, sonnenexponiert liegender Laichgewässer mit üppiger Unterwasservegetation (ohne Fischbesatz) und reich strukturierten Landlebensräumen im direkten Umfeld ist elementar. Diese Habitate sollten in nicht zu großer Entfernung (max. 500 m) zu bestehenden Vorkommen angelegt werden, damit die Vernetzung gefördert wird. Als Beispiele und Finanzierungsinstrument sind hier LIFE-Projekte (L’Instrument Financier pour l’Environnement) zu nennen. Zusätzlicher Hinweis: Durch die Aufnahme in die Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie der Europäischen Union hat die Art eine erhöhte Aufmerksamkeit erhalten. Dadurch sowie durch eine verbesserte Erfassungsmethodik (Wasserfallen) konnte der Erkenntnisgewinn (bzgl. der Nachweishäufigkeit) in den vergangenen 10 Jahren deutlich gesteigert werden. Die höhere Zahl an Nachweisen darf nicht mit Bestandszunahmen verwechselt werden.
Der Sandohrwurm lebt im Norden Deutschlands (MV, BB, HH, NI) gegenwärtig noch in Primärhabitaten, wie in Dünen und an sandigen Flussufern (Güth 2008, Theunert et al. 2009), während er in Mitteldeutschland (SN, ST, TH) fast ausschließlich in stark anthropogen überprägten Sekundärhabitaten vorkommt (Matzke & Klaus 1996, Wallaschek et al. 2004, Güth 2008), die jedoch in den letzten beiden Jahrzehnten starken Veränderungen unterlagen. Mit der intensiven Umgestaltung der Ursprungshabitate und fortschreitenden Sukzessionsprozessen in den Sekundärlebensräumen ist ein Rückgang in den geeigneten Habitate zu beobachten. Ursachen sind verstärkte direkte, absehbare menschliche Einwirkungen, z.T. mit Habitatverlusten, wie Tagebau-Renaturierung oder Uferverbauung an Flüssen. Es ist absehbar, dass sich die Bestandsentwicklung innerhalb der nächsten zehn Jahre verschlechtern wird, wenn nicht geeignete Schutz- und Pflegemaßnahmen in den Lebensräumen durchgeführt werden. Eine Wiederbesiedlung wird in Zukunft recht schwierig, da die Entfernungen zwischen den Populationen recht groß sind.
In fast allen Bundesländern aktuell vorhanden, fehlt im Saarland. In der Ebene und im Hügelland, nicht im Mittelgebirgsraum. Lokal in Sandgebieten wie Dünen und großen Flusstälern, aber auch in Sekundärbiotopen wie offengelassenen Sand- und Kiesgruben ( Wagner 2002). Art des Offenlandes, an Gewässerufern und an Ruderalstellen.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Großpilze Rote Liste der ausgestorbenen, verschollenen und gefährdeten Großpilze in Rheinland-Pfalz Bearbeitet von Hans D. Zehfuß, Heinz J. Ebert & Wulfard Winterhoff Ministerium für Umwelt und Forsten Titelseite (Anmerkungen zu den Bildern finden Sie auf den Seiten 35 und 36) 2 1 1 Cortinarius (Phlegmacium) nanceiensis – Gelbflockiger Schleimkopf 2 Cortinarius (Cortinarius) violaceus – Dunkelvioletter Schleierling 3 Entoloma bloxamii – Blauer Rötling 3 4a Boletus speciosus – Blauender Königsröhrling Großpilze Rote Liste der ausgestorbenen, verschollenen und gefährdeten Großpilze in Rheinland-Pfalz (Stand: Oktober 1999) Bearbeitet von Hans D. Zehfuß, Heinz J. Ebert & Wulfard Winterhoff 4b Cortinarius (Phlegmacium) nemorensis – Verfärbender Schleimkopf 2| | Rote Liste | Großpilze | Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Einleitung3 2. Nomenklatur4 3. Gefährdungskategorien4 4. Artenkatalog7 5. Rote Liste in Zahlen24 6. Ursachen des Artenrückganges26 7. Empfehlungen und Vorschläge zum Arten- und Biotopschutz30 8. Weiterführende Literatur (Auswahl) 33 9. Bildlegende für Titel- und Innenseiten 35 Herausgeber Ministerium für Umwelt und Forsten Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Internetadresse www.muf.rlp.de Es ist eigentlich Anlass zur Sorge, wenn Rote Listen bedrohter Arten herausge- geben werden. Denn sie legen Zeugnis dafür ab, dass unser Verhalten und Wirtschaften nicht im Einklang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen stehen. Andererseits zeigen Rote Listen, dass wir aus der Gefährdung von Natur und Land- schaft kein Tabu machen. Rote Listen sind und bleiben ein unentbehrlicher Ausgangs- punkt unseres Naturschutzes, der auf solch soliden Erkenntnissen beruhen muss. Die vorliegende vollständige Neubearbeitung der Roten Liste Pilze ist Beleg dafür, dass erneut eine umfassende und differenzierte Bearbeitung dieser Artengruppe gelungen ist. Ich danke allen, die hieran mitgewirkt haben, an vorderster Stelle Herrn Zehfuß, der mit seiner sachkundigen und engagier- ten Arbeit zugunsten des Naturschutzes sein hohes Ansehen in Rheinland-Pfalz wie- derum unter Beweis gestellt hat. Redaktion Ludwig Simon unter Mitarbeit von Dr. Dieter Rühl und Judith Berens Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Amtsgerichtsplatz 1 55276 Oppenheim Gestaltung Diplom-Designer (FH) Uwe Zentgraf Institut für Mediengestaltung und Medientechnologie Fachhochschule Mainz Druckbetrieb Rhein Main Druck – Mainz 2. Auflage / 2000 (5000 St.) Klaudia Martini Ministerin für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz | Rote Liste | Großpilze | |3 1. Einleitung Das Wissen um die feststellbare Artenverar- mung in der Natur ist heute Allgemeingut geworden. In den letzten Jahren sind als Konsequenz hieraus vermehrt Naturschutz- aktivitäten durch öffentliche Verwaltungen wie Land, Bezirksregierungen, Kommunen spürbar geworden. Um Grundlagen für sinnvolle Konzeptionen zur Bewahrung des heute noch vorhande- nen Artenpotentials zu erhalten, bedarf es einer Bestandsaufnahme der verschiedenen Organismengruppen, einschließlich einer Beurteilung über die unterschiedlichen Ge- fährdungsgrade der einzelnen Arten. Ein Ergebnis dieser Bemühungen sind die Ro- ten Listen. Im Bundesland Rheinland-Pfalz und in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Anzahl solcher Roten Listen er- schienen, in die sich die vorliegende Rote Liste der ausgestorbenen, verschollenen und gefährdeten Großpilze in Rheinland- Pfalz einreiht. Es handelt sich um eine Fort- schreibung der 1990 erschienenen Roten Liste der bestandsgefährdeten Großpilze in Rheinland-Pfalz. In der Neufassung soll: 1. eine Festlegung der bislang neu hinzuge- kommenen Erkenntnisse hinsichtlich der im Lande vorkommenden gefährdeten Großpilz-Arten erfolgen, 2. eine Neubeurteilung des erkennbaren Grades der Gefährdung der einzelnen Arten bekanntgemacht werden, 3. eine Angleichung und Abstimmung mit der 1992 erschienenen Roten Liste der gefährdeten Großpilze in Deutschland versucht werden. Diese Rote Liste, die der Naturschutzarbeit unmittelbar dienen soll, berücksichtigt vor- wiegend Arten, die für den Biotopschutz wichtig sind. Pilzarten, deren Hauptvor- kommen in Sekundärbiotopen wie Brand- stellen, Weganrissen oder Wagenspuren liegen, wurden nicht aufgenommen. Es fehlen weiterhin koprophile Arten, Besied- ler von Baumstümpfen und Pilze, die auf anderen Pilzen wachsen, da sie für den oben genannten Zweck wenig aussagefähig erscheinen. Ausnahmen bilden einige pilz- geographisch bedeutsame Arten wie z.B. Omphalotus olearius (DC.: FR.) SING. Auch wurde auf Arten verzichtet, die morpholo- gisch und habituell unscheinbar, schwer be- stimmbar und leicht zu verwechseln sind. Taxonomisch teilweise noch ungeklärte Sip- pen, die nur von Spezialisten bestimmt werden können, fehlen ebenso (z.B. aus den Gattungen Conocybe, Crepidotus, Flammu- laster, Hemimycena, Hypsizygus, Marasmiel- lus, Mycena, Mycenella, Pholiotina, Simocy- be u.a.). Es ist auch nicht der Zweck einer Roten Liste, einen Gesamtüberblick über die Pilzvorkommen des ihr zugrunde liegenden geographischen Raumes zu geben. Unter Großpilzen werden Pilzarten verstan- den, die gut sichtbare Fruchtkörper ausbil- den. Der vorliegende Artenkatalog wurde erstellt: a) in Auswertung des gegenwärtigen Stan- des der Kartierung der Großpilze in der Bundesrepublik Deutschland, wie er beispielsweise im Verbreitungsatlas der Großpilze in Deutschland (West) von KRIEGLSTEINER (1991) dokumentiert ist.
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Umweltprüfung | 1 |
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