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Staatliche und private Verantwortung im Umweltrecht

Das Projekt "Staatliche und private Verantwortung im Umweltrecht" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre.Das Projekt betrifft die Frage, inwieweit staatliche Verantwortung im Umweltrecht durch private Verantwortung ersetzt werden kann.

Privatrecht und Umweltschutz

Das Projekt "Privatrecht und Umweltschutz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Prof.Dr. Johann W. Gerlach.Die Studie soll einen Beitrag zu der Frage leisten, wie das Privatrecht in groesserem Umfang als bisher zur Loesung von Umweltproblemen herangezogen werden kann. Dabei sind in besonderer Weise der Umfang privater Verantwortlichkeit fuer Umweltschaeden unter besonderer Beruecksichtigung deliktischer Schadenersatzansprueche und die damit verbundenen Beweislastfragen zu thematisieren. Es waeren sowohl die neuesten Entwicklungen in der BGH-Rechtsprechung (Kupolofen-Fall) wie auch die Rolle des Schadenersatzrechts einschliesslich der Gefaehrdungshaftung und anderer Kompensationsmodelle in vergleichbaren Rechtsordnungen mit aehnlichen Problemlagen zu beleuchten und einer kritischen Bewertung zu unterziehen. Zweck der Untersuchung ist letztlich Hilfestellung zur Beantwortung der Frage, ob durch eine Umgestaltung des zivilen Schadenersatzrechts mit dem Ziel einer Erhoehung des Haftungsrisikos oder durch andere alternative Kompensationsmodelle potentiellen Umweltschaedigern zusaetzliche Anreize fuer den Umweltschutz gegeben werden koennen.

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