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Europäischer Rechnunghof erklärt EU-Waldschutz für gescheitert

Nach wie vor kann illegal geschlagenes Holz in die Europäische Union eingeführt werden und Millionenzahlungen an die Herkunftsländer, um die verbotenen Praktiken vor Ort einzudämmen, bleiben wirkungslos. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof in einem am 22. Oktober 2015 veröffentlichten Report. Um illegalen Holzeinfuhren in EU zu stoppen, hat die Europäische Kommission 2003 den FLEGT-Aktionsplan vorgestellt. FLEGT steht für „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“. Kernstücke des Plans sind die „Voluntary Partnership Agreements“ VPA, also freiwillige, aber verbindliche Partnerschaftsvereinbarungen, und die EU-Holzhandelsverordnung. In seinem Bericht hat der EU-Rechnungshof die Wirksamkeit des Aktionsplans geprüft. Das Fazit: Die Umsetzung ist mangelhaft. Vier europäische Länder haben die EU-Holzhandelsverordnung bislang nicht vollständig in eigenes Recht umgesetzt. Dadurch, so der Rechnungshof, kann weiterhin illegales Holz nach Europa eingeführt werden. Im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans erhielten 35 Länder im Zeitraum 2003-2013 300 Millionen Euro. Zwei dieser Länder, Indonesien und Ghana, kamen auf dem Weg zu einem vollständigen Genehmigungssystem für ihr Holz gut voran. Im Allgemeinen aber waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen, und viele Länder hatten Schwierigkeiten bei der Überwindung der Hürden, die einer verantwortungsvollen Politikgestaltung im Wege standen. In den 12 Jahren, seitdem die Kommission den Aktionsplan eingeführt hat, hat kein Partnerland ein vollständig anerkanntes (FLEGT-)Genehmigungssystem erreicht.

Freiwillige Vereinbarung Schutz der Brandgansmauser mit der Hobbyfischerei 2021

Freiwillige Vereinbarung zum Schutz der mausernden Brandgänse Auszug aus der Vereinbarung zwischen Fischern / Hobbyfischern und dem Nationalparkamt: "In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres werden wegen der dort mausernden Brandenten folgende Prielströme und angrenzende Watten nicht befischt und befahren: - das Bielshövener Loch, der Flackstrom, der Dieksander Priel von drei Stunden nach bis drei Stunden vor Tidehochwasser - die Schatzkammer - die nördlichen und südlichen Seitenpriele des Klotzenlochs. [...] In der Zeit vom 1. Juni bis 31. August soll zu Seehundbänken wegen der Jungenaufzucht ein Abstand von 300 m, oder wo es möglich ist, 500 m eingehalten werden. [...] Die Vereinbarung gilt zwischen Nationalparkamt Land den unterzeichnenden Erwerbs- und Hobbyfischern."

Bundesamt für Naturschutz: ABA-Gebiete (WFS)

WFS Downloaddienst der "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) Gebiete. In der Arbeitsgruppe Luftfahrt und Naturschutz unter Leitung des BfN und dem Deutschen Aero Club (DAeC) wurden in Zusammenarbeit mit den Vogelschutzwarten der Länder nach einheitlichen Kriterien so genannte "Luftfahrtrelevante Vogelgebiete" ausgewählt. Diese "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) weisen Gebiete mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete mit besonders störsensiblen (Großvogel-)Arten in den Luftfahrtkarten der Deutschen Flugsicherung (ICAO) aus.

Bundesamt für Naturschutz: ABA-Gebiete (WMS)

WMS Kartendienst der "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) Gebiete. In der Arbeitsgruppe Luftfahrt und Naturschutz unter Leitung des BfN und dem Deutschen Aero Club (DAeC) wurden in Zusammenarbeit mit den Vogelschutzwarten der Länder nach einheitlichen Kriterien so genannte "Luftfahrtrelevante Vogelgebiete" ausgewählt. Diese "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) weisen Gebiete mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete mit besonders störsensiblen (Großvogel-)Arten in den Luftfahrtkarten der Deutschen Flugsicherung (ICAO) aus.

Freiwillige Vereinbarung Schutz der Brandgansmauser mit der gewerblichen Fischerei (2021)

Diese Vereinbarung dient dem Schutz mausernder Vögel; insbesondere den Mausergebieten der Brandgänse. Aus der Vereinbarung: In den Monaten Juli und August eines jeden Jahres [wird] jedes Befahren folgender Gebiete [unterlassen]: Klotzenloch und Flackstrom nach Abgrenzung der vorliegenden Geoinformationen

Erster Runder Tisch gegen Meeresmüll

Auf Einladung des Bundesumweltministeriums, des niedersächsischen Umweltministerium, des Umweltbundesamtes kamen am 18. März 2016 rund 50 Experten aus Fachbehörden, wissenschaftlichen Einrichtungen, Fischerei und Umweltverbänden in Berlin zu einem ersten Treffen zusammen, um gemeinsame Maßnahmen gegen Meeresmüll zu verstärken und zukünftig an einem Runden Tisch zu koordinieren. Der Runde Tisch soll die nationalen Maßnahmen gegen Meeresmüll koordinieren und ihre Umsetzung voranbringen. Diese sind im Maßnahmenprogramm der so genannten Meeresstrategie‑Rahmenrichtlinie und in den Regionalen Aktionsplänen für die Nord- und Ostsee festgelegt. So soll unter anderem verhindert werden, dass Fischereigeräte, z. B. Netze, im Meer entsorgt werden. In industriellen Anwendungen und vor allem in Pflege‑ und Kosmetikprodukten soll zukünftig kein Mikroplastik mehr verwendet werden. Das ist das Ziel des Kosmetikdialogs, der durch das Bundesumweltministerium, das UBA sowie das Abkommen zum Schutz des Nordost-Atlantiks (OSPAR) mit betroffenen Branchen geführt wird. Eine Selbstverpflichtung des Einzelhandels zur Reduktion von Plastiktüten sowie ein neues Wertstoffgesetz mit höheren Recyclingquoten für Kunststoffabfälle sollen außerdem dafür sorgen, Kunststoffabfälle in der Umwelt zu vermeiden. Am Runden Tisch Meeresmüll nehmen unter anderem Vertreter und Vertreterinnen aus Fischerei und Schifffahrt, Kunststoffindustrie, Abwassermanagement, Kosmetik- und Reifenindustrie, Einzelhandel, Wissenschaft, Landes, Bundes‑, Kommunalbehörden und ‑politiker, Tourismus, Umweltverbände sowie Künstler teil.

Synthesebericht der UNFCCC für den Klimagipfel vorgestellt

Die Exekutivsekretärin des Klimasekretariats, Christiana Figueres, und der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, stellten am 30. Oktober 2015 in Berlin den Synthesebericht der UNFCCC für den Klimagipfel in Paris vor. Insgesamt 147 Vertragsparteien (75 % aller Vertragsparteien der UNFCCC) reichten bis zum 1. Oktober 2015 die nationalen Klimaschutzzusagen (INDCs)ein. Der insgesamt auf sie entfallende Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen im Jahr 2010 beläuft sich auf etwa 86 %. Von den 119 erhaltenen INDCs enthielten 100 eine Anpassungskomponente. Dem Dokument zufolge liegen die Minderungsmaßnahmen um das Vierfache über dem Niveau der Selbstverpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll von 1997. Allerdings reichen sie zusammen genommen noch nicht aus, um die klimabedingte Erderwärmung bis zum Ende dieses Jahrhunderts auf zwei Grad zu begrenzen.

Warnsignale für Schweinswale

Am 24. April 2017 wurden in Flensburg die ersten 130 PALs (Porpoise Alert) von Umweltminister Robert Habeck an schleswig-holsteinische Fischer, die die „Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und Tauchenten“ unterzeichnet haben, ausgegeben. Im Rahmen eines mehrjährigen Praxistests werden sie auf ihre Tauglichkeit und Verträglichkeit geprüft. Bisher verfangen sich jährlich bis zu 200 Schweinswale in Stellnetzen der Fischerei an der Ostseeküste. Der neu entwickelte Sender von Professor Boris Culik vom Thünen-Institut für Ostseefischerei soll das Problem lösen. Der sogenannte PAL-Sender imitiert die Signale eines Schweinswals unter Wasser. Alle 8 bis 24 Sekunden löst der Sender ein Klickgeräusch aus, das für die Schweinswale nach einem Artgenossen klingt, der sie davor warnt, näherzukommen. „Bisher gab es nur Klicker, die unangenehm für die Tiere waren und sie weiträumig vertrieben haben.“, erklärt Professor Culik. Die Wale sollen die Netze mit dem Warngeräusch zusammenbringen und sie langfristig meiden. Ingesamt werden 1.500 PAL-Sender an schleswig-holsteinische Fischer ausgegeben. Das Umweltministerium fördert das Projekt mit rund 430.000 Euro. Der Praxisbetrieb an den Stellnetzen soll die Testergebnisse bestätigen, dass die Beifangquote von Schweinswalen um bis zu 70 Prozent verringert werden kann. Die Naturschutzverbände WWF, BUND, NABU und LNV fordern, den Praxistest eng wissenschaftlich zu beobachten und zu vergleichen, ob mit den Sendern mehr oder weniger Schweinswale gefangen werden als vorher.

Freiwillige Selbstverpflichtung der Fischerei: Erfolg für den Arktisschutz

Am 25. Mai 2016 teilte die Umweltorganisation Greenpeace mit, dass sich die größten Fischereiunternehmen ab diesem Tag freiwillig selbstverpflichtet haben in der Arktis die neuen Fanggründe, die durch den Klimawandel zugänglich werden, nicht zu erschließen. Die gesamte norwegische Hochsee-Fischereiflotte habe zugesagt, ihre Schiffe in Zukunft aus den bislang unzugänglichen, unangetasteten Gebieten in der norwegischen Arktis fernzuhalten. Und große Konzerne wie McDonald’s, Iglo, die britische Supermarktkette Tesco sowie der größte Verarbeiter von gefrorenem Fisch in Europa, Espersen, verzichten neben vielen anderen ab jetzt auf den Verkauf von Kabeljau aus bisher eisbedeckten Gewässern. Fangflotten, die dennoch ihre Kabeljau-Fischerei in diese Gebiete ausdehnen, werden somit in Zukunft den Inhalt ihrer Netze nicht mehr an diese Großabnehmer verkaufen können. Greenpeace führt an, dass die Selbstverpflichtung der Firmen nötig geworden sei, weil es eine gesetzliche Regelung für die Fischerei in den betroffenen Gebieten noch nicht gibt. Mindestens 70 Prozent des atlantischen Kabeljaus, der in Supermärkten auf der ganzen Welt landet, stammt bereits aus der Barentssee.

Schlechte Ökobilanz für „Auswärts Essen“

Lebensmittelabfälle verursachen erhebliche Umweltschäden Lebensmittelabfälle aus Gastronomie, Großküchen und Eventcatering wirken sich am stärksten auf die Umwelt aus. Fast die Hälfte der Lebensmittel wird in diesem Bereich vorzeitig entsorgt. Lebenswichtige Ressourcen wie Ackerflächen und Wasser werden dadurch unnötig verschwendet. Dabei kommt es zu Treibhausgasemissionen, die sich vermeiden ließen. Das belegen erste vorläufige Ergebnisse eines Forschungsprojektes des Umweltbundesamtes. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung schockiert. Aber in kaum einem anderen Bereich liegt die Abfallvermeidung so zum Greifen nah wie bei Lebensmitteln. 5 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands entstehen durch Lebensmittelverluste. Wir können viel tun, um diese zu verringern und damit einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten.” Das Umweltbundesamt empfiehlt unter anderem, rechtliche Standards und Handelsnormen für Aussehen und Form von Obst und Gemüse abzubauen. Bei Lebensmittelabfällen handelt es sich um verzehrfähige Lebensmittel, die aus zahlreichen Gründen vorzeitig entsorgt werden. Die meisten Lebensmittelabfälle fallen derzeit in der Landwirtschaft an, beim Anbau und der Ernte von Obst, Gemüse und Getreide. An zweiter Stelle steht der Lebensmittelverbrauch. Besonders hervor sticht die  Abfallbilanz in Restaurants, Kantinen und bei Veranstaltungen mit Catering. Im so genannten „Außer-Haus-Konsum“ wird fast die Hälfte der bereitgestellten Lebensmittel vorzeitig entsorgt. In Zahlen: Pro Person werden jährlich 53,3 Kilogramm Lebensmittel in Restaurants, Großküchen oder bei Veranstaltungen bereit gehalten. Davon landen 23,6 Kilogramm bzw. 44 Prozent vorzeitig im Abfall. Wichtige Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung sollten daher in diesem Bereich ansetzen. In privaten Haushalten bzw. im so genannten „Inner-Haus-Konsum“ werden pro Person jährlich rund 430 Kilogramm Lebensmittel eingekauft, 17 Prozent bzw. 82 Kilogramm dieser Menge werden zu früh entsorgt. Lebensmittel haben einen bedeutenden ökologischen Rucksack. Für alle Lebensmittel, die ein Mensch pro Jahr in Deutschland kauft, nimmt er die Fläche eines halben Fußballfeldes in Anspruch, verbraucht 84 Badewannenfüllungen an Wasser und emittiert 3 Tonnen Treibhausgase, was den CO₂-Emissionen eines Hin-und Rückflugs von Frankfurt nach New York entspricht. Hochgerechnet auf ca. 80 Millionen und  EU-weit 505 Millionen Menschen ergeben sich daraus immense Umweltwirkungen. Maria Krautzberger:„Für jedes Lebensmittel brauchen wir Ackerflächen und Wasserressourcen. Diese sind weltweit ein kostbares und knappes Gut. Lebensmittelabfälle zu vermeiden, ist daher ein maßgeblicher Beitrag zum Erhalt unserer Lebensgrundlage. Weniger Lebensmittelabfälle bedeuten auch weniger Dünge- und ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ in der konventionellen Landwirtschaft.“ Die freiwilligen Vereinbarungen zwischen Lebensmitteleinzelhandel und Gastronomie zur  Reduktion von Lebensmittelabfällen, wie sie im Abfallvermeidungsprogramm des Bundes vorgesehen sind, sollten aus Sicht des Umweltbundesamtes möglichst schnell realisiert werden. Rechtliche Standards und Handelsnormen für Aussehen und Form und Haftungs- und Hygienevorschriften, die unnötigerweise zu Lebensmittelabfällen führen, sollten nach eingehender Prüfung eingeschränkt oder gestrichen werden. Besonders wirkungsvoll ist die Abfallvermeidung  bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie Fleisch- und Milchprodukte. Diese benötigen pro Kilogramm 14-mal mehr Landfläche  als pflanzliche Produkte.

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