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Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt Wer wir sind - die Umweltallianz stellt sich vor Mitglieder der Umweltallianz Geschäftsstellen Mitglied werden Ihre Vorteile? Finden Sie hier. Preis der Umweltallianz Termine und Veranstaltungen Die Botschafter der Umweltallianz

Sie zeigen mit Ihrem Unternehmen in Sachsen-Anhalt, dass wirtschaftlicher Erfolg und Umweltschutz keine Gegensätze sind? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Werden Sie Mitglied der Umweltallianz Sachsen-​Anhalt und Teil unseres starken Umweltbündnisses. Gemeinsam mit ca. 200 Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und der Landesregierung arbeitet die Umweltallianz mit ihren Partnern an einem schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen - nur gemeinsam kann Umweltschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe umgesetzt werden! Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde 1999 als freiwillige Vereinbarung zur Förderung einer umweltgerechten Wirtschaftsentwicklung zwischen der Landesregierung und der Wirtschaft geschlossen. Das Bündnis steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt. Freiwillige, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Umweltschutzleistungen sollen deutlichere Anerkennung erfahren und damit stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken. Die Umweltallianz versteht sich in erster Linie als Plattform für den Erfahrungsaustausch der Allianzmitglieder untereinander sowie für die Vermittlung von Informationen mit Bezug zum Umweltschutz. So finden vermehrt Workshops, „Unternehmensstammtische“ usw. statt, um den Mitgliedern der Umweltallianz die Möglichkeit zu bieten, von den Erfahrungen und dem Wissen Anderer zu profitieren. Eine Kartenübersicht der Umweltallianzteilnehmer finden Sie hier . Die Struktur der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist anhand der folgenden Akteure aufgebaut: Geschäftsstellen der Umweltallianz Beirat für „Umwelt und Wirtschaft“ Mitglieder der Umweltallianz Botschafter der Umweltallianz Unterzeichner der Umweltallianz Wenn Sie Informationen zur Mitgliedschaft benötigen oder bereits den Entschluss gefasst haben, Mitglied zu werden, dann steht Ihnen die Geschäftsstelle der Umweltallianz gerne beratend zur Seite. Sie erreichen uns unter umweltallianz(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de oder +49 345 5704 376/377. Die Geschäftsstelle der Umweltallianz befindet sich im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU). Dort liegen u.a. die folgenden Aufgaben: Beratung von Unternehmen und Wirtschaftseinrichtungen bei der Antragstellung Durchführung des Teilnahmeverfahrens Entscheidung zur Aufnahme in die Umweltallianz Durchführung von Projekten der Umweltallianz (z. B. Preis der Umweltallianz) Erarbeitung fachlicher Beiträge zu Branchengesprächen und branchenspezifischen Vereinbarungen Reporting zum Teilnahmeverfahren gegenüber dem MWU Unterstützung des MWU bei der Vorbereitung und Durchführung der Beiratssitzungen „Umwelt und Wirtschaft“ Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen zur Aktualisierung bzw. weiteren Präzisierung der Teilnahmekriterien für den Beirat für „Umwelt und Wirtschaft“ Des Weiteren ist eine Geschäftsstelle des Beirates für „Umwelt und Wirtschaft“ im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) angesiedelt, die für die fachliche Begleitung und Weiterentwicklung der Umweltallianz zuständig ist. Die Mitgliedschaft in der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist kostenfrei. Maßnahmen/Leistungen, die für eine Allianzteilnahme berücksichtigt werden können, finden Sie in unserem Kriterienkatalog. Die hier enthaltenen Möglichkeiten zeigen, dass auch Ihr(e) Unternehmen/Institution angesichts der breiten Spanne von anrechenbaren Umweltschutzleistungen Mitglied der Umweltallianz werden kann. Lassen Sie sich von einigen Praxisbeispielen unserer Mitgliedsunternehmen für freiwillige Umweltschutzleistungen inspirieren. Eine Teilnahmeperiode der Allianzteilnahme umfasst drei Jahre, bei langjährigen Mitgliedern sechs Jahre. Die anerkannte(n) Maßnahme(n) wird/werden i. d. R. zunächst für diesen Zeitraum berücksichtigt. Handelt es sich bei der Leistung um eine „kontinuierliche Maßnahme“ kann diese natürlich länger oder auch dauerhaft (z. B. Zertifizierung nach EMAS oder DIN EN ISO 14001) Anerkennung finden. Ist dies nicht der Fall, ist im entsprechenden Turnus jeweils eine neue Umweltschutzleistung zu benennen. Anträge zur Teilnahme an der Umweltallianz sind bei der Geschäftsstelle der Umweltallianz im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) mit Hilfe des Bewerbungsformulars schriftlich einzureichen. Die Bewerbung erfordert eine Beschreibung der freiwilligen Verpflichtungen zum Umweltschutz. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft Anrechnung von zwei Bewertungspunkten bei Investitionsmaßnahmenim Rahmen der GRW-Förderung sowie von drei Bewertungspunkten beim Förderprogramm Sachsen-Anhalt INVESTIERT ( weitere Infos bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ) kostenloser Zugang zum Umweltrechtsinformationssystem „ umwelt-online “ Teilnahme an Veranstaltungen und Workshops der Umweltallianz zurInformationsvermittlung und zum Erfahrungsaustausch Vernetzung mit den Mitgliedsunternehmen und Zusammenarbeit in Arbeitskreisen Imagegewinn durch die Verwendung des Allianzlogos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (Produktwerbung ausgeschlossen) Die 1999 als Bündnis zwischen Regierung und Wirtschaft gegründete Umweltallianz schreibt  ihren Unternehmerwettbewerb im zweijährigen Rhythmus landesweit offen aus. Die Pokale und Preisgelder werden traditionell von den Mitgliedsunternehmen und Partnern der Umweltallianz Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Mehr Informationen zum Preis der Umweltallianz Die Umweltallianz führt regelmäßig verschiedene Veranstaltungen für die Mitglieder und weitere interessierte Akteure durch. So finden Workshops mit Unternehmensbegehungen, Termine von Facharbeitsgruppen sowie Treffen der Umweltallianzmitglieder statt. Mehr Informationen zu Terminen und Veranstaltungen der Umweltallianz Seit 2018 werden Botschafter der Umweltallianz ernannt, die für die Umweltallianz Sachsen-Anhalt werben und dem Bündnis ein Gesicht geben. In 2018 wurde Marcus Ostendorf von der Bäckerei Möhring aus Barleben zum ersten Botschafter ernannt. Herr Ostendorf überzeugte in besonderem Maße mit seinem Einsatz gegen Lebensmittelverschwendung. In 2022 wurden zwei weitere Botschafter ernannt: Robert Dreyer von der Tischlerei Dreyer in Wulferstedt und Jörg Schulze von der Umweltvereinigung "Mitteldeutsches Kompetenznetzwerk Kreislaufwirtschaft e.V." in Halle (Saale). Mehr Informationen zu den Botschaftern der Umweltallianz

Strategie Stadtlandschaft Berlin

Berlin ist wie kaum eine andere Metropole von städtischem Grün geprägt. Frei- und Grünräume machen einen großen Teil der Landesfläche aus und tragen maßgeblich zur Attraktivität und Lebensqualität der Hauptstadt bei. In einer wachsenden Stadt gilt es, diese grüne Substanz zu sichern und wo möglich auszubauen. Diesem Ziel stellt sich Berlin mit einem umfassenden Instrumentarium an Planungen und Strategien. Eine wesentliche Säule in diesem Gefüge ist die “Strategie Stadtlandschaft”, die der Berliner Senat im Jahr 2011 beschlossen hat. Die Strategie Stadtlandschaft dient als übergeordnetes, langfristiges Leitbild zur Entwicklung der Berliner Frei- und Grünräume in der wachsenden Stadt. Es betrachtet die Stadt als ein ganzheitliches System, in dem urbane und natürliche Räume miteinander verbunden sind. Diese Strategie liefert die strategische Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung, die biologische Vielfalt, Klimaanpassung und soziokulturelle Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt. Das Leitbild umfasst drei zentrale Themen: Schöne Stadt, Urbane Natur und Produktive Landschaft. Diese drei Felder verbinden ästhetische Qualität, Biodiversität und konkrete Nutzungen von Freiräumen miteinander und bilden so den gemeinsamen Orientierungsrahmen für Planung, Entwicklung und Rahmensetzungen für die fachgerechte Pflege öffentlicher Grünanlagen. Die “Strategie Stadtlandschaft” und die “Charta für das Berliner Stadtgrün” sind zwei zentrale, sich ergänzende Instrumente, die Berlins grüne Zukunft sichern sollen. Die 2011 vom Senat beschlossene Strategie Stadtlandschaft ist ein übergeordnetes, langfristiges Leitbild zur Entwicklung der Potentiale der Grün- und Freiräume in der wachsenden Stadt, indem sie urbane und natürliche Räume ganzheitlich betrachtet (“natürlich urban produktiv”). Sie liefert die konzeptionelle Grundlage für nachfolgende Planungen und Projekte. Aufbauend auf dieser Strategie und weiteren Planwerken und Programmen (z.B. das Landschaftsprogramm , Stadtentwicklungsplan Klima , Strategie Biologische Vielfalt) wurde die Charta für das Berliner Stadtgrün als eine politische Selbstverpflichtung des Landes Berlin 2020 verabschiedet. Die Charta ist auf Dauer angelegt und soll den Schutz des Stadtgrüns angesichts von wachsendem Flächenkonkurrenzen dauerhaft politisch verankern. Sie wird durch ein Handlungsprogramm ergänzt, das die in der Charta formulierten Ziele in konkrete, messbare Maßnahmen und Projekte für einen definierten Zeitraum übersetzt. Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Strategie Stadtlandschaft liefert die Vision, die Charta für das Berliner Stadtgrün die dauerhafte politische Verpflichtung und das Handlungsprogramm die konkrete Umsetzung, um Berlins Frei- und Grünflächen nachhaltig zu sichern, zu pflegen und weiter zu entwickeln.

NSG und LSG Müggelsee und Fredersdorfer Mühlenfließ

Der Große Müggelsee ist ein besonders schönes und beliebtes Naherholungsgebiet und gleichzeitig Lebens- und Rückzugs­raum vieler gefährdeter Tier- und Pflanzen­arten, darunter Arten und Lebensraum­typen, die europaweit geschützt sind. Der Müggelsee wurde mit seinem Seiten­gewässer “Die Bänke” und dem Fredersdorfer Fließ als Landschafts­schutz­gebiet und Teil­flächen als Naturschutz­gebiet gesichert. Die Ausweisung als Schutz­gebiet dient dazu, den gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Natur nachzukommen, die Schönheit der Natur und einen intakten Müggelsee zur Erholung und Entspannung auch für kommende Generationen zu erhalten. Während das LSG neben dem Schutz von Natur und Landschaft auch dem Zweck einer natur­verträglichen Erholung auf dem Gewässer, an seinem Ufer und in den umgebenden Wald­flächen dient, wurden Teil­flächen mit Röhrichten, See- und Teichrosen­beständen, Erlenbrüche sowie ein Teil das Fredersdorfer Fließ wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten als NSG gesichert. Der Müggelsee ist ein überregional bedeutsames Brut-, Rast- und Überwinterungs­gebiet für Wasser­vögel. Neben Drossel­rohrsänger, Tafelente und Haubentaucher, beherbergt das NSG auch eine Kolonie der bundesweit stark gefährdeten Trauer­see­schwalbe. Das NSG besteht aus mehreren Einzel­flächen: Teilen des West- und Südufers des Müggelsees mit ihren vorge­lagerten Wasser­flächen, Ufer­abschnitten und Wasser­flächen im Bereich “Die Bänke” sowie dem Fredersdorfer Mühlenfließ mit seinen angrenzenden Waldflächen. Der Müggelsee ist Bundes­wasser­straße und wird wie andere Berliner Gewässer intensiv für Wassersport und Erholung genutzt. Mit den Sport­verbänden werden derzeit freiwillige Vereinbarungen erarbeitet, wie die schmalen Streifen in Ufernähe, die als Natur­schutz­gebiet ausgewiesen sind, gemeinsam geschützt werden können. Das insgesamt 32,6 Kilometer lange Fredersdorfer Mühlen­fließ ist aus einer eiszeit­lichen Rinne hervor­gegangen. Seine letzten drei Kilometer liegen auf Berliner Gebiet, das Fließ trocknet besonders in niederschlags­armen Perioden aus. Besonders wertvoll sind im südlichen Bereich die deutlich feuchteren Reste der Hartholzaue. Vor der Mündung in den Müggelsee finden sich intakte Teile eines Walzenseggen-Wasserschwert­lilien-Erlenbruchs. Das Gebiet dient vielen Amphibien- und Reptilien­arten als Laichplatz. Die reizvolle Landschaft rund um den Müggelsee ist zu jeder Jahres­zeit ein beliebtes Ausflugs­ziel für Kurz- und Tagestouren. Zahlreiche Wander­routen erschließen das Gebiet. Am Ufer des Müggel­parks Friedrichs­hagen gelangt man durch den 1923 erbauten Fußgängertunnel in 8,5 Meter unter der Spree zum anderen Ufer. Der etwa 6 Kilometer lange Uferweg führt vorbei an der Gast­stätte Rübezahl und dem Hotel Müggelsee bis nach Müggelhort. Immer wieder hat man tolle Blicke auf den See. Zahlreiche Ausflugs­schiffe verkehren hier. Der Europa­radweg R1 quert das Gebiet. Von ihm sind viele Abzweigungen möglich. Von der Wald­schänke Rahnsdorf bis zur Mündung in den Müggelsee kann man am Fließ entlang spazieren. Besonders bei Sonnen­untergang bietet sich von der Mole aus ein romantischer Blick auf die weite Fläche des Sees. Das Strandbad Müggelsee befindet sich in unmittel­barer Nähe und lädt im Sommer zu angenehmer Ausflugstipps – Auf Försters Wegen

Freiwillige Vereinbarung Schutz der Brandgansmauser mit der Hobbyfischerei 2021

Freiwillige Vereinbarung zum Schutz der mausernden Brandgänse Auszug aus der Vereinbarung zwischen Fischern / Hobbyfischern und dem Nationalparkamt: "In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres werden wegen der dort mausernden Brandenten folgende Prielströme und angrenzende Watten nicht befischt und befahren: - das Bielshövener Loch, der Flackstrom, der Dieksander Priel von drei Stunden nach bis drei Stunden vor Tidehochwasser - die Schatzkammer - die nördlichen und südlichen Seitenpriele des Klotzenlochs. [...] In der Zeit vom 1. Juni bis 31. August soll zu Seehundbänken wegen der Jungenaufzucht ein Abstand von 300 m, oder wo es möglich ist, 500 m eingehalten werden. [...] Die Vereinbarung gilt zwischen Nationalparkamt Land den unterzeichnenden Erwerbs- und Hobbyfischern."

Freiwillige Vereinbarung Schutz der Brandgansmauser mit der gewerblichen Fischerei (2021)

Diese Vereinbarung dient dem Schutz mausernder Vögel; insbesondere den Mausergebieten der Brandgänse. Aus der Vereinbarung: In den Monaten Juli und August eines jeden Jahres [wird] jedes Befahren folgender Gebiete [unterlassen]: Klotzenloch und Flackstrom nach Abgrenzung der vorliegenden Geoinformationen

Fair gehandelte Produkte in Kantinen, bei Veranstaltungen und Sitzungen der Ministerien und der Staatskanzlei

1. Der Ministerrat beschließt die Selbstverpflichtung der Landesregierung, in den Ministerien und der Staatskanzlei ab dem 1. Juni 2022 Kaffee und Tee aus fairem Handel und ökologischem Anbau in den Kantinen sowie bei eigenen Sitzungen und Veranstaltungen der Ministerien und der Staatskanzlei anzubieten. Zucker soll aus ökologischem Anbau möglichst aus Europa kommen, bei Importprodukten aus Entwicklungsländern (nach OECD-DAC-Liste) zusätzlich aus fairem Handel. 2. Der Ministerrat beschließt eine Bevorzugung von Kaffee aus regionalen Röstereien beziehungsweise dem Herkunftsland Ruanda, soweit möglich, zu empfehlen. Der Ministerrat beschließt die Möglichkeit einer Abweichung vom Grundsatz einer fairen und ökologischen Beschaffung, soweit bestehende Liefer- oder Pachtverträge dem entgegenstehen, ebenso bei Veranstaltungen in nicht- landeseigenen Räumen, bei denen verpflichtende Bindungen an bestimmte Lieferanten bestehen, die die betreffenden Anforderungen nicht erfüllen. In diesen Fällen ist darauf zu achten, den Anforderungen an eine faire und ökologische Beschaffung so weit wie möglich zu genügen. 3. Der Ministerrat empfiehlt, bei Sitzungen und Veranstaltungen mit geeigneten Maßnahmen (Aufsteller, Servietten, etc.) darauf hinzuweisen, dass Produkte aus ökologischem Anbau beziehungsweise fairem Handel verwendet werden. 4. Der Ministerrat beschließt zudem, dass bei Veranstaltungen und Sitzungen in landeseigenen Räumen Umverpackungen aus Plastik möglichst vermieden werden sollen. Dies gilt, so weit umsetzbar, auch für Veranstaltungen der Ministerien und der Staatskanzlei in nicht-landeseigenen Räumen. 5. Der Ministerrat bittet die Staatskanzlei und die Ministerien, bestehende Lieferverträge schnellstmöglich anzupassen und nur dann zu verlängern, wenn die genannten Anforderung en eingehalten werden können.

Wissenschaftliches Gutachten und Fachtagung: 'Umweltbezogene Selbstverpflichtung der Wirtschaft - Chancen und Grenzen fuer Umwelt, Unternehmen und Umweltpolitik

Untersuchung des EU Nachhaltigkeitssystems für Biokraftstoffe

Die Europäische Richtlinie für erneuerbare Energien (RED) enthält derzeit ein Ziel von 10Prozent erneuerbaren Energien im Verkehrssektor der EU im Jahr 2020. Biokraftstoffe werden bei der Zielerreichung voraussichtlich eine wichtige Rolle spielen. Sämtliche Biokraftstoffe, die auf diese Ziel angerechnet werden, müssen die Erfüllung von verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien nachweisen. Zwei Jahre nach der Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen hat die Europäische Kommission Ecofys gemeinsam mit Winrock und dem Institut für europäische Umweltpolitik (IEEP) beauftragt die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen anhand von drei wichtigen Aspekten zu überprüfen: 1) Notwendigkeit der Einführungen verpflichtender Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe zum Schutz von Wasser, Boden und Luft: Die Risiken für Wasser, Boden und Luft durch den Anbau von Biokraftstoffrohstoffen unterscheiden sich kaum von den Risiken anderer landwirtschaftlicher Ausdehnung. Dennoch kann der Biokraftstoffmarkt zu einem erhöhten Druck auf die bestehende Ackerfläche führen. Der Schutz von Wasser, Boden und Luft ist lokal zu betrachten, da die Auswirkungen von der jeweiligen Betriebsführung vor Ort abhängig sind. Im Bericht werden bestehende Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken, wie etwa freiwillige Nachhaltigkeitsstandards, untersucht und mögliche Kriterien für die Europäische Kommission entwickelt. 2) Effektivität und Verwaltungsaufwand nationaler Systeme zum Nachweis der Erfüllung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsanforderungen: Die EU Mitgliedsstaaten haben unterschiedlichen Ansätze zur Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen verfolgt. Die Wahl des entsprechenden Nachhaltigkeitssystems als solches sagt noch nichts über Effektivität oder Verwaltungsaufwand, allerdings können die entsprechenden Ausgestaltungen schon einen Einfluss haben. Die Ausgestaltung der Berichtspflicht oder die Möglichkeit des Nachweises der Nachhaltigkeit durch alternativer Mechanismen können beispielsweise einen beträchtlichen Einfluss haben. Im Bericht werden Empfehlungen gegeben, wie die Mitgliedsstaaten die Effektivität erhöhen und unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden können. Die nächste Herausforderung für die Mitgliedsstaaten ist die Harmonisierung der verschiedenen Systeme, um so die Effektivität EU weit zu erhöhen. 3) Erfahrungen in der Umsetzung des Massenbilanzsystems zur Überprüfung der Nachhaltigkeit entlang der Biokraftstofflieferkette: Die Biokraftstoffproduzenten haben große Anstrengungen unternommen, um die Rückverfolgbarkeit ihrer Lieferkette zu gewährleisten. Im Großen und Ganzen würden es die Stakeholder bevorzugen, wenn die EU an dem bestehenden Massenbilanzsystem festhält und sicherstellt, dass der gegenwärtige Ansatz optimiert und in allen Mitgliedsstaaten und Nachhaltigkeitssystemen vereinheitlicht wird. (Text gekürzt)

Begleitung der Umsetzung der Selbstverpflichtung der Bundesregierung zur CO2-Reduktion - Teil II

Begleitung der Umsetzung der Selbstverpflichtung der Bundesregierung zur CO2-Reduktion - Teil I: Optimierung der Energieversorgung im Geschäftsbereich des BMU

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