Der Große Müggelsee ist ein besonders schönes und beliebtes Naherholungsgebiet und gleichzeitig Lebens- und Rückzugsraum vieler gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, darunter Arten und Lebensraumtypen, die europaweit geschützt sind. Der Müggelsee wurde mit seinem Seitengewässer “Die Bänke” und dem Fredersdorfer Fließ als Landschaftsschutzgebiet und Teilflächen als Naturschutzgebiet gesichert. Die Ausweisung als Schutzgebiet dient dazu, den gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Natur nachzukommen, die Schönheit der Natur und einen intakten Müggelsee zur Erholung und Entspannung auch für kommende Generationen zu erhalten. Während das LSG neben dem Schutz von Natur und Landschaft auch dem Zweck einer naturverträglichen Erholung auf dem Gewässer, an seinem Ufer und in den umgebenden Waldflächen dient, wurden Teilflächen mit Röhrichten, See- und Teichrosenbeständen, Erlenbrüche sowie ein Teil das Fredersdorfer Fließ wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten als NSG gesichert. Der Müggelsee ist ein überregional bedeutsames Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel. Neben Drosselrohrsänger, Tafelente und Haubentaucher, beherbergt das NSG auch eine Kolonie der bundesweit stark gefährdeten Trauerseeschwalbe. Das NSG besteht aus mehreren Einzelflächen: Teilen des West- und Südufers des Müggelsees mit ihren vorgelagerten Wasserflächen, Uferabschnitten und Wasserflächen im Bereich “Die Bänke” sowie dem Fredersdorfer Mühlenfließ mit seinen angrenzenden Waldflächen. Der Müggelsee ist Bundeswasserstraße und wird wie andere Berliner Gewässer intensiv für Wassersport und Erholung genutzt. Mit den Sportverbänden werden derzeit freiwillige Vereinbarungen erarbeitet, wie die schmalen Streifen in Ufernähe, die als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind, gemeinsam geschützt werden können. Das insgesamt 32,6 Kilometer lange Fredersdorfer Mühlenfließ ist aus einer eiszeitlichen Rinne hervorgegangen. Seine letzten drei Kilometer liegen auf Berliner Gebiet, das Fließ trocknet besonders in niederschlagsarmen Perioden aus. Besonders wertvoll sind im südlichen Bereich die deutlich feuchteren Reste der Hartholzaue. Vor der Mündung in den Müggelsee finden sich intakte Teile eines Walzenseggen-Wasserschwertlilien-Erlenbruchs. Das Gebiet dient vielen Amphibien- und Reptilienarten als Laichplatz. Die reizvolle Landschaft rund um den Müggelsee ist zu jeder Jahreszeit ein beliebtes Ausflugsziel für Kurz- und Tagestouren. Zahlreiche Wanderrouten erschließen das Gebiet. Am Ufer des Müggelparks Friedrichshagen gelangt man durch den 1923 erbauten Fußgängertunnel in 8,5 Meter unter der Spree zum anderen Ufer. Der etwa 6 Kilometer lange Uferweg führt vorbei an der Gaststätte Rübezahl und dem Hotel Müggelsee bis nach Müggelhort. Immer wieder hat man tolle Blicke auf den See. Zahlreiche Ausflugsschiffe verkehren hier. Der Europaradweg R1 quert das Gebiet. Von ihm sind viele Abzweigungen möglich. Von der Waldschänke Rahnsdorf bis zur Mündung in den Müggelsee kann man am Fließ entlang spazieren. Besonders bei Sonnenuntergang bietet sich von der Mole aus ein romantischer Blick auf die weite Fläche des Sees. Das Strandbad Müggelsee befindet sich in unmittelbarer Nähe und lädt im Sommer zu angenehmer Ausflugstipps – Auf Försters Wegen
WMS Kartendienst der "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) Gebiete. In der Arbeitsgruppe Luftfahrt und Naturschutz unter Leitung des BfN und dem Deutschen Aero Club (DAeC) wurden in Zusammenarbeit mit den Vogelschutzwarten der Länder nach einheitlichen Kriterien so genannte "Luftfahrtrelevante Vogelgebiete" ausgewählt. Diese "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) weisen Gebiete mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete mit besonders störsensiblen (Großvogel-)Arten in den Luftfahrtkarten der Deutschen Flugsicherung (ICAO) aus.
Die Europäische Richtlinie für erneuerbare Energien (RED) enthält derzeit ein Ziel von 10Prozent erneuerbaren Energien im Verkehrssektor der EU im Jahr 2020. Biokraftstoffe werden bei der Zielerreichung voraussichtlich eine wichtige Rolle spielen. Sämtliche Biokraftstoffe, die auf diese Ziel angerechnet werden, müssen die Erfüllung von verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien nachweisen. Zwei Jahre nach der Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen hat die Europäische Kommission Ecofys gemeinsam mit Winrock und dem Institut für europäische Umweltpolitik (IEEP) beauftragt die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen anhand von drei wichtigen Aspekten zu überprüfen: 1) Notwendigkeit der Einführungen verpflichtender Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe zum Schutz von Wasser, Boden und Luft: Die Risiken für Wasser, Boden und Luft durch den Anbau von Biokraftstoffrohstoffen unterscheiden sich kaum von den Risiken anderer landwirtschaftlicher Ausdehnung. Dennoch kann der Biokraftstoffmarkt zu einem erhöhten Druck auf die bestehende Ackerfläche führen. Der Schutz von Wasser, Boden und Luft ist lokal zu betrachten, da die Auswirkungen von der jeweiligen Betriebsführung vor Ort abhängig sind. Im Bericht werden bestehende Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken, wie etwa freiwillige Nachhaltigkeitsstandards, untersucht und mögliche Kriterien für die Europäische Kommission entwickelt. 2) Effektivität und Verwaltungsaufwand nationaler Systeme zum Nachweis der Erfüllung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsanforderungen: Die EU Mitgliedsstaaten haben unterschiedlichen Ansätze zur Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen verfolgt. Die Wahl des entsprechenden Nachhaltigkeitssystems als solches sagt noch nichts über Effektivität oder Verwaltungsaufwand, allerdings können die entsprechenden Ausgestaltungen schon einen Einfluss haben. Die Ausgestaltung der Berichtspflicht oder die Möglichkeit des Nachweises der Nachhaltigkeit durch alternativer Mechanismen können beispielsweise einen beträchtlichen Einfluss haben. Im Bericht werden Empfehlungen gegeben, wie die Mitgliedsstaaten die Effektivität erhöhen und unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden können. Die nächste Herausforderung für die Mitgliedsstaaten ist die Harmonisierung der verschiedenen Systeme, um so die Effektivität EU weit zu erhöhen. 3) Erfahrungen in der Umsetzung des Massenbilanzsystems zur Überprüfung der Nachhaltigkeit entlang der Biokraftstofflieferkette: Die Biokraftstoffproduzenten haben große Anstrengungen unternommen, um die Rückverfolgbarkeit ihrer Lieferkette zu gewährleisten. Im Großen und Ganzen würden es die Stakeholder bevorzugen, wenn die EU an dem bestehenden Massenbilanzsystem festhält und sicherstellt, dass der gegenwärtige Ansatz optimiert und in allen Mitgliedsstaaten und Nachhaltigkeitssystemen vereinheitlicht wird. (Text gekürzt)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, ich führe derzeit ein Forschungsprojekt zum verantwortungsvollen Umgang mit Daten in staatlichen und öffentlichen Institutionen durch. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie und warum bestimmte Werte oder Prinzipien zur Grundlage von Governance-Rahmenwerken gemacht werden. Die „Corporate Digital Responsibility“-Initiative (CDR-Initiative) wurde im Mai 2018 vom BMJV gemeinsam mit Unternehmen ins Leben gerufen, um die Digitalisierung menschen- und werteorientiert zu gestalten. Im Jahr 2022 wechselte die CDR-Initiative aufgrund der Zuständigkeitsänderung im Bereich Verbraucherschutz zum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Der CDR-Kodex konkretisiert diese Selbstverpflichtung durch handlungsleitende Prinzipien und Zielsetzungen, zu denen sich die teilnehmenden Unternehmen bekennen. Ich bitte um Zugang zu alle vorhandenen Dokumenten im Zusammenhang mit der Entstehung der CDR-Initiative. Konkret interessieren mich Entscheidungsunterlagen wie Protokolle, interne Vermerke, Berichte, Dossiers oder Grundsatzpapiere, die Rückschlüsse auf die inhaltliche Ausgestaltung des CDR-Kodex und insbesondere die Auswahl und Begründung der neun Prinzipien erlauben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Mehr als dreißig Unternehmen haben durch ihre Teilnahme am WWF Climate Savers Programm in der Zeit von 1999-2011 insgesamt über 100 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Ecofys im Auftrag des WWF International erstelltes Gutachten. Die eingesparte Menge an Kohlendioxid entspricht damit dem Zweifachen an Emissionen, die jährlich in der Schweiz verursacht werden. Das Gutachten unterstreicht das große Potenzial zur Reduzierung von Emissionen, das sich realisieren ließe, wenn noch mehr Unternehmen sich freiwillige Reduktionsziele setzen würden. Ecofys hat errechnet, dass insgesamt eine Reduktion von über 350 Millionen Tonnen CO2 bis 2020 möglich wäre. Wenn Konzerne aus den gleichen Wirtschaftssektoren dem Beispiel der aktuellen WWF Climate Savers folgten, könnten bis 2020 500 bis 1000 Millionen Tonnen Emissionen vermieden werden. Dies entspräche in etwa dem jährlichen CO2-Ausstoß Deutschlands. Weitere Informationen zum WWF Climate Savers Programm finden Sie auf: http://wwf.panda.org/what we do/how we work/businesses/climate/climate savers/
Die Europäische Union fördert die Nutzung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Energien im Transportwesen. Die im April 2009 entsprechend neu aufgelegte Richtlinie für Erneuerbare Energien sieht vor, dass bis 2020 zehn Prozent der im Transport eingesetzten Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien stammen. Außerdem gibt die EU-Richtlinie vor, welche Nachhaltigkeitsanforderungen die Biokraftstoffe erfüllen müssen, die im Geltungsbereich der Richtlinie gehandelt werden. Im Rahmen eines zweijährigen Projekts hat Ecofys für die Europäische Kommission untersucht, welche Auswirkungen auf Nachhaltigkeit von einer Biokraftstoffnutzung in der EU zu erwarten sind. Dieser Abschlußbericht enthält grundlegende Informationen zu Herstellung und Nutzung von Biokraftstoffen, zur Herkunft der Rohstoffe und den damit verbundenen Dynamiken im internationalen Handel und der Politik. Es ist zugleich eine Analyse der Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Landnutzungsänderung. Im Jahr 2008 wurde der Großteil der in der EU verbrauchten Biokraftstoffe in Europa produziert (ca. 70 Prozent). Auch die zur Herstellung der Biokraftstoffe verwendeten Rohstoffe stammten mehrheitlich aus Europa (ca. 60 Prozent). Außerhalb der EU sind nationale Rechtsvorschriften noch nicht auf die Nachhaltigkeitsanforderungen vorbereitet, die die EU für Biokraftstoffe anlegt. Freiwillige Zertifizierungssysteme werden jedoch weitgehend akzeptiert und in Ländern angewandt, die viel zum europäischen Biokraftstoffmarkt beitragen, wie Brasilien, Indonesien oder Malaysia. Das Projekt war eine Zusammenarbeit zwischen Ecofys, Winrock, Agra CEAS, der Chalmers University und IIASA.
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