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s/selektive katalystische reduktion/Selektive katalytische Reduktion/gi

Entwicklung und Demonstration einer brennstoffflexiblen SCR-Nachrüstlösung für Reststofffeuerungen, Weiterentwicklung der HF-Analyse zur Diagnose von SCR-Katalysatoren

Die bei der energetischen Nutzung biogener Reststoffe entstehenden Schadstoffemissionen müssen mittels geeigneter Abgasreinigungssysteme gemindert werden. Bei der Konversion biogener Reststoffe entstehen neben Partikelemissionen aufgrund relativ hoher Stickstoffgehalte im Brennstoff auch erhöhte NOx-Emissionen, welche am effektivsten durch das Verfahren der selektiven katalytischen Reduktion (SCR) gemindert werden können. In dem Forschungsvorhaben soll eine SCR-Nachrüstlösung für mit biogenen Rest- und Abfallstoffen betriebene Kesselanlagen im kleinen und mittleren Leistungsbereich (< 1 MWth) entwickelt werden. Dabei kommt eine innovative Hochfrequenztechnik zum Einsatz, die kontinuierlich den NH3-Beladungszustand des SCR-Katalysators misst und die Reduktionsmittelmenge automatisch an den tatsächlichen brennstoff- und lastabhängigen Bedarf anpasst. Die Funktionsweise des SCR-Systems soll an einer Feuerungsanlage mit verschiedenen biogenen Rest- und Abfallstoffen demonstriert werden, wobei neben der erreichbaren NOx-Minderung auch die Effekte einer Kombination mit Systemen zur Partikelabscheidung untersucht werden sollen.

Projekt RiA – Rohstoffrückgewinnung durch innovative Asphaltaufbereitung nach dem NaRePAK-Verfahren (Nachhaltiges Recycling von PAK-haltigem Straßenaufbruch)

Die IVH, Industriepark und Verwertungszentrum Harz GmbH mit Sitz in Hildesheim (Niedersachsen) hat über mehrere Jahre zusammen mit der Umweltdienste Kedenburg GmbH, beide Entsorgungs-/Recyclingunternehmen im Unternehmensverbund der Bettels-Gruppe, Hildesheim, und der Eisenmann Environmental Technologies GmbH, Holzgerlingen, deren NaRePAK-Verfahren zur großmaßstäblichen Umsetzung weiterentwickelt. Stoffkreisläufe zu schließen und somit die effiziente und nachhaltige Nutzung begrenzter Ressourcen zu verbessern ist die erklärte Philosophie der IVH, hier fügt sich das RiA-Verfahren nahtlos ein. In Deutschland fallen jährlich erhebliche Mengen teerhaltigen Straßenaufbruchs an. Dieser Abfallstrom besteht weit überwiegend aus mineralischen Komponenten (z.B. Gesteinskörnungen und Feinsand) und enthält neben Bitumen krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Letztere sind verantwortlich, dass dieser Massenstrom als gefährlicher Abfall eingestuft wird. PAK sind persistent und verbleiben ohne thermische Behandlung langfristig in der Umwelt. Die Abfallmengen sind dabei beträchtlich. Die Bundesregierung geht von einer Menge von etwa 600.000 Tonnen pro Jahr allein von Bundesautobahnen und -straßen aus, dazu kommt der Aufbruch von Landes- und Kreisstraßen, die mengenmäßig die Bundesautobahnen und -straßen weit übertreffen. Bisher wird teerhaltiger Straßenaufbruch überwiegend deponiert, wodurch die im Straßenaufbruch enthaltenen mineralischen Ressourcen dem Wertstoffkreislauf verloren gehen. Der in begrenztem Umfang alternativ mögliche Verwertungsweg: Kalteinbau in Tragschichten im Straßenbau, erfolgt ohne Entfernung der PAK und wird daher nur noch in geringem Umfang angewendet. Eine weitere Möglichkeit ist die thermische Behandlung in den Niederlanden. Dies ist nicht nur verbunden mit langen Transportwegen, auch arbeiten die niederländischen Anlagen in einem deutlich höheren Temperaturintervall – im Bereich der Kalzinierung (Kalkzersetzung) – was dazu führen kann, dass die mineralischen Bestandteile des Straßenaufbruchs nicht mehr die notwendige Festigkeit aufweisen, um für einen Einsatz als hochwertiger Baustoff für die ursprüngliche Nutzung des Primärrohstoffes in Frage zu kommen. Darüber hinaus wird beim Kalzinierungsprozess von Kalkgestein im Gestein gebundenes CO 2 freigesetzt. Mit dem Vorhaben RiA plant die IVH an ihrem Standort in Goslar / Bad Harzburg die Errichtung einer in Deutschland erstmaligen großtechnischen Anlage zur thermischen Behandlung von teerhaltigem Straßenaufbruch. Dabei soll eine möglichst vollständige Rückgewinnung der enthaltenen hochwertigen Mineralstoffe (Gesteinskörnungen)erfolgen. Gleichzeitig werden die enthaltenen organischen Bestandteile, die in Form von Teerstoffen und Bitumen vorliegen, als Energieträger genutzt. In der innovativen Anlage sollen pro Jahr bis zu 135.000 Tonnen teerhaltiger Straßenaufbruch mittels Drehrohr thermisch aufbereitet werden. Dabei werden im Teer enthaltene besonders schädliche Stoffe wie PAK bei Temperaturen zwischen 550 Grad und 630 Grad Celsius entfernt und in Kombination mit der separaten Nachverbrennung vollständig zerstört, ohne dass das Mineralstoffgemisch zu hohen thermischen Belastungen mit der Gefahr einer ungewollten Kalzinierung ausgesetzt ist. Zurück bleibt ein sauberes, naturfarbenes Gesteinsmaterial (ohne schwarze Restanhaftungen von Kohlenstoff), das für eine höherwertige Wiederverwendung in der Bauwirtschaft geeignet ist. Die mineralischen Bestandteile des Straßenaufbruchs können so nahezu vollständig hochwertig verwendet und analog Primärrohstoffen erneut bei der Asphaltherstellung oder Betonherstellung eingesetzt werden. Die organischen Anteile im Abgas werden mittels Nachverbrennung bei 850 Grad Celsius thermisch umgesetzt und vollständig zerstört. Die dabei entstehende Abwärme wird genutzt, um Thermalöl zu erhitzen, um damit Ammoniumsulfatlösungen einer benachbarten Bleibatterieaufbereitung der IVH einzudampfen, aufzukonzentrieren und so ein vermarktungsfähiges Düngemittel herzustellen. Das Thermalöl wird dazu mit 300 Grad Celsius zu der Batterierecyclinganlage geleitet. Die Wärme ersetzt dabei andere Brennstoffe wie z. B. Erdgas. Die verbleibende Abwärme aus der Nachverbrennung wird mittels drei ORC-Anlagen zur Niedertemperaturverstromung genutzt. Es werden ca. 300 Kilowatt elektrische Energie pro Stunde erzeugt. Die beim RiA-Verfahren entstehenden Abgase werden in einer mehrstufigen Rauchgasreinigung behandelt. Die Abgase der Drehrohr-Anlage werden dazu aufwendig mittels Zyklone und nachgeschaltetem Gewebefilter entstaubt. Schwefeldioxid und Chlorwasserstoff werden mittels trockener Rauchgasreinigung nach Additivzugabe abgeschieden. Die Umwandlung von Stickstoffoxiden erfolgt mittels selektiver katalytischer Reduktion mit Harnstoff als Reduktionsmittel. Die bereits genannte Nachverbrennung zerstört verbliebene organische Reste. Die wesentliche Umweltentlastung des Vorhabens besteht in der stofflichen Rückgewinnung des ursprünglichen hochwertigen Gesteins im teerhaltigen Straßenaufbruch, also durch Herstellung eines wiederverwendbaren PAK-freien Mineralstoffgemisches von gleicher Qualität wie die ursprünglichen Primärrohstoffe. Das heißt die besonders umweltschädlichen PAKs werden nachhaltig aus dem Stoffkreislauf entfernt. Mit der Anlage können von eingesetzten 135.000 Tonnen Straßenaufbruch rund 126.900 Tonnen als Mineralstoffgemisch in Form von Gesteinskörnungen und Füller zurückgewonnen und für die Wiederverwendung bereit gestellt werden. Die Gesamtmenge von 126.900 Tonnen pro Jahr reduziert den jährlichen Bedarf von Gesteinsabbauflächen bei einer Abbautiefe von 30 Meter um rund 1.460 Quadratmeter. Bezogen auf den angenommenen Lebenszyklus von 30 Jahren wird eine Fläche von ca. 4,4 Hektar Abbaugebiet allein durch diese Anlage nicht in Anspruch genommen. Zusätzlich wird in gleichem Maße wertvoller Deponieraum bei knappen Deponiekapazitäten eingespart. Bei erfolgreicher Demonstration der technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit im industriellen Maßstab, lässt sich diese Technik dezentral auf verschiedene Standorte in Deutschland übertragen. Damit wird dem in der Kreislaufwirtschaft propagierten Näheprinzip entsprochen, das heißt die Transportwege und die damit verbundenen Umweltauswirkungen werden weiter reduziert. Auch der nach Region unterschiedlichen Gesteinsarten wird dabei Rechnung getragen. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: IVH, Industriepark und Verwertungszentrum Harz GmbH Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: seit 2024 Status: Laufend

NOx-Verminderung im Abgas von Dieselmotoren durch selektive katalytische Reduktion (SCR) mit Harnstoff

Untersuchung einer selektiven, katalytischen Abgasnachbehandlung bezueglich der Stickoxidemissionen; Einsatz der Harnstoff-SCR im mobilen Dieselmotorenbereich. Konzeption und Untersuchung eines weiteren SCR-Sytems fuer den dynamischen Motorbetrieb.

Verfahrens- und anlagentechnische Demonstration eines neuartig integrierten Heißgasfilter-Katalysator Systems (HGF-SCR) zur ressourcenschonenden und hochverfügbaren Reduktion der NOX- und NH3-Emissionen in Zementdrehofenabgasen

Im Zementwerk der Zement- und Kalkwerke (ZKW) OTTERBEIN wurde weltweit erstmals eine Heißgasfilter-SCR-Anlage (HGF-SCR) an einer Zementdrehofenanlage installiert. Das Abgasreinigungssystem integriert Heißgasentstaubung mittels keramischer Filterkerzen und SCR-Katalysator zur Reduktion von NOx und NH3. Im Unterschied zu klassischeren High-Dust-SCR-Anlagen erfolgt die Entstaubung beriets vor dem SCR-Katalysator. Es findet allerdings keine Temperatursenkung statt, so dass der SCR-Katalysator im entstauben hießen Abgas ohne die Low-Dust-Katalysatoren erforderliche Wiederaufheizung des Abgases betrieben werden kann. Quelle: Forschungsbericht

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb von zwei Blockheizkraftwerken in 03172 Schenkendöbern OT Grano; G-40-2026-035

Die Firma Biogasanlage Groß Drewitz GmbH & Co. KG, Korbweidenstraße 7 in 26605 Aurich, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Am Weinberg in 03172 Grano (Schenkendöbern), in der Gemarkung Grano, Flur 3, Flurstück 239 zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) zu errichten und zu betreiben. Die Biogasanlage Groß Drewitz GmbH & Co. KG plant die Errichtung von zwei Satelliten-BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von 9,574 MW. Außerdem werden folgende Bestandteile errichtet: zwei Batteriespeicher, ein Gasspeicher, ein Wärmepufferspeicher, zwei Trafostationen, vier Container (Materiallagerung, Technikunterbringung sowie Sanitäreinrichtung), ein Harnstofftank, ein Löschwasserteich und mehrere Versickerungsmulden. Die BHKW werden mit einem SCR-Katalysator zur Reduzierung von Stickoxid-Emissionen und einem Oxidationskatalysator zur Eliminierung von Ammoniak ausgestattet. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.2.2.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.2.2.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Außerdem wird als Nebeneinrichtung ein Gasspeicher errichtet. Dieser ist der Nr. 9.1.1.2 V der 4. BImSchV sowie der Nr. 9.1.1.3 S der Anlage 1 des UVPG zuzuordnen. Nach § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Steinfeld, Gemarkung Steinfeld - Änderungsgenehmigungsverfahren (§ 16 BImSchG) - Erweiterung einer Biogasanlage: Flexibilisierung durch ein zusätzliches BHKW und Tausch der Behälterabdeckungen, Änderung der Einsatzstoffe und Errichtung eines zweiten Gärrestelagers; Herr Hubert Handel

Herr Hubert Handel betreibt auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 4440, 4451 und 4512 der Gemarkung Steinfeld eine Biogasanlage. Die Anlage ist mit Bescheid des Landratsamt Main-Spessart vom 21.07.2005, Az. 510-602-B2005-265 baurechtlich, sowie mit Bescheid des Landratsamt Main-Spessart vom 02.10.2019, Az. 44-1711-541-SB immissionsschutzrechtlich genehmigt. Herr Hubert Handel beabsichtigt folgende Änderungsmaßnahmen: - Errichtung eines zweiten BHKW mit 3.446 kW Feuerungswärmeleistung - Errichtung eines Ad-Blue-Lagertanks mit Abfüllplatz - Installation SCR-Katalysator - Errichtung der Peripherie inkl. Aktivkohlefilter, Verdichter, Gaskühlung - Tausch der Abdeckungen auf folgenden Behältern: - Fermenter 1 - Nachgärer 1 - Gärrestelager 1 - Ersatz von Gülle als Einsatzstoff durch Grassilage - Errichtung eines zweiten Gärrestelagers Das Vorhaben dient der Flexibilisierung des Betriebs zur Einhaltung von Anforderungen aus dem EEG. Die produzierte Biogasmenge bleibt unverändert, lediglich die Speicherkapazität erhöht sich von 1.058 kg auf 8.947 kg. Mit Schreiben vom 27.02.2026 stellte Herr Hubert Handel den entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Antrag. Das Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung einer immissions-schutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlage dar [§ 16 BImSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Ziff. 2 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i.V.m. Nr. 1.2.2.2 bzw. 8.6.3.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV]. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Nr. 1.2.2.2 bzw. 8.6.3.2 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV zu „V“ war ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gem. § 19 BImSchG durchzuführen.

Oxidations-Katalysatoren (OxKat/RCO) in der Zementklinkerproduktion: Errichtung einer erstmaligen und innovativen Anlage zur Emissionsminderung ohne Einsatz fossiler Primärenergie (KAREm)

Die Holcim (Süddeutschland) GmbH ist spezialisiert auf die Herstellung und den Vertrieb von Baustoffen. Das Unternehmen bietet ein breites Sortiment an Zement, Gesteinskörnungen, Beton sowie Dienstleistungen für Bauvorhaben an. Der Prozess der Zementklinkerherstellung ist sehr energieintensiv und verursacht sowohl brennstoff- als auch rohstoffbedingte Emissionen. Letztere resultieren aus den chemischen Zusammensetzungen der verwendeten Rohstoffe wie Kalkstein, Sand, Ton und z.B. eisenhaltigen Zusatzstoffen. Neben Staub sind insbesondere gasförmige Abgaskomponenten, wie NO X , NH 3 und SO X , organische Verbindungen sowie Schwermetalle von Bedeutung. In der 17. BImSchV, der für Zementwerke maßgeblichen Immissionsschutzregelung, gibt es jedoch für eine Vielzahl von Parametern (SO X , organische Gesamtemissionen, NH 3 , Hg) die Möglichkeit, rohmaterialbedingte Ausnahmen von den allgemeinen Grenzwerten zuzulassen. Am Standort Dotternhausen gelten derzeit Ausnahmen für die Emissionsgrenzwerte von CO, VOCs und NH 3 , da bisher keine Reduzierung der rohstoffbedingten Emissionen implementiert ist. Zur Minderung von NO X -Emissionen wird im Zementwerk Dotternhausen aktuell das Verfahren der selektiven nichtkatalytischen Reduktion (SNCR) betrieben. Im Rahmen des Vorhabens soll im Zementwerk der HOLCIM Süddeutschland GmbH in Dotternhausen eine Anlage zur kombinierten Abgasreinigung errichtet werden. Damit sollen zum einen die Emissionen des Zementwerks deutlich reduziert (z.B. NO X , NH 3 , VOCs, CO) und zum anderen der fossile Energiebedarf für die Emissionsminderung in Zementwerken deutlich gesenkt werden. Die Anlage besteht aus einem Katalysator zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR), der mit einem Oxidationskatalysator in einer Funktionseinheit kombiniert wird. Der Oxidationskatalysator wird erstmalig in der Zementindustrie eingesetzt. Der Einsatz von Oxidationskatalysatoren wird seit langem als vielversprechende Technologie für den Einsatz in der Zementindustrie gehandelt, aufgrund des hohen technischen Risikos aber bisher noch nicht eingesetzt. Durch diese Anlagenkombination werden zukünftig sowohl brennstoffbedingte als auch rohmaterialbedingte Emissionen eingespart und gezielt insbesondere NO X , NH 3 , organische Gesamtemissionen und besonders problematische Einzelverbindungen (z. B. Benzol, PAKs, PCB) sowie CO gemindert. So sollen bei Umsetzung des Projektes im Dauerbetrieb Emissionswerte für Ammoniak unterhalb der allgemeinen gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden: 10 Milligramm pro Kubikmeter statt 30 Milligramm pro Kubikmeter für Ammoniak im Tagesmittel. CO wird nahezu vollständig zu CO 2 oxidiert. Zusätzlich werden die Emissionen organischer Verbindungen soweit reduziert, dass keine nach 17. BImSchV allgemein zulässige rohmaterialbedingte Ausnahme für organische Emissionen erforderlich ist und ein Wert unterhalb von 10 Milligramm pro Kubikmeter im Dauerbetrieb und allen Betriebszuständen eingehalten wird. Auch bei relevanten organischen Einzelkomponenten (z. B. Benzol, Dioxine/Furane, PCB) wird eine nahezu vollständige Zerstörung erwartet. Damit werden bei erfolgreicher Umsetzung des Projektes die Emissionen unterhalb des Emissionsniveaus der aktuell fortschrittlichsten Anlagen liegen. Ziel ist, nach erfolgreicher Umsetzung des Projektes auf die Inanspruchnahme rohmaterialbedingter Ausnahmen für NH 3 , organische Gesamtemissionen und CO verzichten zu können. Darüber hinaus kann bei der innovativen Technologiekombination aus selektiver katalytischer Reduktion und einem Oxidationskatalysator auf den Einsatz fossiler Energieträger komplett verzichtet werden. Die geplante Anlagenkombination ist auf andere Anlagen der Zementindustrie und ggf. auch auf Unternehmen anderer Branchen übertragbar, da es sich bei dem Ofenabgas der Zementklinkerproduktion um ein sehr herausforderndes Umfeld für die Anwendung abgassensibler Minderungstechniken handelt. Die Demonstration der Funktionsfähigkeit des Verfahrens kann daher Hürden für andere Bereiche abbauen helfen. Weiterhin ist davon auszugehen, dass auch eine Nachrüstung von Oxidationskatalysatoren als eigenständiges Element in Werken mit Low-Dust-SCR-Anlagen und ggf. auch anderen SCR-Varianten zur weitergehenden Reduktion von organischen und CO-Emissionen möglich ist. Branche: Glas und Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Umweltbereich: Luft Fördernehmer: Holcim GmbH Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: seit 2025 Status: Laufend

Stadtwerke Lemgo GmbH

Kreis Lippe - Der Landrat Datum: 10.07.2026 Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold Aktenzeichen: 766.0013/26/1.2.3.2 Immissionsschutz Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 S. 2-6 des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung - UVPG) Die Stadtwerke Lemgo GmbH, Bruchweg 24, 32657 Lemgo, beantragt die wesentliche Änderung und den geänderten Betrieb des BHKW Am Klärwerk durch die Modernisie-rung der BHKW-Anlage (Modernisierung des Motoraggregates, zukünftige Feuerungs-wärmeleistung: Erdgasbetrieb 5.500 kW bzw. Biogasbetrieb 5.670 kW, Erneuerung der Wärmeauskopplung, Ergänzung der Abgasreinigung um einen SCR-Katalysator mit Harnstoffdosierung) am Standort Liemer Weg 85, 32657 Lemgo, Gemarkung Lemgo, Flur 34, Flurstück 241. Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsvorbehalt nach § 16 BImSchG i.V.m. den Nr. 1.2.2.2 V (Bi-ogas) und 1.2.3.2 V (Erdgas) des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durch-führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV). Die Anlage ist in der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG, Nr. 1.2.2.2 Spalte 2 (Biogas) und Nr. 1.2.3.2 Spalte 2 (Erdgas)) als Vorhaben genannt, für das eine stand-ortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 S. 2-6 UVPG auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung hin durchzuführen ist. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurde in der ersten Prüfstufe gem. § 7 Abs. 2 S. 3 UVPG festgestellt und entschieden, dass keine besonderen örtlichen Ge- Seite 2 von 2 gebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 des UVPG aufgeführten Schutzkri-terien vorliegen, so dass gem. § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 S. 4 keine UVP-Pflicht besteht. Die Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar. Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 5 Abs. 2 S. 1ff. UVPG der Öffentlichkeit be-kanntgegeben. Dieser Text ist auch auf der Internetseite des Kreises Lippe unter https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/bekanntmachungen-umwelt-und-energie.php (→ Immissionsschutz → Umweltverträglichkeitsprüfung (Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 UVPG (UVP-Vorprüfung))) abrufbar. Die Entscheidung wird zudem über das länderübergreifende UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de bekannt gemacht.

Harnstoff Vorwärmung zur Effizienzsteigerung von SCR-Systemen

Im Rahmen des HarVE-Projektes sollen Untersuchungen zum Einfluss der Randbedingungen der Harnstoff-Eindüsung auf die Effizienz von SCR-Systemen (selektive katalytische Reduktion) zur Reduzierung von Stickoxid-Emissionen und der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte durch die 44. BImSchV vorgenommen werden. Das Ziel besteht darin, einen effizienten und sauberen Betrieb von SCR-Systemen auch bei geringen Abgastemperaturen, wie sie bei der Verfeuerung von Schwachgasen vorliegen, zu gewährleisten. Schwachgase entstehen u.a. bei der Produktion von Biogas, wobei für eine sinnvolle, energetische Nutzung in Biogas-BHKW das Abgasreinigungsverfahren aufgrund der geringen Abgastemperaturen vor besondere Herausforderungen gestellt wird. Für eine effiziente SCR-Prozesskette ist ein zügiger Zerfallsvorgang der eingedüsten Harnstoff-Wasser-Lösung von entscheidender Bedeutung, welcher wiederum insbesondere durch die übertragene Wärmemenge aus dem Abgas gesteuert wird. Aus diesem Grund soll der Effekt einer Vorwärmung der in den Abgasstrang eingedüsten Medien auf die nachfolgenden Prozesse der Verdampfung und des Harnstoff-Zerfalls untersucht werden. Speziell wird hier der Sprayaufbruch und die Verdampfungslänge der Harnstofflösung sowie die Menge und die Verteilung der anschließend freigesetzten Reaktionsprodukte der Thermo-Hydrolyse betrachtet. Sollte der Zerfallsprozess des Harnstoffs durch die Vorwärmung positiv beeinflussbar sein, könnten Bestands-BHKW durch Nachrüstung einer entsprechenden Heizung an geringere Gasqualitäten angepasst werden, ohne dass große technische Änderungen an den Abgasstrecken erforderlich werden. Darüber hinaus kann der grundsätzliche Harnstoffbedarf durch eine gesteigerte Umsatzrate gesenkt werden. Als Konsequenz ergeben sich essenzielle wirtschaftliche Vorteile im Betrieb des SCR-Systems. Auf diese Weise kann die hocheffiziente, CO2-neutrale Biomassenutzung zukunftssicher aufgestellt werden.

Data 4 Germany S.à.r.l., Errichtung und Betrieb von Notstromdieselmotoren (NDM) zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung (insgesamt 64 Motoren + 1 Hausgenerator mit einer Feuerungswärmeleistung von 457 MW (1. Teilgenehmigung)), RPDA - Dez. IV/F 43.1-53 u 35.14/38-2023/1

Die Data 4 Germany S.à.r.l., Boulevard Royal 26A, L-2449 Luxemburg, hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Notstromversorgung mit NDM für das Rechenzentrum-Campus Hanau. Das Rechenzentrum-Campus Hanau besteht aus sechs eigenständigen Gebäuden (Modul M1-M6). Um die unterbrechungsfreie Stromversorgung des Rechenzentrums im Falle eines Ausfalls der öffentlichen Stromversorgung sicherzustellen, sind die Installation von insgesamt 128 NDM (Endausbau) sowie eines Hausgenerators einschließlich der zugehörigen Nebeneinrichtungen vorgesehen Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Gesamtvorhaben bis Endausbau wird in einem gestuften Genehmigungsverfahren mit mehreren Teilgenehmigungen nach § 8 BImSchG beantragt. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um einen Antrag auf Erteilung der ersten Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG. Gegenstand des Antrags ist im Wesentlichen die Errichtung und der Betrieb einer Notstromversorgung mit insgesamt 64 NDM sowie eines Hausgenerators zur Versorgung der Module M1 bis M4 des Rechenzentrum-Campus Hanau für den Fall eines Ausfalls der öffentlichen Stromversorgung. Die beantragte Anlage umfasst im Einzelnen: 64 Data Hall Generatoren, jeweils mit: • Lagertank für Diesel (26 m³) • Harnstofftank (0,5 m³) • Schmierölkreislauf • Kühlkreisläufe mit Rückkühler (Wasser/Glykol-Gemisch) • Dieselfilteranlagen • Abgasreinigungsanlagen (SCR-Katalysator) 1 Hausgenerator, mit: • Lagertank für Diesel (4 m³) • Harnstofftank (0,5 m³) • Schmierölkreislauf • Kühlkreislauf mit Rückkühler (Wasser/Glykol-Gemisch) • Dieselfilteranlage • Abgasreinigungsanlage (SCR-Katalysator) Die installierte und beantragte Feuerungswärmeleistung (FWL) umfasst insgesamt 64 NDM mit einer jeweiligen FWL von 7,13 MW sowie einen Hausgenerator mit einer FWL von 0,64 MW. Dies entspricht einer FWL in der Höhe von 457 MW. Die maximale Betriebsstundenzahl beträgt 360 h/a. Zu Modul 1 wurde zusätzlich für die Errichtung der Abfüllfläche, der Lagertanks für Diesel und Harnstoff, der zugehörigen Rohrleitungen, ferner für die Errichtung der Generatoren und der Schornsteine ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG gestellt. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung das Regierungspräsidium Darmstadt.

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