Das Projekt "Monitoring von Wildtierarten" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Die FVA ist vom Land Baden-Württemberg mit dem Monitoring seltener, waldgebundener Tierarten wie Auerhuhn, Luchs, Wildkatze, Wolf u.a. beauftragt. Fortlaufend werden Hinweise über diese Tierarten über das Netzwerk der Wildtierbeauftragten in den Landkreisen an die FVA gemeldet und dokumentiert. Über dieses vorwiegend passive Monitoring-System ist es bei aktuellem Vorkommen dieser Tiere möglich, erneute Auftreten, Wanderbewegungen, Nutztierübergriffe, Wildunfallschwerpunkte und weitere Ereignisse zu erfassen. Das Monitoring gilt als wissenschaftliche Basis und Voraussetzung um Fragen rund um das Management von JWMG - Tierarten, sowie als Grundlage für die FFH- Berichtserstellung.
Das Projekt "Biologie benthischer Siphonophoren und Ctenophoren: Beschreibung neuer Arten, ihrer Lebensweise und Verbreitung" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für Verhaltensphysiologie.Die Erfassung der biologischen Artenvielfalt ist seit einigen Jahren erklärtes Ziel internationaler Forschung (AGENDA SYSTEMATIK 2000). Bei den weltweiten biologischen, geologischen und mikrobiologischen Einsätzen unseres Tauchbootes 'JAGO' unterhalb der photischen Zone stoßen wir immer wieder auf bisher unbekannte Lebensformen. Manche dieser Arten werden von uns in situ dokumentiert, gesammelt und zur späteren Identifizierung oder Beschreibung konserviert. Darunter befanden sich in den letzten Jahren einige neue benthische Staatsquallen (Rhodaliiden) und Ctenophoren (Lyrocteniden). Beide Formen sind wenig erforscht und sehr außergewöhnlich, da die meisten Vertreter dieser Taxa pelagisch leben. Dieser Antrag gilt der taxonomischen und verhaltensökologischen Beschreibung der gesammelten Arten beider Gruppen.
Das Projekt "Trichoptera-Faunistik in Suedniedersachsen" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kassel, Fachbereich 11 Landwirtschaft, Internationale Agrarentwicklung und Ökologische Umweltsicherung, Fachgebiet Fließgewässerkunde.Das suedliche Niedersachsen ist im Hinblick auf seine Koecherfliegen-Fauna ein nur sehr wenig untersuchtes Gebiet. Aus diesem Grunde werden seit 1992 verschiedene Untersuchungen durchgefuehrt. Als Erfassungsmethoden werden Emergenz, Lichtfang und Surber-Sampling angewendet. Als erste Ergebnisse dieses Projektes konnten fuer die hiesige Region neue und seltene Arten nachgewiesen werden.
Das Projekt "Konflikte um naturale Grundstoffe vom 18. bis zum 20. Jahrhundert; Landnutzungswandel und Naturschutz: 'Historisch-ökologische Analysen des Landnutzungswandels im 19. und 20. Jahrhundert'" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft / Universität Göttingen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Institut für Zoologie und Anthropologie, Abteilung für historische Anthropologie und Humanökologie.Rascher naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn und fortschreitende Industrialisierung haben im 19. und zunehmend im 20. Jahrhundert einen rapiden Landnutzungswandel in Mitteleuropa in Gang gesetzt, der gemeinhin für die standörtliche Nivellierung, den Verlust naturnaher Lebensräume, den Artenschwund und die strukturelle Verarmung der Kulturlandschaften verantwortlich gemacht wird. Diese Entwicklung erzeugte schon früh Besorgnis und Widerstand bei umweltsensiblen Zeitgenossen und mündete über die Formierung der Natur- und Heimatschutzbewegung und der Wandervogelbewegung in die Konstituierung und allmähliche Institutionalisierung des Naturschutzes. Dessen fachliche Ausrichtung hat sich über die Jahrzehnte hinweg von einem zunächst eher landschaftsästhetischen Ansatz über Fragen des Schutzes besonders attraktiver, aber seltener und gefährdeter Arten und über Probleme des Erhaltes und der Pflege naturnaher Kulturlandschaftsteile als Relikte überkommener Nutzungsformen hin zu einem umfassenden und flächendeckenden Anspruch auf einen naturverträglichen, d.h. ökologisch nachhaltigen Umgang des Menschen mit der Natur entwickelt. Eine der zentralen Fragen ist dabei heute, wie sich die nutzungsgeschichtlich geprägte Biodiversität von Kulturlandschaften angesichts der vielfältigen gesellschaftlichen Ansprüche und Bedürfnisse, welche an den Raum gestellt werden, und angesichts der unterschiedlichen Funktionen die er als sicherer Lebensraum des Menschen zu erfüllen hat, durch gestaffelte Schutz- und Nutzungsintensitäten erhalten und optimieren lässt. Eine weitere, in der Vergangenheit eher vernachlässigte, in neuerer Zeit aber zunehmend in das Bewusstsein rückende Frage ist, wie sich unterschiedliche Landnutzungsmuster auf die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Kulturlandschaften auswirken und welche Gestaltungsregeln und Anforderungen an die verschiedenen Nutzungsansprüche formuliert werden sollen, um die Kulturlandschaft als ansprechenden Erlebnisraum und als Heimat für den Menschen zu erhalten und zu pflegen.
Viele Menschen sind erstaunt über die große Artenvielfalt der Millionenstadt Berlin. In den Roten Listen sind über 7.000 in Berlin frei lebende Tier- und Pflanzenarten dokumentiert, von den dort untersuchten Artengruppen wohlgemerkt. Allein gut 4.000 der nachgewiesenen Arten sind Insekten, von denen Experten die Gesamtzahl in der Stadt auf mindestens 17.000 schätzen. Inklusive der nicht untersuchten Artengruppen dürften somit in Berlin zwischen 20.000 und 30.000 Arten leben. Woran liegt diese Vielfalt? Berlin hat eine reichhaltige Naturausstattung. Die ausgedehnten Wälder und vielen Gewässer bieten hierfür schon einmal den wichtigsten Rahmen. Daneben gibt es (noch) ausgedehnte Brachflächen am Stadtrand und auch innerstädtisch, die eine besonders hohe Artenvielfalt auf relativ kleiner Fläche aufweisen. Verschiedene Sonderstandorte konnten als Naturschutzgebiet gesichert und ihr Artenbestand durch Pflegemaßnahmen erhalten werden, z.B. das ehemalige Flugfeld Johannisthal, Teile des Tegeler Fließes oder auch Moore und Freiflächen in den Wäldern. Die Wälder werden nicht wie in den Flächenstaaten verbreitet als Holzproduktionsflächen angesehen, sondern als naturnahe Erholungswälder bewirtschaftet ( Berliner Forsten ), was zu vergleichsweise hohen Anteilen von absterbenden und toten Bäumen führt (“Biotopholz”). Landwirtschaftsflächen mit ihrer Überdüngung und Giftbelastung – in den Flächenstaaten die Artenvernichter Nummer 1 – spielen in Berlin flächenmäßig kaum eine Rolle bzw. werden wie im NSG Gosener Wiesen nach Naturschutzvorgaben gepflegt. Verschieden Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe und auch Villengärten tragen zur örtlichen Artenvielfalt bei und verstärken das Erscheinungsbild Berlins als durchgrünter Stadt. Es soll aber nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Leben in Berlin für Tiere und Pflanzen ein Zuckerschlecken ist. Viele Arten stehen kurz vor dem Aussterben oder sind gefährdet, im Schnitt rund die Hälfte bei den untersuchten Artengruppen ( Artenlisten – Rote Listen ). Etliche Arten können nur noch durch Pflegemaßnahmen oder spezielle Artenschutzmaßnahmen erhalten werden ( Wildpflanzen in Berlin , ‘Seltene’ Tierarten in Berlin ). Viele naturnahe Lebensräume werden durch unterschiedliche menschliche Tätigkeiten beeinträchtigt. Hinzu kommen die stadttypischen Schadfaktoren: Dichte Bebauung, die kaum Lebensräume beinhaltet, Privatgärten mit naturferner Gestaltung und intensiver Pflege, dichtes Verkehrsnetz, mit Zerschneidung von Lebensräumen und vielfacher Tötung von Tieren durch den Fahrzeugverkehr, Glasfassaden als tödliche Fallen für Vögel, Beleuchtung als Falle für Insekten, Intensive Erholungsnutzung mit vielen Störungen der Tiere, vor allem auch durch Hunde, um einige Beispiele zu nennen. Die Gesetzgeber haben verschiedene Schutzbestimmungen für unsere Arten erlassen ( Rechtsgrundlagen ). Der legale Schutz ist die eine Seite. Es hängt aber von uns allen ab, ob wir der Tier- und Pflanzenwelt ihren Raum in Berlin zubilligen, und die Stadt auch weiterhin eine belebte, vielfältige Metropole bleibt. Gebäude sind wichtige Lebensräume vieler Tierarten. Wie durch eine bewusstere Bauweise gravierende Verluste vermeidbar sind, erfahren Sie hier: Schutz der biologischen Vielfalt am Gebäude – Chancen und Notwendigkeit einer artenschutzgerechten Bauplanung (BUND) Bild: Josef Vorholt Verbote, Ausnahmen, Befreiungen Um die vorhandene Artenvielfalt zu sichern, weltweit und auch in Deutschland, die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen zu erhalten und das weitere Aussterben von Arten zu verhindern, gibt es internationale und nationale Schutzvorschriften. Weitere Informationen Bild: Johannes Schwarz Artenschutz an Gebäuden Naturschutz in und an Gebäuden gehört bislang bei der Stadtsanierung und bei Neubauprojekten eher zu den Randthemen. In der allgemein üblichen Praxis der Gebäudesanierung werden verwitterte oder fehlende Mauersteine ersetzt und offene Fugen vollständig verstrichen Weitere Informationen Bild: NABU Berlin Vögel und Fledermäuse, Lebensstätten an Gebäuden – Hinweise zur Gebäudesanierung Die Artenvielfalt ist uns allen wichtig, denn gerade in Berlin gehört die Natur zum urbanen Lebensgefühl dazu. Viele Vögel oder auch Fledermäuse nutzen als Behausungen unsere Häuser. Weitere Informationen Bild: Klemens Steiof Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht Viele technische Einrichtungen und bauliche Strukturen in der Stadt können Probleme für die Tierwelt bereiten. Glas und Licht sind zwei typisch städtische Faktoren, die sich erheblich auf die Biodiversität auswirken. Weitere Informationen Bild: Dietmar Nill / linnea images Hauptstadt der Fledermäuse Bereits in den 30er Jahren wurde die Spandauer Zitadelle als eines der bedeutendsten Fledermaus-Winterquartiere der Norddeutschen Tiefebene erkannt. Biologen markierten dort die ersten Fledermäuse in Europa. Weitere Informationen Bild: Dietmar Nill / linnea images Das Auftreten von "seltenen" Tierarten in Berlin Viele Menschen sind erstaunt, dass es überhaupt noch "Natur" in der Millionenmetropole Berlin gibt. Wenn sie dann noch hören, dass dazu seltene und gefährdete Arten wie Wanderfalke, Seeadler, Biber und Fischotter gehören, wird aus dem Staunen Ungläubigkeit. Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Wildpflanzen in Berlin Berlin ist Dank seiner ausgedehnten Waldflächen, Schutzgebiete und zahlreichen Parkanlagen, Friedhöfe und Kleingärten eine im europäischen Vergleich sehr grüne Stadt. Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Das Berliner Florenschutzkonzept Im Auftrag des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege wurde im Jahr 2007 eine Konzeption zum Florenschutz für das Land Berlin erarbeitet. Weitere Informationen Bild: SenUMVK; Jutta Krenz Vermeintliche "Problemarten" Beim engen Zusammenleben von Mensch und Tier in der Großstadt bleibt es nicht aus, dass wir mit einigen Tieren so unsere Probleme haben. In den meisten Fällen ist es hierbei jedoch so, dass diese Probleme ein subjektives Empfinden widerspiegeln, und nicht die Tiere an sich ein Problem sind. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners Informationen zum Artenschutz und zur Antragstellung für eine Bekämpfung Weitere Informationen Bild: Beth Baisch, AdobeStock Exotische Arten "Exotisch" sind Arten, die bei uns nicht natürlicherweise heimisch sind. Sie sind vom Menschen hertransportiert worden. Nicht gemeint sind Tiere und Pflanzen, die im Wohnzimmer gehalten werden, sondern die, die sich in unserer Natur wiederfinden. Weitere Informationen Bild: W. Willner Hilflose Wildtiere In einer Großstadt wie Berlin verunglücken viele Tiere. Glas, Fahrzeuge, Zäune, Wände, Gruben und andere Strukturelemente werden vielen Tieren zum Verhängnis. In der Stadt gibt es aber auch viele engagierte Menschen, die solchen Tieren helfen wollen. Weitere Informationen
Das Umweltministerium unterstützt die Aufwertung von Lebensräumen für geschützte Orchideen und seltene Tierarten im Geo-Naturpark Saale-Unstrut-Triasland. Umwelt-Staatssekretär Dr. Steffen Eichner hat heute auf einer Projektfläche nahe Querfurt einen Förderbescheid über rund 82.100 Euro an Geschäftsführer Matthias Henniger überreicht. 75 Prozent des Zuschusses werden über den Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert, die restlichen 25 Prozent steuert das Umweltministerium bei. Das Projekt läuft bis Ende September 2025. Die finanzielle Unterstützung ermöglicht die Pflege von vier, insgesamt neun Hektar großen Flächen mit gefährdetem Trocken- und Halbtrockenrasen in „Natura 2000“-Schutzgebieten im Saalekreis und Burgenlandkreis. Konkret geht es um die Beweidung von naturnahen Kalk-Trockenrasen mit teilweise orchideenreichen Beständen im Naumburger Ortsteil Almrich (Sperlingsberg), im Bad Kösener Ortsteil Schieben, im Querfurter Ortsteil Liederstädt sowie in Querfurt-Schwalbenschwanz. Eichner sagte: „Artenvielfalt braucht attraktive Lebensräume. Deshalb fördern wir landesweit viele Projekte zur Pflege und Weiterentwicklung von Flächen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Das Vorhaben des Geo-Naturparks reiht sich hier ganz wunderbar ein. Danke für den erneut tollen Einsatz für Natur- und Umweltschutz in Sachsen-Anhalt!“ Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Immer häufiger werden Wasserbüffel zur Landschaftspflege eingesetzt, weil sie auch mit schwierigem Gelände wie Niedermooren zurechtkommen. In Asien hat der Mensch diese Rinder früh domestiziert. In Südeuropa werden sie seit dem sechsten, in Berlin und Deutschland dagegen erst seit Ende des 20. Jahrhunderts gehalten, um Milch, Käse oder Fleisch zu liefern und Feuchtlandschaften zu pflegen. Die großen Temperaturunterschiede unseres Klimas machen ihnen nichts aus. In der letzten Warmzeit waren Wasserbüffel sogar hier heimisch. Man könnte also fast sagen: Die Büffel sind zurück! Schon die Wildform der heutigen Wasserbüffel war gut an Feuchtlandschaften angepasst: Ihre weit gespreizten Hufe sinken auf sumpfigem Boden nicht ein, und die Tiere geben sich selbst mit Seggen und Schilf als Futter zufrieden. Dabei bewahren die Büffel Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten: Indem sie feuchte Niederungen abweiden, sorgen sie dafür, dass deren besondere Vegetation erhalten bleibt, und diese Landschaften nicht mit Bäumen und Sträuchern zuwachsen. Weil sich Büffel gerne suhlen, entstehen zudem neue Stellen, an denen sich Amphibien und viele Insekten wohlfühlen. Seit 2015 beweiden Wasserbüffel die urige Sumpflandschaft am Tegeler Fließ bei Hermsdorf. Die naturnahe Bachauenlandschaft mit ihren Erlenbrüchen, Grauweidengebüschen und Feuchtwiesen ist ein echter Naturschatz Berlins. Früher wurden die Wiesen landwirtschaftlich genutzt. Seit 1995 ist das Fließtal Naturschutzgebiet und Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Seltene Tierarten wie Hainveilchen-Perlmuttfalter, Fischotter, Biber und Kranich, aber auch viele Amphibien- und Reptilienarten leben hier. Das Weideprojekt wurde als offizielles Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt ausgezeichnet und zieht Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen an. Umwelt- und Naturschutz: Wasserbüffel im Tegeler Fließ Die Tiefwerder Wiesen sind Relikte der einstigen Auenlandschaft am Zusammenfluss von Spree und Havel. Noch immer lässt sich in diesem Landschaftsschutzgebiet (LSG) die Dynamik einer Flusslandschaft mit Altarmen, Feuchtwiesen, Röhricht und Auenwald erleben. Wasserbüffel halten hier wertvolle Lebensräume für Vögel und Insekten frei – und sind dabei effektiver und kostengünstiger als jede Wiesenmahd von Menschenhand. Landschaftsschutzgebiet (LSG) Tiefwerder Wiesen Auch im LSG Erpetal sind Wasserbüffel im Einsatz. Auf den dortigen Feuchtwiesen kommen seltene Pflanzen wie Kuckuckslichtnelke und Sumpfschwertlilie und Tiere des Feucht- und Frischgrünlands wie Ringelnatter, Grasfrosch, Sumpfrohrsänger oder Neuntöter vor. Die Büffel tragen in dem wertvollen Naturraum gemeinsam mit robusten Rinderrassen dazu bei, Feuchtbereiche offenzuhalten. Sie verbessern damit das Landschaftsbild – und liefern zugleich nachhaltig produziertes Biofleisch. Neues aus dem Erpetal Nehmen Sie an Naturwanderungen teil und gewinnen Sie Einblicke in die tierische Pflege! Der Umweltladen Mitte bietet Wanderungen zu den Wasserbüffeln im Tegeler Fließ an, das Naturschutzamt Treptow-Köpenick durch das LSG Erpetal. Das LSG Tiefwerder Wiesen können Sie auch ohne Führung erkunden: Alles was Sie brauchen, ist ein Smartphone. Auf einem Rundweg liefern QR-Codes Informationen zu Tieren und Pflanzen und bieten so gerade für Schülerinnen und Schülern spannendes Wissen mit direktem Bezug zur Landschaft.
Für alle besonders geschützten und streng geschützten Tiere, eingeschränkt auch für Pflanzen, bestehen grundsätzliche Besitz- und Vermarktungsverbote, von denen im Einzelfall Ausnahmen nachzuweisen sind (s. §§ 44, 45 und 46 Bundesnaturschutzgesetz (1) (BNatSchG) sowie Artikel 8 EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 (2) und Besonders geschützte und streng geschützte Arten ). Gemäß dieser Nachweispflicht von § 46 BNatSchG ist deshalb jeder Halter von Tieren der besonders und der streng geschützten Arten verpflichtet, das Vorliegen einer Ausnahme entweder vom Besitzverbot oder, falls eine Vermarktung vorangegangen ist, vom Vermarktungsverbot nachzuweisen , z. B. die Zucht oder die legale Einfuhr. Die Nachweispflicht gilt auch für tote Tiere, Teile von ihnen und Erzeugnisse (s. unten und Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Abhängig von der jeweiligen Schutzkategorie sind für den Nachweis einer legalen Vermarktung bzw. eines legalen Kaufs verschiedene Dokumente bzw. Herkunftsnachweise erforderlich. Erforderliche Dokumente bzw. Nachweise Schutzkategorie Dokumentenpflicht durch gelbe EU-Bescheinigungen Art des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 Allgemeine Nachweispflicht z. B. durch vollständig ausgefüllte Herkunftsnachweise, Einfuhrgenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen von der Kennzeichnungspflicht, Zeugenbestätigungen und durch alte blaue CITES-Bescheinigungen Art des Anhangs B der EG-Arten-schutzverordnung Nr. 338/97 und alle anderen besonders geschützten und streng geschützten Arten wie Europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Dabei hat der Herkunftsnachweis das geschützte Tier bei den Vermarktungen ständig zu begleiten, d. h. beim Verkauf ist der Herkunftsnachweis dem Käufer mitzugeben. Der neue Besitzer muss das Tier bei seiner zuständigen Behörde mit der Meldetabelle und einer entsprechend nummerierten Kopie des Herkunftsnachweises bzw. der EU-Bescheinigung anmelden , in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby (s. Tierbestandsmeldungen ). Der Herkunftsnachweis muss zuverlässig einem bestimmten Exemplar zugeordnet werden können , z. B. durch geschlossene Beringung bei Vögeln, durch Transponder bei Säugetieren und durch Fotodokumentation bei Landschildkröten (s. Kennzeichnungspflicht und Fotodokumentation bei Landschildkröten ). Ohne zuordenbare Herkunftsnachweise drohen eine Beschlagnahme der Tiere und die Ahndung der illegalen Vermarktung durch Bußgeld. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) dieser Nachweispflicht ( s. Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Das bedeutet, dass z. B. für die Vermarktung von alten Greifvogel- und Eulenpräparaten zuvor EU-Bescheinigungen zu beantragen sind. Tote Tiere unterliegen nicht der Meldepflicht. Einschränkungen zur Nachweispflicht für ohne weiteres erkennbare Erzeugnisse aus Teilen streng geschützter Arten, die dem persönlichen Gebrauch dienen, regelt § 46 Absatz 2 BNatSchG. Bei Exemplaren des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 ist der Nachweis des legalen Erwerbs stets durch das Original einer gelben EU-Vermarktungsbescheinigung zu führen. Dieses Dokument ist bei der Vermarktung dem Käufer im Original mitzugeben. Der artenschutzrechtlichen Meldebehörde, in Sachsen-Anhalt dem CITES-Büro in Steckby, ist mit der Anmeldung des neu erworbenen Tieres eine Kopie dieser EU-Bescheinigung beizufügen. Verstirbt das Tier, ist das Bescheinigungsoriginal mit der Abmeldung zurückzuschicken. Die alten blauen CITES-Bescheinigungen waren für Tiere des Anhangs A nur bis 1997 gültig. Für Vermarktungszwecke sind jetzt neue EU-Bescheinigungen zu beantragen. In Sachsen-Anhalt ist die Beantragung von EU-Vermarktungsbescheinigungen für gezüchtete Tiere per Post oder per Fax (039244/9409-19) an das CITES-Büro, Zerbster Str. 7 in 39264 Steckby zu richten. Die Antragstellung kann mit dem unterschriebenen Bescheinigungsantrag oder der Meldetabelle erfolgen. Bei der vollständig ausgefüllten Meldetabelle sind unten links die laufenden Nummern der vorgesehenen Tiere einzutragen und durch Unterschrift zu bestätigen. Für die erstmalige Zucht einer Art sind jeweils zwei Zeugenbestätigungen sowie eine kurze Beschreibung der Zuchtbedingungen einschließlich von zwei Fotos vom Zuchtverlauf als Nachweis einzureichen. Weiterhin ist die Legalität der Elterntiere nachzuweisen , z. B. durch deren EU-Bescheinigungskopien und gegebenenfalls durch weitere zuzuordnende Belege für deren legale Herkunft wie Einfuhrdokumente, Herkunftsnachweise sowie Zeugenbestätigungen für die Zucht bzw. für den Altbesitz (Muster s. Artenschutzrechtliche Informationsschriften ) Voraussetzung für die Erteilung der EU-Bescheinigungen ist eine Überprüfung des Kennzeichens am Tier durch die Naturschutzbehörde des zuständigen Landkreises (s. Kennzeichnungspflicht ) . Für Landschildkröten sind je Tier zwei Bauchpanzerfotos im Format 9 x 13 cm mit einzureichen, die rückseitig mit der laufenden Nummer und dem Gewicht zu beschriften sind (s. Fotodokumentation Landschildkröten ). Die Bescheinigungserteilung ist gebührenpflichtig. Meldetabelle (280 KB) Bescheinigungsantrag (50 KB, nicht barrierefrei) Zeugenbestätigung Zucht (22 KB, nicht barrierefrei) ausgenommen Arten der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Die Nachweispflicht gilt auch für Tiere des Anhangs B der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 (2) und für die anderen besonders geschützten und streng geschützten Arten (s. Besonders geschützte und streng geschützte Arten ) mit Ausnahme der in der Anlage 5 BArtSchV aufgeführten von der Meldepflicht befreiten Arten. Bei der Weitergabe der nachweispflichtigen Tiere ist vom Vorbesitzer ein Herkunftsnachweis mitzugeben, der alle Angaben zum Tier (z. B. vollständige Ring- Nummer, Transponder-Nummer, Schlupfdatum), zur ursprünglichen Herkunft (z. B. Zuchtbuch-Nummer, Einfuhrgenehmigungs-Nummer) sowie zu den Elterntieren (Kennzeichen und Herkunft) zu enthalten hat [s. Muster Herkunftsnachweis (80 KB)]. Der Herkunftsnachweis muss zuverlässig bestimmten Exemplaren zugeordnet werden können. Dabei ist die eindeutige Kennzeichnung für die Gewährleistung der Nachweisführung von maßgebender Bedeutung , z. B. durch geschlossene Ringe für gezüchtete Vögel und Transponder für Säugetiere. Bei Reptilien sind neben der eindeutigen Zuchtbuch- bzw. Melde-Nummer weitere Angaben zur Individualisierung wie Gewicht, Länge und besondere Körpermerkmale in dem Herkunftsnachweis zu vermerken. Für selten gezüchtete Tierarten und für Zoohandlungen gilt eine lückenlose Nachweisführung bis zum Ersterwerber. Herkunftsnachweis (80 KB) Bei geschlossen beringten Vögeln häufig gezüchteter Arten reicht die Angabe der vollständigen Ringnummer in der Regel als Nachweis der rechtmäßigen Herkunft aus. Bei abweichend von der geschlossenen Beringung gekennzeichneten gezüchteten Vögeln der Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung (37 KB, nicht barrierefrei) (BArtSchV) ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung von der Kennzeichnungspflicht vorzulegen. Wurden Tiere nach Deutschland eingeführt, reicht die Angabe der Einfuhrgenehmigungsnummer z.B. E 1234/15 aus. Für alle in andere EU-Staaten z. B. in die Niederlande und nach Belgien eingeführten Tiere ist stets eine Kopie der Einfuhrbescheinigung erforderlich. In den anderen Fällen ist der Nachweis mit behördlichen Bescheinigungen, ausführlichen Herkunftsnachweisen, Zuchtbuchkopien und eindeutigen Zeugenbestätigungen, sowie ggf. mit den blauen CITES-Bescheinigungen, Rechnungen und Belegen zu führen. Bei Altbesitz, Erstzucht sowie bei selten gezüchteten Arten sind außerdem eindeutige Zeugenbestätigungen erforderlich. Zeugenbestätigung Zucht (22 KB, nicht barrierefrei) Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei) Sind Herkunftsnachweise verloren gegangen, müssen die Besitzer der Tiere diese von den Vorbesitzern nachfordern. Dies muss ggf. über eine längere Verkaufskette bis zum Züchter bzw. Einführer der Tiere zurück verfolgt werden. Mittels der vollständigen Ring-Nummern und der Transponder-Nummern können über die Kennzeichenausgabestellen des BNA oder des ZZF (s. Kennzeichnungspflicht ) die Adressen der ursprünglichen Züchter bzw. Einführer direkt ermittelt werden. Bei den Züchtern oder Einführern sind dann die Angaben zur ursprünglichen Herkunft zu erfragen. (1) Quelle: Gesetze im Internet (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz) (2) Quelle: EURO-Lex Letzte Aktualisierung: 28.10.2024
Wittmar. Um im Schnitt einhundert Meter überragt die Asse die nähere Umgebung. Dass der bewaldete Höhenzug östlich von Wolfenbüttel auch aus naturschutzfachlicher Sicht Herausragendes zu bieten hat, untermauerte jetzt eine von Naturschützern aus ganz Niedersachsen durchgeführte Bestandsaufnahme der hier vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Bei der Kartierexkursion konnten die 45 Freiwilligen am vergangenen Wochenende rund 350 verschiedene Pflanzenarten und zahlreiche seltene Tierarten nachweisen. Um im Schnitt einhundert Meter überragt die Asse die nähere Umgebung. Dass der bewaldete Höhenzug östlich von Wolfenbüttel auch aus naturschutzfachlicher Sicht Herausragendes zu bieten hat, untermauerte jetzt eine von Naturschützern aus ganz Niedersachsen durchgeführte Bestandsaufnahme der hier vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Bei der Kartierexkursion konnten die 45 Freiwilligen am vergangenen Wochenende rund 350 verschiedene Pflanzenarten und zahlreiche seltene Tierarten nachweisen. Die Asse ist seit langem als herausragender Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten bekannt. „Dennoch gibt es auch hier immer wieder Neues und Besonderes zu entdecken“, betont Leonard Schmalhaus vom Landesweiten Artenschutz des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Das Rötliche Fingerkraut zum Beispiel, das neben anderen seltenen Arten wie die Schwarze Platterbse oder dem Kicher-Tragant unter den am Wochenende gemachten Funden heraussticht. Auch das Weiße Fingerkraut und das Immenblatt konnten im Zuge der Exkursion nachgewiesen werden. Beide Arten sind in Niedersachsen nur aus der Asse bekannt. Für Begeisterung bei den zahlreichen angereisten Expertinnen und Experten für Pflanzen und verschiedene Tiergruppen sorgte auch die Wiederentdeckung eines großen Bestandes des Spießblättrigen Tännelkrautes auf einer Ackerbrache. Die Pflanze ist in Norddeutschland überaus selten und konnte an der Asse zuletzt 1984 gefunden werden. Der NLWKN hatte im Rahmen der niedersächsischen Arten-Erfassungsprogramme zur sogenannten Kartierung – der Erfassung naturschutzfachlicher Daten auf einer Fläche – eingeladen. Beteiligt war auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel. „Der besondere Artenreichtum der Asse ist im Wesentlichen auf die vielfältigen geologischen Bedingungen und die Grenzlage zwischen atlantischem und kontinentalem Klima zurückzuführen“, weiß Schmalhaus. Falter, Schnecken, Raubfliegen: seltene Tierarten im Fokus Falter, Schnecken, Raubfliegen: seltene Tierarten im Fokus Neben den 350 entdeckten Pflanzenarten konnten auch seltene Tierarten im Rahmen der Exkursion am Wochenende hier nachgewiesen werden. Die Zusammenstellung aller gefundenen Tierarten wird zwar noch etwas dauern. Einige besondere Funde lassen sich dennoch bereits benennen: Die Wulstige Kornschnecke etwa, für die ein Vorkommen auf einem Magerrasen am Südhang bestätigt werden konnte. Die Art lebt hier weit nördlich ihres Hauptareals und ist für diesen Fundort seit dem 19. Jahrhundert dokumentiert. Auf den Mauerresten der Asseburg ließ sich zudem ein seltener Schmetterling, der Große Fuchs, beobachten. Erst der dritte Nachweis ihrer Art im Land war der Fund der Zierlichen Habichtsfliege. Diese Raubfliege ist sonst viel weiter südlich verbreitet. Etwas irreführend ist der Name der Spanischen Fliege, die ebenfalls gefunden wurde und für Begeisterung sorgte. „Hierbei handelt es sich um einen metallisch grün-glänzend Ölkäfer, der sich in den Nestern von Wildbienen entwickelt“, erklärt Walter Wimmer, Leiter der Betriebsstelle Süd des NLWKN in Braunschweig. Die Art gilt hierzulande als sehr selten. Ebenfalls bislang nur wenige Male wurde der Bronzegrüne Rosenkäfer in Niedersachsen gefunden. Das stattliche Tier saß neben einer Faulhöhle an einer Buche, in der er sich vermutlich entwickelt hatte. „Neben weiteren Arten unterstreicht dieser Fund, wie wichtig das ausreichende Vorhandensein entsprechender Bäume und Strukturen in unseren Wäldern ist“, so Wimmer. Unersetzliches ehrenamtliches Engagement Unersetzliches ehrenamtliches Engagement Der NLWKN bündelt als Fachbehörde für Naturschutz Daten zum Vorkommen von Arten in Niedersachsen, die dadurch für diverse Naturschutzaufgaben zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Arten-Erfassungsprogramme sind auch zahlreiche Ehrenamtliche im Land aktiv. Wer sich mit bestimmten Arten auskennt und an der landesweiten Erfassung mitwirken möchte, kann seine Funde online über das Niedersächsische Webbasierte Artenerfassungs-Portal, kurz NIWAP, melden ( https://www.nlwkn.niedersachsen.de/187602.html ). Der Bronzegrüne Rosenkäfer wurde erst wenige Male in Niedersachsen nachgewiesen (Foto: Walter Wimmer/NLWKN). Wiederfund nach 40 Jahren: das Spießblättrige Tännelkraut (Foto: Rahel Faber).
Das LSG liegt auf Flächen des Landkreises Wittenberg sowie der Städte Wittenberg und Dessau-Roßlau. Die Flächenanteile, die sich im früheren Landkreis Anhalt-Zerbst, der bis zum 30.06.2007 bestand, befanden, liegen heute ebenfalls im LK Wittenberg. Folgende Schutzgebiete und weitere Bestandteile des Schutzgebietssystems überlagern sich teilweise mit dem LSG Oranienbaumer Heide: SPA0032LSA Mittlere Oranienbaumer Heide FFH0168LSA Mittlere Oranienbaumer Heide NSG0184___ Mittlere Oranienbaumer Heide NDF0001DE_ Vordere Moch-Hau NDF0002DE_ Moch-Teiche NDF0004DE_ Mochwiese Im Zentrum des LSG liegen das Naturschutzgebiet (NSG0184) „Mittlere Oranienbaumer Heide“, das Europäische Vogelschutzgebiet (SPA0032LSA) „Mittlere Oranienbaumer Heide“ sowie das Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH0168LSA) gleichen Namens, welche durch die Pufferfunktion des umgebenen LSG 0072 zusätzlich geschützt werden. Die Natura 2000- Gebiete, SPA0032LSA und FFH0168LSA, überlagern das NSG0184 zu ca. 72 %. SPA0032LSA und FFH0168LSA sind zueinander flächengleich. Innerhalb dieser Schutzgebietskategorien gelten die zusätzlichen Schutzbestimmungen der NSG- Verordnung und der Natura 2000 – Landesverordnung. Für das NSG0184 liegt ein Pflege- und Entwicklungsplan aus dem Jahre 1995 vor. Das LSG repräsentiert einen großflächigen, unzerschnittenen Landschaftsraum innerhalb des Nordsächsischen Heidelands der Düben-Dahlener Heide und nimmt dabei eine Übergangsstellung zwischen dem nördlich gelegenem Mittelelbegebiet und dem südlich angrenzendem Nordsächsischen Heideland ein. Abb.1 Naturräumliche Gliederung der Region Elbe-Mulde-Tiefland; Auszug aus: Schutzwürdigkeitsgutachten (SWG) und Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) NSG „Mittlere Oranienbaumer Heide", Grundlagenteil, Seite 11, Ökoplan Gesellschaft für ökologische Untersuchungen und Landschaftspflegeplanung mbH Die im Norden vorherrschenden fluviatil geprägten Sedimente des Elbeurstromtals, die teilweise von spätglazialen, äolischen Dünenbildungen, die von Ost nach West streichen, überlagert werden, liegen weichselglazialen Niederterrassenschottern auf. Im Südteil bilden saaleglaziale Geschiebemergel die Hochfläche der glazialen Moränenlandschaft. Das LSG ist durch ein besonderes Landschaftsbild charakterisiert. Eine großflächig offene Landschaft mit trockenen Zwergstrauch- und Ginsterheiden, basenreichen sowie acidophilen Sandtrockenrasen und Silbergras- Pionierfluren wird von ausgedehnten Waldgebieten umgeben, die sich wie ein schützender Ring um die Offenlandbiotope im Kern des Gebietes legen. Obwohl die Waldflächen überwiegend aus Kiefernforsten bestehen, gibt es naturnahe Eichen- Hainbuchenwälder, Pfeifengras-Eichenwälder sowie Erlen- Eschenwälder und Erlenbruchwälder in den feuchten Niederungsgebieten. Durch Rodungen, Brände und den Übungsbetrieb der Sowjetarmee ab 1945 entstanden im Zentrum des ehemaligen Truppenübungsplatzes wertvolle Offenlandkomplexe, die nach Aufgabe der militärischen Nutzung 1992 der natürlichen Sukzession überlassen wurden. Dadurch entwickelten sich auf vielen, ehemals offenen Flächen, Pionierwälder. Die Offenland- und Pionierwaldsukzessionsstadien stellen für viele bedrohte Pflanzen, Pflanzengesellschaften und Tierarten selten gewordene Lebensräume dar. Der Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) findet besonders günstige Bruthabitate vor, so dass das Gebiet zu den wichtigsten Brutplätzen dieser Art innerhalb Sachsen-Anhalts gehört. Die heutige Weidenutzung mit Heckrindern und Konikpferden dient der Erhaltung der offenen und halboffenen Heiden und Magerrasen und damit dem Fortbestand der wertvollen Fauna und Flora des Gebietes. Neben großen trockenen Heideflächen mit Calluna vulgaris, Ginsterheiden und Sandtrockenrasen gibt es auch Feuchtgebiete entlang der Bäche, z. B. am Lauf des Schmerz-Sollnitzbaches. In dessen Niederung liegen die Mochwiese – ein Komplex aus Feuchtwiesen mit Orchideen, Seggenrieden und Röhrichtflächen –, der Mochteich und der Mochhau. Auf ehemaligen Kies- bzw. Braunkohleabbauflächen im südlichen und östlichen Teil sind naturnahe Stillgewässer entstanden, wie die Alte Grube nordöstlich von Möhlau und der Stillgewässerkomplex am Sarmen. Das LSG wurde in 2 Zonen gegliedert (A, B) , die unterschiedlichen Schutzzwecken dienen. Dazu zählen in Zone A besonders die Erhaltung von schutzwürdigen Pflanzengesellschaften in ihren Sukzessionsphasen, die Entwicklung von offenen und geschlossenen Vorwaldbereichen mit Trockenrasen und Zwergstrauchheiden sowie die extensive Nutzung des Grünlands in den Fließgewässerniederungen. In den Zonen A und B sollen u. a. landschaftsgliedernde Strukturen wie Feldgehölze, Hecken, Alleen und Baumreihen erhalten und geschaffen werden, um damit den Lebensraumverbund mit den umgebenden Schutzgebieten zu ermöglichen. Kleine Fließgewässer, Kleingewässer, Feucht- und Nasswiesen, ungestörte Uferbereiche von Abgrabungsgewässern sind zu sichern und zu entwickeln. Für sanfte touristische Nutzungen des LSG sind vorrangig Zone B und die konfliktarmen Bereiche der Zone A vorgesehen. Intensivere Freizeitnutzungen sind auf die Randbereiche der Zone B zu beschränken. Letzte Aktualisierung: 28.05.2021
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