SZENARI0 Der Landkreis Bergnitz Wir befinden uns im Jahr 2026 im Landkreis Berg- nitz im Bundesland Friesbergen. Der Landkreis ist durch weite Wiesen und Wälder, Felder und kleine Städte und Dörfer mit historischen Ortskernen geprägt. Mit 70.000 Einwohnern ist der Landkreis nur dünn besiedelt. Wirtschaftlich ist Bergnitz stark durch die Landwirtschaft und die Verarbeitung von Ag- rarprodukten geprägt, aber auch kleine und mittelständische Industrie-, Handwerks- und Gewerbebetriebe spielen eine wichtige Rolle. ziel für Spaziergänger/innen und Radfahrer/innen. Eine kleine touristische Infrastruktur (Ausflugsloka- le, Pensionen, geführte Wanderungen etc.) hat sich in den letzten Jahren am Rande der besonderen Naturlandschaft entwickelt. Gleichzeitig behei- matet der Naderer Auwald viele seltene Tierarten, insbesondere einige seltene Vogelarten (u.a. den Biberschwanzrötling). Deshalb wurde der Bereich 2001 zum Naturpark erklärt. Im bundesdeutschen Vergleich zählt der Landkreis zu den strukturschwachen Regionen Deutsch- lands. Die Arbeitslosenquote ist hoch. Insbesondere gut bezahlte Jobs sind Mangelware und auch die wirtschaftlichen Zukunftsprognosen sind wenig rosig. Viele junge Leute verlassen auf der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen die Region. In den vergangenen 30 Jahren ist die Bevölkerung um mehr als 20 % zurückgegangen. Ein Ende dieses Trends ist aktuell nicht absehbar. Die Entwicklung konnte aber in der jüngeren Vergangenheit ge- bremst werden. Perna ist mit knapp 20.000 Einwohnern die größte Stadt im Landkreis Bergnitz. Sie ist das regionale Zentrum für Industrie, Handwerk und Gewerbe. Trotz leerer städtischer Kassen haben Landkreis und Stadt in den letzten Jahren viele Anstrengun- gen unternommen, um junge Familien am Ort zu halten. So wurden etwa Ausbildungs- und Berufs- möglichkeiten gefördert, indem ein neues Indus- triegebiet ausgewiesen und Unternehmensgrün- dungen unterstützt wurden. Gut erreichbar von Perna aus liegt das Naherho- lungsgebiet Naderer Auwald. Entlang des Flusses Nader erstrecken sich hier Feuchtgebiete, Wälder und Wiesen. Das Gebiet ist ein beliebtes Ausflugs- Landkreis Bergnitz Szenario 1/4 Das Verfahren Debatte im Deutschen Bundestag Im Jahr 2020 hat die Bundesgesellschaft für End- lagerung (BGE) die Gebiete Deutschlands benannt, welche für ein Endlager für hochradioaktive Abfäl- le geeignet erscheinen. Grundlage hierfür war die Sichtung von mehreren 100.000 Datensätzen über den Untergrund. Damit hat in den betroffenen Gebieten die Diskussion zum Thema Endlagerung deutlich an Fahrt aufgenommen. Nach weiteren Untersuchungen hat die BGE in einem mehrstu- figen Auswahlprozess nicht geeignete Regionen und Standorte ausgeschlossen. Die atomrecht- liche Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) , hat diese Ergebnisse jeweils überprüft und der Bun- desregierung vorgelegt. Der Bundestag hat sich im Jahr 2025 anhand aller vorliegenden Bewertungen und nach ausgiebiger Debatte für drei Standorte entschieden, die nun mit Hilfe von Erkundungs- bergwerken weiter untersucht werden sollen: den Landkreis Niederteich im Bundesland Koburgen (Kristallingestein), den Landkreis Tortum im Bun- desland Schleiland (Steinsalz) und den Landkreis Bergnitz im Bundesland Friesbergen (Tongestein). Im Vorfeld haben sich BASE und das Nationale Begleitgremium (NBG) – ein unabhängiges gesell- schaftliches Gremium, in dem sowohl Expert/innen als auch Bürger/innen Mitglied sind – im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages um eine umfassende Beteiligung der Bürger/innen bemüht. Im nächsten Schritt sollen jetzt in allen drei Land- kreisen die infrage kommenden Bauplätze an den Standorten ausführlicher untersucht werden. Da- bei wird die BGE weitere geologische Daten beson- ders aus den tieferen Erdschichten erheben. Neben geologischen Informationen fließen städtebauliche Planungen und umweltschutzrechtliche Vorgaben in die Bewertung der Standorte ein. Mit diesen Erkundungen will die BGE detaillierte Informationen über die möglichen Endlagerstand- orte sammeln. Das BASE soll die Erkenntnisse wiederum prüfen. Nach der Prüfung schlägt das BASE dem Bundestag einen endgültigen Stand- ort vor, der letztendlich über den finalen Standort entscheidet. Laut Gesetz soll bis 2031 ein Endlager gefunden sein. Szenario 2/4 Der Streit um die Endlagerstätte Im Landkreis Bergnitz wurden zwei mögliche Bauplätze für ein Erkundungsbergwerk für das Atomendlager identifiziert. Einer befindet sich in direkter Nähe zur Stadt Perna. Er grenzt an ein neugeschaffenes Industriegebiet an und liegt ca. 10 Autominuten vom Stadtzentrum entfernt. Der andere mögliche Standort liegt ca. 45 Automi- nuten entfernt im Naherholungsgebiet Naderer Auwald. Nach der Bekanntgabe der zwei möglichen Standorte im Landkreis Bergnitz hat sich massi- ver Protest formiert. In einer mehrtägigen Aktion haben Demonstrant/innen u. a. die Erkundungs- bohrungen nahe der Stadt Perna verhindert. Am möglichen Standort im Naderer Auwald blockier- ten Demonstrant/innen tagelang die Zufahrt zum Untersuchungsgelände. Sie ketteten sich dazu an das Eingangstor und den Schutzzaun. Proteste der Bürgerinitiave »Nein zum Endlager« In Perna haben sich Bewohner/innen der Stadt in der Bürgerinitiative „Nein zum Endlager“ zusam- mengeschlossen. Sie befürchten, dass die wahren Risiken der Endlagerung unberechenbar sind. Die Anwohner/innen haben Angst vor gesundheitlichen Auswirkungen und vor einer erneuten Verschlech- terung der Lebensqualität in Perna (u. a. weiterer Wegzug von jungen Menschen, Wertverlust von Grundstücken, keine Neuansiedlung von Betrieben und Verlust von Arbeitsplätzen). Die Bürgeriniti- ative will weder ein Endlager nahe Perna noch im Naderer Auwald. Gegen das Endlager im Naturschutzgebiet Nade- rer Auwald protestiert vor allem die „Organisation der Naturschützer/innen Deutschlands“ (OND). Die OND kritisiert massiv, dass durch ein Endlager im Auwald ein besonders schützenswerter Naturraum zerstört werden könnte. Neben den unberechen- baren Auswirkungen radioaktiver Stoffe weisen die Naturschützer/innen vor allem darauf hin, dass für ein Endlager eine besondere Infrastruktur (u. a. Zufahrtsstraßen für Schwerlastverkehr) geschaffen werden müsste, die den Naderer Auwald für immer verändern würde. Die Gewerkschaft Energie, Bau und Metall (GEBM) sowie der Industrie- und Handelsverband treten vorsichtig für ein Endlager im Landkreis Bergnitz ein. Sie sehen vor allem wirtschaftliche Chancen. Durch den Bau des Endlagers würden neue Jobs geschaffen werden. Der Betrieb und die Überwa- chung würden langfristig qualifizierte Arbeitsstel- len in einer Region schaffen, die immer noch von Bevölkerungsrückgang und erhöhter Arbeitslosig- keit betroffen ist. Der Protest und die Diskussion um ein mögliches Endlager im Landkreis Bergnitz haben Ausmaße angenommen, die die vergleichende Endlager- suche an dem Standort stark gefährden und sich nachteilig auf den gesamten Prozess auswirken könnten. Das Nationale Begleitgremium (NBG) – ein unabhängiges gesellschaftliches Gremium, in dem sowohl Expert/innen als auch Bürger/ innen Mitglied sind – begleitet den Prozess der Endlagersuche von Beginn an und hat sich in der angespannten Situation dazu entschieden, vor Ort einen Runden Tisch einzurichten. Der Austausch zwischen den verschiedenen Gruppen soll sicher- stellen, dass alle Forderungen und Meinungen gehört werden und ein gesellschaftlicher Kon- sens erzielt werden kann. Die Einschätzungen und Empfehlungen des NBG sind zwar nicht gesetzlich verbindlich. Allerdings haben die an dem Prozess beteiligten Unternehmen, Behörden und Instituti- onen – und insbesondere der Bundestag – großes Interesse an einem größtmöglichen gesamtgesell- schaftlichen Konsens bei der Endlagersuche. Die Empfehlungen des NBG haben daher ein nicht zu unterschätzendes Gewicht bei der Suche nach dem bestmöglichen Standort. Szenario 3/4
Der Vorhabensträger, der Abwasserverband Schwabachtal, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die Gewässerrenaturierung und Gewässerentwicklung des Kupfergrabens in Marloffstein beantragt. Seit den 1980er Jahren betreibt der Abwasserverband den Stauraumkanal SKO 26 Marloffstein am südlichen Ortsrand der Gemeinde. Der Kupfergraben ist ein kleiner 750 Meter langer Graben zwischen Wiesenflächen welcher in den Sommermonaten trocken fällt. Im Entlastungsfall erfolgt die Ableitung durch den Kupfergraben. Die angrenzenden Wiesenflächen werden dabei regelmäßig mit Abwasser überflutet. Außerdem hat sich der Graben stellenweise tief eingegraben, stellenweise ist er verlandet. Der Stauraumkanal SKO 26 wird nun erneuert, von Seiten des Landrat-samtes und des Wasserwirtschaftsamtes wurde in diesem Zuge die Renaturierung des Gewässers sowie eine Gewässeraufweitung zum schadlosen Ableiten des Entlastungswassers gefordert. Im südlichen Teil werden die beiden vorhanden defekten Durchlässe für die Zufahrt auf Flurstück 240 entfernt und der Abflussquerschnitt der beiden Durchlässe mit zwei Rechteckdurchlässen mit einem Querschnitt von 2,55 m x1,10 m vergrößert. Der Durchlass, der Flurstück 229/2 und Flurstück 240 verbindet wird weiter nach Norden versetzt, um dem vorhandenen Schacht der Abwasserleitung in der Böschung auszuweichen. Der Abflussquerschnitt in der unteren Hälfte des Kupfergrabens wird um ca. 1,5 m aufgeweitet und die Böschung um 30 cm erhöht, um das Entlastungsereignisses ableiten zu können. Die Böschung wird anschließend mit einer Neigung von 1:10 mit dem anstehenden Gelände verschnitten. Im Bereich der Sohle sind Leitelemente in Form von Buhnen angeordnet, um die Strömungsvielfalt zu erhöhen. Im Bereich der Außenkurven, in denen Erosionen ersichtlich sind, wird mit Weidenstecklingen das Ufer ingenieurbiologisch gesichert. Auf Ufersicherungen mit Steinsatz kann weitestgehend verzichtet werden, diese werden nur punktuell eingesetzt. Neben den geplanten Geländemodellierungen zur besseren Ableitung des anfallenden Mischwassers bei Starkregenereignissen sind folgende Renaturierungsmaßnahmen zur Sicherung des Grabenverlaufs und seiner ökologischen Aufwertung (Schaffung von Lebensräumen) vorgesehen: • Befestigung der Uferböschungen mit Strauchweiden • Pflanzung von Schwarzperlen am südlichen Ufer zur Beschattung des Gewässers • Entwicklung einer Hochstaudenflur als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tierarten sowie zur Beschattung des Gewässers • Erhalt der bachbegleitenden Gehölz- und Schilfbestände
Ein Kesselmoor zeugt am Großen Fenn von einem einst hier gelegenen See. Das heutige Torfmoos-Wollgras- Übergangsmoor leidet jedoch aus bislang ungeklärter Ursache unter Wassermangel. Typische Zwischenmoorarten wie die Moosbeere sind daher mittlerweile selten, Moorarten wie Rundblättriger und Mittlerer Sonnentau sogar verschwunden. Bedeutend sind dafür die Vorkommen einiger seltener wirbelloser Tierarten, wie etwa das der Baldachinspinne Agyneta conigera, die in Berlin nur hier anzutreffen ist. Austrocknung und damit einhergehender Kiefernbewuchs bewirken im Großen Fenn eine zunehmende Mineralisierung des Bodens, der Torf verliert seine wasserhaltende Wirkung. Als Pflegemaßnahme werden die aufgewachsenen Gehölze entfernt. Das Große Fenn kann man bei einer Wanderung durch den östlichen Düppeler Forst besuchen. An der Kohlhasenbrücker Straße befindet sich südlich der Alsenbrücke ein kleiner Waldparkplatz. Hier hält auch ein Bus. In wenigen Minuten gelangt man von dort zum NSG. Vom zentralen Moorbereich ist allerdings nicht viel zu sehen, die Freifläche ist von Kiefernforst umgeben, lediglich vom nordöstlich am Schutzgebiet vorbeiführenden Weg ist ein Einblick möglich. Betreten darf man das mit einem flachen Koppelzaun umfriedete NSG nicht. Am Fenn vorbei lohnt sich eine Wanderung nach Kohlhasenbrück. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen
Heizöl im Mangrovenwald Nach Pressemeldungen vom 14.12.2014 sind nach einem Schiffsunglück 350.000 l Heizöl in einen Mangrovenwald in Bangladesch geflossen. Seltene Tierarten sind bedroht. So wurde 25 km von der Unglücksstelle entfernt ein toter Irawadi-Delfin gefunden. Der etwa 140.000 Hektar große Sundarbans-Mangrovenwald gilt als Rückzugsort für dutzende gefährdete Tierarten, darunter Königstiger und Tigerpythons. Der Sundarbans-Mangovenwald gehört zum Weltnaturerbe der Unesco ( UN -Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur). Heizöl ist eine Mischung verschiedener kettenförmiger Kohlenwasserstoffe. Es wird, je nach Zusammensetzung bei -10°C fest und siedet zwischen 160°C und 390°C. Heizöl ist an sich von hellgelber Farbe.Um es aber vom chemisch identischen Diesel, der bekanntlich einer deutlich höheren Steuer unterliegt, unterscheiden zu können, wird es rot eingefärbt. Trotz seiner geringen Wasserlöslichkeit von <0,02g/L ist Heizöl schädlich für Wasserorganismen, wie Fische oder Krebse, und hat in Gewässern langfristig schädliche Wirkung. Er ist der Wassergefährdungsklasse (WGK) 2 zugeordnet. Heizöl ist giftig bei Aufnahme durch die Haut oder beim Einatmen größerer Mengen. Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamen zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.gsbl.de bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
Ein Lernangebot für Kinder. Der Wildapfel blüht Ende April. Wildäpfel sind klein und hart. Alter Stamm eines Wildapfelbaumes. Einer unserer seltensten Bäume ist der Wildapfel-Baum. Er kommt fast nur an Waldrändern vor, manchmal auch auf Wiesen, Lichtungen oder an steinigen Hängen. Hier wächst er allein oder in kleinen Gruppen mit anderen Obstbäumen und Sträuchern. Im Wald dagegen wirst du ihn kaum finden. Das liegt daran, dass Wildapfelbäume viel Licht brauchen. Weil sie aber nur höchstens zehn Meter hoch werden, nehmen ihnen die anderen Bäume im Wald schnell das Sonnenlicht. Deshalb werden Wildäpfel dort nicht alt. Am Waldrand dagegen oder einzeln auf Lichtungen bekommen sie genügend Sonnenstrahlen ab. Tragen Wildapfelbäume auch Äpfel? Ja, aber die werden nur von Tieren gefressen. Sie sind nämlich klein und hart und schmecken sehr sauer. Deshalb tragen Wildäpfel auch den Beinamen "Holzäpfel". Für die Tiere ist der Wildapfelbaum aber sehr wichtig. Wenn seine Früchte im Herbst zu Boden fallen, kommen viele Wildtiere zum Fressen. Lebensraum Wildapfelbaum Doch der Wildapfelbaum kann noch viel mehr: Für viele Tiere ist er ein wichtiger Lebensraum. Weil seine Krone sehr stark verzweigt ist und die Zweige Dornen haben, ist der Wildapfelbaum ein idealer Brutplatz für viele Singvogel-Arten. Sein Stamm wird im Laufe der Zeit meistens hohl und bietet dann Fledermäusen, Siebenschläfern und Eulen einen Unterschlupf. Während der Blütezeit Ende April ist der Wildapfelbaum ein Schlaraffenland für Wildbienen. Der Wildapfel ist also ein wichtiger Baustein im Ökosystem und trägt zum Erhalt vieler seltener Tierarten bei. Weil er aber so selten ist, ist es wichtig, dass er geschützt wird.
Vorwort Sachsen-Anhalt zählt flächenstatistisch nicht zu den großen Bundesländern Deutsch- lands, besitzt aber eine großartige Naturausstattung; die Stichworte Brockenkuppe so- wie das Bodetal im Harz, die Weinbaulandschaft an Unstrut und Saale, das Kleine Knaben- kraut, der Elbebiber und der Rotmilan sollen als wenige Belege dafür ausreichen. Es be- steht auch eine lange Tradition des Schutzes herausragender Naturgebilde und gefähr- deter Tier- und Pflanzenarten sowie einmaliger Kulturlandschaften. Nach der in Deutschland bisher frühesten aktenkundigen Schutzverordnung vom 10.04.1668 für die Baumannshöhle im Harz zum Schutz „eines sonderbaren Wunder- werkes der Natur“ reiht sich auch die neu entdeckte Schutzverordnung für die Teufels- mauer vom Juni 1833 in diese historischen Dokumente früher Naturschutzbemühungen ein. Bei der Durchsicht von Unterlagen im Jahr 2002 konnte das Unterschutzstellungs- jahr für die Teufelsmauer im nördlichen Harzvorland von 1852 auf 1833 korrigiert wer- den. In der Akte Nr. 9, der „Acta der Ortsbehörde zu Weddersleben betr. das Steinebre- chen an der Teufelsmauer“, bezeichnet der Landrat WEYHE sein bereits am 02.06.1833 verhängtes Verbot des Steinebrechens als „Verordnung“ und stellt klar, dass diese den Erhalt der Teufelsmauer selbst zum Ziel hat. Die Flächensicherungen reichen bis unmittelbar in die Gegenwart und orientieren sich derzeit besonders an europäischen Naturschutzrichtlinien. Auch zu Beginn des 21. Jahr- hunderts ist es noch nötig, Schutzgebiete auszuweisen; der rasante Rückgang zahlrei- cher Pflanzen- und Tierarten, die in der intensiv genutzten Landschaft keinen Lebens- raum mehr finden und die immer länger werdenden Roten Listen belegen dies. Deshalb ist die flächenbezogene Unterschutzstellung noch immer eines der wichtigsten Instru- mente des Naturschutzes. Über rechtliche Verordnungen können Rahmenbedingungen erhalten bzw. gefördert werden, die oftmals konsequente und langjährige Biotop- und Ar- tenschutzmaßnahmen erst möglich machen. Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang die 2001 begonnene Über- tragung von Flächen aus Bundesbesitz an die Länder. Auf Antrag werden vor allem Wald- flächen übereignet, sofern diese in bestehenden, streng geschützten Gebieten liegen und zukünftig weitgehend der ungestörten natürlichen Entwicklung überlassen wer- den. Seit 1991, dem Gründungsjahr des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, gehören u. a. die Führung einer landesweiten Übersicht aller geschützten Teile von Na- tur und Landschaft und die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Naturschutz und die Landschaftspflege zu den originären Aufgaben des Fachbereiches Naturschutz. Ge- rade jetzt wieder einen summarischen Überblick zu verfassen, begründet sich in der an- stehenden Umsetzung der EU-Richtlinien. Danach sind NSG überall dort zur Sicherung von Gebieten des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 auszuweisen, wo die präferierten Instrumente der vertraglichen Vereinbarungen zur Sicherung der Schutz- zwecke und Erhaltungszustände nicht möglich bzw. wirksam sind. Auch können zukünf- tig NSG nicht nur in bereits schutzwürdigen Bereichen verordnet werden, sondern durch die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes und die in Kürze erfolgende Novellie- rung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auch auf Entwicklungsflä- chen, die der ungestörten natürlichen Sukzession überlassen bleiben sollen, wie z. B. auf ehemaligen Truppenübungsplätzen und in Bergbaufolgelandschaften. 6 Mit diesem Ergänzungsband präsentiert die Fachbehörde für Naturschutz den dritten Titel über die Schutzgebiete Sachsen-Anhalts; alle am 01. Januar 2003 bestehenden Großschutz-, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete werden vorgestellt sowie darüber hinaus Aktualisierungen der bereits beschriebenen Schutzgebiete vorgenommen. Erstmals sind nun alle „großen“ Flächenschutzkategorien in einem Buch aufgelistet, so- wohl die dem Landschaftsschutz und der naturnahen Erholung dienenden Landschafts- schutzgebiete und Naturparke als auch das Biosphärenreservat, welches beispielhaft die Nutzung und den Schutz von Großlandschaften demonstrieren soll, bis hin zum Na- tionalpark und den Naturschutzgebieten mit dem Vorrang der Sicherung der Arten- und Formenvielfalt. Während die landschaftsprägenden Elemente von Kulturlandschaften in den Land- schaftsschutzgebieten und Naturparken gut erkennbar sind und auch in der touristischen Werbung hervorgehoben werden, sind die Naturschutzgebiete für den uneingeweihten Laien meistens weder besonders schön noch auffällig. Dafür besitzen sie aber immens wichtige Funktionen im Naturhaushalt. Sie sind Wuchsorte seltener und gefährdeter Pflanzenarten, die nur wenige Wochen im Jahr oder gar nicht durch ihre Blütenpracht bezaubern, sie können zeitweilige oder ständige Nahrungs-, Rast- und Lebensstätten von auffälligen, aber auch kaum allgemein bekannten Tierarten sein. So tauchen immer wieder Fragen nach dem Sinn von verordneten Einschränkungen bestimmter Nutzun- gen oder des Betretungsverbots außerhalb von Wegen auf. Bleiben diese Fragen unbe- antwortet, entstehen Verständnisprobleme für Naturschutzforderungen. Solche Ver- ständnisdefizite abzubauen, ist ein wesentliches Anliegen dieser Beschreibungen der Schutzgebiete. Also alles gewichtige Argumente, genau zu diesem Zeitpunkt den derzeitigen Stand der Schutzgebietsausweisung zu dokumentieren und damit den Eigentümern von Schutz- gebietsflächen, den Nutzern dieser Gebiete, den Verwaltungen im Land Sachsen-An- halt, den mit Planungen befassten Ingenieurbüros, den ehrenamtlichen Naturschutzbe- auftragten und -helfern sowie der naturinteressierten Öffentlichkeit umfassende Informa- tionen zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen wurden durch einen großen Kreis von MitarbeiterInnen zusam- mengetragen und aufbereitet, dafür danke ich sowohl den Beteiligten im Landesamt für Archäologie, im Landesamt für Geologie und Bergwesen, im Landesamt für Landesver- messung und Geoinformation und im eigenen Haus sowie den KollegInnen in den Na- turschutzbehörden unseres Landes als auch den Autoren aus allen beteiligten Ingenieur- büros und ganz besonders den ehrenamtlich engagierten Mitarbeitern. Ich wünsche dem Ergänzungsband eine weite Verbreitung und eine positive Wirkung für den Schutz, die Pflege und die weitere Erforschung der geschützten Gebiete. Dr. Udo Kamm Präsident des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle (Saale), im Oktober 2003 7
Ein Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes (LSG) ist unter anderem die Erhaltung der Flächen als Artenreservoir für wildlebende Tier- und Pflanzenarten und seine Funktion als Bestandteil des Biotopverbundes. Hierbei spielen naturschutzfachlich wertvolle Biotopflächen eine besondere Rolle, die sich unter anderem in der Kennzeichnung bestimmter Biotoptypen als gesetzlich geschützte Biotope (gemäß § 26a NatSchGBln) widerspiegelt. Für die Flächen des Mauerstreifens sind vor allem Biotope der Trocken- und Magerrasen sowie bestimmte Gehölz- und Waldstrukturen relevant. Hier kommen verschiedene seltene Tierarten wie Mauerbiene, Ödlandschrecke oder Zauneidechse vor. Gefährdet sind die wertvollen Lebensräume unter anderem durch Störungen und Nährstoffeintrag (z.B. durch Ablagerungen von Gartenabfällen oder Nutzung als Hundefreilauf), Überbauung oder das Aufwachsen von Wald. Um einen wirksamen Ausgleich zwischen dem Schutz von Biotopen und Lebensräumen und der Erholungsnutzung zu schaffen, ist es erforderlich, den Nutzungsdruck durch geeignete Erschließungs- und sonstige gestaltende Maßnahmen von empfindlichen Bereichen fernzuhalten. Der Pflege- und Entwicklungsplan sieht daher für Flächen mit geschützten und sonstigen wertvollen Biotopstrukturen eine extensive Nutzung und ein entsprechendes Pflegeregime zum Erhalt wertvoller Vegetationsstrukturen vor. Bei Bedarf werden sensible Bereiche von angrenzenden Nutzungen abgegrenzt. Artenschutz Biotopschutz: Gesetzlich geschützte Biotope
Viele Menschen sind erstaunt über die große Artenvielfalt der Millionenstadt Berlin. In den Roten Listen sind über 7.000 in Berlin frei lebende Tier- und Pflanzenarten dokumentiert, von den dort untersuchten Artengruppen wohlgemerkt. Allein gut 4.000 der nachgewiesenen Arten sind Insekten, von denen Experten die Gesamtzahl in der Stadt auf mindestens 17.000 schätzen. Inklusive der nicht untersuchten Artengruppen dürften somit in Berlin zwischen 20.000 und 30.000 Arten leben. Woran liegt diese Vielfalt? Berlin hat eine reichhaltige Naturausstattung. Die ausgedehnten Wälder und vielen Gewässer bieten hierfür schon einmal den wichtigsten Rahmen. Daneben gibt es (noch) ausgedehnte Brachflächen am Stadtrand und auch innerstädtisch, die eine besonders hohe Artenvielfalt auf relativ kleiner Fläche aufweisen. Verschiedene Sonderstandorte konnten als Naturschutzgebiet gesichert und ihr Artenbestand durch Pflegemaßnahmen erhalten werden, z.B. das ehemalige Flugfeld Johannisthal, Teile des Tegeler Fließes oder auch Moore und Freiflächen in den Wäldern. Die Wälder werden nicht wie in den Flächenstaaten verbreitet als Holzproduktionsflächen angesehen, sondern als naturnahe Erholungswälder bewirtschaftet ( Berliner Forsten ), was zu vergleichsweise hohen Anteilen von absterbenden und toten Bäumen führt (“Biotopholz”). Landwirtschaftsflächen mit ihrer Überdüngung und Giftbelastung – in den Flächenstaaten die Artenvernichter Nummer 1 – spielen in Berlin flächenmäßig kaum eine Rolle bzw. werden wie im NSG Gosener Wiesen nach Naturschutzvorgaben gepflegt. Verschieden Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe und auch Villengärten tragen zur örtlichen Artenvielfalt bei und verstärken das Erscheinungsbild Berlins als durchgrünter Stadt. Es soll aber nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Leben in Berlin für Tiere und Pflanzen ein Zuckerschlecken ist. Viele Arten stehen kurz vor dem Aussterben oder sind gefährdet, im Schnitt rund die Hälfte bei den untersuchten Artengruppen ( Artenlisten – Rote Listen ). Etliche Arten können nur noch durch Pflegemaßnahmen oder spezielle Artenschutzmaßnahmen erhalten werden ( Wildpflanzen in Berlin , ‘Seltene’ Tierarten in Berlin ). Viele naturnahe Lebensräume werden durch unterschiedliche menschliche Tätigkeiten beeinträchtigt. Hinzu kommen die stadttypischen Schadfaktoren: Dichte Bebauung, die kaum Lebensräume beinhaltet, Privatgärten mit naturferner Gestaltung und intensiver Pflege, dichtes Verkehrsnetz, mit Zerschneidung von Lebensräumen und vielfacher Tötung von Tieren durch den Fahrzeugverkehr, Glasfassaden als tödliche Fallen für Vögel, Beleuchtung als Falle für Insekten, Intensive Erholungsnutzung mit vielen Störungen der Tiere, vor allem auch durch Hunde, um einige Beispiele zu nennen. Die Gesetzgeber haben verschiedene Schutzbestimmungen für unsere Arten erlassen ( Rechtsgrundlagen ). Der legale Schutz ist die eine Seite. Es hängt aber von uns allen ab, ob wir der Tier- und Pflanzenwelt ihren Raum in Berlin zubilligen, und die Stadt auch weiterhin eine belebte, vielfältige Metropole bleibt. Gebäude sind wichtige Lebensräume vieler Tierarten. Wie durch eine bewusstere Bauweise gravierende Verluste vermeidbar sind, erfahren Sie hier: Schutz der biologischen Vielfalt am Gebäude – Chancen und Notwendigkeit einer artenschutzgerechten Bauplanung (BUND) Bild: Josef Vorholt Verbote, Ausnahmen, Befreiungen Um die vorhandene Artenvielfalt zu sichern, weltweit und auch in Deutschland, die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen zu erhalten und das weitere Aussterben von Arten zu verhindern, gibt es internationale und nationale Schutzvorschriften. Weitere Informationen Bild: Johannes Schwarz Artenschutz an Gebäuden Naturschutz in und an Gebäuden gehört bislang bei der Stadtsanierung und bei Neubauprojekten eher zu den Randthemen. In der allgemein üblichen Praxis der Gebäudesanierung werden verwitterte oder fehlende Mauersteine ersetzt und offene Fugen vollständig verstrichen Weitere Informationen Bild: NABU Berlin Vögel und Fledermäuse, Lebensstätten an Gebäuden – Hinweise zur Gebäudesanierung Die Artenvielfalt ist uns allen wichtig, denn gerade in Berlin gehört die Natur zum urbanen Lebensgefühl dazu. Viele Vögel oder auch Fledermäuse nutzen als Behausungen unsere Häuser. Weitere Informationen Bild: Klemens Steiof Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht Viele technische Einrichtungen und bauliche Strukturen in der Stadt können Probleme für die Tierwelt bereiten. Glas und Licht sind zwei typisch städtische Faktoren, die sich erheblich auf die Biodiversität auswirken. Weitere Informationen Bild: Dietmar Nill / linnea images Hauptstadt der Fledermäuse Bereits in den 30er Jahren wurde die Spandauer Zitadelle als eines der bedeutendsten Fledermaus-Winterquartiere der Norddeutschen Tiefebene erkannt. Biologen markierten dort die ersten Fledermäuse in Europa. Weitere Informationen Bild: Dietmar Nill / linnea images Das Auftreten von "seltenen" Tierarten in Berlin Viele Menschen sind erstaunt, dass es überhaupt noch "Natur" in der Millionenmetropole Berlin gibt. Wenn sie dann noch hören, dass dazu seltene und gefährdete Arten wie Wanderfalke, Seeadler, Biber und Fischotter gehören, wird aus dem Staunen Ungläubigkeit. Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Wildpflanzen in Berlin Berlin ist Dank seiner ausgedehnten Waldflächen, Schutzgebiete und zahlreichen Parkanlagen, Friedhöfe und Kleingärten eine im europäischen Vergleich sehr grüne Stadt. Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Das Berliner Florenschutzkonzept Im Auftrag des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege wurde im Jahr 2007 eine Konzeption zum Florenschutz für das Land Berlin erarbeitet. Weitere Informationen Bild: SenUMVK; Jutta Krenz Vermeintliche "Problemarten" Beim engen Zusammenleben von Mensch und Tier in der Großstadt bleibt es nicht aus, dass wir mit einigen Tieren so unsere Probleme haben. In den meisten Fällen ist es hierbei jedoch so, dass diese Probleme ein subjektives Empfinden widerspiegeln, und nicht die Tiere an sich ein Problem sind. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners Informationen zum Artenschutz und zur Antragstellung für eine Bekämpfung Weitere Informationen Bild: Beth Baisch, AdobeStock Exotische Arten "Exotisch" sind Arten, die bei uns nicht natürlicherweise heimisch sind. Sie sind vom Menschen hertransportiert worden. Nicht gemeint sind Tiere und Pflanzen, die im Wohnzimmer gehalten werden, sondern die, die sich in unserer Natur wiederfinden. Weitere Informationen Bild: W. Willner Hilflose Wildtiere In einer Großstadt wie Berlin verunglücken viele Tiere. Glas, Fahrzeuge, Zäune, Wände, Gruben und andere Strukturelemente werden vielen Tieren zum Verhängnis. In der Stadt gibt es aber auch viele engagierte Menschen, die solchen Tieren helfen wollen. Weitere Informationen
Wittmar. Um im Schnitt einhundert Meter überragt die Asse die nähere Umgebung. Dass der bewaldete Höhenzug östlich von Wolfenbüttel auch aus naturschutzfachlicher Sicht Herausragendes zu bieten hat, untermauerte jetzt eine von Naturschützern aus ganz Niedersachsen durchgeführte Bestandsaufnahme der hier vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Bei der Kartierexkursion konnten die 45 Freiwilligen am vergangenen Wochenende rund 350 verschiedene Pflanzenarten und zahlreiche seltene Tierarten nachweisen. Um im Schnitt einhundert Meter überragt die Asse die nähere Umgebung. Dass der bewaldete Höhenzug östlich von Wolfenbüttel auch aus naturschutzfachlicher Sicht Herausragendes zu bieten hat, untermauerte jetzt eine von Naturschützern aus ganz Niedersachsen durchgeführte Bestandsaufnahme der hier vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Bei der Kartierexkursion konnten die 45 Freiwilligen am vergangenen Wochenende rund 350 verschiedene Pflanzenarten und zahlreiche seltene Tierarten nachweisen. Die Asse ist seit langem als herausragender Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten bekannt. „Dennoch gibt es auch hier immer wieder Neues und Besonderes zu entdecken“, betont Leonard Schmalhaus vom Landesweiten Artenschutz des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Das Rötliche Fingerkraut zum Beispiel, das neben anderen seltenen Arten wie die Schwarze Platterbse oder dem Kicher-Tragant unter den am Wochenende gemachten Funden heraussticht. Auch das Weiße Fingerkraut und das Immenblatt konnten im Zuge der Exkursion nachgewiesen werden. Beide Arten sind in Niedersachsen nur aus der Asse bekannt. Für Begeisterung bei den zahlreichen angereisten Expertinnen und Experten für Pflanzen und verschiedene Tiergruppen sorgte auch die Wiederentdeckung eines großen Bestandes des Spießblättrigen Tännelkrautes auf einer Ackerbrache. Die Pflanze ist in Norddeutschland überaus selten und konnte an der Asse zuletzt 1984 gefunden werden. Der NLWKN hatte im Rahmen der niedersächsischen Arten-Erfassungsprogramme zur sogenannten Kartierung – der Erfassung naturschutzfachlicher Daten auf einer Fläche – eingeladen. Beteiligt war auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel. „Der besondere Artenreichtum der Asse ist im Wesentlichen auf die vielfältigen geologischen Bedingungen und die Grenzlage zwischen atlantischem und kontinentalem Klima zurückzuführen“, weiß Schmalhaus. Falter, Schnecken, Raubfliegen: seltene Tierarten im Fokus Falter, Schnecken, Raubfliegen: seltene Tierarten im Fokus Neben den 350 entdeckten Pflanzenarten konnten auch seltene Tierarten im Rahmen der Exkursion am Wochenende hier nachgewiesen werden. Die Zusammenstellung aller gefundenen Tierarten wird zwar noch etwas dauern. Einige besondere Funde lassen sich dennoch bereits benennen: Die Wulstige Kornschnecke etwa, für die ein Vorkommen auf einem Magerrasen am Südhang bestätigt werden konnte. Die Art lebt hier weit nördlich ihres Hauptareals und ist für diesen Fundort seit dem 19. Jahrhundert dokumentiert. Auf den Mauerresten der Asseburg ließ sich zudem ein seltener Schmetterling, der Große Fuchs, beobachten. Erst der dritte Nachweis ihrer Art im Land war der Fund der Zierlichen Habichtsfliege. Diese Raubfliege ist sonst viel weiter südlich verbreitet. Etwas irreführend ist der Name der Spanischen Fliege, die ebenfalls gefunden wurde und für Begeisterung sorgte. „Hierbei handelt es sich um einen metallisch grün-glänzend Ölkäfer, der sich in den Nestern von Wildbienen entwickelt“, erklärt Walter Wimmer, Leiter der Betriebsstelle Süd des NLWKN in Braunschweig. Die Art gilt hierzulande als sehr selten. Ebenfalls bislang nur wenige Male wurde der Bronzegrüne Rosenkäfer in Niedersachsen gefunden. Das stattliche Tier saß neben einer Faulhöhle an einer Buche, in der er sich vermutlich entwickelt hatte. „Neben weiteren Arten unterstreicht dieser Fund, wie wichtig das ausreichende Vorhandensein entsprechender Bäume und Strukturen in unseren Wäldern ist“, so Wimmer. Unersetzliches ehrenamtliches Engagement Unersetzliches ehrenamtliches Engagement Der NLWKN bündelt als Fachbehörde für Naturschutz Daten zum Vorkommen von Arten in Niedersachsen, die dadurch für diverse Naturschutzaufgaben zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Arten-Erfassungsprogramme sind auch zahlreiche Ehrenamtliche im Land aktiv. Wer sich mit bestimmten Arten auskennt und an der landesweiten Erfassung mitwirken möchte, kann seine Funde online über das Niedersächsische Webbasierte Artenerfassungs-Portal, kurz NIWAP, melden ( https://www.nlwkn.niedersachsen.de/187602.html ). Der Bronzegrüne Rosenkäfer wurde erst wenige Male in Niedersachsen nachgewiesen (Foto: Walter Wimmer/NLWKN). Wiederfund nach 40 Jahren: das Spießblättrige Tännelkraut (Foto: Rahel Faber).
Rotenburg (Wümme) Die Binnendüne bei Unterstedt nördlich von Rotenburg ist ein wertvoller Lebensraum mit niedersachsenweiter Bedeutung. Einige Bereiche sind mittlerweile jedoch durch starke Verbuschung und Ausbreitung invasiver, also nicht-heimischer Arten gefährdet. Im Rahmen des von der Europäischen Union geförderten Integrierten LIFE-Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ soll das Gebiet nun durch Gehölz- und Bodenarbeiten optimiert werden. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wird in Kooperation mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rotenburg, der Stadt Rotenburg und der Ökologischen NABU-Station Oste Region (ÖNSOR) die Binnendüne ökologisch aufwerten und sichern. „Die Binnendüne bei Unterstedt ist ein flach reliefiertes Dünengebiet mit teilweise gut ausgeprägter Sandmagerrasen-Vegetation. Sie ist Teil des FFH-Gebiets „Wümmeniederung“, erklärt Sabrina Schäfer vom NLWKN, Projektkoordinatorin des LIFE-Projekts. „In einigen Bereichen des Gebiets drängen jedoch Pioniergehölze wie Pappeln und Birken in die offenen Sandbereiche vor und bedrohen diesen wertvollen Lebensraumtyp“, ergänzt Stephan Scherer vom NLWKN, zuständig für die landeseigene Fläche. Auch einige invasive und stark ausbreitende Arten wie die Spätblühende Traubenkirsche und das Schmalblättrige Greiskraut machen den seltenen Arten zu schaffen. „Die Binnendüne ist Lebensraum für seltene Pflanzen wie Silbergras, Straußgras, Sandnelke oder die Rentierflechte“, erläutert Reinhard Schraa, Pflanzenexperte der Naturschutzbehörde. „Zunächst sind umfangreiche Gehölz- und Bodenarbeiten vorgesehen. Dazu soll der vorhandene Kiefernforst, aufgewachsene Pappeln und Birken entnommen werden“, beschreibt Sarina Pils von der ÖNSOR die Maßnahme. „In Teilbereichen soll auch Oberboden abgeschoben werden, um stark wuchernde Brombeerbestände zurückzudrängen und das vorhandene Samenpotential der konkurrenzschwachen Arten zu fördern.“ Durch die geplanten Maßnahmen profitieren nicht nur die gefährdeten Pflanzenarten der Sanddüne, sondern auch zahlreiche seltene Tierarten wie zum Beispiel Zauneidechsen, Wildbienen und andere Insekten oder hoch gefährdete Spinnenarten. „Als weitere Maßnahme ist eine regelmäßige Pflegebeweidung mit Schafen und Ziegen vorgesehen“, ergänzt Elisabeth Quentin von der Stadt Rotenburg. Hierfür wird im Rahmen des Projekts ein wolfsicherer Nachtpferch auf der angrenzenden stadteigenen Fläche errichtet. Das Integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Die Maßnahmen im FFH-Gebiet Wümmeniederung sind Teil des von der Europäischen Union geförderten Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt, das gemeinsam von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen umgesetzt wird. LIFE steht für „L’Instrument Financier pour l’Environnement“ und ist ein EU- Finanzinstrument zur Förderung von Umweltmaßnahmen in der gesamten EU und in ausgewählten Kandidaten-, Beitritts- und Nachbarländern. Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region, wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer, sollen dabei nachhaltig aufgewertet werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse sollen gestärkt werden. Für die zehnjährige Laufzeit des Projekts (2016 bis 2026) steht beiden Ländern insgesamt ein Budget von 16,875 Millionen Euro zur Verfügung. 60 Prozent der Mittel werden von der Europäischen Union gestellt, jeweils 20 Prozent von den beiden Bundesländern. Die Gesamtverantwortung für das Vorhaben liegt in Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV). Die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in Niedersachsen liegt beim Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU). Weitere Informationen sind im Internet unter www.sandlandschaften.de und unter www.nlwkn.de verfügbar. Für Rückfragen zum Gesamtprojekt steht Ihnen das IP-LIFE-Team des NLWKN gerne zur Verfügung (Tel.: 0511/3034-3352, E-Mail: Thomas.Kutter@nlwkn-h.niedersachsen.de). Für weitere Informationen zu den Maßnahmen im Landkreis Rotenburg wenden Sie sich bitte an die örtliche Bauüberwachung (Sarina Pils, Ökologische NABU-Station Oste-Region, Am Vorwerk 10, 27432 Bremervörde, Tel.: 0152-310 55 143, E-Mail: s.pils@oesoste-region.de ).
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