Die Erfassung der biologischen Artenvielfalt ist seit einigen Jahren erklärtes Ziel internationaler Forschung (AGENDA SYSTEMATIK 2000). Bei den weltweiten biologischen, geologischen und mikrobiologischen Einsätzen unseres Tauchbootes 'JAGO' unterhalb der photischen Zone stoßen wir immer wieder auf bisher unbekannte Lebensformen. Manche dieser Arten werden von uns in situ dokumentiert, gesammelt und zur späteren Identifizierung oder Beschreibung konserviert. Darunter befanden sich in den letzten Jahren einige neue benthische Staatsquallen (Rhodaliiden) und Ctenophoren (Lyrocteniden). Beide Formen sind wenig erforscht und sehr außergewöhnlich, da die meisten Vertreter dieser Taxa pelagisch leben. Dieser Antrag gilt der taxonomischen und verhaltensökologischen Beschreibung der gesammelten Arten beider Gruppen.
Die FVA ist vom Land Baden-Württemberg mit dem Monitoring seltener, waldgebundener Tierarten wie Auerhuhn, Luchs, Wildkatze, Wolf u.a. beauftragt. Fortlaufend werden Hinweise über diese Tierarten über das Netzwerk der Wildtierbeauftragten in den Landkreisen an die FVA gemeldet und dokumentiert. Über dieses vorwiegend passive Monitoring-System ist es bei aktuellem Vorkommen dieser Tiere möglich, erneute Auftreten, Wanderbewegungen, Nutztierübergriffe, Wildunfallschwerpunkte und weitere Ereignisse zu erfassen. Das Monitoring gilt als wissenschaftliche Basis und Voraussetzung um Fragen rund um das Management von JWMG - Tierarten, sowie als Grundlage für die FFH- Berichtserstellung.
Rascher naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn und fortschreitende Industrialisierung haben im 19. und zunehmend im 20. Jahrhundert einen rapiden Landnutzungswandel in Mitteleuropa in Gang gesetzt, der gemeinhin für die standörtliche Nivellierung, den Verlust naturnaher Lebensräume, den Artenschwund und die strukturelle Verarmung der Kulturlandschaften verantwortlich gemacht wird. Diese Entwicklung erzeugte schon früh Besorgnis und Widerstand bei umweltsensiblen Zeitgenossen und mündete über die Formierung der Natur- und Heimatschutzbewegung und der Wandervogelbewegung in die Konstituierung und allmähliche Institutionalisierung des Naturschutzes. Dessen fachliche Ausrichtung hat sich über die Jahrzehnte hinweg von einem zunächst eher landschaftsästhetischen Ansatz über Fragen des Schutzes besonders attraktiver, aber seltener und gefährdeter Arten und über Probleme des Erhaltes und der Pflege naturnaher Kulturlandschaftsteile als Relikte überkommener Nutzungsformen hin zu einem umfassenden und flächendeckenden Anspruch auf einen naturverträglichen, d.h. ökologisch nachhaltigen Umgang des Menschen mit der Natur entwickelt. Eine der zentralen Fragen ist dabei heute, wie sich die nutzungsgeschichtlich geprägte Biodiversität von Kulturlandschaften angesichts der vielfältigen gesellschaftlichen Ansprüche und Bedürfnisse, welche an den Raum gestellt werden, und angesichts der unterschiedlichen Funktionen die er als sicherer Lebensraum des Menschen zu erfüllen hat, durch gestaffelte Schutz- und Nutzungsintensitäten erhalten und optimieren lässt. Eine weitere, in der Vergangenheit eher vernachlässigte, in neuerer Zeit aber zunehmend in das Bewusstsein rückende Frage ist, wie sich unterschiedliche Landnutzungsmuster auf die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Kulturlandschaften auswirken und welche Gestaltungsregeln und Anforderungen an die verschiedenen Nutzungsansprüche formuliert werden sollen, um die Kulturlandschaft als ansprechenden Erlebnisraum und als Heimat für den Menschen zu erhalten und zu pflegen.
Das suedliche Niedersachsen ist im Hinblick auf seine Koecherfliegen-Fauna ein nur sehr wenig untersuchtes Gebiet. Aus diesem Grunde werden seit 1992 verschiedene Untersuchungen durchgefuehrt. Als Erfassungsmethoden werden Emergenz, Lichtfang und Surber-Sampling angewendet. Als erste Ergebnisse dieses Projektes konnten fuer die hiesige Region neue und seltene Arten nachgewiesen werden.
Zur Verbesserung der Kenntnisse über Bestände und Bestandsveränderungen von Vogelarten sowie deren Habitate in EU-Vogelschutzgebieten (SPA) als Beitrag zur Umsetzung des § 6 BNatSchG soll das vom BfN und der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) erarbeitete Konzept zum SPA-Monitoring gemeinsam von Bund und Ländern umgesetzt werden. Dies dient der Verbesserung der Datengrundlage für den alle sechs Jahre zu erstellenden nationalen Bericht nach Art. 12 VSchRL. Für die in diesem TV durchzuführenden Arbeiten sind u.a. folgende Arbeitsschritte vorgesehen: a) Auswahl von Triggerarten für beispielhafte Analysen; b) Bereitstellung der aktuellen Zuordnung bundesweiter Triggerarten zu den Erfassungsansätzen des Monitorings seltener Brutvögel (MsB); c) Analyse zum Stand des SPA-Monitorings für ausgewählte Länder; d) Zusammentragen und Aufbereitung aller relevanten, verfügbaren ornithologischen Daten für die ausgewählten Triggerarten; e) Analyse der zusammengetragenen sowie der aus dem ehrenamtlichen Vogelmonitoring bereitgestellten Daten im Hinblick auf übergeordnete Fragestellungen des SPA-Monitorings f) Formulierung der Fragestellungen für statistische Analysen zur Anzahl und Verteilung von Erfassungseinheiten in TV I; g) systematische Darstellung der Defizite, Lösungsmöglichkeiten und methodischen Anforderungen für das SPA-Monitoring zum Umfang und Verteilung von Erfassungseinheiten; h) Abgleich der Zählgebietskulisse des MsB und des Monitorings rastender Wasservögel (MrW) mit den europäischen Vogelschutzgebieten, Erstellung eines Vorschlags (Vorgehen bei der Abgrenzung) zur Anpassung der Zählgebietsgrenzen an die Schutzgebietsgrenzen; i) Anpassung und Optimierung der Methoden des MsB; Erschließen von Synergien mit dem SPA-Monitoring; j) Erarbeitung konkreter Vorschläge für die Organisation des SPA-Monitorings auf Bundesebene;.
Ziel des Pilotprojektes ist die Sicherung und Optimierung internationaler großräumiger ökologischer Funktionsbeziehungen durch die beispielhafte Ausweisung, Sicherung und Entwicklung grenzüberschreitender Wildtierkorridore zwischen den Naturräumen 'Schwarzwald' und 'Schweizer Jura'. Es wird erwartet, dass sich die Effekte bei der Umsetzung des Korridorkonzepts multifunktional sowohl ökologisch als auch ökonomisch positiv auf das Erleben der Landschaft, die Reduzierung von Wildunfällen, die Populationsentwicklung seltener Tierarten, die Vernetzung größerer Kernlebensräume, einer nachhaltigen Verkehrssicherung, aber auch auf die Naherholung und den Tourismus auswirken. Dieses Pilotprojekt - ermöglicht Optionen für ein grenzüberschreitendes, internationales Naturraummanagement mit Berücksichtigung von Großherbivoren und -Carnivoren - integriert Arten, deren Überleben nur durch den Verbund von Teilpopulationen möglich ist und - verhindert die völlige Unterbrechung der durch Versiegelung und Landnutzung bereits stark limitierten ökologischen Funktionsbeziehungen über den Hochrhein. Die fundierte Planung und Umsetzung grenzüberschreitender Wildtierkorridore in der Modellregion Hochrhein bietet bundesweit einmalige Voraussetzungen für ein länderübergreifendes Pilotprojekt: - Das Projekt wird von relevanten am Hochrhein liegenden Landkreisen und Kantonen unterstützt. Auf fachlicher Ebene besteht zudem bereits ein etablierter fachlicher Austausch zwischen FVA Baden-Württemberg, DBVUW Kanton Aargau und Hochrheinkommision. - Voneinander unabhängige wissenschaftliche Analysen der Schweiz und Baden-Württemberg (FVA) unterstreichen die Bedeutung der Hochrheinregion als ökologisch bedeutsamen Vernetzungsraum von internationaler Bedeutung innerhalb Mitteleuropas. Durch die Vorarbeiten konnten im Hochrheinabschnitt zwischen Bodensee und Basel zwar nur noch 8 verbleibende 'Suchräume' identifiziert werden, durch die aber mit den geplanten Anstrengungen eine Sanierbarkeit der Korridorfunktion realistisch ist. - Auf der schweizer Seite, insbesondere im Kanton Aargau, sind bereits rechtlich verbindliche und planerisch weit fortgeschrittene Vorarbeiten zur Umsetzung von Korridoren geleistet worden. - Die Vernetzung der international bedeutenden Naturräume 'Schweizer Jura' und 'Schwarzwald' als Rückzugsräume selten gewordener Tier- und Pflanzenarten wird entwickelt. - Die Hochrheinregion ist beiderseits der Grenze bereits stark versiegelt und zerschnitten. Im Vergleich weist kein anderer in der Länge vergleichbarer Grenzabschnitt Deutschlands eine höhere Summenwirkung von Barrieren zwischen benachbarten, großflächigen Landschaftsräumen auf wie der Hochrhein. Hier besteht deshalb sowohl aus Schweizer, Bundes- und Ländersicht akuter Handlungsbedarf, um die letzten vorhandenen Lücken vor Zerschneidung zu sichern. (Text gekürzt)
In der heutigen, stark durch Nährstoffe belasteten Landschaft sind Kalk-Steinbrüche wichtige Refugien für seltene Tiere und Pflanzen, die an Habitate mit nährstoffarmen, skelettreichen und kalkhaltigen Böden angepasst sind. Auf den aufgelassenen Rohböden siedeln sich so mit der Zeit seltene Lebensgemeinschaften, z. B. der Kalkmagerrasen an. Die auf ausreichend Licht und Platz angewiesenen Arten dieser Lebensräume können jedoch nur erhalten werden, wenn eine starke Ausbreitung von konkurrenzstarken und schattenwerfenden Sträuchern und Bäumen verhindert wird. Dies geschieht zumeist durch Beweidung mit Schafen, die im Vergleich zur Mahd kostengünstiger ist und zudem zu einer Ausbreitung der Samen über das Fell der Tiere beiträgt. Die geschilderten Zusammenhänge betreffen auch die Kalksteinbrüche im Teutoburger Wald. Hier ist jedoch ein sehr starker Wildverbiss ein weiterer Einflussfaktor für den Erhalt und die Besiedlung von Arten der Kalkmagerrasen. Deshalb soll in dem hier geschilderten Forschungsprojekt der Einfluss von Schafbeweidung und Wildverbiss auf die Besiedlung und die Entwicklung der Kalkmagerrasen und ihrer seltenen Arten näher untersucht werden. Die Erkenntnisse sollen zu einer Optimierung der Pflege beitragen.
Während in den übrigen deutschen Mittelgebirgen in Lagen oberhalb 600 m ü. NN in der Regel Wälder und Forste dominieren, sind Höhenlagen zwischen 600 m ü. NN und 800 m ü. NN in weiten Teilen des Osterzgebirges überwiegend durch Offenland geprägt. Vor allem im Gebiet rund um Geising und Fürstenau ist dabei durch die spezifischen Umweltbedingungen und die fast 400 jährige Grünlandnutzung eine sehr kleingliedrige Offenlandschaft entstanden. Bei dieser auch kulturhistorisch wertvollen Mittelgebirgslandschaft handelt es sich um extensiv bewirtschaftete, artenreiche Bergwiesen mit Steinrücken als landschaftsprägende Elemente sowie Borstgrasrasen, Nieder- und Zwischenmoore, Feucht und Nasswiesen, unverbaute Bachläufe und hercynische Bergmischwälder. Von besonderer Bedeutung ist die bestehende Birkhuhnpopulation sowie das Vorkommen des Karpatenenzians und der Kugelorchis. Ferner kommen noch die bundesweit bedrohten Arten Perücken-Flockenblume, Arnika, Rasen-Buschnelke, Feuerlilie, Trollblume, Korallenwurz, Tannen-Bärlapp, Fettkraut, Niedrige Schwarzwurzel, Floh-Segge, Moor-Klee, Raubwürger, Wachtelkönig, Schwarzstorch, Uhu, Braunkehlchen, Kiebitz, Bekassine und Kreuzotter vor. Maßgebliches Ziel der Förderung ist die nachhaltige Sicherung und naturschutzfachliche Aufwertung dieser großflächigen strukturreichen Offenlandschaft durch eine naturverträgliche extensive Landnutzung. Als einzelne Projektziele sind hierbei zu nennen: die Erhaltung und Pflege der blütenreichen Bergwiesen und der landschaftstypischen Steinriegel, die Wiedervernässung von Feuchtbiotopen und Mooren, die Umwandlung von Acker- in Wiesenflächen, die Umwandlung der Nadelholzforste in naturnahe Laubmischwälder sowie der Schutz vor weiterer Erschließung.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das Große Bruch ist ein ehemaliges Niedermoorgebiet im Grünen Band. Aufgrund seiner naturräumlichen Ausstattung, seines Arteninventars und der Biotopverbundfunktion ist das Große Bruch von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung. Das Ziel ist es, das Große Bruch in seinen naturnahen Bereichen und seiner bestehenden Artenvielfalt sowie als Rückzugsraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung des Umfeldes könnte es bei der Umsetzung der Extensivierungs- und Wiedervernässungsmaßnahmen zu Konflikten kommen. In dieser Studie werden die Bedingungen ermittelt, unter denen die Renaturierung und standortgerechte Nutzung von Feuchtgrünland auf ehemaligen Niedermoorstandorten umgesetzt werden kann. Fazit: Es besteht großer Handlungsbedarf, um das Grüne Band im Großen Bruch weiter zu erhalten und eine zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft zu verhindern. Die in diesem Projekt entwickelten Maßnahmen finden bei allen beteiligten Gremien eine breite Zustimmung. Derzeit ist unklar, wie sich der künftige Eigentümer des Nationalen Naturerbes des Grünen Bandes im Großen Bruch dazu positioniert und ob dieser bereit ist, auf Einnahmen aus den Pachtzinserlösen zumindest teilweise zu verzichten. Somit ist es unerlässlich, vor Beginn eines Umsetzungsprojektes die Unterstützung und Zustimmung des künftigen Eigentümers einzuholen. Auch ist es im Rahmen eines Umsetzungsprojektes nötig, einige Flächen, die derzeit in Privatbesitz sind, zu erwerben. Aus Sicht der Bearbeiter ist eine Umsetzung der Maßnahmen unbedingt notwendig und wenn die oben erwähnten Bedingungen geklärt sind, auch umsetzbar
Revision der Roten Liste der Fische und Rundmäuler der Schweiz von 1994 aufgrund neuer und ergänzter Daten zur Verbreitung der Fischfauna in der Schweiz bis 2001.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 27 |
| Europa | 1 |
| Land | 6 |
| Wissenschaft | 8 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 27 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 27 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 27 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 23 |
| Webseite | 4 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 16 |
| Lebewesen und Lebensräume | 27 |
| Luft | 3 |
| Mensch und Umwelt | 27 |
| Wasser | 7 |
| Weitere | 27 |