5G Seit 2020 wird die 5. Mobilfunkgeneration (5G) eingeführt. Viele Erkenntnisse zu früheren Mobilfunkgenerationen sind auf 5G übertragbar: Innerhalb der gültigen Grenzwerte gibt es keine bestätigten Belege für eine schädigende Wirkung. In Zukunft wird 5G auch noch höhere Frequenzen nutzen können, etwa 26 Gigahertz ( GHz ), 40 GHz oder sogar bis zu 86 GHz . Seit 2020 wird die nächste Mobilfunkgeneration 5G eingeführt. Es gibt jedoch auch Bedenken. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob der 5G-Ausbau auch ein gesundheitliches Risiko nach sich zieht. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) geht nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht von negativen gesundheitlichen Auswirkungen aus, sieht aber auch noch offene Fragen. Neben den Grundlagen zur 5. Mobilfunkgeneration in diesem Artikel, finden Sie eine ausführliche Bewertung dieser Technologie aus Strahlenschutzsicht in unserer Schriftenreihe StrahlenschutzStandpunkt . Grundsätzlich zu berücksichtigen sind zwei Aspekte: die technischen Voraussetzungen, wie zum Beispiel Mobilfunksendeanlagen und Endgeräte, und die steigenden Datenübertragungsmengen. Viele technische Aspekte von 5G sind mit denen bisheriger Mobilfunkstandards vergleichbar: So wird 5G zunächst in Frequenzbereichen eingesetzt, in denen bereits heute Mobilfunk betrieben wird (2- GHz Band), die für vergleichbare Nutzungen vergeben sind (3,6- GHz -Band) oder die solchen Frequenzbändern benachbart sind (700- MHz -Band). Viele Erkenntnisse zu früheren Mobilfunkgenerationen auf 5G übertragbar Erkenntnisse aus Studien, in denen mögliche Gesundheitswirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks untersucht wurden, können daher zu einem großen Teil auf 5G übertragen werden. So war beispielsweise das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm ( DMF ) so angelegt, dass dessen Erkenntnisse auch Aussagekraft für zukünftige technische Entwicklungen haben sollten. Der Frequenzbereich wurde bewusst breit gefasst und ging in einigen Studien über die aktuell für den Mobilfunk genutzten Bereiche hinaus. Innerhalb der gültigen Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen und bei Einhaltung der im Rahmen der Produktsicherheit an Mobiltelefone gestellten Anforderungen gibt es demnach keine bestätigten Belege für eine schädigende Wirkung des Mobilfunks. Mobilfunkzellen In Zukunft wird 5G auch noch höhere Frequenzen nutzen, etwa 26 Gigahertz ( GHz ), 40 GHz oder sogar bis zu 86 GHz . Zwar ist davon auszugehen, dass auch in diesen Bereichen unterhalb der bestehenden Grenzwerte keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Da für diesen Bereich bislang jedoch nur wenige Untersuchungsergebnisse vorliegen, sieht das BfS hier aber noch Forschungsbedarf. Diese hohen Frequenzen dringen nur sehr wenig in den Körper ein, sie wirken hauptsächlich auf die Haut und nicht auf innere Organe. Mögliche Auswirkungen betreffen also Haut und Augen, direkte Wirkungen auf innere Organe sind nicht zu erwarten. Offene wissenschaftliche Fragen – BfS rät daher zur Vorsorge Offene Fragen ergeben sich auch aus der Tatsache, dass mit den steigenden Datenübertragungsmengen mehr Sendeanlagen benötigt werden. Dabei handelt es sich nicht um ein 5G-spezifisches Problem – auch heute schon kommen an Plätzen mit hoher Nutzerdichte sogenannte Kleinzellen zum Einsatz. Mit der Einführung von 5G im Millimeterwellenbereich wird dies aber weiter zunehmen. Diese sogenannten Kleinzellen werden zwar eine geringere Sendeleistung haben, gleichzeitig aber näher an Orten betrieben werden, an denen sich Menschen aufhalten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Streubreite möglicher Expositionen zunehmen wird. Das BfS verfolgt die weiteren Planungen zum Ausbau von 5G, vergibt Forschungsvorhaben zu Exposition und möglichen Wirkungen neuer Frequenzbereiche und wird auch diese Technologie aus Sicht des Strahlenschutzes bewerten und bei Handlungsbedarf geeignete Maßnahmen einleiten. Unabhängig von 5G bestehen weiterhin wissenschaftliche Unsicherheiten hinsichtlich möglicher Langzeitwirkungen intensiver Handynutzung insgesamt. Für eine abschließende Beurteilung ist die Technologie allerdings noch zu jung, da sich beispielsweise Krebserkrankungen über Zeiträume von 20 – 30 Jahren entwickeln. Auch bei Wirkungen auf Kinder sind noch nicht alle Fragen abschließend beantwortet. Verbraucher sollten daher bei der Auswahl eines Mobilfunkgeräts auf den SAR -Wert achten: Je geringer der Wert, desto strahlungsärmer ist das Gerät. Zwar haben sich die SAR -Werte der erhältlichen Handymodelle im Lauf der Zeit verringert, dennoch gilt weiterhin: Auf ausreichenden Abstand des Smartphones zum Körper achten und beim Telefonieren Freisprecheinrichtungen und Headsets nutzen. Die SAR -Werte verschiedener Geräte finden sich auf der BfS-Internetseite . Stand: 24.03.2026
Mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen Tiere und Pflanze können künstlichen elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sein, die die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte überschreiten. Viele Tier- und Pflanzenarten besitzen teils andere Rezeptoren und Signalwege als der Mensch. Einige davon können durch Felder beeinflusst werden. Das Verhalten von Tieren, die sich am Erdmagnetfeld orientieren, kann durch Magnetfelder beeinflusst werden. Tiere, die elektrische Felder wahrnehmen, reagieren ebenfalls mit Verhaltensänderungen. Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder ( EMF ) werden von verschiedenen Quellen erzeugt: Von den in Deutschland geplanten Gleichstromleitungen werden statische elektrische und magnetische Felder ausgehen. In der Umgebung von Wechselstromleitungen treten niederfrequente elektrische und magnetische Felder mit einer Frequenz von 50 Hertz (Haushaltsstrom) und 16,7 Hertz (Bahnstrom) auf. Von Seekabeln gehen statische und niederfrequente magnetische Felder aus, die im leitfähigen Meereswasser elektrische Wirbelströme induzieren. Radio-, Fernseh- und Mobilfunksendeanlagen senden hochfrequente elektromagnetische Felder aus. Alle diese Felder können auf Tiere, Pflanzen und Ökosysteme einwirken. Nach derzeitigem Wissensstand sind die zum Schutz des Menschen empfohlenen Begrenzungen der Exposition (Ausgesetztsein) auch zum Schutz von Tieren und Pflanzen geeignet. Die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte gelten jedoch nur dort, wo sich Menschen aufhalten. Flugfähige Tiere oder große Pflanzen können sich den Leitungen oder Sendeanlagen jedoch stärker annähern und den Feldern daher stärker ausgesetzt sein. Einige Tiere und Pflanzen haben andere Rezeptoren und Signalwege als der Mensch, wodurch manche Arten empfindlich auf elektromagnetische Felder reagieren können. Welche Wirkmechanismen gibt es? Von außen einwirkende Magnetfelder erzeugen durch elektromagnetische Induktion Felder und Ströme im Inneren des Körpers von Lebewesen. Diese können wiederum biologische Wirkungen wie Nerven- und Muskelreizungen hervorrufen. Zusätzlich kann durch Energieabsorption Wärme entstehen . Diese Wirkungen sind bei Menschen gut untersucht. Viele Tiere haben einen Magnetsinn oder spezialisierte Elektrorezeptoren. Beim Magnetsinn werden zwei mögliche Mechanismen diskutiert: der Radikalpaarmechanismus und die Wirkung auf das Mineral Magnetit. Der Radikalpaarmechanismus beruht auf einem quantenmechanischen Prozess. Dabei übt das Erdmagnetfeld einen Einfluss auf biochemische Reaktionen aus. Am besten untersucht ist dieser Mechanismus bei Zugvögeln. Diese haben in der Netzhaut Blaulichtrezeptoren, die durch Magnetfelder beeinflusst werden. Dadurch können sich Zugvögel am Erdmagnetfeld orientieren. Bei Pflanzen gibt es ebenfalls Hinweise auf veränderte biochemische Prozesse durch Magnetfelder. Bei Insekten und Säugetieren werden sie aufgrund von Beobachtungsstudien vermutet. Das eisenhaltige Mineral Magnetit wurde in vielen Lebewesen nachgewiesen. Wenn ein Magnetfeld eine Kraftwirkung auf Magnetitpartikel ausübt, können sich diese im Magnetfeld bewegen. Dadurch werden möglicherweise Signalwege aktiviert, die zur Wahrnehmung des Magnetfeldes führen könnten. Dieser Mechanismus ist nur bei Bakterien aus der Tiefsee nachgewiesen. Er wird aber auch bei Insekten, Vögeln und Säugetieren vermutet. Ein entsprechender Rezeptor und ein neuronaler Signalweg wurden bisher nicht entdeckt. Viele Fische haben Elektrorezeptoren, mit denen sie die im Meereswasser induzierten elektrischen Felder wahrnehmen können. Vor allem Haie und Rochen haben hierfür besonders empfindliche Organe. Sie können damit die durch das Erdmagnetfeld induzierten elektrischen Felder wahrnehmen und sich danach orientieren. Ebenso können sie dadurch die biogenen elektrischen Felder von Beutetieren wahrnehmen. Insekten nehmen elektrische Felder als Vibrationen wahr und nutzen sie zur Orientierung und Kommunikation. Welche Wirkungen auf Tiere und Pflanzen sind bekannt? Literatur BfS (2019) Internationaler Workshop zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt . Pophof B, Kuhne J (2022) Wirkungen anthropogener elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt. UMID 2/2022 Pophof B, Henschenmacher B, Kattnig DR, Kuhne J, Vian A, Ziegelberger G (2023) Biological effects of electric, magnetic, and electromagnetic fields from 0 to 100 MHz on fauna and flora: Workshop report. Health Phys 124(1): 39-52. Pophof B, Henschenmacher B, Kattnig DR, Kuhne J, Vian A, Ziegelberger G (2023) Biological effects of radiofrequency electromagnetic fields above 100 MHz on fauna and flora: Workshop report. Health Phys 124(1): 31-38. Umweltauswirkungen der Kabelanbindung von Offshore-Windenergieparks an das Verbundstromnetz: Effekte betriebsbedingter elektrischer und magnetischer Felder sowie thermischer Energieeinträge in den Meeresgrund 2020 State of the Science Report, Chapter 5: Risk to Animals from Electromagnetic Fields Emitted by Electric Cables and Marine Renewable Energy Devices Thielens A (2021) Environmental impacts of 5G. A literature review of effects of radio- frequency electromagnetic field exposure of non-human vertebrates, invertebrates and plants. Panel for the Future of Science and Technology, EPRS - European Parliamentary Research Service, Scientific Foresight Unit (STOA) Mulot M., Kroeber T., Gossner M., Fröhlich J. (2022) Wirkung von nichtionisierender Strahlung (NIS) auf Arthropoden, Bericht im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU), Neuenburg. Stand: 19.02.2026
Der Regelbetrieb des neuen Mobilfunkstandards LTE (Long Term Evolution) führt an gemeinsam mit GSM und/oder UMTS genutzten Standorten zu einem Anstieg der Mobilfunk-Gesamtimmissionen auf sehr niedrigem Niveau. Nach wie vor werden dabei aber die in Deutschland geltenden Grenzwerte deutlich unterschritten. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Messreihe, die das Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik (IMST GmbH) im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk (IZMF) durchgeführt hat. Im Rahmen der Messreihe Sicherheit durch Transparenz - LTE auf dem Prüfstand haben die Ingenieure des IMST vom 12.-21.09.2012 Immissionsmessungen an 16 LTE-Sendeanlagen im Regelbetrieb durchgeführt. Untersucht wurden insgesamt 91 Messpunkte, die sich jeweils hinsichtlich ihrer Ausrichtung, dem Abstand und den Sichtverhältnissen zur Sendeanlage unterschieden. Der Messbericht enthält eine ausführliche Beschreibung der Standorte und Messpunkte, Angaben zur Messdurchführung sowie alle Ergebnisse der Messungen inkl. Tabellen, Erläuterungen und Fotodokumentationen.
Der Straßenverkehr stellt auch weiterhin den entscheidenden Belastungsfaktor der städtischen Umwelt dar. Seine zahlenmäßige Entwicklung wird durch regelmäßige Verkehrszählungen beobachtet. Für die Durchführung von Verkehrszählungen auf Autobahnen, Bundesstraßen sowie dem übrigen Hauptstraßennetz ist in Berlin die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verantwortlich. Die aktuellen Daten beziehen sich auf das Jahr 2005 und schreiben somit die Werte der vorhergehenden Zählung von 1998 fort. Aufgrund der weitgehenden Vergleichbarkeit der Datengrundlagen und der Methode zur Datenerhebung 1993 wird auf die entsprechenden Kapitel des Begleittextes zur Karte 07.01, Ausgabe 1995 verwiesen. Der Motorisierungsgrad , also das Verhältnis von Pkw zur Einwohnerzahl, stellte sich 1970 für Ost- und West-Berlin noch sehr unterschiedlich dar. So kamen 1970 in Ost-Berlin 77,5 Pkw auf 1 000 Einwohner, im westlichen Teil der Stadt 175,4, also fast 100 Fahrzeuge mehr auf 1 000 Einwohner. 1995 lagen – auch bedingt durch die Vereinigung – die Zahlen schon deutlich näher beieinander als zuvor: in Ost-Berlin standen nun je 1 000 Einwohner 302, in West-Berlin 346 Pkw zur Verfügung (vgl. Abb. 1). Im Vergleich zu anderen Städten liegt Berlin auch 2005 noch auf einem günstigen Niveau. So weisen München mit 610 (2006) und Hamburg mit rund 483 Pkw/1 000 Einwohner (2004) weit höhere Werte auf. Der Bundesdurchschnitt lag 2004 bei 501 PKW/1 000 Einwohnern. Für den Ost-Teil der Stadt können für den Zeitraum von 1991 bis 1993 aufgrund der damaligen Kennzeichenumstellung aller Fahrzeuge keine Aussagen über den Motorisierungsgrad getroffen werden. Seit 1996 wird nur noch ein Berliner Gesamtwert ausgewiesen. Die folgenden Übersichten stellen die Jahreszahlen der wichtigen Kenngrößen Streckenlängen und Fahrleistungen nach Verkehrsbelastungsklassen in der Entwicklung von 1993 bis 2005 gegenüber. So hat die Gesamtjahresfahrleistung um immerhin rund 413 Mio. km zugenommen ( = 3,8 % der Jahresfahrleistung 2005 in Höhe von rund 10,67 Mrd. km) (vgl. Tab. 1, 2 und 3). Im Vergleich der drei Zählperioden wird zum einen deutlich, dass zur Verkehrsmengenerfassung 2005 eine Ausweitung der im übergeordneten Straßennetz zusammengefassten Verkehrswege stattgefunden hat. Gegenüber 1995 waren u. a. zusätzlich die neuen Autobahnteilstücke der BAB A 113 (neu) im Abschnitt Späthstraße – Adlershof sowie der BAB A 100, der Erweiterung des westlichen Stadtringes durch den Tunnel Ortsteil Britz bis zur Buschkrugallee zu berücksichtigen. Aber auch bisher zum untergeordneten, nicht differenziert erfassten Nebennetz zählende Straßen wurden für die aktuelle Zählung zu Bestandteilen des Hauptnetzes “aufgewertet”. U. a. durch die Veränderungen im erfassten Netz ist auch der Anstieg der Anteile der gering bis mittel belasteten Verkehrswege im Jahre 2005 gegenüber den früheren Erfassungszeitpunkten zu erklären. Addiert man die erwähnten neuen Autobahnabschnitte hinzu, dann ist die Klasse mit den höchsten Kfz-Zahlen (> 50.000) als praktisch unverändert zu bezeichnen. So stellen auch weiterhin die (Stadt-) Autobahnabschnitte sowie die großen Ein- und Ausfallstraßen die Belastungsschwerpunkte dar. Deutschlands verkehrsreichstes Autobahnteilstück stellt der Abschnitt im Bereich des Autobahndreieckes Funkturm dar , hier passieren durchschnittlich 212.000 Kfz/24 h die durchgängig registrierende Langzeitmessstelle Halensee. Wenn auch kontinuierlich stärker emittierende Altfahrzeuge durch schadstoffreduzierte Neuwagen ersetzt werden und damit tendenziell auch bei steigenden Fahrzeugleistungen die Schadstoffemissionen abnehmen, so bleiben doch viele durch den Verkehr verursachte Probleme wie der antriebsunabhängige Reifenabrieb, die Lärmbelastungen sowie der enorme Flächenbedarf des ruhenden und fahrenden Verkehrs auch in Zukunft als gravierende Beeinträchtigung der städtischen Lebensqualität erhalten (vgl. Karte 03.11 Verkehrsbedingte Luftbelastung durch NO 2 und PM 10 ).
Freie Sprechfunkdienste und Amateurfunk Freie Funkdienste kann jede und jeder nutzen, ohne sich anmelden oder Gebühren zahlen zu müssen ("Jedermannfunk"). CB-Funk, kurz für "Citizens' Band radio", ist ein privater Funkdienst, mit dem Nutzerinnen und Nutzer miteinander sprechen und Daten austauschen können. PMR bedeutet "Private Mobile Radio". Es ist ein Funkdienst für kurze Distanzen, der mit Handsprechfunkgeräten, auch Walkie-Talkies genannt, genutzt werden kann. Amateurfunk ist ein Experimentalfunk, bei dem die Geräte und Antennen oft verändert werden. Für Amateurfunk gibt es bestimmte Frequenzen, die genutzt werden dürfen. Die Bundesnetzagentur hat für die freien Funkdienste bestimmte Frequenzen festgelegt. Damit es nicht zu Störungen kommt, müssen die Geräte einige Vorgaben erfüllen, wie zum Beispiel bei der Sendeleistung . CB-Funk Der CB-Funk (CB: Abkürzung für "Citizens' Band radio") ist eine private, nicht kommerzielle Funkanwendung, mit der Sprache und Daten zwischen den Nutzenden ("CB-Funker") übermittelt werden. Die verwendeten Funkkanäle liegen im Frequenzbereich um 27 Megahertz ( MHz , 11 m-Band). Mit den auf wenige Watt begrenzten Sendeleistungen sind Reichweiten von mehreren Kilometern möglich. Wenn für den CB-Funk ortsfeste Sendeanlagen verwendet werden, müssen sie unter Umständen Anforderungen der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV ) und der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder ( BEMFV ) erfüllen. Diese Anforderungen sind von der Strahlungsleistung ( EIRP ) der Anlage und anderen am Standort betriebenen Sendern abhängig. PMR PMR steht als Abkürzung für "Private Mobile Radio". Es ist ein Funkdienst für kurze Distanzen mit Handsprechfunkgeräten ( sog. Walkie-Talkies), der für die Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben ist. Die verwendeten Funkfrequenzen liegen im Bereich um 446 MHz . Die Reichweite kann abhängig von den Umgebungsbedingungen einige Kilometer betragen. Die Sendeleistung von PMR-Funkgeräten ist ähnlich wie bei Mobiltelefonen. Wenn das Gerät zum Einsprechen unmittelbar vor das Gesicht gehalten wird, können daher ähnliche SAR -Werte (der Wert beschreibt die Energieaufnahme im Körper) auftreten wie bei Mobiltelefonen. PMR-Funkgeräte mit Sprachsteuerung werden zum Teil als Babyüberwachungsgeräte eingesetzt oder als solche beworben. Von der Verwendung als Spielgerät für Kinder rät das BfS ab. Weitere freie Funkdienste, die von jedermann genutzt und betrieben werden dürfen, sind zum Beispiel WLAN , Bluetooth oder Ultrawideband ( UWB ) . Amateurfunk Der Amateurfunk ist dagegen ein Experimentalfunk, bei dem Geräte und Antennen häufigen Änderungen unterliegen. Für Amateurfunkanlagen sind bestimmte Frequenzbänder zugelassen, die über den gesamten Hochfrequenzbereich verteilt sind. Funkamateure*innen müssen in der Lage sein, notwendige Messungen und Berechnungen durchzuführen, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Normen nachweisen zu können. Wenn sie dies gegenüber der Bundesnetzagentur durch eine entsprechende Prüfung (fachliche Prüfung oder harmonisierte Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung) belegt haben, dürfen sie Sendeanlagen betreiben. Die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder ( BEMFV ) legt fest, dass auch ortsfeste Amateurfunkanlagen unter bestimmten Voraussetzungen eine Standortbescheinigung benötigen. Das ist gemäß Paragraph 8 Absatz 1 BEMFV der Fall, wenn sich am vorgesehenen Standort der Anlage bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, auf die die Regelungen des Paragraphen 4 BEMFV über die Standortbescheinigung anzuwenden sind. Eine ortsfeste Amateurfunkanlage, an deren Standort eine Gesamtstrahlungsleistung ( EIRP ) von zehn Watt oder mehr erreicht wird, darf nur betrieben werden, wenn der standortbezogene Sicherheitsabstand innerhalb des vom Betreiber der Anlage kontrollierbaren Bereichs liegt. Dies bedeutet, dass der Betreiber den Zugang zu dem Bereich innerhalb des Sicherheitsabstands unterbinden kann. Außerdem muss der Betreiber die Anlage nach Paragraph 9 angezeigt haben, die Betriebsdaten dürfen die Anzeige- oder Antragsdaten nicht überschreiten und durch den Betrieb dürfen keine Personen, einschließlich der Menschen mit aktiven Körperhilfen, gesundheitlich geschädigt werden können. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 13.01.2026
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 38413442 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Weitzgrund, Sendeanlage MP2 (ca.2,1 km östl.von Weitzgrund). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Ltt 1/1995. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 2 (weitgehend bedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: gespannt. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_BP_1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1995 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 110.05 m Geländehöhe: 109.20 m Filteroberkante: 42.2 m Filterunterkante: 39.2 m Sohle (letzte Einmessung): 38.65 m Sohle bei Ausbau: 39.2 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 38413440 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Weitzgrund, Sendeanlage OP (ca.2,1 km östl.von Weitzgrund). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Ltt 1/1995. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_BP_1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1995 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 110 m Geländehöhe: 109.20 m Filteroberkante: 88.2 m Filterunterkante: 86.2 m Sohle (letzte Einmessung): 86.18 m Sohle bei Ausbau: 86.2 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 38413441 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Weitzgrund, Sendeanlage MP1 (ca.2,1 km östl.von Weitzgrund). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Ltt 1/1995. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 2 (weitgehend bedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: gespannt. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_BP_1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1995 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 109.99 m Geländehöhe: 109.20 m Filteroberkante: 54.2 m Filterunterkante: 52.2 m Sohle (letzte Einmessung): 51.62 m Sohle bei Ausbau: 52.2 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 38413443 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Weitzgrund, Sendeanlage UP (ca.2,1 km östl.von Weitzgrund). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Ltt 1/1995. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 3 (tiefere quartäre und tertiäre Schichten). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: gespannt. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_BP_1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1995 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 110.11 m Geländehöhe: 109.20 m Filteroberkante: 13.2 m Filterunterkante: 11.2 m Sohle (letzte Einmessung): 11.77 m Sohle bei Ausbau: 11.2 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 147 |
| Land | 39 |
| Weitere | 12 |
| Wissenschaft | 47 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 7 |
| Förderprogramm | 138 |
| Text | 22 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 21 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 37 |
| Offen | 152 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 187 |
| Englisch | 38 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 2 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 21 |
| Keine | 66 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 111 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 88 |
| Lebewesen und Lebensräume | 142 |
| Luft | 65 |
| Mensch und Umwelt | 192 |
| Wasser | 60 |
| Weitere | 189 |