In den letzten Jahren wurden verschiedene Zellkulturassays zur Untersuchung von Fremdstoffen auf ihr Potenzial entwickelt, Allergien nach Hautkontakt auszulösen. Diese Systeme bilden die Reifung dendritischer Zellen (DC) ab. Ein Problem aller Ansätze: Chemikalien können nur schwache Expressionsveränderungen von Reifungsmarkern auf DC in Kultur bewirken. Für eine starke Aktivierung mit einer gut messbaren Hochregulation von Aktivierungsmarkern ist nach neuesten Erkenntnissen eine Hemmung von sogenannten Inhibitionsmarkern notwendig. Von Interesse sind auch Forschungsergebnisse über den Aryl-Hydrocarbon-Rezeptor (AhR). Der AhR wird von DC exprimiert und fungiert als Co-Inhibitor. Die o.g. Inihibitonsmarker sollen molekularbiologisch und mittels Antikörpern in der humanen DC-Linie MUTZ-3 ausgeschaltet oder blockiert werden, um die Hemmung der DC-Aktivierung zu durchbrechen. Die so behandelten MUTZ-3 werden in Kokultur mit Keratinozyten (HaCaT) eingesetzt. Als Kontaktallergene werden Modellsubstanzen verwendet, die in vivo und in vitro übereinstimmend als extrem, stark oder moderat sensibilisierend bzw. als negativ eingestuft wurden. In einer 2. Phase werden Kombinationen von spezifischem Knockdown mit Antikörperblockade untersucht, um Bedingungen zu identifizieren, bei denen die getesteten Kontaktallergene einen maximalen dynamischen Bereich in den Expressionswerten von Oberflächenmarkern und Zytokinen zeigen. In der dritten Phase werden die über Knockdown/Blockade inhibitorischer Moleküle behandelten MUTZ-3-Zellen mit naiven T-Zellen kokultiviert und überprüft, ob die T-Zellen sich teilen und spezifische Zytokine freisetzen.
1.Vorhabenziel: Für die Prüfung hautsensibilisierender (kontaktallergener) Eigenschaften von Substanzen sind zurzeit aus regulatorischer Sicht ausschließlich in vivo Prüfungen (Tierversuche) anerkannt und zugelassen. Ziel des Verbundvorhabens ist die Entwicklung einer Tierversuchsersatzmethode zur Vorhersage sensibilisierender Eigenschaften, die die physiologischen Bedingungen der Haut rekonstruiert. Dies wird erzielt mit Hilfe eines Kokultivierungssystems aus immunkompetenten Zellen und metabolisch kompetenten Hautzellen. 2. Arbeitsplanung: Zunächst werden geeignete Kokultivierungsverfahren etabliert, wobei primäre Zellen als auch Zelllinien getestet werden. Anschließend werden die Vorhersagekraft der Verfahren an bekannten sensibilisierenden und nicht-sensibilisierenden Substanzen sowie die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse nach Übertragung der Verfahren auf ein anderes Labor untersucht. 3. Ergebnisverwertung: Im Erfolgsfall ist die neu entwickelte Tierversuchersatzmethode reif für den Eingang in eine offizielle Prävalidierungsstudie. Diese schließt unmittelbar an das Projekt an und wird noch im Projekt vorbereitet.
Mit dem 'Local lymph node assay ' (LLNA) liegt ein neuer Test auf hautsensibilisierende Wirkungen an der Maus vor, der im Gegensatz zu den seit Jahren gebräuchlichen Tests an Meerschweinchen objektivierbare Aussagen zur Effektstärke im Test erlaubt. Im vorliegenden Bericht wird untersucht, inwieweit eine Korrelation zwischen den quantitativen Aussagen des LLNA und Untersuchungen am Menschen ('Human Repeat Insult Patch Tests' (HRIPT) sowie 'Human Maximization Tests' (HMT)) besteht. Dazu wurden die Ergebnisse aus LLNA und Humantests zu 46 sensibilisierenden Substanzen auf Basis der Flächendosis (myg Substanz pro cm Haut) verglichen. Die sensibilisierende Potenz der betrachteten Stoffe variiert über 4 Größenordnungen. Humandaten und Ergebnisse des LLNA zeigen eine signifikante Korrelation. Die Daten weisen eine erhebliche Streuung auf, die u. a. durch Unsicherheiten bei den zumeist älteren Humandaten erklärt werden können. Es wird vorgeschlagen, Stoffe auf Basis der im LLNA beobachteten Wirkstärke zur Charakterisierung ihrer relativen sensibilisierenden Potenz in 4 Klassen einzuordnen ('schwach', 'mäßig', 'stark' und 'sehr stark sensibilisierend'). Auch für die Einstufungsgrenzen von sensibilisierenden Stoffen in Zubereitungen wird eine Differenzierung vorgeschlagen, um der sehr unterschiedlichen Potenz der Stoffe Rechnung zu tragen.
Hersteller beantragen zunehmend das EU-Umweltzeichen Seit zwei Jahren steigt das Interesse einiger Hersteller am EU-Umweltzeichen für Wasch- und Reinigungsmittel. Waren zunächst vor allem Umweltzeichen für Allzweckreiniger und Maschinengeschirrspülmittel gefragt, so sind es jetzt erstmals auch Umweltzeichen für Waschmittel. Klar ist: Mit rund 1,3 Millionen verbrauchten Tonnen an Wasch- und Reinigungsmitteln jährlich tragen wir erheblich zur Belastung des Abwassers mit Chemikalien bei. „Was wir wie selbstverständlich im Haushalt an Chemikalien einsetzen, ist für Gesundheit und Umwelt nicht immer unproblematisch. Deshalb sollten bevorzugt Wasch- und Reinigungsmittel mit dem europäischen Umweltzeichen verwendet werden, um diese Belastungen gering zu halten”, sagt Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereichs Chemikaliensicherheit im Umweltbundesamt. Etwa 600.000 Tonnen Waschmittel, 200.000 Tonnen Weichspüler und 450.000 Tonnen Reinigungsmittel wandern jährlich über die deutschen Ladentheken, um nach Gebrauch in der Kanalisation zu verschwinden. Darin sind in vielen Fällen Stoffe enthalten, die zwar den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, dennoch aber noch die Gesundheit und die Umwelt belasten können. So finden sich in Wasch- und Reinigungsmitteln weiterhin nicht vollständig biologisch abbaubare Substanzen sowie sensibilisierende Stoffe. Zusätzlich enthalten die meisten Maschinengeschirrspülmittel weiterhin gewässerbelastendes Phosphat. Um Umweltbelastungen zu mindern und trotzdem ein gutes Reinigungsergebnis zu erzielen, sollte man daher beim Einkauf auf Produkte mit dem europäischen Umweltzeichen achten. Das Umweltbundesamt hat an der Entwicklung der Kriterien für dieses Umweltzeichen aktiv mitgewirkt. Diese Produkte unterliegen bei den eingesetzten Rohstoffen strengeren Anforderungen hinsichtlich der Verträglichkeit für Umwelt und Gesundheit als gesetzlich vorgeschrieben. Der ebenfalls geforderte Nachweis der Reinigungsleistung garantiert zusätzlich ein sauberes Ergebnis. Das EU-Umweltzeichen gibt es derzeit für Allzweck- und Sanitärreiniger, Hand- und Maschinengeschirrspülmittel und nun auch für Waschmittel. In Deutschland sind als Produkte mit dem EU-Umweltzeichen zum Beispiel phosphatfreie Maschinengeschirrspülmittel, Badreiniger auf Basis von Citronensäure und seit kurzem auch umweltschonende Waschmittel erhältlich. Die Vergabe des EU-Umweltzeichens an die genannten Produkte wurde vom Umweltbundesamt aktiv unterstützt. Wegen des bestehenden Herstellerinteresses am Umweltzeichen, arbeitet das Umweltbundesamt derzeit daran, auch den Blauen Engel für diese Produktkategorie wieder vergeben zu können. Auch bei Produkten mit EU-Umweltzeichen ist die Anwendungsbeschreibung mit der Dosierangabe auf der Verpackung vor der Anwendung zu beachten. Weitere Fragen zu Wasch- und Reinigungsmitteln beantwortet gerne das Umweltbundesamt Dessau-Roßlau, 07.10.2009
LCSA steht für loose-fit coculture-based sensitization assay. Mit diesem vom Antragsteller entwickelten Testverfahren lässt sich in-vitro das irritative und sensibilisierende Potential von Testsubstanzen quantifizieren. Der Test basiert auf der Kokultur primärer humaner Keratinozyten und Dendritischer Zellen. Die Aktivierung von Dendritischen Zellen stellt nur die Initialphase der Sensibilisierung dar. Im weiteren Verlauf kommt es zur Aktivierung von T-Lymphozyten und erst damit zur Ausbildung einer Allergie. Eine Substanz, die zwar Dendritische Zellen aktiviert, aber keine T-Zell-Antwort auslöst, würde daher im LCSA falsch-positive Ergebnisse liefern. In der Weiterentwicklung des LCSA sollen im aktuellen Vorhaben T-Zell-Antworten als zusätzliche Endpunkte des Tests etabliert werden. Es sollen allogene T-Lymphozyten in das bestehende Testsystem integriert und nach Stimulation mit bekannten Allergenen über spezifische Antikörperfärbung differenziert und ihr Aktivierungsgrad bestimmt werden. Zudem soll eigenen experimentellen Hinweisen nachgegangen werden, nach denen auch die im LCSA bereits enthaltenen autologen T-Zellen über die Aktivierung der Keratinozyten zu einer Antwort stimuliert werden können.
Anlass/Ziel: In Gebäuden mit Feuchtigkeitsschäden ist ein erhöhter Befall durch Schimmelpilze nachzuweisen, der Atemwegserkrankungen bei den sich in den Gebäuden aufhaltenden Personen auslösen kann. In Finnland gelten Schimmelpilze nach Feuchtigkeitsschäden in Innenräumen seit 1998 sogar als häufigste Ursache für berufsbedingtes Asthma. Schimmelpilze stellen auch eine Nahrungsquelle für verschiedene Milben dar und ein gemeinsames Auftreten bei hoher Luftfeuchtigkeit insbesondere mit den Vorratsmilben wie Tyrophagus putrescentiae, Lepidoglyphus destructor und Glycophagus domesticus ist häufig zu beobachten. Ziel der Machbarkeitsstudie ist es Verfahren zur Schimmelpilzallergiediagnostik und Expositionsmessung von Schimmel- und Milbenallergenen zu entwickeln und ein Studiendesign für eine Fall-Kontrollstudie zu entwerfen. Material/Methode: Auswertung der BK-Fälle, um Hinweise auf Risiken und spezielle Sensibilisierungen bzw. auch toxische Wirkungen zu erhalten. Probennahme von mit Schimmelpilzen belastetem Material an verschiedenen Standorten. Ein Teil jeder Probe wird im BGIA auf Schimmelpilze untersucht; dominante Spezies werden kultiviert und für die Allergen/Antigen Gewinnung an das BGFA geschickt. Ein zweiter Teil der Probe wird am BGFA auf Milben untersucht. Dieses erfolgt mittels milbenspezifische Enzym-Immuno-Assays (EIA) für Hausstaubmilben (Indoor Allergen) und Vorratsmilben (am BGFA entwickelte Assays). Auswertung und Auswahl der für die Diagnostik und Expositionsmessungen relevanten Spezies sowie Herstellung fehlender Diagnostika und Assays zur Expositionserfassung.
Die Datenbank ICS (Informationssystem Chemikaliensicherheit) ist die zentrale Vollzugsdatenbank des Umweltbundesamtes. In ihr sind umfangreiche Faktendaten enthalten, die die Grundlage für die Stoffbewertung in den Vollzügen REACH, PflSchG, BiozidG, und AMG bilden. Durch die steigenden Anforderungen an die Datenbankinhalte als auch an die Datenbankinfrastruktur wurde es notwendig, ICS neu zu konzeptionieren. Im ersten Schritt wurde das hier vorliegende Fachkonzept erstellt, dass den Rahmen für die später zu erarbeitenden Feinkonzepte und die Implementierung festlegt. Das Fachkonzept ist in mehrere Teilkonzepte mit unterschiedlichen Inhalten aufgegliedert. Es beinhaltet die Geschäftsanwendungsfälle, und daraus abgeleitet, die Systemanwendungsfälle, die die Arbeit mit ICSneu aus Nutzersicht beschreiben. Aus diesen Anwendungsfällen wurden die Rollen und Rechte abgeleitet, die vollzugsübergreifend ausgeprägt sind. Entsprechend der vollzugsübergreifenden Arbeits- und Sichtweise auf das System wurde ein neues fachliches Datenmodell erstellt, das ein vollzugsunabhängiges und erweitertes Stoff-Identitätskonzept und die Modellierung der Faktendaten beinhaltet. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Flexibilität bei der Erweiterung der Faktendaten mit entsprechenden Strukturierungsmöglichkeiten. Die Funktionalitäten des neuen Systems werden in einem Navigations-, Recherche- und Import-/Export-Konzept beschrieben. Für die interne Kommunikation werden die Anforderungen an die Schnittstellen der zu integrierenden Funktionen/Systeme aus/für eine Vorgangsbearbeitung (VBS) und ein Dokumentenmanagement (DMS) ausgeführt. Die Systemarchitektur beschreibt die Umsetzung des Fachkonzeptes in einer zukunftsorientierten und diensteorientierten Architektur mit Browser basierendem Thin-Client. Die einzelnen Dienste werden ausführlich dargestellt. Im Migrationskonzept werden die Anforderungen und das Vorgehen beim Systemwechsel von ICS auf ICSneu beschrieben. Die IT-Sicherheit wird in einem verfahrensbezogenen IT-Sicherheitskonzept behandelt, die Aspekte des Betriebs sind in einem verfahrensbezogenen Betriebskonzept dargestellt.
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