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Internationale Hydrogeologische Karte von Europa 1:1.500.000 (IHME1500) - Blatt D6 Athina

Die Internationale Hydrogeologische Karte von Europa im Maßstab 1:1.500.000 (IHME1500) ist ein Kartenwerk hydrogeologischer Übersichtskarten, das aus 25 Kartenblättern mit dazugehörigen Erläuterungen besteht und das den gesamten europäischen Kontinent und Teile des Nahen Ostens abdeckt. Die nationalen Beiträge zu diesem Kartenwerk werden von Hydrogeologen und Spezialisten anderer verwandter Wissenschaftsbereiche unter der Schirmherrschaft der Internationalen Assoziation der Hydrogeologen (IAH) und ihrer Kommission für Hydrogeologische Karten (COHYM) geleistet. Das Kartenprojekt wird von der Kommission für die Geologische Weltkarte (CGMW) unterstützt. Die wissenschaftlich-redaktionelle Arbeit wird finanziell durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) gesponsert. Beide Organisationen sind für die Kartographie, den Druck und die Publikation der Kartenblätter und Erläuterungen verantwortlich. In der IHME1500 werden die hydrogeologischen Gegebenheiten von Europa als Ganzes ohne Berücksichtigung politischer Grenzen dargestellt. Gemeinsam mit den begleitenden Erläuterungsheften kann das Kartenwerk für wissenschaftliche Zielstellungen, für regionale Planungen und als Grundlage für detaillierte hydrogeologische Kartierarbeiten genutzt werden.

Meteogramm bis H+78 13274 Beograd/Surcin - Meteogram up to H+78 13274 Beograd/Surcin

3 Tage Vorhersage. Wind, Temperatur, Bodendruck, Bedeckung, Konvektionswolken und Niederschlag. - 3 days forecast. Wind, temperature, pressure mean sea level, cloud cover, convective clouds and precipitation.

Klima-Proxies für Löss-Paläoboden Sequenzen

Entwicklung von Klima-Proxies für Löss-Paläoboden Sequenzen in Serbien anhand von substanzspezifischer Isotopenanalytik.

Entwicklung eines auf Blütendüften des Steirischen Ölkürbis basierenden Bekämpfungssystems gegen den Westlichen Maiswurzelbohrer

Zielsetzung: Der Westliche Maiswurzelbohrer (WMB), Diabrotica virgifera vergifera (Coleoptera: Chrysomelidae) stammt ursprünglich aus Zentralamerika. Er wurde Ende des 20. Jahrhunderts nach Europa verschleppt, wo er erstmals 1992 in der Nähe von Belgrad, Serbien, beobachtet wurde. Nach einer massiven Ausbreitung kommt er inzwischen von Griechenland bis Polen und von Italien bis zur Ukraine vor. Der WMB ist einer der gefährlichsten Schädlinge für die Maisproduktion auf der nördlichen Hemisphäre. Bis zu 500 Eier legen die weiblichen Käfer über den Sommer verteilt in den Maisfeldern ab. Die im darauf folgenden Frühjahr schlüpfenden Larven bohren sich in das Wurzelgewebe der Maispflanzen ein. Durch den Fraß an den Wurzeln werden die Wasser- und Nährstoffaufnahme reduziert, die Standfestigkeit der Pflanzen herabgesetzt und Infektionen durch Pilze begünstigt. Die Lagerung der Pflanzen kann zu Problemen bei der mechanischen Ernte führen. Ende Mai bis Ende Juni schlüpfen die Käfer und fressen an Pollen, milchreifen Körnern und frischen Blättern, aber auch an den Narbenfäden der jungen Kolben. Wenn die Maisblüte mit der Hauptflugzeit der Käfer zusammenfällt, kann es durch Fraß der Käfer an den Narbenfäden zur Unterbindung der Fruchtbildung kommen. Umfangreiche Ernteausfälle sind die Folge. In Österreich verursacht der Maiswurzelbohrer seit 2002 Schäden mit einem Ertragsverlust von 10-30%. Daher ist es wichtig, effiziente Möglichkeiten zu finden, um Maisfelder vor diesem Schädling mit einer Methode zu schützen, die umweltfreundlich, kostengünstig und einfach zu handhaben ist. Während es in Österreich bereits Projekte gibt, die darauf abzielen, die Larven des WMB zu reduzieren, ist das Ziel unseres Projektes die Bekämpfung adulter Käfer. Die Bekämpfung der Käfer soll einerseits der Reduktion der abgelegten Eier in einem Gebiet dienen, andererseits sollen die befürchteten Befruchtungsschäden an den Maiskolben verhindert werden. Aus der Literatur (Ulrichs et al. 2008) und eigenen Beobachtungen wissen wir, dass adulte männliche und weibliche WMB von Blüten des steirischen Ölkürbis stark angelockt werden, um sowohl Pollen (männliche Blüten) als auch Blütenblätter (beide Geschlechter) zu fressen. Der WMB nutzt olfaktorische Signale, um Kürbisblüten zu lokalisieren. Diese Vorliebe für Düfte von Kürbisblüten wollen wir ausnutzen und ein hochwirksames integratives Schädlingsbekämpfungssystem in Österreich für adulte männliche und weibliche WMB auf Basis von Blütendüften des Ölkürbis entwickeln. Die zur Erreichung unserer Ziele erforderliche Methodik basiert auf einer soliden, multidisziplinären Basis. Es kombiniert Methoden, die sowohl im Labor (Physiologie, chemische Analytik, Verhaltensstudien) als auch im Feld (z.B. Anlockexperimente) angewendet werden, um diejenigen Blütendüfte des Ölkürbis zu entschlüsseln, welche den WMB anlocken. Basierend auf diesen Düften werden wir eine umweltfreundliche Bekämpfungsmethode entwickeln. (Text gekürzt)

Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich

Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union ( EU ) eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder (1999/519/EG) verabschiedet. Diese stützt sich auf die EMF -Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz ) der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection ( ICNIRP ) aus dem Jahr 1998. Die EU -Ratsempfehlung enthält unter anderem Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte und daraus abgeleiteter Referenzwerte für die Stromversorgung. Als Referenzwerte für die Stromversorgung (50 Hertz ) sind festgelegt: für elektrische Felder : 5 Kilovolt pro Meter (5 kV/m) für Magnetfelder: 100 Mikrotesla (100 µT ) ICNIRP hat die Guidelines im Jahr 2010 geändert und empfiehlt für die Frequenz 50 Hz einen Referenzwert von 200 µT für Magnetfelder. Die EU -Ratsempfehlung wurde aber nicht geändert, es bleibt bei dem Referenzwert von 100 µT . Innerhalb der Europäischen Union ( EU ) und in angrenzenden Ländern gibt es einen uneinheitlichen Umgang mit den Ratsempfehlungen. In den nachfolgenden Tabellen sind die verschiedenen Herangehensweisen dargestellt. Gruppe 1 In Gruppe 1 wurden die Empfehlungen des Europäischen Rats in bindende nationale Regelungen umgesetzt. Es gelten die von der EU festgelegten Referenzwerte, wobei teilweise noch Zusatzregelungen angewandt werden. Gruppe 1 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Estland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Griechenland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Österreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung (umgesetzt in ÖNORM (Vornorm) S1119) Portugal 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Rumänien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Slowakei 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Tschechien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Ungarn 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zypern 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zusätzliche Beschränkungen Deutschland 5 100 Es gilt die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchV ) novelliert im August 2013 (Grenzwerte wie EU -Ratsempfehlung) Für bestimmte Anlagen der Stromversorgung und der Bahn gilt: keine Überschreitung der Grenzwerte unter Höchstlast kurzfristige (5 % des Tages) und kleinräumige Überschreitungen um das Doppelte bleiben außer Betracht Vorsorge: Emissionen sind zu minimieren. Keinerlei Überschreitung der Grenzwerte in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen Bei Neubau einer Höchstspannungstrasse (>220 kV , 50 Hz ): keine Überspannung von zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Gebäudeteilen. Belgien (Brüssel) 5 100 kurzfristige Überschreitungen bis 1000 µT erlaubt, neue Transformatorstationen: Richtwert 0,4 µT Grenzwert für Wohnbereiche, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser: 10 µT Belgien - 10 Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Belgien (Wallonien) 5 7 10 - Wohngebiete Straßen sonstige Orte Belgien (Flandern) 0,2 - 10 Innenräume Finnland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung elektrische und magnetische Felder in der Nähe von Menschen möglichst gering halten kurzfristige Überschreitungen bis 15 kV/m und 500 µT erlaubt Frankreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung: gelten nur für neue beziehungsweise geänderte Anlagen Kroatien 5 2 100 40 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Luxemburg 5 - 100 1 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Abstandsregelung bei Neuanlagen: für 65-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 20 Meter, für 100- beziehungsweise 220-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 30 Meter San Marino 5 - 100 0,4 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung 24-Stunden-Vorsorgewert nach oben Gruppe 2 In der zweiten Gruppe ist die Empfehlung des Europäischen Rats nicht in rechtliche Regelungen umgesetzt. Es gelten höhere Referenzwerte im Vergleich zur EU -Ratsempfehlung, beziehungsweise lediglich Empfehlungen oder andere oder gar keine Regelungen. Gruppe 2 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Bulgarien - - Keine gesetzliche Regelung betriebsspannungsabhängige Abstandsregelung für Leitungen in Wohnbebauung Großbritannien - - Keine gesetzliche Regelung. National Radiological Protection Board (NRPB) empfahl 5 kV/m für das elektrische Feld und 100 µT für das Magnetfeld Schutz der Bevölkerung vor Mikroschocks durch Referenzwert von 5 kV/m Irland - - Keine gesetzliche Regelung Island - - Keine gesetzliche Regelung Lettland - - Keine gesetzliche Regelung Malta - - Keine gesetzliche Regelung Monaco - - Keine gesetzliche Regelung Norwegen 5 200 Gesetzliche Regelung beruht auf der aktuellen ICNIRP -Empfehlung zusätzlich gilt: Magnetfeld >0,4 µT --> ALARA Schweden 5 100 Keine gesetzliche Regelung Empfehlungen der schwedischen Strahlenschutzbehörde von 2009 entsprechen der EU -Ratsempfehlung Spanien - - Keine gesetzliche Regelung Errichtungsverbot für neue Hochspannungsleitungen in der Nähe von Wohnbebauungen, Schulen und öffentlichen Plätzen. nach oben Gruppe 3 Die dritte Gruppe hat strengere Grenzwerte und/oder Referenzwerte, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen oder aufgrund der Forderung der Bevölkerung nach niedrigeren Grenzwerten eingesetzt wurden. Gruppe 3 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Dänemark - - Keine gesetzliche Regelung Magnetfeldmessung durch Stromversorger bei Neuanlagen: Ziel, Jahresdurchschnitt soll 0,4 µT nicht überschreiten keine Kindergärten und Neubauten in der Nähe einer Hochspannungsleitung Italien 5 100 Dekret vom 8. Juli 2003 (elektrische und magnetische Felder von Stromleitungen): Eingreifwert/Schwellenwert 10 µT für bestehende Anlagen bei Kinderspielplätzen, Wohnungen, Schulen und Gebieten, in denen sich Menschen 4 Stunden und länger pro Tag aufhalten. Qualitätsziel = 3 µT für neue Leitungen und für Planungen. Strengere Richtlinien in drei Regionen: 0,2 µT Liechtenstein 5 100 Umweltschutzgesetz vom 29. Mai 2008 ( bzw. geänderte Version von 2010) Verordnung vom 9. Dezember 2008 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Es wird zwischen alten (vor 2010 errichtet) und neuen Anlagen unterschieden. Auch alte Anlagen müssen Grenzwerte einhalten oder binnen fünf Jahren saniert werden - 1 Anlagegrenzwert für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung maximale Überschreitung um das 1,5-fache an höchstens fünf Tagen im Jahr; systematische und periodische Überschreitungen nicht zulässig sensible Bereiche sind extra auszuweisen Litauen 0,5 20 Innerhalb von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und Büros 1 40 Außerhalb darf die Feldstärke maximal um das Zweifache höher sein Niederlande 8 120 Empfehlung des Gezondheitsraads für Begrenzung der Exposition gegenüber niederfrequenten Feldern - 0,4 Empfehlung des Ministeriums für Bau, Raumplanung und Umwelt zu Hochspannungsfreileitungen von 2005, bekräftigt 2008: an Orten, an denen sich Kinder für lange Zeit aufhalten, sollen bei neu geplanten Leitungen 0,4 µT nicht überschritten werden. für bestehende Leitungen gilt diese Regelung nicht Polen 1 75 Referenzwerte unterscheiden sich von EU -Ratsempfehlung: Wohnbereiche 10 75 Allgemein zugängliche Bereiche Schweiz 5 100 Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV vom 1. Februar 2000) Immissionsgrenzwerte entsprechen der EU -Ratsempfehlung. Unterscheidung zwischen neuen und alten Anlagen. - 1 Vorsorgliche Grenzwerte für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung: nach dem 1. Februar 2000 installierte Anlagen werden als neu bezeichnet und haben vorsorgliche Emissionsbegrenzungen (Anlagegrenzwert). Serbien 2 40 Referenzwerte niedriger als EU -Ratsempfehlung Slowenien 0,5 10 für neue und modifizierte Anlagen in der Nähe von Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sanatorien, Spielplätzen, Parks, Erholungszonen, öffentlichen Gebäuden und Ausflugzielen 10 100 Allgemein zugängliche Bereiche Stand: 19.03.2026

Fachgespräch EMF -Monitoring

Fachgespräch EMF -Monitoring München, 25. und 26. November 2021 Beim Monitoring elektromagnetischer Felder (EMF) existieren unterschiedliche Konzepte, die für die Nutzung durch das KEMF unterschiedlich geeignet sind. Das BfS hat den Menschen im Fokus. Damit sind Expositionen hier besonders relevant. Messungen mit Personenexposimetern haben zwar gewichtige Einschränkungen, sind aber vielfach wertvoll für den Erkenntnisgewinn und die Kommunikation. Im Rahmen der Gründung des "Kompetenzzentrums Elektromagnetische Felder ( KEMF )" wurde ein verstärktes EMF -Monitoring beschlossen. Diese kontinuierliche Beobachtung soll die bisherigen Aktivitäten des Bundesamts für Strahlenschutz ( BfS) im Bereich Exposition der Bevölkerung gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, etwa die Verfolgung wissenschaftlicher Publikationen und die Vergabe von Forschungsvorhaben, erweitern. Hierdurch soll aber keine Konkurrenz zu bereits in Deutschland bestehenden Monitoring- Aktivitäten geschaffen, sondern diese sinnvoll ergänzt werden. Das Fachgespräch diente der allgemeinen Diskussion zu diesem Thema sowie dem Erfahrungsaustausch in Bezug auf nationale und internationale Monitoringkonzepte und -aktivitäten. Dazu gab es verschiedene Vorträge. Die auf dieser Basis gesammelten Erkenntnisse sollen genutzt werden, um zu ermitteln und zu begutachten, welche Konzepte und Ansätze für das KEMF brauchbar sind und sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umsetzen lassen. Inhalte des Fachgesprächs Im Einführungsvortrag legte Gregor Dürrenberger (Schweiz) dar, dass vor Ausarbeitung eines detaillierten Konzeptes das Ziel eines EMF -Monitorings definiert werden sollte: Ein EMF -Monitoring kann als Kontrollsystem genutzt werden. Es kann dem Gewinn wissenschaftlicher Erkenntnisse dienen. Es kann ein Mittel der wissenschaftlichen und/oder politischen ( Risiko -)Kommunikation sein. Des Weiteren wurden unterschiedliche Monitoringansätze, - wie Emissions-, Immissions- und Expositionsmonitoring -, erläutert. Dabei ging es um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Monitoringansätze und wie sie in gesellschaftspolitische Kontexte eingebettet sind. Vorstellung der Ansätze bereits bestehender EMF -Monitoring- Aktivitäten Immissionsmonitoring - Bundesnetzagentur und Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) Die im Fachgespräch vorgestellten in Deutschland betriebenen Monitoringansätze der Bundesnetzagentur und des LfU Bayern sind jeweils reines Immissionsmonitoring. Dabei wird entweder die Summe ausgewählter EMF -Einwirkungen an einem Messpunkt über längere Zeit aufgezeichnet oder es werden Kurzzeit-Immissionsmessungen vieler Messpunkte zusammengefasst und diese Untersuchungen werden in verschiedenen Messreihen wiederholt. Diese Ansätze erfordern viel Arbeit und passen nur teilweise zu den Zielen des BfS / KEMF . Einerseits hat das BfS den Menschen bzw. die gesundheitlichen Wirkungen im Blick. Daher sind nicht Immissionen an bestimmten Messpunkten relevant, sondern die Exposition , d.h. alle EMF -Einwirkungen auf Personen. Des Weiteren sind zusammengefasste, abstrakte Immissionsmessungen für Laien schwer verständlich und lassen sich schlecht einordnen bzw. bewerten. Messansätze im Hochfrequenzbereich Erfassung von Immissionsbeiträgen ortsfester Funkanlagen Der Vortrag von Christian Bornkessel ( TU Ilmenau) beleuchtete und bewertete verschiedene Messansätze im Hochfrequenzbereich. Dabei ging Herr Bornkessel auf verschiedene Probleme ein, wie klein- und großskalige örtliche Feldvariationen und zeitliche Schwankungen von Feldstärken. Weiterhin erläuterte er, durch welche Ansätze diese Probleme minimiert oder behoben werden können. Als Idee ergab sich ein Messansatz als Kombination der Momentanwert-Messungen auf einem Punktgitter mit exemplarischen Maximalwert-Messungen bzw. die Hochrechnung auf die maximale Anlagenauslastung. Dadurch lassen sich typische Unterschiede zwischen minimaler sowie maximaler momentaner Immission von Mobilfunkanlagen erfassen. Durch sogenannte codeselektive Messungen können Aussagen zu verschiedenen Mobilfunkgenerationen getroffen werden. Der Ansatz beschränkt sich auf die Erfassung von Immissionsbeiträgen ortsfester Funkanlagen und liefert einen Proxy für mögliche Expositionsbeiträge solcher Anlagen. Kontextbezogene Expositionsmessungen Ein deutlich anderes Konzept für die Schweiz stellte Sebastian Egger (Bundesamt für Umwelt/BAFU) mit „Kontextbezogenen Expositionsmessungen“ vor. Dabei werden Messungen auf definierten Routen von 1–1,5 km Länge mittels Personenexposimetern durchgeführt. Hierbei werden tatsächliche Beiträge, wie hoch Menschen in typischen und alltäglichen Aufenthaltsszenarien Strahlung ausgesetzt sind (Stadtzentrum, zentrale und ländliche Wohngebiete, Industrie, Natur- und Freizeitgebiet etc. ), erfasst. Durch regelmäßige Wiederholungen der Routenmessungen lassen sich zeitliche Veränderungen der Beiträge erkennen. Ergänzt wird dieses Konzept durch Spotmessungen in Wohnungen und Langzeitmessungen, wobei ebenfalls Personenexposimeter zum Einsatz kommen. Eignung Dieses Konzept eignet sich einerseits zu Kommunikationszwecken, da Messwerte an bestimmten repräsentativen Orten oder in realen, nachvollziehbaren Situationen erfasst werden. Zudem lassen sich mit diesem Ansatz Erkenntnisse über zeitliche Expositionsänderungen gewinnen. Nachteilig sind die Messunsicherheiten von Personenexposimetern. Es ist zudem bekannt, dass nahe am Körper betriebene (in der Regel eigene) Geräte die potenziell größten Expositionsbeiträge verursachen. Mit Personenexposimetern können diese Beiträge nicht angemessen erfasst werden. Messaktivitäten in Deutschland und anderen europäischen Ländern In ergänzenden Vorträgen wurden weitere Messaktivitäten in Deutschland und anderen europäischen Ländern vorgestellt. Dazu gehören Messungen beim Aufbau eines 5G-Testfeldes in Sachsen, ein Immissionsmonitoring bei Funkanlagen in Frankreich, ein EMF -Emissions-Monitoring im Hochfrequenz -Bereich in Serbien sowie Messungen mittels tragbarer Messgeräte in den Niederlanden. Zusätzlich behandelte Themen waren ein EMF - Hochfrequenz -Monitoring mittels Smartphones durch Sascha Schießl von der RWTH Aachen und die Anwendung computerbasierter Simulationen und Modellrechnungen für EMF -Monitorings durch Gernot Schmid von Seibersdorf Laboratories. Fazit Aus Sicht des Strahlenschutzes ist die Exposition von Menschen gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern relevant. Das Fachgespräch hat gezeigt, dass ein systematisches, flächendeckendes und repräsentatives EMF -Expositionsmonitoring aufgrund des hohen zeitlichen und personellen Aufwands sowie technischer Einschränkungen nicht zu erreichen ist. Die zentrale Frage, die vor Erstellung eines Konzeptes beantwortet werden muss, lautet also, welchem Zweck ein EMF -Monitoring dienen soll. Für ein Monitoring als Mittel der wissenschaftlichen Kommunikation ist die Definition des Kommunikationsbedarfs und der Kommunikationsstrategie entscheidend. Beim Zweck des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns hat das BfS den Menschen bzw. gesundheitliche Fragen im Fokus. Damit sind Expositionen und nicht Immissionen relevant. Umfassende Immissionsmonitorings verfehlen dabei den Zweck auf Expositionsseite, lassen aber qualitativ den Schluss zu, dass der Expositionsbeitrag durch Anlagen klein ist. Es gibt kein allgemein anerkanntes Konzept, insbesondere im Hochfrequenzbereich, um quantitativ auf die Exposition zu schließen. Allerdings können Immissionsmessungen für die ( Risiko -)Kommunikation hilfreich sein. Punktuelle Messungen sind wichtig bei der Bewertung neuer Technologien. Mittels Personenexposimetern kann das Ausgesetztsein von Menschen erfasst werden, wobei es nicht möglich ist, die Beiträge von körpernah betriebenen Endgeräten angemessen zu erfassen. Trotz dieser Einschränkung sind Messungen mit Personenexposimetern in Referenzszenarien und auf Messrouten wertvoll für den Erkenntnisgewinn und die Kommunikation. Zudem kann die Wiederholung dieser Messungen Zeittrends erkennen lassen. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 20.01.2026

Umsetzung einer begleitenden Durchführbarkeitsstudie zur großindustriellen Skalierung der Produktion von grünem Wasserstoff und Derivaten in Serbien, Teilvorhaben: Grundlagenbestimmung, Parametrik und technische Systementwicklung für die HyDS-Hochskalierung

Umsetzung einer begleitenden Durchführbarkeitsstudie zur großindustriellen Skalierung der Produktion von grünem Wasserstoff und Derivaten in Serbien

Umsetzung einer begleitenden Durchführbarkeitsstudie zur großindustriellen Skalierung der Produktion von grünem Wasserstoff und Derivaten in Serbien, Teilvorhaben: Auslegung und Optimierung gekoppelter PV-Systeme zur Wasserstoff- und Derivaterzeugung mittels digitaler Systemplanung

AskREACH

<p>Das Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Im Projekt wurde die Smartphone-App Scan4Chem entwickelt, mit der sich Verbraucher über solche Stoffe informieren oder Erzeugnis-Lieferanten dazu anfragen können. Die europäische Chemikalienverordnung REACH bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen.</p><p>„Besonders besorgniserregende Stoffe“ – oder Substances of Very High Concern, SVHCs – sind beispielsweise krebserregend, hormonell wirksam oder solche, die als besonders kritisch für die Umwelt angesehen werden. Die europäische Chemikalienverordnung ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠ legt Informationspflichten für SVHCs fest (Art. 33). Ist ein SVHC in einem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erzeugnis#alphabar">Erzeugnis</a>⁠ in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten, muss diese Information von jedem Lieferanten (Hersteller, Importeur, Händler) an jeden kommerziellen Kunden in der Lieferkette weitergegeben werden. Der Begriff “Erzeugnis” bezeichnet dabei i.d.R. Gegenstände, z.B. Haushaltsgeräte, Textilien, Schuhe, Sportkleidung, Möbel, Heimwerkerprodukte, Elektronik &amp; elektronisches Zubehör, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf Anfrage ebenfalls informiert werden und sind damit in der Lage, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.</p><p>Um das REACH-Verbraucherrecht in der europäischen Bevölkerung bekannter zu machen, startete das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) zusammen mit 19 Projektpartnern aus 13 EU-Mitgliedstaaten das EU LIFE Projekt AskREACH (siehe Auflistung unten). Die Projektziele waren:</p><p>Mit der im AskREACH Projekt entwickelten Smartphone App (Scan4Chem) können Verbraucherinnen und Verbraucher die Barcodes von Erzeugnissen scannen. Sie erhalten dann entweder über die AskREACH Datenbank Informationen zu SVHCs in diesen Erzeugnissen oder sie können – falls noch keine Informationen in der Datenbank sind - entsprechende Anfragen an die Erzeugnis-Lieferanten verschicken. Letztere können ihnen die Informationen per E-Mail zukommen lassen oder sie in die AskREACH Datenbank eintragen, so dass spätere Anfragen direkt aus der Datenbank beantwortet werden können. Die Datenbank wird über eine Eingabemaske, das sogenannte Supplier Frontend, gefüllt.</p><p>Einige Unternehmen konnten über das Projekt zusätzlich Unterstützung erhalten durch den Zugang zu einem IT-Tool, das die Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert.</p><p>Alle Bürgerinnen und Bürger in den AskREACH Partnerländern können die App kostenlos aus den App Stores herunterladen. Die App ist an alle relevanten Sprachen adaptiert. Sollten die gewünschten Informationen über ein Erzeugnis in der Datenbank noch nicht vorhanden sein, wird automatisch eine Anfrage generiert und kann vom App-Nutzer an den Erzeugnis-Lieferanten gesendet werden.</p><p>Seit Ende Oktober 2019 wurden die Apps der AskREACH Partnerländer sukzessive veröffentlicht. Mit Stand Mai 2024 sind in Europa in 21 Ländern Apps verfügbar: Belgien, Bulgarien, Dänemark (Tjek Kemien), Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen (Pytaj o chemię), Portugal, Schweden (Kemikalieappen), Serbien (auch in Bosnien-Herzegovina und Montenegro), Spanien, Tschechien, Ungarn. Ziel ist, die App im gesamten europäischen Raum zu verbreiten.</p><p>Im Rahmen des AskREACH Projektes wurden zwei Informations-Kampagnen durchgeführt. Diese Kampagnen werden auch nach Projektende (31.08.2023) in gewissem Umfang fortgeführt. Sie dienen zur Sensibilisierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und von Erzeugnis-Lieferanten. Die Kampagnen werden in allen teilnehmenden europäischen Staaten und in weiteren europäischen Staaten durchgeführt (Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn).</p><p>Unternehmen profitieren auf mehreren Ebenen von der AskREACH Datenbank:</p><p>Das IT-Tool zur Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert es Unternehmen, Informationen zu SVHCs und anderen Stoffen in ihren Erzeugnissen von ihren Zulieferern einzuholen und zu verwalten. Es handelt sich um ein existierendes Tool, das während des Projekt-Zeitraums von einigen Firmen getestet wurde. Das Tool wurde optimiert und steht nun kostenpflichtig zur Verfügung.</p><p>Projektpartner sind Behörden, wissenschaftliche Einrichtungen und Nichtregierungs-Organisationen aus dem Bereich Umwelt und Verbraucher:</p><p>In Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn und in Spanien ist die App ebenfalls verfügbar und wird von Kampagnen begleitet:</p><p>Das Projekt startete am 1. September 2017, wurde im Rahmen des EU LIFE Programms gefördert (Projektnummer LIFE16 GIE/DE/000738) und lief bis zum 31. August 2023. Die im Projekt entwickelten IT-Tools bleiben auch nach Projektende weiter erhalten und werden entsprechend betreut und beworben. Eine Webseite (nur auf Englisch) mit detaillierten Informationen zum Projekt, seinen Ergebnissen und Kontaktdaten ist verfügbar unter <a href="http://www.askreach.eu/">www.askreach.eu</a></p><p>Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.</p>

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