WFS zur Sandkrug/Hinter dem Esch Urschrift der Gemeinde Hatten im originären Datenformat
WMS zur Sandkrug/Hinter dem Esch Urschrift der Gemeinde Hatten im originären Datenformat
Zielsetzung: Das geplante Forschungsprojekt will den Begriff Anthropozän als eben diesen Denkrahmen in die Schule bringen, um eine fächerverbindende Auseinander-setzung mit der Mensch-Natur-Beziehung im Kontext der Dimensionen Zeit und Raum (Ehlers 2008, 235-241) zu ermöglichen. Die Herangehensweise der Grünen Pädagogik mit ihrer multiperspektivischen Herangehensweise (siehe z.B. Aktionsplan GP, Juni 2016) eignet sich dafür sehr gut. Es widmet sich daher im übergeordneten Sinne dieser Forschungsfrage: Welche grundlegenden Informationen und Lehrmaterialien über das Anthropozän benötigen LehrerInnen, um daraus kompetenzorientierte Lernaufgaben im fächerverbindenden Unterricht ableiten zu können? Im Sinne einer Konkretisierung konzentrieren wir uns im geplanten Forschungsprojekt exemplarisch auf das Thema und Element Wasser im Raum Niederösterreich, um an ihm die multiperspektivischen Zugänge im Sinne der Grünen Pädagogik sichtbar zu machen: zunächst aus Sicht von Sprachlicher Bildung mit dem Fokus Primarstufe (C. Sippl) und Biologie/Nawi mit dem Fokus Sekundarstufe (M. Scheuch). Die aus dieser Konzentration resultierende Forschungsfrage lautet: Welche Zugänge lassen sich über das Element Wasser aus den Blickwinkeln Sprachliche Bildung und Biologie/Nawi zur Erschließung des Begriffs des Anthropozäns eröffnen? Wasser ist als Lebenselement für alle Lebensprozesse notwendig, die humane Gesellschaft hat sich über ihre Tätigkeiten einen Großteil des verfügbaren Wassers bereits angeeignet. Das Spannungsfeld erstreckt sich von der menschlich verursachten Klimaerwärmung, die die globale Verteilung der Wasserressourcen beeinflusst (z.B. Ellis 2017, 12), über vom Menschen produzierte Substanzen, die im Wasserkreislauf landen und verteilt werden (ebd. 13), bis hin zu der Verteilungs-gerechtigkeit zwischen Produktion, Energiegewinnung, Trinkwasser und Lebensraum für Organismen. Die Herausforderung wird sein, nicht bei klassischen Umweltbildungsaktivitäten zum Thema Wasser stehen zu bleiben, sondern diese im Sinne einer Grünen Pädagogik und dem UNESCO Action Programme on Education for Sustainable Development in kompetenzorientierte Lernaufgaben zu integrieren. Bedeutung des Projekts für die Praxis: Die Verknüpfung des neuen Denkrahmens für Nachhaltige Entwicklung mit dem hochschuleigenen konzept der Grünen Pädagogik bringt neue Perspektiven in den Diskurs zur BNE.
WFS zur Vor dem Holze Urschrift der Gemeinde Hatten im originären Datenformat
Die Grenzen der Gewässerunterhaltungsverbände des Landes Brandenburg werden aus dem Datensatz ezg25 (Oberirdische Einzugsgebiete des Landes Brandenburg) abgeleitet. Die Ableitung erfolgt gemäß den in den Verbandssatzungen genannten Einzugsgebieten. Ein Flurstück, das in mehreren Einzugsgebieten liegt, die unterschiedlichen Verbandsgebieten zugeordnet sind, ist dem Verbandsgebiet zuzuordnen, in dem die größere Teilfläche liegt. Bei identischer Verteilung der Teilflächen ist die Lage des messtechnischen Flurstückschwerpunkts für die Zuordnung entscheidend. Maßgeblich für die Verbandsgrenzen der Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) sind die Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Für die GUV-Grenzen 2026 genutzte Daten: Oberirdische Einzugsgebiete Brandenburg, Stand: 01.06.2025 (Version 4.4) ALKIS Flurstücke mit Stand 01.06.2025 Die im Datensatz enthaltenen GUV-Grenzen sind für das Jahr 2026 gültig. Die Grenzen der Gewässerunterhaltungsverbände des Landes Brandenburg werden aus dem Datensatz ezg25 (Oberirdische Einzugsgebiete des Landes Brandenburg) abgeleitet. Die Ableitung erfolgt gemäß den in den Verbandssatzungen genannten Einzugsgebieten. Ein Flurstück, das in mehreren Einzugsgebieten liegt, die unterschiedlichen Verbandsgebieten zugeordnet sind, ist dem Verbandsgebiet zuzuordnen, in dem die größere Teilfläche liegt. Bei identischer Verteilung der Teilflächen ist die Lage des messtechnischen Flurstückschwerpunkts für die Zuordnung entscheidend. Maßgeblich für die Verbandsgrenzen der Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) sind die Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Für die GUV-Grenzen 2026 genutzte Daten: Oberirdische Einzugsgebiete Brandenburg, Stand: 01.06.2025 (Version 4.4) ALKIS Flurstücke mit Stand 01.06.2025 Die im Datensatz enthaltenen GUV-Grenzen sind für das Jahr 2026 gültig.
In der Gemeinde Südheide wurden 8 Satzungen nach § 34 BauGB rechtskräftig, diese verteilen sich auf sieben Ortsteile.
Das ist die 34er Satzung § 34(4) Nr. 1 BauGB der Stadt Brake (Unterweser) (Abgrenzungssatzung-Ortsteil Käseburg).
Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Letztere Verordnung galt für die am 01.01.1975 in die Stadt Wuppertal eingemeindeten Ortsteile Schöller und Dönberg. (Mit der Festlegung der Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Landschaftsschutzgebiete aus Verordnungen des Landes aufgehoben. Es existieren jedoch noch zahlreiche Restflächen, die nach wie vor den Status eines Landschaftsschutzgebietes nach einer LandschaftsschutzVO haben, z. B. einige Parks in den Innenstadtbereichen.) Die räumlichen Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Seltene, einzelfallbezogene Fortführungen des Datenbestandes (im Mittel ca. einmal pro Jahr) erfolgen aufgrund von Bebauungsplanverfahren und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplans. Eine umfangreiche Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftsschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Das ist die 34er Satzung § 34(4) Nr. 3 BauGB der Stadt Brake (Unterweser) (Ergänzungssatzung Hermann-Löns-Str. Ortsteil Boitwarden).
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 139 |
| Kommune | 11147 |
| Land | 11164 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 127 |
| unbekannt | 11164 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 4 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 11266 |
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|---|---|
| Archiv | 2584 |
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| Dokument | 2 |
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| Webdienst | 8299 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 124 |
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