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GK 1024: Interdisziplinäre Umweltgeschichte - Naturale Umwelt und gesellschaftliches Handeln in Mitteleuropa - PB B: Eindämmung von Natur: Viehseuchen, Schädlingsbekämpfung und Flußregulierung von der Frühaufklärung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts - B3: Die Schwarze Elster im Fluss der Zeit Ursachen, Maßnahmen und Folgen wasserbaulicher Maßnahmen vom 19. bis Mitte 20. Jahrhundert^GK 1024: Interdisziplinäre Umweltgeschichte - Naturale Umwelt und gesellschaftliches Handeln in Mitteleuropa - PB B: Eindämmung von Natur: Viehseuchen, Schädlingsbekämpfung und Flußregulierung von der Frühaufklärung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts - B2: Schädlinge in Feld und Forst - Ein Vergleich ihrer Bekämpfung im 18. und 19. Jahrhundert, GK 1024: Interdisziplinäre Umweltgeschichte - Naturale Umwelt und gesellschaftliches Handeln in Mitteleuropa - PB B: Eindämmung von Natur: Viehseuchen, Schädlingsbekämpfung und Flußregulierung von der Frühaufklärung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts - B1: Wahrnehmung und Bekämpfung von Rinderseuchen im 18. Jahrhundert im Kurfürstentum Bayern

Katrin Eder: „Setzen alles daran, Schäden und Einschränkungen durch Afrikanische Schweinepest möglichst gering zu halten“

Umweltministerin Katrin Eder begleitet gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Kreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms ersten Zaunbauabschnitt – mobiler Elektrozaun soll helfen, dass sich Tierseuche nicht weiter ausbreitet „Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Wild- und Hausschweine höchst ansteckende Viruserkrankung. Damit sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet, wird ein mobiler Elektrozaun zur Abgrenzung der Kernzone, in der die infizierten Tiere gefunden wurden, errichtet. So soll möglichst verhindert werden, dass infizierte Tiere das Gebiet verlassen und andere Wildschweine in das Gebiet einwandern. „Unser Ziel ist es, das infizierte Gebiet möglichst klein zu halten, um Tierleid, finanzielle Schäden in der Landwirtschaft sowie Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger auf das notwendige Minimum zu beschränken“, so Umweltministerin Katrin Eder am heutigen Mittwoch bei Dienheim im Landkreis Mainz-Bingen. Hier wird östlich der B9, also an der Rheinseite der Bundesstraße, von Oppenheim nach Guntersblum der erste mobile Elektrozaun gegen die Ausbreitung der Tierseuche errichtet. Straßensperrungen wird es dadurch nicht geben. Des Weiteren ist die Zäunung östlich entlang der Bahntrasse ab Guntersblum bis Osthofen im Landkreis Alzey-Worms sowie die Umzäunung des Eich-Gimbsheimer Altrheingebietes in Planung. Im Vorfeld des Zaunbaus waren verschiedene Planungen notwendig. In einem ers-ten Schritt wurde dabei ein 19.000 Hektar großes Gebiet mittels Drohnen und Kadaverspürhunden in der infizierten Zone der Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms abgesucht, um zu ermitteln, wo sich weitere Kadaver und lebende Wildschweine befinden. So konnte ermittelt werden, wo der Zaunbau sinnvoll ist. Eine Erweiterung der infizierten Zone wurde nicht erforderlich, da keine Kadaver außerhalb der Drei-Kilometer-Kernzone gefunden wurden. Die Drohnen- und Hundeeinsätze finden auch weiterhin innerhalb der infizierten Zone statt, Wiederholungsuntersuchungen sind erforderlich, um nichts zu übersehen. Die Drohnen sind dabei mit Wärmebildkameras ausgestattet und fliegen nachts, damit der Temperaturunterschied zwischen den warmen Tierkörpern und der kühleren Umgebung gemessen und optisch dargestellt werden kann. Da sich sterbende Tiere eher ins Gebüsch zurückziehen und so schwer von Drohnen entdeckt werden können, durchstreifen Kadaverspürhunde das Gebiet. Dies sind oft normale Familienhunde unterschiedlicher Rassen, die daraufhin ausgebildet sind, tote Tiere aufzuspüren. Kosten für Zaun und Schwarzwildsuche übernimmt Umweltministerium Das Umweltministerium hat für den Seuchenfall bereits 2020, als das Virus zum ersten Mal in Deutschland wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg festgestellt wurde, vorsorglich einen 90 Kilometer langen mobilen Elektrozaun sowie einen 40 Kilometer langen festen Wildschutzzaun gekauft und einlagern lassen. Der Aufbau inklusive Material für einen Kilometer mobilen Zaun kostet 3.300 Euro, hinzu kommen Kosten für die tägliche Wartung und etwaige Reparaturen. Bewährt sich der mobile Zaun, wird er je nach Seuchenverlauf durch einen festen Wildschutzzaun ersetzt. Die reinen Materialkosten für den 40 Kilometer langen festen Wildschutzzaun liegen bei 412.000 Euro, auch hier kommen Lagerungskosten sowie jene für Aufbau und Wartung hinzu. Zusätzlich gibt es Ausgaben für die Kadaverspürhunde-Teams sowie den Drohnen-Einsatz. Da es sich um laufende Kosten handelt, kann bislang noch keine genaue Angabe gemacht werden. Die angeführten Kosten trägt bisher das Umweltministerium vollumfänglich und stellt die Zäune sowie den Einsatz von Drohnen und Kadaverspürhunden den Kreisen zur Verfügung. In Brandenburg, wo die Afrikanische Schweinepest schon 2020 nachgewiesen wurde, entstanden dem Land binnen drei Jahre Ausgaben in Höhe von rund 120 Millionen Euro. Laut EU-Recht müssen ab Ausbruch der Seuche für mindestens zwei Jahre Maßnahmen zur Bekämpfung eingeleitet werden. Je nach Seuchenverlauf können diese angepasst und gegebenenfalls abgemildert werden. Klimaschutzministerin Katrin Eder, Landrat Heiko Sippel aus dem Kreis Alzey-Worms sowie Dorothea Schäfer, Landrätin im Kreis Mainz-Bingen, danken den Suchtrupps, Landesforsten Rheinland-Pfalz sowie der Jägerschaft und Landwirtinnen und Landwirten, die jeweils bei der Bekämpfung der Seuche unterstützen. Landrätin Dorothea Schäfer und der für das Veterinärwesen zuständige Beigeordnete Erwin Malkmus sagten anlässlich des Zaunbau-Starts: „Wir stehen vor der großen Herausforderung, die Afrikanische Schweinepest einzudämmen und zu verhindern, dass sie in andere Regionen des Landes weiterwandert. Der Zaun wird dazu ein wichtiges Mittel sein und wir sind froh, dass er nun gebaut wird. Bedanken möchten wir uns bei dieser Gelegenheit bei den Jägern und den Landwirten, die uns bei der Bekämpfung der ASP sehr unterstützen." „Über den Start der Errichtung des Zaunes zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest am heutigen Tage freue ich mich sehr und danke dem Land herzlich für die Unterstützung. Darüber hinaus danke ich allen Beteiligten für ihre tatkräftige Unterstützung bei der Fallwildsuche. Die Hilfe ist keinesfalls selbstverständlich und trägt als weitere wichtige Maßnahme maßgeblich dazu bei, dass sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet“, betont auch Landrat Heiko Sippel. Alle können helfen, dass sich Tierseuche nicht weiter ausbreitet Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich, allerdings für Haus- und Wildschweine hoch ansteckend und meist tödlich. Wird der Erreger eingeschleppt, verursacht dies hohe ökonomische Schäden in der Landwirtschaft und bringt ein großes Leiden für die Tiere mit sich. „Jede und jeder kann dazu beitragen, dass sich die Afrikanische Schweinepest nicht weiter ausbreitet. Deshalb appelliere ich, Speisereste nicht in der Landschaft und nur in Abfallbehältnissen mit Deckel zu entsorgen, damit Wildschweine diese nicht fressen können. Das gilt nicht nur für die Restriktionszonen in den Kreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen, sondern generell. Denn auch aus anderen betroffenen Gebieten weltweit kann das Virus weiterhin eingeschleppt werden“, so Katrin Eder angesichts der Ferienzeit, die mit einem erhöhten Reiseaufkommen verbunden ist. Die Tierseuche kann durch infizierte Wurst- und Fleischreste, mitgebrachte Souvenirs oder Jagdtrophäen eingeschleppt werden. Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest ist extrem widerstandsfähig und sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig. In tiefgefrorenem Fleisch kann der Erreger sogar jahrelang überleben. Hintergrund Nachdem am 15. Juni 2024 in Hessen die ersten Fälle von afrikanischer Schweinepest (ASP) bestätigt wurden, hat die ASP am 6. Juli 2024 auch Rheinland-Pfalz erreicht. Bislang wurden im Tierseuchen-Nachrichtensystem jeweils fünf bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen im Landkreis Alzey-Worms und im Landkreis Mainz-Bingen gemeldet. Auf Grund der gemeldeten ASP-Fälle wurde eine Sperrzone, auch infizierte Zone genannt, von rund 15 km um die Fundorte der positiv beprobten Wildschweine ausgewiesen, in welcher verstärkt nach Wildschweinkadavern gesucht wird und in welcher mittels Allgemeinverfügung bekannt gemachte Restriktionen gelten, damit sich die Tierseuche nicht weiter ausbreiten kann. Hier gelten per Allgemeinverfügung der betroffenen Kreise unter anderem ein grundsätzliches Jagdverbot, strenge Hygienevorschriften für Schweinehalterinnen und -halter sowie eine Leinenpflicht für Hunde. In einer enger gefassten Zone, der Kernzone, die rund drei Kilometer um die gefundenen infizierten Tiere verläuft und die innerhalb der infizierten Zone liegt, gelten noch strengere Vorschriften. Die aktuellen Zahlen sowie FAQ finden Sie hier: https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1#c95271 Bislang wurden alle infizierten Tiere durch Hunde und Drohnen aufgespürt. Sollten Sie einen Wildschweinkadaver oder ein mutmaßlich krankes Wildschwein entdecken, kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Kreisverwaltungen, diese sind auch am Wochenende erreichbar. Die Informationen der betroffenen Landkreise in Rheinland-Pfalz sowie deren Kontaktdaten finden Sie hier: Kreis Alzey-Worms: https://www.kreis-alzey-worms.de/afrikanische-schweinepest Kreis Mainz-Bingen: https://www.mainz-bingen.de/de/afrikanische-schweinepest.php

Das Wildkaninchen

Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).

Zusätzliche Untersuchungen an Proben im Rahmen der Tierseuchenüberwachung

Hinweis für die Einsender von Proben: Zur Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen sind zahlreiche Maßnahmen rechtlich vorgeschrieben. Hierunter fallen auch diagnostische Untersuchungen an von Tieren stammenden Proben jedweder Art. Die Untersuchungen dienen dem Nachweis oder dem Ausschluss des Vorkommens von Tierseuchenerregern oder gegen sie gerichteter Antikörper und ermöglichen die frühzeitige Erkennung und gezielte Bekämpfung der Seuchen. Das ist nicht nur für hierzulande bekanntermaßen vorkommende, sondern insbesondere auch für neu auftretende Erreger von entscheidender Bedeutung. Untersuchungen auf Tierseuchenerreger werden grundsätzlich nur an den diesbezüglich gezielt eingesandten Proben oder bei entsprechenden Verdachtsmomenten durchgeführt. Darüber hinaus werden derartige Untersuchungen aber im Interesse des Gesundheitsschutzes von Mensch und Tier und der Früherkennung von Tierseuchenerregern zusätzlich gegebenenfalls stichprobenartig auch an Proben durchgeführt, ohne dass ein entsprechender Verdacht besteht oder diese vom Einsender beauftragt worden sind. So werden beispielsweise verendete, zur Entsorgung auf der Tierkörperbeseitigungsanstalt angelieferte Rinder auf Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE), zur Sektion verbrachte Schweine auf Afrikanische Schweinepest und zur Untersuchung auf Blauzungenkrankheit eingesandte Blutproben auf Maul- und Klauenseuche (MKS) untersucht. Dieses Vorgehen ermöglicht es, eingehende Proben auch für Untersuchungen auf andere Tierseuchenerreger zu nutzen und somit auf eine separates Probennahmeverfahren zu verzichten. Dadurch können tierschutzrechtliche Belange durch Vermeidung einer wiederholten oder zusätzlichen Probennahme berücksichtigt und zudem die erforderlichen personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen effizient eingesetzt werden. Die zuständigen Veterinärbehörden werden mittels eines Softwaresystems zur Dokumentation und Auswertung von Kontroll- und Probennahmetätigkeiten in der Veterinärverwaltung automatisch über die Ergebnisse aller Untersuchungen informiert. Die Einsender der Proben erhalten grundsätzlich keine Mitteilung über die Ergebnisse der nicht beauftragten, zusätzlichen Untersuchungen. Im Falle des Nachweises eines Tierseuchenerregers oder gegen ihn gerichteter Antikörper ergeht unmittelbar eine Mitteilung an die zuständige Behörde, die den Einsender der Proben informiert und falls erforderlich tierseuchenrechtliche Maßnahmen einleitet. Die Kosten für die im Zuge der Seuchenprävention und -bekämpfung zusätzlich durchgeführten Untersuchungen trägt das Land. Bezüglich der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten wird auf die Beiträge zur Gewährung von Beihilfen für diagnostische Untersuchungen auf bestimmte Tierseuchen verwiesen.

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2023

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023 © LUA Nicht nur Geflügelpest: Seuchen bei Vögeln im Mittelpunkt Die düstere Prognose hat sich leider bewahrhei- tet: Die seit mehreren Jahren weltweit grassie- rende Geflügelpest-Epidemie trat 2023 auch in Rheinland-Pfalz wieder auf und wurde sowohl in Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln fest- gestellt. Zudem wurde das die Seuche auslösen- de hochpathogene Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 erstmalig bei einem Fuchs nachge- wiesen. Besonders bemerkenswert sind auch das vermehrte Auftreten der Atypischen Geflügelpest bei Tauben und der erstmalige Nachweis des West Nil-Fiebers bei einer Schnee-Eule. Ein Staupe-Mo- nitoring bei wildlebenden Fleischfressern und in- teressante Fälle aus der allgemeinen Diagnostik runden die Bilanz der Tierseuchenüberwachung für das Jahr 2023 ab. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zent- rale Einrichtung für die Diagnostik der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tierseuchen und/ oder der nach dem Tiergesundheitsgesetz anzei- gepflichtigen Tierseuchen bzw. meldepflichtigen Tierkrankheiten sowie von Zoonosen und sons- tigen Erkrankungen. Hier werden die (differenzi- al-)diagnostischen Untersuchungen an Proben er- krankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Sie werden ergänzt durch Untersu- chungen im Rahmen von Sa- nierungs- und staatlichen Monitoring-Program- men sowie durch so- genannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht wird und nur gesunde Tiere in andere Betriebe ver- bracht werden. Die Untersuchungen er- möglichen einen ste- ten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Im LUA Ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstel- le zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2023 insgesamt 215.759 Proben untersucht. Da vie- le Proben auf verschiedene Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Geflügelpest in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln Wie in den beiden Jahren zuvor wurden hochpa- thogene Aviäre Influenzaviren vom Subtyp H5N1 in Rheinland-Pfalz auch 2023 in Geflügelhal- tungen und darüber hinaus auch bei verschiede- nen Wildvogelarten nachgewiesen. Von Januar bis März wurde die Geflügelpest in drei Geflügelbe- ständen im Westerwaldkreis sowie in den Land- kreisen Kusel und Cochem-Zell festgestellt. In den Beständen waren vermehrt plötzliche Todesfälle ohne vorherige Krankheitsanzeichen aufgetreten – der Verdacht auf das Vorliegen der Seuche be- stätigte sich dann bei den diagnostischen Unter- suchungen im LUA. Mehr als 350 Hühner und En- ten mussten getötet werden, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Als Eintragsquelle der Erreger in die Bestände wurden Wildvögel vermu- tet. Bei diesen wurden hochpathogene Aviäre In- Gehört zur Routine: Geflügelpest-Diagnostik in den Laboren des LUA. © LUA fluenzaviren vom Subtyp H5N1 in den Monaten Februar bis Mai in den Landkreisen Mainz-Bingen, Germersheim, Alzey-Worms und Altenkirchen festgestellt. Betroffen waren neben neun Möwen auch eine Wildgans und ein Wanderfalke. Die Tie- re waren verendet aufgefunden und zur Untersu- chung auf Aviäre Influenza im Rahmen des laufen- den Wildvogel-Monitorings eingesandt worden. samt 270 der im Rahmen des Tollwut-Monitorings zur Untersuchung eingesandten Wildkarnivoren wie beispielsweise Fuchs, Waschbär, Dachs und Marder auch molekularbiologisch auf eine Infekti- on mit Aviären Influenzaviren untersucht. Hochpathogene Aviäre Influenzaviren bei einem FuchsIm April 2023 wurde ein Fuchs aus dem Donners- bergkreis zur Untersuchung ins LUA gebracht. Das ausgewachsene weibliche Tier war erlegt worden, nachdem es teilnahmslos auf der Straße sitzend vorgefunden worden war und keine Fluchtreakti- on zeigte. Durch die molekularbiologische Unter- suchung wurde Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Dass es sich hierbei um die derzeit unter Wildvögeln und Nutzgeflügel gras- sierende, hochpathogene Form des Erregers der Geflügelpest handelte, wurde vom Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am FLI auf der Insel Riems bestätigt. Zu Beginn des Jahres 2023 berichtete das Fried- rich-Loeffler-Institut (FLI) über Nachweise von hochpathogenen Aviären Influenzaviren bei wild- lebenden Fleischfressern (Wildkarnivoren). Seit Februar dieses Jahres wurden im LUA daher insge-Bei weiterführenden Untersuchungen des Tieres wurden eine hochgradige Abmagerung sowie eine eitrige Gebärmutterentzündung und ein Spul- wurmbefall festgestellt. Darüber hinaus wies der Fuchs eine auf eine Virusinfektion hindeutende Zu Beginn des Jahres 2024 sind die Meldungen über Nachweise der Geflügelpest bei Hausgeflü- gel und Wildvögeln weltweit zurückgegangen. Ob sich dieser erfreuliche Trend im Verlauf des Jahres fortsetzt und die Epidemie zum Erliegen kommt, bleibt abzuwarten. © M tylor / Fotolia 2 3 Hirnhaut- und Gehirnentzündung auf, die in Ver- bindung mit den übrigen Veränderungen als Ur- sache für die Krankheitserscheinungen angesehen werden kann. Die virologische Untersuchung auf Tollwut hatte ein negatives Ergebnis. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den ersten Nachweis von hochpathogenen Aviären In- fluenzaviren vom Subtyp H5N1 bei einem Fuchs in Rheinland-Pfalz. Nach Einschätzung des FLI kommen die Nachweise bei Wildkarnivoren nicht unerwartet: Da die Erreger derzeit in der Wildvo- gelpopulation vorkommen, ist beim Kontakt von Fleischfressern mit infizierten Vogelkadavern mit weiteren Übertragungen zu rechnen. Verendet gefundene Wildvögel wie Gänse, Schwä- ne, Enten und Möwen aber auch Greifvögel gel- ten als Indikatortiere für Aviäre Influenzaviren. Grundsätzlich gilt, dass tote oder verhaltensauf- fällige Wildtiere nicht angefasst werden sollten, da sie mit verschiedenen Erregern wie Viren, Bak- terien oder Parasiten infiziert sein können. Auch der direkte Kontakt von Haustieren wie Hunden und Katzen mit toten oder kranken Wildtieren sollte möglichst verhindert werden. Die Tiere soll- ten nicht vom Fundort entfernt werden. Das Ve- terinäramt der zuständigen Kreisverwaltung kann informiert werden und dann eine Laboruntersu- chung auf Geflügelpest veranlassen. Trotz des Erregernachweises bei Wildkarnivoren stellt die Aviäre Influenza weiterhin für Geflügel- haltungen die größte Bedrohung dar. Tierhalter müssen durch konsequente Biosicherheitsmaß- nahmen verhindern, dass der Erreger in ihre Be- stände eingeschleppt wird. Er kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, son- dern auch durch Kontakt mit virusbehafteten Ma- terialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung und Fahrzeugen in die Ställe gelangen. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Ri- siko einer Übertragung der Aviären Influenzaviren von Tieren auf Menschen als sehr gering angese- hen werden kann. In Deutschland sind bislang kei- ne diesbezüglichen Erkrankungen aufgetreten. 4 Atypische Geflügelpest bei Tauben Die Newcastle Disease (ND, Newcastle Krank- heit)) ist eine virusbedingte, weltweit verbreite- te Seuche, die in erster Linie Hühner und Trut- hühner befällt, aber auch bei zahlreichen weiteren Vogelarten vorkommt. Das Krankheitsbild ähnelt grundsätzlich dem der klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza), weshalb die Erkrankung auch als Atypische Geflügelpest bezeichnet wird. Die Erkrankung geht mit hohen wirtschaftlichen Ver- lusten einher und unterliegt der staatlichen Tier- seuchenbekämpfung. Charakteristisch für die ND ist eine mit Störungen des Allgemeinbefindens einhergehende erhöh- te Sterberate, die in manchen Herden bis zu 100 Prozent betragen kann. Weitere Symptome sind hohes Fieber verbunden mit einem plötzlichen, starken Rückgang der Legeleistung, dünnschali- ge Eier, schleimiger Augenausfluss, Atemnot mit Blauverfärbung des Kamms, Durchfall und nervö- se Störungen. Allerdings ist auch ein klinisch nicht in Erscheinung tretender Verlauf möglich. Bei Menschen, die mit an ND erkranktem Geflügel ar- beiten, kann in seltenen Fällen eine Lidbindehaut- entzündung auftreten. Die Besitzer von Hühnern und Truthühnern, auch von Kleinst- und Hobbyhaltungen, sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere vorsorglich gegen die ND impfen zu lassen. Da die Impfstoffe nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer haben, sind sie ent- sprechend der Herstellerangaben wiederholt zu verabreichen. Die Impfung bietet Schutz gegen die klinische Erkrankung, verhindert die Virusaus- scheidung bei einer Infektion aber nicht vollstän- dig. Daher werden in Beständen, die vom ND-Vi- rus betroffen sind, alle Tiere gekeult. Eine besondere Form der ND tritt bei Tauben auf. Die Infektion mit einer an diese Tierart angepass- ten Variante des ND-Virus nimmt häufig einen schweren Verlauf mit einer hohen Todesrate, wo- bei die Tiere vermehrt flüssige Ausscheidungen und zentralnervöse Störungen zeigen. Der Erre- Ist da etwas im Anflug? Das LUA stellte 2023 eine ungewöhnliche Häufung von Todesfällen bei Tauben fest, ausge- löst durch eine Infektion mit dem Virus der Newcastle Disease. © Maciej Olszewski / AdobeStock ger ist auch auf Hühner übertragbar, jedoch zei- gen diese meist nur einen vorübergehenden Abfall der Legeleistung. Im LUA wurde im Jahr 2023 eine ungewöhnli- che Häufung von Todesfällen bei Tauben festge- stellt, die auf eine Infektion mit dem ND-Virus zurückzuführen war. Bei 19 von insgesamt 27 un- tersuchten Wildtauben und einer Haustaube wur- de das Aviäre Orthoavulavirus Typ 1 vom Tauben- typ durch molekularbiologische Untersuchungen nachgewiesen. Weiterführende genetische Unter- suchungen am FLI haben gezeigt, dass im Norden des Landes ein anderer Virusstamm zirkuliert als im Süden. Die genaue Herkunft der beiden Virus- stämme und welche Konsequenzen sich hieraus für die Diagnostik und gegebenenfalls zu ergrei- fende Maßnahmen ergeben, ist noch unklar. Der Ausbruch der atypischen ND bei wildleben- den Tauben führt derzeit grundsätzlich zu keinen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen. Gehalte- ne Tauben können von der Tötung ausgenommen werden. Das vermehrte Auftreten von Todesfäl- len bei Tauben sollte dennoch diagnostisch abge- klärt werden, um weitere Informationen über die Verbreitung der Erkrankung und das Erregerspekt- rum zu erhalten. Ein Übergreifen der Infektion auf Nutzgeflügelbestände muss durch Hygienemaß- nahmen verhindert werden. West Nil-Fieber bei einer Schnee-Eule Bei einer verendeten Schnee-Eule aus einem Vo- gelpark im südlichen Rheinland-Pfalz ist das West Nil-Virus nachgewiesen worden. Der tropische Erreger ist durch Zugvögel nach Europa gelangt und wurde 2018 erstmals bei Tieren in Deutsch- land festgestellt, im darauffolgenden Jahr auch bei Menschen. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den ersten Nachweis des West Nil-Fie- bers bei einem Tier in Rheinland-Pfalz. Das Virus wird durch blutsaugende Stechmücken übertragen und zirkuliert in der Natur in einem Vogel-Stechmücken-Vogel-Kreislauf. Während die Infektion bei den meisten Vogelarten symptomlos verläuft, kann es besonders bei Eulen-, Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurolo- gischen Erscheinungen, Blutungen und gehäuften 5 Todesfällen kommen. Da das Virus in Deutsch- land mittlerweile überwintert und die Mückensai- son durch den Klimawandel immer länger dauert, breitet sich der bislang vorwiegend in Ostdeutsch- land nachgewiesene Erreger weiter aus. Die Infek- tion unterliegt der staatlichen Tierseuchenüber- wachung, tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang aber nicht vorgeschrieben. Pferde und Menschen gelten als sogenannte Fehl- wirte, die zwar mit dem Virus infiziert werden können, von denen es aber nicht weiter übertra- gen werden kann. Bei infizierten Pferden erkran- ken zwar nur acht Prozent, aber der Krankheits- verlauf geht mit einer Sterblichkeit von bis zu 50 Prozent einher. Symptome sind oft Hirn- und Hirnhautentzündungen mit deutlichen zentralner- vösen Ausfallerscheinungen wie Stolpern, allge- meine Schwäche, Muskelzittern und Lähmungen bis zum Festliegen der Tiere. Überlebende Pferde zeigen häufig bleibende Schäden. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Vögel existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Symptomen kann mit ei- ner Impfung erreicht werden. Daher gilt die Emp- fehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland-pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe finanziell unterstützt. Die Infektionen verlaufen beim Menschen über- wiegend klinisch unauffällig. Etwa 20 Prozent der Infizierten entwickeln aber eine grippeähnliche Er- krankung. Der Krankheitsbeginn ist abrupt, mit Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Rückenschmer- zen, Abgeschlagenheit und Lymphknotenschwel- lungen. In sehr seltenen Fällen entwickelt sich eine Hirnentzündung, die einen tödlichen Verlauf nehmen kann. Personen, die aufgrund ihres hohen Alters oder einer Immunschwäche ein erhöhtes Risiko ha- ben, durch eine Infektion mit dem West Nil-Vi- rus schwer zu erkranken, können das Risiko durch Schutz vor Mückenstichen reduzieren. Dazu ge- hört an Orten mit bekannter Mückenbelastung 6 das Tragen von langärmeligen Hemden/Blusen und langen Hosen, der Aufenthalt in geschlosse- nen Räumen am Abend, die Anwendung von Re- pellentien und Insektiziden sowie der Gebrauch von Moskitonetzen und Fenstergittern. Im Wohn- umfeld sollten Mückenbrutplätze möglichst be- seitigt werden. Ein Impfstoff für Menschen ist bis- lang nicht verfügbar. Schlauer Fuchs? Diagnostik leichtgemacht Einen Service der besonderen Art bot ein im Au- gust zur Untersuchung auf Tollwut eingesandter Fuchs, der in einem Wohngebiet verendet aufge- funden worden war. Im Magen des Tieres fanden sich neben Resten von Mäusen ein pinkfarbenes pastöses Material. Dieses allein hätte bereits den Verdacht auf die Aufnahme eines Giftköders auf- kommen lassen. Zusätzlich erleichtert wurde die Aufklärung des Falles dadurch, dass sich im Magen Papierfetzen mit der Aufschrift „Pastenköder“ und „Alpha-Chloralose“ fanden. Bei der Alpha-Chloralose handelt es sich um ein Kondensationsprodukt aus dem Narkosemit- tel Chloralhydrat und Glukose, das in Form pas- tenförmiger Köder als Bekämpfungsmittel ge- gen Nager und Vögel eingesetzt wird. Derzeit sind in Deutschland verschiedene Präparate mit dem Wirkstoff frei erhältlich. Wie der Fuchs an den Kö- der gelangt ist, konnte nicht geklärt werden. Katzen, Hunde, aber auch wildlebende Fleisch- fresser wie Füchse und Greifvögel können durch verendete Beutetiere, die den Giftstoff aufgenom- men haben und somit eine leichte Beute darstel- len, aber auch durch direkte Aufnahme der Köder vergiftet werden. Symptome einer Vergiftung sind Teilnahmslosigkeit bis hin zu komatösen Zustän- den, aber auch Übererregbarkeit und Krämpfe, Speichelfluss und Atemnot. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Beeinträchtigung der Regulie- rung der Körpertemperatur und infolgedessen zu einem starken Abfall der Körpertemperatur, der letztendlich zum Tod führt. Nach Herstellerangaben sollen die Köder zur Be- kämpfung von Schadnagern nur während der kal- ten Jahreszeit ausgelegt und in geschlossenen Räumen verwendet werden. Entweichen die ver- gifteten, aber noch lebenden Nagetiere jedoch oder werden die Köder in der Außenwelt ausge- legt, stellen sie eine Gefahrenquelle für andere Tiere dar. Die Nutzer sind aufgerufen, verantwor- tungsbewusst mit den Ködern umzugehen, um Hunde und Katzen sowie wildbebende Karnivoren nicht zu gefährden. (K)ein Tierschutzfall: Brunftkampf endete tödlich Ende September ging bei der Polizei im Hunsrück die Meldung über einen mit blutig verschmier- ten Fell verendet aufgefundenen Hirsch ein. Da- bei wurde der Verdacht auf Wilderei oder Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch unsachgemä- ßes jagdliches Erlegen und nicht erfolgte Nachsu- che geäußert. Bei der Sektion des circa sechs Jahre alten und 143 Kilogramm schweren Tieres fand sich eingetrock- netes Blut an der linken Brustwand und Vorder- gliedmaße sowie großflächige Blutungen in Un- terhaut und Muskulatur beidseits seitlich an Hals, Brust, Bauch und Gliedmaßen. Weiterhin fanden sich frische Frakturen an mehreren Rippen und mehrere schlitzförmige perforierende Verletzun- gen der Brust- und Bauchwand. Neben einer Er- öffnung des Pansens mit Austritt von Futter in die Bauchhöhle lag eine Zerreißung des Zwerchfells sowie des Herzbeutels und der linken Herzkam- merwand vor, in deren Folge das Tier in die Brust- höhle verblutet war. Hinweise auf ein Projektil oder Geschossteile fanden sich nicht. Derartige Veränderungen sind auf sogenann- te Forkelverletzungen zurückzuführen. Das Wort „forkeln“ leitet sich von Forkel oder Gabel ab und bezieht sich auf die gabelförmigen Verästelungen des Geweihs eines Hirsches. Mit diesem werden, abgesehen von den spielerischen Kämpfen meist jüngerer Rothirsche, auch handfeste Auseinander- Entwarnung: Der Verdacht auf Wilderei bei einem Hirsch bestätigte sich nach der Untersuchung im LUA nicht. © Friedrich Hartl / AdobeStock setzungen von älteren Tiere um die soziale Rang- ordnung ausgetragen. Dies gilt insbesondere bei der im September beginnenden Brunft. Dabei ha- ben die Brunftkämpfe ganz charakteristische Ab- läufe und Regularien und dienen nicht dazu, den Gegner zu verletzen oder gar zu töten. Dennoch kann es bei sehr heftigen Kämpfen zu massiven Verletzungen kommen. Die im vorliegenden Fall festgestellten Veränderungen waren demnach auf das natürliche Verhalten der Hirsche zurückzu- führen. Wilderei oder ein Verstoß gegen das Tier- schutzgesetz lagen nicht vor. Pseudotuberkulose: Beratungs- angebot für Schaf- und Ziegenhalter Der Untersuchungs- und Beratungsbedarf ist wei- terhin da: Das seit 2017 im LUA bestehende Bera- tungsangebot „Tiergesundheitsdienst kleine Wie- derkäuer“ für Schaf- und Ziegenhalter konnte im Jahr 2023 um weitere zwei Jahre bis Juni 2025 verlängert werden. Neben der allgemeinen Ge- sundheits- und Hygieneberatung ist es das vor- nehmliche Ziel, die Betriebe in Zusammenarbeit 7 verursacht dadurch erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Oft zeigen die Tiere bis auf die äußerli- chen Abszesse keine Symptome und stellen insbe- sondere dann eine Gefahr für die Herdengesund- heit dar, wenn die Abszesse aufgehen. Mit dem Abszessmaterial werden massenhaft anstecken- de Erreger ausgeschieden, die die restliche Herde über kleine Wunden, wie sie beispielsweise bei der Schur entstehen, infizieren können. Pseudotuber- kulose ist außerdem eine Zoonose. Das bedeutet, dass Bakterium ist für den Menschen ansteckend, und es kann zu Infektionen mit Lymphknoten- entzündungen kommen, die dann einer antibioti- schen und oft chirurgischen Behandlung bedürfen. Unterstützung im Kampf gegen eine nicht heilbare Tierkrankheit: Ein Projekt hilft Schaf- und Ziegenhaltern im Land, den Status als „Pseudotuberkulose-unverdächtiger Bestand“ zu erreichen. © Bernd Kröger / Fotolia mit dem Landesverband der Schafhalter/Ziegen- halter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. dabei zu unterstützen, den Status als „Pseudotuberkulose- unverdächtiger Bestand“ zu erreichen. Beim Beratungsangebot handelt es sich um ein Projekt des rheinland-pfälzischen Entwicklungs- programms namens „Umweltmaßnahmen, länd- liche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE). Es dient der Weiterentwicklung des länd- lichen Raumes im Rahmen des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER). Im Verlauf des Jahres 2023 wurden insgesamt 82 Betriebsbesuche in 67 Betrieben durchgeführt (2022 waren es 70 Betriebsbesuche in 61 Betrie- ben), von denen 45 am Pseudotuberkulose-Sa- nierungsprogramm teilnehmen. Im Rahmen des Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramms wur- den insgesamt 1.290 Tiere (861 Ziegen und 429 Schafe) durch den Tiergesundheitsdienst abgetas- tet und auf spürbare Abszesse untersucht. Im letz- ten Jahr starteten sechs Betriebe neu mit dem Sa- 8 nierungsprogramm, und vier Betriebe haben den Status „Pseudotuberkulose-unverdächtig“ erlangt. Durch Artikel in der landwirtschaftlichen Presse zu den Themen Pseudotuberkulose sowie „Zukauf – Quarantäne - Biosicherheit“ machten die Fach- leute des LUA auf das Problem aufmerksam. Auf dem erstmalig durchgeführten Schaf- und Ziegen- tag auf der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhal- tung Hofgut Neumühle hielt eine Tierärztin des LUA außerdem einen Vortrag zum Thema. Nicht heilbare Infektionskrankheit Die Pseudotuberkulose ist eine weit verbreite- te, chronisch verlaufende und nicht heilbare In- fektionskrankheit, die weltweit überwiegend bei Schafen und Ziegen auftritt. Sie wird durch das Bakterium Corynebakterium pseudotuberculosis verursacht. Oft tritt die Krankheit erst bei erwach- senen Tieren auf mit der Bildung von schweren eitrigen Abszessen an typischen Stellen wie den äußerlich abtastbaren Lymphknoten. Die Erkran- kung führt unter anderem zu Milchrückgang, Leis- tungsabfall, Abmagerung bis hin zum Tod, und sie Bei den Besuchen im Rahmen des Projektes wer- den Tiere regelmäßig kontrolliert und die Lymph- knoten abgetastet, um frühzeitig diese Verände- rungen zu erkennen. Es gibt jedoch auch nicht abtastbare Abszesse an Lymphknoten der inne- ren Organe. Deswegen wird zusätzlich bei einer per Reglement definierten Anzahl Tiere vom Be- standstierarzt eine Blutprobe entnommen und im LUA auf Antikörper gegen den Erreger untersucht. Infizierte Tiere werden damit erkannt und müs- sen aus der Herde entfernt werden, um die Krank- heit im Bestand zu tilgen. Hat ein Betrieb in vier aufeinanderfolgenden Untersuchungen (drei- mal im Abstand von sechs Monaten und einmal nach zwölf Monaten) ausschließlich negative Er- gebnisse, erhält er den Status „Pseudotuberkulo- se-unverdächtig“. Die Teilnahme an dem Sanie- rungsprogramm ist freiwillig und kann von jedem Mitglied des Landesverbandes durch Unterzeich- nung einer Verpflichtungserklärung erfolgen. Dem Vorteil einer Bestandssanierung, wie z.B. ge- sunde und leistungsfähige Tiere, bessere Vermark- tungsmöglichkeiten, Erzeugung nachhaltiger Le- bensmittel, stehen anfallende Kosten entgegen, wie z. B. Laborkosten, Verlust wertvoller Zuchttie- re durch Ausmerzung, sowie die Kosten der Blut- entnahme durch den Tierarzt. Die Sanierung er- folgt, wenn sie für die Tierhalter wirtschaftlich tragbar ist. Die Abtastuntersuchungen auf Pseu- dotuberkulose werden durch den Tiergesund- heitsdienst im Rahmen des ELER-EULLE Projektes durchgeführt und verursachen derzeit keine Kos- ten für die Tierhalter. Die Laborkosten durch die serologischen Untersuchungen im LUA wird zu 50 Prozent von der Tierseuchenkasse bezuschusst. Bei den Beratungsterminen ist neben Biosicher- heit auch das Parasitenmanagement ein wichtiges Thema: Die Problematik eines passenden Parasi- tenmanagements wurde bei 71 der 82 Betriebsbe- suche im Jahr 2023 angesprochen. Die vermehrt auftretenden Resistenzen gegen die Entwur- mungsmittel machen es zunehmend schwieriger, eine Herde mit einem Mittel zu entwurmen, das noch vollständig wirkt. Dadurch entstehen prekä- re Situationen, denn die Magen-Darm-Rundwür- mer sind unvermeidbare Begleiter von Schafen und Ziegen und stellen ein wirtschaftliches- so- wie auch tierschutzrelevantes Problem in den Be- trieben dar. Auch Blauzungenkrankheit bedroht Herden Aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 in den Niederlanden im Herbst 2023 bestand bei den Tierhaltern ein erhöhter In- formationsbedarf zum Krankheitsgeschehen. Da- her wurde bei der Jahresversammlung des Schaf- und Ziegenzuchtverbandes Rheinland-Pfalz zu aktuellen Erkenntnissen über die Seuche infor- miert und in einem vom Tiergesundheitsdienst or- ganisierten Online-Webinar für die Schaf- und Ziegenhalter referiert. Weitere Themen waren bei diesem Webinar noch die unterschiedlichen Mine- ralstoffversorgungsbedarfe als Vorbedingung für eine stabile Immunität von Schafen und Ziegen. 9

Geflügelpest Was ist Geflügelpest? Infektionsquelle kontaminiertes Material Wie erkennt man Geflügelpest? Wie wird Geflügelpest übertragen und welche Tiere sind empfänglich? Wo sind Riskogebiete? Was wird getan, um das Weiterverbreiten im Seuchenfall zu verhindern? Ist die Geflügelpest ein Risiko für die menschliche Gesundheit? Darf man in einem Seuchenfall weiter Geflügel essen? Gibt es eine Impfung gegen Geflügelpest? Überblick zu aktuellen Geflügelpestfällen

Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, die durch Influenzaviren ausgelöst wird. Die aviären Influenzaviren werden in zwei Gruppen unterschieden. Niedrigpathogene Influenzaviren (LPAI) verursachen oft kaum Symptome. Hochpathogene Influenzaviren (HPAI) sind Auslöser der klinischen Geflügelpest, die besonders für Hühner und Puten meist tödlich verläuft. Alle Geflügelarten sind betroffen, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten können erkranken. Bei den bisher in Deutschland verzeichneten Ausbrüchen geht das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in den meisten Fällen von einem direkten oder indirekten Eintrag über kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände) als wahrscheinlichste Infektionsquelle aus. Die Geflügelpest richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an. Verheerend sind auch die großen wirtschaftlichen Folgen aufgrund von Handelssperren, Sperren um den Seuchenherd und schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt. Die Geflügelpest ist eine hochakut verlaufende Erkrankung, die gerade bei Hühnern und Puten nach kurzer Inkubationszeit (wenige Stunden bis 21 Tage) meist zum Tod führt. Die klinischen Symptome der Geflügelpest sind sehr vielfältig. Neben allgemeinen Krankheitssymptomen wie Teilnahmslosigkeit oder Verweigerung von Futter und Wasser können Atemnot, Niesen, schleimig-grünlicher Durchfall, zentralnervöse Störungen, Ödeme oder Unterhautblutungen mit Verfärbungen an Kopfanhängen und Füßen auftreten. Die Influenzaviren verbreiten sich über Tröpfcheninfektion und über die Ausscheidung im Kot infizierter Vögel. Andere Vögel stecken sich über die Aufnahme von Wasser oder virenbelastetem Staub an. Auch die indirekte Übertragung durch Menschen ist möglich, weshalb im Umgang mit Geflügel auf eine ausreichende Reinigung und Desinfektion von Kleidung und Gebrauchsgegenständen geachtet werden sollte. Alle Geflügelarten sind betroffen, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten können erkranken. Während Hühner oder Puten meist innerhalb kurzer Zeit verenden, erkrankt Wassergeflügel seltener und im Verlauf milder. Wildlebende Wasservögel dienen daher als Virusreservoir und können die Erreger über große Distanzen verbreiten. Im Fall erhöhter Eintragsgefahr werden nach Risikoanalyse besonders gefährdete Gebiete definiert. Als besonders gefährdet gelten Sammel-, Rast- und Ruheplätze  von Wildvögeln, welche häufig in der Nähe von Seen, Flüssen und Feuchtbiotopen zu finden sind. In Risikogebieten kann eine Aufstallung angeordnet werden. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung und Verhinderung ihrer Ausbreitung werden behördlich koordiniert und unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Jeder Verdacht muss sofort dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Es werden Proben entnommen und in einem staatlichen Referenzlabor untersucht. Der Seuchenbestand selbst wird sofort getötet und unschädlich beseitigt. Bei einem Geflügelpestfall bei einem gehaltenen Vogel legt die zuständige Behörde Restriktionszonen fest. In diesen Gebieten gelten besondere Bedingungen zur Bekämpfung der Seuche, wie beispielsweise kein Verbringen von Tieren und Produkten aus den Zonen/Beständen, keine Geflügelausstellungen, Desinfektionen und mehr. Die Restriktionszonen werden durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Die Tierseuchensituation in Europa wird vom Friedrich-Löffler-Institut und den zuständigen Behörden beobachtet und Alarm- und Krisenpläne stets an neue Geschehnisse angepasst. Eine Übertragung von aviären Influenzaviren auf den Menschen ist bei einigen Subtypen möglich, tritt aber nur sehr selten und bei engem Kontakt mit Geflügel auf. Das Virus wird bereits bei Temperaturen von + 70 Grad Celsius abgetötet. Der Verzehr von Fleisch ist daher bei küchenüblicher Zubereitung selbst bei infiziertem Hausgeflügel unbedenklich. Eine Impfung gegen die Geflügelpest ist nur geeignet, um klinische Symptome zu unterdrücken. Sie verhindert aber weder die Infektion des Vogels noch die Ausscheidung der Viren. Sie birgt die Gefahr einer unbemerkten Ausbreitung der Seuche und ist daher in der EU verboten. Eine Ausnahmegenehmigung wird in Einzelfällen für Zootiere oder seltene Nutzgeflügelrassen erteilt. Diese Ausnahmegenehmigung der Europäischen Kommission ist an strenge Auflagen gebunden und geht mit einer kontinuierlichen Überwachung des Bestandes einher. Ansprechpartner sind die örtlichen Veterinärbehörden. Einen Überblick zu aktuellen Geflügelpestfällen in Deutschland geben die Internetseiten des Tierseucheninformationssystems . Dort ist auch eine kartographische Darstellung abrufbar.

Wissenschaftliche Untersuchung zur Rolle von Wildschweinkadavern im Rahmen von ASP-Ausbruchsgeschehen

Motivation: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, welche Haus- und Wildschweine betrifft und mit einer hohen Letalität verläuft. Seit 2014 verbreitet sie sich von Osteuropa kommend nach Westen aus und wurde erstmal mit dem Fund eines toten Wildschweins im September 2020 in Deutschland nachgewiesen. Mit Ausnahmen der Tschechischen Republik und Belgien ist es in der rezenten Epidemie bislang keinem Land gelungen, die ASP in der Wildschweinpopulation erfolgreich zu bekämpfen. Grund hierfür ist, dass zur Epidemiologie der ASP beim Wildschwein wichtige Fragen nicht geklärt sind, so dass für die Ableitung von Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen grundlegende Voraussetzungen fehlen. So ist beispielsweise der Zersetzungsprozess von Wildschweinkadavern bislang kaum untersucht worden, sodass die zuverlässige Bestimmung des Todeszeitpunkts von Wildschweinen anhand von Merkmalen des Kadavers und seiner Zersetzung bislang nicht möglich war. Ungewissheit besteht auch, welche Methoden effektiv für die Auffindung der Kadaver eingesetzt werden können. Zudem besteht Unklarheit darüber, welche Rolle die den Kadaver überdauernde „Zersetzungsinsel“ (Cadaver Decomposition Island = CDI) für die Epidemiologie der ASP spielt und ob zusätzlich zur Kadaverentsorgung weitere Maßnahmen am Fundort (z. B. Desinfektion) erforderlich sind. Dies ist vor dem Hintergrund der außerordentlich hohen Stabilität des ASP-Virus (ASPV) in Blut, Gewebe und vermutlich auch in der Umwelt besonders kritisch. Projektziele: Das grundsätzliche Ziel des Vorhabens ist ein besseres Verständnis zur Rolle von Wildschweinkadavern im Rahmen von ASP-Ausbruchsgeschehen und, damit einhergehend, die Beantwortung von offenen Fragen zu den Übertragungsmechanismen der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen, die epidemiologisch und für die Optimierung der Tierseuchenbekämpfung von zentraler Bedeutung sind. Im Nationalpark Bayerischer Wald soll der Zersetzungsverlauf von bis zu 90 Wildschweinkadavern unterschiedlicher Masse und unter unterschiedlichen Umweltbedingungen (Vegetationsdichte, Temperatur, Bodenfeuchte) innerhalb eines Jahres erhoben und verglichen werden. Die Schwarzwildkadaver werden dabei sowohl nekrophilen und/oder nekrophagen Insekten als auch vertebraten Aasfressern ausgesetzt sein. Die Ergebnisse sollen aufgrund des aktuellen Seuchenverlaufs in Europa zu zeitnahen Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen beitragen. Fragestellung: Im Rahmen des Forschungsprojekts zur ASP sollen die folgenden Fragestellungen bearbeitet werden: 1: Charakterisierung des Bodenmilieus als potentielles Reservoir für das ASPV 2: Nutzung von Wildschweinkadavern durch vertebrate Aasfresser und deren epidemiologische Rolle als Vektoren für die ASPV-Verbreitung im Habitat 3: Altersbestimmung von Wildschweinkadavern zur Abschätzung des Eintragszeitpunkts der Tierseuche sowie der Ausdehnung des Verbreitungsgebietes 4: Wärmebildtechnik zum zeitnahen Auffinden von Wildschweinkadavern (Text gekürzt)

LUA-Bilanz Infektionsprävention 2022

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ INFEKTIONSPRÄVENTION Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2022 © Klaus Eppele / AdobeStock KategorieDiagnose/Erreger20182019202020212022 Gastroenteritische Infektionen (Durchfallerkrankungen)Campylobakter Enteritis4.1013.6832.6682.7992.539 Clostridioides difficile9053526566 EHEC-Erkrankung (außer HUS)151151758186 Giardiasis125112726080 Hepatitiden (Leberentzündungen) Impfpräventable Infektionskrankheiten (gem. Empfehlung der STIKO) HUS34311 Kryptosporidiose6847414762 Norovirus-Erkrankung4.0404.2401.2061.2252.480 Rotavirus-Erkrankung6331.145166183952 Salmonellose933793510559533 Shigellose30298719 Yersiniose10912085113132 Hepatitis A4943303336 Hepatitis B3664733283881.065 Hepatitis C253267176223375 Hepatitis D23128 Hepatitis E228265213183198 COVID-190073.768205.9221.440.557 Diphtherie001010 FSME61625 Haemophilus influenzae Weitere Infektionen 5739261641 Influenza13.8577.8988.2157210.543 Masern938600 Meningokokken (invasiv)1913454 Mpox000056 Mumps3243181114 Röteln00010 Pertussis (Keuchhusten)5403971355565 Varizellen664712393281344 Acinetobacter2723152933 Adenovirus (Konjunktivalabstrich)49247311 Borreliose1.5801.1851.510884706 Brucellose01012 Dengue-Fieber254110210 Enterobacteriaceae182205150130215 Hantavirus-Erkrankung33042510 Legionellose6274559170 Leptospirose36566 Listeriose2328312223 MRSA7352243922 Q-Fieber45846 Tuberkulose232201186204162 Tularämie34384 Typhus abdominalis13001 LUA Infektionsbilanz 2022: Daten & Fakten aus Rheinland-PfalzIfSG Meldewesen 2019 bis 2022: Überblick und Besonderheiten Das gesetzlich im Infektionsschutzgesetz veran- kerte Meldewesen liefert kontinuierlich Daten über das räumlich-zeitliche Auftreten von Infek- tionserregern und -krankheiten – auch in Rhein- land-Pfalz. Verschiedenste Ursachen können einer Zunahme von Meldefällen zugrunde liegen. Ände- rungen in der Erkennung und Diagnostik, die le- diglich zu einer Reduktion der Dunkelziffer führen, müssen hierbei von einer echten Zunahme von Fällen in der Bevölkerung unterschieden werden, wie sie zum Beispiel bei einem Krankheitsaus- bruch beobachtet werden. Diese Aufgabe über- nehmen Infektionsepidemiologen, das sind Exper- tinnen und Experten für Seuchenbekämpfung, die die Meldedaten auf allen Ebenen der Meldeket- te, an den kommunalen Gesundheitsämtern, dem Landesuntersuchungsamt (LUA) und am Robert Koch-Institut (RKI), fortlaufend analysieren und bewerten.Die dargestellte Tabelle gibt einen Überblick über das Meldeaufkommen in Rheinland-Pfalz während der COVID-19-Pandemie 2020-2022 im Vergleich zu den Vorjahren 2018 und 2019. Besonders auf- fallend ist eine Zunahme der Hepatitis-B-Virus- Meldehäufigkeit, in etwa auf das 2,5-fache Ni- veau des Jahres 2022. Seit Oktober 2021 erstatten die Krankenkassen für alle Versicherten im Alter über 35 Jahre eine Testung auf Hepatitis-B und -C im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung. Weiter- hin führt eine ab Januar 2022 für alle diagnosti- schen Labore verpflichtende Einführung der elek- tronischen Meldung von Erregernachweisen über das sognannte Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem (DEMIS) zu einer im Ver- gleich zu früher vollständigeren Meldung von La- bornachweisen. Beide Umstände legen nahe, dass der beobachtete Anstieg im Meldeaufkommen das Resultat einer Reduktion bislang unentdeckter Infektionen, also der sogenannten Dunkelziffer ist. Hinweise auf einen Infektionsausbruch hingegen ergeben sich nicht. Die vorliegende Infektionsbilanz 2022 widmet sich unter anderem den Ergebnissen dieser Bewer- tungen auf rheinland-pfälzischer Ebene. Hierbei finden Analysen zum Einfluss der COVID-19-Pan- demiebekämpfung auf das Aufkommen anderer meldepflichtiger Erreger und Erkrankungen be- sondere Berücksichtigung. Darüber hinaus berich- tet diese Infektionsbilanz über Epidemiologie und Prävention der Legionellose in Rheinland-Pfalz. Sie wirft damit ein Schlaglicht auf die zentrale Rolle der Gesundheitsbehörden bei deren Eindäm- mung dieser mitunter schwer verlaufenden Form der Lungenentzündung. Hierdurch möchte dieser Bericht aber auch den breitgefächerten Präventivauftrag des öffentli- chen Gesundheitsdienstes in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung rücken und damit gleichzeitig ein Gegengewicht zur pandemiezent- rierten Bewertung der Arbeit in den Gesundheits- ämtern und -behörden schaffen. Die vorliegen- de Infektionsbilanz berücksichtigt die Meldejahre 2019 bis 2022. Zum besseren Vergleich wird zu- sätzlich das Meldeaufkommen 2018 dargestellt. Eine ganz andere Erklärung für die Änderung im räumlich-zeitlichen Auftreten von Infektions- krankheiten findet sich in einer global verstärk- ten Mobilität. Eine vorübergehende Exposition in Regionen mit anderem Vorkommen von Krank- heitserregern kann zur Verschleppung durch in- terkontinentale Reisen oder Migration führen. Im Jahr 2022 wurde erstmals eine größere Zahl von Mpox-Fällen (ehemals Affenpocken) in Deutsch- land diagnostiziert und gemeldet. Diese üblicher- weise in West- und Zentralafrika vorkommende Infektionskrankheit wird durch ein mit den klassi- schen humanen Pocken verwandtes Virus verur- sacht, das in Nagetieren sein natürliches Reservoir hat. Vor 2022 wurde es nur selten außerhalb von Afrika und dann bei Reiserückkehrern aus Afrika beobachtet. Seit Mai 2022 wurden weltweit auch Fälle außerhalb dieser Regionen, insbesondere un- ter Männern beobachtet, die Sex mit Männern ha- ben. Weltweit wurden seit Ausbruchsbeginn und bis Ende des Jahres 2022 84.105 Fälle in 107 Län- Übersicht über die Meldezahlen der häufigsten meldepflichtigen Infektionskrankheiten nach RKI-Referenzdefinition. 2 3 Zahl der Influenza- und Covid-19-Meldefälle (gemittelt über vier Wochen), Rheinland-Pfalz, 2017-2023. Im Jahr 2022 zeigt sich ein vorzeitiger Beginn der Influenza-Saison bei gleichzeitig hoher Fallzahl. den Windpocken, insbesondere in der ersten Pha- se der Pandemie im Jahr 2020. Im Zeichen von Corona: Die kontaktreduzierenden Maßnahmen rund um COVID-19 führten zum Rückgang vieler anderer Atemwegsinfektionen und Durchfallerkrankungen. © Frauke Riether / Pixabay dern außerhalb der traditionellen Endemiegebiete registriert, davon 3.671 in Deutschland und 56 in Rheinland-Pfalz. Durch Koordinierung der Spezial- diagnostik in Verdachtsfällen und die Aufklärung zu Absonderungs- und Hygienemaßnahmen ein- schließlich der Impfung von Kontaktpersonen und Risikogruppen sind seit Anfang 2023 keine neuen Fälle mehr in Rheinland-Pfalz gemeldet worden. Seit Ende Juli 2022 wurde deutschlandweit ein deutlicher Anstieg bei Nachweisen von Diphterie- Bakterien verzeichnet, wovon zehn auf Rheinland- Pfalz entfielen. Diese wurden meist aus Wunden von Geflüchteten im Rahmen der Erstuntersu- chung in Aufnahmezentren und Sammelunter- künften isoliert. Gefürchtet ist die durch einen Giftstoff des Bakteriums hervorgerufene schwe- re und mitunter tödlich verlaufende Allgemeiner- krankung. Solche Fälle wurden aktuell nicht be- kannt. Auch zu Übertragungen der importierten Bakterien auf die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz kam es nicht. Dennoch unterstreicht das Wissen um die Gefahren der Diphterie die Bedeutung der Aufrechterhaltung des Impfschutzes für alle Bür- ger durch regelmäßige Auffrischung alle 10 Jahre, 4 wie von der Ständigen Impfkommission am Ro- bert Koch-Institut empfohlen. Im zugrundeliegenden Berichtszeitraum von be- sonderem Interesse sind Veränderungen im Mel- deaufkommen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit COVID-19 stehen. Sie kön- nen Folge eines veränderten Verhaltens, einer veränderten Immunantwort oder der Wechsel- wirkung dieser Faktoren untereinander sein. Im Folgenden sollen diese Überlegungen anhand von drei Beispielen illustriert werden. Eine Lockerung der Maßnahmen, wie die Wieder- eröffnung der Gemeinschaftseinrichtungen und die Änderungen der Absonderungs- und Masken- pflicht, führten zur sequenziellen Rückkehr von viralen Schmier- und später auch Atemwegsin- fektionen. Auch Windpocken wurden im 4. Quar- tal 2022 wieder häufiger gemeldet. Bei den In- fektionen mit dem Influenza-Virus fiel zum Ende 2022 der ungewöhnlich frühe Beginn der Saison bei insgesamt hohem Infektionsdruck auf. Die- ses Phänomen wird allgemein als Ausdruck ei- ner vermehrten Anzahl von durch ausbleibende Immunitätsbildung empfänglicher Personen als Folge der Schutz- und Hygienemaßnahmen in- terpretiert, insbesondere unter Kindern und Ju- gendlichen. Diese Hypothese wird durch eine entsprechende Altersverteilung der gemeldeten Infektionen mit deutlichen Gipfeln in diesen Al- tersgruppen gestützt. Vergleicht man die Melde- aktivität mit den jeweils vorpandemischen Ni- veaus, zeigt sich, dass diese in der Regel nicht überschritten werden, zumindest lag die als stark empfundene und objektiv auch mit einer hohen Wenn die Maske fällt - Wechselspiel von Hygiene und Immunität Die Stärkung der allgemeinen Hygiene sowie die kontaktreduzierenden Maßnahmen rund um COVID-19 führten zu einem eindrucksvol- len Rückgang der Übertragung anderer viraler Atemwegsinfektionen wie der Virusgrippe, vira- ler Durchfallerkrankungen, die über Oberflächen, Hände und Lebensmittel übertragen werden kön- nen, wie beispielsweise Noro- und Rota-virusin- fektionen und viraler Allgemeininfektionen wie Zahl der Noro-, Rotavirus- und Covid-19-Meldefälle (gemittelt über vier Wochen), Rheinland-Pfalz, 2017-2023. Im Jahr 2020 und 1. Halbjahr 2021 wurden deutlich weniger Rota- und Norovirusfälle übermittelt. 5 Zahl der Windpocken-Meldefälle, Rheinland-Pfalz (gemittelt über vier Wochen), 2017-2023. In den Pandemiejah- ren 2020 bis 2022 hat die Meldeaktivität für Windpocken deutlich abgenommen. Fallzahl einhergehende Influenzawelle 2022 letzt- endlich nicht über der von 2018. Dennoch: Vie- les spricht für ein „starkes Grippejahr“, gerade bei Kindern, zum Beispiel auch der starke Anstieg an Pneuomokokken-Meldungen; einem Erreger von Lungen-, Mittelohr- und Hirnhautentzündungen, die typischerweise nach einer Virus-Grippe auf- treten. Hierbei besiedeln Pneumokokken häu- fig den Rachen gesunder Kinder, seltener auch Er- wachsener, und erst durch die Schädigung des Lungengewebes durch Grippe- oder auch ande- re Atemwegsviren wie SARS-CoV-2 oder das Res- piratorische Synzytial-Virus (RSV) kommt es dann zur bakteriellen Zweitinfektion. Wichtig: Durch Impfung mit konjugierten Pneumokokken-Impf- stoffen kann der Trägerstatus beeinflusst werden, so dass eine Immunisierung für Kinder und Risiko- gruppen gegen Pneumokokken schon seit länge- rem empfohlen wird. Legionellose - Die Gefahr aus der Wasserleitung Auch bei den Meldefällen der Legionärskrankheit, einer schweren und teilweise tödlich verlaufenden Lungenentzündung, waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich zu sehen. Im Jahr 2020 wurden in Rheinland-Pfalz insgesamt 55 Fälle ge- meldet, was einem Rückgang von 26 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2019 entspricht. Das ist be- 6 merkenswert, da die Anzahl der gemeldeten Fälle von Legionärskrankheit in den Vorjahren konstant angestiegen war. Die Vermutung liegt nahe, dass der beobachtete Rückgang in Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen und den damit verbun- denen Änderungen im Reiseverhalten steht. Die Legionärskrankheit oder Legionellose wird durch Bakterien verursacht, die natürlicherwei- se in Oberflächengewässern und im Grundwas- ser vorkommen. Gesundheitliche Probleme verur- sachen Legionellen vor allen Dingen dann, wenn sie sich bei Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad Celsius zum Beispiel in Warmwasserbehäl- tern, Rohrleitungen, Klima- und offenen Kühlge- räten oder Wasserversorgungsanlagen, in denen Wasser über längere Zeit steht, unter für sie opti- malen Wachstumsbedingungen vermehren. Nach dem Einatmen von Aerosolen wie sie beispielswei- se beim Duschen oder aber auch beim Verduns- ten und Vernebeln von Wasser entstehen, kann es dann zu einer schweren Lungenentzündung kom- men, insbesondere wenn die Lunge bereits vorge- schädigt ist. Entsprechend sind Rauchen und eine chronisch obstruktive Lungenkrankheit Risikofak- toren. Das Trinken von Wasser, auch wenn es mit hohen Konzentrationen von Legionellen belastet ist, stellt hingegen kein Risiko für den Menschen dar, außer es gerät Legionellen-belastetes Wasser durch Verschlucken in die Atemwege. Da es sich bei der Legionellose um eine bakterielle Infektion handelt, können Erkrankte meist erfolg- reich mit einer Antibiotikatherapie behandelt wer- den. Trotzdem versterben etwa 5-10 Prozent al- ler Personen, die an einer Legionellose erkranken. Das Risiko von Todesfällen ist stark altersabhän- gig und betrug in Rheinland-Pfalz etwa 3 Prozent bei den 30-59-Jährigen, etwa 6 Prozent bei den 60-69-Jährigen und etwa 13 Prozent bei den über 70-Jährigen. Ältere Menschen sind aber nicht nur stärker gefährdet, an der Legionellose zu verster- ben, sondern haben auch im Allgemeinen ein hö- heres Infektionsrisiko. Männer sind deutlich häu- figer betroffen als Frauen. Insgesamt betrug der Männeranteil unter allen rheinland-pfälzischen Meldefällen 73 Prozent. Der wirksamste Schutz vor der Legionärskrankheit ist die systematische Vermeidung starker Vermeh- rung von Legionellen in Warmwasserbehältern und Rohrleitungen. Da die Vermehrung bei 25 bis 45 Grad stattfindet, sollte den Legionellen wenig Zeit gegeben werden, sich unter diesen optimalen Bedingungen zu vermehren. Das kann beispiels- weise durch regelmäßigen Wasseraustausch in Warmwasserbereitern und regelmäßiges Durch- spülen der Rohrleitungen erreicht werden. Auch das zeitweise Erhitzen des Warmwassers auf über 60 Grad ist eine sehr wirkungsvolle Maßnahme, da Legionellen bei diesen Temperaturen abster- ben. In größeren Mehrfamilienhäusern schreibt die Trinkwasserverordnung eine regelmäßige Un- tersuchung des Wassers auf Legionellen mindes- tens alle drei Jahre vor. Diese Untersuchungen werden von zugelassenen Untersuchungsstellen angeboten. In öffentlichen Gebäuden, Schwimm- bädern und Gemeinschaftseinrichtungen sind die rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter für die Festlegung der Überwachungshäufigkeit zustän- dig. Die dort gewonnenen Proben werden unter anderem durch das LUA untersucht. Bei der Inter- pretation der Ergebnisse gilt, dass ein technischer Maßnahmenwert von 100 Kolonie-bildenden Ein- heiten (KBE) pro 100 Milliliter nicht überschritten werden darf; in Hochrisikobereichen von Einrich- tungen des Gesundheitswesens hingegen dürfen gar keine Kolonien nachweisbar sein. Weiterhin spielt für die Einschätzung der Infekti- onsgefahr nicht nur die Menge, sondern auch die Art der gefundenen Legionellen eine wichtige Rol- le, da einige Stämme deutlich gefährlicher sind als Mögen 25 bis 45 Grad: Legionellen-Bakterien gedeihen in stagnierenden Rohrleitungen. © tookapic / Pixabay andere. In kleineren Wohngebäuden wie Ein- und Zweifamilienhäusern sind derartige Untersuchun- gen nicht vorgeschrieben. Allerdings kann schon bei der Installation von Warmwassersystemen da- für gesorgt werden, dass die Legionellengefahr minimiert wird. Für Personen, die nach längerer Abwesenheit in ihr Zuhause zurückkehren, ist es außerdem ratsam, die Warmwasserleitungen ein- mal durchzuspülen. Dabei sollten sie natürlich lüf- ten und sich nicht im selben Zimmer aufhalten, um das Einatmen von Aerosolen zu vermeiden. Das Gleiche gilt auf Reisen: Sollten Reisende eine Unterkunft beziehen, die scheinbar länger nicht bewohnt war, sollten sie das warme Wasser erst einmal ein paar Minuten in Ihrer Abwesenheit und bei offenem Fenster laufen lassen, bevor Sie mit dem Duschen beginnen. Diese Überlegungen sind ebenfalls entscheidend um zu verstehen, welchen Einfluss die COVID- 19-Pandemie auf die Erkrankungshäufigkeit hatte. Traditionell war schon immer ein erheblicher Teil der in Deutschland gemeldeten Legionellose-Fäl- le auf Reisen erworben, was den Rückschluss na- 7 als wichtiges Instrument zur fortlaufenden Erfas- sung von Trends und damit zur Steuerung der Er- mittlungstätigkeit der Gesundheitsbehörden. Feiern und Veranstaltungen Neben diesen Veränderungen gab es 2022 auch wieder Grund zum Feiern: Die MTA-Schule in Ko- blenz konnte 16 frischgebackene MTA-L im Sep- tember in der Rotunde in Koblenz feierlich ent- lassen. Die PTA-Schule in Trier freute sich über 28 gut ausgebildete PTAs. Nach zwei Jahren Pause war es sehr schön, die Leistung der Schülerinnen und Schüler wieder in einer Feierstunde zu würdi- gen und die frischen Berufsanfänger angemessen zu verabschieden. Gesundheitsfachschulen des LUA sind im Wandel Jährliche Meldefälle der Legionärskrankheit in Rhein- land-Pfalz und Vergleich zum jeweiligen Vorjahr helegt, dass Reiseunterkünfte wahrscheinlich häu- fig nicht ganzjährig besucht werden. Entsprechend könnte an den Zielorten Wasser lange Zeit in Warmwasserbehältern und -leitungen gestanden haben. In Abhängigkeit von den jeweiligen natio- nalen Regelungen zur Überwachung von Trinkwas- seranlagen auf Legionellen, die mancherorts weni- ger streng als in Deutschland sind, könnte das den Anstieg von Fallmeldungen in den Sommermona- ten erklären. Aber auch Wasser, das während der Urlaubsreise mehrere Wochen im unbewohnten Zuhause in den Leitungen gestanden hat, stellt ein potentielles Risiko für eine Legionellose dar. Im Jahr 2020 kam im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen jegliche Reisetätigkeit zum Erliegen, so dass auch Meldefälle von Legionel- losen mit Reisebezug vollständig ausblieben und die Gesamtzahl der übermittelten Meldungen in Rheinland-Pfalz nach Zunahme über fünf Jahre in Folge erstmalig wieder abnahm. Im Gegensatz hierzu waren im Jahr 2021 nach Lockerung der Maßnahmen wieder in größerem Umfang Reisen möglich. Hier zeigt sich die bislang höchste Zahl an Legionellose-Meldefällen seit Beginn der Auf- zeichnungen vor 20 Jahren. Diese Beobachtungen sprechen für eine Wiederinbetriebnahme länger- fristig stillgelegter Trinkwasseranlagen in Reise- unterkünften als Ursache für die starke Zunahme von Legionellose-Meldefällen nach der Lockerung der Corona-Beschränkungen im Jahr 2021. Gleich- zeitig unterstreichen diese Erkenntnisse nicht nur die Bedeutung der regelmäßigen Trinkwasserüber- wachung, sondern auch der Infektionssurveillance 8 Das Jahr 2022 stand für die Gesundheitsfach- schulen des Landesuntersuchungsamtes ganz un- ter dem Zeichen der Gesetzes- und damit Aus- bildungsänderungen. Sowohl die jeweiligen Berufsgesetze als auch die Ausbildungs-und Prü- fungsverordnungen für PTA und MTA–L wurden zum 01.01.2023 geändert. Die Änderung im Beruf Pharmazeutisch-techni- sche Assistentin / Pharmazeutisch-technischer As- sistent (PTA) umfassen einen neuen Lehrinhal- te-Katalog für viele der bestehenden Fächer, ein neues Unterrichtsfach, eine geänderte Prüfungs- verordnung und ein der Arbeitswirklichkeit ange- passtes Berufsbild.Freudiger Anlass: Die Absolventinnen und Absolventen der PTA-Schule feierten 2022 die Zeugnisübergabe im Kurfürstlichen Palais in Trier. © LUA Der Beruf Medizinisch-technische Laboratorium- sassistentin / Medizinisch-technischer Laboratori- umsassistent (MTA-L) sowie die Ausbildung wur- den gänzlich verändert. Besonders deutlich wird das in der neuen Berufsbezeichnung medizinische Technologinnen und Technologen für Laborato- riumsanalytik (MT-L). Die Änderungen umfassen zudem eine Neugestaltung der „alten“ Unter-richtsfächer hin zu Kompetenzfeldern sowie eine Verdopplung der laborpraktischen Ausbildungszeit und eine grundsätzlichen Änderung der Prüfungs- durchführung dahin, dass die Auszubildenden der MT-Berufe jetzt eine zwingend vergütete Ausbil- dung absolvieren. Der Besuch einer Berufsfach- schule war bisher von einer Ausbildungsvergütung ausgenommen. Gelungener Start ins Berufsleben: Die Koblenzer MTA- Schule konnte im vergangenen Jahr viele frisch geba- ckene Medizinisch-technische Assistentinnen und Assis- tenten verabschieden. © LUAUm die Vergütung zu gewährleisten, musste - wie im Gesetz vorgeschrieben - ein Träger der prak- tischen Ausbildung gesucht werden. Dies muss nach dem MTB-G (Medizintechnologen-Berufs- gesetz) zwingend ein Krankenhaus sein. Das Jahr 2022 stand also im Zeichen dieser Änderungen und der damit verbundenen Suche nach einem geeigneten Träger der praktischen Ausbildung. Diese Thematik wird die Schulen noch länger be- gleiten, mindestens bis der erste Durchgang der Auszubildenden die Prüfungen absolviert hat. Beide Ausbildungen, PTA und MT-L, werden im September 2023 erstmals mit einer Ausbildung nach den neuen Vorgaben beginnen. Um neue Schülerinnen und Schüler zu gewinnen, wurden an den Gesundheitsfachschulen des LUA wieder Tage der offenen Tür angeboten. Zusätz- lich veranstaltete die PTA-Schule im Herbst noch einen abendlichen „Budenzauber“. Im Gegensatz zum Tag der offenen Tür galt dieser Abend etwas weniger der Information über die Ausbildung, son- dern mehr den unterhaltsam dargebrachten In- halten der einzelnen Fächer. Die Schülerinnen und Schüler waren mit großem Engagement dabei griffen tief in die Trickkiste der Show-Chemie. Zu sehen gab es zum Beispiel die überschäumende Willkommener Trubel im Labor: Die PTA-Schule Trier hatte im vergangen Jahr wieder zu einem Tag der offe- nen Tür eingeladen. © LUA „Elefantenzahnpasta“, das experimentell gebraute „Chemikerbier“ oder die glühende Gurke. Die ku- riosen Einlagen sollten den Gästen auf kurzweilige Art Lust auf die PTA-Ausbildung machen. Alle Ver- anstaltungen im Jahr 2022 fanden unter den je- weils geltenden Coronabedingungen statt. 9

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2021

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2021 © Nicman / Pixabay Tierseuchenüberwachung - Bilanz 2021 Geflügelpest hält Behörden in Atem Die Tierseuchenüberwachung in Rheinland-Pfalz war 2021 geprägt vom Auftreten der Geflügelpest zu Beginn und gegen Ende des Jahres. Dabei trat die Seuche sowohl bei Wildvögeln als auch in ei- nem Hausgeflügelbestand und in einer zooähnli- chen Einrichtung auf. Das zeigt sehr anschaulich, dass eine einzelne Tierseuche massive Auswirkun- gen auf eine gesamte Tierpopulation haben kann. Andere Seuchen wie etwa Salmonellosen oder die Tularämie sind ebenfalls von großer Bedeu- tung, weil sie ein erhebliches zoonotisches Poten- zial besitzen. Das heißt, sie können wechselsei- tig zwischen Tier und Mensch übertragen werden. Darüber hinaus können Erkrankungen, die bei Wildtieren auftreten, auch erhebliche Auswir- kungen auf Nutz- und Heimtiere haben. Eine der wichtigsten Aufgaben des Landesuntersuchungs- amtes (LUA) ist es deshalb, auftretende Seuchen, Zoonosen und andere Erkrankungen möglichst früh nachzuweisen, deren Bekämpfung effektiv zu gestalten und kreisübergreifend zu koordinieren. Das LUA ist in Rheinland-Pfalz die zentrale Ein- richtung für die Diagnostik der nach dem Tierge- sundheitsrecht gelisteten Tierseuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen. Die (dif- ferenzial-)diagnostischen Untersuchungen an Pro- ben erkrankter oder verendeter Tiere zur Fest- stellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen werden ergänzt durch Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Mo- nitoring-Programmen. Darüber hinaus wird durch sogenannte Handelsuntersuchungen gewährleis- tet, dass nur gesunde Tiere in andere Betriebe ver- bracht werden. Dieses System ermöglicht es, den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopula- tion ständig zu überwachen und den Gesundheits- schutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Im Jahr 2021 wurden im Rahmen der Tierseuchen- diagnostik insgesamt 246.741 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedenen Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht wer- 2 den müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchge- führten Untersuchungen wesentlich höher. Von besonderem Interesse sind dabei die Nachweise von Tierseuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftli- chen und gesundheitlichen Bedeutung für die All- gemeinheit meist staatlich bekämpft werden und Tierkrankheiten, deren Vorkommen statistisch er- fasst wird, um einen Überblick über deren Häufig- keit und Verbreitung zu erhalten. Als Ergänzung verfügt das LUA über spezialisier- te Tiergesundheitsdienste für Rinder, Schwei- ne und kleine Wiederkäuer, die die Landwirte vor Ort zu hygienischen und artgerechten Haltungs- bedingungen beraten. Darüber hinaus ist im LUA die Fachaufsicht in den Bereichen Tierseuchenbe- kämpfung, Tierschutz und tierische Nebenproduk- te als Schnittstelle zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter ande- rem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen vom rheinland-pfälzischen Veterinärwesen einheitlich ausgelegt und vor Ort umgesetzt werden. Besondere Bedeutung kommt den sogenann- ten Zoonosen, den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Infektionen, zu. Hier- zu zählen zum Beispiel die Salmonellen, bakteri- elle Infektionserreger, die meist im Rahmen von differenzialdiagnostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt werden. Die Erreger wurden im Jahr 2021 bei einer breiten Palette von Tierarten nach- gewiesen: Betroffen waren sowohl Nutztiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Hausgeflü- gel als auch Heimtiere wie Katzen und Reptili- en. Darüber hinaus wurden Salmonellen auch bei Gatterwild sowie einem Zootier festgestellt. Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön- nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei- den und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Ihre hohe Wider- standsfähigkeit gegen äußere Einflüsse ermög- licht den Bakterien dort ein langes Überleben. Landwirtschaftliche Nutztiere und die daraus er- zeugten Lebensmittel tierischen Ursprungs ste- Gehören im Landesuntersuchungsamt zur Routine: Untersuchung auf die Erreger der Geflügelpest. © LUA 3 hen an der Spitze der möglichen Infektionsursa- chen des Menschen. Dessen Infektion erfolgt in der Regel über die Aufnahme kontaminierter Nah- rungsmittel; aber auch Schmutz- und Schmier- infektionen an Haustieren stellen eine mögli- che Infektionsquelle dar. Die Infektion äußert sich beim Menschen meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzendem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allge- meinbefindens und leichtem Fieber. Die oft meh- rere Tage anhaltenden Symptome können insbe- sondere bei Kleinkindern oder älteren Personen zu einer ausgeprägten Dehydrierung (Austrock- nung durch Wasserverlust) führen. In einigen Fäl- len kann die Infektion in eine Blutvergiftung über- gehen, wobei sich die Bakterien in verschiedenen Organen ansiedeln können. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle sowie als Gruppenerkrankung oder in Form größerer Ausbrüche auf. Beim Um- gang mit Tieren sollten grundsätzlich Hygiene- maßnahmen eingehalten und ein allzu enger Kon- takt vermieden werden.tibiotikatherapie erfolgt meist nicht, da die Bakterienausscheidung hierdurch verlängert wer- den kann. Das gilt grundsätzlich auch für die Be- handlung der Salmonellosen beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifische Vakzinen einge- setzt werden können. Bei einem reinen Durchfallgeschehen beim Men- schen gleicht man in der Regel nur den Flüs- sigkeits- und Elektrolytverlustes aus; eine An-Neben Allgemeinsymptomen (Fieber, Unwohl- sein, Muskelschmerz) kann das klinische Bild sehr vielfältig sein. Es ist abhängig von der Eintritts- In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2021 bei sechs Feldhasen im Land nachgewiesen. Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen sind wildlebende Tiere wie Kanin- chen oder Hasen. Die Übertragung erfolgt vorwie- gend durch den direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Organen, z. B. bei beim Abhäu- ten oder dem Verarbeiten von Wildfleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Verzehr von infizier- ten oder kontaminierten Lebensmitteln oder Was- ser möglich. Eine Infektion kann auch durch Inha- lation von erregerhaltigem Staub erfolgen, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Tiere kontami- niert ist. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt. pforte, der Virulenz des Erregers und der Infekti- onsdosis. Bei Hasen und Kaninchen verläuft die Tularämie in der Regel mit dem Bild einer Blutver- giftung und führt innerhalb weniger Tage zum Tod. Kranke Wildtiere sind matt, teilnahmslos und ver- lieren die natürliche Scheu und Schnelligkeit. Tote Wildtiere sollten nicht berührt werden, und Jä- ger sollten beim Aufbrechen erlegter Tiere beson- dere Sorgfalt und Hygiene walten lassen. Der Ver- zehr von Wildfleisch ist unbedenklich, wenn es für mindestens zehn Minuten bei 60 Grad Celsius oder mehr durchgegart wird. Ein typisches Beispiel dafür, dass Erkrankungen bei Wildtieren auch Auswirkungen auf Heim- und Nutztiere haben können, ist die Aujeszkysche Krankheit (AK). Die durch ein Herpesvirus her- vorgerufene Seuche verursacht bei Wildschweinen in der Regel keine klinisch manifeste Erkrankung. Sie können den Erreger aber ausscheiden und auf andere Tiere übertragen – mit möglicherweise dramatischen Folgen. Im Jahr 2021 wurde das Virus der AK bei einem verendeten Hund aus dem Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen. Das Tier war zuvor bei einer Jagd eingesetzt worden und hatte Kontakt zu einem Wildschwein. Hauptinfektionsquelle für Hunde ist die Verfütte- rung von rohem Schweinefleisch oder der direk- te Kontakt zu infizierten Wildschweinen. Dieser ist bei der Jagd zwar nicht immer zu vermeiden, doch sollten Jäger ihre Hunde von erlegtem Schwarz- wild fernhalten und keine entnommenen Innerei- en roh verfüttern. Für Menschen ist die Erkrankung ungefährlich. Für Hunde, einige andere fleischfressende Tiere und für Rinder verläuft eine Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit aber immer tödlich. Das auffälligste Symptom bei infizierten Hunden ist der intensive Juckreiz am Kopf (Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren). Die Symptome tre- ten nach einer Inkubationszeit von zwei bis neun Tagen auf. Mit fortschreitender Erkrankung kön- nen Teilnahmslosigkeit, Fieber, Schluckbeschwer- 4 Die Aujeszkysche Krankheit wird bei der Jagd von Wild- schweinen auf Hunde übertragen. © Rizzo / Wikimedia den, Atemnot, Bewegungsstörungen und Läh- mungserscheinungen hinzukommen. Der Tod tritt gewöhnlich ein bis drei Tage nach Einsetzen der ersten klinischen Anzeichen ein. Eine Impfung bzw. Therapie gegen die Aujeszkysche Krankheit gibt es für Hunde nicht. Durch direkten Kontakt mit infizierten Wild- schweinen oder indirekt über kontaminierte Fut- termittel kann das AK-Virus auch auf Hausschwei- ne übertragen werden. Bei ihnen variieren die Krankheitssymptome in Abhängigkeit vom Al- ter der Tiere. Bei Jungtieren treten zentralnervö- se Erscheinungen auf und die Sterblichkeit ist sehr hoch. Bei älteren Tieren stehen Lungenentzündun- gen im Vordergrund, aber auch klinisch nicht in Erscheinung tretende Infektionen sind möglich. Dank intensiver Bemühungen unter Einbezie- hung von Impfprogrammen ist Deutschland seit 2003 offiziell frei von Aujeszkyscher Krankheit bei Hausschweinen. Um diesen Status zu überprüfen, muss jährlich eine repräsentative Stichprobe von Schweinen untersucht werden. Im Jahr 2021 wur- den insgesamt 998 Blutproben von Schweinen aus 81 rheinland-pfälzischen Beständen mit nega- tivem Ergebnis serologisch auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen das Virus der AK unter- sucht. Darüber hinaus wurden zwölf Tiere aus sie- ben Beständen, die zur Feststellung der Todesur- sache eingesandt wurden, differenzialdiagnostisch auf das Vorliegen einer AK-Virusinfektion unter- sucht. Auch diese Untersuchungen ergaben kei- ne Hinweise auf das Vorliegen der Aujeszkyschen Krankheit.sucht. Dabei wurde das BVD-Virus erstmals seit Beginn der staatlichen Bekämpfung nicht mehr nachgewiesen. Im Februar 2022 hat Rheinland- Pfalz den Status als offiziell frei von BVD erhalten. Würde der Erreger in einen Hauschweinebestand eingeschleppt, drohen nicht nur hohe Verluste und schwerwiegende Erkrankungen bei den Tie- ren, sondern auch massive gesamtwirtschaftliche Schäden durch Handelsrestriktionen. Daher müs- sen die Landwirte unbedingt weiterhin auf die Ein- haltung der gängigen Biosicherheitsmaßnahmen achten. Hierzu gehören unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor einem Betreten der Ställe die Kleidung gewechselt wird, keine Speiseabfälle verfüttert werden und Haus- tiere nicht in den Stall gelangen. Vor allem bei Auslauf- und Freilandhaltungen muss sicherge- stellt sein, dass kein direkter oder indirekter Kon- takt zu Wildschweinen möglich ist. Dazu gehört auch, dass Futter und Einstreu von Wildschwei- nen geschützt gelagert wird. Diese Maßnahmen schützen darüber hinaus auch vor anderen Er- krankungen, die von Wildtieren auf Hausschweine übertragen werden können, wie z.B. der Afrikani- schen Schweinepest oder der Brucellose.2021 war das zweite Jahr in Folge, in dem das Bo- vine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) in Rheinland- Pfalz nicht nachgewiesen wurde. Bei den im Rah- men der Überwachung der seit 2017 offiziell bestehenden BHV-1-Freiheit durchgeführten Un- tersuchungen an 66.547 Blutproben aus 3.166 Be- ständen und 6.922 Tank- und Einzelmilchproben aus 1.114 Beständen wurden keine Antikörper ge- ben das BHV-1-Feldvirus nachgewiesen. Erfolge bei der Bekämpfung und Vorsorge Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine der wirtschaftlich bedeutsamsten Infektionserkran- kungen beim Rind weltweit. Die Erkrankung geht mit Durchfall, grippeartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der seit 2011 laufenden staatlichen Bekämpfung ist es, BVD- freie Bestände zu schaffen, indem dauerhaft (per- sistent) infizierte Tiere, die den Erreger lebenslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen entfernt und vom Han- del ausgeschlossen werden. Daher werden den Kälbern bei der innerhalb der ersten sieben Le- benstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohr- marken bereits Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. 2021 hat das LUA insgesamt 124.006 dieser Ohr- stanzen von Kälbern aus 3.583 Betrieben unter- 5 Das Virus führt bei Rindern zu einer Erkrankung mit unterschiedlichen Verlaufsformen. Die Sym- ptome können von grippeartigen Erscheinungen (Fieber, Nasenausfluss) bis hin zu Milchrückgang und Erkrankungen der Fortpflanzungsorgane rei- chen. Der Erreger ist für Rinder hochansteckend, für den Menschen aber ungefährlich. Die Betrie- be müssen sich aber weiterhin konsequent durch Biosicherheitsmaßnahmen vor einer Wiederein- schleppung sowohl der BVD als auch der BHV-1 schützen und insbesondere darauf achten, weite- re Tiere ausschließlich aus seuchenfreien Bestän- den zu kaufen. Das nach dem erstmaligen Auftreten der Afrika- nischen Schweinepest (ASP) in Deutschland im September 2020 auch in Rheinland-Pfalz noch- mals intensivierte Monitoring zur Überwachung der Wild- und Hausschweinepopulation wurde in 2021 fortgesetzt. Die Jäger sind aufgefordert, alle sogenannten Indikatortiere, also verendete und bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tie- re mit pathologisch-anatomischen Veränderun- gen und klinisch auffällige Tiere zur Untersuchung einzusenden. Die vom Land bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fallwild auf Unfallwild in Höhe von 70 Euro wurde auch 2021 gewährt. Im Jahr 2021 wurden im LUA insgesamt 804 Wildschweine molekularbiologisch auf den Erre- ger der ASP untersucht. Alle Proben waren nega- tiv; es gab keine Hinweise auf ein Seuchengesche-

NASeR: Near-real-time Analyse von Satellitendaten zur Unterstützung von lokalen epidemiologischen Risikobewertungen für das Auftreten von Tierseuchen

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