s/sevilla prozess/Sevilla-Prozess/gi
Gemäß Art. 13 der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie) findet ein EU-weiter Informationsaustausch (Sevilla-Prozess) über die 'Besten verfügbaren Techniken' (BVT) statt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für die Genehmigung von Industrieanlagen und gleichen somit die Umweltstandards in Europa an. Das Umweltbundesamt entwickelt und vertritt die deutsche Position. Kontinuierlich werden die BVT-Merkblätter weiterentwickelt und nach 8-10 Jahre dauernden Zyklen revidiert. Für das Jahr 2022 sind Arbeiten an BVT-Merkblättern zur Grundstoffindustrie geplant, aber auch die Betrachtung von branchenübergreifenden Fragestellungen wie Energieeffizienz, industrielle Kühlsysteme und Dekarbonisierung. Der hier beschriebene Projektvorschlag soll als Globalvorhaben ein Teilvorhaben zur Grundstoffindustrie und ein Teilvorhaben zu branchenübergreifenden Fragestellungen insbesondere für das BVT-Merkblatt industrielle Kühlsysteme vereinen.
Die Bedeutung der Vielfalt, als Ressource für eine nachhaltige und resiliente Entwicklung in alpinen Regionen wird bislang häufig unterschätzt. Insbesondere die Erforschung des lokalen und regionalen Institutionengefüges sowie der AkteurInnen-Netzwerke und ihre Bedeutung für die regionalen Strategien und Zukunftsvisionen wurden bislang in diesem Kontext nicht erforscht. Der Biosphärenpark Salzburger Lungau und Kärntner Nockberge stellt eine gute Möglichkeit dar, die Voraussetzungen und die Fähigkeit einer Region für eine resiliente Entwicklung in einer umfassenden Weise darzustellen. Diese Zielsetzung der nachhaltigen Nutzung aller Ressourcen, der räumlichen Differenzierung und der Bedeutung des Konzeptes für die Entwicklung der Berggebiete sowie die Einbindung der Gemeinden in diesen Prozess, bezieht sich auf Kernanforderungen der Sevilla-Strategie (UNESCO 1995) für die Gestaltung von Biosphärenparks.
"Beste verfügbare Techniken (BVT)" kennzeichnen den effizientesten und fortschrittlichsten Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden, der spezielle Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, grundsätzlich als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte zu dienen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt allgemein zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern "Techniken" sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird; "verfügbar" die Techniken, die in einem Maßstab entwickelt sind, der unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses die Anwendung unter in dem betreffenden industriellen Sektor wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen ermöglicht, gleich, ob diese Techniken innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats verwendet oder hergestellt werden, sofern sie zu vertretbaren Bedingungen für den Betreiber zugänglich sind; "beste" die Techniken, die am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind. Für Industrieanlagen, die dem Geltungsbereich der europäischen Industrieemissionsrichtlinie ( IE-Richtlinie 2010/75/EU unterliegen, werden im Rahmen eines Informationsaustausches (Sevilla-Prozess) BVT-Merkblätter erarbeitet. Eine Überarbeitung der Merkblätter erfolgt etwa alle zehn Jahre. Aus den branchenspezifischen BVT-Merkblättern werden BVT-Schlussfolgerungen abgeleitet, die durch einen Durchführungsbeschluss einen verbindlichen Status erlangen. Die in den BVT-Schlussfolgerungen enthaltenen Emissionsbandbreiten sowie die dazugehörigen Emissionsminderungstechniken sind verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden. Für neue Anlagen gelten die Anforderungen unmittelbar nach Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt, während bestehende Anlagen eine Frist von vier Jahren haben. Die Liste der Industrieanlagen in Sachsen-Anhalt, die unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen, finden Sie hier (Stand: 30.09.2022; die Anlagen in Sachsen-Anhalt sind in den Zeilen 11.782 bis 12.564 dargestellt). Aktuelles und weitere Informationen Download der BVT Merkblätter letzte Aktualisierung: 13.10.2023
Das Vorhaben unterstützt die Überarbeitung des BVT-Merkblattes 'Large Volume Inorganic Chemicals (LVIC BREF)', welche unter der Industrieemissions-Richtlinie (IED) erfolgt. Gemäß Art. 13 der IED findet ein EU-weiter Informationsaustausch (Sevilla-Prozess) über die 'Besten verfügbaren Techniken' (BVT) statt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für die Genehmigung von Industrieanlagen. Eine große Relevanz für eine intensive Mitarbeit am Sevilla Prozess besteht darin, dass Deutschland die größte Chemie-Nation in Europa darstellt. Der Beginn der Überarbeitung des BVT-Merkblattes 'Large Volume Inorganic Chemicals' (LVIC) ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Für die Revision des BVT-Merkblattes 'LVIC' sollen begleitend technische Papiere und Beispiele für ressourcenschonende und emissionsarme Herstellungsverfahren erstellt werden. Diese Zuarbeiten gilt es effektiv in den Sevilla-Prozess einzubringen. Zudem dient das vorliegende Vorhaben neben fachlichen Unterstützung des Umweltbundesamtes im Sevilla Prozess, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene.
<p>Nach intensiven Verhandlungen im Rat und Parlament der Europäischen Union ist die neue Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) am 15.07.2024 im EU-Amtsblatt erschienen. Die Mitgliedstaaten haben nun 22 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Mit ihr kommen neue Regeln zur Verringerung schädlicher Emissionen, für mehr Ressourceneffizienz und Umweltmanagement in der Industrie.</p><p>Ende 2019 kündigte die EU-Kommission im Kontext des Europäischen Green Deal die Revision der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) an. Im April 2022 legte sie dann ihren Vorschlag für eine geänderte IE-RL vor. Die neue IE-RL 2.0 zielt darauf ab, in integrierter und medienübergreifender Weise die menschliche<strong>Gesundheit und die Umwelt</strong>noch besser<strong>zu schützen</strong><strong>,</strong>indem schädliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden aus Industrieanlagen einschließlich größerer Tierhaltungsbetriebe vermieden oder reduziert werden. Die IE-RL regelt Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung der umweltrelevantesten Industrieanlagen in Europa. In Deutschland betrifft das derzeit ca. 13.000 Anlagen, in der EU etwas über 50.000 Anlagen.</p><p>Zu den wesentlichsten Neuerungen der geänderten IE-RL gehört, bei der Anwendung von besten verfügbaren Techniken (BVT)<strong>strengere Emissionsgrenzwerte</strong>festzulegen: Der neuen IE-RL zufolge ist das untere (strengere) Ende der mit BVT assoziierten Emissionsbandbreite bei der Festlegung von Grenzwerten mit zu berücksichtigen, in jedem Fall aber die gesamte mit BVT assoziierte Emissionsbandbreite, wenn die beste Umweltleistung insgesamt für eine Anlage bestimmt wird.</p><p>Neu in der IE-RL 2.0 sind auch<strong>verbindliche Bandbreiten für Verbrauchsniveaus von materiellen Ressourcen</strong>einschließlich Wasser und Energie. Dadurch sollen die effiziente Nutzung und Wiederverwendung von Rohstoffen, Energie und Wasser befördert werden. Solche verbindlichen Verbrauchswerte sind aber in der Regel nur für vergleichbare industrielle Betriebe oder Prozesse zu erwarten, die durch ähnliche Merkmale, Verfahren und Produkte charakterisiert sind.</p><p>Für IED-Anlagen ist zudem ein<strong>Umweltmanagementsystem</strong>(UMS), welches auch ein Chemikalienmanagementsystem umfasst, verbindlich einzuführen und zu betreiben. Das UMS wird alle drei Jahre externen Audits unterzogen.</p><p>Darüber hinaus unterstützt die IE-RL-Revision die industrielle Transformation, indem die Fortentwicklung des Standes der Technik bzw. der BVT stärker auf die<strong>Dekarbonisierung</strong>ausgerichtet wird. Verschiedene Artikel der Richtlinie sowie Instrumente unterstützen und flankieren die Dekarbonisierung der Industrie und Schritte zur Klimaneutralität von Industrieanlagen. Der Dynamik der anstehenden industriellen Transformation entsprechend, soll ein neu gegründetes<em>Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE)</em>Informationen über innovative industrielle Techniken sammeln, analysieren und für die Fortentwicklung der BVT im Sevilla-Prozess aufbereiten.</p>
<p>Die Industrieemissionsrichtlinie bildet die Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb und Stilllegung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. In dazugehörigen BVT-Merkblättern werden für verschiedene Branchen beste verfügbaren Techniken und assoziierte verbindliche Emissionsbandbreiten zusammengefasst und festgelegt</p><p>Industrieemissionsrichtlinie</p><p>Die Industrieemissionsrichtlinie (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=IE-Richtlinie#alphabar">IE-Richtlinie</a><a href="https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:334:0017:0119:de:PDF">2010/75/EU</a>mit ihrer Änderungs- und Nachfolgerichtlinie<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401785">2024/1785/EU</a>) ist das zentrale Regelwerk des Immissionsschutzes in Europa. In ihr werden die Genehmigung, der Betrieb und die Stilllegung von europaweit ca. 55.000 Industrieanlagen betrachtet. Dabei werden sämtliche Emissionen in Luft und Abwasser, aber auch Lärm, Erschütterungen, Abfälle und Einflüsse auf den Boden betrachtet. Zusätzlich sind in der IE-Richtlinie Anforderungen zur Ressourcen- und Energieeffizienz in Form von Umweltleistungswerten, zum Umweltmanagementsystem, zur Dekarbonisierung und zur Verhinderung von Unfällen gestellt. Im Anhang 1 der IE-Richtlinie ist der Geltungsbereich festgelegt. Hier sind neben verschiedener Industrieaktivitäten (z. B. Raffinieren von Mineralöl und Gas, Herstellung von Glas oder Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen) Kapazitätsschwellen festgelegt ab derer für eine Industrieanlage die IE-Richtlinie einschlägig ist.</p><p>Ziel der IE-Richtlinie ist ein europaweit einheitlich hoher Umweltstandard. So werden über die gemeinsame IE-Richtlinie Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Industrieanlagen verschiedener EU-Mitgliedsstaaten verringert. Zusätzlich sollen durch die in branchenspezifischen BVT-Merkblättern (Merkblätter der besten verfügbaren Techniken) festgelegten Bestimmungen und Emissionsbandbreiten Vollzugsunterschiede innerhalb der Europäischen Union (EU) abgebaut werden. Durch das in der IE-Richtlinie festgeschriebene Verfassen und Novellieren von BVT-Merkblättern wird der Stand der Technik fortgeschrieben und die besten Emissionsminderungstechniken aufgezeigt sowie der Einsatz dieser forciert.</p><p>Zur Überwachung der angestrebten Verbesserungen wurden in der IE-Richtlinie zusätzlich Auskunfts- und Überwachungspflichten für die Anlagenbetreiber und die zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten festgelegt.</p><p><strong>Informationsaustausch/Sevilla-Prozess</strong></p><p>Die BVT-Merkblätter werden in einem durch die IE-Richtlinie und den Durchführungsbeschluss<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012D0119">2012/119/EU</a>festgelegten Prozess erarbeitet und novelliert. Dieser Prozess wird Informationsaustausch oder Sevilla-Prozess genannt. Der Name Sevilla-Prozess ergibt sich aus der Tatsache, dass das zuständige europäische Büro seinen Sitz in Sevilla hat und alle Sitzungen, die im Verlauf des Informationsaustauschs auf europäischer Ebene stattfinden, in Sevilla durchgeführt werden.</p><p>Das zuständige Büro heißt im Deutschen IVU-Büro (Büro zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung). Allerdings ist auch im deutschen Sprachgebrauch die englische Abkürzung EU-BRITE (European Bureau for Research on Industrial Transformation and Emissions vormals EIPPC-Büro - European Integrated Pollution Prevention and Control Bureau) durchaus üblich und wird im Weiteren verwendet. Das EU-BRITE ist für die Planung und Durchführung der Neuerarbeitung und der Revisionsprozesse von BVT-Merkblättern zuständig.</p><p>Die Neuentwicklung oder Revision eines BVT-Merkblattes beginnt auf nationaler Ebene. Zunächst werden in Arbeitsgruppen BVTs gesammelt, die für die Branche relevanten Emissionen zusammengestellt und Standpunkte zu Emissionsbandbreiten und Umweltleistungswerten diskutiert. Das Ergebnis wird dem EU-BRITE übermittelt und in einem Auftakttreffen in Sevilla zwischen den Mitgliedsstaaten, den betreffenden Industriezweigen, den Umweltorganisationen, der Europäischen Chemikalienagentur und der Kommission diskutiert. Dem folgt eine in Industrieanlagen aus ganz Europa stattfindende Datenerhebung zu Prozess- und Emissionsdaten, deren Ergebnisse in den ersten Entwurf des neuen BVT-Merkblattes einfließen. Nach verschiedenen Kommentierungsrunden und einer weiteren Sitzung in Sevilla wird das fertige BVT-Merkblatt im europäischen Artikel 13-Forum begutachtet und diskutiert und vom Artikel 75-Ausschuss verabschiedet. Zur Erstellung oder Überarbeitung eines BVT-Merkblattes mit BVT-Schlussfolgerungen werden vier Jahre Bearbeitungszeit angesetzt. Eine Überarbeitung erfolgt ca. alle acht Jahre.<strong></strong></p><p><strong>BVT-Merkblätter</strong></p><p>Die BVT-Merkblätter sind sehr umfangreiche Dokumente mit großem Informationsgehalt. Anlagenbetreiber und Genehmigungsbehörden können sich an ihnen orientieren. Sie sind in ihrer Gänze jedoch nicht rechtsverbindlich. Es werden für verschiedene Branchen die zugehörigen Techniken, Anforderungen an die Emissionen einer Anlage und Betriebsbedingungen und alle relevanten organisatorischen Aspekte des Betriebes von Industrieanlagen auf einem möglichst hohen Umweltschutzniveau dargestellt.</p><p>Lediglich das Kapitel der BVT-Schlussfolgerungen hat im BVT-Merkblatt einen besonderen Status. Die BVT-Schlussfolgerungen werden nach abgeschlossener Revision ausgekoppelt und als Durchführungsbeschluss im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die enthaltenen Anforderungen sind verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden. Sie gelten für neue Anlagen unmittelbar nach der Veröffentlichung und für bestehende Anlagen spätestens nach vier Jahren. Die BVT-Schlussfolgerungen enthalten neben verbindlichen Emissionsbandbreiten und dazugehörige Emissionsminderungstechniken und verbindliche Bandbreiten für Verbrauchsniveaus von materiellen Ressourcen einschließlich Wasser und Energie Anforderungen für die Genehmigung und den Betrieb von Anlagen des jeweiligen Sektors. Im deutschen Sprachgebrauch sind die englischen Bezeichnungen für BVT-Merkblätter - <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BREF#alphabar">BREF</a> (Best Available Techniques Reference Document) und für die BVT-Schlussfolgerungen – BAT Conclusion (Best availabl technique Conclusion) durchaus üblich und werden in Diskussionen synonym verwendet.<strong></strong></p><p><strong>Nationale Koordinierungsstelle für die IE-Richtlinie</strong></p><p>Im Umweltbundesamt ist die nationale Koordinierungsstelle für die IE-Richtlinie angesiedelt. Hier werden die nationalen Arbeiten zur Richtlinie, zu BVT-Merkblättern und zum Informationsaustausch gebündelt und sie dient als Ansprechpartnerin für die europäischen Partnerinnen und Partner. Eine Kontaktaufnahme ist jederzeit überNKS-IED[at]uba [dot] demöglich.</p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p>
Das Vorhaben unterstützt die Erarbeitung des BVT-Merkblattes 'Common Waste Gas Treatment in the Chemical Sector (WGC BREF)', welche unter der Industrieemissions-Richtlinie (IED) erfolgt. Die IED bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Gemäß Art. 13 der IED findet ein EU-weiter Informationsaustausch (Sevilla-Prozess) über die 'Besten verfügbaren Techniken' (BVT) statt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für die Genehmigung von umweltrelevanten Industrieanlagen. Im Jahr 2016 startete die Erarbeitung des WGC BREFs, welches den Stand der Technik für die Minderung von Luft-Emissionen für die gesamte chemische Industrie abdeckt. Deutschland ist die größte Chemie-Nation in Europa, so dass eine intensive Mitarbeit am Informationsaustausch unabdingbar ist. Das vorliegende Vorhaben dient der fachlichen und personellen Unterstützung des Umweltbundesamtes im Informationsaustausch. Dazu sind unter anderem aus dem Vorläufer-Forschungsvorhaben die Daten aus Emissionsmessberichten für die Datensammlung aufzubereiten (sowohl graphisch als auch für den Fragenbogen). Des Weiteren sollen die im Rahmen des Informationsaustausches gesammelten Daten für eine nationale Bewertung aufbereitet werden. Für die neuen Kapitel zum Abgas-Management und zur Beschreibung der Minderungstechniken sind Beiträge für den Informationsaustausch zu erstellen sowie das Umweltbundesamt zu unterstützen bei der Bewertung und Erstellung von Stellungnahmen zu Vorschlägen des europäischen Umweltbüros. Der Auftragnehmer organisiert die Sitzungen der nationalen und erweiterten Expertengruppe, bereitet diese vor und dokumentiert die Diskussionen sowie deren Ergebnisse. Er organisiert Anlagenbesuche und bereitet die erhaltenen Informationen so auf, dass diese in den Informationsaustausch eingespeist werden können.
<p>Die besten verfügbaren Techniken (BVT), die in der EU Maßstab für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen sind, umfassen bisher nur einige der Stoffe, die in der Industrie als Hilfsmittel verwendet werden und in die Umwelt gelangen können. Der vom UBA maßgeblich mit verfasste Abschlussbericht zum EU-Projekt HAZBREF macht Vorschläge für eine systematischere Berücksichtigung.</p><p>Prozesschemikalien zur Optimierung industrieller Verfahren: Wissen zur Umweltrelevanz lückenhaft</p><p>Je nach Branche setzt die Industrie unterschiedliche chemische Hilfsmittel ein, um ihre Prozesse zu optimieren und die gewünschten Produktqualitäten zu erzielen. Zu Betrieben, die solche chemischen Hilfsmittel einsetzen, zählen zum Beispiel Textilveredlungsbetriebe, Gerbereien, Galvanikbetriebe, einige Papierfabriken oder Chiphersteller sowie Lebensmittelbetriebe, in denen Reinigungs- und Desinfektionsmittel eine Rolle spielen. Chemische Prozesschemikalien umfassen ein breites Spektrum von Substanzen und reichen von Komplexbildnern, Dispergiermitteln, Tensiden, Konservierungsmitteln, Flammschutzmitteln, Korrosionsschutzmitteln, Konditionierungsmitteln, Stabilisatoren, Entschäumer über Biozide, Reinigungs- und Desinfektionsmittel bis zu optischen Aufhellern, Nassfestmitteln oder Farbstoffen.</p><p>Die Kenntnisse über Art und Menge der eingesetzten Wirkstoffe, ihre Rückhaltung etwa in Kläranlagen und ihren Eintrag in die Umwelt sind für viele Branchen noch lückenhaft. In der Regel greifen Anforderungen zur Emissionsreduktion von Prozesschemikalien, die aus Industriebranchen in die Umwelt gelangen können, aus der Vielzahl der möglichen Schadstoffe exemplarisch nur einige wenige heraus (z. B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFOS#alphabar">PFOS</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFOA#alphabar">PFOA</a>, Nonylphenol, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EDTA#alphabar">EDTA</a>), für die Betreiber von Anlagen Maßnahmen ergreifen müssen. Wie groß dabei der Bereich der nicht erfassten Stoffe ist und ob Handlungsbedarf besteht, ist zum Teil noch unklar. Insofern besteht ein Bedarf, das Wissen über die industriellen Quellen gefährlicher Chemikalien zu erweitern und Maßnahmen zur Verringerung ihrer Verwendung und ihrer Emissionen in die Umwelt zu ergreifen.</p><p>Die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) und europäische Emissionsstandards</p><p>Auf EU-Ebene regelt die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) die Anforderungen an den Bau, Betrieb und die Stilllegung von industriellen Anlagen. Größere Industriebetriebe benötigen EU-weit eine Genehmigung. und müssen nach den besten verfügbaren Techniken (BVT) betrieben werden. BVT schließen Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen in Luft und Gewässer und speziell auch den Einsatz weniger schädlicher Stoffe ein. Deshalb sollten die BVT auch Anforderungen an den Einsatz weniger schädlicher Industriechemikalien und die Emissionsvermeidung und -verringerung enthalten. Bislang umfassen die europäischen BVT jedoch nur punktuell Maßnahmen, die die Verringerung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a> von Prozesschemikalien berühren (z. B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFOS#alphabar">PFOS</a> im BVT-Merkblatt zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoff). Um zum Beispiel die Verschmutzung aus Abwassereinleitungen der Industrie weiter zu verringern, kommt es darauf an, den Informationsaustausch zu BVT auf EU-Ebene auch für dieses Thema aktiv zu nutzen. Dies ist insofern eine Herausforderung, als es sich bei Emissionen von Industriechemikalien im Regelfall um Mikroverunreinigungen handeln dürfte, also Schadstoffe, die in relativ niedriger Konzentration emittiert werden. BVT-Schlussfolgerungen sollten aber auch Anforderungen enthalten, die zu Verringerungen der Emissionen solcher Mikroverunreinigungen führen. Wenn dies gelänge, würde das wegen der Verbindlichkeit der BVT-Schlussfolgerungen für alle EU-Mitgliedsstaaten automatisch in allen EU-Staaten zu Emissionsminderungen führen.</p><p>Das EU-finanzierte Projekt HAZBREF</p><p>Ein von der EU finanziertes Projekt mit dem Kürzel HAZBREF hat mehr als drei Jahre lang daran gearbeitet, die in Beispielbranchen der Industrie verwendeten gefährlichen Chemikalien, ihre Verwendungsmuster und Umwelteigenschaften sowie mögliche Wege zur Vermeidung und Verringerung ihrer Freisetzung in die Umwelt zu ermitteln. Und auch Wege zu suchen, wie diese Erkenntnisse sich mit dem bereits erwähnten Instrument zur Kontrolle industrieller Emissionen, der Richtlinie über Industrieemissionen, auf effektive Weise verknüpfen lässt. Auf diese Weise sollen in Zukunft Industriechemikalien systematisch bei der Ermittlung von BVT mitbetrachtet werden. Auf EU-Ebene geschieht dies insbesondere durch die Erarbeitung und Veröffentlichung von Merkblättern über die besten verfügbaren Techniken (engl. Kürzel: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BREF#alphabar">BREF</a>). In den meisten Fällen wurden gefährliche Stoffe in den BVT-Merkblättern vor Beginn des HAZBREF-Projekts jedoch nicht umfassend behandelt.</p><p>Das Ziel der Richtlinie über Industrieemissionen ist es, ein hohes Maß an Umweltschutz zu erreichen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die BVT-Merkblätter alle relevanten Chemikalien und Stoffe erfassen, die bei industriellen Prozessen freigesetzt werden können, und zwar sowohl diejenigen, die bereits als gefährlich eingestuft und geregelt sind, als auch die weniger bekannten und nicht geregelten Stoffe.</p><p>"Wenn die Verwendung und die Risiken von Chemikalien in den BVT-Merkblättern besser berücksichtigt werden, können die Betreiber Chemikalien in der Industrie besser handhaben und die Behörden können gezielte Anforderungen an relevante Chemikalien bei der Genehmigung und Überwachung stellen", sagt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Mitarbeiter Michael Suhr und Hauptautor des Berichts. "Dies wird dazu beitragen, den Einsatz von gefährlichen Stoffen in Industrieanlagen zu reduzieren und damit die Emissionen in die Umwelt zu verringern."</p><p>Abschlussbericht zum HAZBREF-Projekt stärkt Chemikalienmanagement in BVT-Merkblättern</p><p>Das HAZBREF-Projekt hat nun seinen<a href="http://hdl.handle.net/10138/337588">Abschlussbericht (auf Englisch)</a>veröffentlicht, der Empfehlungen enthält, wie das Chemikalienmanagement in den BVT-Merkblättern (BREF) gestärkt werden kann und wie relevante Informationen über Chemikalien, die in industriellen Prozessen verwendet oder freigesetzt werden, bei der Überprüfung der BVT-Merkblätter systematischer berücksichtigt werden können. Besonderes Augenmerk wird auf die Daten gelegt, die im Rahmen anderer einschlägiger EU-Rechtsvorschriften wie der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>- und der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=POP#alphabar">POP</a>-Verordnung sowie der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Wasserrahmenrichtlinie#alphabar">Wasserrahmenrichtlinie</a> (WRRL) erzeugt werden. Diese Daten sollten in den BVT-Merkblättern besser genutzt werden.</p><p>Wichtige Vorschläge des Berichts sind:</p><p>„Unsere Vorschläge passen gut zu den Zielen des im Dezember 2019 veröffentlichten Europäischen Green Deals, der für die EU einen neuen politischen Rahmen definiert und Weichenstellungen für die Industrie enthält in Richtung Klimaneutralität, Schadstofffreiheit sowie Kreislaufwirtschaft“, sagt Michael Suhr vom UBA. „Die Vorschläge des HAZBREF-Projekts können die Berücksichtigung von Industriechemikalien in künftigen BVT-Schlussfolgerungen stärken und einen Beitrag leisten zur Erreichung des Zieles des europäischen Green Deal einer schadstofffreien Umwelt, also einer Welt, in der die Verschmutzung so gering ist, dass sie für die menschliche Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme keine Gefahr mehr darstellt", so Michael Suhr.</p><p>Hintergrund zum HAZBREF-Projekt und Kontakt</p><p>Das Projekt HAZBREF, dessen Kürzel für<em>Hazardous industrial chemcials in the IED BREFs</em>steht, wurde durch das EU-Programm<em>Interreg Baltic Sea Region</em>finanziert. Das Projekt begann im Oktober 2017und endete im April 2021. Zu den Projektpartnern gehörten das finnische Umweltinstitut SYKE (Koordination), das deutsche Umweltbundesamt UBA, die schwedische Umweltagentur SEPA, das estnische Umweltforschungszentrum EKUK und das polnische Institut für Ökologie von Industriegebieten IETU. Das Projekt hatte 27 assoziierte Organisationen, darunter nationale und regionale Behörden, sektorale Agenturen und verschiedene Interessengruppen.</p><p>Auf der Website des Finnischen Umweltinstituts finden Sie<a href="http://www.syke.fi/projects/HAZBREF">weitere Informationen über das Projekt</a>.</p><p><strong>Kontakt:</strong></p><p>Kaj Forsius (Projektleiter), Finnisches Umweltinstitut, Tel. +358 46 850 9212 (auch +358 295 251 119), E-Mail:Kaj [dot] Forius[at]syke [dot] fi</p><p>Michael Suhr, Umweltbundesamt (UBA), Tel. +49-340-2103-2490, E-Mail:Michael [dot] Suhr[at]uba [dot] de</p>
Das Ziel des Forschungsprojektes war die fachliche und organisatorische Unterstützung des Umweltbundesamtes bei der Erarbeitung von Beiträgen zur Einspeisung in den sogenannten Sevilla-Prozess im Rahmen der Revision des BVT-Merkblattes für die Nahrungsmittel- Getränke- und Milchindustrie. Die Erarbeitung der BVT-Merkblätter erfolgt in einem europäischen Austauschprozess unter der Industrieemissionsrichtlinie. Die Merkblätter bilden die Grundlage für einheitliche, anspruchsvolle Umweltanforderungen in Europa. Das Forschungsvorhaben unterstützte das Umweltbundesamt bei der qualifizierten Mitarbeit am Sevilla-Prozess. Im vorliegenden Bericht sind Arbeiten dokumentiert. Veröffentlicht in Texte | 219/2020.
Ausgangslage/Zielstellung/Methodik: A)Ausgangslage: Damit die Industrieanlagen ihren Beitrag zur Erfüllung der Umwelthandlungsziele der EU leisten, sind im Sevilla-Prozess von der EU anspruchsvolle sektorale Merkblätter für die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-MB) zu erarbeiten, die auch international immer mehr Bedeutung erlangen. Der Start der Revision des BVT-Merkblatts für Schlachtanlagen/ Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte wurde in der Vergangenheit mehrfach durch das EIPPCB in Sevilla nach hinten verschoben, wodurch ein zu der Zeit bereits laufendes und inzwischen abgeschlossenes UFO-Plan Vorhaben (FKZ 3712 43 314 1) nicht die gewünschte Ausrichtung der Begleitung des Revisionsprozesses erfüllen konnte. Laut aktuellem planungsstand ist die Revision des Merkblattes für 2017 vorgesehen, organisatorische Vorarbeiten müssen somit Ende 2016 starten. B) Zielstellungen: Für die Überarbeitung der BVT-MB werden Informationen zu konkreten Techniken und Beispiele für fortgeschrittene produktionsintegrierte Maßnahmen benötigt. Ziel ist die Beschreibungen von in der Branche angewandten Techniken in englischer Sprache, Auswertungen von Daten, die im Rahmen des Prozesses erhoben werden und eine anschließende Bearbeitung der Daten, um sie gesammelt in englischer Sprache dem EIPPCB zuzuleiten. C) Methodik des Vorhabens: Im Rahmen des BVT-Prozesses werden vom Büro in Sevilla Fragebögen zu Anlagendaten erstellt und an so genannte Referenzanlagen versendet. Die Erhebung von erfolgt anhand des von der EU-Kommission neu erarbeiteten Leitfadens zur Erstellung von BVT-Merkblättern. Im Rahmen dieses Projektes sollen diese Daten ausgewertet und für die Einspeisung in den BVT-Prozess in englischer Sprache vorbereitet werden. Erfahrungsgemäß gestaltet sich die Fragebogenentwicklung und die Auswertung der erhobenen Daten sehr aufwändig. Weiterhin sind auf Grundlage dieser Informationen gemeinsam mit dem UBA die entsprechenden Sitzungen der nationalen ... Text gekürzt
Origin | Count |
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Bund | 44 |
Land | 4 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 37 |
Text | 4 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
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geschlossen | 11 |
offen | 37 |
Language | Count |
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Deutsch | 47 |
Englisch | 9 |
Resource type | Count |
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Dokument | 3 |
Keine | 22 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 22 |
Topic | Count |
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Boden | 40 |
Lebewesen und Lebensräume | 43 |
Luft | 34 |
Mensch und Umwelt | 48 |
Wasser | 34 |
Weitere | 48 |