Das Ziel des Forschungsprojektes war die fachliche und organisatorische Unterstützung des Umweltbundesamtes bei der Erarbeitung von Beiträgen zur Einspeisung in den sogenannten Sevilla-Prozess im Rahmen der Revision des BVT-Merkblattes für die Nahrungsmittel- Getränke- und Milchindustrie. Die Erarbeitung der BVT-Merkblätter erfolgt in einem europäischen Austauschprozess unter der Industrieemissionsrichtlinie. Die Merkblätter bilden die Grundlage für einheitliche, anspruchsvolle Umweltanforderungen in Europa. Das Forschungsvorhaben unterstützte das Umweltbundesamt bei der qualifizierten Mitarbeit am Sevilla-Prozess. Im vorliegenden Bericht sind Arbeiten dokumentiert. Veröffentlicht in Texte | 219/2020.
Die EU-Kommission hat Ende des Jahres 2014 einen Informationsaustausches zu besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) begonnen ("Sevilla-Prozess"), um das BVT-Merkblatt für Anlagen der "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" (STS BREF 2007) zu überarbeiten. Ziel der Richtlinie und der BVT-Merkblätter sind harmonisierte Genehmigungsgrundlagen für die betroffenen Anlagen in allen EU-Mitgliedstaaten. Deutschland beteiligt sich intensiv am Informationsaus-tausch, um die Anwendung hoher Umweltstandards europaweit zu fördern. Anhang I Nr. 6.7 der Industrieemissionsrichtlinie betrifft folgende Lösemittelanwender: "Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Im-prägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von > 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder > 200 t pro Jahr". Das Forschungsvorhaben ermittelt und dokumentiert den Stand der Technik in Anlagen in Deutschland. Von betroffenen Branchen wurden technische Informationen und Emissionsdaten aus Anlagen dokumentiert und bewertet, die entweder produktionsintegrierte Maßnahmen oder fortgeschrittene nachgeschaltete Emissionsminderungstechniken anwenden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat als nationale Koordinationsstelle im Sevilla-Prozess im April 2014 eine Expertengruppe aus Behörden, Industrie und Wissenschaft einberufen, die die Revisionsarbeiten begleitet. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens wurden der Gruppe im Juni 2015 auf einem Fach-gespräch im UBA vorgestellt und mit ihr diskutiert. Kommentare der Gruppe wurden im Endbericht berücksichtigt. Quelle: Forschungsbericht
Das Ziel des Forschungsprojektes "Innovative Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken (BVT) in der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung" (FKZ 3714 43 312 2) war die Erarbeitung von Beiträgen zur Einspeisung in den Sevilla-Prozess für die Revision des Merkblattes zu besten verfügbaren Techniken in der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie. Den wesentlichen Arbeitsinhalt bildete dabei die Erhebung und Auswertung von Emissions- und Verbrauchsdaten. Der Industriezweig zur Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken ist aufgrund unterschiedlicher Produktgruppen und Herstellungsprozesse durch eine hohe Heterogenität gekennzeichnet. Zur Ableitung fundierter Schlussfolgerungen waren somit hohe Anforderungen an die Datenerhebung ge-stellt. Es galt, einen Fragebogen zu entwickeln, in welchem die spezifischen Besonderheiten eines Untersektors erfasst werden, was einen belastbaren Vergleich der Industrieanlagen untereinander ermöglichen sollte. Die Inhalte des Fragebogens bezogen sich auf Emissionswerte aus der Abluft und Abwässern, Wasser- und Energieverbräuche sowie das Aufkommen von Abfall. Im vorliegenden Abschlussbericht werden sowohl die vorbereitenden Arbeiten als auch die Ergebnisse der Datenerhebung dokumentiert. Die Auswertung enthält Daten aus insgesamt 52 Industrieanlagen, welche sich auf zehn Untersektoren verteilen. Quelle: Forschungsbericht
Im aktuellen BVT-Referenzdokument "Intensivhaltung von Schweinen und Geflügel" der EU-Kommission (2017) wurden Technologien und Verfahren zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern aufgenommen. Ausgehend von den Praktiken des Wirtschaftsdüngermanagements und den gesetzlichen Vorgaben war es Ziel des Vorhabens, den Stand der technischen Entwicklungen für die Aufbereitung von flüssigen Wirtschaftsdüngern in Europa und Deutschland mit den relevanten BVT Kriterien zu erfassen, entsprechend zu dokumentieren und ein Bewertungssystem zu entwickeln, welches die Grundlage zur Einstufung in den Stand der Technik im nächsten Sevilla-Prozess ermöglicht. Hierzu erfolgte in Zusammenarbeit mit Projektpartnern aus Belgien, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz die Auswertung der Ergebnisse praktizierender Anlagen und der Ergebnisse nationaler und internationaler Studien. Aus der vorliegenden Berichtsfassung geht hervor, dass sich der Technologiebereich zur weitergehenden Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern in Deutschland und Europa im Zeitraum der letzten 10 Jahre signifikant weiterentwickelt hat und verfahrenstechnisch in hohem Maße geeignet ist, zur regionalen Nährstoffentlastung und darüber hinaus zum Ressourcenschutz über die Rückgewinnung von Nährelementen beizutragen. Viele Technologien, auch wenn zum Teil nur im Pilotmaßstab eingesetzt, haben sich in der Praxis bewährt und sind weitgehend funktionssicher zu betreiben. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist im Einzelfall möglich, dies hängt jedoch sehr von der individuellen Situation und von potenziellen ökonomischen Leistungen ab. Abschließend erfolgen Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen in Deutschland bezüglich der Dokumentation von Wirtschaftsdünger-Aufbereitungstechniken im nächsten Sevilla-Prozess und für die Implementierung von Gülleaufbereitungsanlagen in regionalen Nährstoff-Überschussregionen. Quelle: Forschungsbericht
Die Industrieemissionsrichtlinie der EU (2010/75/EU, kurz: IED) sieht in Artikel 13 einen Informationsaustausch ("Sevilla-Prozess") zur Aktualisierung von Merkblättern zu besten verfügbaren Techniken (BVT) vor. Vor diesem Hintergrund wurde im Zeitraum 2014 bis 2019 das BVT-Merkblatt "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" (STS BREF 2007) unter Beteiligung der Vertreter von EU-Mitgliedstaaten, Industrie- und Umweltverbänden aktualisiert. Die BVT-Schlussfolgerungen des aktualisierten BVT-Merkblattes sind die Genehmigungsgrundlage für folgende Tätigkeiten nach Anhang I Nr. 6.7 der Industrieemissionsrichtlinie der EU: "Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr". Ökopol hat im Auftrag des Umweltbundesamtes den Stand der Technik in entsprechenden Anlagen der Oberflächenbehandlung in Deutschland ermittelt. Dabei wurde an ein Vorgängerprojekt angeknüpft, das ebenfalls im Kontext der Aktualisierung des STS BREF von Ökopol im Zeitraum 2014 bis 2015 durchgeführt wurde (FKZ 3714433125). 1 Im Projekt wurden Informationen zu fortschrittlichen Emissionsminderungsmaßnahmen dokumentiert und dem europäischen IPPC-Büro (EIPPCB) in Sevilla in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse sind in das aktualisierte BVT-Merkblatt STS BREF eingeflossen. Weiterhin hat Ökopol die nationale und die erweiterte nationale Expertengruppe des Umweltbundesamtes bei der Kommentierung der Ergebnisse der europaweiten Informationserhebung und der Kommentierung der Entwurfsfassungen des BVT-Merkblattes unterstützt. Quelle: Forschungsbericht
Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen verfügt über eine vielfältige Industrielandschaft mit herausragender Bedeutung für den Industriestandort Deutschland. Insbesondere die Branchen Elektronik, Metall, Chemie und Maschinenbau sind die Stützen der industriellen Wertschöpfung. Besonders kennzeichnend sind die industriellen Zentren an Rhein und Ruhr. Entsprechend entsteht die Belastung der Gewässer in Nordrhein-Westfalen neben kommunalen Abwassereinleitungen auch zu einem erheblichen Anteil durch die Abwassereinleitungen aus Gewerbe- und Industriebetrieben. Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) bildet die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Die Emissionsanforderungen nach dem Stand der Technik ergeben sich im Wasserrecht über die Mindestanforderungen aus der Abwasserverordnung . Zur Vereinheitlichung europäischer Umweltstandards werden unter dem Schirm der Industrieemissionsrichtlinie in einem Informationsaustausch auf europäischer Ebene Emissionsminderungstechniken und verbindliche Emissionsbandbreiten für verschiedene Branchen in Merkblättern den sogenannten Besten Verfügbaren Techniken (BVT) zusammengefasst und festgelegt. Dies bezeichnet man auch als Sevilla-Prozess. Diese verbindlich geltenden EU-Anforderungen werden in Form von BVT-Schlussfolgerungen veröffentlicht und sind von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen; unter anderem auch in das Wasserrecht. In Deutschland stellen diese BVT-Schlussfolgerungen den Stand der Technik dar. Industrielles Abwasser kann von seiner Beschaffenheit her je nach Branche und Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die Anforderungen für die Einleitung der unterschiedlichen Herkunftsbereiche (Branchen) werden in mehr als 50 Anhängen der Abwasserverordnung (AbwV) zusammengefasst, die auf der Grundlage des für einzelne Branchen ermittelten Stands der Technik entwickelt worden sind. Zudem wird bei der industriellen Abwasserbeseitigung zwischen Direkteinleitungen und Indirekteinleitungen unterschieden. Bei der Direkteinleitung wird das Abwasser am Standort des Industrie- oder Gewerbebetriebs gemäß seiner Verschmutzung so behandelt, dass es nach der Abwasserbehandlung direkt in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden kann. Bei der Indirekteinleitung erfolgt die Einleitung in die öffentliche oder private Kanalisation nach oder auch ohne eine Abwasservorbehandlung . Dort wird es zusammen mit dem häuslichen Abwasser in einer kommunalen Kläranlage abschließend mitbehandelt. In Nordrhein-Westfalen sind zurzeit ca. 2.100 Betriebe als Direkteinleiter und ca. 22.100 Betriebe als Indirekteinleiter erfasst. Eine Zusammenfassung zur Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen findet sich im aktuellen Bericht des Umweltministeriums. Zudem sind die zugehörigen Daten der Öffentlichkeit durch das Fachinformationssystem ELWAS-WEB frei zugänglich. Das LANUV unterstützt das Umweltministerium, die oberen Wasserbehörden der fünf Bezirksregierungen sowie die 54 unteren Wasserbehörden der Städte und Kreise bei der Klärung von fachlichen Fragen, z.B. im Rahmen der Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen, sowie bei der Planung und Durchführung von Überwachungskampagnen. Im Rahmen der amtlichen Überwachung gemäß § 94 Landeswassergesetz (LWG) werden alle Abwassereinleitungen auf die Einhaltung der im wasserrechtlichen Bescheid festgelegten Grenzwerte für Abwasserinhaltsstoffe (Parameter) hin überprüft. Die Einhaltung der in den wasserrechtlichen Bescheiden vorgegebenen chemisch-physikalischen Parameter erfolgt sowohl durch die amtliche Überwachung des LANUV und der zuständigen Wasserbehörden, als auch durch Selbstüberwachung der Betreiber. Die Überwachungshäufigkeit wird nach Art und Zusammensetzung des Abwassers festgesetzt. Mit der Zeichnung des PRTR-Protokolls 2003 hat Deutschland sich verpflichtet, ein Register über Schadstofffreisetzungen und -transporte aufzubauen. Hierzu berichten viele Industriebetriebe jährlich über die Bundesländer dem Umweltbundesamt (UBA) über Schadstoffemissionen in die Luft und die Verbringung (Direkt- und Indirekteinleitungen) von Abwässern und Abfällen. Das UBA bereitet diese vom LANUV übermittelten Daten in einer Datenbank dem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) für Bürgerinnen und Bürger auf und leitet die Daten an die Europäische Kommission weiter. Eine Industrieanlage in NRW, Foto: LANUV/R. Oberhäuser
Neue Regeln zur Verringerung schädlicher Industrieemissionen Nach intensiven Verhandlungen im Rat und Parlament der Europäischen Union ist die neue Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) am 15.07.2024 im EU-Amtsblatt erschienen. Die Mitgliedstaaten haben nun 22 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Mit ihr kommen neue Regeln zur Verringerung schädlicher Emissionen, für mehr Ressourceneffizienz und Umweltmanagement in der Industrie. Ende 2019 kündigte die EU-Kommission im Kontext des Europäischen Green Deal die Revision der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) an. Im April 2022 legte sie dann ihren Vorschlag für eine geänderte IE-RL vor. Die neue IE-RL 2.0 zielt darauf ab, in integrierter und medienübergreifender Weise die menschliche Gesundheit und die Umwelt noch besser zu schützen , indem schädliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden aus Industrieanlagen einschließlich größerer Tierhaltungsbetriebe vermieden oder reduziert werden. Die IE-RL regelt Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung der umweltrelevantesten Industrieanlagen in Europa. In Deutschland betrifft das derzeit ca. 13.000 Anlagen, in der EU etwas über 50.000 Anlagen. Zu den wesentlichsten Neuerungen der geänderten IE-RL gehört, bei der Anwendung von besten verfügbaren Techniken (BVT) strengere Emissionsgrenzwerte festzulegen: Der neuen IE-RL zufolge ist das untere (strengere) Ende der mit BVT assoziierten Emissionsbandbreite bei der Festlegung von Grenzwerten mit zu berücksichtigen, in jedem Fall aber die gesamte mit BVT assoziierte Emissionsbandbreite, wenn die beste Umweltleistung insgesamt für eine Anlage bestimmt wird. Neu in der IE-RL 2.0 sind auch verbindliche Bandbreiten für Verbrauchsniveaus von materiellen Ressourcen einschließlich Wasser und Energie. Dadurch sollen die effiziente Nutzung und Wiederverwendung von Rohstoffen, Energie und Wasser befördert werden. Solche verbindlichen Verbrauchswerte sind aber in der Regel nur für vergleichbare industrielle Betriebe oder Prozesse zu erwarten, die durch ähnliche Merkmale, Verfahren und Produkte charakterisiert sind. Für IED-Anlagen ist zudem ein Umweltmanagementsystem (UMS), welches auch ein Chemikalienmanagementsystem umfasst, verbindlich einzuführen und zu betreiben. Das UMS wird alle drei Jahre externen Audits unterzogen. Darüber hinaus unterstützt die IE-RL-Revision die industrielle Transformation, indem die Fortentwicklung des Standes der Technik bzw. der BVT stärker auf die Dekarbonisierung ausgerichtet wird. Verschiedene Artikel der Richtlinie sowie Instrumente unterstützen und flankieren die Dekarbonisierung der Industrie und Schritte zur Klimaneutralität von Industrieanlagen. Der Dynamik der anstehenden industriellen Transformation entsprechend, soll ein neu gegründetes Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) Informationen über innovative industrielle Techniken sammeln, analysieren und für die Fortentwicklung der BVT im Sevilla-Prozess aufbereiten.
"Beste verfügbare Techniken (BVT)" kennzeichnen den effizientesten und fortschrittlichsten Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden, der spezielle Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, grundsätzlich als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte zu dienen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt allgemein zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern "Techniken" sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird; "verfügbar" die Techniken, die in einem Maßstab entwickelt sind, der unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses die Anwendung unter in dem betreffenden industriellen Sektor wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen ermöglicht, gleich, ob diese Techniken innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats verwendet oder hergestellt werden, sofern sie zu vertretbaren Bedingungen für den Betreiber zugänglich sind; "beste" die Techniken, die am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind. Für Industrieanlagen, die dem Geltungsbereich der europäischen Industrieemissionsrichtlinie ( IE-Richtlinie 2010/75/EU unterliegen, werden im Rahmen eines Informationsaustausches (Sevilla-Prozess) BVT-Merkblätter erarbeitet. Eine Überarbeitung der Merkblätter erfolgt etwa alle zehn Jahre. Aus den branchenspezifischen BVT-Merkblättern werden BVT-Schlussfolgerungen abgeleitet, die durch einen Durchführungsbeschluss einen verbindlichen Status erlangen. Die in den BVT-Schlussfolgerungen enthaltenen Emissionsbandbreiten sowie die dazugehörigen Emissionsminderungstechniken sind verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden. Für neue Anlagen gelten die Anforderungen unmittelbar nach Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt, während bestehende Anlagen eine Frist von vier Jahren haben. Die Liste der Industrieanlagen in Sachsen-Anhalt, die unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen, finden Sie hier (Stand: 30.09.2022; die Anlagen in Sachsen-Anhalt sind in den Zeilen 11.782 bis 12.564 dargestellt). Aktuelles und weitere Informationen Download der BVT Merkblätter letzte Aktualisierung: 13.10.2023
Für Mensch & Umwelt LUBW – Kolloquium 2018 Kreislaufwirtschaft BVT- Merkblatt Abfallbehandlung Abschluss des Revisionsprozesses und wesentlicher Inhalt Jochen Ebbing Ifeu Iserlohn Kalkofen 6 58642 Iserlohn Inhalt Einführung- BVT – BVT Merkblätter Relevanz der Merkblätter Verlauf des Prozesses der Revision Wesentliche Inhalte des revidierten Merkblattes Rückblick Ausblick Bildquelle: EIPPCB 7.2.2018 ©LUBW | Revision des BVT- Merkblattes Abfallbehandlung LUBW - Kolloquium 2018 Kreislaufwirtschaft 2 | 1 von 14 BVT/BAT -Definition in der Industrieemissionsrichtlinie BESTEDIE WIRKSAMSTEN TECHNIKEN ZUR ERREICHUNG EINES ALLGEMEIN HOHEN SCHUTZNIVEAUS FÜR DIE UMWELT INSGESAMT VERFÜGBAREENTWICKELT IN EINEM MAßSTAB DER DIE ANWENDUNG UNTER WIRTSCHAFTLICH UND TECHNISCH VERTRETBAREN VERHÄLTNISSEN IN DEM BETREFFENDEN INDUSTRIELLEN SEKTOR ERMÖGLICHT TECHNIKSOWOHL DIE ANGEWANDTE TECHNOLOGIE ALS AUCH DIE ART UND WEISE, WIE DIE ANLAGE GEPLANT, GEBAUT, GEWARTET, BETRIEBEN UND STILLGELEGT WIRD 7.2.2018 Artikel 3 Nr. 10 IED: Best verfügbare Techniken beschreiben „den effizientesten und fortschrittlichsten Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden, der spezielle Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, grundsätzlich als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte zu dienen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt allgemein zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern Revision des BVT- Merkblattes Abfallbehandlung 3 BVT- Merkblatt (BREF Best Available Technique Reference) • • • • • 7.2.2018 Ist ein beschreibendes technisches Dokument Wird im Informationsaustausch zwischen EU Kommission, Mitgliedsstaaten, Industrie und Umweltverbänden entwickelt – Sevilla Prozess Keine Vorschrift zur Anwendung einer bestimmten Technik Die enthaltenen BVT-Schlussfolgerungen werden für die Festlegung von Genehmigungsauflagen für IED Anlagen verwendet Die mit BVT assoziierten Emissions- und Verbrauchswerte (BAT AEL) sind einzu- haltende Werte bei normalen Betriebs- bedingungen Revision des BVT- Merkblattes Abfallbehandlung 4 Sevilla Prozess – Erarbeitung der BVT- Merkblätter EIPPCB: • Koordination des Informations- austausches • Bewertung von eingegangenen Informationen • Erarbeitung von Entwürfen EUROPEAN INTEGRATED POLLUTION PREVENTION AND CONTROL BUREAU (EIPPCB) Technical working group (TWG) Mitgliedsstaaten Industrieverbände Umweltverbände EU- Kommission 7.2.2018 TWG: • Liefert Informationen • Datenerhebung • Kommentierung zur Entwürfen 5 Revision des BVT- Merkblattes Abfallbehandlung Schematischer Ablauf des „Sevilla – Prozesses“ Erarbeiten neues BREF/ Revision vorh. BREF Wish listWünscheTWG Kick off meetingBackground paperEIPPCB DatenerhebungBetriebs datenTWG Formal draft (1-2)Text der TWGEIPPCB Final draft Kommentare TWG Final meeting Gesamt- Zeitraum: 24 to 36 Monate (theoretisch) 50 Monate (WT BREF) 7.2.2018 ©LUBW | Revision des BVT- Merkblattes Abfallbehandlung LUBW - Kolloquium 2018 Kreislaufwirtschaft 6 | 3 von 14
Das Projekt "Ermittlung des Standes der Technik in Deutschland bei der Herstellung von Platten auf Holzbasis: Spanplatten, Faserplatten und OSB" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Ausgangslage: Im Zuge der Novellierung der EG IVU Richtlinie wurden Anlagen zur Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB) mit einer Produktionsmenge von über 600m3 pro Tag als umweltrelevante Industrieanlagen eingestuft. In Folge dessen wird für diese Anlagen im Rahmen des Sevilla Prozesses ein Merkblatt zu den besten verfügbaren Techniken erstellt. Deutschland besitzt in der holzverarbeitenden Industrie einen fortschrittlichen Stand der Technik, jedoch liegen nicht ausreichend detaillierte Informationen zu den angewandten Techniken und deren Umweltauswirkungen vor. Zielstellung: Ziel des Projektes ist die Ermittlung des deutschen Standes der Technik im Bereich der Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB). Die Ergebnisse des Projektes sollen in den Sevilla Prozess einfließen. Dadurch leistet Deutschland einen Beitrag zur Erarbeitung eines anspruchsvollen BVT - Merkblattes zur Holzkonservierung. Methodik: Durch das Projekt soll der nationale Stand der Technik im Bereich der Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB) unter Angabe von Betriebsdaten, medienübergreifenden Umweltauswirkungen und Aussagen zur Anwendbarkeit der Techniken ermittelt werden.
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Bund | 43 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 37 |
Text | 2 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
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geschlossen | 9 |
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Resource type | Count |
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