Other language confidence: 0.7301519858886095
<p> <p>Jährlich werden in Deutschland etwa 2,8 Millionen Pkw neu zugelassen. Parallel dazu wurden im Jahr 2023 rund 2,3 Millionen Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportiert. Es fielen nur noch 250.000 Altfahrzeuge an, ein Allzeittief. Die Altfahrzeuge werden demontiert und anschließend geschreddert. Im Jahr 2023 wurden 93,2 % der Altfahrzeugmasse verwertet, davon 86,1 % stofflich.</p> </p><p>Jährlich werden in Deutschland etwa 2,8 Millionen Pkw neu zugelassen. Parallel dazu wurden im Jahr 2023 rund 2,3 Millionen Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportiert. Es fielen nur noch 250.000 Altfahrzeuge an, ein Allzeittief. Die Altfahrzeuge werden demontiert und anschließend geschreddert. Im Jahr 2023 wurden 93,2 % der Altfahrzeugmasse verwertet, davon 86,1 % stofflich.</p><p> Altfahrzeuge 2023: Niedrigste Anzahl seit Beginn der Aufzeichnungen in 2004 <p>Zu den Altfahrzeugen laut Altfahrzeugverordnung zählen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge der Klassen M1 und N1). Nachdem die Altfahrzeug-Anzahl jahrelang um die 500.000 Stück herum schwankte, brach sie seit 2018 um die Hälfte ein: 253.195 Altfahrzeuge wurden aus dem In- und Ausland im Jahr 2023 angenommen (davon 250.749 aus dem Inland). Dies stellt abermals einen Tiefstand seit Beginn der statistischen Erfassung 2004 dar (siehe Abb. „Anzahl der Altfahrzeuge zur Verwertung in Deutschland“). Datenbasis sind die Abfallstatistiken aller rund 1.000 Altfahrzeugverwerter, die über die statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt erfasst werden. </p> <p>Der Kraftfahrzeugbestand stieg parallel weiter an und erreichte 51,9 Millionen M1- und N1 Kraftfahrzeuge zu Beginn des Jahres 2023 und 52,3 Millionen M1- und N1-Kraftfahrzeuge zu Beginn des Jahres 2024. (siehe Abbildungen im Abschnitt „Pkw-Bestände und Neuzulassungen nach Kraftstoffart“ auf der DzU-Seite „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/verkehrsinfrastruktur-fahrzeugbestand#pkw-bestande-und-neuzulassungen-nach-kraftstoffart">Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeugbestand</a>“).</p> <p><em><strong>Gewicht der Altfahrzeuge</strong></em></p> <p>Das durchschnittliche Gewicht der Altfahrzeuge betrug 2023 gemäß <a href="https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=table&code=32111-0004&bypass=true&levelindex=1&levelid=1706538265826#abreadcrumb">Destatis-Abfallstatistik</a> 1.131 kg und damit gut 200 kg mehr als zu Beginn der Erhebungen im Jahr 2004. Mit 1.131 kg kommen die Altfahrzeuge jedoch bei weitem noch nicht an das Durchschnittsgewicht der Pkw-Neuzulassungen des Jahres 2004 heran (1.408 kg) und das, obwohl dies bei einem durchschnittlichen Altfahrzeugalter von ca. 19 Jahren zu erwarten gewesen wäre (siehe Abb. „Durchschnittsgewicht Neufahrzeuge und Altfahrzeuge“). Als Begründung ist sehr wahrscheinlich, dass die Gebrauchtfahrzeugexporte durchschnittlich eher die schwereren Fahrzeugsegmente betreffen und somit eher die leichteren Fahrzeuge in Deutschland als Altfahrzeuge in die Entsorgung kommen. Das Durchschnittsgewicht der Pkw-Neuzulassungen stieg zwischen dem Jahr 2000 (1.312 kg) und 2023 (1.696 kg) um 29 % an, was unter anderem mit dem Erstarken größerer und schwererer Segmente, wie z.B. SUV, zusammenhängt (siehe Abb. „Pkw-Bestand nach Segmenten“ auf der DzU-Seite „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/verkehrsinfrastruktur-fahrzeugbestand#stark-steigende-tendenz-bei-suvs-und-gelandewagen">Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeugbestand</a>“).</p> <p><em><strong>Familienbetriebe dominieren die Altfahrzeug-Demontage</strong></em></p> <p>Nach Angaben der GESA, der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge, gab es Mitte 2024 mit 973 erstmals unter 1.000 Altfahrzeug-Demontagebetriebe, dazu 62 Schredderanlagen und 37 sonstige Anlagen zur weiteren Behandlung jeweils mit einer Anerkennung nach der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/altautov/">Altfahrzeugverordnung</a>. Von allen anerkannten Betrieben nahmen nach Angaben des <a href="https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=table&code=32111-0004&bypass=true&levelindex=1&levelid=1706538265826#abreadcrumb">Statistischen Bundesamts</a> im Jahr 2023 944 Demontagebetriebe Altfahrzeuge sowie 43 Schredder- und sonstige Anlagen Restkarossen zur Behandlung an (siehe Abb. „Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2024“).</p> <p>In einer Sonderauswertung ermittelte das Statistische Bundesamt die Größenverteilung der Altfahrzeug-Demontagebetriebe in Deutschland im Jahr 2021. Die Branche der Demontagebetriebe besteht überwiegend aus sehr kleinen Betrieben. Mehr als die Hälfte der Demontagebetriebe behandelte 2021 250 oder weniger Altfahrzeuge pro Jahr, während die größten 2 % der Betriebe 29 % der Altfahrzeuge durchsetzten (siehe Abb. „Größenklassen der Altfahrzeugverwerter in Deutschland, 2021“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Anzahl-Altfahrzeuge-Verwertung_2026-01-14.png"> </a> <strong> Anzahl der Altfahrzeuge zur Verwertung in Deutschland </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Anzahl-Altfahrzeuge-Verwertung_2026-01-14.png">Bild herunterladen</a> (286,41 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anzahl-Altfahrzeuge-Verwertung_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF</a> (127,17 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anzahl-Altfahrzeuge-Verwertung_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,21 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Gewicht-Neufahrzeuge-Altfahrzeuge_2026-01-14.png"> </a> <strong> Durchschnittsgewicht Neufahrzeuge und Altfahrzeuge in Deutschland </strong> Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Gewicht-Neufahrzeuge-Altfahrzeuge_2026-01-14.png">Bild herunterladen</a> (538,53 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gewicht-Neufahrzeuge-Altfahrzeuge_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF</a> (136,55 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gewicht-Neufahrzeuge-Altfahrzeuge_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (38,13 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Anzahl-anerk-Altfahrzeugverwertungsbetr_2026-01-14.png"> </a> <strong> Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2024 </strong> Quelle: Datenbank der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Länder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Anzahl-anerk-Altfahrzeugverwertungsbetr_2026-01-14.png">Bild herunterladen</a> (372,31 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Anzahl-anerk-Altfahrzeugverwertungsbetr_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF</a> (155,76 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Anzahl-anerk-Altfahrzeugverwertungsbetr_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (33,07 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/5_abb_groessenklassen-altfahrzeugverwerter-2021_2024-03-11.png"> </a> <strong> Größenklassen de Altfahrzeugverwerter in Deutschland, 2021 </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/5_abb_groessenklassen-altfahrzeugverwerter-2021_2024-03-11.png">Bild herunterladen</a> (577,18 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/dateien/5_abb_groessenklassen-altfahrzeugverwerter-2021_2024-03-11.pdf">Diagramm als PDF</a> (2,41 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/dateien/5_abb_groessenklassen-altfahrzeugverwerter-2021_2024-03-11.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (40,10 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Verbleib von endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen <p><em><strong>Endgültige Außerbetriebsetzungen</strong></em></p> <p>Im Jahr 2023 wurden 7,6 Mio. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen vorübergehend oder endgültig außer Betrieb gesetzt (<a href="https://www.kba.de/DE/Statistik/Produktkatalog/produkte/Fahrzeuge/fz5_nua_uebersicht.html?nn=835828">KBA: Außerbetriebsetzungen</a>).Wie viele Fahrzeuge davon endgültig außer Betrieb gesetzt wurden, dazu gibt es keine statistischen Angaben. Da diese Anzahl relevant ist als Basis für die Bilanzierung des Fahrzeugverbleibs, wurde sie abgeschätzt durch eine Betrachtung des Bestandszuwachses (siehe Abb. „Bilanzierung des Verbleibs über die Bestandsänderung von M1- und N1-Kfz in den Jahren 2020 bis 2023“). Aus den Neuzulassungen (3,1 Millionen Kfz) und Gebrauchtfahrzeugimporten (0,32 Millionen Kfz) abzüglich Bestandszuwachs im Jahr 2023 (0,43 Millionen Kfz) ergibt der Umfang der endgültigen Stilllegungen zu etwa 2,98 Millionen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/8_Abb_Bilanz-Verbleib-Bestandsaend-M1-N1-Kfz_2023_2026-01-14_0.png"> </a> <strong> Bilanzierung des Fahrzeugverbleibs (M1 und N1) über die Bestandsänderung 2019 bis 2021 </strong> Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Bilanz-Verbleib-Bestandsaend-M1-N1-Kfz_2023_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF (613,39 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Bilanz-Verbleib-Bestandsaend-M1-N1-Kfz_2023_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (48,47 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p><em><strong>Fahrzeugverbleib</strong></em></p> <p>Nur ein geringer Teil der 2023 etwa 2,98 Mio. endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) fällt als Altfahrzeuge an (250.000 Stück). Rund 2,3 Millionen Fahrzeuge wurden 2023 als Gebrauchtfahrzeuge exportiert (siehe Abb. „Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2023“ und Abb. „Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2022“). </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2023_2026-01-14.png"> </a> <strong> Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2023 </strong> Quelle: Kraftfahr-Bundesamt / Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2023_2026-01-14.png">Bild herunterladen</a> (603,99 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2023_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF</a> (339,07 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2023_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (42,66 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.png"> </a> <strong> Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2022 </strong> Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.png">Bild herunterladen</a> (614,36 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF</a> (347,29 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (42,54 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p>Der Großteil davon wurde in anderen EU-Staaten wieder in Betrieb gesetzt. Nach den Bewirtschaftungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes sowie einigen ergänzenden Daten der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2022 etwa 1,85 Mio. und 2023 ebenfalls etwa 1,85 Mio. Fahrzeuge in anderen EU-Staaten wieder zugelassen. Da die vorliegenden statistischen Daten als nicht vollständig zur Abbildung der tatsächlichen Gebrauchtfahrzeugexporte eingeschätzt werden, wurden für 2022 und 2023 qualifizierte Zuschätzungen von weiteren rund 250.000 bzw. 150.000 Gebrauchtfahrzeugen vorgenommen. Rund 330.000 (für 2022, inkl. Zuschätzung) bzw. 280.000 Fahrzeuge (für 2023, inkl. Zuschätzung), also lediglich rund 12 bzw. 10 % der endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge, wurden als Gebrauchtfahrzeuge ins Nicht-EU-Ausland exportiert (Quelle: Außenhandelsstatistik, vergleiche die deutschen <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/DL1997">Altfahrzeug-Jahresberichte</a> für 2022, Abbildung 3, und 2023, Abbildung 4). Nach Westafrika wurden 2023 gemäß Außenhandelsstatistik rund 37.000 Gebrauchtfahrzeuge exportiert.</p> <p>0,29 Mio. (2022) bzw. 0,25 Mio. (2023) oder rund 10 % der endgültig außer Betrieb gesetzten Kraftfahrzeuge wurden als Altfahrzeuge verwertet; siehe Abschnitt „Altfahrzeuge 2023: Niedrigste Anzahl seit Beginn der Aufzeichnungen in 2004“. Ein Export von Altfahrzeugen, die der Altfahrzeugverordnung unterfallen, fand entsprechend der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2503/dokumente/grenzueberschreitende_verbringung_von_zustimmungspflichtigen_abfaellen_export_2023.pdf">Abfallexportstatistik</a> im Jahr 2023 nicht statt. Bei den in der Statistik erfassten, exportierten „Altfahrzeugen“ (Abfallschlüssel 160104*) handelte es sich nicht um Straßenfahrzeuge.</p> <p>Seit Jahren ist nach Auswertung der verfügbaren Daten das Problem zu beobachten, dass der Verbleib einer sechsstelligen Anzahl an Fahrzeugen statistisch nicht erklärbar ist. Für das Jahr 2022 verblieb eine Lücke von rund 150.000 Fahrzeugen, für 2023 von rund 440.000 Fahrzeugen; die Lücke überstieg somit 2023 die Anzahl der offiziell verwerteten Altfahrzeuge. Die statistische Lücke des unbekannten Fahrzeugverbleibs kann zumindest zum Teil in Verbindung gebracht werden mit der Gefahr der nicht anerkannten Demontage von Altfahrzeugen. Die Studie im Auftrag des Umweltbundesamts „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/auswirkungen-illegaler-altfahrzeugverwertung">Auswirkungen illegaler Altfahrzeugverwertung</a>“ schätzt den ökonomischen Vorteil der nicht anerkannten Demontage-Akteure gegenüber den anerkannten Demontagebetrieben auf rund 250 bis 300 Euro pro Altfahrzeug ein, begründet durch geringere Behandlungs-, Verwaltungs- und weitere Kosten [Sander et al. 2022, Abbildung 62].</p> </p><p> Altfahrzeug-Verwertungsquoten <p>Die ausführlichen deutschen Jahresberichte über die Altfahrzeug-Verwertungsquoten seit 2008, die das Umweltbundesamt jährlich auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes und eigener Berechnungen ermittelt, sind auf der <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/DL1997">Altfahrzeug-Seite des BMUKN</a> auf Deutsch und (bis 2017) Englisch veröffentlicht. </p> <p>Seit 2006 wurden die gesetzlich von der EU geforderten Verwertungsziele für Altfahrzeuge in Deutschland übertroffen. Die Recyclingquote erreichte im Jahr 2023 86,1 % bei einer Zielgröße von 85 %. Die Altfahrzeug-Verwertungsquote von 95 Gewichtsprozent (Gew.-%), die neben der stofflichen auch die energetische Verwertung umfasst, wurde allerdings im Jahr 2023 mit 93,3 % zum vierten Mal (nach 2019, 2020 und 2022) leicht verfehlt. Dies liegt jeweils begründet im sehr geringen Restkarossen-Eingang der Schredderanlagen im Vergleich zu den angefallenen Altfahrzeugen und infolge entsprechend geringeren Mengen an verwerteten nichtmetallischen Schredderrückständen (siehe Abb. „Altfahrzeug-Verwertungsquoten Deutschland 2015 bis 2023“). Gemäß Destatis-Abfallstatistik gaben die Demontagebetriebe 244.000 Restkarossen zur inländischen Behandlung ab. Jedoch nahmen die Schredder 2023 lediglich 198.000 Restkarossen, also rund 46.000 weniger, aus dem Inland an (Doppelzählungen schon herausgerechnet).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/9_Abb_Altfahrzeug-Verwertungsquoten_2026-01-14.png"> </a> <strong> Altfahrzeug-Verwertungsquoten Deutschland 2015 bis 2023 </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Altfahrzeug-Verwertungsquoten_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF (124,63 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Altfahrzeug-Verwertungsquoten_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (46,83 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p><em><strong>Rechtliche Quotenvorgaben</strong></em></p> <p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02000L0053-20230330">EG-Altfahrzeug-Richtlinie</a> und die deutsche <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=End-of-life_vehicle_statistics">Altfahrzeug-Verordnung</a> fordern seit 2015, dass mindestens 95 Gewichtsprozent (Gew.-%), bezogen auf das Leergewicht aller Altfahrzeuge, wieder verwendet oder verwertet werden. Davon sind mindestens 85 Gew.-% wieder zu verwenden oder stofflich zu verwerten, also zu recyceln. In den Jahren 2006 bis 2014 lagen die geforderten Quoten bei 85 Gew.-%für Wiederverwendung und Verwertung und bei 80 Gew.-% für die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung.</p> <p><em><strong>Altfahrzeugverwertung in der EU</strong></em></p> <p>Auf der Seite von Eurostat veröffentlicht die EU-Kommission die <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=End-of-life_vehicle_statistics">Altfahrzeugmengen und -verwertungsquoten</a> aller EU-Staaten. Im Jahr 2023 fielen insgesamt rund 4,3 Millionen Altfahrzeuge in der EU an, die meisten davon in Frankreich (1,0 Mio.), gefolgt von Italien (740.000) und Spanien (600.000). Auch in Polen (375.000) fielen mehr Altfahrzeuge an als in Deutschland, das mit rund 250.000 Altfahrzeugen auf Platz 5 lag. 22 der 27 EU-Mitgliedstaaten hielten im Jahr 2023 die Mindest-Recyclingquote von 85 % ein, 15 die Mindest-Verwertungsquote von 95 %.</p> </p><p> Beitrag der Demontagebetriebe für Altfahrzeuge zu den Verwertungsquoten <p>Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nahmen im Jahr 2023 944 Altfahrzeug-Demontagebetriebe Altfahrzeuge an. Diese demontierten 2023 gemäß der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes 22,9 % des Leergewichts der behandelten Altfahrzeuge zur Gewinnung von Ersatzteilen oder verwertbaren Materialien. 16,4 % waren metallische Komponenten wie Katalysatoren, Motoren, Getriebe, 6,5 % nichtmetallische Bauteile und Werkstoffe wie Reifen, Ersatzteile und Betriebsflüssigkeiten. Diese Teile wurden erneut verwendet oder verwertet, meist stofflich. Bezogen auf die angefallenen 250.749 Altfahrzeuge trugen die demontierten nichtmetallischen Bauteile im Jahr 2023 6,5 % zur Verwertungs- und 6,0 % zur Recyclingquote bei. </p> <p><strong>Glas und Kunststoff:</strong> Pro Altfahrzeug wurden gemäß Abfallstatistik lediglich 2,3 kg Glas und 4,3 kg Kunststoffteile (ohne Batteriegehäuse) demontiert und einer Verwertung zugeführt (siehe Abb. „Verwertung demontierter Werkstoffe aus Altfahrzeugen in Deutschland 2023“). Dies entspricht nur einem Bruchteil des pro Altfahrzeug enthaltenen Glases von rund 30 kg sowie des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/uba-kernelemente-zur-steigerung-des">vom Umweltbundesamt formulierten Ziels</a> für die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffteilen von 20 kg pro Altfahrzeug. Oder anders ausgedrückt: Geht man von einem durchschnittlichen Kunststoffgehalt der Altfahrzeuge von 12 % aus, enthielt ein durchschnittliches Altfahrzeug in etwa 136 kg im Jahr 2023. Davon wurden 4,3 kg (entspricht 3 %) demontiert und einer Verwertung zugeführt. Hier bleibt die deutsche Demontagepraxis noch weit hinter dem perspektivischen Recycling-Zielwert von 30 % zurück, den der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2023:451:FIN">Entwurf der EU-Kommission für eine Circular Economy- und Altfahrzeug-Verordnung</a> (Juli 2023) in Artikel 34 formuliert.</p> <p><strong>Fahrzeugelektronik:</strong> Von Interesse ist auch der Fortschritt in Richtung des im Jahr 2016 formulierten ProgRess II-Ziels der Bundesregierung einer „möglichst weitgehenden Demontage der Fahrzeugelektronik pro Altfahrzeug bis 2020“. Nachdem die demontierte Menge an Bauteilen der Fahrzeugelektronik gemäß den Daten der Abfallstatistik bis zum Jahr 2019 auf durchschnittlich 2,1 kg Fahrzeugelektronik pro Altfahrzeug angestiegen war, wurden 2023 lediglich 0,6 kg pro Altfahrzeug demontiert. Die Ergebnisse liegen damit weit entfernt von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Empfehlung für diese edelmetallreiche Fraktion von 15 kg pro Altfahrzeug. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/10_Abb_Verwertung-demont-Altfahrzeugwerkstoffe_2026-01-14.png"> </a> <strong> Verwertung demontierter Werkstoffe aus Altfahrzeugen in Deutschland 2023 </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/10_Abb_Verwertung-demont-Altfahrzeugwerkstoffe_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF (294 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/10_Abb_Verwertung-demont-Altfahrzeugwerkstoffe_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (47,90 kB)</a></li> </ul> </p><p> Beitrag der Schredderanlagen und Postschreddertechniken <p>Nach der Trockenlegung und Demontage werden die entfrachteten Restkarossen in anerkannten Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung behandelt. Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von 43 Anlagen 208.790 Restkarossen (169.285 t) (davon 200.403 Stück aus dem Inland) mit einem Durchschnittsgewicht von 811 kg zur Behandlung angenommen. Die Restkarossen machten lediglich rund 6,8 % des Metallschrottinputs der 43 Anlagen aus (siehe Abb. „Input in Schredderanlagen in Deutschland 2023“).</p> <p>Beim Zerkleinern der Restkarossen und weiterer Schrotte entstehen drei Fraktionen: </p> <ul> <li>Der Schredderschrott, die größte Fraktion, besteht aus Eisen und Stahl.</li> <li>Der buntmetallhaltige Schredderschrott (Schredderschwerfraktion) enthält unter anderem Aluminium, Kupfer und Edelstahl.</li> <li>Die Schredderleichtfraktion ist ein teilweise schadstoffhaltiges <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a> aus Kunststoffen, Gummi, Glas, Restmetallen und weiteren Materialien.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/11_Abb_Input-Schredderanlagen_2026-01-14.png"> </a> <strong> Input in Schredderanlagen in Deutschland 2023 </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/11_Abb_Input-Schredderanlagen_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF (247,49 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/11_Abb_Input-Schredderanlagen_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,74 kB)</a></li> </ul> </p><p> Metallverwertung <p>Die Metallfraktionen aus der Demontage und dem Zerkleinern im Schredder trugen mit 74,2 % den größten Anteil zu den Recycling- und Verwertungsquoten bei. Der verwertete Metallgehalt wird ermittelt auf Grundlage von Informationen der Fahrzeughersteller und eines Schredderversuchs:</p> <ul> <li>Nach Angaben der deutschen und internationalen Fahrzeughersteller betrug der Metallgehalt der Pkw-Neuzulassungen des Jahres 2005 im Mittel 75,0 %. Bei einem durchschnittlichen Altfahrzeugalter von etwa 17 bis 18 Jahren fallen diese Fahrzeuge durchschnittlich in den Jahren 2022/2023 als Altfahrzeuge zur Verwertung an. Aufgrund der langsamen Änderung der Fahrzeugzusammensetzung lässt sich dieser Wert auch auf 2020 bis ca. 2024 anwenden.</li> <li>In einem 2016 im Auftrag des Umweltbundesamts durchgeführten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/77983">Restkarossen-Schredderversuch</a> wurde gezeigt, dass mindestens 99 % dieses Metallanteils verwertet werden.</li> </ul> </p><p> Verwertung der Schredderleichtfraktion <p>Im Jahr 2023 fielen in den 43 Schredder- und sonstigen Anlagen insgesamt rund 367.000 t Schredderleichtfraktion an. Unter diesem Begriff zusammengefasst wurden hierfür neben den Abfallschlüsseln der Schredderleichtfraktion (19 10 03 und 19 10 04) auch weitere Abfallschlüssel, die für Schredderrückstände aus Altfahrzeugen verwendet werden: Mineralien (Abfallschlüssel 19 12 09) und brennbare Abfälle (Abfallschlüssel 19 12 10) sowie die mengenrelevanten sonstigen Abfälle (19 12 12), die 2020 erstmals mitgerechnet werden konnten, was den sprunghaften Mengenanstieg von 345.000 auf 510.000 t Schredderleichtfraktion zwischen 2019 und 2020 erklärt. Zusammen mit den im Schredder gewonnenen Kunststofffraktionen fielen 2023 rund 370.000 t nichtmetallische Schredderrückstände an, von denen nur rund 9,8 % bzw. 36.159 t im Jahr 2023 aus Restkarossen stammten. </p> <p>Im Jahr 2023 wurden von der Schredderleichtfraktion (19 10 03, 19 10 04, 19 12 09, 19 12 10, 19 12 12) der 43 Schredder- und sonstigen Anlagen zur Restkarossenbehandlung 15 % beseitigt, 40 % stofflich verwertet, meist als mineralreiche Fraktion im Bergversatz und Deponiebau. 45 % wurden 2023 energetisch in Müllverbrennungsanlagen oder als Ersatzbrennstoff verwertet (siehe Abb. „Entsorgung der Schredderleichtfraktion aus den Schredderanlagen mit Restkarosserieverwertung“). Die Verwertung der nichtmetallischen Schredderrückstände (Schredderleichtfraktion und separierte Kunststofffraktionen) trug im Jahr 2023 10,8 % zur Verwertungsquote bzw. 5,1 % zur Recyclingquote bei. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/12_Abb_Entsorgung-Schredderleichtfraktion_2026-01-14.png"> </a> <strong> Entsorgung der Schredderleichtfraktion aus den Schredderanlagen mit Restkarossenverwertung </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/12_Abb_Entsorgung-Schredderleichtfraktion_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF (184,34 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/12_Abb_Entsorgung-Schredderleichtfraktion_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (29,47 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Antiparasitika (Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten) zur Anwendung bei Weidetieren gehören zu den Tierarzneimitteln mit der höchsten Toxizität für die Umwelt. Ökologisch relevante Effekte wurden bereits bei Dunginsekten festgestellt. Auch bei aquatischen Invertebraten, wie z.B. Krebstiere oder Insektenlarven ist aufgrund der Erfahrungen aus dem Vollzug eine hohe Sensitivität gegenüber Vertretern aus der Wirkstoffgruppe der Avermectine zu vermuten. Um die Auswirkungen von antiparasitären Tierarzneimitteln auf die Biodiversität in weidenahen Kleingewässer (z. B. Gräben, Bäche, Teiche) umfassend bewerten zu können, fehlen aber zusätzliche ökotoxikologische Effektdaten von für diese Gewässer repräsentativen aquatischen Organismen, die über die Standarddatenanforderungen im Vollzug hinausgehen. Das betrifft besonders Vertreter aus den ökologisch relevanten Gruppen der Filtrierer, Aufwuchs-Weidegänger (Grazer) und Zerkleinerer (Shredder). Exemplarisch sollen Untersuchungen mit Ivermectin Daten zu kurz- und langfristigen Auswirkungen auf je einen Vertreter aus diesen ökologischen Gruppen liefern. Zusätzlich soll eine Daphnien-Reproduktionsstudie nach OECD 211 unter GLP durchgeführt werden, deren Ergebnisse als Vergleichsdatensatz dienen. Damit soll Aufschluss darüber gewonnen werden, inwieweit die Biodiversität aquatischer Arthropoden im Bereich von mit Tierarzneimitteln belasteter landwirtschaftlicher Flächen nachhaltig beeinflusst und geschädigt wird und wo Handlungsbedarf besteht, um das Schutzziel der Biodiversität zu erhalten.
Regelungen, die darauf abzielen, Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Einflüssen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen zu schützen, existieren vor allem im Bundesrecht, sind jedoch hierauf nicht beschränkt. Seit dem Jahr 2005 hat das Land Berlin ein eigenes Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG Bln), das insbesondere weitergehende Regelungen zum Lärmschutz enthält. Ende 2023 trat eine umfassende Novelle des LImSchG Bln in Kraft. Im Folgenden werden die wichtigsten landes- und bundesrechtlichen Regelwerke im Lärmschutz vorgestellt. Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Der Immissionsschutz wird in Deutschland im hohen Maße vom Bundesrecht geprägt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die auf seiner Grundlage erlassenen Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchVs) enthalten für die meisten Immissionsquellen abschließende Regelungen. Besonders hoch ist die Regelungsdichte im Bereich von Immissionen, die von Anlagen, bspw. Industrie- und Gewerbeanlagen, Geräte oder Lagerflächen, hervorgerufen werden. Nur die Immissionen, die durch das Verhalten von Personen, beispielsweise durch Applaus oder Grölen, oder durch Tiere verursacht werden, überlässt das Grundgesetz allein der Rechtsetzung durch die Länder. Ergänzt wird der Kompetenzbereich der Länder im Immissionsschutz durch so genannte Öffnungsklauseln im Bundes-Immissionsschutzrecht. So erlaubt z. B. § 22 Absatz 2 BImSchG für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen „weitergehende“ Vorschriften. Den Ländern sind insoweit sowohl höhere immissionsschutzrechtliche Standards als auch konkretisierende Regelungen erlaubt. Gleiches gilt nach § 7 Absatz 3 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) für den Betrieb bestimmter lärmintensiver Geräte und Maschinen in lärmempfindlichen Gebieten. Aus diesen Rahmenbedingungen ergeben sich Zweck und Inhalt des LImSchG Bln . Der Zweck des LImSchG Bln ist es, Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen, die durch menschliches Verhalten, durch den Betrieb von Anlagen, die nach dem BImSchG genehmigungsfrei sind (z. B. Veranstaltungen im Freien, Gewerbebetriebe, Maschinen und Geräte), oder durch Tiere verursacht werden. Hauptzweck des Gesetzes ist der Schutz vor unzumutbarem Lärm. Zu diesem Zweck regelt das LImSchG Bln den Schutz der Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr (bei Baustellen von 20 Uhr bis 7 Uhr) und die Sonn- und Feiertagsruhe (§ 3 Absätze 1 und 2 LImSchG Bln). Mit diesen Vorschriften geht das Gesetz über den bundesrechtlichen Lärmschutzstandard hinaus. Das LImSchG Bln schützt darüber hinaus auch vor erheblich belästigenden Geräuschen während der Tageszeit von 6 bis 22 Uhr (bei Baustellen 7 bis 20 Uhr) durch die Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten, Feuerwerke, Veranstaltungen im Freien oder die Haltung von Tieren. Bestimmte Betätigungen wie das Glockenläuten zu kirchlichen Zwecken, Maßnahmen bei Notlagen und zur Beseitigung von Schnee und Eisglätte sowie landwirtschaftliche Ernte- und Bestellarbeiten sind von den Verbotsvorschriften des LImSchG Bln ausdrücklich ausgenommen (§ 3 Absatz 3 LImSchG Bln). Die Durchführung von Veranstaltungen im Freien bedarf ab Überschreitung eines bestimmten Lärmpegels einer landes-immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (§ 7 LImSchG Bln). Gleiches gilt für den sonstigen Betrieb von Anlagen während der Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen (§ 8 LImSchG Bln). Hierzu gehören z. B. nächtliche lärmintensive Bauarbeiten. Die Genehmigung kann (widerruflich) erteilt werden, wenn das beantragte Vorhaben im Einzelfall Vorrang vor Ruheschutzinteressen Dritter hat. Sie kann mit Bedingungen sowie Auflagen zum Schutz von Anwohnenden versehen werden. Nähere Bestimmungen zur Zulässigkeit von Veranstaltungen im Freien enthält die Veranstaltungslärm-Verordnung (VeranstLärmVO, siehe im Folgenden). Die Genehmigung wird im Fall von Veranstaltungen im Freien mit gesamtstädtischer Bedeutung und bei Baustellen von der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung erteilt, im Übrigen von den örtlich zuständigen Bezirksämtern. Seit der Novelle im Jahr 2023 enthält das LImSchG Bln auch eine Regelung von Feuerwerken (§ 5 LImSchG Bln). Das Abbrennen von Feuerwerk ist weitgehend im Sprengstoffrecht des Bundes geregelt. Diese Regelungen bleiben unberührt. Das LImSchG Bln legt darüber hinaus Zeiten fest, in denen das Abbrennen von Feuerwerk aus Lärmschutzgründen verboten ist. Zudem erhalten die zuständigen Behörden die Möglichkeit, Feuerwerk im Einzelfall weiter einzuschränken. Durch § 6 LImSchG Bln macht das Land Berlin zudem von der Öffnungsklausel des § 7 der 32. BImSchV Gebrauch. Die Vorschrift enthält zeitliche Regelungen für den Einsatz bestimmter lärmintensiver Maschinen und Geräte. Hierzu gehören bspw. Freischneider, Laubbläser und rollbare Müllbehälter. Eine Übersicht über zeitliche Regelungen der 32. BImSchV bietet ein von der SenMVKU erarbeitetes Schaubild: Weitere Informationen: Herbstlaub umweltgerecht beseitigen Das LImSchG Bln sieht bei nachgewiesenen Zuwiderhandlungen gegen seine Verbotsvorschriften Sanktionen vor. Nach § 20 Absatz 2 LImSchG Bln können Geldbußen bis zu 50.000 Euro festgesetzt werden. Zudem können Tatgegenstände, z. B. Tonwiedergabegeräte, eingezogen werden (§ 21 LImSchG Bln). Die Veranstaltungslärm-Verordnung (VeranstLärmVO) Ziel der auf Grundlage des § 17 LImSchG Bln erlassenen VeranstLärmVO ist es, Geräuschimmissionen zu begrenzen, die von Veranstaltungen im Freien hervorgerufen werden. Die Verordnung regelt, wie Veranstaltungslärm zu ermitteln ist und wie der so ermittelte Lärmpegel beurteilt wird. Dazu enthalten die §§ 9 – 12 VeranstLärmVO an den jeweiligen Lärmpegel anknüpfende spezifische Vorgaben an die Zumutbarkeit von Veranstaltungen. Bolzplatz-Verordnung (BolzVO) Die Bolzplatz-Verordnung enthält immissionsschutzrechtliche Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Bolzplätzen, insbesondere durch Vorgabe von Mindestabständen zwischen Bolzplätzen und schutzbedürftigen Räumen, zum Beispiel in Wohngebäuden. Ziel ist, sowohl die wohnortnahe Nutzung von Bolzplätzen zu ermöglichen als auch dem Ruhebedürfnis der Nachbarschaft gerecht zu werden. Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (AV LImSchG Bln) Die AV LImSchG Bln enthalten konkretisierende Vorgaben zur Umsetzung des LImSchG Bln und richten sich vor allem an die für den Vollzug des LImSchG Bln zuständigen Behörden. Sie sollen dazu beitragen, einen berlineinheitlichen Vollzug des LImSchG Bln zu fördern und die Vollzugsbehörden bei der Anwendung und Auslegung des LImSchG Bln zu unterstützen. Eine auf eine Geltungsdauer von 5 Jahren befristete Neufassung der AV LImSchG Bln ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Das BImSchG findet auf Geräusche und andere Immissionen Anwendung, die durch den Betrieb von Anlagen, zum Beispiel Gewerbebetriebe und Industrieanlagen, verursacht werden. Es enthält übergreifende Regelungen zum Immissionsschutz und ist die Grundlage für die Genehmigung von Industrieanlagen, für Eingriffe gegenüber Anlagenbetreibern und für den Erlass von Rechtsverordnungen. Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Die TA Lärm enthält Regelungen zum Schutz vor Geräuschen, die von gewerblich betriebenen Anlagen verursacht werden. Insbesondere regelt die TA Lärm, wie die Lärmbelastung zu erfassen ist und welche Lärmwerte zulässig sind. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Das OWiG enthält mit § 117 eine Regelung zum Lärmschutz . Danach kann ein Bußgeld drohen, wenn vorsätzlich ohne berechtigten Anlass oder in einem nicht zulässigen oder vermeidbaren Ausmaß Lärm erzeugt wird, welcher geeignet ist, andere erheblich zu belästigen oder die Gesundheit einer anderen Person zu schädigen. Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) Die 32. BImSchV regelt Betriebszeiten für bestimmte Geräte und Maschinen (z. B. Rasenmäher, Laubbläser, Vertikutierer, Schredder sowie Bau- und Kommunalmaschinen) in besonders lärmsensiblen Gebieten. Die betroffenen Geräte und Maschinen sind in der 32. BImSchV abschließend aufgezählt. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) Die AVV Baulärm enthält Regelungen zur Begrenzung der von Baustellen ausgehenden Geräusche. Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) Die 18. BImSchV begrenzt Geräusche, die von Sportanlagen ausgehen, soweit sie zur Sportausübung benutzt werden. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Die StVO enthält Regelungen zu Geräuschen, die durch die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr entstehen. Die Rechtsvorschriften zum Bereich Lärm können Sie auch hier einsehen: Rechtsvorschriften im Bereich Lärm
Nach § 7 Abs. 2a AltfahrzeugV ist es Aufgabe der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge - kurz GESA -, Daten zu zertifizierten und damit anerkannten Annahmestellen, Demontagebetrieben, Shredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung von Altfahrzeugen für die gesamte Bundesrepublik zu sammeln und sowohl der Öffentlichkeit als auch den Vollzugsbehörden zur Verfügung zu stellen. Sachverständige haben der gemeinsamen Stelle die von ihnen anerkannten Betriebe zu melden.
1. Art, Menge, Herkunft und Verbleib der behandelten, abgelagerten sowie der abgegebenen Abfälle, ohne besonders überwachungsbedürftige Abfälle, nach Art der Anlage ( Deponie, chemisch/physikalische Behandlungsanlage, Bodenbehandlungsanlage, Kompostierungsanlage, Shredderanlage, Sortieranlage und sonstige Anlagen). 2. Außerdem alle 2 Jahre Angaben zu Ausstattung und Kapazität der Anlagen (Energiegewinnung).
Nach § 7 Abs. 2a AltfahrzeugV ist es Aufgabe der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge - kurz "GESA" - , Daten zu anerkannten Demontagebetrieben, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung von Altfahrzeugen zentral für die gesamte Bundesrepublik zu sammeln und sowohl der Öffentlichkeit als auch den Vollzugsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das Aufkommen an Elektro(nik)-Altgeräten wird in der EU für die Jahre 1998/99 auf 8 Mio. Mg geschätzt, wobei 90 Prozent deponiert, verbrannt bzw. verwertet werden, ohne dass eine Schadstoffentfrachtung stattfindet. Bei der Verwertung dieser Geräte ergänzen sich heute die Bereiche der manuellen Demontage und die der verfahrenstechnischen Aufbereitung. Voraussetzung für ein ökologisch hochwertiges Recycling ist vielfach die Demontage, die jedoch erhebliche Kosten verursachen kann. Zum einen hat das Vorhaben die Zielsetzung, ein Screening über die bei den Verwertern anfallenden Alt-Produkte zu erzeugen, anhand dem eine Bewertung der Produkte aus ökologischer und ökonomischer Sicht durchgeführt werden kann und eine Entscheidung getroffen werden kann, ob eine Demontage nötig bzw. sinnvoll ist. Zum anderen werden Demontageuntersuchungen sowohl im Labor als auch verstärkt bei Verwertern mit Hilfe einer Blickregistrierungskamera durchgeführt. Aus den Analysen dieser Untersuchungen werden Konstruktionskriterien für eine schnellere Demontage abgeleitet. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Im ersten Teil des Projektes wird mit Hilfe von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen die Einteilung der beim Verwerter anfallenden Produkte vorgenommen. Ausgehend von einer Musterzerlegung werden die Einzelfraktionen der Geräte bestimmt, ihre Umweltrelevanz untersucht und die bestehenden Verwertungsalternativen zusammengestellt. Diese Ergebnisse werden unter Betrachtung aller wirtschaftlichen und ökologischen Teilaspekte möglicher Gesamtentsorgungsalternativen wie z.B. Shredder, Verbrennung bzw. Deponierung gegenübergestellt. Im zweiten Teil werden Demontageuntersuchungen mit Hilfe der Blickregistrierung durchgeführt, deren Analyse aufzeigt, welche Konstruktionskriterien eine einfache Erkennbarkeit der Baustruktur und der Verbindungselemente zulässt. Fazit: In diesem Projekt konnte durch eine Öko-Bilanzierung gezeigt werden, dass eine vertiefte Demontage ökologische Vorteile gegenüber der verfahrenstechnischen Aufbereitung beim Recycling von Elektronik-Geräten aufweist. Weiterhin wurde erstmals die Blickregistrierung bei der Demontage von Elektro(nik)-Geräten eingesetzt. Der Einsatz dieser Methode in diesem Bereich hat sich als effektiv erwiesen. Der Demontageanalyseprozess wurde soweit optimiert, dass er jetzt standardmäßig als Dienstleistung angeboten werden kann. Bei der Umsetzung der mit der Blickregistrierung ermittelten Konstruktionskriterien lassen sich bei gleichen Demontagekosten deutliche ökologische Vorteile erzielen. Für die Weiterführung des Projektes sind im nächsten Schritt entwicklungsbegleitende Untersuchungen notwendig, um die Ergebnisse zu bestätigen und umzusetzen.
Benthic invertebrate samples were taken directly in the field via hand-netting in four ditches and three ponds (defined as water bodies with a maximum extent of one hectare) in October and November 2020. Sampling was carried out in Brandenburg in Germany in the region Havellaendisches Luch. The landscape is characterized by an intensively maintained ditch system that was created for industrial agricultural production during 1980s. Additionally, the landscape is characterized by a large number of small standing water bodies (kettle holes, ponds), which were formed during the last glacial period. A detailed description of the area can be found in Trau & Lorenz, 2024. Invertebrate samples were analysed for the stable isotopes of carbon and nitrogen. The data set includes data from 35 families. The whole animal was used for the analysis of stable isotopes of carbon and nitrogen. Analyses were performed on a Thermo Delta V isotope ratio mass spectrometer (IRMS) interfaced to a NC2500 elemental analyser by the Cornell University Stable Isotope Laboratory (https://cobsil.cornell.edu/). The dataset was used to evaluate isotopic niches of functional feeding groups (collector/gatherer, collector/filterer, grazer/scraper, shredder, predator and omnivore) in the two water body types (pond and ditch), in order to evaluate effects of agriculture (nutrient concentrations and pesticide residues) on the isotopic niches (Trau et al. 2025, under review).
Durchfuehrung von Produktanalysen der zu verwertenden Bauteile bzw. Artikel auf deren Recyclingfaehigkeit (Eingesetzte Kunststoffe, Verbindungstechniken, Verschmutzungsgrade, Oberflaechenbehandlungen etc.), Erarbeiten von Demontagekonzepten fuer im Umlauf befindliche Artikel (Handdemontage, Schreddern mit automatischer Trennung, Reinigen von kompletten Bauteilgruppen etc.), Durchfuehrung von Untersuchungen zur Wiederverwertung von gebrauchten Kunststoffen (Rueckfuehrungslogistiken, Aufbereitungstechniken, Beimischungen), Unterstuetzung bei Neuentwicklungen recyclinggerechter Produkte (Verringerung der Sortenvielfalt, Kennzeichnung, Demontagegerechte Konstruktion etc.)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 98 |
| Europa | 6 |
| Kommune | 3 |
| Land | 28 |
| Weitere | 51 |
| Wissenschaft | 24 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 5 |
| Förderprogramm | 89 |
| Text | 60 |
| Umweltprüfung | 11 |
| unbekannt | 11 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 43 |
| Offen | 127 |
| Unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 164 |
| Englisch | 57 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 8 |
| Datei | 10 |
| Dokument | 30 |
| Keine | 67 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 88 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 117 |
| Lebewesen und Lebensräume | 134 |
| Luft | 125 |
| Mensch und Umwelt | 176 |
| Wasser | 95 |
| Weitere | 175 |