Eine Bebauung des Grundstückes im hinteren Bereich ist aus städtebaulichen Gründen nicht gewünscht, auch vor dem Hintergrund, dass das Grundstück in Richtung Westen abfällt und der Wald in unmittelbarer Nähe ist (Sicherheitsabstand 30m). Entlang der Anxbachstraße soll lediglich eine einzeilige Bebauung im vorderen Bereich der Straße erfolgen.
Die meisten deutschen Badegewässer erhielten 2020 wieder Bestnoten – Einschränkungen gab es beim Baden jedoch durch die Covid-19-Pandemie In der Saison 2020 wurden 90 Prozent aller deutschen Badegewässer von der EU-Kommission mit der Bestnote „ausgezeichnet“ bewertet. Die Qualitätsanforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie erfüllten 96 Prozent der Badegewässer an Seen, Flüssen und Küsten in Deutschland. Dies zeigen die am 1. Juni von der EU-Kommission veröffentlichten Daten zur Wasserqualität der Badegewässer 2020. Somit bleibt die Qualität der deutschen Badegewässer wie auch in den Vorjahren auf einem hohen Niveau. Elf der insgesamt 2.304 deutsche Badegewässer wurden nach den Kriterien der EU-Richtlinie im Jahr 2020 als mangelhaft bewertet. Zum Schutz der Badenden wurden 95 Mal Badegewässer während der Badesaison zeitweise aufgrund schlechter Wasserqualität (vorsorglich) geschlossen, darunter 66 Mal wegen Cyanobakterien (sogenannte „Blaualgen“) und 29 Mal aus anderen wasserhygienischen Gründen. In den meisten Fällen hatten dabei Starkregenereignisse Schmutzwasser in die Badegewässer gespült. Die Covid-19-Pandemie führte zu einem durchwachsenen Betrieb der Badegewässer. Aufgrund der Einschränkungen im Badebetrieb durch die Covid-19-Pandemie waren 69 Badegewässer für die Badenden zeitweise oder über die gesamte Saison nicht zugänglich. Weitere 15 Badegewässer waren geschlossenen, da u.a. BetreiberInnen fehlten oder Sanierungen durchgeführt wurden. An 27 Badegewässern konnten Pandemie-bedingt (teilweise) keine Proben genommen werden und diese Badegewässer erhielten somit keine Einstufung. Aufgrund noch nicht ausreichender Probenanzahl wurden weitere 38 Badegewässer nicht bewertet. In der Badesaison 2020 wurden 2.304 deutsche Badegewässer untersucht, insgesamt wurden 11.156 Wasserproben ausgewertet. Von den Badegewässern lagen 363 an der Küste von Nord- und Ostsee und 1.941 an Binnengewässern. Die aktuellen Messdaten können für jedes Badegewässer online auf den Internetseiten der Bundesländer eingesehen werden. Eine Übersicht gibt es unter Wasserqualität in Badegewässern . Auch in der Badesaison 2021 mit Einschränkungen rechnen: Informationen zu Coronaviren und Badegewässern. Das Risiko einer Infektion mit dem SARS-Coronavirus-2 steigt bei geringem Abstand zwischen Menschen und wenn sich viele Menschen gleichzeitig an einem Ort aufhalten. Daher müssen auch für den Aufenthalt am und im Badegewässer Regeln zum Abstandshalten und zur Kontaktminimierung eingehalten werden. Da das Tragen von Mund/Nasenschutz beim Baden nicht praktikabel ist, kommt der Einhaltung der Sicherheitsabstände im Wasser und an Land eine maßgebliche Bedeutung für den Schutz von Infektionen zu. Für den Strandbereich und ggf. die Nutzung von spezieller Infrastruktur am Badegewässer gelten die länderspezifischen Abstands- und Hygieneregeln. Eine Übertragung des SARS-Coronavirus-2 über das Wasser beim Baden gilt als äußerst unwahrscheinlich. Bisher gibt es nach Angaben der WHO (Weltgesundheitsorganisation) keine Hinweise darauf, dass dieses Virus über den Wasserweg übertragen wird. Grundsätzlich sollten aber Personen, die an einem akuten Infekt der Atemwege oder an einer Durchfallerkrankung leiden, nicht baden gehen, um andere Badende nicht zu gefährden. Dies gilt völlig unabhängig davon, um welche potenziellen Krankheitserreger es sich im Einzelnen handelt.
Ziel des Forschungsvorhabens war es, die Erarbeitung einer „Technischen Anleitung (TA) Abstand“ fachlich zu unterstützen. Mit dem Instrument eines Planspiels, wurden die Auswirkungen einer möglichen „Technischen Anleitung (TA) Abstand“ für die betroffenen Akteure benannt, bestehende Lücken identifiziert und Vorschläge zur Verbesserung unterbreitet. Innerhalb des Planspiels wurden ein Arbeitsstand einer TA Abstand, sowie zugehörige Erläuterungen und Definitionen anhand eines fiktiven Beispiels einem Praxistest unterzogen. Die Ergebnisse dienen dem BMU als Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen bei der Implementierung des mit der Seveso III Richtlinie neu eingeführten Begriffs „angemessener Sicherheitsabstand" in das Immissionsschutzrecht. Veröffentlicht in Texte | 48/2021.
Am 12.10.2020, gegen 17:00 Uhr, ereignete sich im Bereich Adelheidring/ Gerhardt-Hauptmann-Straße ein Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einem Kind auf einem Kinderroller. Ein 5-jähirger Junge befuhr mit seinem Kinderroller den Radweg am Glacis in Richtung Gerhardt-Hauptmann-Straße. An der Ausfahrt des Glacis Parks fuhr der 17-jährige Radfahrer in entgegengesetzte Richtung und stieß mit dem Jungen zusammen. Beide Unfallbeteiligten stürzten. Der Junge verletzte sich dabei am Kopf und musste stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Der Junge trug keinen Helm. Der Radfahrer verletzte sich leicht an der Hand. Tipps zum Schutz von Radfahrenden und Co. : Durch das Tragen eines Helmes werden zwar keine Unfälle verhindert, aber die Risiken schwerer Kopfverletzungen können verringert werden. Verkehrsteilnehmer sollten, wenn möglich, mit Sicherheitsabstand an andern Verkehrsteilnehmern vorbeifahren und mit angepasster Geschwindigkeit fahren, um noch rechtzeitig reagieren zu können, wenn ein Hindernis auftaucht. (tb) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Magdeburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 39104 Magdeburg Hans-Grade-Straße 130 Tel: (0391) 546-3186 Fax: (0391) 546-3140 Mail: presse.prev-md@polizei.sachsen-anhalt.de
Nach Artikel 13 Absatz 2 Seveso-III-Richtlinie ist es notwendig, dass zwischen den unter diese Richtlinie fallenden Betrieben einerseits und Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, Erholungsgebieten und Hauptverkehrswegen andererseits ein angemessener Sicherheitsabstand gewahrt bleibt. Die Karte zeigt die im Lande Bremen relevanten Abstände nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b der Bremischen Landesbauordnung um Betriebsbereiche im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b BremLBO sind die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser verpflichtet, mit den Bauvorlagen Angaben zu machen, ob das Vorhaben innerhalb der bekanntgemachten Abstände liegt. Ist dies der Fall, ist nach § 62 Absatz 1 Satz 3 BremLBO das Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht mehr anwendbar und das Vorhaben ist in ein Genehmigungsverfahren nach §§ 63, 64 BremLBO zu überführen sowie nach § 70 Absatz 1 in Verbindung mit § 70 Absatz 3 Satz 2 BremLBO bekanntzumachen. Die Karte unterliegt einer gewissen Ungenauigkeit in der Darstellung. Im Zweifelsfall sind die bei den zuständigen Behörden (Gewerbeaufsicht des Landes Bremen oder Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) vorliegenden Angaben maßgeblich.
Das Gesetz zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie führt den Begriff 2angemessener Sicherheitsabstand" ein. Dieser soll zwischen störfallrelevanten "Betrieben einerseits und Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, Erholungsgebieten und - soweit möglich - Hauptverkehrswegen andererseits" gewahrt bleiben. Es geht also um den Grenzbereich zwischen Betrieben und schutzwürdigen Nutzungen, der sich in vielen historisch gewachsenen Konstellationen als konfliktträchtig darstellt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erarbeitet derzeit einen Entwurf einer "Technischen Anleitung Abstand (TA Abstand)", in der u.a. zu regeln wäre, wie die Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes (aSa) erfolgen soll, welche störfallspezifischen Faktoren einzubeziehen sind und welche Funktion der so ermittelte aSa haben soll. Im Rahmen eines Planspiels wurde der derzeitige Arbeitsstand der Technischen Anleitung (TA) Abstand ("Handlungsempfehlungen") anhand eines fiktiven Beispiels einem Praxistest unterzogen. Die relevanten Praxisakteure wurden bei der Konzeption des Planspiels beteiligt und spielten selbst im praktischen Beispiel ihre Rollen. Das Planspiel konnte erfolgreich abgewickelt werden, die zentralen Fragen wurden beantwortet. Im Ergebnis zeigten sich Probleme bei der Anwendung der Handlungsempfehlungen, die in der Praxis zu erwarten wären - einmal bei der Berechnung der angemessenen Sicherheitsabstände, vor allem aber bei ihrer Anwendung. Das Planspiel ergab neben einer Vielzahl von Hinweisen im Detail vor allem, dass im Hinblick auf die Koexistenz von kommunaler und betrieblicher Entwicklung in Gemengelagen notwendige Flexibilität verloren ginge und zu Konflikten führende rechtliche Hürden entstehen würden. Im Ergebnis werden Wege aufgezeigt, mit dieser Problematik umzugehen. Quelle: Forschungsbericht
Gefahrstoffe mit dem Gefahrenmerkmal EUH029 ("Bilden im Kontakt mit Wasser giftige Gase") unterliegen der Störfall-Verordnung. Es wurde eine Kohorte von 30 Stoffen mit diesem Gefahrenmerkmal, die in der Praxis eine gewisse Bedeutung erlangt haben, analysiert. Das mit Abstand häufigste Hydrolyseprodukt (62%) ist Chlorwasserstoff, gefolgt von Phosphin mit 14%, und vereinzelt Fluorwasserstoff, Schwefelwasserstoff, Schwefeldioxid, Ammoniak, Stickoxide und Cyanwasserstoff. Die höchsten Gefahrenpotentialwerte werden für das Hydrolyseprodukt Phosphin gefolgt von Schwefeldioxid und Chlorwasserstoff ermittelt. Phosphin wird in der Kohorte ausschließlich aus Feststoffen generiert, Chlorwasserstoff und Schwefeldioxid hauptsächlich aus Flüssigkeiten. Zur standardisierten Berücksichtigung des Gefahrenpotentials dieser Stoffkategorie erscheint es notwendig hinsichtlich der Hydrolyseprodukte zu unterscheiden. Für die Abschätzung angemessener Sicherheitsabstände ist konservativ von einer 100% igen Umsetzung des Ausgangsstoffs in das Hydrolyseprodukt auszugehen und unter Berücksichtigung der stöchiometrischen Zusammenhänge die relevanten Mengen zu ermitteln und die Abstandsberechnung nach den "Handlungsempfehlungen..." vorzunehmen. Für phosphinentwickelnde (feste) Substanzen wird pauschal die Abstandskategorie VII-VIII (1000m - 1500m), für chlorwasserstoffentwickelnde (feste) Substanzen die Abstandskategorien III-IV (300m - 400m) als abdeckend vorgeschlagen. Für flüssige Stoffe aus denen Chlorwasserstoff generiert werden kann erscheint die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 500m - 750 m in erster Näherung abdeckend. Quelle: Forschungsbericht
Ziel des Forschungsvorhabens war es, die Erarbeitung einer „Technischen Anleitung (TA) Abstand“ fachlich zu unterstützen.Mit dem Instrument eines Planspiels, wurden die Auswirkungen einer möglichen „Technischen Anleitung (TA) Abstand“ für die betroffenen Akteure benannt, bestehende Lücken identifiziert und Vorschläge zur Verbesserung unterbreitet. Innerhalb des Planspiels wurden ein Arbeitsstand einer TA Abstand, sowie zugehörige Erläuterungen und Definitionen anhand eines fiktiven Beispiels einem Praxistest unterzogen.Die Ergebnisse dienen dem BMU als Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen bei der Implementierung des mit der Seveso III Richtlinie neu eingeführten Begriffs „angemessener Sicherheitsabstand" in das Immissionsschutzrecht.
Baumpflege Pflanzung Straßenbäume in der Stadt haben es nicht leicht. Insbesondere in den dicht bebauten Gebieten der Berliner Innenstadt entsprechen die Standortbedingungen in der Regel nicht denen in der Landschaft. Infolgedessen kommt es zu einer Reihe von Schädigungen, die die Gesundheit und Vitalität der Bäume massiv beeinträchtigen. Das ist der Grund, warum insbesondere die Straßenbäume in der Stadt einer intensiven Pflege bedürfen. Aus Gründen der Pflege wie auch der Verkehrssicherheit sind auch fachgerechte Schnittmaßnahmen an Straßenbäumen notwendig. Dabei werden in der Regel kranke, absterbende, tote, sich kreuzende und sich reibende Äste entfernt, Verkehrssignalanlagen frei geschnitten, der Verkehrsraum unter Beachtung eines zusätzlichen Sicherheitsabstandes frei geschnitten (Lichtraumprofil), Äste entfernt, die eine Gefahr bilden, Fassaden freigeschnitten sowie Kronen und Habitus je nach Baumart geschnitten, In besonderen Fällen werden Kürzungen im Starkastbereich vorgenommen, um einen Baum, dessen Standfestigkeit eingeschränkt ist, im Kronenbereich zu entlasten und dadurch die Fällung des Baumes zu vermeiden. Ferner werden dicke Äste auch in den Fällen stark eingekürzt, wenn der Baum unter sehr beengten Bedingungen steht, so dass die natürliche Wuchsform durch ein unverhältnismäßiges Längenwachstum verloren gegangen ist. Für die Durchführung der Schnittarbeiten werden in einschlägigen Regelwerken Empfehlungen gegeben. Siehe Berliner Standards zur Baumpflege – Teil 1, Schnittmaßnahmen . Pflegemaßnahmen betreffen auch das Umfeld des Baumes zur Verbesserung der physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften. Hierzu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur, der Durchlüftung, der Nährstoffversorgung und -verfügbarkeit der Wasserversorgung und -verfügbarkeit sowie des Wurzelwachstums. Eine gute Baumpflege beginnt bereits bei der Pflanzung. Durch die fachgerechte Durchführung können Bäume vor schädigenden Einflüssen geschützt werden. Dazu gehört vor allem die Schaffung eines optimalen Wurzelraumes, die Verwendung pflanzenverträglicher Substrate und sonstiger Baustoffe, die standortgerechte Baumauswahl sowie der Einbau von Schutzeinrichtungen. Ferner ist eine gute Pflege (Wässern!) von Anfang an wichtig. Die Berliner Standards für die Pflanzung und die anschließende Pflege von Straßenbäumen der Berliner Gartenamtsleiterkonferenz (GALK Berlin) vom 27. Januar 2011 und die Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1 und Teil 2 , der FLL geben Hinweise, wie Baumpflanzungen nachhaltig von der Planung bis zum Erreichen der vorgesehenen Funktionen durchzuführen sind. Das Rundschreiben III C / 2021 über die Pflanzung und Pflege von Straßengrün vom 27. Oktober 2021 , das auf Grundlage des § 7 des Berliner Straßengesetzes erarbeitet wurde, enthält hierzu Empfehlungen für den Bereich der Berliner Straßenbäume. Für die Bäume auf öffentlichem Straßenland und in Grünanlagen sind die entsprechenden Fachbereiche der zwölf bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter Berlins zuständig. Für den Schutz von Bäumen in unserer Stadt bildet die Berliner Baumschutzverordnung die Rechtsgrundlage. Auf der Seite Naturschutz in Berlin / Baumschutz gibt es dazu nähere Informationen. Rechtsvorschriften für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätze und Stadtbäume
Die Scheele Sand + Kies GmbH & Co. KG, Wildeshausen, beabsichtigt die Neuaufnahme eines Sandabbaus nordwestlich der Stadt Wildeshausen. Die vorgesehene Abbaufläche weist eine Größe von etwa 9,5 ha auf und liegt nördlich der Bundesautobahn 1 bei Aumühle. Es ist vorgesehen, den Sand im Trockenabbau-verfahren zu gewinnen und per Lkw über die Glaner Straße (K 242) abzutransportieren. Eine Aufbereitung oder Weiterverarbeitung des Materials vor Ort erfolgt nicht. Der Standort für den geplanten Sandabbau liegt nordwestlich der Kreisstadt Wildeshausen, nördlich der Bundesautobahn 1 bei Aumühle. Die Größe der Antragsfläche beträgt insgesamt etwa 9,5 ha. Zu Nachbarflurstücken und bestehenbleibenden Wegen wird ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 m eingehalten. Abzüglich des Sicherheitsstreifens ergibt sich eine Nettoabbaufläche von rd. 8,9 ha. Der Abbau erfolgt in 4 Abbauabschnitten. Die gewinnbaren Sande innerhalb der Abbaufläche betragen nach Abzug des Oberbodens und der nicht abbaubaren Rohböschungen rund 673.000 m³.
Origin | Count |
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Bund | 149 |
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Förderprogramm | 35 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 131 |
Umweltprüfung | 18 |
unbekannt | 18 |
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geschlossen | 133 |
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Language | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 136 |
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Weitere | 203 |