Zweck und Ziel: Die Kenntnis der Fliessgeschwindigkeiten und insbesondere der Transportzeiten chemischer Substanzen in den Gewaessern ist von fundamentaler Bedeutung fuer die Einleitung von Schutzmassnahmen bei gefaehrlichen Gewaesserverunreinigungen. Die Untersuchungen sollen Daten hierzu liefern und Methoden fuer einfache Vorhersagen von Fliesszeiten ergeben. Ausfuehrung: Auswertung von Abflussmessungen, hydraulischen Untersuchungen (Auswertung von Wasserspiegellagenberechnungen) und Tracer-Messungen fuer die Bundeswasserstrassen. Ergebnisse: Zunaechst wurden fuer den freifliessenden Rhein Fliesszeiten aus Fluegelmessungen ermittelt. Als zweiter Schritt folgte eine Auswertung von Wasserspiegellagenberechnungen fuer die gesamte deutsche Rheinstrecke. Die Ergebnisse liegen vor als Arbeitspapiere in Listen, Graphiken und als PC-Programm.
Das Vorhaben hat zum einen das Ziel, die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben und internationalen Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Beförderung radioaktiver Stoffe zu unterstützen. Zum anderen sollen wissenschaftlich-technische Grundlagen, Basisdaten und Methoden bereitgestellt und bewertet werden, mit denen Transportrisiken analysiert werden können. Die Ergebnisse können auch in eine Fortentwicklung des internationalen Regelwerks münden. Das Öko-Institut hat in diesem Projekt die Aufgabe, die oben genannten Aspekte bezogen auf radioaktive Abfälle aus Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Anlagen sowie aus Wissenschaft, Medizin und Technik zu untersuchen.
In einer netzwerkfaehigen, benutzerfreundlichen, menuegesteuerten Datenbank, die auf einem Personalcomputer (Betriebssystem MS-DOS) lauffaehig ist, werden Informationen zu Betriebsschutz (Arbeitssicherheit), Umweltschutz (einschl Abfallentsorgung) sowie Transport, Lagerung und Erste Hilfe gespeichert. Insbesondere werden Stoffeigenschaften, Sicherheitsmassnahmen fuer den Umgang und gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen angegeben. Diese Angaben beziehen sich zum einen auf reine Chemikalien und zum anderen auf Versorgungsartikel (Produkte, Zubereitungen) der Bundeswehr (zB Reinigungsmittel, Klebstoffe, Lacke etc ). Die Liste der Gefahrstoffe ermoeglicht es jeder Dienststelle, Betriebsanweisungen nach Paragraph 20 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu erstellen. Die GefStoffLBw enthaelt derzeit Daten zu ca 900 reinen Stoffen und ca 2000 Versorgungsartikeln.