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Anti-Atom-Demonstration in drei Ländern

Atomkraftgegner aus Deutschland, den Niederlanden und Belgien haben mit einer Kilometer langen Menschenkette gegen belgische Atomkraftwerke demonstriert. Die Teilnehmer an der Aktion beklagten Sicherheitsmängel in den umstrittenen Kraftwerken Tihange 2 bei Lüttich und Doel 3 bei Antwerpen. Die Teilnehmer an der Aktion forderten ein sofortiges Abschalten der Kraftwerksblöcke. Wegen Tausender kleiner Risse in den Reaktorbehältern zweifeln Experten an der Sicherheit der beiden Reaktoren bei Störfällen. An der Aktion unter dem Motto "Kettenreaktion Tihange" beteiligten sich nach Angaben der Organisatoren 50.000 Menschen. Sie stellten sich vom Atomkraftwerk Tihange in Huy bei Lüttich über die Niederlande bis nach Aachen auf. Ziel der Aktion unter dem Motto "Kettenreaktion Tihange" war es, eine 90 Kilometer lange geschlossene Kette zu bilden. Dazu wären 60.000 Teilnehmer nötig gewesen.

S 81 - Anbau eines Radweges zwischen Zschauitz und Lenz

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, beabsichtigt die Anlage eines Radweges entlang der Staatsstraße 81 (S 81) südlich von Großenhain, zwischen den Ortslagen Zschauitz und Lenz. Ziel ist die Beseitigung von Sicherheitsmängeln und die bessere Anbindung des südlichen Umlands an das Mittelzentrum Großenhain für den nichtmotorisierten Verkehr. Der gesamte Untersuchungsabschnitt hat eine Länge von ca. 2, 1 km. Träger der Baulast ist der Freistaat Sachsen. Der Streckenabschnitt ist Bestandteil der Radverkehrskonzeption 2014/2019 des Freistaates Sachsen mit der Kategorie A.

Aus Sicherheitsgründen: Autotunnel an der Schlangenbader Straße wird ab Donnerstag voll gesperrt

Der Autotunnel unter dem Wohngebäude an der Schlangenbader Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf muss aus Sicherheitsgründen unmittelbar gesperrt werden. Dies ergab die Untersuchung eines von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) verpflichteten Tunnelsicherheitsbeauftragten – das Untersuchungsergebnis liegt jetzt vor und führt zu einer Notsperrung, die bereits am morgigen Donnerstag, den 20. April 2023, ab 9 Uhr morgens umgesetzt wird. Grund sind technische Sicherheitsmängel vor allem beim Entlüftungssystem im Falle eines Brandes und bei den Notrufeinrichtungen. Die SenUMVK hatte die umfangreiche Sicherheitsprüfung im Oktober vorigen Jahres in Auftrag gegeben, nachdem bei einer Übung der Berliner Feuerwehr im Tunnel bereits entsprechende Mängelmeldungen dokumentiert und ausgewertet worden waren. Der vor mehr als 40 Jahren eröffnete Tunnel verlängert die ehemalige A 104, inzwischen eine Stadtstraße, mit ihren massiven Betonbrücken am Breitenbachplatz in Richtung Stadtautobahn, Anschlussstelle Schmargendorf. Die neue Verkehrsführung im Umfeld des ab Donnerstag gesperrten Tunnels wird mittels Hinweisschildern, einer Anpassung der Lichtsignalanlagen und veränderten Abbiegemöglichkeiten geregelt und in den kommenden Tagen weiter angepasst. Das Wohngebäude über dem Tunnel ist, da baulich komplett getrennt, nicht betroffen. Die unvermeidliche Tunnelsperrung verändert zugleich die Perspektive auf die seit Jahren geplante Umgestaltung des Stadtareals am Breitenbachplatz. Die dort in den späten 70er-Jahren errichteten Spannbeton-Brücken, ein Relikt des autogerechten Ausbaus der Stadt, teilen den Breitenbachplatz mitten im Wohngebiet und setzen die Aufenthaltsqualität extrem herab. Etliche Initiativen setzen sich seit Jahren für den Abriss der mehr als 500 Meter langen vierspurigen Doppelbrücken ein. Ende 2022 hatte eine Verkehrs- und Machbarkeitsstudie der SenUMVK im Auftrag des Abgeordnetenhauses ergeben (vgl. Pressemitteilung der SenUMVK vom 29. Dezember 2022), dass der Rückbau der einstigen Autobahnbrücken technisch machbar und verkehrlich zu bewältigen sei. Unklar blieb lediglich, ob der Tunnel an der Schlangenbader Straße zumindest teilweise erhalten bleiben (Variante 1) oder außer Funktion genommen werden solle (Variante 3). Ohne Tunnelfunktion, so die Studie, ergibt sich mehr Potenzial für eine umweltverträgliche und klimaschonende Stadt- und Verkehrsentwicklung am Breitenbachplatz. Allerdings sind für die Umsetzung dieser Vorzugsvariante noch weitere Untersuchungen nötig, darunter ein Verkehrs- und Schallimmissionsgutachten. Die Senatsverwaltung hat daher kurzfristig eine entsprechende Beschlussvorlage für den Senat erarbeitet und befindet sich hierzu in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. In der Vorlage sind die weiteren Schritte zum geplanten Rückbau der – nicht sanierungsfähigen – Betonbrücken am Breitenbachplatz sowie die planerischen und finanziellen Konsequenzen einer Instandsetzung, eines Umbaus beziehungsweise einer dauerhaften Schließung der Tunnelanlage dargestellt. Auch das Berliner Abgeordnetenhaus, Auftraggeber der Machbarkeitsuntersuchung, wird umfassend informiert.

L 150/ L 148/ K 138, Ausbau des Knotenpunktes und Erneuerung des Brückenbauwerkes über den Dhronbach im Zuge der L 150

Die vorliegenden Planungen umfassen in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren zum einen den Ausbau der bestehenden Kreuzung L 150/ L 148 unter baulicher Einbeziehung der K 138 zum neuen Knotenpunkt L 150/ L 148/ K 138 im Bereich Büdlicherbrück, zum anderen ist im dortigen Bereich im Zuge der L 150 die Erneuerung der Brücke über den Dhronbach vorgesehen. Betroffen sind von dem Gesamtprojekt (Straßenbau, Brückenbau, Naturschutz und Wasserwirtschaft) Gemarkungen im Bereich des Landkreises Bernkastel-Wittlich mit der Verbandsgemeinde Thalfang (Ortsgemeinden Büdlich und Breit) sowie des Landkreises Trier-Saarburg mit den Verbandsgemeinden Hermeskeil (Ortsgemeinde Naurath/ Wald) und Schweich an der Römischen Weinstraße (Ortsgemeinde Detzem). Die L 150 verläuft vom Autobahndreieck Moseltal (A 1/ A 602) bis zum Anschluss an die B 327 Hunsrückhöhenstraße) bei Thalfang, während die L 148 zwischen der B 407 bei Reinsfeld und der B 53 bei Trittenheim sowie die K 138 vom Anschluss an die L 150 bis zum Anschluss an die K 76 verläuft. Die Ausbaulängen betragen: L 150 ca. 575 m, L 148 ca. 320 m und K 138 ca. 150 m. Ausschlaggebend für das bestehende Sicherheitsdefizit im Knotenpunktbereich ist das Fehlen der nach den einschlägigen Richtlinien üblichen Ausstattungselemente und der sehr kurze Abstand zwischen den Einmündungsbereichen L 150/ L 148 und L 150/ K 138. So verläuft die L 148 aus Süden kommend bei geringer Längsneigung und in gestreckter Linienführung in Richtung des derzeitigen Kreuzungsbereiches, im weiteren Verlauf setzt sich die L 148 in Nordrichtung annähernd gerade fort und ist somit weit einsehbar. Insgesamt führt die räumliche Wirkung zu dem Eindruck einer übergeordneten, durchgehend zu befahrenden Straße, eine Wartepflicht wird oftmals nicht ohne weiteres erkannt. Zwischenzeitlich vorgenommene betriebliche Maßnahmen (Warnblinklichter auf der L 150, punktuelle Fahrbahnverengung, Überkopf-STOP-Beschilderung im Zuge der L 148) führten zu keiner signifikanten Reduzierung des Unfallaufkommens. Die Planung umfasst nach Maßgabe der gemeinsamen Planunterlagen im Wesentlichen: • verkehrsgerechte Umgestaltung der Kreuzung L 150/ L 148 mit zukünftigem Neuanschluss der K 138 an die verlegte L 148 • Rückbau der bestehenden Einmündung L 150/ K 138 • Rückbau des Bauwerkes über das Gewässer 3. Ordnung „Mordbach“ im Zuge der L 148 • Neubau eines Bauwerkes über das Gewässer „Mordbach“ im Zuge der L 148 • Erneuerung des Bauwerkes über das Gewässer 2. Ordnung „Kleine Dhron“ im Zuge der L 150 • Ausbau eines vorhandenen Wirtschaftsweges zwischen der L 150 und der K 138 auf einer Länge von ca. 230 m (als Umleitungsstrecke) • Umsetzung der sonstigen erforderlichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen mit planbedingter Verlegung des Gewässers „Mordbach“ auf einer Länge von ca. 280 m • Umsetzung der erforderlichen naturschutzfachlichen Maßnahmen • verkehrsgerechte Anpassung vorhandener Wege und Zufahrten • Anpassung vorhandener Versorgungsanlagen Während der Ausbau der bestehenden Kreuzung L 150/ L 148 unter zukünftiger Einbeziehung der K 138 zu einem richtlinienkonformen Verkehrsknoten mit ausreichenden Haltesichtweiten führen wird, ist die Erneuerung der Brücke über das Gewässer „Kleine Dhron“ im Zuge der L 150 zur Sicherstellung einer auch zukünftigen Leistungsfähigkeit geboten. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/ Baurecht/ Straßenrechtliche Planfeststellung/ Planfeststellungsverfahren/ Landesstraßen" eingesehen werden.

Bundesstraße B 469: Erneuerung zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115) mit Anbau von Seitenstreifen

Gegenstand des Vorhabens ist die Erneuerung der Bundesstraße B 469 zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115) mit Anbau von Seitenstreifen. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 6,0 km. Aufgrund der vorherrschenden sehr hohen Verkehrsbelastungen und der im Bestand vorhandenen Sicherheitsdefizite wird im Zuge der grundhaften Erneuerung der B 469 der vorhandene Querschnitt auf den anzuwendenden Regelquerschnitt RQ 31 erweitert, indem der Mittelstreifen auf das erforderliche Maß verbreitert und die fehlenden Seitenstreifen ergänzt werden. Mit dem Neubau einer Direktrampe von der B 26 auf die B 469 (Fahrtrichtung A3) werden die verkehrlichen und baulichen Defizite an dieser Anschlussstelle behoben. Im Rahmen der Erneuerung der B 469 in diesem Bereich wird die Entwässerung saniert und der Lage der Straße im Wasserschutzgebiet entsprechend auf den aktuellen Stand der Technik ertüchtigt. Auch die bestehenden Rampen bei der Verknüpfung mit der B 26 werden angepasst. Im Zuge der Umsetzung sind sieben Brückenerneuerungen, darunter auch die Erneuerung der Eisenbahnüberführung der DB Strecke Darmstadt – Aschaffenburg über die B 469, und ein Neubau eines Stützbauwerks erforderlich.

Einblicke #02 - Bericht Manfred Kriener

Fertigstellung 2027 - was passiert nun? „ÜsiKo statt Risiko“ - Was sich hinter der erneuten Sicherheitsüberprüfung des Endlagers Konrad verbirgt. Ein Bericht von Manfred Kriener Wie geht Sicherheit? Diese zentrale Frage ist bei allen Atomanlagen von besonderer Brisanz. Voranschreitende Erkenntnisse und Neuerungen von Wissenschaft und Technik entziehen dem Thema Sicherheit seinen statischen Charakter. Sicherheitskonzepte sollen dem aktuellen Stand entsprechen und müssen deshalb gegebenenfalls angepasst werden. Wie geht Sicherheit? Sicherheit geht immer weiter. Beim Endlager Konrad, dem bereits 2002 genehmigten Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle im niedersächsischen Salzgitter, ist deshalb vor zwei Jahren eine neue Sicherheitsüberprüfung in Gang gesetzt worden. „ÜsiKo“ heißt das Verfahren. ÜsiKo klingt ähnlich wie Risiko, soll aber das genaue Gegenteil sein. Das Kürzel steht für die „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik“. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den aufwendigen Sicherheitscheck angeschoben. Das niedersächsische Umweltministerium als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde hat das Verfahren von Beginn an befürwortet und unterstützt. Das BfS stellt klar, dass man da mit nicht den Forderungen von Bürgerinitiativen, Kommunen oder anderen Kritikern des Endlagers nachkomme. Deren Sorgen und Einwürfe nehme man grundsätzlich ernst, aber die ÜsiKo sei eine Eigeninitiative des Amts, die „dem eigenen Selbstverständnis entspricht“. Inzwischen hat als neu gegründete Einrichtung die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Part des BfS übernommen. Notwendig wurde die Sicherheitsüberprüfung durch den mehrere Jahrzehnte umfassenden Zeitraum, den die Realisierung dieses Endlagers bisher in Anspruch genommen hat. Nachdem so viele Jahre seit der Planung und Genehmigung vergangen seien, werde eine Überprüfung des Sicherheitskonzepts zwingend notwendig, sagt Stefan Wenzel. Er stand als der bis 2017 amtierende niedersächsische Landesumweltminister in der Verantwortung für Konrad. Der vom Atomgesetz vorgeschriebene Stand von Wissenschaft und Technik sei, so Wenzel, „ein dynamischer Rechtsbegriff“, der von den Betreibern von Atomanlagen und den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden verlange, ihre Sicherheitskonzepte auf den jeweils aktuellen Stand zu bringen. „Diese Vorschrift muss nach Punkt und Komma eingehalten werden, wenn es keine Abstriche bei der Sicherheit geben soll“, sagt der frühere langjährige Umweltminister. Auftakt des Überprüfungsverfahrens war ein im April 2016 noch vom BfS organisierter erster Workshop. Neben Fachleuten aus Universitäten, Behörden, Firmen und technischen Prüforganisationen waren auch die Stadt Salzgitter, Bürgerinitiativen und Gewerkschaften eingeladen, sich über das Vorhaben zu informieren. Denn der Betreiber steht im Wort, er hat der Region und der einheimischen Bevölkerung zugesichert, vor Inbetriebnahme das Sicherheitskonzept noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Diese Überprüfung soll, so das Versprechen der BGE, nicht im stillen Kämmerlein, sondern transparent und offen durchgeführt werden, mit regelmäßiger Information der Öffentlichkeit. Was genau ist nun geplant? Was ist von der ÜsiKo zu erwarten? Könnte Schacht Konrad als Endlager am Ende der Überprüfungen womöglich wieder zur Disposition stehen? Mit solch weitreichenden Konsequenzen rechnet trotz des ergebnisoffenen Verfahrens niemand. Henrike Baumgarten, Konrad-Expertin der BGE, betont, die Sicherheitsnachweise für die Einlagerung des Atommülls, die geologischen Untersuchungen und die möglichen Störfallszenarien seien alle „konservativ“, also mit einem großen Puffer zugunsten der Sicherheit berechnet worden. Auch gebe es bisher keine Sicherheitsmängel. Aber die Auftraggeber wollen nichts vorwegnehmen und die Ergebnisse abwarten. Die erste Phase der ÜsiKo hat nach Vergabe des Auftrags an externe Experten inzwischen begonnen. Gutachter der DMT-Group, der Gesellschaft für Reaktorsicherheit, der Brenk Systemplanung und des TÜV Rheinland ermitteln zunächst den Überprüfungsbedarf. Wo sollte man noch mal genauer hinschauen? Welche Analysen und Modellierungen können mit den heute deutlich besseren Rechnerleistungen präzisere Ergebnisse liefern? Ein konkretes Beispiel dafür sind genauere Berechnungen einer möglichen „Mobilität“ des in den Tiefen eingeschlossenen Wassers. Phase zwei widmet sich der Aktualisierung der Sicherheitsanalysen. Bevor sie beginnt, soll die Öffentlichkeit über die Ergebnisse von Phase eins unterrichtet werden. Dort, wo die erste Gutachterrunde einen Überprüfungsbedarf festgestellt hat, soll in der zweiten Stufe nachgerechnet, justiert, modelliert werden. Im Fokus steht dabei die Langzeitsicherheit des Endlagers, also der sichere Einschluss der strahlenden Abfälle für Jahrhunderte und Jahrtausende in tiefen geologischen Formationen. Aber auch die Einlagerungsphase und das Handling der Abfallgebinde werden analysiert. Mit neuen Modellrechnungen wäre es möglich, falls die Gutachter das vorschlagen, einige Worst-Case-Betrachtungen nochmals zu präzisieren. Unter welchen Umständen und in welchen Zeiträumen könnten sich langlebige Radionuklide aus den eingelagerten Abfällen bis ins oberflächennahe Grundwasser oder in die Geosphäre ausbreiten? Welchen Einfluss hat der aktuelle Klimawandel auf die Wasserbewegungen im Untergrund? Und was passiert eigentlich, wenn die nächste Eiszeit in einigen Tausend Jahren mit ihren Eismassen und Gletschermoränen auf das Bergwerk drückt? Zusätzlich zur Sicherheitsanalyse des „normalen“ bestimmungsgemäßen Betriebs könnten auch mögliche Störfallszenarien – Absturz und Zerstörung eines Abfallgebindes, ein Brand im Endlager Konrad oder eine Explosion – ein weiteres Mal untersucht werden. Ob abschließend die Phasen drei und vier der ÜsiKo umgesetzt werden, hängt wiederum von den Ergebnissen der ersten Gutachterrunden ab. Phase drei steht für mögliche Anpassungen und Änderungen der bisherigen Planungen für das Endlager Konrad, Phase vier für deren bauliche Umsetzung. Ein großzügig angesetzter zeitlicher Rahmen für die ÜsiKo soll garantieren, dass die Überprüfungen so gründlich wie notwendig abgearbeitet werden können. Erste Ergebnisse aus Phase eins liegen inzwischen vor. Im Herbst soll sie abgeschlossen sein. Das gesamte Verfahren könnte nach Angaben der BGE bis spätestens 2022 andauern. „Bei dieser Überprüfung muss allein die Sicherheit im Vordergrund stehen und nicht irgendein politisches oder ökonomisches Interesse“, sagt Wolfram König. Der heutige Präsident des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit stand bis 2017 an der Spitze des ehemaligen Konrad-Betreibers BfS. Er sieht in der ÜsiKo eine notwendige „Neubetrachtung eines über 40 Jahre alten Projekts“. Dabei gehe es auch um ein Stück Glaubwürdigkeit. Was immer die Gutachter an Ergebnissen vorlegen werden: Es gebe, so König, „keine No-Go-Punkte, ergebnisoffen heißt ergebnisoffen!“ Kann die ÜsiKo die Akzeptanz des Endlagers Schacht Konrad in der Region verbessern? Damit rechnet eigentlich niemand aus den beteiligten alten und neuen Organisationen. Und das sei nach Ansicht der BGE auch nicht Sinn und Zweck dieser Überprüfung. „Der Widerstand gegen das Endlager Schacht Konrad hat Jahrzehnte über angehalten“, sagt Stefan Wenzel, „er ist zuletzt allen Plänen einer möglichen Erweiterung des Einlagerungsvolumens vehement entgegengetreten. Daran wird sich auch nichts ändern.“ So dürfte die ÜsiKo von den Gegnern des Endlagers eher misstrauisch verfolgt werden. Sie verlangen, so die Forderung der Stadt Salzgitter, eine komplett neue Eignungsprüfung des Endlagerstandorts und die Einbeziehung der Rückholbarkeit der eingelagerten Abfälle. Solche Forderungen gingen weit über die Auftragsbeschreibung der ÜsiKo hinaus, macht dagegen die BGE deutlich. Sie würden ein komplett neues Genehmigungsverfahren notwendig machen. Die ÜsiKo habe dagegen die Sicherheit des bestehenden und genehmigten Konzepts im Auge. Der Bericht ist Teil der Einblicke Nr. 2 Thema: Fertigstellung 2027 - was passiert nun? Hinter der Geschichte Der Autor Manfred Kriener schreibt seit vielen Jahren über Ökologie, Nachhaltigkeit und Wissenschaftsthemen. Er war Redakteuer der „taz“ und Chefredakteur des Umweltmagazins „zeo2“. Zudem wurde Kriener mit dem Medienpreis der Deutschen Umwelthilfe ausgezeichnet. Links zum Thema Die Einblicke Nr. 2 zum Herunterladen Themenschwerpunkt: Fertigstellung des Endlagers Konrad Alle Publikationen im Überblick Alle Meldungen und Pressemitteilungen der BGE im Überblick

Konrad

At the Konrad mine in Salzgitter, Lower Saxony, work is underway on the construction of Germany’s first repository for low- and intermediate-level radioactive waste to be licensed under nuclear law. This former iron ore mine is being converted for this purpose under the supervision of the Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). The final disposal of up to 303,000 cubic metres of low- and intermediate-level radioactive waste is set to begin in the early 2030s. The emplaced containers will be immobilised with suitable concrete and securely sealed off during emplacement operations. Once operations are complete, all cavities of the mine will be backfilled and sealed in a manner that ensures long-term safety. On this page : Video: Konrad repository explained in 90 seconds Review and adjustment Origin of radioactive waste From 1964 onward, miners extracted iron ore via the Konrad 1 and 2 shafts. This extraction was discontinued for economic reasons in 1976. The same year, investigations began with a view to determining whether the Konrad mine was suitable for use as a repository for low- and intermediate-level radioactive waste. Scientific analyses of the geology indicate that this is the case: for example, thick layers of clay prevent the ingress of water – and therefore also the escape of radioactive substances for a long period of time. History of the Konrad repository The Konrad information centre informs interested parties about projects and ongoing processes related to the Konrad repository. It offers exhibitions, lectures and multimedia applications as well as access to the planned repository. Visiting the information centre and mine tours are free of charge. In 2002, the Lower Saxony Ministry for the Environment gave its approval for the Konrad repository in the form of a “planning approval decision”. Following multiple legal proceedings, this licence was confirmed by the Federal Administrative Court in 2007. Since then, there have been constant advances in science and technology, and the BGE has therefore commissioned external contractors to review whether the safety-relevant requirements are still in line with the state of the art. The insights obtained will be incorporated into planning and the construction of the repository. In the course of the analyses, the experts have already identified a number of areas that are in need of adjustment, some of which are deemed to be relevant to the safety of the repository. However, no fundamental safety deficiencies were identified. The conversion of the former iron-ore mine is an elaborate process. For example, the two shafts must be renovated and equipped with the necessary infrastructure underground. Among other things, this infrastructure includes transport galleries and the emplacement areas at a depth of around 850 metres. Above ground, construction work is underway on new buildings. These include a reloading hall, where the waste containers of low- and intermediate-level radioactive waste with low heat generation will subsequently be delivered and prepared for transport underground. Licensing of the Konrad repository Evaluation of the safety requirements for the Konrad repository (ÜsiKo) Around two thirds of the radioactive waste destined for the Konrad repository originates from nuclear power plants and industrial nuclear facilities. In addition, the repository is also intended to accommodate materials from the dismantling of GDR nuclear power plants as well as waste from federal research establishments. At present, the earmarked radioactive waste is still stored above-ground in interim storage facilities and at state collection points. From there, it will subsequently be transported to the Konrad repository with suitable packaging for final disposal. Radioactive waste for Konrad repository Overview of the BGZ interim storage facilities (external link) The logistics centre for the Konrad repository (external link) The Konrad mine is Germany’s first repository for low- and intermediate-level radioactive waste to be licensed under nuclear law The repository is due to be completed in the early 2030s and will provide space for up to 303,000 cubic metres of nuclear waste The radioactive waste originates mainly from nuclear power plants and the nuclear industry At present, the radioactive waste earmarked for Konrad is still stored above-ground in interim storage facilities and at state collection points

Fragen und Antworten

Die auf dieser Seite veröffentlichten Informationen sind veraltet und werden nur aus Transparenzgründen vorgehalten und nicht mehr aktualisiert. Alle aktuellen Informationen zur Fertigstellung des Endlagers Konrad finden Sie im Themenschwerpunkt Konrad auf der Zielgeraden . Die Schachtanlage Konrad ist das erste nach dem Atomgesetz genehmigte Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall in Deutschland. Beim Projekt Konrad handelt es sich um ein sehr komplexes und umfangreiches Bauvorhaben. Das Atomrecht ist mit seinen hohen Sicherheitsanforderungen der Maßstab für das Handeln bei der Errichtung des Endlagers Konrad. Zu Beginn der vorangegangenen Legislaturperiode hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf Empfehlung des BfS entschieden, die Strukturen grundlegend neu zu regeln und damit strukturelle Defizite im Bereich der Endlagerorganisation zu beheben. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung ist dies umgesetzt worden. Seit dem 20. Dezember 2017 liegen die in der Vergangenheit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und der DBE (Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH) wahrgenommenen Aufgaben nun in einer Hand bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Im Vorgriff auf die rechtliche Verschmelzung der beteiligten Unternehmen und Organisationen hat das Bundesumweltministerium die BGE gebeten, den Stand der Errichtung der Schachtanlage Konrad zu untersuchen und eine kritische Betrachtung des Zeitplanes durchzuführen. Diese Überprüfung sollte unter Hinzuziehung eines externen Sachverständigen erfolgen. Die Untersuchung konnte nun erstmalig ganzheitlich über die Verantwortungsbereiche der ehemaligen Beteiligten (BfS, DBE) hinweg erfolgen. Die Geschäftsführung der BGE hat hierzu im Oktober 2017 den TÜV Rheinland mit der Überprüfung des Projekts beauftragt. Die Ergebnisse liegen vor. Was war der Anlass der Studie? Warum wird sie jetzt veröffentlicht? Seit dem 20. Dezember 2017 sind der frühere Betreiber des Endlagers Konrad, die Abteilung „Sicherheit nuklearer Entsorgung“ des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und der frühere Betriebsführende, die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), in der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) unter einem Dach vereint. Schon vor dem formalen Zusammenschluss hat das BMUB die BGE gebeten, den Stand der Errichtung der Schachtanlage Konrad zu untersuchen und sich erstmals ein ganzheitliches Bild über die konkrete Terminlage zu machen. Die BGE-Geschäftsführung hat hierzu im Oktober 2017 den TÜV-Rheinland mit der Überprüfung der Terminsituation des Projekts beauftragt. Die Ergebnisse liegen vor. Hätte das Bundesumweltministerium die zeitliche Verzögerung nicht schon viel früher absehen und damit auch verhindern können? Mit der Verschmelzung lagen nun erstmals die Voraussetzungen vor, den Status des Projektes ganzheitlich zu untersuchen. Die früheren organisatorischen Rahmenbedingungen verhinderten eine bessere Steuerung des Projekts. Der Grund hierfür lag insbesondere darin, dass die tatsächliche Errichtung nicht in einer, sondern in zwei Händen lag, beim Betreiber BfS und beim für die Planung und Ausführung beauftragten Dritten DBE (§ 9a Abs. 3 Satz 3 AtG alte Fassung). Das BfS war durch einen nicht ordentlich kündbaren unzulänglichen Kooperationsvertrag (KoV) von 1984 an die DBE gebunden. Eine gesellschaftsrechtliche Steuerung der DBE durch den Bund war nicht möglich. Das Bundesumweltministerium konnte keinen direkten Einfluss im Sinne einer Fachaufsicht auf die DBE nehmen. Im Wege der Fachaufsicht über das BfS konnten wiederum Konflikte zwischen dem BfS und der DBE aufgrund des unkündbaren KoV nicht gelöst werden. Zu Beginn der letzten Legislaturperiode hat Bundesumweltministerin Hendricks auf Empfehlung des BfS entschieden, die Strukturen grundlegend neu zu regeln und damit die strukturellen Defizite im Bereich der Endlagerorganisation zu beheben. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung ist dies umgesetzt worden. Warum sollte die Lösung der Probleme jetzt einfacher werden? Sie machen doch mit den gleichen Leuten weiter und organisieren sie nur neu? Was soll das bringen? Die BGE hat eine neue Leitung. Sie verfügt über hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ursache der Probleme war die frühere ineffiziente Organisation der Endlagerung, nicht die Qualifikation des Personals vom BfS und der DBE. Wann wird Konrad fertig? Im Sachverständigengutachten wird das erste Halbjahr 2027 als Fertigstellungstermin unter Berücksichtigung aktuell bewertbarer Ungewissheiten benannt. Zu den bewertbaren Ungewissheiten zählt insbesondere, dass die Schachtanlage Konrad das erste nach Atomgesetz genehmigte Endlager ist. Die Dauer der erforderlichen atomrechtlichen Vorprüfverfahren wurde daher vom TÜV Rheinland konservativ auf der Basis von Erfahrungswerten zu kerntechnischen Anlagen abgeschätzt. Zudem ist in der aktuellen Phase des Projektes der Abschluss einiger Bauverträge noch offen. Vor allem die Bauverträge für die Gebäude zur Annahme der Abfallgebinde sind noch nicht vergeben Es gibt außerdem wenig Konkurrenz auf dem Markt und wenige spezialisierte Fachfirmen und Sachverständige, die für die Erfüllung der Aufgaben überhaupt in Frage kommen. Auch diese Ungewissheit hat der Sachverständige zeitlich abgeschätzt. Als Ursache für die Verzögerungen geben die Gutachter alte Verträge und unterschiedliche Meinungen der Akteure an. Was kann man denn darunter verstehen? Die Gutachter beziehen sich auf Verträge, die teilweise schon vor 1990 geschlossen worden sind. Die Planungen für das Endlager Konrad begannen schon in den 1980er Jahren. Es gibt maßgebliche Altverträge, bei denen es zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, welche Leistungen in welcher Qualität zu erbringen sind. Der frühere, nicht ordentlich kündbare Kooperationsvertrag führte dazu, dass solche Vertragsprobleme nicht oder nur nach langwierigen Verhandlungen gelöst werden konnten. Sehen die Gutachter auch Optimierungsmöglichkeiten, die Chancen für Zeiteinsparungen bieten? Mit der Neuorganisation wurde die in der Vergangenheit bestehende unklare Aufteilung von Aufgaben, Verantwortung und Befugnissen zwischen BfS und DBE aufgelöst. Es besteht nun die Möglichkeit Arbeitsabläufe innerhalb der BGE zu vereinfachen. Eine Beschleunigung der Errichtungstätigkeiten kann zudem durch eine gezielte Ausweitung der Arbeitszeiten auf der Baustelle erreicht werden. Schließlich ist eine weitere Verbesserung des Projektrisikomanagements möglich und somit auch eine schnellere Umsetzung von geeigneten Kompensationsmaßnahmen. Was bedeutet die zeitliche Verzögerung für den Rückbau in den Bundesländern? Wird es hier Verzögerungen geben? Die Verzögerung der Inbetriebnahme des Endlagers Konrad beeinflusst nicht den Rückbau der stillgelegten Atomkraftwerke in Deutschland. Für die radioaktiven Abfälle aus dem Betrieb und dem Rückbau der Leistungsreaktoren stehen grundsätzlich ausreichend Zwischenlagerkapazitäten an den Standorten der Anlagen bzw. in dezentralen Zwischenlagern zur Verfügung. Diese können die Verzögerungen bei der Verbringung der radioaktiven Abfälle in das Endlager Konrad ausgleichen. Das Bundesumweltministerium wird die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, die nach dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung für die Zwischenlagerung der für die Einlagerung im Endlager Konrad konditionierten und produktkontrollierten Abfälle der Atomkraftwerksbetreiber zuständig ist, um eine Bewertung der Zwischenlagerkapazitäten im Licht der neuen Erkenntnisse zur Inbetriebnahme des Endlagers Konrad bitten. Wird an der Planung für das Endlager Konrad festgehalten? Die Bewältigung terminlicher Herausforderungen stellt die Sicherheit und die Eignung des Endlagers nicht in Frage. Die Anlage wurde mit dem seit 2007 rechtskräftigem Planfeststellungsbeschluss auf der Grundlage umfassender Sicherheitsanalysen genehmigt. Während der gesamten Errichtung wurden und werden Fortentwicklungen des technischen Regelwerks berücksichtigt. Erkenntnisse über Sicherheitsmängel liegen nicht vor. Unabhängig davon führt die BGE als verantwortungsvolle Betreiberin vor Inbetriebnahme eine Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durch. Kann eine verkürzte Einlagerungszeit die Verzögerung bei der Fertigstellung kompensieren? Durch das im Entsorgungsübergangsgesetz vorgesehene zentrale Bereitstellungslager, das entsprechend dem Koalitionsvertrag eingerichtet werden soll, kann beim Betrieb des Endlagers Konrad eine wesentlich vereinfachte Anlieferungs- und zügige Einlagerungslogistik umgesetzt werden. Das Bundesumweltministerium hat die BGE beauftragt, die Einlagerung selbst in einem Zwei-Schicht-Betrieb zu organisieren. Ein solcher „Zwei-Schicht-Betrieb“ ist bereits im Planfeststellungsbeschluss des Endlagers Konrad als Option berücksichtigt. Damit könnte im Einlagerungsbetrieb selbst die Kapazität erhöht und die dafür benötigte Zeit deutlich verkürzt werden. Wird jetzt auch alles teurer? Wer muss das eigentlich bezahlen? Ja, das Endlager Konrad wird teurer. Aktuell betragen die geschätzten Gesamtkosten für die Errichtung des Endlagers Konrad 4,2 Milliarden  Euro. Die Steigerungen zu den vorherigen Schätzungen gehen nicht nur auf die vom TÜV Rheinland prognostizierte längere Errichtungsdauer, sondern auch auf zusätzliche Leistungen wegen angepasster Bauabläufe zurück. In den 4,2 Milliarden  Euro sind nicht die  Erkundungs- und Planungskosten von 930 Millionen  Euro enthalten, die von 1977 bis 2007 angefallen sind. Die Finanzierung richtet sich nach dem Anteil an den zu entsorgenden Abfällen und erfolgt zu etwa 60 Prozent aus dem von den Energieversorgungsunternehmen im Zuge des Atomausstiegs finanzierten Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung und zu circa 35 Prozent aus Steuermitteln (für Abfälle der EWN und der Forschungsreinrichtungen). Der Rest (circa fünf Prozent) entfällt auf private Abfallverursacher, wie zum Beispiel die Brennstoffproduktion in Deutschland. Möglichen Mehrkosten stehen Einsparungen in der Betriebsphase gegenüber, die durch eine Verkürzung der Einlagerungszeit erzielt werden können. Im Jahr 2017 wurde die nördliche Seilfahrtanlage außer Betrieb genommen. Nun sanieren die Bergleute die nördliche Schachthälfte. In der Schachthalle montieren Arbeiter eine Bodenplatte im schachtnahen Bereich. Hier wird demnächst für die Sanierunsarbeiten in der nördlichen Schachthälfte eine Arbeitsbühne in den Schacht gehängt. Einmessen von Bohrpunkten für Gebirgsanker Eine Besuchergruppe in der Info Konrad Info Konrad Wenn Sie sich selbst ein Bild von den Gegebenheiten unter Tage machen wollen, laden wir Sie herzlich zu einer Befahrung der Schachtanlage Konrad ein. Werfen Sie einen Blick in die wesentlichen Bauprojekte und erleben Sie die klimatischen Bedingungen der Bergleute. Für weitere Informationen und für Anmeldungen kontaktieren Sie bitte die Info Konrad . Links zum Thema Themenschwerpunkt: Fertigstellung des Endlagers Konrad Infostelle Konrad: Weitere Informationen und Anmeldung für Befahrungen Kurzinformationen zum Endlager Konrad

Endlager Konrad

Die Schachtanlage Konrad im niedersächsischen Salzgitter: Hier entsteht das erste nach Atomrecht genehmigte Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Deutschland. Das ehemalige Eisenerzbergwerk wird dafür unter Leitung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) umgebaut. Zu Beginn der 2030er Jahre soll die Einlagerung von bis zu 303.000 Kubikmetern schwach- und mittelradioaktiver Abfälle beginnen. Dabei werden die eingelagerten Behälter schon während des Betriebs mit geeignetem Beton fixiert und sicher abgeschlossen. Nach dem Ende des Betriebs werden alle Hohlräume des Bergwerks verfüllt und langzeitsicher verschlossen. Auf dieser Seite : Video: Endlager Konrad erklärt in 90 Sekunden Überprüfung und Anpassung Die radioaktiven Abfälle Magazine und Videos zum Endlager Konrad Über die Schächte Konrad 1 und Konrad 2 fördern Bergleute ab 1964 Eisenerz. Bereits 1976 endet der Abbau aus wirtschaftlichen Gründen. Im selben Jahr beginnen Untersuchungen zur Eignung von Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Wissenschaftliche Untersuchungen der Geologie sprechen dafür: So verhindern etwa dicke Tonschichten das Eindringen von Wasser – und damit auch das Austreten von radioaktiven Stoffen für einen langen Zeitraum. Details zur Geschichte des Endlagers Konrad Die Infostelle Konrad informiert über die Schachtanlage. Sie bietet Ausstellungen, Multimedia-Anwendungen sowie die Befahrung des geplanten Endlagers an. Besuch und Befahrung sind kostenlos. 2002 genehmigt das niedersächsische Umweltministerium das Endlager Konrad mit einem so genannten Planfeststellungsbeschluss. Nach mehreren Klageverfahren wurde diese Genehmigung 2007 höchstrichterlich durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Seitdem haben sich Wissenschaft und Technik stetig weiterentwickelt. Daher hat die BGE externe Auftragnehmer beauftragt, zu überprüfen, ob die sicherheitsrelevanten Anforderungen noch dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Planungen und den Bau des Endlagers ein. Während der Untersuchungen haben die Expert*innen bereits eine Reihe von Anpassungsbedarfen ausgemacht: Diese gelten teilweise als relevant für die Sicherheit des Endlagers. Grundsätzliche Sicherheitsdefizite wurden aber nicht erkannt. Der Umbau des ehemaligen Eisenerzbergwerks ist aufwändig. So müssen etwa unter Tage die beiden Schächte saniert und mit der notwendigen Infrastruktur ausgestattet werden. Dazu zählen unter anderem Transportstrecken sowie die Einlagerungsbereiche in rund 850 Metern Tiefe. Über Tage errichten Bauarbeiter*innen neue Gebäude. Dazu zählt auch eine Umladehalle. Dort werden später die Abfallgebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen mit geringer Wärmeentwicklung angeliefert und für den Transport nach unter Tage vorbereitet. Details zum Genehmigungsverfahren Details zu Überprüfung den sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad (ÜsiKo) Rund zwei Drittel der für das Endlager Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Darüber hinaus soll das Endlager Konrad Materialien aus dem Rückbau von DDR-Kernkraftwerken sowie Abfälle aus Bundesforschungsstätten aufnehmen. Derzeit lagern die vorgesehenen radioaktiven Abfälle noch in oberirdischen Zwischenlagern und Landessammelstellen. Von dort werden Sie später endlagergerecht verpackt ins Endlager Konrad transportiert. Details zu den radioaktiven Abfällen, die in Konrad eingelagert werden sollen Standorte von Zwischenlagern in Deutschland (externer Link) Informationen zum Endlager Konrad aus der Zeit vor dem 25. April 2017 (externer Link) Schacht Konrad ist das erste nach Atomrecht genehmigte Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Deutschland In den 2030er Jahren soll das Endlager in Betrieb gehen und Platz für bis zu 303.000 Kubikmeter Atommüll bieten Die radioaktiven Abfälle stammen zum überwiegenden Teil aus Kernkraftwerken und der kerntechnischen Industrie Derzeit lagern die für Konrad vorgesehenen Abfälle noch in oberirdischen Zwischenlagern und Landessammelstellen Wie sehen eigentlich die Baustellen unter Tage im Endlager Konrad aus? Wie gelangen die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle nach der Fertigstellung sicher nach unter Tage? Und wie kam es zur Entscheidung, das ehemalige Erzbergwerk zu einem Endlager für Atommüll auszubauen? Auf dem Youtube-Kanal der BGE gibt es zahlreiche Videos, die diese und weitere Fragen beantworten, die Bürger*innen der BGE bereits gestellt haben. Leicht verständliche Informationen zum Endlager Konrad bietet auch das Einblicke-Magazin der BGE - gedruckt und online. Verschiedene Autor*innen, die überwiegend nicht der BGE angehören, nähern sich darin den Herausforderungen, die etwa der Bau des Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit sich bringt - wissenschaftlich, technisch, aber auch gesellschaftlich.

Verantwortung für Sicherheit bis zur Endlagerung

Verantwortung für Sicherheit bis zur Endlagerung Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, zur Diskussion um Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle Meldung Stand: 12.04.2018 Im Zusammenhang mit Diskussionen zur Sicherheit der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland spricht sich Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit ( BfE ), für Offenheit und Verantwortung aus. „Es ist zwar nachvollziehbar, dass Gemeinden mit Kernkraftwerken nach dem Abschalten auch keine Zwischenlager mehr an den Standorten haben wollen“, sagt König. „Es gehört gleichzeitig zur Wahrheit, dass diese dezentralen Zwischenlager für die hochradioaktiven Abfälle erst den Betrieb der Kraftwerke ermöglicht haben. Gerade die Standortgemeinden hatten sich in der Vergangenheit immer wieder für den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke stark gemacht. Die beste Möglichkeit, die verbleibenden Lagerbehälter mit den Abfällen loszuwerden, besteht darin, die Suche und Errichtung eines sicheren Endlagers zu unterstützen. Bis dahin wird es keinen Sicherheitsrabatt bei der Lagerung der hochgefährlichen Hinterlassenschaften der Atomindustrie geben.“ Die bestehenden Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland wurden nach den sehr hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes genehmigt. Die Betreiber mussten dazu alle erforderlichen Nachweise vorlegen. Diese beinhalten unter anderem den sicheren Betrieb und den Schutz vor Störfällen, Angriffen sowie gezielt herbeigeführten Flugzeugabstürzen. „Wer die Zwischenlager, die nach diesen hohen Sicherheitsanforderungen genehmigt und überwacht werden, in Frage stellt, muss sich auch mit den Konsequenzen auseinandersetzen“, sagt König. Er bezweifele, dass den Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbar erklärt werden könne, warum ohne Anhaltspunkte für Sicherheitsdefizite bestehende Lager aufgelöst werden sollten. Das würde den Transport von bis zu 1900 sogenannten Castor-Behältern mit hochgefährlichen Stoffen auf den Straßen und Schienen des Landes bedeuten. Der Zielort dieser Transporte wäre dann wiederum nur eine Zwischenstation. Das BfE ist Genehmigungsbehörde des Bundes für die Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen. Die Bundesländer beaufsichtigen die Betreiber der Anlagen. Sofern neue Fragestellungen zur Sicherheit der bestehenden Zwischenlager auftreten, wird diesen konsequent nachgegangen. Der jeweilige Stand von Wissenschaft und Technik muss dabei die entscheidende Bewertungsgrundlage bilden. Im Zuge der Rücknahme bundesdeutscher Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im Ausland laufen derzeit an den vier Zwischenlager-Standorten Biblis, Isar, Philippsburg und Brokdorf Genehmigungsverfahren zur Aufbewahrung. Es handelt sich dabei um 26 Behälter mit Glaskokillen aus La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien). 108 derartiger Behälter waren in der Zeit von 1996 bis 2011 in das Zwischenlager Gorleben transportiert worden. Aktuelle Broschüre zum Thema Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle - Sicherheit bis zur Endlagerung Label: Broschüre Herunterladen (PDF, 8MB, barrierefrei⁄barrierearm) Printversion bestellen

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