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Aufbau einer APRA-Forschungspräsenz für Sicherheitsforschung zur Wasserstoffsicherheit zwischen Deutschland und Südkorea

Das Projekt "Aufbau einer APRA-Forschungspräsenz für Sicherheitsforschung zur Wasserstoffsicherheit zwischen Deutschland und Südkorea" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Abteilung 3 Gefahrgutumschliessungen, Fachgruppe 3.2 Gefahrguttanks und Unfallmechanik.

Augen auf beim Geschenkekauf: Hinweise zum Kauf von Spielzeug

Spielzeuge sind beliebte Weihnachtsgeschenke. Beim Kauf ist in punkto Produktqualität oder auch Datensicherheit einiges zu beachten. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz rufen Verbraucherinnen und Verbraucher daher dazu auf, beim Spielzeugeinkauf auf Sicherheit und Qualität zu achten und Produkte vor dem Kauf genau zu prüfen. Eine erste, wichtige Orientierung bieten Gütesiegel, Kennzeichnung und Verarbeitung. Ministerin Gorißen: „Damit die Weihnachtsgeschenke nicht zu einer bösen Überraschung werden oder Spielzeuge direkt nach dem ersten Gebrauch nicht defekt sind, sollten Verbraucher schon beim Einkauf genau hinschauen. Gütesiegel wie ‚Geprüfte Sicherheit‘, das europäische CE-Kennzeichen oder das deutsche Umweltzeichen ‚Blauer Engel‘ bieten auf Produkten eine wichtige Orientierung.“ Die Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Elke Reichert: „Viele Substanzen sind nach der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) verboten. Trotzdem werden durch die Marktüberwachungsbehörden immer wieder Produkte beanstandet, die den Anforderungen nicht genügen.“ Hinweise zur Qualität eines Produkts könnten oft schon die Verarbeitung oder der Geruch geben. „Die menschliche Nase ist sehr sensibel. Spielzeug, das unerwünschte Stoffe enthält, fällt häufig schon durch einen unangenehmen Geruch auf.“ Riecht ein Produkt beißend oder löst sich die Farbe, sollte es nicht gekauft werden. Wenn kein Muster offen zur Ansicht angeboten wird, kann das Verkaufspersonal gebeten werden, das gewünschte Objekt auszupacken, um es selbst zu prüfen. Verströmen die Spielzeuge einen unangenehmen, zuweilen beißenden Geruch, liegt das zumeist an Chemikalien, die ausdünsten. Derart „stinkende“ Spielzeuge sollten besser im Regal verbleiben. Häufig verstecken sich hinter den unangenehmen Gerüchen so genannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die aufgrund ihrer potenziell gesundheitsgefährdenden Wirkung in Spielzeugen nicht vorhanden sein sollten. Aber auch parfümierte Artikel sollten gemieden werden, da einige Duftstoffe Allergien auslösen können. Andere Schadstoffe, wie beispielsweise Weichmacher, sind geruchsneutral. Bei Spielzeugen aus Kunststoff empfiehlt es sich daher, auf den Hinweis „phthalatfrei“ oder „PVC-frei“ zu achten. Zum Schutz vor Schadstoffbelastungen durch Spielzeug bietet die Kennzeichnung eine erste Orientierung. Mit dem CE-Zeichen (CE = Conformité Européenne) erklärt der Hersteller, dass die europäischen Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllt sind. Alle Spielzeuge müssen ein CE-Kennzeichen tragen. Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Das freiwillige Siegel „Geprüfte Sicherheit“, kurz GS-Siegel, wird von staatlich anerkannten Prüfstellen in Deutschland vergeben. Mit dem GS-Siegel gekennzeichnete Produkte erfüllen Vorgaben, die über die Anforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie hinausgehen. Das deutsche Umweltzeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet besonders umweltfreundliche Produkte, die deutlich unter den zulässigen Belastungsgrenzen liegen. Auch Kriterien wie Nachhaltigkeit und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung und Herstellung werden berücksichtigt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Immer beliebter sind unter dem Weihnachtsbaum auch ‚smarte‘ Puppen, Roboter oder Kuscheltiere mit Mikrofon oder Kamera, die per Internet oder Bluetooth vernetzt sind. Sie lassen sich per Sprachsteuerung oder App bedienen, was oft mehr Spielspaß bedeutet. Zugleich bleiben dabei oft Daten- und Verbraucherschutz auf der Strecke. Internetfähige Spielzeuge sollen auch IT-sicher sein. Nutzer müssen wissen, welche Informationen per App und Spielzeug ins Internet gesendet werden und die Möglichkeit haben, ihre eigenen Daten zu schützen.“ Ungesicherte Verbindungen oder unzureichend geschützte Nutzerdaten auf Servern der Anbieter können bei vernetztem Spielzeug Zugang zu Gesprächsaufzeichnungen und Videos gewähren. Im schlimmsten Fall ermöglichen Sicherheitslücken die Kontaktaufnahme fremder Personen zum Kind. Es ist deshalb wichtig, welche Datenerfassung und -nutzung mit dem vernetzten Spielzeug verbunden sind. Die Datenschutzerklärung des Dienstanbieters oder die Nutzungsbedingungen der App müssen darüber Auskunft geben. Internetfähige Spielzeuge müssen eine gesicherte WLAN-Verbindung besitzen. Eine Bluetooth-Verbindung sollte mit PIN oder Passwort geschützt sein. Je nach Nutzung muss ein Spielzeug viel aushalten und sollte dementsprechend stabil sein. Kleinteile wie Augen oder Knöpfe dürfen sich nicht leicht ablösen, Batteriefächer müssen fest verschlossen, am besten verschraubt sein. Scharfe Spitzen oder Kanten können zu Verletzungen führen, Holzspielzeug darf nicht splittern. Lange Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen. Bei lackierten Oberflächen empfiehlt sich ein einfacher „Reibetest“, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Verbleibt Farbe am Finger oder blättert ab, sollte vom Kauf abgesehen werden, denn sowohl über die Haut als auch beim kindlichen In-den-Mund-Stecken können die Farben und damit Chemikalien aufgenommen werden. Der Altersklasse entsprechend bestehen unterschiedliche Anforderungen an Spielzeug. Der Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ gilt vor allem für Produkte, die so klein oder kleinteilig sind, dass jüngere Kinder sie verschlucken und daran ersticken könnten. Über diverse Plattformen angebotene Produkte aus dem nicht-europäischen Raum entsprechen nach Erfahrungen der Marktüberwachungsbehörden häufig nicht den in der EU geltenden Normen. Zudem gibt es im Onlinehandel nicht die Möglichkeit, die Produktqualität anhand von Geruch, Farbabrieb etc. vor der Bestellung zu prüfen. In Nordrhein-Westfalen werden jährlich durch die Lebensmittelüberwachungsämter rund 1.000 Spielzeuge auf ihre stoffliche Zusammensetzung und Kennzeichnung untersucht. Die Beanstandungsquote lag zuletzt bei ungefähr 5 Prozent. Neben Kennzeichnungsmängeln werden überwiegend chemische Mängel festgestellt. Spielzeug wird so zwar regelmäßig kontrolliert, eine flächendeckende Untersuchung ist jedoch aufgrund der Vielzahl der angebotenen Produkte nicht möglich. Fällt beim Kauf oder Gebrauch ein Spielzeug auf, das unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte dies dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt in der Stadt bzw. dem Kreis oder der zuständigen Marktüberwachungsstelle der Bezirksregierung gemeldet werden. Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an 0211 3843-0 . Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 0211 3843- 1043 , sebastian.klement-aschendorff(at)mlv.nrw.de Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zurück

S 81 - Anbau eines Radweges zwischen Zschauitz und Lenz

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, beabsichtigt die Anlage eines Radweges entlang der Staatsstraße 81 (S 81) südlich von Großenhain, zwischen den Ortslagen Zschauitz und Lenz. Ziel ist die Beseitigung von Sicherheitsmängeln und die bessere Anbindung des südlichen Umlands an das Mittelzentrum Großenhain für den nichtmotorisierten Verkehr. Der gesamte Untersuchungsabschnitt hat eine Länge von ca. 2, 1 km. Träger der Baulast ist der Freistaat Sachsen. Der Streckenabschnitt ist Bestandteil der Radverkehrskonzeption 2014/2019 des Freistaates Sachsen mit der Kategorie A.

L 150/ L 148/ K 138, Ausbau des Knotenpunktes und Erneuerung des Brückenbauwerkes über den Dhronbach im Zuge der L 150

Die vorliegenden Planungen umfassen in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren zum einen den Ausbau der bestehenden Kreuzung L 150/ L 148 unter baulicher Einbeziehung der K 138 zum neuen Knotenpunkt L 150/ L 148/ K 138 im Bereich Büdlicherbrück, zum anderen ist im dortigen Bereich im Zuge der L 150 die Erneuerung der Brücke über den Dhronbach vorgesehen. Betroffen sind von dem Gesamtprojekt (Straßenbau, Brückenbau, Naturschutz und Wasserwirtschaft) Gemarkungen im Bereich des Landkreises Bernkastel-Wittlich mit der Verbandsgemeinde Thalfang (Ortsgemeinden Büdlich und Breit) sowie des Landkreises Trier-Saarburg mit den Verbandsgemeinden Hermeskeil (Ortsgemeinde Naurath/ Wald) und Schweich an der Römischen Weinstraße (Ortsgemeinde Detzem). Die L 150 verläuft vom Autobahndreieck Moseltal (A 1/ A 602) bis zum Anschluss an die B 327 Hunsrückhöhenstraße) bei Thalfang, während die L 148 zwischen der B 407 bei Reinsfeld und der B 53 bei Trittenheim sowie die K 138 vom Anschluss an die L 150 bis zum Anschluss an die K 76 verläuft. Die Ausbaulängen betragen: L 150 ca. 575 m, L 148 ca. 320 m und K 138 ca. 150 m. Ausschlaggebend für das bestehende Sicherheitsdefizit im Knotenpunktbereich ist das Fehlen der nach den einschlägigen Richtlinien üblichen Ausstattungselemente und der sehr kurze Abstand zwischen den Einmündungsbereichen L 150/ L 148 und L 150/ K 138. So verläuft die L 148 aus Süden kommend bei geringer Längsneigung und in gestreckter Linienführung in Richtung des derzeitigen Kreuzungsbereiches, im weiteren Verlauf setzt sich die L 148 in Nordrichtung annähernd gerade fort und ist somit weit einsehbar. Insgesamt führt die räumliche Wirkung zu dem Eindruck einer übergeordneten, durchgehend zu befahrenden Straße, eine Wartepflicht wird oftmals nicht ohne weiteres erkannt. Zwischenzeitlich vorgenommene betriebliche Maßnahmen (Warnblinklichter auf der L 150, punktuelle Fahrbahnverengung, Überkopf-STOP-Beschilderung im Zuge der L 148) führten zu keiner signifikanten Reduzierung des Unfallaufkommens. Die Planung umfasst nach Maßgabe der gemeinsamen Planunterlagen im Wesentlichen: • verkehrsgerechte Umgestaltung der Kreuzung L 150/ L 148 mit zukünftigem Neuanschluss der K 138 an die verlegte L 148 • Rückbau der bestehenden Einmündung L 150/ K 138 • Rückbau des Bauwerkes über das Gewässer 3. Ordnung „Mordbach“ im Zuge der L 148 • Neubau eines Bauwerkes über das Gewässer „Mordbach“ im Zuge der L 148 • Erneuerung des Bauwerkes über das Gewässer 2. Ordnung „Kleine Dhron“ im Zuge der L 150 • Ausbau eines vorhandenen Wirtschaftsweges zwischen der L 150 und der K 138 auf einer Länge von ca. 230 m (als Umleitungsstrecke) • Umsetzung der sonstigen erforderlichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen mit planbedingter Verlegung des Gewässers „Mordbach“ auf einer Länge von ca. 280 m • Umsetzung der erforderlichen naturschutzfachlichen Maßnahmen • verkehrsgerechte Anpassung vorhandener Wege und Zufahrten • Anpassung vorhandener Versorgungsanlagen Während der Ausbau der bestehenden Kreuzung L 150/ L 148 unter zukünftiger Einbeziehung der K 138 zu einem richtlinienkonformen Verkehrsknoten mit ausreichenden Haltesichtweiten führen wird, ist die Erneuerung der Brücke über das Gewässer „Kleine Dhron“ im Zuge der L 150 zur Sicherstellung einer auch zukünftigen Leistungsfähigkeit geboten. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/ Baurecht/ Straßenrechtliche Planfeststellung/ Planfeststellungsverfahren/ Landesstraßen" eingesehen werden.

Secondhand, teilen, tauschen, leihen

Alternativen zum Neukauf: secondhand, teilen, tauschen und leihen spart Geld und schont die Umwelt So können Sie Neukäufe vermeiden Kaufen Sie gebraucht anstatt neu. Nutzen Sie Konsumgegenstände, aber auch Fahrzeuge oder Wohnungen gemeinsam mit anderen Menschen. Leihen Sie Gegenstände aus, wenn Sie diese nur selten benötigen. Verkaufen, verschenken oder tauschen Sie Produkte, die Sie nicht mehr nutzen. Nutzen Sie dafür Ihre Kontakte, Online-Plattformen und lokale Angebote. Gewusst wie Neukauf schadet der Umwelt: Für die Rohstoffgewinnung, die Produktion, den Transport und den Vertrieb von Konsumgegenständen werden Ressourcen benötigt sowie Treibhausgase emittiert. Dennoch liegt ein Großteil der Dinge in der meisten Zeit ungenutzt herum. Wenn wir Konsumgüter gebraucht kaufen, teilen, tauschen, leihen und nicht mehr Genutztes weitergeben, müssen insgesamt weniger Dinge hergestellt und gelagert werden. Damit können Ressourcen geschont, Treibhausgasemissionen vermieden und somit die Umweltbelastung verringert werden. Secondhand spart Geld: Viele neu gekaufte Konsumgüter verlieren einen erheblichen monetären Wert nach kurzer Nutzungszeit. Daher kann durch die Wahl von gebrauchten Produkten viel Geld gespart werden – ob bei Fahrzeugen, Kleidung, Büchern, Spielzeugen oder Möbeln. Auch bei elektronischen Geräten ist es in der Regel günstiger, diese gebraucht anstatt neu zu erwerben. Sogenannte refurbishte Geräte (z.B.: bei rebuy ) bieten Ihnen Sicherheit: Ihre Funktionsfähigkeit wurde geprüft und sie werden mit Gewährleistung verkauft. Nutzen Sie Ihre sozialen Kontakte, gemeinnützige und kommerzielle Anbieter: Fragen Sie im Verwandten- und Freundeskreis, ob Sie Dinge gebraucht übernehmen können, bevor Sie etwas neu kaufen.  Alternativ gibt es den ganz klassischen Flohmarkt und Secondhand- sowie Umsonstläden , sowie auch immer mehr Flohmarkt- und Verschenke-Gruppen bei Messanger-Dienstleistern. Bei verschiedenen Internetplattformen und Apps für Gebrauchtwaren können Sie auch überregional fündig werden (z.B. ebay , Kleinanzeigen , Vinted , refurbed , Medimops ). Gebrauchte Dinge sollten Sie vor dem Kauf möglichst prüfen. Zwar unterliegen auch gebrauchte Gegenstände aus privater Hand grundsätzlich dem Gewährleistungsrecht. Jedoch können Privatverkäufer*innen – anders als gewerbliche Verkäufer – die Gewährleistung ausschließen, indem sie eindeutig darauf hinweisen. Tauschen statt Kaufen: Bei manchen Produktgruppen, wie Kleidung und Büchern, bietet sich das Tauschen an, um sich ungenutzter Exemplare zu entledigen und sich neu einzudecken. In vielen Städten werden auch regelmäßig Kleidertauschpartys veranstaltet. Hier kann jeder mitbringen, was er nicht mehr benötigt und kostenfrei mitnehmen, was gefällt. In der Liste öffentlicher Bücherschränke in Deutschland sind frei zugänglich Orte zum Büchertausch aufgeführt. Besitz bedeutet Aufwand: Der Besitz von Konsumgegenständen geht damit einher, dass diese ausgewählt, gekauft, gereinigt, gepflegt, repariert und manchmal auch versichert werden müssen. Hinzu kommt der notwendige Platzbedarf. Nutzen statt besitzen: Häufig ist es einfacher, günstiger und ökologischer, Gegenstände, die nur selten verwendet werden, zu leihen oder zu mieten, anstatt zu kaufen. Dazu gehören beispielsweise Bohrmaschinen, Babyausstattung, Bücher und festliche Kleidung.  Insbesondere innerhalb der Familie, im Freundes- und Kollegenkreis sowie in der Nachbarschaft ist das Leihen und Verleihen von Gegenständen häufig unkompliziert möglich. Auch hier gibt es Webseiten wie pumpipumpe , Tauschticket , nebenan.de und fainin , um Gegenstände aus privater Hand auszuleihen und zu verleihen. Zudem bieten viele kommerzielle Anbieter, wie Baumärkte, den Verleih von Elektro- und Elektronikgeräten an. Bücher kann man in der örtlichen Bücherei oft kostenlos oder für einen geringen Mitgliedsbeitrag ausleihen. Immer mehr Büchereien bieten neben Büchern auch andere Ausleih-Gegenstände an wie DVDs, Hörbuch-Figuren für Kinder, Spiele und manchmal sogar Elektrogeräte. Für Kleidung gibt es diverse Anbieter, von denen einige hier vorgestellt werden. Fahrzeuge teilen: In vielen Regionen Deutschlands wird Carsharing angeboten. Wenn weniger private Autos unterwegs sind, wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch weniger öffentlicher Raum für das Parken benötigt. In vielen Großstädten können auch (Lasten)Fahrräder und Roller gemietet werden. Falls es keinen Carsharing-Anbieter gibt: Viele Autobesitzer*innen nutzen ihr Fahrzeug nur unregelmäßig und können es darüber hinaus an Freund*innen oder Nachbar*innen verleihen. Für einzelne Strecken können auch Fahrgemeinschaften eine Idee sein. Smartphones möglichst lange nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Elektrogeräte länger nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Smartphones möglichst lange nutzen Elektrogeräte länger nutzen Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz G emeinschaftliches Wohnen: Sei es in einer gemeinsamen Wohnung (als klassische Wohngemeinschaft) oder innerhalb eines Hauses oder Häuserkomplexes – das gemeinschaftliche Wohnen spart Kosten und schont die Umwelt. Außerdem ermöglichen gemeinschaftliche Wohnformen gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Wohngemeinschaften oder Mitbewohner*innen können über Internetplattformen gefunden werden. Gartenprojekte und Lebensmittel: Gerade in Großstädten, wo der Platz knapp ist, haben sich in den letzten Jahren zahlreiche gemeinschaftliche Gartenprojekte etabliert. Die Bandbreite dieser Projekte ist vielfältig und reicht vom kleinen Beet in einer vom Nachbarschaftsverein bewirtschafteten Brache bis hin zur Solidarischen Landwirtschaft , bei der monatlich ein fester Betrag gezahlt wird und frisches Obst und Gemüse quasi als Dividende ausgeschüttet wird. Auch die Weitergabe von Nahrungsmitteln (z.B. über Foodsharing ) hat viele Mitstreiter*innen gefunden, die dazu beispielsweise die Gruppenfunktion in sozialen Netzwerken nutzen.  Die App TooGoodTooGo bietet niedrigschwellig die Möglichkeit, Lebensmittel von Gastronomiebetrieben und Supermärkten zu retten. Was Sie noch tun können: Nutzen Sie, was Sie haben, solange wie möglich. Pflegen und reparieren Sie Ihre Dinge. Betrachten Sie die Gegenstände/ den Inhalt Ihrer Wohnung und insbesondere Ihres Kleiderschranks. Was Sie nicht mehr nutzen, könnte jemand anderes gefallen. Achten Sie bei jedem Neukauf auf möglichst ökologische und fair-gehandelte Produkte. Siegel können bei der Auswahl von nachhaltigen Produkten unterstützen. Hintergrund Umweltsituation: Beispiel Wohngemeinschaft: Durch Wohngemeinschaften können CO 2 -Emissionen eingespart werden, denn durch das Teilen und gemeinsame Nutzen von Wohnfläche werden Heizkosten gesenkt. Doch nicht nur CO 2 -Emissionen, auch Materialverbrauch kann durch das Zusammenwohnen verringert werden, da Geräte wie Kühlschranke, Waschmaschine oder Trockner nur einmal angeschafft werden müssen. Positiv ist auch, wenn weniger Wohnfläche pro Person benötigt wird, da Räume wie Bad und Küche geteilt werden.  Nach den Ergebnissen einer Studie, die im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ durchgeführt wurde, ließen sich pro Jahr rund eine Millionen Tonnen Baumaterial einsparen, wenn rund 1,6 Millionen Menschen zusätzlich in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen würden. Beispiel Carsharing: Die mögliche Umweltentlastung durch Carsharing ist hier nachzulesen. Beispiel Lebensmittel: Die mögliche Umweltentlastung durch die Reduzierung von Lebensmittelabfällen ist hier nachzulesen. Gesetzeslage: Bei einem Schenkungsvertrag bestehen hinsichtlich der verschenkten Sache nur sehr beschränkte Gewährleistungsrechte. Bei der Schenkung eines individuellen Gegenstands besteht kein Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache, sondern nur u.U. bei einem arglistig verschwiegenen Fehler ein Schadenersatzanspruch auf Ersatz eines sog. Vertrauensschaden. Bei einem Tausch gelten Gewährleistungsansprüche wechselseitig für die getauschten Sachen, wie wenn sie jeweils gekauft worden wären (§ 480 BGB). Dies bedeutet, dass beim Tausch von gebrauchten Sachen unter Privatpersonen, gegenseitig Gewährleistungsrechte bestehen. Unter Privaten können Gewährleistungsrechte aber in gewissen Maße vertraglich ausgeschlossen werden (§ 444 BGB), anders als einem Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und bei einem Verbraucher (§ 476 BGB) Wird ein Gegenstand verliehen, also unentgeltlich von dem*der Besitzer*in für einen bestimmten Zeitraum einer anderen Person zur Nutzung überlassen, muss der entliehene Gegenstand nach Ablauf der vereinbarten Frist oder Aufforderung zurückgegeben werden. Die geliehene Sache darf ohne Zustimmung des Verleihenden keinem Dritten zum Gebrauch  überlassen werden. Es fallen für den Entleihendenr keine Kosten an. Eine Ausnahme bilden Kosten, die für die Erhaltung des Ausleihgegenstandes notwendig sind. Die gesetzlichen Reglungen der Leihe sehen aufgrund der Unentgeltlichkeit analog zur Schenkung keine Mängelgewährleistung vor, sondern nur eine auf den Vertrauensschaden beschränkte Fehlerhaftung für arglistig verschwiegene Fehler. Bei einer Leihe,über ein Sharing-Portal gelten dieselben Regeln, solange die Leihe unentgeltlich bleibt. Diese gesetzlichen Regeln können aber in gewissem Maße vertraglich abgeändert werden. Im Normalfall werden von den Sharing-Portalen keine Haftungen im Schadensfall oder bei Qualitäts- und Sicherheitsmängeln übernommen. Hier lohnt es sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Portale aufmerksam zu lesen. Generell gilt, dass selbstverschuldete Schäden an geliehenen Gegenständen oder der Verlust des Gegenstands von der leihenden Person übernommen werden müssen. Für Abnutzungserscheinungen muss aber nicht aufgekommen werden.. Wird ein Gegenstand gegen eine Gebühr verliehen, handelt es sich um ein Mietverhältnis. Hier gelten andere gesetzliche Regelungen. Sie unterscheiden dabei nicht zwischen Mietverhältnissen zwischen Unternehmen und Verbrauchern einerseits und zwischen Privatpersonen andererseits.  Die Mängelgewährleistungsansprüche des Mietenden sind umfangreicher als bei der Leihe, können allerdings in gewissem Maße vertraglich modifiziert werden. Es ist daher wichtig, sowohl die AGBs der Mietportale als auch eventuelle Mietverträge genau zu lesen. Wie bei der Leihe muss im Regelfall die mietende Person für selbstverschuldete Schäden oder den Verlust des gemieteten Gegenstandes aufkommen.

Smartphones und Tablets

Von Kauf bis Entsorgung: Smartphones und Tablets nachhaltig nutzen Wie Sie mit Handy und Tablet umweltbewusst umgehen Nutzen Sie Ihr Smartphone oder Tablet möglichst lange. Kaufen Sie ein Smartphone oder Tablet, dessen Akku Sie selbst austauschen können. Kaufen Sie Geräte mit geringer elektromagnetischer Strahlung (SAR-Wert kleiner 0,6 W/kg). Verlängern Sie die Lebensdauer von Akkus durch "richtige" Behandlung. Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder über einen zur Rücknahme verpflichteten Händler. Gewusst wie Selbst bei intensiver Nutzung haben Smartphones und Tablets nur einen geringen Stromverbrauch. Die Haupt-Umweltauswirkungen der Geräte entstehen durch die Produktion und den Energieverbrauch für die Infrastruktur, die zur Datenübertragung benötigt wird. Zudem enthalten sie eine Vielzahl von Rohstoffen, deren Abbau die Umwelt belastet. Oft können sie nur zu unzureichenden Anteilen recycelt werden. Lange Lebensdauer: Die Umweltbelastungen durch Smartphones und Tablets können Sie vor allem dadurch reduzieren, dass Sie die Geräte möglichst lange nutzen. Auch wenn es hier keine einfachen Regeln für Verbraucher und Verbraucherinnen gibt, können Sie schon beim Kauf darauf achten. Insbesondere sollten Sie den Akku selbständig und ohne Spezialwerkzeug auswechseln können. Lässt sich der Akku nicht entnehmen, sollten Sie fragen, was es kostet, wenn ein fest verbauter Akku durch einen Service getauscht wird. Die Internetseite iFixit bewertet laufend, wie gut aktuelle Smartphones und Tablets reparierbar sind und wie leicht man den Akku austauschen kann. Auch die Stiftung Warentest untersucht regelmäßig, wie gut aktuelle Smartphones und Tablets reparierbar sind. Die Reparatur kann sehr aufwendig und teuer werden, wenn der Akku keine oder keine ausreichende Leistung mehr liefert. Wenn Sie eine zusätzliche Speicherkarte einsetzen können, haben Sie immer genug Platz für Musik, Fotos und App-Daten. Auch eine integrierte Ladestandsanzeige ist sinnvoll, die den aktuellen Stand der Batterieladung während der Nutzung und während des Ladevorgangs optisch sichtbar macht. Akkuschonend: Eine Einstellung im Betriebssystem des Smartphones oder Tablets, die den Ladevorgang automatisch stoppt, bevor der Akku ganz voll ist. Smartphones möglichst lange nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Elektrogeräte länger nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Smartphones möglichst lange nutzen Elektrogeräte länger nutzen Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz Updates : Sie sollten das Betriebssystem Ihres Tablets oder Smartphones regelmäßig aktualisieren, um Sicherheitslücken zu schließen (Sicherheits-Updates). Erkundigen Sie sich vor dem Gerätekauf, wie lange der Hersteller diese Updates garantiert und orientieren Sie sich an den Anforderungen des Blauen Engels für Mobiltelefone , der Updates für mindestens vier Jahre verlangt - und je länger, desto besser! Aber auch ein Smartphone oder Tablet, das der Hersteller nicht mehr mit Sicherheits- oder gar Funktionsupdates versorgt, ist nicht unbedingt reif fürs Recycling, sondern kann oft mit freien Android-Versionen noch lange seinen Dienst tun. Geringe elektromagnetische Strahlung: Ein wichtiger ⁠ Indikator ⁠ für die gesundheitlichen Wirkungen der Funkwellen bei Handys ist die spezifische Absorptionsrate, der SAR-Wert. Er wird ausgedrückt in Watt pro Kilogramm biologisches Gewebe und wird grundsätzlich bei maximaler Leistung des Handys nach einem standardisierten Verfahren gemessen. Moderne Handys und Smartphones haben gegenüber älteren Modellen einen Vorteil. Sie senden oft im UMTS- oder LTE-Standard, der beim Verbindungsaufbau strahlungsärmer ist als der ältere GSM-Standard. Das Umweltzeichen Blauer Engel fordert für Mobiltelefone einen SAR-Wert kleiner 0,6 W/kg, um vorbeugend die Strahlenexpositionen gering zu halten. Akkus pfleglich behandeln: Sie können die Lebensdauer der Lithium-Ionen-Akkus ihres Smartphones oder Tablets verlängern, indem Sie Akkus fachgerecht lagern und zum richtigen Zeitpunkt wieder aufladen. Übermäßige Erwärmung des Akkus lässt ihn schneller altern (z.B. Aufbewahrung im Auto bei Hitze oder bei Sonneneinstrahlung auf der Fensterbank). Wir empfehlen deshalb auch, den Akku möglichst im ausgeschalteten Zustand zu laden. Eine Aufbewahrung bei extremer Kälte sollte ebenfalls vermieden werden. Der Memory-Effekt tritt bei Lithium-Ionen-Akkus nicht auf. Ganz im Gegenteil: Wenn Sie nicht warten, bis Ihr Akku vollständig leer ist (0 %), sondern ihn immer bereits vorher wieder aufladen, verlängert das die Lebensdauer Ihres Lithium-Ionen-Akkus. Ideal ist es zudem, den Ladevorgang immer schon dann zu unterbrechen, wenn der Akku etwa 70 % seiner Kapazität erreicht hat. Manche Geräte bieten im Betriebssystem eine Einstellung an, bei der das Laden automatisch bei beispielsweise 70 % beendet wird. Wenn Sie ein Smartphone oder Tablet nicht mehr benutzen, es aber noch nicht verkaufen oder verschenken möchten, dann laden Sie den Akku etwa halb auf und schalten Sie das Gerät aus, bevor Sie es in die Schublade legen. Die Akku-Ladung nimmt mit der Zeit von alleine ab, auch wenn das Gerät ausgeschaltet ist. Laden Sie deshalb den Akku spätestens nach sechs Monaten wieder nach, denn eine vollständige Entleerung schadet dem Akku. Das Gleiche gilt für Reserve-Akku und Powerbank. Hinweise zum sicheren und ressourcenschonenden Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus finden Sie außerdem auf unserer Ratgeberseite zu Lithium-Ionen-Batterien . Regelungen der EU zum Ecodesign von Smartphones, Tablets & Co: Die EU wird eine Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen erlassen. Sie wird voraussichtlich Ende 2023 in Kraft treten. Nach einer Übergangsfrist von weiteren voraussichtlich 21 Monaten werden dann konkrete Anforderungen an die Gestaltung von smarten und nicht-smarten Mobiltelefonen, Tablets und schnurlosen Telefonen gelten, die in der EU auf den Markt gebracht werden. Vorgesehen ist unter anderem, dass die Hersteller die Geräte länger als bisher mit Software-Updates versorgen müssen, dass die Akkus bestimmte Haltbarkeits-Anforderungen erfüllen und dass die Hersteller für gewisse Fristen die wichtigsten Ersatzteile bereit halten und innerhalb weniger Tage liefern müssen, zudem gibt es Mindest-Anforderungen an die Reparierbarkeit. Ein Energie-Effizienz-Label soll Verbraucher*innen informieren, wie robust und reparierbar das Smartphone oder Tablet und wie haltbar der Akku ist. Hier finden Sie den Text zur Ecodesign-Verordnung und hier den Text zur Vorordnung zum Energylabelling . Richtig entsorgen: Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Smartphones oder Tablets sowie anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠UBA⁠-Umwelttipp "Alte Elektrogeräte richtig entsorgen" . Was Sie noch tun können: Viele Mobilfunkanbieter geben ihren Kundinnen und Kunden mit jedem neuen Vertrag ein neues Smartphone. Das muss nicht sein. Viele Anbieter gewähren einen niedrigeren Monatspreis, wenn Sie Ihr eigenes Gerät weiternutzen. Gebrauchte Smartphones und Tablets nutzen: Wenn es nicht das neuste Gerät sein muss, können Sie mit einem gebrauchten Gerät viel Geld sparen. Trennen Sie das Ladegerät nach Beendigung des Ladevorgangs vom Netz. So sparen Sie Strom. Kaufen Sie einen Ersatzakku erst, wenn Sie ihn tatsächlich benötigten. Denn ein Lithium-Akku verliert an speicherbarer Kapazität, auch wenn er nicht genutzt wird. Dieser Verlust wird als kalendarische Alterung bezeichnet. Auf der Internetseite iFixit finden Sie Reparatur-Anleitungen für viele Smartphones und Tablets. Hilfe beim Basteln finden Sie bei vielen Repair-Cafés. Prüfen Sie, ob Sie Ihr ausgemustertes Gerät verkaufen oder verschenken möchten. Das spart Rohstoffe und klimaschädliche Emissionen für die Herstellung eines neuen Gerätes. Dafür ist es wichtig, dass Sie als Nutzerinnen und Nutzer alle persönlichen Daten selbst und ohne zusätzliche, kostenpflichtige Software sicher entfernen können. Das hängt vom jeweiligen Modell und dem Betriebssystem ab. Wenn ein defektes Smartphone wirklich nicht mehr zu retten ist: Viele gemeinnützige Organisationen sammeln Handys und Smartphones in Zusammenarbeit mit Recyclingfirmen und Mobilfunkanbietern. Für jedes Gerät geht ein kleiner Betrag an einen guten Zweck. Die Geräte werden entweder verwertet oder getestet und weiterverkauft. Wenn Sie die Wahl haben, dann gehen Sie mit Smartphone und Tablet über WLAN ins Internet statt über Mobilfunk. Die Datenübertragung über Mobilfunk verbraucht mehr Energie als über einen stationären Anschluss. Weitere Informationen finden Sie bei unseren Tipps zum Surfen . Hintergrund Im gesamten Lebenszyklus eines Smartphones oder Tablets verursacht die Produktion die größten Umweltauswirkungen. Sie enthalten neben verschiedenen Schadstoffen auch zahlreiche wertvolle Edel- und Sondermetalle. Viele von ihnen haben eine strategische Bedeutung für wichtige Nachhaltigkeitstechniken (beispielsweise die Erzeugung erneuerbarer Energie durch Windkraftanlagen). Deshalb ist es wichtig, Smartphones und Tablets möglichst lange zu nutzen. Wenn defekte Geräte getrennt gesammelt werden, kann wenigstens ein Teil der Metalle zurückgewonnen werden. Leider werden auch bei gutem Recycling nicht alle Metalle vollständig zurückgewonnen. Auch deshalb ist es sinnvoll, die Geräte möglichst lange zu nutzen. Um eine umweltschonende Entsorgung zu gewährleisten, müssen die einzelnen Bauteile leicht zu trennen sein. Dies erhöht die Chance, viele Teile zu verwerten. Es ist daher wichtig, dass z. B. die Akkus leicht entnehmbar sind. Das verlängert auch die Lebensdauer der Geräte, denn die Akkus gehören oft zu den ersten Bauteilen, die versagen.

Aus Sicherheitsgründen: Autotunnel an der Schlangenbader Straße wird ab Donnerstag voll gesperrt

Der Autotunnel unter dem Wohngebäude an der Schlangenbader Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf muss aus Sicherheitsgründen unmittelbar gesperrt werden. Dies ergab die Untersuchung eines von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) verpflichteten Tunnelsicherheitsbeauftragten – das Untersuchungsergebnis liegt jetzt vor und führt zu einer Notsperrung, die bereits am morgigen Donnerstag, den 20. April 2023, ab 9 Uhr morgens umgesetzt wird. Grund sind technische Sicherheitsmängel vor allem beim Entlüftungssystem im Falle eines Brandes und bei den Notrufeinrichtungen. Die SenUMVK hatte die umfangreiche Sicherheitsprüfung im Oktober vorigen Jahres in Auftrag gegeben, nachdem bei einer Übung der Berliner Feuerwehr im Tunnel bereits entsprechende Mängelmeldungen dokumentiert und ausgewertet worden waren. Der vor mehr als 40 Jahren eröffnete Tunnel verlängert die ehemalige A 104, inzwischen eine Stadtstraße, mit ihren massiven Betonbrücken am Breitenbachplatz in Richtung Stadtautobahn, Anschlussstelle Schmargendorf. Die neue Verkehrsführung im Umfeld des ab Donnerstag gesperrten Tunnels wird mittels Hinweisschildern, einer Anpassung der Lichtsignalanlagen und veränderten Abbiegemöglichkeiten geregelt und in den kommenden Tagen weiter angepasst. Das Wohngebäude über dem Tunnel ist, da baulich komplett getrennt, nicht betroffen. Die unvermeidliche Tunnelsperrung verändert zugleich die Perspektive auf die seit Jahren geplante Umgestaltung des Stadtareals am Breitenbachplatz. Die dort in den späten 70er-Jahren errichteten Spannbeton-Brücken, ein Relikt des autogerechten Ausbaus der Stadt, teilen den Breitenbachplatz mitten im Wohngebiet und setzen die Aufenthaltsqualität extrem herab. Etliche Initiativen setzen sich seit Jahren für den Abriss der mehr als 500 Meter langen vierspurigen Doppelbrücken ein. Ende 2022 hatte eine Verkehrs- und Machbarkeitsstudie der SenUMVK im Auftrag des Abgeordnetenhauses ergeben (vgl. Pressemitteilung der SenUMVK vom 29. Dezember 2022), dass der Rückbau der einstigen Autobahnbrücken technisch machbar und verkehrlich zu bewältigen sei. Unklar blieb lediglich, ob der Tunnel an der Schlangenbader Straße zumindest teilweise erhalten bleiben (Variante 1) oder außer Funktion genommen werden solle (Variante 3). Ohne Tunnelfunktion, so die Studie, ergibt sich mehr Potenzial für eine umweltverträgliche und klimaschonende Stadt- und Verkehrsentwicklung am Breitenbachplatz. Allerdings sind für die Umsetzung dieser Vorzugsvariante noch weitere Untersuchungen nötig, darunter ein Verkehrs- und Schallimmissionsgutachten. Die Senatsverwaltung hat daher kurzfristig eine entsprechende Beschlussvorlage für den Senat erarbeitet und befindet sich hierzu in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. In der Vorlage sind die weiteren Schritte zum geplanten Rückbau der – nicht sanierungsfähigen – Betonbrücken am Breitenbachplatz sowie die planerischen und finanziellen Konsequenzen einer Instandsetzung, eines Umbaus beziehungsweise einer dauerhaften Schließung der Tunnelanlage dargestellt. Auch das Berliner Abgeordnetenhaus, Auftraggeber der Machbarkeitsuntersuchung, wird umfassend informiert.

Bundesstraße B 469: Erneuerung zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115) mit Anbau von Seitenstreifen

Gegenstand des Vorhabens ist die Erneuerung der Bundesstraße B 469 zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115) mit Anbau von Seitenstreifen. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 6,0 km. Aufgrund der vorherrschenden sehr hohen Verkehrsbelastungen und der im Bestand vorhandenen Sicherheitsdefizite wird im Zuge der grundhaften Erneuerung der B 469 der vorhandene Querschnitt auf den anzuwendenden Regelquerschnitt RQ 31 erweitert, indem der Mittelstreifen auf das erforderliche Maß verbreitert und die fehlenden Seitenstreifen ergänzt werden. Mit dem Neubau einer Direktrampe von der B 26 auf die B 469 (Fahrtrichtung A3) werden die verkehrlichen und baulichen Defizite an dieser Anschlussstelle behoben. Im Rahmen der Erneuerung der B 469 in diesem Bereich wird die Entwässerung saniert und der Lage der Straße im Wasserschutzgebiet entsprechend auf den aktuellen Stand der Technik ertüchtigt. Auch die bestehenden Rampen bei der Verknüpfung mit der B 26 werden angepasst. Im Zuge der Umsetzung sind sieben Brückenerneuerungen, darunter auch die Erneuerung der Eisenbahnüberführung der DB Strecke Darmstadt – Aschaffenburg über die B 469, und ein Neubau eines Stützbauwerks erforderlich.

Anti-Atom-Demonstration in drei Ländern

Atomkraftgegner aus Deutschland, den Niederlanden und Belgien haben mit einer Kilometer langen Menschenkette gegen belgische Atomkraftwerke demonstriert. Die Teilnehmer an der Aktion beklagten Sicherheitsmängel in den umstrittenen Kraftwerken Tihange 2 bei Lüttich und Doel 3 bei Antwerpen. Die Teilnehmer an der Aktion forderten ein sofortiges Abschalten der Kraftwerksblöcke. Wegen Tausender kleiner Risse in den Reaktorbehältern zweifeln Experten an der Sicherheit der beiden Reaktoren bei Störfällen. An der Aktion unter dem Motto "Kettenreaktion Tihange" beteiligten sich nach Angaben der Organisatoren 50.000 Menschen. Sie stellten sich vom Atomkraftwerk Tihange in Huy bei Lüttich über die Niederlande bis nach Aachen auf. Ziel der Aktion unter dem Motto "Kettenreaktion Tihange" war es, eine 90 Kilometer lange geschlossene Kette zu bilden. Dazu wären 60.000 Teilnehmer nötig gewesen.

Evaluierung von Verfahren zum Testen der Informationssicherheit in der nuklearen Leittechnik durch smarte Testfallgenerierung, Teilvorhaben: Anwendung auf Leittechnikplattformen, Produkte und Architekturen aus dem Nuklearbereich

Das Projekt "Evaluierung von Verfahren zum Testen der Informationssicherheit in der nuklearen Leittechnik durch smarte Testfallgenerierung, Teilvorhaben: Anwendung auf Leittechnikplattformen, Produkte und Architekturen aus dem Nuklearbereich" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: AREVA GmbH.

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