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K 109 Für den Ausbau der K 109 zwischen Friedewald und Derschen von Bau - Km ca. 0+44 bis Bau - Km ca. 1+471 in den Gemarkungen Friedewald, Derschen und Stein-Neukirch

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der K 109 zwischen Friedewald und Derschen von Bau-km ca. 0+44 bis Bau-km ca. 1+471 in den Gemarkungen Friedewald, Derschen und Stein-Neukirch Die Planung sieht den Ausbau der Kreisstraße Nr. 109 (K 109) auf einer Länge von ca. 1.400 m zwischen den Ortsgemeinden Friedewald und Derschen vor. Der Streckenabschnitt befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Die unzureichende Querschnittsbreite und der schadhafte Fahrbahnoberbau stellen im Bauabschnitt ein Sicherheitsdefizit dar. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist mit der Ausbauplanung nunmehr vorgesehen, die K 109 mit einer Fahrbahnbreite zwischen 5,50 m und 6,0 m herzustellen und die Aufweitungen in den Kurvenbereichen nach dem aktuellen Regelwerk zu gestalten Für das Ausbauvorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 4 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG). Nach dem Ergebnis einer UVP-Vorprüfung des Einzelfalles, welche auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Planunterlagen unter Berücksichtigung der Merkmale des Vorhabens, seinem Standort sowie seinen möglichen Umweltauswirkungen durchgeführt wurde, sind nach überschlägiger Prüfung der Anhörungsbehörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, die bei der Entscheidung über seine Zulässigkeit zu berücksichtigen wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist daher nicht erforderlich. Die Planunterlagen sind ab dem 29.09.2025 auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ zugänglich gemacht.

Aufbau einer APRA-Forschungspräsenz für Sicherheitsforschung zur Wasserstoffsicherheit zwischen Deutschland und Südkorea

L 489 Fahrbahnerneuerung zwischen Bruchweiler-Bärenbach und dem Kreisverkehr Dahn-Reichenbach

„Die Planung sieht den Ausbau der Landesstraße Nr. 489 (L 489) auf einer Länge von ca. 2.370 m zwischen Bruchweiler-Bärenbach und dem Kreisverkehr Dahn-Reichenbach vor. Die vorhandene Fahrbahn befindet sich in einem durchgängig sanierungsbedürftigen Zustand. Die unzureichende Querschnittsbreite und der schadhafte Fahrbahnoberbau stellen im Bauabschnitt ein Sicherheitsdefizit dar. Der Fahrbahndecke ist brüchig und die Seitenentwässerung nicht ausreichend dimensioniert. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist mit der Ausbauplanung nunmehr vorgesehen, die L 489 mit einer Fahrbahnbreite zwischen 6,25 bis 6,50m herzustellen. Weiterhin wird die Bushaltestelle innerhalb der Ortslage Bruchweiler-Bärenbach zu einer barrierefreien Randhaltestelle angepasst und die Oberflächenentwässerung in 4 Teilbereichen neu geregelt. Für das Ausbauvorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 4 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG). Nach dem Ergebnis einer UVP-Vorprüfung des Einzelfalles, welche auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Planunterlagen unter Berücksichtigung der Merkmale des Vorhabens, seinem Standort sowie seinen möglichen Umweltauswirkungen durchgeführt wurde, sind nach überschlägiger Prüfung der Anhörungsbehörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, die bei der Entscheidung über seine Zulässigkeit zu berücksichtigen wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist daher nicht erforderlich. Die Planunterlagen sind ab dem 04.08.2025 auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ zugänglich gemacht.“

K 13 - Ausbau der OD Lonsheim

Die Planung sieht einen Ausbau der Kreisstraße (K) 13 im Bereich der Ortsdurchfahrt Lonsheim vor. Es handelt sich um eine angebaute Hauptverkehrsstraße mit zwischengemeindlicher Verbindungsfunktion und Anschluss an das übergeordnete Netz, insbesondere auch in Richtung Autobahn Anschlussstelle A61. Die bestehende Ortsdurchfahrt ist durch die Bebauungsfronten im Querschnitt eingeengt mit geringen Fahrbahnbreiten, Engpässen und sehr schmalen Gehwegen. Im Bestand gibt es für die Fußgänger keine Möglichkeit, die Fahrbahn sicher zu queren. Durch Anlage von sechs Querungsstellen mit differenzierter Bordhöhe verbessert sich die Situation für die Fußgänger gegenüber dem derzeitigen Bestand erheblich. Des Weiteren werden an allen Einmündungsbereichen und im Bereich des geplanten KVP kombinierte Querungsstellen mit einheitlicher Bordhöhe angelegt. Die schlechten Sichtverhältnisse im Bereich des Knotenpunktes K12/K13 bringen erhebliche Sicherheitsmängel mit sich. Durch die Anordnung eines Minikreisverkehrsplatzes (KVP) mit Außendurchmesser 13,00 m wird der fließende Verkehr an dem Knotenpunkt unterbrochen, was zu einer erheblichen Verbesserung der Verkehrssicherheit führt. Insgesamt wird durch den Ausbau nach den gegebenen Möglichkeiten im Querschnitt eine ausgewogene Aufteilung der Fahrbahn- und Gehwegbreiten angestrebt. Auch die Anlage der Parkbuchten trägt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Sofern die Platzverhältnisse dies ermöglichen, ist in diesem Zusammenhang eine Einengung der durchgehenden Fahrbahn vorgesehen. Nach dieser Gestaltung wird einerseits das Geschwindigkeitsniveau in den gestreckten Abschnitten gesenkt und ein geregeltes Parken ermöglicht.

Zukunft des Wiesensees: Schlammumlagerung geplant – Hochwasserschutz und Naturschutz im Fokus

Bei einem gemeinsamen Treffen am 7. August in der Tourist-Information Wiesensee tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums (MKUEM), der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord), der Verbandsgemeinde Westerburg sowie Fachplaner und politische Entscheidungsträger über die Zukunft des Wiesensees aus. Schwerpunkt der Sitzung war die geplante Schlammumlagerung im See – ein zentrales Vorhaben zur ökologischen Aufwertung und Sicherung des Hochwasserschutzes. Die Entleerung des Wiesensees, die ursprünglich aufgrund von Sicherheitsmängeln an der Stauanlage erforderlich war, wird nun als Chance genutzt: „Aus der Not wird eine Tugend gemacht“, betonte Staatssekretär Dr. Erwin Manz. Die Verbandsgemeinde plant, rund 300.000 Kubikmeter Sediment innerhalb der Seefläche umzulagern – und das ohne wasserrechtliches Genehmigungsverfahren, sofern die Maßnahme ohne Verlust von Rückhaltevolumen unterhalb des Dauerstauziels erfolgt. „Durch den engen Austausch zwischen Technik, Wissenschaft und Politik stellen wir grundsätzlich sicher, dass Hochwasserschutz, Naturschutz und touristische Nutzung des Wiesensees in Einklang gebracht werden“, stellte SGD-Nord Präsident Wolfgang Treis klar. Die wichtigsten Fortschritte im Überblick: Standsicherheit: Ein umfangreiches geologisches Gutachten bescheinigt dem Damm die notwendige Stabilität. Es liegt der SGD Nord seit 6.8.2025 zur Prüfung vor. Mönchbauwerk und Pegeltechnik: Die Sanierung schreitet voran, die Steuerungstechnik wird derzeit finalisiert. Hochwasserentlastungsanlage: Die Sanierung des Betonkörpers ist in Planung, die Ausschreibung läuft. Phosphorbelastung: In Zusammenarbeit mit der Hochschule Koblenz wird ein Konzept zur Reduzierung des Phosphateintrags aus dem Einzugsgebiet erarbeitet. Die geplante Schlammumlagerung dient nicht nur der Wiederherstellung der ökologischen Funktionen des Sees, sondern auch dem Schutz empfindlicher Naturschutzbereiche vor Störungen durch den Wassersport. Ein unter der Wasseroberfläche verlaufender Damm soll künftig sensible Zonen abschirmen. Bereits im Herbst 2025 soll mit der Anlage eines Grabensystems begonnen werden, um die stark vernässten Flächen – insbesondere in der Pottumer Bucht – für die maschinelle Bearbeitung vorzubereiten. Die eigentliche Schlammumlagerung ist für das Jahr 2026 geplant. Ein Wiederanstau des Sees könnte im Frühjahr 2027 erfolgen. Hochwasserschutz bleibt zentrales Anliegen Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahmen ist lediglich der Nachweis, dass die geplante Umlagerung keine negativen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz hat. Ein Einvernehmen kann nur bei nachgewiesener Neutralität erfolgen. Zudem wurde über Möglichkeiten diskutiert, das Hochwasserschutzniveau durch betriebliche Anpassungen – etwa einen früheren Wasserablass oder ein Absenken des Stauwasserspiegels im Sommer – zu verbessern. Solche Änderungen müssten jedoch sorgfältig geprüft werden, um negative ökologische Auswirkungen zu vermeiden. Ein gemeinsamer Weg für den Wiesensee Alle Beteiligten zeigten sich zuversichtlich, dass die geplanten Maßnahmen in enger Abstimmung zwischen den Behörden, der Wissenschaft und der lokalen Politik erfolgreich umgesetzt werden können. „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist einen gemeinsamen Weg bei diesem schwierigen Projekt zu finden“, sagte Bürgermeister Markus Hof. Die nachhaltige Entwicklung des Wiesensees soll dabei sowohl den Anforderungen des Hochwasserschutzes, des Naturschutzes als auch der touristischen Nutzung gerecht werden. Pressemitteilung des MKUEM

Zukunft des Wiesensees: Schlammumlagerung geplant – Hochwasserschutz und Naturschutz im Fokus

Bei einem gemeinsamen Treffen am 7. August in der Tourist-Information Wiesensee tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums (MKUEM), der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord), der Verbandsgemeinde Westerburg sowie Fachplaner und politische Entscheidungsträger über die Zukunft des Wiesensees aus. Schwerpunkt der Sitzung war die geplante Schlammumlagerung im See – ein zentrales Vorhaben zur ökologischen Aufwertung und Sicherung des Hochwasserschutzes. Die Entleerung des Wiesensees, die ursprünglich aufgrund von Sicherheitsmängeln an der Stauanlage erforderlich war, wird nun als Chance genutzt: „Aus der Not wird eine Tugend gemacht“, betonte Staatssekretär Dr. Erwin Manz. Die Verbandsgemeinde plant, rund 300.000 Kubikmeter Sediment innerhalb der Seefläche umzulagern – und das ohne wasserrechtliches Genehmigungsverfahren, sofern die Maßnahme ohne Verlust von Rückhaltevolumen unterhalb des Dauerstauziels erfolgt. „Durch den engen Austausch zwischen Technik, Wissenschaft und Politik stellen wir grundsätzlich sicher, dass Hochwasserschutz, Naturschutz und touristische Nutzung des Wiesensees in Einklang gebracht werden“, stellte SGD-Nord Präsident Wolfgang Treis klar. Die wichtigsten Fortschritte im Überblick: Standsicherheit: Ein umfangreiches geologisches Gutachten bescheinigt dem Damm die notwendige Stabilität. Es liegt der SGD Nord seit 6.8.2025 zur Prüfung vor. Mönchbauwerk und Pegeltechnik: Die Sanierung schreitet voran, die Steuerungstechnik wird derzeit finalisiert. Hochwasserentlastungsanlage: Die Sanierung des Betonkörpers ist in Planung, die Ausschreibung läuft. Phosphorbelastung: In Zusammenarbeit mit der Hochschule Koblenz wird ein Konzept zur Reduzierung des Phosphateintrags aus dem Einzugsgebiet erarbeitet. Die geplante Schlammumlagerung dient nicht nur der Wiederherstellung der ökologischen Funktionen des Sees, sondern auch dem Schutz empfindlicher Naturschutzbereiche vor Störungen durch den Wassersport. Ein unter der Wasseroberfläche verlaufender Damm soll künftig sensible Zonen abschirmen. Bereits im Herbst 2025 soll mit der Anlage eines Grabensystems begonnen werden, um die stark vernässten Flächen – insbesondere in der Pottumer Bucht – für die maschinelle Bearbeitung vorzubereiten. Die eigentliche Schlammumlagerung ist für das Jahr 2026 geplant. Ein Wiederanstau des Sees könnte im Frühjahr 2027 erfolgen. Hochwasserschutz bleibt zentrales Anliegen Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahmen ist lediglich der Nachweis, dass die geplante Umlagerung keine negativen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz hat. Ein Einvernehmen kann nur bei nachgewiesener Neutralität erfolgen. Zudem wurde über Möglichkeiten diskutiert, das Hochwasserschutzniveau durch betriebliche Anpassungen – etwa einen früheren Wasserablass oder ein Absenken des Stauwasserspiegels im Sommer – zu verbessern. Solche Änderungen müssten jedoch sorgfältig geprüft werden, um negative ökologische Auswirkungen zu vermeiden. Ein gemeinsamer Weg für den Wiesensee Alle Beteiligten zeigten sich zuversichtlich, dass die geplanten Maßnahmen in enger Abstimmung zwischen den Behörden, der Wissenschaft und der lokalen Politik erfolgreich umgesetzt werden können. „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist einen gemeinsamen Weg bei diesem schwierigen Projekt zu finden“, sagte Bürgermeister Markus Hof. Die nachhaltige Entwicklung des Wiesensees soll dabei sowohl den Anforderungen des Hochwasserschutzes, des Naturschutzes als auch der touristischen Nutzung gerecht werden.

Nicht nur die Optik zählt: SGD Nord verrät Tipps für den Kauf von Karnevalskostümen

Bald ist es wieder so weit: Piraten, Löwen und Superheldinnen ziehen an Karneval durch die Straßen des nördlichen Rheinland-Pfalz. Beim Kauf der Kostüme sollte jedoch nicht nur auf die Optik geachtet werden, sondern auch auf die Sicherheit. Auf welche Aspekte es beim Kostüm-Shopping ankommt – die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord verrät es. In ihrer Funktion als Marküberwachungsbehörde prüft die SGD Nord jedes Jahr stichprobenartig, ob die Kostüme im Einzelhandel des nördlichen Rheinland-Pfalz den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die Erfahrung zeigt: Beim Kauf gilt es, genau hinzuschauen. Mit den folgenden Tipps und Tricks steht einem sicheren Kostümvergnügen nichts im Wege. CE-Kennzeichen Beim Kauf sollte zunächst darauf geachtet werden, ob Sicherheitshinweise auf dem Produkt oder der Verpackung vorhanden sind. Fehlen diese, ist Vorsicht geboten. Das gilt auch, wenn die Hinweise in einer anderen Sprache verfasst sind. Denn dies kann ein Zeichen dafür sein, dass das Produkt nicht für den deutschen Markt hergestellt wurde und daher möglicherweise nicht den hier geltenden Anforderungen entspricht. Für Kinder sollten zudem nur Kostüme mit CE-Kennzeichen gekauft werden. Dieses zeigt an, dass das Produkt der Spielzeugrichtlinie entspricht und für den Gebrauch durch Kinder unter 14 Jahren geeignet ist. Auf Geruch achten Bei Textilien, die unmittelbar auf der Haut getragen werden, ist es empfehlenswert, sie nach dem Kauf zunächst zu waschen. Masken sollten zudem nicht zu lange getragen werden, denn sie enthalten oft schädliche Weichmacher. Generell gilt: Riecht ein Produkt stark chemisch, ist vom Kauf abzuraten. Kritisch hingeschaut werden sollte zudem bei sehr günstigen Produkten. Denn auch, wenn es nach einer Binsenweisheit klingt: Qualität hat ihren Preis. Tipps für Kinderkostüme Kinder sollten keine Kostüme mit langen Schnüren, Bändeln oder Schärpen tragen. Denn verfangen sich diese in Rolltreppen oder Bustüren, kann es zur Strangulation kommen. Auch ist darauf zu achten, dass Kostüme und Accessoires keine leicht ablösbaren Kleinteile enthalten, denn diese könnten verschluckt werden. Hierzu zählen etwa Knöpfe oder Schmuck. Nicht zu unterschätzen sind auch Spielzeugpistolen und -revolver mit Zündplättchen, die einen lauten Knall erzeugen. Wie Untersuchungen zeigen, können sie insbesondere bei Kindern zu Frühschäden am Gehör und zu bleibender Hörminderung führen. Bei Spielzeugpistolen mit Munition besteht zudem die Gefahr von Sehschäden. Um Sicherheitsmängel beanstanden zu können, ist es wichtig, beim Kauf auf die Anschrift des benannten Verantwortlichen in der EU zu achten. Denn es liegt in der Verantwortung des Herstellers und des benannten Verantwortlichen, die Sicherheit der Artikel zu gewährleisten. Eine unabhängige Prüfung durch Sachverständigenorganisationen, wie den TÜV-Rheinland, ist in Europa hingegen nicht vorgeschrieben. Wenn alle „Jecken“ diese Tipps beim Kauf ihrer Kostüme beherzigen, steht einem unbeschwerten Karnevalstreiben nichts mehr im Wege.

Augen auf beim Geschenkekauf: Hinweise zum Kauf von Spielzeug

Spielzeuge sind beliebte Weihnachtsgeschenke. Beim Kauf ist in punkto Produktqualität oder auch Datensicherheit einiges zu beachten. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz rufen Verbraucherinnen und Verbraucher daher dazu auf, beim Spielzeugeinkauf auf Sicherheit und Qualität zu achten und Produkte vor dem Kauf genau zu prüfen. Eine erste, wichtige Orientierung bieten Gütesiegel, Kennzeichnung und Verarbeitung. Ministerin Gorißen: „Damit die Weihnachtsgeschenke nicht zu einer bösen Überraschung werden oder Spielzeuge direkt nach dem ersten Gebrauch nicht defekt sind, sollten Verbraucher schon beim Einkauf genau hinschauen. Gütesiegel wie ‚Geprüfte Sicherheit‘, das europäische CE-Kennzeichen oder das deutsche Umweltzeichen ‚Blauer Engel‘ bieten auf Produkten eine wichtige Orientierung.“ Die Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Elke Reichert: „Viele Substanzen sind nach der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) verboten. Trotzdem werden durch die Marktüberwachungsbehörden immer wieder Produkte beanstandet, die den Anforderungen nicht genügen.“ Hinweise zur Qualität eines Produkts könnten oft schon die Verarbeitung oder der Geruch geben. „Die menschliche Nase ist sehr sensibel. Spielzeug, das unerwünschte Stoffe enthält, fällt häufig schon durch einen unangenehmen Geruch auf.“ Riecht ein Produkt beißend oder löst sich die Farbe, sollte es nicht gekauft werden. Wenn kein Muster offen zur Ansicht angeboten wird, kann das Verkaufspersonal gebeten werden, das gewünschte Objekt auszupacken, um es selbst zu prüfen. Verströmen die Spielzeuge einen unangenehmen, zuweilen beißenden Geruch, liegt das zumeist an Chemikalien, die ausdünsten. Derart „stinkende“ Spielzeuge sollten besser im Regal verbleiben. Häufig verstecken sich hinter den unangenehmen Gerüchen so genannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die aufgrund ihrer potenziell gesundheitsgefährdenden Wirkung in Spielzeugen nicht vorhanden sein sollten. Aber auch parfümierte Artikel sollten gemieden werden, da einige Duftstoffe Allergien auslösen können. Andere Schadstoffe, wie beispielsweise Weichmacher, sind geruchsneutral. Bei Spielzeugen aus Kunststoff empfiehlt es sich daher, auf den Hinweis „phthalatfrei“ oder „PVC-frei“ zu achten. Zum Schutz vor Schadstoffbelastungen durch Spielzeug bietet die Kennzeichnung eine erste Orientierung. Mit dem CE-Zeichen (CE = Conformité Européenne) erklärt der Hersteller, dass die europäischen Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllt sind. Alle Spielzeuge müssen ein CE-Kennzeichen tragen. Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Das freiwillige Siegel „Geprüfte Sicherheit“, kurz GS-Siegel, wird von staatlich anerkannten Prüfstellen in Deutschland vergeben. Mit dem GS-Siegel gekennzeichnete Produkte erfüllen Vorgaben, die über die Anforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie hinausgehen. Das deutsche Umweltzeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet besonders umweltfreundliche Produkte, die deutlich unter den zulässigen Belastungsgrenzen liegen. Auch Kriterien wie Nachhaltigkeit und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung und Herstellung werden berücksichtigt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Immer beliebter sind unter dem Weihnachtsbaum auch ‚smarte‘ Puppen, Roboter oder Kuscheltiere mit Mikrofon oder Kamera, die per Internet oder Bluetooth vernetzt sind. Sie lassen sich per Sprachsteuerung oder App bedienen, was oft mehr Spielspaß bedeutet. Zugleich bleiben dabei oft Daten- und Verbraucherschutz auf der Strecke. Internetfähige Spielzeuge sollen auch IT-sicher sein. Nutzer müssen wissen, welche Informationen per App und Spielzeug ins Internet gesendet werden und die Möglichkeit haben, ihre eigenen Daten zu schützen.“ Ungesicherte Verbindungen oder unzureichend geschützte Nutzerdaten auf Servern der Anbieter können bei vernetztem Spielzeug Zugang zu Gesprächsaufzeichnungen und Videos gewähren. Im schlimmsten Fall ermöglichen Sicherheitslücken die Kontaktaufnahme fremder Personen zum Kind. Es ist deshalb wichtig, welche Datenerfassung und -nutzung mit dem vernetzten Spielzeug verbunden sind. Die Datenschutzerklärung des Dienstanbieters oder die Nutzungsbedingungen der App müssen darüber Auskunft geben. Internetfähige Spielzeuge müssen eine gesicherte WLAN-Verbindung besitzen. Eine Bluetooth-Verbindung sollte mit PIN oder Passwort geschützt sein. Je nach Nutzung muss ein Spielzeug viel aushalten und sollte dementsprechend stabil sein. Kleinteile wie Augen oder Knöpfe dürfen sich nicht leicht ablösen, Batteriefächer müssen fest verschlossen, am besten verschraubt sein. Scharfe Spitzen oder Kanten können zu Verletzungen führen, Holzspielzeug darf nicht splittern. Lange Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen. Bei lackierten Oberflächen empfiehlt sich ein einfacher „Reibetest“, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Verbleibt Farbe am Finger oder blättert ab, sollte vom Kauf abgesehen werden, denn sowohl über die Haut als auch beim kindlichen In-den-Mund-Stecken können die Farben und damit Chemikalien aufgenommen werden. Der Altersklasse entsprechend bestehen unterschiedliche Anforderungen an Spielzeug. Der Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ gilt vor allem für Produkte, die so klein oder kleinteilig sind, dass jüngere Kinder sie verschlucken und daran ersticken könnten. Über diverse Plattformen angebotene Produkte aus dem nicht-europäischen Raum entsprechen nach Erfahrungen der Marktüberwachungsbehörden häufig nicht den in der EU geltenden Normen. Zudem gibt es im Onlinehandel nicht die Möglichkeit, die Produktqualität anhand von Geruch, Farbabrieb etc. vor der Bestellung zu prüfen. In Nordrhein-Westfalen werden jährlich durch die Lebensmittelüberwachungsämter rund 1.000 Spielzeuge auf ihre stoffliche Zusammensetzung und Kennzeichnung untersucht. Die Beanstandungsquote lag zuletzt bei ungefähr 5 Prozent. Neben Kennzeichnungsmängeln werden überwiegend chemische Mängel festgestellt. Spielzeug wird so zwar regelmäßig kontrolliert, eine flächendeckende Untersuchung ist jedoch aufgrund der Vielzahl der angebotenen Produkte nicht möglich. Fällt beim Kauf oder Gebrauch ein Spielzeug auf, das unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte dies dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt in der Stadt bzw. dem Kreis oder der zuständigen Marktüberwachungsstelle der Bezirksregierung gemeldet werden. Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an 0211 3843-0 . Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 0211 3843- 1043 , sebastian.klement-aschendorff(at)mlv.nrw.de Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zurück

S 81 - Anbau eines Radweges zwischen Zschauitz und Lenz

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, beabsichtigt die Anlage eines Radweges entlang der Staatsstraße 81 (S 81) südlich von Großenhain, zwischen den Ortslagen Zschauitz und Lenz. Ziel ist die Beseitigung von Sicherheitsmängeln und die bessere Anbindung des südlichen Umlands an das Mittelzentrum Großenhain für den nichtmotorisierten Verkehr. Der gesamte Untersuchungsabschnitt hat eine Länge von ca. 2, 1 km. Träger der Baulast ist der Freistaat Sachsen. Der Streckenabschnitt ist Bestandteil der Radverkehrskonzeption 2014/2019 des Freistaates Sachsen mit der Kategorie A.

L 150/ L 148/ K 138, Ausbau des Knotenpunktes und Erneuerung des Brückenbauwerkes über den Dhronbach im Zuge der L 150

Die vorliegenden Planungen umfassen in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren zum einen den Ausbau der bestehenden Kreuzung L 150/ L 148 unter baulicher Einbeziehung der K 138 zum neuen Knotenpunkt L 150/ L 148/ K 138 im Bereich Büdlicherbrück, zum anderen ist im dortigen Bereich im Zuge der L 150 die Erneuerung der Brücke über den Dhronbach vorgesehen. Betroffen sind von dem Gesamtprojekt (Straßenbau, Brückenbau, Naturschutz und Wasserwirtschaft) Gemarkungen im Bereich des Landkreises Bernkastel-Wittlich mit der Verbandsgemeinde Thalfang (Ortsgemeinden Büdlich und Breit) sowie des Landkreises Trier-Saarburg mit den Verbandsgemeinden Hermeskeil (Ortsgemeinde Naurath/ Wald) und Schweich an der Römischen Weinstraße (Ortsgemeinde Detzem). Die L 150 verläuft vom Autobahndreieck Moseltal (A 1/ A 602) bis zum Anschluss an die B 327 Hunsrückhöhenstraße) bei Thalfang, während die L 148 zwischen der B 407 bei Reinsfeld und der B 53 bei Trittenheim sowie die K 138 vom Anschluss an die L 150 bis zum Anschluss an die K 76 verläuft. Die Ausbaulängen betragen: L 150 ca. 575 m, L 148 ca. 320 m und K 138 ca. 150 m. Ausschlaggebend für das bestehende Sicherheitsdefizit im Knotenpunktbereich ist das Fehlen der nach den einschlägigen Richtlinien üblichen Ausstattungselemente und der sehr kurze Abstand zwischen den Einmündungsbereichen L 150/ L 148 und L 150/ K 138. So verläuft die L 148 aus Süden kommend bei geringer Längsneigung und in gestreckter Linienführung in Richtung des derzeitigen Kreuzungsbereiches, im weiteren Verlauf setzt sich die L 148 in Nordrichtung annähernd gerade fort und ist somit weit einsehbar. Insgesamt führt die räumliche Wirkung zu dem Eindruck einer übergeordneten, durchgehend zu befahrenden Straße, eine Wartepflicht wird oftmals nicht ohne weiteres erkannt. Zwischenzeitlich vorgenommene betriebliche Maßnahmen (Warnblinklichter auf der L 150, punktuelle Fahrbahnverengung, Überkopf-STOP-Beschilderung im Zuge der L 148) führten zu keiner signifikanten Reduzierung des Unfallaufkommens. Die Planung umfasst nach Maßgabe der gemeinsamen Planunterlagen im Wesentlichen: • verkehrsgerechte Umgestaltung der Kreuzung L 150/ L 148 mit zukünftigem Neuanschluss der K 138 an die verlegte L 148 • Rückbau der bestehenden Einmündung L 150/ K 138 • Rückbau des Bauwerkes über das Gewässer 3. Ordnung „Mordbach“ im Zuge der L 148 • Neubau eines Bauwerkes über das Gewässer „Mordbach“ im Zuge der L 148 • Erneuerung des Bauwerkes über das Gewässer 2. Ordnung „Kleine Dhron“ im Zuge der L 150 • Ausbau eines vorhandenen Wirtschaftsweges zwischen der L 150 und der K 138 auf einer Länge von ca. 230 m (als Umleitungsstrecke) • Umsetzung der sonstigen erforderlichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen mit planbedingter Verlegung des Gewässers „Mordbach“ auf einer Länge von ca. 280 m • Umsetzung der erforderlichen naturschutzfachlichen Maßnahmen • verkehrsgerechte Anpassung vorhandener Wege und Zufahrten • Anpassung vorhandener Versorgungsanlagen Während der Ausbau der bestehenden Kreuzung L 150/ L 148 unter zukünftiger Einbeziehung der K 138 zu einem richtlinienkonformen Verkehrsknoten mit ausreichenden Haltesichtweiten führen wird, ist die Erneuerung der Brücke über das Gewässer „Kleine Dhron“ im Zuge der L 150 zur Sicherstellung einer auch zukünftigen Leistungsfähigkeit geboten. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/ Baurecht/ Straßenrechtliche Planfeststellung/ Planfeststellungsverfahren/ Landesstraßen" eingesehen werden.

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