Umweltbundesamt begrüßt Fortschritte im internationalen Chemikalienmanagement und mahnt weiter zur Wachsamkeit Am 03. Dezember 1984 ereignete sich in der indischen Stadt Bhopal in einem Betrieb der Union Carbide India Ltd ein folgenschwerer Chemieunfall. Wegen zahlreicher Mängel, Fehler und nicht funktionierender Sicherheitseinrichtungen, gelangte eine Gaswolke aus 20 bis 30 Tonnen des sehr giftigen Zwischenproduktes Methylisocyanat in die Atmosphäre. In der ersten Woche starben mindestens 2.500 Menschen und 500.000 wurden zum Teil schwer verletzt. Noch Jahre später waren bis zu 50.000 Menschen in Folge des Unfalls behindert und die Sterblichkeitsrate in der Bevölkerung erhöht. In Bhopal lebten zum Zeitpunkt des Unglücks etwa 700.000 Menschen, davon ca. 130.000 in unmittelbarer Nähe zum Betrieb. Das Unglück ist die bis heute schlimmste Chemiekatastrophe. „Der Preis für Industriekatastrophen wie in Bhopal ist so hoch, dass die Lehren daraus nicht in Vergessenheit geraten dürfen. Auch in Deutschland und Europa müssen wir immer wieder kritisch prüfen, ob wir genug für die Sicherheit unserer chemischen Anlagen tun”, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Das Bhopal-Unglück löste weltweit Aktivitäten aus, chemische Betriebe sicherer zu machen. Bereits aufgrund früherer Störfälle, wie dem in der italienischen Stadt Seveso 1976, schuf Deutschland 1980 mit der Störfall-Verordnung und 1982 die EU in der Seveso-Richtlinie ein übergreifendes Anlagensicherheitsrecht. Die Störfall-Verordnung fordert ein stringentes Sicherheitskonzept, um Störfälle zu verhindern oder deren Auswirkungen zu begrenzen. Systematische sicherheitsanalytische Untersuchungen industrieller Produktionsverfahren und Anlagen sind heute Standard. Unterstützt werden diese Fortschritte durch Informationspflichten nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH , wonach Chemikalienhersteller auch Zwischenprodukte bei der Europäischen Chemikalienagentur registrieren müssen. Methylisocyanat, das in Bhopal zur Katastrophe führte, ist ein Beispiel dafür. Unternehmen in Industriestaaten müssen auch Verantwortung für die Sicherheit ihrer Chemieanlagen in weniger entwickelten Ländern übernehmen. Sicherheitsstandards dürfen nicht geringer als in Europa oder Nordamerika sein. Dafür wurden von der Organisation für Ökonomische Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD ) und der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ( UNECE ) Leitfäden erarbeitet. Diese fordern bei dortigen Investitionen gleiche Sicherheitsniveaus wie in Industriestaaten. Dies gilt auch für deutsche Unternehmen. Ob die Empfehlungen immer befolgt werden, ist bisher nicht geprüft. Die zunehmende Vernetzung der internationalen Chemikalienproduktion demonstriert, wie wichtig internationale Sicherheitsstandards in der Chemikalienproduktion sind. Geringere Standards dürfen kein Wettbewerbsvorteil sein. Internationale Übereinkommen zum Chemikalienmanagement nehmen dazu auch die Industriestaaten in die Pflicht: So dürfen nach dem Rotterdamer Übereinkommen (Prior Informed Consent Procedure = PIC) gefährliche Chemikalien nur mit Informationen zu ihren Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und nicht ohne vorherige Zustimmung durch das Empfängerland exportiert werden. Das Umweltbundesamt unterstützt durch Fachinformationen die Fortentwicklung dieses Übereinkommens. Das Umweltbundesamt ist der Meinung, dass die Sicherheit der Chemikalienproduktion noch weiter verbessert werden muss. Erkenntnisse aus der Katastrophe in Bhopal sollten noch mehr beachtet werden, indem man zum Beispiel:
Am 14. April 2015 stoppte ein japanisches Bezirksgericht, die Wiederinbetriebnahme zweier Atomreaktoren des Atomkraftwerk Takahama im November 2015. Mit dem Urteil reagierte das Bezirksgericht in der Präfektur Fukui auf einen Antrag von Anwohnern nahe des Atomkraftwerks Takahama. Die japanische Atomregulierungsbehörde hatte angesichts neuer Sicherheitsstandards erst im Dezember 2014 grünes Licht für den Neustart der Reaktoren 3 und 4 des Kraftwerks gegeben.
Angesicht der Folgen des Klimwandels sollten Normen und technische Regel dabei unterstützen, Sicherheitsstandards und Resilienz langfristig zu wahren. Der Bericht zeigt, welche Normen den Klimawandel bereits explizit berücksichtigen und wo besonderer Handlungsbedarf besteht. Dies gilt insbesondere für den der Schutz von Personen und Gütern durch klimaangepasstes Bauen, die Reduzierung der Auswirkung von Hitzewellen durch angepasste Gebäudetechnik und die verbesserte Hochwasservorsorge im Falle von Starkniederschlägen. Die Autoren analysieren Barrieren und Erfolgsfaktoren, diskutieren häufig geäußerte Thesen und geben Empfehlungen zur besseren strategischen Berücksichtigung des Themas. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Die Kommission hat am 3. November 2010 die Einführung von Sicherheitsstandards für die Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle aus Kernkraftwerken sowie aus Medizin und Forschung vorgeschlagen. Im entsprechenden Richtlinienvorschlag werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Programme vorzulegen, in denen sie angeben, wann, wo und wie sie höchsten Sicherheitsstandards entsprechende Endlager zu bauen und zu betreiben beabsichtigen. Mit Verabschiedung der Richtlinie würden international vereinbarte Standards in der Europäischen Union rechtsverbindlich und durchsetzbar gemacht.
Der Rat der Europäischen Union hat am 5. Dezember 2013 die neue Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung verabschiedet. Die Richtlinie berücksichtigt den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand und bezweckt einen umfassenden Strahlenschutz. Gleichzeitig wurden die Euratom-Richtlinien über den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und von Arbeitskräften, den Patientenschutz, den Schutz externer Arbeitskräfte, die Information der Bevölkerung bei radioalogischen Notstandssituationen und zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen aufgehoben. Die Richtlinie muss innerhalb der nächsten vier Jahre in nationales Recht umgesetzt werden.
Ob es der Saugroboter, der smarte Lautsprecher oder die Geräte sind, die Licht und Heizung steuern, sie alle vereinen, dass sie von Software gesteuert werden. Damit erhöht sich das Risiko der Softwarebedingten Obsoleszenz, die zu mehr Elektronikschrott und höheren Ressourcenverbrauch beiträgt. Vernetzte Produkte werden vorzeitig funktionsunfähig, wenn sie die geänderten Anforderungen (z.B. keine Unterstützung neuer Übertragungs- oder Sicherheitsstandards) und dem Leistungsanspruch nicht mehr genügen (z.B. aufgeblähte Software-Updates) oder sich in externer Abhängigkeit befinden (z.B. abgestellte Cloud-Services oder Lizenz-Server). Produkte werden wegen der Software vorzeitig obsolet, obwohl ihre Hardware noch funktionstüchtig ist. Veröffentlicht in Texte | 13/2023.
Viele kleinere und mittelständische Betriebe nehmen wie Großunternehmen bereits gesellschaftliche Verantwortung im Rahmen ihrer Unternehmensprozesse wahr. Zugleich sind sie heute mehr denn je gefordert und motiviert, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung auch in der Lieferkette nachzukommen. Denn ein Großteil der Umweltbelastungen entsteht in der Lieferkette. Daraus ergeben sich hier große Reduktionspotenziale sowie die Chance, wesentliche Risiken für Umwelt, Betroffene und das eigene Unternehmen zu vermeiden oder zumindest zu mindern. Katastrophale Folgen unzureichender Sicherheitsstandards und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Lieferanten – wie sie besonders der Einsturz des Rana-Plaza-Gebäudes in Bangladesch offenbarte – zeigen, wie wichtig und dringlich es für Unternehmen ist, sich auch mit den sozialen Folgen ihrer Geschäftstätigkeiten in der Lieferkette zu befassen. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Sicherheitsprüfung der Europäischen Kommission in Deutschland ohne jede Beanstandung Deutschland ist eines der ersten Länder in Europa, in denen ab morgen wieder Emissionszertifikate transferiert werden können. Die Europäische Kommission (KOM) hatte am 19. Januar 2011 alle nationalen und internationalen Transaktionen unterbunden, nachdem es zu Sicherheitsvorfällen in einigen europäischen Registern gekommen war. Deutschland war nicht betroffen. Nationale Register sollten erst nach Prüfung der Sicherheitsstandards der IT-Systeme wieder vollständig online gehen. „Wir freuen uns, dass das deutsche Register die europäischen Sicherheitstests ohne jede Beanstandungen erfüllt und ab dem 4. Februar 2011 wieder für alle Transaktionen zur Verfügung stehen wird. Der Emissionshandel ist und bleibt eines der wichtigsten Instrumente im nationalen und europäischen Klimaschutz. Kriminellen Aktivitäten müssen alle EU-Mitgliedstaaten mit erhöhten Sicherheitsstandards begegnen. Daher unterstützen wir die Europäische Union in ihren Bemühungen für mehr Sicherheit“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamts. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hatte für sein nationales Register bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) bereits im November 2010 ein smsTAN-Verfahren als Zwei-Faktor-Authentifikation eingeführt: Kontobevollmächtigte benötigen für alle sicherheitsrelevanten Aktionen im Register eine Transaktionsnummer (TAN), die sie von der DEHSt per Kurzmitteilung (sms) auf ein zuvor dort registriertes Mobiltelefon erhalten. Dieses Verfahren schützt vor Daten-Diebstahl und wird sowohl von der Europäischen Kommission als auch dem UN -Klimasekretariat ( UNFCCC ) als Sicherheitsstandard gefordert. Auch viele Banken arbeiten mit dieser Methode. Stichwort „Emissionshandelsregister“: Nationale Emissionshandelsregister sind ein wesentlicher Bestandteil des Emissionshandels. Sie geben Auskunft darüber, wer im Besitz welcher Emissionszertifikate ist. Dies ist möglich, weil jedes Zertifikat eine eindeutige Seriennummer besitzt, die bei Transaktionen übermittelt wird. Jede Transaktion, die in einem nationalen Register durchgeführt werden soll, muss von dem europäischen Zentralregister, dem Community Independent Transaction Log (CITL), sowie dem Zentralregister der Vereinten Nationen (ITL) überprüft und bestätigt werden. Das nationale Register führt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt); sie ist Teil des Umweltbundesamtes. Der Handel von Emissionsberechtigungen hingegen findet unabhängig davon an Börsen oder direkt zwischen Käufer und Verkäufer statt. Die Parteien legen individuell Preise und Rahmenbedingungen für die Transaktionen fest.
Angesicht der Folgen des Klimwandels sollten Normen und technische Regel dabei unterstützen, Sicherheitsstandards und Resilienz langfristig zu wahren. Der Bericht zeigt, welche Normen den Klimawandel bereits explizit berücksichtigen und wo besonderer Handlungsbedarf besteht. Dies gilt insbesondere für den der Schutz von Personen und Gütern durch klimaangepasstes Bauen, die Reduzierung der Auswirkung von Hitzewellen durch angepasste Gebäudetechnik und die verbesserte Hochwasservorsorge im Falle von Starkniederschlägen. Die Autoren analysieren Barrieren und Erfolgsfaktoren, diskutieren häufig geäußerte Thesen und geben Empfehlungen zur besseren strategischen Berücksichtigung des Themas. Veröffentlicht in Climate Change | 56/2021.
Angesicht der Folgen des Klimwandels sollten Normen und technische Regel dabei unterstützen, Sicherheitsstandards und Resilienz langfristig zu wahren. Der Bericht zeigt, welche Normen den Klimawandel bereits explizit berücksichtigen und wo besonderer Handlungsbedarf besteht. Dies gilt insbesondere für den der Schutz von Personen und Gütern durch klimaangepasstes Bauen, die Reduzierung der Auswirkung von Hitzewellen durch angepasste Gebäudetechnik und die verbesserte Hochwasservorsorge im Falle von Starkniederschlägen. Die Autoren analysieren Barrieren und Erfolgsfaktoren, diskutieren häufig geäußerte Thesen und geben Empfehlungen zur besseren strategischen Berücksichtigung des Themas. Quelle: www.umweltbundesamt.de
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