Im Jahr 1993 hat die ZEMA im Umweltbundesamt ihre Arbeit aufgenommen. In der ZEMA werden alle nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Die meldepflichtigen Ereignisse werden entsprechend ihrem Gefahrenpotential in Störfälle und in Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs unterteilt. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse soll Erkenntnisse liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen. Im Zeitraum von 1980 bis 2002 wurden in der Datenbank der ZEMA 392 Ereignisse aus Deutschland registriert. Statistische Auswertungen liegen für den Zeitraum von 1991-2001 vor und sind im Internet zugänglich.
Die Genehmigung verbrauchernaher Standorte ist wesentlich an Fragen des Restrisikos kerntechnischer Anlagen gekoppelt, zu dessen Ermittlung die Umweltbelastung auch nach extremen Stoerfaellen erarbeitet werden muss. Die Effektivitaet technischer Gegenmassnahmen muss nachgewiesen werden. Aufbauend auf bisherige Erfahrungen und Ergebnisse laufender Forschungen soll fuer oberirdische und vor allem auch fuer unterirdische Anordnung des Reaktors durch das Institut fuer Sicherheitsforschung ein Anlagenkonzept erarbeitet werden, in dem bevorzugt sicherheitstechnische Gesichtspunkte Beruecksichtigung finden und sicherheitstechnisch relevante Komponenten (z.B. Absperrorgane, Schleusen, Durchfuehrungen) im Detail analysiert werden. Ferner sind ein moeglicher Sicherheitsgewinn, die technische Machbarkeit und die damit verbundenen Kosten zu beurteilen.
Im Rahmen des Atomausstiegs sind Reststrommengen für die in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke festgelegt worden. Das Kernkraftwerk Biblis, Block A, wird die vereinbarte Reststrommenge in absehbarer Zeit erreichen. Die RWE Power AG hat die Übertragung von Strommengen aus dem Kernkraftwerk Emsland (KKE) auf KWB-A beantragt, um einen gemeinsamen Weiterbetrieb der beiden Kraftwerksblöcke am Standort Biblis zu ermöglichen. KWB-A gehört zu den ältesten in Deutschland betriebenen Kernkraftwerken. KKE gehört zu den modernsten Anlagen. Im Zusammenhang mit der Prüfung des Antrags durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wird auch eine sicherheitstechnische Prüfung durchgeführt. Anhand ausgewählter Themen sollen sicherheitstechnisch bedeutsame Unterschiede zwischen den beiden Anlagen identifiziert und vergleichend bewertet werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Gegenüberstellung unterschiedlicher Sicherheitsreserven der beiden Anlagen. Diese Aufgabenstellung weicht von der für übliche Sicherheitsanalysen ab. Eine geeignete Methodik muss daher begleitend zur Prüfung entwickelt und abgestimmt werden. Der Auftrag wird in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH und dem Physikerbüro Bremen sowie in enger Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung im BMU durchgeführt. Ein zweiter Abschnitt des Projektes ergibt sich aus dem Antrag der EnBW Kernkraft GmbH, Reststrommengen vom Kernkraftwerk Neckarwestheim 2 - einem der modernsten Kernkraftwerke in Deutschland - auf das wesentlich ältere Kernkraftwerk Neckarwestheim 1 zu übertragen. Auch hier wird mit der gleichen Methodik wie im ersten Abschnitt eine sicherheitstechnische Überprüfung durchgeführt.
Ukraine: BfS verfolgt Lage in Kriegsregionen Ukraine Quelle: Benjamin ['O°] Zweig/stock.adobe.com Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) beobachtet die Lage in der Ukraine angesichts des seit 24. Februar 2022 andauernden Krieges intensiv. Immer wieder sind die ukrainischen Kernkraftwerke von Kampfhandlungen oder dadurch ausgelösten Stromausfällen betroffen, darunter auch das Kernkraftwerk Saporischschja, dessen Stromversorgung ab 23. September 2025 einen Monat lang unterbrochen war. Auch die hohe Zahl von Drohnenangriffen gibt Grund zur Sorge. Ende Mai 2026 wurde ein Gebäude auf dem Gelände des Kernkraftwerks Saporischschja durch einen Drohnenangriff beschädigt: Auch das stillgelegte Kraftwerk Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) wurde Ziel solcher Angriffe, zuletzt Anfang Juni 2026. Diese Zwischenfälle hatten bisher aber keine Auswirkung auf die radiologische Sicherheit. Messwerte aus der Ukraine wie den Nachbarstaaten liefern keine Hinweise auf eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen . Das BfS überprüft täglich etwa 500 bis 600 Messwerte in der gesamten Ukraine und hat eine 24/7-Rufbereitschaft. BfS teilt die Sorge um sicheren KKW -Betrieb Das BfS teilt die Sorge um die Sicherheit der Kernkraftwerke in der Ukraine sowie in angrenzenden Gebieten, die durch Kampfhandlungen gefährdet sind. Auch die Internationale Atomenergie-Organisation IAEA ( International Atomic Energy Agency ) hatte mehrfach deswegen Bedenken geäußert. Nach Einschätzung des BfS stellen die Kampfhandlungen, die Stromversorgung sowie die Arbeitsbedingungen der Angestellten die größten Risikofaktoren dar. Außerdem muss alles dafür getan werden, die Kühlung aller sicherheitsrelevanten Systeme der Kernkraftwerke sicherzustellen. Seit Januar 2023 überwachen Mitarbeitende der IAEA dauerhaft die Lage an allen ukrainischen KKW -Standorten. Für Deutschland wären die radiologischen Auswirkungen einer Freisetzung in der Ukraine begrenzt. Im schlimmsten Fall, also nur bei einem erheblichen Austritt von Radioaktivität und einer Wetterlage, die Luftmassen von der Ukraine nach Deutschland verfrachtet, könnten hierzulande für die Landwirtschaft festgelegte Radioaktivitäts-Höchstwerte überschritten werden. Dann würde eine Kontrolle von Futter- und Nahrungsmitteln erforderlich werden, gegebenenfalls auch eine Vermarktungssperre für kontaminierte Produkte. Neuesten Meldungen zufolge hat sich Folgendes ereignet: Ort / Datum Lage Saporischschja - 2.6.2026 Ukraine: KKW Saporischschja Rund um das Kernkraftwerk Saporischschja kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen, bei denen auch Teile der Infrastruktur beschädigt wurden. Ende Mai 2026 traf eine Drohne eine Turbinenhalle auf dem Gelände, nach Angaben der IAEA wurden keine erhöhten Messwerte verzeichnet. Mehrfach wurden zudem in der Vergangenheit Minen auf dem Gelände des Kraftwerks gefunden. Ende September 2025 wurde die externe Stromversorgung so beschädigt, dass das Kernkraftwerk ab 23. September einen Monat lang über Notstrom-Dieselgeneratoren versorgt werden musste. Erst Ende Oktober 2025 konnte das KKW wieder ans Netz angeschlossen werden. Für die Kühlung und zur Aufrechterhaltung der Sicherheitssysteme ist die Anlage auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen. Normalerweise ist das Kraftwerk über mehrere Leitungen mit dem Stromnetz verbunden. Seit Beginn des Krieges haben sich immer wieder zeitweilige Ausfälle der Stromversorgung ereignet, die jedoch mit den dafür vorgesehenen Notstrom-Dieselgeneratoren überbrückt werden konnten. Nach Angaben der IAEA stehen insgesamt 20 Generatoren zur Verfügung. Die Beschädigung des Kachowka-Staudamms Anfang Juni 2023 hatte keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Kernkraftwerk , das flussaufwärts am Fluss Dnipro liegt. Zwar bezieht das Kraftwerk Wasser für seine Kühlung aus dem Stausee, der Wasserstand im Kühlteich ist jedoch ausreichend für die Kühlung des Kraftwerks. Zusätzlich stehen Alternativen für die Wasserversorgung zur Verfügung. Das Kraftwerk Saporischschja steht seit März 2022 unter russischer Kontrolle. Seitdem ist die Zahl der Mitarbeitenden deutlich gesunken und für die noch verbliebenen Mitarbeitenden sind die Arbeitsbedingungen schwierig. Seit 11. September 2022 sind alle Reaktoren der Anlage heruntergefahren. Damit nimmt die Nachzerfallswärme der Brennelemente ab, wodurch das Risiko eines radiologischen Unfalls kontinuierlich sinkt. Auch sind kurzlebige radioaktive Stoffe wie beispielsweise Jod-131 inzwischen zerfallen. Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) - 8.6.2026 Ukraine: Tschornobyl Anfang Juni 2026 wurde ein Gebäude des zentralen Lagers für abgebrannte Brennelemente in der Zone um das stillgelegte Kernkraftwerk getroffen und teilweise zerstört. Nach Angaben der IAEA befand sich in dem Gebäude kein Kernbrennstoff und die Strahlungswerte sind weiterhin normal. Auf dem Gelände werden abgelagerte Brennelemente aus den ukrainischen Kernkraftwerken gelagert, diese seien jedoch nicht betroffen gewesen. Im Februar 2025 kam es nach einem Drohnenangriff zu einem Brand im Kernkraftwerk Tschornobyl , bei dem die zweite Schutzhülle des Kraftwerks, das sogenannte New Safety Confinement (NSC), beschädigt wurde. In der Folge brachen immer wieder Schwelbrände aus. Trotz der Beschädigungen gab es jedoch keine Hinweise, dass radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangt sein könnten. Im Dezember 2025 warnte die IAEA nach einer Inspektion des NSC, die Hülle habe ihre wichtigsten Schutzfunktionen verloren, darunter auch die Fähigkeit, radioaktives Material zurückzuhalten. Eine Veränderung der radiologischen Lage konnte nach Informationen des BfS im Dezember nicht beobachtet werden: Die Messwerte waren im Vergleich zu den Daten vor dem Brand nicht erhöht. Ende Oktober 2025 wurden die Arbeiten an der Schutzhülle beendet und das Loch zunächst provisorisch verschlossen. Die zweite Schutzhülle wurde 2016 fertiggestellt und schirmt die erste Abdeckung von 1986 (den sogenannten Sarkophag) sowie den darunter befindlichen havarierten Block 4 des Kernkraftwerks ab. Nach der Einnahme und Besetzung des Kernkraftwerks durch russische Truppen am 24. Februar 2022 kam es in den ersten Monaten des Krieges rund um die dort befindlichen Anlagen immer wieder zu Zwischenfällen. Ende März 2022 gaben russische Streitkräfte die Kontrolle über das stillgelegte Kernkraftwerk Tschornobyl an ukrainisches Personal zurück. Russische Truppen haben sich seitdem vollständig aus der Sperrzone zurückgezogen. Berichte aus dem Frühjahr 2022 über russische Soldaten, die nach ihrem Aufenthalt in Tschornobyl mit Strahlenkrankheits-Symptomen in ein belarussisches Zentrum für Strahlenmedizin gebracht wurden, ließen sich nicht unabhängig überprüfen. Auf Basis der verfügbaren Informationen und der Kontaminationslage um Tschornobyl ist es aus Sicht des BfS aber unwahrscheinlich, dass die Soldaten eine entsprechend hohe Strahlendosis erhalten haben. Auch die IAEA konnte die Berichte nicht bestätigen. In den Sommermonaten treten in der Sperrzone rund um das stillgelegte Kernkraftwerk Tschornobyl immer wieder vereinzelt Waldbrände auf. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch radioaktive Stoffe aus dem Boden und der Biomasse in die Atmosphäre gelangen und eventuell geringe Spuren davon außerhalb der Sperrzone nachgewiesen werden. Aus der Erfahrung mit früheren Bränden in der Sperrzone ist aber bekannt, dass selbst bei großflächigen Waldbränden keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung außerhalb der Sperrzone besteht. Auf dem Gelände des 1986 havarierten Kernkraftwerks Tschornobyl befindet sich neben den spätestens seit dem Jahr 2000 stillgelegten Reaktorblöcken verschiedene Anlagen für die Behandlung und Lagerung von radioaktivem Abfall und kontaminierten Materialien. Unter anderem lagern dort etwa 20.000 Brennelemente aus den stillgelegten Reaktorblöcken, die seit einigen Jahren von einem alten Nasslager für abgebrannte Brennelement ("ISF-1") in ein neues Trockenlager ("ISF-2") überführt werden. Chmelnyzkyj - 23.2.2026 Ukraine: KKW Chmelnyzkyj Immer wieder wurden in der Nähe des Kraftwerks Drohnenüberflüge beobachtet. Ende Oktober 2023 führte der Abschuss zweier Drohnen in unmittelbarer Nähe des Kernkraftwerks Chmelnyzkyj zu Beeinträchtigungen auf dem Kraftwerksgelände. Nach Angaben der IAEA hatte der Zwischenfall aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit des Kraftwerkbetriebs. Im Mai 2023 kursierten Berichte über eine Explosion in einem Munitionslager in der Nähe der Stadt Chmelnyzkyj, in dem angeblich Uranmunition gelagert worden sein soll, sowie minimal erhöhte Radioaktivitäts-Messwerte in der Umgebung und in Polen. Das BfS hat die Informationen geprüft und einen Zusammenhang ausgeschlossen. Das Kernkraftwerk Chmelnyzkyj ist ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke immer wieder von Angriffen auf die ukrainische Stromversorgung betroffen. Aus Sicherheitsgründen muss deren Leistung daher immer wieder abrupt gedrosselt werden, was jedoch ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringen kann. Süd-Ukraine (Piwdennoukrajinsk) - 23.2.2026 Ukraine: KKW Südukraine In der Nähe des Kernkraftwerks wurden immer wieder Drohnenflüge beobachtet, teilweise direkt über dem Kraftwerk. Das Kernkraftwerk Süd-Ukraine ist ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke immer wieder von Angriffen auf die ukrainische Stromversorgung betroffen. Aus Sicherheitsgründen muss deren Leistung daher immer wieder abrupt gedrosselt werden, was jedoch ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringen kann. Riwne - 23.2.2026 Ukraine: KKW Riwne Das Kernkraftwerk Riwne ist ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke immer wieder von Angriffen auf die ukrainische Stromversorgung betroffen. Aus Sicherheitsgründen muss deren Leistung daher immer wieder abrupt gedrosselt werden, was jedoch ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringen kann. Kiew - 23.2.2026 Ukraine: Kiew Bei Angriffen auf die ukrainische Hauptstadt Kiew Mitte Januar 2023 ist auch das Gelände des Kyiv Research Institute getroffen worden, das auch einen Forschungsreaktor betreibt. Die Messdaten blieben unauffällig. Der Forschungsreaktor wurde zu Beginn des russischen Angriffskrieges Ende Februar 2022 heruntergefahren. Charkiw - 23.2.2026 Ukraine: Charkiw Das Institute of Physics and Technology in Charkiw war mehrfach Ziel russischer Angriffe, zuletzt im September 2024. Das Forschungszentrum betreibt eine Neutronen -Quelle (die teilweise auch als "Forschungsreaktor" bezeichnet wird) sowie eine Einrichtung für die Produktion von Radioisotopen für medizinische und industrielle Anwendungen. Im März und April 2024 war die Anlage infolge von Angriffen mehrfach von der externen Stromversorgung abgeschnitten und auf Notstromversorgung durch Dieselaggregate angewiesen. Die Neutronen -Quelle war bereits vor Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen außer Betrieb genommen worden. Der Bestand an radioaktivem Inventar ist gering. Hinweise auf eine Freisetzung radiologischer Stoffe gab es nicht. Ebenfalls in Charkiw befindet sich ein Lager für radioaktive Abfälle der Firma "RADON". Das Lager wurde bei Kampfhandlungen am 26. Februar 2022 getroffen. Es wurden keine radioaktiven Stoffe freigesetzt. Kursk (Russland) - 23.2.2026 Am 6. August 2024 stießen ukrainische Truppen in die russische Region Kursk vor, die Offensive dauerte bis Frühjahr 2025. Das Kernkraftwerk Kursk liegt etwa 60 Kilometer von der ukrainischen Grenze entfernt, in der Nähe des umkämpften Gebietes. Russland meldete der IAEA am 22. August den Abschuss einer Drohne über dem Kraftwerksgelände. Messeinrichtungen werden regelmäßig überwacht Mitarbeiter*innen des BfS überprüfen die Daten verschiedener Messeinrichtungen in der Ukraine seit Beginn des Krieges regelmäßig. Dafür stehen verschiedene Messeinrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft zur Verfügung. Vor allem in Gebieten, in denen Kampfhandlungen stattgefunden haben, gibt es zwar weniger verfügbare Messdaten. Ein grundsätzlicher Überblick ist aber gegeben. Zusätzlich zu den Messstationen in der Ukraine selbst überprüft das BfS auch Messdaten aus den benachbarten Ländern. Die BfS -Mitarbeiter*innen sind zudem in engem Austausch mit den internationalen Partnern , darunter auch der IAEA und der Europäischen Union ( EU ). In Deutschland misst das BfS mit seinem ODL-Messnetz routinemäßig die natürliche Strahlenbelastung. Würde der gemessene Radioaktivitätspegel an einer Messstelle einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, würde automatisch eine Meldung ausgelöst. Auch die Spurenmessstelle auf dem Schauinsland bei Freiburg wird regelmäßig überwacht, genauso wie die Spurenmessstellen des Deutschen Wetterdienstes ( DWD ) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ( PTB ). Potenzielle Auswirkungen auf Deutschland Das BfS hat sich mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen bei Freisetzung radioaktiver Stoffe in ukrainischen Kernkraftwerken auf Deutschland zu erwarten wären. Dazu wurde untersucht, wie sich radioaktive Stoffe verbreiten würden. Demnach bewegten sich in der Vergangenheit über ein Jahr hinweg die Luftmassen an etwa 109 Tagen nach Deutschland (28 Prozent der Wetterlagen). Landwirtschaftliche Produktion Für den Fall, dass radioaktive Stoffe infolge einer Freisetzung in einem ukrainischen Kernkraftwerk nach Deutschland gelangen würden, würden sich die Notfallmaßnahmen voraussichtlich auf die Landwirtschaft und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte beschränken. Nach den Berechnungen des BfS ist nicht zu erwarten, dass weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig wären. BfS rät von Einnahme von Jodtabletten ab In Deutschland sind 189,5 Millionen Jodtabletten in den Bundesländern bevorratet, die bei einem Ereignis, bei dem ein Eintrag von radioaktivem Jod in die Luft zu erwarten ist, in den möglicherweise betroffenen Gebieten durch die Katastrophenschutzbehörden verteilt werden. Die Einnahme von Jodtabletten schützt ausschließlich vor der Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse, nicht vor der Wirkung anderer radioaktiver Stoffe . Von einer selbstständigen Einnahme von Jodtabletten rät das BfS ab. Eine Selbstmedikation mit hochdosierten Jodtabletten birgt gesundheitliche Risiken insbesondere für ältere Personen, hat aktuell aber keinen Nutzen. Radioaktives Jod hat eine Halbwertszeit von wenigen Tagen. Das bei dem Reaktorunfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) vor über 35 Jahren freigesetzte radioaktive Jod ist mittlerweile vollständig zerfallen und kann deshalb nicht mit dem Wind nach Deutschland transportiert werden. Redaktioneller Hinweis Diese Meldung wird vom BfS kontinuierlich aktualisiert. Der aktuelle Stand wird über Datum und Uhrzeit der letzten Aktualisierung ausgewiesen. Aktualisierungen erfolgen insbesondere dann, wenn eine neue Sachlage zur Einschätzung der radiologischen Situation in der Ukraine vorliegt. Geringfügigere Lageveränderungen, die nicht zu einer grundsätzlich neuen Bewertung der radiologischen Lage führen, werden nicht tagesaktuell eingepflegt, sondern in einer gesammelten Aktualisierung aufgenommen. Stand: 07.07.2026
Zum vierzigsten Mal jährt sich am 26. April 2026 die Explosion im Kernkraftwerk Tschernobyl. Schon drei Tage nach der Katastrophe waren damals erhöhte Radioaktivitätswerte in Deutschland messbar. Sehr schnell wurden die Kapazitäten vorhandener Messstellen personell und apparativ erweitert. Heute wird das für Tschernobyl charakteristische Radionuklid Cäsium-137 im Großteil der Proben kaum noch nachgewiesen. Die Konzentrationen waren in 92 Prozent aller landwirtschaftlich erzeugten Proben aus NRW im Jahr 2024 so niedrig, dass sie nicht mehr quantifizierbar waren. Nach dem Ereignis in Tschernobyl im Jahr 1986 waren die Auswirkungen in Nordrhein-Westfalen jedoch deutlich messbar. Über den Fallout nach der Reaktorkatastrophe gelangte das künstliche Radionuklid Cäsium-137 auch nach Nordrhein-Westfalen. Es ist bis heute ein Maß für die Auswirkungen dieser Reaktorkatastrophe. Erhöhte Messwerte für dieses Nuklid gab es nach dem Ereignis unter anderem in Rindfleisch- und Milchproben aus NRW. Die höchsten Werte traten 1986 nach Durchzug der radioaktiven Luftmassen zunächst oberirdisch auf, zum Beispiel in Oberflächengewässern, Blattgemüse und Weidegras. Es dauerte einige Jahre, bis die radiologischen Messwerte wieder auf ein niedriges Niveau abgesunken sind. Auch die Anzahl der Proben, in denen Cäsium-137 noch gefunden wird, ist rückläufig. Bis 1990 wurde in etwa 90 Prozent aller Rindfleischproben aus NRW Cäsium-137 quantifizierbar nachgewiesen. Inzwischen liegt diese Quote bei unter 20 Prozent. Als direkte Folge von Tschernobyl wurde in Deutschland das "Integrierte Mess- und Informationssystem" (IMIS) vom Bund eingerichtet. Deutschlandweit sind am IMIS-Messprogramm mehr als 50 Labore bei Bundesbehörden und in den Ländern beteiligt. In Nordrhein-Westfalen gab es 1986 fünf Stellen, die radiologische Belastungen messen konnten: das damalige Materialprüfungsamt in Dortmund, das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt in Detmold, das Chemische Landesuntersuchungsamt in Münster, das Landesamt für Wasser und Abfall mit Sitz in Düsseldorf und die Zentralstelle für Sicherheitstechnik und Strahlenschutz der Gewerbeaufsicht ebenfalls in Düsseldorf. Diese fünf Einrichtungen wurden als amtliche Messstellen zur Überwachung der Umweltradioaktivität festgelegt, und sind seitdem jeweils für einen der fünf Regierungsbezirke zuständig. Das Analysespektrum sowie die Anzahl und Art der Proben wurden erheblich erweitert. Bis dahin waren bereits Trinkwasser und Umweltproben aus Gewässern, Fischen, Sedimenten und Böden routinemäßig auf Strahlenbelastung überwacht worden. Ab 1986 bezogen die Messstellen in NRW auch Lebens- und Futtermittel in die Untersuchungen ein. Wenige Monate später im Dezember 1986 trat das Bundes-Strahlenschutzvorsorgegesetz in Kraft. Damit wurden Untersuchungen u.a. von Nahrungsmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft, von Milch und Milchprodukten sowie von Abwässern, Klärschlämmen und Düngemitteln Teil der vorgeschriebenen Routineüberwachung. In der Messtechnik wurden bereits etablierte Verfahren, wie die Gamma-Spektrometrie oder Messungen von Tritium und Strontium-90, um Alpha- und Beta-Messungen erweitert. Für eine erste, schnelle Einschätzung der Nuklidzusammensetzung nach einem radiologischen Ereignis wurden spezielle Messfahrzeuge etabliert. Sie verfügen über mobile Messeinrichtungen, mit denen die regionale Deposition auf der Bodenoberfläche bestimmt und die Ergebnisse noch vor Ort an das bundesweite Mess- und Informationssystem IMIS übermittelt werden können. An IMIS sind alle amtlichen Messstellen des Bundes und der Länder angeschlossen. Das System gibt bis heute einen bundesweiten Überblick über die aktuelle radiologische Lage. Damit können bei einem Ereignis, bei dem Radioaktivität in die Umwelt gelangt, gezielt entsprechende Sofortmaßnahmen getroffen werden. In einer solchen Lage, z. B. nach einem Unfall in einem Kernkraftwerk mit möglichen Auswirkungen auf das Gebiet der Bundesrepublik, müssen alle Beteiligten schnell handeln. Deshalb finden auf Bundesebene regelmäßig Übungen statt, an denen alle Bundesländer beteiligt sind. In Nordrhein-Westfalen könnten im Ernstfall alle fünf amtlichen Messstellen gemeinsam täglich 250 Proben untersuchen. Mehr zum Thema Umweltradioaktivität und Jahresberichte der amtlichen Messstellen in NRW: https://www.lanuk.nrw.de/themen/umwelt-und-gesundheit/strahlung/radioaktivitaet IMIS beim Bundesamt für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/notfallschutz/bfs/umwelt/imis.html Radiologische Messwerte im Geoportal des Bundesamtes für Strahlenschutz: https://www.imis.bfs.de/geoportal/ Download Pressemitteilung zurück
Das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und die Sicherheit der Entsorgung der radioaktiven Abfälle (Joint Convention) dient der Überprüfung der Maßnahmen der Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Sicherheit in der nuklearen Entsorgung. Dazu werden alle drei Jahre Überprüfungskonferenzen mit allen Vertragsstaaten durchgeführt, in deren Vorfeld jedes Land einen nationalen Bericht zur Beschreibung der Situation, aktueller Entwicklungen und geplanter Aktivitäten erstellt. Das Vorhaben setzt die Arbeiten zur ersten und zweiten Überprüfungskonferenz fort. Es umfasst die Erarbeitung von Beiträgen für den deutschen Staatenbericht sowie Bearbeitung von Fragen und Kommentaren dazu, die Prüfung und Kommentierung von Berichten der anderen Vertragsstaaten und die Teilnahme an der Überprüfungskonferenz im Mai 2009 als Mitglied der deutschen Delegation. Die Projektgruppe setzt sich aus Mitarbeitern des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Brenk Systemplanung, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und Öko-Institut zusammen unter Leitung des BMU.
Bauartzulassung fuer den nationalen und internationalen Verkehr; Pruefung auf Verhalten bei Brandeinwirkung.
<p> <p>Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2024 waren technische Fehler und Bedienfehler, organisatorische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen.</p> </p><p>Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2024 waren technische Fehler und Bedienfehler, organisatorische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen.</p><p> Meldepflichtige Ereignisse betrifft etwa 1 Prozent aller Betriebsbereiche <p>Im Jahr 2024 wurden der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/anlagensicherheit/zentrale-melde-auswertestelle-fuer-stoerfaelle">ZEMA</a>) insgesamt 31 meldepflichtige Ereignisse in 4049 Betriebsbereichen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, gemeldet (Stand 27.07.2026, siehe Abb. “Verteilung der Störfallereignisse 2024“ und Abb. „Nach der Störfall-Verordnung gemeldete Ereignisse“). Davon waren 17 Störfälle der Kategorie I des Anhang VI Teil 1 der 12. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bimschv">BImSchV</a> und 14 sonstige meldepflichtige Ereignisse (Kategorie II und III). Es wurden demnach ca. 0,5 % aller Betriebsbereiche derartige Ereignisse gemeldet. </p> <em>Meldepflichtige Ereignisse nach Branchen</em> <p>Zehn dieser Ereignisse traten im Jahr 2024 bei der Herstellung von Chemikalien und der Raffination von Erdöl auf, acht Ereignisse im Bereich der Verwertung und Beseitigung von Abfällen, fünf im Bereich Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung, vier im Bereich Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen, ein im Bereich Wärmeerzeugnis, Bergbau, Energie, jeweils ein Ereignis im Bereich Holz, Zellstoff sowie Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen und ein im Bereich Sonstiges (siehe Abb. „Verteilung der Störfallereignisse 2024“). </p> <em>Personen-, Sach- und Umweltschäden durch meldepflichtige Ereignisse</em> <p>Bei den 31 Ereignissen gab es einen Todesfall. 9 Personen wurden bei den Ereignissen verletzt. Bei 22 dieser Ereignisse traten innerhalb der Betriebsbereiche Sachschäden von über 172 Millionen Euro auf. Hierzu trugen insbesondere drei Einzelereignisse mit Schadenssummen von jeweils rund 30 Mio. € maßgeblich bei. Zudem sind bei einem Drittel der Ereignisse Brandgase durch Brände freigesetzt worden und bei zwei Drittel der Ereignisse Emissionen durch Stofffreisetzungen aufgetreten.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Verteilung-Ereignisse-2024_2026-07-31.png"> </a> <strong> Verteilung der Störfallereignisse 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt/ZEMA Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verteilung-Ereignisse-2024_2026-07-31.pdf">Diagramm als PDF (34,80 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verteilung-Ereignisse-2024_2026-07-31.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,49 kB)</a></li> </ul> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_StoerfallVO-Ereignisse-2024_%202026-07-31.png"> </a> <strong> Nach der Störfall-Verordnung gemeldete Ereignisse </strong> Quelle: Umweltbundesamt/ZEMA Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_StoerfallVO-Ereignisse-2024_%202026-07-31.pdf">Diagramm als PDF (50,14 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_StoerfallVO-Ereignisse-2024_%202026-07-31.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (29,56 kB)</a></li> </ul> </p><p> Fehlerquellen Mensch und Technik <p>Im Jahr 2024 waren Fehler von Menschen und Systemfehler die dominierenden Ursachen für Störfälle und sonstige meldepflichtige Ereignisse. Hier sind u. a. Fehler bei Reparaturarbeiten, Bedienfehler und organisatorische Fehler aufgetreten. </p> <p>Der Bereich Biogasanlagen war bei 4 Ereignissen betroffen. In 2 Fällen wurde ein Brand als Ursache angegeben.</p> </p><p> Störfallrisiken in Betriebsbereichen <p>Das Risiko eines Störfalls besteht immer dann, wenn gefährliche Stoffe in größeren Mengen in einem Bereich, der einem Betreiber untersteht, vorliegen oder sich bei einer Betriebsstörung bilden können. Um dieses Risiko zu minimieren, erließ die Europäische Union (EU) im Jahr 1982 die Seveso-Richtlinie und überarbeitete sie seitdem mehrmals, zuletzt 2012 <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1527750875521&uri=CELEX:32012L0018">(Richtlinie 2012/18/EU)</a>. Der deutsche Gesetzgeber setzt diese Vorgaben der EU insbesondere mit der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/BJNR060310000.html">Störfall-Verordnung</a> um. Um Anforderungen an die Minderung von derartigen Risiken besser fassen zu können, hat die EU den Begriff „Betriebsbereich“ eingeführt. Ein Betriebsbereich liegt dann vor, wenn in einem Bereich mit einer oder mehreren Anlagen, der einem Betreiber untersteht, mindestens vorgegebene Mengen an bestimmten gefährlichen Stoffen vorliegen oder bei einer Betriebsstörung entstehen können. Die jeweiligen Mindestmengen sind in der Störfall-Verordnung festgelegt.</p> <p>2024 hatten wir in Deutschland 4.049 Betriebsbereiche. Geschieht in einem Betriebsbereich eine Betriebsstörung, die so gravierend ist, dass sie in der Störfall-Verordnung genannte Kriterien erfüllt, muss der jeweilige Betreiber des Betriebsbereichs diese der zuständigen Landesbehörde melden (meldepflichtige Ereignisse). </p> <p>Um einen Störfall handelt es sich, wenn durch ein derartiges Ereignis</p> <ul> <li>das Leben von Menschen bedroht wird,</li> <li>schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen zu befürchten sind,</li> <li>die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen beeinträchtigt wird und</li> <li>die Umwelt oder bestimmte Kultur- und Sachgüter geschädigt werden, so dass dadurch eine Veränderung von Beständen oder der Nutzbarkeit das Gemeinwohl beeinträchtigen.</li> </ul> </p><p> Verhinderung von Störfällen und Minimierung ihrer Folgen <p>Die Störfall-Verordnung verpflichtet den Betreiber eines Betriebsbereichs insbesondere dazu, Störfälle zu verhindern und zusätzliche Maßnahmen zu treffen, um die Auswirkungen von dennoch auftretenden Störfällen zu begrenzen. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3506">Diese Grundpflichten werden durch zahlreiche Betreiberpflichten in der Störfall-Verordnung konkretisiert und um Behördenpflichten ergänzt.</a></p> <p>Der Schaden, der bei einem Störfall entstehen kann, hängt wesentlich von den Mengen an vorhandenen oder möglicherweise entstehenden Mengen gefährlicher Stoffe ab. Um Anwohner und die Umwelt bestmöglich zu schützen werden Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, in zwei Kategorien eingeteilt: In „Betriebsbereiche der unteren Klasse“ und in „Betriebsbereiche der oberen Klasse“.</p> <ul> <li>In „Betriebsbereichen der unteren Klasse“ sind bestimmte Mengen an gefährlichen Stoffen vorhanden. Die Betreiber müssen „grundlegende Pflichten“ zur Verhinderung und Begrenzung von Störfällen erfüllen. Dazu zählen ein Konzept, wie ein Betreiber Störfälle verhindert, und ein Konzept, wie er die Auswirkungen eines Störfalls durch technische oder organisatorische Maßnahmen begrenzt. Das kann das Einhausen von Anlagenteilen sein oder die Bereitstellung einer betrieblichen Feuerwehr und von Rettungsdiensten.</li> <li>In „Betriebsbereichen der oberen Klasse“ sind größere Mengen an gefährlichen Stoffen vorhanden. Hier muss der Betreiber „erweiterte Pflichten“ zur Verhinderung und Begrenzung von Störfällen und damit auch erhöhte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Diese muss er in einem Sicherheitsbericht dokumentieren. Außerdem muss er einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellen. Im Sicherheitsbericht beschreibt er die Risiken eines Störfalls und welche Vorkehrungen er trifft, um diese Risiken zu senken. Im Alarm- und Gefahrenabwehrplan muss er festlegen, wer bei einem Störfall informiert wird und welche Maßnahmen er zu ergreifen hat.</li> </ul> </p><p> Unternehmen sollen voneinander lernen <p>Seit 1991 müssen Unternehmen alle Störfälle melden. Seit 1993 gibt es dafür eine zentrale Anlaufstelle, die „Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen“ (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23297">ZEMA</a>). Die ZEMA gehört zum Umweltbundesamt. Neben der Erfassung und Auswertung von Ereignissen, ist es ein Ziel der ZEMA, verallgemeinerbare Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik zu gewinnen.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Bewältigung extremer Hochwasserlagen erfordert schnelle und mitunter auch mutige Entscheidungen: Auf dem Höhepunkt des Winterhochwassers zum Jahreswechsel 2023/24 öffnete ein Bagger im Landkreis Mansfeld-Südharz gezielt den Helme-Deich Katharinenrieth. Die am 28. Dezember 2023 umgesetzte Aktion bewahrte im benachbarten Thüringen die Gemeinden Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Heygendorf (Kyffhäuserkreis) vor großflächigen Überschwemmungen. Inzwischen ist die Deichscharte geschlossen und der Deich wurde DIN gerecht voll funktionstüchtig wiederhergestellt. Nach Abschluss letzter Restarbeiten zum Wegebau haben die Umweltminister aus Sachsen-Anhalt und Thüringen, Prof. Dr. Armin Willingmann und Tilo Kummer, den instandgesetzten Deich heute an der Stelle der damaligen Öffnung feierlich eingeweiht. Mit vor Ort waren auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Landkreise und der Landesbehörden für Hochwasserschutz aus Sachsen-Anhalt und Thüringen. Willingmann betonte: „So geht professioneller Hochwasserschutz mit ‚Sachsen-Anhalt-Tempo‘. Im Angesicht der Krise haben die Verantwortlichen aus Landkreisen und Landesbehörden schnell entschieden und mutig gehandelt. Ihnen ist es zu verdanken, dass sich die Auswirkungen des extremen Winterhochwassers an der Helme in Grenzen gehalten haben. Umso wichtiger ist es, dass der damals in höchster Not geöffnete Deich schnell wieder voll funktionsfähig gemacht wurde und der gesamte Hochwasserschutz an der Helme jetzt wieder bei 100 Prozent ist. Für einen erneuten Härtetest wären wir also gewappnet.“ Thüringens Umweltminister Tilo Kummer erklärte: „Schon beim akuten Hochwasser 2023/2024 war die Zusammenarbeit hoch professionell – und ging bis jetzt schnell und effektiv weiter. Jetzt ist die volle Funktionsfähigkeit des Deiches wieder hergestellt. Der Hochwasserschutz an der Helme muss weiter angegangen werden. Dazu werden Sachsen-Anhalt und Thüringen ein gemeinsames, länderübergreifendes Hochwasserschutzkonzept erstellen und so die Arbeiten gemeinsam fortsetzen.“ Die Bau- und Planungskosten für die DIN-gerechte Instandsetzung des Deiches Katharinenrieth belaufen sich auf rund 630.000 Euro. Sie werden vom Freistaat Thüringen getragen; Sachsen-Anhalt hatte die Umsetzung der Maßnahme betreut. Der Deich war zunächst mit Spundwänden, Schotter und Erde provisorisch verschlossen worden. Im Rahmen der Arbeiten wurden das Provisorium entfernt sowie danach etwa 2.000 Tonnen bindiges Deichbaumaterial eingebracht und mit Oberboden abgedeckt. Zum Schutz vor Erosion ist Rasen gesät worden. Abschließend wurden rund 4.500 m² Deichverteidigungsweg wiederhergestellt. Damit sind alle beim Winterhochwasser 2023/24 beschädigten Helme-Deiche wieder voll funktionsfähig: An den Deichen Thürungen, Roßla, Martinsrieth und Oberröblingen sind u.a. Deichverteidigungswege instand gesetzt, Schäden an Deichkronen und Böschungen behoben sowie die durch Sandsäcke teilweise beschädigten Grasnarben wiederhergestellt worden. Zudem wurden am wichtigen Alarmpegel Bennungen die Messtechnik repariert, Schäden am Pegelgebäude beseitigt und die Pegellatte erneuert. 2025 werden zudem acht in Mitleidenschaft gezogene Helme-Wehre für künftige starke Hochwasserlagen instand gesetzt. Für die genannten Maßnahmen zur Schadensbeseitigung an der Helme sind insgesamt rund 2,4 Millionen Euro geflossen bzw. noch vorgesehen. Landesweit sind im Jahr 2024 bereits rund 8,5 Millionen Euro für die Beseitigung der Schäden aus dem Winterhochwasser 2023/24 eingesetzt worden, davon rund 5,9 Millionen Euro für Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung von Deichanlagen, Pegeln, Sielen und Schöpfwerken. Hinzu kamen rund 1,3 Millionen Euro für die Beräumung und Entsorgung von Sandsäcken, Schwemmgut und Sedimenten, weitere rund 0,8 Millionen Euro für das Auffüllen der Hochwasserschutzlager sowie zusätzliche Wartung und Reparatur von Pumpen und 0,5 Millionen Euro für die Ertüchtigung von Frühwarn- und Sicherheitssystemen. Hintergrund Das Winterhochwasser zum Jahreswechsel 2023/24 betraf alle Flussgebiete in Sachsen-Anhalt sowie das westliche Thüringen. Besonders langanhaltend beansprucht war dabei der Unterlauf der Helme, deren Wasserstand in enger Verbindung zur Talsperre Kelbra steht. Diese hatte aufgrund des übermäßigen Niederschlags im Einzugsgebiet teils über das Stauziel hinaus Wasser aufgenommen – und damit die Region deutlich entlastet. Über die Helme wurde die Talsperre sukzessive wieder abgelassen. Durch das Winterhochwasser sind allein in Sachsen-Anhalt flutbedingte Schäden in Höhe von insgesamt rund 40 Millionen Euro entstanden: Betroffen sind Siele, Schöpfwerke, Pegel und Deiche, die zeitnah repariert werden müssen. Zur Beseitigung dieser Schäden und für hochwasserbedingte Folgekosten hatte das Umweltministerium in einem ersten Schritt für 2024 insgesamt 10 Millionen Euro bereitgestellt. Da auch die Talsperre Kelbra durch das Hochwasser stark beansprucht wurde, sollen 2025 u.a. bauliche Schäden an Zu- und Auslauf beseitigt und das Dammvorland erhöht werden. Die Helme gehört zum Flusssystem der Elbe. Sie entspringt in Thüringen, fließt durch Sachsen-Anhalt und mündet wieder in Thüringen in die Unstrut. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
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