Das Oeko-Institut ueberpruefte im Auftrag der Kreistagsfraktion der GRUENEN in Viersen ein Gutachten ueber die 'Einsatz- und Standortmoeglichkeiten einer Muellverbrennungsanlage fuer das Gebiet der Stadt Moenchengladbach und des Kreises Viersen'. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Ueberpruefung waren: Der Anteil an Hausmuell, der einer endgueltigen Beteiligung zugefuehrt werden muss, ist wesentlich geringer, als in dem Gutachten angenommen wird. Die konventionelle Rostfeuerung wurde durch methodisch fehlerhafte Wertung zu vorteilhaft dargestellt. Die Emissionen der vorgeschlagenen Anlage wurden aufgrund nicht korrekten Vergleichs mit Kohlekraftwerken bagatellisiert. Es wird vorgeschlagen, ein neues mengen- und schadstoffbezogenes Gutachten zu verlangen
Anwendung des GAD bei der Nutzungsentscheidung von Hausmülldeponien. Es wird eine Zusammenführung von Vorarbeiten des CEMAGREF (Frankreich) - externe Kostenschätzungen verschiedener Nutzungsmöglichkeiten - und der Universität Tübingen - intergenerationelle Diskontierung - angestrebt.
Auswertung der Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiberberichte der Abfallentsorgungsanlagen des Landes M-V (z.B. Darstellung der getrennt erfassten Abfälle zur Verwertung, des Aufkommens an Restabfällen aus privaten Haushaltungen sowie der Zusammensetzung der Abfälle).
Art und Menge der Siedlungsabfaelle nehmen mit der Intensivierung des Zivilisatorischen Taetigkeit zu. Erhoehte Anforderungen an die Muellverbrennung bzw. emittierte Schadstoffe fuehren zukuenftig zur Deponie gewisser Stoffe. Vor allem bei alternativen Massnahmen sind auch die wirtschaftlichen Fragen zu beruecksichtigen. In einer nach bestimmten Kriterien ausgewaehlten Region wird ein umfassendes, langfristiges Abfallbewirtschaftungskonzept erarbeitet. Die Methodik soll auf andere Regionen uebertragbar sein. Fragestellungen: Welches Ausmass hat die gegenwaertige oekologische und oekonomische Gesamtbelastung in der Region angenommen? - Koennen mit den Gegenwaertig praktizierten Massnahmen die oekologischen Ziele (Gewaesserschutz-, Umweltschutzgesetz etc.) erreicht werden? Wenn nein, welche Alternativen sind wirksamer?
Dieser Datensatz enthält Daten zum Siedlungsabfallaufkommen in Schleswig-Holstein im Jahr 2023 in Tonnen und Kilogramm pro Kopf, nach Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und sowie ihrer Zuordnung zur Systematik der Siedlungsabfallbilanz und den 15 Kreisen und kreisfreien Städten zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen der jährlichen Bilanzpflicht nach § 4 Absatz 2 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) dem Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verfügung gestellt und vom LfU geprüft, ausgewertet und zusammengefasst. Eine ausführliche Betrachtung der Daten zum aktuellen Berichtsjahr finden Sie voraussichtlich ab Januar 2025 auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/siedlungsabfallbilanz.html. Bei den Abfallmengen handelt es sich um im Rahmen ihrer Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsorgte Abfallmengen, in der Regel stammen die Abfälle also aus privaten Haushalten und vergleichbaren Geschäfts- und Gewerbebetrieben oder sind – nach jeweiliger Abfallsatzung – überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung. Gegenüber der Erhebung durch das Statistikamt Nord und das Statistische Bundesamt kommt es zu Abweichungen, da dort einige Abfallschlüssel und damit Teilmengen nicht berücksichtigt werden. ##Aufbau der Datei Folgende Spalten sind in den Dateien enthalten: - 'Jahr' – Jahr, in dem die Abfälle angefallen und eingesammelt oder abgegeben wurden - 'Bilanznr' – Nummer der Bilanzgruppe nach der Systematik in der Abfallbilanz des Landes Schleswig-Holstein - 'Bilanzbezeichnung' – Bezeichnung zur Bilanznummer - 'Schluessel_AVV_EAK' – sechsstelliger Schlüssel nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV. Achtung: einzelne Abfallschlüssel sind zwei verschiedenen Bilanzgruppen zugeordnet. Die Unterscheidung erfolgt über die Zusammensetzung oder der Art der Sammlung des Abfalls. - 'Abfallbezeichnung_AVV_EAK' – Abfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV zu dem sechsstelligen AVV-Schlüssel; beginnt die Bezeichnung mit einem Sternchen (*), handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach AVV - 'gefährlich' – gefährlich im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung AVV, j für ja, n für nein - 'Kreis_Name' – Name des Kreises oder der kreisfreien Stadt, aus dem die Abfälle stammen - 'Kreis_Schluessel ' – zweistelliger Kreisschlüssel - 'Menge_in_t' – Abfallmasse in Tonnen (t) mit drei Nachkommastellen - 'kg_proEinw '– Abfallmasse in Kilogramm (kg) pro Kopf - 'Quelle' – Datenquelle - 'Stand'– letzter Stand der Erhebung Trennzeichen ist Semikolon, Zeichensatz Westeuropäisch (Windows-1252/WinLatin 1).
Das Siedlungsabfallaufkommen in Schleswig-Holstein im Jahr 2023 in ganz Schleswig-Holstein in Tonnen und Kilogramm pro Kopf, nach Zuordnung zu den Bilanzgruppen der schleswig-holsteinischen Siedlungsabfallbilanz, Kreisen/kreisfreien Städten sowie den Entsorgungswegen zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen der jährlichen Bilanzpflicht nach § 4 Absatz 2 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) dem Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verfügung gestellt und vom LfU geprüft, ausgewertet und zusammengefasst. Eine ausführliche Betrachtung der Daten zum aktuellen Berichtsjahr finden Sie voraussichtlich ab Januar 2025 auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/siedlungsabfallbilanz.html. Bei den Abfallmengen handelt es sich um im Rahmen ihrer Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsorgte Abfallmengen, in der Regel stammen die Abfälle also aus privaten Haushalten und vergleichbaren Geschäfts- und Gewerbebetrieben oder sind – nach jeweiliger Abfallsatzung – überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung. Gegenüber der Erhebung durch das Statistikamt Nord und das Statistische Bundesamt kommt es zu Abweichungen, da dort einige Abfallschlüssel und damit Teilmengen nicht berücksichtigt werden. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind in den Dateien enthalten: - `Jahr` – Jahr, in dem die Abfälle angefallen und eingesammelt oder abgegeben wurden - `Bilanznr` – Nummer der Bilanzgruppe nach der Systematik in der Abfallbilanz des Landes Schleswig-Holstein - `Bilanzbezeichnung` – Bezeichnung zur Bilanznummer - `Abfallschluesselbereich ` – Beschreibung der Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV), dieser Bilanzgruppe zugeordnet sind. Achtung: einzelne Abfallschlüssel sind zwei verschiedenen Bilanzgruppen zugeordnet. Die Unterscheidung erfolgt über die Zusammensetzung oder der Art der Sammlung des Abfalls. - `Abfallbezeichnung_AVV_EAK` – Abfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV zu dem sechsstelligen AVV-Schlüssel; beginnt die Bezeichnung mit einem Sternchen (*), handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach AVV - `gefährlich` – gefährlich im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung AVV, j für ja, n für nein - `Kreis_Name` – Name des Kreises oder der kreisfreien Stadt, aus dem die Abfälle stammen - `Kreis_Schlüssel` – zweistelliger Kreisschlüssel - `Entsorgungsweg` – Entsorgungsweg, Auswahl aus fünf Wegen nach Vorgabe - `Menge_in_t` – Abfallmasse in Tonnen (t) mit drei Nachkommastellen - `kg_proEinw` – Abfallmasse in Kilogramm (kg) pro Kopf mit drei Nachkommastellen - `Quelle` – Datenquelle - `Stand` – letzter Stand der Erhebung Trennzeichen ist Semikolon, Zeichensatz Westeuropäisch (Windows-1252/WinLatin 1).
Presse Abfallaufkommen in Deutschland im Jahr 2023 weiter gesunken: -4,8 % zum Vorjahr Seite teilen Pressemitteilung Nr. 190 vom 3. Juni 2025 Abfallaufkommen auf niedrigstem Stand seit 2010 Erstmals seit 2012 weniger als 200 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle Abfall-Verwertungsquote stagniert seit 2019 bei 82 % WIESBADEN – Im Jahr 2023 sind in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen 380,1 Millionen Tonnen Abfälle angefallen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Tag der Umwelt am 5. Juni 2025 weiter mitteilt, waren das 4,8 % oder 19,0 Millionen Tonnen Abfälle weniger als im Vorjahr. Damit sank das jährliche Abfallaufkommen seit dem Höchststand von 417,2 Millionen Tonnen im Jahr 2018 kontinuierlich. Weniger Abfälle als im Jahr 2023 waren in Deutschland zuletzt 2010 (373,0 Millionen Tonnen) angefallen. Das Aufkommen an Bau- und Abbruchabfälle sank 2023 erstmals seit 2012 unter 200 Millionen Tonnen. 8,1 % weniger Bau- und Abbruchabfälle als im Vorjahr Der überdurchschnittliche Rückgang bei den Bau- und Abbruchabfällen um 8,1 % oder 17,4 Millionen Tonnen war maßgeblich für die Gesamtentwicklung des Abfallaufkommens im Jahr 2023. Ebenfalls deutlich verringerte sich das Aufkommen an übrigen Abfällen (Produktions- und Gewerbeabfälle unterschiedlichster Art), und zwar um 3,3 % oder 1,6 Millionen Tonnen. Auch die Abfälle aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen verzeichneten einen weiteren, aber vergleichsweise geringen Rückgang um 1,4 % oder 0,4 Millionen Tonnen. Die Menge an Siedlungsabfällen (Abfälle aus privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen wie zum Beispiel Kantinen) stieg, allerdings nur geringfügig um 0,6 % oder 0,3 Millionen Tonnen. Auch die bereits in einer Abfallentsorgungsanlage behandelten sogenannten Sekundärabfälle nahmen mit einem Anstieg um 0,3 % oder 0,2 Millionen Tonnen wieder leicht zu. Bau- und Abbruchabfälle machen weiterhin über die Hälfte des Abfallaufkommens aus Trotz des deutlichen Rückgangs machten die Bau- und Abbruchabfälle im Jahr 2023 mit 198,8 Millionen Tonnen weiterhin den Großteil des Gesamtabfallaufkommens aus (52 %), gefolgt von den Sekundärabfällen mit 57,3 Millionen Tonnen (15 %), den Siedlungsabfällen mit 48,9 Millionen Tonnen (13 %), den übrigen Abfällen mit 47,0 Millionen Tonnen (12 %) und den Abfällen aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen mit 28,2 Millionen Tonnen (7 %). Kein Trend erkennbar: Weiterhin 82 % der Abfälle stofflich oder energetisch verwertet 313,3 Millionen Tonnen Abfälle wurden im Jahr 2023 verwertet. Das entspricht einer Verwertungsquote von 82 %. Damit blieb die Verwertungsquote des Gesamtabfallaufkommens seit dem Jahr 2019 unverändert. Die meisten der verwerteten Abfälle (266,4 Millionen Tonnen oder 70 % aller Abfälle) wurden stofflich verwertet, also recycelt. Auf Deponien entsorgt wurden 16 % (59,5 Millionen Tonnen) der Abfälle. Weitere Informationen: Die vorläufigen Ergebnisse zum Abfallaufkommen im Jahr 2023 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite " Abfallwirtschaft " in den Tabellen " Kurzübersicht Abfallbilanz – Zeitreihe " verfügbar. Detaillierte Informationen und endgültige Ergebnisse zur Abfallbilanz, lange Zeitreihen und methodische Erläuterungen bieten auch der Statistische Bericht " Abfallbilanz " (aktuell für das Berichtsjahr 2022, die Ausgabe zum Berichtsjahr 2023 ist abrufbar ab Juli 2025) sowie die Tabellen 32171 in der Datenbank GENESIS- Online . Über das Aufkommen an Haushaltsabfällen im Jahr 2023 informiert die Pressemitteilung Nr. 475 vom 16. Dezember 2024 . Ergebnisse zu den Themen Ressourcen, Klima und Umwelt bietet auch die Klima-Sonderseite ( www.destatis.de/klima ) im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 611 75 8950 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft Klima
Dieser Datensatz enthält Daten zum Siedlungsabfallaufkommen in Schleswig-Holstein im Jahr 2023 in Tonnen und Kilogramm pro Kopf, nach Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und sowie ihrer Zuordnung zur Systematik der Siedlungsabfallbilanz und den 15 Kreisen und kreisfreien Städten zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen der jährlichen Bilanzpflicht nach § 4 Absatz 2 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) dem Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verfügung gestellt und vom LfU geprüft, ausgewertet und zusammengefasst. Eine ausführliche Betrachtung der Daten zum aktuellen Berichtsjahr finden Sie voraussichtlich ab Januar 2025 auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/siedlungsabfallbilanz.html. Bei den Abfallmengen handelt es sich um im Rahmen ihrer Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsorgte Abfallmengen, in der Regel stammen die Abfälle also aus privaten Haushalten und vergleichbaren Geschäfts- und Gewerbebetrieben oder sind – nach jeweiliger Abfallsatzung – überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung. Gegenüber der Erhebung durch das Statistikamt Nord und das Statistische Bundesamt kommt es zu Abweichungen, da dort einige Abfallschlüssel und damit Teilmengen nicht berücksichtigt werden. ##Aufbau der Datei Folgende Spalten sind in den Dateien enthalten: - 'Jahr' – Jahr, in dem die Abfälle angefallen und eingesammelt oder abgegeben wurden - 'Bilanznr' – Nummer der Bilanzgruppe nach der Systematik in der Abfallbilanz des Landes Schleswig-Holstein - 'Bilanzbezeichnung' – Bezeichnung zur Bilanznummer - 'Schluessel_AVV_EAK' – sechsstelliger Schlüssel nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV. Achtung: einzelne Abfallschlüssel sind zwei verschiedenen Bilanzgruppen zugeordnet. Die Unterscheidung erfolgt über die Zusammensetzung oder der Art der Sammlung des Abfalls. - 'Abfallbezeichnung_AVV_EAK' – Abfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV zu dem sechsstelligen AVV-Schlüssel; beginnt die Bezeichnung mit einem Sternchen (*), handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach AVV - 'gefährlich' – gefährlich im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung AVV, j für ja, n für nein - 'Kreis_Name' – Name des Kreises oder der kreisfreien Stadt, aus dem die Abfälle stammen - 'Kreis_Schluessel ' – zweistelliger Kreisschlüssel - 'Menge_in_t' – Abfallmasse in Tonnen (t) mit drei Nachkommastellen - 'kg_proEinw '– Abfallmasse in Kilogramm (kg) pro Kopf - 'Quelle' – Datenquelle - 'Stand'– letzter Stand der Erhebung Trennzeichen ist Semikolon, Zeichensatz Westeuropäisch (Windows-1252/WinLatin 1).
Das Siedlungsabfallaufkommen in Schleswig-Holstein im Jahr 2023 in ganz Schleswig-Holstein in Tonnen und Kilogramm pro Kopf, nach Zuordnung zu den Bilanzgruppen der schleswig-holsteinischen Siedlungsabfallbilanz, Kreisen/kreisfreien Städten sowie den Entsorgungswegen zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen der jährlichen Bilanzpflicht nach § 4 Absatz 2 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) dem Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verfügung gestellt und vom LfU geprüft, ausgewertet und zusammengefasst. Eine ausführliche Betrachtung der Daten zum aktuellen Berichtsjahr finden Sie voraussichtlich ab Januar 2025 auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/siedlungsabfallbilanz.html. Bei den Abfallmengen handelt es sich um im Rahmen ihrer Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsorgte Abfallmengen, in der Regel stammen die Abfälle also aus privaten Haushalten und vergleichbaren Geschäfts- und Gewerbebetrieben oder sind – nach jeweiliger Abfallsatzung – überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung. Gegenüber der Erhebung durch das Statistikamt Nord und das Statistische Bundesamt kommt es zu Abweichungen, da dort einige Abfallschlüssel und damit Teilmengen nicht berücksichtigt werden. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind in den Dateien enthalten: - `Jahr` – Jahr, in dem die Abfälle angefallen und eingesammelt oder abgegeben wurden - `Bilanznr` – Nummer der Bilanzgruppe nach der Systematik in der Abfallbilanz des Landes Schleswig-Holstein - `Bilanzbezeichnung` – Bezeichnung zur Bilanznummer - `Abfallschluesselbereich ` – Beschreibung der Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV), dieser Bilanzgruppe zugeordnet sind. Achtung: einzelne Abfallschlüssel sind zwei verschiedenen Bilanzgruppen zugeordnet. Die Unterscheidung erfolgt über die Zusammensetzung oder der Art der Sammlung des Abfalls. - `Abfallbezeichnung_AVV_EAK` – Abfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV zu dem sechsstelligen AVV-Schlüssel; beginnt die Bezeichnung mit einem Sternchen (*), handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach AVV - `gefährlich` – gefährlich im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung AVV, j für ja, n für nein - `Kreis_Name` – Name des Kreises oder der kreisfreien Stadt, aus dem die Abfälle stammen - `Kreis_Schlüssel` – zweistelliger Kreisschlüssel - `Entsorgungsweg` – Entsorgungsweg, Auswahl aus fünf Wegen nach Vorgabe - `Menge_in_t` – Abfallmasse in Tonnen (t) mit drei Nachkommastellen - `kg_proEinw` – Abfallmasse in Kilogramm (kg) pro Kopf mit drei Nachkommastellen - `Quelle` – Datenquelle - `Stand` – letzter Stand der Erhebung Trennzeichen ist Semikolon, Zeichensatz Westeuropäisch (Windows-1252/WinLatin 1).
Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftspläne geben Auskunft über Abfallaufkommen und Entsorgungskapazitäten und prognostizieren abfallwirtschaftliche Entwicklungen. Die Abfallbilanz für das Land Sachsen-Anhalt vermittelt einen Überblick über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsgebieten. Sie liefert Daten und Informationen zum Siedlungsabfallaufkommen und zum Aufkommen an nachweispflichtigen (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfällen der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts des vergangenen Jahres. Es werden abfallartenspezifisch die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sowie die Aufkommensentwicklung seit 1992 aufgezeigt. Bilanzen früherer Jahre können auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz ebenfalls eingesehen werden. Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen die in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Der aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan wurde am 17.10.2017 von der zuständigen Planungsbehörde, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, im Amtsblatt auf den Seiten 143, 144 bekannt gegeben. Der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2017 gliedert sich in zwei sachliche Teilpläne: den Teilplan " Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle " (TP SiA LSA) den Teilplan " Gefährliche Abfälle " (TP gefA LSA). Beide Teilpläne sind auch über die Internet-Seiten des Landesverwaltungsamts, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Bodenschutz aufrufbar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die im Planungsraum anfallenden Abfälle gewährleistet ist. Mit seinen Empfehlungen und Leitlinien bildet der Plan die Grundlage für die Entsorgungsträger. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Auswirkungen auf die Umwelt relevanter Anlagen sind nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) durch ein System von Umweltinspektionen zu prüfen. Für die von der Richtlinie erfassten Deponien besteht nach § 47 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung die Verpflichtung zur Überwachung. Es ist ein anlagenübergreifender Überwachungsplan aufzustellen. Dieser Überwachungsplan ist Bestandteil des Überwachungsplans des Landes Sachsen-Anhalt für Industrie-Emissions-Anlagen (IE-ÜPl). Weitere Informationen zum Überwachungsplan Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde. Die Überwachungsprogramme der Deponien in Zuständigkeit der oberen Abfallbehörde sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes verfügbar. Deponien sind Beseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden die Abfälle verschiedenen Deponieklassen zugeordnet, die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Zuordnungswerte für den Schadstoffgehalt bestimmen, welcher Abfall auf welcher Deponieklasse abgelagert werden darf. Deponien der Klassen 0, I, II und III sind oberirdische, Deponien der Klasse IV sind untertägige Anlagen. In Sachsen-Anhalt existiert eine Untertagedeponie im Salzgestein. Bei den oberirdischen Deponien gibt es mehrere Anlagen unterschiedlicher Deponieklasse, auf denen aktuell Abfälle beseitigt werden. Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt über mehrere stillgelegte Deponien. Auf denen werden Abfälle in Form von Deponie-Ersatzbaustoffen im Rahmen von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen eingesetzt. Weiterführende allgemeine Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigung, Überwachung und Zuständigkeiten für Deponien finden Sie hier auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
Origin | Count |
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Bund | 59 |
Land | 40 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 1 |
Förderprogramm | 37 |
Text | 16 |
unbekannt | 32 |
License | Count |
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geschlossen | 23 |
offen | 60 |
unbekannt | 3 |
Language | Count |
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Deutsch | 84 |
Englisch | 7 |
Resource type | Count |
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Datei | 27 |
Dokument | 17 |
Keine | 38 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 18 |
Topic | Count |
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Boden | 26 |
Lebewesen und Lebensräume | 54 |
Luft | 16 |
Mensch und Umwelt | 86 |
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