Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Hochwasserschutz im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. In Vorranggebieten für Hochwasserschutz (VH) sind Überschwemmungsgebiete festzusetzen. In VH sind jegliche Siedlungserweiterungen und neu Planungen (d.h. Wohnen, Gewerbe, Einrichtungen für Freizeit und Sport) unzulässig.
Bebauungsplan
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Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Saarlouis (Saarland) Stadtteil Beaumarais:Bebauungsplan "Erweiterung der Siedlung Beaumarais Nr.02_0" der Kreisstadt Saarlouis, Stadtteil Beaumarais
Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Saarlouis (Saarland) Stadtteil Beaumarais:Bebauungsplan "Erweiterung der Siedlung Beaumarais 1.Aenderung Nr.02_1" der Kreisstadt Saarlouis, Stadtteil Beaumarais
Der Einsatz für den Naturschutz zeigt Wirkung, muss aber gerade im Bereich der Agrarlandschaft noch deutlich verstärkt werden. Das geht aus dem zweiten Rechenschaftsbericht zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) hervor, den das Bundeskabinett am 2. August 2017 beschlossen hat. Der Rechenschaftsbericht zur NBS stellt die Entwicklungen der biologischen Vielfalt von 2013 bis 2017 dar. Der zentrale Indikator "Artenvielfalt und Landschaftsqualität" zeigt einen negativen Trend. Ein wesentlicher Grund dafür sind die Intensivierung der Landbewirtschaftung und die Zunahme von intensiv genutzten Flächen für den Anbau von Energiepflanzen. Auch der anhaltende Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und das Wachstum von Siedlungen und Gewerbeflächen führen zu Zerschneidungen von Lebensräumen. Insgesamt wird die gesetzliche Verpflichtung der Länder, ein Netz verbundener Biotope zu schaffen, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes einnimmt, noch zu langsam umgesetzt. Zu den positiven Entwicklungen zählt, dass 14 Bundesländer mittlerweile eigene Biodiversitätsstrategien oder-programme auf Grundlage der NBS entwickelt haben. Der Flächenanteil streng geschützter Biotope konnte gesteigert werden und lag im Jahr 2014 bei 4,4 Prozent der Landesfläche Deutschlands. Das Ziel, bis 2020 zehn Prozent des öffentlichen Waldes in Deutschland der Natur zurückzugeben, hat der Bund für seinen Waldbesitz im Rahmen des Nationalen Naturerbes bereits übertroffen. Auch für die Renaturierung von Auen und Flüssen wurden wichtige Grundlagen gelegt: Mit dem im Februar 2017 vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesprogramm "Blaues Band" sind die Voraussetzungen für umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen in den nächsten Jahrzehnten geschaffen. Beim zentralen Förderinstrument zur Umsetzung der NBS, dem "Bundesprogramm Biologische Vielfalt", konnte die Finanzierung des Bundes von zuvor 15 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro im Jahr 2017 gesteigert werden.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Hochwasserschutz im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. In Vorranggebieten für Hochwasserschutz (VH) sind Überschwemmungsgebiete festzusetzen. In VH sind jegliche Siedlungserweiterungen und neu Planungen (d.h. Wohnen, Gewerbe, Einrichtungen für Freizeit und Sport) unzulässig. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Die Gemeinde Wietzendorf ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Die Planungshoheit für das Bauen liegt in den Händen der Gemeinden. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der jeweiligen Landesbauordnung können diese zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen (Bebauungspläne) erlassen. Die Landesbauordnungen bilden dabei die rechtlichen Grundlagen für weitergehende gestalterische Vorschriften (Festsetzungen) in den Bebauungsplänen. In § 1 BauGB sind Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung) definiert, nämlich „die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde … vorzubereiten und zu leiten“. Weiter heißt es, die Bauleitpläne sind „aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Gemeinde. Solange also die Beurteilung eines Bauvorhabens im Innenbereich problemlos nach § 34 BauGB möglich ist, kann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden. Wenn aber Spannungen (z. B. Interessenskonflikte) zu befürchten sind, sich Spannungen häufen, oder wenn sich eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet, ist der Bebauungsplan das Instrument, die Entwicklung in bestimmte Bahnen zu lenken oder zu halten. Dabei sind die Ziele der Raumordnungsplanung zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 4 BauGB). Siedlungserweiterungen (Neubaugebiete) unter Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen bzw. größere Vorhaben im Außenbereich können nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens umgesetzt werden. Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, entwickelt werden.
Die Flächeninanspruchnahme durch Bebauung ist nach den Wirkungen von Land-, Forst- und Wasserwirtschaft eine der wesentlichen Gefährdungsursachen für die Biologische Vielfalt. Neben dem generell hohen Flächenverbrauch ist die Lage wachsender Siedlungsflächen ein kritischer und für den Erhalt von Verbundbeziehungen wichtiger Aspekt. Häufig knüpfen neu bebaute Flächen an bestehende Siedlungs- und Verkehrsflächen an, verbinden diese oder erzeugen Siedlungsbänder. Infolge von Flächeninanspruchnahmen wurden in Deutschland in der Vergangenheit wichtige Lebensraumverbindungen im Lebensraumverbund durch Siedlungserweiterungen irreversibel unterbrochen. Im vorliegenden Band werden die Methoden und Ergebnisse einer bundesweiten Analyse zu möglichen Zerschneidungen wichtiger Zusammenhänge in den Lebensraumnetzen durch Siedlungsraumentwicklung beschrieben und dargestellt. Besonderes Augenmerk liegt auf "Engstellen" oder räumlichen "Flaschenhälsen" im überregionalen Lebensraumverbund. Die Ergebnisse sind als GIS-Shapes und Karten so aufbereitet, dass sie für bundesrelevante Planungen genutzt und mit weiteren naturschutz- und infrastrukturrelevanten Daten kombiniert werden können. Mit der näheren Betrachtung ausgewählter Engstellen-Gebiete, die auf Basis der bundesweiten Analyse gemeinsam mit dem BfN ausgewählt wurden, werden die Ergebnisse veranschaulicht. Der Band schließt mit Planungsempfehlungen, in denen erläutert wird, wie die Ergebnisse in der Landschafts- und Raumplanung (z. B. im Rahmen der Regionalplanung) in den Ländern, Regionen und Kommunen Verwendung finden können.
Origin | Count |
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Bund | 58 |
Land | 21 |
Zivilgesellschaft | 5 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 35 |
Text | 16 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 16 |
License | Count |
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