Die Gemeinde Nienhagen überplant ein bereits bestehendes Wohngebiet mit Festsetzungen zum Erhalt der Siedlungsstruktur. WA, GRZ 0,3, GFZ 0,4, Zweigeschossigkeit, offene Bauweise
Die Gemeinde Nienhagen überplant im süd-westliche Ortsteil Nienhagens direkt am Waldrand, ein bereits bestehendes Wohngebiet zur Sicherung der Siedlungsstruktur (Ohlen Fladen, Kiefernweg, Heidkamp, Kantinenweg, Birkenkamp).
Siedlungstyp: Unterteilung der Quartiere nach der Siedlungsstruktur: Die Siedlungsstruktur ist abhängig von der Bebauungsstruktur, dem Bau Alter sowie der Gebäudenutzung. Es werden hier 15 Siedlungstypen unterschieden.
Die in den Jahren 1949-1958 erbaute "Bürgerparksiedlung" stellt ein wichtiges städtebauliches Zeitdokument dar. Viele Gebäude sind inzwischen so stark verändert worden, dass das städtebauliche Gesamtbild der Siedlung in Gefahr gerät. Durch die Vorgabe von Gestaltungsanforderungen soll die genügend vorgefundene ursprüngliche Siedlungsstruktur geschützt und dennoch Raum für Erneuerungen gelassen werden, die das geschlossene Gesamtbild der Siedlung bewahren.
Wärmenetze (Ansätze): Darstellung des Netzverlaufs möglicher Wärmenetze unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur sowie der vorhandenen Abwärmequellen. Als Zusatzinformationen werden zudem angegeben: - ermittelte Netzlänge in Kilometer - Anzahl der angeschlossenen Gebäude bei einer Anschlussquote von 60 % - Wärmebedarf 2016 und 2035 in MWh/a - Wärmeliniendichte in MWh/m - mittleren Kosten für einen Hausanschluss in Euro - mittleren Kosten des Wärmenetzes in Euro/m - Kosten für den Wärmetransport 2016 in ct/kWh - Kosten für den Wärmetransport 2035 in ct/kWh - Investitionskosten in Euro "
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Siedlungsstruktur dargestellt. Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz, Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Die Gemeinde Nienhagen überplant weite Teile der Papenhorster Straße im Ortsteil Papenhorst zur Sicherung der bestehenden Siedlungsstruktur.
Das Klimainformationssystem Bremen zeigt die Bioklimatische Situation im Land Bremen als Klimafunktionskarte. Die Klimafunktionskarte bildet die Funktionen und Prozesse des nächtlichen Luftaustausches für das Stadtgebiet von Bremen und Bremerhaven ab (Strömungsfeld, Kaltluftleitbahnen). Für Siedlungs- und Gewerbeflächen stellt sie die nächtliche Überwärmung dar, basierend auf der bodennahen Lufttemperatur in einer autochthonen Sommernacht um 04:00 Uhr morgens. Die Klimafunktionskarte ist ein Fachplan für die Belange des Stadtklimas und eine wichtige Grundlage für die gesamtstädtische räumliche Entwicklung. Die Karte bildet eine wichtige Abwägungsgrundlage für die bauliche Entwicklung in Bremen und für eine Weiterentwicklung klimawirksamer Freiflächen und Siedlungsstrukturen. Das Klimainformationssystem wurde vom Referat 20 Umweltinnovationen und Anpassung an den Klimawandel der Freien Hansestadt Bremen in Zusammenarbeit mit dem Landesamt GeoInformation Bremen aufgebaut. Die Anwendung selbst, basiert auf dem Open Source Webkarten-Client ‚Masterportal‘. Die Einbindung der Anwendung in eine eigene Webseite ist über einen IFrame möglich.
Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.
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