Die 1. Änderung dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Wohnbauflächen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen.
Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Am Bärenblau" ist es, eine Nachverdichtung in diesem bisher baulich ungenutzten Bereich planungs-rechtlich abzusichern.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen.
Um den heutigen Anforderungen und Bedarfen nachkommen zu können, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Rehrkamp“ überarbeitet werden. Dabei sollen die Festsetzungen den tatsächlichen Bestand berücksichtigen und eine angemessene Nachverdichtung ermöglichen. Hierfür wird die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 11 erforderlich.
Um den heutigen Anforderungen und Bedarfen nachkommen zu können, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Brömmerkamp“ im nördlichen, Richtung Zentrum gelegenen Teilbereich überarbeitet werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Um Vorhabenträgern zukünftig mehr Flexibilität in der Gestaltung der Gebäude zu gewähren, wird zudem die örtliche Bauvorschrift aufgehoben. Hierfür wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 erforderlich.
Die relativ groß dimensionierte Verkehrsfläche im Süden des Planes war ursprünglich zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und in Notfällen als Feuerwehrzufahrt für das nördlich gelegene Alten- und Pflegeheim geplant. Da der Brandschutz für das Alten- und Pflegeheim vollständig von Norden erfolgen kann, ist die zusätzliche Zufahrt entbehrlich. Mit Verringerung der Verkehrsfläche und gleichzeitiger Vergrößerung der Baufenster können die verbleibenden Baugrundstücke optimaler ausgenutzt werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Hierfür wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich.
Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Innenverdichtung Oppershäuser Straße West" erforderlich.
Das Projekt "Entwicklung eines alternativen Rettungswegkonzeptes für Gebäude und Aufstockungen in den GK 4 und 5" wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, Professur für Holzbau.Aufgrund des großen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum sind insbesondere die innerstädtischen Ballungsräume auf Maßnahmen der Nachverdichtung angewiesen. Lösungsansätze sind neben der Schließung von Baulücken v.a. Aufstockung von Bestandsbauten. Ein Hindernis zur Umsetzung insbesondere von Aufstockungen ist häufig die Lösung der Rettungswegsituation. Durch die Belegung öffentlicher Straßen durch Kfz-Stellplätze, Baumbewuchs oder Oberleitungen des ÖPNV kann es zu einer erheblichen Verschlechterung der Bedingungen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges durch die Feuerwehr kommen. Ist eine Rettung über Gerät der Feuerwehr nicht möglich, so ist die Ausbildung eines zweiten baulichen Rettungsweges oder die eines Sicherheitstreppenraumes erforderlich. Beides ist üblicherweise für Bestandsgebäude unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht realisierbar, sodass in der Folge eine Aufstockung in Holzbauweise dieser Gebäude de facto nicht möglich ist. Um eine sichere Rettung zu gewährleisten, soll innerhalb dieses Forschungsvorhabens untersucht werden, mit welchen Maßnahmen ein Treppenraum als einziger Rettungsweg ertüchtigt werden kann, ohne auf die vollständige Ausbildung eines Sicherheitstreppenraums nach MHHR angewiesen zu sein. Durch die Erarbeitung repräsentativer Brandszenarien mittels Risikoanalysen und numerischer Brandsimulation werden schutzzielorientierte Rettungsweglösungen für Neu- und Bestandsbauten in den GK 4 und 5 erarbeitet. Ziel ist die Entwicklung von alternativen Rettungswegkonzepten, mit denen eine wirtschaftliche und attraktive Ausführung von Rettungswegen in mehrgeschossigen Wohngebäuden ermöglicht wird, ohne das bauordnungsrechtliche Sicherheitsniveau abzusenken. Damit einhergehen erhebliche Potentiale für den Holzbau als der für diese Bauaufgabe prädestinierte Bauweise, da auf diese Weise Aufstockungen möglich werden, die unter den bislang geltenden Randbedingungen grundsätzlich nicht umgesetzt werden können.
Das Projekt "Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Gartenstadt 21 - ein neues Leitbild für die Stadtentwicklung in verdichteten Ballungsräumen - Vision oder Utopie?" wird/wurde gefördert durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Es wird/wurde ausgeführt durch: BPW baumgart + partner.Die aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung in Ballungsräumen sind vielfältig und komplex und zunehmend mit dem Wunsch nach neuen Formen des städtischen Lebens verbunden, die Parallelen zur Gartenstadtbewegung des frühen 20. Jahrhunderts aufweisen. Dies legt die These nahe, dass einigen der damaligen Ideen heute wieder eine neue Bedeutung zukommt. Inwieweit der Gartenstadtgedanke von damals auf die Stadtentwicklung in Ballungsräumen von heute übertragbar ist, soll in einem Zukunftslabor untersucht und visualisiert werden. Ziel ist es dabei, den Blick vom heute 'Machbaren' zu lösen, um neue Denk- und Lösungsansätze zu ermöglichen. Ausgangslage: Gerade in wachsenden Stadtregionen führen der mit der anhaltenden Zuwanderung steigende Bedarf nach Wohnraum sowie das wachsende Bewusstsein der Notwendigkeit einer nachhaltigen Flächeninanspruchnahme zu vermehrten Nutzungskonflikten und -konkurrenzen um die endliche Ressource Fläche. Der Notwendigkeit, Flächen für die Erholung der Bevölkerung zu sichern und für die Anpassung an den Klimawandel zu schonen, steht das Erfordernis gegenüber, weitere Neubaugebiete zu entwickeln. Solchen Konflikten soll stellenweise mit einem besonders hohen Grünanteil der neuen Baugebiete begegnet werden. Gleichzeitig stehen bewährten pragmatischen Ansätzen der Flächenentwicklung durch Bauträgermodelle zunehmend alternative Ansätze gegenüber. Neue Modelle des gemeinschaftlichen Zusammenlebens und die Gründung neuer oder die Kooperation mit bestehenden Genossenschaften bilden Alternativen für eine stetig wachsende Bevölkerungsgruppe. Diese Entwicklungen legen den Gedanken nahe, dass die Reformideen der Gartenstadt aus dem frühen 20. Jahrhundert (Stadterweiterungen und -ergänzungen mit mäßigen Dichten, differenzierten Freiräumen und geordneten Verkehrsverhältnissen sowie einem besonderen Stellenwert der Gestaltung und Blickbeziehungen unter Berücksichtigung der Bezahlbarkeit bzw. des Gemeinschaftseigentums und der Verbindung von Stadt und Land) auch heute wieder einen wachsenden Stellenwert erfahren. Ziel: Im Vorhaben wird zunächst geprüft, inwieweit die gesellschaftspolitischen, funktionalen, sozialökonomischen und stadtgestalterischen Ansätze der ursprünglichen Gartenstadtidee von Ebenezer Howard sowie einzelne auf diesen Überlegungen basierende Stadtentwicklungsbeispiele als Antwort auf aktuelle Herausforderungen übertragbar sind. Zusätzlich untersucht die Studie, welchen Beitrag diese Ansätze und Beispiele zur Sicherung von Qualitätsmerkmalen in Sinne einer integrierten Stadtentwicklung in den Ballungsräumen leisten können. Auf dieser Basis sollen künftige Visionen zur 'Gartenstadt 21' entworfen werden und kraftvolle Bilder entstehen, als Grundlage für einen breiten Diskurs über eine mögliche Entwicklung in verdichteten Ballungsräumen. (Text gekürzt)
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