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Teilaufhebung Bebauungsplan "Ortslage Lind" 2. Teil

Im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau eines bestehenden Wohnhauses im betreffenden Bereich wurde festgestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes für die betroffenen Anlieger eine unbeabsichtigte Härte darstellen. Insbesondere die im geltenden Bebauungsplan festgesetzte Zahl von maximal einem Vollge-schoss sowie die Unzulässigkeit von Drempeln entsprechen nicht mehr dem heutigen Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, da beide Festsetzungen einen Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken verhindern und damit sowohl die von der Ortsgemeinde gewollte Folgenutzung alter Bausubstanz als auch die Nachverdichtung deutlich erschweren.

Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete Krefeld

Die voraussichtlichen überwiegenden Wärmeversorgungsgebiete wurden im Rahmen der Erstaufstellung der kommunalen Wärmeplanung (KWP) ermittelt. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das aufzeigt, wie die bestehende Wärmeversorgung in Krefeld auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Damit bietet die KWP insbesondere Gebäudeeigentümern und Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung einer wirtschaftlichen, verlässlichen und klimafreundlichen Wärmeversorgung. Die KWP stellt eine unverbindliche Empfehlung dar, ersetzt keine Detailplanung und begründet keine Versorgungsansprüche gegenüber den Energieversorgern. Weitere Informationen rund um das Thema Wärmewende inklusive häufig gestellter Fragen, Fördermittel und Sanierungscheck erhalten Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/krefeld Mehr Informationen zu den einzelnen Versorgungsgebieten: Bestehendes Fernwärmnetz und/oder geplante Netzverdichtung bis 2030 In den dunkelblauen Gebieten besteht aktuell bereits ein Fernwärmenetz. Sie können Ihre funktionierende Heizung weiterhin nutzen. Wenn ein Heizungsaustausch ansteht, können Sie einen Anschluss an die Fernwärme prüfen. Es besteht kein Anschlusszwang, aber auch keine Versorgungsgarantie. Die Fernwärme soll im Nachverdichtungsgebiet die überwiegende, jedoch nicht die einzige Wärmeversorgungsart darstellen und eignet sich insbesondere für (große) Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude mit einem spezifischen Wärmebedarf von ≥ 150 kWh/m²*a. Bei konkretem Interesse an einer Fernwärmeversorgung wenden Sie sich bitte über folgenden Link an die SWK ENERGIE: https://www.swk.de/geschaeftskunden/de/waerme/fernwaerme-in-krefeld Fernwärmeausbaugebiet bis 2035 Nach derzeitigem Planungsstand der Kommunalen Wärmeplanung könnte Fernwärme zukünftig eine Option in diesem Gebiet werden. Die Kommunale Wärmeplanung wird spätestens 2031 überprüft und fortgeschrieben. Dann findet eine Anpassung der Ausbauplanung an reale Bedingungen statt. Dabei könnten sich einzelne Fernwärmeausbaugebiete in Gebiete dezentraler Wärmeversorgung verändern. Eine Reduktion des Energieverbrauchs durch Sanierung erleichtert sowohl den gegebenenfalls zukünftig möglichen Anschluss an ein Fernwärmenetz als auch den Einbau einer Wärmepumpe. Wenn akut ein Heizungsaustausch ansteht, müssen die jeweiligen gültigen Gesetzte, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder entsprechende Nachfolger eingehalten werden Fernwärmeausbaugebiet bis 2040 mit geplanter Nachverdichtung bis 2045 Nach derzeitigem Planungsstand könnte Fernwärme zukünftig eine Option für Sie werden. Die KWP wird spätestens 2031 und 2036 überprüft und fortgeschrieben. Dann findet eine Anpassung der Ausbauplanung an reale Bedingungen statt. Dabei könnten sich einzelne Fernwärmeausbaugebiete in Gebiete dezentraler Wärmeversorgung verändern. Eine Reduktion des Energieverbrauchs durch Sanierung erleichtert sowohl den gegebenenfalls zukünftig möglichen Anschluss an ein Fernwärmenetz als auch den Einbau einer Wärmepumpe. Wenn akut ein Heizungsaustausch ansteht, müssen die jeweiligen gültigen Gesetzte, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder entsprechende Nachfolger eingehalten werden Wärmenetzprüfgebiete Die rosa gefärbte Fläche zeigt ein Wärmenetzprüfgebiet. Hier wird die Stadt Krefeld mit interessierten Projektierern prüfen, ob ein neues Wärmenetz technisch realisiert und wirtschaftlich betrieben werden kann. Die KWP wird spätestens 2031 überprüft und fortgeschrieben. Dann findet eine Anpassung der Ausbauplanung an reale Bedingungen statt. Dabei könnte sich dieses Prüfgebiet in ein tatsächliches Wärmenetzgebiet mit einer konkreten Ausbauplanung wandeln. Eine Reduktion des Energieverbrauchs durch Sanierung erleichtert sowohl den gegebenenfalls zukünftig möglichen Anschluss an ein Fernwärmenetz als auch den Einbau einer Wärmepumpe. Wenn akut ein Heizungsaustausch ansteht, müssen die jeweiligen gültigen Gesetzte, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder entsprechende Nachfolger eingehalten werden. Dezentrale Wärmeversorgung / Wasserstoffmöglichkeitsgebiete In Ihrem Gebiet wird kein Fernwärmeausbau stattfinden. In diesem Gebiet besteht eventuell zukünftig die Möglichkeit, dass insbesondere für (große) Mehrfamilienhäuser oder Nichtwohngebäude eine Versorgung mit Wasserstoff in Frage kommen könnte. Das hängt insbesondere von der Verfügbarkeit von Wasserstoff und entsprechenden Preisen ab. Nach aktuellem Stand sind dezentrale Wärmelösungen wie elektrisch betriebene Wärmepumpen in der Regel die wirtschaftlichere Option. Weitere Informationen rund um das Thema Wärmewende inklusive häufig gestellter Fragen, Fördermittel und Sanierungscheck erhalten Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/krefeld. Wasserstoffmöglichkeitsgebiete: Eventuell ist hier eine zukünftige Nutzung des Gasnetzes für den Transport von Wasserstoff für Prozesswärme und gegebenenfalls - bei Gewährleistung einer professionellen Gebäudebewirtschaftung - für Gebäudeanwendungen möglich. Die Verfügbarkeit und die Kosten für Wasserstoff sind aktuell noch nicht hinreichend absehbar. Gebiete dezentraler Wärmeversorgung Dabei handelt es sich um Gebiete, die überwiegend nicht über ein Wärmenetz versorgt werden sollen. In den als „Dezentrale Wärmeversorgung“ gekennzeichneten Gebieten sind elektrisch betriebene Wärmepumpen vorzugsweise einzusetzen und ein wesentlicher Baustein zur Wärmewende in Krefeld. Sofern sich ein Gebäude aus technischen, wirtschaftlichen oder genehmigungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht für den Einsatz von Wärmepumpen eignen sollte und in der Sanierungstiefe begrenzt ist, sind alternative dezentrale Versorgungslösungen vorzusehen, zum Beispiel Biomasseheizungen. Weitere Informationen rund um das Thema Wärmewende inklusive häufig gestellter Fragen, Fördermittel und Sanierungscheck erhalten Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/krefeld

Klimafolgenanpassungskonzept (2019) - Zone 1: Gebiete mit einer sehr hohen Hitzebelastung und -betroffenheit

Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der Gebiete mit einer sehr hohen Hitzebelastung und -betroffenheit als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: Aufenthaltsqualität steigern durch Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag: - Beschattung durch Vegetation und Bauelemente - Kühleffekte der Verdunstung nutzen (offene Wasserflächen, Begrünung) - Ausgleichsräume schaffen/erhalten (Parks im Nahbereich, Begrünung von Innenhöfen) Nächtliche Überwärmung verringern durch: - Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag - Zufuhr kühlerer Luft aus der Umgebung - Versiegelung reduzieren, Freiflächen möglichst nicht zur Innenverdichtung heranziehen - Gebäude und Gebäudeumfeld begrünen

Klimafolgenanpassungskonzept (2019) - Zone 1: Gebiete mit einer sehr hohen Hitzebelastung und -betroffenheit

Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der Gebiete mit einer sehr hohen Hitzebelastung und -betroffenheit als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: Aufenthaltsqualität steigern durch Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag: - Beschattung durch Vegetation und Bauelemente - Kühleffekte der Verdunstung nutzen (offene Wasserflächen, Begrünung) - Ausgleichsräume schaffen/erhalten (Parks im Nahbereich, Begrünung von Innenhöfen) Nächtliche Überwärmung verringern durch: - Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag - Zufuhr kühlerer Luft aus der Umgebung - Versiegelung reduzieren, Freiflächen möglichst nicht zur Innenverdichtung heranziehen - Gebäude und Gebäudeumfeld begrünen

Geplante Waldumwandlung / Rodung im Bereich „W8“ (Wohnbaufläche), Stadt Kaltenkirchen

Antrag auf Informationszugang gemäß § 3 Umweltinformationsgesetz Schleswig-Holstein (UIG SH) und § 4 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG SH) Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berufung auf die oben genannten Gesetze (UIG SH und IZG SH) beantrage ich hiermit den Zugang zu behördlichen Informationen, behördlichen Stellungnahmen sowie umweltrelevanten Daten bezüglich der geplanten beziehungsweise in Aussicht gestellten Waldumwandlung im Bereich der Wohnbaufläche „W8“ im Stadtgebiet von Kaltenkirchen. Speziell erbitte ich Auskunft und Einsicht in folgende Unterlagen und Sachverhalte: 1) Begründung des öffentlichen Interesses: Welche spezifischen, über das allgemeine Interesse hinausgehenden Gründe oder landesplanerischen Ziele begründen aus Sicht der Behörde das Überwiegen des Bebauungsinteresses gegenüber dem gesetzlich verankerten forstlichen Erhaltungsgebot gemäß § 9 LWaldG SH? 2) Forst- und umweltrechtliche Stellungnahmen: Ich bitte um Zusendung der Stellungnahmen der unteren/oberen Forstbehörde sowie der unteren Naturschutzbehörde im Rahmen des Planungsverfahrens bzw. des laufenden/abgeschlossenen Waldumwandlungsverfahrens für die Fläche „W8“. 3) Umweltprüfungen und Artenschutz: Liegen der Behörde Gutachten zum Baumbestand (z.B. Anteil an Alt- und Hartholz) sowie zu artenschutzrechtlichen Prüfungen (z.B. Brutvögel, Fledermäuse, geschützte Biotope) für diese spezifische Waldfläche vor? Wenn ja, bitte ich um Bereitstellung dieser Dokumente. 4) Ersatzaufforstung / Ausgleichsmaßnahmen: Welche Kompensationsmaßnahmen (Realaufforstungen im Kreisgebiet oder Walderhaltungsabgaben) wurden für das Gebiet „W8“ vertraglich oder bescheidmäßig festgehalten? 5) Prüfung von Alternativen und Einhaltung des Abwägungsgebots: Unter welchen konkreten rechtlichen und städtebaulichen Bedingungen hält die Behörde die Umwandlung dieser verbliebenen Waldfläche für zulässig, obwohl im unmittelbaren Umfeld bereits eine maximale bauliche Nachverdichtung geplant ist? Wie wurde im Rahmen des Abwägungsverfahrens berücksichtigt, dass durch die fortschreitende Verdichtung im Umfeld der ökologische Wert dieser spezifischen Restwaldfläche (z. B. als Klimaregulator, Lärmschutz und lokaler Rückzugsraum für die Fauna) massiv gestiegen ist? Welche alternativen, bereits versiegelten Flächen oder Baulücken im Stadtgebiet wurden von der Stadt Kaltenkirchen geprüft und aus welchen Gründen verworfen, um diesen Waldverlust abzuwenden? Falls Teile der Akten aus Datenschutzgründen geschwärzt werden müssen, betrifft dies nicht die umweltbezogenen Daten nach dem UIG SH, weshalb ich um eine Teilbescheidung bitte.

Nachverdichtung Keltenstraße

Bebauungsplan "Nachverdichtung Keltenstraße" der Stadt Wörth am Rhein, Ortsbezirk Wörth

Holzbaupreis Rheinland-Pfalz 2024

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] DOKUMENTATION | STAND 7-2024 Holzbaupreis Rheinland-Pfalz 2024 2 3 Grußwort Bauen für den Klimaschutz – ein zukunftsweisender Weg Holz ist ein Baustoff mit langer Vergangenheit und vielversprechender Zukunft. Er ist nicht nur groß in Mode, sondern leistet mit seiner her- vorragenden Ökobilanz auch einen wichtigen Beitrag für die Herausforderungen dieses Jahr- hunderts. Durch unsere nachhaltige und natur- nahe Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt, ist die Holzverwendung aktiver Klimaschutz. Wird Holz langfristig verbaut, speichert es unmittel- bar und dauerhaft Kohlenstoff. Denn mit jedem Kubikmeter Holz entziehen wir der Atmosphäre fast eine Tonne schädliches Kohlendioxid. Darü- ber hinaus sparen wir weiteres CO2 ein, da mo- derne Holzgebäude in der Regel eine besonders günstige Energiebilanz aufweisen und ener- gieintensive Baustoffe wie Stahl und Zement ersetzt werden. Viele Architekten und Bauher- ren haben diese Vorzüge bereits erkannt. Mitt- lerweile besteht in Rheinland-Pfalz im Bereich Wohnbau jeder vierte Neubau überwiegend aus dem Baustoff Holz. Im Nichtwohnbau liegt der Anteil der Genehmigungen mit der Verbauung von Holz in Rheinland-Pfalz bei ca. 19%. In die- sem Segment ist in den letzten Jahren eine kon- tinuierliche Steigerung eingetreten. Innovative Lösungen mit Holz gibt es sowohl beim Neubau wie auch bei der Sanierung, Auf- stockung und Nachverdichtung. Computer- gestützte Planungs- und Fertigungsmethoden unterstützen dabei völlig neue Formen der Ge- staltung. Holz hat dadurch in den letzten Jah- ren ein so vielseitiges Gesicht bekommen, wie es noch vor wenigen Jahren kaum für möglich gehalten wurde. So werden die Grenzen der An- wendung immer weiter verschoben. Neun Ge- schosse in Holzbauweise sind ebenso Realität geworden wie Großprojekte mit 35 Mio. Euro Bauvolumen. Der zum neunten Mal gemeinsam vom Minis- terium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, der Architektenkammer und dem Landesbeirat Holz Rheinland-Pfalz ausgelobte Holzbaupreis ist bereits zu einer guten Tradition geworden. Mit diesem Wettbewerb verfolgen wir das Ziel, die positiven Erfahrungen mit dem zeitgenössischen Holzbau zu dokumen- tieren und nachahmenswerte Beispiele für Bauherren, Architekten und Ingenieure der interessierten Öffentlichkeit darzustellen. Wir werben in Rheinland-Pfalz für eine verstärkte stoffliche Verwendung von Holz, um die am- bitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Im Jahr 2022 wurde das Programm „Klima- bündnis Bauen in Rheinland-Pfalz – nach- wachsende und kreislaufeffiziente Rohstoffe stärken“ aufgelegt. Es möchte den Einsatz klimafreundlicher Baustoffe, wie z. B. Holz, stärken, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das Ministerium der Finanzen so- wie das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität haben sich als Bünd- nispartner das Ziel gesetzt, unter anderem Hemmnisse gegenüber nachwachsenden und kreislaufeffizienten Baustoffen auszuräumen. Die Jury hatte ihre Wahl aus vielen qualitativ hochwertigen Bewerbungen zu treffen. Die eingereichten Projekte demonstrieren die Leistungsvielfalt, die mit Holz bzw. Holzwerk- stoffen möglich ist. Die Beispiele zeigen auch, dass technische Werte und Ästhetik miteinan- der vereint werden können. Allen Wettbewerbsteilnehmern und der Jury möchte ich für das eingebrachte Engagement herzlich danken. Ganz besonders möchte ich den Preisträgern gratulieren und dies mit dem Wunsch verbinden, dass diese Auszeichnun- gen Ansporn für die gesamte Holzbaubranche sind. Ich bin mir sicher, dass dem Holzbau in der Zukunft eine noch wichtigere Rolle zukom- men wird als bisher. Es ist eine lohnende Auf- gabe, sich hierfür auch künftig gemeinsam einzusetzen. Ihre Katrin Eder Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rhein- land-Pfalz 4 Holzbau bleibt ein Erfolg Der Holzbauwettbewerb 2024 des Landesbei- rats Holz Rheinland-Pfalz stellt einen aktuel- len Rahmen der Wünsche der Bauherren dar, gepaart mit der erfolgreichen Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft ei- nerseits und des Bestrebens der Planer zur au- ßergewöhnlichen Architektur, umgesetzt mit einer qualitativ hochwertigen Handwerksarbeit andererseits. Alle Beteiligten stehen als Befür- worter der so dringend erforderlichen gesell- schaftlichen Transformation zu Gunsten von Klima, Ressourcenschonung und Stärkung der ländlichen Räume. Zum 9. Mal hat der Landesbeirat Holz Rhein- land-Pfalz in Kooperation mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und der Architektenkammer Rheinland-Pfalz den Holzbaupreis ausgelobt, dessen Verleihung in verschiedenen Kategorien Anfang Juli dieses Jahres im Zentrum Baukultur in Mainz statt- gefunden hat. Gestalterische und konstruk- tive Qualität, technologische Innovation, der bewusste, nachhaltige Umgang mit den Res- sourcen, die soziale und kulturelle Relevanz im Umfeld, die mögliche Wiederverwendung des Materials nach langer Nutzungsdauer und die Fertigstellung in den letzten fünf Jahren waren Indikatoren für die Teilnahme. Die vorgestellten Gebäude zeigten sich architektonisch und kon- struktiv fortentwickelt, der moderne Holzbau erfährt eine spürbar zunehmende Akzeptanz in der Bevölkerung. Entsprechend groß war das Interesse unter den Architekten, Bauingenieuren und Bauherren. 84 Einreichungen haben die Zahl der zurück- liegenden Wettbewerbe deutlich übertroffen. Neubauten im Wohnbereich, Großbauten, Anbauten und Aufstockungen, wissenschaftli- che Innovationen und die Bestandserhaltung der speziell von der Flutkatastrophe im Ahrtal Jury v.l.n.r. Prof. Dr.-Ing. Achim Vogelsberg, Hannsjörg Pohlmeyer, Simone Grimm, Dr. Gerd Loskant, Edda Kurz, Gerrit Horn, Brigitte Decker-Wilbert geschädigten Gebäude haben die Juroren un- ter der Leitung von Edda Kurz als Kategorien ausgewiesen und mit Preisen und Anerken- nungen gewürdigt. Die beeindruckenden Por- traits haben das Zentrum Baukultur bewogen, die Plakate der Wettbewerbsobjekte in einer Sonderausstellung im Zentrum Baukultur der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der Wettbewerb und die Preisverleihung un- ter der Moderation von Frau Annette Müller, Hauptgeschäftsführerin der Architektenkam- mer Rheinland-Pfalz, waren auch ein starkes Signal an die Politik. Eine positiv gestimmte Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (und nebenbei auch Forsten), Katrin Eder, hielt mit Feuereifer ihre Begrü- ßungsrede. Auch die Fraktionen im Landtag waren an diesem Abend durch Abgeordnete vertreten. Nach dem im Frühjahr 2023 orga- nisierten Landtagsempfang sieht sich der Lan- desbeirat mit seinen Anliegen in den politi- schen Gremien gut vernetzt und den Holzbau auf einem zukunftsträchtigen Weg. Allen Beteiligten, auch der Agentur Ziel und den Medienvertretern gebührt unser be- sonderer Dank für ihr Engagement. Wie an- gekündigt, haben wir zum Holzbaupreis die vorliegende Broschüre verfasst, in der alle Einreichungen enthalten sind. Es wäre schön, wenn Sie sich angespornt fühlen könnten: Schon jetzt beginnt der Wettbewerbszeit- raum für den nächsten Holzbaupreis Rhein- land-Pfalz! Dr. Gerd Loskant 1. Vorsitzender des Landesbeirat Holz Rheinland-Pfalz 5 Jury In Kooperation mit dem Ministerium für Klima- schutz, Umwelt, Energie und Mobilität und der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, hat der Landesbeirat Holz e. V. den Holzbaupreis 2024 ausgelobt. Der Holzbaupreis zeichnet herausra- gende Gebäude aus dem regenerativen Material Holz aus und präsentiert sie der Öffentlichkeit. Edda Kurz, Vizepräsidentin der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Jury-Vorsitzende Dr. Gerd Loskant, Vorsitzender Landesbeirat Holz Prof. Dr.-Ing. Achim Vogelsberg, Technische Hochschule Mittelhessen Gerrit Horn, Architekt Dipl.-Ing., Zimmerer Meister Simone Grimm, Dipl.-Ing. Freie Architektin Brigitte Decker-Wilbert, Geschäftsleitung Eugen Decker Holzindustrie KG Hannsjörg Pohlmeyer, Projektleiter Holzbaucluster Rheinland-Pfalz, Dokumentation, kein Jurymitglied Elmar Zillgen, ZIEL visuelle Konzepte werben, Kommunikationsdesign, kein Jurymitglied In den Räumen des Ministeriums für Klimaschutz in Mainz beurteilte die Jury am 13.05.2024 die 84 eingereichten Arbeiten, die nach Vorprüfung allen Auslobungskriterien entsprachen. Das Ergebnis: 7 gleichrangige Holzbaupreise und 11 Anerkennungen wurden vergeben, zu- sätzlich ein Sonderpreis zur Rettung von Holz- bauten nach der Ahrflut 2021. Die Preisverleihung durch die Staatsministerin und den Vorsitzenden des Landesbeirats Holz erfolgte im Rahmen einer Feierstunde am 2. Juli 2024 im Zentrum Baukultur Rheinland-Pfalz in Mainz.

Teilaufhebung Bebauungsplan "Ortslage Lind" 2. Teil

Im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau eines bestehenden Wohnhauses im betreffenden Bereich wurde festgestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes für die betroffenen Anlieger eine unbeabsichtigte Härte darstellen. Insbesondere die im geltenden Bebauungsplan festgesetzte Zahl von maximal einem Vollge-schoss sowie die Unzulässigkeit von Drempeln entsprechen nicht mehr dem heutigen Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, da beide Festsetzungen einen Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken verhindern und damit sowohl die von der Ortsgemeinde gewollte Folgenutzung alter Bausubstanz als auch die Nachverdichtung deutlich erschweren.

Nachverdichtung Keltenstraße 1. Änderung

1. Änderung des Bebauungsplanes "Nachverdichtung Keltenstraße", im Ortsbezirk Wörth

W-80-00 Nachverdichtung Kurfürstenstraße Bebauungsplan

W-80-00 Nachverdichtung Kurfürstenstraße

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