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s/sieg/Siel/gi

Wasserbuch (allgemein)

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg drei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/IB) Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt IB, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Für alle übrigen Gewässer siehe Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U). * Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U) Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt U, führt zwei Teilwasserbücher, die zur Zeit noch technisch und organisatorisch getrennt sind. Es handelt sich zum einen um das Wasserbuch für - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), zum anderen um das Wasserbuch für - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk. Detaillierte Informationen zu den beiden Wasserbüchern der Behörde für Umwelt und Energie sind den nachgeordneten Objekten des HMDK der jeweiligen Dienststelle zu entnehmen. Für das Wasserbuch der HPA sind keine detaillierten Daten im HMDK vorhanden.

Bauwasserhaltung - Siel Altrinne (Polder Gundelau/Auterwörth)

ID: 5484 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern führen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen durch. TdV zum Ausbau der Wasserstraße ist die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch die WI-GES. TdV zur Verbesserung des Hochwasserschutzes ist der Freistaat Bayern (Wasserwirt-schaftsverwaltung), ebenfalls vertreten durch die WIGES. Für den Teilabschnitt 2 zwischen Deggendorf und Vilshofen (Donau-km 2282,5 bis 2249,9) hat die WIGES mit Datum vom 08.10.2018 die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungs-verfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss der GDWS in Würzburg vom 22.04.2026 (3600P-143.3-Do/90) planfestgestellt. Teil der planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Gundelau/Auterwörth ist der Neubau des Siels Altrinne. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 28.05.2026 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 28.05.2026_Siel Altrinne.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…

Wasserstand Pegel Holmer Siel AP - Nordsee

Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=110040) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `yyyy-MM-dd HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert * **Wertetyp** Angabe "mw" bedeutet Mittelwert, "thw" bedeutet Tidehochwasser, "tlw" bedeutet Tideniedrigwasser Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.

Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier: BL3 - BioBlocks4Production (Modellregion, Phase 1, Bio4MatPro: Boostlab3 - BioBricks4Production), Skalierbare modulare Produktionstechnologien für die Funktionalisierung von technischen Werkstoffen/Materialien mit biologischen, physikalischen und chemischen Funktionsbausteinen, TP A

Mehr Hochwasserschutz für Hitzacker - Startschuss für konkrete Planungen gefallen

Hitzacker/Lüneburg . An keinem anderen Ort in Niedersachsen ist die von der Elbe ausgehende Hochwassergefahr so präsent wie in Hitzacker. Obwohl das Land in der jüngeren Vergangenheit bereits umfassend in den Schutz der exponiert gelegenen Stadt investiert hat, zeigen die Auswertungen der letzten Hochwasserereignisse: es besteht weiterer Handlungsbedarf, um auch künftig ein hohes Schutzniveau gewährleisten zu können. Für die erforderliche Erhöhung und Verstärkung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen sind inzwischen die konkreten Planungen und detaillierte Vermessungen angelaufen. Ein erster Termin zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung findet am 5. Oktober statt. An keinem anderen Ort in Niedersachsen ist die von der Elbe ausgehende Hochwassergefahr so präsent wie in Hitzacker. Obwohl das Land in der jüngeren Vergangenheit bereits umfassend in den Schutz der exponiert gelegenen Stadt investiert hat, zeigen die Auswertungen der letzten Hochwasserereignisse: es besteht weiterer Handlungsbedarf, um auch künftig ein hohes Schutzniveau gewährleisten zu können. Für die erforderliche Erhöhung und Verstärkung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen sind inzwischen die konkreten Planungen und detaillierte Vermessungen angelaufen. Ein erster Termin zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung findet am 5. Oktober statt. Erneut gilt es in der Kleinstadt im Landkreis Lüchow-Dannenberg dabei besondere Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: Die schwierigen Platzverhältnisse im unmittelbaren Altstadtbereich, die Lage an der Jeetzel-Mündung sowie relevante touristische Interessen hatten bereits beim ersten umfassenden Ausbau nach den verheerenden Hochwassern Anfang der 2000er Jahre Sonderlösungen notwendig gemacht – etwa eine 938 Meter lange Hochwasserschutzwand. „Die Auswertung der jüngsten Hochwasserereignisse der Elbe hat ergeben, dass diese und andere Bestandteile der Hochwasserschutzanlage inzwischen nicht mehr ausreichen“, so Tina von Estorff, Ingenieurin im Bereich Planung und Bau beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Lüneburg. Zudem wurden die maßgeblichen Bemessungswasserstände der Elbe inzwischen neu festgelegt. Schutzanforderungen gestiegen Schutzanforderungen gestiegen Im Rahmen der deshalb eingeleiteten Vorbereitungen für eine Erhöhung des Schutzniveaus für Hitzacker und die Jeetzelniederung arbeiten der Jeetzeldeichverband (JDV) und der NLWKN eng zusammen: Beide Akteure haben sich für das Vorhaben zu einem Kooperationsauftraggeber zusammengeschlossen. Während der JDV für den Betrieb und die Unterhaltung der Hochwasserschutzwand zuständig ist, sorgt der NLWKN für den Betrieb und die Unterhaltung von Schöpfwerk und Siel in Hitzacker. Unter Federführung des NLWKN wurden im Zuge einer europaweiten Ausschreibung die erforderlichen ingenieurtechnischen sowie umwelt- und naturschutzfachlichen Planungsleistungen vergeben. Das beauftragte Ingenieurbüro hat im Juli mit den konkreten Planungen begonnen. Diese bauen auf dem bereits erarbeiteten Hochwasserschutzkonzept auf. Das Konzept kommt zu dem Ergebnis, dass der Hochwasserschutz durch eine Ertüchtigung der bestehenden Anlagen gewährleistet werden kann. Ein noch kostenintensiverer Ersatzneubau ist demnach nicht erforderlich. Sonderlösung im Altstadtbereich Sonderlösung im Altstadtbereich Mit Blick auf die Schutzwand in Hitzacker sieht das Papier vor, diese auf bestehender Linie zu erhöhen. Um die Sichtbeziehung zwischen Altstadt und Elbe entlang der Uferpromenade dabei nicht zu unterbrechen und Konflikte bezüglich des Denkmalschutzes zu vermeiden, soll die Erhöhung mit vollmobilen Anlagenteilen erfolgen – ein Kompromiss, wie JDV-Verbandsvorsteher Oliver Brühling betont: „Diese Sonderlösung im Bereich der Uferpromenade der Altstadtinsel, die extra durch das Niedersächsische Umweltministerium genehmigt wurde, trägt unter den besonderen örtlichen Rahmenbedingungen den hier relevanten unterschiedlichen Interessen bestmöglich Rechnung“. In anderen Teilbereichen soll die Wand dagegen wie üblich in Massivbauweise erhöht werden, jedoch voraussichtlich unter Beibehaltung des bereits bestehenden Mobilsystems. Auch am Siel und am Schöpfwerk sind Anpassungen vorgesehen, um weiterhin ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten: Die beiden Bauwerke müssen an den neuen Bemessungshochwasserstand angepasst werden. Beim Schöpfwerk sind dabei lediglich geringfügige bauliche Anpassungen erforderlich. Betroffen sind hier voraussichtlich die Außenwände des Hubtorgebäudes und die Hubtore selbst sowie die Rückschlagklappen. „Ansonsten ist das Schöpfwerk dazu in der Lage, den Binnenwasserstand der Jeetzel trotz des höheren Bemessungshochwasserstands zu halten“, erklärt Tina von Estorff vom NLWKN. Am Sielbauwerk dagegen sind laut Hochwasserschutzkonzept umfangreichere Eingriffe erforderlich: Der Massivbau und die in der Hochwasserschutzlinie befindlichen Gebäudeteile müssen dabei generell erhöht werden. Darüber hinaus müssen zur Anpassung an die Anforderungen des höheren Bemessungshochwasserstandes die Stemmtorpaare ertüchtigt oder gegebenenfalls erneuert werden. Zudem ist eine Verstärkung und Abdichtung der wasserseitigen Gebäudewände erforderlich. Die Wände und die Sohle des trogförmigen Massivbaus müssen ferner statisch ertüchtigt werden. Öffentlichkeitsbeteiligung noch im Herbst Öffentlichkeitsbeteiligung noch im Herbst „Die im Hochwasserschutzkonzept formulierten Ideen sollen nun im begonnenen Planungsprozess konkretisiert werden“, beschreibt von Estorff das weitere Vorgehen. Auch die Öffentlichkeit soll dabei frühzeitig in die Planung der Nacherhöhung eingebunden werden: Ein erster Termin zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung findet am 05. Oktober im Café Dierks statt (Kranplatz 2, 29456 Hitzacker; Beginn 18:30 Uhr).

Bebauungsplan - Auf dem Siel

Bebauungsplan

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Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=111025) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `yyyy-MM-dd HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert * **Wertetyp** Angabe "mw" bedeutet Mittelwert, "thw" bedeutet Tidehochwasser, "tlw" bedeutet Tideniedrigwasser Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.

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Wasserstand Pegel Holmer Siel AP - Nordsee

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INSPIRE SN Gewässernetz

Der Datensatz beinhaltet Informationen zum Gewässernetz im Freistaat Sachsen. Er bildet Wasserkörper, Feuchtgebiete sowie Bauwerke an Gewässern und interessante hydrologische Punkte ab.

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