Informationsbroschüre für die Empfänger von Direktzahlungen und sonstigen flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU Cross Compliance 2021 Informationsbroschüre für die Empfänger von Direktzahlungen und sonstigen flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen Diese Broschüre informiert allgemein über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compli- ance und ersetzt nicht eine gründliche Auseinandersetzung mit den aktuellen, für jeden Betrieb verbindlichen Rechtsvorschriften. Empfänger von Direktzahlungen (Ausnahme: Teilnehmer an der sog. Kleinerzeuger-Regelung) und von Umstrukturierungs- und Umstellungsbeihilfen im Weinbereich sind verpflichtet, sich über gegebenenfalls eintretende Rechtsänderungen nach Redaktionsschluss und damit verbundenen Änderungen der Verpflichtungen zu informieren. Die jeweilige landwirtschaftliche Fachpresse und Homepages der Länder enthalten entsprechende Informationen. Auch für Begünstigte bestimmter flächenbezogener Maßnahmen des ländlichen Raums gelten die Cross-Compliance-Verpflichtungen einschließlich der Pflicht, sich über ggf. eintretende Ände- rungen zu informieren. Inhalt I Einleitung Wichtige Änderungen bei Cross Compliance im Jahr 2021 Nitratrichtlinie (GAB 1) Tierschutz (GAB 11-13) Regelungen zur Tierkennzeichnung und -registrierung (GAB 6 bis 8)6 6 6 6 II Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)7 1 Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung (GLÖZ 2)7 2 Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung (GLÖZ 3) 2.1 Einleiten und Einbringen gefährlicher Stoffe in das Grundwasser 2.2 Lagerung von Silage und Festmist außerhalb ortsfester Anlagen7 7 8 3 Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung (GLÖZ 4)9 4 Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5)11 5 Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden (GLÖZ 6)12 6 Keine Beseitigung von Landschaftselementen (GLÖZ 7)12 III Grundanforderungen an die Betriebsführung 1 Nitratrichtlinie (GAB 1) 1.1 Generelle Vorgaben für die Düngung mit stickstoffhaltigen Düngemittel 1.2 Zusätzliche besondere Vorgaben für die Düngung mit stickstoffhaltigen Düngemitteln in mit Nitrat belasteten Gebieten (§ 13a DüV) 1.3 Landesdüngeverordnung 1.4 Begrünung bei Hangneigung zu oberirdi-schen Gewässern 1.5 Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist, Silage und Silagesickersäften 2 5 15 15 15 19 20 22 22 2 Vogelschutzrichtlinie (GAB 2) 2.1 Allgemeine Regelung 2.2 Besonderheiten für Schutzgebiete24 24 24 3 FFH-Richtlinie (GAB 3)25 4 Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (GAB 4) 4.1 Vorgaben zur Futtermittelsicherheit 4.2 Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit26 26 28 5 Richtlinie über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung (GAB 5)32 6 Regelungen zur Tierkennzeichnung und -registrierung (GAB 6, 7 und 8) 6.1 Registrierung von Betrieben mit Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen 6.2 Kennzeichnung und Registrierung von Tieren34 34 34 7 TSE-Krankheiten (GAB 9) 7.1 Verfütterungsverbot 7.2 TSE (BSE und Scrapie)42 42 46 8 Regelungen zum Pflanzenschutz (GAB 10) 8.1 Anwendungsbestimmungen 8.2 Anwendungsverbote und -beschränkungen 8.3 Bienenschutz 8.4 Aufzeichnungspflicht48 48 48 49 49 9 Tierschutz (GAB 11, 12 und 13) 9.1 Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (GAB 13) 9.2 Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (GAB 11) 9.3 Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (GAB 12)50 50 53 55 IV Kontroll- und Sanktionssystem58 1 Kontrolle 1.1 Systematische Kontrolle 1.2 Weitere Kontrollen58 58 58 2 Bewertung eines Verstoßes gegen die Cross-Compliance-Vorschriften58 3 Höhe der Verwaltungssanktion60 V Anlagen 63 1 Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB)63 2 Listen der Stofffamilien und Stoffgruppen gemäß Anlage 1 der AgrarzahlungenVerpflichtungenverordnung65 3 Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz 1. Erfassung der Daten für den betrieblichen Nährstoffeinsatz 2. Erfassung der im Betrieb aufgebrachten Nährstoffe67 67 67 4 Regelungen zum Erosionsschutz/Umsetzung der Landesverordnung68 3 5 Anforderungen an die Rohmilch71 6 Wesen, Weiterverbreitung und das klinische Erscheinungsbild der einzelnen Tierkrankheiten/Tierseuchen72 7 Eingriffe bei Tieren – Amputationsverbot73 8 Eingriffe bei Tieren – Betäubung74 9 Landesdüngeverordnung75 VI GLOSSAR 84 1 Begriffsbestimmungen84 2 Relevante Rechtsvorschriften87 Impressum HerausgeberDiese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeits- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft undarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgege- Weinbau Rheinland-Pfalzben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern Stiftstraße 9oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor ei- 55116 Mainz ner Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet wer- den. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Verfasser Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Cross Compliance Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Auf- drucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitli- chen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druck- schrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Layout und SatzParteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner po- Tatjana Schollmayer, Landesamt für Umwelt RLPlitischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien Titel-Foto Torsten Lux Stand Januar 2021 4 ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer ei- genen Mitglieder zu verwenden. I Einleitung Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1306/20131 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirt- schaftlicher Zustand der Flächen, Gesund- heit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tier- schutz geknüpft. Diese Verknüpfung wird als „Cross Compliance“ bezeichnet. Die Cross Compliance-Regelungen umfassen: ■■ Sieben Standards für die Erhaltung von Flä- chen in gutem landwirtschaftlichen und öko- logischen Zustand (GLÖZ) und ■■ 13 Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB); diese Fach- rechts-Regelungen bestehen auch unabhän- gig von Cross Compliance. Die Cross-Compliance-Regelungen gehen von einem gesamtbetrieblichen Ansatz aus. Dies be- deutet, dass ein Betrieb, der Cross Compliance relevante Zahlungen erhält, in allen Produktions bereichen (z. B. Ackerbau, Viehhaltung, Ge- wächshäuser, Sonderkulturen) und allen seinen Betriebsstätten die Cross-Compliance-Verpflich- tungen einhalten muss. Dabei ist es unerheblich, in welchem Umfang Flächen oder Betriebszwei- ge bei der Berechnung der Zahlungen berück- sichtigt wurden. Die im Rahmen von Cross Compliance zu beachtenden Verpflichtungen beziehen sich auf Maßnahmen, die im Rahmen der I Einleitung landwirtschaftlichen Tätigkeit oder auf den Flä- chen des Betriebes ohne nicht beantragte forst- wirtschaftliche Flächen ausgeführt werden. Verstöße gegen diese Verpflichtungen führen zu einer Kürzung folgender Zahlungen (Cross Com- pliance relevante Zahlungen): ■■ Direktzahlungen: •• Basisprämie •• Greeningprämie •• Umverteilungsprämie •• Junglandwirteprämie •• Rückerstattung Haushaltsdisziplin. ■■ Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes: •• Ökologischer/biologischer Landbau •• Zahlungen für Agrarumwelt- und Klima- maßnahmen. ■■ Umstrukturierung und Umstellung von Reb- flächen (Anmerkung: Hier gelten die Cross- Compliance-Regelungen drei Kalenderjahre ab dem 1. Januar, der auf die jeweilige Zah- lung folgt.). Die wichtigsten Durchführungsbestimmungen zu den Cross-Compliance-Verpflichtungen er- geben sich aus der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/20142 und der Durchführungsverord- nung (EU) Nr. 809/20143. Im Rahmen von Cross Compliance sind über die Fachgesetze hinaus das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz4 sowie 5
Presse 6,5 Millionen Liter wassergefährdende Stoffe im Jahr 2024 bei Unfällen ausgetreten Seite teilen Pressemitteilung Nr. 394 vom 4. November 2025 Ausgetretene Schadstoffmenge gegenüber dem Vorjahr um mehr als zwei Drittel verringert Zahl der Unfälle auf niedrigstem Stand seit 2010 2,0 Millionen Liter ausgetretene Schadstoffe in der Umwelt verblieben WIESBADEN – Im Jahr 2024 sind in Deutschland bei Unfällen rund 6,5 Millionen Liter wassergefährdende Stoffe unkontrolliert in die Umwelt ausgetreten, das waren 69,1 % weniger als im Vorjahr (2023: 21,0 Millionen Liter). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, konnten etwa 2,0 Millionen Liter (30,7 %) der ausgetretenen Stoffe nicht wiedergewonnen werden und verblieben dauerhaft in der Umwelt. Im Jahr 2023 waren es noch rund 3,3 Millionen Liter. Starke Schwankungen in der Zeitreihe sind nicht ungewöhnlich, da die ausgetretenen und in der Umwelt verbliebenen Schadstoffmengen von der Art und Schwere der Unfälle abhängig sind. Rund ein Drittel der im Jahr 2024 freigesetzten Schadstoffe gehen auf nur zwei Unfälle zurück. Die Gesamtzahl der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sank mit 1 542 um 17,8 % gegenüber dem Vorjahr und bestätigt damit den Abwärtstrend bei den Unfallzahlen. 41 800 Liter „stark wassergefährdende“ Stoffe mit Schadenspotenzial Wassergefährdende Stoffe werden nach ihrem Schadenspotenzial als "allgemein wassergefährdend" deklariert oder in eine von drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt. Unter den im Jahr 2024 insgesamt 2,0 Millionen Litern dauerhaft in der Umwelt verbliebenen Schadstoffen entfiel der größte Anteil mit 1,6 Millionen Litern (78,9 %) auf "allgemein wassergefährdende" Stoffe. Mit 1,4 Millionen Litern waren das insbesondere Jauche, Gülle und Silagesickersaft. 42 100 Liter (2,1 %) bei Unfällen ausgetretene "schwach wassergefährdende" Stoffe (WGK 1) konnten nicht wiedergewonnen werden. Zu dieser Wassergefährdungsklasse zählen Stoffe wie zum Beispiel Ethanol oder Natronlauge. Weitere 259 000 Liter (13,0 %) in der Umwelt verbliebene Schadstoffe waren "deutlich wassergefährdende" Stoffe (WGK 2). In dieser Kategorie sind Mineralölprodukte wie Heizöl oder Dieselkraftstoff eingruppiert. Die gefährlichsten Stoffe sind die "stark wassergefährdenden" Stoffe (WGK 3), darunter beispielsweise Quecksilber oder Benzin. Im Jahr 2024 konnten 41 800 Liter (2,1 %) solcher Schadstoffe nicht wiedergewonnen werden und verblieben mit potenziellen Schäden in der Umwelt. Die restlichen Stoffmengen (3,9 %) konnten nicht eingestuft werden. 718 Gewässerverunreinigungen durch 610 Unfälle Im Jahr 2024 ereigneten sich 610 Unfälle, bei denen mindestens ein Gewässer direkt von freigesetzten Schadstoffen verunreinigt worden ist. In 359 Fällen gelangten Schadstoffe in ein Oberflächengewässer, beispielsweise einen Fluss oder einen See. In 321 Fällen war die Kanalisation betroffen. Insgesamt 35 Mal wurde das Grundwasser verunreinigt und in drei Fällen unmittelbar die Wasserversorgung. Insgesamt wurde demnach durch 610 Unfälle 718 Mal ein Gewässer verunreinigt, da bei 107 Unfällen mehrere Gewässerarten gleichzeitig betroffen waren. Methodische Hinweise: Die Ergebnisse basieren ausschließlich auf Daten zu Unfällen in Deutschland. Unfälle in Nachbarstaaten, die sich zum Beispiel auf deutsche Gewässer auswirken, werden nicht berücksichtigt. Verunreinigungen infolge von illegaler Entsorgung wassergefährdender Stoffe sind zudem keine Unfälle im Sinne der Erhebung. Bei insgesamt sechs Unfällen konnte die freigesetzte Menge wassergefährdender Stoffe und somit auch die wiedergewonnene bzw. in der Umwelt verbleibende Menge durch die Auskunftspflichtigen nicht betitelt werden. Entsprechend sind diese Unfälle in den Unfallzahlen aber ohne Mengenangaben berücksichtigt. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse zum Berichtsjahr 2024 sind in der Datenbank GENESIS- Online (Tabellen 32311-0001 bis 32311-0006 ) sowie auf der Themenseite " Wasserwirtschaft " im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. +++ Daten und Fakten für den Alltag: Folgen Sie unserem WhatsApp-Kanal . +++ #abbinder-75-pm.l-content-wrapper { padding-top:30px; } #abbinder-75-pm .column-logo { width: 130px; height: 130px; } #abbinder-75-pm .picture .wrapper img { max-width: 100px; max-height: 100px; height: 100px; width: 100px; } #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px; padding:0 10px; } @media only screen and (min-width: 1024px) { #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px;padding:0 20px; } } Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Wasserwirtschaft und der klimawirksamen Stoffe Telefon: +49 611 75 8950 Zum Kontaktformular Zum Thema Wasserwirtschaft Klima
Änderung/Erweiterung einer Biogasanlage - Änderung der genehmigten Inputstoffe und Inputmengen - Errichtung einer Lager- und Technikhalle - Errichtung und Betrieb eines weiteren Feststoffdosierers - Errichtung und Betrieb eines Flüssigfütterungssystems (PreMix) - Errichtung und Betrieb eines Biofilters - Austausch des Flexo-Daches des vorh. Fermenters gegen ein Tragluftdach - Errichtung und Betrieb eines weiteren Fermenters mit Tragluftdach - Errichtung und Betrieb eines Sauerstoffgenerators - Errichtung und Betrieb einer Fermenterseparation - Errichtung und Betrieb eines Behälters mit Tragluftdach zur Nutzung als Nachgärer u. Gärrestspeicher - Austausch des Flexo-Daches des vorh. Gärrestspeichers gegen ein Tragluftdach - Verschiebung der vorh. Notfackel - Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan - Errichtung und Betrieb einer Abluftbehandlungsanlage (RTO-Anlage) - Errichtung und Betrieb von zwei Kompakt-BHKW (g-box 50plus) - Errichtung und Betrieb eines weiteren Gärrestspeichers mit Tragluftdach - Errichtung und Betrieb von vier Abfüllplatten sowie Außerbetriebnahme bzw. Rückbau der beiden vorhandenen Abfüllplatten - Errichtung und Betrieb eines unterirdischen Behälters für potentiell verunreinigtes Niederschlagswasser und Silagesickersaft
Presse 21,0 Millionen Liter wassergefährdende Stoffe im Jahr 2023 bei Unfällen ausgetreten Seite teilen Pressemitteilung Nr. 430 vom 15. November 2024 Ausgetretene Schadstoffmenge gegenüber dem Vorjahr fast verdreifacht, Zahl der Unfälle dagegen auf niedrigstem Stand seit Beginn der Zeitreihe 3,3 Millionen Liter ausgetretene Schadstoffe in der Umwelt verblieben Über 900 Gewässerverunreinigungen, darunter 46 Mal Grundwasser betroffen WIESBADEN – Im Jahr 2023 sind in Deutschland bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen rund 21,0 Millionen Liter Schadstoffe unkontrolliert in die Umwelt ausgetreten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, konnten davon rund 3,3 Millionen Liter (15,9 %) nicht wiedergewonnen werden und verblieben dauerhaft in der Umwelt. Mit 21,0 Millionen Litern war die ausgetretene Schadstoffmenge fast dreimal so groß wie im Vorjahr (2022: 7,1 Millionen Liter) und die größte Menge seit 2019 (31,2 Millionen Liter). Solche starken Schwankungen sind nicht ungewöhnlich, da die ausgetretene Schadstoffmenge stark abhängig ist von der Art und Schwere der Unfälle. So kann rund die Hälfte der im Jahr 2023 freigesetzten Schadstoffe auf nur vier Unfälle zurückgeführt werden. Die Zahl der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen blieb dagegen mit 1 876 im Vorjahresvergleich nahezu unverändert (-0,1 %) und erreichte den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1997. Lädt... 115 000 Liter „stark wassergefährdende“ Stoffe richteten dauerhaften Schaden an Wassergefährdende Stoffe werden nach ihrem Schadenspotenzial als „allgemein wassergefährdend“ deklariert oder in eine von drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt. Unter den im Jahr 2023 insgesamt 3,3 Millionen Litern dauerhaft in der Umwelt verbliebenen Schadstoffen entfiel der größte Anteil mit 2,6 Millionen Litern (79,1 %) auf „allgemein wassergefährdende“ Stoffe. Mit 2,4 Millionen Litern waren das insbesondere Jauche, Gülle und Silagesickersaft. 308 000 Liter (9,3 %) bei Unfällen ausgetretene „schwach wassergefährdende“ Stoffe (WGK 1) konnten nicht wiedergewonnen werden. Zu dieser Wassergefährdungsklasse zählen Stoffe wie Ethanol oder Natronlauge. Weitere 121 000 Liter (3,7 %) in der Umwelt verbliebene Schadstoffe waren „deutlich wassergefährdende“ Stoffe (WGK 2). In dieser Kategorie sind Mineralölprodukte wie Heizöl oder Dieselkraftstoff eingruppiert. Die gefährlichsten Stoffe sind die „stark wassergefährdenden“ Stoffe (WGK 3), darunter Quecksilber oder Benzin. Im Jahr 2023 richteten 115 000 Liter (3,5 %) solcher Schadstoffe dauerhaften Schaden in der Umwelt an. 907 Gewässerverunreinigungen durch 721 Unfälle Im Jahr 2023 ereigneten sich 721 Unfälle, bei denen mindestens ein Gewässer direkt von freigesetzten Schadstoffen verunreinigt worden ist. In 441 Fällen gelangten Schadstoffe in ein Oberflächengewässer, beispielsweise einen Fluss oder einen See. In 416 Fällen war die Kanalisation betroffen. Insgesamt 46 Mal wurde das Grundwasser verunreinigt und in vier Fällen unmittelbar die Wasserversorgung. Insgesamt wurde demnach durch 721 Unfälle 907 Mal ein Gewässer verunreinigt, da durch 180 Unfälle mehrere Gewässerarten gleichzeitig betroffen waren. Methodische Hinweise: Die Ergebnisse basieren ausschließlich auf Daten zu Unfällen in Deutschland. Unfälle in Nachbarstaaten, die sich zum Beispiel auf deutsche Gewässer auswirken, werden nicht berücksichtigt. Verunreinigungen infolge von illegaler Entsorgung wassergefährdender Stoffe sind zudem keine Unfälle im Sinne der Erhebung. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse zum Berichtsjahr 2023 sind in der Datenbank GENESIS- Online (Tabellen 32311-0001 bis 32311-0006 ) sowie auf der Themenseite „ Wasserwirtschaft “ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Wichtiger Hinweis zur Datenbank GENESIS- Online : Seit dem 5. November 2024 ist die neue Nutzeroberfläche unserer Datenbank als Hauptversion verfügbar und hat damit das Beta-Stadium verlassen. Die neue Oberfläche bietet schnellere Datenabrufe sowie intuitive Recherche- und Anpassungsmöglichkeiten von Tabellen. Zudem haben sich die Struktur des maschinenlesbaren Flatfile -CSV-Formats und das Datenausgabeformat bei Tabellen- Downloads geändert. Detaillierte Informationen dazu sowie weitere wichtige Hinweise zum Release bietet die Infoseite zum neuen GENESIS- Online . Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Wasserwirtschaft und der klimawirksamen Stoffe Telefon: +49 611 75 8380 Zum Kontaktformular Zum Thema Wasserwirtschaft Nachhaltigkeitsindikatoren Klima
Presse Zahl der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2022 weiter gesunken Über ein Viertel der ausgetretenen Stoffmenge in der Umwelt verblieben Seite teilen Pressemitteilung Nr. 365 vom 13. September 2023 WIESBADEN – Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 1 878 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen registriert. Damit ging die Zahl der Unfälle im Vorjahresvergleich weiter zurück (-5,1 % gegenüber 2021) und erreichte den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1997. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, traten bei den Unfällen 7,1 Millionen Liter Schadstoffe unkontrolliert in die Umwelt aus. Je nach Ausmaß der Unfälle schwankt die Menge ausgetretener Schadstoffe von Jahr zu Jahr teils deutlich. Im Jahr 2022 war die ausgetretene Schadstoffmenge vergleichsweise niedrig, nachdem im Vorjahr 16,1 Millionen Liter Schadstoffe freigesetzt worden waren. Allerdings verblieben im Jahr 2022 sehr viel mehr Schadstoffe in der Umwelt als im Vorjahr: So konnten zwar 5,1 Millionen Liter (72,1 %) Schadstoffe zum Schutz der Umwelt wiedergewonnen, anschließend genutzt oder entsorgt werden. 2,0 Millionen Liter Schadstoffe (27,9 %) blieben allerdings in der Umwelt, mit zumeist dauerhaft schädlichen Auswirkungen. Die nicht wiedergewonnene Schadstoffmenge war damit um 44,4 % höher als im Vorjahr (2021: 1,4 Millionen Liter). Lädt... Unfälle in Anlagen mit besonders schwerwiegenden Folgen Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen wird unterschieden, ob sie bei der Beförderung dieser Stoffe (zum Beispiel im Straßenverkehr) oder beim Umgang mit den Stoffen in Anlagen (zum Beispiel Tankstellen, Ölheizungen oder Biogasanlagen) auftreten. Im Jahr 2022 wurden bei 586 Unfällen in Anlagen 6,3 Millionen Liter (2021: 15,6 Millionen Liter) wassergefährdende Stoffe freigesetzt. Bei 302 dieser Unfälle konnten die Schadstoffe nicht oder nur teilweise wiedergewonnen werden – das waren durchschnittlich 6 200 Liter wassergefährdende Stoffe pro Unfall. In Summe blieben dadurch nahezu 1,9 Millionen Liter oder 29,8 % der freigesetzten Schadstoffmenge in der Umwelt. Damit gingen 94,4 % der insgesamt 2,0 Millionen Liter dauerhaft in der Umwelt verbliebenen Schadstoffe im Jahr 2022 auf Unfälle in Anlagen zurück. Wassergefährdende Stoffe werden nach ihrem Schadenspotenzial als „allgemein wassergefährdend“ deklariert oder in eine von drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt. Unter den im Jahr 2022 dauerhaft in der Umwelt verbliebenen Schadstoffen entfiel der größte Anteil mit 46,4 % oder 918 000 Litern auf „allgemein wassergefährdende“ Stoffe. In dieser Kategorie waren insbesondere Jauche, Gülle und Silagesickersaft mit 790 000 Litern bedeutend. „Schwach wassergefährdende“ Stoffe (WGK 1) hatten mit 836 500 Litern (42,3 %) einen ähnlich großen Anteil an der Schadstoffmenge, die nicht wiedergewonnen werden konnte und dauerhafte Schäden in der Umwelt hinterließ. Darunter fallen Stoffe wie Ethanol oder Wasserstoffperoxid. Weitere 189 000 Liter (9,6 %) waren „deutlich wassergefährdende“ Stoffe (WGK 2). In dieser Kategorie sind Mineralölprodukte wie Heizöl oder Dieselkraftstoff eingruppiert. „Stark wassergefährdende“ Stoffe (WGK 3), darunter Quecksilber oder Benzin, machten mit 8 500 Litern (0,4 %) einen kleinen Anteil an der insgesamt in der Natur verbliebenen Stoffmenge aus. Allerdings haben diese Stoffe die größte Schadwirkung. Gewässerverunreinigungen in mehr als 400 Fällen Durch Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen bestand im Jahr 2022 insbesondere für Gewässer ein erhöhtes Schadenspotenzial, da hier 41,8 % der ausgetretenen Schadstoffe nicht wiedergewonnen werden konnten. Bei den insgesamt 1 878 Unfällen 2022 gelangten die ausgetretenen Stoffe in 402 Fällen in ein Oberflächengewässer, beispielsweise einen Fluss oder einen See. Dies führte bei 14 Unfällen zu Fischsterben. Insgesamt 29 Mal wurde das Grundwasser verunreinigt und in 2 Fällen unmittelbar die Wasserversorgung. Methodische Hinweise: Die Ergebnisse basieren ausschließlich auf Daten zu Unfällen in Deutschland. Unfälle in Nachbarstaaten, die sich zum Beispiel auf deutsche Gewässer auswirken, werden nicht berücksichtigt. Verunreinigungen infolge von illegaler Entsorgung wassergefährdender Stoffe sind zudem keine Unfälle im Sinne der Erhebung. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse zum Berichtsjahr 2022 sind in der Datenbank GENESIS- Online (Tabellen 32311-0001 bis 32311-0006 ) sowie auf der Themenseite „ Wasserwirtschaft “ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Wasserwirtschaft und der klimawirksamen Stoffe Telefon: +49 611 75 8380 Zum Kontaktformular Zum Thema Wasserwirtschaft Nachhaltigkeitsindikatoren
Die BALANCE Erneuerbare Energien GmbH betreibt am Standort in Oebisfelde eine Anlage zur Herstellung von Biogas einschließlich einer Aufbereitung zu Biomethan für die Einspeisung in das Gasnetz. Im Zuge der wesentlichen Änderung ist vorgesehen die Zusammensetzung der Einsatzstoffe zu verändern mit einer gleichzeitigen Erhöhung der verarbeiteten Gesamtmenge, um eine höhere Rohbiogasausbeute bei gleichzeitig geringeren Mengen anfallender Gärreste zu erreichen. Gegenstand der Änderung und Erweiterung der Biogasanlage ist die Aktualisierung des Ist-Zustands, die Auswechselung der Dosiereinrichtung für Feststoffe, die Erweiterung der Lagekapazität durch Erhöhung der Gärrestlager 1 und 2 um 2,80 m durch Installation von zwei Ringen im unteren Bereich und der Ermöglichung zur Restentleerung der aller drei Gärrestlager sowie der Errichtung eines Lagerbehälters für Silagesickersaft und verunreinigtes Oberflächenwasser. Des Weiteren ist eine Steigerung an Inputstoffen von 101.000 t/a auf 105.000 t/a vorgesehen, bei gleichzeitiger Flexibilisierung des Inputstoffmix, was mit Reduzierung des anfallenden Silagesickersafts und Gärrestanteils bei einer gleichzeitigen Steigerung der produzierten Rohgasmenge einhergeht. Zusätzlich soll die Separationsleitung und die bedarfsgerechte Separation der separierten Gärresten nachgenehmigt und ein Blockheizkraftwerk im flexiblen Betrieb mit Betonschallhaube, Schonstein, Tanklager für Frisch- und Altöl und einer Gaskonditionierungsanlage einschließlich der Abgasbehandlung und notwendigen MSR-Technik errichtet werden.
Die pure power GmbH & Co. KG beantragte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Biogasanlage auf den Flurstücken 42/4, 42/5 (tw.), 44/2 (tw.), 51/2 (tw.), 53 und 56, Flur 1 der Gemarkung Sproitz in 02906 Quitzdorf am See OT Sproitz. Antragsgegenstand sind nachfolgend genannte Änderungen: 1) Erhöhung der Biogasproduktion durch Erhöhung der Inputmenge, 2) Erhöhung der Stapelhöhe im Fahrsilo 1, 3) Erweiterung der Lagerfläche für Rindermist, 4) Aufnahme des Silos Kamin als Fahrsilo 2 in den Anlagenbestand der Biogasanlage 5) Errichtung und Betrieb einer aus zwei Silolagerplatten bestehenden Fahrsiloanlage 3, 6) Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle, 7) Errichtung eines Behälters für den gesamten in der Anlage anfallenden Silagesickersaft, 8) Errichtung eines Entwässerungssystem für unverschmutztes Niederschlagswasser einschließlich einem Regenwasserrückhaltebecken 9) Umwallung der Gärbehälter und Gärproduktlager
Die Milchproduktion Wildenborn KG, Großpörthener Weg 7, 06712 Zeitz OT Wildenborn, betreibt an ihrem bestehenden Betriebsstandort in Wildenborn eine Milchviehanlage. Diese Anlage soll künftig in geänderter Form weiterbetrieben werden. Die Vorhabenträgerin beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Milchviehanlage am bestehenden Betriebsstandort in Wildenborn. Die bestehende Anlage ist in die Nr. 7.1.5 (V) i. V. m. 7.1.11.3 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV eingestuft. Gleichzeitig beantragte die Vorhabenträgerin mit Schreiben vom 18.01.2022 beim Landratsamt des Burgenlandkreises die Feststellung, ob im Rahmen des Verwaltungsverfahrens für die wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu führen ist. Bei der geplanten Änderung handelt es sich um eine wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG. Die immissionsschutzrechtlich beantragte Änderung umfasst: • die Erhöhung der Tierplatzzahl von derzeit 630 auf zukünftig 797 Plätze (657 Rinderplätze und 140 Kälberplätze), • die Errichtung einer Betonfläche zur Aufstellung von Kälberiglus (720 m²), • die Errichtung und den Betrieb einer Gülleseparationsanlage, • die Änderung der Abwasser-und Gülleleitungen, • die Änderung des Betriebs der Güllepumpe am Stall 5, • die Errichtung und den Betrieb eines Abfüllplatzes für Gülle am Stall 5 (ca. 35 m²), • die Umnutzung eines baurechtlich genehmigten Löschwasserbehälters zur Lagerung von Silagesickersaft, • die Errichtung und den Betrieb eines neuen Abfüllplatzes für Sickersaft am Sickersaftbehälter (ca. 24 m²) sowie • die Errichtung und den Betrieb eines Absetzbeckens mit Dauerstau und zwei gekoppelten Regenrückhaltebecken (RRB) mit Drosselabfluss. Gemäß § 9 Abs. 3 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 7.11.3 und Nr. 7.5.2 ist für dieses Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Presse Zahl der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2021 erneut gesunken Die ausgetretenen Schadstoffe konnten zu 91,5 % zum Schutz der Umwelt wiedergewonnen werden Seite teilen Pressemitteilung Nr. 433 vom 11. Oktober 2022 WIESBADEN – Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 1 979 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen registriert. Die Zahl der Unfälle ging damit gegenüber dem Vorjahr noch weiter zurück (-2,2 %) und erreichte damit den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, traten dabei 16,1 Millionen Liter Schadstoffe unkontrolliert in die Umwelt aus (2020: 7,7 Millionen Liter). Davon konnten 14,7 Millionen Liter (91,5 %) zum Schutz der Umwelt wiedergewonnen, anschließend genutzt oder entsorgt werden. Rund 1,4 Millionen Liter (8,5 %) konnten nicht wiedergewonnen werden (2020: 3,0 Millionen Liter) und richteten dauerhaft Schäden in der Umwelt an. Lädt... Unfälle in Anlagen mit besonders schwerwiegenden Folgen Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen wird unterschieden, ob sie bei der Beförderung dieser Stoffe (zum Beispiel im Straßenverkehr) oder beim Umgang mit den Stoffen in Anlagen (zum Beispiel Tankstellen, Ölheizungen oder Biogasanlagen) passiert sind. Bei den Unfällen in Anlagen wurden 15,6 Millionen Liter wassergefährdende Stoffe freigesetzt, wovon 1,2 Millionen Liter (7,7 %) nicht wiedergewonnen werden konnten. Das bedeutet, dass von den insgesamt im Jahr 2021 rund 1,4 Millionen Litern dauerhaft in der Umwelt verbliebenen Schadstoffen 87,7 % auf die insgesamt 686 Unfälle in Anlagen zurückgingen und nur 12,3 % auf die 1 293 Unfälle bei der Beförderung. Unter den dauerhaft in der Natur verbliebenen Schadstoffen machten Jauche, Gülle und Silagesickersaft mit 456 000 Litern (33,3 %) einen relativ großen Anteil aus. Mineralölprodukte waren mit 100 000 Litern (7,3 %) zwar bezogen auf die Mengen weniger bedeutsam, sind aufgrund des hohen Schadenspotenzials aber nicht zu vernachlässigen. Gewässerverunreinigungen sind keine Seltenheit Die Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können verschiedene Folgen für die Umwelt haben. Während teilweise ausschließlich eine versiegelte Fläche verunreinigt wird, können bei anderen Unfällen auch Gewässer in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei den insgesamt 1 979 Unfällen im Jahr 2021 gelangten die ausgetretenen Stoffe 479 Mal in ein Oberflächengewässer wie zum Beispiel einen Fluss oder einen See. Dies führte in 15 Fällen zu einem Fischsterben. In 49 Fällen wurde sogar das Grundwasser und in 5 Fällen unmittelbar die Wasserversorgung verunreinigt. Methodische Hinweise: Die dargestellten Ergebnisse basieren ausschließlich auf Daten zu Unfällen in Deutschland. Unfälle in Nachbarländern mit Auswirkungen zum Beispiel in deutschen Gewässern werden nicht berücksichtigt. Verunreinigungen in Folge von illegaler Entsorgung wassergefährdender Stoffe sind zudem kein Unfall im Sinne der Erhebung. Weitere Informationen: Detaillierte Ergebnisse bietet die Fachserie 19 Reihe 2.3 „Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2021 “. In der Datenbank GENESIS- Online stehen die Daten in Kürze in den Tabellen 32311-0001 bis 32311-0006 zur Verfügung. Weitere Tabellen mit Ergebnissen zum Berichtsjahr 2021 bietet die Themenseite „Wasserwirtschaft“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Kontakt für weitere Auskünfte Pressestelle Telefon: +49 611 75 3444 Zum Kontaktformular Zum Thema Wasserwirtschaft Nachhaltigkeitsindikatoren
Presse Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen im Jahr 2020 auf niedrigstem Stand seit 2010 Rückgang vor allem durch weniger Unfälle beim Transport wassergefährdender Stoffe Seite teilen Pressemitteilung Nr. 438 vom 16. September 2021 WIESBADEN – Im Jahr 2020 wurden in Deutschland 2 023 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen registriert. Die Zahl der Unfälle ging damit gegenüber dem Vorjahr um 14,0 % zurück und erreichte den niedrigsten Stand seit 2010. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist der Rückgang hauptsächlich auf weniger Unfälle beider Beförderung wassergefährdender Stoffe mit Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftfahrzeugen zurückzuführen. Im Vergleich zu 2019 verringerte sich die Zahl dieser Unfälle um 17,7 % auf 1 320. Diese Entwicklung dürfte auch auf den Rückgang des Gütertransports im Jahr 2020 im Zuge der Corona-Krise zurückgehen. Lädt... Drei Viertel weniger Schadstoffe freigesetzt als im Jahr 2019 Die bei Unfällen in Anlagen und bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe freigesetzte Schadstoffmenge ging im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 75 % zurück: Mit insgesamt 7,7 Millionen Litern traten 23,5 Millionen Liter weniger Schadstoffe unkontrolliert in die Umwelt aus als im Jahr 2019, als von der ungewöhnlich großen Schadstoffmenge von 31,2 Millionen Litern 98 % auf Unfälle in Anlagen zurückzuführen waren. Im Jahr 2018 hatte die freigesetzte Schadstoffmenge 10,3 Millionen Liter und damit 2,6 Millionen Liter mehr als im Jahr 2020 betragen. Von der insgesamt freigesetzten Menge wassergefährdender Stoffe im Jahr 2020 konnten 4,8 Millionen Liter (61,5 %) zum Schutz der Umwelt wiedergewonnen, anschließend genutzt oder ordnungsgemäß entsorgt werden. 3,0 Millionen Liter (38,5 %) konnten nicht wiedergewonnen werden (2019: 2,8 Millionen Liter). Sie schaden der Umwelt dauerhaft. Gut 30 % der aus Anlagen freigesetzten Stoffe waren Jauche, Gülle und Silagesickersaft Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen wie zum Beispiel Ölheizungen, Tankstellen, Biogasanlagen oder Raffinerien passierten 703 Unfälle, das waren 6,0 % weniger als im Vorjahr. Dabei wurden 5,9 Millionen Liter wassergefährdende Stoffe freigesetzt (2019: 30,5 Millionen Liter). Bei 1,8 Millionen Litern (30,4 %) handelte es sich um Jauche, Gülle, Silagesickersaft sowie vergleichbare in der Landwirtschaft anfallende Stoffe (JGS), die überwiegend bei Unfällen in JGS-Anlagen freigesetzt wurden. JGS gilt als allgemein wassergefährdend und kann in großen Mengen oder bei besonderen örtlichen Verhältnissen Gewässer und Böden gefährden. Von der beim Umgang in Anlagen insgesamt freigesetzten Menge konnten 1,7 Millionen Liter (29,8 %) nicht wiedergewonnen werden (2019: 2,6 Millionen Liter). Knapp 95 % der Unfälle bei der Beförderung passierte mit Straßenfahrzeugen Von den 1 320 bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe mit Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftfahrzeugen registrierten Unfällen passierten die weitaus meisten Unfälle mit Straßenfahrzeugen (1 247 bzw. 94,5 %). Insgesamt wurden bei Beförderungsunfällen 1,9 Millionen Liter wassergefährdende Stoffe freigesetzt, darunter 541 000 Liter Mineralölprodukte und 156 900 Liter JGS. Knapp zwei Drittel (65,9 %) der ausgetretenen Schadstoffe (1 230 100 Liter) konnten nicht wiedergewonnen werden. Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2010-2020 Jahr Unfälle insgesamt Freigesetztes Volumen Nicht wieder- gewonnenes Volumen Anzahl m 3 Anteil am freigesetzten Volumen in % 1: Einschl. Betriebsstofftanks. Unfälle insgesamt 2020 2 023 7 728,8 2 974,5 38,5 2019 2 351 31 201,9 2 768,2 8,9 2018 2 448 10 317,7 3 225,6 31,3 2017 2 714 10 768,5 5 648,8 52,5 2016 2 721 7 453,3 3 664,1 49,2 2015 2 600 15 488,0 9 384,6 60,6 2014 2 539 11 861,4 4 588,9 38,7 2013 2 538 11 074,0 6 396,9 57,8 2012 2 292 14 456,7 6 188,5 42,8 2011 2 253 7 450,6 3 499,6 47,0 2010 2 460 24 077,7 5 220,0 21,7 Langjähriges Mittel 2010 bis 2020 2 449 13 807,1 4 869,1 35,3 Unfälle beim Umgang in Anlagen 2020 703 5 862,9 1 744,4 29,8 2019 748 30 538,8 2 604,3 8,5 2018 735 9 620,0 3 014,8 31,3 2017 741 10 210,8 5 430,5 53,2 2016 856 6 730,7 3 293,9 48,9 2015 786 14 878,5 9 102,3 61,2 2014 815 10 894,8 4 200,0 38,6 2013 851 9 779,0 6 202,8 63,4 2012 818 14 061,2 6 062,1 43,1 2011 793 5 060,7 1 793,8 35,4 2010 837 23 610,7 5 047,0 21,4 Langjähriges Mittel 2010 bis 2020 789 12 840,7 4 408,7 34,3 Unfälle bei der Beförderung 1 2020 1 320 1 865,9 1 230,1 65,9 2019 1 603 663,1 163,9 24,7 2018 1 713 697,7 210,8 30,2 2017 1 973 557,7 218,3 39,1 2016 1 865 722,6 370,2 51,2 2015 1 814 609,4 282,3 46,3 2014 1 724 966,6 388,9 40,2 2013 1 687 1 295,1 194,1 15,0 2012 1 474 395,5 126,4 32,0 2011 1 460 2 389,8 1 705,9 71,4 2010 1 623 467,0 173,1 37,1 Langjähriges Mittel 2010 bis 2020 1 660 966,4 460,4 47,6 Weitere Informationen zum Zustand von Flüssen, Seen und Meeren finden Sie in den Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Wasserwirtschaft und der klimawirksamen Stoffe Telefon: +49 611 75 8950 Zum Kontaktformular Zum Thema Wasserwirtschaft Nachhaltigkeitsindikatoren
| Organisation | Count |
|---|---|
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| Förderprogramm | 2 |
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| Deutsch | 20 |
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