Das Projekt "Die Bedeutung des Atlas für die Zugrouten von paläarktischen Singvögeln" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Mainz, Institut für Zoologie.Die kürzeste Route zwischen Brutgebiet und Überwinterungsquartier liegt auf einem Großkreis und sollte von den Vögeln bevorzugt werden. Danach müssten europäische Singvögel in ihre südlich gelegenen Winterquartiere direkt nach Süden ziehen. Jede Abweichung von dieser Route bedeutet, dass die Vögel einen Umweg machen. Offensichtlich ziehen die meisten europäischen Singvögel nicht nach Süden, sondern in südwestliche und südöstliche Richtung und meiden auf diese Weise die Überquerung der Alpen. Das Zugverhalten in Bezug zur Barriere der Alpen ist gut untersucht, nicht dagegen zu weiter südlich gelegenen Barrieren. Völlig unerforscht ist der Atlas in seiner Wirkung auf den Vogelzug. Für ihn liegen sich widersprechende Hypothesen vor, nach denen er auf dem Herbstzug entweder überquert oder umflogen wird. Auf dem Frühjahrszug lassen die mittleren Zugrichtungen in Gibraltar die Überquerung des Atlas erwarten, doch ist wegen der Größe der ökologischen Barriere ebenso eine Umgehung denkbar. Mit Hilfe von Radarstationen, die entlang einer W-E gerichteten Achse im Norden des Atlas errichtet werden, sollen die Zugrichtungen der nächtlich ziehenden paläarktischen Singvögel untersucht werden.
Das Projekt "Dismigration und Raumnutzung der Dohle" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Jena, Institut für Ökologie.Zur Ableitung von Schutzmassnahmen sind genaue Kenntnisse zur Dismigration und Raumnutzung der Dohlen notwendig. Entscheidend ist die mittlere und maximale Ansiedlungsentfernung vom Geburtsort.
Das Projekt "Brutbiologische Untersuchungen und Bestandsaufnahme an Singvoegeln an der dem MPIV Seewiesen angeschlossenen Vogelwarte Radolfzell" wird/wurde ausgeführt durch: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für Verhaltensphysiologie.Mit Hilfe der Nestersuche werden auf Probeflaechen brutbiologische und populationsdynamische Daten erfasst, die in sogenannte Nestkarten eingetragen werden.
Das Projekt "Untersuchungen zur Biogeographie und Speziation andiner Kolibris (Aves: Trochilidae)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Zoologisches Forschungsmuseum Alexander König - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere.Mit gegenwärtig 328 Arten stellt die Familie der Kolibris ein bedeutendes Faunenelement der Neotropis dar. Die äquatorialen Regionen, insbesondere der Andenraum, bilden das zoogeographische Zentrum des Taxons. Als Nahrungsspezialisten (Nektarivorie) konnten sich die Trochiliden eine bedeutende ökologische Nische in fast allen terrestrischen Lebensräumen erschließen. Ihre homogene großräumige Verbreitung begünstigt die Dokumentation und Analyse der Biogeographie, der Ausbreitungs- und Speziationsgeschichte sowie der geographischen Variation. Auf der Grundlage rezenter Verbreitungsmuster und apomorpher Merkmale sollen intragenerische phylogenetische Zusammenhänge andiner Taxa rekonstruiert werden. Zur Beurteilung topographischer Strukturen auf den Genfluss zwischen benachbarten Subpopulationen wird anhand kleinräumiger geographischer Pools die Variation morphologischer Parameter analysiert. Hierfür werden Belegexemplare in nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen untersucht. Zur Erklärung allo- bzw. sympatrischer Verbreitung werden Vikarianz- und Dispersionseffekte und daraus abgeleitete Speziationsmodelle (u.a. Refugialtheorie) untersucht. Ziel des Projektes ist es, unter Berücksichtigung von zeitlichen Eichparametern wie geologischen, phyto- und zoogeographischen Befunden Aufschlüsse über Evolutionszentren sowie Radiationsrichtungen und -zeiträume der einzelnen Trochilidentaxa zu erhalten. Die biogeographische und morphologische Rekonstruktion von Speziationsmustern bildet die Ausgangshypothese für weiterführende phylogenetische Fragestellungen, die in einem Anschlussprojekt mit Hilfe molekularbiologischer Methoden bearbeitet werden sollen.
Das Projekt "Oekophysiologie von Singvoegeln auf dem Zug" wird/wurde ausgeführt durch: Schweizerische Vogelwarte, Forschungsinstitut für Vogelkunde und Vogelschutz.'- Physiologische Anpassungen an den Langstreckenflug. - Fettaufbaurate und Rastdauer von ziehenden Singvoegeln in Rastgebieten in Abhaengigkeit von Umweltfaktoren. - Zugstrategien von Singvoegeln.
Auch in diesem Jahr können eingetragene, als gemeinnützig anerkannte Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt Unterstützungsmittel für das Kastrieren, Kennzeichnen und Registrieren von freilebenden herrenlosen Katzen erhalten. Bitte beachten Sie Folgendes: Vereine erhalten aus Landesmitteln nur dann eine Unterstützung, wenn sie von der Kommune, auf deren Gebiet sie herrenlose Katzen einfangen und kastrieren lassen, eine Anerkennung für diese Tätigkeit haben. Für die Anerkennung durch die Kommunen kann ein Formular genutzt werden. Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von freilebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen. Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.01.2025 und muss bis 31.10.2025 erfolgt sein. Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Es wird Unterstützung in Höhe von maximal 120 € pro weiblicher Katze und maximal 60 € pro männlicher Katze inklusive Mehrwertsteuer gewährt. Liegen die Kosten unter diesem Betrag, wird nur der geringere Betrag erstattet. Pro Tierschutzverein werden Gesamt-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden. Im Sinne der Gleichbehandlung der Tierschutzvereine empfiehlt sich ein häufigeres Beantragen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im Kalenderjahr kastrierten Katzen am Ende des Kastrationszeitraumes. Aus diesem Grund bitten wir um Einzelanträge mit einem maximalen Antragsvolumen i.H.v. 1.500 € bzw. maximal 15 Tieren. Die Unterstützung für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze wird dann gewährt, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. ( https://www.tasso.net/ ) oder des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ( https://www.findefix.com ) registriert wurde. Nähere Auskünfte und Informationen erteilt der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes e.V. , Nicolaiplatz 1, 39124 Magdeburg, info(at)landestierschutz-lsa.de , Tel.: 0170 900 1315. Das Merkblatt und das Antragsformular mit der Anlage 1 und Anlage 2 öffnen sich nach Anklicken der Dokumente. Steigende Populationen freilebender Hauskatzen können zu Problemen bezüglich des Tierschutzes, der menschlichen Gesundheit (Zoonosen), der Gefahrenabwehr und der Auswirkung auf Wildtiere (z. B. das Fangen von Singvögeln) führen. Eine freilebende Katzenpopulation wird von ihrer Umgebung beeinflusst. Diese Population wächst exponentiell und führt zu einer lokalen Erhöhung der Dichte. So kann ein Gleichgewicht der Umgebungsparameter für die Tiere nicht mehr in geeigneter Weise gehalten werden. Die Folge: Infektionskrankheiten können sich besser und schneller verbreiten. Rangkämpfe finden statt und durch herumstreunende Kater kann es häufiger zu Unfällen kommen. Für die Tiere bedeutet das erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden. Ab wann dieses Ungleichgewicht entsteht, kann jedoch nicht genau definiert werden. 1. Welches Problem entsteht, wenn Katzen sich unkontrolliert vermehren? Katzen können bis zu dreimal im Jahr rollig werden und vier bis sechs Katzenwelpen bekommen. Werden diese Katzenwelpen nicht vermittelt, konkurrieren immer mehr Katzen um Futterquellen. Bereits im Alter von sechs Monaten können diese Katzen selbst Nachwuchs bekommen. Nicht kastrierte Kater markieren ihr Revier mit stark riechendem Harn und erleiden bei Kämpfen mit Konkurrenten häufig Verletzungen, die tierärztlich behandelt werden müssen. Außerdem besteht bei großen, unkontrollierten Populationen freilaufender Katzen, die Gefahr der Krankheitsverbreitung und der Steigerung des Keimdruckes. Eine seuchenhafte Ausbreitung von Katzenkrankheiten (z. B. Katzenseuche, Katzenschnupfen) ist möglich. Unter Umständen besteht hierdurch eine Infektionsgefahr für Menschen (Toxoplasmose, Bandwürmer über Sandkästen etc.). 2. Kastration und Sterilisation, wo ist der Unterschied? Sowohl männliche als auch weibliche Katzen können kastriert werden. Diese unterscheidet sich von der Sterilisation darin, dass die Hoden oder Eierstöcke entfernt werden und nicht nur der Samen- bzw. Eileiter durchtrennt wird. Bei einer Sterilisation können Katzen noch rollig werden und Kater noch decken, allerdings ohne Befruchtung. 3. Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Kastration? Der beste Zeitpunkt für eine Kastration besteht im Alter von sechs bis zehn Monaten. Das bedeutet, dass die Tiere mit Beginn der Geschlechtsreife kastriert werden. Bei manchen Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Harnmarkieren) kann der Tierarzt eine frühere Kastration empfehlen. 4. Welche Vorteile hat eine Kastration bei Katzen? Vor allem wird die unkontrollierte Vermehrung der Katzen verhindert. Zudem zeigen sich kastrierte Katzen meist ruhiger und häuslicher, verfügen über eine bessere Gesundheit und erreichen ein höheres Lebensalter. Kater sind deutlich weniger Rangkämpfen mit Verletzungen und Infektionen ausgesetzt, da der natürliche Trieb auf Nachkommenschaft entfällt. Werden Kater früh kastriert, wird das Markierverhalten unterbunden und dadurch die Geruchsbelästigung gemindert. 5. Gibt es Nachteile bei einer Kastration? Die Kastration erfordert eine Vollnarkose. Daher besteht ein allgemeines Narkoserisiko. Das häufigste Argument gegen eine Kastration ist die vermutete Gewichtszunahme bei kastrierten Tieren. Die Gewichtszunahme basiert jedoch meist auf einer fehlerhaften Fütterung. Katzenhalterinnen und Katzenhalter sollten sich vor einer anstehenden Kastration informieren, welches Futter in Frage kommt und wie viel Futter für eine Katze oder Kater sinnvoll ist, um eine Gewichtszunahme zu vermeiden. 6. Ist eine Kennzeichnung notwendig? Ja, nur durch die Kennzeichnung des entsprechenden Tieres kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und im Zweifelsfall überprüft werden. Zudem ist die Kennzeichnung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und gegebenenfalls zurückgeben zu können. 7. Ist eine Registrierung zu empfehlen? Unbedingt. Wurde ein gekennzeichnetes Tier registriert, kann es schnell und unbürokratisch einem Halter zugeordnet werden. Bei abhanden gekommenen Tieren ist die Rückgabe so innerhalb kürzester Zeit möglich. Eine Registrierung wird bei einem der beiden größten Anbieter in Deutschland empfohlen: TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e. V. FINDEFIX-Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes Weitere Fragen rund um die Kastration werden in jeder Tierarztpraxis beantwortet. Um den Schmerzen, Leiden und Schäden entgegenzuwirken, bestehen im §13 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) rechtliche Vorgaben, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören das Verbieten bzw. Beschränken des freien Auslaufs für fortpflanzungsfähige Katzen, die Kastrationspflicht sowie die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit freiem Auslauf. Die Ermächtigung für die Gemeinden, notwendige Maßnahmen zu erlassen, wurde durch das Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen vom 27.11.2019 (GVBI. LSA Nr. 31/2019 vom 04.12.2019) in Sachsen-Anhalt geschaffen. Die Ergebnisse dieser Studie sind im "Amtstierärztlicher Dienst" 4/2020 veröffentlicht. Für allgemeine Fragen wurden FAQs zur Kastration von Katzen erarbeitet. Weiterhin wurden ein Erfassungssystem , eine Anleitung zur Nutzung des Erfassungssystems , ein Muster für die Einzeltiererfassung und ein Poster erstellt.
Immer mehr Windenergieanlagen (WEA) werden in Deutschland in Wirtschaftswäldern errichtet. Bisher ist wenig darüber bekannt, ob WEA in Wäldern häufige Vögel verdrängen, deren Schutz beim Bau von WEA geringe Priorität hat. Um diese Wissenslücke zu füllen, haben wir mittels Punkt-Stopp-Zählungen Singvögel in unterschiedlichen Distanzen zu WEA in 24 Wirtschaftswäldern in Hessen erfasst. Unsere Ergebnisse zeigen, dass Vogelgemeinschaften in Wirtschaftswäldern stark mit der Qualität des Waldes, der Jahreszeit und dem Rotordurchmesser der WEA zusammenhingen, nicht aber mit der Entfernung zur WEA. Beispielsweise war die Anzahl von Vögeln in strukturarmen gegenüber strukturreichen Wäldern um 38 %, in Monokulturen gegenüber Mischkulturen um 41 %, in jungen gegenüber alten Laubwäldern um 36 % und in Wäldern mit großen statt kleinen WEA um 24 % verringert. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass WEA in Wirtschaftswäldern häufige Vögel verdrängen. Allerdings reagierten Vogelgemeinschaften empfindlicher auf lokale Unterschiede in der Qualität von Wäldern als auf Einflüsse der WEA. Um eine weitere Verdrängung von Vögeln zu verhindern, sollten strukturarme Wirtschaftswälder mit niedriger Habitatqualität als Standorte für WEA bevorzugt werden.
Hannover. D ie Haltung nicht-heimischer Tiere wie Schlangen, Papageien oder Schildkröten ist anspruchsvoll und mit hohen Kosten verbunden. Herausforderungen, die viele private Halterinnen und Halter unterschätzen und schnell überfordern. Es kommt deshalb immer häufiger dazu, dass Tiere ausgesetzt werden. Ein Problem, das auch in Niedersachsen leider zunimmt. Anlässlich des „Welttierschutztags“ am 4. Oktober 2023 weist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Haus- und Wildtieren hin und macht darauf aufmerksam, dass viele ehrenamtlich arbeitende Betreuungsstationen in Niedersachsen an ihre Belastungsgrenzen stoßen. ie Haltung nicht-heimischer Tiere wie Schlangen, Papageien oder Schildkröten ist anspruchsvoll und mit hohen Kosten verbunden. Herausforderungen, die viele private Halterinnen und Halter unterschätzen und schnell überfordern. Es kommt deshalb immer häufiger dazu, dass Tiere ausgesetzt werden. Ein Problem, das auch in Niedersachsen leider zunimmt. Anlässlich des „Welttierschutztags“ am 4. Oktober 2023 weist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Haus- und Wildtieren hin und macht darauf aufmerksam, dass viele ehrenamtlich arbeitende Betreuungsstationen in Niedersachsen an ihre Belastungsgrenzen stoßen. „Es wird immer beliebter, nicht-heimische Tiere als Haustiere zu halten. Aber viele sind sich leider nicht über die langfristigen Anforderungen und Risiken im Klaren“, erklärt Dr. Mirja Püschel , Mitarbeiterin im Bereich „Internationaler Artenschutz“ im NLWKN. Es sei daher sehr wichtig, sich vor der Aufnahme von Tieren intensiv mit der Art, den Haltungsanforderungen, den Bedürfnissen, möglichen Krankheiten, den zu erwartenden Kosten über die gesamte Lebensspanne zu befassen und nicht zuletzt auch über die Besitz- und Vermarktungsverbote für besonders geschützte Arten zu informieren. „Ansonsten kann die Haltung und die Pflege schnell zu anspruchsvoll oder teuer werden. Als Ausweg sehen viele leider immer mehr das Aussetzen der Tiere, was nach dem Tierschutzgesetz verboten ist.“ Die Konsequenzen dieses Verhaltens müssen unter anderem die 16 ehrenamtlich arbeitenden Betreuungsstationen auffangen, mit denen der NLWKN eng kooperiert. Diese versuchen, die Tiere aufzunehmen und zu versorgen – und kommen dabei an ihre räumlichen und personellen Grenzen. „Vor zehn Jahren wurden jährlich noch etwa 2000 Tiere betreut. Mittlerweile nehmen wir regelmäßig mehr als 3000 Tiere im Jahr auf, wobei die Zahl der betreuten Reptilien einen immer höheren Stellenwert einnimmt“, berichtet Dr. Florian Brandes, Fachtierarzt und Leiter der Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen, exemplarisch für viele Stationen. Denn neben den vielen heimischen Arten wie Singvögeln, Eichhörnchen oder Igeln, für die immer das Ziel einer Auswilderung im Vordergrund steht, seien nicht-heimische Haustiere wie Schlangen, Schildkröten oder Papageien auf eine dauerhafte Unterbringung angewiesen – und blockieren so Plätze für weitere hilfsbedürftige Pfleglinge. Welche dramatischen Dimensionen das Aussetzen nicht-heimischer Tiere mittlerweile angenommen hat, wurde zuletzt im Landkreis Emsland deutlich. Dort wurden im August 2023 zehn Königspythons gefunden. Eine Schlangenart, die in unseren Breitengraden nicht in freier Wildbahn überleben könnte. Die Betreuungsstation im Tierpark Nordhorn nahm die Tiere auf, kam dabei nach eigenen Angaben allerdings an ihre Kapazitätsgrenzen. „Die Tiere waren bei den Temperaturen recht träge. Eine Schlange war bereits verstorben als sie bei uns abgegeben wurde, eine zweite ist nach wenigen Tagen in der Quarantäne bei uns verstorben“, erzählt Dr. Heike Weber, Fachtierärztin des Tierparks Nordhorn, und betont: „Das ist kein Einzelfall, sondern häufig die traurige Realität.“ Im August 2022 wurden 19 junge Griechische Landschildkröten in einem privaten Briefkasten in Uchte ausgesetzt. In anderen Fällen wurden beispielsweise eine Kornnatter in einer Plastikbox in Winzlar und zwei Kornnattern direkt im Wald vor der Wildtierstation Sachsenhagen ausgesetzt. „Der Welttierschutztag dient als Erinnerung dafür, dass wir als Gesellschaft eine enorme Auswirkung auf unsere Umwelt und tierischen Mitbewohner haben. Wir appellieren an alle, sich aktiv für den Schutz von Tieren einzusetzen und verantwortungsvolle Entscheidungen im Umgang mit Haustieren zu treffen“, betont Dr. Mirja Püschel. Hintergrundinformationen zu den Betreuungsstationen: Hintergrundinformationen zu den Betreuungsstationen: Das Land Niedersachsen hat derzeit 16 ehrenamtlich arbeitende Betreuungsstationen nach § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz anerkannt. Diese Stationen nehmen verletzt, krank oder hilflos aufgefundene Wildtiere auf, um sie gesund zu pflegen und anschließend wieder auszuwildern. Ausführliche Informationen zu den Betreuungsstationen in Niedersachsen und deren Kontaktdaten gibt es auf der Website des NLWKN in folgendem Artikel: Anerkannte Betreuungsstationen in Niedersachsen Griechische Landschildkröten, die in einem Briefkasten in Uchte ausgesetzt wurden. (Foto: Dr. Florian Brandes) Diese Kornnatter wurde in einer Plastikbox ausgesetzt. (Foto: Dr. Florian Brandes)
Drei Möwen, die Mitte letzter Woche am Tegeler See im Bereich der Greenwich-Promenade tot aufgefunden wurden, sind vom Vogelgrippevirus betroffen. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf hat umgehend die Untersuchung der Tierkörper im Landeslabor Berlin-Brandenburg veranlasst. Der Bestätigungsbefund des Virussubtyps H5N1 erfolgte nun vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Der erste Fall von hochpathogener Aviärer Influenza H5N1 bei Wildvögeln in diesem Jahr wurde in Berlin am 21.02.2023 bei einem Höckerschwan in Friedrichshain-Kreuzberg amtlich festgestellt. Das Risiko eines Viruseintrags in Geflügel- oder andere Vogelhaltungen wird durch das FLI aktuell weiterhin als hoch eingestuft. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf ordnet deshalb im Umkreis von bis zu einem Kilometer um den Fundort der Möwen vorsorglich die Haltung von Geflügel in Ställen und überdachten Volieren an. Grundsätzlich werden alle Geflügelhalter*innen dringend gebeten, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Gehäuft auftretende Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand müssen der zuständigen Veterinäraufsicht unverzüglich mitgeteilt werden. Das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. Auch bei manchen Säugetierarten, wie Nerzen, Robben, Füchsen, Waschbären und Bären wird das Virus sporadisch gefunden. In Niedersachsen konnte H5N1 zuletzt bei vier Füchsen in unterschiedlichen Landkreisen nachgewiesen werden. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund dem zuständigen Veterinäramt des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Erreger der Vogelgrippe.
In Berlin ist erstmals in diesem Winter ein Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Es handelt sich um einen Höckerschwan, der in Friedrichshain-Kreuzberg gefunden und in der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin eingeschläfert werden musste. Der Bestätigungsnachweis des Virussubtyps H5N1 erfolgte am Dienstag vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. In Berlin trat die Geflügelpest bereits im November 2022 bei einem im Berliner Zoo gehaltenen Vogel auf. Der Zoologische Garten war daraufhin zeitweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt. Wildvögel waren in Berlin zuletzt im Winter 2021/2022 betroffen (26 Wildvögel). Von Februar bis Mitte März 2022 mussten daher Berliner Geflügelhalter*innen ihre Tiere ausschließlich in Ställen halten. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt – die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wichtiger Hinweis für alle Bürger*innen: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger. Geflügelhalter*innen werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden.
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unbekannt | 5 |
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