Abklingbecken Ein mit Wasser befülltes Becken, in dem Brennelemente nach dem Reaktoreinsatz so lange lagern, bis die Aktivität und Wärmeentwicklung auf einen gewünschten Wert gesunken ist, so dass eine Handhabung, u.a. zum Abtransport möglich wird. Ableitung radioaktiver Stoffe Ist die Abgabe flüssiger, an Schwebstoffe gebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe auf hierfür vorgesehenen Wegen. (§ 1 Abs. 1 StrlSchV ). Ein Beispiel ist die geordnete und überwachte Abgabe von Fortluft aus Anlagengebäuden. Ableitungswerte Sind Angaben über die Aktivität (also Menge) radioaktiver Stoffe als auch über die hervorgerufene Dosis (also Wirkung) von Ableitungen. Für die durch Ableitung freigesetzten radioaktiven Stoffe hat der Gesetzgeber Grenzwerte festgesetzt (§§ 99 ff. StrlSchV ). Die in Genehmigungen festgelegten Werte (nach § 102 StrlSchV ) liegen in Berlin deutlich unterhalb dieser Grenzwerte. Die tatsächlich freigesetzten radioaktiven Stoffe unterschreiten wiederum in der Regel die genehmigten Werte deutlich. Äquivalentdosis Äquivalentdosis ist die mit einem Qualitätsfaktor gewichtete (multiplizierte) Energiedosis . Der Qualitätsfaktor berücksichtigt die relative biologische Wirksamkeit (die Wirkung ist bei verschiedenen Geweben nicht gleich) der unterschiedlichen Strahlenarten. Die Äquivalentdosis ist deshalb die Messgröße für die biologische Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen. Ihre Einheit ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). Aktivität Aktivität ist die Anzahl von Atomkernen eines radioaktiven Stoffes , die in einem bestimmten Zeitintervall zerfallen. Die Aktivität wird in Becquerel (Einheit im Internationalen Einheitssystem) gemessen und beschreibt die Anzahl der Kernzerfälle eines radioaktiven Stoffes in einer Sekunde. Siehe auch Erläuterung unter Dosis . Anlage, kerntechnische siehe „ kerntechnische Anlage Becquerel Das Becquerel (Kurzzeichen: Bq) ist die Maßeinheit der Aktivität eines “radioaktiven Stoffes”/sen/uvk/umwelt/strahlenmessstelle/glossar/#radioaktiver: und gibt an, wie viele Kernzerfälle pro Sekunde stattfinden. Betreiber/in Der Inhaber einer Genehmigung gemäß § 7 Atomgesetz zum Betrieb einer kerntechnischen Anlage . Brennelemente Brennelemente enthalten Kernbrennstoff . Sie bestehen meist aus einer Vielzahl von Brennstäben und sind wesentlicher Bestandteil des Reaktorkerns einer kerntechnischen Anlage . Dekontamination Alle Maßnahmen und Verfahren zur Beseitigung einer möglichen radioaktiven Verunreinigung einer Person oder eines Objekts (z.B. Geräte, Kleidung, Körperteile). Dialoggruppe Gesprächskreis durch ein Vorhaben direkt oder indirekt berührter Bürgerinnen und Bürger aus der Umgebung, Vertreterinnen und Vertreter von Parteien, Initiativen und Umweltorganisationen sowie sonstige interessierte Personen aus der Öffentlichkeit. Ziel ist es, das Vorhaben aktiv mit dem Vorhabenträger zusammen zu diskutieren und evtl. mitzugestalten. Darüber hinaus treffen sich die am Dialogverfahren des BER II Beteiligten ohne Vertreter des HZB im Rahmen der sogenannten Begleitgruppe. Dosimetrie Lehre von den Verfahren zur Messung der Dosis bzw. der Dosisleistung bei der Wechselwirkung von ionisierender Strahlung mit Materie. Dosis Die Dosis ist ein Maß für die Strahlenwirkung. Siehe auch die Erläuterungen zu Energiedosis , Organdosis , Effektive Dosis . Dosisleistung Dosis, die in einem bestimmten Zeitintervall erzeugt wird. Die Einheit ist Sievert oder Gray pro Zeitintervall. Effektive Dosis Die Effektive Dosis berücksichtigt die unterschiedliche Empfindlichkeit der Organe und Gewebe bezüglich stochastischer (zufallsgesteuert auftretender) Strahlenwirkungen. Dazu werden die spezifizierten Organdosen mit einem Gewebe-Wichtungsfaktor multipliziert. Die Effektive Dosis erhält man durch Summation der gewichteten Organdosen aller spezifizierten Organe und Gewebe, wobei die Summe der Gewebe-Wichtungsfaktoren 1 ergibt. Die Gewebe-Wichtungsfaktoren bestimmen sich aus den relativen Beiträgen der einzelnen Organe und Gewebe zum gesamten stochastischen Strahlenschaden (Detriment) des Menschen bei gleichmäßiger Ganzkörperbestrahlung. Die Einheit der Effektiven Dosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). In der Praxis des Strahlenschutzes werden in der Regel Bruchteile der Dosiseinheit verwendet, zum Beispiel Millisievert oder Mikrosievert Elektromagnetische Strahlung Elektromagnetische Strahlung ist nicht an Materie gebundene Strahlung (kein “Teilchenstrom”), die sich mit Lichtgeschwindigkeit ausbreitet und je nach Energieinhalt (charakterisiert durch die Frequenz oder die Wellenlänge) unterschiedliche Eigenschaften hat. Von den langen zu den kurzen Wellen unterscheidet man Ultralangwelle, Langwelle, Mittelwelle, Kurzwelle, Mikrowelle, Wärmestrahlung (Infrarot), sichtbares Licht, Ultraviolett, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung. Für Infrarot und für sichtbares Licht besitzen wir Sinnesorgane, die anderen Strahlungsarten können nur über ihre Wirkung oder mit Messgeräten wahrgenommen werden. Im Ultraviolettbereich liegt die Grenze der ionisierenden Strahlung : kürzerwellige Strahlung ionisiert, längerwellige nicht. Gammastrahlung ist die kürzestwellige und energiereichste dieser Strahlungsarten, sie tritt bei Vorgängen in Atomkernen auf. Energiedosis Die Energiedosis beschreibt die Energie, die einem Material mit einer bestimmten Masse durch ionisierende Strahlung zugeführt wird, dividiert durch diese Masse. Die Einheit der Energiedosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Gray (Kurzzeichen: Gy). Entlassung aus dem Atomgesetz Mit der Entlassung aus dem Atomgesetz liegt keine kerntechnische Anlage nach § 2 Abs. 3a Atomgesetz mehr vor. EURATOM-Vertrag Der EURATOM-Vertrag ist einer der Römischen Verträge und damit Bestandteil der Gründungsvereinbarung der Europäischen Union. Das Ziel ist nach Artikel 1 die Schaffung der für die rasche Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern. Kapitel 3 regelt Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung. Fernüberwachungssystem (Reaktorfernüberwachungssystem – RFÜ) Für die deutschen Kernkraftwerke existieren komplexe Messsysteme zur Erfassung von Anlagendaten und Werten der Umweltradioaktivität (KFÜ). Im Falle des Berliner Forschungsreaktors ist ein der KFÜ analog aufgebautes Reaktorfernüberwachungssystem (RFÜ) vorhanden. Das RFÜ erfasst und überwacht vollautomatisch rund um die Uhr Messwerte zum aktuellen Betriebszustand des Forschungsreaktors BER II einschließlich der Abgaben (Emissionen) in die Luft sowie den Radioaktivitätseintrag in die Umgebung (Immission). Freigabe Die Freigabe ist ein Verwaltungsakt (§ 33 Abs. 2 StrlSchV), der die Entlassung von u.a. beweglichen Gegenständen, Gebäuden, Räumen oder Anlagenteilen aus dem Regelungsbereich des Strahlenschutzgesetzes (und auf diesem beruhender Rechtsverordnungen) bewirkt. Er kann Vorgaben zum weiteren Umgang oder zur Verwendung, Verwertung oder Beseitigung der freigegebenen und damit rechtlich als nicht radioaktiv anzusehenden Stoffe enthalten. Freigabeverfahren Nach §§ 31 ff. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) kann die Entlassung von u.a. beweglichen Gegenständen, Gebäuden, Räumen oder Anlagenteilen aus dem Regelungsbereich des “Strahlenschutzgesetzes“https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/: (und auf diesem beruhenden Rechtsverordnungen) auf Antrag bewirkt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die zuständige Behörde einen Freigabebescheid erteilt. Dieser wird erst dann erteilt, wenn festgestellt worden ist, dass die Materialien oder Objekte nicht so stark strahlen, dass durch sie ein Mitglied der Bevölkerung gefährdet werden könnte. Hierfür müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, die (z. B. durch Messung) überprüft werden. Der Freigabebescheid kann zusätzliche Festsetzungen enthalten, wonach die freigegebenen Objekte nur dann als nicht radioaktive Objekte gelten, wenn mit ihnen in bestimmter Weise weiter umgegangen wird. Durch die freigegebenen Stoffe darf für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis bis zu 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten (10-Mikrosievert-Konzept). Formelles Verfahren Ist ein auf Antrag erfolgendes behördliches Prüfungsverfahren mit dem Ziel einer Bescheidung durch die zuständige Behörde. Je nach Thematik können sich formelle Genehmigungsverfahren über Jahre erstrecken. Fortluft Der Begriff Fortluft stammt aus der Lüftungs- und Klimatechnik und bezeichnet den Teil der geführten Abluft, welcher nicht weitergenutzt und in die Atmosphäre abgegeben wird. Halbwertszeit Die Zeit, in der die Hälfte der Menge der Atomkerne eines bestimmten radioaktiven Stoffes zerfallen ist. Nach zwei Halbwertszeiten liegt demnach noch ein Viertel der Anfangsmenge vor, nach drei Halbwertszeiten ein Achtel usw. Nach zehn Halbwertszeiten ist die Menge und die Aktivität eines radioaktiven Stoffes auf 1/1024 oder rund ein Promille des Anfangswertes gesunken usw. Die Halbwertszeit ist charakteristisch für eine bestimmte radioaktive Atomkernsorte („Nuklid“). Herausgabeverfahren Nicht jeder Stoff oder Gegenstand in einer kerntechnischen Anlage , der von einer Genehmigung nach § 7 Atomgesetz umfasst ist, ist zwingend radioaktiv kontaminiert oder aktiviert . Stoffe, Gegenstände, Gebäude oder Bodenflächen, die nachweislich von Vornherein weder radioaktiv kontaminiert noch aktiviert sind, fallen nicht unter das in der Strahlenschutzverordnung geregelte Freigabeverfahren . Ein klassisches Beispiel ist ein Anlagenzaun, der in der Genehmigung gefordert wird (also zum genehmigten Bereich gehört), aber nie mit Strahlung oder radioaktiven Stoffen in Verbindung stand. Das Herausgabeverfahren stellt daher ergänzend sicher, dass die Entlassung auch dieser Materialien aus dem atomrechtlichen Genehmigungsbereich überwacht wird. Das Verfahren wird behördlich begleitet. Das Herausgabeverfahren wird grundsätzlich in der Genehmigung zu Stilllegung und Abbau einer kerntechnischen Anlage festgelegt und im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren, d.h. bei der nachfolgenden Stilllegung und dem Abbau der kerntechnischen Anlage, angewendet. IAEA Internationale Atomenergie-Organisation IMIS Das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt ( IMIS ) dient dazu, die Radioaktivität in der Umwelt zum Schutz der Bevölkerung zu überwachen, und ist im Strahlenschutzgesetz verankert. Die Überwachungsaufgaben werden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. INES INES steht für International Nuclear and Radiological Event Scale und ist eine Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse in kerntechnischen Anlagen (Kernkraftwerken, Zwischenlager etc.), aber auch allgemein bei sämtlichen Ereignissen im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen . Informelles Verfahren Das informelle Verfahren ist vom formellen Genehmigungsverfahren zu unterscheiden. Es dient zunächst ausschließlich der frühzeitigen Information aller potentiell Betroffenen eines bestimmten Vorhabens und steht in der alleinigen Verantwortung des Vorhabenträgers. Das informelle Verfahren umfasst z.B. Informationsveranstaltungen oder eine erweiterte Medienpräsenz. Es steht dem Vorhabenträger weiterhin zu, bei Bedarf eine Dialoggruppe einzurichten, der eine aktive Mitwirkung vorbehalten sein kann. Iodblockade Bei einem Unfall in einer kerntechnischen Anlage kann unter anderem auch radioaktives Iod freigesetzt werden. Durch die rechtzeitige Einnahme von hochdosierten Iodid-Tabletten kann die – Iod speichernde – Schilddrüse mit nicht radioaktivem Iod gesättigt und so die Aufnahme radioaktiven Iods verhindert werden. Siehe auch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ionisierende Strahlung Strahlung, die so energiereich ist, dass sie beim Auftreffen auf Luftmoleküle aus diesen Elektronen herausschlagen, also sie ionisieren kann. Dabei wird üblicherweise bei dem Begriff “Strahlung” nicht zwischen lichtartiger Strahlung (Röntgenstrahlung oder Gammastrahlung) und Strömen energiereicher Teilchen (Alphastrahlung, Betastrahlung, Neutronenstrahlung usw.) unterschieden – für die Naturwissenschaft ist ein Scheinwerferstrahl ein “Strahl”, ein Wasserstrahl aber auch (diese beiden sind aber nicht ionisierend). Mehr zu ionisierender Strahlung und deren Wirkung beim Bundesamt für Strahlenschutz . Katastrophenschutzplan Er beschreibt Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Umgebung des Forschungsreaktors BER II und dient dem Zweck, die Zeit zwischen einem Schadensereignis und den zu treffenden Einsatzmaßnahmen optimal zu nutzen und damit die Schäden in der Umgebung zu begrenzen, die bei einem schweren Unfall entstehen können. Dabei beschreibt der Katastrophenschutzplan die der Planung zugrundeliegende Ausgangslage, das gefährdete Gebiet, die Aufgaben der Gefahrenabwehr und die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen. Kerntechnische Anlage Kerntechnische Anlagen sind ortsfeste Anlagen, die eine Genehmigung nach Atomgesetz benötigen. Hierunter fallen im eigentlichen Sinn Anlagen zur Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung, Spaltung oder Aufbewahrung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe, die alle eine Genehmigung nach § 7 des Atomgesetzes benötigen. Gemäß § 2 Abs. 3a des Atomgesetzes gelten außerdem folgende Einrichtungen als „kerntechnische Anlagen“: Anlagen zur Aufbewahrung von bestrahlten Kernbrennstoffen nach § 6 Abs. 1 oder Abs. 3 Atomgesetz, Anlagen zur Zwischenlagerung für radioaktive Abfälle, wenn die Zwischenlagerung direkt mit einer vorstehend bezeichneten kerntechnischen Anlage in Zusammenhang steht und sich auf dem Gelände der Anlage befindet. Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen sonst umgegangen wird (nach § 9 des Atomgesetzes), werden gelegentlich als „kerntechnische Einrichtung im weiteren Sinn“ in die Definition einbezogen. Kernbrennstoffe Was unter den Begriff „Kernbrennstoff“ zu verstehen ist, wird in § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes genauer definiert. Danach sind Kernbrennstoffe eine Teilgruppe der radioaktiven Stoffe , und zwar “besondere spaltbare Stoffe“ u.a. in Form von Plutonium 239, Plutonium 241 oder mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertem Uran. Mehr zu Kernbrennstoffen wird hier angeboten. Kerntechnisches Regelwerk Die Nutzung der Kernenergie ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze, Verordnungen, Regelungen, Leit- und Richtlinien geregelt. Unterhalb der Gesetzes- und Verordnungsebene werden die Anforderungen durch das kerntechnische Regelwerk weiter konkretisiert. Weitere Informationen, u.a. auch zur Regelwerkspyramide, finden sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) . Kontamination Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 19 der Strahlenschutzverordnung eine Verunreinigung von Arbeitsflächen, Geräten, Räumen, Wasser, Luft usw. durch radioaktiven Stoffe . Unter Oberflächenkontamination versteht man die Verunreinigung einer Oberfläche mit radioaktiven Stoffen. Für Zwecke des Strahlenschutzes wird bei der Oberflächenkontamination zwischen festhaftender und nicht festhaftender (ablösbarer) Kontamination unterschieden. Bei nicht festhaftender Oberflächenkontamination kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich radioaktive Stoffe ablösen und verbreitet werden.“ Kontrollbereich siehe Strahlenschutzbereich Landessammelstelle Berlin (ZRA) Der Gesetzgeber verpflichtet jedes Bundesland eine Landessammelstelle für radioaktive Abfälle einzurichten. Diese nimmt Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung an, jedoch Betriebs- oder Stilllegungsabfälle von Kernkraftwerken oder anderen kerntechnischen Anlagen nur in speziell gelagerten Fällen mit besonderer Erlaubnis. Das Land Berlin hat dem Helmholtz-Zentrum Berlin den gesetzlichen Auftrag zum Betrieb der Berliner Landessammelstelle für radioaktive Abfälle, genannt „Zentralstelle für radioaktive Abfälle“, ZRA , übertragen. Die ZRA übernimmt folglich als Berliner Landessammelstelle schwach- und mittelradioaktive Abfälle , die z.B. bei Anwendern radioaktiver Stoffe in der Industrie, in der Medizin sowie in Forschung und Lehre des Landes Berlin anfallen. Mediator*in Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet “Vermittler“. Umgangssprachlich wird ein Mediator*in auch als Streitschlichter*in bezeichnet, da die Aufgabe darin besteht, einen Konflikt zwischen mehreren Parteien friedlich zu lösen. Meist gestaltet sich die Lösung in Form eines Kompromisses oder eines Vergleichs. Megawatt (MW) siehe Watt . Meldekategorien (siehe auch meldepflichtiges Ereignis ) Gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung werden meldepflichtige Ereignisse nach der Frist, in der die Aufsichtsbehörden unterrichtet werden müssen, in unterschiedliche Meldekategorien unterteilt. Sie werden im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 5 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung aufgeführt. Meldepflichtiges Ereignis Vorkommnis, das nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Es handelt sich dabei bei weitem nicht nur um Unfälle oder Störfälle; diese machen erfahrungsgemäß nur einen sehr kleinen Bruchteil der meldepflichtigen Ereignisse aus. Zu melden sind (als „Normalmeldung“) unter anderem alle Abweichungen vom Normalzustand, die eine sicherheitswichtige Einrichtung beeinträchtigen könnten, auch wenn selbst deren Ausfall noch keine Gefahr darstellen würde. Ein Beispiel für eine Normalmeldung bei einem Forschungsreaktor (Bericht Seite 3 und 7) finden Sie hier . Wesentlichere Befunde sind als Eilmeldung oder gar als Sofortmeldung in das Meldesystem einzubringen. Meldepflichtige Ereignisse werden entsprechend in verschiedene Meldekategorien unterteilt. Weitere Informationen stellt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hier . Mikrosievert Sievert ist die Maßeinheit der effektiven Dosis , benannt nach dem schwedischen Mediziner und Physiker Rolf Sievert. 1 Mikrosievert (µSv) sind 0,000 0001 Sievert (Sv). Bsp.: Eine Zahnaufnahme erzeugt pro Anwendung eine Dosis von weniger als 10 µSv. Millisievert 1 Millisievert (mSv) sind 1000 Mikrosievert (µSv) oder 0,001 Sievert (Sv). Bsp.: Die Dosis einer Ganzkörper-Computertomographie eines Erwachsenen beträgt pro Anwendung ca. 10 mSv. Mittelradioaktive Abfälle siehe Radioaktiver Abfall Neutronen Neutronen sind ungeladene Elementarteilchen. Sie werden insbesondere bei der Kernspaltung freigesetzt. Die Kernspaltung ist nur für schwere Atomkerne (z.B. vom Element Uran) charakteristisch. Die Neutronenstrahlung besitzt wie die Gammastrahlung ein hohes Durchdringungsvermögen und erfordert zur Abschirmung ebenfalls einen stärkeren Einsatz von Abschirmmaterialien. Mehr zu Neutronen und Neutronenstrahlung finden Sie hier . Organdosis Die Organdosis berücksichtigt die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Arten ionisierender Strahlung (bei gleicher Energiedosis). Sie ist das Produkt aus der Organ-Energiedosis und dem Strahlungs-Wichtungsfaktor. Beim Vorliegen mehrerer Strahlungsarten ist die gesamte Organdosis die Summe der ermittelten Einzelbeiträge. Die Einheit der Organdosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). Ortsdosis Ortsdosis ist eine operative Messgröße zur Abschätzung der Strahlenmenge an einem Ort und ist definiert als die Äquivalentdosis für Weichteilgewebe (z.B. Fettgewebe und Muskelgewebe), gemessen an einem bestimmten Ort. Ortsdosisleistung (ODL) Die Ortsdosisleistung ist die pro Zeitintervall erzeugte Ortsdosis. Die Ortsdosis ist die Äquivalentdosis für Weichteilgewebe (z.B. Muskelgewebe oder Fettgewebe), gemessen an einem bestimmten Ort. Personendosis Personendosis ist eine operative Messgröße zur Abschätzung der von einer Person erhaltenen Dosis und ist definiert als die Äquivalentdosis gemessen an einer repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. Personendosimeter Messgeräte zur Bestimmung der Personendosis als Schätzwert für die Körperdosis einer Person durch externe Bestrahlung (§§ 66 und 172 StrlSchV ). Radioaktiver Stoff Radioaktive Stoffe ( Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe) im Sinne von § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes sind alle Stoffe, die folgende Bedingungen erfüllen: Sie enthalten ein oder mehrere Radionuklide und ihre Aktivität oder spezifische Aktivität kann im Zusammenhang mit der Kernenergie oder dem Strahlenschutz nicht außer Acht gelassen werden. Wann die Aktivität oder spezifische Aktivität eines Stoffes nicht außer Acht gelassen werden kann ist in den Regelungen des Atomgesetzes (§ 2 Absatz 2 AtG) oder der Strahlenschutzverordnung festgeschrieben. In der Bundesrepublik sind Stoffe mit zerfallenden Atomkernen daher kein „radioaktiver Stoff“, wenn in der Strahlenschutzverordnung festgelegt ist, festgelegt ist, dass die entstehende Strahlung unwesentlich ist. Solche Festlegungen findet man z.B. in § 5 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Das neue Strahlenschutzgesetz greift in seinem § 3 diese Definition aus dem Atomgesetz auf. Mehr zu Grenzwerten im Strahlenschutz finden Sie hier . Radioaktivität Radioaktivität ist die Eigenschaft bestimmter Stoffe, sich spontan (ohne äußere Wirkung) umzuwandeln (zu „zerfallen“) und dabei charakteristische Strahlung (ionisierende Strahlung) auszusenden. Die Radioaktivität wurde 1896 von Antoine Henri Becquerel an Uran entdeckt. Wenn die Stoffe, genauer gesagt, die Radionuklide, in der Natur vorkommen, spricht man von natürlicher Radioaktivität; sind sie ein Produkt von Kernumwandlungen in Kernreaktoren oder Beschleunigern, so spricht man von künstlicher Radioaktivität. Mehr über die Wirkung ionisierender Strahlung finden Sie hier . Röntgenstrahlung Durchdringende elektromagnetische Strahlung mit einem Frequenzspektrum (und Energie) zwischen Ultraviolettstrahlung und Gammastrahlung. Mehr zum Thema „Wie wirkt Röntgenstrahlung?“ finden Sie hier . Auch bei Röntgenstrahlung gelten die Grundsätze des Strahlenschutzes. Mehr dazu wird hier angeboten. Rückbauverfahren Der Abbauprozess einer kerntechnischen Anlage , welcher typischerweise aus verschiedenen Verfahrensschritten besteht, z.B. Dekontamination, Demontage, Gebäudeabriss. Sicherheitsbericht Der Sicherheitsbericht ist Teil der einzureichenden Antragsunterlagen zu Stilllegung und Rückbau einer kerntechnischen Anlage . Er legt die relevanten Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz dar. Er soll außerdem Dritten die Beurteilung ermöglichen, ob die mit der Stilllegung und dem Abbau verbundenen Auswirkungen sie in ihren Rechten verletzen könnten. Sperrbereich siehe Strahlenschutzbereich Stilllegung Die Stilllegung einer kerntechnischen Anlage besteht hauptsächlich aus dem Rückbau (siehe Rückbauverfahren ) des nuklearen Teils und der Entsorgung des radioaktiven Inventars „(Gesamtheit der in einer kerntechnischen Anlage enthaltenen radioaktiven Stoffe). Zielsetzung ist die Beseitigung der Anlage und Verwertung der Reststoffe so weit wie möglich. Stilllegungsverfahren Der Begriff „Stilllegungsverfahren“ bezeichnet den Gesamtprozess von der Einreichung des Grundantrages bis zur endgültigen Entlassung der kerntechnischen Anlage aus dem Atomgesetz. Strahlendosis siehe Dosis Strahlenexposition Ist ein Synonym für Strahlenbelastung. Bezeichnung für die Einwirkung ionisierender Strahlung auf Lebewesen oder Materie. Strahlenschutz (nur bezogen auf die schädigende Wirkung ionisierender Strahlung) Strahlenschutz dient dem Schutz von Menschen und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender Strahlung aus natürlichen oder künstlichen Strahlenquellen. Strahlenschutzbeauftragter Nach § 43 bis 44 der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) die Person, die neben dem Strahlenschutzverantwortlichen (Genehmigungsinhaber) in einem Betrieb für die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften im Rahmen seiner Befugnisse verantwortlich ist. Strahlenschutzbereich Strahlenschutzbereiche sind räumlich abgrenzbare Bereiche, die aus Strahlenschutzaspekten besonders überwacht und kontrolliert werden. Sie unterteilen sich in Überwachungsbereich, Kontrollbereich und Sperrbereich. Überwachungsbereich Nicht zum Kontrollbereich (und nicht zum Sperrbereich) gehörende betriebliche Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 50 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehr als 50 Millisievert: erhalten können. Der Zutritt zu einem Überwachungsbereich darf aus gesundheitlichen Gründen nur erlaubt werden, wenn Personen eine dem Betrieb dienende Aufgabe wahrnehmen oder ihr Aufenthalt in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihnen selbst oder als Betreuungs-, Begleit- oder Tierbegleitperson erforderlich ist, sie Auszubildende oder Studierende sind und der Aufenthalt in diesem Bereich zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist oder sie Besucher sind. Kontrollbereich Sind Strahlenschutzbereiche, die aus Strahlenschutzaspekten besonders überwacht und kontrolliert werden und in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 15 Millisievert für die Augenlinse oder 150 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehr als 150 Millisievert erhalten können. Der Zutritt zu einem Kontrollbereich darf aus gesundheitlichen Gründen Personen nur erlaubt werden, wenn sie zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der in diesem Bereich vorgesehenen Betriebsvorgänge tätig werden müssen, ihr Aufenthalt in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihnen selbst oder als Betreuungs-, Begleit- oder Tierbegleitperson erforderlich ist und eine zur Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Berufs berechtigte Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, zugestimmt hat oder bei Auszubildenden oder Studierenden dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist. Sperrbereich Bereiche des Kontrollbereichs, in denen die Ortsdosisleistung höher als 3 Millisievert (mSv) durch Stunde sein kann. Der Zutritt zu einem Sperrbereich darf aus gesundheitlichen Gründen nur erlaubt werden, wenn sie zur Durchführung der in diesem Bereich vorgesehenen Betriebsvorgänge oder aus zwingenden Gründen tätig werden müssen und sie unter der Kontrolle eines Strahlenschutzbeauftragten oder einer von ihm beauftragten Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, stehen oder ihr Aufenthalt in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihnen selbst oder als Betreuungs- oder Begleitperson erforderlich ist und eine zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs berechtigte Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, schriftlich zugestimmt hat. Es gelten spezielle Reglungen für Schwangere. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Umweltverträglichkeitsprüfung im Stilllegungsgenehmigungsverfahren des Forschungsreaktors BER II: Die Durchführung einer UVP dient der frühzeitigen Feststellung, Erkennung und Bewertung der möglichen Auswirkungen des Rückbaus des Reaktors für Menschen, Tiere, Pflanzen sowie auf die Qualität der Böden, Luft, Gewässer, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Schutzgüter. Die Durchführung der UVP ist bei der Stilllegung von Reaktoranlagen ab 1 kW thermischer Dauerleistung gesetzlich vorgeschrieben (vgl. der Forschungsreaktor BER II hat eine thermische Dauerleistung von 10 Megawatt ). Überwachungsbereich siehe Strahlenschutzbereich Watt Maßeinheit für Leistung. Der Forschungsreaktor BER II hat eine Nennleistung von 10 MW. Zum Vergleich: Ein mittleres Kernkraftwerk hat eine Nennleistung von ca. 1.400 MW. 1 Megawatt (MW) = 1.000.000 Watt (W) > 1 Gigawatt (GW) = 1.000 Megawatt (MW) = 1.000.000 Kilowatt (kW) = 1.000.000.000 Watt (W) Wetterparameter Ist eine Größe wie Temperatur, Windstärke oder Niederschlagsmenge, mit deren Hilfe eine Aussage über die Wetterverhältnisse gewonnen werden kann. Das spielt eine Rolle zum Beispiel bei der Vorhersage der Ausbreitung radioaktiver Stoffe nach einer Freisetzung. ZRA Die Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA) betreibt als Institution der Helmholtz-Zentrum Berlin GmbH die Landessammelstelle Berlin. Das Atomgesetz verpflichtet jedes Bundesland, eine Landessammelstelle zur Zwischenlagerung der in seinem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichten. Zwischenlager Lagerort für radioaktive Abfälle, die aufbewahrt werden müssen, bis man sie an ein Endlager abgeben kann. Es werden Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle ( Brennelemente und Wiederaufarbeitungsabfälle) und Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle unterschieden.
Norden-Norddeich – Sie ist seit Wochen ein ständiger Begleiter und auch abseits des Urlaubs im Süden derzeit unverzichtbar: Die Sonnenbrille schützt eines unserer wichtigsten Sinnesorgane vor den negativen Auswirkungen zu intensiver Sonneneinstrahlung. Dabei soll sie meist nicht nur nützlich sein, sondern auch noch gut aussehen. Doch auch bei Sonnenbrillen gibt es deutliche Qualitätsunterschiede. Wer wissen möchte, ob das eigene Modell wirklich wirksam vor schädlicher UV-Strahlung schützt, kann dies am Donnerstag, den 09. August überprüfen lassen: Zwischen 10:00 und 15:30 Uhr bieten das Gewerbeaufsichtsamt Emden und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) kostenlose Sonnenbrillentests an der Tourist-Information Norddeich am Dörper Weg an. „Unter anderem prüfen wir dann die mitgebrachten Brillen auf ihre Lichtdurchlässigkeit und den Schutz, den sie vor ultravioletter Strahlung bieten“, erläutert Mathias Hoffmann von der Abteilung Strahlenschutz des NLWKN in Hildesheim. Zusätzlich gibt es viele Informationen zum Thema Verbraucherschutz und Sicherheit bei technischen Produkten. Worauf sollte man beim Kauf von Pedelecs, Elektrogeräten, Handwerkszeugen oder Spielzeug besonders achten? Wie und wo kann man sich vorher über Produktsicherheit informieren? Für diese und andere Fragen stehen am Donnerstag Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes Rede und Antwort. Der Stand an der Norddeicher Tourist-Information ist Teil einer Reihe von Sonnenbrillentests, die der NLWKN und die Gewerbeaufsichtsämter regelmäßig in verschiedenen Städten Niedersachsens anbieten. „Generell ist das Interesse der Bürgerinnen und Bürger bei solchen Veranstaltungen groß. Wir freuen uns deshalb auch in diesem sehr sonnenreichen Jahr wieder auf viele interessante Tests und Gespräche“, so Mathias Hoffmann. Die Abteilung Strahlenschutz des NLWKN überwacht unter anderem im Namen des Landes die Kernkraftwerke in Niedersachsen. Das Gewerbeaufsichtsamt Emden ist Fachbehörde für den technischen Arbeits- Umwelt- und Verbraucherschutz in den Landkreisen Aurich, Wittmund und Leer, in den Aktkreisen Aschendorf Hümmling und Meppen sowie in der Stadt Emden. Bei schlechter Witterung findet das Angebot in den Räumlichkeiten der Tourist-Information statt.
Ein Lernangebot für Kinder. Wie der tierische Feuermelder jeden Waldbrand ortet Wenn der Wald brennt, ist das für die meisten Tiere eine Katastrophe. Nach dem Waldbrand: Überall verkohlte Baumstümpfe. Ein Paradies für den Schwarzen Kiefernprachtkäfer. So sieht er aus, der kleine Feuerkäfer: Zwischen 7 und 11 Millimeter lang und unscheinbar schwarz. Für die allermeisten Tiere ist ein Waldbrand eine absolute Katastrophe. Viele verlieren ihr zu Hause und ihre Nahrungsgründe, manche auch ihr Leben. Deshalb gibt es bei Waldbrand für sie nur ein Motto: Nichts wie weg! Gegen den Strom Nicht so der Schwarze Kiefern-prachtkäfer. Der fliegt in die Gegenrichtung. Denn wenn irgendwo der Wald brennt, dann beginnt für die Käfer die beste Zeit des Jahres - die Paarungszeit. Aus allen Himmelsrichtungen kommen sie zusammen und paaren sich zwischen den rauchenden Baumstümpfen. Danach legen die Weibchen ihre Eier unter die verkohlte Rinde. Denn das ist der Sinn der Übung: Die Käferlarven fressen mit Vorliebe verbranntes Holz - und sind dabei auch noch vor Fressfeinden sicher. Denn bevor sich die ersten Vögel wieder in den schwarzen Wald trauen, sind aus den kleinen Leckerbissen längst gepanzerte Käfer geworden. Woher weiß der Käfer, dass es brennt? Waldbrände kündigen sich nicht an. Woher wissen die Käfer dann, dass irgendwo ein Wald brennt, auch wenn sie weit weg sind? Biologen haben festgestellt, dass die Käfer bei Waldbränden aus mehr als 10 Kilometern Entfernung herangeflogen kamen. So weit entfernt konnten sie das Feuer weder riechen noch sehen. Wie haben sie dann davon erfahren? Des Rätsels Lösung fanden die Biologen unter dem Mikroskop und mit Hilfe feinster Technik. Die Wissenschaftler wussten bereits, dass der Käfer ein besonderes Sinnesorgan besitzt, mit dem er die Infrarotstrahlung des Feuers irgendwie orten kann. Jetzt wissen sie auch, wie der Mini-Feuermelder funktioniert: Die Käfer können die Hitze des Feuers "hören"! Fliegender Mini-Feuermelder Das Sinnesorgan besteht aus winzig kleinen Kügelchen, die mit Flüssigkeit gefüllt sind. Bei Hitze dehnt sich die Flüssigkeit aus und drückt gegen eine feste Hülle. Dort befindet sich eine Sinneszelle, die die Ausdehnung der Flüssigkeit wahrnimmt - ähnlich wie unser Ohr, das auf Schallwellen reagiert. Spürt der Käfer die Strahlung, macht er sich auf den Weg - und findet dank seines sechsten Sinnes immer den Brandherd.
Cuxhaven – Sie ist seit Wochen ein ständiger Begleiter und auch abseits des Urlaubs im Süden derzeit unverzichtbar: Die Sonnenbrille schützt eines unserer wichtigsten Sinnesorgane vor den negativen Auswirkungen zu intensiver Sonneneinstrahlung. Dabei soll sie meist nicht nur nützlich sein, sondern auch noch gut aussehen. Doch auch bei Sonnenbrillen gibt es deutliche Qualitätsunterschiede. Wer wissen möchte, ob das eigene Modell wirklich wirksam vor schädlicher UV-Strahlung schützt, kann dies am Mittwoch, den 25. Juli überprüfen lassen: Zwischen 10:00 und 15:00 Uhr bieten das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) kostenlose Sonnenbrillentests an der Strandpromenade Grimmershörn Bucht in Cuxhaven Döse an. „Unter anderem prüfen wir dann die mitgebrachten Brillen auf ihre Lichtdurchlässigkeit und den Schutz, den sie vor ultravioletter Strahlung bieten“, erläutert Mathias Hoffmann von der Abteilung Strahlenschutz des NLWKN in Hildesheim. Zusätzlich gibt es viele Informationen zum Thema Verbraucherschutz und Sicherheit bei technischen Produkten. Worauf sollte man beim Kauf von Pedelecs, Elektrogeräten, Handwerkszeugen oder Spielzeug besonders achten? Wie und wo kann man sich vorher über Produktsicherheit informieren? Für diese und andere Fragen stehen am Mittwoch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes Rede und Antwort. Der Stand im Bereich der Strandbar Marinello ist Teil einer Reihe von Sonnenbrillentests, die der NLWKN und die Gewerbeaufsichtsämter regelmäßig in verschiedenen Städten Niedersachsens anbieten. „Generell ist das Interesse der Bürgerinnen und Bürger bei solchen Veranstaltungen groß. Wir freuen uns deshalb auch in diesem sehr sonnenreichen Jahr wieder auf viele interessante Tests und Gespräche“, so Mathias Hoffmann. Die Abteilung Strahlenschutz des NLWKN überwacht unter anderem im Namen des Landes die Kernkraftwerke in Niedersachsen. Das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven ist Fachbehörde für den technischen Arbeits- Umwelt- und Verbraucherschutz in den Landkreisen Cuxhaven, Stade, Rotenburg und Osterholz.
Cuxhaven – Mit dem Urlaub im Süden oder im hiesigen Sommer beginnt auch die Zeit der Sonnenbrille. Sie soll eines unserer wichtigsten Sinnesorgane vor den negativen Auswirkungen einer zu intensiven Sonneneinstrahlung schützen. Aber auch bei Sonnenbrillen gibt es deutliche Qualitätsunterschiede. Wer wissen möchte, ob sein Augenschutz z.B. einen wirksamen Schutz vor UV-Strahlung bietet, kann dies am Dienstag, 14. Juni kostenlos überprüfen lassen: Zwischen 10:00 und 15:30 Uhr bieten der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven Sonnenbrillentests im Marktkauf-Center Abschnede in Cuxhaven an. „Unter anderem prüfen wir die mitgebrachten Brillen auf ihre Lichtdurchlässigkeit und den Schutz, den sie vor ultravioletter Strahlung bieten“, erläutert Mathias Hoffmann vom NLWKN. Zusätzlich gibt es viele Informationen zum Thema Verbraucherschutz und Sicherheit bei technischen Produkten. Worauf sollte man beim Kauf von Elektrogeräten, Handwerkszeugen oder Spielzeug besonders achten? Wie und wo kann man sich vorher über Produktsicherheit informieren? Für diese und andere Fragen stehen Ihnen am Dienstag Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Gewerbeaufsichtsamtes zur Verfügung. Weiterhin gibt es ein Gewinnspiel mit Fragen rund um das Thema Verbraucherschutz. Der Stand im Marktkauf-Center ist Teil einer Reihe von Sonnenbrillentests, die der NLWKN und die Gewerbeaufsichtsämter in loser Folge in verschiedenen Städten anbieten. Das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven ist Fachbehörde für den technischen Arbeits- Umwelt- und Verbraucherschutz in den Landkreisen Cuxhaven, Stade, Rotenburg und Osterholz.
Alles begann vor 480 Millionen Jahren — lange vor den Dinosauriern. Die Landpflanzen entfalteten sich. Die Erde wartete darauf erobert zu werden. Und die Insekten waren bestens aufgestellt. Das Außenskelett konnte neue Formen wie Haare, Höcker und auch Flügel bilden, ohne gleich den inneren Bauplan zu ändern. Diese plastische Anpassungsfähigkeit des Grundbauplans, gepaart mit der Ausbildung unzähliger nuancenreicher Farben, erlaubte verschiedenste Überlebens- und Anpassungsstrategien. Gleichgültig ob mit oder ohne Flügel — Insekten sind in Kopf, Brust und Hinterleib gegliedert. Jedes der drei Körperteile hat seine Aufgabe: Der Kopf ist mit Augen und Antennen für Sehen, Riechen und Tasten zuständig — Mundwerkzeuge für die Nahrungsaufnahme. Die drei Beinpaare am Brustkorb ermöglichen eine Fortbewegung, Flügel das Fliegen. Der Hinterleib übernimmt Verdauung und Fortpflanzung. Die Ausstülpung der Flügel aus Hautfalten machte Insekten für lange Zeit zu alleinigen Herrschern der Lüfte. Die Besiedlung neuer, aller nur erdenklicher Lebensräume und enge Bindungen an Blütenpflanzen führten zur Ausbildung zahlloser neuer Arten. Einen ersten Höhepunkt ihrer Entwicklung erreichten die Fluginsekten vor über 300 Millionen Jahren in den Kohlesümpfen des Karbons. Riesenlibellen erreichten damals eine Spannweite von 75 Zentimeter. Grund war ein besonders hoher Sauerstoffgehalt in der Luft, der dem eher passiven Atmungssystem der Insekten entgegenkam. Ob Laufbeine, Sprungbeine oder Schwimmbeine, ob zwei oder vier Flügel, ob Hautflügel oder Deckflügel, ob Legebohrer oder Wehrstachel, die Liste der Anpassungen an unterschiedliche Umweltverhältnisse und Lebensweisen im Laufe der Evolution ist unendlich. Mitentscheidend für die Entstehung neuer Arten waren Farben und Formen zur Tarnung und Täuschung sowie Abwandlungen der Mundwerkzeuge — je nach Nahrungswahl. Insekten nehmen sowohl tierische als auch pflanzliche Kost zu sich. Die Mundwerkzeuge haben sich über Jahrmillionen perfekt an die jeweils gewählte Nahrung angepasst. Ursprünglich ist der kauend-beißende Typ zur Aufnahme fester Nahrung. Um saugen zu können, wandelten sich die Mundwerkzeuge im Laufe der Evolution auf verschiedene Art und Weise zu Nahrungsrören. Schmetterlinge haben sich lange ausrollbare Saugrüssel zugelegt. Die Honigbiene ernährt sich leckend-saugend. Wanzen, Käfer und Stechmücken haben scharfe oder spitze Instrumente entwickelt, um zu stechen und zu saugen. Fliegen gehen mit ihrem Rüssel eher tupfend und saugend um. Eine unfassbare Formenfülle an Mundwerkzeugen ist entstanden und hat zur Ausbildung unzähliger Insektenarten geführt. Insekten haben fantastische Sinnesorgane entwickelt, mit denen sie uns Menschen in manchen Bereichen weit überlegen sind. Mit kleinen Härchen können sie Gerüche, Schwingungen, Temperaturen und Feuchte wahrnehmen. Mit ihren Fühlern können sie schmecken, riechen und tasten. Ihr Geschmackssinn befindet sich in besonderen Borsten. Auf den Antennen sitzen viele Tausend haarförmige Ausstülpungen mit geruchsempfindlichen Zellen. Echte Gehörorgane können nur wenige Insekten wie die Heuschrecken vorweisen, die diese an den Beinen haben. Im Tierreich hat es unabhängige Augenentwicklungen gegeben. Die Komplexaugen der Insekten bestehen aus bis zu 30.000 keilförmigen Einzelaugen, die ein Gesamtbild entstehen lassen und Bewegungen präzise registrieren. Daneben gibt es noch Punktaugen zur Hell- und Dunkelwahrnehmung − Ocellen genannt. Bienen sehen die Welt ganz anders als Menschen. Während wir Mischungen der Grundfarben Rot, Grün und Blau wahrnehmen, sehen Bienen im UV-Bereich. Sie nehmen Zeichen wahr, die uns verborgen sind. So zeigen Pflanzen, wo sie landen und wo sie Nektar oder Pollen finden können. In der Insektenwelt haben sich unterschiedliche Entwicklungsformen vom Jugendstadium zum geschlechtsreifen Tier durchgesetzt. Neben der Urform mit wasserlebenden Larven gibt es die, die von Häutung zu Häutung dem erwachsenen Tier immer ähnlicher werden und die, die sich über ein Puppenstadium vollständig verwandeln. Die ursprünglichsten Fluginsekten wie Libellen und Eintagsfliegen entwickeln sich über wasserlebende Larven. Bei Heuschrecken und Wanzen gleichen alle Jugendstadien — Nymphen genannt — den Erwachsenen. In der Evolution besonders erfolgreich sind allerdings Insekten mit vielgestaltigen und langlebigen Larvenstadien. Diese führen ein eigenwilliges Leben in Boden, Holz und Wasser, das auf Fressen und Wachsen ausgelegt ist. Mit dieser Entwicklung hat sich die Fähigkeit der Fluginsekten erhöht, unterschiedlichste Nischen zu nutzen. Die Aufgaben der geschlechtsreifen Erwachsenen haben sich auf Fortpflanzung und Verbreitung reduziert. Die vollständige Verwandlung von der Larve zum ausgewachsenen Insekt vollzieht sich in einer Puppe. Niklas Krummel Tel.: 0641-200095 20
FAQ Was ist eigentlich Radon? Radon ist ein Edelgas wie zum Beispiel Helium oder Argon. Da Radon farb-, geruch- und geschmacklos ist – wir Menschen also kein Sinnesorgan hierfür besitzen – kann es ohne technische Hilfsmittel nicht von uns wahrgenommen werden. Radon gehört zu den wenigen Elementen, die von Natur aus radioaktiv sind. Es entweicht aus dem Boden in die Atmosphäre, in der es durch die hohe Verdünnung in der Luft keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen hat. Die Konzentration des Radons in der Luft misst man in Becquerel pro Kubikmeter, abgekürzt Bq/m³. Im Jahre 1899 wurde Radon durch den neuseeländischen Physiker Ernest Rutherford entdeckt. Es dauerte etwa weitere 50 Jahre, bis man erkannte, dass eine sehr hohe Radonkonzentration bei Bergleuten im Uranbergbau Lungenkrebs verursachen kann. Mittlerweile ist bewiesen, dass Radon mit seinen Folgeprodukten auch bei relativ niedrigen Konzentrationen, wie sie im häuslichen Bereich vorkommen können, Lungenkrebs auslösen kann. Wo kommt Radon her? Radon oder genauer gesagt, Radon-222 ist eines der Zerfallsprodukte des natürlich vor-kommenden, radioaktiven Schwermetalls Radium-226, das wiederum durch den Zerfall von Uran-238 entsteht. Radon-222 ist also überall dort zu finden, wo auch Uran-238 oder Radium-226 vorkommt. Da Uran, wenn auch nur in geringen Konzentrationen, fast überall in der Erdkruste vorhanden ist, kann auch Radon überall im Erdreich nachgewiesen werden. Über verschiedene Transportwege wie Risse, Spalten oder auch durchlässigen Boden kann das gasförmige Radon dann in die Umgebungsluft gelangen. Je mehr von diesen offenen Transportwegen im Boden vorliegen, desto leichter kann das Radon in die Atmosphäre gelangen. Eine Konsequenz aus diesen physikalischen Zusammenhängen ist, dass Radon überall auf der Welt vorkommt. Man kann es im Erdreich, in Häusern und auch im Freien finden. Wie wirkt Radon auf den Menschen? Beim radioaktiven Zerfall des Radons in der Atmosphäre entstehen weitere radioaktive Stoffe (Nuklide). Diese so genannten Radon-Folgeprodukte haben nicht mehr die chemischen Eigenschaften eines Edelgases , sondern die von Schwermetallen. Die Radon-Folgeprodukte lagern sich in der Atmosphäre an feinste Teilchen (Aerosole) an, die über einen langen Zeitraum in der Luft in der Schwebe gehalten werden. Radon und seine Folgeprodukte sind Teil der natürlichen Strahlenbelastung, die seit jeher auf den Menschen einwirkt. Radioaktive Stoffe wie Radon senden ionisierende Strahlen (Alpha-, Beta- und Gammastrahlung) aus, die die Zellen eines lebenden Organismus schädigen können. Beim Atmen werden die luftgetragenen Aerosole mit den anhaftenden Radon-Folgeprodukten hauptsächlich in den Bronchien der Lunge abgelagert. Die radioaktiven Radon-Folgeprodukte zerfallen dort in der direkten Nähe der Zellen und schädigen dadurch das empfindliche Lungengewebe. Es existiert eine gewisse Wahrscheinlichkeit, mit der Radon Lungenkrebs auslösen kann. Mit Wahrscheinlichkeiten können jedoch nur statistische Aussagen über eine größere Gruppe von Menschen gemacht werden. Für den Einzelnen, der einem krebserregenden Stoff ausgesetzt war, kann niemand vorhersagen, ob er auch tatsächlich an Krebs erkranken wird. Auch über den möglichen Zeitpunkt einer Erkrankung können keine konkreten Vorhersagen getroffen werden. Bei Lungenkrebs lässt sich auch nicht unterscheiden, ob Radon oder eine andere Ursache diese Erkrankung ausgelöst hat. Für Radon wurden keine anderen Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Unwohlsein oder Schlaflosigkeit nachgewiesen. Radon schädigt bei den Konzentrationen, die in Häusern auftreten, das Erbgut nicht. Wie wahrscheinlich ist eine Erkrankung durch Radon? © Statistisches Bundesamt (https://www-genesis.destatis.de), Deutsche Krebsgesellschaft Vergleich verschiedener Risiken als Ursache von Todesfällen Die Wahrscheinlichkeit für eine Erkrankung durch Radon hängt von mehreren Faktoren ab: Je höher die Konzentration des Radons in der eingeatmeten Luft ist, desto stärker ist die schädliche Wirkung auf das Lungengewebe. Verdoppelt sich die Konzentration des Radons, so verdoppelt sich auch die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung durch Radon. Es gibt möglicherweise keine Grenze für die Radonkonzentration, unterhalb der Radon nicht mehr gesundheitsschädlich wirken könnte. Je länger man sich in der radonhaltigen Luft aufhält, desto mehr Radon-Folgeprodukte werden in den Bronchien abgelagert. Auch hier führt eine Verdopplung der Aufenthaltsdauer zu einer verdoppelten Erkrankungswahrscheinlichkeit durch Radon. Den weitaus größten Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit einer durch Radon verursachten Lungenkrebserkrankung hat das Rauchverhalten. Das Risiko einer Erkrankung durch Radon ist bei einem Raucher etwa 25 Mal höher als bei einem Nichtraucher. Die Wirkung des Rauchens und des Radons verstärken sich in besonderem Maße gegenseitig. Aus den drei Faktoren Radonkonzentration, Aufenthaltsdauer und Rauchen lassen sich die folgenden wichtigen Konsequenzen für die Verminderung des Gesundheitsrisikos ziehen: Je geringer die Radonkonzentration ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung. Allerdings sind der Reduzierung der Radonkonzentration natürliche Grenzen gesetzt, denn schon die Luft im Freien hat eine Radonkonzentration von 8 bis 30 Bq/m³. Die Radonkonzentration sollte besonders in den Räumen reduziert werden, in denen man sich lange aufhält. Dazu gehören beispielsweise Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer. Die Konzentrationen im Keller oder in Lagerräumen sind hingegen in der Regel von nachgeordneter Bedeutung. Hören Sie mit dem Rauchen auf! Ein Raucher hat in einer Wohnung mit einer niedrigen Radonkonzentration von 100 Bq/m³ etwa das gleiche Lungenkrebsrisiko wie ein Nichtraucher bei einer sehr hohen Konzentration von mehreren 1000 Bq/m³! Die folgende Tabelle zeigt das Risiko einer Erkrankung an Lungenkrebs für verschiedene Radonkonzentrationen nach S. Darby et al: „Radon in homes and risk of lung cancer: collaborative analysis of individual data from 13 European case-control studies“, BMJ 2005;330:223. Tabelle 1: Risiko einer Erkrankung an Lungenkrebs für verschiedene Radonkonzentrationen Radonkonzentration (Bq/m³) Erkrankungen je 1000 Nichtraucher Erkrankungen je 1000 Raucher 0 4,1 101 100 4,7 116 200 5,4 130 400 6,7 160 800 9,3 216 Man sieht, dass auch ohne die Risikofaktoren Radon und Rauchen eine natürliche Wahrscheinlichkeit von 0,41 Prozent besteht, an Lungenkrebs zu erkranken. Bei einer Radonkonzentration von 800 Bq/m³ ist das Risiko für Raucher und Nichtraucher jeweils etwa doppelt so hoch wie in einer radonarmen Atmosphäre. Man schätzt, dass in Deutschland jährlich etwa 1900 Menschen durch die Wirkung des Radons an Lungenkrebs erkranken. Die weitaus meisten dieser Menschen würden nicht erkranken, wenn sie nicht gleichzeitig rauchen würden. Die Folgen eines Lungenkrebses sind gravierend, in über 80 % der Fälle verläuft diese Erkrankung tödlich. Das Risiko durch Radon lässt sich besser bewerten, wenn man es mit anderen Lebensrisiken vergleicht. Die Abbildung nimmt einen entsprechenden Vergleich vor. Wie kommt Radon ins Haus? © LfU Beispielhafte Radonkonzentrationen in der Raumluft eines Gebäudes und in der Bodenluft des umgebenden Erdreichs Im Durchschnitt liegt die Radonkonzentration in Gebäuden bei etwa 50 Bq/m³, es wurden aber in seltenen, extremen Fällen in Deutschland auch Konzentrationen über 10 000 Bq/m³ gemessen. Die Konzentration ist im Erdgeschoss meist schon bedeutend geringer als im Keller, sie nimmt für die höher liegenden Stockwerte weiter ab. Die Abbildung verdeutlicht die Ausbreitungspfade und zeigt die sich daraus ergebenden Radonkonzentrationen. Die Höhe der Radonkonzentration in einem Gebäude ist unter anderem von den folgenden Umständen abhängig: Je höher die Uran- oder Radiumkonzentration und/oder die Durchlässigkeit des Erdreichs desto höher ist dasRadonpotenzial. Somit kann auch verstärkt Radon an die Oberfläche gelangen. Risse und Klüfte in der Erdkruste begünstigen das Austreten des Radons aus tiefen Schichten an die Oberfläche. Auch andere geologische Größen wie Bodenfeuchtigkeit, Körnigkeit und Porosität des Gesteins haben Einfluss auf den Radontransport. In den Kellern älterer Häuser findet man oft gepflasterte oder unbedeckte Böden. Solch ein undichter Kellerboden begünstigt das Eintreten des Radons in das Gebäude. Radon kann aber auch durch andere kleine Undichtigkeiten wie Fugen, Risse und undichte Rohrdurchführungen eindringen. Dichtschließende Fenster und Türen verhindern den Luftaustausch, so dass das eingedrungene Radon nicht wieder aus dem Gebäude entweichen kann. Geringe Lüftung, wie sie im Winter oft vorkommt, begünstigt ebenfalls hohe Radonkonzentrationen. Um sich die Größenordnung der Radonatome zu verdeutlichen ist folgendes Beispiel hilfreich: In einer Öffnung, einem Riss oder einer sonstigen Undichtigkeit von 1 mm Breite, passen ca. 2,4 Millionen Radonatome nebeneinander. Gibt es gesetzliche Grenzwerte zu Radon in Gebäuden? Mit dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) wurde am 31.12.2018 erstmals ein Referenzwert für Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen eingeführt. E in Referenzwert ist kein Grenzwert. Vielmehr stellt er einen Orientierungsmaßstab dafür dar, welche bauliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollen, um den Referenzwert zu unterschreiten. Maßgebend für die Festlegung war eine Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz einerseits und der praktischen Machbarkeit sowie der Kosten der Radonschutzmaßnahmen andererseits. Der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radonkonzentration in der Luft in Aufenthaltsräumen beträgt 300 Bq/m³ (§ 124 StrlSchG). Ein Aufenthaltsraum ist ein Innenraum, der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt bestimmt ist, zum Beispiel in einem Wohnhaus, einer Schule, einem Krankenhaus oder einem Kindergarten (§ 5 Nr. 5 StrlSchG). Der Referenzwert für die Radonkonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen beträgt ebenfalls 300 Bq/m3 (§ 126 StrlSchG). Ein Arbeitsplatz ist jeder Ort, an dem sich eine Arbeitskraft während ihrer Berufsausübung regelmäßig oder wiederholt aufhält (§ 5 Nr. 4 StrlSchG). Die Unterscheidung von Aufenthaltsraum und Arbeitsplatz ist wichtig für das Verständnis der weiteren gesetzlichen Regelungen. So ist beispielsweise ein Klassenzimmer für den Lehrer ein Arbeitsplatz und für die Schüler ein Aufenthaltsraum. Was sind Radonvorsorgegebiete? Radonvorsorgegebiete sind Gebiete, für die erwartet wird, dass der Referenzwert für Radon von 300 Bq/m³ in einer beträchtlichen Zahl von Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen überschritten wird (§ 121 Abs. 1 StrlSchG). Da für Neubauten und Arbeitsplätze in solchen Gebieten besondere Auflagen gelten, werden sie behördlich ausgewiesen und veröffentlicht. Das Kriterium für die Gebietsausweisung ist, dass in mindestens 75 Prozent des auszuweisenden Gebiets der Referenzwert in mindestens zehn Prozent der Anzahl der Gebäude überschritten wird (§ 153 Abs. 2 StrlSchV). Dies bedeutet eine etwa dreimal häufigere Überschreitung als im restlichen Bundesgebiet. Geologische Untersuchungen des Bundesamts für Strahlenschutz sowie eigene, vom MKUEM (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz) beauftragte Messungen im Boden haben gezeigt, dass in keinem Landkreis von Rheinland-Pfalz ein Vorsorgegebiet ausgewiesen werden muss. Dies wird durch die Radonmessungen in der Raumluft von Häusern belegt, die seit 2003 im Auftrag des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (zu diesem Zeitpunkt noch als Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten bezeichnet) durchgeführt wurden. Ob möglicherweise in kleineren Verwaltungseinheiten Vorsorgegebiete ausgewiesen werden sollten, soll mit zukünftigen, weitergehenden Messungen geprüft werden. Wo finde ich eine Karte des Radonpotenzials für Rheinland-Pfalz? © LfU Die geologische Radonkarte Rheinland-Pfalz stellt die drei Größen „ Radonkonzentration “, „ Permeabilität “ und „ Radonpotenzial “ georefenziert mit aktuellen Stand dar. Einen ausführlichen Erläuterungsbericht zur Karte im PDF-Format finden Sie hier: „ Detaillierter Bericht zur Radonpotenzial-Karte Rheinland-Pfalz mit Erläuterungen zur Methodik ". Durch Anklicken des Kartenminiaturbilds auf der rechten Seite gelangen Sie direkt zur interaktiven Kartenanwendung „Geologische Radonkarte Rheinland-Pfalz“. Diese wissenschaftlichen Vorhersagen können im Einzelfall jedoch keine eigenen Messungen ersetzen. Welche Regelungen gibt es für Neubauten? Außerhalb von Radonvorsorgegebieten gilt: Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren (§ 123 Abs. 1 StrlSchG). Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden. Diese sind insbesondere erfüllt, wenn die Vorgaben der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ beachtet wurden. Die DIN 18195 ist eine Planungs- und Ausführungsnorm für die Abdichtung von Bauwerken und Bauteilen, die für den Neubau konzipiert wurde. Unter anderem werden in dieser Norm Anforderungen für Durchdringungen, Übergänge sowie An- und Abschlüsse aufgestellt. In Radonvorsorgegebieten gelten zusätzliche Regelungen. Welche Regelungen gelten für Neubauten in Radonvorsorgegebieten? © LfU Einfache Vermeidungsmaßnahmen bei einem Neubau Die gesetzlich zusätzlich geforderten Maßnahmen für neu zu errichtende Gebäude in Radonvorsorgegebieten sind in der Strahlenschutzverordnung geregelt (§ 154 StrSchV). Danach ist mindestens eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen: Verringerung der Radonkonzentration unter dem Gebäude, z. B. durch eine besondere Drainage, gezielte Beeinflussung der Luftdruckdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und Bodenluft an der Außenseite von Wänden und Böden mit Erdkontakt, sofern der diffusive Radoneintritt auf Grund des Standorts oder der Konstruktion begrenzt ist, Begrenzung der Rissbildung in Wänden und Böden mit Erdkontakt und Auswahl diffusionshemmender Betonsorten mit der erforderlichen Dicke der Bauteile, Absaugung von Radon an Randfugen oder unter Abdichtungen, Einsatz diffusionshemmender, konvektionsdicht verarbeiteter Materialien oder Konstruktionen (z. B. radondichte Folien in der Bodenplatte). Im Einzelfall empfiehlt es sich, hierzu bei der Bauplanung einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Welche Regelungen gibt es zu Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten? Wer in einem Radonvorsorgegebiet für einen Arbeitsplatz in einem Innenraum verantwortlich ist, hat bis zum 30.06.2021 Messungen der Radonkonzentration zu veranlassen, wenn sich der Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes befindet (§ 127 Abs. 1 StrlSchG). Bei einer Überschreitung des Referenzwertes von 300 Bq/m³ hat er geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen (§ 128 Abs. 1 StrlSchG). Details hierzu werden im Leitfaden des BfS beschrieben. Welche Regelungen gibt es für schon bestehende Gebäude? Für Bestandsbauten gibt es keine gesetzlichen Verpflichtungen, sondern nur ein Gebot. Wer im Rahmen der baulichen Veränderung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen Maßnahmen durchführt, die zu einer erheblichen Verminderung der Luftwechselrate führen, soll die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Betracht ziehen, soweit diese Maßnahmen erforderlich und zumutbar sind (§ 123 Abs. 4 StrlSchG). Ein typisches Bespiel für eine solche bauliche Veränderung ist der Einbau neuer, dicht schließender Fenster. Eine mögliche Schutzmaßnahme könnte hier der Einbau einer Ventilationsanlage sein. Welche Radonkonzentrationen wurden in Deutschland in der Bodenluft gemessen? Eine Übersicht über die regionale Verteilung der Radonkonzentration in der Bodenluft in Deutschland bietet die Bodenluftkarte vom BfS (Bundesamt für Strahlenschutz) . Die Karte beruht nur auf wenigen Messungen und bildet lediglich eine flächendeckende Abschätzung ab. Die Wahrscheinlichkeit einer erhöhten Radonkonzentration in Gebäuden hängt jedoch nicht nur von der Radonkonzentration in der Bodenluft ab, sondern auch von der Durchlässigkeit des Bodens. Beide Größen zusammengefasst ergeben das sogenannte Radonpotenzial. Niedrige Bodenradonkonzentrationen in einem sehr durchlässigen Boden ergeben unter Umständen ein deutlich höheres Radonpotenzial als hohe Bodenradonkonzentrationen in einem festen undurchlässigen Boden. Eine Darstellung über die Abschätzung des Radonpotenzials in Deutschland bietet die Radonpotenzialkarte des BfS . Eine zuverlässige Aussage zu einzelnen Grundstücken kann hieraus nicht abgeleitet werden, weil die Beschaffenheit einzelner Grundstücke stark variieren kann. Wer genau wissen möchte, wie hoch das Radonpotenzial auf einem bestimmten Grundstück ist, kann dies durch Messungen ermitteln lassen. Welche Radonkonzentrationen wurden in Rheinland-Pfalz in der Bodenluft gemessen? © LfU Seit 2007 wurden im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums Messungen des Radons in der Bodenluft durchgeführt. Bisher wurden hierbei an über 1700 Stellen sowohl die Radonkonzentration in der Bodenluft als auch die Permeabilität (Luftdurchlässigkeit) des Bodens bestimmt. Weitere etwa 1700 Messergebnisse aus Baugrunduntersuchungen flossen in die Auswertung ein. Die Auswertung zeigt, dass in keinem Landkreis das Kriterium für die Ausweisung eines Vorsorgegebietes (Überschreitung des Referenzwertes von 300 Bq/m³ in Häusern auf mindestens 75 % der Fläche) überschritten wird. Die kleinräumige Vielfalt der 124 verschiedenen, in Rheinland-Pfalz vorkommenden geologischen Formationen bedingt jedoch, dass lokal hohe Radonpotenziale erwartet werden können. Die interaktive „Geologische Radonkarte Rheinland-Pfalz“ (aufrufbar durch Anklicken der Grafik) soll Bürgerinnen und Bürgern eine Einschätzung ihrer persönlichen Radonsituation erleichtern. Diese wissenschaftlichen Vorhersagen können im Einzelfall jedoch keine eigenen Messungen ersetzen. Welche Radonkonzentrationen wurden in Deutschland in Innenräumen gemessen? Die in Deutschland ermittelte durchschnittliche Radonkonzentration in Innenräumen beträgt 50 Bq/m³. Je nach Region und Ausführung des Gebäudes kann die Radonzentration stark schwanken. So wurden in Einzelfällen Radonkonzentrationen in Innenräumen von über 10000 Bq/m³ gemessen. Eine Voraussage über die Höhe der Radonkonzentration in einem Gebäude oder einer Wohnung ist nicht möglich. Eine sichere Aussage kann nur über eine Messung gemacht werden. Eine Messung ist einfach und kostengünstig. Eine Übersicht der in Deutschland gemessenen Radonkonzentrationen in Innenräumen bietet folgende Karte des BfS . Welche Radonkonzentrationen wurden in Rheinland-Pfalz in Gebäuden gemessen? © LfU Prozentuale Verteilung der Radonkonzentration in den gemessenen Häusern Seit dem Jahr 2002 wurden auf Initiative des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums und des Bundesamtes für Strahlenschutz Messkampagnen in acht Landkreisen durchgeführt. Bei vier Prozent der insgesamt 1358 gemessenen Häusern gab es Aufenthaltsräume mit einer Radonkonzentration von über 300 Bq/m³. Für die Berechnung des Anteils wurde für jedes Haus die jeweils höchste gemessene Radonkonzentration verwendet. Die Wohnungsbesitzer wurden in diesen Fällen auf wirksame Gegenmaßnahmen wie regelmäßiges Lüften hingewiesen. Die Abbildung zeigt die prozentuale Verteilung der Radonkonzentration in den gemessenen Häusern. Eine detaillierte Auswertung nach Landkreisen zeigt die folgende Tabelle. Der Medianwert (Zentralwert) ist diejenige Radonkonzentration, die in 50 Prozent der Häuser überschritten wird. Bezogen auf alle in Rheinland-Pfalz gemessenen Häuser beträgt der Medianwert 60 Bq/m³ in Deutschland liegt er gemittelt über alle Bundesländer bei etwa 50 Bq/m³. Die Maximalwerte sind die höchsten, in einem Aufenthaltsraum gemessenen Werte je Landkreis. Landkreis Anzahl Häuser Anteil Häuser über 300 Bq/m³ Medianwert (Bq/m³) Maximalwert (Bq/m³) Bad Kreuznach 195 5,6 % 61 13.568 Bitburg-Prüm 195 6,2 % 60 1.055 Cochem-Zell 51 2,0 % 79 331 Donnersbergkreis 136 2,2 % 62 557 Kusel 89 6,7 % 85 1.050 Mayen-Koblenz 214 6,5 % 73 2.319 Trier-Saarburg 390 1,5 % 47 466 Westerwaldkreis 88 1,1 % 60 352 Bei den Messungen wurde festgestellt, dass die Radonkonzentration vom Keller zu den oberen Stockwerken hin abnimmt. Ältere Häuser haben zudem höhere Radonkonzentrationen als Neubauten. Die Berichte zu den einzelnen Messkampagnen finden Sie hier . Warum sollte ich Radon in meiner Wohnung messen lassen? Radon als unsichtbares, radioaktives Gas kann nicht wahrgenommen werden. Wir Menschen verfügen über kein Sinnesorgan, welches Radon erfassen kann. Wenn Radon aber über einen längeren Zeitraum in höheren Konzentrationen eingeatmet wird, kann Radon Lungenkrebs verursachen. Wenn Sie sich mit einer Messung Gewissheit über die Radonkonzentration in Ihrer Wohnung verschaffen, können Sie rechtzeitig einfache und wirksame Maßnahmen gegen dieses Gesundheitsrisiko ergreifen. In den meisten Fällen wird die Radonkonzentration so niedrig sein, dass Sie gar keine Maßnahmen ergreifen müssen. Jedes Haus, jedes Grundstück verhält sich bezüglich des Radons etwas anders. Wenn in Ihrem Nachbarhaus niedrige Konzentrationen gemessen wurden, bedeutet dies nicht, dass die Konzentration in Ihrem Haus ebenfalls niedrig sein muss. Wenn Ihr Grundstück in einem Gebiet mit einem niedrigen Radonpotenzial liegt, können Sie trotzdem nicht mit Sicherheit ausschließen, dass die Radonkonzentration in Ihrem Haus erhöht ist. Gewissheit können Sie sich nur mit einer Radonmessung in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung verschaffen. Die Kosten einer Messung sind nicht hoch. Für Ihre Gesundheit ist es in jedem Fall gut angelegtes Geld. Wie wird Radon in Innenräumen gemessen? © LfU Dosimeter zur Radonmessung in Innenräumen Die Radonkonzentration in Innenräumen wird üblicherweise mit kleinen Radon-Dosimetern gemessen. Die Durchführung dieser Messung ist ausgesprochen einfach. Die Dosimeter und die Gebrauchsanweisung werden Ihnen von einer Messstelle Ihrer Wahl zugesandt. Die Dosimeter sind sehr klein und stören daher kaum. Nach einem Jahr senden Sie die Dosimeter an die Messstelle zurück. Sie erhalten anschließend einen Messbericht mit den gemessenen Radonkonzentrationen. Der Preis für eine Messung liegt bei etwa 30 €. Eine Jahresmessung ist deshalb erforderlich, weil Radon jahreszeitlich starken Schwankungen unterliegt. Deshalb bezieht sich der gesetzliche Referenzwert von 300 Bq/m³ auf einen Jahresmittelwert. Wenn Sie kein Jahr auf ein Ergebnis warten wollen bzw. können, kann eine Messung über drei Monate in den Übergangsmonaten (Frühjahr oder Herbst) einen ersten schnellen Überblick über die Radonsituation verschaffen. Empfehlenswert ist es, mindestens im Schlafzimmer und im Wohnzimmer des Erdgeschosses je ein Dosimeter auszulegen. Wenn auch im Kellergeschoss Räume liegen, in denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, sollte auch dort gemessen werden. (z. B. Hobbyraum). Einzelheiten zur konkreten Gebäudesituation und den Aufstellungsorten sollten mit der entsprechenden Messstelle abgesprochen werden. Ab welcher Radonkonzentration sollte ich Maßnahmen ergreifen? Für Radon wurde eine krebserregende Wirkung zweifelsfrei nachgewiesen. Sie sollten die Radonkonzentration in Ihren Aufenthaltsräumen niedrig halten. Als Richtschnur für mögliche Maßnahmen mögen Ihnen die folgenden Empfehlungen dienen: Oberhalb einer Radonkonzentration von 300 Bq/m³ in Ihren Aufenthaltsräumen empfehlen wir Ihnen, Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration durchzuführen. Auch unterhalb einer Raumluftkonzentration von 300 Bq/m³ kann ein Gesundheitsschaden durch Radon nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. In vielen Fällen können Sie die Radonkonzentration durch einfache und preiswerte Maßnahmen weiter senken. Sollten Sie ein neues Haus bauen wollen, empfehlen wir Ihnen, ab einer Radonkonzentration in der Bodenluft von mehr als 100 000 Bq/m³ oder einem Radonpotenzial über 44 besondere Maßnahmen beim Bau zu erwägen. Dies können beispielsweise eine geologische Untersuchung des Baugrunds oder zusätzliche abdichtende Maßnahmen des Bauwerks sein. Wie senke ich die Radonkonzentration in einem bereits bestehenden Gebäude? © LfU Maßnahmen zur Sanierung eines radonbelasteten Gebäudes Die einfachste und oft sehr wirksame Methode stellt regelmäßiges Lüften der Aufenthaltsräume dar. Stoßlüftungen vergeuden keine Energie und sind auch im Hinblick auf ein gesundes Raumklima zu empfehlen. Verbessern Sie die Lüftung der Kellerräume. Da Radon meist durch den Keller in die oberen Stockwerke eindringt, führt eine Senkung der Radonkonzentration im Keller auch zu einer niedrigeren Konzentration in den oberen Stockwerken. Das Abdichten von Rissen, Fugen und Rohrdurchführungen im Keller (Bodenplatte und Wände, die Kontakt mit dem Erdreich haben) mit einer Dichtmasse verhindert das Eindringen von Radon aus dem Erdreich. Auch durch kleine Spalte, die beispielsweise um einen Bodensiphon liegen, können erhebliche Mengen Radon in den Keller gelangen. Das Abdichten des Ausbreitungswegs vom Keller in die Wohnräume senkt die Radonkonzentration in den Wohnräumen. Eine dicht schließende Kellertür kann hier Abhilfe schaffen. Hier haben sich auch Rauchschutztüren nach DIN 18095 bewährt. Achten Sie aber auch auf mögliche Ausbreitungswege durch Installationsschächte und Kamine. Reichen einfache Maßnahmen nicht aus, sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden wie z. B.: Das Versiegeln von durchlässigen Naturkellerböden mit Beton erschwert das Eindringen des Radons. Hier sollte vor allem auf einen guten Anschluss des Betonbodens an die Kellerwände geachtet werden. Mit einem Ventilator kann im Kellerraum ein kleiner Überdruck gegenüber der Außenluft erzeugt werden. Durch diesen Überdruck kann das Eindringen des Radons aus dem Erdreich in den Keller vermieden werden. Bei einer anderen Methode wird unter dem Keller ein Brunnen gebohrt, aus dem mit einem Ventilator die Luft abgesaugt und direkt ins Freie abgeführt wird. Dadurch wird das Radonpotenzial unter dem Keller verringert und die Radonkonzentration in der Kellerluft gesenkt. Diese besonderen Sanierungsmaßnahmen sollte man am besten einem Fachmann überlassen. Nach der Umsetzung von technischen Maßnahmen sollte deren Wirksamkeit in jedem Fall durch eine weitere Messung der Radonkonzentration überprüft werden. Weiterführende Informationen zum Thema Sanierung können Sie dem Radon-Handbuch des Bundesamts für Strahlenschutz entnehmen. Kann Radon auch aus dem Baumaterial stammen? In fast allen Steinen und Erden kommen Spuren von Uran oder Radium vor. Radon als Zerfallsprodukt von Radium entsteht deshalb in den mineralischen Baustoffen laufend neu, wird aus den Oberflächen freigesetzt und trägt zur Radonkonzentration in Räumen bei. Allerdings ist die Menge des freigesetzten Radons in der Regel klein. Unter normalen Bedingungen tragen die Raum umschließenden aktuellen Baustoffe mit maximal 15 Bq/m³ zur Radonkonzentration in der Raumluft bei. Oftmals ist der Anteil deutlich geringer. In einigen Ländern haben sich einzelne Baustoffe als wesentliche Radonquelle erwiesen. So wurde etwa in Schweden ein Porenbeton aus Alaunschiefer eingesetzt, der ein Vielfaches mehr als übliche Baustoffe an Radon freigesetzt hat. Die Produktion wurde wegen der hohen Radioaktivität untersagt. In Großbritannien wurde ein spezieller Chemiegips (Rückstand der Phosphorsäureherstellung aus Phosphoriterzen) verwendet, der zu erhöhten Radonkonzentrationen in Häusern führte. In Deutschland wurden bisher lediglich in einigen Häusern in Bergbaugebieten Baumaterialien vorgefunden, die maßgeblich zur dortigen Radonbelastung beitrugen. Untersuchungen des BfS haben gezeigt, dass marktübliche Baumaterialien selten die Ursache einer erhöhten Radonkonzentration ist. Seit 2019 ist der Radioaktivitätsgehalt von Baustoffen gesetzlich begrenzt worden. Damit wird indirekt auch eine Freisetzung von Radon aus dem Baumaterial begrenzt. Im Zweifelsfall, z. B. bei alten, unbekannten Baustoffen, schafft auch hier eine Radonmessung in der Raumluft Klarheit. Kann Radon an Arbeitsplätzen ein Problem sein? An besonderen Arbeitsplätzen, beispielsweise in Bergwerken, Radon-Heilbädern und Wasserwerken, wird die Belastung durch Radon bereits überwacht. Die Radonkonzentrationen können an diesen Arbeitsstätten Werte von einigen 10 000 Bq/m³ erreichen. Die Strahlenschutzverordnung und das Strahlenschutzgesetz regeln die Überwachung dieser Arbeitsplätze und die Einhaltung der Dosisgrenzwerte. In Radonvorsorgegebieten sind Radonmessungen an allen Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes verpflichtend durchzuführen. Wird der Referenzwert von 300 Bq/m³ überschritten, so sind Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration zu ergreifen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Leitfaden des BfS . Gibt es Radon auch im Trinkwasser? Das Trinkwasser enthält ebenfalls Radon, das aus dem Erdreich stammt. Es löst sich im Erdreich ähnlich wie Kohlensäuregas im Grundwasser. Wird das Wasser erwärmt oder durchmischt, gast das Radon aus und gelangt so in die Raumluft. Eine Radonkonzentration von weniger als 100 Becquerel pro Liter Trinkwasser wird dabei als unbedenklich angesehen. Nach § 14a Trinkwasserverordnung sind große Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Radonkonzentration im Trinkwasser zu untersuchen. Von Ihrem Wasserversorger können Sie hierzu weitere Informationen erhalten. Weitere Informationen zu „Radon im Trinkwasser“ finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/vorkommen/trinkwasser.html . Was hat es mit den Radon-Kuren auf sich? Seit etwa 100 Jahren wird Radon als Heilmittel in Kuren verwendet. Es soll bei rheumatischen Erkrankungen und Lungenkrankheiten einen positiven Gesundheitseffekt haben. Dazu wird das Radon entweder mit der Luft inhaliert, mit radonhaltigem Wasser getrunken oder es gelangt in radonhaltigen Wannenbädern über die Haut in den Körper. Die Radonkonzentration in der Luft kann hierbei sehr hohe Werte von bis zu 100 000 Bq/m³ erreichen. Wir haben aber schon gezeigt, dass die Aufenthaltsdauer einen wesentlichen Einfluss auf die schädliche Wirkung des Radons hat. Die Aufenthaltsdauer während den Anwendungen bei einer Kur ist vergleichsweise kurz. Daher ergibt sich durch die Kur eine Strahlenbelastung, die etwa der durchschnittlichen jährlichen Strahlenbelastung durch Radon im häuslichen Bereich entspricht. Indikationen einer Radontherapie sind klinisch manifeste, behandlungsbedürftige chronische Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates und neurologische Erkrankungen und chronisch entzündliche Erkrankungen der Haut. Solche Radontherapien sind in jedem Fall verschreibungspflichtig.
Was ist UV -Strahlung? Die ultraviolette ( UV -) Strahlung , die den Wellenlängenbereich von 100 Nanometer ( nm ) bis 400 nm umfasst, ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung . Die UV - Strahlung ist für den Menschen nicht sichtbar und kann auch nicht mit anderen Sinnesorganen wahrgenommen werden. UV - Strahlung ist krebserregend und Ursache für sofortige und langfristige Wirkungen an Haut und Augen der Menschen und ein wichtiger Umweltparameter. Einteilung der UV-Strahlen nach Wellenlängenbereichen Die ultraviolette ( UV -) Strahlung , die den Wellenlängenbereich von 100 Nanometer ( nm ) bis 400 nm umfasst, ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung . Die UV - Strahlung ist für den Menschen nicht sichtbar und kann auch nicht mit anderen Sinnesorganen wahrgenommen werden. Aufgrund ihrer physikalischen und biologischen Eigenschaften wird die UV - Strahlung nochmals unterteilt in UV -A- Strahlung ( Wellenlänge 400 - 315 nm ) UV -B- Strahlung ( Wellenlänge 315 - 280 nm ) und UV -C- Strahlung ( Wellenlänge 280 - 100 nm ). UV -A- Strahlung schließt sich direkt an das sichtbare Licht an. UV -C- Strahlung grenzt unmittelbar an den Bereich der ionisierenden Strahlung an. Je kürzer die Wellenlänge , desto energiereicher ist die Strahlung , und umso schädigender wirkt sie. Video: UV-Strahlung UV - Strahlung der Sonne Die UV - Strahlung der Sonne ist die so genannte "natürliche" oder "solare" UV - Strahlung . UV - Strahlung dringt wellenlängenabhängig unterschiedlich weit bis zur Erdoberfläche vor. UV -C: Die besonders energiereiche UV -C- Strahlung wird von der Erdatmosphäre in den oberen Atmosphärenschichten vollständig ausgefiltert, so dass natürliche UV -C- Strahlung die Erdoberfläche nicht mehr erreicht. UV -B: Die energiereiche UV -B- Strahlung wird abhängig vom Zustand der Ozonschicht ebenfalls durch die Atmosphäre ausgefiltert. Aber nicht vollständig: Etwa bis zu zehn Prozent der UV -B- Strahlung erreichen noch die Erdoberfläche. Bei Störungen der Ozonschicht vergrößert sich der auf die Erdoberfläche treffende UV -B-Anteil. UV -A: Die längerwellige UV -A- Strahlung erreicht im Gegensatz zu UV -B- und UV -C- Strahlung weitgehend ungehindert die Erde. Die Stärke der natürlichen UV-Strahlung auf der Erdoberfläche hängt von vielen Faktoren ab Die Stärke der UV - Strahlung auf der Erdoberfläche hängt vom Breitengrad, von der Jahreszeit und von der Tageszeit ab. Je näher man dem Äquator kommt, desto intensiver wird sie. Im Sommer ist die UV - Strahlung stärker als im Winter – und mittags ist sie intensiver als morgens oder abends. Auch die Bewölkung beeinflusst die Stärke der UV - Strahlung . Eine geschlossene, dicke Wolkenschicht kann bis zu 90 Prozent der UV - Strahlung abhalten. Dagegen können leichte Bewölkung - bei der man die Sonne noch sehen kann - und Nebel die UV - Strahlung verstärken. Eine wichtige Rolle spielt außerdem, wie hoch ein Ort liegt: Die UV - Strahlung nimmt um ca. 10 Prozent pro 1000 Höhenmeter zu. Wasser, Sand und Schnee reflektieren die UV - Strahlung und verstärken sie auf diese Weise. Schatten verringert die UV - Strahlung – zum Beispiel unter einem Sonnenschirm um ca. 10 bis 30 Prozent und unter einem Baum mit dichter, großflächiger Krone um ca. 20 Prozent. Wirkungen und Schutz Der UV-Index UV - Strahlung ist krebserregend, Ursache für sofortige und langfristige Wirkungen an Haut und Augen der Menschen und ein wichtiger Umweltparameter. Darum wird die Intensität der UV - Strahlung weltweit ständig überwacht und als UV-Index veröffentlicht. Die UV-Strahlungsbelastung jedes Einzelnen und die damit verbundene gesundheitliche Gefährdung hängen zu einem großen Teil vom eigenen Verhalten ab. Jeder von uns kann sich bei Tätigkeiten im Freien und besonders auch im Urlaub durch sein Verhalten vor UV-Strahlung schützen. Der UV-Index bietet hierfür eine Orientierungshilfe. Künstlich erzeugte UV - Strahlung Künstlich erzeugte UV - Strahlung unterscheidet sich in ihrer Wirkungsweise nicht von der natürlichen UV - Strahlung . Künstlich erzeugte UV - Strahlung findet in Alltag, Technik, Medizin und Wellness (zum Beispiel in Solarien ) Anwendung. Stand: 21.06.2024
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 102/08 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 102/08 Magdeburg, den 31. Juli 2008 Ministerin Kuppe startet Begrüßungs-Aktion "Mein Sonnenschein" ¿Mein Sonnenschein¿ heißt die neue Begrüßungsaktion der Landesregierung für Neugeborene in Sachsen-Anhalt. Noch in der Geburtsklinik oder von den Hebammen bekommen die Muttis landesweit einen bunt gestalteten Bilderrahmen, in den sie dann sofort das erste Foto ihres neuen Sonnenscheins einfügen können. Die ersten Sonnenschein-Rahmen überreichte Familienministerin Dr. Gerlinde Kuppe am Donnerstag im Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara in Halle sowie in der Universitätsfrauenklinik der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg. Bei den Tafeln handelt sich aber nur auf den ersten Blick um einen gewöhnlichen Bilderrahmen. Vielmehr bekommen die Eltern über den Rahmen wichtige Informationen rund um die Themen Impfen und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Ministerin Kuppe erläuterte: ¿Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind wichtig für ein gesundes Aufwachsen der Kinder. Ich sehe die Eltern hier in der unbedingten Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kindern. Durch eine lückenlose Wahrnehmung aller Termine können Eltern viel für den Schutz ihrer Kinder tun. Mit der neuen Aktion wollen wir diese Eigenverantwortung der Eltern stärken.¿ Mit dem bunten Bilderrahmen wurde nach Worten der Ministerin bewusst eine Form gewählt, die sowohl den Kopf, aber vor allem auch das Herz anspricht: ¿Ernste Themen müssen nicht immer schwer verpackt werden. Daher ist es keine Informationsbroschüre geworden, die im Bücherregal liegt, sondern ein Bilderrahmen, der über der Wickelkommode oder im Wohnzimmer tagtäglich mit Freude angesehen wird.¿ Auf dem bunten Bilderrahmen sind als Sonne und Marienkäfer ¿verkleidete¿ Drehscheiben angebracht. Sie weisen den Weg von der Vorsorgeuntersuchung eins bis neun sowie zu den Impfterminen eins bis sechs. Die Termine gelten für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Mit den Wählscheiben kombiniert befinden sich auf den Rahmen kleine Info-Blöcke, die Erläuterungen zu den Untersuchungs- und Impfterminen enthalten. Vervollständigt wird der Bilderrahmen mit einem Block für persönliche Notizen. Hintergrund: Im vergangenen Jahr kamen laut Statistischem Landesamt 17.387 Kinder in Sachsen-Anhalt zur Welt und damit 460 Jungen und Mädchen (oder 2,7 Prozent) mehr als im Jahr davor. Regional gab es die höchsten Steigerungen um 8,7 und 6,5 Prozent in den Landkreisen Harz und Saalekreis. Als geburtenstärkste Kliniken hatten sich das Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara in Halle mit 1.446 Geburten und die Magdeburger Universitätsfrauenklinik mit 1.263 Geburten hervorgetan. Die Früherkennungsuntersuchungen im Überblick: U 1 (Unmittelbar nach der Geburt) u. a. Erhebung von Körpergewicht und Körperlänge des Neugeborenen / Überprüfung aller lebenswichtigen Funktionen wie z. B. Atmung und Herz-Kreislaufsystem / Das Kind wird auf äußerlich erkennbare Fehlbildungen untersucht. Zudem erfolgt das Neugeborenenscreening: Zur Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten wird eine Blutprobe zwischen der 48. bis 72. Lebensstunde entnommen. U 2 (3 bis maximal 10 Tage nach der Geburt ) u. a. erfolgt eine Grunduntersuchung von Kopf bis Fuß, d. h. alle Körperregionen, die Organe, das Skelettsystem, die Mundhöhle und die Sinnesorgane werden untersucht / Kind wird gewogen und gemessen./ Zur Vorbeugung gegen Rachitis wird Vitamin D verordnet. U 3 (4. bis 5. Lebenswoche) u. a. werden der Ernährungszustand und das Gewicht des Kindes auf altersgerechte Entwicklung geprüft / Kontrolle der Hüftgelenke, der Augenreaktion und des Hörvermögens / Impfprogramm wird erläutert U 4 (3. bis 4. Lebensmonat) u. a. werden die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes untersucht / Geprüft werden das Bewegungsverhalten sowie das Seh- und Hörvermögen des Kindes / Fragen zu Ernährung und der Verdauung werden besprochen / U4 ist gleichzeitig auch Impftermin für I2 und I3 U 5 (6. bis 7. Lebensmonat) u. a. Überprüfung von Beweglichkeit, Körperbeherrschung sowie Geschicklichkeit des Kindes / Seh- und Hörvermögen wird erneut untersucht / Ernährung wird erörtert / Impfschutz wird überprüft U 6 (9. bis 14. Lebensmonat) u. a. wird geschaut, was das Kind schon alles kann (z.B. robben, krabbeln) / Hören und Sehen werden getestet / sprachliche Entwicklung des Kindes wird kontrolliert / Impfschutz wird überprüft U 7 (21. bis 24. Lebensmonat) u. a. Kontrolle von körperlicher und geistiger Entwicklung / kontrolliert wird, ob das Kind schon alleine gehen kann, ob es sieht und hört, wie viel es spricht und was es alles schon verstehen kann / Impfschutz wird überprüft U7a (34. bis 36. Lebensmonat) u. a. Prüfung von altersgemäßer Sprache und Sprachverständnis (z.B.: spricht das Kind in Drei- bis Fünfwortsätzen, verwendet es seinen Vor- und Nachnamen, zeigt es nach Befragen auf Körperteile) / Verhalten des Kindes wird untersucht (z.B. Schlafstörungen) / Impfschutz wird überprüft U8 (46. bis 48. Lebensmonat) u. a. gründliche Untersuchung des Kindes von Kopf bis Fuß / körperliche und geistige Entwicklung des Kindes werden überprüft / soziales Verhalten wird besprochen / Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Seh- und Hörvermögen sowie Sprachentwicklung werden getestet / Zähne und Kiefer werden angeschaut / Impfschutz wird überprüft U9 (60. bis 64. Lebensmonat) u. a. Kontrolle aller Organe und der Körperhaltung des Kindes / Urin wird untersucht und Blutdruck gemessen / Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Seh- und Hörvermögen sowie Sprachentwicklung werden überprüft; Verhalten des Kindes wird betrachtet / Für einen guten Schulstart werden, wenn nötig, Hilfen und Maßnahmen erörtert / Impfschutz wird überprüft Die Impftermine im Überblick: Impfung 1 (im 2. Lebensmonat) · Wundstarrkrampf (Tetanus) · Diphtherie · Keuchhusten (Pertussis) · Haemophilus influenza Typ b (Hib) · Kinderlähmung (Poliomyelitis) · Hepatitis B · Pneumokokken Impfung 2 (im 3. Lebensmonat) · Wundstarrkrampf (Tetanus) · Diphtherie · Keuchhusten (Pertussis) · Haemophilus influenza Typ b (Hib) * · Kinderlähmung (Poliomyelitis) * · Hepatitis B * · Pneumokokken * Bei Einzelimpfstoffen und Impfstoffen ohne Pertussisanteil kann diese Dosis entfallen Impfung 3 (im 4. Lebensmonat) · Wundstarrkrampf (Tetanus) · Diphtherie · Keuchhusten (Pertussis) · Haemophilus influenza Typ b (Hib) · Kinderlähmung (Poliomyelitis) · Hepatitis B · Pneumokokken Impfung 4 (im 11. bis 14. Lebensmonat) · Wundstarrkrampf (Tetanus) · Diphtherie · Keuchhusten (Pertussis) · Haemophilus influenza Typ b (Hib) · Kinderlähmung (Poliomyelitis) · Hepatitis B · Pneumokokken · Masern, Mumps, Röteln (MMR) · Windpocken (Varizellen) · Hirnhautentzündung (Meningokokken), ab vollendeten 12. bis 23. Lebensmonat Impfung 5 (im 15. bis 23. Lebensmonat) · Masern, Mumps, Röteln (MMR) · Windpocken (Varizellen) * * Bei Verwendung eines MMR-Varizellenimpfstoffes Gabe einer 2. Dosis Impfung 6 (im 60. bis 72. Lebensmonat (5 - 6 Jahre)) Auffrischungssimpfung: · Wundstarrkrampf (Tetanus) · Diphtherie · Keuchhusten (Pertussis) · · Impressum: · Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Kann man UV-Strahlung spüren? Nein, der Mensch besitzt kein Sinnesorgan, mit dem er UV -Strahlung unmittelbar wahrnehmen kann. Erst wenn akute Wirkungen der UV -Strahlung auftreten, wie z.B. ein Sonnenbrand , kann man erkennen, dass man sich bereits zu viel UV -Strahlung ausgesetzt hat. Der Mensch kann nur das sichtbare Licht und Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung) wahrnehmen. Oft wird fälschlicherweise die wahrgenommene Wärmestrahlung als Maß für einwirkende UV -Strahlung genommen. So kann das bei kaltem, windigem oder diesigem Wetter ausbleibende Wärmegefühl auf der Haut dazu führen, die Gefährlichkeit der UV -Strahlung zu unterschätzen.
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