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Neue Schmetterlingsart in Israel entdeckt

Russische Forscher haben auf den Golanhöhen in Israel eine neue Schmetterlingsart entdeckt. Der Falter mit orangefarbenen, schwarz gepunkteten Flügeln wurde in einem Skigebiet auf dem Berg Hermon gefunden, berichten die Wissenschaftler im Fachmagazin "Comparative Cytogenetics" am 5. Mai 2017. Die Melitaea acentria genannte Spezies ist die erste neu entdeckte Schmetterlingsart seit mehr als einem Jahrhundert auf israelischem Gebiet. Sie ist vermutlich vor 1 bis 1,6 Millionen Jahren entstanden und wahrscheinlich im Norden Israels und in den Nachbarländern Syrien und Libanon heimisch. Der russische Insektenkundler und Evolutionsbiologe Wladimir Luchtanow vom Zoologischen Institut in St. Petersburg zeigte sich überrascht, dass die neue Art nicht schon früher entdeckt wurde. Das Tier sei tausendfach fotografiert worden, nur habe dabei niemand erkannt, dass es sich dabei um eine eigene Art handele. Ursache dafür sei, dass die Art der weit verbreiteten Spezies Melitaea persea ähnele. Niemand hatte bisher die innere Anatomie und Genetik untersucht. Luchtanow hatte 2012 eine umfassende Untersuchung israelischer Schmetterlinge begonnen. Eine seiner damaligen Studentinnen fand den Falter.

Orchidee des Jahres 2007 ist das Schwarze Kohlröschen (Nigritella rhellicani)

Die Arbeitskreise Heimische Orchideen (AHO) haben das Schwarze Kohlröschen (Nigritella rhellicani) zur Orchidee des Jahres 2007 gewählt. Damit soll auf die Bedeutung des Schutzes alpiner Lebensräume aufmerksam gemacht werden. Die Vorkommen des Kohlröschens sind vor allem durch Skipisten, die Überweidung der Almen und überzogenen alpinen Wegebau gefährdet. In Deutschland kommt das Schwarze Kohlröschen lediglich in den schwäbisch-oberbayerischen Voralpen und den Nördlichen Kalkalpen Südbayerns vor.

Skiloipen in Sachsen

Der Datensatz beinhaltet die Skiloipen, Freizeitskiloipen, Skiwanderwege und Winterwanderwege im Freistaat Sachsen. Neben einer eindeutigen Loipennummer und der Loipenbezeichnung werden zu jeder Skiloipe Angaben zur Art (Freizeitloipe, Skiwanderweg, Winterwanderweg) und zum Laufstil der Benutzung der Skiloipe (klassisch, frei kombiniert, Skiwandern, Winterwandern) gemacht. Bei Loipen die unter einem Skiloipenvertrag stehen werden Vertragspartner und Vertragsnummer aufgeführt. Die Erfassung beruht auf Grundlage der Skiloipenverträge.

Skitouristische Objekte in Sachsen

Der Datensatz beinhaltet skitouristische Objekte wie Skiloipenparkplätze, Touristinformationen, Skiverleihe, Unterkünfte, Schutzhütten etc. im Freistaat Sachsen. Die Erfassung beruht auf Grundlage der Skiloipenverträge.

Lawinenkataster des Bayerischen Alpenraums

Der Lawinenkataster ist ein Verzeichnis bekannt gewordener Lawinenereignisse. Die eingetragenen Lawinenstriche geben den Kenntnisstand über niedergegangene Lawinen in ihrer größten bekannten Ausdehnung wieder, soweit von diesen Lawinen eine Gefahr für Gebäude, Bergbahnen und Skilifte sowie Verkehrswege, Skipisten und Rodelbahnen ausging oder ausgeht. Lawinenstriche abseits gefährdeter Objekte sind in der Regel nicht eingetragen. Der Lawinenkataster darf ohne weiterführende Fachbeurteilungen nicht zur Ausscheidung von Gefahrenzonen herangezogen werden. Durchgeführte Schutz- und Verbauungsmaßnahmen haben keinen Einfluss auf die Dokumentation der Lawinenstriche im Lawinenkataster.

Trailpark Bischofsmais mit Brücke über die Kreisstraße REG 5, bestehend aus fünf E-Bike Trails, sowie Parkplatz - Unterbreitenau, Gemeinde Bischofsmais/ Landkreis. Regen Vorhabensträger: Gemeinde Bischofsmais sowie Geißkopfbahn (GKB, Poschinger-Bray)

Erläuterung des Vorhabens Die Gemeinde Bischofsmais plant i.R.d. Gesamtprojekts „Trailpark Bischofsmais mit Brücke über die Kreisstraße REG 5 – Unterbreitenau, Gem. Bischofsmais/ Lkr. Regen“ am Geißkopf einen Trailpark im Anschluss an den dortigen Bikepark „MTB Zone“ bzw. das Skigebiet bestehend aus fünf E-Bike Trails sowie eine Fußgängerbrücke über die Kreisstraße REG 5. Parallel zum gemeindlichen Trailpark plant die Geißkopfbahn (GKB) im direkten Anschluss an die gemeindliche Brücke die Errichtung eines Parkplatzes östlich der REG 5. Das Parkplatz-Vorhaben wird in einzelne Bauabschnitte (BA) bzw. Ausbaustufen unterteilt und fungiert als wesentliches, kumulierendes Vorhaben zum Trailpark mit Trails und Brücke (siehe Kap. 2). Derzeit ist der Flächennutzungs- (FNP) und Landschaftsplan der Gemeinde Bischofsmais in der Fassung vom 26.04.2018 rechtskräftig. Parallel zu den Genehmigungsverfahren/Bauanträgen für den Trailpark erfolgt die 7. Flächennutzungsplanänderung unter Ausweisung eines „Sondergebietes Infrastruktur“ (Gemeinde Bischofsmais/ NRT 2022). Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt in der Gemeinde Bischofsmais im Landkreis Regen im Regierungsbezirk Niederbayern und beschreibt die brücken-, trail- und parkplatznahen Flächen. Das großflächige Gebiet, sowohl in den Waldarealen östlich der Kreisstraße REG 5 als auch in den Wäldern westlich der Kreisstraße, zieht hinauf zum dortigen Höhenzug mit Geißkopf (1.097 m ü. NN), Einödriegel (1.121 m ü. NN) und Bocksruck (1.016 m ü. NN). Gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die einzelnen bzw. kumulierenden (Einzel-) Vorhaben gemäß Anlage 1 UVPG, Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ grundlegend eine standortbezogene Vorprüfung (UVP-VP) nach Nummer 17.2.3 „Rodung von Wald i.S.d. Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 1 ha bis weniger als 5 ha Wald“ durchzuführen. Bei der Feststellung der UVP-Pflicht sind nach den §§ 11 und 12 UVPG jedoch auch hinzutretende kumulierende Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist oder das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist, zu berücksichtigen. Kumulierende Vorhaben i.S.d. §§ 10 bis 12 UVPG liegen vor, wenn mehrere Vorhaben derselben Art von einem oder mehreren Vorhabenträgern durchgeführt werden und in einem engen Zusammenhang stehen. Ein enger Zusammenhang liegt vor, wenn sich der Einwirkungsbereich der Vorhaben überschneidet und die Vorhaben funktional und wirtschaftlich aufeinander bezogen sind. Technische und sonstige Anlagen müssen zusätzlich mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sein. Demnach ist neben den fünf Trails, der Brücke sowie dem Parkplatz auch der Neubau der Geißkopfbahn (GKB. Neubau einer kuppelbaren 6 - CLD Sesselbahn. 2019, Genehmigungsbescheid LRA Regen/ Az. 23-8504-207) kumulierend zu betrachtender Gegenstand vorliegender UVP-VP (LRA Regen 11.07.2024). Aufgrund dessen und der damit einhergehenden Rodungsgröße von 5,62 ha wird eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG anhand der Kriterien der Ziffern 1, 2 und 3 der Anlage 3 zum UVPG durchgeführt. Des Weiteren liegen sowohl ein Großteil der Teilvorhaben des Trailparks (Gemeinde) als auch des Parkplatzes (GKB, Poschinger-Bray) v.a. innerhalb bzw. randlich des Landschaftsschutzgebiets gemäß § 26 BNatSchG „Bayerischer Wald“ und daneben randlich eines Wasserschutzgebietes nach § 51 WHG. Die allgemeine UVP-VP erfolgt in Anlehnung an das Formblatt „Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG für Bauvorhaben an Bundesfernstraßen (UVP-Vorprüfung)“, Anlage 1 zum IMS vom 25.08.2017 Gz.: IIB2/IIZ7-4382- 002/16.

Bremberg Liftgesellschaft GbR

Die Bremberg Liftgesellschaft GbR, vertreten durch Herrn Christoph Klante mit Sitz in 59955 Winterberg, Am Waltenberg 48 hat mit Antrag vom 19.03.2019 die Erteilung einer Baugenehmigung zur Erweiterung der maschinellen Beschneiung und Anlegen eines Skipiste im Skigebiet Bremberg auf dem Grundstück in der, Gemarkung Winterberg, Flur 29, Flurstücke 42 und 50 sowie Flur 35, Flurstücke 118, 120 und 146 beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Verlegung einer ca. 742 m langen Druckwasserleitung in einem ca. 1 m tiefen Graben zur Erweiterung einer bestehenden Beschneiungsanlage am Südwesthang des „Bremberg“ Skilift-Karussell der Stadt Winterberg. Die Beschneiungsanlage soll im Zuge der Bauarbeiten zum Einsatz eines bestehenden Schleppliftes (Lift 11 des Skikarussels) durch einen modernen 6-er-Sessellift am Skihang Brembergkopf II ergänzt werden.

Wahle-Leber GbR

Die Wahle-Leber GbR, vertreten durch Herrn Florian Leber, mit Sitz in 59955 Winterberg plante die Errichtung einer Beschneiungsanlage auf der vorh. Skipiste des 4er-Sesslliftes „Kleine Büre Waldabfahrt“ im Skikarussell Winterberg in 59955 Winterberg, Gemarkung Winterberg, Flur 28, Flurstücke 538, 618 und 619.

Notsystem Wasserentnahme aus Stillach für Beschneiung Skigebiet Fellhorn, Oberstdorf

Antagsteller/in: Fellhornbahn GmbH, Faistenoy 10, 87561 Obersdorf Bis ein tragfähiges Konzept für einen Wasserspeicher zur Bescheiung des Skigebietes am Fellhorn erarbeitet worden ist, bedarf es eines Notsystems über die Wintermonate, damit ausreichend Wasser für die Beschneiung zur Verfügung steht. Aufgrund der aktuell festgesetzten Winter-Restwassermenge (Berücksichtigung der EU-WRRL) kann es vorkommen, dass der Schlappoldbach zu wenig Wasser führt bzw. das Wasserdargebot für die Beschneiung nicht ausreicht. Zu diesem Zweck soll bei Bedarf in der Zeit vom 15.11. bis 28.02. Wasser aus der Stillach entnommen werden und über das Speichersystem der Wasserkraftanlage Warmatsgund der Beschneiungsanlage der Fellhornbahn GmbH zugeführt werden. Folgende Maßnahmen sind damit verbunden: die Wasserentnahme aus der Stillach, die Errichtung einer Pumpenanlage und das Aufstellen einer temporären Kühlanlage.

Gewässerausbau - Errichtung eines Speicherteiches für die Beschneiungsanlage am Kessellift

Das bestehende Skigebiet am Kessellift wird privat betriebe und liegt auf einer Höhe von ca. 700 – 900 m ü. NN in den östlichen Chiemgauer Alpen. Es wird vor allem von Kindern bzw. Familien genutzt und ist mit drei kleineren Liften ausgestattet. Neben Skifahren werden auch Snowtubing und eine Naturrodelbahn angeboten. Seit 2008 besteht eine Beschneiungsanlage, die den Schneebedarf für eine Pistenfläche von 3,78 ha abdeckt. Das Wasser hierfür wurde bisher aus der gemeindlichen Trinkwasserleitung bezogen. Um unabhängig von der Trinkwasserversorgung zu werden, soll die Wasserbereitstellung künftig über einen Speicherteich erfolgen, der mit dem Überwasser einer nahegelegenen Quelle befüllt wird. Der Speicherteich besitzt eine Kubatur von rund 5.000 m³ und eine Wasserfläche von ca. 1.750 m². Er ist als Landschaftsteich konzipiert und wird mittels Abgrabungen in das umgebende Gelände eingebunden. Abgesehen von einer Wartungsphase nach Abschluss der Schneisaison soll der Teich ganzjährig gefüllt sein. Eine Entleerung des Teiches ist über eine Anbindung an den Schmelzbach möglich.

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