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Blauer Engel für langlebiges Smartphone verliehen

Erstmals hält ein Smartphone die strengen Nachhaltigkeitskriterien des Blauen Engel ein. Es ist ein Fabrikat des niederländischen Herstellers Fairphone. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks verlieh dem Unternehmen am 24. Oktober 2016 offiziell das Umweltzeichen. Mobiltelefone mit dem Blauen Engel müssen unter anderem einen Wechsel-Akku und eine Garantiedauer von mindestens zwei Jahren haben. Der Hersteller muss ein eigenes Rücknahmesystem für Altgeräte bereitstellen und bei den Arbeitsbedingungen die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten.

"eSchrott-App“ vorgestellt

Das Bundesumweltministerium stellte am 28. Januar 2013 gemeinsam mit dem Umweltdienstleisters Hellmann Process Management eine innovative Verbraucherinformations vor. Die eSchrott App für Smartphones weist den Weg zur nächstgelegenen Sammelstelle für Elektro(nik)-Altgeräte. Die fachgerechte Entsorgung dieser Geräte am Ende ihrer Nutzungszeit ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, wo ihre Altgeräte abgegeben werden können. Dies ist bei kommunalen Sammelstellen möglich, aber auch Hersteller und Handel nehmen Altgeräte zum Teil direkt zurück.

Einzelhandel - Übriger Einzelhandel ohne Nahversorgung - Hamburg

Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Die Angebotssituation wurde durch eine flächendeckende Vor‐Ort‐Aufnahme aller Einzelhandelsbetriebe im gesamten Hamburger Stadtgebiet erfasst. Grundlage der Erhebung war ein Erhebungsleitfaden auf Basis der 'Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel'. In Anlehnung an die in diesen Leitlinien enthaltene 'Hamburger Sortimentsliste' wurde eine Branchensystematik mit 38 Sortimentsgruppen festgelegt, die zur besseren Lesbarkeit in folgende 13 Sortimentsbereiche gegliedert wurde Sortimentsbereiche: • Autozubehör, Motorradzubehör, -bekleidung • Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf Dazu zählen auch die Sortimente Pflanzen, Sanitär, Holz, Tapeten, Farben und Lacke. • Bekleidung, Schuhe, Sport Dieser Sortimentsbereich umfasst auch Lederwaren, Handtaschen, Koffer, Hüte sowie Sportbekleidung und –schuhe. • Blumen, zoologischer Bedarf • Bücher, Schreib- und Spielwaren Zu diesem Bereich zählen die Sortimente Zeitungen, Zeitschriften, Schreib-und Papierwaren, Büroartikel (inkl. Büromaschinen), Künstler- und Bastelbedarf sowie Spielwaren (ohne PC-Spiele) und Modellbau. • Elektrowaren Dieser Sortimentsbereich enthält Elektrohaushaltsgeräte, Telekommunikation für Privatkunden (Telefon, Fax, Mobil- und Smartphones), Unterhaltungselektronik (Audio, Video, Spiele, Speichermedien, Foto, Ton- und Bildträger) sowie Informationstechnologie (Computer, Drucker etc.). • Gesundheit, Körperpflege Hierzu zählen die nicht der Nahversorgung zuzurechnenden medizinischen und orthopädischen Sanitätswaren. • Hausrat, Einrichtung, Möbel Dieser Sortimentsbereich umfasst Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik sowie Möbel (einschließlich Matratzen) inkl. Gartenmöbel, Badmöbel und Spiegel. Des weiteren Küchenmöbel und -einrichtung, Antiquitäten, Kunst, Rahmen und Bilder sowie Heimtextilien (Haus- und Tischwäsche, Bettwäsche, Bettwaren, Gardinen, Wolle, Stoffe) und Leuchten, Lampen und Zubehör. • Optik, Hörgeräte • Sportgeräte und Zubehör • Teppiche, Bodenbelege, Parkett • Uhren und Schmuck • sonstiges Sortiment Hierunter fallen beispielsweise Musikalien, Kamine, Waffen oder antiquarische Waren uvm. Erläuterung einzelner Attribute: Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches. 1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 3. städtebaulich integrierte Lage 4. städtebaulich nicht integrierte Lage 5. Nahversorgungslage Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können. 1. Fachgeschäft 2. Supermarkt / großer Supermarkt 3. Lebensmitteldiscounter 4. Warenhaus / Kaufhaus 5. SB-Warenhaus 6. Fachmarkt 7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.) Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt: Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation, Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen. Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach ihrer jeweiligen Zentrenrelevanz wurde die ‚Hamburger Sortimentsliste' herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden: Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente). Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten. Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.

Digitalisierung in Citizen Science und Naturschutz - Anwendungsbeispiele aus der Praxis

Bürgerwissenschaft oder Citizen Science, die aktive Teilnahme der interessierten Öffentlichkeit an Forschungsprojekten sowohl durch Arten-Expertinnen und -Experten als auch durch Einsteigerinnen und Einsteiger, gewinnt zunehmend an Bedeutung für Biodiversitätsmonitoring und Naturschutz. Diese Entwicklung wird durch die transformativen Wirkungen von Citizen Science in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und Partizipation gefördert. Zugleich befeuert auch die rasante Entwicklung digitaler Technologien (z. B. von Smartphones und Apps) die Entstehung neuer biodiversitätsbezogener Citizen-Science-Projekte und Anwendungen. Wir erläutern anhand aktiver Citizen-Science-Projekte und praktischer Anwendungsbeispiele, mit welchen Zielen und in welcher Form digitale Technologien aktuell in Citizen-Science-Projekte eingebunden werden. Dabei betrachten wir zum einen unterschiedliche Meldeplattformen für opportunistische Biodiversitätsbeobachtungen sowie opportunistisch organisierte Citizen-Science-Projekte bzw. Crowdsourcing-Initiativen. Zum anderen stellen wir einige strukturiert arbeitende Citizen-Science-Projekte vor, die digitale Tools für die Datenerhebung und Schulung der Teilnehmenden nutzen. Darüber hinaus diskutieren wir Möglichkeiten, Herausforderungen und Lösungsansätze, die mit Citizen Science, Digitalisierung und Naturschutz im Zusammenhang stehen.

Relaunch der Warn-App NINA

Am 20. Juni 2016 fand der Relaunch der Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe statt. Mit der kostenlosen Warn-App NINA kann jeder auf seinem Smartphone Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes mit Handlungsempfehlungen, deutschlandweite Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes für alle Landkreise und Städte sowie Hochwasserinformationen und allgemeine Notfalltipps erhalten, damit er sich und andere vor möglichen Gefahren schützen kann. Die wesentliche Neuerung ist, dass die Nutzerinnen und Nutzer, die Orte an denen sie gewarnt werden wollen, jetzt individuell auswählen können. Hierdurch können sie zum Beispiel Warnungen für den Heimatort, den Aufenthaltsort der Kinder, oder auch einen Urlaubsort innerhalb Deutschlands abonnieren. Optional zu den abonnierten Orten können sie auch Warnungen für ihren aktuellen Aufenthaltsort erhalten, um unterwegs informiert zu bleiben. Auch Unwetterwarnungen des DWD werden nun als Push-Benachrichtigung zugestellt.

App des DWD warnt vor Wettergefahren

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung und die Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes umfassend vor Wettergefahren zu warnen. Frühzeitige und überall verfügbare Warnungen vor Unwettern können Leben retten und Schäden vermeiden. Deshalb erweitert der Deutsche Wetterdienst (DWD) am 6. Juni 2015 sein Informationsangebot bei Wettergefahren um eine amtliche „WarnWetter-App“ für Smartphones und Tablets.

Deutscher Umweltpreis 2016

Bundespräsident Joachim Gauck übergab am 30. Oktober 2016 in Würzburg den 24. Deutschen Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Die mit 500.000 Euro höchstdotierte unabhängige Umweltauszeichnung Europas geht 2016 an Fairphone-Gründer Bas van Abel sowie Recycling-Experten Prof. Dr.-Ing. Angelika Mettke und Walter Feeß. Alle drei Umweltpreisträger seien nach Darstellung der DBU in ihrer Branche kreative Wegbereiter für eine nachhaltige Nutzung von wertvollen Ressourcen. Während van Abel, Gründer und Geschäftsführer von Fairphone B.A., in der Informations- und Kommunikationsbranche neue Wege finde, um dem übersteigerten Verbrauch von Handys und Smartphones entgegenzutreten, würden Prof. Dr.-Ing. Angelika Mettke von der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg und Walter Feeß, Geschäftsführer der Heinrich Feeß GmbH & Co. KG, den Einsatz von wiederverwertbaren Betonteilen und Recycling-Beton vorantreiben. Durch ihre Pionierleistung beim Recycling fördern sie die Kreislaufschließung in der Baubranche. Nicht nur dort, auch in der Informations- und Kommunikationssparte zerstöre der Abbau der Rohstoffe flächendeckend wertvolle Lebensräume. Und in beiden Branchen gebe es Möglichkeiten, diese Nutzung zu drosseln, indem auf einen längeren Lebenszyklus der Produkte gesetzt werde.

Bundesumweltministerium stellt App zur Bestimmung von Pflanzen und Tieren in Berlin vor

Das Naturkunde Museum in Berlin entwickelte mit der finanziellen Unterstützung des Bundesumweltministeriums die App „Naturblick“, mit deren Hilfe sich Tiere und Pflanzen digital mit dem Smartphone bestimmen lassen. Das Programm soll den Nutzerinnen und Nutzern einen digitalen Zugang zur Natur eröffnen: Mit Hilfe des integrierten Bestimmungsschlüssels lassen sich Bäume, Kräuter, Wildblumen, Säugetiere, Amphibien und Reptilien intuitiv bestimmen. Über den Sprachrecorder des Smartphone erkennt die App sogar die Sprache von Amsel, Drossel, Fink und Star. Das geografische Anwendungsgebiet der App ist zunächst auf Berlin beschränkt. Per Karte zeigt die App Naturorte in der Hauptstadt, die zum Erkunden oder Verweilen einladen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks stellte "Naturblick" am 24. März 2017 auf dem Schöneberger Südgelände der Öffentlichkeit vor. Die App ist Teil des Projektes "Stadtnatur entdecken" und ist zugleich als partizipatives Pilotvorhaben bewusst als Modell für weitere Städte konzipiert. Mit Hilfe des Feedbacks von Nutzern wird das digitale Bestimmungsbuch kontinuierlich inhaltlich und technisch weiterentwickelt.

Neuer „Blauer Engel“ für Rechenzentren

Energieverbrauch muss weiter sinken – Kühlung künftig ohne Halogene Rechenzentren, die das Umweltzeichen „Blauer Engel“ tragen wollen, müssen künftig deutlich weniger Energie verbrauchen und klimafreundlich gekühlt werden. Grund ist eine überarbeitete Vergabegrundlage, die die Jury Umweltzeichen auf ihrer jüngsten Sitzung verabschiedet hat. „Rechenzentren sind echte Energiefresser – sie verbrauchen in Europa rund 33 Prozent des Stroms der gesamten Informations- und Kommunikationstechnik. Rechenzentren mit dem neuen ‚Blauen Engel‘ garantieren einen möglichst geringen Einsatz von Hardware und Energie. Sie lassen sich so besonders kostengünstig, ressourcenschonend und klimafreundlich betreiben“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Das UBA geht davon aus, dass sich Investitionskosten beispielsweise für neue Messtechnik oder eine Kaltgangeinhausung des Rechenzentrums nach durchschnittlich zwei Jahren amortisieren. Wer E-Mails verschickt, Informationen im Internet sucht, Fotos in der Cloud speichert oder mit dem Smartphone zum Ferienort navigiert, nutzt irgendwo in der Welt Rechenzentren. So erzeugen wir alle weltweit immer mehr Daten, die übertragen und gespeichert werden. Die Menge der weltweit gespeicherten Daten ist in den vergangenen zwanzig Jahren um rund das Tausendfache gestiegen und wächst immer schneller. Umso wichtiger wird es, diese Datenmengen umweltfreundlich zu verarbeiten. Im vergangenen Jahr hat das Umweltbundesamt daher die Kriterien des „Blauen Engels für Rechenzentren“ gemeinsam mit Experten und Expertinnen überarbeitet. Das Grundkonzept wurde beibehalten, neue Anforderungen kamen hinzu: So dürfen etwa neu beschaffte, intelligente Power Distribution Units (PDUs), über die auch Messwerte abgerufen werden können, nur eine Verlustleistung von maximal 0,5 Watt pro vorhandenem Stromausgang aufweisen. Verändert wurden auch die Werte für die Energy Usage Effectiveness (EUE), die ein Maß für die Energieeffizienz der Rechenzentrums-Infrastruktur sind: Neue Rechenzentren, die ab dem Jahr 2013 erst zwölf Monate oder weniger in Betrieb sind, müssen einen EUE von 1,4 erreichen. Bei älteren Rechenzentren gilt ein EUE-Wert von 1,6 (bis fünf Jahre) oder 1,8 (älter als fünf Jahre). Neben dem geringen Energieverbrauch ist eine klimafreundliche Kühlung des Rechenzentrums wichtig. Sie erfolgt bislang zumeist mit klimaschädlichen, teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) als Kältemittel. Die EU hat zwar mit der Verordnung Nr. 517/2014 (F-Gase-Verordnung) eine nur stufenweise Verknappung der Verwendungsmengen von HFKW beschlossen, diese startet aber erst 2017. Der „Blaue Engel“ fordert aber bereits jetzt, dass Kälteanlagen, die nach dem 1. Januar 2013 in Betrieb gingen, nur noch halogenfrei kühlen. Das heißt, dass künftig beim „Blauen Engel“ nur noch Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln wie Kohlendioxid eingesetzt werden dürfen; zulässig sind natürlich auch Kühlsysteme, die ganz ohne Kältemittel auskommen, etwa Wärmetauscher. Kleine Rechenzentren mit einem Kältebedarf von maximal 50 Kilowattstunde (KWh) sind von den Bestimmungen ausgenommen. Rechenzentren können sich ab sofort nach der neuen Vergabegrundlage zertifizieren lassen. Bis spätestens 1. Januar 2016 müssen die neuen Vergabekriterien von allen Rechenzentren eingehalten werden, die berechtigt sind das Umweltzeichen „Blauer Engel – Energiebewusster Rechenzentrumbetrieb“ | RAL-UZ 161 zu tragen.

Entwicklung eines quantitativen Modells „Nachhaltiges Deutschland“ – Band 4: Das D3-Planspiel

Das D3-Modell ist ein system-dynamisches Modell zur Simulation der potentiellen Auswirkung gesellschaftlicher Wandelprozesse auf die Umwelt, die Ressourceninanspruchnahme, die Wirtschaft und Wohlfahrt der Bevölkerung.  Das „D“ steht dabei für Deutschland, „3“ für die Bereiche Bevölkerung, Wirtschaft und Politik. Das D3 Planspiel basiert als verkleinerte Version auf diesem Modell. Bis zu vier Spieler können in dann in der Rolle der „Poltik“, der „Wirtschaft“ oder als „Bürger“ über das Internet am Computer oder Tablet oder Smartphone Maßnahmen im Wechselspiel ergreifen und auf diese Art die grundsätzlichen Zusammenhänge zwischen Verhaltensänderungen pro ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ sowie deren Auswirkungen auf Umwelt, Ressourcen-Inanspruchnahme, Klimaauswirkungen, Wirtschaft, Wohlfahrt und Zufriedenheit zu erforschen. Das Modell steht der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung (Link zum Modell im Bericht). Veröffentlicht in Texte | 98/2018.

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