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Erstmals Smog-Alarm der Stufe III

In der Bundesrepublik wurde erstmals Smog-Alarm der Stufe III ausgerufen. Betroffen ist vor allem das westliche Ruhrgebiet. Mit Stufe III der Smogverordnung wurde zeitweise ein absolutes Fahrverbot für private KFZ verhängt. Die Industrieproduktion musste gedrosselt und auf Sparflamme gefahren werden. Es handelte sich hier um den so genannten "London-Smog". Nebel und Rauch treffen zusammen: Schadstoffe können nicht mehr abziehen. Diese Art des Smogs ist heute in den westlichen Industrieländern dank zahlreicher Gegenmaßnahmen selten geworden.

Luftreinhalteplan Erfurt Teil I Klima und Luftreinhaltung Teil II Wirkungskataster

Das Projekt "Luftreinhalteplan Erfurt Teil I Klima und Luftreinhaltung Teil II Wirkungskataster" wird/wurde gefördert durch: Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Abteilung 4 Immissions- und Strahlenschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Erfurt, Fachbereich Landschaftsarchitektur.Klimabeschreibungen als Bestandteil von Luftreinhalteplaenen befassen sich mit den Ausbreitungsbedingungen luftgetragener Stoffe. Dabei ist ein Zusammenhang mit den Besonderheiten der Schadstoffquellen im Wirkungsgebiet herzustellen. Die Ausbreitungsverhaeltnisse haengen vom Zusammenspiel bestimmter meteorologischer Faktoren ab und werden ausserdem von der Orographie und der geographischen Lage des Gebietes gepraegt. Nach der 4. BImSchVwV sollen begleitend bei der Ermittlung von Schadstoffkonzentrationen die meteorologischen Parameter Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Lufttemperatur, Luftdruck, Luftfeuchte, Niederschlag und Globalstrahlung bewertet werden. Im Luftreinhalteplan Erfurt wurde ausgehend vom Stadtklima insbesondere die Windverteilung im Stadtgebiet und das Auftreten von Temperaturinversionen diskutiert. Es wurde festgestellt, dass 'austauscharme Wetterlagen' im Sinne der Thueringer Smogverordnung gehaeuft auftreten. Ein Wirkungskataster soll ebenso wie Emissions- und Immissionskataster umsetzbare Erkenntnisse fuer die Immissionsschutzpraxis vermitteln. Die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten bedeutet nicht zwingend, dass schaedigende Umweltwirkungen vollkommen auszuschliessen sind. Unsicherheiten im heutigem Wissen ueber die Beziehungen zwischen Immissionen und Wirkungen bestehen vor allem im Zusammentreffen von Einzelstoffen, die sich in ihrer Wirkung beeinflussen koennen. Wirkungsuntersuchungen bilden den Abschluss bei Erhebungen innerhalb der Kausalkette Emission - Transmission - Immission - Wirkung. Der Teil 2 des Luftreinhalteplans Erfurt wird Ausfuehrungen zu den Wirkungen von Luft(-verschmutzung) und Klima auf Menschen, Pflanzen, Tiere, Materialien und Baudenkmale beinhalten. Es werden grundsaetzliche Zusammenhaenge dargelegt, in Erfurt durchgefuehrte Studien referiert und erste Schlussfolgerungen fuer die Optimierung von Luftreinhaltemassnahmen gezogen.

Kooperation statt Konfrontation Zwei Jahre Umweltallianz Sachsen-Anhalt

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 143/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 143/01 Magdeburg, den 15. Mai 2001 Kooperation statt Konfrontation Zwei Jahre Umweltallianz Sachsen-Anhalt Morgen, am 16. Mai, findet die erste Landeskonferenz zur Umweltallianz in Halle statt. Die Umweltallianz wurde im Juni 1999 zwischen Landesregierung und sachsen-anhaltischer Wirtschaft geschlossen. Inzwischen nehmen 73 Unternehmen teil. Morgen werden 13 Neumitglieder aufgenommen. Umweltminister Konrad Keller: "Umweltallianz heißt nicht, dass der Staat Umweltstandards senkt und die Wirtschaft bedenkenlos ihrer Eigenkontrolle überlässt. Aber auch für Gesetze und Verordnung gilt: Soviel wie nötig und so wenig wie möglich." In der Umweltallianz verpflichten sich die Unternehmen zur freiwilligen Teilnahme an ökoaudits und Zertifizierungen nach ISO 14001 (Umweltmanagementsystem) sowie zu nachhaltigem Wirtschaften. Die Landesregierung baut im Gegenzug staatliche Regulierungen ab und anerkennt Umweltschutzleistungen der Unternehmen. Beispiele für Ergebnisse der Umweltallianz: Einbeziehung der Wirtschaft bei der Erarbeitung des Landesbodenschutzgesetzes und des Schutzgebiet-Erlasses "NATURA 2000" Aufhebung der Andienungspflicht für besonders überwachungs-bedürftige Abfälle und der Smogverordnung Einführung des Umweltsiegels für das sachsen-anhaltische Handwerk Keller: "Umweltfreundliches Wirtschaften spart Kosten für Material, Energie, Wasser und Abfall. Ich wünsche für die Zukunft, dass immer mehr Unternehmen Umweltmaßnahmen als Wettbewerbsfaktor und nicht als Last begreifen." Die Landeskonferenz wird von der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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