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Regionales Gebiet mit besonderer avifaunistischer Bedeutung/Regional bedeutsames Gebiet für Avifauna und andere störungsempfindliche Tierarten

unterschiedliche Handhabung in den Regionalplänen; Die Bindungswirkung der Gebiete ergibt sich aus textlichen Zielen und Grundsätzen des Regionalplans , die die speziellen raumordnerischen Verbote und Gebote im Einzelnen regeln. Die generelle Zweckbestimmung dieser ausgewiesenen Gebiete besteht in der Erhaltung ihrer Funktion als Brutgebiet für Vögel oder/und für den Vogelzug (Zugkorridore sowie Rast-, Nahrungs-, Sammel- und Schlafplätze) sowie störungsempfindlicher Tierarten. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)

Untersuchungen zur Quantifizierung umweltrelevanter Schaeden und zur Planung von Erhaltungsmassnahmen an Natursteinskulpturen am Zentralpavillon des Jagdschlosses Clemenswerth in Soegel

Das Projekt "Untersuchungen zur Quantifizierung umweltrelevanter Schaeden und zur Planung von Erhaltungsmassnahmen an Natursteinskulpturen am Zentralpavillon des Jagdschlosses Clemenswerth in Soegel" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Landkreis Emsland, Der Oberkreisdirektor.

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