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Solaranlagen 2025

Erneuerbare Energien, also vorrangig Solarenergie durch Photovoltaikanlagen, Geothermie, Biomasse und Windkraft, sind als unerschöpfliche Quellen elementar wichtig für die heutige und zukünftige Energieversorgung Berlins. Der Ausbau der Solarenergienutzung wird dabei als besonders wichtiger Baustein in der Klimaschutzstrategie Berlins hervorgehoben. Der Senat von Berlin strebt eine klimaneutrale Energieversorgung der Stadt bis 2045 an. Daher wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Nutzung der Solarpotenziale, im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) durch den Berliner Senat beschlossen. Eine Maßnahme des BEK ist der „ Masterplan Solarcity Berlin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Ziel ist, bis spätestens 2035 ein Viertel des in Berlin erzeugten Stroms aus Solarenergie zu gewinnen. Im Masterplan Solarcity Berlin 2025 bis 2030 sind die Maßnahmen festgelegt, die ergriffen werden, um das Ziel zu erreichen. Seit 2020 werden jährlich Monitoringberichte zum Masterplan Solarcity veröffentlicht (SenWEB 2025). Im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz vom 19. August 2021 (EWG Bln 2021) § 19 ist die vermehrte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden als Ziel festgesetzt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt insbesondere die Bezirke mit dem Förderprogramm SolarReadiness, unter anderem Statik und Anschlüsse an die Anforderungen von Solaranlagen anzupassen. Durch den so beschleunigten Ausbau von Solaranlagen erfüllt das Land Berlin die Vorbildrolle der öffentlichen Hand. Auf privaten Gebäuden greift außerdem seit dem 01. Januar 2023 bei wesentlichen Dachumbauten sowie bei Neubauten die Solarpflicht nach dem Solargesetz Berlin vom 05. Juli 2021. Bei einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern sind Eigentümer:innen zur Installation und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpflichtet. Weitere Informationen und einen Praxisleitfaden zum Solargesetz finden Sie hier . Zur Unterstützung bei der Erfüllung der Solarpflicht, sowie um die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zu verbessern, fördert Berlin mit dem Förderprogramm SolarPLUS als Teil des Masterplan Solarcity den Photovoltaikausbau. So wurden seit Start des Programms im September 2022 bis Oktober 2025 28.163 Zuwendungen aus SolarPLUS bewilligt. Im Mai 2019 wurde das Solarzentrum Berlin eröffnet, das als unabhängige Beratungsstelle rund um das Thema Solarenergie arbeitet. Das Zentrum wird von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Berlin Brandenburg, betrieben und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Maßnahme des Masterplan Solarcity finanziert. Auf Bundesebene wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 die Umsatzsteuer für Lieferungen sowie die Installation von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb notwendigen Komponenten und der Speicher, auf 0 Prozent gesenkt (JStG 2022, UStG § 12 Abs. 3). Diese Regelung betrifft Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Voraussetzungen für die Befreiung gelten als erfüllt, wenn die Anlagenleistung 30kWp nicht überschreitet. Der Nullsteuersatz gilt seit dem 1. Januar 2023. Am 15. Mai 2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten und hat Maßnahmen eingeführt, die den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland erleichtern und beschleunigen soll. Ein Fokus liegt dabei auf sogenannten Balkonkraftwerken, also Steckersolargeräte für den Eigengebrauch. Zusätzlich wurde ermöglicht, dass Solarstrom vom eigenen Dach vergünstigt an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden kann. Überschussstrom, der nicht selbst genutzt wird, kann kostenfrei und ohne Vergütung an Netzbetreiber abgegeben werden, wodurch Betreiber kleinerer Anlagen entlastet werden. Anlagenzertifikate sind bei größeren Leistungen (ab 270 kW Einspeisung oder 500 kW Erzeugung) erforderlich. Zum Stand Ende 2025 liegt der Solarstromanteil in Berlin bei 6,0 Prozent (SenWEB2026). Um Bürgerinnen und Bürgern von Berlin sowie anderen Investor:innen ein erstes digitales Beratungsangebot für eine mögliche Photovoltaikanlage auf einem Bestandsgebäude zu machen, bietet die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin seit dem 01.11.2025 mit dem Solarrechner für Berlin einen Wirtschaftlichkeitsrechner für Bestandsgebäude an. Die Anwendung wird regelmäßig aktualisiert und ist sehr benutzerfreundlich. Im Solarrechner werden Informationen zu Betriebs- und Finanzierungsmodellen bereitgestellt. Der Solarrechner berechnet mögliche Einkünfte und Einsparungen, die Amortisationszeit sowie den Autarkiegrad mit einer Photovoltaikanlage, wobei der Verbrauch und individuelle Ausstattungen wie z.B. Ladesäulen für eAutos, Stromspeicher, Wärmepumpen und die Art der Endverbraucher berücksichtigt werden. Außerdem steht für einzelne Dachflächen ein Verschattungsprofil zu Verfügung, was ebenso wie die Amortisationszeit für die Umsetzung des Solargesetz Berlin genutzt werden kann. Im Zuge der Aufsetzung des Solarrechners wurde auch das vorliegende Solarkataster und das Verschattungs-Layer erfasst. Da die räumliche Darstellung und Nutzung von energierelevanten Daten, wie z. B. Solardaten, in Berlin zuvor uneinheitlich und durch verschiedene Angebote realisiert wurde, steht mit dem Energieatlas Berlin seit Juli 2018 ein Fachportal zur Unterstützung der Energiewende bereit, das die wichtigsten Daten benutzerfreundlich und anschaulich präsentiert sowie regelmäßig aktualisiert. Die im Umweltatlas an dieser Stelle dargestellten Texte für Photovoltaik (PV), d.h. der direkten Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie, und Solarthermie (ST), d.h. der Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung, beziehen sich auf die im Energieatlas veröffentlichten Daten und deren Erfassungsstände: 09.02.2026 für die Standortdaten der Photovoltaik-Anlagen und 31.12.2015 bzw. 18.03.2026 für diejenigen der Solarthermie. Die Karten werden kontinuierlich aktualisiert. Im Rahmen der Fortführung des Energieatlas Berlin werden die Aktualität und Güte der Daten im Bereich der Solaranlagen, vor allem derjenigen mit Photovoltaik, kontinuierlich verbessert. Im Vergleich zur Solarthermie gibt es in Berlin deutlich mehr erfasste Photovoltaikanlagen. So wurden bis zum 31.12.2025 55.861 Anlagen installiert, die zusammen eine installierte Leistung von rund 487 MWp aufweisen. Der darüber jährlich zu produzierende Stromertrag kann nur geschätzt werden und wird bei ca. 487 GWh/a liegen. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 13.902 neue PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 96 MWp installiert. Die neu installierte Leistung würde ausreichen, um rund 34.500 Berliner Haushalte ein Jahr lang mit Solarstrom zu versorgen (unter Annahme von üblichen 900 Vollbenutzungsstunden der PV-Anlage und einem durchschnittlichen Verbrauch von ca. 2.500 kWh pro Jahr). Im Energieatlas werden mehrere Datenquellen zum Thema Energie gesammelt und veröffentlicht. Abbildung 1 verdeutlicht die unterschiedlichen Ausbauzahlen je nach Bezirk (Abb. 1a), vor allem Stadtgebiete mit großräumiger Einzel- und Zweifamilienhausbebauung zeigen die größten Anteile. Dazu passend überwiegt mit rund 53.808 von 55.861 Anlagen die geringste Leistungsklasse mit bis zu 30 kWp (Abb. 1b), die auf kleinen Dächern und Balkonkraftanlagen bevorzugt eingesetzt werden. Im Jahr 2019 stieg der jährliche Zuwachs für Anlagen nach dem EEG erstmals wieder auf über 100.000 neuen Anlagen. Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null gesetzt und mit der EEG-Novelle 2023 komplett abgeschafft. Im Jahr 2024 wurden nach Daten der Bundesnetzagentur mit 15.893 neuen Anlagen der bis dahin größten Anstieg verzeichnet. Für das Jahr 2025 zeigen beide Diagramme einen leichten Rückgang in der Anzahl und Gesamtleistung der neu installierten PV-Anlagen in Berlin. Das bedeutet, dass im Jahr 2025 weniger Anlagen zugebaut wurden als im Vorjahr. Dieser Rückgang ist teilweise auf eine geringere Nachfrage im privaten und gewerblichen Sektor zurückzuführen. Die aktuellsten Informationen über Photovoltaikanlagen in Berlin, wie beispielsweise ihre Standorte oder statistische Auswertungen zum Ausbau in den Bezirken, sind im Energieatlas Berlin in Form von Karten und Diagrammen abrufbar: https://energieatlas.berlin.de/ . Der öffentlichen Hand kommt beim PV-Ausbau eine besondere Vorbildfunktion zu. Mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) im Jahr 2021 ist bei öffentlichen Neubauten die Errichtung von Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche Pflicht. Bei öffentlichen Bestandsgebäuden ist grundsätzlich bis zum 31.12.2024 eine Solaranlage nachzurüsten. Ausnahmen gelten u. a. für Dachflächen, die aufgrund ihrer Lage und Ausrichtung ungeeignet sind oder wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften der Errichtung von Solar-Anlagen entgegenstehen. Laut Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin ist das Land Berlin Eigentümerin von 5,4 % der Berliner Gebäude, auf deren Dachfläche 8,3 % des Solarpotenzials entfällt (SenWEB 2019). Eine Übersicht über den aktuellen Stand des Solaranlagenausbaus auf öffentlichen Gebäuden in Berlin ist über den folgenden Link im Energieatlas einsehbar: https://energieatlas.berlin.de/?permalink=PGieokF Auf den öffentlichen Gebäuden Berlins befinden sich 1245 PV-Anlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 84 MWp (Stand 31.12.2025, Solarcity Monitoringbericht). Es entfielen im Jahr 2025 ca. 17 % der installierten Leistung auf PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin (Erfassungsstand 09.02.2026). Die meisten der 55.861 PV-Anlagen in Berlin befinden sich auf Gebäuden, die natürlichen Personen gehören (94 %). Dabei ist zu beachten, dass zwar die Gebäude Eigentum von natürlichen Personen sind, die PV-Anlagen jedoch nicht zwangsläufig ihnen gehören müssen, weil Gebäudeeigentümer ihre Dachfläche zur Nutzung an Dritte verpachten können. Auf den Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften sind 5 % der PV-Anlagen installiert. Die PV-Anlagen in Eigentum von natürlichen Personen machen einen Anteil von etwa 56 % der gesamten installierten Leistung aus, weitere 33,9 % entfallen auf PV-Anlagen auf Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften. Diese beiden Akteursgruppen zusammen sind demnach für den Großteil der installierten PV-Leistung verantwortlich. Klimaschutz und Denkmalschutz sind keine Gegensätze, wie zahlreiche Solaranlagen auf Berliner Baudenkmälern zeigen, zum Beispiel auf dem Roten Rathaus oder dem Friedrichstadt-Palast. Ein aktuelles repräsentatives Projekt ist die Installation von PV-Anlagen in der UNESCO-Weltkulturerbe Wohnstadt Carl Legien im Prenzlauer Berg. Im Jahr 2023 veröffentlichte das Landesdenkmalamt Berlin einen Solarleitfaden , der aufzeigt, wie Denkmalschutz und Solarenergienutzung in Einklang gebracht werden können. Die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erfordert teilweise innovative Lösungen; die Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlagen sowie Machtbarkeitsstudien werden jedoch durch das Berliner Förderprogramm SolarPLUS bezuschusst. Mit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Darstellungen. Im Land Berlin gab es zum Stand 31.12.2024 rd. 8.900 solarthermische Anlagen. Derzeit wird deren Zubau nicht für Berlin erfasst. Weitere Lücken ergaben sich durch die Übergabe der Förderung von Solarthermieanlagen von der BAFA an die KfW. Die Entwicklung in Abbildung 3 verdeutlicht, dass sich der Zuwachs an Neuinstallationen ab etwa 2013 im Vergleich zu den Vorjahren stark verringert hat. Insgesamt zeigt sich somit seitdem ein abnehmender Trend. Hauptsächlich werden solarthermische Anlagen in Berlin für die Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung genutzt. Darüber hinaus gibt es einige größere Solaranlagen für die Trinkwasser- und Schwimmbadwassererwärmung sowie für solare Luftsysteme und Klimatisierung. Vergleichbar der Verteilung bei den PV-Anlagen ist ein eindeutiger Schwerpunkt in den Außenbereichen der Stadt in den dort noch überwiegend vorhandenen landschaftlich geprägten Siedlungstypen sichtbar (vgl. Darstellung auf Postleitzahlebene im Geoportal Berlin , Karte Solaranlagen – Solarthermie, Ebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“). Abb. 3: Entwicklung solarthermischer Anlagen im Land Berlin nach Anlagenanzahl pro Bezirk (Erfassungsstand 20.02.2024), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Aufgrund der lückenhaften Erfassung von Anlagen für Warmwasserbereitung kann von einer höheren Gesamtanzahl solarthermischer Anlagen in Berlin ausgegangen werden. Für die Mehrheit der Anlagen wurden Flachkollektoren gewählt. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Für die Jahre nach 2015 liegen für Berlin keine Einzelangaben, nur noch höher aggregierte Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die keine Rückschlüsse nach Kollektorarten, Gebäudetypen oder Kollektorflächen mehr zulassen. Der Zubau neuer solarthermischer Anlagen ist in Berlin seit 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken. Die Anzahl der Solarthermieanlagen im Jahr 2024 beläuft sich auf ca. 8.900 Anlagen mit einer Gesamtkollektorfläche von ca. 94.300 m² (SenWEB/Monitoringbericht 2024 zum Masterplan Solarcity). Dieser Wert bildet jedoch nicht vollständig die tatsächliche Anzahl der in den vergangenen Jahren neu errichteten Solarthermieanlagen in Berlin ab, sodass von einem höheren Anlagenbestand auszugehen ist. Mit der Übertragung der Förderung von Einzelmaß- nahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom BAFA auf die KfW hat sich die Datenlage zu Solarthermieanlagen vorübergehend verschlechtert, da die KfW bisher keine Statistik auf Länderebene zur Verfügung stellt. Daher ist aktuell keine belastbare Auswertung der Nutzung von solarthermischen Anlagen nach 2023 möglich. Deutschlandweit hat sich der Zubau der Thermie-Kollektorfläche seit 2015 verlangsamt und bis zum Jahresende 2024 auf einen Zuwachs von Rd. 0,22 Mio. qm reduziert. Insgesamt flacht die Kurve an Zuwachsfläche und Anlagen seit einigen Jahren deutlich ab (Bundesverband Solarwirtschaft 2024). Die flächendeckende Analyse der solaren Einstrahlung liefert die Grundlage zur Berechnung der nutzbaren Strahlung und wird als Jahressumme dargestellt. (IP SYSCON 2022). Für den Berliner Raum wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) für den aktuellen langjährigen Betrachtungszeitraum 1991-2020 eine mittlere Jahressumme der Globalstrahlung, also der Summe wechselnder Anteile aus direkter und diffuser Sonneneinstrahlung, auf eine horizontale Fläche in Höhe von 1081-1100 kWh/m² angegeben. Der Berliner Raum liegt damit ziemlich exakt im Mittel der in Deutschland vorkommenden Bandbreite an Einstrahlungswerten (vgl. Abb. 4). Im Vergleich der beiden letzten Referenzzeiträume 1981-2010 zu 1991-2020 nahm die solare Einstrahlung im Zuge des Klimawandels in Berlin und Brandenburg um 40 bis 50 kWh/m² pro Jahr, also rund 5 %, zu. Die Einstrahlung auf eine horizontale Fläche wird je nach örtlicher Lage von verschiedenen Faktoren beeinflusst (vgl. Methode). Abb. 4: Mittlere Jahressummen der Globalstrahlung in Deutschland für den langjährigen Zeitraum 1991-2020 (unveränderte Wiedergabe; Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2022) Mit der Umsetzung des Solarrechners für Berlin ( https://solarrechner.berlin.de/ ) wurde im Sommer 2025 eine Analyse zur Einstrahlung und Verschattung durchgeführt (Delphi IMM GmbH, 2025). Sie bildet die Grundlage für den neuen Solarrechner und setzt sich zusammen aus einem Datenlayer, dass die Einstrahlung auf Grundlage der Dachneigung beinhaltet, sowie aus einem Verschattungslayer, welches auf der Simulation der Verschattung über das ganze Jahr hinweg für jede einzelne Stunde beruht.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Ziel des Gesetzes §   1a Zeitliche Transformation §   2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Ausbaupfad §   4a Strommengenpfad §   5 Ausbau im In- und Ausland §   6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau §   7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §   8 Anschluss §   8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen §   8b Mitteilung des Einspeiseortes §   9 Technische Vorgaben §  10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses §  10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte §  10b Vorgaben zur Direktvermarktung §  10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche §  11 Abnahme, Übertragung und Verteilung §  11a Recht zur Verlegung von Leitungen §  11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung §  12 Erweiterung der Netzkapazität §  13 Schadensersatz §  14 (weggefallen) §  15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten §  16 Netzanschluss §  17 Kapazitätserweiterung §  18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs §  19 Zahlungsanspruch §  20 Marktprämie §  21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag §  21a Sonstige Direktvermarktung §  21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel §  21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung §  22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie §  22a Pilotwindenergieanlagen an Land §  22b Bürgerenergiegesellschaften §  23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung §  23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie §  23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen §  23c Anteilige Zahlung §  24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen §  25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs §  26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung §  27 Aufrechnung §  27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen §  28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land §  28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments §  28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments §  28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse §  28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen §  28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen §  28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  29 Bekanntmachung §  30 Anforderungen an Gebote §  30a Ausschreibungsverfahren §  31 Sicherheiten §  32 Zuschlagsverfahren §  33 Ausschluss von Geboten §  34 Ausschluss von Bietern §  34a Unionsfremde Bieter §  35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert §  35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land §  36 Gebote für Windenergieanlagen an Land §  36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land §  36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land §  36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land §  36d (weggefallen) §  36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land §  36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land §  36g (weggefallen) §  36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land §  36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land §  36j Zusatzgebote §  36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments §  37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments §  37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments §  37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder §  37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments §  37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments §  38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments §  38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments §  38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments §  38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments §  38d Projektsicherungsbeitrag §  38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments §  38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments §  38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen §  39 Gebote für Biomasseanlagen §  39a Sicherheiten für Biomasseanlagen §  39b Höchstwert für Biomasseanlagen §  39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen §  39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen §  39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen §  39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen §  39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen §  39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen §  39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen §  39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 §  39k Gebote für Biomethananlagen §  39l Höchstwert für Biomethananlagen §  39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte §  39n Innovationsausschreibungen §  39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte §  40 Wasserkraft §  41 Deponie-, Klär- und Grubengas §  42 Biomasse §  43 Vergärung von Bioabfällen §  44 Vergärung von Gülle §  44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse §  44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen §  44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse §  45 Geothermie §  46 Windenergie an Land §  46a (weggefallen) §  46b (weggefallen) §  47 (weggefallen) §  48 Solare Strahlungsenergie §  48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie §  49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität §  50 Zahlungsanspruch für Flexibilität §  50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen §  50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen §  51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen §  51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen §  51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen §  52 Zahlungen bei Pflichtverstößen §  52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen §  53 Verringerung der Einspeisevergütung §  53a (weggefallen) §  53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen §  53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung §  54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  54a (weggefallen) §  55 Pönalen §  55a Erstattung von Sicherheiten §  55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien §  56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber §  57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber §  58 Weitere Bestimmungen §  59 (weggefallen) §  60 (weggefallen) §  61 (weggefallen) §  62 (weggefallen) §  63 (weggefallen) §  64 (weggefallen) §  65 (weggefallen) §  66 (weggefallen) §  67 (weggefallen) §  68 (weggefallen) §  69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten §  70 Grundsatz §  71 Anlagenbetreiber §  72 Netzbetreiber §  73 Übertragungsnetzbetreiber §  74 Vorausschau des weiteren Ausbaus §  75 (weggefallen) §  76 Information der Bundesnetzagentur §  77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot §  78 (weggefallen) §  79 Herkunftsnachweise §  79a Regionalnachweise §  80 Doppelvermarktungsverbot §  80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren §  81 Clearingstelle §  82 Verbraucherschutz §  83 Einstweiliger Rechtsschutz §  83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen §  84 Nutzung von Seewasserstraßen §  84a (weggefallen) §  85 Aufgaben der Bundesnetzagentur §  85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen §  85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung §  85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen §  85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung §  86 Bußgeldvorschriften §  87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen §  88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse §  88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen §  88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen §  88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung §  88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen §  88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse §  90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse §  91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus §  92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen §  93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff §  94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb §  95 Weitere Verordnungsermächtigungen §  96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte §  97 Kooperationsausschuss §  98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung §  99 Erfahrungsbericht §  99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land §  99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion

Test '97 - Untersuchung von Solaranlagen zur Brauchwassererwaermung und Raumheizung

Photovoltaik-Demonstrationsanlage Evangelische Kirchengemeinde Schonungen

Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Gebäude: Kirche, Baujahr 1954, 205 qm Bruttofläche, Nutzung für Gottesdienste und gelegentliche Konzerte. PV-Anlage: - Aufdachgenerator, bestehend aus 30 Modulen je 120 Wp. Modulmasse 1456 x 731 mm; - 2 Strang-Wechselrichter Typ SMS Sunnyboy 2000 und 850. - Verschaltung mit Solarleitung Ho7-RN-F 1 x 4 qm; - Dachneigung 50 Grad, Himmelsrichtung 32 Grad Südwest. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: Die Anlage wurde am 5. September 2001 anlässlich des Gemeindefestes offiziell in Betrieb genommen. Strom wurde bereits einige Tage früher ins Netz eingespeist. Vorangegangen sind als Werbemaßnahmen 1 Sonderbeilage und weitere Artikel im Gemeindebrief, 1 Sonderbeilage im Gemeindeblatt (Amtliches Mitteilungsblatt für alle Haushalte der Großgemeinde), Auslage der Broschüre in diversen Läden in Schonungen selbst und in der Umgebung, Vorstellung in der Lokalpresse. Ab dem Jahr 2002 sind Öffentlichkeitsinformationen geplant im Rahmen einer Agenda 21-Arbeitsgruppe, der VHS-Aussenstelle Schonungen im Rahmen von Vorträgen und Besichtigungen usw. Das Anzeigemodul der Fa. Skytron ist an der Außenseite des Pfarrhauses angebracht und von jedem gut einsehbar. Fazit: Öffentliche Gebäude (Kirchen, Schulen, Kindergärten, Rathäuser) eignen sich hervorragend zur Verbreitung der solaren Stromerzeugung. Auf dem Neubau des Schonunger Rathauses wurde nach unserer Solaranlage inzwischen bereits eine weitere Anlage installiert. Ästhetische Vorbehalte werden gerade durch eine Anlage auf einem Kirchendach abgebaut, die durch den Förderanschub wohl zu erwartenden Preissenkungen werden im Zusammenhang mit dem EEG für eine weitere Verbreitung im privaten Bereich sorgen. Weitere Informationen zur Förderung bei Privatpersonen wären zur Weitergabe an diese sinnvoll.

Einführung von solaren Trocknungsanlagen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

Forschungsziel: - Markteinführung und Produktion solarer Trocknungsanlagen in Brasilien Methoden: - Erarbeitung eines technischen Anforderungskatalogs für Trocknungsanlagen o Ermittlung von Marktpotential, sozioökonomischen Rahmenbedingungen und Wirtschaftlichkeit - Ableitung einer Umsetzungsstrategie Ergebnisse: o Identifikation der Zielgruppen - Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie für die Trocknung tropischer Früchte.

Elinor-Ostrom-Schule

Das Oberstufenzentrum in Pankow ist nach der Nobelpreisträgerin Elinor Ostrom benannt, die im Bereich der Umweltökonomie nach Ansätzen für eine nachhaltige Interaktion zwischen Mensch und Umwelt forschte. Schülerfirma Solar Systems Besonderes Highlight in Sachen Klimaschutz an der Elinor-Ostrom-Schule ist die Schülerfirma „Solar Systems“. Die Juniorfirma managt Solaranlagen an Schulen und einen entsprechenden Solarfonds. Bereits 2008 wurde die Firma aus einem Wahlpflichtfach heraus gegründet. Ziel ist die Erwirtschaftung von Gewinnen durch den Aufbau von Solaranlagen auf Schuldächern. Die Erträge der Photovoltaikanlagen werden eingespeist und vergütet. Die Gewinne werden entweder ausgeschüttet oder gleich neu investiert. Bereits nach kurzer Zeit hielt Solar Systems Anteile an vier verschiedenen Solaranlagen in Berlin. Die Schülerinnen und Schüler lernen im Rahmen der Firmenführung nicht nur, dass sich erneuerbare Energien auch ökonomisch lohnen können, sondern wenden ganz nebenbei die erlernten Inhalte ihrer kaufmännischen Ausbildung an. So werden etwa Finanzbuchhaltung und Abrechnung ebenso von den Schülerinnen und Schülern absolviert wie das Marketing und die Erschließung und Unterstützung neuer Projekte. Als Ausbildungsstätte zukünftiger Buchhalterinnen und Buchhalter ist sich das Pankower Oberstufenzentrum seiner Rolle als Multiplikator bewusst. In den unterschiedlichen Bildungsgängen stellen die Lehrkräfte nach Möglichkeit einen Bezug zwischen Unterrichtsstoff und Klimaschutz und Nachhaltigkeit her. Die Verbindung des Kaufmännischen mit dem Umweltschutzgedanken schafft gute Voraussetzungen für eine zukünftige nachhaltige Wirtschaft. Einige Jahre lang hatten die Auszubildenden am Oberstufenzentrum die Möglichkeit, eine Nachhaltigkeitsqualifikation zu absolvieren. Auch wenn das Projekt im Jahr 2015 von einem globalisierten Ansatz ersetzt wurde, spielt das nachhaltige Wirtschaften noch heute eine Rolle in den integrativen Unterrichtseinheiten der Schule. Auch einfache, aber wirkungsvolle Alltagsgesten werden in der Elinor-Ostrom-Schule umgesetzt – etwa in der Abfalltrennung. Im Rahmen eines Workshops waren die Auszubildenden der Elinor-Ostrom-Schule an der Entwicklung des Energie-Spiels „Hertzschlag“ beteiligt. Das Brettspiel wurde von dem Stromnetz Berlin und Karma Games ins Leben gerufen und kann von Schulen kostenlos bestellt werden. Dazu erhalten Lehrkräfte Informationsbroschüren und Arbeitsblätter. Hertzschlag ermutigt Kinder und Jugendliche dazu, sich spielerisch mit dem Thema der Energiewende auseinander zu setzen. Das Spiel spiegelt die diversen externen Einflüsse auf das Stromnetz wider – etwa das Wetter und Betriebsstörungen. Startpunkt der Juniorfirma war die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Oberstufenzentrums. Die Anlage wurde im Jahr 2007 aufgebaut. Sie gehört allerdings nicht der Schule selbst, sondern der Mandel Solar KG. Die gewonnene Energie wird in das Stromnetz gespeist und entsprechend veräußert. Einsatz neuer Technik | Regenerative Energien | Abfalltrennung | Schulprogramm | Projekte Rund 960 Schülerinnen und Schüler werden an der Elinor-Ostrom-Schule von 100 Lehrkräften, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern unterrichtet und betreut. Die Berufsoberschule verfügt mittlerweile über drei Standorte in Prenzlauer Berg. Das Leitbild der Elinor-Ostrom-Schule folgt drei grundsätzlichen Schwerpunkten: Verantwortung, Wertschätzung und Zukunft. Ziel der Lehre am Oberstufenzentrum ist es, den anvertrauten Jugendlichen die Prinzipien der Solidarität, Professionalität und des Umweltbewusstseins mit auf den Weg in ihre berufliche Zukunft zu geben. Umweltschule in Europa 2004, 2009 und 2013 Berliner Umweltpreis 2011 Bild: davit85/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Pankow Übersicht: Diese Pankower Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Goodluz/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

Der meteorologische Sommer 2024 aus klimatischer Sicht und die Bedeutung für die erneuerbaren Energien Einordnung von Temperatur, Niederschlag, Sonnenscheindauer sowie ein Überblick zur Auslastung erneuerbarer Energien Der Sommer aus klimatischer Sicht Der Sommer 2024 aus Sicht der Erneuerbaren Energien Windkraft Solar

Der Sommer 2024 war in Sachsen-Anhalt zu warm mit überdurchschnittlich vielen Tagen mit mehr als 25 °C und 30 °C und sonnenscheinreicher als im Durchschnitt. Der Niederschlag bewegte sich im Rahmen des langjährigen Mittels. Durch wiederholte Gewitter verteilte sich der Niederschlag räumlich und zeitlich aber sehr ungleichmäßig. Reichlich Sonnenschein sorgte für eine gute Auslastung der solar getriebenen Erneuerbaren Energien.  Die windgetriebenen Kraftwerke waren nicht gut Ausgelastet. Diese konnten nur an wenigen Tagen die solargetrieben in der Auslastung übertreffen. Nach den sehr milden bzw. warmen Vormonaten war die positive Temperaturanomalie im Juni etwas geringer. Dennoch war der Monat mit 17,3 °C um 1,2 K wärmer als im Klimamittel von 1961 bis 1990 üblich. Im Vergleich zum 30-jährigen Zeitraum von 1991 bis 2020 betrug die Abweichung 0,4 K. In der ersten Monatshälfte war es dabei längere Zeit kühl mit Temperaturen überwiegend unterhalb der 20 °C. In der zweiten Monatshälfte wurde es zunehmend sommerlich und zum Monatsende konnten einzelne Tage über 30 °C gemessen werden, am wärmsten war es dabei am 26.06. mit 33,1 °C in Genthin. An der LÜSA-Station in Magdeburg erreichte das Thermometer sogar 36,0 °C. Im Juni 2024 fielen im Flächenmittel Sachsen-Anhalts insgesamt 59,8 mm Niederschlag. Dies entspricht gegenüber dem langjährigen Mittel von 1961 bis 1990 95,2 % und im Vergleich zum 30-jährigen Klimamittel von 1991 bis 2020 wurden 107,7 % erreicht. Dabei regnete in einem Streifen vom südlichen und östlichen Harzvorland bis nach Anhalt deutlich mehr als üblich, wie z.B. in Jeßnitz mit 113,6 mm bzw. 192,5 %, während in der Altmark und dem äußersten Süden Sachsen-Anhalts nicht einmal die Hälfte der üblichen Niederschlagsmenge ankam. So fielen im nördlichen Harzvorland in Hötersleben-Barneberg mit 26,3 mm nur 39,6 % der von 1961 bis 1990 üblichen Niederschlagsmenge, in Zeitz mit 33,3 mm nur 46,5 %. Außerdem gab es gerade am 01. Juni und in der zweiten Monatshälfte teils kräftige Gewitter, die punktuell große Niederschlagsmengen brachten. So fielen am 01. Juni in Weißenfels-Wengelsdorf 49,5 mm Niederschlag. Am 21. Juni brachten die Gewitter zum Beispiel in Zörbig mit 47,0 mm und in Jeßnitz mit 41,7 mm die höchsten täglichen Niederschlagsmengen. Mit 224,3 Sonnenstunden erreichte der Juni 2024 in Sachsen-Anhalt 109,5 % des Klimamittels von 1961 bis 1990 und 100,6 % zum 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020. Weniger Sonnenschein gab es zu Beginn des Monats und um die Monatsmitte, länger zeigte sich die Sonne zwischen 06. und 13. Juni bzw. ab dem 23. Juni bis zum Ende des Monats. Nach einem kühlen und wechselhaften Start in den Juli setzte sich am dem 6. des Monats häufig sommerlich warme Luft durch und es wurden wiederholt heiße Tage (Tage mit einer Tageshöchsttemperatur von 30 °C oder mehr) gemessen. So konnten im Süden Sachsen-Anhalts in Osterfeld und Zeitz bis zu acht solcher Tage registriert werden, während es in der Altmark drei heiße Tage gab. Somit erreichte der Monat eine Mitteltemperatur im Flächenmittel Sachsen-Anhalts von 19,4 °C und war damit um 1,8 K wärmer als die Referenzperiode von 1961 bis 1990, im Vergleich zum 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020 betrug die Abweichung 0,3 K. Mit insgesamt 81,5 mm bzw. 156,2 % Niederschlag war der Juli 2024 feuchter als die Referenzperiode 1961 bis 1990. Vergleicht man mit dem 30-Jahreszeitraum von 1991 bis 2020 wurden 114,2 % des Solls erreicht. Dabei sorgten wiederholt kräftige Gewitter für eine ungleichmäßige Verteilung der Niederschläge. Während in Dessau-Roßlau-Rodleben mit 123,5 mm 254,1 % des Mittels von 1961 bis 1990 erreicht wurden, waren es an der LÜSA-Station in Leuna nur 37,5 mm und in Dederstedt im Seegebiet Mansfelder Land mit 40,5 mm Niederschlag nur 84,4 % im Vergleich zum Referenzzeitraum von 1961 bis 1990. Oft kam ein Großteil des Monatsniederschlags an nur einem Tag herunter. So fielen zum Beispiel am 27. Juli in Loburg 51,8 mm und in Walternienburg-Ronney 49,7 mm Niederschlag. Der Juli brachte in Sachsen-Anhalt 239,7 Sonnenstunden. Damit wurden im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 115,8 % und im Vergleich zum Klimamittel von 1991 bis 2020 106,5 % erreicht. Der wärmste Sommermonat war der August, der auch gleichzeitig der 7.-wärmste August seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 war. Dabei erreichte der Monat eine Mitteltemperatur von 20,6 °C. Der Monat lag damit um 3,5 K über der Referenzperiode von 1961 bis 1990 bzw. um 2,0 K über dem 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020. Am größten waren die Abweichungen in südlichen und mittleren Landesteilen, hier wurden auch die meisten heißen Tage registriert, so zum Beispiel 10 Tage in Zeitz oder 9 Tage in Köthen, Osterfeld und Wittenberg. Der wärmste Tag des Sommers war dabei der 29. August, der an drei Orten die 35 Grad Marke erreichte und überschritt. Dies passierte beispielsweise mit 35,0 °C in Genthin und 35,2 °C in Demker und Möckern-Drewitz. An der LÜSA-Station in Bernburg konnten sogar 36,1 °C gemessen werden. Die Niederschlagsmenge im Flächenmittel Sachsen-Anhalts betrug im August lediglich 38,0 mm. Damit wurden im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 64,4 % und im Vergleich zum Klimamittel von 1991 bis 2020 65,8 % erreicht. Der Monat startete in den ersten Tagen wechselhaft und feucht, dann blieb es aber in weiten Landesteilen bis zum Monatsende überwiegend trocken. Im Zusammenhang mit viel Sonnenschein und den hohen Temperaturen stieg die Waldbrandgefahr deutlich an. Mit nur 5,7 mm Niederschlag war Walternienburg-Ronney nicht nur der trockenste Ort Sachsen-Anhalts, sondern auch der trockenste Ort im August in ganz Deutschland. Erneut sorgten punktuelle Gewitter für lokal enorme Regenmengen. So beispielsweise in Kemberg-Radis, als am 14. August durch Gewitter alleine 84,0 mm Niederschlag fielen und im Gesamtmonat 118,4 mm. Mit 264,1 Sonnenstunden war der August der drittsonnigste seit 1951 in Sachsen-Anhalt. Dies entspricht 133,2 % im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 bzw. 124,8 % im Vergleich zum 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020. Betrachtet man den gesamten Sommer vom 1. Juni bis zum 31. August, dann ergibt sich ein Temperaturmittel für die Fläche Sachsen-Anhalts von 19,1 °C. Dieses liegt 2,1 K über dem Wert der Referenzperiode von 1961 bis 1990 bzw. 0,9 K über dem Klimamittel von 1991 bis 2020. Dies ist vor allem dem sehr warmen August geschuldet, der durchweg ein Hochsommermonat war. Im Sommer konnten in Zeitz insgesamt 20 Tage mit 30 °C oder mehr gemessen werden, bei den Sommertagen mit 25 °C oder mehr führt Köthen mit 58 Tagen die Statistik an. Darüber hinaus gab es gerade im Süden und Osten des Landes viele warme Nächte. Vier dieser Nächte waren in Zeitz und Wittenberg so genannte Tropennächte, in denen die Temperatur nicht unter 20 °C gefallen ist. Über den Sommer hinweg sind 179,3 mm Niederschlag in Sachsen-Anhalt gefallen. Dies entspricht 103,0 % des Klimamittels von 1961 bis 1990 und gegenüber dem 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020 97,1 %. Der Niederschlag war aber sehr ungleichmäßig verteilt. Wiederholte kräftige Gewitter sorgten für große Unterschiede auf engem Raum. So war Kemberg-Radis mit 338,0 mm bzw. 189,1 % im Vergleich zu 1961 bis 1990 der nasseste Ort in Sachsen-Anhalt. Hingegen fielen in Genthin mit 105,2 mm Niederschlag nur 61,7 % des Sommerniederschlags. Während des Sommers schien die Sonne in Sachsen-Anhalt 728,0 Stunden. Dies entspricht im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 119,4 % und zur Klimaperiode von 1991 bis 2020 110,4 %. Berechnungsgrundlage: Betrachtet wurde die produzierte Leistung im Tagesmittel im Gebiet Ostdeutschlands und Hamburgs (Gebiet des Unternehmens 50Hertz). Die produzierte Leistung wurde ins Verhältnis zur installierten Leistung gesetzt und so die Auslastung berechnet. Davon wurde ein 10-jähriges Mittel gebildet. Die Auslastung der betrachteten Jahreszeit des aktuellen Jahres wird ins Verhältnis zur Auslastung im 10-jährigen Mittel für diese Jahreszeit gesetzt. Im Sommer haben die sonnengetrieben Erneuerbaren Energien aufgrund des Sonnenstandes und der Tageslänge oft eine größere Auslastung als die windgetriebenen Erneuerbaren Energien. Dies ist vor allem bei den für diese Jahreszeit typischen schwachwindigen und sonnenscheinreichen Hochdruckwetterlagen der Fall. Während tiefdruckgeprägter Phasen mit weniger Sonne und mehr Wind, war die Windkraft der Haupterzeuger erneuerbaren Stroms. Dies war vor allem an einzelnen Tagen im Juni (05., 11., 15., 22. und 28.) gut zu erkennen, siehe Abbildung unten. Sonst sorgte das überwiegend wechselhafte Wetter im Juni dafür, dass die Auslastung der Solaranlagen häufig unterhalb des Mittelwertes von 2010 bis 2019 lag. Eine sehr sonnige Phase zeigte sich auch in der Stromerzeugung zwischen dem 25. Und 27. Juni. Eine wechselhafte, windige und kühle Phase vom 30.06. bis 06.07. sorgte für einen deutlichen Rückgang der Stromerzeugung aus Sonnenenergie zu Beginn des Monats Juli auf teils unter 60 % im Vergleich zum Mittel 2010 bis 2019. Dies konnte aber durch die Windkraft mehr als ausgeglichen werden, welche in der Spitze teils mehr als das Doppelten der üblichen Strommenge lieferte. Danach spielte der Solarstrom wieder eine wichtige Rolle, da in den Folgewochen häufig windarmes und überwiegend sonniges Hochdruckwetter dominierte. Im August sorgten in den ersten drei Tagen viele Wolken und wenig Wind für geringe Auslastung der erneuerbaren Energien. Im Anschluss folgte überwiegend ruhiges und sonniges Hochdruckwetter, womit an vielen Tagen mehr Solarstrom, als im Mittel von 2010 bis 2019 üblich, produziert werden konnte. Im Zeitraum vom 21. bis 25. kam der Windkraft eine wesentliche Rolle zu. Ursache war ein kräftiges Tiefdruckgebiet über dem Nordatlantik dem ein kräftiges Hochdruckgebiet über Südosteuropa gegenüber stand. Letzteres sorgte bei uns für viel Sonnenschein und der hohe Gradient zwischen den Druckgebieten für reichlich Wind. In diesem Zeitraum war die addierte Stromerzeugung besonders hoch. Gerade bei den windgetriebenen Erneuerbaren Energien betrug die Auslastung bis zu 350 % der üblichen Auslastung im Mittel 2010 bis 2019. In den letzten Tagen des Monats bleib es überwiegend sonnig und schwach windig, sodass gerade die Photovoltaik mehr 20 % mehr Strom produzierte als im Mittel von 2010 bis 2019. Über den ganzen Sommer gesehen blieben Windkraft mit 86,2 % und Photovoltaik mit 88,0 % unterhalb des Mittels der Jahre 2010 bis 2019.

Anteil Photovoltaik am Stromverbrauch (Lkr.)

Die Karte zeigt die Bedeutung der Photovoltaik für die Stromversorgung der Landkreise in Bayern. Die Stromerzeugung aus Photovoltaik wird zum Stromverbrauch des Landkreises ins Verhältnis gesetzt. Es handelt sich um berechnete Werte.

Anteil Photovoltaik am Stromverbrauch (Gem.)

Die Karte zeigt die Bedeutung der Photovoltaik für die Stromversorgung der Gemeinden in Bayern. Die Stromerzeugung aus Photovoltaik wird zum Stromverbrauch der Gemeinde ins Verhältnis gesetzt. Es handelt sich um berechnete Werte.

Solargestützte Feldbewässerung in Nicaragua

Die GS Blankenese blickt auf eine langjährige und reiche Erfahrung mit Nord-Süd-Schulpartnerschaften zurück, am intensivsten haben wir bisher sicherlich mit verschiedenen Bildungsorganisationen der nicaraguanischen Stadt Leon (unter anderem Universität UNAN), Technik-Schule La Salle) zusammengearbeitet. Unser gemeinsames Thema ist seit nunmehr drei Jahren die solargestützte Feldbewässerung. Die Festlegung auf dieses Thema folgte einer Anregung des Universitätspräsidenten von Leon, Dr. Ernesto Medina. Seit Jahren kann man an der Pazifikküste Nicaraguas eine dramatische Verkürzung der Regenzeit beobachten, in manchen Jahren von sechs auf drei Monate. Für den landwirtschaftlichen Anbau in Nicaragua wird die künstliche Bewässerung zur Überlebensfrage. Das Agrarinstitut der UNAN arbeitet eng an den Fragen des Landes und verfügt über landwirtschaftliche Versuchsfelder. Es lag also nahe, die Bedingungen der solargestützten Feldbewässerung auf ihre Tauglichkeit für die landwirtschaftliche Produktion zu untersuchen. Im Jahr 2002 machte ein Physikkurs des 11. Jahrgangs nach reiflicher Diskussion mit den nicaraguanischen Partnern den Anfang. Er installierte auf dem Gelände der Universität von Leon eine Demonstrations- und Versuchsanlage mit solarbetriebenen Wasserpumpen - gemeinsam mit nicaraguanischen Studierenden und Wissenschaftlern. Im Mai 2003 folgte der nächste Kurs. Ziel dieses Kurses bestand in dem Aufbau zweier solargestützter Pumpen zu Feldbewässerung, die direkt auf Bauernhöfen zum Einsatz kamen. Ein Jahr später wurden die vierte Pumpe in dem Dorf San Pedro installiert, inzwischen hatten sich uns als weitere Kooperationspartner Schüler und Lehrer der Tecnico La Salle angeschlossen. Die Pumpsysteme der Jahre 2003 und 2004 dienen unmittelbar der Produktivitätssteigerung - Ernten sind nunmehr auch während der Trockenzeit möglich, alle fünf Systeme sind mit einer Messstrecke ausgestattet, um ihre Leistungsfähigkeit fortlaufend untersuchen und bewerten zu können, sie dienen somit auch der wissenschaftlichen Betrachtung. Als Physikkurs steht man vor scheinbar unlösbaren Problemen, wenn die Grenzen des Fachgebiets überschritten werden. Gerade solche Projekte, wie wir sie realisieren, treiben immer über ihre ursprüngliche Fragestellung hinaus und treffen auf Nahtstellen zu anderen Disziplinen (in unserem Fall handelt es sich um Ökonomie, Klimageographie und vor allem Biologie). In solchen Fällen ist es oft unausweichlich, kluge Geister zu Rate zu ziehen, die mit Ihrem Spezialwissen unsere Lernprozesse außerordentlich bereichern. Wir bedanken uns in diesem Zusammenhang bei Herrn Dr. Sorell, Mitarbeiter der Forschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Braunschweig, der uns für einen Tag in sein Institut eingeladen hat, um uns mit dem aktuellen Stand der Bewässerungstechnik und mit der Methodik der Wasserbedarfsberechnung vertraut gemacht hat. usw.

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